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DE3816448C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3816448C2
DE3816448C2 DE19883816448 DE3816448A DE3816448C2 DE 3816448 C2 DE3816448 C2 DE 3816448C2 DE 19883816448 DE19883816448 DE 19883816448 DE 3816448 A DE3816448 A DE 3816448A DE 3816448 C2 DE3816448 C2 DE 3816448C2
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DE
Germany
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transport
platforms
lifting table
roller conveyor
transport platforms
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19883816448
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English (en)
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DE3816448A1 (de
Inventor
Erwin 7261 Gechingen De Jenkner
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3816448A1 publication Critical patent/DE3816448A1/de
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Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G57/00Stacking of articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H2301/00Handling processes for sheets or webs
    • B65H2301/40Type of handling process
    • B65H2301/42Piling, depiling, handling piles
    • B65H2301/422Handling piles, sets or stacks of articles
    • B65H2301/4225Handling piles, sets or stacks of articles in or on special supports
    • B65H2301/42256Pallets; Skids; Platforms with feet, i.e. handled together with the stack

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Branching, Merging, And Special Transfer Between Conveyors (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trans­ port von rechteckigen Transportplattformen, vor­ zugsweise von Paletten oder Schonplatten, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, auf den Hubtisch einer Stapelsta­ tion jeweils eine leere Transportplattform bzw. Pa­ lette aufzubringen, die rechteckig oder auch qua­ dratisch ausgebildet ist, und auf die abschließend Gegenstände unter Absenken des Hubtisches gestapelt werden (DE-AS 20 33 828).
Eine ähnliche, gattungsbildungsbildende Transport­ vorrichtung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE-GM 79 23 583 bekannt.
Auch in der europäischen Patentanmeldung (Veröf­ fentlichungsnummer 02 05 064) wird eine Transport­ vorrichtung beschrieben, bei der Paletten mit der flachen Seite aneinanderliegend senkrecht auf einem Förderband stehend transportiert werden.
Es ist auch bekannt, großformatige Platten in so­ genannten Plattenaufteilungsanlagen oder Buntauf­ teilsägeanlagen, wie sie beispielsweise die Firma Holzma Maschinenbau GmbH, Calw-Holzbronn, her­ stellt, und welche jeweils eine Längssäge und eine Quersäge zum Zersägen von großformatigen Platten in kleinere rechteckige Zuschnitte unterschiedlicher Formate aufweisen. Dabei werden großformatige Plat­ ten einzeln oder zu sogenannten Plattenpaketen ge­ schichtet zersägt. Die erhaltenen kleinformatigen Platten oder Zuschnitte bilden dann ebenfalls rechteckige oder quadratische Einzelplatten bzw. Plattenpakete. Diese müssen dann nach Format sor­ tiert zu Stapelstationen überführt werden, wo sie nach Format sortiert gestapelt werden. Dabei kann auf dem vertikal auf und ab bewegbaren Hubtisch ei­ ner solchen Stapelstation jeweils eine einzige Säule gleichformatiger Zuschnitte oder mehrere Säulen gleichformatiger oder unterschiedlich forma­ tiger Zuschnitte gestapelt werden. In letzterem Falle spricht man von einem Stapel aus mehreren Fixmaßen, der also mehrere Säulen oder Einzelstapel aufweist.
Dabei ist es bekannt (DE-AS 19 50 631; DE-GM 19 02 991; US 4 036 350), auf dem betreffenden Hubtisch den Stapel auf einer Transport­ plattform zu bilden, die vorzugsweise eine Palette oder sogenannte Schonplatte sein kann. Die Trans­ portplattform wird bei den bekannten Vorrichtungen beispielsweise von Hand auf den Hubtisch aufge­ bracht und dann nach Beendigung des Stapelns zusam­ men mit dem von ihr getragenen Stapel vom Hubtisch abgenommen. Der Stapel kann für nachfolgende Trans­ portvorgänge auf der Transportplattform verbleiben, bis er zur Weiterverarbeitung abgenommen wird. Pa­ letten oder sonstige Tragplattformen haben ungefähr rechteckförmige Grundrisse und können sowohl qua­ dratische als auch nichtquadratische rechteckförmige Umrisse aufweisen. Ihre in horizontaler Stellung gemessenen Längen und Breiten sind wesentlich größer als ihre vertikalen Dicken oder Höhen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine wirt­ schaftliche Vorrichtung zum Transport von rechteckigen Transportplattformen auf den Hubtisch einer Stapelstation zu schaffen, bei der nur eine geringe Transportfläche erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
Dadurch, daß die Transportplattformen senkrecht­ stehend auf einer Transportbahn befördert werden und auf dieser von einer Haltevorrichtung senkrecht oder leicht geneigt unterstützt werden, können Transportplattformen einfach und damit kostengün­ stig auf den Hubtisch einer Stapelstation befördert werden.
