DE3820930A1 - Fahrbahntrenneinrichtung - Google Patents
FahrbahntrenneinrichtungInfo
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Description
Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, insbesondere bei Baustellen
mit Fahrbahnverengungen, ist es wünschenswert und zweck
mäßig, daß wenigstens die beiden nebeneinanderliegenden
Fahrbahnen, auf denen der Gegenverkehr aneinander vorbei
fährt, durch Verkehrseinrichtungen nicht nur visuell,
sondern auch oder statt dessen durch auf der Fahrbahn ange
ordnete Fahrbahntrenneinrichtungen deutlich voneinander
getrennt werden.
Zu den einfacheren Fahrbahntrenneinrichtungen gehören
Folien, die auf die Fahrbahn aufgeklebt werden, oder Farb
streifen, die auf der Fahrbahn aufgespritzt werden. Diese
Fahrbahntrenneinrichtungen wirken ausschließlich visuell. Zu
den aufwendigeren Fahrbahntrenneinrichtungen gehören
Markierungsnägel, die in Reihen hintereinander auf der Fahr
bahn befestigt sind. Diese wirken zunächst auch visuell.
Wenn die Räder eines vorbeifahrenden Fahrzeuges die
Markierungsnägel berühren oder gar überfahren, macht sich
das für den Fahrzeuglenker zusätzlich durch rhytmisches
Schütteln des Fahrzeuges und meist auch durch Dröhngeräusche
bemerkbar, die von den Reifen ausgehen und von dem Fahrzeug
aufbau verstärkt werden.
Diese Fahrbahntrenneinrichtung sind entweder sehr flach, wie
bei den Folien oder den Farbstreifen, oder sie haben nur
eine sehr geringe Höhe von etwa 10 bis 30 mm, wie bei den
Markierungsnägeln. Neben den einfachen Markierungsnägeln in
Form eines Kugelabschnittes gibt es auch solche Markierungs
nägel, die mit einem fahnenartigen Aufsatz aus einem nach
giebigen Werkstoff ausgerüstet sind. Alle diese Verkehrsein
richtungen, nämlich die flachen Folien oder Farbstreifen,
und auch die Markierungsnägel, und zwar selbst diejenigen
mit Aufsatz, vermögen den Verkehr aber nur visuell zu
leiten. Sie vermögen nicht, ein Überfahren der durch sie
gekennzeichneten Fahrbahngrenze zu verhindern.
Eine räumliche Trennung des Gegenverkehrs ist mit einer
bekannten Fahrbahntrenneinrichtung möglich, deren Einzel
elemente Sockelteile mit trapezförmigem Querschnitt auf
weisen, auf denen in gewissen Abständen Stahlpfosten
befestigt sind, an deren oberem Ende beiderseits je eine
Schutzplanke befestigt ist. Diese Fahrbahntrenneinrichtung
ist wegen der Normmaße der Schutzplanken mindestens
4 m lang. Aus diesem Grunde und weil die Fahrbahntrennein
richtungen aus Stahlteilen zusammengesetzt ist, hat sie ein
verhältnismäßig hohes Gewicht. Sie eignen sich daher nur für
Baustellen, die längere Zeit unverändert am gleichen Ort
bleiben. Wegen ihres hohen Gewichtes und ihrer großen
Abmessungen kann diese Fahrbahntrenneinrichtung nur mit
Spezialfahrzeugen mit Kranaufbau transportiert und sowohl
aufgestellt wie abgebaut werden. Bei dieser Fahrbahntrennein
richtung ist außerdem störend, daß ihre Sockelbreite ca. 1 m
beträgt. Diese Fahrbahntrenneinrichtung kann daher nur bei
solchen Baustellen verwendet werden, bei denen neben der
Fahrbahntrenneinrichtung noch eine ausreichende Fläche als
Nutzfläche für die Fahrbahnen verbleibt und dadurch der
große Flächenverlust der Fahrbahntrenneinrichtung erträglich
ist.
Eine andere bekannte Fahrbahntrenneinrichtung weist eben
falls Einzelelemente auf, die einen Sockel mit trapez
förmiger Stirnfläche haben, an denen nach oben hin ein
zumindest näherungsweise quaderförmiger Rückenteil
anschließt. Diese Einzelelemente werden hintereinander
aufgestellt. Sie sind als hohle Kunststoffkörper ausge
bildet, damit sie leichter transportiert und leichter aufge
stellt und abgebaut werden können. Zur Erhöhung ihres Eigen
gewichtes werden sie am Aufstellort mit Bellaststoffen
gefüllt. In ihrem Inneren ist eine Stahlstange in ihrer
Längsrichtung angeordnet, die an beiden Stirnseiten der Bau
elemente durch die Stirnwand herausragt. Auf der Außenseite
der Stirnwände ist als Teil einer Kupplungsvorrichtung zum
Kuppeln zweier in Längsrichtung hintereinanderstehender Bau
elemente ein in der Seitenansicht U-förmiger Stabstahlab
schnitt angeordnet, der mit dem Rücken seines Steges mit dem
Stahlstab verschraubt ist. An beiden Flanschteilen des
Kupplungsteils ist je ein Durchgangsloch vorhanden, die an
beiden Flanschteilen in lotrechter Richtung miteinander
fluchten. Diese Kupplungsteile sind an beiden Stirnseiten
eines Bauelementes unterschiedlich hoch angebracht, so daß
beim Aneinanderreihen mehrerer Bauelemente die Flanschteile
der Kupplungsteile in geringem Höhenabstand einander über
decken können. In die dann miteinander fluchtenden Durch
gangslöcher der Kupplungsteile zweier benachbarter Einzel
elemente wird ein Verbindungsbolzen eingesteckt, mittels
dessen die beiden benachbarten Einzelelemente in der Längs
richtung und in der Querrichtung miteinander gekuppelt sind.
Am Verbindungsbolzen ist ein Endabschnitt abgewinkelt, mit
dem er auf dem obersten Flanschteil aufliegt.
Diese Fahrbahntrenneinrichtung hat den Nachteil, daß ihre
Einzelelemente als Hohlkörper aus Kunststoff hergestellt
sind, die zur Erhöhung ihres Eigengewichtes einer Füllung
bedürfen. Diese Füllung kann aus Wasser bestehen. Dann
können die Einzelelemente aber nicht bei Temperaturen unter
halb des Gefrierpunktes verwendet werden, oder aber die
Wasserfüllung muß mit teueren Gefrierschutzmitteln versetzt
werden. Eine andere Beschwerungsmöglichkeit besteht in einer
Sandfüllung.
Bei einer Wasserfüllung muß beim Abbau der Fahrbahntrenn
einrichtung die Wasserfüllung aus jedem Einzelelement abge
saugt und entsorgt werden, wenn sie mit einem Frostschutz
mittel versehen ist. Nur in der warmen Jahreszeit könnte die
Wasserfüllung ohne Frostschutzmittel in die Umgebung abge
lassen werden. Eine Sandfüllung muß aus den Hohlräumen
herausgenommen werden, damit das Gewicht der Einzelelemente
nicht so groß ist. Dafür muß die Sandfüllung aber trocken
sein, damit die Füllung rieselfähig ist. Zur Entleerung
müssen die Einzelelemente auf den Kopf gestellt werden,
damit die Sandfüllung wenigstens zum größten Teil heraus
rieseln kann. Dafür sind immer mehrere Fahrzeuge erfor
derlich, nämlich mindestens ein Fahrzeug, das die Einzel
elemente aufnimmt und mindestens ein zweites Fahrzeug, daß
entweder die Wasserfüllung mit Frostschutzmittel oder die
Sandfüllung aufnimmt. Diese Arbeiten, die immer einen
beträchtlichen Zeitaufwand erfordern, müssen in der Regel
bei fließendem Verkehr ausgeführt werden, was sowohl die
Aufbau- oder Abbauarbeiten, wie auch den Verkehrsfluß
beeinträchtigt. Außerdem ist dabei das Bedienungspersonal
durch den fließenden Verkehr erheblich gefährdet.
Diese Einzelelemente aus einem Kunststoffhohlkörper haben
sehr steile Sockelwände, weil sie davor bewahrt werden
müssen, daß die Räder der vorbeifahrenden Fahrzeuge auf den
Sockel auffahren. Dabei würde die Sockelwand des Hohlkörpers
einbrechen und eine etwa vorhandene Wasserfüllung sofort
vollständig auslaufen. Selbst eine Sandfüllung würde zu
einem erheblichen Teil aus der Bruchstelle herausrieseln und
sich neben der Fahrbahntrennung auf der Fahrbahn verteilen
und dort durch den Sandbelag eine erhöhte Rutschgefahr nach
sich ziehen. Bei einem solchen Auffahrunfall würden die
Einzelelemente in der Regel so stark beschädigt, wenn nicht
gar zerstört werden, daß sie vollständig ausgetauscht werden
müßten. Dieser Gefahr sind die Einzelelemente aber trotz der
steilen Sockelwände immer dann noch ausgesetzt, wenn ein
Fahrzeug in einem nicht sehr spitzen Winkel auffährt, wie
das bei einem ins Schleudern geratenen Fahrzeug leicht der
Fall sein kann.
Diese bekannte Fahrbahntrenneinrichtung hat noch den großen
Nachteil, daß ihre stirnseitig vorhandenen Kupplungsvor
richtungen mit den in axialer Richtung auskragenden Flansch
teilen einen beträchtlichen lichten Abstand der Stirnflächen
zweier benachbarter Einzelelemente zur Folge hat. Dadurch
bilden sowohl die Sockelwände, wie auch die Seitenwände des
quaderförmigen Rückenteils keine zusammenhängende Fläche,
wie etwa bei den Fahrbahntrenneinrichtungen mit Schutz
planken, sondern sie werden innerhalb kurzer Abstände von
ca. 1 m ständig durch die Lücken zwischen zwei einander
benachbarten Einzelelementen unterbrochen. Die Lücken haben
dabei eine beträchtliche Länge von ca. 20 cm. Falls ein
Fahrzeug an dieser Fahrbahntrenneinrichtung anstreift und
ein gewisses Stück an ihr entlangschlittert, besteht die
große Gefahr, daß vorstehende Teile des Kraftfahrzeuges
jeweils auf die Stirnflächen der Einzelelemente auftreffen
und dabei wiederum die Gefahr besteht, daß in erster Linie
die davon betroffenen Einzelelemente beschädigt werden, d.h.
aufgerissen, wenn nicht gar zerrissen werden, und daß
andererseits auch am Fahrzeug beträchtliche Beschädigungen
auftreten können.
Ein weiterer Nachteil dieser Fahrbahntrenneinrichtung ist
der, daß die Kupplungsbolzen als Einzelteile leicht verlegt
werden oder verlorengehen können.
Der in den Ansprüchen 1 und 2 angegebenen Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, eine Fahrbahntrenneinrichtung zu
schaffen, die eine ausreichende körperliche Trennung der an
ihr gegenläufig entlangfahrenden Fahrzeugströme ermöglicht
und die im Einsatz robuster und beim Aufbau und Abbau
handlicher als die bekannten Fahrzeugtrenneinrichtungen
ist.
Dadurch, daß die Grundkörper als Vollkörper ausgebildet
sind, haben sie bei einer vorgegebenen Festigkeit des Werk
stoffes eine weit höhere Formfestigkeit, als ein Hohlkörper
aus demselben Kunststoff, selbst wenn dieser mit einer
fließfähigen oder rieselfähigen Füllung versehen ist.
Dadurch, daß bei der ersten Ausführungsform die Kupplungs
vorrichtung zum einen durch je eine T-Nut an jeder der
beiden Stirnseiten der Grundkörper gebildet wird und zum
anderen durch ein Kupplungsteil mit I-förmigem Grundriß
gebildet wird, der je zur Hälfte auf den T-förmigen Grundriß
der T-Nut in den Grundkörpern abgestimmt ist und der in der
Höhe nicht über die Höhe der T-Nut hervorragt wird erreicht,
daß zwei einander benachbarte Grundkörper bis zur Berührung
ihrer Stirnseiten aneinandergefügt werden können und müssen.
Dadurch verbleibt zwischen den einander benachbarten Grund
körpern keine Lücke, an der sich ein Fahrzeugteil verfangen
könnte, das an der Fahrbahntrenneinrichtung entlanggleitet.
Auch dadurch ist die Fahrbahntrenneinrichtung wesentlich
weniger anfällig gegen Beschädigung oder gar Zerstörung, als
die Einzelelemente der bekannten Fahrbahntrenneinrichtung.
Dadurch, daß bei der zweiten Ausführungsform der Fahrbahn
trenneinrichtung die Kupplungsvorrichtung je eine in der
Nähe der Stirnseite des Grundkörpers quer zu dessen Längs
erstreckung verlaufende Kupplungsstange aufweist, die sich
durch die Ausnehmung an der Stirnseite des Grundkörpers
hindurcherstreckt und dadurch, daß der zweite Kupplungsteil
als Kupplungsbügel ausgebildet ist, der an seinen beiden
Enden je einen Kupplungshaken aufweist, mit denen er an je
einer Kupplungsstange der aneinander anstoßenden Grundkörper
eingehängt werden kann, wird ebenfalls eine lückenlose
Aneinanderreihung der Grundkörper ermöglicht und zugleich
erreicht, daß die Grundkörper noch leichter und schneller
miteinander gekuppelt werden können. Diese Kupplungs
vorrichtung hat durch das Zusammenwirken von metallenen
Kupplungsteilen eine höhere Festigkeit als bei der ersten
Ausführungsform.
