DE3821452A1 - Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen - Google Patents
Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur
Speicherung und zum Transport von Kraftfahrzeugen in
einer, eine Vielzahl von Stellplätzen aufweisenden
Parkgarage unter Einsatz eines Aufzuges und unter
Verwendung von sich durchkämmenden Rosten beim
Aufnehmen und Absetzen der Fahrzeuge.
Bekannte Hoch- und Tiefgaragen mit einer Vielzahl von
Stellplätzen werden im allgemeinen über wendelförmig
angelegte Verbindungswege im Selbstfahrbetrieb
befahren. Die Parkkapazität ist nur teilweise
ausgenutzt und die Kosten derartiger Parkgaragen aus
Stahlbeton sind sehr hoch. Darüberhinaus sind mit
Aufzügen versehene Parkgaragen bekannt, bei denen der
Fahrer sein Kraftfahrzeug selbst in den Aufzug
hereinfährt, auf die gewünschte Etage befördert und
dann zu einem freien Stellplatz fährt und es dort
abstellt. Ferner sind halbautomatisch arbeitende
sogenannte Paternoster bekannt, wobei die Fahrzeuge im
Umlaufbetrieb bzw. mit Hilfe verschiebbarer Hebebühnen
geparkt werden. Hierbei ist die Kapazität jedoch sehr
begrenzt bzw. der mechanische Bauaufwand
verhältnismäßig hoch. Zudem ist das Ein- und Ausfahren
meistens nur auf einer vorbestimmten Ebene möglich.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 27 57 755 ist
eine Einrichtung zum mechanischen Einparken von
Kraftfahrzeugen bekannt, bei welcher die Achse des
vertikalen Schachtes des Aufzuges die Achse der
horizontalen Rollbahnen unter einem rechten Winkel
schneidet, die die Züge von Schlitten zum Speichern
aufnehmen, wobei der Aufzug zumindest eine
Führungsstützeneinrichtung aufweist, die außerhalb der
horizontalen Rollbahnen liegt, und zumindest ein
Fahrwerk, das entlang der Führungsstütze hin- und
herverfahrbar ist, und wobei das Fahrwerk zumindest
einen einklappbaren Kamm trägt, der in der
Betriebsstellung sich innerhalb der Rollbahnen und in
seiner Ruhestellung außerhalb derselben befindet und
daß der Kamm mit dem Fahrwerk durch eine einzige
Verbindung verbunden ist, die bei den vertikalen
Bewegungen des Kammes die horizontalen Rollbahnen an
Durchgängen durchquert, die in den Rollbahnen
vorgesehen sind. Diese bekannte Vorichtung ist im
Aufbau sehr kompliziert und daher störanfällig und
kostenaufwendig. Ferner ist der Aufzug nur in der
Vertikalen benutzbar und das Parkhaus daher platzmäßig
sehr beschränkt. Die Etagenböden sind als Betonplatten
ausgeführt, wodurch eine einfache und schnelle,
bedarfsgerechte Montage und Demontage der Parkgarage
nicht möglich ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung vorzustellen, mittels derer die genannten
Nachteile vermieden und die Schwierigkeiten ausgeräumt
werden können. Insbesondere soll in vertikaler
Richtung einer Parkgarage Platz gewonnen werden und
standardisierte Bauteile für die Konstruktion
eingesetzt werden können. Ferner soll Material
eingespart werden und die Montage und gegebenfalls
eine Demontage leicht und kostengünstig durchführbar
sein.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt
erfindungsgemäß dadurch, daß in den Stellplätzen
starre Stellplatzroste als Speicherböden für die
Fahrzeuge angeordnet sind, durch die zumindest ein,
auf einem Wagen horizontal zwischen Stellplatz und
Aufzug mit und ohne Fahrzeug verfahrbarer, heb- und
senkbarer Förderrost kämmbar ist. Als Wagen kommen
beliebige, horizontal verfahrbare Konstruktionen in
Betracht, beispielsweise auch Schlitten oder Wagen,
die auf Zahnstangen geführt sind. Der Aufzug ist
vorteilhaft in mindestens zwei aufeinander senkrecht
stehenden Achsen, d.h. in der Vertikalen und
Horizontalen verfahrbar. Der Aufzug kann auch ein
Gabelstapler sein, an dessen Gabel das Aufzugsgestell
zur Aufnahme des Wagens befestigt ist. Für die
Stellplätze bzw. Stellplatzroste sowie die Förderroste
verwendet man vorteilhaft einfache
Standardprofilbauteile.
