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DE3821452A1 - Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen - Google Patents

Vorrichtung zur speicherung und zum transport von kraftfahrzeugen in parkgaragen

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Publication number
DE3821452A1
DE3821452A1 DE19883821452 DE3821452A DE3821452A1 DE 3821452 A1 DE3821452 A1 DE 3821452A1 DE 19883821452 DE19883821452 DE 19883821452 DE 3821452 A DE3821452 A DE 3821452A DE 3821452 A1 DE3821452 A1 DE 3821452A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
parking
carriage
conveyor
elevator
parking space
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19883821452
Other languages
English (en)
Inventor
Ottokar Dipl Ing Hoelscher
Andreas Hoelscher
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE3821452A1 publication Critical patent/DE3821452A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/08Garages for many vehicles
    • E04H6/12Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles
    • E04H6/18Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in vertical direction only or independently in vertical and horizontal directions
    • E04H6/185Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in vertical direction only or independently in vertical and horizontal directions using comb-type transfer means
    • E04H6/186Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in vertical direction only or independently in vertical and horizontal directions using comb-type transfer means without transverse movement of the car after leaving the transfer means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Speicherung und zum Transport von Kraftfahrzeugen in einer, eine Vielzahl von Stellplätzen aufweisenden Parkgarage unter Einsatz eines Aufzuges und unter Verwendung von sich durchkämmenden Rosten beim Aufnehmen und Absetzen der Fahrzeuge.
Bekannte Hoch- und Tiefgaragen mit einer Vielzahl von Stellplätzen werden im allgemeinen über wendelförmig angelegte Verbindungswege im Selbstfahrbetrieb befahren. Die Parkkapazität ist nur teilweise ausgenutzt und die Kosten derartiger Parkgaragen aus Stahlbeton sind sehr hoch. Darüberhinaus sind mit Aufzügen versehene Parkgaragen bekannt, bei denen der Fahrer sein Kraftfahrzeug selbst in den Aufzug hereinfährt, auf die gewünschte Etage befördert und dann zu einem freien Stellplatz fährt und es dort abstellt. Ferner sind halbautomatisch arbeitende sogenannte Paternoster bekannt, wobei die Fahrzeuge im Umlaufbetrieb bzw. mit Hilfe verschiebbarer Hebebühnen geparkt werden. Hierbei ist die Kapazität jedoch sehr begrenzt bzw. der mechanische Bauaufwand verhältnismäßig hoch. Zudem ist das Ein- und Ausfahren meistens nur auf einer vorbestimmten Ebene möglich.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 27 57 755 ist eine Einrichtung zum mechanischen Einparken von Kraftfahrzeugen bekannt, bei welcher die Achse des vertikalen Schachtes des Aufzuges die Achse der horizontalen Rollbahnen unter einem rechten Winkel schneidet, die die Züge von Schlitten zum Speichern aufnehmen, wobei der Aufzug zumindest eine Führungsstützeneinrichtung aufweist, die außerhalb der horizontalen Rollbahnen liegt, und zumindest ein Fahrwerk, das entlang der Führungsstütze hin- und herverfahrbar ist, und wobei das Fahrwerk zumindest einen einklappbaren Kamm trägt, der in der Betriebsstellung sich innerhalb der Rollbahnen und in seiner Ruhestellung außerhalb derselben befindet und daß der Kamm mit dem Fahrwerk durch eine einzige Verbindung verbunden ist, die bei den vertikalen Bewegungen des Kammes die horizontalen Rollbahnen an Durchgängen durchquert, die in den Rollbahnen vorgesehen sind. Diese bekannte Vorichtung ist im Aufbau sehr kompliziert und daher störanfällig und kostenaufwendig. Ferner ist der Aufzug nur in der Vertikalen benutzbar und das Parkhaus daher platzmäßig sehr beschränkt. Die Etagenböden sind als Betonplatten ausgeführt, wodurch eine einfache und schnelle, bedarfsgerechte Montage und Demontage der Parkgarage nicht möglich ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzustellen, mittels derer die genannten Nachteile vermieden und die Schwierigkeiten ausgeräumt werden können. Insbesondere soll in vertikaler Richtung einer Parkgarage Platz gewonnen werden und standardisierte Bauteile für die Konstruktion eingesetzt werden können. Ferner soll Material eingespart werden und die Montage und gegebenfalls eine Demontage leicht und kostengünstig durchführbar sein.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt erfindungsgemäß dadurch, daß in den Stellplätzen starre Stellplatzroste als Speicherböden für die Fahrzeuge angeordnet sind, durch die zumindest ein, auf einem Wagen horizontal zwischen Stellplatz und Aufzug mit und ohne Fahrzeug verfahrbarer, heb- und senkbarer Förderrost kämmbar ist. Als Wagen kommen beliebige, horizontal verfahrbare Konstruktionen in Betracht, beispielsweise auch Schlitten oder Wagen, die auf Zahnstangen geführt sind. Der Aufzug ist vorteilhaft in mindestens zwei aufeinander senkrecht stehenden Achsen, d.h. in der Vertikalen und Horizontalen verfahrbar. Der Aufzug kann auch ein Gabelstapler sein, an dessen Gabel das Aufzugsgestell zur Aufnahme des Wagens befestigt ist. Für die Stellplätze bzw. Stellplatzroste sowie die Förderroste verwendet man vorteilhaft einfache Standardprofilbauteile.
