DE3816592A1 - Strahlungsbrenner fuer gasfoermigen brennstoff - Google Patents
Strahlungsbrenner fuer gasfoermigen brennstoffInfo
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- F23—COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
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- F23D14/14—Radiant burners using screens or perforated plates
- F23D14/145—Radiant burners using screens or perforated plates combustion being stabilised at a screen or a perforated plate
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Strahlungsbrenner
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und auf ein Verfahren
zur Herstellung eines Brennerkopfes bzw. Glühkörpers für
einen solchen Strahlungsbrenner.
Strahlungsbrenner mit keramischem Brennerkopf sind seit
langem bekannt. Ein großes Problem stellt bei solchen
Brennern die Rißanfälligkeit des Keramikkörpers dar.
Dies wirkt sich ungünstig auf die Lebensdauer der Brenner
aus und macht Reparatur- bzw. Montagearbeiten mit ent
sprechendem Aufwand an Zeit und Kosten erforderlich.
Hinzu kommt der Betriebsausfall einer Anlage, bei der
die Brenner verwendet werden. Selbst kleinere Risse im
Glühkörper können schon zu erheblichen Schwierigkeiten
beim Arbeiten des Brenners führen, weil sich dadurch
unerwünschte Durchtrittswege für das Betriebsmedium
ergeben, was neben anderen Unzuträglichkeiten namentlich
auch Rückzündungen zur Folge haben kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, bisher beobachtete Nachteile
und Schwierigkeiten so weit wie möglich zu beheben und
einen Strahlungsbrenner mit einem Brennerkopf aus Keramik
oder vergleichbarem Material zu schaffen, der vorteil
hafte Eigenschaften aufweist, insbesondere gegen die
Gefahr von Rissen im Keramikkörper weitgehend unempfind
lich und sicher gegen sonst dadurch hervorgerufene Rück
zündungen ist und der somit auch eine günstige Lebens
dauer hat. Die Erfindung strebt ferner eine vorteilhafte
Ausbildung eines Strahlungsbrenners im einzelnen an.
Weitere mit alledem zusammenhängende Probleme, mit denen
sich die Erfindung befaßt, ergeben sich aus der jeweiligen
Erläuterung der aufgezeigten Lösung.
Bei einem Strahlungsbrenner der angegebenen Art sieht
die Erfindung vor, daß der Glühkörper auf seiner Innen-
oder Rückseite, also der dem Gehäuse zugewandten Seite,
mit einer metallischen Bekleidung versehen ist, die sich
jeweils in die Brennerkanäle hinein auf einem Teil der
Länge derselben mit als Einlaßpartien bezeichneten
Bereichen fortsetzt und die mit Ausnahme der damit
gebildeten Einlässe der Brennerkanäle geschlossen ist.
Dies bedeutet, daß der Glühkörper rückseitig einen
undurchlässigen Abschluß hat, der bis in die Brennerkanäle
hineinreicht. Selbst, wenn im Laufe der Zeit im Glühkörper
Risse oder Brüche auftreten, können diese sich nicht
schädlich auf das Betriebsverhalten des Brenners auswir
ken, weil der Weg für etwa in solche Risse eintretendes
Brennstoff-Luft-Gemisch nach rückwärts einschließlich
der Einlaßbereiche zu den Kanälen durch die Bekleidung
versperrt ist. Die Gefahren, die bei herkömmlichen
Brennern durch Risse od.dgl. im Glühkörper entstehen
konnten, sind hier nun unschädlich gemacht. Der Brenner
kann demzufolge auch bei eingetretenen Rissen noch
weiter arbeiten, so daß kostspielige Reparaturen vermieden
werden und die Lebensdauer verlängert wird. Die erreichte
Verhinderung des Rückzündens gilt ungeachtet der jewei
ligen Belastung des Brenners, so daß es also möglich
ist, den Brenner auch mit sehr verminderter Leistung zu
betreiben, wie es in vielen Fällen zumindest zeitweilig
erwünscht ist.