Erfindungsgemäß ausgebildete Parkgaragen können an
beliebig zugeschnittene Grundstücke, auch ungünstigen
Zuschnitts, sehr gut angepaßt werden. Besondere
Vorteile bietet dieses neue Parksystem auch wegen des
günstigen Preises pro Stellplatz. Beim Ein- und
Ausfahren sind keine langen Wartezeiten zu befürchten,
da bedarfsorientiert beliebig viele Ein- und
Ausfahrplätze bereitgestellt werden können. Treppen
steigen, lange Wege und Suchaktionen zum eigenen
Fahrzeug entfallen. Insbesondere ist auch eine sehr
schnelle Montage und Demontage der gesamten Anlage
durchführbar, mit Wiederaufstellmöglichkeit an einer
anderen Stelle und der Möglichkeit Veränderungen
vorzunehmen, beispielsweise die Zahl der Stellplätze
zu erhöhen. Die gesamte Parkanlage kann durch
Überdachung und Trapezblechwände vor Umwelteinflüssen
geschützt werden und ist im übrigen völlig
diebstahlsicher. Eine Gefährdung des Fahrers oder der
Begleitpersonen durch Kriminelle ist ausgeschlossen.
Eine bevorzugte Verwendung der Vorrichtung ist für die
Automobilindustrie vorgesehen und zwar zur Speicherung
von unmittelbar aus der Produktion kommenden
Kraftfahrzeugen, deren Abstellen bislang neben einem
großen Platzbedarf auch einen erhöhten personellen
Aufwand erfordert. Die Verladung, Überführung und
Entladung der erfindungsgemäß zwischengespeicherten
KFZ zu bzw. bei KFZ- Händlern kann mittels angepaßter
Straße/ Schiene- Transportsysteme erfolgen, wobei
wiederum von der Erfindung Gebrauch gemacht wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
der Förderrost auf dem Wagen als ein Doppelrechen mit
parallelen Förderarmen und einem in der Mitte
angeordneten Längsträger ausgebildet. Hierbei handelt
es sich um eine besonders einfache, materialsparende
Konstruktion, da lediglich im Bereich der Räder der zu
speichernden Fahrzeuge Förderroste vorgesehen sein
müssen.
Ferner ist der Förderrost zwischen zwei seitlich
angeordneten Förderträgern und einer oder mehreren
Gruppen von sich dazwischen erstreckenden Förderarmen
ausgebildet, wodurch diese Konstruktion eine besonders
hohe Stabilität und Tragfähigkeit besitzt.
Zweckmäßigerweise ist der Wagen mit Laufrollen
versehen, die in den Stellplatzschienen und den
Aufzugsschienen geführt sind, wobei handelsübliche und
in anderen Bereichen bewährte Konstruktionselemente
vorteilhaft eingesetzt werden. Die Laufrollen können
mit einer eigenen Antriebseinheit, insbesondere einem
im Wagen angeordneten Elektromotor mit
Untersetzungsgetriebe versehen sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist
zwischen dem Förderrost und dem Rahmen des Wagens
zumindest ein hydraulisches Hubelement, vorzugsweise
in Wirkungsverbindung mit einem Getriebe angeordnet.
