DE3876613T2 - Notizbuch. - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Notizbuch solcher Ausführungsform, bei welcher Notizblätter und entfernbare Blätter eine übereinander liegende Anordnung haben und welche abwechselnd zueinander angeordnet sind, um Paare mit jeweils einem Notizblatt und einem entfernbaren Blatt zu bilden, wobei die Blätter Buchrückenteile haben, durch welche sie gebunden sind, sodaß sie aus ihrer übereinander liegenden Anordnung in eine Rücken-an-Rücken- Anordnung gewendet werden können. Bei einem solchen bekannten Notizbuch, von dem ein Ausführungsbeispiel in der U.S. 4,533,160 beschrieben ist, können Bildübertragungsmittel, wie bspw. ein Kohlepapier, vorgesehen sein, sodaß eine durch Druck auf das obere Blatt eines Paars ausgeübte Markierung eine Kopie dieser Markierung auf dem darunter liegenden Blatt dieses Paares ausbildet. Jedes entfernbare Blatt hat eine Schwächungslinie, die neben dem Buchrückenteil verläuft, sodaß dieses Blatt von dem Buch für eine Überreichung oder eine Schaustellung, bspw. als ein Memorandum eines Telefongespräches an einer Position fern von dem Buch abgerissen werden kann, während eine Notiz der Markierung in dem Buch zurückbehalten wird. Bei solchen Büchern ist es nicht unüblich, daß das entfernbare Blatt beim Entfernen verlegt oder übersehen wird, insbesondere dann, wenn es der Person nicht ausdrücklich übergeben wird, für welche es gedacht ist, sodaß es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Notizbuch bereitzustellen, bei welchem dieser Nachteil vermindert wird.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Notizbuch bereitgestellt, welches Notizblätter und entfernbare Blätter in einer übereinander liegenden Anordnung aufweist, wobei die Blätter abwechselnd zueinander angeordnet sind, um Paare mit einem entfernbaren Blatt obenliegend zu einem Notizblatt bei jedem Paar zu bilden; jedes der Blätter hat ein in Längsrichtung verlaufendes Buchrückenteil neben einem gemeinsamen Rand des Buches; Bindemittel durchgreifen die Buchrückenteile der Paare von Blättern und erlauben ein Wenden der Paare von Blättern aus der übereinander liegenden Anordnung in eine Rücken-an-Rücken-Anordnung; jedes entfernbare Blatt hat eine in Längsrichtung verlaufende Schwächungslinie neben seinem Buchrückenteil, welche ein Entfernen eines Teils dieses Blattes von dem Buchrückenteil erlaubt; Bildübertragungsmittel für jedes Paar von Blättern, wodurch eine durch Druck auf den entfernbaren Blatteil aufgebrachte Markierung eine Kopie dieser Markierung auf dem unten liegenden Notizblatt ausbildet; dadurch gekennzeichnet, daß jedes entfernbare Blatt ein wenig klebendes Klebemittel trägt, welches das Notizblatt berührt, mit dem das entfernbare Blatt ein Paar bildet, wobei das wenig klebende Klebemittel bei jedem entfernbaren Blatt in Längsrichtung neben der Schwächungslinie dieses Blattes sowohl an dem Buchrückenteil wie auch an dem Blatteil verläuft, der zu entfernen ist, wodurch der Teil bei seiner Entfernung mittels des darauf befindlichen wenig klebenden Kelbemittels vorübergehend an einer zu dem Buch fernen Fläche angeklebt werden kann und das wenig klebende Klebemittel an dem Buchrückenteil, der von dem entfernbaren Blatt zurückbleibt, diesen Buchrückenteil mit dem Buchrückenteil des Notizblattes bei seinem Paar verklebt.
