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DE3829421A1 - Vorrichtung zum anschliessen elektrischer leiter - Google Patents

Vorrichtung zum anschliessen elektrischer leiter

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DE3829421A1
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/533Bases, cases made for use in extreme conditions, e.g. high temperature, radiation, vibration, corrosive environment, pressure
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting

Landscapes

  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum An­ schließen elektrischer Leiter mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Für das Anschließen elektrischer Leiter in explosions­ gefährdeten Bereichen ist es bekannt, sogenannte Blockklemmen zu verwenden, die einen Isolierkörper und in diesem gelagerte Klemmkörper aufweisen, an denen die durch im Isolierkörper ausgebildete Öffnungen eingeführten Elektroleiter befestigt werden können. Derartige Blockklemmen werden in zwei- oder drei­ poliger Ausführung hergestellt. Das heißt, daß der Isolierkörper derart groß ausgebildet sein muß, daß mindestens zwei Klemmkörper untergebracht werden können. Die zwei- oder dreipoligen Blockklemmen können in einem Anschlußgehäuse oder dergleichen auf dem Boden oder einer Schiene mittels Schrauben befestigt werden. Die Befestigungsschraube befindet sich zwischen den beabstandeten Klemmkörpern der mindestens zweipoligen Blockklemme.
Weiterhin sind zum Anschließen elektrischer Leiter sogenannte Reihenklemmen bekannt, die ebenfalls einen Isolierkörper mit einem in diesem gelagerten Klemm­ körper für die Befestigung der elektrischen Leiter besitzen. Derartige Reihenklemmen weisen an ihrer Unterseite einen im Querschnitt etwa T-förmigen Fuß­ teil auf, der in eine ungefähr C-förmige Schiene ein­ setzbar ist, so daß derartige Reihenklemmen eine ver­ hältnismäßig große Bauhöhe aufweisen und nur in einem entsprechend groß ausgebildeten Anschlußgehäuse installiert werden können.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, bei einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 die vorbeschriebenen Nachteile zu ver­ meiden und die Vorrichtung dahingehend weiterzubilden, daß ohne zusätzliche Teile ein einpolig individu­ ell aufbaubarer und einstückig zusammenhängender Block niedriger Bauhöhe erzielt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten der Erfindung sind den Merkmalen der Unteransprüche, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung zu ent­ nehmen, die in schematischer Darstellung bevorzugte Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es stellen dar:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Blockklemmvorrichtung in Sprengdarstellung und
Fig. 2 ein einpoliges Blockklemmodul der Vorrichtung nach Fig. 1 in Gesamtansicht.
Die in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung ist zum Anschließen elektrischer Leiter vorgesehen und kann insbesondere in explosionsge­ fährdeten Bereichen zum Einsatz gelangen und bei­ spielsweise in einem druckfesten Gehäuse oder An­ schlußkasten installiert werden. Damit das die Vorrichtung aufnehmende Gehäuse möglichst klein aus­ geführt werden kann beziehungsweise möglichst viele Klemmanschlüsse und eventuell andere elektrische Bau­ teile im Gehäuse installiert werden können, ist die Vorrichtung als modular aufbaubarer kompakter Klemm­ block 1 ausgeführt (Fig. 1).
Der Klemmblock 1 besteht im wesentlichen aus einem Klemmblockmodul 2, das einen aus elektrisch isolierendem Kunststoff gebildeten Isolierkörper 3 und einen metallischen Klemmkörper 4 aufweist, an dem die hier nicht dargestellten elektrischen Leiter be­ festigt werden können. Der Klemmkörper 4 besitzt zwei Klemmstücke 5, 6, die je eine Schraube 7 aufweisen, die über einen in einen Schlitz des Schraubenkopfes einzusetzenden Schraubendreher verstellt werden können. Das den Schraubenköpfen gegenüberliegende freie Ende der Schrauben 7 drückt gegen eine Stromschiene 8, die in dem Isolierkörper 3 gehalten ist und die beiden Klemmstücke 5, 6 miteinander verbindet. In der Mitte der Stromschiene 8 kann eine Gewindebohrung ausge­ bildet sein, die in dem zwischen den beiden Klemm­ stücken 5, 6 bestehenden Abstand vorgesehen ist und in die ein Schraubbolzen 10 eingedreht werden kann. Der Schraubbolzen 10 ist für die Festlegung einer elektrisch leitenden Brücke 11 vorgesehen, die als Lochschiene ausgebildet sein kann. Über die Brücke 11 und die Schraubbolzen 10 ist es möglich, die Strom­ schienen 8 der Klemmblockmodule 2 wahlweise miteinander zu verbinden.