Durch eine Ausgestaltung beider Fahrbahntrenneinrichtungen
nach Anspruch 3 wird erreicht, daß bei der Annäherung eines
Fahrzeuges unter einem spitzen Winkel die Fahrzeugräder auf
der der Fahrbahntrenneinrichtung zugekehrten Seite des
Fahrzeuges auf die Dachfläche des Sohlenteils hinaufrollen
können. Dadurch wird durch die eintretende Schrägstellung
des Fahrzeuges ein gewisser Lenkeffekt erzielt, der das
Fahrzeug von der Fahrbahntrenneinrichtung weglenkt. Außerdem
wird dadurch erreicht, daß die Radlast der auf dem
Sohlenteil abrollenden Räder den betreffenden Rundkörper
zusätzlich zu seinem Eigengewicht belastet und auf die
Fahrbahn drückt. Dadurch wird die Gefahr verringert, daß die
Fahrbahntrenneinrichtung von dem auffahrenden Fahrzeug zur
Seite geschoben wird und damit in den Gegenverkehr
hineingeschoben wird.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 4 werden die Herstell
kosten der Fahrbahntrenneinrichtung erheblich vermindert.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 5 wird die Formfestigkeit der Einzelelemente in der
Längsrichtung erheblich vergrößert, so daß sie beträchtliche
Kräfte in der Längsrichtung der gesamten Fahrbahn
trenneinrichtung aufnehmen können, die beispielsweise
dadurch entstehen kann, daß ein bestimmter Abschnitt der
Fahrbahntrenneinrichtung von einem Fahrzeug zur Seite
gedrückt wird und dadurch die Längsbeanspruchung der
betroffenen Einzelelemente ähnlich wie bei der Querbelastung
eines gespannten Seiles sich erhöht.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung der
zweiten Ausführungsform nach Anspruch 6 wird für diese
ebenfalls eine erhebliche Erhöhung der axialen Belastungs
fähigkeit erreicht.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 7 wird erreicht, daß der Kupplungsbügel der
Kupplungsvorrichtung ständig am einen Ende des Grundkörpers
verbleiben kann, wobei der Kupplungsbügel für den Transport
oder für das Aufstellen und Abbauen hochgeklappt werden
kann, so daß er vollständig in der Ausnehmung an der Stirn
seite des Grundkörpers verschwindet, und daß er in der
Betriebsstellung der Grundkörper einfach heruntergeklappt
werden kann und dabei mit seinem freien Hakenende die
Kupplungsstange des benachbarten Grundkörpers hintergreift
und so auf denkbar einfache und schnelle Weise die Kupplung
der beiden Grundkörper erfolgt. Bei einer Ausgestaltung der
Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 8 gleitet der
Kupplungsbügel nach dem Hochschwenken in seine Ruhestellung
unter der Wirkung seines Eigengewichtes abwärts, bis er mit
dem dann waagerecht stehenden Profilschenkel des Führungs
schenkels auf der Kupplungsstange aufsitzt. Durch die Anlage
des unterhalb der Kupplungsstange stehenden Längen
abschnittes des Kupplungsbügels an der Rückwand der Aus
nehmung sichert sich der Kupplungsbügel unter der Wirkung
seines Eigengewichtes selbstätig in dieser Lage. Für einen
Kupplungsvorgang muß er lediglich an dem Haken des aufwärts
gerichteten Endes hochgezogen werden, bis der andere Haken
an der Kupplungsstange anliegt, und dann in Richtung auf den
benachbarten Grundkörper hin abwärts geschwenkt werden, um
dann wiederum unter der Wirkung seines Eigengewichtes von
selbst weiter in die Kupplungsstellung zu schwenken. Dadurch
ist sichergestellt, daß beim Transport der Grundkörper mit
in der Ruhestellung gesichertem Kupplungsbügel dieser auch
nicht unversehens irgendwo vorsteht und stört. Daneben ist
dennoch ein einfaches und sicheres Kuppeln der Grundkörper
untereinander gewährleistet. Mit einer Weiterbildung der
Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 9 wird das Ausheben
der Kupplungsbügel aus ihrer Kupplungsstellung erleichtert,
indem man mit einer Drahtschlinge oder mit einem sonstigen
Werkzeug mit einem Haken oder einer Ringöse den Fortsatz von
seiner Spitze her oder gegebenenfalls von der Seite her
umfaßt und damit den Kupplungsbügel anhebt.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 10 wird erreicht, daß der Haken des Kupplungsbügels
auch dann in einem mittleren Bereich seiner Innenfläche an
der Kupplungsstange des benachbarten Grundkörpers anliegt,
wenn die beiden Grundkörper unter einem gewissen Winkel
schräg zueinander ausgerichtet sind, wie es bei der
Aufstellung längs einem gekrümmten Fahrbahnverlauf der Fall
ist.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 11 lassen sich die Grundkörper auch entlang einer
gekrümmten Linie aufstellen, ohne daß dabei wegen der auf
der Innenseite der gekrümmten Linie gelegenen Ecken der
Grundkörper die Mittelbereiche der Stirnfläche der Grund
körper mit den Kupplungsvorrichtungen auseinanderrücken.
Mit einer Ausgestaltung nach Anspruch 12 läßt sich die Fahr
bahntrenneinrichtung in beiden Fahrtrichtungen gesehen mit
einer Anfangsrampe ausrüsten, durch die Frontalzusammenstöße
mit der Fahrbahntrenneinrichtung vermieden werden.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 13 ist es möglich, mit den Aufsatzkörpern eine
größere Bauhöhe der Fahrbahntrenneinrichtung zu erreichen,
ohne daß die Grundkörper alleine diese Bauhöhe haben müssen.
Durch die Aufteilung der Gesamthöhe der Fahrbahntrenn
einrichtung in zwei Lagen, nämlich einmal indie der Grund
körper und einmal in die der Aufsatzkörper, behalten die
Einzelteile der beiden Lagen noch ein ausreichend geringes
Gewicht bei einer vorgegebenen Gesamthöhe der Fahrbahntrenn
einrichtung. Durch die Führungselemente wird das Aufsetzen
der Aufsatzkörper erleichtert und ihnen für den Betrieb
zugleich eine gewisse Führung gegeben. Durch eine Weiter
bildung der Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 14 wird
erreicht, daß die Aufsatzkörper um eine halbe Länge versetzt
gegenüber den Grundkörpern auf diese aufgesetzt werden
können. Dadurch und durch die Ankerwirkung der Führungs
elemente in beiden Richtungen entsteht eine zusätzliche
Verbindung der Einzelteile der Fahrbahntrenneinrichtung
untereinander. Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenn
einrichtung nach Fig. 15 werden verhältnismäßig einfach zu
formende und zugleich wirksame Führungselemente geschaffen,
die außerdem eine gewisse Schrägstellung der Einzelelemente
bei ihrer Aufstellung entlang einer gekrümmten Linie ermög
lichen. Das gleiche wird mit Führungselementen in einer Aus
gestaltung nach Anspruch 16 erreicht.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 17 wird das Aufsetzen der Aufsatzkörper auf die
Grundkörper erleichtert, weil von den schrägen Seitenflächen
eine gewisse Zentrierwirkung ausgeht.
Mit einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 18 ist es möglich, die Aufsatzkörper mit den Grund
körpern auf lösbare Weise fest miteinander zu verbinden, so
daß die beiden Lagen der Einzelelemente quasi eine Einheit
bilden. Mit einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung
nach Anspruch 19 wird eine sehr robuste und einfach zu hand
habende Befestigungsvorrichtung geschaffen, von der in der
Betriebsstellung der Einzelelemente der Fahrbahntrenn
einrichtung keine Teile nach außen überstehen. Mit einer
Weiterbildung dieser Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 20 wird außerdem erreicht, daß dann, wenn die
Befestigungsschrauben an den Aufsatzkörpern nicht in eine
Befestigungsmutter an einem Grundkörper eingeschraubt sind,
die Befestigungsschrauben sich also in ihre Ruhestellung
befinden, die Befestigungsschraube sich dennoch vollständig
im Inneren der Aufsatzkörper befinden. Dadurch wird beim
Transport der Aufsatzkörper und beim Handhaben der Aufsatz
körper ausgeschlossen, daß das Schraubengewinde beschädigt
wird.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 21 wird ebenfalls die Möglichkeit geschaffen, die
Aufsatzkörper mit den Grundkörpern zeitweilig fest zu
verbinden, wobei das Herstellen der Verbindung sehr schnell
vor sich geht. Bei einer Weiterbildung dieser Fahrbahntrenn
einrichtung nach Anspruch 22 wird ebenfalls dafür gesorgt,
daß die Knebelstange sich im Ruhezustand vollständig inner
halb des Aufsatzkörpers befindet, und daß beim Handhaben der
Aufsatzkörper das untere Ende der Knebelstange mit dem
Knebelstift nicht beschädigt werden kann. Durch eine Weiter
bildung dieser Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 23
wird erreicht, daß in der Ruhestellung der Knebelstange ihr
Knebelstift immer eine ganz bestimmte Drehstellung gegenüber
dem Aufsatzkörper einnimmt, so daß bei einer entsprechenden
Abstimmung der Ausrichtung der Lochscheiben an den Grund
körpern der Knebelstift durch einfaches Niederdrücken der
Knebelstange sofort in die Ausnehmung der Lochscheibe ein
treten kann und dann die Knebelstange nur noch um eine
Viertelumdrehung gedreht werden muß, um die Verbindung
herzustellen. Durch eine Weiterbildung der Fahrbahntrenn
einrichtung nach Anspruch 24 wird sichergestellt, daß die
Knebelstange auch ohne eine besondere Aufmerksamkeit der
Bedienungsperson in der Verriegelungsstellung die richtige
Schwenkstellung gegenüber der Ausnehmung in der Lochscheibe
einnimmt, in der ihr Knebelstift zumindest annähernd recht
winkelig zu der langrunden Form der Ausnehmung der Loch
scheibe ausgerichtet ist. Durch eine zusätzliche Weiter
bildung der Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 25 wird
erreicht, daß die Knebelstange sich auch nicht unversehens
aus der Kupplungsstellung heraus in eine solche Drehstellung
verdrehen kann, in der ihr Knebelstift mit der Ausnehmung in
der Lochscheibe fluchtet, wodurch die Verbindung der
Aufsatzkörper mit den Grundkörpern praktisch gelöst wäre.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 26 wird eine sichere Führung für die Befestigungs
schraube oder die Knebelstange der Befestigungsvorrichtung
erreicht. Außerdem wird dadurch die Auflagefläche für den
Kopf der Befestigungsschraube oder der Knebelstange durch
ein Metallteil gebildet, das zudem durch seine Einformung in
der Grundmasse des Aufsatzkörpers eine innige Verbindung
dieser Auflagefläche mit dem Aufsatzkörper gewährleistet,
durch die auch höhere Kräfte aufgenommen und übertragen
werden können. Außerdem vermag das Führungsrohr bei einer
seitlichen Belastung der Befestigungsvorrichtung größere
Seitenkräfte aufzunehmen, als der Grundwerkstoff der
Aufsatzkörper. Bei der Weiterbildung dieser Fahrbahntrenn
einrichtung nach Anspruch 27 wird erreicht, daß trotz dem
metallenen Führungsrohr das Schaftende der Befestigungs
schraube mit dem Befestigungsgewinde im Ruhezustand sich
sicher im Aufsatzkörper befindet.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 30 wird erreicht, daß bei einer Schrägstellung der
Aufsatzkörper deren mittlere Stirnbereiche nicht
auseinanderrücken.
Bei einer Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 31 wird durch die Rückstrahler das Erkennen der
Fahrbahntrenneinrichtung bei Nacht erleichtert und damit
mittelbar die Lebensdauer der Fahrbahntrenneinrichtung
verbessert.