- Bei dem Buch der vorliegenden Erfindung wird augenscheinlich sein, daß der entfernbare Blatteil, der typischerweise eine handschriftliche Notiz einer Telefonnachricht (oder eine Kopie dieser handschriftlichen Notiz) tragen wird, nach seinem Abreißen von dem Buch oder dem Block entlang der Schwächungslinie (die gewöhnlich eine Perforationsreihe sein wird) vorübergehend durch seinen wenig klebenden Klebemittelbereich an einer Empfangsfläche befestigt werden kann (typischerweise an einem Schreibtisch an einer Position, wo er von der Person, an welche die Notiz beabsichtigt ist, markant zur Schau gestellt wird), während das Notizblatt bei dem Paar, welches den entfernten Blatteil aufweist, einen Beleg für die handschriftliche Notiz in dem Buch oder dem Block enthält.
- Das Bildübertragungsmittel kann ein Blatt eines Kohlepapiers sein, das in herkömmlicher Weise zwischen einem Paar der Blätter zwischengelegt wird, die benutzt werden sollen. Vorzugsweise umfassen jedoch die Blätter des Notizbuches oder Blockes ein Papier, das unter dem Warenzeichen "NCR" oder dem Warenzeichen "IDEM" verkauft wird, die beide bei den Papierwaren dafür gut bekannt sind, daß sie kein Kohlepapier benötigen, sodaß der Druck, der bei der Markierung auf das obere Blatt eines Paars ausgeübt wird, auf dem darunter liegenden Blatt dieses Paares direkt eine Kopie ausbildet. Mit einer Kopiermöglichkeit des NCR oder ähnlichen Typs, wie es in der Technik bekannt ist, wird es augenscheinlich, daß das Notizbuch oder der Block nur aus einem Stapel von Notizblättern und entfernbaren Blättern in ihren betreffenden Paaren zusammengesetzt werden kann (wobei das Buch gewöhnlich mit einem losen Karton- oder Kunststoffblatt versehen wird, welches aufeinanderfolgend zwischen benachbarte Paare der Blätter eingelegt wird, um eine Markierung, die an einem oberen Paar angebracht wird, an einem Durchgehen an das benachbarte, darunter liegende Paar zu hindern).
- Das wenig klebende Klebemittel ist vorzugsweise in der Ausbildung eines Streifens, der an der Unterseite des entfernbaren Blattes fest befestigt ist und eine wenig klebende Klebefläche des Streifens dem darunter liegenden Notizblatt darbietet. Alternativ kann das wenig klebende Klebemittel an den entfernbaren Blättern während der Fertigung dieser Blätter vorgesehen werden, bspw. dadurch, daß das Klebemittel an den Papierblättern leicht eingebrannt wird. Wenn der entfernbare Blatteil von dem Buch oder Block entfernt wird, wird im wesentlichen nichts von dem wenig klebenden Klebemittel an der oberen Fläche des vorerwähnten, unten liegenden Notizblattes abgelagert. Für den Zweck eines Aufbaus des Buches oder Blockes wird bevorzugt, daß das wenig klebende Klebemittel derart aufgebracht wird, daß es als ein Streifen entlang eines randseitigen Kantenteils jedes entfernbaren Blattes verläuft, wobei der randseitige Kantenteil den Buchrückenteil umfaßt, und daß die Streifen des niedrig klebenden Klebemittels eine ausreichende Breite haben, um von dem Buchrückenteil über die Schwächungslinien hinweg zu den betreffenden entfernbaren Blatteilen zu verlaufen, um auf diesen Teilen die Bereiche des wenig klebenden Klebemittels auszubilden. Das wenig klebende Klebemittel entlang des Buchrückenteils der entfernbaren Blätter unterstützt die Bindung dieser Blätter an ihre betreffenden, unmittelbar darunter liegenden Notizblätter. Dabei besteht noch der Vorteil, daß das wenig klebende Klebemittel an der Unterseite des oberen entfernbaren Blattes eines Paares das entfernbare Blatt durch die Klebewirkung wenn auch nur vorübergehend daran hindert, während der Anbringung einer Markierung an dem entfernbaren Blatt über dem benachbarten Notizblatt verschoben zu werden, sodaß eine präzise Kopie dieser Markierung an das darunter liegende Notizblatt aufgebracht werden kann.
