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DE3873717T2 - Laschenverriegelungsvorrichtung. - Google Patents

Laschenverriegelungsvorrichtung.

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DE3873717T2
DE3873717T2 DE8888311907T DE3873717T DE3873717T2 DE 3873717 T2 DE3873717 T2 DE 3873717T2 DE 8888311907 T DE8888311907 T DE 8888311907T DE 3873717 T DE3873717 T DE 3873717T DE 3873717 T2 DE3873717 T2 DE 3873717T2
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DE
Germany
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locking
strip
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DE8888311907T
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DE3873717D1 (de
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Rodney K Calvert
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Mead Corp
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Mead Corp
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Description

  • Diese Erfindung betrifft das Verpacken eines oder mehrerer Artikel innerhalb eines Kartons des Umhüllungstyps und bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verriegeln der benachbarten Enden eines Umhüllungskartonzuschnittes.
  • Das US Patent 4 600 140, das am 15. Juli 1986 erteilt wurde und das der Rechtsnachfolger dieser Erfindung inne hat, offenbart und beansprucht eine Wandverriegelungsanordnung des Typs, auf die sich die erfindungsgemäße Vorrichtung bezieht.
  • In den Zeichnungen ist Figur 1 eine Vorderansicht eines Kartonzuschnittes von der Außenseite gesehen und auf den die erfindungsgemäße Vorrichtung anwendbar ist; Figur 2 ist eine Ansicht von Wänden, die miteinander verriegelt werden und die die Enden des Umhüllungszuschnittes gemäß Figur 1 bilden können, wobei eines dieser Enden eine Verriegelungslasche und das andere dieser Enden einen Verriegelungsspalt aufweist; Figur 3 ist eine Perspektivansicht der Wände gemäß Figur 1 vor dem Einschieben des Verriegelungselementes in den Verriegelungsspalt der anderen Wand und mit einer Verankerungslasche, die aus der Ebene des Körperabschnittes des Verriegelungselementes herausgefaltet ist; Figur 4 ist eine Ansicht der Wände gemäß den Figuren 2 und 3, jedoch mit Wänden, die sich an ihren entgegengesetzten Flächen gegenüber liegen und mit der Verankerungslasche, die aus der Ebene des Körperabschnittes des Verriegelungselementes herausgefaltet ist; Figur 5 zeigt einen aufgerichteten Karton, der durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ausgebildet ist;Figur 6 ist eine Unteransicht einer Längsschiene, die erfindungsgemäß ausgebildet ist; Figur 7 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 7 - 7 in Figur 11; Figur 8 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 8 - 8 in Figur 11; Figur 9 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 9 - 9 in Figur 11; Figur 10 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 10 - l0 in Figur 11; und Figur 11 ist eine Ansicht der Maschine, die die Längsschiene und zugehörige Teile zeigt, wie sie in ihren korrekten Positionen an einer Seite der Vorrichtung dargestellt sind.
  • Mit Bezug auf Figur 1 bezeichnet Bezugsziffer 1 eine Oberwand eines erfindungsgemäß verwendeteten Kartonzuschnittes. Bezugsziffer 2 bezeichnet eine Seitenwand, die faltbar an der Oberwand 1 entlang einer Faltlinie 3 angelenkt ist. Öffnungen 4 und 5 sind in der Seitenwand 2 ausgebildet und nehmen die Flansche der oberen Abschnitte der zu verpackenden Artikel auf. Seitenwände 6 sind faltbar an der Oberwand 1 entlang der Faltlinie 7 angelenkt und Öffnungen 8 und 9 sind in der Seitenwand 1 ausgebildet und korrespondieren zu den Öffnungen 4 und 5.