Die Bekleidung kann je nach dem Verwendungszweck des
Brenners und den an ihn gestellten Anforderungen aus
Metall unterschiedlicher Art bestehen. Neben Eisen kommt
insbesondere hitzebeständiger Edelstahl in Betracht.
In vielen Fällen genügt es, wenn die Einlaßpartien der
Bekleidung nur die Randbereiche an den Enden der Kanäle
umgreifen. Andererseits kann es vorteilhaft sein, die
Einlaßpartien weiter in die Brennerkanäle hineinreichen
zu lassen, insbesondere bis etwa zur Hälfte der Kanallänge
oder noch darüber.
Bei einer zweckmäßigen Ausführung bestehen die Einlaßpar
tien mit der übrigen Bekleidung aus einem Stück. Die
Herstellung eines solchen Elements kann insbesondere
durch Verformung (z.B. Drücken, Stanzen, Lochen oder
Kombination solcher Arbeitsgänge) eines als Bekleidung
vorgesehenen plattenförmigen Werkstückes, namentlich
eines Bleches geschehen.
Es ist aber auch möglich, die Einlaßpartien als von der
flächigen Bekleidung separate Teile zu fertigen und beim
Zusammenbau des Brennerkopfes mit dieser zu verbinden.
Die Verbindung kann fest oder aber auch lösbar sein, sei
es mit einem formschlüssigen Eingriff der Teile, sei es
kraftschlüssig, wie etwa insbesondere durch einen Preß
sitz.
Die Bekleidung kann unmittelbar an dem Glühkörper anlie
gen. Je nach den Erfordernissen läßt sich aber zwischen
dem Glühkörper und der Bekleidung auch eine Zwischenlage
vorsehen, insbesondere aus einem hitzebeständigen Faser
vlies oder aus einer feuerfesten Masse. Dies ist nament
lich dann günstig, wenn ein aus einem oder mehreren Teilen
bestehender vorgefertigter Glühkörper, so z.B. eine
Keramikplatte, mit der Bekleidung zur Bildung des Bren
nerkopfes zusammengefügt wird. Die Zwischenlage kann
dabei die Aufgabe haben, etwa vorhandene kleine Maß-
oder Formabweichungen bei den Teilen auszugleichen. Sie
kann ferner als besonderes Verbindungsmittel dienen und
so zusammengesetzt sein, daß sich eine sichere Haftung
der Teile aneinander ergibt.
Die Brennerkanäle können zumindest in ihrem der Außenseite
des Glühkörpers benachbarten Teil eine rotationssymmetri
sche Querschnittsform mit Erweiterung haben, insbesondere
mit mehr oder weniger gekrümmter Kontur.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführung haben die
Brennerkanäle jeweils zumindest in einem der Außenseite
des Glühkörpers benachbarten Teil einen im wesentlichen
sternförmigen Querschnitt mit einem Zentrumsbereich und
von diesem abgehenden, zur Außenseite des Glühkörpers
hin offenen Radialräumen. Der Zentrumsbereich kann dabei
offen oder auch nach außen hin geschlossen sein. Die
Zahl der Radialräume beträgt zweckmäßig zwei bis sechs,
kann aber auch noch größer sein.
Des weiteren läßt sich die Ausführung vorteilhaft auch
so treffen, daß sich die Brennerkanäle jeweils zumindest
in einem der Außenseite des Glühkörpers benachbarten
Teil in wenigstens zwei schräg verlaufenden Einzelkanälen
fortsetzen. Auch hier gilt, daß die Zahl der Einzelkanäle
zweckmäßig zwei bis sechs beträgt oder auch noch größer
ist.