- Das durch einen Stapel der Blätter ausgebildete Buch, die wie vorstehend erörtert in Paaren angeordnet sind, kann entlang des Buchrückenteils zusammengebunden werden, um durch beliebige Mittel, die in der Technik bekannt sind, in die Rücken-an-Rücken-Anordnung gewendet werden zu können, bspw. durch Ringe, Schraubendrähte oder -federn.
- Jedes entfernbare Blatt kann unterteilt sein (bspw. durch Schnittlinien oder Perforationen) in zwei oder mehr koplanare Blatteile, die jeweils eine Schwächungslinie aufweisen, welche den betreffenden Blatteil von dem Buchrückenteil des Buches oder Blockes abreißen läßt. Die zwei oder mehr Blatteile eines entfernbaren Blattes haben ein einziges gemeinsames Notizblatt, welches für Belegzwecke in dem Buch oder dem Block verbleibt. Dies erlaubt eine wirksame Nutzung des an den entfernbaren Blättern zur Verfügung stehenden Raumes, wobei Papierblätter bspw. der Größe A4 typischerweise drei entfernbare Blatteile haben können, was ausreichen sollte, um eine handschriftliche Notiz mit einer Telefonnachricht aufzunehmen.
- Eine Ausführungsform eines Notizbuches, das gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist, wird nunmehr lediglich als ein Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten darstellenden Zeichnungen beschrieben, bei welchen
- Fig. 1 eine Perspektivansicht des Buches ist und einen entfernbaren Blatteil eines entfernbaren Blattes zeigt, welches drei solcher Teile in einer Anordnung zeigt, aus der sie von dem Buch abgerissen werden können, und
- Fig. 2 eine Endansicht des Buches zeigt und die Anordnung der Notizblätter und der entfernbaren Blätter mit einem wenig klebenden Klebemittel schematisch darstellt.
- Das dargestellte Notizbuch wird typischerweise für die Weitergabe von Vermerken oder für die Aufnahme von Notizen über Telefonnachrichten benutzt und umfaßt einen Stapel von übereinander liegenden Papierblättern, die aus abwechselnd angeordneten entfernbaren Blättern 1 und Notizblättern 2 bestehen. Diese Blätter sind entlang eines Buchrückens 3 durch einen Schraubendraht 4 zusammengebunden, der parallel zu einer Kante des Stapels verläuft (wobei der Draht 4 zur Vereinfachung in Fig. 2 oval gezeigt ist, er jedoch normal kreisförmig sein wird, um ein solches Öffnen des Buches zu erleichtern, daß die Blätter Rücken-an-Rücken gewendet werden können). Jedes entfernbare Blatt 1 ist mit einer in Längsrichtung verlaufenden Schwächungslinie in der Ausbildung von Perforationen 5 versehen, die parallel zu dem Buchrücken 3 verlaufen, und ist in drei entfernbare, gleich große, rechteckige Blatteile 1a durch Parallele, seitwärts verlaufende Schnitt- oder Perforationslinien 6 unterteilt. Die seitwärts verlaufenden Schnitte 6 verlaufen senkrecht von der Perforationslinie 5 zu der Kante des entfernbaren Blattes fern von dem Buchrücken 3. Durch diese Anordnung kann jeder Blatteil 1a unmittelbar von dem Buch dadurch abgerissen werden, daß dieser Teil entlang der Perforationslinie 5 (und falls zweckmäßig entlang einer Perforationslinie 6) aufgerissen wird.
