DE3877079T2 - Behaelter zur abgabe von pastoesen produkten. - Google Patents
Behaelter zur abgabe von pastoesen produkten.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verteilbehälter für pastöse Substanz.
- Gegenwärtig umfassen die Verteilbehälter für pastöse Subatanz für gewöhnlich ein Behältergehäuse, in dem ein Speicher für pastöse Substanz enthalten ist, wobei dieser Behälter aus einem halbsteifen Material hergestellt ist, wie etwa Aluminiumblech. Der Speicher für die pastöse Substanz ist verbunden mit einem Verteilkopf, und das Behältergehäuse ist gefüllt mit einem unter Druck stehenden Gas. Die Öffnung eines Verteilerventils bewirkt, aufgrund des Gasdrucks auf die halbsteife Wand des Speichers, das Hinausdrücken der pastösen Substanz aus dem Behälter und ihre Verteilung.
- Diese Behälter weisen mehrere Nachteile auf, z.B. die unvollständige Deformierung des halbsteifen Speichers, vor allem an dessen Boden, was einen nicht zu vernachlässigenden Verlust an pastöser Substanz zur Folge hat, da diese nicht mehr aus dem nur teilweise deformierten Speicher hinausgedrückt werden kann.
- Zudem müssen der Speicher und das Behältergehäuse normalerweise mit einer Lackschutzschicht versehen werden, vor allem dann, wenn es sich um medikamentöse oder kosmetologische pastöse Substanzen handelt. In gewissen Fällen hat man mangelhafte Stabilitätscharakteristika dieser Lacke festgestellt im Zusammenhang mit bestimmten Substanzen, was die Korrodierung der das Behältergehäuse und/oder den Speicher bildenen Materialien verursacht und eine nicht zu vernachlässigende Verkürzung der Aufbewahrungs- und Verfalldaten dieser so verpackten Substanzen zu Folge hat. Die Risiken des Nichtfunktionierens dieser Behälter resultieren meist aus fortschreitendem Gasverlust durch Undichtheit und Mangel an Druck zum Verwendungszeitpunkt, oder aus defekten Verteilerköpfen. Diese Risiken sind schwerlich tolerierbar, wenn die medikamentösen Substanzen für schnelle Interventionen verteilt werden sollen, wie vor allem Verbrennungen.
- Außerdem und mit Rücksicht auf die Art des verwendeten Druckgases können die Behälter nicht ohne weiteres wieder aufgefüllt werden mit pastöser Substanz, und folglich verursacht ihre Zunahme als Wegwerfartikel nach der Verwendung ein nicht zu vernachlässigendes Entsorgungsproblem und eine Umweltverschmutzungsgefahr. Die Explosionsgefahr dieser Behälter, wenn sie Temperaturen von über 50ºC ausgesetzt sind, ist außerdem nicht zu vernachlässigen.
- Das Dokument US-A-4228925 beschreibt einen Verteilbehälter für pastösen Substanzen, enthaltend: ein Behältergehäuse, einen aus nachgiebigem Material bestehenden Speicher, der die genannte Sustanz enthält, angeordnet im Behältergehäuse, einen Verteilkopf, der sich auf Öffnung und Verschluß betätigen läßt, und elastische Mittel, die sich auf der Innenwand des Behältergehäuses abstützen, um auf den Speicher, bei Vorhandensein von Substanz, einen permanenten Druck auszuüben um, nur durch Betätigung auf Öffnung des Verteilkopfs eine Verteilung der genannten Substanz zu gewährleisten.
- Das Dokument EP-A-0179538 beschreibt zunächst in seiner Präambel einen Verteilbehälter für pastöse Substanzen, die einen Speicher enthalten, der aus einem nachgiebigen elastischen Material besteht, so daß durch das Auffüllen des Speichers mit Fluid die Wände des Speichers einer mechanischen Spannung ausgesetzt werden und auf das Fluid einen permanenten Druck ausüben, der bestrebt ist, das Fluid zu verteilen. Anschließend beschreibt das Dokument EP-A-0179538 einen Fluid-Verteilbehälter, der einen nachgiebigen Speicher enthält, vorzugsweise ein Kunststoff-Formteil, das Längsfalten aufweist, die eine Faltung des Speichers im leeren Zustand ermöglichen, und eine auf den Speicher geschobene Manschette aus elastischem Material, um auf diesen einen Druck auszuüben, der bestrebt ist, das in dem Speicher enthaltene Fluid zu verteilen.
- Die vorliegende Erfindung hat den Zweck, einen Verteilbehälter für pastösen Substanzen vorzuschlagen, bei dem der Speicher im wesentlichen eine vollständig Austreibung der pastösen Substanz aus dem Speicher und deren Verteilung erlaubt.
- Ein weiterer Zweck der Erfindung ist die Verwirklichung eines Verteilbehälters für pastöse Substanzen, der geeignet ist, leicht wiederaufgefüllt und wiederverwendet zu werden, um damit eine unmäßige Zunahme dieser Art von Behältern für dieselbe Verwendung zu vermeiden.
- Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist die Verwirklichung eines Verteilbehälters für pastöse Substanzen, bei dem das Treibgas, das in den Vorrichtungen der herkömmlichen Technik verwendet wird, weggelassen werden kann.
- Ein weiterer Zweck der Erfindung ist die Verwirklichung eines hochwertigen Verteilbehälters für pastöse Substanzen, bei dem die Korrosionsrisiken des Behältergehäuses und des Speichers beseitigt sind. Dabei ist dieser Behälter insbesondere bestimmt für die Verpackung von Substanzen mit medikamentösem und/oder kosmetologischem Charakter.
- Ein weiterer Zweck der Erfindung ist die Verwirklichung eines hochwertigen Verteilbehälters für pastösen Substanzen, der es möglich macht, einen Ausflußstrahl mit regelbarer Abmessung herzustellen für medikamentöse oder kosmetologische Anwendungen unterschiedlicher Art.
- Der erfindungsgemäße Verteilbehälter für pastöse Substanz findet vorzugsweise Verwendung bei der Verpackung und Verteilung flüssiger oder pastöser Substanzen, wie etwa Emulsionen, für Substanzen, die verwendet werden sowohl auf dem Nahrungsmittelsektor, wie etwa Mayonaisen, Senfe, Speisecremes, als auch auf dem Sektor der Körperpflegemittel, wie etwa Rasierschäume, Enthaarungsschäume, oder für kosmetologische Zwecke, wie etwa für Sonnenbrand oder Sonnenschutz, für Prellungen oder für Blutergüsse oder für kosmetische Produkte.
- Der Verteilbehälter für pastöse Substanz, gemäß der vorliegenden Erfindung, des Typs, der umfaßt :
- - ein Behältergehäuse,
- - einen Speicher aus nachgiebigem Material, der die genannte Substanz enthält und in dem Behältergehäuse untergebracht ist,
- - Druckmittel, die elastische Mittel aufweisen, die sich auf der Innenwand des Behältergehäuses abstützen, um bei Vorhandensein von Substanz auf den Speicher einen permanenten Druck auszuüben, um allein durch Betätigung auf Öffnung des Verteilkopfes die Verteilung der genannten Substanz zu gewährleisten, ist dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Mittel durch zwei elastische federbildende Lamellen gebildet werden, zwischen denen der nachgiebige Speicher angeordnet wird, wobei ein Seitenrand der elastischen Lamellen sich abstützt auf der Innenwand des Behältergehäuses, um ein verformbares Futteral zu bilden, in dem der nachgiebige Speicher untergebracht wird.
- Die Erfindung wird verständlicher durch die Lektüre der Beschreibung und durch die Betrachtung der beigefügten Zeichnungen:
- - Die Figur 1a stellt, als Schnittansicht in einer Längssymetieebene, einen erfindungsgemäßen Verteilbehälter für pastöse Substanz dar,
- - die Figuren 1b bis 1d stellen die Ansicht eines Schnitts in der Ebene AA der Figur 1a dar, entsprechend unterschiedlichen Füll- oder Verteiletappen des erfindungsgemäßen Verteilbehälters und seines Speichers,
- - die Figur 2a stellt eine Vorderansicht eines Verteilkopfes des erfindungsgemäßen Verteilbehälters in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform dar,
- - die Figur 2b stellt einen Schnitt in einer Ebene BB der Figur 2a dar,
- - die Figur 3a stellt einen Schnitt in einer Längssymetrieebene einer besonders vorteilhaften Ausführungsform eines Verteilkopfes dar, besonders bestimmt für die Verteilung medikamentöser pastöser Substanzen,
- - die Figur 3b stellt einen Schnitt in einer Schnittebene CC der Figur 3a dar,
- - die Figur 4 stellt einen Schnitt in einer Symetrielängsebene einer besonderen Ausführungsform des in den Figuren 3a und 3b dargestellten Verteilkopfes dar, bei der ein Substanz-Einlaßventil für das Füllen oder das Wiederauffüllen des erfindungsgemäßen Verteilbehälters vorgesehen ist,
- - die Figur 5 stellt einen Schnitt in einer Längssymetrieebene einer Kartusche für das Nachladen eines erfindungsgemäßen Verteilbehälters dar,
- - die Figur 6 stellt eine isometrische Ansicht einer Füllkartusche des Speichers eines erfindungsgemäßen Verteilbehälters dar,
- - die Figur 7 stellt stellt eine besonders vorteilhafte, nicht einschränkende Ausführungsform der elastischen Lamellen oder Federn dar,
- - die Figur 8 stellt als Querschnitt eine erste Ausführungsform des Schutzelementes der Ränder der federbildenden elastischen Lamellen dar,
- - die Figur 9 stellt im Querschnitt eine zweite, bevorzugte Ausführungsform des Schutzelementes der Ränder der federbildenden elastischen Lamellen dar,
- - die Figur 10 stellt im Längsschnitt eine Ansicht der Anordnung der federbildenden elastischen Lamellen in dem Behältergehäuse dar,
- - die Figur 11 stellt einen Querschnitt in der Schnittebene AA der Figur 10 dar,
- - die Figur 12 stellt einen Längsschnitt eines erfindungsgemäßen Behälters im Laufe der Montage und der Herstellung dar.
