DE3805877C2 - - Google Patents
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- DE3805877C2 DE3805877C2 DE3805877A DE3805877A DE3805877C2 DE 3805877 C2 DE3805877 C2 DE 3805877C2 DE 3805877 A DE3805877 A DE 3805877A DE 3805877 A DE3805877 A DE 3805877A DE 3805877 C2 DE3805877 C2 DE 3805877C2
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- B65H—HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Adressieren von Produkten,
insbesondere von bogenförmigen Falzprodukten. Falzprodukte,
beispielsweise in Rotationsdruckmaschinen hergestellte und
gegebenenfalls mit Beilagen versehene Zeitungen, werden in
herkömmlicher Weise einer taktförmigen Adressiervorrichtung
zugeführt und beispielsweise mit selektiven Druckern, z. B.
Nadeldruckern adressiert. Es versteht sich, daß zum einen hierfür
viel Zeit benötigt wird und zum anderen Probleme auftreten, wenn
beim angelieferten Produktstrom Fehler auftraten, beispielsweise
in der Reihenfolge vertauschte Produkte, beschädigte oder fehlende
Produkte. Das gleiche gilt, wenn die Adresse fehlerbehaftet ist oder
wenn beim Aufdrucken Fehler entstehen. Unter Umständen wird dadurch
eine größere Menge von Produkten unbrauchbar und es entstehen
erhebliche Verzögerungen in der Produktion.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine frei wählbare Produktmenge,
insbesondere Falz- bzw. Druckprodukte, in kürzester Zeit mit den
einzelnen Produkten zugeordneten individuellen Adressen zu versehen,
ohne daß in der Adressiervorrichtung ein Lese- und/oder Druckvorgang
erfolgen muß. Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der Merkmale
des kennzeichnenden Teil des Anspruch 1 gelöst. Weiterbildungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der
Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen.
Mit den erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, beispielsweise
mit Hilfe eines Computers unabhängig und zu einem beliebigen
Zeitpunkt Adressenträger herzustellen, wobei eine Prüfung und
Korrektur der Adressen und der Adressenfolge ohne weiteres erfolgen
kann, da die Adressenherstellung unabhängig von
der Produktion der zu adressierenden Produkte durchführbar ist.
Des weiteren ermöglicht die erfindungsgemäße Adressiervorrichtung
auch eine Abspeicherung von zu adressierenden Druckprodukten,
denen zuvor verschiedene Beilagen in wählbarer Reihenfolge
zuführbar sind. Durch Zuordnung beziehungsweise Auswahl einer
bestimmten Produktmenge zu einem bestimmten Adressenträger können
gemäß der Erfindung in kürzester Zeit auf bestimmten Stellen der
Druckprodukte, wie beispielsweise Zeitungen, individuelle
Adressen aufgebracht werden. Somit ist die Herstellung einer
"individuellen Zeitung" in vorteilhafter Weise möglich. Sind
beispielsweise in einer Kassette in Speicherstrukturen, wie sie
aus den DE-Patenten 36 21 832, 36 21 834 und 36 44 423 bekannt
sind, nebeneinander Zeitungen mit verschiedenen Einlagen
positioniert, die bestimmten Zeitungsabonnenten zugesendet werden
müssen, so kann ein derartiger Speicher
gleichzeitig nach Auswahl und Bereitstellung des zugeordneten
Adressenträgers adressiert werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispieles im einzelnen beschrieben, wobei Bezug auf
die beiliegenden Zeichnungen genommen wird.
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Adressenbahn,
Fig. 2 bis 7 eine Vorrichtung zum Aufwickeln von
Adressenstreifen in verschiedenen Ansichten,
Fig. 8 bis 12 eine Vorrichtung zum Abwickeln von
Adressenstreifen in verschiedenen Ansichten,
Fig. 13 und 14 Ansichten auf die gesamte Adressiervorrichtung
und
Fig. 15 bis 20 vergrößerte Ausschnitte der Fig. 13 und 14.
