DE3828663A1 - Abgedichteter rolladen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Rolladen, der aus mehreren
Rolladenstäben zusammengesetzt ist, die jeweils aus einer
Außenschale, vorzugsweise aus Metall, und einer Innenschale,
vorzugsweise aus Kunststoff, ein wärmeisolierendes Material
umschließend zusammengesetzt sind und die an ihren Längsrän
dern jeweils über ein Gelenk miteinander verbunden sind,
das vorzugsweise durch an den Längsrändern angeordnete,
im Querschnitt hakenförmigen ineinander gehängte Stegen
gebildet wird.
Bei derartigen wärmeisolierten Rolladen, wie sie in vielfäl
tiger Weise, beispielsweise auch für Rolltore eingesetzt
werden, stellt der Gelenkbereich zwischen den einzelnen
Rolladenstäben in bezug auf die Wärmeisolierung eine Schwach
stelle dar, weil hier zwischen dem abzuschließenden Innen
raum und der Außenluft jeweils keine Wärmeisolierung vorhan
den ist. Bei großflächigen Rolladen und/oder großen Tempe
raturdifferenzen zwischen Innenraum und Außenumgebung macht
sich diese Unterbrechung der Wärmeisolierung schon bemerkbar.
Hinzu kommt noch, daß die Gelenke nicht luftdicht sind,
so daß bei entsprechender Druckdifferenz zwischen innen
und außen eine wenn auch geringe Luftdurchströmung im Gelenk
bereich und damit ein Wärmetransport erfolgt.
Die Abdichtung des Gelenkbereichs bereitet jedoch insoweit
ein Problem, weil der Rolladen zum Öffnen und Schließen
jeweils auf- bzw. abgewickelt wird. Bei Rolltoren in gewerb
lichen Unternehmen, beispielsweise Lagerhallen oder dgl.
wird ein derartiger Rolladen oft sehr häufig betätigt,
so daß die Dichtung praktisch die gleiche Standzeit aufwei
sen muß wie der Rolladen selbst.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für einen Rolladen
der eingangs bezeichneten Art eine Abdichtung zu schaffen,
die einfach in der Herstellung und zuverlässig in der Abdich
tung ist und die auch bei häufiger Betätigung des Rolladens
praktisch verschleißfrei arbeitet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
daß bei jedem Rolladenstab an der Innenschale im Bereich
wenigstens eines Längsrandes eine sich über die ganze Länge
erstreckende Dichtleiste angeordnet ist, die den Gelenkspalt
überdeckend am benachbarten Rolladenstab im Bereich des
Längsrandes anliegt. Diese Anordnung hat zunächst einmal
den Vorteil, daß durch Gelenk und Dichtleiste im Gelenkbe
reich ein Hohlraum entsteht und somit auch in diesem Bereich
durch das umschlossene Luftvolumen eine Isolierwirkung
erreicht wird. Wesentlich ist hierbei jedoch, daß zur Innen
seite des Raumes der Gelenkspalt durch eine aus einem elasti
schen Material hergestellte Dichtleiste abgeschlossen wird
und damit auch die durch das Gelenk gebildete "Kältebrücke"
zwischen innen und außen unterbrochen wird, da das Material
der Dichtleiste, in der Regel Gummi oder Kunstgummi, eine
sehr viel geringere Wärmeleitfähigkeit besitzt als das
in der Regel durch den Werkstoff der Außenschale gebildete
Gelenk. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Dicht
leiste auf der Innenseite des Rolladens liegt und somit
nicht mehr den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, insbeson
dere nicht mehr der Einwirkung der Sonnenstrahlen ausgesetzt
ist, die für die meisten der Werkstoffe schädlich sind,
aus denen derartige Dichtleisten üblicherweise hergestellt
werden. Da beim Aufwickeln des Rolladens der Gelenkspalt
auf der Außenseite aufklafft, auf der Innenseite dagegen
schmaler wird, ist auch vermieden, daß beim Aufwickeln
in den Gelenkspalt Fremdkörper eindringen können. Die Dicht
leiste liegt vielmehr immer an der Gegenfläche an. Je nach
Ausgestaltung der Dichtleiste und ihrer Verbindung mit
den beiden benachbarten Rolladenstäben ist es sogar möglich,
die Dichtleiste mit beiden Rolladenstäben fest zu verbinden,
