DE3888687T2 - Röntgenaufnahmeeinrichtung. - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Röntgenaufnahmeeinrichtung, in welcher ein Röntgen-Televisionsgerät verwendet wird, und insbesondere auf eine Röntgenaufnahmeeinrichtung zur Durchführung einer Digital-Subtraktions-Angiographie (DSA), in welcher zu verarbeitende Videosignale digitalisiert werden.
- Sofern ein Subjekt einer DSA in zwei oder mehreren Bereichen seines Körpers unterzogen werden soll, und sofern diese Bereiche entlang der Flußrichtung eines Kontrastmediums angeordnet sind, so besteht die am weitesten verbreitete Methode darin, die DSA mit einer der beiden folgenden Techniken durchzuführen, in denen beiden das Kontrastmedium insgesamt nur einmal injiziert werden muß, um eine kardiodynamische Belastung zu vermeiden, welche auf das Herz des Subjekts dann ausgeübt würde, wenn das Kontrastmedium in sämtliche Bereiche injiziert würde:
- Die erste Technik umfaßt die Schritte des Aufnehmens eines Vor-Kontrast-Bildes in einen Bereich nach dem anderen, des Injizierens eines Kontrastmediums, die Aufnahme eines Kontrast-Bildes in einem Bereich nach dem anderen, und des Subtrahierens des Vor-Kontrast-Bilds von dem Kontrast-Bild für jeden Bereich. Eine durch diese Subtraktion erhaltene Differenz repräsentiert ein Bild des Kontrastmediums allein, d. h. ein Bild der Blutgefäße für sich genommen, wobei der Hintergrund verschwunden ist. Insgesamt zweimal wird dabei ein Untersuchungstisch, auf welchem das Subjekt liegt, relativ zu einem Bildaufnahmesystem mit einer Röntgenröhre bewegt, d. h. einmal vor der Injektion des Kontrastmediums und einmal nach der Injektion desselben.
- Die zweite Technik beginnt mit der Aufnahme eines Vor-Kontrast-Bildes in einem an der stromaufwärtigen Seite des Flusses eines Kontrastmediums angeordneten Bereich. Das Vor-Kontrast-Bild wird aufgenommen, bevor das Kontrastmedium diesen Bereich erreicht. Daraufhin, sobald das Kontrastmedium dieses Gebiet erreicht hat, wird ein Kontrastbild von diesem Bereich aufgenommen. Daraufhin wird es einem an der stromabwärtigen Seite gelegenen Gebiet erlaubt, in das Blickfeld des Bildaufnahmesystems zu gelangen, und ein Vor-Kontrast-Bild wird von diesem Gebiet aufgenommen, bevor das Kontrastmedium dieses Gebiet erreicht hat. An schließend, sobald das Kontrastmedium dieses Gebiet erreicht hat, wird ein Kontrastbild von diesem Bereich auf genommen. Auf diese Art geht die Bewegung des Subjekts relativ zum Bildaufnahmesystem dem Fluß des Kontrastmediums voran. In jeder einer Vielzahl von Gebieten wird sowohl ein Vor-Kontrast-Bild als auch ein Kontrastbild aufgenommen, und das erstere wird von dem letzteren subtrahiert.
- Die erste Technik ist dadurch gekennzeichnet, daß der Untersuchungstisch nach seiner ersten Bewegung zum Zweck der Aufnahme der Vor-Kontrast-Bilder in einer Vielzahl von Gebieten zu seiner Ausgangsposition zurückbewegt wird. Das Problem liegt darin, daß es bei dem zweiten Bewegungsablauf schwierig ist, den Untersuchungstisch exakt in den selben Positionen stillzusetzen, in welchen der Untersuchungstisch bei dem ersten Bewegungsdurchgang gestoppt worden war. Folgerichtig besteht die Gefahr, daß ein Artefakt auftritt, der von einer Positionierungs-Abweichung herrührt. Selbst wenn der Untersuchungstisch per se von einer Positionierungs-Abweichung frei ist, besteht die weitere Gefahr, daß der Körper des Subjekts im Verlauf der langen Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, in welchem ein Vor-Kontrast-Bild innerhalb eines Bereichs aufgenommen wurde, und dem Zeitpunkt, zu welchem in dem selben Bereich ein Kontrastbild aufgenommen wird, von seiner Anfangspositur abweicht. Demzufolge besteht die Gefahr, daß ein Artefakt auftritt, der von einer Abweichung in der Haltung herrührt.