Fig. 21 Funktionsschema
In Fig. 1 ist eine Adressenbahn 1 dargestellt, die z. B. mit
Hilfe einer herkömmlichen EDV-Anlage bedruckbar ist, wobei die
einzelnen Adressen, beispielsweise die Anschriften von
Zeitungsabonnenten in Adressenfeldern 2 plaziert werden. Wie in
Fig. 2 angedeutet ist, können mit Hilfe von Schneidmessern 3, 4
durch Längsschneiden entlang einer Trennlinie 5 aus der
Adressenbahn 1 eine Vielzahl von Adressenträgern in Form von
Adressenstreifen 6 erzeugt werden, auf denen dann hintereinander
die einzelnen Adressen in einer durch beispielsweise
Verteilerbedingungen vorgegebenen Reihenfolge plaziert sind. Bei
der Zuschneidung der Adressenstreifen 6 wird die Bahn 1 in
Richtung des Pfeiles 7 transportiert. Die zugeschnittenen
Adressenstreifen 6 gelangen über eine Bandleitung 8, die um
Bandrollen 9 geführt ist, zu einer Rolle 10. Dabei liegen die
Adressen an der Unterseite der Adressenstreifen 6, wie durch A in
Fig. 4 angedeutet ist.
Die Rolle 10 ist drehbar auf einem fest mit einer Tragscheibe 11
verbundenen Zapfen 12 gelagert. Am Umfang der Rolle 10 ist eine
Aufnahmezunge 13 vorgesehen. In den Fig. 2 und 3 ist die
Aufnahmeposition der Rolle 10 dargestellt, wobei Fig. 3 eine
Ansicht in Richtung des Pfeiles B der Fig. 2 darstellt.
Die noch leere Rolle 10 wird durch eine in eine Nut 16
eingreifende Blattfeder 15 arretiert, wie in der in Fig. 2
gezeigten Aufnahmeposition dargestellt ist. Die federnd an der
Rolle 10 anliegende Aufnahmezunge 13 wird zum Einführen eines
Streifenanfangs des Adressenstreifens 6 von einem Elektromagneten
17 angehoben, wobei seitlich einschwenkbare Führungszungen 18 die
Führung des Adressenstreifens 6 übernehmen. Wenn sich der Anfang
des Adressenstreifens 6 unter der Zunge 13 befindet, wird der
Vorschub des Adressenstreifens 6 gestoppt und der Elektromagnet
17 fällt ab, so daß die Zunge 13 den Anfang des Adressenstreifens
festklemmt.
Anschließend wird die Blattfeder 15 durch Aktivierung eines
Magneten 19 in die Position 15′ gebracht, wodurch die Nut 16
freigegeben wird. Nun kann ein auf einer Schwinge 20 angeordneter
Antriebsmotor 21 mit einem auf einem Wellenstummel 14
angeordneten Antriebsrad 22 die Rolle 10 antreiben, da
mittels einer Feder 23 das Antriebsrad 22 gegen die Rolle 10
drückbar ist. Wenn sich der Antriebsmotor 21 in Richtung des
Pfeiles 24 dreht und gleichzeitig ein Vorschub der Adressenbahn 1
und der Adressenstreifen 6 erfolgt, können Adressenstreifen 6 auf
der Rolle 10 bei angetriebener Bandleitung 8 aufgespult werden.
Wird durch einen Abtastkopf 25 eine bestimmte auf dem
Adressenstreifen 6 vorhandene Markierung erfaßt, so wird der
Aufwickelvorgang beendet, wobei auf dem letzten Stück des
Adressenstreifens 6 von unten her aus einer Düse 26 bevorzugt
Leim aufgesprüht werden kann. Mittels eines nicht dargestellten
Greifers wird ein Codierungsträger 27 aus einem ebenfalls nicht
dargestellten Speicher entnommen und von der Seite her unter den
Adressenstreifen 6 gebracht, wie aus Fig. 4 hervorgeht. Mit dem
Messer 28 wird der Adressenstreifen 6 an einer Schneidleiste 29
getrennt und unter langsamem Vorschub in Richtung des Pfeiles 7
mittels des Motors 21 wird der Codierungsträger 27 unter das
Streifenende und dieses dann mit Hilfe einer federnd
angedrückten Weichgummirolle 30 an die nun fertig aufgespulte
Adressenrolle 31 angeklebt. Durch Abfallen des Magnetes 19 wird
die Rolle 10 anschließend durch die Blattfeder 15 so arretiert,
daß der Codierungsträger 27 genau nach außen zeigt. In Fig. 5
ist dieser Vorgang in einer Ansicht in Richtung des Pfeiles C der
Fig. 4 dargestellt. Fig. 6 zeigt die fertig aufgespulte und
gesicherte Adressenrolle mit einem Codierungsträger 27, der über
einen Codierkopf 33 in bekannter Weise gekennzeichnet werden
kann.
