DE3816448C2 - - Google Patents
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- DE3816448C2 DE3816448C2 DE19883816448 DE3816448A DE3816448C2 DE 3816448 C2 DE3816448 C2 DE 3816448C2 DE 19883816448 DE19883816448 DE 19883816448 DE 3816448 A DE3816448 A DE 3816448A DE 3816448 C2 DE3816448 C2 DE 3816448C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trans
port von rechteckigen Transportplattformen, vor
zugsweise von Paletten oder Schonplatten, gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, auf den Hubtisch einer Stapelsta
tion jeweils eine leere Transportplattform bzw. Pa
lette aufzubringen, die rechteckig oder auch qua
dratisch ausgebildet ist, und auf die abschließend
Gegenstände unter Absenken des Hubtisches gestapelt
werden (DE-AS 20 33 828).
Eine ähnliche, gattungsbildungsbildende Transport
vorrichtung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE-GM 79 23 583 bekannt.
Auch in der europäischen Patentanmeldung (Veröf
fentlichungsnummer 02 05 064) wird eine Transport
vorrichtung beschrieben, bei der Paletten mit der
flachen Seite aneinanderliegend senkrecht auf einem
Förderband stehend transportiert werden.
Es ist auch bekannt, großformatige Platten in so
genannten Plattenaufteilungsanlagen oder Buntauf
teilsägeanlagen, wie sie beispielsweise die Firma
Holzma Maschinenbau GmbH, Calw-Holzbronn, her
stellt, und welche jeweils eine Längssäge und eine
Quersäge zum Zersägen von großformatigen Platten in
kleinere rechteckige Zuschnitte unterschiedlicher
Formate aufweisen. Dabei werden großformatige Plat
ten einzeln oder zu sogenannten Plattenpaketen ge
schichtet zersägt. Die erhaltenen kleinformatigen
Platten oder Zuschnitte bilden dann ebenfalls
rechteckige oder quadratische Einzelplatten bzw.
Plattenpakete. Diese müssen dann nach Format sor
tiert zu Stapelstationen überführt werden, wo sie
nach Format sortiert gestapelt werden. Dabei kann
auf dem vertikal auf und ab bewegbaren Hubtisch ei
ner solchen Stapelstation jeweils eine einzige
Säule gleichformatiger Zuschnitte oder mehrere
Säulen gleichformatiger oder unterschiedlich forma
tiger Zuschnitte gestapelt werden. In letzterem
Falle spricht man von einem Stapel aus mehreren
Fixmaßen, der also mehrere Säulen oder Einzelstapel
aufweist.
Dabei ist es bekannt (DE-AS 19 50 631; DE-GM
19 02 991; US 4 036 350), auf dem betreffenden
Hubtisch den Stapel auf einer Transport
plattform zu bilden, die vorzugsweise eine Palette
oder sogenannte Schonplatte sein kann. Die Trans
portplattform wird bei den bekannten Vorrichtungen
beispielsweise von Hand auf den Hubtisch aufge
bracht und dann nach Beendigung des Stapelns zusam
men mit dem von ihr getragenen Stapel vom Hubtisch
abgenommen. Der Stapel kann für nachfolgende Trans
portvorgänge auf der Transportplattform verbleiben,
bis er zur Weiterverarbeitung abgenommen wird. Pa
letten oder sonstige Tragplattformen haben ungefähr
rechteckförmige Grundrisse und können sowohl qua
dratische als auch nichtquadratische rechteckförmige
Umrisse aufweisen. Ihre in horizontaler Stellung
gemessenen Längen und Breiten sind wesentlich
größer als ihre vertikalen Dicken oder Höhen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine wirt
schaftliche Vorrichtung zum Transport von rechteckigen
Transportplattformen auf
den Hubtisch einer Stapelstation zu schaffen, bei
der nur eine geringe Transportfläche erforderlich
ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst,
die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
Dadurch, daß die Transportplattformen senkrecht
stehend auf einer Transportbahn befördert werden
und auf dieser von einer Haltevorrichtung senkrecht
oder leicht geneigt unterstützt werden, können
Transportplattformen einfach und damit kostengün
stig auf den Hubtisch einer Stapelstation befördert
werden.