Für die verschiedenen vorstehend angegebenen Ausbildungen
gilt, daß sie ein besonders zuverlässiges Arbeiten des
Strahlungsbrenners ermöglichen, daß ein günstiger Wir
kungsgrad erzielbar ist und daß ein Betrieb mit hohen
Temperaturen erfolgen kann, wobei ein schnelles und
intensives Aufheizen des Glühkörpers erreichbar ist.
diesen Ausführungen kommt besondere Bedeutung zu.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal besteht ungeachtet
der sonstigen Ausbildung des Strahlungsbrenners darin,
daß die Brennerkanäle bzw. ihre Teile in außenseitigen
Vertiefungen des Glühkörpers enden. Diese Vertiefungen
können verschiedenartig gestaltet sein. Besonders vorteil
haft sind sie als von rippenartigen Vorsprüngen des
Glühkörpers umgebene Felder ausgebildet. Derartige
Ausführungen haben den Vorteil, daß die Auslässe der
Brennerkanäle geschützt liegen und nachteilige Auswirkun
gen von Luftbewegungen auf der Vorderseite des Brenners
verhindert oder zumindest wesentlich herabgesetzt werden.
Auf ihrer dem Glühkörper abgewandten Seite der Bekleidung
ist bei einer Ausführung des Brenners ein Raum vorhanden,
dem Brennstoff-Luft-Gemisch zugeleitet wird, das dann in
die Brennerkanäle strömt.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführung ist auf der
dem Glühkörper abgewandten Seite der Bekleidung ein zur
Aufnahme wenigstens einer Komponente des Brennstoff-
Luft-Gemisches vorgesehener Raum vorhanden, und es sind
Brennerkanälen, die zu diesem Raum hin offen sind,
jeweils gegen ihn abgeschlossene Zuleitungen für wenig
stens eine andere Komponente des Brennstoff-Luft-Gemisches
zugeordnet. Zweckmäßig erstrecken sich die Zuleitungen
bis in die Brennerkanäle hinein.
Das durch die Zuleitungen heranströmende Medium nimmt
das im benachbarten Raum befindliche Medium mit, so daß
sich eine Düsen- oder Injektorwirkung ergibt und bei
intensiver Vermischung günstige Strömungsverhältnisse
erreicht werden. Durch die Zuleitungen kann insbesondere
Gas zugeführt werden, während Luft aus dem benachbarten
Raum heranströmt. Es kann aber auch umgekehrt sein.
Bei einem solchen Strahlungsbrenner, bei dem einzelnen
Brennerkanälen eines Brennerkopfes jeweils Zuleitungen
für ein Medium zugeordnet sind, besteht eine sehr vorteil
hafte Ausführung darin, daß entweder die Brennerkanäle,
und zwar zumindest in demjenigen Teil, in den die Zulei
tungen hineinragen, eine runde Querschnittsform, insbe
sondere einen Kreisquerschnitt oder einen ovalen Quer
schnitt, haben und die Zuleitungen zumindest in ihrem in
die Brennerkanäle reichenden Endbereich jeweils einen
Mehrkant-Querschnitt aufweisen. Die Ausbildung kann aber
auch entsprechend umgekehrt sein. Es lassen sich dabei
spezielle Querschnittsverhältnisse erzielen.
Mit besonderem Vorteil können bei solchen Ausführungen
die Zuleitungen zumindest mit ihren Enden an den Brenner
kanälen abgestützt sein. Dadurch wird eine günstige Zen
trierung bei zusätzlicher Halterung der Zuleitungen
erreicht.
Wie weiter oben gesagt, kann der Glühkörper des Brenner
kopfes getrennt von der Bekleidung hergestellt werden,
worauf die Teile dann zusammengefügt werden. Des weiteren
sieht die Erfindung vor, daß auf eine vorgefertigte
Bekleidung eine für die Bildung des Glühkörpers geeignete
Masse aufgebracht wird, die anschließend verfestigt
wird. Dies kann je nach der Art dieser Masse z.B. durch
Trocknen, Aushärten, durch Brennen oder durch einen
anderen Vorgang erfolgen. Die Brennerkanäle lassen sich
dabei durch Schablonen, Formstücke od.dgl. einformen
oder auch nachträglich erzeugen, sofern sie nicht schon
durch die Einlaßpartien an der Bekleidung gebildet sind.