da beim Wickelvorgang die Dichtleiste nicht gedehnt, sondern
gestaucht wird, so daß bei einer derartigen Ausgestaltung
eine Überbeanspruchung des Materials der Dichtleiste nicht
eintritt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Dichtleiste mit ihrem einen Rand mit der Innenschale eines
Rolladenstabes verbunden ist. Hierdurch ist es möglich,
die Dichtleiste als integriertes Bauelement jeweils eines
Rolladenstabes zu konzipieren, da dann jeweils ein Längsrand
eines Rolladenstabes mit einer derartigen Dichtleiste verse
hen ist und der zugeordnete Längsrand des benachbarten
Rolladenstabes als Anlagefläche für die freie Kante der
Dichtleiste dient. Zweckmäßigerweise wird die Anordnung
so getroffen, daß die Dichtleiste jeweils am unteren Rand
eines Rolladenstabes befestigt ist, so daß beim Aufwickeln
auf die Dichtleiste wirkende Querkräfte immer von der Befe
stigungsstelle ausgehend einwirken und somit praktisch
keine Stauchungen entstehen, die zu etwaigen Beschädigungen
der freien Kante der Dichtleiste führen könnten. In einer
besonders zweckmäßigen Ausgestaltung ist hierbei vorgesehen,
daß die Dichtleiste aus einem elastischen Werkstoff besteht
und durch Koextrusion an die aus einem Kunststoff herge
stellte Innenschale angeformt ist. Diese Konstruktionsweise
ist besonders vorteilhaft, da das Anbringen der Dichtleiste
keine zusätzlichen Montagearbeiten erfordert, vor allem
aber eine sehr hohe Maßgenauigkeit hinsichtlich der Abmessun
gen und auch der Ausrichtung und Form der Dichtleiste ge
währleistet sind.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist
ferner vorgesehen, daß die Dichtleiste lippenartig geformt
ist und mit ihrer freien Kante in den Gelenkspalt abgebogen
ist und am Längsrand des benachbarten Rolladenstabes anliegt.
Diese Anordnung hat den Vorteil, daß sowohl die dichtende
Kante der Dichtleiste als auch die zugeordnete Gegenfläche
gegen Einwirkungen von außen geschützt sind, so daß die
Gefahr von Beschädigungen sowohl der Dichtleiste als auch
der zugeordneten Gegenfläche ausgeschlossen sind. Die An
ordnung hat ferner den Vorteil, daß die Innenfläche des
Rolladens glattflächig bleibt und beim Wickelvorgang keiner
lei Kräfte auf die Dichtung einwirken können, außer den
durch die Abwinklung der Rolladenstäbe gegeneinander erfol
gende Verformung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß ein Längsrand der Innenschale eines Rolladenstabes
sich bis auf die Innenfläche des hakenförmigen Steges an
der Außenschale erstreckt und die Anlagefläche für die
freie Kante der Dichtleiste des benachbarten Rolladenstabes
bildet. Hierdurch ist gewährleistet, daß zum einen für
die Gleitbewegung der Dichtleiste auf der Anlagefläche
des benachbarten Rolladenstabes eine Werkstoffpaarung Kunst
stoff/Kunststoff zur Verfügung steht, so daß hier in bezug
auf Verschleißarmut optimale Bedingungen vorgegeben werden
können. Ein weiterer Vorteil der Anordnung besteht darin,
daß der durch die beiden ineinandergreifenden hakenförmigen
Stege einerseits und die Dichtleiste gebildete Raum anderer
seits eine zusätzliche Wärmeisolierung erhält, so daß der
Wärmedurchgang im Gelenkbereich reduziert wird.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß der die Innenfläche des hakenförmigen Steges bedeckende
Teil des Längsrandes der Innenschale doppelwandig ausgebildet
ist, wobei die als Anlagefläche dienende Außenwandung aus
einem elastischen Material besteht. Hierdurch ergibt sich
ein als Dichtleiste wirkendes Hohlprofil, das mit der in
diesen Bereich hineinragenden freien Kante der Innenschale
des benachbarten Rollenstabes zusammenwirkt, wobei diese
Kante aus dem Grundmaterial der Innenschale besteht und
die Dichtungswirkung dadurch erzielt wird, daß das Hohlprofil
unter Verformung geringfügig die freie Kante der Innenschale
