DE3802499C2 - - Google Patents
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- DE3802499C2 DE3802499C2 DE19883802499 DE3802499A DE3802499C2 DE 3802499 C2 DE3802499 C2 DE 3802499C2 DE 19883802499 DE19883802499 DE 19883802499 DE 3802499 A DE3802499 A DE 3802499A DE 3802499 C2 DE3802499 C2 DE 3802499C2
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- A01G—HORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
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- C05F—ORGANIC FERTILISERS NOT COVERED BY SUBCLASSES C05B, C05C, e.g. FERTILISERS FROM WASTE OR REFUSE
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- C05F17/90—Apparatus therefor
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- C05F17/914—Portable or transportable devices, e.g. transport containers or trucks
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kompostieren
organischer Abfälle bestehend aus einem eine Rottekammer
bildenden, Kompostbehälter mit einer an einem Ende des
Kompostbehälters angeordneten, mit einer Einfüllklappe
verschließbaren Einfüllöffnung zum Einfüllen der Abfälle
und mit einer in dem Kompostbehälter angeordneten
Belüftungseinrichtung.
Eine solche Vorrichtung ist aus der DE-PS 35 17 262
bekannt und besteht aus einem Müllgefäß. Dieses bekannte
Müllgefäß dient zur Aufnahme von zu kompostierenden
Abfällen und weist einen Siebeinsatz in Form eines
Korbes auf, in den die Rottemasse eingegeben wird. Zur
Belüftung enthalten die Wände des Müllgefäßes im unteren
Bereich Lüftungsöffnungen, durch die Außenluft in das
Gefäß eintreten kann. Nachteilig ist dabei, daß die
Belüftung ungleichmäßig erfolgt. Ein weiterer Nachteil
besteht darin, daß der Kompostierungsvorgang bei
niedrigen Temperaturen zum Erliegen kommt, was gerade im
Winter häufig der Fall ist.
Eine weitere Vorrichtung ist aus der
DE-PS 25 08 321 bekannt und besteht aus einem
waagerecht oder geneigt angeordneten Drehzylinder
zur Schnellkompostierung der organischen Abfallstoffe,
der Ein- und Austragsorgane in je einer
Stirnseite des Zylinders aufweist. Mittig in der
Längsrichtung des Zylinders verlaufend ist ein Rohr
mit Öffnungen für die Luftzufuhr vorgesehen,
während im oberen Teil des Zylinders eine Absaugeinrichtung
für Abgase angeordnet ist, die mehrere,
in Längsrichtung des Zylinders verlaufende und Öffnungen
aufweisende Rohre umfaßt. Das Rohr für die
Luftzufuhr und die Rohre für die Absaugeinrichtung
sowie ggf. eine Wasserzuführeinrichtung dienen bei
der bekannten Vorrichtung dazu, die Wirksamkeit der
beim Kompostierungsvorgang erforderlichen Mikroorganismen
durch eine Verbesserung von deren Umgebungsbedingungen
zu erhöhen. Die bekannte Vorrichtung
ist jedoch verhältnismäßig aufwendig aufgebaut und
wirtschaftlich nur im stationären Betrieb einzusetzen,
wobei die Anschaffungskosten für die bekannte
Vorrichtung sehr hoch sind und die Handhabung
der Vorrichtung im Betrieb umständlich ist.
Außerdem kann es bei der bekannten Vorrichtung
nicht ausgeschlossen werden, daß infolge mangelnder
homogener Feinbelüftung mit Sauerstoff bzw. Luft
sich Trockennester in der Rottemasse ausbilden.
Aus der DE-OS 31 04 769 ist ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Gewinnung nutzbarer Wärme durch
Schnellverrottung bzw. Kompostierung pflanzlicher
Abfallstoffe sowie Stallmist bekannt. Das zur Verrottung
bestimmte Material wird bei dem bekannten
Verfahren vor der Eingabe in einen Reaktor zunächst
grob zerkleinert und im Reaktorinneren unter ständiger
Vermischung in einem Kreislauf durch verschiedene
Kammern geführt, wobei das Material während
dieses Kreislaufs belüftet und erneut nachzerkleinert
wird. Die bekannte Vorrichtung bzw. der
Reaktor besteht dabei aus einem liegenden Behälter
mit einer Einfüllöffnung und im Behälterinneren
angeordneter, um eine horizontale Achse umlaufender
Rührschnecke sowie einer Entnahmeöffnung am Ende
des Kompostierungskreislaufs. Auch diese bekannte
Vorrichtung setzt hohe Anschaffungskosten voraus
und ist infolge der zahlreichen Fördereinrichtungen
störungsanfällig und im Betrieb umständlich zu handhaben.