Das Klemmblockmodul 2 weist an gegenüberliegenden Seiten des Isolierkörpers 3 je eine Öffnung 12 auf, durch die die an den Klemmstücken 5, 6 zu befestigenden elektrischen Leiter in den Isolierkörper 3 eingeführt werden können. Die Öffnung 12 kann bevorzugt recht­ eckig sein und trichterförmige Einführschrägen 13 be­ sitzen, die die Öffnung 12 etwa in Form eines rechteckförmigen Rahmens begrenzen. Etwa in der Ebene des Klemmkörpers 4 weist das Klemmblockmodul 2 recht­ eckförmige Vertiefungen 14 auf, die an gegenüber­ liegenden Seiten des Isolierkörpers 3 über den Öffnungen 12 vorgesehen sein können. In diese Ver­ tiefung 14 kann ein Bezeichnungsschild 15 eingesetzt werden, das zweckmäßig mittels federelastischen Vor­ sprüngen 16 an Vorsprüngen 16 a des Isolierkörpers 3 angeklipst werden kann.
Der Isolierkörper 3 des Klemmblockmoduls 2 besitzt eine Querwand 17, die in der Zeichnung links neben den Öffnungen 12 dargestellt ist. Die Querwand 17 ver­ läuft demnach parallel zu den in einer Ebene liegenden Öffnungen 12, Klemmstücken 5, 6 und Stromschiene 8. Auf der Oberseite der Querwand 17 können zwei Rast­ nocken 18 ausgebildet sein, die in einer Ebene parallel zu den Schrauben 7 angeordnet sein können und etwa den gleichen Abstand zueinander besitzen wie die Schrauben 7. An der Unterseite der Querwand 17 können ebenfalls derartige (hier nicht sichtbare) Rastnocken 18 ausgebildet sein, die den oberen Rast­ nocken 18 genau gegenüber liegen können.
An der Oberseite des Isolierkörpers 3 können außerdem zwei Zungen 19 ausgebildet sein, die auf Abstand zu­ einander angeordnet sind und etwa in der (horizontalen) Ebene liegen, in der auch die oberen Rastnocken 18 sich befinden. Die Zungen 18 befinden sich oberhalb der Klemmstücke 5, 6 vor den Köpfen der Schrauben 7 und überragen die Klemmstücke 5, 6 an der der Querwand 17 des Isolierkörpers 3 gegenüberliegenden Seite. In den Zungen 19 ist je eine Ausnehmung 20 ausgebildet, die im Querschnitt etwa rechteckförmig oder quadratisch gestaltet sein kann und für den Eingriff des Rastnockens 18 vorgesehen ist. An der Unterseite des Isolierkörpers 3 können zusätzlich zwei auf Ab­ stand zueinander angeordnete Laschen 21 ausgebildet sein, die für den Eingriff der unteren Rastnocken 18 ebenfalls eine Ausnehmung 20 aufweisen können. Die oberen Zungen 19 und die unteren Laschen 21 sind mit ihren Ausnehmungen 20 zweckmäßig so ausgeführt und angeordnet, daß sie in einer (vertikalen) Ebene im wesentlichen deckungsgleich übereinanderliegen. Der Isolierkörper 3 weist somit im wesentlichen drei nebeneinanderliegende (vertikale) Ebenen auf, wobei die eine (linke) Ebene von der Querwand 17 mit den oberen und unteren Rastnocken 18 und die andere (rechte) Ebene von den Zungen 19 und Laschen 21 mit den Ausnehmungen 20 gebildet wird, wobei die zwischen diesen beiden äußeren Ebenen liegende mittlere Ebene von den Öffnungen 12 und den Klemm­ stücken 5,6 mit den Schrauben 7 gebildet wird.
Sowohl an der Oberseite als auch an der Unterseite der Querwand 17 des Isolierkörpers 3 können Aus­ sparungen 22 ausgebildet sein, in deren Bereich die Rastnocken 18 sich befinden. Diese Aussparungen 22 sind zweckmäßig so gestaltet, daß die Zungen 19 und Laschen 21 im Wesentlichen formschlüssig in die Aus­ sparungen 22 eingreifen können, so daß der Klemmblock 1 oben und unten im wesentlichen glatte Flächen ohne störende Vorsprünge besitzt. Die Tiefe der Aus­ sparungen 22 entspricht somit etwa der Dicke der Zungen 19 und Laschen 21, während die Breite und Länge der Aussparungen 22 ebenfalls im wesentlichen gleich der Breite und Länge der Zungen 19 und Laschen 21 ist. Die Zungen 19 und Laschen 21 können quer zu ihren (horizontalen) Ebenen vorteilhaft derart feder­ elastisch ausgebildet sein, daß sie beim Einschieben in die Aussparungen 22 etwas ausweichen können und nach dem Verrasten mit den Rastnocken 18 durch die integrierte Rückstellkraft in ihre Normallage zurück­ schnellen. Die Zungen 19 und Laschen 21 mit ihren Aus­ nehmungen 20 des einen Klemmblockmoduls 2 und die Rast­ nocken 18 des anderen anzurastenden Klemmblockmoduls 2 bilden somit eine Schnappverbindung 23, die sowohl lösbar als auch unlösbar ausgebildet sein kann. Die die Schnappverbindung 23 bildenden Zungen 19, Laschen 21 und Rastnocken 18 können mit den Isolierkörpern 3 zweckmäßig materialeinheitlich einstückig ausge­ bildet sein.