- Bei der zweiten Technik muß der Untersuchungstisch nur einmal von dem obersten Bereich bis zum untersten Bereich des Kontrastmedium-Stroms bewegt werden. Aus diesem Grund gibt es keine Möglichkeit, daß ein von Positionierungsabweichungen herrührender Artefakt auftritt. Jedoch ist es schwierig, den Untersuchungstisch in einem günstigen Zeitpunkt in Bewegung zu versetzen. Das Kontrastmedium kann einen zweiten, stromabwärts gelegenen Bereich bereits erreicht haben, wenn dieser zweite Bereich spät in das Blickfeld des Bildaufnahmesystems gelangt. In diesem Fall wird das Vor-Kontrast-Bild ein Bild des Kontrastmediums (d. h. ein Bild der Blutgefäße) enthalten, welches verlorengeht, sobald dieses Vor-Kontrast-Bild von dem Kontrastbild subtrahiert wird. Demzufolge erscheinen diejenigen Stellen, an denen sich ein Blutgefäß befindet, auf einem durch eine solche Subtraktion erhaltenen Bild als weiß. Aus diesem Gesichtspunkt könnte man behaupten, daß ein derartiges Problem nicht auftritt, wenn die Bewegung des Untersuchungstisches in einem derart günstigen Moment gestartet wird, daß der zweite Bereich in das Blickfeld des Bildaufnahmesystems gelangt, bevor das Kontrastmedium dieses Gebiet erreicht. Diese Behauptung entspricht jedoch nicht der Realität, weil eine große, individuelle Variation in der Fließgeschwindigkeit des Kontrastmediums (d. h. der Geschwindigkeit der Blutströmung) auftritt. Eine Röntgenaufnahmeeinrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der EP-A-0146991 bekannt.
- Ein Anliegen der gegenwärtigen Erfindung ist, eine Röntgenaufnahmeeinrichtung vorzusehen, die es erlaubt, eine Vielzahl von Teilen des Körpers eines Subjekts einer DSA zu unterziehen, sofern diese Bereiche entlang der Fließrichtung eines Kontrastmediums angeordnet sind, wobei die Einrichtung in der Lage ist, ein exzellentes Bild zu liefern, welches frei von aus Positionsabweichungen oder aus der Unvollständigkeit der Bildinformation resultierenden Artefakten ist.
- Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine Röntgenaufnahmeeinrichtung vor, umfassend:
- eine Röntgenstrahlquelle, eine von der Röntgenstrahlquelle so beabstandete Röntgenbildaufnahmeeinrichtung, daß der Körper einer Person dazwischen angeordnet werden kann, wobei die Röntgenbildaufnahmeeinrichtung der Röntgenstrahlquelle gegenübersteht, so daß die von der Röntgenstrahlquelle erzeugten Röntgenstrahlen von der Röntgenbildaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden können, nachdem sie den Körper der Person passiert haben, eine Einrichtung zur Bewegung der Röntgenstrahlquelle und der Röntgenbildaufnahmeeinrichtung relativ zum Körper der Person längs einer Flußrichtung eines Kontrastmittels im Körper der Person, wobei die Bewegungseinrichtung Halteeinrichtungen umfaßt, um die Röntgenstrahlquelle und die Röntgenbildaufnahmeeinrichtung in einer Mehrzahl von Positionen anzuhalten und eine Digitalisiereinrichtung zur Konvertierung jedes Bildsignals in ein Raster digitaler Signale, die Bildelement für Bildelement den Pegel jedes Bildelements von schwarz bis weiß wiedergeben, gekennzeichnet durch:
- erste Einrichtungen, die auf die Digitalisiereinrichtung ansprechen, zur Erzeugung von Signalen, die ein Maximalwerthaltebild erzeugen, bei dem jedes Bildelement einen Pegel aufweist, der dem Pegel des weißesten der entsprechenden Bildelemente jedes - Rasters entspricht,
- zweite, auf die Digitalisiereinrichtung ansprechende Einrichtungen zur Erzeugung von Signalen, die ein Minimalwerthaltebild ergeben, in welchem jedes Bildelement einen Pegel aufweist, der dem Pegel des schwärzesten der entsprechenden Bildelement in jedem dieser Raster entspricht, und
- eine an die genannten ersten und zweiten Einrichtungen angeschlossene Differenzeinrichtung zur Erzeugung von Differenzsignalen, welche die Differenz zwischen dem Maximalwerthaltebild und dem Minimalwerthaltebild repräsentieren.