  • Eine Bodenwand 10 ist faltbar an der Bodenkante der Seitenwand 2 entlang der Faltlinie 11 angelenkt und ein Randstreifen 12 ist faltbar an der Bodenwand 10 entlang der unterbrochenen Faltlinie 13 angelenkt. Verriegelungsspalte 14 und 15 sind im Randstreifen 12 ausgebildet. Verriegelungsspalt 14 weist eine Verriegelungskante 14 a auf, während Verriegelungsspalte 15 eine Verriegelungskante 15 a aufweist. Am anderen Ende des Kartonzuschnittes ist eine Bodenwand 16 an der Bodenkante der Seitenwand 6 entlang der Fa1tlinie 17 angelenkt und ein Paar Verriegelungselemente 18 und 19 sind integriert mit der Stirnseitenkante der Bodenwand 16 ausgebildet. Verriegelungselement 18 weist einen Basisabschnitt 18 a und eine Verankerungslasche 18 b auf, die faltbar am Basisabschnitt 18 a entlang einer Faltlinie 18 c angelenkt ist. Verriegelungselement 19 besitzt einen Basisabschnitt 19 a und eine Verankerungslasche 19 b, die faltbar am Basisabschnitt 19 a entlang der Faltlinie 19 c angelenkt ist.
  • Wie aus Figur 2 hervorgeht, sind die Wände 10 und 16 benachbart zueinander angeordnet. Figur 3 zeigt Randstreifen 12, der in eine vertikale Position gefaltet ist und eine Verankerungslasche 19 b, die aus der Ebene des Basisabschnittes 19 a des Verriegelungselementes 19 herausgefaltet ist. Figur 4 zeigt das Verriegelungselement 19, das durch den Spalt 15 eingesteckt ist und mit der Verankerungslasche 19 b aus der Ebene des Basisabschnittes 19 a gefaltet ist und mit einem Rand 19 d in Anlage mit einer Verriegelungskante 15 a des Spaltes 15.
  • Wie aus Figur 5 hervorgeht, weist der vollständig aufgerichtete Karton zwei verpackte Becher auf, die beispielsweise als Margarinespender verwendet werden können.
  • Figur 6 offenbart einen Längsstreifen, der erfindungsgemäß ausgebildet ist, und die den Streifen von unten zeigt, um die Teile des Streifens darzustellen, die mit den Verriegelungselementen der Wände zusammenwirken, um miteinander verbunden zu werden. Folglich ist in Figur 6 der Streifen im allgemeinen mit 25 bezeichnet und weist eine Nut, im allgemeinen mit 26 bezeichnet, auf, die sich vom Punkt, der mit 27 bezeichnet ist, nach links und zum mit 28 bezeichneten Ende des Streifens 25 erstreckt.
  • Wie in Figur 11 dargestellt ist, erfassen der Kartonzuschnitt C und dessen Artikel P1 und P2 das Einschubende des Streifens 25 und bewegen sich entlang einer ebenen Oberfläche nach links. Die Kartonseitenwand 6 ist zusammen mit der Bodenwand 16 und den Verriegelungselementen 18 und 19 sichtbar. Die Verpackungen P1 und P2 sind teilweise an den Stirnseiten des Kartonzuschnittes C sichtbar. Eine Bewegung wird zur Anordnung des Kartons und den Verpackungen P1 und P2 durch geeignete Mittel, beispielsweise eines Klotzes 30 an einer beweglichen Kette 31 erteilt, deren Teile in fragmentarischer Ausbildung zu sehen sind, um Unklarheiten in der Zeichnung zu vermeiden. Jeder nachfolgende Karton wird durch einen Zuschnitt auf der Kette 31 geschoben.
  • So wie sich die in Figur 11 gezeigte Anordnung bei C nach links bewegt, wird die Bodenwand 16 nach innen entlang der Faltlinie 17 mittels statischem Halter 32 gefaltet, wie am deutlichsten in Figur 7 zu sehen ist. Ähnlich wird die Bodenwand 10 nach innen entlang der Faltlinie 11 durch den statischen Falter 33 gefaltet, wie in Figur 7 am besten zu sehen ist. Während dieses Vorganges wird der Streifen 12 zu der in Figur 7 gezeigten Position durch den Streifenfalter 34 gefaltet, der drehbar ausgebildet und auf einer Welle 35 befestigt ist, die quer zur Ausrichtung des Streifens 25 angeordnet ist.