Bevorzugt wird eine Ausführungsform der Vorrich
tung, bei der die Transportbahn jeweils einem Hub
tisch zugeordnete Einzeltransportbahn und eine
mit diesen zusammenwirkende Zuführtransportbahn
aufweist. Durch letztere können leere Transportplatt
formen zugeführt werden, die dann von den Einzel
transportbahnen auf die separaten Hubtische ver
teilt werden.
Besonders bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei
der die einzelnen Transportbahnen unabhängig von
einander antreibbar sind. Auf diese Weise können
voll- oder teilautomatisch Transportplattformen an
Hubtische herangeführt und auf diesen abgelegt wer
den.
Bevorzugt wird weiterhin eine Ausführungsform der
Vorrichtung, bei welcher die Haltevorrichtung die
Transportplattformen ein- oder beidseitig haltende
Stützmittel aufweist. Auf diese Weise wird eine be
sonders sichere und preiswert realisierbare Halte
rung geschaffen.
Besonders bevorzugt wird eine Vorrichtung, die sich
dadurch auszeichnet, daß die auf einem Hubtisch ab
gelegte Transportplattform durch Verschiebemittel
ausgerichtet wird. Damit wird die teil- oder voll
automatische Zufuhr von Transportplattformen stark
vereinfacht, weil die nachträgliche Ausrichtung
derartiger Plattformen durch Bedienungspersonal
entfallen kann.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den übrigen Un
teransprüchen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren
näher erläutert.
Es zeigen in schematischer
Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Stapelstation mit
einer zugeordneten Vorrichtung zum
Überführen von leeren Paletten oder
Schonplatten auf sie,
Fig. 2 die Einrichtung nach Fig. 1 in einer
Stellung, in der eine Palette gerade
beginnt, auf den Hubtisch der Stapelstation
zu kippen,
Fig. 3 die Einrichtung nach Fig. 1 in einer
Stellung, in der die vorangehend auf den
Hubtisch umgefallene Palette in eine
vorbestimmte Stellung auf dem Hubtisch
verschoben wird,
Fig. 4 die Einrichtung nach Fig. 1, welche jedoch
auf die Zuführung von dünneren Schonplatten
anstelle von dickeren Paletten umgestellt
ist,
Fig. 5 eine Draufsicht auf zwei parallel
zueinander angeordnete Reihen von
Stapelstationen, die dem Stapeln von auf
einer Buntaufteilsägeanlage gesägten
rechteckigen Platten unterschiedlicher
Formate dienen, wobei die einzelne
Stapelstation bspw. gemäß den Fig. 1 bis 4
ausgebildet sein kann,
Fig. 6 eine vergrößerte Draufsicht auf die vor den
Hubtischen einer Reihe von Stapelstationen
der Anlage nach Fig. 5 angeordneten
Einzeltransportbahnen,
Fig. 7 eine Variante der Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 8 einen Schnitt durch Fig. 6 gesehen entlang
der Schnittlinie 8-8 in vergrößerter
Darstellung.
Bei der Anlage nach Fig. 5 werden auf einer
Buntaufteilsägeanlage aus
großformatigen Platten durch sie
hergestellte kleinere rechteckige Platten (Zuschnitte)
oder Plattenpakete (Zuschnittpakete) 16 zu in zwei
Reihen 18 angeordneten Stapelstationen 10 nach Format
sortiert gefördert. Dort werden sie gestapelt, wobei
jede dabei gebildete Säule aus Platten 16 bzw. der
Stapel aus Platten 16 gleichen Formats besteht, die
kantengleich übereinander angeordnet sind. Es sind hier
zwei Reihen 18 zu je drei unmittelbar nebeneinander
angeordneten Stapelstationen 10 dargestellt, doch kann
die Zahl der Reihen und der Stapelstationen auch größer
oder kleiner sein. Zu diesen Stapelstationen 10 führt
eine angetriebene Rollenbahn 11, an die ein mehrteiliger,
breiter Luftkissentisch 12 anschließt, an den schmalere
Luftkissentische 13 anschließen, die an den Stapelstationen
10 ungefähr in Höhe der höchsten Stellungen von deren
Hubtischen 25 angeordnet sind. Zwischen den beiden Reihen
der schmaleren
Luftkissentische 13 befindet sich ein Bedienungsgang 14. Dort halten
sich ein oder mehrere Arbeiter auf, die die
von der Rollenbahn 11 und dem Luftkissentisch 12 zugeführten
Platten oder Plattenpakete 16 über die schmäleren Luftkissen
tische 13 zu den Stapelstationen 10 und an diesen auf die
Hubtische 25 bzw. auf die auf den Hubtischen im Aufbau
befindlichen Stapel nach Format sortiert überführen.
