DE3807812C2 - - Google Patents
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines metallischen Kühlmittels
für ein metallurgisches Bad, wobei die Zusammensetzung von
Kühlmittel und Bad hauptsächlich übereinstimmen.
Bei metallurgischen Prozessen wird gewöhnlich die
gewünschte Zusammensetzung des Metallbades bei einer
Temperatur erreicht, die diejenige überschreitet, bei der
das Metall weiterverarbeitet werden soll oder bei der es
abgegossen werden muß. Um dann die richtige Gießtemperatur
zu erreichen, wird dem Bad ein Kühlmittel in einer Menge
beigegeben, die dem gewünschten Temperaturrückgang
entspricht.
An dieses Kühlmittel werden verschiedene Anforderungen
gestellt, und zwar:
- - die Zusammensetzung muß bekannt sein und zwischen den gewünschten Normen liegen, um denen des Bades zu genügen und die Analyse dieses Bades nicht wieder zu verändern,
- - das Schüttgewicht des Kühlmittels muß hoch genug sein, um unerwünschte Einschlüsse zu vermeiden,
- - die Abmessungen müssen zwischen den gestellten Normen liegen, um ausreichende Hantierbarkeit zu gewährleisten,
- - das Kühlmittel muß problemlos beizugeben und genau zu dosieren sein,
- - das Kühlmittel muß frei von Fett, Staub, Oxiden und anhaftendem Schmutz sein.
Gewöhnlich wird beispielsweise für Stahlbäder gehackter
Schrott verwendet, der mehr oder weniger umgeformt wurde,
um die Hantierbarkeit zu vereinfachen. Herausgestellt hat
sich jedoch der Bedarf an einem metallischen Kühlmittel,
das schneller und genauer dosiert werden kann und das eine
zuverlässige Kühlwirkung hat. Bei letzterem ist zu
bemerken, daß bei Kühlmitteln mit zu vielen Metallstücken
die Gefahr besteht, daß sie auf dem Bad schwimmen und die
Kühlwirkung ungünstig beeinflussen. Schrott aus zu großen
Metallstücken hat hingegen unter anderem den Nachteil,
daß er Zuleitungssysteme blockieren kann, sie verstopfen
und somit nicht gekühlt werden können. Hierdurch können
auch andere, für den Prozeß wichtige Zusatzstoffe dem Bad
nicht beigegeben werden. Dadurch erhält das Bad nicht die
richtige Zusammensetzung mit der Folge, daß die betreffende
Charge ausgesondert werden muß. Bemerkt sei auch, daß die
Abmessungen des Zuleitungssystems in bestimmten Grenzen
gehalten werden müssen, wenn das Kühlmittel einer Anlage
zugegeben wird, in der das Bad unter Vakuum behandelt wird.
Die Anfälligkeit der Anlage für Verstopfung wird damit
vergrößert.
Daneben ist es bekannt, Elektrofilterstaub zu Briketts mit
sphärischen Oberflächen zu verarbeiten (Stahl und Eisen 107 (1987)
Nr. 2, Seiten 80 bis 84). Diese Briketts haben jedoch nur einen
Metallisierungsgrad von 75 bis 85%, enthalten also 15 bis 25%
Fremdstoffe. Sie haben deshalb nicht die Zusammensetzung des
metallurgischen Bades, für das sie jeweils eingesetzt werden
sollen. Außerdem ist die Herstellung sehr aufwendig.
