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DE3828663A1 - Abgedichteter rolladen - Google Patents

Abgedichteter rolladen

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DE3828663A1
DE3828663A1 DE3828663A DE3828663A DE3828663A1 DE 3828663 A1 DE3828663 A1 DE 3828663A1 DE 3828663 A DE3828663 A DE 3828663A DE 3828663 A DE3828663 A DE 3828663A DE 3828663 A1 DE3828663 A1 DE 3828663A1
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Machill Geb Maximova Tatjana 50935 Koeln De M
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  • Architecture (AREA)
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  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Rolladen, der aus mehreren Rolladenstäben zusammengesetzt ist, die jeweils aus einer Außenschale, vorzugsweise aus Metall, und einer Innenschale, vorzugsweise aus Kunststoff, ein wärmeisolierendes Material umschließend zusammengesetzt sind und die an ihren Längsrän­ dern jeweils über ein Gelenk miteinander verbunden sind, das vorzugsweise durch an den Längsrändern angeordnete, im Querschnitt hakenförmigen ineinander gehängte Stegen gebildet wird.
Bei derartigen wärmeisolierten Rolladen, wie sie in vielfäl­ tiger Weise, beispielsweise auch für Rolltore eingesetzt werden, stellt der Gelenkbereich zwischen den einzelnen Rolladenstäben in bezug auf die Wärmeisolierung eine Schwach­ stelle dar, weil hier zwischen dem abzuschließenden Innen­ raum und der Außenluft jeweils keine Wärmeisolierung vorhan­ den ist. Bei großflächigen Rolladen und/oder großen Tempe­ raturdifferenzen zwischen Innenraum und Außenumgebung macht sich diese Unterbrechung der Wärmeisolierung schon bemerkbar. Hinzu kommt noch, daß die Gelenke nicht luftdicht sind, so daß bei entsprechender Druckdifferenz zwischen innen und außen eine wenn auch geringe Luftdurchströmung im Gelenk­ bereich und damit ein Wärmetransport erfolgt.
Die Abdichtung des Gelenkbereichs bereitet jedoch insoweit ein Problem, weil der Rolladen zum Öffnen und Schließen jeweils auf- bzw. abgewickelt wird. Bei Rolltoren in gewerb­ lichen Unternehmen, beispielsweise Lagerhallen oder dgl. wird ein derartiger Rolladen oft sehr häufig betätigt, so daß die Dichtung praktisch die gleiche Standzeit aufwei­ sen muß wie der Rolladen selbst.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für einen Rolladen der eingangs bezeichneten Art eine Abdichtung zu schaffen, die einfach in der Herstellung und zuverlässig in der Abdich­ tung ist und die auch bei häufiger Betätigung des Rolladens praktisch verschleißfrei arbeitet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß bei jedem Rolladenstab an der Innenschale im Bereich wenigstens eines Längsrandes eine sich über die ganze Länge erstreckende Dichtleiste angeordnet ist, die den Gelenkspalt überdeckend am benachbarten Rolladenstab im Bereich des Längsrandes anliegt. Diese Anordnung hat zunächst einmal den Vorteil, daß durch Gelenk und Dichtleiste im Gelenkbe­ reich ein Hohlraum entsteht und somit auch in diesem Bereich durch das umschlossene Luftvolumen eine Isolierwirkung erreicht wird. Wesentlich ist hierbei jedoch, daß zur Innen­ seite des Raumes der Gelenkspalt durch eine aus einem elasti­ schen Material hergestellte Dichtleiste abgeschlossen wird und damit auch die durch das Gelenk gebildete "Kältebrücke" zwischen innen und außen unterbrochen wird, da das Material der Dichtleiste, in der Regel Gummi oder Kunstgummi, eine sehr viel geringere Wärmeleitfähigkeit besitzt als das in der Regel durch den Werkstoff der Außenschale gebildete Gelenk. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Dicht­ leiste auf der Innenseite des Rolladens liegt und somit nicht mehr den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, insbeson­ dere nicht mehr der Einwirkung der Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, die für die meisten der Werkstoffe schädlich sind, aus denen derartige Dichtleisten üblicherweise hergestellt werden. Da beim Aufwickeln des Rolladens der Gelenkspalt auf der Außenseite aufklafft, auf der Innenseite dagegen schmaler wird, ist auch vermieden, daß beim Aufwickeln in den Gelenkspalt Fremdkörper eindringen können. Die Dicht­ leiste liegt vielmehr immer an der Gegenfläche an. Je nach Ausgestaltung der Dichtleiste und ihrer Verbindung mit den beiden benachbarten Rolladenstäben ist es sogar möglich, die Dichtleiste mit beiden Rolladenstäben fest zu verbinden, da beim Wickelvorgang die Dichtleiste nicht gedehnt, sondern gestaucht wird, so daß bei einer derartigen Ausgestaltung eine Überbeanspruchung des Materials der Dichtleiste nicht eintritt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Dichtleiste mit ihrem einen Rand mit der Innenschale eines Rolladenstabes verbunden ist. Hierdurch ist es möglich, die Dichtleiste als integriertes Bauelement jeweils eines Rolladenstabes zu konzipieren, da dann jeweils ein Längsrand eines Rolladenstabes mit einer derartigen Dichtleiste verse­ hen ist und der zugeordnete Längsrand des benachbarten Rolladenstabes als Anlagefläche für die freie Kante der Dichtleiste dient. Zweckmäßigerweise wird die Anordnung so getroffen, daß die Dichtleiste jeweils am unteren Rand eines Rolladenstabes befestigt ist, so daß beim Aufwickeln auf die Dichtleiste wirkende Querkräfte immer von der Befe­ stigungsstelle ausgehend einwirken und somit praktisch keine Stauchungen entstehen, die zu etwaigen Beschädigungen der freien Kante der Dichtleiste führen könnten. In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung ist hierbei vorgesehen, daß die Dichtleiste aus einem elastischen Werkstoff besteht und durch Koextrusion an die aus einem Kunststoff herge­ stellte Innenschale angeformt ist. Diese Konstruktionsweise ist besonders vorteilhaft, da das Anbringen der Dichtleiste keine zusätzlichen Montagearbeiten erfordert, vor allem aber eine sehr hohe Maßgenauigkeit hinsichtlich der Abmessun­ gen und auch der Ausrichtung und Form der Dichtleiste ge­ währleistet sind.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die Dichtleiste lippenartig geformt ist und mit ihrer freien Kante in den Gelenkspalt abgebogen ist und am Längsrand des benachbarten Rolladenstabes anliegt. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß sowohl die dichtende Kante der Dichtleiste als auch die zugeordnete Gegenfläche gegen Einwirkungen von außen geschützt sind, so daß die Gefahr von Beschädigungen sowohl der Dichtleiste als auch der zugeordneten Gegenfläche ausgeschlossen sind. Die An­ ordnung hat ferner den Vorteil, daß die Innenfläche des Rolladens glattflächig bleibt und beim Wickelvorgang keiner­ lei Kräfte auf die Dichtung einwirken können, außer den durch die Abwinklung der Rolladenstäbe gegeneinander erfol­ gende Verformung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Längsrand der Innenschale eines Rolladenstabes sich bis auf die Innenfläche des hakenförmigen Steges an der Außenschale erstreckt und die Anlagefläche für die freie Kante der Dichtleiste des benachbarten Rolladenstabes bildet. Hierdurch ist gewährleistet, daß zum einen für die Gleitbewegung der Dichtleiste auf der Anlagefläche des benachbarten Rolladenstabes eine Werkstoffpaarung Kunst­ stoff/Kunststoff zur Verfügung steht, so daß hier in bezug auf Verschleißarmut optimale Bedingungen vorgegeben werden können. Ein weiterer Vorteil der Anordnung besteht darin, daß der durch die beiden ineinandergreifenden hakenförmigen Stege einerseits und die Dichtleiste gebildete Raum anderer­ seits eine zusätzliche Wärmeisolierung erhält, so daß der Wärmedurchgang im Gelenkbereich reduziert wird.