Darüber hinaus ist notwendigerweise
mindestens ein elektrischer Antrieb erforderlich,
der zusätzliche Betriebskosten und die Nähe eines
elektrischen Anschlusses erforderlich macht. Die
Ausnutzung bzw. teilweise Ausnutzung der beim Kompostieren
entstehenden Verrottungswärme ist darüber
hinaus nur mit maschinellen Hilfsmitteln möglich,
was ebenfalls den Anwendungsbereich der bekannten
Vorrichtung herabsetzt.
Schließlich ist aus der DE-PS 34 42 058 eine schräg
gestellte Drehtrommel zur Herstellung von Düngemitteln
aus Abfällen durch ärobe Fermentierung bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden,
daß eine wirksame und rasche Kompostierung über das
ganze Jahr hinweg und dabei eine einfache Entnahme des
Kompostguts gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß sich die Belüftungseinrichtung im wesentlichen über
die gesamte Länge und/oder den Boden des Kompostbehälters
erstreckt und mit einer Druckluftpumpe oder einem
Gebläse verbunden ist,
daß am entgegengesetzten Ende des Kompostbehälters eine
mit einer Entnahme-Klappe verschließbare Entnahmeöffnung
angeordnet ist,
und daß die Wände des Kompostbehälters, die Einfüllklappe
und die Entnahmeklappe mit einer Wärmeisolierschicht
versehen sind.
Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin,
daß eine im wesentlichen über die gesamte Länge der
Rottekammer vorhandene Belüftungseinrichtung vorgesehen
ist, welche die Rottemasse gleichmäßig belüftet. Da die
Belüftungseinrichtung mit Druckluft oder Gebläseluft
versorgt werden kann, kann der für den Kompostiervorgang
notwendige Lufteintrag in die Rottemasse in gewünschter
Weise erhöht werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß der Behälter innenseitig mit einer Wärmeisolierschicht
versehen ist, so daß auch bei niedrigen Temperaturen
wie z. B. im Winter der Kompostiervorgang erfolgreich
ablaufen kann.
Durch sämtliche erfindungsgemäßen Merkmale wird demnach
gewährleistet, daß der Kompostiervorgang wesentlich
verbessert wird und daher wesentlich rascher abläuft und
insbesondere auch bei niedrigeren Temperaturen im Winterhalbjahr
ablaufen kann und nicht zur Ruhe kommt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Lösung sind den Merkmalen der Unteransprüche zu
entnehmen.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
soll der der Erfindung zugrundeliegende
Gedanke näher erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine mobile Kompostierungsvorrichtung
mit manuell betätigbarer
Zerkleinerungseinrichtung;
Fig. 2 eine Prinzipskizze für die Erläuterung
des Kompostierungsvorgangs in einer
Kompostierungsvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch einen vereinfachten
Kompostierungsbehälter; und
Fig. 4 einen Querschnitt durch den Kompostierungsbehälter
gemäß Fig. 3.
Der in Fig. 1 dargestellte Längsschnitt durch eine
mobile Kompostierungsvorrichtung zeigt einen Kompostbehälter
1 in Form eines Rohrs oder eines
Schubkastens aus beispielsweise Polyurethan-Hartschaum,
der als serienmäßig hergestelltes Teil erhältlich
ist und im Innenraum mit einer bakterienbeständigen
Kunststoffbeschichtung versehen wird.
Der Kompostbehälter 1 umschließt eine Rottekammer
mit einer oberen Einfüllöffnung 11 und einer unteren
Entnahmeöffnung 12 und ist an seiner Außenwand
mit einer Stahlblech- oder Aluminiumverkleidung
7 versehen und auf einem Halterahmen 6 montiert,
an den im unteren Bereich Räder 9 angeordnet
sind, während im oberen Bereich in der Nähe der Einfüllöffnung
11 ein oder mehrere Handgriffe 10 vorgesehen
sind.
