DE3829986A1 - Verfahren zur erhoehung des mesophasenanteils in pech - Google Patents
Verfahren zur erhoehung des mesophasenanteils in pechInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung des
Gehalts an Mesophase in einem Pech, wobei man eine
hochmolekulare aromatische Fraktion auf Basis von
Steinkohlenteer und/oder Erdöl in geschmolzener Form und in
Form eines dünnen, kontinuierlich bewegten Films thermisch
behandelt und während der thermischen Behandlung flüchtige
Bestandteile durch Entgasung entfernt.
Ein solches Verfahren zur Behandlung von schwerem Erdölpech
ist aus der DE-OS 29 25 549 bekannt.
Kohlenstoffasern und -fäden besitzen eine große Bedeutung,
z. B. als Verstärkungsfasern in Kunststoffen. Sie können
unter anderem aus Polyacrylnitril- oder aus Pech-
Vorläuferfasern hergestellt werden.
Da für die meisten Einsatzgebiete dieser Fasern hohe
Festigkeits- und Modulwerte gefordert werden, haben sich
viele Untersuchungen damit beschäftigt, wie diese Werte
erhöht werden können. Dabei wurde gefunden, daß die
Festigkeits- und Modulwerte der Kohlenstoffasern durch
geeignete Auswahl und Vorbehandlung des Ausgangsmaterials
erhöht werden können. Es ist seit langem bekannt, daß
Pechfasern mit einem hohen Gehalt an Mesophase sich gut zur
Weiterverarbeitung zu Kohlenstoffasern mit hoher Festigkeit
und hohem Young-Modul eignen. Diese Weiterverarbeitung kann
nach ebenfalls bekannten Methoden erfolgen und schließt im
allgemeinen eine Voroxidation, eine anschließende
Carbonisierung und gegebenenfalls Graphitisierung ein.
Pechfasern mit hohem Mesophasengehalt entstehen durch
Schmelzverspinnung eines Pechs, das ebenfalls einen hohen
Mesophasenanteil aufweist. Unter Mesophase versteht man
Bereiche, die Aggregationen von orientierten Molekül
verbänden enthalten welche noch Fließverhalten aufweisen.
Da die Orientierung im wesentlichen in einer bestimmten
Richtung ausgebildet ist, verhalten sich mesophasische
Bereiche optisch anisotrop. Aus diesem Grund wird die
Mesophase im Pech auch als anisotrope Phase oder als
anisotroper Bereich bezeichnet. Der Gehalt eines Pechs an
Mesophase läßt sich beispielsweise mit polarisiertem Licht,
z. B. über ein Polarisationsmikroskop, bestimmen. Auch die
Löslichkeitseigenschaften des Pechs in bestimmten Lösungs
mitteln wurden zu Aussagen über den Gehalt an Mesophase
herangezogen, da die Mesophase im allgemeinen deutlich
weniger löslich ist als die nicht-orientierten (isotropen)
Anteile des Pechs.
Da Peche üblicher Art, z. B. die nach bekannten Verfahren
gewonnenen Steinkohlenteer- oder Erdölpeche, ohne vorher
gehende thermische Behandlung isotrop sind, muß ihr Gehalt
an Mesophase durch entsprechende Vorbehandlung erhöht
werden, wenn Pechfasern mit hohem Mesophasengehalt durch
Schmelzverspinnung erhalten werden sollen. Es wurden daher
Verfahren entwickelt, um den Mesophasengehalt eines Pechs zu
erhöhen. Dabei wurde gefunden, daß durch eine Temperatur
behandlung unter Inertgas, z. B. im Bereich von 250 bis
500°C, der Mesophasengehalt ansteigt, was auf chemische
Vorgänge wie Polymerisation und auf physikalische Vorgänge,
nämlich Verdampfung niedrigmolekularer, leicht flüchtiger
isotroper Bestandteile zurückzuführen ist.
Wenn durch solche bekannte thermische Verfahren, wie Er
hitzen des Pechs in einem offenen Gefäß, isotrope
feststofffreie Peche in solche mit hohem Mesophasenanteil,
z. B. in Peche mit 80 bis 100% Mesophase, umgewandelt werden
sollen, treten eine Reihe von Nachteilen und Schwierigkeiten
auf. Zum einen benötigen diese Verfahren viel Zeit, da die
Entstehung der Mesophase und das Verflüchtigen der niedrig
siedenden Anteile aus dem Inneren des Pechs langsam ver
laufen. Über Erhöhung der Behandlungstemperatur läßt sich
zwar die Entstehung der Mesophase beschleunigen, jedoch
bilden sich bei erhöhter Temperatur in verstärktem Ausmaß
feste Bestandteile (Koks), die für die Schmelzverspinnung
nicht geeignet sind. Darüber hinaus steigen Erweichungs
temperaturen, Fließtemperaturen und Viskosität der Meso
phasenanteile mit zunehmender Behandlungszeit und
-temperatur an. Für die Schmelzverspinnung von
Mesophasenpech sind jedoch sehr hohe Fließtemperaturen und
Viskositäten unerwünscht.