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der die Innenfläche des hakenförmigen Steges bedeckende Teil des Längsrandes der Innenschale doppelwandig ausgebildet ist, wobei die als Anlagefläche dienende Außenwandung aus einem elastischen Material besteht. Hierdurch ergibt sich ein als Dichtleiste wirkendes Hohlprofil, das mit der in diesen Bereich hineinragenden freien Kante der Innenschale des benachbarten Rollenstabes zusammenwirkt, wobei diese Kante aus dem Grundmaterial der Innenschale besteht und die Dichtungswirkung dadurch erzielt wird, daß das Hohlprofil unter Verformung geringfügig die freie Kante der Innenschale umschließt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Anlagefläche für die freie Kante der Dichtleiste - im Querschnitt gesehen - eine Kreiskontur bildet, deren Mittelpunkt im Bereich der Gelenkachse liegt. Diese Formge­ bung hat den Vorteil, daß die freie Kante der Dichtleiste sowohl in gestrecktem als auch in aufgewickeltem Zustand ohne Veränderung der Vorspannung an der Gegenfläche anliegt und somit bei Betätigung des Rolladens eine walkende Bean­ spruchung des Materials der Dichtleiste praktisch nicht gegeben ist.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist zur Befe­ stigung der Dichtleiste am Rolladenstab vorgesehen, daß wenigstens ein Rand der Dichtleiste mit einer wulstförmigen Halteleiste versehen ist, die in einer Nut im Bereich der Innenfläche des Rolladenstabes festgelegt ist. Dies erlaubt die Anwendung der erfindungsgemäßen Abdichtung auch für solche Einsatzfälle, bei denen aufgrund der Materialwahl für die Innenschale eine einstückige Verbindung zwischen Innenschale und Dichtleiste durch Koextrusion oder auch durch einen Klebevorgang nicht möglich ist. Diese Ausgestal­ tung erfordert jedoch als zusätzlichen Montagevorgang das Einlegen der Dichtleiste in die Nut.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Dichtleiste bandförmig ausgebildet ist und in ausge­ rolltem Zustand des Rolladens in etwa mit der Innenfläche fluchtend mit seinen Rändern an den Längsrändern jeweils zweier benachbarter Rolladenstäbe festgelegt ist. Hierdurch ergibt sich ein vollständiger, praktisch hermetischer Ab­ schluß des Gelenkspaltes. Die Festlegung kann gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung dadurch erfolgen, daß ein Rand der bandförmigen Dichtleiste einstückig fest mit der Innen­ schale des einen Rolladenstabes verbunden ist und über eine wulstförmige Halteleiste in einer Nut des anderen Rolladenstabes verankert ist. Bei dieser Ausführungsform kann die bandförmige Dichtleiste wiederum durch Koextrusion, aber auch durch einen Klebevorgang mit der Innenschale verbunden sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die Dichtleiste an beiden Rändern jeweils mit einer wulst­ förmigen Halteleiste versehen, die jeweils in einer Nut an den beiden benachbarten Rolladenstäben festgelegt ist.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen vertikalen Teilschnitt durch einen Rolladen in ausgerolltem Zustand,
Fig. 2 Einzelheiten der Abdichtung des Gelenk­ bereichs für den Rolladen gem. Fig. 1,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Abdich­ tung,
Fig. 4 eine weitere Gelenkform mit Abdichtung,
Fig. 5 die Gelenkausbildung des Rolladens gem. Fig. 1 mit Einschubdichtung,
Fig. 6 die Gelenkausbildung des Rolladens gem. Fig. 1 mit hermetischem Abschluß des Dichtspaltes,
Fig. 7 eine abgewandelte Ausführungsform der Abdichtung gem. Fig. 6,
Fig. 8 und 9 eine weitere Ausführungsform.
Der in Fig. 1 in einem Teilausschnitt dargestellte Rolladen ist aus mehreren gleichartigen Rolladenstäben 1 zusammenge­ setzt, die jeweils eine Außenschale 2 aus Metall aufweisen. Mit der Außenschale 2 ist eine Innenschale 3 aus einem Kunststoff, beispielsweise PVC formschlüssig verbunden. Der durch Außenschale und Innenschale umschlossene Hohlraum ist mit einem wärmeisolierenden Material 4, beispielsweise mit Polyurethan ausgeschäumt. Ein an die Innenschale 3 angeformter, sich über die gesamte Länge erstreckender Zwischensteg 5 ist formschlüssig in einer entsprechenden Aufnahme der Außenschale 2 verankert. Durch diesen Zwischen­ steg 5 wird sowohl beim Ausschäumen der auf die Innenschale wirkende Schäumungsdruck aufgenommen als auch bei der späte­ ren Verwendung die beim Aufwickeln senkrecht zur Fläche des Rolladenstabes wirkenden Kräfte aufgenommen.