Ferner ist bekannt, als Kühlmittel Pellets zu verwenden, die nach
dem Midrex-Verfahren erzeugt werden (DE-OS 27 53 052). Auch diese
Pellets enthalten wesentliche Anteile von Verunreinigungen, und
zwar größtenteils in Form von Gangart-Bestandteilen und
Bindemittel. Die Herstellung der Pellets geschieht durch
Materialaufbau.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
bereitzustellen, mit dem ein Kühlmittel der eingangs genannten Art
aus billigem Einsatzmaterial mit einfachen Mitteln hergestellt
werden kann und wobei das Kühlmittel auf Grund seiner Reinheit
nicht zu einer Veränderung der Zusammensetzung des metallurgischen
Bades führt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß streifen-,
stab- oder plattenförmige Metallstücke zu wenigstens annähernd
kugelförmigen Metallstücken umgeformt werden, wobei die
kugelförmigen Metallstücke einen Durchmesser zwischen 12 und 60 mm
und einen Kugelformfaktor B mit einem Mindestwert von 0,57
aufweisen. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß nur
sehr schlecht handhabbare Metallstücke einer Verwendung als
Kühlmittel zugeführt werden, indem diese Metallstücke so umgeformt
werden, daß sie ein für die Verwendung als Kühlmittel geeignetes
Schüttverhalten und damit gute Dosierbarkeit haben. Es kann zum
einen ein billiges Material, wie es an vielen Stellen eines
metallverarbeitenden Betriebes anfällt, verwendet werden. Zum
anderen enthält das nach dem Verfahren hergestellte Kühlmittel
keine Zusatz- bzw. Fremdstoffe, entspricht also exakt der
Zusammensetzung des metallurgischen Bades, für das es bestimmt ist.
Unter dem Kugelformfaktor B ist in diesem Fall der Quotient
zu verstehen zwischen dem Volumen, das vom in einer
Schüttung vorliegenden Kühlmittel eingenommen wird, und dem
Volumen, das von untereinander identischen, ebenfalls in
einer Schüttung vorliegenden Kugeln eingenommen wird,
jeweils bezogen auf eine bestimmte, gleiche Volumeneinheit.
Dabei ist unter einer Schüttung die dichtest mögliche
Packung der Teile zu verstehen. Es hat sich herausgestellt,
daß der Kugelformfaktor B eine Größe für die
Geschlossenheit und zugleich für das Strömungsverhalten und
die genaue Dosierbarkeit des Kühlmittels ist. Ein Wert für
B von mehr als 0,57 hat sich als notwendig erwiesen, damit
das Kühlmittel von allzu großen Poren frei bleibt.
Zudem ist festgestellt worden, daß sich das Kühlmittel bei
derartigen Werten sehr genau dosieren läßt und äußerst
regelmäßig und reproduzierbar aus Bunkeröffnungen fließt.
Gute Ergebnisse sind bei einem Kugelformfaktor zwischen 0,60
und 0,65 zu erzielen.
Bei Kühlmitteln aus ultrakohlenstoffarmem Stahl hat sich
herausgestellt, daß eine bessere Annäherung an die
Kugelform möglich ist. Für solches Material hat sich ein
Schüttgewicht zwischen 3,5 und 4,0 t/m3 als zweckmäßig
erwiesen. Gute Ergebnisse wurden auch mit einem
Stahlkühlmittel erzielt, bei dem der Wert des
Kugelformfaktors zwischen 0,58 und 0,62 liegt in
Kombination mit zwischen 20 und 60 mm liegenden Größen für
die Metallstücke. Bemerkt wird, daß metallische Kühlmittel
des beschriebenen Typs nicht nur für Stahlbäder, sondern
auch für die Temperaturbeeinflussung von beispielsweise
Aluminiumbädern verwendet werden können. Vorzugsweise ist
dann von einer mindestens niedriglegierten Aluminiumgüte
auszugehen.
Obwohl verschiedene Arbeitsweisen denkbar sind, Stahlstücke von
ausreichender Dichte und von annähernd ausreichender
Kugelform zu bekommen, hat sich herausgestellt, daß keine
dieser Verfahren zu so billigen und reproduzierbaren
Metallstücken führt, wie das Verfahren gemäß der
Erfindung unter Verwendung an sich bekannter
Mittel. Das Verfahren
besteht darin, daß streifen-, stab- oder plattenförmiger
Blechschrott zweckmäßigerweise mehrmals in einer Hammermühle mit
Viereck-Rostöffnungen von ca. 50 × 50 mm bearbeitet wird.