Durch eine Ausgestaltung der Fahrbahntrenneinrichtung nach
Anspruch 32 wird die Standfestigkeit der Aufsatzkörper vor
auf ebenem Boden, d.h. außerhalb ihres Einsatzes auf den
Grundkörpern, verbessert, so daß sie sich leichter handhaben
lassen und sie auch dann einen sicheren Stand haben, wenn
ihre sonstigen Vorsprünge nur eine geringe Flächenausdehnung
haben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einiger in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine ausschnittweise dargestellte Draufsicht einer
Fahrbahntrenneinrichtung mit mehreren Grund
körpern;
Fig. 2 eine ausschnittweise dargestellte Seitenansicht der
Fahrbahntrenneinrichtung mit Anfangsrampe;
Fig. 3 eine Stirnansicht eines Grundkörpers;
Fig. 4 eine Draufsicht einer weiteren abgewandelten Aus
führungsform der Grundkörper mit Rückstrahler;
Fig. 5 eine Draufsicht des Grundkörpers nach Fig. 4;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Kupplungsteils der Fahr
bahntrenneinrichtung nach Fig. 1;
Fig. 7 eine Draufsicht des Kupplungsteils nach Fig. 6;
Fig. 8 eine zum Teil ausschnittweise und teilweise
geschnitten dargestellte Seitenansicht zweier
abgewandelter Grundkörper;
Fig. 9 eine teilweise geschnitten dargestellte Draufsicht
der Grundkörper nach Fig. 8;
Fig. 10 einen Querschnitt des Grundkörpers nach der
Linie VIII-VIII in Fig. 8;
Fig. 11 eine teilweise geschnitten dargestellte Seiten
ansicht zweier anderer abgewandelter Grundkörper;
Fig. 12 eine teilweise geschnitten dargestellte Draufsicht
der Grundkörper nach Fig. 11;
Fig. 13 einen Querschnitt des Grundkörpers nach der
Linie XI-XI in Fig. 11;
Fig. 14 eine Seitenansicht eines Kupplungsteils der
Grundkörper nach Fig. 11 und 12;
Fig. 15 eine Draufsicht des Kupplungskörpers nach Fig. 5;
Fig. 16 eine teilweise geschnitten dargestellte Seiten
ansicht einer weiteren abgewandelten Ausführungs
form der Grundkörper;
Fig. 17 eine teilweise geschnitten dargestellte Untersicht
der Grundkörper nach Fig. 16;
Fig. 18 eine Stirnansicht der Grundkörper nach Fig. 16
und 17;
Fig. 19 eine vergrößerte dargestellte Seitenansicht eines
Kupplungsbügels der Grundkörper nach Fig. 16
bis 18;
Fig. 20 eine Untersicht des Kupplungsbügels nach Fig. 19;
Fig. 21 eine teilweise geschnitten dargestellte Seiten
ansicht eines Grundkörpers nach Fig. 16 bis 18 mit
einer abgewandelten Ausführungsform des Kupplungs
bügels;
Fig. 22 eine vergrößert dargestellte Seitenansicht des
Kupplungsbügels für den Grundkörper nach Fig. 21;
Fig. 23 eine Seitenansicht der Fahrbahntrenneinrichtung mit
Aufsatzkörpern einschließlich Anfangsrampe;
Fig. 24 eine Draufsicht eines abgewandelten Grundkörpers;
Fig. 25 eine Draufsicht eines Aufsatzkörpers zum Grund
körper nach Fig. 24;
Fig. 26 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform der
Grundkörper mit Aufsatzkörper;
Fig. 27 eine Seitenansicht der Grundkörper und Aufsatz
körper nach Fig. 26;
Fig. 28 eine Stirnansicht eines Grundkörpers nach Fig. 26
und 27 mit einem Aufsatzkörper;
Fig. 29 einen vergrößert dargestellten Ausschnitt der
Draufsicht nach Fig. 9 oder 12 mit einem
Horizontalschnitt eines Aufsatzkörpers;
Fig. 30 einen Vertikalschnitt einer weiteren abgewandelten
Ausführungsform der Grundkörper und Aufsatzkörper
mit einer Befestigungsvorrichtung im Verbund;
Fig. 31a und 31b einen Vertikalschnitt des Grundkörpers und des Auf
satzkörpers nach Fig. 30 im getrennten Zustand;
Fig. 32a und 32b eine teilweise geschnitten dargestellte Stirn
ansicht einer weiteren abgewandelten Ausführungs
form der Grundkörper und Aufsatzkörper mit einer
abgewandelten Befestigungsvorrichtung im getrennten
Zustand;
Fig. 33a und 33b teils eine ausschnittweise dargestellte Seiten
ansicht und teils einen Vertikalschnitt der
Befestigungsvorrichtung nach Fig. 32;
Fig. 34 eine ausschnittweise dargestellte Untersicht des
Aufsatzkörpers nach Fig. 32b;
Fig. 35 eine Untersicht des Teils der Befestigungs
vorrichtung nach Fig. 33a.
Die Fahrbahntrenneinrichtung 40 wird durch eine Anzahl
untereinander gleicher Grundkörper 41 gebildet, die mittels
je einer Kupplungsvorrichtung 42 an ihren Stirnseiten 43
lösbar miteinander verbunden werden und dadurch eine
zusammenhängende Kette bilden.
Die Grundkörper 41 haben eine langgestreckte, zumindest
annähernd rechteckige Grundrißform. Ihre Stirnseiten 43 sind
beiderseits der Mittelebene des Grundkörpers 41 gegenüber
einer Normalebene zur Mittelebene von dieser weg um einen
bestimmten Winkel abgewinkelt. Dieser Schrägungswinkel ist
etwa halb so groß wie der maximale Schwenkwinkel, um den im
Verbund der Fahrbahntrenneinrichtung 40 ein Grundkörper
gegenüber dem benachbarten Grundkörper verschwenkt
aufgestellt wird, wenn die Fahrbahntrenneinrichtung längs
einer gekrümmten Linie aufgestellt wird. Dieser Schrägungs
winkel ist demnach zumindest annähernd gleich dem halben
Spitzenwinkel desjenigen Kreissektors, der vom Krümmungs
mittelpunkt der gekrümmten Aufstellungslinie aus zu den
beiden Stirnseiten eines Grundkörpers 41 gezogen ist.
Jeder Grundkörper 41 weist einen Sohlenteil 44 und einen
darauf aufwärtsragenden Rückenteil 45 auf. Der Sohlenteil 44
hat zumindest näherungsweise die Gestalt eines liegenden
Prismas mit trapezförmiger Stirnfläche (Fig. 3). Der Sohlen
teil 44 hat eine Sohlenfläche 46, deren Breite ca. 50 cm
beträgt. An die Sohlenfläche 46 schließen beiderseits
zumindest annähernd lotrecht ausgerichtete Seitenflächen 47
an, deren Höhe ca. 6 cm beträgt. An die beiden Seiten
flächen 47 schließt je eine einwärts- und aufwärtslaufende
Dachfläche 48 an. Diese haben gegenüber der Waagerechten
einen Neigungswinkel von höchstens 25°. An der Übergangs
stelle 49 zum Rückenteil 45 hat der Sohlenteil 44 eine
Firsthöhe von 13 cm.
Der Rückenteil 45 hat zumindest näherungsweise die Gestalt
eines liegenden Quaders, dessen breitere Längsseiten
lotrecht ausgerichtet sind und die Seitenflächen 51 des
Rückenteils 45 bilden. Mit der einen schmäleren Längsseite
schließt der Rückenteil 45 an den Sohlenteil 44 an. Die
zweite schmälere Längsseite bildet die Deckfläche 52 des
Rückenteils 45 und damit des gesamten Grundkörpers 41. Der
Rückenteil 45 hat eine Breite von ca. 20 cm. Seine Höhe ist
so bemessen, daß der Grundkörper 41 eine Gesamthöhe von
ca. 35 cm hat.
Die Grundkörper 41 sind als Vollkörper ausgebildet und aus
Kunststoff hergestellt, und zwar insbesondere aus
wiederaufbereitetem Kunststoff. Dafür kommen bevorzugt
Kunststoffabfälle in Betracht.
Die Kupplungsvorrichtungen 42 weisen zwei Kupplungsteile
auf, von denen der erste Kupplungsteil mit dem zugehörigen
Grundkörper starr und unlösbar verbunden ist, wo hingegen
der zweite Kupplungsteil ein selbständiges Teil ist, das die
ersten Kupplungsteile je zwei einander benachbarter Grund
körper formschlüssig miteinander verbindet und das somit
diesen beiden Grundkörpern gemeinsam als zweiter Kupplungs
teil dient.
Bei der aus Fig. 1 bis 3 ersichtlichen ersten Ausführunsform
der Fahrbahntrenneinrichtung 40 werden die ersten Kupplungs
teile an den Stirnseiten 43 der Grundkörper 41 durch je eine
T-Nut 53 gebildet, die von der Deckfläche 52 des Rücken
teils 45 aus zumindest annähend lotrecht abwärts verläuft.
Die T-Nut 53 endet entweder vollständig oder zumindest mit
einem Teil ihrer Grundrißprojektion oberhalb der Sohlen
fläche 46 des Sohlenteils 44. Der zweite Kupplungsteil der
Kupplungsvorrichtungen 42 ist als Einsteckteil 54 ausge
bildet. Das Einsteckteil 54 hat einen I-förmigen Grundriß
(Fig. 7), der je zur Hälfte auf den T-förmigen Grundriß der
T-Nut 53 im Grundkörper 41 abgestimmt ist. Die Höhe des
Einsteckteils 54 ist nicht größer als die lotrecht gemessene
Höhe der T-Nut 53 im Grundkörper 41. Die Einsteckteile 54
bestehen aus Metall. Sie können beispielsweise als Leicht
metallgußteile hergestellt werden oder als Abschnitte eines
Leichtmetall-Strangpreßprofils mit I-förmiger Querschnitts
form. Die Leichtmetallausführung der Einsteckteile 54 hat
den Vorteil, daß sie bei entsprechender Werkstoffwahl von
vornherein witterungsbeständig sind. Falls die Einsteck
teile 54 beispielsweise als Abschnitte eines Stahl-Walz
profils hergestellt werden, sollten sie mit einem dauer
haften Korrosionsschutz versehen werden, beispielsweise
feuerverzinkt werden.
Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, gehören zu einer Fahrbahn
trenneinrichtung 40 eine Anzahl Grundkörper 55 ... 57. Bei
diesen Grundkörpern ist die Deckfläche 58 bzw. 59 bzw. 60 in
der Längsrichtung gegenüber ihrer Sohlenfläche 61 bzw. 62
bzw. 63 um einen bestimmten Winkel geneigt, der bei allen
diesen Grundkörpern 55 ... 57 gleich ist. Die Höhe dieser
Grundkörper, d.h. die Höhenlage ihrer Deckfläche 58 bzw. 59
bzw. 60 ist so aufeinander abgestimmt, daß bei aneinander
gereihter Anordnungen der Grundkörper 55 ... 57 ihre Deck
flächen 58 ... 60 eine stetig verlaufende Rampenfläche
bilden, deren Höhe vom Nennwert der normalen Grundkörper 41
bis auf einen Kleinstwert abnimmt. Dieser Kleinstwert ist
zumindest annähernd gleich dem Höhenmaß der Seitenwände 47
des Sohlenteils 44 aller Grundkörper 41 und 55 ... 57.
Soweit die Höhe der Grundkörper 55 ... 57 ausreicht, werden
für die Kupplungsvorrichtungen 42 die gleichen Einsteck
teile 54 wie bei den normalen Grundkörpern 41 verwendet.
Wenn die Höhe der Grundkörper an der Kupplungsstelle aber
geringer ist, werden dort Einsteckteile 64 verwendet, deren
Höhe entsprechend verringert ist, so daß sie nicht über die
Deckfläche der an der betreffenden Kupplungsstelle einander
benachbarten Grundkörper hervorragt.
Aus Fig. 8 ... 10 sind Grundkörper 65 zu ersehen, die gegen
über den Grundkörpern 41 in einigen Bereichen abgewandelt
sind.
Die eine Abwandlung besteht darin, daß im Inneren der Grund
körper 65 eine Armierung 66 aus Metall vorhanden ist. Diese
Armierung 66 wird durch zwei Flachstahlabschnitte 67
gebildet, deren Endabschnitte 68 rechtwinklig abgebogen
sind. Dadurch erhalten die Flachstahlabschnitte 67 eine
andeutungsweise U-förmige Grundrißprojektion. Die Flach
stahlabschnitte 67 haben etwa die gleiche Höhe wie die
Steckteile 54. Die Flachstahlabschnitte 67 sind parallel
zueinander symmetrisch zur Mittelebene des Grundkörpers 65
angeordnet, und zwar mit einem lichten Abstand, der gleich
ist der lichten Weite des Kopfteils der T-Nut 53′ an den
beiden Stirnseiten der Grundkörper 65. Die Flachstahl
abschnitte 67 sind so lang bemessen, daß ihre End
abschnitte 68 gerade an der Übergangsstelle zwischen dem im
Grundriß querverlaufenden Teil und dem längsverlaufenden
Teil der T-Nut 63′ gelegen ist. Die einander zugekehrten
Endabschnitte 68 haben in der Querrichtung eine solche
Länge, daß der lichte Abstand zwischen ihren Stirnflächen
zumindest annähernd gleich der lichten Weite des längs
verlaufenden Teils der T-Nut 53′ ist (Fig. 9). Die Flach
stahlabschnitte 67 weisen eine Anzahl Durchbrüche 69 auf,
durch die beim Einformen der Flachstahlabschnitte 67 im
Grundkörper 65 der beiderseits der Flachstahlabschnitte 67
befindliche Werkstoff durch die Durchbrüche 69 hindurch
Verbindungsstellen erhält.