Es wurde daher versucht, den Mesophasengehalt von Pechen
innerhalb kürzerer Zeiten zu erhöhen. Eine Möglichkeit
beschreibt die US-PS 39 74 264. Bei dem dort genannten
Verfahren wird ein Inertgas während der thermischen
Behandlung durch das Pech geleitet, um die leicht flüchtigen
Bestandteile schneller zu entfernen. Der Nachteil dieses
Verfahrens besteht darin, daß auch hier noch relativ lange
Behandlungszeiten erforderlich sind, da in herkömmlichen
Gefäßen mit großem Pechvolumen gearbeitet wird. Auch bei
diesem Verfahren besteht daher die Gefahr vermehrter
Koksbildung und erhöhter Viskosität der mesophasischen
Anteile, da die bereits gebildeten Mesophasenbereiche weiter
polymerisieren, während noch die Umwandlung isotroper
Bereiche in Mesophase erfolgt.
Ein verbessertes Verfahren beschreibt die DE-OS 29 25 549.
Dort erfolgt die Temperaturbehandlung des Pechs so, daß das
Pech in Form eines laminaren Stroms in ein Unterdruckgefäß
eingeführt wird, wo es infolge der Schwerkraft nach unten
sinkt und am Boden des Gefäßes entnommen wird. Bei dem
Verfahren wird eine Temperatur bis zu 300°C angewandt.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, daß das Pech
kontinuierlich als dünner Film thermisch behandelt werden
kann. Dadurch gelingt es, flüchtige Bestandteile schneller
zu entfernen als bei Vorliegen großer Pechvolumina bei
stationärer Behandlung.
Dieses Verfahren besitzt ebenfalls mehrere Nachteile. Zum
ersten ist die Geschwindigkeit der Mesophasenanreicherung
infolge der niedrigen Behandlungstemperatur relativ gering.
Die niedrige Behandlungstemperatur besitzt ferner den
Nachteil, daß die Erhöhung des Gehalts an Mesophase
praktisch ausschließlich auf Entfernung niedrigmolekularer
leicht flüchtiger Bestandteile beruht, während kaum eine
Bildung von Mesophase aufgrund von Polymerisation statt
findet. Die höhermolekularen isotropen Bereiche bleiben also
erhalten, so daß Peche mit sehr hohem Mesophasengehalt mit
diesem Verfahren nicht erhalten werden. Darüber hinaus
fließt das Pech in Form eines laminaren Stroms, ohne daß
eine mechanische Homogenisierung stattfindet. Da isotrope
und mesophasische Anteile des Pechs ineinander nur begrenzt
löslich sind, können sich bei dem Verfahren dieser DE-OS
zwei Phasen unterschiedlicher Viskosität ausbilden, wodurch
eine anschließende Schmelzverspinnung nachteilig beeinflußt
wird. Da die Mesophase ein höheres spezifisches Gewicht
besitzt als die isotrope, können außerdem bei Fließen des
Pechs durch Schwerkrafteinwirkung von oben nach unten
Unterschiede in der Fließgeschwindigkeit der mesophasischen
gegenüber der der isotropen Anteile auftreten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein Verfahren zu
entwickeln, mit dem in kurzer Zeit der Gehalt an Mesophase
in einem Pech auf Steinkohlenteer- oder Erdölbasis erhöht
werden kann, ohne daß so hohe Temperaturen angewandt werden
müssen, daß auch in relativ kurzer Zeit schon größere
störende Mengen an schwer schmelzbaren Produkten (Koks)
entstehen, wobei das Verfahren es ermöglichen sollte, den
Mesophasengehalt gegebenenfalls bis auf 100 Gew.-% zu
erhöhen und wobei eine Trennung zwischen isotroper Phase und
Mesophase verhindert werden sollte, so daß das erhaltene,
mit Mesophase angereicherte Pech kontinuierlich einer
Schmelzspinnmaschine zugeführt werden kann.
Die Aufgabe wurde gelöst durch ein Verfahren gemäß Ober
begriff von Anspruch 1, das dadurch gekennzeichnet ist, daß
man eine hochmolekulare aromatische Fraktion die Mesophase
enthalten kann, einsetzt, wobei diese Fraktion
kontinuierlich mechanisch zu einem dünnen Film einer
Schichtdicke von etwa 0,007 bis 2 cm ausgeformt wird, und
dieser Film unter Anwendung von Scherkräften nacheinander
durch mindestens eine Homogenisierungszone und mindestens
eine Entgasungszone zwangsgefördert wird, wobei in der
bzw. den Homogenisierungszone(n) eine mechanische Homogeni
sierung des Films und in der bzw. den Entgaszungszone(n) eine
Entfernung leicht flüchtiger Bestandteile durchgeführt wird,
wobei die Temperatur des Films in der bzw. den
Homogenisierungszone(n) und in der bzw. den
Entgasungszone(n) im Bereich von 320° bis 470°C liegt.
Dieses Verfahren weist gegenüber dem der DE-OS 29 25 549
folgende Vorteile auf:
- 1. Die Temperatur der thermischen Behandlung liegt höher, so daß die Anreicherung der Mesophase schneller erfolgt und Mesophase aus isotroper Phase durch chemische Reaktionen gebildet wird.