Fig. 7 zeigt einen Überblick über die Aufwickelanlage. Die
Adressenbahn 1 wird vor dem Längsschnitt vorzugsweise von einer
Wickelrolle 34 abgespult, wobei sich die Adressenfelder 2 auf der
mit A gekennzeichneten Bahnunterseite befinden müssen, so daß
sie beim Aufspulen auf die Rolle 10 ebenfalls innen liegen. Wie
Fig. 7 des weiteren zeigt, nimmt die Tragscheibe 11 an ihrem
Umfang eine große Anzahl von Adressenrollen 31 auf. Sie bewegt
sich nach jedem Aufspulvorgang taktmäßig in Richtung des Pfeiles
35 weiter. Durch eine Mehrfachanordnung von Tragscheiben 11 kann,
wie in Fig. 7 dargestellt, gleichzeitig eine größere Anzahl
parallel geschnittener Adressenstreifen 6 aufgewickelt werden.
Die vollständig gefüllten Tragscheiben 11 können nun bei Bedarf
in die Adressieranlage gebracht werden.
Den Abwickelvorgang in der Adressieranlage zeigen die Fig. 8-12.
Gemäß Fig. 8 wird durch Vor- und Zurückdrehen der
Tragscheiben 11 im Sinne des Pfeiles 36 erreicht, daß die
Codierungsträger 27 an dem Codierungsleser 37 vorbeigeführt
werden. Nach Auswahl der passenden Adressenrollen 31 wird die
Tragscheibe 11 arretiert. Ein Aufnahmegreifer 38, der an einer
Kolbenstange eines Pneumatikkolbens 39 befestigt ist, fährt zur
Aufnahme des Codierungsträgers 27 in die Position 38′. Der
Codierungsträger 27 ist für diesen Zweck breiter als der
Adreßstreifen 6, wie aus Fig. 12 hervorgeht.
Die Fig. 9 und 10 zeigen den Aufnahmegreifer 38 in vergrößerter
Darstellung, wobei Fig. 10 eine seitliche Ansicht in Richtung des
Pfeiles D der Fig. 9 wiedergibt. Durch eine schnelle
Aufwärtsbewegung des Messers 41 wird das angeklebte Ende des
Adressenstreifens 6 direkt am Codierungsträger 27 abgetrennt. Ein
Transportgreifer 42, der an einer Transportkette 43 befestigt
ist, wird in die in Fig. 8 gezeigte Stellung gefahren. Der
Elektromagnet 44 öffnet in dieser Position den Transportgreifer
42, wie Fig. 9 im einzelnen zeigt, indem er einen Stift 45 gegen
eine Feder 46 nach oben drückt. Die Transportkette 43 stützt sich
dabei in einer Kettenführung 47 ab. Wie in Fig. 12 gezeigt,
entriegelt ein Elektromagnet 48 nun die Rolle 10, indem er die
Blattfeder 15 aus der Nut 16 in die Position 15′ zieht. Der
Pneumatikkolben 39 fährt den auf ihm befestigten Greifer 38 in
die in Fig. 8 gezeigte Position 38′′, wobei er den
Codierungsträger 27 und damit den an ihm angeklebten
Adressenstreifen 6 mitnimmt. Dabei fährt der Aufnahmegreifer 38
durch den geöffneten Transportgreifer 42 hindurch, wie aus Fig. 9
hervorgeht. Der Adressenstreifen 6 wird straff gehalten, indem
eine auf einem Halter 49 ortsfest montierte Bremszunge 50 gegen
eine Rolle 10 drückt. Durch Abfallen des Elektromagneten 44
schließt der Transportgreifer 42 und klemmt dabei den
Adressenstreifen 6 ein. Ein Messer 51 trennt den überstehenden
Streifen an einer Unterlage 52 auf der Codierungsträgerseite ab,
der Pneumatikzylinder 39 und damit der Aufnahmegreifer 38
schwenken in die in Fig. 8 gezeigte Position 38′ bzw. 38′′′. Nun
kann die Transportkette 43 den Adressenstreifen 6 in einer schnellen
Vorschubbewegung in die eigentliche Adressiervorrichtung ziehen.