  • Gleichzeitig ergreift ein radiales Element, beispielsweise 36 a oder 36 b des Laschenfalters 36 die Verankerungslasche beispielsweise 19 b und faltet diese Lasche entlang ihrer Faltlinie 19 C in eine Position rechtwinkliger Beziehung in bezug zum Körperabschnitt 19 a des Faltelementes 19. Der Laschenfalter 36 und der Streifenfalter 34 sind starr mit der Welle 35 verbunden und diese rotieren in einem Gleichklang. In der Stufe gemäß Figur 7 ergreifen ein Paar statische Führungen 40 und 41, die an entgegengesetzten Seiten des Kartons angeordnet sind, die unteren Abschnitte der Seitenwände 6 und 2 und halten die Bodenwände 10 und 16 in den in Figur 7 repräsentierten Positionen. Wie in Figur 11 ersichtlich ist, ergreifen die radialen Elemente 36 a und 36 b die Verankerungslaschen 18 b und 19 b, wobei das rotierbare Element 36 in eine Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn drehbar ist, wie durch den Pfeil 37 angezeigt ist. Ebenfalls aus Figur 11 ist ersichtlich, daß der Streifenfalter 38 ein Umfangssegment 39 einschließt, das wie erläutert, vorgesehen ist, den Streifen 12 zu erfassen und diesen Streifen in bezug zur Bodenwand 10 zu falten, wie beispielsweise in Figur 7 angedeutet ist. Vorzugsweise ist das Umfangssegment 39 etwas kürzer als die Länge des Randstreifens 12.
  • Figuren 8, 9 und 10 sind ähnlich der Figur 7 und einfach bildlich dargestellt, die aufeinanderfolgenden Phasen des Wandverriegelungsvorganges, der vollständig in Figur 10 wiedergegeben wird. Natürlich sind während des Verriegelungsvorganges die Führungen 40 und 41 etwas unterschiedlich aufgebaut, um die gewünschte Manipulation der Seitenwände zu bewirken. In ähnlicher Weise ändert sich die Konfiguration der Falter 32 und 33 so wie sich der Verriegelungsvorgang verändert, um die gewünschte Manipulation der Verriegelungselemente zu bewirken.
  • Es sollte darauf hingewiesen werden, daß das endgültige Positionieren der Verankerungslaschen, beispielsweise wie 18 b und 19 b durch die Anlagefläche 42 bewirkt wird, die die Verankerungslaschen ergreift, beispielsweise wie 18 b und 19 b, die ihrer Bewegung aus den Ebenen der Körperabschnitten 18 a und 19 a des entsprechenden Verriegelungselementes 18 und 19 folgen. Selbstverständlich wird der dann komplettierte Karton vom linken Stirnseitenende des Streifens 25 wegbewegt.
  • Aus den Figuren 7 bis 10 geht hervor, daß die Tiefe der Nut 26 progressiv geringer wird so wie der Verriegelungsvorgang fortschreitet und daß der Boden des Streifens so gestaltet ist, daß dessen Dicke in der Nähe der Kante der Nut 26 größer ist als die Seitenkanten des Streifens, um die Wände 10 und 16 in schiefen Winkeln während eines Verriegelungsvorganges zu halten.
  • Auch die Breite des Streifens 25 wird an seinem Ausgangsende enger.
  • Natürlich werden die Faltvorgänge in Synchronität mit dem Betrieb der Kette 31 und den Flügeln 30 ausgeführt.
  • Wenn der Verriegelungsvorgang beendet ist, befindet sich die Verankerungslasche, beispielsweise wie 19 b, wie am besten in Figur 10 zu erkennen ist, in unmittelbarer Nähe und beinahe in ebener Flächenberührungsbeziehung mit dem Basisabschnitt 19 a des Verriegelungselementes 19 und mit der Verriegelungskante 19 d der Verankerungslasche 19 a in festem Kontakt mit Verriegelungskante 15 a des Verriegelungsspaltes 15.
  • Mit der offenbarten Verriegelungsanordnung wird der Karton fest und wirksam verschlossen und effektiv die Inhalte, beispielsweise P1 und P2 festgehalten.