umschließt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Anlagefläche für die freie Kante der Dichtleiste
- im Querschnitt gesehen - eine Kreiskontur bildet, deren
Mittelpunkt im Bereich der Gelenkachse liegt. Diese Formge
bung hat den Vorteil, daß die freie Kante der Dichtleiste
sowohl in gestrecktem als auch in aufgewickeltem Zustand
ohne Veränderung der Vorspannung an der Gegenfläche anliegt
und somit bei Betätigung des Rolladens eine walkende Bean
spruchung des Materials der Dichtleiste praktisch nicht
gegeben ist.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist zur Befe
stigung der Dichtleiste am Rolladenstab vorgesehen, daß
wenigstens ein Rand der Dichtleiste mit einer wulstförmigen
Halteleiste versehen ist, die in einer Nut im Bereich der
Innenfläche des Rolladenstabes festgelegt ist. Dies erlaubt
die Anwendung der erfindungsgemäßen Abdichtung auch für
solche Einsatzfälle, bei denen aufgrund der Materialwahl
für die Innenschale eine einstückige Verbindung zwischen
Innenschale und Dichtleiste durch Koextrusion oder auch
durch einen Klebevorgang nicht möglich ist. Diese Ausgestal
tung erfordert jedoch als zusätzlichen Montagevorgang das
Einlegen der Dichtleiste in die Nut.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Dichtleiste bandförmig ausgebildet ist und in ausge
rolltem Zustand des Rolladens in etwa mit der Innenfläche
fluchtend mit seinen Rändern an den Längsrändern jeweils
zweier benachbarter Rolladenstäbe festgelegt ist. Hierdurch
ergibt sich ein vollständiger, praktisch hermetischer Ab
schluß des Gelenkspaltes. Die Festlegung kann gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung dadurch erfolgen, daß ein Rand
der bandförmigen Dichtleiste einstückig fest mit der Innen
schale des einen Rolladenstabes verbunden ist und über
eine wulstförmige Halteleiste in einer Nut des anderen
Rolladenstabes verankert ist. Bei dieser Ausführungsform
kann die bandförmige Dichtleiste wiederum durch Koextrusion,
aber auch durch einen Klebevorgang mit der Innenschale
verbunden sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist
die Dichtleiste an beiden Rändern jeweils mit einer wulst
förmigen Halteleiste versehen, die jeweils in einer Nut
an den beiden benachbarten Rolladenstäben festgelegt ist.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen von
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen vertikalen Teilschnitt durch
einen Rolladen in ausgerolltem Zustand,
Fig. 2 Einzelheiten der Abdichtung des Gelenk
bereichs für den Rolladen gem. Fig. 1,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Abdich
tung,
Fig. 4 eine weitere Gelenkform mit Abdichtung,
Fig. 5 die Gelenkausbildung des Rolladens
gem. Fig. 1 mit Einschubdichtung,
Fig. 6 die Gelenkausbildung des Rolladens
gem. Fig. 1 mit hermetischem Abschluß
des Dichtspaltes,
Fig. 7 eine abgewandelte Ausführungsform
der Abdichtung gem. Fig. 6,
Fig. 8 und 9 eine weitere Ausführungsform.
Der in Fig. 1 in einem Teilausschnitt dargestellte Rolladen
ist aus mehreren gleichartigen Rolladenstäben 1 zusammenge
setzt, die jeweils eine Außenschale 2 aus Metall aufweisen.
Mit der Außenschale 2 ist eine Innenschale 3 aus einem
Kunststoff, beispielsweise PVC formschlüssig verbunden.
Der durch Außenschale und Innenschale umschlossene Hohlraum
ist mit einem wärmeisolierenden Material 4, beispielsweise
mit Polyurethan ausgeschäumt. Ein an die Innenschale 3
angeformter, sich über die gesamte Länge erstreckender
Zwischensteg 5 ist formschlüssig in einer entsprechenden
Aufnahme der Außenschale 2 verankert. Durch diesen Zwischen
steg 5 wird sowohl beim Ausschäumen der auf die Innenschale
wirkende Schäumungsdruck aufgenommen als auch bei der späte
ren Verwendung die beim Aufwickeln senkrecht zur Fläche
des Rolladenstabes wirkenden Kräfte aufgenommen.