Die Fig. 13 und 14 zeigen die weitere Wirkungsweise der
Adressiervorrichtung, wobei die Fig. 14 eine Ansicht in Richtung
des Pfeiles E der Fig. 13 darstellt. Der Vielfach-
Adressiervorgang wird am sinnvollsten im Anschluß in einen
Einsteckvorgang vorgenommen, wie er in dem eingangs erwähnten
Stand der Technik beschrieben ist. In diesem sind, wie in den
Fig. 13 und 14 dargestellt, Trägerstrukturen 54, 55 beschrieben,
die aus Speicherkassetten 56, 57 herausziehbar sind und
nebeneinanderliegend blattförmige Produkte 58, 59, insbesondere
Falzprodukte enthalten. Wie in diesem Stand der Technik des
weiteren beschrieben wurde, werden in einem Einsteckvorgang die
oberen Produkte 58 der oberen Trägerstrukturen 54 entnommen und in
das in der unteren Trägerstruktur 55 geöffnet liegende Produkt 59
eingesteckt. Diese in einem gleichmäßigem Abstand von einander
sich in der unteren Trägerstruktur 55 befindlichen Produkte 59
werden so alle gleichzeitig in der nachfolgend beschriebenen Weise
adressiert.
Die vorangehend beschriebenen schnellen Vorschubbewegungen der
Transportkette 43 und damit das Abspulen des Adressenstreifens 6
erfolgen am sinnvollsten während der Auseinanderziehbewegung der
Trägerstrukturen 54 bzw. 55 aus den Speicherkassetten 56 bzw. 57
heraus. Eine Bremszunge 50 hält dabei den Adressenstreifen 6
straff, während vorzugsweise aus einer Leimdüse 67 Leim oben auf
die Klebeseite des Adressenstreifens 6 gesprüht wird. Nach dem
Abspulen liegt der Adressenstreifen 6 in der ganzen Länge straff
unter den Trägerstrukturen 55, wie in den Fig. 13 und 15
angedeutet. Über Rohrleitungen 60 und Schläuche 61 wird in
Kanälen 62 des Zahnriementrägers 63 ein Vakuum erzeugt. Gemäß
Fig. 16 enthält ein Zahnriemen 64 in Teilbereichen kleine
Bohrungen 65, über die das Vakuum den Adressenstreifen 6 ansaugt
und auf eine Schneidplatte 66 zieht.
Fig. 15 zeigt die Adressiervorrichtung in einem vergrößerten
Ausschnitt der Fig. 14. Die auf einer Spindel 40 befestigten
Schneidmesser 68 schwenken aus der Position 68′ nach unten und
zerteilen mit Hilfe der Schneidplatte 66 den Adressenstreifen 6
in einzelne Adressenaufkleber 69.
Fig. 19 zeigt eine Draufsicht auf die Ausführung gemäß Fig. 15,
wonach die Befestigung der Messer 68 an Hebeln 70 auf der Spindel
40 und die Befestigung der Schneidplatten 66 an Trägern 71
dargestellt ist. Die sehr dünnen Messer 68 bestehen aus
gehärtetem Bandstahl und werden verwölbt und unter axialem Druck
gegen die Schneidplatten 66 gepreßt, um einen einwandfreien
scherenförmigen Schnitt für die Durchtrennung der
Adressenstreifen 6 zu erhalten.
Der Reststreifen, von der abgespulten Rolle 10 bis zum ersten
Schnitt wird von einem hier nicht gezeigten Greifermechanismus
dem Abfall zugeführt, nachdem die Aufnahmezunge 13 an der Rolle
10 durch Anheben mit Hilfe des Elektromagneten 102 den Streifen
freigegeben hat. Durch Abfallen des Magneten 48 rastet die
Blattfeder 15 die Rolle 10 wieder in der Ausgangsposition ein
(Fig. 12).
Wie Fig. 16 zeigt, werden nun durch das Vakuum die hinteren Enden
der Adressenaufkleber 69 an den Schnittstellen auf den Zahnriemen
64 gezogen und hier festgehalten.
Die zu adressierenden Exemplare 59 befinden sich in der in Fig.
16 gezeigten Position und werden von Greifern 72 und 73 auf einer
Greiferleiste 74 gehalten, die wiederum auf Armen 75 befestigt
ist.