- Der erfindungsgeinäße Verteilbehälter für pastöse Substanz wird zunächst in Verbindung mit den Figuren 1a, 1b, 1c, 1d beschrieben.
- Entsprechend der Figur 1a umfaßt der Verteilbehälter für pastöse Substanz ein Behältergehäuse 1, versehen mit einem Speicher 2, der die zu verteilende pastöse Substanz enthält. Der Verteilbehälter für pastöse Substanz umfaßt ebenfalls einen Verteilkopf 3, der auf Öffnung und Verschluß betätigt werden kann, um die Verteilung der pastösen Substanz oder ihre Speicherung im Speicher zu gewährleisten.
- Einem besonders vorteilhaften Aspekt des erfindungsgemäßen Verteilbehälters entsprechend enthält dieser einen mit 2 bezeichneten Speicher, aus nachgiebigem Material bestehend, und Druckmittel 20, 23 für die Ausübung eines permanenten Drucks auf den Speicher 2 bei Vorhandensein von Substanz. Die vorerwähnten Druckmittel, verbunden mit dem Speicher aus nachgiebigem Material bewirken allein durch Betätigen auf Öffnung des Verteilkopfes 3 die Verteilung der zu verteilenden pastösen Substanz.
- Nach einem ersten besonders vorteilhaften Aspekt des erfindunggemäßen Verteilbehälters besteht der Speicher 2 aus einem elastischen nachgiebigen Material, das die Wand oder die Wände des Speichers bildet. Diese Wände werden beim Füllen mit der zu verteilenden pastösen Substanz unter mechanische Spannung gesetzt.
- Erfindungsgemäß umfassen die Druckmittel elastische Mittel 23, die sich auf der Innenwand des Behältergehäuses 1 abstützen. Diese elastischen Mittel 23 erlauben dann, auf die Außenwand des Speichers 2, aus nachgiebigem Material bestehend, einen vorerwähnten permanenten Druck auszuüben, und ihre Wirkung kann sich so hinzufügen zu der Wirkung der elastischen Spannung der Wände des nachgiebigen Speichers 2, wenn dieser aus elastischem Material besteht.
- Die Verwendung eines elastischen nachgiebigen Speichers 2 ist besonders vorteilhaft, denn das Substanz-Nutzvolumen kann im wesentlichen gleich dem Innenvolumen des Behältergehäuses 1 sein.
- Eine Ausführungsform der elastischen Mittel 23 wird nun beschrieben mit Bezug auf die Figuren 1b, 1c, 1d.
- So wie in dem Schnitt in der Ebene AA der Figur 1a dargestellt, werden die elastischen Mittel 23 gebildet durch zwei elastische Lamellen 231 und 232. Die elastischen Lamellen haben Federwirkung und der nachgiebige Speicher 2, aus elastischem Material bestehend oder nicht, wird zwischen den Lamellen 231 und 232 angeordnet. So wie in den vorerwähnten Figuren dargestellt, stützen sich die Seitenenden oder -ränder der Lamellen auf der Innenwand des Behältergehäuses 1 ab und bilden ein verformbares Futteral, in welchem der nachgiebige, die zu verteilende Substanz enthaltende Speicher 2 sich befindet.
- Auf vorteilhafte, nicht einschränkende Weise ist das den Speicher 2 bildende Material verträglich mit der pastöse Substanz. So kann das den Speicher bildende Material ein Latex, ein elastomerisches Material oder jedes andere Material sein, das eine passende physiko-chemische Stabilität gegenüber der zu verteilenden Substanz aufweist. Der Speicher 2 kann ebenso aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wie etwa lackiertes Aluminiumblech, wobei dieser Speichertyp mehrmals wieder aufgefüllt werden kann, vorausgesetzt, daß ihr Umfang nicht zweimal den Innendurchmesser des Behältergehäuses 1 übersteigt. Unter diesen Bedingungen beträgt das Nutzvolumen ungefähr 36% des Innenvolumens des Behältergehäuses 1.
- In der Figur 1b wird der nachgiebige Speicher 2 vollkommen leer dargestellt, festgehalten zwischen den beiden elastischen Lamellen 231 und 232, die dann im westentlichen plan sind. Hingegen befindet sich der Aufbau in Figur 1c in einer Zwischenstellung, wobei der Speicher 2 eine ausreichende Reserve an zu verteilender Substanz enthält und die Lamellen 231, 232 permanent ihren Druck auf ihn ausüben. In Figur 1d hingegen hat man den Speicher 2 vollständig mit Substanz gefüllt dargestellt, wobei die elastischen Lamellen 231 und 232 ganz gegen die Innenwand des Behältergehäuses 1 gedrückt werden.
- Wie man vor allem in Figur 1a sieht, ist das obere Ende des Speichers 2 mit einem Ansatz 30 verbunden, der direkt mit dem Verteilkopf 3 verbunden ist.
- Auf nicht einschränkende Weise und gemäß der in Figur 1a dargestellten Ausführungsform enthält der Verteilkopf 3 einen Verschlußdeckel 31 des Behältergehäuses 1, wobei der Deckel 31 einen Stutzen 32 der zu verteilenden Substanz aufweist. Der Füll- /Verteilstutzen 32 ist wohlgemerkt mit dem Ansatz 30 verbunden und kann auf vorteilhafte, nicht einschränkende Weise ein Ventil 33 enthalten, das auf Öffnung oder Verschluß betätigt werden kann. Das Ventil kann aus einem System des Typs Hahn bestehen und wird nicht weiter beschrieben, da diese Systeme als solche des Stands der Technik bekannt sind.
- Um die Verteilung der zu verteilenden pastösen Substanz zu gewährleisten, ist der Verteilstutzen 32 vorteilhafterweise verlängert durch einen Verteileinsteller 34, der regelbar ist in Abhängigkeit von der zu verteilenden pastösen Substanz und ihrer Funktion als Kosmetik- und/oder Heilmittel oder Ernährungs- oder Hygieneprodukt.
- Das Füllen des erfindungsgemäßen Verteilbehälters kann z.B. durch eine Druckpumpe erfolgen. Der für das Füllen erforderliche Druck kann reduziert werden durch die Verwendung von Plättchen aus magnetischem Material 2310, 2320, wobei diese Plättchen an der Außenseite der elastischen Lamellen 231, 232 befestigt sind. Während des Füllens kann der Behälter zwischen die Pole eines Elektromagneten gestellt werden, der die elastischen Lamellen gegen die Innenwand des Behältergehäuses 1 zieht und dadurch den für das Füllen des Speichers 2 nötigen Druck reduziert, und folglich den der verwendeten Pumpe.
- Die Viskosität des zu verteilenden Produkts bestimmt die Steifheit der verwendeten elastischen Lamellen 231, 232.
- Die Öffnung des Ventils 33 hat, nach dem Füllen, unmittelbar das Austreiben der zu verteilenden pastösen Substanz zur Folge, einerseits aufgrund der Elastizität des den Speicher 2 bildenden Materials und andererseits aufgrund der Wirkung der elastischen Lamellen 231, 232, die progressiv in ihre ursprüngliche Stellung zurückkehren, wie in Figur 1b dargestellt.
- Was den nachgiebigen Speicher 2 betrifft, so muß dieser aus einem Material bestehen, das verträglich ist mit dem zu verteilenden Produkt. Dieses Material muß sehr elastisch sein, um das Austreiben und Verteilen der pastösen Substanz zu unterstützen, aber auch um ein mehrmaliges Wiederauffüllen des erfindungsgemäßen Verteilbehälters zu gewährleisten.
- Diese Möglichkeit einer Wiederverwendung eines Verteilbehälters erscheint sehr viel praktischer und aseptischer betreffs der kosmetologischen und/oder medikamentösen Produkte, und dürfte von großem Nutzen sein für die Hospitale und ihre mobilen Außenstellen, wowie die Sanitätseinheiten der Armeen.
- Allgemein bestimmen die Viskosität der pastösen Substanz und der Querschitt die Steifheit der elastischen Lamellen 231, 232, die vorzugsweise keine scharfen Kanten aufweisen. Das Anbringen der metallischen Lamellen in dem Gehäuse kann vor, nach oder während der Einführung des Speichers 2 erfolgen, vorausgesetzt daß der Speicher so zwischen den Lamellen angeordnet wird, wie vor allem in Figur 1b dargestellt. Die Montage des Ganzen in dem Behältergehäuse 1 stellt keine größere Schwierigkeit dar. Der Verteilkopf 3 kann anschließend durch Verschraubung auf dem Behältergehäuse angebracht werden, so wie vor allem in Figur 1a dargestellt.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Verteilbehälters für pastöse Substanzen gemäß der vorliegenden Erfindung wird nun mit Bezug auf Figur 2 beschrieben, und insbesondere eine Ausführungsform eines regelbaren Verteileinstellers 34 des Verteilkopfs 3, geeignet für die Verwendung zum Verteilen eines Produkts mit medikamentöser und/oder kosmetologischer Wirkung, wie etwa die Qualitätsprodukte, die unter der Marke "BIAFINE" oder "ABI" im Handel sind. Dieses Produkt ist bekanntlich besonders vorteilhaft für die Behandlung von Verbrennungen, hervorgerufen durch zu starke Sonneneinwirkung oder das Einwirken zu hoher Temperaturen auf die Epidermis, vor allem im Falle von Verletzungen von Feuerwehrpersonal, wobei dieses Produkt auch besonders wirksam ist bei der Behandlung von Prellungen oder ähnlichem.