- Das Blickfeld der Röntgen-Bildaufnahmemittel wird relativ zum Körper des Subjekts entlang der Flußrichtung des Kontrastmediums im Körper des Subjekts bewegt und in einer Vielzahl von Positionen stillgesetzt. Jedesmal, wenn sich die Röntgen-Bildaufnahmemittel an einem Körperbereich des Subjekts im Stillstand befinden, wird während des Intervalls zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Kontrastmedium das betreffende Gebiet noch nicht erreicht hat, und dem Zeitpunkt, zu dem das Kontrastmedium durch das betreffende Gebiet hindurchströmt, eine Anzahl von Bildern erzeugt. Videosignale, welche eine Vielzahl von Bildern eines Bereichs repräsentieren, werden in einem derartigen Verfahren verarbeitet, daß der Signalpegel jedes Bildelements eines Bilds mit den korrespondieren Bildelementen anderer, in dem selben Gebiet erzeugter Bilder verglichen wird. Ein Bild, welches sich aus Bildelementen mit den höchsten Signalpegeln zusammensetzt, wird als Maximalwerthaltebild ausgewählt, während ein Bild, das sich aus Bildelementen mit den niedrigsten Signalpegeln zusammensetzt, als Minimalwerthaltebild ausgewählt wird.
- Das Maximalwerthaltebild ist durch die weißlichsten Bildelemente gekennzeichnet. Demzufolge erscheint gerade dann ein Bild des sich im Körper des Subjekts bewegenden Kontrastmediums nicht im Maximalwerthaltebild, wenn der Signalpegel eine Änderung in Richtung des oben beschriebenen Vergleichs zwischen den Bildern durchläuft.
- Andererseits ist das Minimalwerthaltebild durch die schwärzlichsten Bildelemente repräsentiert. Demzufolge erscheint gerade dann ein unterschiedliches Bild des sich im Körper des Subjekts bewegenden Kontrastmediums im Minimalwerthaltebild, wenn der Signalpegel eine Änderung in Richtung des oben beschriebenen Vergleichs zwischen den Bildern durchläuft.
- Der Signalpegel eines Bilds des Hintergrunds unterfällt keiner Änderung in Richtung des oben beschriebenen Vergleichs zwischen den Bildern. Demzufolge weist das Hintergrundbild, das im Maximalwerthaltebild erscheint, den selben Pegel auf wie dasjenige, welches im Minimalwerthalteregister erscheint.
- Aus diesem Grund repräsentiert eine Differenz zwischen dem Maximalwerthaltebild und dem Minimalwerthaltebild ein Bild des Kontrastmediums allein, d. h., ein Bild der Blutgefäße für sich genommen.
- Es existiert keine Möglichkeit, daß ein durch Positionsabweichungen verursachter Artefakt auftritt, weil eine Vielzahl von Bildern während des Zeitintervalls erzeugt wird, in dem das Blickfeld der Röntgen-Bildaufnahmemittel sich relativ zum Körper des Subjekts im Stillstand befinden.
- Es treten keine Probleme auf, selbst wenn das Blickfeld der Röntgen-Bildaufnahmemittel nicht zum günstigsten Zeitpunkt bewegt wird, d. h., selbst wenn der Start des Blickfelds verzögert ist. In diesem Fall kann es passieren, daß dann, wenn das Blickfeld das nächste Gebiet erreicht hat, sich das Kontrastmedium bereits in der stromaufwärtigen Seite dieses Gebiets befindet. Die stromaufwärtige Seite eines Gebiets ist jedoch ein Teil, aus welchem das Kontrastmedium als erstes abfließt. Daher erscheint dennoch kein Bild des Kontrastmediums in dem Maximalwerthaltebild. Selbst wenn das Blickfeld der Röntgen-Bildaufnahmemittel nicht zu einem günstigen Moment bewegt wird, besteht keine Möglichkeit, daß ein Bild des Kontrastmediums (d. h. ein Bild der Blutgefäßes verlorengeht.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnung erläutert.
- Die einzige Figur der Zeichnung stellt ein Blockdiagramm einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
- Wie aus der Zeichnung ersichtlich, liegt ein Subjekt 1 auf einem Untersuchungstisch 2, der in der Lage ist, vermittels einer bidirektional wirkenden Verfahreinrichtung 21 in Längsrichtung des Tisches bewegt zu werden, um es dem Subjekt 1 zu ermöglichen, zwei unterschiedliche Bereiche A und B seines Körpers einer DSA zu unterziehen. Vom Standpunkt der Strömungsrichtung des Kontrastmediums gesehen ist das Gebiet A an der stromaufwärtigen Seite und das Gebiet B an der stromabwärtigen Seite angeordnet.