Fig. 17 zeigt, wie die Adressenaufkleber 69, die durch das
Vakuum auf den Zahnriemenoberflächen gehalten werden, in die
gezeigte Ausgangsposition für das Kleben gezogen werden. Der
Zahnriemen 64 wird dabei von einem Zahnriemenrad 76 angetrieben,
das vertikal beweglich an einer Führung 77 gelagert ist, die in
einem Gehäuse 78 geführt ist. Die Druckfedern 79, die sich an der
ebenfalls im Gehäuse 78 gelagerten Platte 80 abstützen, halten
dabei die Zahnriemen 64 auf Spannung. Die Andruckrollen 81 sind
jeweils über einen Hebel 82 verschwenkbar auf einer Antriebswelle
83 des Zahnriemenrades 76 gelagert. Sie werden gemeinsam von
einer Anschlagleiste 84 (Fig. 16 und 17) in den gezeigten Lagen
gehalten. Der Antrieb des Zahnriemenrades 76 erfolgt über die
Antriebswelle 83, elastische Kupplungen 85 und 86 und eine
Einstellkupplung 87 sowie Wellenstücken 88 und 89 von einem
Kettenrad 90 her (Fig. 15), das wiederum zentral für alle
Etikettierstationen von einer Kette 91 angetrieben wird. Fig. 20
zeigt schematisch den Antrieb für Kettenräder 90, wobei die Kette
91 durch Führungen 92 um die Kettenräder 90 geführt wird. Das
rücklaufende Trum der Kette 91 wird von einer Führung 93
aufgenommen (Fig. 15).
Wie aus den Fig. 14 und 17 hervorgeht, ziehen die Greifer 72
und 73 mit Hilfe eines Antriebes 94 jeweils die Exemplare 59 an
der mit Hilfe der Anschlagleiste 84 auf Abstand gehaltenen
Andruckrollen 81 vorbei in die Position 59′, während die
Adressenaufkleber 69 zunächst in der in Fig. 17 gezeigten
Position verbleiben. Durch die voneinander unabhängigen
steuerbaren Bewegungen jeweils der Adressenaufkleber 69 und der Exemplare
59 ist es möglich, den Aufklebeort auf den Exemplaren 59 genau
einzuhalten bzw. frei zu wählen. Wie in Fig. 18 dargestellt ist,
ist es hier das Ende des Exemplars 59, an dem ein
Adessenaufkleber 69 aufzubringen ist. Die Anschlagleiste 84 gibt
durch Bewegung in Richtung des Pfeiles 95 die Andruckrollen 81
frei, die damit unter der durch die Feder 79 erzeugten
Zahnriemenspannung das Exemplar 59 auf die Zahnriemenoberfläche
drückt. Somit wirken die Andruckrollen 81 als Gegenlager. Die
Greifer 72 und 73 geben das Exemplar 59 nun frei und fahren mit
Hilfe des Antriebs 96 in die Positionen 72′′ und 73′′. Die
Schienen 97, 98 übernehmen die Abstützung der Exemplare 59.
Während diese Schienen 97 und 98 nun durch eine gleichmäßige
Abwärtsbewegung mit Hilfe der Ketten 99 und 100 die Exemplare 59
führen, führt der mit gleicher Geschwindigkeit angetriebene
Zahnriemen 64 mit Hilfe der Andruckrollen 81 das Aufkleben der
Adressenaufkleber 69 durch, wie aus Fig. 18 hervorgeht.
Durch Führung der Exemplare 59 durch die Zungen 101 (Fig. 13)
werden diese durch fortwährendes Absenken der Schienen 97, 98
unmittelbar einer Abnahmestelle 104 (Fig. 21) zugeführt, wo die
Verpackung erfolgen kann.
Wie gezeigt, können durch die parallele Arbeitsweise der
Aufklebemechanismen beliebig viele Exemplare gleichzeitig in einem
Arbeitsgang mit Adressen versehen werden, wodurch in Verbindung
mit einem vorausgegangenen Einsteckvorgang und mit einem
nachgeordneten Verpackungsvorgang eine große Zeiteinsparung
erreicht werden kann.