Durch diese Ausbildung und Anordnung der Armierung 66 werden
die bei einer Längsbelastung der Grundkörper 65 durch die
Kupplungsvorrichtungen 42′ übertragenen Kräfte von der an
den Hammerköpfen der Einsteckteile 57 anliegenden
Armierung 66 aufgenommen und durch den Grundkörper 65
hindurch bis zum Einsteckteil 54 an der anderen Stirnseite
hin übertragen. Dadurch wird der Werkstoff der
Grundkörper 65 von solchen Zugkräften entlastet, für deren
Übertragung er unter Umständen weniger geeignet ist, als die
Armierung 66 aus Stahl.
Die an den Grundkörpern 65 außerdem noch erkennbaren
Abwandlungen werden später in einem anderen Zusammenhang
noch erläutert.
Aus Fig. 11 ... 13 sind Grundkörper 71 zu ersehen, die
ebenfalls in ihrem Inneren mit einer darin eingeformten
Armierung 72 ausgerüstet sind. Diese Armierung 72 ist als
geschlossener Verstärkungsrahmen 73 ausgebildet. Er wird
aus einem Flachstahlabschnitt, oder auch aus mehreren
Flachstahlabschnitten, hergestellt, der bzw. die so gebogen
werden und gegebenenfalls zusammengesetzt werden, daß sich
daraus der Verstärkungsrahmen 73 ergibt, wobei die Rahmen
teile an den zunächst offenen Stellen miteinander
verschweißt werden.
Der Verstärkungsrahmen 73 ist so ausgebildet und angeordnet,
daß er in der Grundrißprojektion (Fig. 12) den quer
verlaufenden Teil der T-Nut 74 an drei Seiten außen umgibt.
Da der Verstärkungsrahmen 73 auch an der Übergangsstelle
zwischen dem querverlaufenden und dem längsverlaufenden Teil
der T-Nut 74 durchläuft, hat er nur eine verhältnismäßig
geringe Höhe, wie aus Fig. 11 und 13 ersichtlich ist.
Die Kupplungsvorrichtungen 75 weisen auch hier Einsteck
teile 75 mit I-förmigem Grundriß auf. Damit diese Einsteck
teile 76 mit dem Verstärkungsrahmen 73 zusammenwirken
können, weisen sie im Längenbereich ihres Steckteils 77
entlang ihrem oberen und unteren Rand je eine Ausnehmung 78
auf (Fig. 14), deren Höhe zumindest annähernd gleich der
Höhe des Verstärkungsrahmens 73 ist. Dadurch können die
Kopfteile 79 nicht nur nach Art eines Hammerkopfes mit den
T-Nuten 74 und deren lotrecht verlaufenden Innenwänden
zusammenwirken, sondern zugleich auch den Verstärkungs
rahmen 73 hakenartig hintergreifen, wie aus Fig. 11 zu
ersehen ist. Diese Einsteckteile 77 wirken demnach zugleich
auch als Kupplungsbügel, und zwar als Steckbügel.
An sich würde eine einzige Ausnehmung 78 für diesen Zweck
ausreichen. Dann müßte beim Einsetzen der Einsteckteile 75
aber stets darauf geachtet werden, daß die Ausnehmung 78
unten gelegen ist. Durch die zwei Ausnehmungen 78 entfällt
die Notwendigkeit für eine solche Ausrichtung der
Einsteckteile 75 bei der Montage.
Bei den aus Fig. 16 ... 18 ersichtlichen Grundkörpern 81
sind die Teile der Kupplungsvorrichtungen 82 stärker
abgewandelt, als bei den bisherigen Ausführungsformen.
Als erster Teil der Kupplungsvorrichtung 82 ist an der
Stirnseite der Grundkörper 81 ebenfalls je eine Nut 83
vorhanden. Diese hat aber einen rechteckförmigen Grundriß
mit in lotrechter Richtung durchgehend ebenen Wänden. Als
weiterer mit dem Grundkörper 81 verbundener erster Teil der
Kupplungsvorrichtung 82 ist im Bereich der Nuten 83 je eine
Kupplungsstange 84 vorhanden. Sie ist rechtwinklig zur
Längsachse der Grundkörper 81 ausgerichtet und im unteren
Bereich der Nut 83 in einem bestimmten Abstand vor deren
Rückwand 85 angeordnet. Die Kupplungsstangen 84 haben einen
kreisrunden Querschnitt. An ihren beiden Enden sind sie mit
je einer Längsstrebe 86 aus einem geraden Stabstahlabschnitt
verschweißt. Die Längsstreben 86 sind so angeordnet, daß
ihre einander zugekehrten Innenflächen mit den beiden
Seitenwänden der Nut 83 bündig sind. Die Kupplungsstangen 84
und die Längsstreben 86 bilden zusammen einen
Verstärkungsrahmen für die Grundkörper 81, der die
Längskräfte innerhalb der Kette der Grundkörper 81 aufnimmt
und weiterleitet, so daß der übrige Teil der Grundkörper 81
davon entlastet ist.
Der zweite Teil der Kupplungsvorrichtungen 82 ist als
Kupplungsbügel 87 ausgebildet (Fig. 19 und 20). Er weist an
seinen beiden Enden je einen Kupplungshaken 88 bzw. 89 auf.
Der lichte Abstand der beiden Kupplungshaken 88 und 89 ist
zumindest gleich, zweckmäßigerweise geringfügig größer als
der Außenabstand der Kupplungsstangen 84 zweier einander
benachbarter Grundkörper 81 (Fig. 16 und 17, linker Teil).
Die Kupplungshaken 88 und 89 haben eine Länge, die zumindest
annähernd gleich dem Durchmesser der Kupplungsstangen 84
ist.
Wie aus Fig. 19 zu ersehen ist, ist an dem einen Ende des
Kupplungsbügels 87 ein Führungsschenkel 91 vorhanden, der
zusammen mit dem Kupplungsbügel 87 und seinen beiden
Haken 88 und 89 aus einem Stück gefertigt ist. Der Führungs
schenkel 91 hat von dem ihm benachbarten Haken 89 einen
lichten Abstand, der geringfügig größer als der Durchmesser
der Kupplungsstange 84 ist. Der Führungsschenkel 91 und der
ihm benachbarte Haken 89 haben eine Länge, die größer als
der Durchmesser der Kupplungsstange 84 ist. An dem über die
Kupplungsstange 84 hinausragenden Längenabschnitt sowohl des
Hakens 89 wie auch des Führungsschenkels 91 sind zwei Paar
miteinander fluchtender Durchgangslöcher 92 bzw. 93 vor
handen, die parallel zueinander ausgerichtet sind. Die
beiden Lochpaare 92 und 93 haben vom Kupplungsbügel 87 einen
lichten Abstand, der geringfügig größer als der Durchmesser
der Kupplungsstange 84 ist. In je zwei miteinander
fluchtende Durchgangslöcher 92 und 93 ist je ein Führungs
stift 94 eingesetzt. Diese Führungsstifte 94 sind zweck
mäßigerweise als Spannstifte oder als Kerbstifte ausge
bildet, so daß sie nach ihrem Einsetzen in die Durchgangs
löcher 92 und 93 darin von selbst halten und keine zusätz
liche Lagesicherung erfordern.
Die Sicherungsstifte 94 werden erst dann an einem Kupplungs
bügel 87 eingesetzt, nachdem dieser mit seinem nutförmigen
Zwischenraum 85 zwischen dem Haken 89 und dem Führungs
schenkel 81 auf die Kupplungsstange 84 an einem Ende des
betreffenden Grundkörpers 81 aufgesetzt wurde. Dann wirken
der Haken 89, der Führungsschenkel 91, der zwischen ihnen
gelegene Längenabschnitt des Kupplungsbügels 87 und die
beiden Führungsstifte 94, wie das Scharnierauge eines
Scharniergelenkes, bei dem die Kupplungsstange 84 den
Scharnierbolzen bildet. Mittels dieses Scharniergelenkes
kann der Kupplungsbügel 87 in eine Ruhestellung geschwenkt
werden, in der er innerhalb der Nut 83 aufwärts ragt, wie es
in Fig. 16 strichpunktiert und in Fig. 18 ausgezogen darge
stellt ist. Aus dieser Ruhestellung heraus kann er in eine
Kupplungsstellung herabgeschwenkt werden, in der er die
Kupplungsstange des benachbarten Grundkörpers 81 hinter
greift, wodurch die beiden einander benachbarten Grund
körper 81 formschlüssig miteinander gekuppelt sind.
Wie aus Fig. 19 und 20 zu ersehen ist, ist die Innen
fläche 96 des Hakens 88 als konvexe Zylinderfläche
ausgebildet, deren Mantellinien zumindest annähernd parallel
zur Längserstreckung des Hakens 88 und rechtwinklig zur
Längserstreckung des Kupplungsbügels 87 ausgerichtet sind.
Die Krümmung der Innenfläche 96 wird zweckmäßigerweise so
gewählt, daß ihre Flächennormale an den beiden Außenkanten
gegenüber der Mittelebene des Kupplungsbügels 87 um einen
Winkel geneigt ist, der zumindest annähernd gleich dem
größten Neigungswinkel ist, um den die Mittelebenen zweier
benachbarter Grundkörper gegeneinander verschwenkt sind,
wenn die Grundkörper entlang einer gekrümmten Linie aufge
stellt sind. Durch diese zylindrische Ausbildung der Innen
fläche 96 wird vermieden, daß bei einer solchen Aufstellung
der Grundkörper nur die seitliche Außenkante des Hakens 88
an der Kupplungsstange 84 anliegt.
Die Innenfläche 97 des Hakens 89 und die Innenfläche 98 des
Führungsschenkels 91 sind in Fig. 19 und 18 als ebene
Flächen dargestellt. Sie können aber ebensogut auch als
Zylinderflächen entsprechend der Innenfläche 96 des
Hakens 88 ausgebildet sein.
Damit der Kupplungsbügel 87 beim Transport und beim Hand
haben der Grundkörper 81 nicht unversehens aus seiner Nut 83
herausschwenkt, ist an der Rückwand 85 dieser Nut ein Klemm
element oder Rastelement 99 so angeordnet (Fig. 16), daß der
Kupplungsbügel 87 in seiner hochgeschwenkten Stellung an dem
Rastelement entlangschleift und/oder an ihm einrastet und so
in der aufgerichteten Stellung festgehalten wird.
In Fig. 17 und 18 sind die Klemmbügel 67 mit einer deutlich
geringeren Breite als die lichte Weite der Nuten 83 dar
gestellt. Dieser Breitenunterschied ist nur mit Rücksicht
auf eine klare und übersichtliche Darstellung so groß
gewählt. In der Wirklichkeit ist es hingegen zweckmäßig, die
Breite des Kupplungsbügels 87 nur um soviel kleiner als die
lichte Weite der Ausnehmung 83 zwischen den Längsstreben 86
des Verstärkungsrahmens zu wählen, daß der Kupplungsbügel 87
in seitlicher Richtung gerade noch den Bewegungsraum und
die Bewegungsfreiheit hat, die erforderllich ist, damit zwei
einander benachbarte Grundkörper 81 auf einer gekrümmten
Aufstellungslinie schräg zueinander ausgerichtet werden
können. Im Rahmen dieses Bewegungsraumes vermag der Klemm
bügel 87 dann nicht nur Längskräfte zu übertragen, sondern
auch in seitlicher Richtung eine gewisse Führung der Grund
körper 81 untereinander zu bewirken.
Aus Fig. 21 und 22 ist der Klemmbügel 101 in einer abge
wandelten Ausführungsform zu ersehen. Bei ihm sind die
beiden Haken 102 und 103 gleich den Haken 88 bzw. 89 des
Klemmbügels 87 ausgebildet. Der neben dem Haken 103
angeordnete Führungsschenkel 104 hat in der Seitenansicht
ein L-förmiges Profil. Der an den Kupplungsbügel 101
anschließende Profilschenkel 105 hat von dem benachbarten
Haken 103 einen lichten Abstand, der zwischen dem einein
halbfachen und dem zweifachen Durchmessermaß der Kupplungs
stange 84 gelegen ist. Der parallel zum Kupplungsbügel 101
verlaufende Profilschenkel 106 hat vom Kupplungsbügel einen
lichten Abstand, der mindestens gleich dem Durchmessermaß
der Kupplungsstange 84 ist. Die freie Stirnseite 107 dieses
Profilschenkels hat vom benachbarten Haken 103 einen lichten
Abstand, der wiederum mindestens gleich dem Durchmessermaß
der Kupplungsstange 84 ist. Am Profilschenkel 104 sind die
Durchgangslöcher 108 für die Führungsstifte 109 in dem
parallel zum Kupplungsbügel 101 aufgerichteten Profil
teil 106 angeordnet.