Die Entnahmeöffnung 12 wird durch eine Entnahmeklappe
5 gebildet, die um eine horizontale Achse
schwenkbar am Halterahmen 6 befestigt ist. Sie
verschließt einen an den Kompostbehälter 1 angebrachten
Entnahmekasten 120, der so konstruiert
ist, daß die Kompostierungsvorrichtung im stationären
Betrieb einen sicheren Stand erhält. Sie
weist eine abgeschrägte Wand 121 und ein waagerechtes
Bodenblech 122 auf, das im stationären Betrieb
die Bodenauflage gewährleistet.
Der Schwerpunkt der gesamten Kompostierungsvorrichtung
ist dabei so konstruiert, daß mit einem leichten
Ankippen der Kompostierungsvorrichtung der Entnahmekörperboden
122 angehoben und die Räder 9 den
Kompostierungsbehälter 1 tragen, so daß die Kompostierungsvorrichtung
mobil zu verschiedenen Einsatzorten
transportiert werden kann.
Die ebenfalls mit einer starken Wärmeisolierschicht
versehene Einfüllklappe 4 ist am höchsten Punkt der
Rottekammer 2 angebracht, während - wie vorstehend
beschrieben - die Entnahmeklappe 5 am tiefsten
Punkt der Rottekammer 2 angebracht ist und durch
ihre Anordnung an der Vorderseite des Kompostbehälters
1 in Verbindung mit einem auf der gleichen
Seite angebrachten Handgriff 23 zum Öffnen der Einfüllklappe
4 eine leichte Bedienbarkeit der Kompostierungsvorrichtung
sicherstellt.
In der Mitte der Rottekammer 2 ist eine Belüftungseinrichtung
3 vorgesehen, die sich über die gesamte
Länge der Rottekammer erstreckt. An ihrem unteren
Ende ist ein Druckluftschlauch 17 befestigt, der
beispielsweise aus einer Seitenwand des Kompostbehälters
1 herausgeführt und mit einer Hochdruckluft-
Fußpumpe 8 verbunden ist, mit der ein Überdruck bis
zu 2 Bar erzeugt werden kann. Mit Hilfe dieser Belüftungseinrichtung
3 ist eine ausreichende Belüftung
der in der Rottekammer 2 befindlichen Rottemasse
und eine optimale Wärmeverteilung möglich.
Die Belüftungseinrichtung 3 kann wahlweise aus
einem Kunststoffrohr, vorzugsweise einem PVC-Rohr,
bestehen, das mit am Umfang und über die Länge
gleichmäßig verteilten Längsschlitzen versehen ist.
Alternativ hierzu kann die Belüftungseinrichtung 3
aus einem PVC-Rohr mit Bohrungen und einem dünnen
Gummiüberzug bestehen, der ebenfalls mit Bohrungen
und/oder Schlitzen versehen ist. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, die Belüftungseinrichtung
aus Flachschläuchen mit feinverteilten Bohrungen
oder keilförmig angeordneten Schlitzen auszubilden,
die sich bei einem Überdruck von innen öffnen und
bei normalem Luftdruck wieder verschließen.
Schließlich kann die Belüftungseinrichtung 3 aus
porösen Kunststoff- oder Steinrohren bestehen, die
nach beiden Seiten Gase durchlassen, das Eindringen
von Wasser jedoch verhindern.
Durch die zentral angeordnete Belüftungseinrichtung
3 und die vielen mikroskopisch kleinen Öffnungen in
der Belüftungseinrichtung ist sichergestellt, daß
die Mikroorganismen über die gesamte Länge der
Rottekammer 2 mit genügend Luft/Sauerstoff versorgt
werden und so anaerobe Zonen nicht entstehen
können.
Im Bereich des oberen Drittels des Kompostbehälters
1 ist ein mit seinem Temperaturfühler in die Rottkammer
2 ragendes, von außen ablesbares Therometer
19 angeordnet.
In einen Einsatz der Einfüllklappe 4 kann zusätzlich
eine Zerkleinerungseinrichtung angeordnet werden,
die aus einem mit einem Handgriff 16 versehenen
Messer 14 und einer Platte 15 besteht.