Bei Verwendung eines Gelenk- bzw. Scherengetriebes
nach Art einer Nürnberger Schere kann in günstiger
Weise der Hubweg verlängert bzw. die Bauhöhe der
Huborgane sehr klein gehalten werden. Als Tragprofile
können einfachste Materialien, beispielsweise
Vierkantprofile oder Doppel-T-Träger kostensparend
eingesetzt werden.
Der Wagen und die in den Stellplätzen befindlichen
Stellplatzroste können so ausgebildet und angeordnet
sein, daß die Kraftfahrzeuge mit ihrer Schmalseite
voran in die Stellplätze einfahrbar sind. Hierbei
handelt es sich in den meisten Fällen um die
zweckmäßigste Ausgestaltung, allerdings ist es ebenso
möglich die Fahrzeuge in der Parkgarage längsseitig zu
befördern und zu speichern.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Erläuterung der in den Zeichnungen schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in
schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Parkgarage mit der Transport
vorrichtung in schematischer Draufsicht,
Fig. 3a ein Transportwagen in Draufsicht,
Fig. 3b ein Förderrost, zugehörig zum Wagen
gemäß Fig. 3a in Draufsicht,
Fig. 4a ein Wagen in Draufsicht,
Fig. 4b Förderrost zum Wagen gemäß Fig. 4a in
Draufsicht.
Fig. 1 zeigt eine Parkgarage (1) mit einer Vielzahl
von Stellplätzen (2), die in mehreren Etagen
übereinander angeordnet sind. Ein Aufzug (3) mit
darauf befindlichem und in und entgegen der
Einparkrichtung zu den Stellplätzen (2) verfahrbaren
Wagen (4) befördert Kraftfahrzeuge (K) innerhalb der
Parkgarage (1) bei Bedarf zwischen den Stellplätzen
(2), d.h. zwischen den als Speicherplatz dienenden
Stellplätzen (2) und den mit (5) bezeichneten Ein
bzw. Ausfahrplätzen (5). Die Ein- bzw. Ausfahrplätze
(5) können dabei auf jeder beliebigen Etage angeordnet
sein, selbstverständlich können die Ein- und
Ausfahrten auch an unterschiedlichen Stellen und
Etagen innnerhalb der Parkgarage (1) liegen.
Zur Benutzung der Parkgarage (1) fährt der
Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug (K) in eine der
gegebenenfalls mehreren Einfahr- /Ausfahrkammern (5),
verläßt es und schließt das Einfahr- /Ausfahrtor. Er
erhält eine Identifikations- und Kostenkarte, mit der
er nach Ende der gewünschten Parkzeit sein Fahrzeug
(K) zurückerhält. Nach Verlassen der Kammer (5) wird
nun das Kraftfahrzeug (K) automatisch oder
halbautomatisch mittels Wagen (4) aufgenommen und zum
Aufzug (3) befördert, der den Wagen (4) zusammen mit
Kraftfahrzeug (K) zu einem freien Stellplatz (2)
innerhalb der geschlossenen Parkgarage (1) bringt,
wobei der Wagen (4) dann in den Stellplatz (2)
einfährt, das Fahrzeug (K) abesetzt und leer zum
Aufzug (3) zurückfährt, um entweder zur Neuaufnahme
zur Einfahrt (5) gebracht zu werden oder zur Abgabe
eines Fahrzeugs (K) dieses vom entsprechenden
Stellplatz (2) aufnimmt und zur Abgabekammer (5)
befördert und absetzt.
Die Stellplätze (2) der Parkgarage (1) sind unter
Vermeidung eines teureren kabinenartigen oder festen
Aufbaues, in Anlehnung an das Prinzip der Lagerregale,
aus standardisierten Profilbauteilen erstellt und zwar
aus an den Ecken befindlichen Vertikalstützen (10) mit
dazwischen zur Bildung der einzelnen Etagen
vorgesehenen Horizontalstützen (11) als
Rahmenkonstruktion nach dem Kragarm- Regalprinzip, bei
der die Vertikalstützen (10) Langlöcher und die
horizontalen Profilbauteile (11) besondere Haken
aufweisen, die in die Langlöcher eingehängt werden.