- Die Blätter sind zu Paaren mit einem entfernbaren Blatt 1 und einem Notizblatt 2 bei jedem Paar angeordnet, wobei das entfernbare Blatt 1 über dem Notizblatt 2 seines Paares liegt. Die Blätter weisen außerdem ein Material auf, das unter dem Warenzeichen "NCR" oder "IDEM"-Papier verkauft wird, um ein Bildübertragungsmittel einzuschließen, wodurch eine Markierung, wie bspw. eine handschriftliche Nachricht, die durch Druck auf die obere Fläche eines entfernbaren Blatteils 1a aufgebracht wird, als eine Kopie (und ohne die Verwendung eines Kohlepapiers) direkt auf die obere Fläche des darunter liegenden Notizblattes 2 des betreffenden Paares aufzubringen - wobei dieses Kopieren einer "Message" bei 7, 7a angedeutet ist. Gewöhnlich wird das Buch mit einem losen Blatt aus steifem Karton oder Kunststoff (nicht dargestellt) versehen sein, welches aufeinanderfolgend zwischen die beiden obersten Paare der entfernbaren und Notizblätter zwischengelegt wird, um die handschriftliche Nachricht an dem oberen Paar an einem Durchgehen an das benachbarte untere Paar zu hindern. Die drei entfernbaren Teile 1a eines entfernbaren Blattes 1 sind mit einem einzigen gemeinsamen Notizblatt 2 bei dem betreffenden Paar versehen, und wenn diese entfernbaren Blatteile 1a entfernt werden, um eine Nachricht wie gewünscht zu präsentieren, dann wird ein dauerhafter Beleg der betreffenden Nachrichten in dem Buch als eine Kopie auf den Blättern 2 zurückbehalten.
- Jedes der entfernbaren Blätter 1 ist mit einem Befestigungsstreifen 8 eines wenig klebenden Klebemittels versehen. Der Streifen 8 wird zweckmäßig in der Form eines Streifens aufgebracht, der an die untere Fläche des entfernbaren Blattes angeklebt wird. Der Streifen 8 verläuft entlang der randseitigen Kante des Blattes 1 unter Einschluß des Buchrückenteils 3, derart, daß eine wenig klebende Klebemittelfläche des Streifens 8 gegen die obere Fläche des darunter liegenden Notizblattes 2 bei den betreffenden Paaren der Blätter ausgerichtet ist und damit zusammenwirkt. Der wenig klebende Klebemittelstreifen weist eine gleiche Länge auf wie der Buchrückenteil 3 und verläuft zu diesem Parallel in der Längsrichtung, wobei er eine ausreichende Breite aufweist, damit er seitwärts über die Linie der Perforationen 5 hinweg verläuft und hin zu den Teilen 1a des betreffenden entfernbaren Blattes 1. Wenn bei dieser Anordnung ein Teil 1a von dem Buch entlang der Perforationslinie 5 abgerissen wird, dann trägt er mit sich einen Bereich 9 des wenig klebenden Klebemittels entlang einer Kante seiner unteren Seite. Dieser Klebemittelbereich 9 macht es möglich, daß der Teil 1a vorübergehend an einer geeigneten Empfangsfläche angeklebt werden kann, sodaß die Nachricht an diesem Teil 1a für die beabsichtigte Person oder den beabsichtigten Zweck auffallend zur Schau gestellt werden kann.
- Die wenig klebenden Klebemitteleigenschaften des Streifens 8 stellen sicher, daß im wesentlichen nichts von dem Klebemittel an einem Notizblatt abgelagert wird, wenn ein unmittelbar darüber liegender entfernbarer Blatteil 1a von dem Buch abgerissen wird
- Aus der Fig. 2 ist ableitbar, daß jeder Klebemittelstreifen 8 zwischen dem Notizblatt und dem entfernbaren Blatt bei einem betreffenden Paar dazwischen angeordnet ist, sodaß die Blätter in einem Paar durch die Klebemitteleigenschaften des Streifens 8 miteinander verklebt sind (obgleich nicht in einer dauerhaften Art und Weise). Dies bringt den Vorteil einer Erleichterung der relativen Verschiebung zwischen den Blättern 1 und 2 in einem Paar bspw. während eine Nachricht oder eine andere Markierung auf das entfernbare Blatt 1 aufgebracht wird, sodaß die Nachricht auf dem darunter liegenden Notizblatt 2 klar reproduziert werden kann.