Im übrigen kann beim Aufbringen der Masse für den Glüh
körper eine einfache kastenartige Form verwendet werden,
etwa ein Blechkasten oder mit Teilen ähnlich einer
Schalung, welche ringsherum die seitliche Begrenzung
während des Auf- oder Einbringens der Masse bildet. Die
Masse kann je nach ihrer Natur und Konsistenz durch
Gießen, Schütten, insbesondere durch Einstampfen oder
durch Aufspritzen aufgebracht werden.
Als Masse für den Glühkörper kommen u.a. Zusammensetzungen
in Betracht, die Aluminium-Oxid, Silizium-Oxid, Zirkonium-
Oxid oder ähnliche Stoffe enthalten. Es sind Materialien
dieser Art verfügbar, die sich für die Herstellung eines
Glühkörpers mit Bekleidung sehr gut eignen. Dabei kommen
besonders auch solche modernen Materialien in Frage, wie
sie als Auskleidungen bei Industrie-Öfen oder für die
Wiederherstellung solcher Auskleidungen verwendet werden,
namentlich Keramikfaser-Stoffe. Es gibt dabei auch
Materialien, die außerordentlich hitzebeständig sind, so
daß Brenner mit daraus gefertigten Glühkörpern mit hohen
Temperaturen betrieben werden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung von
Ausführungsbeispielen aus der zugehörigen Zeichnung und
aus den Ansprüchen. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführung eines Strahlungsbrenners,
teils in Ansicht, teils im Schnitt,
Fig. 2 einen Teil des bekleideten Glühkörpers im Schnitt
in größerem Maßstab,
Fig. 3 eine Draufsicht zu Fig. 2,
Fig. 4 eine abgewandelte Ausführung in einem etwa der
Fig. 2 entsprechenden Schnitt,
Fig. 5 eine weitere Einzelheit im Schnitt,
Fig. 6 eine andere Ausführung eines Strahlungsbrenners,
teils in Ansicht, teils im Schnitt,
Fig. 7 eine Stelle des Glühkörpers des Brenners nach
Fig. 6 im Schnitt in größerem Maßstab,
Fig. 8 einen Schnitt nach Linie VIII-VIII in Fig. 7,
Fig. 9 bis 11 abgewandelte Ausführungen, jeweils in etwa
der Fig. 8 entsprechenden Schnitten,
Fig. 12 eine weitere Ausführung eines Brennerkanals in
Draufsicht auf die Außenseite des Glühkörpers,
Fig. 13 einen Schnitt nach der Linie XIII-XIII in
Fig. 12,
Fig. 14 eine weitere Ausführung eines Brennerkanals in
einer der Fig. 12 entsprechenden Draufsicht,
Fig. 15 einen Schnitt nach der Linie XV-XV in Fig. 14,
Fig. 16 eine Teil-Draufsicht auf die Außenseite eines in
diesem Bereich besonders ausgebildeten Glüh
körpers,
Fig. 17 einen Schnitt nach der Linie XVII-XVII in
Fig. 16 und
Fig. 18 eine Teil-Draufsicht auf die Außenseite eines
Glühkörpers in einer anderen Ausführung.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Infrarot-Strah
lungsbrenner weist ein Gehäuse 1 aus Metallblech auf,
das einen Raum 2 umschließt. In diesen mündet eine Zufüh
rung 5 für ein Brenngas-Luft-Gemisch. Dieses wird in
einer bei solchen Brennern bekannten Weise erzeugt und
über geeignete Armaturen zugeführt, so daß darauf nicht
im einzelnen eingegangen zu werden braucht.