- 2. Dadurch, daß vor der Entfernung flüchtiger Bestandteile (Entgasung) eine Homogenisierung durchgeführt wird, ist die Entfernung leicht flüchtiger Bestandteile besser zu kontrollieren und gezielter zu steuern. Dies gilt in noch verstärktem Ausmaß dann, wenn mehrere Entgasungs zonen vorliegen, denen jeweils eine Homogenisierungszone vorgeschaltet ist. So kann in der ersten Entgasungszone mit niedrigerer Temperatur und höherem Druck gearbeitet werden als in der zweiten bzw. gegebenenfalls in weiteren Entgasungszonen. Da das in die zweite Entgasungszone gelangende Pech bereits einen geringeren Gehalt an flüchtigen Bestandteilen aufweist als das Ausgangspech, können hier sehr niedrige Drucke angewandt werden, wodurch die Entfernung der restlichen flüchtigen Bestandteile schneller und vollständiger gelingt. Beim Verfahren der DE-OS 29 25 549 dagegen sind geringe Drucke bis hinab zu wenigen mbar nicht anwendbar, da hierbei eine plötzliche und unkontrollierbare Ver dampfung niedrigsiedender Bestandteile stattfinden würde.
- 3. Die vor den bzw. die Entgasungsschritt(e) geschaltete Homogenisierung verhindert eine Phasentrennung zwischen isotropen und mesophasischen Bestandteilen und ermöglicht im jeweils nachfolgenden Entgasungsschritt eine rasche kontrollierte Entfernung niedrigsiedender Bestandteile. Die Homogenisierung, die zu einer einheitlichen Phase mit steuerbarer Viskosität führt, ermöglicht es, das mit Mesophase angereicherte Pech kontinuierlich einer Schmelzspinnmaschine zuzuführen.
- 4. Die Homogenisierung und Zwangsförderung des dünnen Pechfilms verhindern eine Auftrennung in zwei Phasen unterschiedlicher Viskosität, wie sie im Fall der DE-OS 29 25 549 wegen unterschiedlicher Fließgeschwindigkeiten aufgrund der Schwerkraft erfolgt.
- 5. Die Behandlungstemperatur in einer zweiten (und gege benenfalls in weiteren) Entgasungszone(n) kann gegenüber der ersten und noch weiter gesteigert und wesentlich höher gewählt werden als im Fall der DE-OS, weil in dieser Zone der Gehalt an leicht flüchtigen Bestandteilen geringer ist. Beim Verfahren der DE-OS müßte auch bei Anwendung von Temperaturen von deutlich mehr als 300°C die Verweilzeit des Pechs bei hoher Temperatur ziemlich groß sein, da der Gehalt an niedrig siedenden Bestandteilen hoch ist und deren Entfernung Zeit erfordert. Die Verweilzeit bereits gebildeter Mesophase bei hoher Temperatur wäre damit zu groß, um Bildung hochviskoser und koksartiger Produkte verhindern zu können. Beim erfindungsgemäßen Verfahren dagegen kann die Verweilzeit in der zweiten Entgasungszone bei hoher Temperatur niedrig gehalten werden, da in dieser Zone geringere Anteile an leicht flüchtigen Produkten entfernt werden müssen. Dies wird noch dadurch unterstützt, daß hier bei sehr niedrigen Drucken, z. B. bei etwa 10-2 mbar gearbeitet werden kann. Die Folge der höheren Temperatur ist eine schnellere Erhöhung des Mesophasenanteils, die Folge der kurzen Verweilzeit ist ein niedrigviskoses und damit leichter verspinnbares Mesophasenpech, auch für den Fall, daß der Mesophasengehalt 100% beträgt.
- 6. Die Anwendung von Scherkräften begünstigt die Bildung von Mesophase durch Orientierung von Molekülverbänden.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nunmehr im einzelnen
beschrieben.
Für das Verfahren wird eine hochmolekulare aromatische
Fraktion auf Steinkohlenteer- und/oder Erdölbasis verwendet,
d. h. auch Gemische können eingesetzt werden. Solche
Fraktionen werden üblicherweise auch als Peche auf
Steinkohlenteer- oder Erdölbasis bezeichnet. Im folgenden
wird daher für diese Ausgangssubstanzen die Bezeichnung
"Pech" verwendet. Aus Steinkohle oder Erdöl lassen sich nach
bekannten Methoden isotrope Peche herstellen. Beispielsweise
können aus Steinkohle durch Behandlung bei etwa 1100°C
flüchtige Bestandteile isoliert, kondensiert und an
schließend bei etwa 400°C destilliert werden. Der Rückstand
ist Steinkohlenteerpech. Aus Erdöl läßt sich Erdölpech eben
falls als Rückstand einer Destillation erhalten. Diese im
Normalfall völlig isotropen Peche können in dieser Form
zwar für das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt werden.
Vorzugsweise werden sie aber in geeigneter Weise so vorbe
handelt, daß sie einen Mesophasengehalt von 30 bis 80 Vol.-%
aufweisen. Geeignete Vorbehandlungsmethoden sind bekannt und
bestehen beispielsweise in einer Filtration zwecks Entfer
nung sehr schwer schmelzbarer Bestandteile (Koks) und/oder
anderer fester Bestandteile und einer Destillation, sowie
ggf. einer thermischen Behandlung zur Bildung von Mesophase,
z. B. im Bereich von 300 bis 350°C und ggf. einer Extraktion
mit Lösungsmittel. Es kann auch eine thermische Behandlung,
anschließende Filtration und danach eine nochmalige ther
mische Behandlung durchgeführt werden. So behandelte Peche
können, bevor sie für das erfindungsgemäße Verfahren einge
setzt werden, noch einer weiteren Vorbehandlung unterworfen
werden, z. B. einem Abscheide- und Dekantierprozeß. Im
letzteren Fall handelt es sich um eine mechanische Trennung
zweier ineinander nicht löslicher flüssiger Phasen. Diese
Maßnahmen dienen der Trennung in eine mesophasenreichere und
-ärmere Phase, wobei die mesophasenarme Phase erneut einer
isotropen Pechfraktion zwecks thermischer Behandlung zuge
setzt werden kann. Die mesophasenreiche Phase wird für das
erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt. Diese Auftrennungs
methoden sind deshalb vorteilhaft, weil im Fall ihrer
Anwendung die vorangehende thermische Behandlung relativ
kurzzeitig sein kann, wodurch sich weniger feste Bestand
teile und hochviskose Produkte bilden. Die vorangehende
thermische Behandlung kann deshalb kurz sein, weil es aus
reicht, nur einen relativ niedrigen Gehalt an Mesophase zu
erzielen. Die Anreicherung erfolgt anschließend durch den
Trennprozeß. Gegebenenfalls kann nach dem Trennprozeß die
mesophasenreiche Phase nochmals filtriert und von Lösungs
mittel befreit werden.