Aufgrund dieser Abwandlung des Führungsschenkels 104 ist es
möglich, daß der Kupplungsbügel 101 in der hochgeschwenkten
Stellung (Fig. 21) unter der Wirkung seines Eigengewichtes
abwärts gleitet, bis er mit der Innenseite des Profil
schenkels 105 auf der Kupplungsstange 84 aufsitzt. Dann ist
der Übergang 109 zwischen dem Kupplungsbügel 101 und seinem
Haken 103 von der Kupplungsstange 84 so weit entfernt, daß
der Übergangsteil 109 einen verhältnismäßig großen
Bewegungsraum erfordert, wenn der Kupplungsbügel in dieser
Stellung gegenüber der Kupplungsstange 84 um diese ver
schwenkt werden soll. Wenn die Kupplungsstange 84 in der
Ausnehmung 83 von der Rückwand 85 einen lichten Abstand hat,
der nur wenig größer ist als die Dicke des Hakens 103, des
Übergangsteils 109 und desjenigen Teils des Kupplungs
bügels 101 zwischen dem Haken 103 und dem Profilteil 105,
dann wirkt die Rückwand 85 als Anschlag für den Übergangs
teil 109 und hält dadurch den Kupplungsbügel 101 zumindest
angenähert in der lotrechten Ausrichtung (Fig. 21) oder
allenfalls in einer nur geringfügig gegenüber der Lotrechten
geneigten Stellung fest. Zum Verschwenken in die Betriebs
stellung muß der Kupplungsbügel 101 so weit angehoben
werden, daß der Haken 103 an der Kupplungsstange 84 anliegt.
Dann läßt sich der Kupplungsbügel 102 ohne weiteres nach
vorn und zur Kupplungsstange 84 des benachbarten Grund
körpers hinüber schwenken und dort einhängen.
Der Kupplungsbügel 101 weist an seinem vom Haken 103 und dem
Führungsschenkel 104 abgekehrten Ende einen in seiner Längs
richtung über dieses Ende hinausragenden Fortsatz 110 auf,
der eine geringere Breite als der Kupplungsbügel 101 hat. An
diesem Fortsatz kann der Kupplungsbügel 101 leichter erfaßt
und leichter aus seiner Betriebsstellung heraus hoch
geschwenkt werden als an einer anderen Stelle, und zwar
insbesondere dann, wenn der Kupplungsbügel 102 nur wenig
schmäler als die Nuten 83 ist.
Die bisher beschriebenen Grundkörper haben eine bestimmte
Höhe von im allgemeinen 35 cm. Für diejenigen Einsatzfälle,
bei denen eine größere Höhe der Fahrbahntrenneinrichtung
erwünscht ist, gibt es zu den Grundkörpern 111 passende
Aufsatzkörper 112 (Fig. 23).
Die Grundkörper 111 sind weitgehend gleich den Grund
körpern 81 ausgebildet, wobei ihre Kupplungsvorrichtungen
entweder mit Kupplungsbügeln 87 oder mit Kupplungsbügeln 101
ausgerüstet sind. Die Aufsatzkörper 112 haben eine quader
förmige Gestalt. Sie haben zumindest annähernd die gleiche
Breite, wie der Rückenteil der Grundkörper und sie haben
zumindest annähernd die gleiche Länge wie die Grundkörper.
An der Oberseite der Grundkörper 111 und an der Unterseite
der Aufsatzkörper 112 sind Führungselemente vorhanden,
mittels der die Aufsatzkörper auf den Grundkörpern sowohl
quer zu ihrer Längserstreckung wie auch in Richtung ihrer
Längserstreckung geführt werden. Da auf der Oberseite der
Grundkörper 111 keinerlei Formteile nach oben überstehen
dürfen, damit sie auch ohne Aufsatzkörper eingesetzt werden
können, sind die Führungselemente an der Oberseite der
Grundkörper 111 als Ausnehmungen oder Vertiefungen der Ober
seite und an den Aufsatzkörpern als Vorsprünge der Unter
seite ausgebildet. Ganz allgemein sind diese Führungs
elemente in der Querrichtung der Grundkörper 111 und der
Aufsatzkörper 112 auf der Längsmittellinie oder symmetrisch
dazu angeordnet, fals sie paarweise vorhanden sind. In der
Längsrichtung sind die Führungselemente auf einer Querlinie
oder paarweise symmetrisch zu dieser Querlinie angeordnet,
die bei ¼ und bei ¾ der Längserstreckung des Grund
körpers 111 und des Aufsatzkörpers 112 gelegen sind. Durch
das letztgenannte Merkmal ist es möglich, die Aufsatz
körper 112 um eine halbe Längsteilung in Längsrichtung
gegenüber den Grundkörpern 111 versetzt anzuordnen, um so
eine Art Ziegelverband zu erreichen (Fig. 23, 26 und 27).
Bei den Grundkörpern 65 sind auf der Oberseite kreuzförmig
angeordnete Führungsnuten 113 eingeformt (Fig. 9). Bei den
Grundkörpern 71 sind es kreuzförmige Führungsnuten 114
(Fig. 12). Diese Führungsnuten wirken mit kreuzförmig
angeordneten Führungsrippen 115 zusammen (Fig. 29), die an
der Unterseite der zugehörigen Aufsatzkörper angeformt sind.
Bei den Führungsnuten 113 und 114 sind die Grundriß
projektionen der Nutseitenwände 116 und 117 parallel
zueinander ausgerichtet. Bei den Führungsrippen 115 ist die
Grundrißprojektion der Seitenwände gegenüber der Grundriß
projektion der Nutseitenwände 116 und 117 bogenförmig
gekrümmt und zwar zumindest annähernd nach Art einer
Evolventenverzahnung. Dadurch ist es möglich, daß auch bei
versetzter Anordnung der Aufsatzkörper sowohl die Grund
körper wie auch die Aufsatzkörper entlang einer gekrümmten
Aufstellinie aufgereiht werden können, wobei die Aufsatz
körper im Bereich der Führungselemente um den halben
Schrägungswinkel der Grundkörper verschwenkt ausgerichtet
sind und trotzdem eine einwandfreie Führung der Aufsatz
körper auf den Grundkörpern gewährleistet ist.
Die Führungselemente können aber auch eine kreisrunde Grund
rißprojektion haben und dementsprechend als kreisrunde Aus
nehmung 118 in der Oberseite der Grundkörper 111 und als
ebenfalls kreisrunde Vorsprünge 119 an der Unterseite der
Aufsatzkörper 112 ausgebildet sein (Fig. 24 und 25).
Die kreisrunden Ausnehmungen 118 in der Oberseite der Grund
körper 111 haben eine lichte Weite, die deutlich kleiner als
die Breite des Rückenteils der Grundkörper 111 ist, damit
die zwischen den Ausnehmungen 118 und jeder der beiden
Seitenflächen des Rückenteils verbleibende Wandstärke nicht
so gering wird, daß für diesen Wandbereich die Gefahr des
Ausbrechens entsteht. Dementsprechend haben auch die kreis
runden Vorsprünge 119 an der Unterseite der Aufsatz
körper 112 einen im Verhältnis zur Breite der Aufsatzkörper
kleinen Außendurchmesser. Da die Aufsatzkörper 112 bei der
Lagerung auf dem ebenen Boden ausschließlich auf den Vor
sprüngen 119 ruhen, ist ihre Standfestigkeit nicht sehr
groß. Daher ist es zweckmäßig, die Aufsatzkörper 112 auf
ihrer Unterseite mit zusätzlichen Stütznoppen 121 auszu
rüsten, die mindestens die gleiche Höhe wie die Vor
sprünge 119 haben. Diese Stütznoppen 121 sind in der Längs
und in der Querrichtung möglichst nahe dem Außenrand der
Unterseite des Aufsatzkörpers gelegen. In der Oberseite der
Grundkörper 111 sind Ausnehmungen 122 eingeformt, deren
Grundrißform und Anordnung auf die Stütznoppen 121 an den
Aufsatzkörpern 112 abgestimmt sind. Die lichte Weite der
Ausnehmungen 122 ist größer als die Grundrißprojektion der
Stütznoppen 121. Die Tiefe der Ausnehmungen 122 ist größer
als die Höhe der Stütznoppen 121. Bei der Grundrißform der
Ausnehmung 122 ist der relative Bewegungsraum der Stütz
noppen 121 zu berücksichtigen, der sich daraus ergibt,
daß bei einer Aufstellung der Grundkörper 111 und der
Aufsatzkörper 112 entlang einer gekrümmten Aufstellinie die
Aufsatzkörper 112 eine gewisse Schrägstellung gegenüber den
Grundkörpern 111 einnehmen.
Bei den Aufsatzkörpern 112 sind die beiden Seitenwände 123
in ihrem mittleren Längenabschnitt parallel zueinander
ausgerichtet. Von der Normalebene zu ihrer Längserstreckung
aus, die durch den Mittelpunkt der Vorsprünge 119 an ihrer
Unterseite hindurchgehen, sind die anschließenden Längen
abschnitte 124 gegenüber den mittleren Längenabschnitten
einwärts schräg abgewinkelt, und zwar um den halben Winkel,
um den die Aufsatzkörper 112 schräg stehen, wenn sie mit den
Grundkörpern entlang einer gekrümmten Linie aufgestellt
werden. Dadurch werden bei einer solchen Aufstellung vor
springende Kanten vermieden.
Soweit die Aufsatzkörper 112 nur lose auf die Grund
körper 111 aufgesetzt werden und sie darauf nur unter der
Wirkung ihres Eigengewichtes aufliegen, ist es zweckmäßig
auch die Aufsatzkörper 112 an ihren Stirnseiten mit
Kupplungsvorrichtungen 125 auszurüsten, die ähnlich oder
gleich den Kupplungsvorrichtungen 126 der Grundkörper 111
ausgebildet sind (Fig. 26 und Fig. 28). Wegen ihrer ein
fachen Handhabung und zugleich sicheren Kupplung kommen
dafür vor allem Kupplungsvorrichtungen wie die Kupplungs
vorrichtungen 82 (Fig. 16 ... 18) in Betracht, die mit einem
Kupplungsbügel 87 oder mit dem abgewandelten Kupplungs
bügel 101 (Fig. 22) versehen sind.
Die Kupplungsvorrichtungen 125 der Aufsatzkörper 112
(Fig. 26) können entfallen und die Aufsatzkörper dadurch
einfacher gestaltet werden, wenn die Grundkörper 127 und
ihre Aufsatzkörper 128 mittels zweier Befestigungs
vorrichtungen 129 verbunden werden, die in Fig. 27 durch je
eine Strichpunktlinie angedeutet sind. Diese Befestigungs
vorrichtungen 129 sind zweckmäßigerveise mittig zu den
Führungselementen 118 und 119 angeordnet.
Solche Befestigungsvorrichtungen 129 werden im folgenden
anhand Fig. 30 und 31 sowie anhand Fig. 32 bis 35 näher
erläutert.
Wie aus Fig. 30 ersichtlich ist, sind der Grundkörper 131
und der Aufsatzkörper 132 mittels einer Befestigungs
vorrichtung 133 miteinander verbunden, die als Hauptteile
eine Befestigungsschraube 134 und eine Befestigungs
mutter 135 aufweist.
Die Befestigungsmutter 135 ist unterhalb des Bodens der
kreisrunden Ausnehmung 136 in der Oberseite des Grund
körpers 131 angeordnet. Sie ist in der Querrichtung des
Grundkörpers 131 auf beiden Außenseiten mit je einer Zug
strebe 137 verschweißt, die ihrerseits mit je einer der
beiden Längsstreben 138 des Verstärkungsrahmens 139 des
Grundkörpers 131 verschweißt sind. Unterhalb der
Befestigungsmutter 135 weist der Grundkörper 131 eine Aus
nehmung 141 als Bewegungsraum für die Befestigungs
schraube 134 auf.
Die Befestigungsschraube 134 ist in einem lotrecht ausge
richteten Durchgangsloch des Aufsatzkörpers 132 angeordnet.
Dieses Durchgangsloch wird durch den Hohlraum 142 eines
metallenen Führungsrohres 143 gebildet, das in der Flucht
linie der Befestigungsvorrichtung 133 im Aufsatzkörper 132
eingeformt ist. Ein im Aufsatzkörper 132 ebenfalls einge
formter Verstärkungsrahmen 144 ist mit den beiden Führungs
rohren 143 fest verbunden, und zwar im allgemeinen ver
schweißt.
In der Oberseite des Aufsatzkörpers 132 ist mittig zum
Führungsrohr 143 eine kreiszylindrische Ausnehmung 145 vor
handen, deren lichte Weite größer als der Außendurchmesser
des Führungsrohres 143 ist. Das Führungsrohr 143 erstreckt
sich um einen bestimmten Längenabschnitt in die Aus
nehmung 145 hinein. In dem Ringraum zwischen dem Führungs
rohr 143 und der Umfangswand der Ausnehmung 145 ist ein
Federelement in Form einer Schraubendruckfeder 146
angeordnet, die vom Führungsrohr 143 geführt wird. Die
Schraubendruckfeder 144 sitzt mit ihrem unteren Ende am
Boden der Ausnehmung 145 auf. Auf dem oberen Ende der
Schraubendruckfeder 146 liegt eine Unterlagscheibe 147 auf,
die einen Federteller für die Schraubendruckfeder 146
bildet. Die Unterlegscheibe 147 liegt in der Betriebs
stellung der Befestigungsschraube 134, in der diese in die
Befestigungsmutter 135 eingeschraubt ist zugleich auch auf
der oberen Stirnfläche des Befestigungsrohrs 143 auf. An der
Oberseite der Unterlagscheibe 147 liegt der Kopf 148 der
Befestigungsschraube 134 an. Durch ihn wird über die Unter
legscheibe 147 das Führungsrohr 143 in Richtung auf die
Befestigungsmutter 135 im Grundkörper 131 hin angespannt und
dadurch der Aufsatzkörper 132 fest auf die Oberseite des
Grundkörpers 131 gezogen.
