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DE3801953C2 - Massagegerät für den Handbetrieb - Google Patents

Massagegerät für den Handbetrieb

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Publication number
DE3801953C2
DE3801953C2 DE19883801953 DE3801953A DE3801953C2 DE 3801953 C2 DE3801953 C2 DE 3801953C2 DE 19883801953 DE19883801953 DE 19883801953 DE 3801953 A DE3801953 A DE 3801953A DE 3801953 C2 DE3801953 C2 DE 3801953C2
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DE
Germany
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massage
massage device
drive motor
handle
carrier
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DE19883801953
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DE3801953A1 (de
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Kurt Stoll
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Festo SE and Co KG
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Festo SE and Co KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H7/00Devices for suction-kneading massage; Devices for massaging the skin by rubbing or brushing not otherwise provided for
    • A61H7/002Devices for suction-kneading massage; Devices for massaging the skin by rubbing or brushing not otherwise provided for by rubbing or brushing
    • A61H7/004Devices for suction-kneading massage; Devices for massaging the skin by rubbing or brushing not otherwise provided for by rubbing or brushing power-driven, e.g. electrical
    • A61H7/005Devices for suction-kneading massage; Devices for massaging the skin by rubbing or brushing not otherwise provided for by rubbing or brushing power-driven, e.g. electrical hand-held

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Description

Die Erfindung betrifft ein Massagegerät für den Handbetrieb, mit zwei Handgriffen zum Halten des Gerätes, mit einem zwischen den beiden Handgriffen angeordneten Besatzträger, der mit einem Massageelemente wie Borsten oder Noppen aufweisenden Massagebesatz versehen ist, wobei der Besatzträger als bezüg­ lich den Handgriffen drehbarer Drehkörper ausgeführt ist, der mittels eines an oder in einem Handgriff angeordneten Antriebs­ motors zu einer Rotationsbewegung antreibbar ist.
Ein Massagegerät dieser Art geht aus der DE 79 30 625 U1 hervor. Bei diesem bekannten Gerät besteht der Besatzträger aus einem zylindrischen Kunststoffkörper, in dem die aus Borsten be­ stehenden Massageelemente verankert sind. Der Besatzträger ist an zwei stirnseitig angeordneten Handgriffen drehgelagert, wo­ bei sich in einem der Handgriffe ein Antriebsmotor für die Er­ zeugung der Rotationsbewegung des Besatzträgers befindet.
Das bekannte Massagegerät mag zwar zum Frisieren von Haaren be­ sonders geeignet sein. Beim Massieren beliebiger Körperteile weist die Handhabung jedoch gewisse Unzulänglichkeiten auf. Auf Grund der unregelmäßigen Körperkonturen ist eine gleichmäßige Massage unter Ausnutzung der Baulänge des Massagebesatzes kaum möglich. Denkbar wäre es, diese Nachteile durch Verwendung be­ sonders langer Borsten zu kompensieren, die sich auf Grund ihrer Verformbarkeit an die Körperkontur anpassen können. Intensive Massagen, die einen härteren Massagebesatz erfordern, lassen sich damit jedoch nicht durchführen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Massagegerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das bei einfacher Hand­ habung und guter Massagewirkung eine gewisse Anpassung an die Kontur der zu massierenden Körperpartie ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Besatzträger von einem wendelförmig gewundenen, eine Vielzahl von axial auf­ einanderfolgend angeordneten Windungen aufweisenden und aus Metall oder Kunststoff bestehenden biegbaren Drahtkörper ge­ bildet ist.
Auf diese Weise liegt ein Besatzträger vor, der sich auf Grund seines wendelförmigen Aufbaus unter Vergrößerung und/oder Ver­ ringerung des Abstandes zwischen benachbarten Windungen biegen läßt, um eine gewisse Anpassung an die Rundungen der zu mas­ sierenden Körperpartien zu erzielen. Die bei einem Massage­ vorgang nutzbare Länge des Massagebesatzes wird auf diese Weise vergrößert und man erreicht einen großflächigeren gleichmäßigen Massageeffekt.