Die Außenschale ist an ihrem oberen Längsrand 6 mit einem nach innen abgewinkelten hakenförmigen Steg 7 und an ihrem unteren Längsrand 8 mit einem nach außen abgewinkelten hakenförmigen Steg 9 versehen, der mit seinem freien Ende 10 gegen den als Hohlkehle 11 ausgebildeten Längsrand 8 gerich­ tet ist. Die hakenförmigen Stege 7 und 9 jeweils benachbarter Rolladenstäbe bilden das Gelenk. Die Montage erfolgt jeweils durch Einschieben in Längsrichtung.
Der Gelenkspalt 12 zwischen je zwei benachbarten Rolladen­ stäben ist durch eine lippenartige Dichtung 13 abgeschlossen, die jeweils am Längsrand des jeweils oberen Rolladenstabes befestigt ist. Verschiedene Ausführungsformen für eine derartige Dichtung werden nachfolgend anhand der Fig. 2 bis 7 näher erläutert.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Dichtleiste 13 einstückig mit dem Längsrand der Innenschale 3 verbunden. Dies kann beispielsweise durch Klebung, insbeson­ dere aber auch durch Koextrusion erfolgen, d.h. bei der Herstellung des Profils für die Innenschale 3 aus einem festen Kunststoffmaterial wird gleichzeitig die Dichtleiste 13 aus einem gummielastischen Kunststoffmaterial angeformt. Die Dichtleiste 13 ist lippenartig ausgebildet und ragt mit ihrer freien Kante 14 in den Gelenkspalt hinein, so daß die von der Innenschale 3 begrenzte Innenfläche des Rolladens glattflächig bleibt und beim Aufwickeln des Rolla­ dens sich die freie Kante 14 der Dichtleiste 13 in den Gelenkspalt hineinbewegen kann.
Am benachbarten, darunterliegenden Rolladenstab 1′ ist der Längsrand 15 der Innenschale 3 bis auf die Innenfläche des hakenförmigen Steges 7 gezogen, so daß hierdurch eine Anlagefläche für die Dichtleiste 13 und zugleich eine wärme­ isolierende Abdeckung für diesen Bereich gebildet wird. Dieser Teil des Längsrandes 15 ist nun - im Querschnitt gesehen - so geformt, daß er im Berührungsbereich für die Dichtleiste 13 eine Kreiskontur aufweist, deren Mittelpunkt in etwa im Bereich der Achse des Gelenkes liegt, die im wesentlichen durch die tragende Kante 18 des hakenförmigen Steges 7 definiert ist.
Die Ausführungsform gem. Fig. 3 zeigt eine Abwandlung der Ausführungsform gem. Fig. 2. Hierbei ist der untenliegende Längsrand 16 der Innenschale 3 des oberen Rolladenstabes 1 bis über die Außenfläche des zugehörigen hakenförmigen Steges 9 gezogen, wobei der Längsrand 16 aus dem Grundmate­ rial der Innenschale 3 besteht.
An dem zugeordneten, darunterliegenden Rolladenstab 1′ ist der die Innenfläche des hakenförmigen Steges 7 bedecken­ de Teil des Längsrandes 15 der Innenschale 3 doppelwandig ausgebildet, wobei die als Anlagefläche dienende Außenwand 17 aus einem elastischen Material besteht. Hierdurch ergibt sich für die Anlagefläche ein elastisch verformbares Hohl­ profil, das am Längsrand 16 des darüberliegenden Rolladen­ stabes 1 dichtend anliegt.