Bevorzugt wird eine Ausführungsform der Vorrich­ tung, bei der die Transportbahn jeweils einem Hub­ tisch zugeordnete Einzeltransportbahn und eine mit diesen zusammenwirkende Zuführtransportbahn aufweist. Durch letztere können leere Transportplatt­ formen zugeführt werden, die dann von den Einzel­ transportbahnen auf die separaten Hubtische ver­ teilt werden.
Besonders bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei der die einzelnen Transportbahnen unabhängig von­ einander antreibbar sind. Auf diese Weise können voll- oder teilautomatisch Transportplattformen an Hubtische herangeführt und auf diesen abgelegt wer­ den.
Bevorzugt wird weiterhin eine Ausführungsform der Vorrichtung, bei welcher die Haltevorrichtung die Transportplattformen ein- oder beidseitig haltende Stützmittel aufweist. Auf diese Weise wird eine be­ sonders sichere und preiswert realisierbare Halte­ rung geschaffen.
Besonders bevorzugt wird eine Vorrichtung, die sich dadurch auszeichnet, daß die auf einem Hubtisch ab­ gelegte Transportplattform durch Verschiebemittel ausgerichtet wird. Damit wird die teil- oder voll­ automatische Zufuhr von Transportplattformen stark vereinfacht, weil die nachträgliche Ausrichtung derartiger Plattformen durch Bedienungspersonal entfallen kann.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den übrigen Un­ teransprüchen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigen in schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Stapelstation mit einer zugeordneten Vorrichtung zum Überführen von leeren Paletten oder Schonplatten auf sie,
Fig. 2 die Einrichtung nach Fig. 1 in einer Stellung, in der eine Palette gerade beginnt, auf den Hubtisch der Stapelstation zu kippen,
Fig. 3 die Einrichtung nach Fig. 1 in einer Stellung, in der die vorangehend auf den Hubtisch umgefallene Palette in eine vorbestimmte Stellung auf dem Hubtisch verschoben wird,
Fig. 4 die Einrichtung nach Fig. 1, welche jedoch auf die Zuführung von dünneren Schonplatten anstelle von dickeren Paletten umgestellt ist,
Fig. 5 eine Draufsicht auf zwei parallel zueinander angeordnete Reihen von Stapelstationen, die dem Stapeln von auf einer Buntaufteilsägeanlage gesägten rechteckigen Platten unterschiedlicher Formate dienen, wobei die einzelne Stapelstation bspw. gemäß den Fig. 1 bis 4 ausgebildet sein kann,
Fig. 6 eine vergrößerte Draufsicht auf die vor den Hubtischen einer Reihe von Stapelstationen der Anlage nach Fig. 5 angeordneten Einzeltransportbahnen,
Fig. 7 eine Variante der Einrichtung nach Fig. 1,
Fig. 8 einen Schnitt durch Fig. 6 gesehen entlang der Schnittlinie 8-8 in vergrößerter Darstellung.
Bei der Anlage nach Fig. 5 werden auf einer Buntaufteilsägeanlage aus großformatigen Platten durch sie hergestellte kleinere rechteckige Platten (Zuschnitte) oder Plattenpakete (Zuschnittpakete) 16 zu in zwei Reihen 18 angeordneten Stapelstationen 10 nach Format sortiert gefördert. Dort werden sie gestapelt, wobei jede dabei gebildete Säule aus Platten 16 bzw. der Stapel aus Platten 16 gleichen Formats besteht, die kantengleich übereinander angeordnet sind. Es sind hier zwei Reihen 18 zu je drei unmittelbar nebeneinander angeordneten Stapelstationen 10 dargestellt, doch kann die Zahl der Reihen und der Stapelstationen auch größer oder kleiner sein. Zu diesen Stapelstationen 10 führt eine angetriebene Rollenbahn 11, an die ein mehrteiliger, breiter Luftkissentisch 12 anschließt, an den schmalere Luftkissentische 13 anschließen, die an den Stapelstationen 10 ungefähr in Höhe der höchsten Stellungen von deren Hubtischen 25 angeordnet sind. Zwischen den beiden Reihen der schmaleren Luftkissentische 13 befindet sich ein Bedienungsgang 14. Dort halten sich ein oder mehrere Arbeiter auf, die die von der Rollenbahn 11 und dem Luftkissentisch 12 zugeführten Platten oder Plattenpakete 16 über die schmäleren Luftkissen­ tische 13 zu den Stapelstationen 10 und an diesen auf die Hubtische 25 bzw. auf die auf den Hubtischen im Aufbau befindlichen Stapel nach Format sortiert überführen. Auf jedem Hubtisch 25 befindet sich eine vorangehend auf ihn aufgebrachte Transportplattform 15, auf der der betreffende Stapel gebildet wird. Wenn so auf einem Hubtisch 25 ein vollständiger oder gewünschter Platten­ stapel gebildet ist, der aus einer oder mehreren Säulen aus Platten bestehen kann, also ein Stapel aus einem Fixmaß oder ein Stapel aus mehreren Fixmaßen sein kann, dann wird dieser Stapel zusammen mit der ihn tragenden Transportplattform 15 von dem Hubtisch 25 abgeführt. Der Abtransport erfolgt vorzugsweise dann, wenn sich dieser Hubtisch 25 in abgesenkter Stellung, vorzugsweise in seiner untersten Stellung befindet, so daß sich jeder abgeführte Stapel auf einer Transportplattform 15 befindet, die bei solchen Buntaufteilsägeanlagen im allgemeinen eine Palette oder eine Schonplatte ist.
Das Abführen der Stapel zusammen mit den sie tragenden Transportplattformen 15 von den Hubtischen 25 kann in an sich bekannter Weise erfolgen. Bspw. können diese Hubtische 25 angetriebene Rollenbahnen aufweisen, die die auf ihnen gebildeten Stapel zusammen mit den sie tragenden Transportplattformen 15 zu einer oder mehreren weiter­ führenden, angetriebenen Rollenbahnen oder auf Transportwagen fördern oder auf sonstige Weise abgeführt werden. In diesem Ausführungsbeispiel kann bspw. vorgesehen sein, die Hubtische 25a und 25b zum Abführen der Stapel zuerst im ganzen horizontal aus der Stapelstationsreihe 18 herauszuführen und dann erst die Stapel mit den sie tragenden Transportplattformen 15 von ihnen zu nicht dargestellten Rollenbahnen abzuführen, wogegen von den Hubtischen 25c die Stapel zusammen mit den sie tragenden Transportplattformen 15 direkt in Pfeilrichtung zu nicht dargestellten Rollenbahnen abgeführt werden können.
Nach Abführen eines Stapels zusammen mit der ihn tragenden Transportplattform 15 von einem Hubtisch 25, kehrt der leere Hubtisch 25 im Falle der Station 10a bzw. 10b in seine Normalstellung zurück und kann dann wieder mit einer leeren Transportplattform 15 beschickt werden. Da die Hubtische 25c nicht horizontal verfahren werden können, können sie sofort nach dem Leerwerden wieder mit leeren Transportplattformen 15 beschickt werden.
Diese Anlage nach Fig. 5 weist zu diesem Zweck pro Stapelstationsreihe 18 je eine angetriebene als Zuführrollenbahn 17 ausgestaltete Zuführtransportbahn auf, die gemäß Fig. 5 unmittelbar vor der betreffenden hintersten Stapelstation 10c dieser Reihe 18 endet. Die Rollen 21 dieser Zuführrollenbahn 17 sind angetrieben und können bspw. die aus Fig. 1 oder 7 ersichtliche rotationssymmetrische Gestalt aufweisen. Vor jeder der drei unmittelbar nebeneinander angeordneten Stapelstationen 10a bis 10c, die eine Reihe 18 bilden, ist im Abstand unterhalb jedes Luftkissentisches 13 je eine angetriebene als Einzelrollenbahn 19 ausgebildete Einzeltransportbahn angeordnet, die dieselbe prinzipielle Bauart wie die angetriebenen Zuführrollenbahnen 17 aufweisen können, also deren angetriebenen Rollen 21 genau gleich sein können wie die der Zuführrollenbahnen 17. Jede Bahn 17 und 19 ist für sich wahlweise zum Fördern von Transportplattformen 15 ein- und ausschaltbar.
In Fig. 6 sind die einer Reihe 18 von Stapelstationen 10a bis 10c zugeordneten, im einzelnen mit 19a, 19b, 19c bezeichneten Einzelrollenbahnen 19 für die Transportplattformen 15 schematisch dargestellt.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 werden die Transportplattformen 15 in ungefähr vertikaler Stellung sowohl auf der nicht dargestellten Zuführrollenbahn 17 als auch auf den Einzelrollenbahnen 19 gefördert, wozu sie auf den vertieften Mittelbereichen der angetriebenen, rotationssymmetrischen Rollen 21 mit ihren unteren Schmalseiten ungefähr vertikal aufsitzen und in den vorgesehenen Stellungen durch seitliche Führungen 22, 22′, 22′′ gegen Umkippen gehalten werden. Diese bestehen hier aus horizontalen, parallel zu den Transportrichtungen der Transportplattformen 15 verlaufenden Führungsstangen 22, 22′, 22′′, die sie gegen Umkippen halten und nahe der oberen Enden der Transportplattformen verlaufen. Der Abstand dieser Führungsstangen 22, 22′ bzw. 22′′, 22′′ voneinander kann zur Anpassung an die unterschiedlichen Dicken von Paletten 15 (Fig. 1-3) und Schonplatten 15 (Fig. 4) verstellt werden, indem diese Führungsstangen 22, 22′ bzw. 22′′, 22′′ an an einer Querstange 23 bzw. 23′ drehbar gelagerten Hebeln 24 bzw. 24′ angeordnet sind, deren von den Führungsstangen abgewendeten oberen Enden mittels Stellmotoren 26 verstellt werden können.
Die oberhalb jeder einzelnen Rollenbahn 19 angeordneten Führungsstangen 22, 22′, die sich ungefähr über die Länge der zugeordneten Einzelrollenbahn 19 erstrecken, können zum Kippen und Freigeben der Transportplattform 15 mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit 40 bewegt werden, deren unteres Ende an einem stationären Lager 42 drehbar angelenkt ist. Ihre Kolbenstange 41 ist an die Querstange 23 angelenkt, die ihrerseits an einem stationären Lager 43, wie dargestellt, drehbar gelagert ist. Damit können die Führungsstangen 22, 22′ aus den in Fig. 1, 3 und 4 dargestellten Grundstellungen in die in Fig. 2 dargestellten Schwenkstellungen durch Einziehen der Kolbenstange 41 verschwenkt werden, in der die vorher zwischen den beiden Führungsstangen 22, 22′ gehaltene Transportplattform 15 durch die Führungsstange 22′ so weit verschwenkt wird und die andere Führungsstange 22 aus diesem Schwenkweg herausbewegt wird, daß die Transportplattform nunmehr auf die Rollenbahn 45 des Hubtisches 25 fällt und sich dann in horizontaler Lage auf dieser Rollenbahn 45 befindet. Sie hat damit jedoch noch nicht ihre endgültige Lage auf dieser angetriebene Rollen aufweisenden Rollenbahn 45 eingenommen. Vielmehr wird sie in ihre endgültige Position durch einen oder mehrere Stößel 31 einer Verschiebevorrichtung 30 geschoben, die hier an den vorderen Enden von Kolbenstangen von pneumatischen oder hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheiten 32 angeordnet sind. In Fig. 3 ist zu sehen, daß hier diese Stößel 31 eine Palette 15 in ihre vorgesehene Stellung auf der Rollenbahn 45 des Hubtisches 25 geschoben haben. Dann werden die Stößel 31 zurückgefahren und der Hubtisch 25 nach oben in die in Fig. 1 strichpunktierte Lage hochgefahren, wo nunmehr mit dem Stapeln der Platten oder -pakete 16 auf der Transport­ plattform 15 begonnen wird. Wenn die gewünschte Stapelhöhe erreicht ist, was zweckmäßig normalerweise erst dann der Fall ist, wenn der mittels einer ihn tragenden Hubvorrichtung 46 vertikal auf- und abbewegbare Hubtisch 25 in seine unterste Stellung abgesenkt ist, wird die Palette 15 mit dem von ihr getragenen Stapel vom Hubtisch 25 abgeführt. Vorangehend war eine neue leere Palette 15 oder Schonplatte 15 in die in Fig. 1 bzw. Fig. 4 dargestellte Ausgangsstellung vor diesen Hubtisch 25 gebracht worden und diese wird nunmehr durch Verschwenken der Führungsstangen 22, 22′ wieder auf die Rollenbahn 45 des Hubtisches 25 gekippt und dann mittels des oder der Stößel 31 wieder in die vorgesehene Endstellung auf diesem Hubtisch 25 gebracht. Dann kann wieder mit dem nächsten Aufstapeln von Platten 16 begonnen werden.
Die Zufuhr der Transportplattformen 15 zu den Einzelrollenbahnen 19 und damit in ihre Grundstellungen auf diesen, aus denen sie dann auf die Hubtische 25 gekippt werden, kann bspw. zweckmäßig wie folgt vorgenommen werden:
Am rechtsseitigen Ende (Fig. 5) jeder der beiden Zuführrollenbahnen 17 befindet sich deren Beladestation, wo bspw. durch eine Bedienungsperson oder automatisch auf sie nacheinander leere Transportplattformen 15 aufgebracht werden können. Nach jedem Aufbringen einer Transportplattform 15 auf eine solche Zuführrollenbahn 17 wird diese so lange eingeschaltet, bis die auf ihr befindlichen Transportplattformen um die Länge oder um etwas mehr als die Länge einer Transportplattform 15 weiter gefördert sind und eine Transportplattform 15 am linken Ende der betreffenden Zuführrollenbahn 17 angekommen ist. Es sei angenommen, daß sich zunächst noch keine Transportplattformen 15 auf den Einzelrollenbahnen 19 vor den Stapelstationen 10 befinden. Man kann dann durch geeignetes Ein- und Ausschalten der Zuführtransportbahnen 17 und der Einzeltransportbahnen 19 auch auf die Einzeltransportbahnen 19 je eine leere Transportplattform 15 bis in die vorgesehenen Grundstellungen fördern. Dabei fördert jede einer Einzelrollenbahn 19 in Transportrichtung der Transportplattformen 15 vorgeordnete andere Einzelrollenbahnen 19 auch Transportplattformen 15 zu der ihr jeweils nachgeordneten Einzeltransportbahn 19. Auf diese Weise können auf allen Einzelrollenbahnen 19 Transportplattformen 15 in ihren Grundstellungen angeordnet und dann wieder, wie beschrieben, auf die Hubtische 25 gekippt und auf diesen ausgerichtet werden. Man kann dann sofort wieder eine neue leere Transportplattform 15 auf eine geleerte Einzelrollenbahn 19 überführen und auf ihr in ihrer Grundstellung so lange belassen, bis der zugeordnete Hubtisch geleert wurde und auf ihn dann eine neue leere Transportplattform gekippt wird, die sich bereits in ihrer Grundstellung an dieser Stapelstation 10 befand. Mit einer entsprechenden Programmsteuervorrichtung kann die Zufuhr der Transportplattformen zu den Einzeltransportbahnen und ihr Anhalten in den vorgesehenen Grundstellungen und ihr Kippen auf die Hubtische und ihr Ausrichten auf diesen selbsttätig durchgeführt werden.
Wenn an einer beliebigen Stapelstation 10 ein Hubtisch 25 geleert und auf ihn wieder eine leere Transportplattform 15 gekippt wurde, kann sofort an ihr mit dem Stapeln begonnen werden. Dabei können die Zustände der anderen Stapelstationen beliebig sein, bspw. an allen anderen Stapelstationen gleichzeitig gestapelt werden. Wenn an einer beliebigen Stapelstation die zugeordnete Einzelrollenbahn geleert wurde, kann auf sie sofort wieder eine neue leere Transportplattform 15 in ihre Grundstellung überführt werden, was selbsttätig durch entsprechenden Antrieb der Zuführrollenbahn 17 und erforderlichenfalls ihr vorgeordneten Einzelrollenbahn oder -bahnen und ihren eigenen Antrieb erfolgen kann. Jede hierdurch geleerte, ihr vorgeordnete Einzelrollenbahn 19 kann von der ihr vorgeordneten Einzelrollenbahn 19 bzw. von der ihr vorgeordneten Zuführrollenbahn 17 ebenfalls sofort wieder mit je einer Transportplattform beschickt werden, so daß sich wieder auf allen Einzelrollenbahnen 19 je eine Transportplattform befindet. Die jeweilige Grundstellung einer Transportplattform auf einer Einzelrollenbahn 19 kann bspw. durch Ankommen an einem heb- und senkbaren Anschlag erfolgen oder lichtschrankengesteuert oder auf sonstige Weise erfolgen. Wenn bspw. von der in Transportrichtung der Transportplattformen vordersten Einzelrollenbahn 19a einer Reihe 18 eine Transportplattform 15 auf den ihr zugeordneten Hubtisch 25 gekippt wurde, dann wird nur diese vorderste Einzelrollenbahn 19a mittels der Zuführrollenbahn 17 mit einer neuen Transportplattform 15 beschickt. Wenn bspw. die mittlere Einzelrollenbahn 19 einer Reihe 18 durch Kippen einer auf ihr befindlichen Transportplattform 15 auf den zugeordneten Hubtisch 25 geleert wurde, dann wird von der vordersten Einzelrollenbahn 19a aus auf sie eine leere Transportplattform 15 überführt und diese vorderste Einzelrollenbahn 19a dann von der Zuführrollenbahn 17 aus mit einer neuen Transportplattform 15 beschickt, u.s.w. All dies kann selbsttätig gesteuert programm- und/oder zustandsgesteuert ablaufen.
Es ist also außerordentlich rasches und einfaches Aufbringen der Transportplattformen 15 auf die Hubtische 25 der Stapelstationen 10 möglich. Da sich die Einzelrollenbahnen 19 und die ihnen zugeordneten Haltevorrichtungen 20 für die auf sie aufgebrachten Transportplattformen 15 ganz oder im wesentlichen unter den an diesen Stapelstationen 10 angeordneten Zuführtischen 13 befinden, wird der Bedienungsgang 14 zwischen diesen Zuführtischen 13 durch die Zuführung der Transportplattformen 15 nicht eingeschränkt.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 steht die Zylinder-Kolben-Einheit 32 etwas über den Zuführtisch 13 über, liegt jedoch in einer Vertiefung des Bodens des Maschinensaales und über ihr befindet sich ein Rost 47, der als Fußboden für das Begehen dieses Bedienungsganges 14 mit dient. Es ist also überhaupt kein Platz des Bedienungsganges 14 für diese Zufuhr der Transportplattformen 15 verbraucht.
Alle einer Stapelstationsreihe 18 zugeordneten Transportbahnen 17 und 19 bilden eine gerade Reihe, in der diese Transportbahnen aneinander anschließen zur Übergabe von Transportplattformen, wobei der Transport der Transportplattformen auf ihnen immer in der gleichen Richtung verläuft.
Die Haltevorrichtung 20 nach Fig. 7 entspricht der nach den Fig. 1 bis 4 mit dem einzigen Unterschied, daß die Transportplattformen 15 schräg zur Vertikalen geneigt auf der Transportbahn 17 bzw. 19 durch pro Transportbahn je eine einzige seitliche Führungsstange 22a so gehalten sind, daß sie, wenn sie sich in ihrer Grundstellung vor einem Hubtisch 25 befinden, bereits in Richtung auf den Hubtisch 25 zu etwas geneigt sind, so daß sie nach Wegführen der der betreffenden Einzelrollenbahn 19 zugeordneten horizontal gerichteten Führungsstange 22a in die strichpunktierte Stellung auf den Hubtisch 25 durch ihr Eigengewicht fallen. ln solchen geneigten Stellungen können die Transportplattformen zweckmäßig auch bereits auf der Zuführrollenbahn 17 gehalten sein, so daß diese Zuführrollenbahn 17 dann ebenfalls nur eine seitliche, horizontale Führungsstange zum Verhindern des Umfallens der auf ihr befindlichen Transportplattformen benötigt. Beim Transport der Transportplattformen auf den Transportbahnen gleiten die an die Führungsstangen angelehnten Transportplattformen mit ihren Breitseiten an diesen Führungsstangen. Die der Zuführrollenbahn 17 zugeordnete Führungsstange 22a kann dabei unbeweglich angeordnet sein, wogegen jeder Einzelrollenbahn 19 je eine eigene Führungsstange 22a zugeordnet ist, die mittels eines als Kolben-Zylinder-Einheit 40 ausgebildeten Stellmotors über den Hebel 23′ aus der voll ausgezogen dargestellten Stellung in die strichpunktierte Stellung überführt werden kann, in der die Transportplattform 15 freigegeben ist zum Umfallen auf den Hubtisch 25. Nach dem Kippen einer von ihr zuvor seitlich gestützten Transportplattform 15 auf den betreffenden Hubtisch 25 wird denn diese Führungsstange 22a wieder in ihre voll ausgezogen dargestellte Normalstellung zurückgeführt und die nächste Transportplattform 15 kann auf diese Einzelrollenbahn 19 gebracht werden. Die Rollen 21 der Rollenbahnen 17 und 19 sind so ausgebildet, daß die mit Schmalseiten auf ihnen aufliegenden Transportplattformen auf ihnen gegen seitliches Abrutschen durch je eine Abstufung jeder angetriebenen Rolle 21 gesichert sind. Es ist denkbar, sie gegen seitliches Verrutschen auch auf andere Weise zu sichern, bspw. durch nahe der Rollen 21 angeordnete zusätzliche Führungsstangen oder dergl. Die Einrichtung nach Fig. 7 benötigt keine Anpassung an Transportplattformen unterschiedlicher Dicke.
Die Transportplattformen 15, die mittels der Zuführanlage zu den Hubtischen 25 überführbar sind, können, wie dargelegt, unterschiedliche Dicken aufweisen. Auch ihre Breiten und Längen können in gewissen Grenzen unterschiedlich sein. Die Größen der auf ihnen zu stapelnden Platten können abwärts von einem Größtmaß beliebige Bemaßungen haben.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Transport von rechteckigen Transportplattformen (15), vorzugsweise von Palet­ ten oder Schonplatten, deren jeweilige Breiten und Längen größer als ihre Dicke sind, auf einen Hub­ tisch (25) einer Stapelstation (10) für Platten (16), gekennzeichnet durch eine die Transportplatt­ formen (15) auf ihrer Schmalseite stehend in Reihe befördernden Transportbahn (17, 19) und durch die Transportplattformen (15) um einen Winkel von 0° bis 30° zur Vertikalen geneigt haltende Stützmittel (22, 22′, 22′′).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn jeweils einem Hub­ tisch (25) zugeordnete Einzeltransportbahnen (19) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einzeltransportbahnen (19) und Zuführtransportbahn (17) unabhängig voneinander an­ treibbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (17, 19) als Rollenbahn ausgelegt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rollen (21) der Rollenbahn, auf denen die Schmalseiten der Transportplattformen (15) aufliegen, rotationssymmetrisch ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rollen (21) so ausgebildet sind, daß die Transportplattformen (15) gegen seitliches Ab­ rutschen gesichert sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (17, 19) unterhalb einer die Platten (16) zuführen­ den Zuführeinrichtung (11, 12, 13) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützmittel (22, 22′, 22′′; 22a) die Transportplattformen (15) beidseitig halten.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stützmittel (22, 22′, 22′′) an ver­ schiedene Dicken von Transportplattformen (15) an­ paßbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützmittel (22, 22′, 22′′; 22a) verschwenkbar sind und die Trans­ portplattformen (15) auf den Hubtisch (25) kippen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der verfahrbare Hubtisch (25) während des Aufbringens der Transportplattform (15) in sei­ ner niedrigsten Stellung angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattfor­ men (15) durch Verschiebemittel (30) auf dem Hub­ tisch (25) in horizontaler Lage in eine vorbe­ stimmte Endstellung selbsttätig bewegt werden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verschiebemittel (30) mindestens einen von einer Kolben-Zylinder-Einheit (32) beweg­ baren Stößel (31) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportplattfor­ men (15) selbsttätig auf den Hubtisch gebracht wer­ den.
DE19883816448 1987-05-14 1988-05-13 Verfahren und anlage zum ueberfuehren von transportplattformen auf den hubtisch einer stapelstation Granted DE3816448A1 (de)

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