- So wie in Figur 2 dargestellt, kann der regelbare Verteileinsteller 34 vorteilhafterweise ein zylindrisches Rohr 340 enthalten, wobei dieses Rohr auf einer seiner Mantellinien einen Schlitz 3401 von festgelegter Öffnungsbreite aufweist. Außerdem enthält der Verteileinsteller 34 eine Schlitzverschlußeinrichtung 341, wobei diese Schlitzverschlußeinrichtung betätigt werden kann für das Öffnen oder Verschließen des in dem zylindrischen Rohr 340 ausgebildeten Schlitzes 3401. In der Figur 2a hat man einen regelbare Verteileinsteller 34 von vorn gesehen dargestellt, wobei der Schlitz 3401 gestrichelt dargestellt ist, da verdeckt durch die Verschlußeinrichtung 341.
- In Figur 2b ist ein Schnitt durch den regelbaren Verteileinsteller 34 in der Ebene BB der Figur 2a dargestellt.
- In den Figuren 2a und 2b kann die Verschlußeinrichtung 341 ein Teil 3410 mit der Form einer offenen zylindrischen Muffe enthalten, wobei dieses Teil an einem seiner Seitenränder eine Verlängerung 3411 aufweist, die einen Betätigungshebel für den Schlitzverschluß 341 bildet. Wie man folglich ohne weiteres bei Betrachtung der Figuren 2a und 2b verstehen wird, sitzt das Teil 3410 drehbar auf dem zylindrischen Rohr 340, so daß bei Betätigung des Hebels 3411 die Schlitzverschlußeinrichtung 341 den in dem Rohr 340 ausgebildeten Schlitz 3401 freigibt oder verschließt. So wie man außerdem in Figur 2b sieht, kann eine Rückstellfeder 3412 vorgesehen werden, die sich abstützt auf dem Deckel 31, dabei den Verschluß des Behältergehäuses gewährleistend, wobei die Feder 3412 sich ebenfalls an dem Betätigungshebel 3411 abstützt. Bei Ruhestellung der Feder bleibt der Schlitz 3401 verschlossen mangels Betätigung des Hebels 3411.
- Bei geöffneter Stellung des Ventils 34 ermöglicht die Verschlußeinrichtung 341 durch Freigabe des Schlitzes 3401 das Verteilen der pastösen Substanz. Selbstverständlich ist die Ausführungsweise, wie in den Figuren 2a und 2b dargestellt, nicht einschränkend. Das Teil 3410 mit der Form einer offenen zylindrischen Muffe kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen, eventuell im Innern des Zylinders 340 drehbar angebracht sein.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Verschlußeinrichtung 341 wird nun mit Bezug auf die Figur 2a beschrieben.
- Gemäß Figur 2a, im Hinblick auf eine Verteilung der pastösen Substanz mit einer bestimmten Fließbreite, vor allem im Hinblick auf eine spezielle Verwendung von medikamentösen Substanzen zur Behandlung von Verbrennungen, wo die Verteilung der Substanz über den ganzen Bereich der Verletzung immer eine heikle Sache ist, kann das Teil 3410 mit der Form einer offenen zylindrischen Muffe an dem Seitenrand, der dem den Betätigungshebel 3411 umfassenden Seitenrand gegenüberliegt, einen Verschlußrand 3413 enthalten, der wenigstens einen Abschnitt aufweist, der geneigt ist bezüglich der Längsachse des Schlitzes 3401. Folglich, in Abhängigkeit von dem auf den Betätigungshebel 3411 ausgeübten Druck und der entsprechenden Drehung des Teils 3410 variiert die Länge des so für das Ausfließen der zu verteilenden Substanz freigemachten Schlitzes direkt proportional zum Drehungswinkel.
- So kann, wie übrigens in Figur 2a dargestellt, der Verschlußrand 3413 zwei entgegengesetzt geneigte, einen Winkel bildende Abschnitte A und B aufweisen, wobei die beiden geneigten, gleich langen Abschnitte verbunden sind durch einen bogenförmigen Ausschnitt C, dessen Abmessung der Stärke des Schlitzes 3401 entspricht. Für den kleinsten Drehungswinkel des Teils 3410 erlaubt der bogenförmige Ausschnitt C höchstens die Öffnung eines im wesentlichen kreisrunden Durchlasses, in der Mitte des Schlitzes 3401, wobei dieser Durchlaß das Ausfließen der pastösen Substanz im wesentlichen in einem dünnen Strahl erlaubt, dessen Durchmesser ähnlich groß ist, wie die Öffnungsbreite des Schlitzes. Für einen Drehungswinkel ist die Länge des freigemachten Schlitzes symetrisch bezüglich der Schnittebene BB der Figur 2a, wobei die Gesamtheit der Länge des Schlitzes 3401 freigemacht werden kann durch die maximale Drehung des Teils 3410.
- Um die Verwendung des Verteilkopfes 3 und des Verteileinstellers 34, so wie vor allem in Figur 2a und 2b beschrieben, zu erleichtern, sei es durch das Pflegepersonal, sei es durch den Verletzten selbst, kann das Teil 3410 vorteilhafterweise Gradeinteilungen enthalten, die bezogen auf eine Markierung repräsentativ sind für den Öffnungsgrad des Schlitzes 3401.
- Wie man vor allem in den Figuren 2a und 2b feststellen wird, kann das Teil 3410 auf dem Rohr 340 gleitend angebracht werden, zwischen zwei seitlichen Führungen 3414, 3415, die auch die Dichtheit des Verteileinstellers 34 gewährleisten. Selbstverständlich kann die feste Markierung, welche die Bestimmung der Gradeinteilungen und damit der Öffnung des Schlitzes erlaubt, sich auf einer der seitlichen Führungen 3414 oder 3415 befinden.
- Wie man vor allem in den Figuren 2a und 2b feststellen wird, ist die Achse des zylindrischen Rohres 340 und des Teils 3410 senkrecht zu der Längsachse des Füll-/Verteilstutzens 32 der zu verteilenden pastösen Substanz.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Verteileinstellers 34, geeignet vor allem für das Verteilen medikamentöser Substanzen wie sie sich in Verbandskästen befinden, wird nun mit Bezug auf die Figuren 3a und 3b beschrieben.
- Gemäß den vorerwähnten Figuren ist die Längsachse des Rohres 340 und des Teils 3410 parallel zu der Längsachse des Füll- /Verteilstutzens und in deren Verlängerung.
- In diesem Fall, wie man vor allem in den Figuren 3a und 3b feststellen wird, weisen das Teil 3410 und das Rohr 340 jeweils einen sehr viel größeren Durchmesser auf als der Stutzen 32. So bildet der Stutzen 32 gegenüber dem Teil 3410 und dem Rohr 340 eine Mittelachse, und der zwischen dem Stutzen 32 und dem Teil 3410 und dem Rohr 340 enthaltene Raum einen Pufferspeicher, in dem sich die zu verteilende pastöse Substanz vor der Verteilung durch den Schlitz 3401 ansammelt. Fast die Gesamtheit der pastösen Substanz kann somit vom Benutzer verwertet werden, wie anschließend beschrieben, wobei diese Verwertung sogar bei Fehlen des Drucks der vorhergehend beschriebenen elastischen Lamellen 231 und 232 auf besonders vorteilhafte Weise erfolgen kann. Selbstverständlich hat der Benutzer die Möglichkeit, wie man leicht verstehen wird, bei Fehlen des Drucks der elastischen Lamellen 231 und 232, wobei der nachgiebige Speicher 2 im wesentlichen leer ist, den aus dem Rohr 340 und dem Teil 3410 bestehenden pufferspeicherbildenden, auf den Verteilstutzen gesteckten Aufbau wegzunehmen und die in dem Pufferspeicher enthaltene Substanz zu entnehmen, um sie zu verwenden.