Wenn die Befestigungsschraube 134 aus der Befestigungs
mutter 135 herausgedreht wird, wird die Befestigungs
schraube 134 durch die Schraubendruckfeder 146 angehoben.
Damit dabei der Schraubenkopf 148 nicht über die Oberseite
des Aufsatzkörpers 132 hinausragt, ist im unteren Bereich
des Schraubenschaftes 149 ein Anschlagring 151 angeordnet,
der in eine Nut des Schraubenschaftes 149 eingesetzt ist. In
seinem unteren Längenabschnitt weist das Führungsrohr 143
eine kreiszylindrische Erweiterung oder Ausnehmung 152 auf,
deren lichte Weite größer als der Außendurchmesser des
Anschlagringes 152 ist. Wenn die Befestigungsschraube 134
aus der Befestigungsmutter 135 herausgeschraubt ist, wird
sie durch die Schraubendruckfeder 146 so weit angehoben,
bis der Anschlagring 153 am Boden der Ausnehmung 152
anliegt. Damit das Schraubengewinde der Befestigungs
schraube 134 dabei vollständig in die Ausnehmung 152 hinein
gezogen wird, ist die axiale Tiefe der Ausnehmung 152 größer
gewählt als der Abstand vom Schraubenende bis zu der vom
Schraubenende abgekehrten Seite des Anschlagringes 151. Die
Länge des Schraubenschaftes 149 zwischen dem Anschlag
ring 151 und der Oberseite des Schraubenkopfes 148 ist so
auf den Abstand vom Boden 153 der Ausnehmung 152 bis zur
Oberseite des Aufsatzkörpers 132 abgestimmt, daß der
Schraubenkopf 148 auch in der höchsten Stellung nicht über
die Oberseite des Aufsatzkörpers 132 hinausragt. Durch diese
Abstimmung der Maße wird erreicht, daß bei freier Handhabung
der Aufsatzkörper 132 die Befestigungsschraube 134 weder mit
ihrem Schraubenkopf 148 an der Oberseite noch mit ihrem
Schraubengewinde 154 an der Unterseite aus dem Aufsatz
körper 132 herausragt (Fig. 31b). Da die Schraubenmutter 135
unterhalb der Kupplungsstange 84 an der Ausnehmung 136
angeordnet ist, befindet sie sich vollständig innerhalb der
Umrißlinie des Grundkörpers 131 (Fig. 31a), und ist somit
ebenfalls vor Beschädigungen geschützt.
Aus Fig. 32a und 32b sind ein Grundkörper 161 und ein Auf
satzkörper 162 in einer voneinander abgehobenen Relativ
stellung zu ersehen die, wenn sie aufeinander aufgesetzt
sind, mittels einer Befestigungsvorrichtung 163 miteinander
verbunden werden können. Mit Ausnahme der nachstehend
gesondert angegebenen Merkmale sind der Grundkörper 161 und
der Aufsatzkörper 162 im übrigen gleich dem Grundkörper 131
bzw. dem Aufsatzkörper 132 ausgebildet, so daß deren
Beschreibung auch für die Grundkörper 161 und die Aufsatz
körper 162 sowie für ihre Teile gilt.
Die Befestigungsvorrichtung 163 weist als Hauptteile eine
Knebelstange 164 und eine damit zusammenwirkende Loch
scheibe 165 auf.
Die Lochscheibe 165 ist am Grundkörper 161 am ebenen Boden
einer kreiszylindrischen Ausnehmung 166 angeordnet. Sie ist
mit zwei Zugstreben 167 verschweißt, die ihrerseits mit dem
im einzelnen nicht dargestellten Verstärkungsrahmen des
Grundkörpers 161 verschweißt sind. Unterhalb der Loch
scheibe 165 ist noch eine zweite Ausnehmung 168 vorhanden,
deren Grundrißform und Tiefe später noch erläutert wird.
Die Knebelstange 164 erstreckt sich durch den Hohlraum eines
Führungsrohres 169 hindurch, das im Aufsatzkörper 162 einge
formt ist. An der Unterseite des Aufsatzkörpers 162, und
zwar im Längenabschnitt seines als Führungselement dienenden
Vorsprungs 171, ist eine Ausnehmung 172 vorhanden, die der
Aufnahme des unteren Längenabschnittes der Knebelstange 164
und des daran in einem querverlaufenden Durchgangsloch
sitzenden Knebelstiftes 173 dient. Die Grundrißform der Aus
nehmung 172 ist aus Fig. 34 zu ersehen. Sie ist näherungs
weise elliptisch oder langrund, so daß ihre Umfangswand 174
eine Führung und eine Ausrichthilfe für die Knebelstange 164
und ihren Knebelstift 173 bildet. Die Ausnehmung 172 hat
eine Tiefe, die größer ist als der Abstand der unteren
Stirnfläche der Knebelstange 164 von der von der Stirnfläche
abgekehrten Seite des Knebelstiftes 173.
Im oberen Bereich sind der Aufsatzkörper 162, die Knebel
stange 164, das Führungsrohr 169 und die übrigen Teile in
der gleichen Weise ausgebildet und angeordnet, wie das bei
den entsprechenden Teilen des Aufsatzkörpers 132 der Fall
ist und wie es aus Fig. 33 und Fig. 31b zu ersehen ist.
Die Lochscheibe 165 weist in ihrer Mitte ein Durchgangs
loch 145 auf, dessen Grundrißform zumindest annähernd gleich
der Grundrißform der Knebelstange 164 und ihres Knebel
stiftes 173 ist. Das Durchgangsloch 175 weist dement
sprechend einen kreisrunden Mittenbereich 176 sowie zwei
diametral daran anschließende Seitenbereiche 177 auf.
Die beiden Seitenbereiche 177 des Durchgangsrohrs 175 bilden
zusammen ein Langrund. Die lichte Weiten des Mitten
bereiches 176 und der Seitenbereiche 177 sind geringfügig
größer, als die Grundrißform der Knebelstange 164 und ihres
Knebelstiftes 173.
Auf der Unterseite der Lochscheibe 165 ist ein kreis
zylindrischer Anschlagstift 178 angeordnet, der in einem
dazu passenden Sackloch der Lochscheibe 165 sitzt. Der
Anschlagstift 178 ist parallel zur Knebelstange 164
ausgerichtet. Er ist innerhalb des kreisringförmigen
Bewegungsraumes des Knebelstiftes 173 an einer Stelle
angeordnet, an der der Knebelstift 173 den Anschlagstift 178
dann berührt, wenn der Knebelstift 173 die in Fig. 35
strichpunktiert angedeutete Stellung einnimmt, in der er
zumindest annähernd rechtwinklig zur Längsachse der beiden
Seitenbereiche 177 des Durchgangsloches 175 ausgerichtet
ist. Auf der anderen Seite dieser Anschlagstellung des
Knebelstifte 05611 00070 552 001000280000000200012000285910550000040 0002003820930 00004 05492s 173 ist ebenfalls an der Unterseite ein Rast
element in Form eines Kerbnagels 179 mit Halbrundkopf
angeordnet, der ebenfalls in ein Sackloch der Loch
scheibe 165 eingesetzt ist. Der Kerbnagel 179 sorgt als
Rastelement dafür, daß der Knebelstift 173 nicht unver
sehens, etwa unter der Einwirkung von Erschütterungen, sich
aus seiner strichpunktiert angedeuteten Anschlagsstellung
und Kuppelstellung heraus in die Freigabestellung bewegt, in
der er mit den Seitenbereichen 177 des Durchgangsloches 175
fluchtet. Dann würde die Knebelstange 164 durch die
Schraubendruckfeder an ihrem oberen Ende aus der Loch
scheibe 165 herausgezogen und ganz in den Aufsatzkörper 162
hineingezogen werden, wodurch der Zusammenhang zwischen dem
Grundkörper 161 und dem Aufsatzkörper 162 zumindest an
dieser Stelle aufgehoben wäre. Damit der Knebelstift 173 im
übrigen frei verschwenkt werden kann, hat die Ausnehmung 168
unterhalb der Lochscheibe eine kreisrunde Grundrißform und
eine lichte Weite, die größer als die Länge des Knebel
stiftes 173 ist. Die Tiefe der Ausnehmung 168 ist größer als
die Länge des Endabschnittes der Knebelstange 164 mit dem
Knebelstift 173.
In gleicher Weise wie es bei den Grundkörpern 41 einige
abgewandelte Einzelstücke 55 ... 57 gibt (Fig. 2), deren
Oberseite bei richtiger Aneinanderreihung eine durchgehend
glatte Anfangsrampe ergibt, gibt es auch Aufsatzkörper 181
und 182 (Fig. 23) deren Oberseite gegenüber ihrer Unterseite
in der Längsrichtung geneigt verläuft, so daß sie in der
richtigen Aneinanderreihung eine Fortsetzung der Anfangs
rampe der Grundkörper ergeben. Im Hinblick darauf, daß die
Aufsatzkörper 112 gegenüber den zugehörigen Grundkörpern 111
um eine halbe Längsteilung versetzt angeordnet sind, kann es
je nach der gewünschten Steigung der schrägen Oberseite der
Aufbaukörper im Verhältnis zu ihrer Längenteilung dazu
kommen, daß bei einem Aufsatzkörper 181 ein Teil seiner
Oberseite geneigt verläuft und der anschließende Teil auf
der gleichen Höhe wie die Oberseite der übrigen Aufsatz
körper 112 waagerecht verläuft.
Bei denjenigen Aufsatzkörpern mit geneigt verlaufender Ober
seite, die nur noch eine sehr geringe Höhe haben, wie bei
dem Aufsatzkörper 182, kann es zweckmäßig, wenn nicht gar
notwendig sein, die Befestigungsvorrichtungen etwa nach Art
der Befestigungsvorrichtung 133 (Fig. 30) oder der
Befestigungsvorrichtung 163 (Fig. 32) abzuwandeln, und zwar
vor allem die Befestigungsschraube bzw. die Knebelstange
kürzer auszuführen.
Wie vor allem aus Fig. 16 ... 18 zu ersehen ist, sind die
Grundkörper 81 auf ihrer Unterseite mit Fußleisten 183
versehen, die vorzugsweise entlang dem Außenrand der
Sohlenfläche der Grundkörper angeordnet sind. Zwischen
den einzelnen Fußleisten sind in bestimmten Abständen
Durchbrüche 184 vorhanden, durch die die Fußleisten 183
unterbrochen werden und durch die etwa auf die Grund
körper 81 zufließendes Oberflächenwasser unter den Grund
körpern hindurch abfließen kann. Außerdem erleichtern die
Unterbrechungen der Fußleisten 183 das Aufstellen der Grund
körper auf einem mit Sand oder Splitt bedeckten Boden.
Wie aus Fig. 3 ... 5 zu ersehen ist, sind an den Seiten
flächen 51 des Rückenteils 45 lotrecht verlaufende Nuten 185
mit schwalbenschwanzförmiger Grundrißprojektion eingeformt.
In diese schwalbenschwanzförmige Nuten 185 können bei Bedarf
Rückstrahler 186 eingesetzt werden, die mit einem auf die
Nuten 185 abgestimmten Haltefuß 187 ausgerüstet sind. Die
Schwalbenschwanzverbindung zwischen den Rückstrahlern 186
und den Grundkörpern erleichtert das Auswechseln solcher
Rückstrahler 186, die durch an den Grundkörpern entlang
streifende Fahrzeuge beschädigt oder zerstört wurden.
Anstelle der Schwalbenschwanzverbindung zwischen den Rück
strahlern und den Grundkörpern können auch andere
Befestigunsarten angewandt werden, wobei jedoch sicher
gestellt sein sollte, daß die Rückstrahler in der aus Fig. 3
und 4 ersichtlichen Ausrichtung angebracht werden, die sich
bei der Schwalbenschwanzverbindung von selbst ergibt.
In ähnlicher Weise können auch die Aufsatzkörper mit
Schwalbenschwanznuten versehen werden, um auch daran Rück
strahler 186 anbringen zu können.
Bei den Grundkörpern 41 sind quer verlaufende Durchgangs
löcher 188 eingezeichnet (Fig. 4 und 5). Diese dienen dazu,
Tragstangen hindurchzustecken, um damit die Grundkörper
leichter tragen und umsetzen zu können. Damit können die
Grundkörper auch leichter an Seilen aufgehängt und damit
wiederum an einem Kranhaken transportiert werden. Mit
speziellen Haken, die auf die Durchgangslöcher abgestimmt
sind, können diese Grundkörper auch unmittelbar mit einem
Kran transportiert und/oder umgesetzt werden. Solche Durch
gangslöcher kann man auch an den Aufsatzkörpern vorsehen.