Die Ausführungsform gem. Fig. 4 entspricht hinsichtlich der Ausbildung der Dichtleiste 13 dem anhand von Fig. 2 beschriebenen Prinzip. Lediglich die Ausbildung der das Gelenk bildenden hakenförmigen Stege ist anders ausgebildet. Während bei der Ausführungsform gem. Fig. 2 die beiden ineinandergreifenden hakenförmigen Stege nach Art eines Schneidenlagers aufgebaut sind, wird durch die kreisförmige Gestaltung der hakenförmigen Stege 7′ und 9′ ein nach Art eines Gleitlagers arbeitendes Gelenk gebildet. Die als Lippendichtung ausgebildete Dichtleiste 13 liegt hierbei auf der Außenfläche des hakenförmigen Steges 9 unter Vor­ spannung an und wird beim Wickelvorgang aufgrund der Kreiskontur des hakenförmigen Steges 9 praktisch nicht über die ursprüngliche, die Vorspannung erzeugende Verformung hinaus verformt.
Die Ausführungsform gem. Fig. 5 entspricht in etwa der Ausführungsform gem. Fig. 3. Der Unterschied besteht jedoch hier darin, daß das Hohlprofil nicht in den Längsrand der Innenschale 3 einstückig integriert ist, sondern durch ein Strangprofil 19 gebildet wird, das in eine Nut 20 am oberen Längsrand des unteren Rolladenstabes 1′ eingeschoben ist und mit dem Längsrand 16 der Innenschale 3 des oberen Rolladenstabes zusammenwirkt.
In Fig. 6 und 7 sind Ausführungsformen dargestellt, bei denen eine den Gelenkspalt der Innenseite hermetisch abschließende bandförmige Dichtleiste 21 vorgesehen ist. Bei der Ausführungsform gem. Fig. 6 ist die bandförmige Dichtleiste 21 mit ihrem einen Rand 22 am Längsrand der Innenschale 3 des oberen Rolladenstabes 1 fest angeordnet, beispielsweise durch Klebung oder Koextrusion. Der andere Rand 23 ist mit einer wulstartigen Halteleiste 24 versehen, die bei zusammengesetzten Rolladenstäben die in eine Nut 25 am oberen Längsrand des darunterliegenden Rolladenstabes 1′ "eingeknöpft" wird. Da sich beim Aufwickeln der Abstand zwischen zwei benachbarten Rolladenstäben im Gelenkbereich verkürzt und ferner die bandförmige Dichtleiste 21 auf der Innenseite des Rolladens liegt, wird diese geringfügig gestaucht und kann sich hierbei in den Freiraum des Gelenkes einlegen. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn durch entsprechende Formgebung des hakenförmigen Steges 9 am oberen Rolladenstab und eine entsprechende Ausgestaltung des gegenüberliegenden Längsrandes am unteren Rolladenstab 1′ ein Freiraum geschaf­ fen wird, in den die Dichtleiste 21 sich beim Wickelvorgang einlegt ohne durch das Gewicht der hierbei in mehreren Lagen aufeinanderliegenden Rolladenstäbe beansprucht zu werden.
Die Ausführungsform gem. Fig. 7 entspricht in der Funktions­ weise der Ausführungsform gem. Fig. 6 jedoch mit dem Unter­ schied, daß hier die bandförmige Dichtleiste 21′ an beiden Rändern mit wulstförmigen Halteleisten 24 versehen ist, die in entsprechende Nuten 25 an den beiden benachbarten Rolladenstäben eingeknöpft wird.
Fig. 8 und 9 zeigen eine Ausführungsform, die als Abwandlung gem. Fig. 1 ausgebildet ist. Fig. 8 zeigt hierbei die Position zweier benachbarter Rolladenstäbe bei geschlossenem, d.h. abgewickeltem Rolladen. Fig. 9 zeigt die Position in aufge­ wickelter Stellung im Bereich der Rolladenwalze.
Bei dieser Ausführung wird zur Innenseite des hakenförmigen Steges 7 eine rillenartige Absenkung 26 angeordnet, so daß nur noch ein schmaler Steg 27 für den abgedichteten Längsrand 15 verbleibt.