Die Hammermühle wird beim Zerkleinern auf einer Füllhöhe
gehalten, bei der von den Antriebsmitteln für die Mühle
mindestens 90% der Höchstleistung aufgenommen werden.
Hammermühlen mit Rosten dieses Typs sind allgemein bekannt.
Sie werden auch zur Zerkleinerung und leichten Verdichtung
von plattenförmigem Schrott verwendet. Bis jetzt konnten
damit jedoch noch keine annähernd kugelförmigen
Metallstücke mit der erforderlichen Dichte und
entsprechendem Kugelformfaktor realisiert werden. Es
stellte sich heraus, daß ein Großteil des bearbeiteten
streifenförmigen Blechschrotts als streifenförmige oder
verdrillte Stücke durch die Rostöffnungen fiel. Dadurch
erhielt man ein zerkleinertes Material, daß nicht genau
genug dosiert werden kann und unregelmäßig fällt.
Es wurde nun festgestellt, daß bei mehrmaliger Bearbeitung
mit der Hammermühle unter obengenannten Umständen ein
durchaus befriedigendes Produkt erhalten werden kann.
Überraschenderweise ist dieses Material auch hinreichend
fett-, schmutz- und oxidfrei geworden. Wichtig ist dabei,
daß die Füllhöhe der Mühle immer ausreichend ist. Bei einer
geringeren Füllhöhe hat sich nämlich selbst nach
mehrmaliger Zerkleinerung gezeigt, daß ein bedeutender Teil
der Füllung nur unzureichend verdichtet ist.
Eine weitere Verbesserung des neuen Verfahrens besteht
darin, daß das zerkleinerte Material nach jedem Durchgang
durch die Hammermühle zwecks Entfernung von Feinmaterial
abgesiebt wird und daß nach dem zweiten und dritten
Durchgang zum Sortieren der gewünschten Größen für die
Metallstücke zwischen 12 und 60 mm gesiebt wird. Das
Feinmaterial besteht aus Teilchen in der Größenordnung von
1 bis 12 mm, die während der Zerkleinerung mehr oder
weniger vom Schrott abgerieben werden. Bei der
abschließenden Sortierung ist es denkbar, das Kühlmittel
innerhalb genauer Abmessungsgrenzen zu sieben, falls dies
gewünscht wird. Bei dem weitaus größten Teil der
Anwendungen hat sich jedoch herausgestellt, daß
Metallstückgrößen zwischen 12 und 50 mm zu einem durchaus
befriedigenden Ergebnis führen.
Für die Herstellung des oben beschriebenen Kühlmittels mit
einem Kugelformfaktor zwischen 0,58 und 0,62 in Kombination
mit Größen zwischen 20 und 60 mm hat sich ein
plattenförmiges Material mit einer Dicke zwischen 1 und 8
mm als günstiges Ausgangsmaterial erwiesen. Dieses Material
kann Oberflächen-Abmessungen von beispielsweise 0,5 × 1 m
haben.
Bemerkt wurde bereits, daß die Hammermühle für eine
zufriedenstellende Arbeitsweise auf einer guten Füllhöhe
gehalten werden muß. Dies kann durch Ausstattung mit einem
automatisch dosierenden Nachfüllsystem realisiert werden,
das aktiviert wird, wenn die aufgenommene Leistung unter 90
% der Höchstleistungen der Antriebsmittel absinkt.
Hammermühlen weisen eine Trommel auf einer Antriebsachse
auf. Diese Trommel hat über ihren Umfang verteilt eine
Anzahl von Hammerachsen, an denen schwenkbare
Hammerköpfe angelenkt sind. Beim Drehen der Trommel
schwingen die Hammerköpfe entlang einer Prallfläche.
Herausgestellt hat sich, daß die Arbeitsweise gemäß der
Erfindung obendrein durch die Ausführungsart der
Hammermühle und deren Betriebsweise beeinflußt werden kann.