Das für das erfindungsgemäße Verfahren verwendete Pech weist
vorzugsweise bereits einen Gehalt von 30 bis 80 Vol.-%
Mesophase auf. Der Gehalt an Mesophase wird folgendermaßen
bestimmt:
Aus festem, zerkleinertem Pech hergestellte Teilchen eines
mittleren Durchmessers von 2 bis 2,8 mm, werden in Epofix
(härtbares Harz) eingebettet. Die Masse wird gehärtet und
aus dem erhaltenen Material werden Scheiben eines Durch
messers und einer Dicke von je etwa 2,5 cm hergestellt, mit
Siliciumcarbidpapier abgerieben und dann zuerst mit Siliciumcarbidpapier von 2400 und dann von 4000 mesh poliert.
Eine abschließende Polierung erfolgt mit Diamantpaste.
Mittels eines Polarisationsmikroskops werden fotografische
Aufnahmen der polierten Proben gemacht. Zirkular polari
siertes Licht wird verwendet, um einen angemessenen Kontrast
zu erhalten. Auf den Aufnahmen im Format DIN A4 werden die
isotropen Anteile bzw. (im Fall einer Phaseninversion) die
mesophasischen Anteile mit einem Stift umrandet. Mittels
eines optischen Meßgerätes (Context Vision Image Analyzer)
wird der Flächenanteil der umrandeten Anteile gemessen.
Für jede Probe wurden zehn Aufnahmen gemacht, von denen jede
ein unterschiedliches Pechteilchen darstellt. Daraus wird
ein Mittelwert für den Flächenanteil (= Volumenanteil) der
Mesophase berechnet. Für Pech, das als Ausgangsmaterial für
das erfindungsgemäße Verfahren verwendet wird, betrug die
Vergrößerung bei den Aufnahmen ca. 280 : 1, für Pech, das
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt worden war,
wurden die Aufnahmen mit einer Vergrößerung von 2500 : 1
angefertigt.
Die in Anspruch 23 und in der Beschreibung genannten Werte
für die Mesophase beziehen sich auf diese Bestimmungs
methode.
Bei einem Mesophasengehalt von mehr als 30% ist das
Verfahren wegen des niedrigeren Gehalts an isotropen und
leicht flüchtigen Bestandteilen besonders günstig. Bei einem
Mesophasengehalt des Ausgangspechs von weniger als 80% ist
das Verfahren deshalb besonders vorteilhaft, weil bei
höheren Gehalten im Normalfall keine Notwendigkeit mehr
besteht, den Gehalt noch weiter zu erhöhen.
Die für das erfindungsgemäße Verfahren verwendete
hochmolekulare aromatische Fraktion (Pech), die nach
Vorbehandlung und Abkühlung in fester Form, z. B. in Form von
Partikeln, oder in geschmolzener Form vorliegen kann, wird
beim erfindungsgemäßen Verfahren kontinuierlich verarbeitet.
Für den Fall, daß sie in fester Form vorliegt, wird sie
zunächst aufgeschmolzen. Das geschmolzene Pech wird
mechanisch zu einem dünnen Film einer Schichtdicke von etwa
0,007 bis 2 cm ausgeformt. Der Film wird dann durch
mindestens eine Homogenisierungszone und mindestens eine
Entgasungszone geführt. Dabei wird der Film durch eine
mechanische Zwangsförderung weiterbewegt, vorzugsweise im
wesentlichen in horizontaler Richtung. Die Apparatur, in
welcher diese Behandlungsschritte erfolgen, ist also
vorzugsweise horizontal oder annähernd horizontal
angeordnet.
Vorzugsweise wird nicht nur eine Homogenisierungs- und eine
Entgasungszone verwendet, sondern eine oder mehrere weitere
Homogenisierungszone(n) und Entgasungszone(n), die einander
abwechselnd vorliegen. In diesem Fall wird der Pechfilm
durch diese Zonen ebenfalls mechanisch zwangsgefördert,
vorzugsweise in im wesentlichen horizontaler Richtung. Die
Verwendung von mehr als einer Homogenisierungszone und
Entgasungszone besitzt den Vorteil, daß stufenweise von
einer Zone zur nächsten der Druck gesenkt und die Temperatur
erhöht werden kann; während in der ersten Homogenisierungs-
und Entgasungszone hier durch hohen Gehalt an flüchtigen
Bestandteilen Grenzen gesetzt sein können.
Die Zwangsförderung in im wesentlichen horizontaler Richtung
verhindert zusammen mit der Homogenisierung eine Phasen
trennung.