Claims (16)

1. Vorrichtung zum Verriegeln einer ersten Wand mit einer zweiten Wand, wobei die erste Wand (10) einen Verriegelungsstreifen (12) mit zumindest einen Veriegelungsspalt (15) mit einer Verriegelungskante aufweist und der Streifen mit einer Kante faltbar der ersten Wand angelenkt ist, die zweite Wand (16) mit zumindest einem Verriegelungselement (18) versehen ist, das integriert an einer Kante der zweiten Wand ausgebildet ist und einen Körperabschnitt und eine Verankerungslasche (19b) aufweist, die faltbar an den Körperabschnitt angelenkt ist, gekennzeichnet durch eine längliche Verriegelungsschiene (25) mit einer Verriegelungslängsnut (26), die an ihrer einen Fläche ausgebildet ist, Mittel zum Verschieben der Wände entlang der Schiene und benachbart der Nut, einen drehbaren Streifenfalter (34), der auf einer rotierbaren Welle (35) befestigt ist, die sich in quer verlaufender Beziehung zur Schiene befindet und vorgesehen ist, den Streifen in Eingriff zu nehmen und in die Verriegelungsnut zu falten, um seinen Spalt aus der Ebene der ersten Wand herauszubewegen, einen drehbaren Laschenfalter (36), der auf der Welle befestigt und vorgesehen ist, die Verankerungslasche in Eingriff zu nehmen und aus der Ebene des Körperabschnittes des Verriegelungselementes herauszufalten, einen Anschlag (42), der in der Verriegelungsnut unterhalb vom Streifenfalter und vom Laschenfalter amgeordnet ist, um die Verankerungslasche zu erfassen und in eine spitzwinkelige Beziehung zum Körperabschnitt des Verriegelungselementes zu falten, ein Paar Führungen (40, 41) die an entgegensetzten Seiten der Schiene zum Bewegen der Wände zueinander angeordnet sind, um dadurch das Verriegelungselement zu veranlassen, sich in den Verriegelungsspalt zu bewegen, und die Verankerungslasche zu veranlassen, mit der Verriegelungskante des Verriegelungsspaltes in Eingriff zu gelangen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Wand eine zusammengesetzte Wand eines röhrenförmigen Kartons bilden, wenn sie verriegelt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von Verriegelungsöffnungen in dem Verriegelungsstreifen ausgebildet, und daß eine Anzahl korrespondierender Verriegelungselemente entlang der Kante der zweiten Wand angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar stationärer Falter (32, 33) benachbart der Schiene und an deren entgegengesetzten Seiten zum Erfassen und Positionieren der Wände in bezug zur Nut angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Laschenfalter radiale Lascheneingriffselemente aufweist, die mit der Anzahl der Verriegelungselemente an der zweiten Wand korrespondieren.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifenfalter ein Streifeneingriffssegment mit einer Umfangsabmessung etwas geringer als die Länge des Kantenstreifens einschließt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Wand faltbar jeweils mit den unteren Kanten der Seitenwände einer röhrenartigen Verpackungshülle verbunden sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut in der unteren Fläche der Schiene ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zu verpackende Artikel durch die obere Fläche der Schiene getragen werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Artikel und der Kartonzuschnitt entlang der Schiene bewegt werden, während die Wände verriegelt werden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Tiefe der Nut progressiv vermindert während der Verriegelungsvorgang abläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden der Schiene derart ausgeführt ist, daß ihre Dicke in der Nähe der gegenüberliegenden Kanten der Nut größer ist als an den Seitenkanten der Schiene, um die Wände in schiefen Winkeln zueinander während des Verriegelungsvorganges zu halten.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifenfalter und der Laschenfalter im Gleichlauf rotieren.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifenfalter und der Laschenfalter starr auf und drehbar mit der Welle befestigt sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifenfalter und der Laschenfalter in Synchronität mit den Mitteln zum Bewegen der Wände entlang, der Schiene gedreht werden.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querbreite der Schiene während eines Verriegelungsvorganges progressiv geringer wird.
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