Claims (33)
1. Fahrbahntrenneinrichtung mit den Merkmalen:
- - eine Anzahl Grundkörper ist mittels je einer Kupp lungsvorrichtung nach Art einer Kette miteinander verbunden,
- - jeder Grundkörper hat eine langgestreckte zumindest annähernd rechteckige Grundrißform,
- - jeder Grundrißkörper weist einen Sohlenteil und einen darauf aufwärtsragenden Rückenteil auf,
- - der Sohlenteil hat zumindest näherungsweise die Gestalt eines liegenden Prismas mit trapezförmigem Aufriß mit einer breiten Sohlenfläche und mit je einer vom Außenrand der Sohlenfläche einwärts und aufwärts verlaufenden Dachfläche,
- - der Rückenteil hat zumindest näherungsweise die Gestalt eines liegenden Quaders, dessen breitere Längsseiten lotrecht und dessen schmälere Längsseiten waagerecht ausgerichtet sind,
- - die Kupplungsvorrichtungen sind an den beiden Stirn seiten eines jeden Grundkörpers in dessen Mittelebene angeordnet,
- - jede Kupplungsvorrichtung weist je einen mit dem zuge hörigen Grundkörper starr und unlösbar verbundenen ersten Kupplungsteil und einen gegenüber dem ersten Kupplungsteil bewegbaren zweiten Kupplungsteil auf,
- - der zweite Kupplungsteil verbindet in der Kupplungs stellung die ersten Kupplungsteile zweier einander benachbarter Grundkörper formschlüssig miteinander und gibt in der Freigabestellung zumindest den ersten Kupplungsteil des einen der beiden benachbarten Grund körper gegenüber dem ersten Kupplungsteil des zweiten der beiden Grundkörper frei,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - jeder Grundkörper (41) ist als Vollkörper ausge bildet,
- - der erste Kupplungsteil an den beiden Stirnseiten (43) des Grundkörpers (41) ist als T-Nut (53) ausgebildet, die von der Oberseite (52) des Rückenteils (45) aus zumindest annähernd lotrecht abwärts verläuft und oberhalb der Sohlenfläche (46) des Sohlenteils (45) endet,
- - der zweite Kupplungsteil ist als Einsteckteil (54)
ausgebildet,
- - der einen I-förmigen Grundriß hat, der je zur Hälfte auf den T-förmigen Grundriß der T-Nut (53) im Grundkörper (41) abgestimmt ist und
- - der eine Höhe hat, die nicht größer als die lotrecht gemessene Höhe der T-Nut (53) ist.
2. Fahrbahntrenneinrichtung mit den Merkmalen des Gattungs
begriffes des Anspruches 1,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an jeder Stirnseite des Grundkörpers (81) ist eine nutförmige Ausnehmung (83) vorhanden, die von der Oberseite des Rückenteils aus zumindest annähernd lotrecht abwärts verläuft,
- - innerhalb der Ausnehmung (83) ist als erster Kupplungsteil in einer bestimmten Höhe des Grund körpers (83) eine quer zur Längserstreckung des Grund körpers (83) ausgerichtete Kupplungsstange (84) angeordnet, die von der Rückwand (85) der Aus nehmung (83) einen bestimmten Abstand hat und die mit dem Grundkörper (81) fest verbunden ist,
- - der zweite Kupplungskörper ist als Kupplungsbügel (87) ausgebildet, der an seinen beiden Enden je einen Kupplungshaken (88; 89) aufweist, deren gegenseitiger lichter Abstand zumindest annähernd gleich dem Außen abstand der Kupplungsstangen (84) zweier einander benachbarter Grundkörper (81) ist.
3. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Dachflächen (48) des Sohlenteils (44) des Grund körpers (41) hat eine Neigung gegenüber der Waage rechten von höchstens 25°,
- - die Firsthöhe der Dachflächen (48) an der Übergangs stelle (49) zum Rückenteil (45) beträgt höchstens 13 cm,
- - die Randhöhe des Außenrandes (47) der Dachflächen (48) des Sohlenteils (44) beträgt höchstens 6 cm.
4. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
und/oder nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - der Grundkörper (41; 81) besteht aus Kunststoff, bevorzugt aus wiederaufbereitetem Kunststoff.
5. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 1, 3 oder 4,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - im Grundkörper (65) ist eine Armierung aus Metall vorhanden, vorzugsweise darin eingeformt,
- - bevorzugt ist die Armierung als geschlossener Verstärkungsrahmen (73) ausgebildet, der zwei Längs streben und zwei Querstreben aufweist,
- - der Verstärkungsrahmen (73) ist so ausgebildet und im Grundkörper (65) so angeordnet, daß jede der beiden Querstreben im untersten Bereich je einer der beiden T-Nuten (74) an der Übergangsstelle zwischen dem im Grundriß querverlaufenden Teil und dem längs verlaufenden Teil der T-Nut (74) gelegen ist,
- - am Einsteckteil (75) weist der Stegteil (77) zwischen den beiden Kopfteilen (79) zumindest auf einer Seite, vorzugsweise auf beiden Seiten, eine Ausnehmung (78) auf, deren Höhenmaß zumindest annähernd gleich der Höhe der Querstreben des Verstärkungsrahmens (73) ist.
6. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 2 bis 4,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die beiden Kupplungsstangen (84) im Grundkörper (81) sind aus Metall, insbesondere aus Stahl, hergestellt,
- - bevorzugt sind die beiden Kupplungsstangen (84) mittels zweier Längsstreben (86) miteinander starr verbunden.
7. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 2, 3, 4 und 6,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Kupplungsstangen (84) haben einen kreisrunden Querschnitt,
- - der Kupplungsbügel (87) weist an einem Ende einen Führungsschenkel (91) auf, der zumindest annähernd parallel zum benachbarten Haken (89) ausgerichtet ist und von diesem einen lichten Abstand hat, der mindestens gleich dem Durchmesser der Kupplungs stange (84) ist,
- - bevorzugt haben der Führungsschenkel (91) und der benachbarte Haken (89) eine Länge, die größer als der Durchmesser der Kupplungsstange (84) ist, und
- - bevorzugt ist in den über die Kupplungsstange (84) hinausragenden Längenabschnitt des Führungs schenkels (91) und des benachbarten Hakens (89) wenigstens ein Paar, vorzugsweise zwei nebeneinander gelegene Paare miteinander fluchtender Durchgangs löcher (92; 93) vorhanden, in die je ein Führungs stift (94) eingesetzt ist.
8. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 7,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - der Führungsschenkel (104) hat in der Seitenansicht ein L-förmiges Profil,
- - der an den Kupplungsbügel (101) anschließende Profil schenkel (105) hat vom benachbarten Haken (103) einen lichten Abstand, der zwischen dem anderthalbfachen und dem zweifachen Durchmessermaß der Kupplungsstange (84) gelegen ist,
- - der parallel zum Kupplungsbügel (101) verlaufende Profilschenkel (106) hat vom Kupplungsbügel (101) einen lichten Abstand, der mindestens gleich dem Durchmesser der Kupplungsstange (84) ist,
- - das Ende (107) des parallel zum Kupplungsbügel (101) verlaufenden Profilschenkels (106) hat vom benachbarten Haken (103) einen lichten Abstand, der mindestens gleich dem Durchmesser der Kupplungsstange (84) ist,
- - das Durchgangsloch oder die Durchgangslöcher (108) für die Führungsstifte (109) sind in dem parallel zum Kupplungsbügel (101) verlaufenden Profilschenkel (106) angeordnet,
- - der lichte Abstand zwischen der Rückwand (85) der Aus nehmung (83) und der Kupplungsstange (84) beträgt nur wenig mehr als die Dicke des Hakens (103) ein schließlich seines Überganges (109) zum Kupplungs bügel (101) und als die Dicke des Kupplungs bügels (101) im Bereich zwischen dem Haken (103) und dem Führungsschenkel (105).
9. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - der Kupplungsbügel (101) weist an dem vom Haken (103) mit dem benachbarten Führungsschenkel (104) abge kehrten Ende einen über den Haken (102) an diesem Ende hinausragenden Fortsatz (110) auf.
10. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 2 bis 4 und 6 bis 9,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - die dem jeweils anderen Haken (89) zugekehrte Innen fläche (96) eines Hakens (88) des Kupplungsbügels (87) ist als konvexe Zylinderfläche ausgebildet, deren Mantellinien zumindest annähernd parallel zur Längser streckung des Hakens (88) und rechtwinklig zur Längs erstreckung des Kupplungsbügels (87) ausgerichtet sind.
11. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - zumindest am Sohlenteil (44) vorzugsweise auch am Rückenteil (45) des Grundkörpers (41) verläuft die Grundrißprojektion der Stirnseiten (43) beiderseits der Mittelebene des Grundkörpers (41) von der Normal ebene zur Mittelebene weg um einen bestimmten Winkel abgewinkelt oder mit einem bestimmten Krümmungs halbmesser bogenförmig gekrümmt.
12. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - es ist eine Anzahl Grundkörper (55 ... 57) vorhanden, deren Oberseite (58 ... 60) in der Längsrichtung gegenüber ihrer Sohlenfläche (61 ... 63) um einen bestimmten Winkel geneigt ist und deren Höhe so aufeinander abgestimmt ist, daß bei aneinander gereihter Anordnung dieser Grundkörper (55 ... 57) ihre Oberseiten eine stetig verlaufende Fläche bilden, deren Höhe vom Nennwert der normalen Grundkörper (41) bis auf einen Kleinstwert abnimmt.
13. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - es ist eine Anzahl Aufsatzkörper (112) vorhanden,
- - die eine quaderförmige Gestalt haben,
- - die zumindest annähernd die gleiche Breite wie die Rückenteile der Grundkörper (111) haben, und
- - die zumindest annähernd die gleiche Länge wie die Grundkörper (111) haben,
- - an der Oberseite der Grundkörper (111) und an der Unterseite der Aufsatzkörper (112) sind Führungs elemente (118; 119) vorhanden, mittels der die Aufsatz körper (112) auf den Grundkörpern (111) zumindest quer zu ihrer Längserstreckung, vorzugsweise zugleich auch in der Längsrichtung, geführt sind,
- - bevorzugt sind die Führungselemente am Grund körper (111) als Ausnehmungen (118) der Oberseite und am Aufsatzkörper (112) als Vorsprünge (119) der Unter seite ausgebildet.
14. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 13,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Führungselemente (118; 119) sind in der Quer richtung auf der Längsmittellinie oder symmetrisch dazu angeordnet,
- - die Führungselemente (118; 119) sind in der Längs richtung auf einer Querlinie oder symmetrisch dazu angeordnet, die bei ¼ und bei ¾ der Längs erstreckung des Grundkörpers (111) und des Aufsatz körpers (112) gelegen sind.
15. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Führungselemente am Grundkörper (65) sind als kreuzförmig angeordnete Führungsnuten (113) und am Aufsatzkörper als kreuzförmig angeordnete Führungs rippen (115) ausgebildet,
- - vorzugsweise sind bei den Führungsnuten (113) die Grundrißprojektionen der Nutseitenwände (116; 117) parallel zueinander ausgerichtet und bei den Führungs rippen (115) die Grundrißprojektion der Seitenwände gegenüber den Grundrißprojektionen der Nutseiten wände (116; 117) zumindest annähernd um den gleichen Winkel abgewinkelt, um den die Stirnflächen der Grund körper (65) von der Normalebene zur Mittelebene weg abgewinkelt sind oder in der gleichen Weise wie diese bogenförmig gekrümmt sind.
16. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - die Führungselemente (118; 119) am Grundkörper (111) und am Aufsatzkörper (112) haben eine kreisrunde Grundrißprojektion.
17. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 15 oder 16,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - die Seitenflächen (116; 117) der Ausnehmungen (113) am Grundkörper (65) und der Vorsprünge (115) am Aufsatz körper sind gegenüber der Flächennormalen zur Ober seite des Grundkörpers (65) bzw. zur Unterseite des Aufsatzkörpers um einen bestimmten Winkel geneigt.
18. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 13 bis 17,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - es ist wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (127) vorhanden, mittels der der Aufsatzkörper (126) mit dem Grundkörper (125) in lotrechter Richtung mit einer gewissen Kraft verbindbar ist,
- - bevorzugt ist die Befestigungsvorrichtung (127) mittig zu den Führungselementen (118; 119) angeordnet.
19. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 18,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Befestigungsvorrichtung (133) wird durch eine Befestigungsmutter (135) und durch eine Befestigungs schraube (134) gebildet,
- - die Befestigungsmutter (135) ist unterhalb der Ober seite des Grundkörpers (131) angeordnet und, soweit vorhanden, vorzugsweise mit der Armierung oder dem Verstärkungsrahmen (139) des Grundkörpers (131) mittels Zugstreben (137) fest verbunden,
- - die Befestigungsschraube (134) ist in einem lotrecht ausgerichteten Durchgangsloch (142) des Aufsatz körpers (132) angeordnet,
- - im Bereich der Oberseite des Aufsatzkörpers (132) ist das Durchgangsloch (142) mittels einer Aus nehmung (145) erweitert, deren Boden dem Kopf (148) der Befestigungsschraube (134) als Auflagefläche dient,
- - die Tiefe der Ausnehmung (145) ist mindestens gleich der Höhe des Kopfes (148) der Befestigungs schraube (134).
20. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 19,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - zwischen dem Kopf (148) der Befestigungsschraube (134) und dem Boden der Ausnehmung (145) an der Oberseite des Aufsatzkörpers (132) ist ein Federelement, vorzugsweise in Form einer Schraubendruckfeder (146), angeordnet, mittels der die Befestigungsschraube (134) im unverschraubten Zustand so weit im Aufsatz körper (132) anhebbar ist, daß ihr Schaftende mit dem Gewinde (154) innerhalb des Aufsatzkörpers (132) steht,
- - der Boden der Ausnehmung (145) ist mindestens um die Blockhöhe der Schraubendruckfeder (146) tiefer gelegen,
- - am Schraubenschaft (149) ist ein Anschlagelement, vorzugsweise in Form eines in eine Nut des Schrauben schaftes (149) eingesetzten Anschlagringes (151), an einer Stelle angeordnet, die vom Schaftende einen Abstand hat, der größer als die Mindesteinschraubtiefe der Schraubverbindung aus Befestigungsmutter (133) und Befestigungsschraube (134) ist,
- - im Bereich der Unterseite des Aufsatzkörpers (132) ist das Durchgangsloch (142) mittels einer zweiten Aus nehmung (152) abgesetzt, deren Boden (153) von der Unterseite des Aufsatzkörpers (132) einen Abstand hat, der mindestens so groß ist, wie das Längenmaß vom Schaftende (154) bis zum Anschlagring (151) auf dem Schraubenschaft (143),
- - vorzugsweise sind die Höhe des Aufsatzkörpers (132) die Tiefe der ersten Ausnehmung (145) an der Oberseite des Aufsatzkörpers (132) die Länge der Befestigungs schraube (134), das Längenmaß vom Schaftende (154) bis zum Anschlagring (151) am Schraubenschaft, und die Tiefe der zweiten Ausnehmung (152) an der Unterseite des Aufsatzteils (132) so aufeinander abgestimmt, daß im unverschraubten Zustand der Befestigungs schraube (134) ist Kopf (148) nicht über die Oberseite des Aufsatzkörpers (132) hervorragt.
21. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 18,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Befestigungsvorrichtung (163) wird durch eine Knebelstange (164) und durch eine Lochscheibe (165) gebildet,
- - die Lochscheibe (165) ist unterhalb der Oberseite des Grundkörpers (161) angeordnet und, soweit vorhanden, vorzugsweise mit der Armierung oder dem Verstärkungs rahmen des Grundkörpers (161) mittels Zugstreben (167) fest verbunden,
- - die Lochscheibe (165) weist ein profiliertes Durch gangsloch (175) auf, dessen Grundrißform zumindest annähernd gleich der Grundrißprojektion des Schaftes (164) und des Knebels (173) der Knebel stange (164) ausgebildet ist, wobei die lichten Abmessungen des Durchgangsloches (175) geringfügig größer als die Grundrißprojektion der Knebel stange (164) sind,
- - die Knebelstange (164) ist an ihrem einen Ende mit einem Kopf versehen, der in Umfanggrichtung wirksame Anlageflächen für ein Betätigungswerkzeug und auf der dem Stangenschaft zugekehrten Seite eine normal dazu ausgerichtete Anlagefläche für die Anlage am Aufsatz körper (162) aufweist,
- - die Knebelstange (164) weist an ihrem anderen Ende einen Knebelstift (173) auf, der in ein quer verlaufendes Durchgangsloch des Stangenschaftes eingesetzt ist,
- - die Knebelstange (164) ist in einem lotrecht ausgerichteten Durchgangsloch (169) des Aufsatz körper (162) angeordnet,
- - im Bereich der Oberseite des Aufsatzkörper (162) ist das Durchgangsloch mittels einer Ausnehmung abgesetzt, deren Boden dem Kopf der Knebelstange (164) als Auf lagefläche dient,
- - die Tiefe der Ausnehmung ist mindestens gleich der Höhe des Kopfes der Knebelstange (164).
22. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 21,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - zwischen dem Kopf der Knebelstange (164) und dem Boden der Ausnehmung an der Oberseite des Aufsatz körpers (162) ist ein Federelement, vorzugsweise in Form einer Schraubendruckfeder (146), angeordnet, mittels der die Knebelstange (164) im unverriegelten Zustand so weit im Aufsatzkörper (162) anhebbar ist, daß ihr Schaftende mit dem Knebelstift (173) innerhalb des Aufsatzkörpers (162) steht,
- - im Bereich der Unterseite des Aufsatzkörpers (162) ist das Durchgangsloch (169) mittels einer zweiten Aus nehmung (172) abgesetzt, deren Boden von der Unter seite des Aufsatzkörpers (162) einen Abstand hat, der mindestens so groß ist, wie das Längenmaß vom Schaft ende der Knebelstange (164) bis zu der vom Schaftende abgekehrten Seite des Knebelstiftes (173),
- - vorzugsweise sind die Höhe des Aufsatzkörper (162), die Tiefe der ersten Ausnehmung an der Oberseite des Aufsatzkörpers (162) die Länge der Knebelstange (164), das Längenmaß vom Schaftende bis zum Knebelstift (173) und die Tiefe der zweiten Ausnehmung (172) an der Unterseite des Aufsatzkörpers (162) so aufeinander abgestimmt, daß im unverriegelten Zustand der Knebel stange (164) ihr Kopf nicht über die Oberseite des Aufsatzkörpers (162) hervorragt.
23. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 22,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die zweite Ausnehmung (172) an der Unterseite des Aufsatzkörpers (162) hat eine langrunde Grundrißform (Fig. 34), deren lichte Abmessungen nur wenig größer als die Grundrißprojektion des Stangenschaftes und des Knebelstiftes (173) der Knebelstange (164) ist,
- - bevorzugt ist die Längsachse der Grundrißform der zweiten Ausnehmung (172) zumindest annähernd in der gleichen Richtung ausgerichtet wie die Längsachse der Grundrißform des profilierten Durchgangsloches (175) der Lochscheibe (165).
24. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 21 bis 23,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an der Unterseite der Lochscheibe (165) ist ein Anschlag, vorzugsweise in Form eines in ein axial ausgerichtetes Durchgangsloch oder Sackloch eingesteckten Anschlagstiftes (178), vorhanden,
- - vorzugsweise ist der Anschlagstift (178) im Bewegungs raum des Knebelstiftes (173) der an der Loch scheibe (165) eingehängten Knebelstange (164) an derjenigen Umfangsstelle angeordnet, die der Knebel stift (173) bei einer Drehbewegung erreicht, wenn er um 90° gegenüber seiner Einführstellung verdreht ist.
25. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 22 bis 24,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an der Unterseite der Lochscheibe (165) ist ein Rast element, vorzugsweise in Form einer Schweißraupe oder in Form des Halbrundkopfes eines Kerbnagels (179) vor handen,
- - das Rastelement (179) ist in der Bewegungsbahn des Knebelstiftes (173) der an der Lochscheibe (165) eingehängten Knebelstange (164) an derjenigen Umfangs stelle angeordnet, die der Knebelstift (173) kurz vor Erreichen seiner Endstellung überstreicht, in der er um 90° gegenüber seiner Einführstellung verdreht ist.
26. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 19 bis 25,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - jeder Aufsatzkörper (132) weist konzentrisch zur Achse der Befestigungselemente (134; 135) einen hohlen Führungskörper (143) aus Metall auf, der mit dem Aufsatzkörper (132) unlösbar verbunden ist, vorzugs weise darin eingeformt ist,
- - vorzugsweise ist der Führungskörper als metallenes Führungsrohr (143) ausgebildet, dessen Hohlraum das Durchgangsloch für die Befestigungsschraube (134) oder die Knebelstange (164) bildet,
- - die obere Stirnfläche des Führungsrohres (143) dient als Auflagefläche für den Kopf (148) der Befestigungs schraube (134) oder für den Kopf der Knebel stange (164).
27. Fahrbahntrenneinrichtung nach Anspruch 26, in Verbindung
mit Anspruch 20,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - der Hohlraum (152) des Führungsrohres (143) weist am unteren Ende eine Erweiterung (152) mit einer vorzugs weise ebenen ringförmigen Absatzfläche (153) auf,
- - die Erweiterung (152) hat eine lichte Weite, die größer als der Durchmesser des Anschlagringes (151) am Schraubenschaft (149) ist,
- - die Absatzfläche (153) hat von der Unterseite des Auf satzkörpers (132) einen Abstand, der größer ist als das Längenmaß vom Schaftende der Befestigungs schraube (134) bis zu der davon abgekehrten Seite des Anschlagringes (151),
- - der Boden der ersten Ausnehmung (145) an der Oberseite des Aufsatzkörpers (132) hat von der Oberseite einen Abstand, der um die Höhe der Schraubendruckfeder (146) im gespannten Zustand größer ist, als der Abstand der oberen Stirnfläche des Führungsrohres (143) von der Oberseite des Aufsatzkörpers (132)
- - die Schraubendruckfeder (146) hat eine lichte Weite, die größer als der Außendurchmesser des Führungs rohres (143) ist,
- - unter dem Kopf (148) der Befestigungsschraube (134) ist eine Unterlegscheibe (147) angeordnet, deren Außendurchmesser zumindest annähernd gleich dem Außen durchmesser der Schraubendruckfeder (146) ist.
28. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 13 bis 27,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - die Aufsatzkörper (112) sind untereinander mittels einer Kupplungsvorrichtung (123) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 verbindbar.
29. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 13 bis 28,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - es ist eine Anzahl Aufsatzkörper (181; 182 ) vorhanden, deren Oberseite in der Längsrichtung gegenüber ihrer Unterseite um einen bestimmten Winkel geneigt ist und deren Höhe so aufeinander abgestimmt ist, daß bei aneinandergereihter Anordnung dieser abgeschrägten Aufsatzkörper (181; 182) ihre Oberseiten eine stetig verlaufende Fläche bilden, deren Höhe vom Nennwert der normalen Aufsatzkörper (112) bis auf Null abnimmt,
- - der Neigungswinkel der Oberseiten der abgeschrägten Aufsatzkörper (181; 182) ist zumindest annähernd gleich dem Neigungswinkel der Oberseite der abgeschrägten Grundkörper (61; 63),
- - bei einer um eine halbe Längsteilung versetzten Anordnung der Aufsatzkörper (112) gegenüber den Grund körpern (111) ist ein Aufsatzkörper (181) so ausgebildet, daß von seiner Oberseite die eine Hälfte geneigt verläuft und die andere Hälfte parallel zur Unterseite verläuft.
30. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 13 bis 29,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - die lotrecht ausgerichteten Seitenwände (128) der Auf satzkörper (126) sind in dem Längenabschnitt (129) von der durch die Achse der Befestigungselelmente (127) hindurchgehenden Normalebene zur Längserstreckung der Aufsatzkörper (126) aus bis zur Stirnseite hin um einen Winkel einwärts abgewinkelt oder um einen bestimmten Krümmungshalbmesser bogenförmig gekrümmt, der zumindest annähernd gleich ist, dem Schrägungs winkel bzw. dem Krümmungshalbmesser der Grundriß projektion der Stirnseite (43) der Grundkörper (41).
31. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 30,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an den Dachflächen des Sohlenteils der Grundkörper und/oder an den Seitenwänden (51) des Rückenteils (45) der Grundkörper (41) und/oder an den Seitenwänden der Aufsatzkörper sind Rückstrahler (186) angeordnet,
- - vorzugsweise sind die Rückstrahler (186) mittels einer
Schalbenschwanzverbindung mit dem Grundkörper (41)
bzw. mit dem Aufwärtsteil verbunden, von denen
- - die Schwalbenschwanznuten (185) am Grundkörper (41) bzw. das am Aufsatzkörper angeordnet sind und
- - des schwalbenschwanzförmige Gegenstück am Rückstrahler (186) angeordnet ist.
32. Fahrbahntrenneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 13 bis 31,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an der Unterseite des Aufsatzkörpers (112) sind Stütz noppen (121) angeordnet, deren Höhe mindestens gleich groß ist, wie die Höhe anderer Vorsprünge insbesondere von vorspringenden Führungselementen (119), der Unter seite,
- - die Stütznoppen (121) sind in der Längs- und in der Querrichtung möglichst nahe dem Außenrand der Unter seite des Aufsatzkörpers (112) gelegen, in der über seite des Grundkörpers (111) sind Ausnehmungen (122) vorhanden, die nach ihrer Grundrißform und Anordnung auf die Stütznoppen (121) am Aufsatzkörper (112) abgestimmt sind, wobei die lichte Weite der Ausnehmungen (122) größer ist, als die Grundrißprojektion der Stütz noppen (121) und die Tiefe der Ausnehmungen (122) größer ist, als die Höhe der Stütznoppen (121).
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