Zwar ist es aus der DE-PS 5 20 245 bereits bekannt, im Zusammen­ hang mit massierenden Hautbürsten spiralig geformte elastische Mittel vorzusehen, um die Massagewirkung zu optimieren. Diese elastischen Mittel bilden allerdings nur eine Aufhängung für den selbst starr ausgebildeten Borstenträger, um ein be­ sonderes Betriebsverhalten zu erzielen. Wird der rotierende Borstenträger angestoßen, führt er eine Art Zentrifugalbe­ wegung aus, die dazu führt, daß die rotierende Bürste zusätz­ lich massierend auf dem betreffenden Körperteil aufschlägt.
Die DE 36 20 295 A1, die DE 84 26 837 U1, die DE-GM 18 20 932, die DE-GM 17 90 111 und die FR 646 672 beschreiben ausnahmslos Massagegeräte, bei denen der Besatzträger ein starres, stab­ förmiges Teil ist, das an lediglich einem Handgriff drehge­ lagert ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unter­ ansprüchen hervor.
In zweckmäßiger Ausgestaltung ist der den Besatzträger bildende Drahtkörper über seine gesamte Länge von dem Massagebesatz um­ geben.
Um die Handhabung des Massagegerätes weiter zu vereinfachen, ist es von Vorteil, wenn an dem den Antriebsmotor aufweisenden Hand­ griff ein Betätigungsschalter für den Antriebsmotor vorgesehen ist.
Ferner ist es zweckmäßig, an dem betreffenden Handgriff eine Energiequelle für netzunabhängigen Betrieb anzuordnen, beispiels­ weise einen wiederaufladbaren Akku oder eine Batterieeinheit. Dies erlaubt einen kabellosen Betrieb des Gerätes. Zur Aufla­ dung des Akkus ist dieser zweckmäßigerweise abnehmbar am Hand­ griff angeordnet.
Um die Massageintensität bedarfsgemäß variieren zu können, ist die Motordrehzahl zweckmäßigerweise elektronisch regelbar. Es ist auch möglich, ein Übersetzungsgetriebe vorzusehen, das zwischen den Besatzträger und den Antriebsmotor zwischenge­ schaltet ist.
Bei einer besonders einfach herstellbaren Variante ist der Massagebesatz einstückig mit dem Besatzträger ausgebildet und besteht vorzugsweise aus Kunststoffmaterial. Die Herstellung kann im Rahmen eines Spritzgußverfahrens erfolgen.
Desweiteren ist es von Vorteil, wenn der Besatzträger an seinen dem jeweiligen Handgriff zugewandten Endbereichen einen linearen Abschnitt aufweist, der eine Lagerachse bildet, die in dreh­ fester Verbindung mit dem Besatzträger steht und am zugeordneten Handgriff drehbar gelagert ist. Hierbei ist vorzugsweise eine der Lagerachsen als lösbar mit dem zugeordneten Handgriff ver­ bundene Steckachse ausgebildet. Die dem Antriebsmotor zugeordnete Lagerachse ist zweckmäßigerweise verdrehfest und lösbar mit der koaxial angeordneten Antriebsachse des Antriebsmotors gekuppelt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeich­ nungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein mit einem Besatzträger, einem Massagebesatz und zwei Handgriffen ausgestattetes Massagegerät in schematischer Darstellung, zur Verdeutlichung des grundsätzlichen Aufbaues des Massagegerätes,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Massagegerät aus Fig. 1 gemäß Schnittlinie II-II,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine abgewandelte Bauform des Massagegerätes aus Fig. 1 analog der Schnitt­ linie II-II,
Fig. 4 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Massagegerätes mit spiralförmig wendelartig ge­ wundenem Besatzträger,
Fig. 5 das Massagegerät aus Fig. 4 in einer übertrieben dargestellten Biegestellung und
Fig. 6 einen Ausschnitt aus einem weiteren Ausführungsbei­ spiel, wobei lediglich ein Teil einer Lagerachse und ein einen Antriebsmotor enthaltender Handgriff abgebildet sind, teilweise in Schnittdarstellung.
Zunächst soll das in den Fig. 1 und 2 abgebildete Massagege­ rät erläutert werden. Es enthält einen Besatzträger 1, der von kreiszylindrischer Gestalt ist und an dessen Außenmantelfläche ein Massagebesatz 3 angeordnet ist. Der Massagebesatz 3 enthält eine Vielzahl einzelnen Massageelemente 4, die von einzelnen Borsten oder Noppen gebildet sind.