Nach demgleichen Prinzip oder als Schweißkonstruktion
werden in den Stellplätzen (2) die Stellplatzroste
(20) mit ihren armartigen Bauteilen (21) gebildet.
Andere in gleicher Weise aufgebaute Stellplätze (2)
mit Rosten bzw. Armen (20, 21) sind benachbart,
gegenüber und ebenfalls in der darunter bzw.
darüberliegenden Etage angeordnet.
Parallel zu den Horizontalstützen (11) sind
vorzugsweise U-förmige Stellplatzschienen (22) an den
Vertikalstützen (10) angebracht. Die Länge der U-
Schienen (22) bemißt sich in Abhängigkeit von der
Länge der einzuparkenden Kraftfahrzeuge (K). Auf den
U-Schienen (22) eines Stellplatzes (2) bzw. Einfahr
und Ausfahrpatzes (5) ist der Wagen (4) horizontal
beweglich geführt.
Der Aufzug (3) besteht im wesentlichen aus dem
Aufzugsgestell (30), das an vertikalen Aufzugsstützen
(31) heb- und senkbar angebracht ist, und auf dem sich
die Aufzugschienen (32) zur Aufnahme des darauf
verfahrbaren Wagens (4) befinden. Das Aufzugsgestell
(30) wird in bekannter Weise mittels Motorwinde (33)
über ein Seil (34) beweglich geführt. Ein horizontales
Verfahren des Aufzuggestells (30) zu benachbarten
Stellplätzen (2) erfolgt auf Basisschienen (vgl. Fig
2, Ziffer 35), eventuell mittels Zahnspindeltrieb. Zur
Verkürzung der Förderzeiten in der Parkgarage kann der
Aufzug (3) zwei Aufzugsgestelle (30) aufweisen (nicht
dargestellt), die kostensparend zu beiden Seiten der
Stützen (31) angeordnet sein können.
Auf dem Wagen (4) befindet sich ein Förderrost (40),
bestehend aus parallelen Förderarmen (41), die auf
einem Förder- bzw. Längsträger (42) befestigt sind.
Der Längsträger (42) kann eine Doppel-T-Schiene sein,
an der bestimmte Gruppen von Armen (41) seitlich
abstehen. Stellbauteile für den Förderrost (40) sind
insbesondere der oder die am Wagen (4) angebrachten
Hubelemente (43) , deren Versorgungsleitungen im
Wagenrahmen (44) angeordnet sein können. Die am Wagen
(4) bzw. am Rahmen (44) zur Ausführung der Längs- bzw.
Horizontalbewegung befindlichen Rollen (45) sind in
den U-Schienen (22) der Stellplätze (2) sowie in den
Aufzugsschienen (32) als angetriebene Räder geführt.
Der Antrieb der Räder (45) bzw. Radachsen kann autonom
oder zentral, beispielsweise durch einen Elektromotor
erfolgen.
Zwischen den Stellplatzrosten (20) und den
Stellplatzschienen (22) wird ein Stellraum nicht
großer Höhe für die Bewegung des mit dem Wagen (4)
verbundenen Förderrosts (40) in der abgesenkten
Stellung geschaffen. Die lichte Weite zwischen den
benachbarten Armen (21, 41) der sich durchkämmenden
Roste (20, 40) bestimmt sich nach
Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und ist in das Belieben
des Fachmanns gestellt.
Aus Fig. 2 ist der Verfahrensablauf nach dem
Einparken eines Kraftfahrzeuges (K) in der freien
Kammer (5′′′) ersichtlich, wobei in der gewählten
Darstellung zwei Wagen (4) zu sehen sind, die hier dem
Aufzugsgestell (30) in Längsrichtung gegenüberstehen.