Auf jedem Hubtisch 25 befindet sich eine vorangehend auf
ihn aufgebrachte Transportplattform 15, auf der
der betreffende Stapel gebildet wird. Wenn so auf einem
Hubtisch 25 ein vollständiger oder gewünschter Platten
stapel gebildet ist, der aus einer oder mehreren Säulen
aus Platten bestehen kann, also ein Stapel aus einem
Fixmaß oder ein Stapel aus mehreren Fixmaßen sein kann,
dann wird dieser Stapel zusammen mit der ihn tragenden
Transportplattform 15 von dem Hubtisch 25 abgeführt. Der Abtransport
erfolgt vorzugsweise dann, wenn sich dieser Hubtisch 25
in abgesenkter Stellung, vorzugsweise in seiner untersten
Stellung befindet, so daß sich jeder abgeführte Stapel
auf einer Transportplattform 15 befindet, die bei solchen
Buntaufteilsägeanlagen im allgemeinen eine Palette oder
eine Schonplatte ist.
Das Abführen der Stapel zusammen mit den sie tragenden
Transportplattformen 15 von den Hubtischen 25 kann in an
sich bekannter Weise erfolgen. Bspw. können diese Hubtische
25 angetriebene Rollenbahnen aufweisen, die die auf ihnen
gebildeten Stapel zusammen mit den sie tragenden
Transportplattformen 15 zu einer oder mehreren weiter
führenden, angetriebenen Rollenbahnen oder auf
Transportwagen fördern oder auf sonstige Weise abgeführt
werden. In diesem Ausführungsbeispiel kann bspw. vorgesehen
sein, die Hubtische 25a und 25b zum Abführen der Stapel
zuerst im ganzen horizontal aus der Stapelstationsreihe
18 herauszuführen und dann erst die Stapel mit den sie
tragenden Transportplattformen 15 von ihnen zu nicht
dargestellten Rollenbahnen abzuführen, wogegen
von den Hubtischen 25c die Stapel zusammen mit den sie
tragenden Transportplattformen 15 direkt in Pfeilrichtung
zu nicht dargestellten Rollenbahnen abgeführt werden
können.
Nach Abführen eines Stapels zusammen mit der ihn tragenden
Transportplattform 15 von einem Hubtisch 25, kehrt der leere
Hubtisch 25 im Falle der Station 10a bzw. 10b in seine
Normalstellung zurück und kann dann wieder mit einer
leeren Transportplattform 15 beschickt werden. Da die
Hubtische 25c nicht horizontal verfahren werden können,
können sie sofort nach dem Leerwerden wieder
mit leeren Transportplattformen 15 beschickt werden.
Diese Anlage nach Fig. 5 weist zu diesem Zweck pro
Stapelstationsreihe 18 je eine angetriebene als
Zuführrollenbahn 17 ausgestaltete Zuführtransportbahn
auf, die gemäß Fig. 5 unmittelbar
vor der betreffenden hintersten Stapelstation 10c dieser
Reihe 18 endet. Die Rollen 21 dieser Zuführrollenbahn 17
sind angetrieben und können bspw. die aus Fig. 1 oder 7
ersichtliche rotationssymmetrische Gestalt aufweisen.