In den vorangehend geschilderten Ausführungsbeispiel wurden als
Haltevorrichtungen Zahnriemen bzw. Vakuumbänder beschrieben. Es
versteht sich, daß auch andere Halte- bzw. Klemmechanismen im
Rahmen der Erfindung einsetzbar sind, beispielsweise mechanisch
oder magnetisch arbeitende Vorrichtungen. Ebenso kann anstelle
des Adressenstreifens 6, auf den die Adressen aufgedruckt sind,
auch z. B. ein magnetischer Adressenträger verwendet werden.
Vorzugsweise werden die Adressenstreifen erst dann unterteilt,
wenn sie durch die einzelnen Halte- und Erfassungsvorrichtungen
abschnittsweise festgehalten werden. Im Rahmen der Erfindung ist
es jedoch auch möglich, ausgewählte also aufgeteilte
Adressenträger zu erfassen, beispielsweise mittels
Saugeinrichtungen und diese an den zu adressierenden Produkten zu
positionieren.
In Fig. 21 ist schematisch dargestellt, wie durch eine
Steuereinrichtung 103 ein Adressenstreifen 6, auf dem in
vorgegebener Reihenfolge in Adressenfeldern 2 Adressen vorhanden
sind, ausgewählt wird, entsprechend den in einer bestimmten
Speicherkassette 57 vorhandenen zu adressierenden Produkten 59,
die in der gleichen Reihenfolge in der Speicherkassette 57
positioniert sind, wie die Adressen auf dem Adressenstreifen 6.
Die Zuführung des Adressenstreifens 6 erfolgt über die
Transportkette 43. Nach dem Erfassen der einzelnen Adressenfelder
2 durch Haltevorrichtungen in Form von Zahnriemen 64, erfolgt die
Aufbringung der Adressenfelder 2 nach vorausgegangener
Aufteilung auf die zu adressierenden Produkte 59, wonach mittels
Zungen 101 die Produkte 59 in eine Abnahmestelle 104 geführt
werden. Die quasi als Adressenstreifenspeicher dienenden
Tragscheibenanordnung 11 trägt die jeweils einen Adressenstreifen
6 enthaltenden Adressenrollen 31. Durch die Steuereinheit 103 wird
also eine Zuordnung hergestellt zwischen bestimmten
Adressenträgern 6 und bestimmten zu adressierenden Gruppen aus
Produkten 59.
Claims (15)
1. Verfahren zum Adressieren von Produkten, insbesondere für
bogenförmige Falzprodukte, dadurch gekennzeichnet, daß ein
in einer vorgegebenen Reihenfolge Adressenaufkleber (69)
aufweisender Adressenstreifen (6) einem aus einer Vielzahl von
Speichern auswählbaren Speicher (55) zuführbar ist, der an
definierten Stellen entsprechend der vorgegebenen
Reihenfolge zu adressierende Produkte (59) enthält, daß
zwecks Auswahl und/oder Zuordnung bestimmter Adressenstreifen (6)
aus einer Vielzahl von Adressenstreifen (6) zu bestimmten Speichern
(55), oder umgekehrt, eine Steuereinheit (103) vorgesehen ist,
und daß nach dem Bereitstellen eines Adressenstreifens (6) für
einen diesem zugeordneten Speicher (55) die Adressenaufkleber (69)
einzeln durch Haltevorrichtungen (64, 65) erfaßbar sind, mit denen
jeweils die Adressenaufbringung an vorbestimmbaren Stellen
der Produkte (59) erfolgt, nachdem durch Trennvorrichtungen
(68, 66) der Adressenstreifen (6) aufgeteilt wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den
ausgewählten Adressenstreifen (6)
aufnehmende Adressenrolle
(31)
mittels einer
Übergabevorrichtung dem Speicher (55)
zuführbar ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Speicher (55) aus zickzack- bzw. zieharmonikaartigen auseinander-
und zusammenschiebbaren Strukturen besteht, in dessen einzelnen
Taschen die zu adressierenden Falzprodukte (59) positioniert
sind.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung des
Adressenstreifens (6) zu dem Speicher (55) während der
Auszugsbewegung des Speichers (55) bei der Herausnahme aus einer
Speicherkassette (57) erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der unterhalb des Speichers (55)
positionierte Adressenstreifen (6) durch
Saugbänder (64, 65) erfaßbar ist und daß nach dem Erfassen
der einzelnen Adressenfelder (2) durch die Saugbänder (64,
65) mit den Trennvorrichtungen (68, 66) eine
Mehrfachaufteilung des Adressenstreifen (6) erfolgt, so daß die