Durch Auf- und Abwärtsbewegung des am Handgriff 16
gehaltenen und um eine Achse 24 schwenkbaren
Messers 14 kann grobes Rottematerial, wie beispielsweise
Zweige oder Äste, vor dem Einfüllen in die
Rottekammer 2 zerkleinert bzw. aufgefasert werden.
Anhand der in Fig. 2 dargestellten Prinzipskizze
soll der Betrieb und das Funktionsprinzip der Kompostierungsvorrichtung
gemäß Fig. 1 näher erläutert
werden.
Als organisches Material zum Kompostieren in der
Kompostierungsvorrichtung gemäß Fig. 1 sind Gartenabfälle,
wie Laub von Obstgehölzen, Birken oder
Eichen, Heckenausschnitte, Astholz, Ausschnitte von
Gartenblumen, Rasenschnitte, Gemüseabfälle sowie
Mist von Kleintieren, wie Kaninchen und Hühnern,
Küchenabfälle wie Gemüsereste, Kartoffelschalen,
Rückstände aus Kaffee- und Teefiltern, Zwiebelschalen,
Schnittlauch- und Obstreste sowie unbedrucktes
Papier und Pappe ohne Beschichtung und Beschriftung
geeignet. Die ggf. zuvor mittels der Zerkleinerungseinrichtung
zerkleinerten organischen Abfälle
werden durch Anheben der Einfüllklappe 4 in
die Rottekammer 2 eingegeben, wobei die Zerkleinerung
und das homogene Mischen der organischen
Abfälle Voraussetzung für eine gute Kompostierung
sind. Zusätzlich kann ein Schnellkompostierungsmittel
wie handelsübliche Rottebeschleuniger in die
Rottekammer 2 zugegeben werden.
Nach dem Einfüllen der organischen Abfälle in die
Rottekammer 2 wird nach etwa drei Tagen jeden
zweiten bis dritten Tag die Hochdruckluft-Fußpumpe
8 mehrmals betätigt, wobei am Thermometer 19 ablesbar
ist, wie die Rottetemperatur innerhalb weniger
Tage infolge der starken Wärmisolation des Kompostbehälters
1 bis zu einer Temperatur von +78°C ansteigt.
Durch die Belüftungseinrichtung 3 und den
Rottevorgang entstehen Gase und Wasserdämpfe, die
sich in der Belüftungseinrichtung 3 sammeln und im
oberen Drittel der Rottekammer in die Rohmasse eindringen,
wodurch das Rohmaterial vorgewärmt wird.
Der warme Wasserdampf enthält Mikroorganismen,
durch die das Rohmaterial geimpft und der Kompostierungsvorgang
in wenigen Stunden eingeleitet
wird. Dabei bilden sich folgende Zonen heraus:
- a) Einführzone A mit einer Vorwärmung des Rottematerials durch die in der Belüftungseinrichtung 3 aufsteigende Wärme, in der der Kompostierungsvorgang durch die Zugabe von Schnellkompostierungsmitteln beschleunigt werden kann. In dieser Zone herrscht eine Temperatur von ca. 10-20°C.
- b) An die Einführzone A schließt sich die dynamische Rottezone B mit einer maximalen Temperatur von bis zu 80°C an.
- c) Daran anschließend folgt die Materialreduzierungszone C mit einer Temperatur, die von ca. 40°C bis auf ca. 25°C absinkt.
- d) Die unterste Zone D charakterisiert den Bereich des Aufenthalts von Regenwürmern der Vermehrung von Regenwürmern und der Rotteumsetzung mit einer Temperatur, die von ca. 25°C bis auf ca. 10°C absinkt.
Infolge des intensiven Rottevorgangs sackt das
Rottematerial nach ca. zwei Wochen in sich zusammen,
so daß erneut Rohmaterial über die Einfüllöffnung
11 nachgefüllt werden kann. Vorteilhafterweise
sollte nach ca. drei Wochen etwa 20% des verrotteten
Materials über die Entnahmeöffnung 12 entnommen
und über die Einfüllöffnung 11 erneut in die
Rottekammer 2 eingefüllt werden, so daß ein Dauerbetrieb
eingeleitet wird.