In seinem vorderen (in der Zeichnung unteren) Bereich
weist der Brenner einen aus hitzebeständigem Material
hergestellten Glühkörper 3 auf, der von einem in einer
Schulter 1 a abgesetzten Teil des Gehäuses 1 aufgenommen
und darin gehalten ist, z.B. durch Umbördelungen des
Gehäuserandes an einzelnen Stellen desselben und/oder
mit einer umfangsseitig vorgesehenen, einen kleinen
Zwischenraum zwischen dem Glühkörper und dem Gehäuse
ausfüllenden feuerfesten Masse 4, wodurch sich zugleich
eine Abdichtung in diesen Bereichen ergibt. Der in
seiner Grundgestalt beispielsweise quadratische oder
rechteckige Glühkörper 3 ist mit einer Anzahl von Bren
nerkanälen 6 versehen, die über seine Fläche regelmäßig
oder auch in vorgegebenem Muster verteilt angeordnet
sind. Diese Brennerkanäle 6 erweitern sich nach außen
hin, wie aus den Fig. 1 und 2 erkennbar ist. Der
Wandverlauf kann gerade sein, ist aber zweckmäßig kur
venförmig, wie dargestellt. Die Erweiterung wird in
ihrer Form und Länge so gewählt, wie es den Anforderungen
des jeweiligen Einsatzfalles am besten entspricht,
derart, daß der Gasgemisch-Strahl eine Verlangsamung
erfährt, bis an einer Stelle im Kanal die Verhältnisse
hinsichtlich der Zündgeschwindigkeit so sind, daß dort
die Verbrennung steht.
Auf seiner Innenseite ist der Glühkörper 3 mit einer im
wesentlichen plattenförmigen Bekleidung 7 versehen, die
bei dieser Ausführung aus Edelstahlblech besteht und
dicht auf dem Glühkörper aufliegt. Sie erstreckt sich
mitaus dem Blech selbst ausgeformten Einlaßpartien 8 in
die Brennerkanäle 6 hinein, so daß sie den Glühkörper
auch an diesen Bereichen abdeckt. Die Einlässe der
Kanäle 6 haben auf dieser von dem Gemischraum 2 ausgehen
den Seite im Vergleich zum engsten Kanalquerschnitt
zunächst einen größeren Durchmesser, der sich dann
verringert.
Die Länge der Einlaßpartien 8 kann je nach den Umständen
unterschiedlich sein. Sie beträgt vorteilhaft etwa die
Hälfte der Gesamtlänge L der Kanäle 6, kann aber auch
kleiner oder größer sein.
Durch die Bekleidung 7 ergibt sich ein vollständiger
Abschluß des Glühkörpers 3 nach innen hin, hier also zum
Raum 2, so daß auch bei Auftreten von Rissen im Glühkörper
durch diese hindurch keine Rückzündungen stattfinden
können.
An ihren Rändern kann die Bekleidung 7 flach sein, sie
kann die Kanten des Glühkörpers 3 umgreifen oder z.B.
auch hochstehende Abkantungen 7 a aufweisen, die an der
Schulter 1 a des Gehäuses 1 fest anliegen.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 bis 3 bestehen die
Einlaßpartien 8 mit der Bekleidung 7 aus einem Stück. In
Fig. 4 ist eine Ausführung gezeigt, bei der die Einlaß
partien 8′ separat hergestellte Teile sind, die in Löcher
in der Bekleidung 7′ eingesetzt sind und dabei mit einem
flanschartigen Rand 8 a auf der Bekleidung 7′ aufliegen.
Die Teile 8′ können durch Einpressen in die Löcher 9 mit
der Platte 7′ dicht verbunden sein oder auch auf andere
geeignete Weise daran festgelegt sein.
Bei den Ausführungen nach den Fig. 1 bis 4 liegt das
Material des Glühkörpers 3 unmittelbar an der Unterseite
der Bekleidung 7 an. Fig. 5 veranschaulicht eine Ausfüh
rung, bei der sich zwischen dem Glühkörper 3 und der
Bekleidung 7 eine Zwischenschicht 10 befindet. Diese
kann insbesondere aus einem Faservlies bestehen.
In den Fig. 6 bis 8 ist eine andere Ausführung eines
Strahlungsbrenners gezeigt. In einem Metallgehäuse 11
sind zwei Räume 12 und 13 vorhanden, die durch eine Wand
14 voneinander getrennt sind. In den Raum 12 mündet ein
Zuführungsrohr 15 für Brenngas, während in den Raum 13
ein Zuführungsrohr 16 für Verbrennungsluft mündet. In
Bohrungen der Trennwand 14 sind Zuleitungen 17 in Form
von Metallröhrchen fest und dicht eingesetzt, z.B.
eingeschweißt oder eingelötet.