- Der Körper des Subjekts 1 ist zwischen einer Röntgenröhre 3 und einer Bildverstärkungsröhre 4 angeordnet. Die Röntgenröhre 3 wird von einer Leistungsquelle 31 mit Hochspanung versorgt. Ein röntgenographisches Bild wird durch die Bildverstärkungsröhre 4 verstärkt und in ein darstellbares Bild umgesetzt und weiterhin zur Bildwiedergabe in ein Videosignal umgewandelt, indem es durch eine Bildaufnahmeröhre 5 und eine Kamerasteuerungseinrichtung 51 übertragen wird.
- Die bidirektionale Tisch-Verfahreinrichtung 21 und die Leistungsquelle 31 werden durch eine Steuerungseinrichtung 6 gesteuert. Das Gebiet A wird einer Durchstrahlung mit Röntgenstrahlen der Röntgenröhre 3 ausgesetzt, wenn der Untersuchungstisch 2 derart stillgesetzt ist, daß das Gebiet A in das Blickfeld der Röntgen-Bildaufnahmemittel fällt. Dann wird von der Kamerasteuerungseinheit 51 ein Videosignal des Gebiets A erzeugt. Im Fall eines gewöhnlichen Röntgen- Durchleuchtungsapparats wird das Videosignal direkt zu einem Bildwiedergabemonitor 7 geleitet, wo es auf einem Bildschirm dargestellt wird.
- Die Durchstrahlung des Gebiets A mittels Röntgenstrahlen beginnt etwa zu dem Zeitpunkt, in welchem ein in das Subjekt 1 injiziertes Kontrastmedium das Gebiet A erreicht. Videosignale, welche eine Vielzahl von Bildern repräsentieren, werden erzeugt, bevor das Kontrastmedium aus dem Bereich A abfließt. Diese Videosignale werden durch einen logarithmischen Umsetzer 81 einem Analog-Digital-Wandler 82 zugeführt und von diesem digitalisiert. Ein Bildfeld der digitalisierten Videosignale ist beispielsweise in 512 · 512 Bildelemente unterteilt. Fünfzehn Bits werden zur Darstellung der Helligkeitsabstufung jedes Bildelements verwendet. Sodann werden die digitalen Videosignale Komparatoren 83 und 85 zugeführt. Aus den Rasterspeichern 84 und 86 werden Signale ausgelesen, welche die selben Bildelemente betreffen, wie die entsprechenden digitalen Videosignale, und werden mit diesen digitalen Videosignalen in den Komparatoren 83 und 85 verglichen. Der Vergleichsprozeß wird von einem Steuerungssignal gestartet, welches von dem Steuerbaustein 6 abgeleitet wird, sobald die Durchleuchtung des Gebiets A mit Röntgenstrahlen beginnt. Vor Beginn dieses Prozesses wurde der Minimalwert (der schwärzlichste Wert) jedes Bildelements im Rasterspeicher 84 abgelegt, während der Maximalwert (der weißlichste Wert) jedes Bildelements bereits in dem Rasterspeicher 86 gespeichert wurde. In dem Komparator 83 wird der Signalpegel jedes Bildelements eines Bilds mit den Signalpegeln korrespondierender Bildelemente anderer, in dem selben Gebiet aufgenommener Bilder verglichen, und Bildelemente mit dem höchsten Signalpegel werden ausgewählt und in Speicherplätzen abgelegt, welche innerhalb des Rasterspeichers 84 diesen Bildelementen zugeteilt sind. Bildelemente mit den niedrigsten Signalpegeln werden von dem Komparator 85 ausgewählt und im Rasterspeicher 86 abgelegt. Auf diese Art wird das Verfahren zum Speichern eines Maximalwerts von dem Komparator 83 und dem Rasterspeicher 84 durchgeführt. Sobald von der Kamerasteuerungseinheit 51 eine Mehrzahl von Bildern ausgegeben worden ist, wird in dem Rasterspeicher 84 ein Maximalwerthaltebild geformt, welches aus Bildelementen mit den höchsten Signalpegeln besteht. In der selben Art wird das Verfahren zum Abspeichern eines Minimalwerts von dem Komparator 85 und dem Rasterspeicher 86 durchgeführt. Sobald eine Mehrzahl von Bildern ausgegeben wurde, wird im Rasterspeicher 86 ein Minimalwerthaltebild geformt.