Im Dauerbetrieb kann zerkleinertes Rohmaterial der
Rottekammer 2 je nach Anfall über die Einfüllöffnung
11 ständig zugeführt werden, wobei beim Nachfüllen
die Hochdruckluftpumpe 8 zur Luftzufuhr betätigt
wird.
Dabei stellt die Heißkompostierung bzw. Schnellverrottung
sicher, daß die Garten- und Küchenabfälle
mit ihren nutzbaren, organischen Bestandteilen
einer umweltentlastenden Verwertung zugeführt werden,
wobei die Garten- und Küchenabfälle infolge
der Heißkompostierung von Parasiten und Keimen befreit
und die relative Keimfähigkeit von Unkrautsamen
völlig abgebaut wird.
In Fig. 3 ist ein gegenüber dem Kompostbehälter
gemäß Fig. 1 vereinfachter Kompostbehälter im Längsschnitt
dargestellt, wobei gleiche Bezugsziffern
gleiche Teile bezeichnen wie beim Kompostbehälter
gemäß Fig. 1.
Der in Fig. 3 dargestellte Kompostbehälter ist als
selbsttragender Körper ausgebildet, der mit einer
Kunststoff- und/oder Edelstahl-Innenbeschichtung
versehen ist und eine statisch belastbare Außenhaut
aus Polyester-Glasfaser und/oder aus Aluminium aufweist.
Der Behälter selbst wird durch eine Glasfasermatte
gebildet, wobei infolge des in der Rottekammer
2 befindlichen, verrottenden organischen Abfalls
der Kompostbehälter 1 in der oben beschriebenen
Weise haltbar ist mit Durchmessern von 300
bis 900 mm und einer Höhe bis 1,5 m.
Im Bereich der Einfüllklappe 4 ist eine Entlüftungseinrichtung
vorgesehen, während am Bodenbereich 122
parallel zum Boden verlegte Belüftungsrohre 34 vorgesehen
sind, die Löcher und/oder Schlitze 35 aufweisen,
durch die die mit der Fußpumpe 8 geförderte
Luft in die Rottekammer 2 entweichen kann (Fig. 4).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die aus physikalischen
Gründen senkrecht nach oben entweichende
Wärme auszunutzen, wie dies am Beispiel des in Fig. 5
dargestellten Hochbeet-Schnellkomposters erläutert
werden soll.
Die vorstehend beschriebenen Kompostierungsvorrichtungen
für die Kompostierung flüssiger und organischer
Abfälle sind im wesentlichen aus Serienteilen
gefertigt und ermöglichen aufgrund ihrer
konstruktiven Ausgestaltung einen ganzjährigen Betrieb.
Sie sind preiswert herstellbar und in beliebiger
Weise mobil einsetzbar, so daß sie überall
dort eingesetzt werden können, wo organische Abfälle
in ausreichender Menge anfallen.
Durch die zentrisch angebrachte Zwangsbelüftung
mittels der Belüftungseinrichtung 3 in Verbindung
mit der starken Wärmedämmung durch Verwendung
beispielsweise eines Polyurethanschaums für die
Wandung des Kompostbehälters 1 und durch starke
Wärmedämmung der Einfüll- und Entnahmeöffnung wird
eine deutliche Verkürzung der Rottezeit erzielt und
darüber hinaus infolge der hohen Wärmeentwicklung
von bis zu 80°C eine wirtschaftliche Ausnutzung der
entstehenden Wärme ermöglicht. Die Rottetemperatur
im thermophilen Bereich garantiert eine Homogenisierung
des Materials und vermindert darüber hinaus
die Keimfähigkeit von Unkrautsamen. Im unteren
Drittel der Rottekammer 2 entstehen lediglich Temperaturen
von bis zu 25°C, einer idealen Aufenthaltstemperatur
für Regenwürmer, die den Rohkompost zu
einem hochwertigen Biokompost verarbeiten. Darüber
hinaus ermöglicht die hohe Rottetemperatur sowie
die bei der Verrottung entstehenden Gase das Betreiben
eines mit der Kompostierungsvorrichtung
verbindbaren Gewächshausteils, so daß ganzjährig
Früchte und/oder Gemüse auch bei einem Einsatz der
Kompostierungsvorrichtung im Gartenbetrieb möglich
ist. Durch den Wegfall von Antriebsaggregaten ist
mit der vorstehend beschriebenen Kompostierungsvorrichtung
ein sinnvolles Recycling und die Erzeugung
hochwertigen biologischen Düngers möglich.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Kompostieren organischer Abfälle
bestehend aus einem eine Rottekammer (2) bildenden, Kompostbehälter
(1) mit einer an einem Ende des Kompostbehälters
(1) angeordneten, mit einer Einfüllklappe (4)
verschließbaren Einfüllöffnung (11) zum Einfüllen der
Abfälle und mit einer in dem Kompostbehälter (1) angeordneten
Belüftungseinrichtung (3),
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Belüftungseinrichtung (3) im wesentlichen über die gesamte Länge und/oder den Boden (122) des Kompostbehälters (1) erstreckt und mit einer Druckluftpumpe oder einem Gebläse (8) verbunden ist,
daß am entgegengesetzten Ende des Kompostbehälters (1) eine mit einer Entnahme-Klappe (5) verschließbare Entnahmeöffnung (12) angeordnet ist,
und daß die Wände des Kompostbehälters (1), die Einfüllklappe (4) und die Entnahmeklappe (5) mit einer Wärmeisolierschicht (7) versehen sind.