Erfindungsgemäß ausgebildete Parkgaragen können an beliebig zugeschnittene Grundstücke, auch ungünstigen Zuschnitts, sehr gut angepaßt werden. Besondere Vorteile bietet dieses neue Parksystem auch wegen des günstigen Preises pro Stellplatz. Beim Ein- und Ausfahren sind keine langen Wartezeiten zu befürchten, da bedarfsorientiert beliebig viele Ein- und Ausfahrplätze bereitgestellt werden können. Treppen steigen, lange Wege und Suchaktionen zum eigenen Fahrzeug entfallen. Insbesondere ist auch eine sehr schnelle Montage und Demontage der gesamten Anlage durchführbar, mit Wiederaufstellmöglichkeit an einer anderen Stelle und der Möglichkeit Veränderungen vorzunehmen, beispielsweise die Zahl der Stellplätze zu erhöhen. Die gesamte Parkanlage kann durch Überdachung und Trapezblechwände vor Umwelteinflüssen geschützt werden und ist im übrigen völlig diebstahlsicher. Eine Gefährdung des Fahrers oder der Begleitpersonen durch Kriminelle ist ausgeschlossen.
Eine bevorzugte Verwendung der Vorrichtung ist für die Automobilindustrie vorgesehen und zwar zur Speicherung von unmittelbar aus der Produktion kommenden Kraftfahrzeugen, deren Abstellen bislang neben einem großen Platzbedarf auch einen erhöhten personellen Aufwand erfordert. Die Verladung, Überführung und Entladung der erfindungsgemäß zwischengespeicherten KFZ zu bzw. bei KFZ- Händlern kann mittels angepaßter Straße/ Schiene- Transportsysteme erfolgen, wobei wiederum von der Erfindung Gebrauch gemacht wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Förderrost auf dem Wagen als ein Doppelrechen mit parallelen Förderarmen und einem in der Mitte angeordneten Längsträger ausgebildet. Hierbei handelt es sich um eine besonders einfache, materialsparende Konstruktion, da lediglich im Bereich der Räder der zu speichernden Fahrzeuge Förderroste vorgesehen sein müssen.
Ferner ist der Förderrost zwischen zwei seitlich angeordneten Förderträgern und einer oder mehreren Gruppen von sich dazwischen erstreckenden Förderarmen ausgebildet, wodurch diese Konstruktion eine besonders hohe Stabilität und Tragfähigkeit besitzt.
Zweckmäßigerweise ist der Wagen mit Laufrollen versehen, die in den Stellplatzschienen und den Aufzugsschienen geführt sind, wobei handelsübliche und in anderen Bereichen bewährte Konstruktionselemente vorteilhaft eingesetzt werden. Die Laufrollen können mit einer eigenen Antriebseinheit, insbesondere einem im Wagen angeordneten Elektromotor mit Untersetzungsgetriebe versehen sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem Förderrost und dem Rahmen des Wagens zumindest ein hydraulisches Hubelement, vorzugsweise in Wirkungsverbindung mit einem Getriebe angeordnet. Bei Verwendung eines Gelenk- bzw. Scherengetriebes nach Art einer Nürnberger Schere kann in günstiger Weise der Hubweg verlängert bzw. die Bauhöhe der Huborgane sehr klein gehalten werden. Als Tragprofile können einfachste Materialien, beispielsweise Vierkantprofile oder Doppel-T-Träger kostensparend eingesetzt werden.