Vor jeder der drei unmittelbar nebeneinander angeordneten
Stapelstationen 10a bis 10c, die eine Reihe 18 bilden,
ist im Abstand unterhalb jedes Luftkissentisches 13 je
eine angetriebene als Einzelrollenbahn 19
ausgebildete Einzeltransportbahn angeordnet, die
dieselbe prinzipielle Bauart wie die angetriebenen
Zuführrollenbahnen 17 aufweisen können, also deren
angetriebenen Rollen 21 genau gleich sein können wie
die der Zuführrollenbahnen 17. Jede Bahn 17 und 19 ist
für sich wahlweise zum Fördern von Transportplattformen
15 ein- und ausschaltbar.
In Fig. 6 sind die einer Reihe 18 von Stapelstationen
10a bis 10c zugeordneten, im einzelnen mit 19a, 19b,
19c bezeichneten Einzelrollenbahnen 19 für die
Transportplattformen 15 schematisch dargestellt.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4
werden die Transportplattformen 15 in ungefähr
vertikaler Stellung sowohl auf der nicht dargestellten
Zuführrollenbahn 17 als auch auf den
Einzelrollenbahnen 19 gefördert, wozu sie auf den
vertieften Mittelbereichen der angetriebenen,
rotationssymmetrischen Rollen 21 mit ihren unteren
Schmalseiten ungefähr vertikal aufsitzen und in den
vorgesehenen Stellungen durch seitliche Führungen 22,
22′, 22′′ gegen Umkippen gehalten werden. Diese
bestehen hier aus horizontalen, parallel zu den
Transportrichtungen der Transportplattformen 15
verlaufenden Führungsstangen 22, 22′, 22′′, die sie
gegen Umkippen halten und nahe der oberen Enden der
Transportplattformen verlaufen. Der Abstand dieser
Führungsstangen 22, 22′ bzw. 22′′, 22′′ voneinander kann
zur Anpassung an die unterschiedlichen Dicken von
Paletten 15 (Fig. 1-3) und Schonplatten 15 (Fig. 4)
verstellt werden, indem diese
Führungsstangen 22, 22′ bzw. 22′′, 22′′ an an einer
Querstange 23 bzw. 23′ drehbar gelagerten Hebeln 24
bzw. 24′ angeordnet sind, deren von den
Führungsstangen abgewendeten oberen Enden mittels
Stellmotoren 26 verstellt werden können.
Die oberhalb jeder einzelnen Rollenbahn 19
angeordneten Führungsstangen 22, 22′, die sich
ungefähr über die Länge der zugeordneten
Einzelrollenbahn 19 erstrecken, können zum Kippen und
Freigeben der Transportplattform 15 mittels einer
Kolben-Zylinder-Einheit 40 bewegt werden, deren
unteres Ende an einem stationären Lager 42 drehbar
angelenkt ist. Ihre Kolbenstange 41 ist an die
Querstange 23 angelenkt, die ihrerseits an einem
stationären Lager 43, wie dargestellt, drehbar gelagert
ist. Damit können die Führungsstangen 22, 22′ aus den
in Fig. 1, 3 und 4 dargestellten Grundstellungen in
die in Fig. 2 dargestellten Schwenkstellungen durch
Einziehen der Kolbenstange 41 verschwenkt werden, in
der die vorher zwischen den beiden Führungsstangen 22,
22′ gehaltene Transportplattform 15 durch die
Führungsstange 22′ so weit verschwenkt wird und die
andere Führungsstange 22 aus diesem Schwenkweg
herausbewegt wird, daß die Transportplattform nunmehr auf die Rollenbahn
45 des Hubtisches 25 fällt und sich dann in
horizontaler Lage auf dieser Rollenbahn 45 befindet.