- So wie in einem Längsschnitt in Figur 3a dargestellt, umfaßt der aus dem Rohr 340 und dem Teil 3410 bestehende, einen Pufferspeicher bildende Aubau zwei kreisrunde Verschlußwände des Pufferspeichers. Eine erste kreisrunde Wand 3421 bildet den Boden des Pufferspeichers und ist mit einem Durchgangsloch 34210 versehen, und eine zweite kreisrunde Wand 3420 bildet den Deckel des Pufferspeichers und ist mit einem Sackloch 34220 versehen. Das Durchgangsloch und das Sackloch weisen einen Durchmesser auf, der das Hineinstecken des Füll-/Verteilstutzens 32 erlaubt. In Figur 3a ist der pufferspeicherbildende Raum mit 3432 bezeichnet. In dieser gleichen Figur sieht man in gestrichelter Darstellung einerseits den Verschlußrand 3413, der in der Schnittansicht nicht erscheint, da das Oberteil des Teils 3410 mit der Form einer offenen Muffe weggelassen ist, sowie den Verteilschlitz 3401, der normalerweise in dem Oberteil des zylindrischen Rohres 340 ausgebildet ist, wobei dieses Teil auch nicht dargestellt ist in der Schnittebene der Figur 3a. Das Sackloch 34220 kann irgendein Haltesystem des herkömmlichen Typs enthalten, das ein zweckmäßiges Hineinstecken und Befestigen des Endes des Verteilstutzens 32 gewährleistet. Diese herkömmliche Befestigungsart wird nicht beschrieben, da der Fachmann sie normalerweise kennt. Selbstverständlich ist der Verteilstutzen 32 mit einer Durchlaßöffnung 320 versehen, z.B. an seinem Oberteil, um das Fließen der pastösen Substanz in den Pufferspeicher 3432 zu gewährleisten. Der in dem Rohr 340 angebrachte Verteilschlitz 3401 gewährleistet dann das Fließen und Verteilen der pastösen Substanz bei Betätigung des Teils 3410 mit der Form einer offenen zylindrischen Muffe, durch dessen Drehung auf dem zylindrischen Rohr 340.
- Figur 3b ist eine Querschnittansicht der Figur 3a in der Ebene CC. In dieser Figur sieht man ein Teil 3416, hergestellt z.B. aus Formstoff, das angesetzt ist an das Teil 3410 und dazu bestimmt ist, die Handhabung des Teil 3410 zu erleichtern, um den Verteilschlitz 3401 freizugeben. Das Teil 3416 kann vorteilhafterweise eine Mulde 3417 aufweisen, an welcher der Benutzer einen Finger, z.B. den Daumen ansetzen kann, um das Teil 3410 in Drehung zu versetzen und die Freigabe des Verteilschlitzes 3401 zu gewährleisten auf eine der Ausführungsform der Figur 2a analoge Weise. Wie man in vor allem in der Figur 3b feststellt, sind die Verschlußränder 3413 des Verschlußelements 341 vorteilhafterweise abgeschrägt. Um die Rückstellung des Teils 3410 in die Verschlußstellung zu bewirken und damit den Verteilschlitz 3401 zu überdecken, kann das Teil 3410 fest verbunden sein mit einer oder mehreren Spiralfedern 3418, die in einer Rille des Bodens 3421 oder des Deckels 3422 angebracht sind. Diese Spiralfeder oder -federn wirken auf gleiche Weise wie Spiralfedern, die für den Antrieb mechanischer Uhren verwendet werden.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Verteileinstellers 34, wie vorhergehend in Figur 3a und 3b dargestellt, wird nun in Verbindung mit der Figur 4 beschrieben, wobei diese Ausführungsform das Auffüllen und/oder Wiederauffüllen des Behälters und das Verteilen der pastösen Substanz unter optimalen Arbeits- und Asepsisbedingungen ermöglicht im Falle von Substanzen des kosmetologischen und/oder medikamentösen Typs.
- So wie in Figur 4 dargestellt, wobei das Ventil 33 auf der Höhe des Füll-/Verteilstutzens 32 weggelassen wurde, kann die deckelbildende Wand 3422 mit einem Ventil 3423 versehen sein, das direkt verbunden ist mit dem Stutzen 32. Des Ventil 3423 weist ein hohles Außenansatzstück 34230 auf, welches das Füllen des Speichers 2 mit pastöser Substanz ermöglicht, von einem vorstehenden Ansatzstück 34231 aus, das mit einem Reservoir für pastöse Substanz verbunden ist, das einen relativ höheren Druck hat, bezogen auf den Innenhohlraum des nachgiebigen Speichers 2. Das Ventil 3423 ist direkt mit dem Verteilstutzen 32 verbunden dargestellt und enthält ein herkömmliches Rückschlagventil 34232. Anstatt einer Bodenwand kann das zylindrische Rohr 340 an seinem Ende mit einem Gewinde 3400 versehen sein, für sein Festschrauben an dem Verschlußdeckel 31 des Behältergehäuses 1. Man sieht, daß der Verteilschlitz 3401 eine Verlängerung 34010 aufweisen kann, deren Funktion später beschrieben wird. Zudem kann der Deckel 3422 Schwächungszonen 34225 aufweisen, wie in Figur 4 dargestellt. Bei bedecktem Verteilschlitz 3401 wird unter Druck die Injektion ausgeführt, dabei füllt sich der Pufferspeicher 3432 mit unter Druck stehender pastöser Substanz, die durch den Durchlaß 320 des Füllstutzens 32 in den Speicher 2 fließt. Die vorerwähnten Schwächungszonen 34225 wegen ihrer speziell angepaßten Form und der Deckel 3422 bilden einen Aufbau des Typs Schlußstein, dabei auf geeignete Weise den Verschluß des Pufferspeichers 3432 realisierend, wobei die Substanz durch den Durchlaß des Füllstutzens 32 in den Speicher 2 fließt und diesen füllt.
- Auf die gleiche Weise, wobei der Speicher 2 ebenso gefüllt ist wie der Pufferspeicher 3432 hat die Öffung des Verteilschlitzes durch Betätigung des Teils 3410 die Wirkung, die Verteilung der pastösen Substanz zu verursachen über eine Fließbreite, wie z.B. in Verbindung mit der Figur 2a beschrieben. Wenn der Speicher 2 leer ist, ist der Pufferspeicher 3432 mit pastöser Substanz gefüllt, aber ohne Druck. Auf den Deckel 3422 wird kein Druck mehr ausgeübt und es genügt die Anwendung einer geringen, nach innen gerichteten Kraft auf diesen, wobei der Schlitz 3401 geöffnet ist und vor allem seine Verlängerung 34010, um die Rückgewinnung der in dem Pufferspeicher 3432 enthaltenen pastösen Substanz zu veranlassen, wobei der Deckel 3422 nun die Rolle eines Kolbens spielt. Außerdem kann die pastöse Substanz in bestimmten Fällen in vom Benutzer gewählten Dosierungen zurückgewonnen werden, vor allem im Hospitalbereich.
- Die in Figur 4 dargestellte Verteileinstellung ist besonders vorteilhaft, da das Wiederauffüllen keinerlei Demontage erfordert. Jedoch ist es im Hospitalbereich empfehlenswert, die in dem Pufferspeicher 3432 enthaltene Reserve nicht zu verwenden, um die Asepsis zu wahren.
- Das Behältergehäuse 1 kann aus steifem Material bestehen, wie z.B. Aluminiumblech, oder auch aus halbsteifem Material oder aus nachgiebigem Material, wie etwa Polyvinylchlorid zum Beispiel. In diesem Fall und besonders für den Fall, wo der Speicher 2 selbst aus einem elastischen Material besteht, bei Fehlen von elastischen Mitteln, gebildet durch die elastischen Lamellen 231 und 232, kann der Benutzer, um eine bessere Verteilung der zu verteilenden Substanz zu erzielen, z.B. einen manuellen Druck auf das Behältergehäuse ausüben.
- Wie vor allem in Figur 1a dargestellt, kann das Behältergehäuse 1 wenigstens ein Lüftungsloch 10 enthalten, wobei dieses Lüftungsloch mit einem Ventil 100 versehen sein kann oder auch nicht.
- Das Luftloch 10 und das Ventil 100 können genützt werden für eine Ausführung des erfindungsgemäßen Verteilbehälters, die besonders geeignet ist für eine Wiederverwendung durch Nachfüllen am Einsatzort und Benutzung vor allem unter optimalen Asepsisbedingungen.
- Bevorzugte Mittel, die vor allem das Wiederauffüllen oder Nachladen mit pastöser Behandlungssubstanz erlauben, entsprechend dem Zweck der Erfindung, werden nun in Verbindung mit den Figuren 5 und 6 beschrieben.
- Entsprechend der Figur 5 können die Nachlademittel für das Wiederauffüllen des Speichers 2 des vorhergehend beschriebenen erfindungsgemäßen Verteilbehälters aus einer Nachladekartusche bestehen, die einen steifen Kartuschenkörper 5 umfaßt, der ein Volumen begrenzt, das größer ist als das Innenvolumen des Behältergehäuses 1 des erfingungsgemäßen Verteilbehälters. Der Kartuschenkörper 5 enthält einen Kopf 51 für eine Kupplung mit dem Vertil 100 des Lüftungslochs 10. Das Volumen des Kartuschenkörpers weist z.B. ein Grobvakuum in der Größenordnung von 10&supmin;&sup4; Torr auf. Selbstverständlich enthält der Kupplungskopf 51 ein Ventil 510.
- Außerdem enthalten die Wiederauffüllmittel auch, wie in Figur 6 dagestellt, um das Füllen des nachgiebigen Speichers zu gewährleisten, eine Füllkartusche des vorerwähnten Speichers. Die in Figur 6 dargestellte Füllkartusche weist z.B. einen Kartuschenkörper 6 aus nachgiebigen Material auf, wobei dieses Material selbstverständlich verträglich ist mit der pastösen Behandlungssubstanz. Selbstverständlich hat das Reservior mit pastöser Substanz relativen Überdruck bezogen auf den Innenhohlraum des nachgiebigen Speichers.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung, d.h. der Verteilbehälter wie vorhergehend beschrieben und die Nachladekartusche und die Nachfüllkartusche, kann diese letztere, vorteilhafterweise, aus einem Kartuschenkörper aus nachgiebigem Material bestehen, wobei der Kartuschenkörper im wesentlichen bei Umgebungsdruck gefüllt werden kann. Selbstverständlich enthält der Kartuschenkörper 6 einen Füllstutzen 61, der im wesentlichen dem vorstehenden Ansatzstück 34231 entspricht, dargestellt in Figur 4. Der Verteilkopf 61 enthält wohlgemerkt ein Ventil 610.