Die Außenschale ist an ihrem oberen Längsrand 6 mit einem
nach innen abgewinkelten hakenförmigen Steg 7 und an ihrem
unteren Längsrand 8 mit einem nach außen abgewinkelten
hakenförmigen Steg 9 versehen, der mit seinem freien Ende 10
gegen den als Hohlkehle 11 ausgebildeten Längsrand 8 gerich
tet ist. Die hakenförmigen Stege 7 und 9 jeweils benachbarter
Rolladenstäbe bilden das Gelenk. Die Montage erfolgt jeweils
durch Einschieben in Längsrichtung.
Der Gelenkspalt 12 zwischen je zwei benachbarten Rolladen
stäben ist durch eine lippenartige Dichtung 13 abgeschlossen,
die jeweils am Längsrand des jeweils oberen Rolladenstabes
befestigt ist. Verschiedene Ausführungsformen für eine
derartige Dichtung werden nachfolgend anhand der Fig. 2
bis 7 näher erläutert.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die
Dichtleiste 13 einstückig mit dem Längsrand der Innenschale 3
verbunden. Dies kann beispielsweise durch Klebung, insbeson
dere aber auch durch Koextrusion erfolgen, d.h. bei der
Herstellung des Profils für die Innenschale 3 aus einem
festen Kunststoffmaterial wird gleichzeitig die Dichtleiste
13 aus einem gummielastischen Kunststoffmaterial angeformt.
Die Dichtleiste 13 ist lippenartig ausgebildet und ragt
mit ihrer freien Kante 14 in den Gelenkspalt hinein, so
daß die von der Innenschale 3 begrenzte Innenfläche des
Rolladens glattflächig bleibt und beim Aufwickeln des Rolla
dens sich die freie Kante 14 der Dichtleiste 13 in den
Gelenkspalt hineinbewegen kann.
Am benachbarten, darunterliegenden Rolladenstab 1′ ist
der Längsrand 15 der Innenschale 3 bis auf die Innenfläche
des hakenförmigen Steges 7 gezogen, so daß hierdurch eine
Anlagefläche für die Dichtleiste 13 und zugleich eine wärme
isolierende Abdeckung für diesen Bereich gebildet wird.
Dieser Teil des Längsrandes 15 ist nun - im Querschnitt
gesehen - so geformt, daß er im Berührungsbereich für die
Dichtleiste 13 eine Kreiskontur aufweist, deren Mittelpunkt
in etwa im Bereich der Achse des Gelenkes liegt, die im
wesentlichen durch die tragende Kante 18 des hakenförmigen
Steges 7 definiert ist.
Die Ausführungsform gem. Fig. 3 zeigt eine Abwandlung der
Ausführungsform gem. Fig. 2. Hierbei ist der untenliegende
Längsrand 16 der Innenschale 3 des oberen Rolladenstabes 1
bis über die Außenfläche des zugehörigen hakenförmigen
Steges 9 gezogen, wobei der Längsrand 16 aus dem Grundmate
rial der Innenschale 3 besteht.
An dem zugeordneten, darunterliegenden Rolladenstab 1′
ist der die Innenfläche des hakenförmigen Steges 7 bedecken
de Teil des Längsrandes 15 der Innenschale 3 doppelwandig
ausgebildet, wobei die als Anlagefläche dienende Außenwand 17
aus einem elastischen Material besteht. Hierdurch ergibt
sich für die Anlagefläche ein elastisch verformbares Hohl
profil, das am Längsrand 16 des darüberliegenden Rolladen
stabes 1 dichtend anliegt.
Die Ausführungsform gem. Fig. 4 entspricht hinsichtlich
der Ausbildung der Dichtleiste 13 dem anhand von Fig. 2
beschriebenen Prinzip. Lediglich die Ausbildung der das
Gelenk bildenden hakenförmigen Stege ist anders ausgebildet.