Der Massagebesatz 3 ist hier also nicht von einem zusammen­ hängenden Körper gebildet, sondern allein aus der Vielzahl der gleichmäßig über die Außenmantelfläche 2 verteilt angeordneten Massageelemente 4. Sie sind vorteilhafter­ weise einstückig mit dem Besatzträger 1 ausgebildet und bestehen wie dieser aus Kunststoffmaterial, was die Her­ stellung im Rahmen eines Spritzgießverfahrens in kosten­ günstiger Weise ermöglicht.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 enthält ferner zwei Handgriffe 5, 5′, zwischen denen der Besatzträger 1 angeordnet ist und die jeweils als separate Bauteile ausgebildet sind. Der Besatzträger 1 ist mit beiden Hand­ griffen jeweils über eine Lagerachse 6, 6′ drehbar ver­ bunden. In dem einen Handgriff 5 befindet sich ein ge­ strichelt dargestellter Antriebsmotor 7, der in Antriebs­ verbindung mit der zugeordneten Lagerachse 6′ steht, die drehfest am Besatzträger 1 angeordnet und insbesondere einstückig mit diesem ausgebildet ist. Auf diese Weise läßt sich der Besatzträger 1 zusammen mit dem Massage­ besatz 3 zu einer Rotationsbewegung um seine Längsachse 8 antreiben, die mit der Längsachse der beiden Lagerachsen 6, 6′ zusammenfällt. Eine beispielhafte Drehrichtung ist durch Pfeil 11 angedeutet.
Während des Massagebetriebes ist es nunmehr ein einfaches, das Massagegerät an den beiden Handgriffen 5, 5′ zu fassen und den rotierenden Massagebesatz an die zu massierende menschliche Körperpartie zu halten, die auf diese Weise ohne körperliche Anstrengung gebürstet und massiert wird.
Da der Massagebesatz 3 bzw. dessen Massageelemente 4 den Besatzträger 1 mit Bezug auf die Drehachse 8 in Umfangs­ richtung umgeben, ergibt sich ein sanfter Massageeffekt.
Um das Gerät bei Bedarf ein- und ausschalten zu können, ist an dem den Motor 7 enthaltenden Handgriff 5 ein Be­ tätigungsschalter 9 für den Antriebsmotor 7 angeordnet.
Durch den im Handgriff angeordneten Motor 7 ergibt sich ein kompakter Aufbau des Gerätes, was besonders vorteil­ haft ist. Bei einer nicht näher dargestellten Ausführungs­ form ist der Motor ebenfalls am Handgriff angeordnet, befindet sich jedoch außerhalb desselben.
Die dem motorlosen Handgriff 5′ zugeordnete Lagerachse 6 ist vorzugsweise lösbar in diesen Handgriff 5′ einge­ steckt (gestrichelt angedeutet), wobei sie in einem an dem Handgriff 5′ gehalterten Kugel- oder Wälzlager 10 einsitzt, so daß zum Halten des Handgriffs 5′ kaum Kraft benötigt wird.
Besonders vorteilhaft bei diesem Ausführungsbeispiel ist weiter, daß die Energiequelle 14 für den als Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor 7 ebenfalls am Handgriff 5 angeordnet ist. Bei dieser Energiequelle 14 handelt es sich um einen Akku, der mittels zweier Steckkontakte 15 in entsprechenden Einstecköffnungen des Motors 7 im Rahmen einer Steckverbindung lösbar einsitzt. Geht der Energie­ vorrat zur Neige, so läßt sich der Akku gemäß Pfeilrichtung 16 abziehen und an einer beliebigen Steckdose erneut auf­ laden.
Die Energiequelle 14 ist vorzugsweise an der der Lagerachse 6′ entgegengesetzten Handgriff-Stirnseite angeordnet und kann als Teil des Handgriffes Verwendung finden. Anstelle des Akkus läßt sich auch eine Batterieeinheit verwenden.
In der Grundeinstellung ist das Massagegerät vorteilhafter­ weise langsam laufend ausgelegt, wobei die Rotations-Dreh­ zahl im Bereich von ca. 100 Umdrehungen pro Minute liegt. Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 ist jedoch zusätzlich drehzahlregelbar, wobei die Drehzahlregelung durch Veränderung der Motordrehzahl erfolgt. Zu diesem Zweck sitzt an dem den Motor enthaltenden Handgriff 5 außen zusätzlich ein Drehzahlregelknopf 17.
Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, den Durchmesser der zylindrischen Massageeinheit, bestehend aus dem Besatzträger 1 und dem Massagebesatz 3, in einer Größenordnung von ca. 50 mm zu wählen. Die axiale Länge dieser Massageeinheit kann variieren, es sind durchaus Längen bis ca. 600 mm realisierbar.
Während bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 der Massagebesatz und der Besatzträger einstückig ausgebildet sind, handelt es sich beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 um separate Teile. Der Besatzträger 1′ hat hier ebenfalls die Form einer kreiszylindrischen Walzen und der Massage­ besatz 3′ ist auf diesen Walzenkörper koaxial aufgezogen. Der Massagebesatz 3′ hat hier also, grob gesprochen, hohl­ zylindrische Gestalt und sitzt koaxial auf dem Besatzträger 1′. Der Massagebesatz 3′ besteht hier aus einem hülsen­ förmigen Manschettenteil 18 aus vorzugsweise gummielasti­ schem Material, der den Besatzträger 1′ koaxial umschließt und auf diesen auf Grund seiner Elastizität lösbar aufge­ spannt ist. Die einzelnen Massageelemente 4′ sind von Naturborsten gebildet, die am Manschettenteil 18 fest­ geknüpft sind und nach radial außen abstehen. Zugunsten eines guten Massageeffektes sind die Borsten sehr dicht aneinander angeordnet und Überdecken praktisch den ge­ samten Außenumfang des Manschettenteils 18.
Es ist auch möglich, die Borsten bzw. Massageelemente 4′ so anzuordnen, daß zwischen benachbarten Borsten größere Zwischenräume vorhanden sind.
Bei einem nicht näher dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Massagebesatz einstückig ausgebildet, indem die Massageelemente an den Manschettenteil einstückig ange­ formt sind und insbesondere aus Kunststoffmaterial be­ stehen.
Bei dem in den Fig. 4 und 5 abgebildeten Ausführungsbei­ spiel des erfindungsgemäßen Massagegerätes ist der Besatz­ träger 1′′ von einem Drahtkörper gebildet, der aus Metall oder Kunststoff besteht. Bemerkenswert ist, daß dieser Drahtkörper in Art einer Spiralfeder gewunden ist, so daß in der in Fig. 4 abgebildeten Normalstellung eine Vielzahl von Windungen 19 in Axialrichtung aufeinander­ folgend angeordnet sind. An den beiden axialen Enden läuft der Drahtkörper jeweils in einen linearen Abschnitt 20 aus, der die einstückig mit dem Besatzträger 1′′ verbundene Lagerachse darstellt. Die Lagerachsen sind wieder jeweils in einem Handgriff drehbar gelagert, eine der Achsen steht in Drehverbindung mit einem in einem Handgriff angeord­ neten Antriebsmotor 7′.
In Draht-Längsrichtung gesehen ist der Drahtkörper bzw. Besatzträger 1′′ über seine gesamte Länge von einem Massage­ besatz 3′′ umgeben. Er enthält vorzugsweise Massageelemente in Gestalt von Borsten, so daß die Massageeinheit quasi eine Spiralbürste darstellt.
Diese Wendelform der aus Besatzträger und Massagebesatz bestehenden Einheit hat den Vorteil, daß sie in Axial­ richtung 8 in gewissem Rahmen dehnbar ist, daß also der Abstand zwischen den einzelnen Windungen 19 variabel ist. Dies eröffnet die weitere Möglichkeit, den Besatzträger, wie in Fig. 5 übertrieben abgebildet, zu biegen, indem an den beiden Handgriffen 21 die entsprechende Biegekraft aufgebracht wird. In Fig. 5 ist der Massagebesatz der Einfachheit halber nicht abgebildet. Die Biegbarkeit erlaubt eine Anpassung der Massageeinheit an die Kontur der je­ weiligen zu behandelnden Körperpartie, was die Handhabung vor allem beim Massieren der Beine erleichtert.
Auch die weiter oben beschriebenen Ausführungsformen sind biegbar ausgebildet, zu welchem Zwecke der Besatz­ körper aus einem Material hergestellt wird, das eine ge­ wisse Verformung gestattet.