- Wenn die Kupplung der Füllkartusche mit dem Ventil 3423 hergestellt ist, wobei das Ventil 610 geschlossen ist, genügt es wenn der Benutzer die Nachladekartusche 5 und besonders den Kupplungskopf 51 auf der Höhe des Ventils 100 des Lüftungslochs 10 des Behältergehäuses 1 ansetzt, wobei das Ventil 510 des Kupplungskopfes 51 selbstverständlich geschlossen gehalten wird. Die sukzessive Öffnung des Ventils 610 der Nachfüllkartusche, dann des Ventils 510 der Nachladekartusche gewährleistet dann aufgrund des im Behältergehäuse 1 erzeugten Unterdrucks, um den Speicher 2 herum, dessen Füllung mit pastöser Behandlungssubstanz. Der nachgiebige Kartuschenkörper der Nachfüllkartusche 6 gewährleistet eine korrekte Nachfüllung des nachgiebigen Speichers 2.
- Die vorhergehend beschriebene Art des Nachladens wird im wesentlichen angewandt bei einer Nachladung am Arbeits- oder Einsatzort. Selbstverständlich kann das Nachladen einfach mit einer Pumpe durchgeführt werden, welche die Injektion der betreffenden pastösen Substanz unter Druck gestattet, wenn nötig, in Abhängigkeit ihres Viskositätsgrades, unter Verwendung eines Elektromagneten, der die aus den Federn resultierende Steifheit reduziert, bei Vorhandensein der magnetischen Stücke 2310 und 2320, wie in Figur 1b oder 1c dargestellt.
- Es wurde ein Verteiler von pastösen Substanzen beschrieben, der besonders wirtschaftlich ist und das Verteilen von Nahrungmittelsubstanzen sowie Substanzen mit kosmetologischen und/oder medikamentösen Eigenschaften ermöglicht. Im letzteren Fall sind die Ausführungsformen der Figuren 3a, 3b und 4 besonders vorteilhaft, da im Falle der Verwendung von medikamentösen oder kosmetologischen Emulsionen, wie etwa BIAFINE, ein Pufferspeicher mit einer Kapazität von 50 ml es möglich macht, selbst bei Fehlen von Druck für das Austreiben dieser Substanz, auf jeden Fall dessen Inhalt zu gewinnen für die unmittelbare Versorgung eines Verletzten.
- Außerdem ist nach Verschluß des Verteilschlitzes durch das Teil mit der Form einer offenen zylindrischen Muffe die in dem Schlitz verbleibende pastöse Substanz gegen Luft und Verunreinigungen geschützt, und es besteht nicht die Gefahr einer Austrocknung dieser letzteren, da sie in Kontakt bleibt mit der in dem Pufferspeicher befindlichen Substanzmasse.
- Die Innenwand des Behälterkörpers kann, nach sachgemäßer Herstellung, die das freie Gleiten der Seitenränder der elastischen Lamellen zuläßt beim Füllen der Aufnahmekammer 2300 oder beim Verteilen der pastösen Substanz, eine Auskleidung aus lackiertem Aluminium enthalten.
- Um das Gleiten der Seitenränder der elastischen Lamellen 231, 232 auf der Innenwand des Behältergehäuses 1 zu verbessern, können die elastischen Lamellen vorteilhafterweise einen Wulst 231a, 231b, 232a, 232b, mit abgerundetem Querschnitt enthalten, wie in Figur 7 dargestellt. Dieser Wulst kann bei der Herstellung der Lamellen ausgebildet werden oder angebracht werden und z.B. aus einer zylindrischen Stange aus Polytetrafluoräthylen bestehen, wobei die zylindrische Stange die Gesamtheit des seitlichen Endes der Lamelle bedeckt. In diesem Fall kann die Polytetrafluoräthylen-Stange einen Durchmesser von einigen Millimetern aufweisen, wobei sie aufgeschlitzt ist entlang einer ihrer Mantellinien, und der Seitenrand der entsprechenden Lamelle in den Schlitz gesteckt und in diesem befestigt wird z.B. mittels Thermokompression oder Kleben.
- Der vorhergehend beschriebene Behälter enthält zur Bildung der elastischen Mittel 23 zwei elastische federbildende Lamellen, zwischen denen der nachgiebige Speicher 2 angeordnet wird. Ein Ende oder Seitenrand der elastischen Lamellen stützt sich ab auf der Innenwand des Behältergehäuses 1, um ein deformierbares Futteral zu bilden, in dem der nachgiebige Speicher untergebracht wird.
- Obgleich der vorhergehend beschriebene Behälter in seinem Funktionsprinzip befriedigt, weist er doch praktische Herstellungsschwierigkeiten auf, oder zumindest Schwierigkeiten bei der Optimierung der Bestandteile für die Herstellung und eine rationalisierte Wirkungsweise. So müssen die elastischen Lamellen 231, 232, um auf die Speichertasche den passenden Druck auszuüben, einen Dickenquerschnitt von weniger oder gleich 5/10 Millimeter aufweisen. Unter diesen Bedingungen, bei der Benutzung des Behälters, d.h. bei der Rückkehr der Lamellen in ihre geschlossene Position infolge der Verteilung der pastösen Substanz, scheren die scharfen Kanten der federbildenden elastischen Lamellen die Innenwand des Behältergehäuses, auf der sie sich abstützen. Außerdem üben die elastischen Lamellen praktisch keinen ausreichenden Druck mehr aus, wenn sie in ihre Ausgangsposition zurückkehren.
- Der Verteilbehälter für pastöse Substanz, in einer anderen, nicht einschränkenden Ausführungsform, ermöglicht die Beseitigung des vorerwähnten Nachteils. Er zeichnet sich dadurch aus, daß hinsichtlich einer Reduzierung der Scherspannungen der Enden oder Seitenkanten der elastischen Lamellen an der Innenwand des Behältergehäuses die Kanten der Lamellen mit einem schützenden Element versehen sind.
- Das schützende Element kann aus einem Schutzrahmen für die Innenwand des Behältergehäuses bestehen, enthalten im Behältergehäuse. Die elastischen Lamellen sind in dem Schutzrahmen untergebracht, und können frei ausfedern, um das Auffüllen mit, oder die Herausgabe oder die Verteilung der pastösen Substanz zu gewährleisten.
- Der Verteilbehälter in der vorerwähnten Ausführungsform wird zunächst in Verbindung mit Figur 8 beschrieben.
- Entsprechend der Figur 8 und hinsichtlich einer Reduzierung der Scherspannungen der Enden oder Seitenkanten der elastischen Lamellen 231, 232 an der Innenwand 1 des Behältergehäuses sind die Enden oder Seitenkanten der elastischen Lamellen mit einem schützenden Element versehen.
- Entsprechend der Figur 8, die eine nicht einschränkende Ausführungsform darstellt, kann das schützende Element aus federbildenden U-förmigen elastischen Lamellen 231, 232 bestehen. In diesem Fall, mit U-förmig aufgebogenen elastischen Lamellen 231, 232, ist der Schereffekt reduziert, jedoch tritt beim Füllen des Behälters der Widerstand der Biegefalten in Erscheinung, d.h. während des Einfüllens von Substanz in den Speicher 2. Die U-Form gewährleistet jedoch eine gute Ausgabe der zu verteilenden Substanz.
- Einer weiteren ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform entsprechend, dargestellt in Figur 9, können die elastischen Lamellen 231, 232 mit einem schützenden Element versehen sein, wobei dieses Element gebildet wird durch einen Rahmen 40, genannt Schutzrahmen der Innenwand, in den die elastischen Lamellen 231, 232 eingesetzt sind. Die elastischen Lamellen 231, 232 können frei ausfedern, um das Auffüllen oder die Herausgabe und die Verteilung der pastösen Substanz zu gewährleisten.
- Wie man in Figur 9 feststellen wird, kann der Schutzrahmen 40 vorteilhafterweise durch einen Metallsupport gebildet werden, der im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweist, dessen Ecken sich auf der Innenwand des Behältergehäuses 1 abstützen. Die elastischen Lamellen sind dann entlang einer Diagonalen des im wesentlichen quadratischen Querschnitts angeordnet, wobei die Seitenkanten oder Enden der Lamellen 231, 232 sich auf der Innenwand entgegengesetzter Ecken des Querschnitts des Supports 400 abstützen. Der schützende Rahmen kann gebildet werden von zwei identischen Federstahlwinkeln mit 0,2 mm Stärke. Der Winkel am Endpunkt der Diagonalen, welcher die Lamellen 231, 232 aufnimmt, kann z.B. etwas größer als 90º sein, um die Ausfederung der Lamellen 231, 232 beim Füllen mit pastöser Substanz zu begünstigen und bei der Herausgabe dieser Substanz, wenn die Lamellen 231, 232 ihren Druck auf den Speicher 2 ausüben, um die Verteilung der pastösen Substanz zu gewährleisten.
- Selbstversändlich kann der Schutzrahmen 40 gebildet werden durch einen Support 400, der sich ganz oder teilweise über die Länge des Behältergehäuses 1 erstreckt. Diese Charakteristik erscheint vor allem in Figur 10, in der man besonders den Support 400 dargestellt hat, der den Schutzrahmen 40 bildet.