Der Wagen und die in den Stellplätzen befindlichen Stellplatzroste können so ausgebildet und angeordnet sein, daß die Kraftfahrzeuge mit ihrer Schmalseite voran in die Stellplätze einfahrbar sind. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um die zweckmäßigste Ausgestaltung, allerdings ist es ebenso möglich die Fahrzeuge in der Parkgarage längsseitig zu befördern und zu speichern.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Parkgarage mit der Transport­ vorrichtung in schematischer Draufsicht,
Fig. 3a ein Transportwagen in Draufsicht,
Fig. 3b ein Förderrost, zugehörig zum Wagen gemäß Fig. 3a in Draufsicht,
Fig. 4a ein Wagen in Draufsicht,
Fig. 4b Förderrost zum Wagen gemäß Fig. 4a in Draufsicht.
Fig. 1 zeigt eine Parkgarage (1) mit einer Vielzahl von Stellplätzen (2), die in mehreren Etagen übereinander angeordnet sind. Ein Aufzug (3) mit darauf befindlichem und in und entgegen der Einparkrichtung zu den Stellplätzen (2) verfahrbaren Wagen (4) befördert Kraftfahrzeuge (K) innerhalb der Parkgarage (1) bei Bedarf zwischen den Stellplätzen (2), d.h. zwischen den als Speicherplatz dienenden Stellplätzen (2) und den mit (5) bezeichneten Ein­ bzw. Ausfahrplätzen (5). Die Ein- bzw. Ausfahrplätze (5) können dabei auf jeder beliebigen Etage angeordnet sein, selbstverständlich können die Ein- und Ausfahrten auch an unterschiedlichen Stellen und Etagen innnerhalb der Parkgarage (1) liegen.
Zur Benutzung der Parkgarage (1) fährt der Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug (K) in eine der gegebenenfalls mehreren Einfahr- /Ausfahrkammern (5), verläßt es und schließt das Einfahr- /Ausfahrtor. Er erhält eine Identifikations- und Kostenkarte, mit der er nach Ende der gewünschten Parkzeit sein Fahrzeug (K) zurückerhält. Nach Verlassen der Kammer (5) wird nun das Kraftfahrzeug (K) automatisch oder halbautomatisch mittels Wagen (4) aufgenommen und zum Aufzug (3) befördert, der den Wagen (4) zusammen mit Kraftfahrzeug (K) zu einem freien Stellplatz (2) innerhalb der geschlossenen Parkgarage (1) bringt, wobei der Wagen (4) dann in den Stellplatz (2) einfährt, das Fahrzeug (K) abesetzt und leer zum Aufzug (3) zurückfährt, um entweder zur Neuaufnahme zur Einfahrt (5) gebracht zu werden oder zur Abgabe eines Fahrzeugs (K) dieses vom entsprechenden Stellplatz (2) aufnimmt und zur Abgabekammer (5) befördert und absetzt.
Die Stellplätze (2) der Parkgarage (1) sind unter Vermeidung eines teureren kabinenartigen oder festen Aufbaues, in Anlehnung an das Prinzip der Lagerregale, aus standardisierten Profilbauteilen erstellt und zwar aus an den Ecken befindlichen Vertikalstützen (10) mit dazwischen zur Bildung der einzelnen Etagen vorgesehenen Horizontalstützen (11) als Rahmenkonstruktion nach dem Kragarm- Regalprinzip, bei der die Vertikalstützen (10) Langlöcher und die horizontalen Profilbauteile (11) besondere Haken aufweisen, die in die Langlöcher eingehängt werden. Nach demgleichen Prinzip oder als Schweißkonstruktion werden in den Stellplätzen (2) die Stellplatzroste (20) mit ihren armartigen Bauteilen (21) gebildet. Andere in gleicher Weise aufgebaute Stellplätze (2) mit Rosten bzw. Armen (20, 21) sind benachbart, gegenüber und ebenfalls in der darunter bzw. darüberliegenden Etage angeordnet.
Parallel zu den Horizontalstützen (11) sind vorzugsweise U-förmige Stellplatzschienen (22) an den Vertikalstützen (10) angebracht. Die Länge der U- Schienen (22) bemißt sich in Abhängigkeit von der Länge der einzuparkenden Kraftfahrzeuge (K). Auf den U-Schienen (22) eines Stellplatzes (2) bzw. Einfahr­ und Ausfahrpatzes (5) ist der Wagen (4) horizontal beweglich geführt.
Der Aufzug (3) besteht im wesentlichen aus dem Aufzugsgestell (30), das an vertikalen Aufzugsstützen (31) heb- und senkbar angebracht ist, und auf dem sich die Aufzugschienen (32) zur Aufnahme des darauf verfahrbaren Wagens (4) befinden. Das Aufzugsgestell (30) wird in bekannter Weise mittels Motorwinde (33) über ein Seil (34) beweglich geführt. Ein horizontales Verfahren des Aufzuggestells (30) zu benachbarten Stellplätzen (2) erfolgt auf Basisschienen (vgl. Fig 2, Ziffer 35), eventuell mittels Zahnspindeltrieb. Zur Verkürzung der Förderzeiten in der Parkgarage kann der Aufzug (3) zwei Aufzugsgestelle (30) aufweisen (nicht dargestellt), die kostensparend zu beiden Seiten der Stützen (31) angeordnet sein können.