Sie hat damit jedoch noch nicht ihre endgültige Lage auf
dieser angetriebene Rollen aufweisenden Rollenbahn 45
eingenommen. Vielmehr wird sie in ihre endgültige
Position durch einen oder mehrere Stößel 31 einer
Verschiebevorrichtung 30 geschoben, die hier an den
vorderen Enden von Kolbenstangen von pneumatischen
oder hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheiten 32
angeordnet sind. In Fig. 3 ist zu sehen, daß hier
diese Stößel 31 eine Palette 15 in ihre vorgesehene
Stellung auf der Rollenbahn 45 des Hubtisches 25
geschoben haben. Dann werden die Stößel 31
zurückgefahren und der Hubtisch 25 nach oben in die in
Fig. 1 strichpunktierte Lage hochgefahren, wo nunmehr
mit dem Stapeln der Platten oder -pakete 16 auf der Transport
plattform 15 begonnen wird. Wenn die gewünschte Stapelhöhe erreicht
ist, was zweckmäßig normalerweise erst dann der Fall ist, wenn
der mittels einer ihn tragenden Hubvorrichtung 46
vertikal auf- und abbewegbare Hubtisch 25 in seine
unterste Stellung abgesenkt ist, wird die Palette
15 mit dem von ihr getragenen Stapel vom Hubtisch 25
abgeführt. Vorangehend war eine neue leere Palette 15
oder Schonplatte 15 in die in Fig. 1 bzw. Fig. 4
dargestellte Ausgangsstellung vor diesen Hubtisch 25
gebracht worden und diese wird nunmehr durch
Verschwenken der Führungsstangen 22, 22′ wieder auf
die Rollenbahn 45 des Hubtisches 25 gekippt und dann
mittels des oder der Stößel 31 wieder in die
vorgesehene Endstellung auf diesem Hubtisch 25
gebracht. Dann kann wieder mit dem nächsten
Aufstapeln von Platten 16 begonnen werden.
Die Zufuhr der Transportplattformen 15 zu den
Einzelrollenbahnen 19 und damit in ihre
Grundstellungen auf diesen, aus denen sie dann auf die
Hubtische 25 gekippt werden, kann bspw. zweckmäßig wie
folgt vorgenommen werden:
Am rechtsseitigen Ende (Fig. 5) jeder der beiden
Zuführrollenbahnen 17 befindet sich deren
Beladestation, wo bspw. durch eine Bedienungsperson
oder automatisch auf sie nacheinander leere
Transportplattformen 15 aufgebracht werden können.
Nach jedem Aufbringen einer Transportplattform 15 auf
eine solche Zuführrollenbahn 17 wird diese so lange
eingeschaltet, bis die auf ihr befindlichen
Transportplattformen um die Länge oder um etwas mehr
als die Länge einer Transportplattform 15 weiter
gefördert sind und eine Transportplattform 15 am linken Ende
der betreffenden Zuführrollenbahn 17 angekommen ist.
Es sei angenommen, daß sich zunächst noch keine
Transportplattformen 15 auf den Einzelrollenbahnen 19
vor den Stapelstationen 10 befinden. Man kann dann
durch geeignetes Ein- und Ausschalten der
Zuführtransportbahnen 17 und der Einzeltransportbahnen
19 auch auf die Einzeltransportbahnen 19 je eine leere
Transportplattform 15 bis in die vorgesehenen
Grundstellungen fördern. Dabei fördert jede einer
Einzelrollenbahn 19 in Transportrichtung der
Transportplattformen 15 vorgeordnete andere
Einzelrollenbahnen 19 auch Transportplattformen 15 zu
der ihr jeweils nachgeordneten Einzeltransportbahn 19.
Auf diese Weise können auf allen Einzelrollenbahnen 19
Transportplattformen 15 in ihren Grundstellungen
angeordnet und dann wieder, wie beschrieben, auf die
Hubtische 25 gekippt und auf diesen ausgerichtet
werden. Man kann dann sofort wieder eine neue leere
Transportplattform 15 auf eine geleerte
Einzelrollenbahn 19 überführen und auf ihr in ihrer
Grundstellung so lange belassen, bis der zugeordnete
Hubtisch geleert wurde und auf ihn dann eine neue
leere Transportplattform gekippt wird, die sich
bereits in ihrer Grundstellung an dieser Stapelstation
10 befand. Mit einer entsprechenden
Programmsteuervorrichtung kann die Zufuhr der
Transportplattformen zu den Einzeltransportbahnen und
ihr Anhalten in den vorgesehenen Grundstellungen und
ihr Kippen auf die Hubtische und ihr Ausrichten auf
diesen selbsttätig durchgeführt werden.