In der bzw. den Homogenisierungszone(n) wird eine Homoge
nisierung des Films mittels mechanischer Einwirkung
durchgeführt. Dies geschieht, um eine Emulgierung der
ineinander nur schlecht löslichen mesophasischen und
isotropen Anteile ineinander zu bewirken. Ob hierbei die
Mesophase in der isotropen Phase emulgiert wird oder
umgekehrt, hängt von dem vorliegenden Mengenverhältnis der
beiden Phasen zueinander ab. Durch die Homogenisierung wird
eine Phasentrennung vermieden und eine gleichmäßigere,
schnellere und leichter steuerbare Entfernung flüchtiger
Bestandteile in der bzw. den nachfolgenden Entgasungszone(n)
erreicht.
In der (den) Entgasungszone(n) werden leichter flüchtige
Bestandteile entfernt, deren Siedepunkt bei dem
vorherrschenden Druck niedriger liegt als die in den
Entgasungszonen vorliegende Temperatur.
Die Entfernung leichter flüchtiger, d. h. niedrigmolekularer
isotroper Anteile bewirkt eine Zunahme des Gewichtsanteils
an (nicht flüchtiger) Mesophase. Außerdem kann der
Mesophasengehalt hierbei ansteigen durch weitere
Polymerisation und Orientierung der Moleküle bei den in den
Homogenisierungs- und Entgasungszonen angewandten
Temperaturen. Da im Normalfall vermieden werden soll, daß
während der Homogenisierung und Entgasung eine Oxidation des
Pechs stattfindet, ist in diesem Fall der Zutritt von mit
dem Pech unter Oxidation reagierenden Medien auszuschließen.
Die Homogenisierungszonen können gegenüber der Umgebung
abgeschlossen vorliegen, so daß in diesen Zonen keine
speziellen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um
Oxidation zu verhindern. Stehen sie jedoch mit der Umgebung
in Verbindung, so muß in den Homogenisierungszonen ggf.
unter Inertgas gearbeitet werden. In den Entgasungszonen
müssen flüchtige Bestandteile entfernt und abgeführt werden.
Es ist bevorzugt, in den Entgasungszonen unter von Sauer
stoff befreitem Inertgas zu arbeiten. Aus Kostengründen ist
hierfür Stickstoff als Inertgas vorzuziehen, es können
jedoch auch Edelgase z. B. Argon oder andere mit dem Pech
nicht reagierende Gase oder Gasgemische verwendet werden. Es
ist vorteilhaft, wenn das Inertgas nicht stationär über dem
Pechfilm vorliegt, sondern in den Entgasungszonen über die
Oberfläche des Pechfilms bewegt wird. Dies kann geschehen,
indem man am Beginn der jeweiligen Entgasungszone Inertgas
zuführt und am Ende der Entgasungszone das Inertgas zusammen
mit den verdampften flüchtigen Bestandteilen abzieht. Durch
die Bewegung des Inertgases wirkt dieses als Schlepp- bzw.
Trägergas und ermöglicht ein rascheres Abführen der aus dem
Pech stammenden flüchtigen Bestandteile.
In der bzw. den Homogenisierungs- und Entgasungszone(n) liegt
die Temperatur des Pechfilms im Bereich von 320 bis 470°C.
Bei Temperaturen unterhalb 320°C und oberhalb von 470°C
könnte das Verfahren zwar prinzipiell auch angewandt werden.
Da jedoch mit sinkender Temperatur die Erhöhung des Gehalts
an Mesophase langsamer abläuft und bei sehr hohen
Temperaturen die Gefahr der Verkokung zunimmt, wird das
Verfahren zweckmäßigerweise innerhalb des genannten
Temperaturbereichs durchgeführt. Es ist hierbei vorteilhaft,
wenn die verwendete Apparatur in einer Entgasungszone auf
gleiche oder eine höhere Temperatur beheizt wird als in der
jeweils vorangehenden Homogenisierungszone. Auf diese Weise
kann erreicht werden, daß die Verdampfung flüchtiger Be
standteile vor allem in den Entgasungszonen stattfindet, in
denen diese Bestandteile an die Umgebung abgeführt werden.
Es ist zweckmäßig, wenn der Pechfilm in der (den) Homogeni
sierungszone(n) eine Temperatur im Bereich von 370° bis
470°C und in den Entgasungszonen ebenfalls eine Temperatur
im Bereich von 370 bis 470°C aufweist.
In der bzw. den Homogenisierungszone(n) kann eine Temperatur
im Bereich von 380 bis 450°C angewandt werden. Es ist zweck
mäßig, die Temperatur des Films nach Verlassen der letzten
Entgasungszone durch Kühlen zu senken. Dadurch wird die Ent
gasung abgebrochen bzw. das weitere Verdampfen flüchtiger
Bestandteile unterbunden. Dies ist von Vorteil, wenn das
Pech nach dem letzten Entgasungsschritt in einem kontinuier
lichen Prozeß einer Schmelzspinnmaschine zugeführt wird. In
diesem Fall wird die Temperatur des Films zweckmäßigerweise
auf die für die Verspinnung vorgesehene Temperatur abge
senkt. Der Spinnprozeß könnte andernfalls durch Gasbildung
im Pech nachteilig beeinflußt werden.