Während bei der Ausführungsform gem. Fig. 2 die beiden
ineinandergreifenden hakenförmigen Stege nach Art eines
Schneidenlagers aufgebaut sind, wird durch die kreisförmige
Gestaltung der hakenförmigen Stege 7′ und 9′ ein nach Art
eines Gleitlagers arbeitendes Gelenk gebildet. Die als
Lippendichtung ausgebildete Dichtleiste 13 liegt hierbei
auf der Außenfläche des hakenförmigen Steges 9 unter Vor
spannung an und wird beim Wickelvorgang aufgrund der
Kreiskontur des hakenförmigen Steges 9 praktisch nicht
über die ursprüngliche, die Vorspannung erzeugende Verformung
hinaus verformt.
Die Ausführungsform gem. Fig. 5 entspricht in etwa der
Ausführungsform gem. Fig. 3. Der Unterschied besteht jedoch
hier darin, daß das Hohlprofil nicht in den Längsrand der
Innenschale 3 einstückig integriert ist, sondern durch
ein Strangprofil 19 gebildet wird, das in eine Nut 20 am
oberen Längsrand des unteren Rolladenstabes 1′ eingeschoben
ist und mit dem Längsrand 16 der Innenschale 3 des oberen
Rolladenstabes zusammenwirkt.
In Fig. 6 und 7 sind Ausführungsformen dargestellt, bei
denen eine den Gelenkspalt der Innenseite hermetisch
abschließende bandförmige Dichtleiste 21 vorgesehen ist.
Bei der Ausführungsform gem. Fig. 6 ist die bandförmige
Dichtleiste 21 mit ihrem einen Rand 22 am Längsrand der
Innenschale 3 des oberen Rolladenstabes 1 fest angeordnet,
beispielsweise durch Klebung oder Koextrusion. Der andere
Rand 23 ist mit einer wulstartigen Halteleiste 24 versehen,
die bei zusammengesetzten Rolladenstäben die in eine Nut 25
am oberen Längsrand des darunterliegenden Rolladenstabes 1′
"eingeknöpft" wird. Da sich beim Aufwickeln der Abstand
zwischen zwei benachbarten Rolladenstäben im Gelenkbereich
verkürzt und ferner die bandförmige Dichtleiste 21 auf
der Innenseite des Rolladens liegt, wird diese geringfügig
gestaucht und kann sich hierbei in den Freiraum des Gelenkes
einlegen. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn durch entsprechende
Formgebung des hakenförmigen Steges 9 am oberen Rolladenstab
und eine entsprechende Ausgestaltung des gegenüberliegenden
Längsrandes am unteren Rolladenstab 1′ ein Freiraum geschaf
fen wird, in den die Dichtleiste 21 sich beim Wickelvorgang
einlegt ohne durch das Gewicht der hierbei in mehreren
Lagen aufeinanderliegenden Rolladenstäbe beansprucht zu
werden.
Die Ausführungsform gem. Fig. 7 entspricht in der Funktions
weise der Ausführungsform gem. Fig. 6 jedoch mit dem Unter
schied, daß hier die bandförmige Dichtleiste 21′ an beiden
Rändern mit wulstförmigen Halteleisten 24 versehen ist,
die in entsprechende Nuten 25 an den beiden benachbarten
Rolladenstäben eingeknöpft wird.
Fig. 8 und 9 zeigen eine Ausführungsform, die als Abwandlung
gem. Fig. 1 ausgebildet ist. Fig. 8 zeigt hierbei die Position
zweier benachbarter Rolladenstäbe bei geschlossenem, d.h.
abgewickeltem Rolladen. Fig. 9 zeigt die Position in aufge
wickelter Stellung im Bereich der Rolladenwalze.
Bei dieser Ausführung wird zur Innenseite des hakenförmigen
Steges 7 eine rillenartige Absenkung 26 angeordnet, so
daß nur noch ein schmaler Steg 27 für den abgedichteten
Längsrand 15 verbleibt.
Wenn der Rolladen abgewickelt ist, wie in Fig. 8 gezeigt,
liegt der freie Rand der Dichtleiste 13 vom Innenraum des
Gelenks am Längsrand 15 federnd an und dichtet den Spalt ab.