- Das Maximalwerthaltebild und das Minimalwerthaltebild werden von den betreffenden Rasterspeichern 84 und 86 ausgelesen und einer Subtraktion in einem Subtraktionsbaustein 87 unterworfen. Eine aus dieser Subtraktion erhaltene Differenz wird über einen Kontrasterhöhungsschaltkreis 88 einem Digital-Analog-Wandler 89 zugeführt, in ein analoges Signal zurückgewandelt und dem Fernsehmonitor 7 zugeführt. Das Maximalwerthaltebild repräsentiert ein Bild des Hintergrunds für sich genommen, in welchem ein Bild des sich in dem Körper des Subjekts bewegenden Kontrastmediums überhaupt nicht erscheint. Andererseits repräsentiert das Minimalwerthaltebild alle Orte des sich im Körper des Subjekts bewegenden Kontrastmediums. Daher stellt die aus der oben erwähnten Subtraktion resultierende Differenz ein Bild des Kontrastmediums alleine dar, d. h., ein Bild der Blutgefäße für sich genommen, welches auf dem Bildschirm des Fernsehmonitors 7 sichtbar gemacht wird.
- Die Durchstrahlung mit Röntgenstrahlen wird von dem Steuerungsbaustein 6 vorübergehend gestoppt, sobald in dem Gebiet A ein Bild des Blutgefäßes ermittelt wurde. Ein Steuerungssignal wird der bidirektional wirkenden Tischverfahreinrichtung 21 zugeführt, um den Untersuchungstisch 2 um eine solche Strecke zu bewegen, daß das Gebiet B zwischen der Röntgenröhre 3 und der Bildverstärkungsröhre 4 zu liegen kommt. Im Gebiet B werden wie im Bereich A ein Maximalwerthaltebild und ein Minimalwerthaltebild geformt, und eine Differenz zwischen diesen wird ermittelt und dargestellt. Der oben beschriebene Prozeß der Durchstrahlung mit Röntgenstrahlen, die vorübergehende Unterbrechung desselben, sowie die Bewegung des Untersuchungstisches ist der Programmsteuerung des Steuerbausteins 6 unterworfen. Bei einer anderen Ausführungsform ist es möglich, nur die Unterbrechung der Bestrahlung mit Röntgenstrahlen und die Bewegung des Untersuchungstisches miteinander zu koppeln, so daß eine Bedienungsperson frei über den zeitlichen Ablauf der Bestrahlungsunterbrechung entscheiden kann.
- Das Verfahren kann in der oben beschriebenen Art fortgesetzt werden, falls in den folgenden Positionen weitere, der DSA zu unterziehenden Gebiete vorhanden sind.
- Die Bedingungen der Röntgenphotographie werden dadurch festgelegt, daß zu Beginn eine Testbestrahlung durchgeführt wird. Es ist notwendig, solche Bedingungen für jedes Gebiet festzulegen, da der Oberschenkel A und der Unterschenkel B in ihren Dicken abweichen. Diese Bedingungen werden in dem Steuerungsbaustein 6 gespeichert.
- Die Öffnung oder Apertur einer automatischen (nicht dargestellten), an der Eintrittsseite der Bildaufnahmeröhre 5 angeordneten Blende wird automatisch verändert, um die Qualität der in die Bildaufnahmeröhre 5 einfallenden Strahlen konstant zu halten. Zu diesem Zweck wird die Öffnung oder Apertur der automatischen Blende auf der Basis der aus der Testbestrahlung resultierenden Anfangsbedingungen der Röntgenphotographie festgelegt. Die vorab festgelegte Öffnung oder Apertur der automatischen Blende wird in einem Speicher festgehalten und jedesmal automatisch verändert, sobald ein neues Gebiet zwischen der Röntgenröhre 3 und der Bildverstärkungsröhre 4 zu liegen kommt.
- Obwohl in der oben beschriebenen Ausführungsform ein Bein der DSA unterzogen wurde, können in der selben Art auch ein Arm, Kopf oder Hals der DSA unterworfen werden.
- Aus dem Vorangehenden wird deutlich, daß in den Körper eines Subjekts, welches in einer Mehrzahl von Körperregionen einer DSA vermittels einer erfindungsgemäßen Röntgenaufnahmeeinrichtung unterzogen werden soll, nur ein einziges Mal ein Kontrastmedium injiziert werden muß. Diese Einrichtung ist in der Lage, ein exzellentes Bild zu liefern, bei dem keine der unentbehrlichen Bildinformationen verlorengeht und weder ein durch Positionsabweichung des Untersuchungstisches hervorgerufener noch auf Haltungsänderungen des Körpers des Subjekts zurückzuführender Artefakt auftritt. Der zeitliche Ablauf der Bewegung des Untersuchungstisches muß nicht so streng vorgegeben werden, weder im Hinblick auf eine schnelle Bewegung noch hinsichtlich der Genauigkeit bei der Auswahl eines geeigneten Moments.