daß sich die Belüftungseinrichtung (3) im wesentlichen über die gesamte Länge und/oder den Boden (122) des Kompostbehälters (1) erstreckt und mit einer Druckluftpumpe oder einem Gebläse (8) verbunden ist,
daß am entgegengesetzten Ende des Kompostbehälters (1) eine mit einer Entnahme-Klappe (5) verschließbare Entnahmeöffnung (12) angeordnet ist,
und daß die Wände des Kompostbehälters (1), die Einfüllklappe (4) und die Entnahmeklappe (5) mit einer Wärmeisolierschicht (7) versehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kompostbehälter (1) als
längliches, zylindrisches Rohr oder als länglicher
Schubkasten ausgebildet und im stationären Betrieb senkrecht
oder geneigt angeordnet ist, so daß die Einfüllöffnung
(11) am höchsten Punkt des Kompostbehälters (1)
und die Entnahmeöffnung (12) am niedrigsten Punkt des
Kompostbehälters (1) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung
(3) aus einem Kunststoffrohr mit in dessen Wandung vorgesehenen
Längsschlitzen (31) besteht.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung
(3) aus einem Kunststoffrohr mit in dessen Wandung vorgesehenen
Bohrungen und einem mit Bohrungen und/oder
Schlitzen versehenen elastischen Überzug besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung
(3) aus einem oder mehreren Flachschläuchen (30) mit
Schlitzen (31) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung
(3) aus einem porösen Kunststoff- oder Steinrohr besteht.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen und/oder
Schlitze (31) durchgehend über die gesamte Länge der
Belüftungseinrichtung (3) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kompostbehälter (1) aus
einer Kunststoff und/oder Edelstahl-Innenbeschichtung
und aus einer statisch belastbaren Außenhaut aus Polyester-
Glasfaser und/oder aus Aluminium und einer Glasfasermatte
und die Belüftungseinrichtung (34) aus am
Boden (122) des Kompostbehälters (1) verlegten Rohren
(34) mit Schlitzen und/oder Löchern (35) bestehen.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnung (11) mit
einer Einrichtung (15) zum Zerkleinern von groben oder
sperrigen organischen Abfällen versehen ist, die in
einem Einsatz der Einfüllklappe (4) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883802499 DE3802499A1 (de) | 1987-05-19 | 1988-01-28 | Vorrichtung zum kompostieren organischer abfaelle |
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DE8707175U DE8707175U1 (de) | 1987-05-19 | 1987-05-19 | Vorrichtung zum Kompostieren organischer Abfälle |
DE19883802499 DE3802499A1 (de) | 1987-05-19 | 1988-01-28 | Vorrichtung zum kompostieren organischer abfaelle |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3802499A1 DE3802499A1 (de) | 1988-12-01 |
DE3802499C2 true DE3802499C2 (de) | 1991-05-02 |
Family
ID=25864355
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883802499 Granted DE3802499A1 (de) | 1987-05-19 | 1988-01-28 | Vorrichtung zum kompostieren organischer abfaelle |
Country Status (1)
Country | Link |
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