- Die beiden rechteckigen Winkel sind so angeordnet, daß ihre freien nebeneinanderliegenden Ränder, welche die Endpunkte der Diagonalen bilden, welche die Lamellen 231, 232 nicht enthält, aneinanderstoßen, aber frei spielen können. Somit gewährleistet der Support 400 aufgrund seiner Eigenelastizität eine Verstärkung der Wirkung der Lamellen 231, 232 bei ihrer Rückstellung im Laufe der Verteilung der pastösen Substanz.
- Eine genauere Beschreibung des erfindunggemäßen Behälters in der vorerwähnten Ausführungsform folgt nun in Verbindung mit den Figuren 10, 11 und 12.
- Gemäß den vorerwähnten Figuren kann der Verteilkopf 3 aus Spritzgußkunststoff bestehen.
- Der Verteilkopf 3 kann vorteilhafterweise einen oberen Napf 3315 enthalten, aus einem Stück gegossen, der als Halter für das Behältergehäuse 1 dient. Er enthält gleichermaßen eine Kappe 3322 für Ein- und Ausgabe pastöser Substanz, die den oberen Napf 3315 bedeckt und eine Füllventil 3324 für das Füllen des Behälters mit pastöser Substanz.
- So wie in Figur 12 dargestellt, ist ein Verbindungskanal zwischen dem Füllventil 3324 und dem Speicher 2 vorgesehen. Ein feststehender Träger 335B für den Speicher 2 nimmt eine erste Außenseite des Speichers 2 auf, wobei diese erste Außenseite des Speichers 2 an dem festen Träger 335B befestigt ist. Die erste Außenseite des Speichers kann z.B. durch Kleben an dem festen Träger 335B befestigt werden. Ein beweglicher Träger 336 des Speichers 2, an dem die zweite Außenseite des Speicher analog der ersten Außenseite befestigt ist, ist ebenfalls vorgesehen. Der bewegliche Träger 336 ist bezüglich des festen Trägers 335B solcherart beweglich, daß er die Herstellung der Verbindung des Speichers 2 mit dem Kanal 33240 zuläßt. Ein Zentrierstück 3315B, aus einem Stück gegossen, auf dem der feste Träger 335B sich abstützt, ist vorgesehen. Das Zentrierstück 3315B ist mechanisch fest verbunden mit dem oberen Napf.
- Eine gerändelte Schraube 337 durchquert die Seitenwand der oberen Haube 3315 und ermöglicht, durch die Betätigung des beweglichen Trägers 336 des Speichers auf Zustellung-Rückstellung gegenüber dem festen Träger 335B, das Schließen oder Öffnen zur Herstellung der Verbindung des Kanals 33240 mit dem Speicher 2.
- Nach einer vorteilhaften Ausführungsform enthalten der bewegliche Träger 336 des Speichers und der feste Träger 335B dieses Speichers jeder eine elastische Lamelle 3351, 3352, fest verbunden mit dem festen Träger 335B bzw. dem beweglichen Träger 336. Jede Lamelle kann gebildet werden durch eine Verlängerung einer der Lamellen 231, 232 und einerseits einen Verbindungskanal 335A für die pastöse Substanz bilden, zwischen dem Füllventil 3324 und dem Speicher 2, in der Rückstellungsposition des beweglichen Trägers 336 bezüglich dem festen Träger 335B des Speichers 2, und andererseits in der Zustellungsposition des beweglichen Trägers 336 bezüglich des festen Trägers 335B ein Abdichtventil bilden.
- Um die Dichtheit zu gewährleisten weist jede Lamelle einen Vorsprung bzw. eine Eintiefung auf, wie in Figur 12 dargestellt, vor allem um den Verschluß des Kanals 335A in der Zustellungsposition des beweglichen Trägers bezüglich des festen Trägers zu gewährleisten.
- Nach einer vorteilhafen Charakteristik des Behälters in der vorerwähnten Ausführungsform kann das Behältergehäuse 1 durch ein Rohr oder eine Hülse gebildet werden, durch Bördeln am Umfang des oberen Napfes befestigt. Zu diesem Zweck kann der obere Napf einen Verbindungskranz 3555 enthalten, der das Bördeln des Rohrs oder der Hülse erlaubt, wie etwa eines Rohr oder einer Hülse aus z.B. Aluminium. Das Rohr oder die Hülse für das Behältergehäuse weist an seinem der Bördelverbindung entgegengesetzten Ende eine Öffnung 1001 auf, die mit einem Zentrierkonus versehen ist. Die Öffnung 1001 ist eine Öffnung, welche die Wand des Behältergehäuses 1 durchquert, damit in dem Raum, enthalten zwischen der Innenwand des Behältergehäuses 1 und der Außenwand des Speichers 2, Unterdruck hergestellt werden kann.
- Außerdem, wie in Figur 12 dargestellt, wird das Füllventil 3324 durch einen zylindrischen Dreh-Stiftbolzen in der Aus- und Einlaßkappe 3322 für pastöse Substanz gebildet. Ein Durchlaß ist ausgebildet in dem Drehzylinder entlang einer Diametralebene.
- In den Figuren 10, 11 und 12 hat man nacheinander bezeichnet: mit 335A einen kanalbildenden Durchgang für die pastöse Substanz zwischen dem Füllventil 3324 und dem Speicher 2 bei Rückstellungsposition des beweglichen Trägers 336 bezüglich des festen Trägers 335B, mit 335C ein Lager für die Schraube 337. Die Schraube und das Rändelrad 337 betätigen den beweglichen Träger des Speichers 2.
- Ein Beispiel für den Zusammenbau eines mit der vorerwähnten Ausführungsart konformen Behälters wird nun in Verbindung mit Figur 12 beschrieben. Der Schutzrahmen 40, gebildet durch den Support 400, wird als erstes in das Behältergehäuse 1, gebildet z.B. durch einem Aluminiumrohr, eingeführt. Die elastischen Lamellen 231, 232 haben dieselbe Höhe wie der Schutzrahmen 40. Die Breite der elastischen Lamellen 231, 232 hängt ab von der Stärke des Speichers 2. Vorzugsweise wird dieser letztere gebildet von einer flachen Tasche aus Rohlatex. Die Lamellen 231, 232 kommen in den Innenwinkeln des Schutzrahmens 40 zum Anschlag. Die elastische flache Tasche 2 hat eine etwas geringere Breite als die Lamellen 231, 232, aber vorzugsweise entspricht die Höhe der Tasche 2 der Höhe, die enthalten ist zwischen dem oberen Teil des Verteilkopfs 3 und dem Boden des Behältergehäuses 1.
- Es ist jedoch möglich, sich die Elastizität der den Speicher 2 bildenden Tasche zunutze zu machen, um Standardtaschen verwenden zu können für verschiedene Höhen des Behältergehäuses 1. Der Verteilkopf ist als aus einem Stück bestehend vorgesehen, da dieses für die Großserienfertigung aus Spritzgußkunststoff hergestellt werden kann. Die Formung des Verbindungskranzes 3555 gewährleistet die Verbindung mit dem Behältergehäuse 1.
- Man wird feststellen, daß der bewegliche Träger 336 und der feste Träger 335B einen erhabenen Teil bzw. eine Auskehlung aufweisen, wobei die beiden einen unterschiedlichen Winkel aufweisen können mit dem Zweck, zwischen den beiden Lippen der speicherbildenden Tasche 2 eine Dichtheit gegen die Außenluft und eine Dichtheit gegen den von den elastischen Lamellen 231, 232 ausgeübten Innendruck zu erzielen.
- Man wird ebenfalls feststellen, daß der bewegliche Träger 336 mit zwei seitlichen Rippen versehen ist, die eine Entstehung von Beulen an der Tasche verhindern. Der Träger 336 nimmt die Schraube 337 in einem Gewindeloch 336B auf, das eine ausreichende Tiefe haben muß, um eine Verschiebung des beweglichen Trägers 336 um 3 bis 4 mm zu ermöglichen. Dieser Abstand der Lippen der Tasche 2 ist nur für die Sterilisation und Spülung der Tasche nötig, sowie für die Füllung des gegenwärtig beschriebenen Behälters, während die Benutzungsöffnung dem Produkt und seiner Verwendung entsprechend klein sein kann. Es versteht sich von selbst, daß die Verteilung der pastösen Substanz, bei gefülltem Behälter, über die Verteildüse 3 erfolgt, wie vorhergehend in der Beschreibung beschrieben.
- Es kann das verpackte Produkt die Gewindesteigung bestimmen; falls man jedoch eine automatische Verpackung der pastösen Substanz realisieren will, wird es nützlich sein, wenn die Öffnung und vor allem die Schließung des Verbindungskanals 335A durch die Schraube 337 ein Mehrfaches einer Halbumdrehung von dieser beträgt. Zu diesem Zweck können die den beweglichen Träger betätigende Schraube und das Rändelrad 337 mit einem Schlitz für einen Schraubendreher und einer Zentrierungsführung versehen werden.