Claims (8)
1. Röntgenaufnahmeeinrichtung umfassend: eine
Röntgenstrahlquelle (31), eine von der Röntgenstrahlquelle so
beabstandete Röntgenbildaufnahmeeinrichtung (4), daß
der Körper einer Person (1) dazwischen angeordnet
werden kann, wobei die Röntgenbildaufnahmeeinrichtung der
Röntgenstrahlquelle gegenübersteht, so daß die von der
Röntgenstrahlquelle erzeugten Röntgenstrahlen von der
Röntgenbildaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden
können, nachdem sie den Körper der Person passiert haben,
eine Einrichtung (21) zur Bewegung der
Röntgenstrahlguelle und der Röntgenbildaufnahmeeinrichtung
relativ zum Körper der Person längs einer Flußrichtung
eines Kontrastmittels im Körper der Person, wobei die
Bewegungseinrichtung Halteeinrichtungen (6) umfassen,
um die Röntgenstrahlquelle und die
Röntgenbildaufnahmeeinrichtung in einer Mehrzahl von Positionen an
zuhalten und eine Digitalisiereinrichtung (82) zur
Konvertierung jedes Bildsignals in ein Raster digitaler
Signale, die Bildelement für Bildelement den Pegel
jedes Bildelements von schwarz bis weiß wiedergeben,
gekennzeichnet durch:
erste Einrichtungen (83, 84), die auf die
Digitalisiereinrichtung ansprechen, zur Erzeugung von
Signalen, die ein Maximalwerthaltebild erzeugen bei dem
jedes Bildelement einen Pegel aufweist der den Pegel
des weißesten der entsprechenden Bildelemente jedes
Rasters entspricht,
zweite auf die Digitalisiereinrichtung ansprechende
Einrichtungen (85, 86) zur Erzeugung von Signalen, die
ein Minimalwerthaltebild wiedergeben, in welchem jedes
Bildelement einen Pegel aufweist, der dem Pegel des
schwärzesten der entsprechenden Bildelemente in jedem
dieser Raster entspricht und
eine an die genannten ersten und zweiten Einrichtungen
angeschlossene Differenzeinrichtung (87) zur Erzeugung
von Differenzsignalen, welche die Differenz zwischen
dem Maximalwerthaltebild und dem Minimalwerthaltebild
repräsentieren.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Einrichtungen einen ersten
Rasterspeicher (84) und eine erste Vergleichseinrichtung (83)
umfassen, wobei die erste Vergleichseinrichtung
Eingänge aufweist, die mit dem ersten Rasterspeicher und
der Digitalisiereinrichtung (82) verbunden sind und
einen Ausgang, der mit dem ersten Rasterspeicher
verbunden ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Rasterspeicher anfänglich Signale
speichert, die ein Referenzraster wiedergeben, in welchem
jedes Bildelement des Referenzrasters seinen
Schwarzpegel hat.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten Einrichtungen einen zweiten
Rasterspeicher (86) und eine zweite Vergleichseinheit (85)
umfassen, wobei die zweite Vergleichseinheit Eingänge
aufweist, die mit dem zweiten Rasterspeicher und der
Digitalisiereinheit (82) verbunden sind und einen
Ausgang, der mit dem zweiten Rasterrahmen verbunden ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Rasterspeicher anfänglich Signale
speichert, die ein zweites Referenzraster wiedergeben, in
welchem jedes Bildelement des zweiten Referenzrasters
den genannten Weißpegel aufweist.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine
optische Wiedergabeeinrichtung (7) die auf die
Differenzeinrichtung (87) anspricht, um optisch ein Bild
anzuzeigen, welches der Differenz zwischen dem
Maximalwerthaltebild und dem Minimalwerthaltebild
entspricht.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die optische Anzeigeeinrichtung einen
Digital-Analogkonverter (89) enthält, der an die
Differenzeinrichtung angeschlossen ist und ein Videodisplay (7),
welches an den Analog-Digitalkonverter angeschlossen
ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
einen logarithmischen Konverter (81) der vor der
Digitalisiereinrichtung (82) angeordnet ist.
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