Das geschmolzene Pech wird mechanisch zu einem dünnen Film
ausgeformt und in dieser Form kontinuierlich zwangsgefördert
und thermisch behandelt. Die Ausformung zu einem Film kann
z. B. durch geeignete Abstreifvorrichtungen in der Apparatur
erfolgen. Der so erhaltene Pechfilm weist eine Schichtdicke
im Bereich von etwa 0,007 bis 2 cm auf. Noch dünnere
Schichten können Schwierigkeiten in der Handhabung bzw.
Weiterförderung ergeben, vor allem deshalb, weil im Verlauf
der thermischen Behandlung die Schichtdicke infolge
Verdampfens flüchtiger Bestandteile abnehmen kann. Bei
größeren Schichtdicken als 2 cm wäre das Verfahren zwar
prinzipiell auch durchführbar, aber die Vorteile einer
schnellen und schonenden Erhöhung des Mesophasenanteils
kommen weniger zur Geltung, da bei zunehmenden Schichtdicken
die Entfernung flüchtiger Bestandteile mehr Zeit in Anspruch
nimmt und die bereits gebildete Mesophase bei längeren
Verweilzeiten bei hoher Temperatur weiter polymerisieren
kann, wobei die Gefahr besteht, daß hochviskose und verkokte
Produkte entstehen. In einer bevorzugten Ausführungsform des
Verfahrens liegt die Dicke des geschmolzenen Pechfilms im
Bereich von 0,007 bis 0,5 cm. Besonders vorteilhaft ist es,
wenn die Schichtdicke des Films in der bzw. den
Homogenisierungszone(n) größer ist als in der bzw. den
darauf folgenden Entgasungszone(n). Die Dicke des Films wird
durch die verwendete Apparatur mitbestimmt und kann z. B.
über geeignete verstellbare Abstreifelemente gezielt
eingestellt werden.
Zweckmäßigerweise führt man das Verfahren so durch, daß
während der thermischen Behandlung des Pechfilms in der bzw.
den Entgasungszone(n) ein Druck im Bereich von 10-2 bis 1200
mbar vorliegt.
Vorteilhaft ist es, vor allem, wenn mehrere Entgasungszonen
vorliegen, wenn in der ersten Entgasungszone ein nicht zu
niedriger Druck vorliegt, d. h. ein Druck im Bereich von 100
bis 1200 mbar. Denn in dieser Zone werden die besonders
leicht flüchtigen Bestandteile entfernt. Eine zu starke
Evakuierung in diesem Bereich könnte dazu führen, daß auch
Produkte mit höheren Siedepunkten entfernt werden, so daß
ein zu rasches und unkontrolliertes Verdampfen auftreten
könnte. Das Verdampfen sehr leicht flüchtiger Bestandteile
kann in der ersten Entgasungszone erforderlichenfalls sogar
durch Anlegen eines leichten Überdrucks etwas reduziert
werden. Bevorzugt führt man das Verfahren daher so durch,
daß in der ersten Entgasungszone ein Druck im Bereich von
100 bis 1200 mbar vorliegt und in den übrigen ggf.
vorliegenden Entgasungszonen ein Druck im Bereich von 10-2
bis 100 mbar. In der zweiten Entgasungszone und ggf. in
weiteren Entgasungszonen ist es nämlich möglich, den Druck
stark abzusenken, da in der ersten Entgasungszone bereits
ein erheblicher Teil der flüchtigen Produkte entfernt wurde.
Durch graduelle Absenkung des Drucks mit fortlaufenden
Entgasungsschritten gelingt es, die Entgasung (Verdampfung)
kontrolliert aufgrund der unterschiedlichen Flüchtigkeiten
zu steuern. Die Anwendung sehr niedriger Drucke, z. B. von
etwa 10-2 mbar in der letzten Entgasungszone ermöglicht eine
vollständige Entfernung flüchtiger isotroper Bestandteile
und somit die Erhöhung des Mesophasenanteils bis zu 100%. Es
ist von Vorteil, das Verfahren so durchzuführen, daß der
Mesophasengehalt des behandelten Pechs zwischen 85 und 100
Vol.-% liegt. Dies ist möglich durch gezielte Einstellung
der Verfahrenstemperaturen, -drucke sowie der Verweilzeit
des Pechfilms in den einzelnen Zonen bzw. den Durchsatz bei
der kontinuierlichen Zwangsförderung. Die hierfür
erforderlichen Werte für diese Parameter hängen von der
Qualität des eingesetzten Pechs ab und können daher nicht in
allgemein gültiger Weise quantitativ genannt werden. Für ein
bestimmtes Pech sind sie jedoch mit geringem Versuchsaufwand
festzustellen. Im Gegensatz zu bekannten Verfahren, wo
Schwierigkeiten (Verkokung, Bildung sehr hochviskoser
Produkte) auftreten können, wenn der Mesophasengehalt auf 85
bis 100 Vol.-% gesteigert werden soll, gelingt es beim
erfindungsgemäßen Verfahren wegen der kurzen Verweilzeit bei
hohen Temperaturen und wegen steuerbarer, schneller
Entfernung flüchtiger Bestandteile, ohne diese Nachteile so
hohe Gehalte an Mesophase zu erreichen. Die so erhaltenen
Peche mit 85 bis 100% Mesophasenanteil eignen sich sehr gut
für eine Schmelzverspinnung, und die dabei erhaltenen
Pechfäden ergeben nach Voroxidation und Carbonisierung bzw.
Graphitisierung Kohlenstoff- oder Graphitfäden mit hohen
Festigkeits- und Modulwerten.