- Um den Zusammenbau eines erfindungsgemäßen Behälters, wie in Figur 12 dargestellt, zu realisieren, macht man sich die relative Unmöglichkeit zunutze, das den Speicher 2 bildende Latex zu kleben und bestreicht den Oberteil des festen Trägers 336 und des beweglichen Trägers 335B mit Leim. Der Speicher 2 wird eingeführt und sein Oberteil wird geklemmt zwischen dem festen Träger 335B und dem beweglichen Träger 336. Die Lamellen 231, 232 werden ebenfalls mit Leim bestrichen und am Unterteil des Speichers 2 angebracht, wobei das Ganze zwischen den Schutzrahmen 40 gesteckt wird, damit der Boden in Anschlag an diesen kommt. Der Umstand, den Oberteil des Behältergehäuses 1 in die Vertiefung 3555 des Verbindungskranzes zu drücken, dessen obere schräge Kante das Anheben nach sich zieht, nach Maßgabe von 1 oder 2 Zehntel mm, erlaubt die Bewegung der Federn, verhindert aber die Bildung von Falten an der speicherbildenden Tasche 2.
- Beim Auffüllens, d.h. beim Einfüllen der pastösen Substanz in den Speicher 2 lösen sich die Lamellen 231, 232 vom Speicher 2, während dessen Lippen, auf die praktisch keine Zugkraft wirkt, am festen Träger 335B und am beweglichen Träger 336 kleben bleiben.
- Es muß jedoch beachtet werden, daß der Speicher 2 überhaupt keine Luft enthält, was durch eine geeignete Verpackung unter Druck und eine spezielle Ausrichtung für eine lange und schmale Öffnung leicht gewährleistet werden kann.
- Aber diese fabikneuen Rohspeicher müssen manchmal gewaschen, sterilisiert und getrocknet werden vor dem Einfüllen der pastösen Substanz.
- Diese Operationen können unmittelbar vor dem Verpacken ausgeführt werden, d.h. vor dem Einfüllen der pastösen Substanz und unter Verwendung derselben Maschine.
- Zu diesem Zweck wird der erfindungsgemäße Behälter zusammengebaut aber nicht verbördelt und in einen unteren Napf gestellt, der verbunden ist mit einem pneumatischen oder hydraulischen Zylinder, wie in Figur 12 dargestellt. Selbstverständlich kann der untere Napf ersetzt werden durch drei Stangen 338, die im Dreieck angeordnet sind und verbunden sind mittels einer nachgiebigen Fixierung 339 mit einem Kranz 3310, der eine Aussparung enthält für die Aufnahme eines Saugnapfes 3311, der, wenn mit einem unter Vakuum stehenden Rohr 3312 verbunden, einen Saugeffekt ausübt auf die Unterseite des Behältergehäuses 1. In Figur 12 sind die passenden Dichtungen mit 3314 und 3314a bezeichnet.
- Zum Beispiel, selbstverständlich nicht einschränkend, können der Saugnapf 3311 und das Rohr 3312 nur ein Teil bilden mit nur einer Dichtung 3314. Die getrennte Darstellung des Aufbaus ist gemacht aus der Sicht einer automatischen Anlage. Der erfindungsgemäße Behälter, zusammengebaut aber nicht verbördelt reicht bis zum oberen Napf 3315, was das Eindringen des Verbindungskranzes 3555 in das Behältergehäuse 1 gewährleistet. Eine elastische Schürze 3316 umgibt zugleich den oberen Napf 3315 und die Drückbacken 3317, betätigt durch die entsprechenden Zylinder 3318, was eine vorübergehende Dichtung gewährleistet. Ein Anschluß 3319, angebracht am oberen Napf 3315 erlaubt dann die Herstellung des Vakuums in der Gesamtheit des Behälters, während das Bördeln oder Drücken den festen Träger 335B und den beweglichen Träger 336 gegen die Einlaßdichtung 3320 drückt, da das Behältergehäuse 1 sich nicht mehr nach unten beweben kann. Eine Gegenplatte 3321 der Einlaßdichtung 3320 hält diese fest. Der obere Napf 3315 und die Gegenplatte 3321 sind in die Einlaßkappe 3322 eingefügt, deren Dichtheit für das Vakuum ebenfalls gewährleistet wird durch die elastische Dichtschürze 3316. Das Einfüllen der pastösen Substanz in den Behälter wird ausgeführt mittels einer Fülldüse 3323, wobei das Füllen gesteuert wird durch das Füllventil 3324.
- Mit 3325 und 3326 nahe bei dem Speicher 2 wurden weitere Ein- und Auslaßmöglichkeiten dargestellt zu Herstellung des Vakuums. Der Schraubendreher und das Rändelrad 3327 und 3328 dringen ein in das unter Vakuum stehende Volumen, wobei die elastische Dichtschürze 3316 die Dichtheit gewährleistet. Das Zurückstellen des beweglichen Taschenträgers 336 und das Öffnen des Einlaßventils 3324 gewährleisten dann entweder den Einlaß des zu verpackenden Produkts, d.h. der pastösen Substanz, oder den des Reinigungs-Sterilisationsprodukts, dann der warmen Luft zum Trocknen.
- Im zweiten Fall erlaubt die Öffnung oder Schließung des Vakuums das Ansaugen dann Ausstoßen des oder der Produkte, die austreten können über ihren Einlaßweg, oder über einen speziellen Ausgang, um wiederverwertet werden zu können. Nach Trocknung des Speichers 2 gelangt das eigentliche Produkt, d.h. die pastöse Substanz durch Öffnung des Ventils 3324 in die speicherbildende Tasche 2. Das Auffüllen erfolgt durch Ansaugung und kann vervollständigt werden ein Unterdrucksetzen der pastösen Substanz. Das Schließen des Ventils 3324 hat das Abschalten des Vakuums zu Folge und die 3311 und 3321 unterstützenden Zylinder geben nach; das Vakuum des Rohrs 3312 ist dann unterbrochen und, bei einem automatischen System, lösen sich das Rohr 3312 und der Zentrierkonus 3313 dieses Rohrs auf dem Saugnapf 3314 völlig von dem napfbildenden Kranz 3310, um den Platz freizugeben für den folgenden Kranz, der einen weiteres Behältergehäuse heranführt.
- Somit wurde ein Verteilbehälter für pastöse Substanz beschrieben, der insofern besonders wirtschaftlich ist, als er es möglich macht, den Zusammenbau, die Reinigung, die Sterilisation und die Trocknung jedes Behälters unmittelbar vor dem Füllen mit der zu verteilenden pastösen Substanz auszuführen, bei Verwendung derselben Maschine. Außerdem ist der erfindungsgemäße Behälter für das Verpacken und Verteilen von pastöser Substanz besonders wirtschaftlich, da ein dauerhaftes Funktionieren der elastischen Lamellen 231, 232 erreicht wird aufgrund des zu diesem Zweck vorgesehenen Schutzelementes.
Claims (30)
1. Behälter zur Abgabe pastöser Produkte, umfassenend:
- ein Behältergehäuse (1),
- einen Verteilerkopf (3) geeignet für Öffnung und Schließung
gesteuert zu werden,
- ein Reservoir (2) bestehend aus nachgiebigem Material
welches die besagte Produkte enthält, im Behältergehäuse (1)
eingebaut,
- Druckelemente (20,23) bestehend aus elastischen Elementen
(23), die sich an der inneren Wand des Behälters (1)
abstützen, zur Erzeugung, bei vorhandenem Produkt, eines
permanenten Drucks auf das besagte Reservoir (2), so daß allein die
Steuerung der Öffnung des Verteilerkopfes (3), die Verteilung
des Produkts erlaubt, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß
die besagten elastischen Elemente (23) aus zwei
federbildenden Streifen (231,232) zusammengesetzt sind, zwischen welchen
das besagte Reservoir (2) aus nachgiebigem Material plaziert
ist, ein Ende oder eine Seitenkante der elastischen Streifen
stützt sich an der inneren Wand des Behältergehäuses (1) ab,
um eine deformierbare Hülle zu bilden in welcher das besagte
Reservoir aus nachgiebigem Material (2) plaziert ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das besagte Reservoir (2) aus nachgiebigem Material, aus
zu dem besagten pastösen Produkt kompatiblem Material,
Material wie Latex, Elastomer oder vergleichbar, besteht.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet daß
das obere Ende des Reservoirs (2) aus nachgiebigem Material
an ein Anschlußstück (30) angeschlossen ist, welches mit dem
Verteilerkopf (3) eine Einheit bildet.
4. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet daß der Verteilerkopf (3) einen
Verschlußdeckel (31) des Behältergehäuses (1) umfaßt, der
besagte Deckel (31) umfaßt einen Füll/Verteilerstutzen (32)
für besagtes pastöse Produkt, direkt mit dem Anschlußstück
(30) verbunden, wobei besagter Stutzen (32) mit einem Ventil
(33) bestückt ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß
der Verteilerstutzen (32) der besagten pastösen Produkte,
durch einen regelbaren Abgabeeinsteller (34) verlängert ist.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet daß
der besagte regelbare Abgabeeinsteller (34) umfaßt:
- ein zylindrisches Rohr (340), besagtes zylindrisches
Rohr (340) ist in Längsrichtung mit einem Schlitz (3401) mit
festgelegter Öffnungsbreite versehen,
- eine Vorrichtung (341) Schlitzverschluß, besagter
Schlitzverschluß ist geeignet gesteuert zu werden um besagten
Schlitz (3401) im zylindrischen Rohr freizumachen oder zu
verschließen.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet daß
der besagte Schlitzverschluß (341) umfaßt:
- ein Teil (3410) in Form einer offenen zylindrischen
Muffe, mit einer als Betätigungszunge (3411) verlängerten
Seitenkante, besagtes Teil (3410) ist um das zylindrische
Rohr (340) drehbar so angeordnet, daß bei Betätigung der
besagten Betätigungszunge (3411), der im zylindrischen Rohr
angebrachte besagte Schlitz (3401) freigemacht oder
verschlossen werden kann,
- eine Rückholfeder (3412) abgestützt am
Verschlußdekkel (31) des Behälters (1) und unter der Betätigungszunge
(3411), besagte Feder hält besagten Schlitz (3401) bei nicht
betätigter Betätigungszunge verschlossen.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet
daß, im Hinblick auf eine gesicherte Verteilung der pastösen
Produkte mit bestimmter Fließbreite, besagtes Teil (3410) in
Form einer offenen zylindrischen Muffe an der, der als
Betätigungszunge (3411) ausgebildeten verlängerten Seitenkante
gegenüberliegenden Seitenkante, eine Verschlußkante (3413)
besitzt, ausgestattet mit mindestens einer Schrägen im
Verhältnis zur Längsachse des besagten Schlitzes.
9. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet daß
besagte Schließkante (3413) aus zwei, sich dachförmig
gegenüberliegenden Schrägen (A,B) besteht, wobei die beiden
Schrägen, mit identischer Länge, in der Mitte auf eine Kerbe (C)
treffen deren Breite genau der Schlitzbreite (3401)
entspricht.
10. Behälter nach Anspruch 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß besagtes Teil (3410) in Form einer
offenen zylindrischen Muffe, Kennzeichnungen trägt die im
Verhältnis zu einer Markierung der Schlitzbreite des
Schlitzes (3401) stehen.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch
gekennzeichnet daß die Längsachsen des zylindrischen Rohrs
(340), und der Wandung (3410) in Form einer offenen
zylindrischen Muffe, senkrecht zur Längsachse des
Füll/Verteilerstutzens (32) stehen.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsachsen des zylindrischen Rohrs
(340) und des Teils (3410) in Form einer offenen
Zylindrischen Muffe, parallel zur Längsachse des
Füll/Verteilerstutzens (32) sind.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Teil (3410) in Form einer offenen
zylindrischen Muffe, auf dem zylindrischen Rohr (340) zwischen
zwei dichtenden Längsführungen (3414,3415) gleitend montiert
ist.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Teil (3410) in Form einer
offenen zylindrischen Muffe, und das zylindrische Rohr (340),
einen wesentlich größeren Durchmesser besitzen als der
Füll/Verteilerstutzen (32) welcher für letztere eine zentrale
Achse bildet, wobei der Zwischenraum (3432) zwischen besagter
offenen zylindrischen Muffe (3410) und besagtem zylindrischen
Rohr (340) einen Pufferspeicher bildet.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die aus besagtem zylindrischem Rohr (340) und offener
zylindrischer Muffe (3410) zusammengesetzte und Pufferspeicher
bildende Einheit, zwei kreisförmige Verschlußwände enthält,
eine erste kreisförmige, den Boden bildende, mit einer
Durchgangsbohrung (34210) versehene Wand (3421), und eine zweite
kreisförmige, den Deckel bildende, mit einer Sackbohrung
(34220) versehene Wand (3422), besagte Durchgangsbohrung und
Sackbohrung mit einem Durchmesser, der das Aufstecken
besagter Einheit auf den Füll/Verteilerstutzen (32) erlaubt.
16. Behälter nach einem der Ansprüche 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Ventil (33) ersetzt ist,
besagte Deckel bildende Wandung (3422) ist mit einem, mit dem
Füll/Verteilerstutzen direkt verbundenen Ventil (3423)
versehen, wobei besagtes Ventil (3423) ein äußeres weibliches
Anschlußstück (34230) darstellt, welches die Füllung besagten
nachgiebigen Reservoirs (2) mit einem pastösen Produkt über
ein männliches Anschlußstück (34231) das mit einer im
Verhältnis zum inneren Hohlraum besagten nachgiebigen Reservoirs
(2) unter Überdruck stehender Reserve des pastösen Produkts
verbunden ist, erlaubt.
17. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet daß das Behältergehäuse (1) aus einem steifen
oder halbsteifen Material besteht.
18. Behälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältergehäuse mindestens eine, mit oder ohne Ventil
(100) bestückte Öffnung (10), besitzt.
19. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die innere Wandung des Behältergehäuses
einen Überzug aus lackiertem Aluminium besitzt.
20. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenkanten der elastischen
Streifen (231,232) als Wulst mit abgerundeten Querschnitt
(231A,231B) ; (232A,232B) ausgebildet sind.
21. Behälter zur Abgabe pastöser Produkte nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet daß, im Hinblick auf eine
Reduzierung der Beanspruchung durch Scherwirkung der Enden oder
Seitenkanten der elastischen Streifen auf die innere Wandung des
Behältergehäuses (1), besagter Behälter unter anderem einen
Rahmen (40) zum Schutz besagter innerer Wandung enthält, in
welchem besagte elastische Streifen (231,232) eingebaut und
frei beweglich sind um das Füllen mit, oder die Abgabe und
Verteilung besagter Produkt zuzulassen.
22. Behälter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet
daß besagter Rahmen (40) aus einer Unterstützung (400) mit
nahezu quadratischer Fläche deren Spitzen sich an der inneren
Wandung des Behältergehäuses (1) abstützen besteht, besagte
elastische Streifen (231,232) in einer Diagonalen der
quadratischen Fläche montiert sind, die Seitenkanten oder Enden
besagter elastischer Streifen (231,232) sich an der inneren
Wandung zweier sich gegenüberliegender Spitzen besagter
Fläche der besagten Unterstützung (400) abstützen.
23. Behälter nach einem der Ansprüche 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der aus der Unterstützung
(400) gebildete Schutzrahmen (40) auf die gesamte, oder
Teillänge des Behältergehäuses (1) erstreckt.
24. Behälter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet
daß der Verteilerkopf (3) der besagten Produkte aus
gespritztem Kunststoff besteht.
25. Behälter nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet
daß der Verteilerkopf (3) umfaßt:
- einem gegossenen, unbearbeiteten Becher (3319) der
als Halter der Behältergehäuseeinheit (1) dient,
- einen Ring (3322) für Zufuhr und Austritt der
pastösen Produkte, besagten Becher (3315) oben abdeckend,
- ein Füllventil (3324) für besagte pastöse Produkt,
- einen Verbindungskanal (33240) vom Füllventil (3324)
zu der das Reservoir bildenden Tasche (2),
- einen festen Halter (335B) der das Reservoir
bildenden
Tasche (2) auf welchem eine erste äußere Stirnseite der
Tasche aufsitzt,
- einen beweglichen Halter (336) der das Reservoir
bildenden Tasche auf welchem die zweite äußere Stirnseite der
Tasche aufsitzt, besagter bewegliche Halter (336) ist zum
festen Halter (335B) dergestalt beweglich, das eine Verbindung
besagter, Reservoir bildender Tasche (2) mit dem Kanal
(33240) ermöglicht wird,
- ein gegossenes unbearbeitetes Zentrierungsteil
(3315A) auf welchem sich der besagte feste Halter (335B)
abstützt, besagtes Zentrierungsteil (3315A) ist mechanisch mit
besagtem oberen Becher verbunden,
- eine die Längswandung besagten oberen Bechers (3315)
traversierende Rändelschraube (337), welche die Steuerung des
beweglichen Halters (336) der das Reservoir bildenden Tasche,
durch Annähern/Entfernen des beweglichen Halters zum festen
Halter (335B), und somit das Schließen oder Öffnen des
Verbindungskanals (33240) mit der das Reservoir bildenden Tasche
erlaubt.
26. Behälter nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet
daß der bewegliche Halter (336) der Tasche, und der feste
Halter (335B) der Tasche, jeweils eine elastische Lamelle
(3351,3352) fest verbunden mit dem festen Halter (336)
beziehungsweise mit dem beweglichen Halter (335B) umfaßt,
jede Lamelle bestehend aus der Verlängerung eines elastischen
Streifens welcher einerseits einen Verbindungskanal (335A)
für die pastöse Produkt, zwischen dem Zuführungsventil (3324)
und der Reservoir Tasche (2) bei entfernter Position des
beweglichen Halters (336) zum festen Halter (335B) der Tasche,
und andererseits in angenäherter Position des beweglichen
Halters (336) zum festen Halter (335A) der Tasche, ein
Sicherheitsdichtventil bildet.
27. Behälter nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet
daß zur Sicherheit der Dichtigkeit, jede Lamelle mindestens
eine Kerbe und einen Zacken umfaßt, welche das Verschließen
des Verbindungskanals bei angenäherter Position des
beweglichen Halters zum festen Halter der Tasche erlauben.
28. Behälter nach einem der Ansprüche 21 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß das aus einem Rohr oder Muffe
geformte Behältergehäuse durch Falzen mit der Oberfläche des
oberen Bechers verbunden ist.
29. Behälter nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß, das Behältergehäuse bildende Rohr oder Muffe an dem
durch Falzen verbundenen gegenüberliegenden Ende, einen mit
Zentrierkonus versehenen Stutzen umfaßt, besagter Stutzen
traversiert die Wandung des Behältergehäuses um eine
Druckentlastung des Raumes zwischen innerer Wandung des
Behältergehäuses und äußerer Wandung der Reservoir bildenden Tasche
zu erlauben.
30. Behälter nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verteilerventil (3324) gebildet ist aus:
- einem zylindrischen Stift, gelagert im Ring der
Zuführ und Austrittsöffnung,
- einer senkrecht zur Längsachse eingebrachten Öffnung
in besagtem gelagerten Zylinder.
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