Adressenaufkleber (69) entstehen.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
mittels einer Transportkette (43) unter die den Speicher (55)
bildende Trägerstruktur ziehbare Adressenstreifens (6) durch eine
Leimdüse (67) beschichtbar ist.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
nach der Erzeugung der Adressenaufkleber (69) die Produkte (59)
mittels Greifer (72, 73) erfaßbar und nach Freigabe aus dem
Speicher (55) durch Absenken der Greifer (72, 73) zwischen als
Saugbänder wirkende Zahnriemen (64) führbar sind.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem
Absenken der Produkte (59) jeweils eine Seite der
Endlos-Zahnriemen (64) mittels einer Andruckrolle (81), die
durch eine gemeinsame verschiebbare Anschlagleiste (84)
verschwenkbar sind, ausgelenkt wird, wobei der Zahnriemen
(64) jeweils über ein federnd vorgespanntes Zahnriemenrad
(76) gestrafft ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Absenkens der Produkte (59) die Adressenaufkleber
(69) durch die Zahnriemen (64) auf jeweils ein zu adressierendes
Produkt (59) unter Antrieb der Zahnriemen (64)
aufgebracht wird, wobei die Andruckrollen (81) jeweils ein
Gegenlager auf der anderen Seite der Produkte (59) bilden.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Absenken der Produkte (59)
mittels der Greifer (72, 73, Fig. 17) die Produkte (59) auf eine
Leiste (74) aufsetzbar sind, wonach die Greifer (72, 73) die
Produkte (59) an einer hinteren Position (72′′, 73′′)
freigeben, so daß die Produkte (59) unter weiterer
Absenkung auf Schienen (97, 98) absetzbar sind.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die an
Ketten (99, 100) geführten Schienen (97, 98) zwecks Abgabe der
adressierten Produkte (59) an eine Abnahmestelle (104) absenkbar
sind.
12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 5 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß den mit Bohrungen (65) versehenen
Zahnriemen (64) Kanälen (62) zugeordnet sind, die über Schläuche
(61) mit einer vakuumbeaufschlagten Rohrleitung (60) verbunden
sind.
13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adressenrollen (31) an
drehbaren Tragscheiben (11) drehbar positioniert sind und
mittels eines Elektromagneten (19) und einer in eine Nut (16)
eingreifenden Blattfeder (15) jeweils auf einem Zapfen (12)
blockierbar sind und daß nach Aufhebung der Blockierung die
jeweils ausgewählte Adressenrolle (31) durch einen
mit einem Antriebsrad (22) ausgestatteten Antriebsmotor (21)
antreibbar ist.
14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Übergabevorrichtung
(Fig. 8, 9, 13) einen mit einem Aufnahmegreifer (38)
versehenen Pneumatikkolben (39) aufweist, durch den ein Ende des
Adressenstreifens (6) erfaßbar ist und daß über den
Aufnahmegreifer (38) der Adressenstreifen (6) einem
Transportgreifer (42) zuführbar ist, der an der
Transportkette (43) befestigt ist.
15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb aller Zahnriemen (64)
zwecks Aufbringung der Adressenaufkleber (69) jeweils über mit
Antriebsrädern (76) versehene durch Kupplungen (86, 87, 85)
getrennte Wellenstücke (88, 89) erfolgt, die gemeinsam mit einer
Antriebskette (91) verbunden sind.
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3805877A DE3805877A1 (de) | 1988-02-25 | 1988-02-25 | Adressiervorrichtung fuer produkte, insbesondere fuer falzprodukte |
US07/300,340 US4949948A (en) | 1988-02-25 | 1989-01-23 | Addressing system for products located in or on a plurality of storage holders particularly folded printed products |
EP89102621A EP0330067B1 (de) | 1988-02-25 | 1989-02-16 | Adressiervorrichtung für Produkte, insbesondere für Falzprodukte |
DE8989102621T DE58904993D1 (de) | 1988-02-25 | 1989-02-16 | Adressiervorrichtung fuer produkte, insbesondere fuer falzprodukte. |
JP1041998A JPH01267145A (ja) | 1988-02-25 | 1989-02-23 | シート状の折り製品のような製品に用いられるアドレッシング装置 |
Applications Claiming Priority (1)
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