Der Brenner weist ebenso wie derjenige der weiter oben
erläuterten Ausführung einen Brennerkopf mit einem
Brennerkanäle 6 enthaltenden Glühkörper 3 und einer
Bekleidung 7, 8 auf diesem auf. Gleiche oder einander
entsprechende Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen
wie in den Fig. 1 bis 3 bezeichnet. Das zu alledem
Gesagte gilt sinngemäß auch hier.
Die Zuleitungen 17 sind den Brennerkanälen 6 nach Zahl
und Verteilung zugeordnet und erstrecken sich jeweils um
einen gewissen Betrag in den Brennerkanal 6 hinein. Ihre
Enden können dabei ohne Berührung mit der Wandung des
jeweiligen Brennerkanals sein. Sie sind dann lediglich
von der Trennwand 14 gehalten. Ob dabei die Achsen der
Zuleitungen 17 genau zentrisch zu den Längsachsen der
Kanäle 6 verlaufen, ist nicht kritisch. Das aus dem Raum
12 durch die Zuleitungen 17 strömende Medium zieht das
im Raum 13 befindliche Medium mit sich, so daß eine
intensive Vermischung erfolgt und das gebildete brennbare
Gemisch im jeweiligen Kanal weiterströmt, bis es an der
gewünschte Stelle zur Verbrennung gelangt.
Vorstehend wurde der Raum 12 als Vorkammer für Brenngas
und der Raum 13 als Vorkammer für Verbrennungsluft
angegeben. Es kann aber auch umgekehrt sein, derart, daß
der Raum 12 durch das Zuführungsrohr 15 mit Luft und der
Raum 12 durch das Zuführungsrohr 16 mit Brenngas beschickt
wird.
Fig. 8 zeigt eine Zuleitung 17 mit kreisförmigem Quer
schnitt bei einem ebenfalls kreisrunden Brennerkanal 6.
Darüber hinaus sind noch weitere Ausführungen möglich,
wie die Fig. 9 bis 11 jeweils in Schnitten veranschau
lichen, die etwa dem Schnitt nach Fig. 8 entsprechen.
Dabei kann es insbesondere so sein, daß die Abmessungen
der Zuleitungen und der Brennerkanäle an den betreffenden
Stellen so gewählt sind, daß sich die Zuleitungen mit
ihren Enden an den Wandungen der Brennerkanäle bzw. den
Einlaßpartien der Bekleidung abstützen.
Fig. 9 zeigt eine Zuleitung 19 in Form eines Röhrchens
mit Vierkantquerschnitt und Fig. 10 eine Zuleitung 20 in
Form eines Röhrchens mit Dreikantquerschnitt, jeweils
bei einem Brennerkanal 6 mit Kreisquerschnitt. Bei der
Ausführung nach Fig. 11 hat der Brennerkanal 6′ und
entsprechend die Einlaßpartie 18 der Bekleidung einen
quadratischen Querschnitt bei einer Zuleitung 17 mit
Kreisquerschnitt.
Ungeachtet der Ausbildung im einzelnen kann der Brenner
je nach den Gegebenheiten und Anforderungen auch mit
einem Gitter, Netz od.dgl. versehen sein, das vor dem
Glühkörper angeordnet ist. In den Fig. 1 und 6 ist
ein solches Gitter jeweils strichpunktiert angedeutet
und mit der Zahl 30 bezeichnet.
Bei der in den Fig. 12 und 13 gezeigten Ausführung
eines insgesamt mit der Zahl 26 bezeichneten Brennerkanals
hat dieser im Anschluß an einen zylindrischen Teil 25
einen im wesentlichen sternförmigen Querschnitt mit
einem Zentrumsbereich 27 und von diesem abgehenden etwa
nutenförmigen Radialräumen 28, die zur Außenseite des
Glühkörpers 23 hin offen sind. Diese Radialräume 28
haben schräg zur Achse des Brennerkanals 26 verlaufende,
den Nutengrund bildende Begrenzungsflächen 29 und weisen
einen etwa rechteckigen Querschnitt auf, wie aus den
Figuren ersichtlich ist. Die Querschnittsform kann aber
auch anders gewählt werden.