- Das Notizbuch wird in geeigneter Art und Weise dadurch hergestellt, daß der Streifen des wenig klebenden Klebemittelstreifens an der unteren randseitigen Kantenfläche jedes entfernbaren Blattes 1 aufgebracht wird und danach die Linie der Perforation 5 und der Schneidlinien 6 in den entfernbaren Blättern geschnitten oder sonstwie ausgebildet wird noch bevor die Blätter 1 und 2 zusammengebunden werden. Auf diese Weise wird der wenig klebende Klebemittelstreifen 9 perforiert und geschnitten, sodaß jeder Teil 1a von dem Buch einfach weggerissen werden kann. Falls erforderlich kann die Schwächungslinie (Perforationen 5) bei jedem entfernbaren Blatt 1 noch vor dem Aufbringen des wenig klebenden Klebemittels auf den Buchrückenteil und auf den entfernbaren Teil dieses Blattes ausgebildet werden.
- Als eine Alternative zu dem Aufbringen des wenig klebenden Klebemittels in einer Streifenform wie vorstehend erwähnt kann das Klebemittel auch während der Zusammenstellung der Blätter aufgebracht werden. Bei dieser Technik können zwei kontinuierliche Bänder (nicht dargestellt) die Blätter 1 und 2 zusammenstellen und an dem Punkt, an welchem sich diese beiden Bänder treffen, führt eine Düse das Klebemittel zwischen diese Blätter in der Form einer kontinuierlichen Linie ein. Die beiden Bänder werden dann zusammengepreßt, und das Klebemittel verklebt die randseitigen Kanten der Seiten, um die geforderten wenig klebenden Klebemitteleigenschaften bereitzustellen.
Claims (9)
1. Notizbuch mit Notizblättern (2) und entfernbaren Blättern
(1) in einer übereinander liegenden Anordnung, wobei die
Blätter abwechselnd zueinander angeordnet sind, um Paare
mit einem entfernbaren Blatt (1) obenliegend zu einem
Notizblatt (2) bei jedem Paar zu bilden; jedes der
Blätter ein in Längsrichtung verlaufendes Buchrückenteil
(3) neben einem gemeinsamen Rand des Buches hat;
Bindemittel (4) durch die Buchrückenteile (3) der Paare von
Blättern (1, 2) durchgreifen und ein Wenden der Paare
von Blätter aus der übereinanderliegenden Anordnung in
eine Rücken-an-Rücken-Anordnung erlauben; jedes
entfernbare Blatt (1) eine in Längsrichtung verlaufende
Schwächungslinie (5) neben seinem Buchrückenteil (3) hat,
welche ein Entfernen eines Teils (1a) dieses Blattes von
dem Buchrückenteil (3) erlaubt; Bildübertragungsmittel
für jedes Paar von Blättern, wodurch eine durch Druck
auf den entfernbaren Blatteil (1a) aufgebrachte
Markierung eine Kopie dieser Markierung auf dem unten liegenden
Notizblatt (2) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes entfernbare Blatt (1) ein wenig klebendes
Klebemittel (8) trägt, welches das Notizblatt (2) berührt,
mit dem das entfernbare Blatt ein Paar bildet, wobei das
wenig klebende Klebemittel (8) bei jedem entfernbaren
Blatt (1) in Längsrichtung neben der Schwächungslinie
(5) dieses Blattes sowohl an dem Buchrückenteil (3) wie
auch an dem Blatteil (1a) verläuft, der zu entfernen
ist, wodurch der Teil (1a) bei seiner Entfernung mittels
des darauf befindlichen wenig klebenden Klebemittels (9)
vorübergehend an einer zu dem Buch fernen Fläche
angeklebt werden kann und das wenig klebende Klebemittel (8)
an dem Buchrückenteil (3), der von dem entfernbaren
Blatt (1) zurückbleibt, diesen Buchrückenteil (3) mit
dem Buchrückenteil (3) des Notizblattes (2) bei seinem
Paar verklebt.
