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DE3851089T2 - Mehrfachanschluss/Mehrpunkt-Rechnerkommunikation. - Google Patents

Mehrfachanschluss/Mehrpunkt-Rechnerkommunikation.

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Publication number
DE3851089T2
DE3851089T2 DE3851089T DE3851089T DE3851089T2 DE 3851089 T2 DE3851089 T2 DE 3851089T2 DE 3851089 T DE3851089 T DE 3851089T DE 3851089 T DE3851089 T DE 3851089T DE 3851089 T2 DE3851089 T2 DE 3851089T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
central
remote
stations
response
central station
Prior art date
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Expired - Fee Related
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DE3851089T
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DE3851089D1 (de
Inventor
Robert Duggan
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3851089T2 publication Critical patent/DE3851089T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L9/00Cryptographic mechanisms or cryptographic arrangements for secret or secure communications; Network security protocols
    • H04L9/40Network security protocols

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Communication Control (AREA)
  • Data Exchanges In Wide-Area Networks (AREA)

Description

  • Diese Erfindung betrifft den Mehrkanal/Mehrpunkt- Datenaustausch zwischen Computern, wobei eine Vielzahl von Zentralstationen von einem ersten Standort aus mit ihren jeweiligen an einer Vielzahl von entfernt gelegenen Orten stehenden Computern über eine einzige Kommunikationseinrichtung kommunizieren können.
  • Es gibt zwei grundlegende Arten der Datenübertragung zwischen mehreren Computern; nämlich Mehrpunkt- (oder engl. Multipoint- oder Multidrop-)Datenübertragung und Mehrkanal- (oder auch Multiplex-)Datenübertragung. Mehrpunktnetzwerke bestehen aus einer Vielzahl von Computern, die an verschiedenen Punkten an eine Übertragungsleitung angeschlossen sind. Der Datenverkehr wird von einer zentralen Station aus gesteuert, was geordnete Antworten von Seiten der das Netz bildenden entfernt stehenden Computer erlaubt. Mehrpunkt-Netzwerke bestehen aus einer ersten Vielzahl von Computern an einem ersten Ort und einer entsprechenden Vielzahl von Computern an einem zweiten Ort, wobei die Übertragungszeit auf einer Übertragungsleitung mit Hilfe von multiplexierenden Modems aufgeteilt wird.
  • Sehr häufig sind parallele Netze, die mehrere parallele Übertragungsleitungen einsetzen, was mit entsprechend höheren Aufwendungen verbunden ist. Ein Beispiel hierfür findet sich in der Bankbranche, wo ein Netz von Schalterdatenstationen ("teller computers") oftmals parallel zu einem Netz von automatischen Schalterdatenstationen ("automatic teller computers") geschaltet ist. Die Netzwerke sind nicht zwangsläufig kompatibel, was ihr Protokoll, ihre Geschwindigkeit oder ähnliches anbelangt. Bis heute gibt es keine allgemeine Lösung für das Zusammenschalten dieser Netze, d. h. für das Kombinieren der Fähigkeiten von Mehrpunkt- und Mehrkanal-Systemen, um auf mehrere, parallele Kommunikationseinrichtungen verzichten zu können.
  • Dementsprechend ist es ein Hauptziel dieser Erfindung, eine Vielzahl von zentralen Stationen in die Lage zu versetzen, jeweils mit einer entsprechenden Vielzahl von entfernt stehenden Computern über eine einzige Datenübertragungseinrichtung zu kommunizieren.
  • Ein anderes Ziel dieser Erfindung besteht darin, die Kosten einzusparen, die sich ergeben aus der Anmietung mehrerer Übertragungsleitungen und aus der - in Verbindung mit den zahlreichen Übertragungsleitungen notwendigen - Bereitstellung mehrerer Modems zur Herstellung der Verbindung zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen und der entsprechenden Vielzahl von dezentralen Stationen an entfernt liegenden Ort.
  • Desweiteren ist es ein Ziel dieser Erfindung, die vorgenannten Vorteile mit minimalen Verzögerungen in der Ansprechzeit der Netze zu erreichen.
  • Diese Erfindung ermöglicht die Kommunikation zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen von einem ersten Punkt aus und ihren jeweiligen an einer Vielzahl von entfernt liegenden Orten stehenden Computern über eine einzige Kommunikationseinrichtung. Diese einzige Kommunikationseinrichtung ist typischweise eine Vollduplex- Miettelefonleitung. Die Erfindung wird durch ein Verfahren realisiert, bei dem der Datenaustausch zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen und mindestens einer mit jeder dieser zentralen Stationen verbundenen, entfernt stehenden Station über eine einzige Kommunikationseinrichtung gesteuert wird, wobei dieses Verfahren die nachgenannten Schritte beinhaltet:
  • a) Multiplexieren der Übertragungen von Seiten der Vielzahl von zentralen Stationen an ihre jeweiligen entfernt stehenden Stationen;
  • b) Erkennen, ob eine oder mehrere der zentralen Stationen eine Antwort von Seiten einer ihrer entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünscht bzw. wünschen;