Im oberen Teil des Klemmblockmoduls 2 kann eine im Querschnitt etwa rechteckförmige Nut 24 ausgebildet sein, die zwischen den beiden beabstandeten Rast­ nocken 18, den beiden beabstandeten Schrauben 7 und den beiden beabstandeten Zungen 19 liegt. In diese Nut 24 kann die Brücke 11 so eingesetzt werden, daß sie formschlüssig versenkt gelagert ist und nicht vor­ steht. In der Querwand 17 des Klemmblockmoduls 2 kann im Bereich der Nut 24 zwischen den oberen und unteren Rastnocken 18 ein Durchgangsloch 25 ausgebildet sein, in das eine Befestigungsschraube 26 einsetzbar ist. Mit dieser Befestigungsschraube 26 kann das Klemmblock­ modul 2 beziehungsweise der Klemmblock 1 an einer Trag­ schiene 27 oder einer Gehäusegrundwand oder dergleichen befestigt werden, wobei das Gewinde der Schraube 26 in ein Gewindeloch der Tragschiene 27 eingreifen kann.
Damit das Klemmblockmodul 2, das an der der Querwand 17 gegenüberliegenden Seite in der Ebene der Zungen 19 und Laschen 21 offen ist, so daß die Klemmstücke 5, 6 an dieser Seite frei liegen, elektrisch isoliert verschlossen werden kann, kann eine aus Isolierstoff hergestellte Endkappe 28 vorgesehen sein. Diese End­ kappe 28 besteht praktisch nur aus der Querwand 17 und den oben und unten angeformten Rastnocken 18, die mit den Zungen 19 und Laschen 21 des Klemmblockmoduls 2 verrasten. Durch die Querwand 17 wird die offene Seite des Klemmkörpers 4 abgedeckt, so daß sowohl ein mechanischer als auch elektrisch isolierender Ab­ schluß gegeben ist. Die Endkappe 28 wird demnach mit der gleichen Schnappverbindung 23 mit dem Klemmblock­ modul 2 verbunden wie sie auch für die Rast­ verbindung der Klemmblockmodule 2 vorgesehen ist.
Ein westlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vor­ richtung besteht darin, daß die als sogenannte Mini- Blockklemmen ausgeführten Klemmblockmodule 2 mittels der integrierten Schnappverbindung 23 der Isolier­ körper 3 modular miteinander zusammengekuppelt werden können, so daß eine beliebig große Klemmblockbildung möglich ist, da die einzelnen Module 2 von einpolig bis vielpolig zusammengerastet werden können. Für ein leichtgängiges Zusammenrasten zur Herstellung der Schnappverbindung 23 können die Zungen 19, Laschen 21 und Ausnehmungen 20 sowie die als Höcker ausge­ bildeten Rastnocken 18 entsprechend gerundete oder abgeschrägte Einführkanten aufweisen. Die Pol- be­ ziehungsweise Klemmstellenkennzeichnung kann an dem Bezeichnungsschild 15 vorgenommen werden, das in die spezielle Vertiefung 14 eines jeden Klemmblockmoduls 2 eingeklipst werden kann. Zum besseren Einführen der elektrischen Leiter sind die sich nach vier Seiten erstreckenden Einführschrägen 13 vorgesehen, die ein leicht zugängliches Anschließen der Leiter ermöglichen. Die Befestigung des Klemmblockmoduls 2 beziehungsweise des individuell zusammengerasteten Klemmblocks 1 auf der Tragschiene 27 oder auf dem Boden von Anschluß- oder Verteilergehäusen geschieht über die Befestigungs­ schrauben 26, die in eigens dafür vorgesehenen Durch­ gangslöchern 25 geführt werden. Die erfindungsgemäße modulare Klemmvorrichtung, die insbesondere zum Ver­ binden elektrischer Leiter in explosiongefährdeten Bereichen vorgesehen ist, kann sowohl werksseitig als auch vor Ort vom Anwender individuell ohne zusätzliche Teile konfektioniert werden, so daß die Lagerhaltung auf ein Minimum reduziert werden kann. Die modulare Klemmvorrichtung besitzt gegenüber üblichen Reihen­ klemmen eine wesentlich niedrigere Bauhöhe und erfordert auf Grund der integrierten Schnappverbindung 23 auch keine C-förmige oder anderweitig profilierte spezielle Montageschiene.