Wird der Rolladen aufgewickelt, dann löst sich die Dicht
leiste 13 und ragt frei in die rillenartige Absenkung 26
hinein. Hierdurch wird die reibende Berührung zwischen
der Dichtleiste 13 und dem Längsrand 15 des benachbarten
Rolladenstabes 1′ reduziert, so daß selbst bei sehr hoher
Staubbelastung der Rolladen praktisch wartungsfrei ist.
Claims (12)
1. Rolladen, der aus mehreren Rolladenstäben zusammengesetzt
ist, die jeweils aus einer Außenschale, vorzugsweise aus
Metall, und einer Innenschale, vorzugsweise aus Kunststoff,
ein wärmeisolierendes Material umschließend zusammengesetzt
sind und die an ihren Längsrändern jeweils über ein Gelenk
miteinander verbunden sind, das vorzugsweise durch an den
Längsrändern angeordnete, im Querschnitt hakenförmige,
ineinandergehängte Stege gebildet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß bei jedem Rolladenstab
(1, 1′) an der Innenschale (3) im Bereich wenigstens eines
Längsrandes eine sich über die ganze Länge erstreckende
Dichtleiste (13; 16; 19; 21) angeordnet ist, die den Gelenk
spalt überdeckend am benachbarten Rolladenstab (1′) im
Bereich des Längsrandes anliegt.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtleiste (13) mit ihrem einen Rand einstückig mit
der Innenschale (3) eines Rolladenstabes (1) verbunden
ist.
3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtleiste (13) aus einem elastischen Werkstoff besteht
und durch Koextrusion an die aus einem Kunststoff hergestell
te Innenschale (3) angeformt ist.
4. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Dichtleiste (13) lippenartig geformt
ist und mit ihrer freien Kante (14) in den Gelenkspalt
abgebogen ist und am Längsrand (15) am benachbarten Rolladen
stab (1′) anliegt.
5. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Längsrand (15) der Innenschale (3)
eines Rolladenstabes (1′) sich bis auf die Innenfläche
des hakenförmigen Steges (7) an der Außenschale (2) er
streckt und die Anlagefläche für die freie Kante (14) der
Dichtleiste (13) des benachbarten Rolladenstabes (1) bildet.
6. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der die Innenfläche (15) des hakenförmigen
Steges (7) bedeckende Teil des Längsrandes der Innenschale
(3) doppelwandig ausgebildet ist, wobei die als Anlagefläche
dienende Außenwand (17) aus einem elastischen Material
besteht.
7. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Anlagefläche (15) für die freie Kante
der Dichtleiste (13) - im Querschnitt gesehen - etwa eine
Kreiskontur bildet, deren Mittelpunkt im Bereich der Gelenk
achse liegt.
8. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß wenigstens ein Rand der Dichtleiste (19; 21)
mit einer wulstförmigen Halteleiste (24) versehen ist,
die in einer Nut (20) im Bereich der Innenfläche des Rolladen
stabes (1) festgelegt ist.
9. Rolladen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtleiste (21) bandförmig ausgebildet und in ausgeroll
tem Zustand des Rolladens in etwa mit der Innenfläche fluch
tend mit ihren Rändern (22, 23) an den Längsrändern jeweils
zweier benachbarter Rolladenstäbe (1, 1′) festgelegt ist.
10. Rolladen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Rand (22) der bandförmigen Dichtleiste (21) einstückig
fest mit der Innenschale (3) des einen Rolladenstabes ver
bunden ist und über eine wulstförmige Halteleiste (24)
in einer Nut (25) des anderen Rolladenstabes (1′) verankert
ist.
11. Rolladen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtleiste (21) an beiden Rändern jeweils mit einer
wulstförmigen Halteleiste (24) versehen ist, die jeweils
in einer Nut (25) an den beiden benachbarten Rolladenstäben
(1, 1′) festgelegt ist.
12. Rolladen nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Längsrand (15) des benachbarten
Rolladenstabes (1′) zur Innenseite des einen Teil des Ge
lenkes bildenden hakenförmigen Steges (7) eine rillenar
tige Absenkung (26) aufweist; in bei aufgewickeltem
Rolladen die Dichtleiste mit ihrer freien Kante ohne
Berührung mit dem benachbarten Rolladenstab (1′) hinein
ragt.
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8127 | New person/name/address of the applicant |
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