Auf dem Wagen (4) befindet sich ein Förderrost (40), bestehend aus parallelen Förderarmen (41), die auf einem Förder- bzw. Längsträger (42) befestigt sind. Der Längsträger (42) kann eine Doppel-T-Schiene sein, an der bestimmte Gruppen von Armen (41) seitlich abstehen. Stellbauteile für den Förderrost (40) sind insbesondere der oder die am Wagen (4) angebrachten Hubelemente (43) , deren Versorgungsleitungen im Wagenrahmen (44) angeordnet sein können. Die am Wagen (4) bzw. am Rahmen (44) zur Ausführung der Längs- bzw. Horizontalbewegung befindlichen Rollen (45) sind in den U-Schienen (22) der Stellplätze (2) sowie in den Aufzugsschienen (32) als angetriebene Räder geführt. Der Antrieb der Räder (45) bzw. Radachsen kann autonom oder zentral, beispielsweise durch einen Elektromotor erfolgen.
Zwischen den Stellplatzrosten (20) und den Stellplatzschienen (22) wird ein Stellraum nicht großer Höhe für die Bewegung des mit dem Wagen (4) verbundenen Förderrosts (40) in der abgesenkten Stellung geschaffen. Die lichte Weite zwischen den benachbarten Armen (21, 41) der sich durchkämmenden Roste (20, 40) bestimmt sich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und ist in das Belieben des Fachmanns gestellt.
Aus Fig. 2 ist der Verfahrensablauf nach dem Einparken eines Kraftfahrzeuges (K) in der freien Kammer (5′′′) ersichtlich, wobei in der gewählten Darstellung zwei Wagen (4) zu sehen sind, die hier dem Aufzugsgestell (30) in Längsrichtung gegenüberstehen. Der Förderrost (40) mit dem darauf befindlichen Fahrzeug (K) wird mittels zweier, am Längsträger (42) befestigter Hubeinrichtungen (43) vertikal über den Stellplatzrost (20) angehoben und horizontal auf den Rädern (45) über die Schienen (22, 32) auf den Aufzug (3) gefahren, der den Wagen (4) beispielsweise rechnergesteuert zu einem vorbestimmten freien Stellplatz (2) in einer der Etagen an beliebiger Seite befördert und dort anhält. Nun steht das Fahrzeug (K) vor dem Eingang der vorbestimmten Stelleinheit (2). Entweder automatisch oder eine am Abfertigungsschalter im Kassenraum tätige Person veranlaßt das Einfahren des Wagens (4) in den Stellplatz (2), beispielsweise bis zu einem besonderen Anschlag. Durch diesen Anschlag oder andere Signaleinrichtungen wird sichergestellt bzw. am Bedienungspult angezeigt, wann bzw. daß die Armegruppen des Förderrosts (40) und die Armegruppen des Stellplatzrosts (20) so geringfügig zueinander versetzt sind, daß sich die Förderrostarme (41) über den lichten Weiten der Stellplatzarme (21) befinden. Dann betätigt die Bedienungsperson einen anderen Schalter, so daß die hydraulischen Hubelemente (43) den beweglichen Förderrost (40) und seine Arme (41) vertikal abwärts bis unterhalb des Stellplatzrostes (20) bzw. seiner Arme (21) in den freien Stellraum (vgl. Fig. 1, Ziffern 20, 22) absenken. Die Arme (21, 41) beider Roste (20, 40) sind komplementär zueinander angeordnet, gleiten also relativ aneinander vorbei. Das Fahrzeug (K) wird hierbei auf den Armen (21) des Stellplatzrosts (20) abgesetzt, greift mit den Laufflächen seiner Reifen jeweils zwischen zwei benachbarte Arme (21) und zwar an vier Stellen und ist auf diese Weise ohne besondere Hilfsmittel gegen ein Verrollen blockiert, ohne daß die Bremse angezogen werden muß. Der Förderrost (40) befindet sich jetzt in dem Stellraum unter den Stellplatzarmen (21). Auf ein Befehlssignal der Bedienungsperson oder automatisch wird der Wagen (4) rückwärts auf den Rädern (45) über die Stellplatzschienen (22) aus dem Stellplatz (2) heraus in Richtung des Aufzugs (3) auf dessen Schienen (32) verfahren und kommt dort wieder in die Anfangslage, was durch mindestens einen Endschalter signalisiert wird. Der Wagen (4) kann nun mittels Aufzug (3) wiederum in die Aufnahmestellung für das nächste Kraftfahrzeug (K) zu einer anderen Stelleinheit (2) und danach oder direkt zu den Einfahr- bzw. Ausfahrkabinen (5′, 5′′, 5′′′) zurückfahren. Die Ein-/ Ausfahrkabinen (5′-5′′′) können zwischen den freien Rostflächen mit einer Sicherheitsabdeckung (23) zur Verhinderung von Personenschäden versehen sein, wobei dann allerdings die Förderroste (40) in Achsrichtung, d.h. im Bereich des Längsträgers (42) unterbrochen bzw. tiefergesetzt sein müssen. Unterhalb jedes Stellplatzes (2) sind nicht dargestellte Schutzböden zum Auffangen von Öl- und Wassertropfen angebracht.