Der Zentrumsbereich 27 kann zur Außenseite des Glühkörpers
23 hin offen oder aber auch geschlossen sein. Letzteres
ist in Fig. 13 strichpunktiert durch einen an dieser
Stelle belassenen Teil 24 des Glühkörpers 23 angedeutet.
Es kann an dieser Stelle auch ein eingesetzter Verschluß
teil vorgesehen werden.
Bei der Ausführung nach den Fig. 14 und 15 sind
wirksame Teile der Brennerkanäle 36 durch schräg zur
Achse des Brennerkanals verlaufende Einzelkanäle 38 im
Glühkörper 33 gebildet. Abweichend von der gezeigten
Ausbildung kann ein mittlerer Kanalteil 37 auch bis zur
Außenseite des Glühkörpers 33 durchgehen, so daß er sich
zu dessen Außenseite öffnet.
In den Fig. 12 und 13 bzw. 14 und 15 sind jeweils
vier Radialräume 28 bzw. vier Einzelkanäle 38 vorhanden.
Deren Zahl kann aber auch anders gewählt werden. Es
kommt sowohl eine gerade als auch eine ungerade Zahl von
solchen Radialräumen bzw. Einzelkanälen in Betracht.
In den Fig. 16 und 17 ist eine Ausführung eines
Glühkörpers 33 gezeigt, die unabhängig von der Art,
Ausbildung und Anordnung der Brennerkanäle von grundsätz
licher Bedeutung ist. Die Brennerkanäle bzw. hier ihre
Teile 38 (etwa entsprechend einer Ausführung nach den
Fig. 14 und 15) enden dabei in Vertiefungen 21 auf
der Außenseite bzw. in der Stirnfläche des Glühkörpers
33. Dies ergibt einen wirksamen Schutz vor unerwünschten
Einflüssen durch äußere Luftströme. Die Vertiefungen 21
bilden bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel Felder,
die von rippenartigen Vorsprüngen 22 des Glühkörpers 33
rahmenartig umgeben sind.
Fig. 18 zeigt eine entsprechende Ausführung mit Vertie
fungen 21 in der Stirnfläche des Glühkörpers 3, wobei
hier Brennerkanäle 6 vorhanden sind, die etwa der Ausfüh
rung nach den Fig. 1 bis 4 bzw. 6 bis 11 entsprechen.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten bzw. in
der Zeichnung dargestellten Merkmale sollen, sofern der
bekannte Stand der Technik es zuläßt, für sich allein
oder auch in Kombinationen als unter die Erfindung
fallend angesehen werden.
Claims (21)
1. Strahlungsbrenner, der mit einem Gemisch aus gas- oder
dampfförmigem Brennstoff und Luft betreibbar ist und
ein Gehäuse sowie einen Brennerkopf mit einem einzelne
Brennerkanäle, insbesondere von sich nach außen hin
erweiternder Form, aufweisenden Glühkörper aus kera
mischem oder ähnlichem Werkstoff enthält, dadurch
gekennzeichnet, daß der Glühkörper (3) auf seiner
Innenseite mit einer metallischen Bekleidung (7, 7′)
versehen ist, die sich jeweils in die Brennerkanäle
(6, 6′) hinein auf einem Teil ihrer Länge mit Einlaß
partien (8, 8′, 18) fortsetzt und mit Ausnahme der
Kanaleinlässe geschlossen ist.
2. Strahlungsbrenner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Einlaßpartien (8) mit der übrigen Beklei
dung (7) aus einem Stück bestehen.
3. Strahlungsbrenner nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einlaßpartien (7) durch Verfor
men eines als Bekleidung (7) vorgesehenen plattenför
migen Werkstückes erzeugt sind.
4. Strahlungsbrenner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Einlaßpartien (8′) getrennt von der
Bekleidung (7) gefertigte, mit dieser verbundene
Teile sind.
5. Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Einlaßpartien
(8) wenigstens bis zur Hälfte der Gesamtlänge (L) der
Brennerkanäle (6) erstrecken.
6. Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Glühkörper
(3) und der Bekleidung (7) eine Zwischenlage (10)
vorgesehen ist.
7. Strahlungsbrenner mit einem Glühkörper und darin
befindlichen Brennerkanälen, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Brennerkanäle (26, 36) zumindest in einem der
Außenseite des Glühkörpers (23) benachbarten Teil
jeweils einen im wesentlichen sternförmigen Querschnitt
mit einem Zentrumsbereich (27) und von diesem abgehen
den zur Außenseite des Glühkörpers (23) hin offenen
Radialräumen (28) aufweisen.
8. Strahlungsbrenner nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß der Zentrumsbereich (27) zur Außenseite des
Glühkörpers (23) hin offen ist.
9. Strahlungsbrenner nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß der Zentrumsbereich (27) zur Außenseite des
Glühkörpers (23) hin geschlossen ist.
10. Strahlungsbrenner mit einem Glühkörper und darin
befindlichen Brennerkanälen, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 6. dadurch gekennzeichnet, daß
die Brennerkanäle (26, 36) zumindest in einem der
Außenseite des Glühkörpers (33) benachbarten Teil
jeweils wenigstens zwei schräg verlaufende Einzel
kanäle (38) aufweisen.
11. Strahlungsbrenner mit einem Glühkörper und darin
befindlichen Brennerkanälen, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Brennerkanäle (6, 6′, 26, 36) bzw. ihre Teile
(28, 38) in Vertiefungen (21) des Glühkörpers (3, 23,
33) enden.
12. Strahlungsbrenner nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vertiefungen (21) als von rippenar
tigen Vorsprüngen (22) des Glühkörpers (3, 23, 33)
umgebene Felder ausgebildet sind.
13. Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bekleidung (7) mit
ihrer dem Glühkörper (3) abgewandten Seite die Begren
zung eines Raumes (2) für Brennstoff-Luft-Gemisch
bildet.
14. Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Glühkörper (3)
abgewandten Seite der Bekleidung (7) ein zur Aufnahme
wenigstens einer Komponente des Brennstoff-Luft-
Gemisches vorgesehener Raum (13) vorhanden ist und zu
diesem Raum (13) hin offenen Brennerkanälen (6)
jeweils eine Zuleitung (17) für eine andere Komponente
des Brennstoff-Luft-Gemisches zugeordnet ist.
15. Strahlungsbrenner nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zuleitungen (17) sich bis in die
Brennerkanäle (6) hinein erstrecken.
16. Strahlungsbrenner nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Brennerkanäle (6) zumindest in
demjenigen Teil, in den die Zuleitungen (19, 20)
hineinragen, eine runde Querschnittsform haben und
die Zuleitungen (19, 20) zumindest in ihrem in die
Brennerkanäle (6) hineinragenden Teil einen Mehrkant
querschnitt aufweisen.
17. Strahlungsbrenner nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Brennerkanäle (6′) zumindest in
demjenigen Teil, in den die Zuleitungen (17) hinein
ragen, einen Mehrkantquerschnitt haben und die Zulei
tungen (17) zumindest in ihrem in die Brennerkanäle
(6′) hineinragenden Teil eine runde Querschnittsform
aufweisen.
18. Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 16 und 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuleitungen (17, 19,
20) an den Brennerkanälen (6) oder zu diesen gehörenden
Einlaßpartien (8) abgestützt sind.
19. Verfahren zur Herstellung eines Brennerkopfes für
einen Strahlungsbrenner nach einem der Ansprüche 1
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf eine vorgefer
tigte Bekleidung (7 bzw. 7, 8) eine für die Bildung
des Glühkörpers (3) vorgesehene Masse aufgebracht
wird, die anschließend verfestigt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Masse durch Stampfen aufgebracht wird.
21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Masse durch Spritzen aufgebracht wird.
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