Wenn der Rolladen abgewickelt ist, wie in Fig. 8 gezeigt, liegt der freie Rand der Dichtleiste 13 vom Innenraum des Gelenks am Längsrand 15 federnd an und dichtet den Spalt ab. Wird der Rolladen aufgewickelt, dann löst sich die Dicht­ leiste 13 und ragt frei in die rillenartige Absenkung 26 hinein. Hierdurch wird die reibende Berührung zwischen der Dichtleiste 13 und dem Längsrand 15 des benachbarten Rolladenstabes 1′ reduziert, so daß selbst bei sehr hoher Staubbelastung der Rolladen praktisch wartungsfrei ist.

Claims (12)

1. Rolladen, der aus mehreren Rolladenstäben zusammengesetzt ist, die jeweils aus einer Außenschale, vorzugsweise aus Metall, und einer Innenschale, vorzugsweise aus Kunststoff, ein wärmeisolierendes Material umschließend zusammengesetzt sind und die an ihren Längsrändern jeweils über ein Gelenk miteinander verbunden sind, das vorzugsweise durch an den Längsrändern angeordnete, im Querschnitt hakenförmige, ineinandergehängte Stege gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Rolladenstab (1, 1′) an der Innenschale (3) im Bereich wenigstens eines Längsrandes eine sich über die ganze Länge erstreckende Dichtleiste (13; 16; 19; 21) angeordnet ist, die den Gelenk­ spalt überdeckend am benachbarten Rolladenstab (1′) im Bereich des Längsrandes anliegt.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtleiste (13) mit ihrem einen Rand einstückig mit der Innenschale (3) eines Rolladenstabes (1) verbunden ist.
3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtleiste (13) aus einem elastischen Werkstoff besteht und durch Koextrusion an die aus einem Kunststoff hergestell­ te Innenschale (3) angeformt ist.
4. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dichtleiste (13) lippenartig geformt ist und mit ihrer freien Kante (14) in den Gelenkspalt abgebogen ist und am Längsrand (15) am benachbarten Rolladen­ stab (1′) anliegt.
5. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein Längsrand (15) der Innenschale (3) eines Rolladenstabes (1′) sich bis auf die Innenfläche des hakenförmigen Steges (7) an der Außenschale (2) er­ streckt und die Anlagefläche für die freie Kante (14) der Dichtleiste (13) des benachbarten Rolladenstabes (1) bildet.
6. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der die Innenfläche (15) des hakenförmigen Steges (7) bedeckende Teil des Längsrandes der Innenschale (3) doppelwandig ausgebildet ist, wobei die als Anlagefläche dienende Außenwand (17) aus einem elastischen Material besteht.
7. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Anlagefläche (15) für die freie Kante der Dichtleiste (13) - im Querschnitt gesehen - etwa eine Kreiskontur bildet, deren Mittelpunkt im Bereich der Gelenk­ achse liegt.
8. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens ein Rand der Dichtleiste (19; 21) mit einer wulstförmigen Halteleiste (24) versehen ist, die in einer Nut (20) im Bereich der Innenfläche des Rolladen­ stabes (1) festgelegt ist.
9. Rolladen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtleiste (21) bandförmig ausgebildet und in ausgeroll­ tem Zustand des Rolladens in etwa mit der Innenfläche fluch­ tend mit ihren Rändern (22, 23) an den Längsrändern jeweils zweier benachbarter Rolladenstäbe (1, 1′) festgelegt ist.
10. Rolladen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rand (22) der bandförmigen Dichtleiste (21) einstückig fest mit der Innenschale (3) des einen Rolladenstabes ver­ bunden ist und über eine wulstförmige Halteleiste (24) in einer Nut (25) des anderen Rolladenstabes (1′) verankert ist.
11. Rolladen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtleiste (21) an beiden Rändern jeweils mit einer wulstförmigen Halteleiste (24) versehen ist, die jeweils in einer Nut (25) an den beiden benachbarten Rolladenstäben (1, 1′) festgelegt ist.
12. Rolladen nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Längsrand (15) des benachbarten Rolladenstabes (1′) zur Innenseite des einen Teil des Ge­ lenkes bildenden hakenförmigen Steges (7) eine rillenar­ tige Absenkung (26) aufweist; in bei aufgewickeltem Rolladen die Dichtleiste mit ihrer freien Kante ohne Berührung mit dem benachbarten Rolladenstab (1′) hinein­ ragt.
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