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Anschließen elektrischer Leiter, insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen, mit einem mindestens eine Öffnung (12) zum Einführen des Leiters aufweisenden Isolierkörper (3) und mindestens einem in diesem gelagerten Klemmstück (5, 6) zum Be­ festigen des Leiters, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) modular mit mindestens einem weiteren Isolierkörper (3) blockbildend zusammen­ kuppelbar ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach vorstehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung als die Isolierkörper (3) miteinander verrastende Schnappverbindung (23) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappverbindung (23) der Isolierkörper (3) mit diesen materialeinheitlich ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappverbindung (23) mindestens einen in eine Aus­ nehmung (20) des anzurastenden Isolierkörpers (3) ein­ rastenden Rastnocken (18) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappverbindung (23) mindestens eine Zunge (19) auf­ weist, die bevorzugt federelastisch ausbieg- und rück­ stellbar ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die den Rastnocken (18) aufnehmende Ausnehmung (20) in der Zunge (19) der Schnappverbindung (23) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) zwei auf Abstand zueinander ange­ ordnete Zungen (19) aufweist, die bevorzugt in einer Ebene über zwei Klemmstücken (5, 6) vorgesehen sind, die quer zur blockbildenden Ankupplungsrichtung auf Abstand nebeneinander angeordnet und durch eine Strom­ schiene (8) verbunden sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) in der Ebene der Zungen (19) quer zur blockbildenden Ankupplungsrichtung zwei auf Abstand nebeneinander angeordnete Rastnocken (18) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren den vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (19) und die diesen zugeordneten Rastnocken (18) an der Oberseite des Isolierkörpers (3) vorge­ sehen sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappverbindung (23) mindestens eine Lasche (21) aufweist, die bevorzugt an der der Oberseite gegen­ überliegenden Unterseite des Isolierkörpers (3) vorge­ sehen ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) zwei auf Abstand zueienander ange­ ordnete Laschen (21) mit je einer Ausnehmung (20) aufweist, die bevorzugt deckungsgleich mit den Ausnehmungen (20) der Zungen (19) auf Abstand unter diesen angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Oberseite und/oder Unterseite vorgesehenen Rastnocken (18) an einer Querwand (17) des Isolier­ körpers (3) ausgebildet sind, daß die Klemmstücke (5, 6) in einer Ebene parallel neben den Rastnocken (18) angeordnet sind und daß die Zungen (19) und/oder Laschen (21) in einer Ebene parallel neben den Klemm­ stücken (5, 6) vorgesehen sind und diese an der der Querwand (17) gegenüberliegenden Seite überragen.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) mit den Klemmstücken (5, 6), der Stromschiene (8) , der Querwand (17), den Rastnocken (18), der Zunge (19) und der Lasche (21) als Klemm­ blockmodul (2) ausgebildet ist, das mit mindestens einem weiteren Klemmblockmodul (2) über die Schnapp­ verbindung (23) zusammenrastbar ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (3) für einen bevorzugt formschlüssigen Eingriff der Zungen (19) und/oder Laschen (21) an der Querwand (17) ausgebildete Aussparungen (22) aufweist, die vorzugsweise entsprechend der geometrischen Form der Zungen (19) und/oder Laschen (21) ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Rastnocken (18), den beiden Klemmstücken (5, 6) und den beiden Zungen (19) im oberen Teil des Isolierkörpers (3) eine Nut (24) aus­ gebildet ist, in die eine die Stromschienen (8) mittels Schraubbolzen (10) verbindbare elektrische Brücke (11) einlegbar ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Querwand (17) des Isolierkörpers (3) zwischen den Rastnocken (18) ein Durchgangsloch (25) für eine in eine Tragschiene (27) oder Gehäusewand einbringbare Befestigungsschraube (26) ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ebene der Klemmstücke (5, 6) an gegenüberliegenden Seiten des Isolierkörpers (3) je eine Vertiefung (14) zur lösbaren Befestigung eines Klemmstellen-Bezeich­ nungsschildes (15) ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Ebene der Klemmstücke (5, 6) an den gegenüber­ liegenden Seiten des Isolierkörpers (3) vorgesehenen Öffnungen (12) zum Einführen des elektrischen Leiters bevorzugt rechteckig ausgebildet sind und nach vier Seiten trichterförmig verlaufende Einführschrägen (13) aufweisen.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vor­ stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdeckung der an der der Querwand (17) des Isolier­ körpers (3) gegenüberliegenden Seite offen liegenden Klemmstücke (5, 6) eine aus Isolierstoff bestehende Endkappe (28) anklipsbar ist, die mittels Rastnocken (18) mit der Zunge (19) und/oder Lasche (21) des Isolierkörpers (3) verrastbar ist.
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