Dabei hat sich vor allem gezeigt, daß Hammerachsen mit 18
Hammerköpfen je 10 m2 Trommelfläche zu empfehlen sind,
wobei die Mühle bei einer Tourenzahl von ca. 600 U/min
betrieben wird. Zu bemerken ist hier, daß es bei
Hammermühlen meistens möglich ist, die Anzahl der
Hammerköpfe je Hammerachse zu variieren. In vielen Fällen
empfiehlt es sich, die Hammerachsen nicht voll mit
Hammerköpfen zu besetzen. Bei der vorliegenden Arbeitsweise
werden die Hammerachsen jedoch meistens mit Hammerköpfen
voll besetzt.
Gute Ergebnisse wurden durch Verwendung einer Hammermühle
mit 14 Hammerköpfen, verteilt auf einer Trommelfläche
von 7,7 m2, betrieben, wobei 6 Hammerachsen in der Trommel
mit einem Antriebsachsenradius von 57,5 cm montiert sind.
Die Mühle wurde mit einer Geschwindigkeit von 585
Umdrehungen je Minute betrieben.
Als Ausgangsmaterial wurde Blechschrott verwendet, der vom
Kantenscheren aus einem Warmbandwalzwerk stammte. Die Dicke
dieses Materials variierte zwischen ca. 2 und 12 mm,
während die Kanten in Längen von ca. 10-20 cm abgeschert
waren.
Unter den beschriebenen Umständen konnte hiermit ein sehr
gutes Kühlmittel mit einem Kugelformfaktor B von ca. 0,63
und einem Schüttgewicht erzielt werden, das zwischen 3,6
und 3,8 t/m3 variierte.
Durch die beim Zerkleinern entwickelte Wärme und die auf das
Material ausgeübte Bearbeitung waren die Kühlmittelelemente
völlig frei von anhaftendem Fett und Schmutz sowie
Walzhautrückständen.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung eines metallischen Kühlmittels
zwecks Verwendung in einem metallurgischen Bad, dessen
Zusammensetzung derjenigen des Kühlmittels entspricht,
dadurch gekennzeichnet, daß streifen-, stab- oder
plattenförmige Metallstücke mit einer Dicke zwischen
1 und 8 mm und einer maximalen Größe von 120×50 cm
zu wenigstens annähernd kugelförmigen Metallstücken
umgeformt werden, wonach die kugelförmigen Metallstücke
einen Durchmesser zwischen 12 und 60 mm besteht und einen
Kugelformfaktor B mit einem Mindestwert von 0,57 aufweisen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß Metallstücke mit einem
Kugelformfaktor von 0,60 bis 0,65 geformt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß Metallstücke aus
ultrakohlenstoffarmem Stahl mit einem Schüttgewicht
zwischen 3,5 und 4,0 t/m3 umgeformt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß kugelförmige Metallstücke
eines Durchmessers zwischen 20 und 60 mm und mit einem
Kugelformfaktor zwischen 0,58 und 0,62 geformt werden.
5. Verfahren zur Herstellung nach einem der Ansprüche
1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß als Metallstücke streifen-,
stab- oder plattenförmiger Blechschrott mehrmals in einer
Hammermühle mit einem Rost mit Vierecköffnungen von
ca. 50 × 50 mm bearbeitet wird, wobei die Füllhöhe der
Hammermühle bei der Zerkleinerung derart ist, daß
mindestens 90% der Höchstleistung von den Antriebsmitteln
für die Hammermühle aufgenommen wird, und daß ferner das
zerkleinerte Material nach jedem Durchgang durch die
Hammermühle zur Entfernung von Feinmaterial abgesiebt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem zweiten und dritten
Durchgang zur Sortierung der gewünschten Größen der
Metallstücke im Bereich zwischen 12 und 60 mm gesiebt
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hammermühle automatisch
und dosiert nachgefüllt wird, wenn die aufgenommene
Leistung unter 90% der Höchstleistung der Antriebsmittel
abfällt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Hammermühle mit
18 Hammerköpfen je 10 qm Trommeloberfläche pro
Hammerachse verwendet und die Hammermühle bei einer
Tourenzahl von ca. 600 U/min betrieben wird.
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