Der Förderrost (40) mit dem darauf befindlichen
Fahrzeug (K) wird mittels zweier, am Längsträger (42)
befestigter Hubeinrichtungen (43) vertikal über den
Stellplatzrost (20) angehoben und horizontal auf den
Rädern (45) über die Schienen (22, 32) auf den Aufzug
(3) gefahren, der den Wagen (4) beispielsweise
rechnergesteuert zu einem vorbestimmten freien
Stellplatz (2) in einer der Etagen an beliebiger Seite
befördert und dort anhält. Nun steht das Fahrzeug (K)
vor dem Eingang der vorbestimmten Stelleinheit (2).
Entweder automatisch oder eine am Abfertigungsschalter
im Kassenraum tätige Person veranlaßt das Einfahren
des Wagens (4) in den Stellplatz (2), beispielsweise
bis zu einem besonderen Anschlag. Durch diesen
Anschlag oder andere Signaleinrichtungen wird
sichergestellt bzw. am Bedienungspult angezeigt, wann
bzw. daß die Armegruppen des Förderrosts (40) und die
Armegruppen des Stellplatzrosts (20) so geringfügig
zueinander versetzt sind, daß sich die Förderrostarme
(41) über den lichten Weiten der Stellplatzarme (21)
befinden. Dann betätigt die Bedienungsperson einen
anderen Schalter, so daß die hydraulischen Hubelemente
(43) den beweglichen Förderrost (40) und seine Arme
(41) vertikal abwärts bis unterhalb des
Stellplatzrostes (20) bzw. seiner Arme (21) in den
freien Stellraum (vgl. Fig. 1, Ziffern 20, 22)
absenken. Die Arme (21, 41) beider Roste (20, 40) sind
komplementär zueinander angeordnet, gleiten also
relativ aneinander vorbei. Das Fahrzeug (K) wird
hierbei auf den Armen (21) des Stellplatzrosts (20)
abgesetzt, greift mit den Laufflächen seiner Reifen
jeweils zwischen zwei benachbarte Arme (21) und zwar
an vier Stellen und ist auf diese Weise ohne besondere
Hilfsmittel gegen ein Verrollen blockiert, ohne daß
die Bremse angezogen werden muß. Der Förderrost (40)
befindet sich jetzt in dem Stellraum unter den
Stellplatzarmen (21). Auf ein Befehlssignal der
Bedienungsperson oder automatisch wird der Wagen (4)
rückwärts auf den Rädern (45) über die
Stellplatzschienen (22) aus dem Stellplatz (2) heraus
in Richtung des Aufzugs (3) auf dessen Schienen (32)
verfahren und kommt dort wieder in die Anfangslage,
was durch mindestens einen Endschalter signalisiert
wird. Der Wagen (4) kann nun mittels Aufzug (3)
wiederum in die Aufnahmestellung für das nächste
Kraftfahrzeug (K) zu einer anderen Stelleinheit (2)
und danach oder direkt zu den Einfahr- bzw.
Ausfahrkabinen (5′, 5′′, 5′′′) zurückfahren. Die Ein-/
Ausfahrkabinen (5′-5′′′) können zwischen den freien
Rostflächen mit einer Sicherheitsabdeckung (23) zur
Verhinderung von Personenschäden versehen sein, wobei
dann allerdings die Förderroste (40) in Achsrichtung,
d.h. im Bereich des Längsträgers (42) unterbrochen
bzw. tiefergesetzt sein müssen. Unterhalb jedes
Stellplatzes (2) sind nicht dargestellte Schutzböden
zum Auffangen von Öl- und Wassertropfen angebracht.