2. Buch nach Anspruch 1, bei welchem das wenig klebende
Klebemittel einen in Längsrichtung verlaufenden Streifen
(8) an jedem entfernbaren Blatt (1) umfaßt, wobei der
Streifen (8) eine seitliche Breite hat, die ausreicht,
um von dem Buchrückenteil (3), über die Schwächungslinie
(5) hinweg und bis zu dem Teil (1) seines entfernbaren
Blattes zu verlaufen, welches entfernt werden soll.
3. Buch nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem jedes
entfernbare Blatt (1) durch Teilungen (6), die senkrecht relativ
zu dem Buchrückenteil (3) verlaufen, in wenigstens zwei
co-planare Blatteile (1a) unterteilt ist, wobei jeder
Blatteil (1a) die Schwächungslinie (5) aufweist, die ein
Abreißen dieses Blatteils (1a) von dem Buchrückenteil (3)
erlaubt, und darauf ein wenig klebendes Klebemittel (9)
hat.
4. Buch nach Anspruch 3, bei welchem dieBlatteile (1a)
jedes entfernbaren Blattes (1) ein einziges gemeinsames
Notizblatt (2) haben.
5. Buch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
die Bindemittel (4) wenigstens eine Ringe- oder
Spiralbindung umfassen.
6. Verfahren zum Herstellen eines Notizbuches mit
Notizblättern (2) und entfernbaren Blättern (1), die jeweils
einen Buchrückenteil (3) haben, bei welchem eine in
Längsrichtung verlaufende Schwächungslinie (5) bei jedem
entfernbaren Blatt (1) zwischen dem Buchrückenteil (3)
und einem entfernbaren Teil (1a) dieses Blattes
ausgebildet wird; jedes entfernbare Blatt (1) mit einem
Notizblatt (2) in einer übereinanderliegenden Anordnung
gepaart werden, wobei ihre Buchrückenteile (3) neben
einem gemeinsamen Rand sind; die Paare durch Bindemittel
(4) zusammengebunden werden, die durch die
Buchrückenteile (3) hindurch verlaufen, sodaß die Paare von
Blättern (1, 2) von der übereinanderliegenden Anordnung in
eine Rücken-an-Rucken-Anordnung gewendet werden können,
und Bildübertragungsmittel für jedes Paar von Blättern
bereitgestellt werden, wodurch eine durch Druck auf den
entfernbaren Blatteil (1a) aufgebrachte Markierung eine
Kopie dieser Markierung auf dem unten liegenden
Notizblatt ausbildet; gekennzeichnet durch die Aufbringung
eines wenig klebenden Klebemittels (8) auf jedem
entfernbaren Blatt (1) für eine Berührung mit dem Notizblatt
(2), mit welchem es gepaart wird, wobei das wenig
klebende Klebemittel (8) für einen Verlauf in Längsrichtung an
jedem entfernbaren Blatt (1) neben dessen
Schwächungslinie (5) sowohl an dem Buchrückenteil (3) als auch an
dem entfernbaren Teil (1a) dieses Blattes angeordnet
wird, und durch eine Anordnung der Paare von Blättern in
einer übereinander liegenden Anordnung, bei welcher das
entfernbare Blatt (1) bei jedem Paar das Notizblatt (2)
überdeckt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei welchem das wenig klebende
Klebemittel (8) als ein in Längsrichtung verlaufender
Streifen an dem entfernbaren Blatt (1) vorgesehen wird,
wobei der Streifen (8) eine seitliche Breite hat, die
ausreicht, um von dem Buchrückenteil (3), über die
Schwächungslinie (5) hinweg und bis zu dem entfernbaren
Teil (1a) dieses entfernbaren Blattes (1) zu verlaufen.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, bei welchem die
Schwächungslinie (5) in dem entfernbaren Blatt (1) vor
der Anbringung des wenig klebenden Klebemittels darauf
ausgebildet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei welchem
das wenig klebende Klebemittel (8) zwischem dem
Notizblatt (1) und dem entfernbaren Blatt (2) bei jedem Paar
gleichzeitig mit der Zusammenstellung dieser Blätter als
ein Paar angebracht wird.
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