Wenn an einer beliebigen Stapelstation 10 ein Hubtisch
25 geleert und auf ihn wieder eine leere
Transportplattform 15 gekippt wurde, kann sofort an
ihr mit dem Stapeln begonnen werden. Dabei können die
Zustände der anderen Stapelstationen beliebig sein,
bspw. an allen anderen Stapelstationen gleichzeitig
gestapelt werden. Wenn an einer beliebigen
Stapelstation die zugeordnete Einzelrollenbahn geleert
wurde, kann auf sie sofort wieder eine neue leere
Transportplattform 15 in ihre Grundstellung überführt
werden, was selbsttätig durch entsprechenden Antrieb
der Zuführrollenbahn 17 und erforderlichenfalls ihr
vorgeordneten Einzelrollenbahn oder -bahnen und ihren
eigenen Antrieb erfolgen kann. Jede hierdurch
geleerte, ihr vorgeordnete Einzelrollenbahn 19 kann
von der ihr vorgeordneten Einzelrollenbahn 19 bzw. von
der ihr vorgeordneten Zuführrollenbahn 17 ebenfalls
sofort wieder mit je einer Transportplattform
beschickt werden, so daß sich wieder auf allen
Einzelrollenbahnen 19 je eine Transportplattform
befindet. Die jeweilige Grundstellung einer
Transportplattform auf einer Einzelrollenbahn 19 kann
bspw. durch Ankommen an einem heb- und senkbaren
Anschlag erfolgen oder lichtschrankengesteuert oder
auf sonstige Weise erfolgen. Wenn bspw. von der in
Transportrichtung der Transportplattformen vordersten
Einzelrollenbahn 19a einer Reihe 18 eine
Transportplattform 15 auf den ihr zugeordneten
Hubtisch 25 gekippt wurde, dann wird nur diese
vorderste Einzelrollenbahn 19a mittels der
Zuführrollenbahn 17 mit einer neuen Transportplattform
15 beschickt. Wenn bspw. die mittlere Einzelrollenbahn
19 einer Reihe 18 durch Kippen einer auf ihr
befindlichen Transportplattform 15 auf den
zugeordneten Hubtisch 25 geleert wurde, dann wird von
der vordersten Einzelrollenbahn 19a aus auf sie eine
leere Transportplattform 15 überführt und diese
vorderste Einzelrollenbahn 19a dann von der
Zuführrollenbahn 17 aus mit einer neuen
Transportplattform 15 beschickt, u.s.w. All dies kann
selbsttätig gesteuert programm- und/oder
zustandsgesteuert ablaufen.
Es ist also außerordentlich rasches und einfaches
Aufbringen der Transportplattformen 15 auf die
Hubtische 25 der Stapelstationen 10 möglich. Da sich
die Einzelrollenbahnen 19 und die ihnen zugeordneten
Haltevorrichtungen 20 für die auf sie aufgebrachten
Transportplattformen 15 ganz oder im wesentlichen
unter den an diesen Stapelstationen 10 angeordneten
Zuführtischen 13 befinden, wird der Bedienungsgang 14
zwischen diesen Zuführtischen 13 durch die Zuführung
der Transportplattformen 15 nicht eingeschränkt.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 steht die
Zylinder-Kolben-Einheit 32 etwas über den Zuführtisch
13 über, liegt jedoch in einer Vertiefung des Bodens
des Maschinensaales und über ihr befindet sich ein
Rost 47, der als Fußboden für das Begehen dieses
Bedienungsganges 14 mit dient. Es ist also überhaupt
kein Platz des Bedienungsganges 14 für diese Zufuhr
der Transportplattformen 15 verbraucht.
Alle einer Stapelstationsreihe 18 zugeordneten
Transportbahnen 17 und 19 bilden eine gerade Reihe, in
der diese Transportbahnen aneinander anschließen zur
Übergabe von Transportplattformen, wobei der Transport
der Transportplattformen auf ihnen immer in der
gleichen Richtung verläuft.