Die, ggf. zusammen mit Inertgas, in den Entgasungszonen
abgeführten flüchtigen Bestandteile können aufgefangen und
wiederverwendet werden. Sie können beispielsweise erneut
einem isotropen Pech zugesetzt werden, das dann, wie oben
beschrieben, zur Bildung von Mesophase thermisch behandelt
wird.
Die Homogenisierung erfolgt in den entsprechenden Zonen
mechanisch unter Einwirkung von Scherkräften z. B. durch
Knet- bzw. Rührelemente. Gegebenenfalls können auch während der
Entgasung- und/oder Transportschritte (Zwangsförderung)
Scherkräfte angewandt werden.
Vorzugsweise läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren in
einem Extruder durchführen, in dem mindestens eine Homogeni
sierungs- und mindestens eine Entgasungszone vorliegen,
wobei der Film vor dem Erreichen der Homogenisierungszone
aufgeheizt wird. Hierzu wird das Pech in den Extruder
eingeführt, in der ersten Zone durch Beheizung
aufgeschmolzen und durch eine Extruderschraube zu einem Film
ausgeformt, der durch die sich bewegende Schraube
zwangsgefördert wird, vorzugsweise in horizontaler Richtung.
In den Homogenisierungszonen kann die Homogenisierung durch
an den Gehäusewänden angebrachte, gegebenenfalls bewegte,
Vorrichtungsbestandteile erfolgen, z. B. in Form einer
Knetbehandlung. Vorteilhaft ist es, als Extruder einen
Zweiwellenschneckenkneter zu verwenden, in dem die beiden
Schrauben (Schnecken) gleiche oder verschiedene Drehrichtung
aufweisen und so eine gründliche Homogenisierung des dünnen
Films ermöglichen. Geeignete Schneckenkneter sind auf dem
Markt erhältlich. Es können jedoch auch andere Apparaturen
verwendet werden, wenn sie die Durchführung der genannten
Verfahrensschritte ermöglichen.
Es kann von Vorteil sein, das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung eines zugesetzten Reaktionsbeschleunigers
durchzuführen. Reaktionsbeschleuniger erhöhen die
Geschwindigkeit der Bildung von Mesophase auf chemischem
Weg. Beispiele sind elementarer Schwefel oder Lewissäuren
wie Bortrifluorid, die während der Entgasungsschritte wieder
entfernt werden können. Reaktionsbeschleuniger können
entweder dem Pech oder dem Inertgas zugesetzt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht darin, das erhaltene mit Mesophase
angereicherte Pech kontinuierlich einer Schmelzspinnmaschine
zuzuführen. Dies kann durch entsprechende Transportein
richtungen ebenfalls in Form einer Zwangsförderung bewerk
stelligt werden. Auf diese Weise erfolgen die Erhöhung des
Mesophasengehalts und die Verspinnung zu Fäden in besonders
ökonomischer Weise. In der Schmelzspinnmaschine, die von
bekannter Art sein kann, werden Pechfäden ersponnen,
vorzugsweise multifile Fäden mit einem Einzeltiter im
Bereich von 0,6 bis 2 dtex. Diese Fäden können nach
bekannten Verfahren zuerst voroxidiert und anschließend
carbonisiert und gegebenenfalls graphitisiert werden. So
lassen sich Kohlenstoff- oder Graphitfäden erhalten, die
aufgrund ihrer mechanischen Daten gut für die
verschiedensten Einsatzzwecke, z. B. als Verstärkungsfasern
in Kunststoffmatrices, geeignet sind.
Die Erfindung wird nachstehend durch Ausführungsbeispiele
erläutert.
Ein filtriertes Steinkohlenteerpech, das thermisch behandelt
worden war, und bereits Mesophase enthielt, wurde dekan
tiert, um eine mit Mesophase angereicherte Fraktion zu
erhalten. Diese Fraktion wies einen Mesophasengehalt von
74 Vol.-% auf. Sie diente als Ausgangsmaterial für das
erfindungsgemäße Verfahren.
Das, wie oben beschrieben, erhaltene Pech wurde mit einer
Rate von 1,68 kg/h in einen handelsüblichen Extruder
(Zweiwellenschneckenkneter ZSK 30 der Firma Werner und
Pfleiderer) eingespeist. Der Extruder enthielt eine
Aufschmelzzone, Transportelemente, eine Homogenisierungs
zone, eine Entgasungszone und wiederum eine Transportein
heit. Die Transportelemente (Schnecken) förderten das Pech
bei einer Umdrehung von 200 Upm. Während des Transports
wurde das aufgeschmolzene Pech zu einem Film verformt. Im
Aufheizteil betrug die Temperatur ca. 296°C, in der Trans
portzone zwischen Aufheizzone und Homogenisierungszone ca.
375°C, in der Homogenisierungs- und in der Entgasungszone
jeweils ca. 449°C. In der Entgasungszone wurde Stickstoff
zugespeist, der Druck wurde hier auf ca. 150 mbar einge
stellt. Die Schichtdicke des Pechfilms in der Entgasungszone
betrug ca. 2 mm. Nach der Entgasungszone wurde der Film auf
400°C abgekühlt und anschließend aus dem Extruder abgeführt.
Das erhaltene Pech besaß einen Mesophasengehalt von
89 Vol.-%.
Das in Beispiel 1 verwendete Pech wurde nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren in der gleichen Apparatur
behandelt wie im Fall von Beispiel 1. Folgende Größen wurden
verändert:
Zuspeiserate 1,0 kg/h
Temperatur in der Aufschmelzzone 251°C
Temperatur in der Transportzone 373°C
Temperatur in der Homogenisierungszone 374°C
Temperatur in der Entgasungszone 374°C
Druck in der Entgasungszone 940 mbar.