In den Fig. 3a und 4a werden Wagen (4) in
unterschiedlicher Ausgestaltung dargestellt, jeweils
bestehend aus einem Wagenrahmen (44), an dem sich
seitlich Räder (45) befinden, die in den Schienen (22,
32) den Wagen (4) auf einfache Weise verfahrbar
machen. Gemäß Fig. 3a sind vier Hubelemente (43)
jeweils an den Ecken des Rahmens (44) angebracht,
wobei die Enden der Kolbenstangen der an den
Schmalseiten vorgesehenen hydraulischen Kolben-
Zylindereinheiten (43) miteinander über Querträger
(46) verbunden sind. Die Querträger (46) wiederum sind
gemäß Fig. 3b am Längsträger (42) befestigt, so daß
dieser zusammen mit den darauf liegenden,
festverbundenen Förderrosten (40) heb- und senkbar
ausgebildet ist. Die hydraulischen Kolben-Zylinder-
Einheiten (43) können zur Verkürzung ihrer Bauhöhe bei
relativer Verlängerung des Hubweges mit bekannten
Gelenkgetrieben verbunden sein. Nach Fig. 4a ist nur
ein mittig auf dem Wagen (4) angebrachter Hubzylinder
(43) vorgesehen, der über Stege (47) fest mit dem
Rahmen (44) einerseits und gemäß Fig. 4b andererseits
mit dem Mittelträger (42) verbunden ist.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen sind nicht auf die in
den Zeichnungsfiguren dargestellten
Ausführungsbeispiele beschränkt. So können
beispielsweise im Rahmen der Erfindung die Tragpofile,
Schienen, Wagen und Aufzüge verschiedene Formen
aufweisen oder in anderen als den gezeigten
Anordnungen zu einander stehen. Die jeweilige
konstruktive Ausgestaltung ist in Anpassung an die
spezielle Verwendung der Vorrichtung dem Fachmann
anheimgestellt.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Speicherung und zum Transport von
Kraftfahrzeugen in einer, eine Vielzahl von
Stellplätzen aufweisenden Parkgarage unter Einsatz
eines Aufzuges und unter Verwendung von sich
durchkämmenden Rosten beim Aufnehmen und Absetzen der
Fahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Stellplätzen (2) starre Stellplatzroste (20) als
Speicherböden für die Fahrzeuge (K) angeordnet sind,
durch die zumindest ein, auf einem Wagen (4)
horizontal zwischen Stellplatz (2) und Aufzug (3) mit
und ohne Fahrzeug (K) verfahrbarer, heb- und senkbarer
Förderrost (40) kämmbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Förderrost (40) auf
dem Wagen (4) als ein Doppelrechen mit parallelen
Förderarmen (41) und einem in der Mitte angeordneten
Längsträger (42) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Förderrost (40)
zwischen zwei seitlich angeordneten Förderträgern und
einer oder mehreren Gruppen von sich dazwischen
erstreckenden Förderarmen ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (4) mit
Laufrollen (45) versehen ist, die in den
Stellplatzschienen (22) und den Aufzugsschienen (32)
geführt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (45) mit
einer eigenen Antriebseinheit, insbesondere einem im
Wagen (4) angeordneten Elektromotor mit
Untersetzungsgetriebe versehen sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Förderrost (40) und dem Rahmen (44) des Wagens (4)
zumindest ein hydraulisches Hubelement (43),
vorzugsweise in Wirkungsverbindung mit einem Getriebe
angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (4) und
die in den Stellplätzen (2) befindlichen
Stellplatzroste (20, 21) so ausgebildet und angeordnet
sind, daß die Kraftfahrzeuge (K) mit ihrer Schmalseite
voran in die Stellplätze (2) einfahrbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883821452 DE3821452A1 (de) | 1988-06-26 | 1988-06-26 | Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883821452 DE3821452A1 (de) | 1988-06-26 | 1988-06-26 | Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3821452A1 true DE3821452A1 (de) | 1989-12-28 |
Family
ID=6357223
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883821452 Ceased DE3821452A1 (de) | 1988-06-26 | 1988-06-26 | Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen |
Country Status (1)
Country | Link |
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