Die Haltevorrichtung 20 nach Fig. 7 entspricht der
nach den Fig. 1 bis 4 mit dem einzigen Unterschied,
daß die Transportplattformen 15 schräg zur Vertikalen
geneigt auf der Transportbahn 17 bzw. 19 durch pro
Transportbahn je eine einzige seitliche Führungsstange
22a so gehalten sind, daß sie, wenn sie sich in ihrer
Grundstellung vor einem Hubtisch 25 befinden, bereits
in Richtung auf den Hubtisch 25 zu etwas geneigt sind,
so daß sie nach Wegführen der der betreffenden
Einzelrollenbahn 19 zugeordneten horizontal
gerichteten Führungsstange 22a in die strichpunktierte
Stellung auf den Hubtisch 25 durch ihr Eigengewicht
fallen. ln solchen geneigten Stellungen können die
Transportplattformen zweckmäßig auch bereits auf der
Zuführrollenbahn 17 gehalten sein, so daß diese
Zuführrollenbahn 17 dann ebenfalls nur eine seitliche,
horizontale Führungsstange zum Verhindern des
Umfallens der auf ihr befindlichen
Transportplattformen benötigt. Beim Transport der
Transportplattformen auf den Transportbahnen gleiten
die an die Führungsstangen angelehnten
Transportplattformen mit ihren Breitseiten an diesen
Führungsstangen. Die der Zuführrollenbahn 17
zugeordnete Führungsstange 22a
kann dabei unbeweglich angeordnet sein, wogegen jeder
Einzelrollenbahn 19 je eine eigene Führungsstange 22a
zugeordnet ist, die mittels eines als
Kolben-Zylinder-Einheit 40 ausgebildeten Stellmotors
über den Hebel 23′ aus der voll ausgezogen
dargestellten Stellung in die strichpunktierte
Stellung überführt werden kann, in der die
Transportplattform 15 freigegeben ist zum Umfallen auf
den Hubtisch 25. Nach dem Kippen einer von ihr zuvor
seitlich gestützten Transportplattform 15 auf den
betreffenden Hubtisch 25 wird denn diese
Führungsstange 22a wieder in ihre voll ausgezogen
dargestellte Normalstellung zurückgeführt und die
nächste Transportplattform 15 kann auf diese
Einzelrollenbahn 19 gebracht werden. Die Rollen 21 der
Rollenbahnen 17 und 19 sind so ausgebildet, daß die
mit Schmalseiten auf ihnen aufliegenden
Transportplattformen auf ihnen gegen seitliches
Abrutschen durch je eine Abstufung jeder angetriebenen
Rolle 21 gesichert sind. Es ist denkbar, sie gegen
seitliches Verrutschen auch auf andere Weise zu
sichern, bspw. durch nahe der Rollen 21 angeordnete
zusätzliche Führungsstangen oder dergl. Die
Einrichtung nach Fig. 7 benötigt keine Anpassung an
Transportplattformen unterschiedlicher Dicke.
Die Transportplattformen 15, die mittels der
Zuführanlage zu den Hubtischen 25 überführbar sind,
können, wie dargelegt, unterschiedliche Dicken
aufweisen. Auch ihre Breiten und Längen können in
gewissen Grenzen unterschiedlich sein. Die Größen der
auf ihnen zu stapelnden Platten können abwärts von
einem Größtmaß beliebige Bemaßungen haben.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Transport von rechteckigen
Transportplattformen (15), vorzugsweise von Palet
ten oder Schonplatten, deren jeweilige Breiten und
Längen größer als ihre Dicke sind, auf einen Hub
tisch (25) einer Stapelstation (10) für Platten
(16), gekennzeichnet durch eine die Transportplatt
formen (15) auf ihrer Schmalseite stehend in Reihe
befördernden Transportbahn (17, 19) und durch die
Transportplattformen (15) um einen Winkel von 0°
bis 30° zur Vertikalen geneigt haltende Stützmittel
(22, 22′, 22′′).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportbahn jeweils einem Hub
tisch (25) zugeordnete Einzeltransportbahnen (19)
aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einzeltransportbahnen (19) und
Zuführtransportbahn (17) unabhängig voneinander an
treibbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn
(17, 19) als Rollenbahn ausgelegt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rollen (21) der Rollenbahn, auf
denen die Schmalseiten der Transportplattformen
(15) aufliegen, rotationssymmetrisch ausgebildet
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rollen (21) so ausgebildet sind, daß
die Transportplattformen (15) gegen seitliches Ab
rutschen gesichert sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn
(17, 19) unterhalb einer die Platten (16) zuführen
den Zuführeinrichtung (11, 12, 13) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützmittel
(22, 22′, 22′′; 22a) die Transportplattformen (15)
beidseitig halten.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützmittel (22, 22′, 22′′) an ver
schiedene Dicken von Transportplattformen (15) an
paßbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützmittel
(22, 22′, 22′′; 22a) verschwenkbar sind und die Trans
portplattformen (15) auf den Hubtisch (25) kippen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der verfahrbare Hubtisch (25) während
des Aufbringens der Transportplattform (15) in sei
ner niedrigsten Stellung angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattfor
men (15) durch Verschiebemittel (30) auf dem Hub
tisch (25) in horizontaler Lage in eine vorbe
stimmte Endstellung selbsttätig bewegt werden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verschiebemittel (30) mindestens
einen von einer Kolben-Zylinder-Einheit (32) beweg
baren Stößel (31) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattfor
men (15) selbsttätig auf den Hubtisch gebracht wer
den.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883816448 DE3816448A1 (de) | 1987-05-14 | 1988-05-13 | Verfahren und anlage zum ueberfuehren von transportplattformen auf den hubtisch einer stapelstation |
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DE3716203 | 1987-05-14 | ||
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ID=25855617
Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4301854C1 (de) * | 1992-11-11 | 1994-03-31 | Beumer Maschf Bernhard | Lagenbildungseinrichtung für eine Palettiervorrichtung zum Palettieren von insbesondere beutelförmigen Stückgutteilen |
EP0597269A2 (de) * | 1992-11-11 | 1994-05-18 | Bernhard Beumer Maschinenfabrik Kg | Vorrichtung zum Palettieren von insbesondere beutelförmigen Stückgutteilen |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1902991U (de) * | 1963-09-28 | 1964-10-22 | Holstein & Kappert Maschf | Palettisiermaschine. |
DE1950631B2 (de) * | 1969-10-08 | 1973-03-15 | Holstein & Kappert Maschinenfabrik Phönix GmbH, 4600 Dortmund; Kumag AG Maschinenfabrik, Zürich (Schweiz) | Vorrichtung zum beladen von paletten mit stueckguetern |
US4036350A (en) * | 1974-01-08 | 1977-07-19 | Jones Robert E | Method and apparatus for handling brick for inspection and feeding |
DE7923583U1 (de) * | 1979-08-18 | 1981-02-05 | Weniger & Co Inh. Heinz Weniger, 4800 Bielefeld | Vorrichtung zum stapeln von platten |
IT1202088B (it) * | 1985-06-07 | 1989-02-02 | Giben Impianti Spa | Impianto per l'impilamento di pacchi di pannelli di dimensione diversa, prodotti da un impianto di sezionatura e per ordinare le pile una vicino all'altra, onde formare degli agglomerati parallelepipediformi che vengono poi trasferiti in una stazione di scarico previa eventuale disposizione su di un pallet o su altro mezzo di appoggio e di protezione |
-
1988
- 1988-05-13 DE DE19883816448 patent/DE3816448A1/de active Granted
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4301854C1 (de) * | 1992-11-11 | 1994-03-31 | Beumer Maschf Bernhard | Lagenbildungseinrichtung für eine Palettiervorrichtung zum Palettieren von insbesondere beutelförmigen Stückgutteilen |
EP0597269A2 (de) * | 1992-11-11 | 1994-05-18 | Bernhard Beumer Maschinenfabrik Kg | Vorrichtung zum Palettieren von insbesondere beutelförmigen Stückgutteilen |
EP0597269A3 (de) * | 1992-11-11 | 1994-12-28 | Beumer Maschf Bernhard | Vorrichtung zum Palettieren von insbesondere beutelförmigen Stückgutteilen. |
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE3816448A1 (de) | 1988-11-24 |
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