Hinsichtlich des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 und 2 ist nochmals darauf hinzuweisen, daß es sich bei den dort verwendeten Lagerachsen 6, 6′ um Steckachsen handelt, die lösbar in entsprechende Aufnahmen der Handgriffe einge­ steckt sind. Auf diese Weise lassen sich verschiedene aus Besatzträger und Massagebesatz bestehende Massage­ einheiten wahlweise mit den Griffen verbinden, deren Massage­ elemente unterschiedlich steif bzw. nachgiebig ausgebildet sind und verschiedene Massage-Intensität erlauben.
In Fig. 6 ist zur Verdeutlichung nochmals ein Handgriff­ bereich eines Massagegerätes abgebildet, bei dem zumindest die eine Lagerachse 6′′ als Steckachse ausgebildet ist. Ihr freies Ende ist mit einem Vierkant 22 versehen, der in eine entsprechend geformte Achsaufnahme einer Antriebs­ welle 23 lösbar und insbesondere verrastet eingesteckt ist. Die Antriebswelle 23 wird von einem im Handgriff angeordneten, in diesen insbesondere eingesteckten Antriebs­ motor 7′′ getrieben. Dieser Motor dreht mit hoher Dreh­ zahl, und um die für den Massagevorgang erforderliche geringere Massagedrehzahl der Lagerachse 6′′ zu erhalten, ist zwischen diese und den Antriebsmotor 7′′ ein Über­ setzungsgetriebe 24 eingeschaltet; der Kraftfluß ist schema­ tisch gestrichelt bei 25 angedeutet. Das Getriebe 24 ist zweckmäßigerweise an den Antriebsmotor 7′′ angeflanscht. Bei 14 erkennt man wiederum die als Akku ausgebildete Energiequelle.

Claims (11)

1. Massagegerät für den Handbetrieb, mit zwei Handgriffen (21) zum Halten des Gerätes, mit einem zwischen den beiden Handgriffen (21) angeordneten Besatzträger (1′′), der mit einem Massageele­ mente (4, 4′) wie Borsten oder Noppen aufweisenden Massagebe­ satz (3′′) versehen ist, wobei der Besatzträger (1′′) als bezüg­ lich den Handgriffen (21) drehbarer Drehkörper ausgeführt ist, der mittels eines an oder in einem Handgriff (21) angeordneten An­ triebsmotors (7′) zu einer Rotationsbewegung antreibbar ist, da­ durch gekennzeichnet, daß der Besatzträger (1′′) von einem wendelförmig gewundenen, eine Vielzahl von axial aufeinander­ folgend angeordneten Windungen (19) aufweisenden und aus Metall oder Kunststoff bestehenden biegbaren Drahtkörper gebildet ist.
2. Massagegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den Besatzträger (1′′) bildende Drahtkörper über seine ge­ samte Länge von dem entsprechend gewundenen Massagebesatz (3′′) umgeben oder überzogen ist.
3. Massagegerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß am entsprechenden Handgriff (21) ein Betätigungsschalter (9) für den Antriebsmotor (7′) angeordnet ist.
4. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß an dem den Antriebsmotor (7′) aufweisenden Handgriff (21) eine abnehmbare Energiequelle (14) für netzunab­ hängigen Betrieb angeordnet ist.
5. Massagegerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die abnehmbare Energiequelle von einem wiederaufladbaren Akku oder einer Batterieeinheit gebildet ist.
6. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Motordrehzahl regelbar ist.
7. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen den drehbaren Besatzträger und den Antriebsmotor (7′) ein Übersetzungsgetriebe (24) zwischenge­ schaltet ist.
8. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Massagebesatz (3′′) einstückig mit dem Besatzträger (1′′) ausgebildet ist.
9. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Besatzträger (1′′) an seinen beiden End­ bereichen jeweils einen linearen Abschnitt (20) aufweist, der eine Längsachse bildet, die am zugeordneten Handgriff (5, 5′, 21) drehbar angeordnet ist.
10. Massagegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Längsachsen (20) eine lösbar mit dem zuge­ ordneten Handgriff (21) verbundene Steckachse ist.
11. Massagegerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die dem Antriebsmotor (7′) zugeordnete Längsachse (20) verdrehfest und lösbar mit einer koaxial angeordneten, vom Antriebsmotor (7′) getriebenen Antriebsachse verbunden ist.
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