Temperatur in der Aufschmelzzone 251°C
Temperatur in der Transportzone 373°C
Temperatur in der Homogenisierungszone 374°C
Temperatur in der Entgasungszone 374°C
Druck in der Entgasungszone 940 mbar.
Das erhaltene Pech wies einen Mesophasengehalt von 81 Vol.-%
auf.
Claims (23)
1. Verfahren zur Erhöhung des Gehalts an Mesophase in einem
Pech, wobei man eine hochmolekulare aromatische Fraktion
auf Basis von Steinkohlenteer und/oder Erdöl in
geschmolzener Form und in Form eines dünnen,
kontinuierlich bewegten Films thermisch behandelt und
während der thermischen Behandlung flüchtige
Bestandteile durch Entgasung entfernt, dadurch
gekennzeichnet, daß man eine hochmolekulare aromatische
Fraktion, die Mesophase enthalten kann, einsetzt, wobei
diese Fraktion kontinuierlich mechanisch zu einem dünnen
Film einer Schichtdicke von etwa 0,007 bis 2 cm
ausgeformt wird, und dieser Film unter Anwendung von
Scherkräften nacheinander durch mindestens eine
Homogenisierungszone und mindestens eine Entgasungszone
zwangsgefördert wird, wobei in der bzw. den
Homogenisierungszone(n) eine mechanische Homogenisierung
des Films und in der bzw. den Entgasungszone(n) eine
Entfernung leicht flüchtiger Bestandteile durchgeführt
wird, wobei die Temperatur des Films in der bzw. den
Homogenisierungszone(n) und in der bzw. den Ent
gasungszone(n) im Bereich von 320° bis 470°C liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Film nach Verlassen der Entgasungszone durch eine
oder mehrere weitere Homogenisierungs- und Entgasungs
zonen, die einander abwechselnd vorliegen, zwangsgeför
dert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die thermische Behandlung in einem Exdtruder
durchgeführt wird, in dem mindestens eine Homogeni
sierungs- und mindestens eine Entgasungszone vorliegen,
wobei der Film vor dem Erreichen der Homogenisierungs
zone aufgeheizt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
als Extruder ein Zweiwellenschneckenkneter verwendet
wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Film in der
bzw. den Homogenisierungszone(n) und in der bzw. den
Entgasungszone(n) im wesentlichen in horizontaler
Richtung zwangsgefördert wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke des
Films in der bzw. den Homogenisierungszone(n) größer ist
als in der bzw. den darauf folgenden Entgasungszone(n).
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke
des Films in der (den) Homogenisierungszone(n) und in
der (den) Entgasungszone(n) im Bereich von 0,007 bis 0,5
cm liegt.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Films
in der bzw. den Homogenisierungszone(n) im Bereich von
370 bis 470°C liegt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Films
in der (den) Entgasungszone(n) im Bereich von 370 bis
470°C liegt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Films
nach Verlassen der letzten Entgasungszone gesenkt wird.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der (den) Ent
gasungszone(n) ein Druck im Bereich von 10-2 bis 1200
mbar vorliegt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
in der ersten Entgasungszone ein Druck im Bereich von
100 bis 1200 mbar und in den übrigen ggf. vorliegenden
Entgasungszonen ein Druck im Bereich von 10-2 bis 100
mbar vorliegt.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Entgasung in
der (den) Entgasungszone(n) unter Inertgas durchgeführt
wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
als Inertgas Stickstoff oder Argon verwendet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß in der (den) Entgasungszone(n) das Inertgas
über die Oberfläche des Pechfilms bewegt wird.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß der Film nach der
letzten Entgasungszone kontinuierlich einer Schmelz
spinnmaschine zugeführt wird, und daß mittels dieser
eine Verspinnung zu Pechfäden erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
multifile Fäden mit einem Einzeltiter im Bereich von
0,6 bis 2 dtex ersponnen werden.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Fäden nachfolgend voroxidiert, carbo
nisiert und ggf. graphitisiert werden.
19. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verweilzeit
des Pechfilms in der (den) Homogenisierungs- und
Entgasungszone(n) sowie die Temperaturen und Drucke so
gewählt werden, daß das Pech nach der letzten Ent
gasungszone einen Mesophasengehalt von 85 bis 100 Vol.-%
aufweist.
20. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete
hochmolekulare aromatische Fraktion ein Pech ist, das
durch Filtration, Destillation, ggf. thermische
Behandlung und ggf. Extraktion eines Steinkohlenteer-
oder Erdölpechs erhalten wurde.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das verwendete Pech nach Filtration, Destillation und
ggf. thermischer Behandlung und Extraktion mittels
mechanischer Trennung zweier ineinander nicht löslicher
flüssiger Phasen nachbehandelt wurde, wobei die meso
phasenreichere der beiden Phasen weiterverwendet und
nach der Nachbehandlung gegebenenfalls noch filtriert
und von Lösungsmittl befreit wurde.
22. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete
hochmolekulare aromatische Fraktion ein Pech ist, das
einen Mesophasengehalt von 30 bis 80 Vol.-% aufweist.
23. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren unter
Verwendung eines zugesetzten Reaktionsbeschleunigers
durchgeführt wird.
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Legal Events
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
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|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |