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DE3808417A1 - Panzerplatte - Google Patents

Panzerplatte

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Publication number
DE3808417A1
DE3808417A1 DE19883808417 DE3808417A DE3808417A1 DE 3808417 A1 DE3808417 A1 DE 3808417A1 DE 19883808417 DE19883808417 DE 19883808417 DE 3808417 A DE3808417 A DE 3808417A DE 3808417 A1 DE3808417 A1 DE 3808417A1
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DE
Germany
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plate according
armor plate
armor
cover plate
hard particles
Prior art date
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Application number
DE19883808417
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English (en)
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DE3808417C2 (de
Inventor
Horst Dipl Ing Dietsche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wahl Verschleiss Tech
Original Assignee
Wahl Verschleiss Tech
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Publication date
Application filed by Wahl Verschleiss Tech filed Critical Wahl Verschleiss Tech
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Publication of DE3808417A1 publication Critical patent/DE3808417A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3808417C2 publication Critical patent/DE3808417C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/02Details
    • E05G1/024Wall or panel structure
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H5/00Armour; Armour plates
    • F41H5/02Plate construction
    • F41H5/04Plate construction composed of more than one layer
    • F41H5/0414Layered armour containing ceramic material
    • F41H5/0421Ceramic layers in combination with metal layers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Panzerplatte für Geldschränke, Tresore, einbruchsichere Wandverkleidungen oder dergleichen aus einem harten, gegenüber autogenen Schweißtechniken resistenten Material mit eingelagerten Hartteilchen.
Durch den zunehmenden Einsatz von Geldautomaten und ähnlichen Einrichtungen, die dem Kunden direkt zugänglich sind, steigt der Bedarf an dünnwandigen, dabei jedoch hochwirk­ samen Panzerplatten, welche sich dem Angriff durch die bekannten spanenden, schleifenden oder schneidenden Werk­ zeuge möglichst lange Zeit widersetzen. Zu den gängigen derartigen Werkzeugen gehören Bohrer, insbesondere auch diamantbesetzte Kronenbohrer, Schleifscheiben, Schneid- und Schweißwerkzeuge oder dergleichen. Schließlich muß sich eine moderne Panzerplatte auch groben mechanischen Angriffen durch Vorschlaghämmer und ähnliche Werkzeuge gewachsen zeigen.
Bekannt ist eine Panzerplatte, welche aus einer Zweischicht­ struktur besteht: Auf eine Grundplatte aus duktilem Material ist mittels eines Auftragsschweißverfahrens eine hochlegierte, karbidhaltige Deckschicht aufgebracht, welche sich sowohl der Einwirkung von Bohrern oder dergleichen als auch der Einwirkung autogener Schneidtechniken erfolgreich zu wider­ setzen vermag. Gegenüber schleifenden oder zertrümmernden Werkzeugen dagegen wird hier die erforderliche Widerstands­ zeit noch nicht erreicht.
Eine Verbesserung des sogenannten Widerstandsbeiwertes von Panzerplatten gegenüber dem Angriff von Schleifscheiben wurde durch den Einsatz von Hartteilchen erreicht, welche in hochlegiertes Material eingebettet wurden. Ein Beispiel für eine Panzerplatte der eingangs genannten Art ist in der DE-OS 31 19 578 beschrieben. Hier werden die Hartteilchen, bei denen es sich vorzugsweise um Keramikstückchen bzw. Borkarbidstückchen handelt, bei der Herstellung der Panzer- Herstellung der Panzerplatte müssen die Hartteilchen in geeigneter Weise fixiert werden, beispielsweise indem sie zwischen zwei Bewehrungen unter Zuhilfenahme von Metall­ klebern oder Maschendraht gehalten werden. Diese bekannte Panzerplatte ist in ihrer Herstellung sehr aufwendig; außerdem ist sie, was ihre Widerstandszeit gegenüber Schleif­ scheiben angeht, noch immer verbesserungsbedürftig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Panzerplatte der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß sie einfach herzustellen ist und gleichwohl eine weiter erhöhte Widerstandszeit gegenüber dem kombinierten Angriff von Schleifscheiben, autogenen Schneidwerkzeugen, Bohrwerkzeugen und Hämmern oder dergleichen gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Panzerplatte die folgenden Schichten enthält:
  • a) eine Grundplatte aus einem Stahl höherer Festigkeit;
  • b) eine Deckplatte aus nicht brennschneidbarem, austeniti­ schem Material,
wobei
  • c) in die nach innen zeigende Fläche der Deckplatte eine Vielzahl von Taschen eingeformt ist, welche Hartteilchen in loser Schüttung enthalten, und
  • d) die Grundplatte die Taschen in der Deckplatte deckel­ artig abschließt.
Die Erfindung fußt somit auf zwei Erkenntnissen: Zum einen bilden lose, also nicht fest in ihre Matrix eingebettete Hartteilchen einen besseren Schutz gegen schleifende und spanende Werkzeuge, weil es aufgrund der Beweglichkeit der Hartteilchen schnell zu Verklemmungen und Ausbrüchen an der Schleif- bzw. Schneidkante kommt. Zum anderen wird der Gedanke verlassen, daß die Deckplatte selbst bereits aus einem Material bestehen muß, welches sich dem Angriff möglichst vieler unterschiedlicher Werkzeuge zu widersetzen vermag. Erfindungsgemäß wird vielmehr das Material der Deckplatte ausschließlich so gewählt, daß es nicht brenn­ schneidbar ist. Auf eine besonders große mechanische Härte kommt es hier noch nicht an. Diese wird erst durch die Hartteilchen beigesteuert, die sich in loser Schüttung in den Taschen der Deckplatte befinden. Die Deckplatte kann also auf mechanischem Wege (insbesondere schleifend) verhältnismäßig leicht durchtrennt werden, bis das Werkzeug dann auf die in den Taschen liegenden Hartteilchen trifft. Eine weitere Durchtrennung der Deckplatte ist dann praktisch nicht mehr möglich. Die erfindungsgemäß vorgesehene Grund­ platte hat ebenfalls eine doppelte Funktion: Zum einen dient sie als "Deckel" für die Taschen der Deckplatte; zum anderen stellt sie ein mechanisches "Gerüst" gegen massive mechanische Beanspruchungen, insbesondere Hammer­ schläge, dar.
Die Grundplatte besteht vorzugsweise aus einem Stahl der Qualität ST-52 bzw. aus Baustahl.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht die Grundplatte aus einem Hartmanganstahl der ungefähren folgen­ den Zusammensetzung:
1,0-2,0% C
10-20% Mn
0-5% Cr
0-5% Mo
0-5% Ni.
In diesem Falle ist die Deckplatte zweckmäßigerweise ein Gußteil, wobei die Taschen bereits bei dem Gußvorgang eingeformt werden.
Alternativ kann die Deckplatte aus einem Chrom-Nickel-Edel­ stahl der ungefähren folgenden Zusammensetzung bestehen:
0,05-0,5% C
10-35% Cr
0,5-15% Ni.
In diesem Falle empfiehlt es sich, wenn die Taschen in der Deckplatte spanabhebend eingebrachte Sackbohrungen sind.
Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist die Deckplatte ein 18-8-6-Platte oder eine 29-9-Platte.
Die Hartteilchen können aus gesintertem oder gegossenem Keramikmaterial, aus Korund, aus gesintertem oder gegossenem Hartmetall oder auch aus Borkarbid bestehen.
In manchen Fällen empfiehlt es sich, daß die Hartteilchen sich in einer Mischung mit einem feuerfesten Pulver, z.B. Zement oder einem Metallpulver, in den Taschen befinden.
Um zu vermeiden, daß auf einer geraden Linie an allen Taschen vorbeigeschnitten werden kann, sind die Taschen vorzugsweise auf unterschiedlichen konzentrischen Kreisen angeordnet. Zusätzlich können die auf unterschiedlichen Kreisen liegenden Taschen auf unterschiedlichen Mittel­ punktsstrahlen liegen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Panzerplatte;
Fig. 2 die Draufsicht auf die nach innen zeigende Fläche der Deckplatte der in Fig. 1 dargestellten Panzerplatte.
Die in Fig. 1 gezeigte Panzerplatte umfaßt eine Grundplatte 1 aus einem Stahl höherer Festigkeit, z.B. aus Baustahl. Diese Grundplatte 1 stellt das mechanische Gerüst der gesamten Panzerplatte dar und widersetzt sich insbesondere groben mechanischen Angriffen wie Hammerschlägen oder dergleichen.
Flächig an der Grundplatte 1 liegt eine Deckplatte 2 an. Es handelt sich dabei um ein Gußstück aus einem Hartmangan­ stahl. Dieser hat die Eigenschaft, daß er auf autogenem Wege nicht brennschneidbar ist. In die der Grundplatte 1 zugewandte Fläche ist bereits bei der Herstellung im Gießverfahren eine Vielzahl von Taschen 3 eingeformt. Die Taschen 3 liegen, wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, auf Kreisen unterschiedlicher Radien. Zusätzlich sind die auf unterschiedlichen Kreisen liegenden Taschen 3 auf unterschiedlichen Mittelpunktsstrahlen angeordnet. Die Geometrie des Musters, in welchem die Taschen 3 in die Deckplatte 2 eingebracht sind, beruht auf der Überlegung, daß geradlinige Schnitte mit einem entsprechenden Werkzeug nach möglichst kurzer Strecke bereits auf eine Tasche 3 treffen müssen, daß also längere geradlinige Schnitte, die einen Zugang durch die Panzerplatte hindurch in den geschützten Raum ermöglichen würden, unmöglich sind.
In den Taschen 3 der Deckplatte 2 befindet sich eine lose Schüttung aus Keramikmaterialteilchen 4. Diese stellen gegenüber schleifenden oder spanabhebenden Werkzeugen das eigentliche Hindernis dar.
Bei alternativen Ausführungsbeispielen, die ebenfalls das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Aussehen haben, besteht die Deckplatte aus einem Chrom-Nickel-Edelstahl, der ebenfalls nicht brennschneidbar ist. Hier werden allerdings die Taschen 3 spanabhebend als Sackbohrungen eingebracht.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung finden als Hartteilchen Korundteilchen, gesinterte oder gegossene Hartmetallteilchen, Borkarbidteilchen oder auch Mischungen hieraus Verwendung.
Bei einem letzten Ausführungsbeispiel schließlich werden die Hartteilchen zunächst mit einem feuerfesten Zement oder Metallpulver vermischt, bevor dann die Mischung in die Taschen 3 eingefüllt wird.
Die Zusammensetzungsangaben erfolgten sämtliche in Gewichts­ prozent.

Claims (19)

1. Die Erfindung betrifft eine Panzerplatte für Geldschränke, Tresore, einbruchsichere Wandverkleidungen oder derglei­ chen aus einem harten, gegenüber autogenen Schweißtechniken resistenten Material mit eingelagerten Hartteilchen, dadurch gekennzeichnet, daß sie folgende Schichten enthält:
  • a) eine Grundplatte (1) aus einem Stahl höherer Festigkeit;
  • b) eine Deckplatte (2) aus nicht brennschneidbarem, auste­ nitischem Material,
wobei
  • c) in die nach innen zeigende Fläche der Deckplatte (2) eine Vielzahl von Taschen (3) eingeformt sind, welche Hartteilchen (4) in loser Schüttung enthalten, und
  • d) die Grundplatte (1) die Taschen (3) in der Deckplatte (2) deckelartig abschließt.
2. Panzerplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) aus Stahl der Qualität ST-52 besteht.
3. Panzerplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) aus Baustahl besteht.
4. Panzerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (2) aus einem Hartmanganstahl der ungefähren folgenden Zusammen­ setzung besteht: 1,0-2,0% C
10-20% Mn
0-5% Cr
0-5% Mo
0-5% Ni
Rest Eisen.
5. Panzerplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (2) ein Gußteil ist.
6. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (2) aus einem Chrom- Nickel-Edelstahl der ungefähren folgenden Zusammensetzung besteht: 0,05-0,5% C
10-35% Cr
0,5-15% Ni.
7. Panzerplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (3) in der Deckplatte (2) spanabhebend hergestellte Sackbohrungen sind.
8. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (2) eine 18-8-6-Platte ist.
9. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (2) eine 29-9-Platte ist.
10. Panzerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenzeichnet, daß die Hartteilchen (4) aus gesintertem oder gegossenem Keramikmaterial bestehen.
11. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartteilchen (4) aus Korund bestehen.
12. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartteilchen (4) aus gesintertem oder gegossenem Hartmetall bestehen.
13. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartteilchen (4) aus Borkarbid bestehen.
14. Panzerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (3) auf unterschiedlichen konzentrischen Kreisen angeordnet sind.
15. Panzerplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die auf unterschiedlichen Kreisen liegenden Taschen (3) auf unterschiedlichen Mittelpunktsstrahlen liegen.
16. Panzerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartteilchen (4) in einer Mischung mit einem feuerfesten Pulver vorliegen.
17. Panzerplatte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Pulver ein feuerfester Zement ist.
18. Panzerplatte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Pulver ein Metallpulver ist.
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