In den Fig. 3a und 4a werden Wagen (4) in unterschiedlicher Ausgestaltung dargestellt, jeweils bestehend aus einem Wagenrahmen (44), an dem sich seitlich Räder (45) befinden, die in den Schienen (22, 32) den Wagen (4) auf einfache Weise verfahrbar machen. Gemäß Fig. 3a sind vier Hubelemente (43) jeweils an den Ecken des Rahmens (44) angebracht, wobei die Enden der Kolbenstangen der an den Schmalseiten vorgesehenen hydraulischen Kolben- Zylindereinheiten (43) miteinander über Querträger (46) verbunden sind. Die Querträger (46) wiederum sind gemäß Fig. 3b am Längsträger (42) befestigt, so daß dieser zusammen mit den darauf liegenden, festverbundenen Förderrosten (40) heb- und senkbar ausgebildet ist. Die hydraulischen Kolben-Zylinder- Einheiten (43) können zur Verkürzung ihrer Bauhöhe bei relativer Verlängerung des Hubweges mit bekannten Gelenkgetrieben verbunden sein. Nach Fig. 4a ist nur ein mittig auf dem Wagen (4) angebrachter Hubzylinder (43) vorgesehen, der über Stege (47) fest mit dem Rahmen (44) einerseits und gemäß Fig. 4b andererseits mit dem Mittelträger (42) verbunden ist.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen sind nicht auf die in den Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. So können beispielsweise im Rahmen der Erfindung die Tragpofile, Schienen, Wagen und Aufzüge verschiedene Formen aufweisen oder in anderen als den gezeigten Anordnungen zu einander stehen. Die jeweilige konstruktive Ausgestaltung ist in Anpassung an die spezielle Verwendung der Vorrichtung dem Fachmann anheimgestellt.

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Speicherung und zum Transport von Kraftfahrzeugen in einer, eine Vielzahl von Stellplätzen aufweisenden Parkgarage unter Einsatz eines Aufzuges und unter Verwendung von sich durchkämmenden Rosten beim Aufnehmen und Absetzen der Fahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stellplätzen (2) starre Stellplatzroste (20) als Speicherböden für die Fahrzeuge (K) angeordnet sind, durch die zumindest ein, auf einem Wagen (4) horizontal zwischen Stellplatz (2) und Aufzug (3) mit und ohne Fahrzeug (K) verfahrbarer, heb- und senkbarer Förderrost (40) kämmbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderrost (40) auf dem Wagen (4) als ein Doppelrechen mit parallelen Förderarmen (41) und einem in der Mitte angeordneten Längsträger (42) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderrost (40) zwischen zwei seitlich angeordneten Förderträgern und einer oder mehreren Gruppen von sich dazwischen erstreckenden Förderarmen ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (4) mit Laufrollen (45) versehen ist, die in den Stellplatzschienen (22) und den Aufzugsschienen (32) geführt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (45) mit einer eigenen Antriebseinheit, insbesondere einem im Wagen (4) angeordneten Elektromotor mit Untersetzungsgetriebe versehen sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Förderrost (40) und dem Rahmen (44) des Wagens (4) zumindest ein hydraulisches Hubelement (43), vorzugsweise in Wirkungsverbindung mit einem Getriebe angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (4) und die in den Stellplätzen (2) befindlichen Stellplatzroste (20, 21) so ausgebildet und angeordnet sind, daß die Kraftfahrzeuge (K) mit ihrer Schmalseite voran in die Stellplätze (2) einfahrbar sind.
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