  • c) Auswählen einer zentralen Station unter den Stationen, die eine Antwort zu empfangen wünschen, für den Empfang einer Antwort von Seiten einer ihrer entfernt stehenden Stationen;
  • d) Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station an der Kommunikationseinrichtung; und
  • e) Erteilen einer Berechtigung an eine entfernt stehende Station, die an die ausgewählte zentrale Station Daten übertragen möchte, zur Benutzung der Kommunikationseinrichtung.
  • Diese Erfindung ist verkörpert in einem Mehrkanal- /Mehrpunkt-Kommunikationssystem, das die Übertragung über eine einzige Kommunikationseinrichtung zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen und einer Vielzahl von mit jeder dieser zentralen Stationen verbundenen entfernt stehenden Stationen ermöglicht und steuert, dadurch gekennzeichnet, daß das Kommunikationssystem besteht aus einem zentralen Mehrkanal- Modem, an das jede zentrale Station über einen bestimmten Kanal angeschlossen ist, einer Vielzahl von entfernt stehenden Mehrkanal- Modems, die mit dem zentralen Modem über die einzige Kommunikationseinrichtung verbunden sind, wobei die entfernt stehenden Stationen mit den einzelnen zentralen Stationen verbunden sind, die wiederum an entsprechende Kanäle der entfernt stehenden Modems angeschlossen sind, einer mit dem zentralen Modem verbundenen Einrichtung zur Erkennung, welche der zentralen Stationen eine Antwort seitens einer ihrer zugehörigen entfernt stehenden Stationen erwartet bzw. erwarten, einer mit dem zentralen Modem verbundenen Einrichtung zur Auswahl einer der zentralen Stationen zum Empfang eingehender Daten über die einzige Kommunikationseinrichtung, einer Einrichtung, die den entfernt stehenden Modems signalisiert, welche der zentralen Stationen zum Empfang der eingehenden Daten berechtigt ist, und einer Einrichtung zur Genehmigung der Datenübertragung seitens einer mit der ausgewählten zentralen Station verbundenen entfernt stehenden Station über den entsprechenden Kanal des entfernt stehenden Modems, an das die entfernt stehende Station angeschlossen ist.
  • Bevorzugterweise werden die Sendeaufrufe von Seiten der zentralen Stationen überwacht, um feststellen zu können, welche der zentralen Stationen eine Antwort-Aufforderung ausgegeben haben, und wählen Schaltglieder eine der zentralen Stationen aus, die ihr Sendebereitschaftssignal gesenkt haben. Leitungs-Frei-Codes oder andere Frei-Codes können ebenso zu diesem Zweck überwacht werden. Die Signalisierung der entfernt stehenden Modems erfolgt durch die Signal-Simulationseinrichtungen handelsüblicher Modems. Einem bestimmten entfernt stehenden Computer wird die Übermittlung einer Antwort gestattet durch Kombinieren des RTS- ("Request to send"-)Signals (Sendeaufruf) (oder eines anderen eine Sendebereitschaft anzeigenden Signals) mit dem Signal an die entfernt stehenden Modems, das anzeigt, welche der zentralen Stationen ausgewählt worden ist.
  • Diese und andere mehr spezifischen Eigenschaften und Ziele der hier beschriebenen Erfindung werden dem Fachmann zum Teil offenkundig sein und zum Teil aus der Lektüre der nachstehenden Beschreibung der bevorzugten Verkörperung und der Ansprüche unter Hinzuziehung der Abbildungen klar werden.
  • Die ABBILDUNG 1 zeigt ein Blockschaltbild eines Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystems entsprechend der vorliegenden Erfindung;
  • die ABBILDUNG 2 zeigt ein Prinzipschaltbild des Auswahl- Logik-Teils des in Abbildung l dargestellten Blockschaltbildes;
  • die ABBILDUNG 3 zeigt ein Prinzipschaltbild des Antwort- Logik-Teils des in Abbildung 1 dargestellten Blockschaltbildes;
  • die ABBILDUNG 4 zeigt ein Blockschaltbild eines dem früheren Stand der Technik entsprechendes Systems, bei dem mehrere Kommunikationseinrichtungen verwendet werden.
  • Übereinstimmende Bezugsangaben in den einzelnen Abbildungen verweisen jeweils auf dieselben Elemente.
  • Wie zuvor bereits erwähnt, betrifft diese Erfindung ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem, bei dem mehrere zentrale Stationen mit ihnen jeweils zugeordneten, an entfernt liegenden Orten stehenden Stationen über eine einzige Übertragungsleitungseinrichtung kommunizieren können.
  • Das System setzt nicht die Kompatibilität der Übertragungsgeschwindigkeiten oder Protokolle der verschiedenen Systeme voraus.
  • Bevor wir uns der Beschreibung einer bevorzugten Verkörperung dieser Erfindung zuwenden, wird auf Abbildung 4 verwiesen, die Kommunikationssysteme entsprechend dem früheren Stand der Technik zeigt, wie sie derzeit bei Banken und in anderen Branchen eingesetzt werden, die mehrere zentrale Stationen haben, die jeweils mit mehreren an verschiedenen Orten befindlichen, entfernt stehenden Stationen verbunden sind. Im Falle einer Bank wird ein Netzwerk bestehend aus einer zentralen Station und einer entfernt stehenden Station in jeder Bankfiliale zur Bereitstellung von Informationen an Schalterdatenstationen in den Filialen eingesetzt und wird ein zweites Netzwerk zum Betrieb von automatischen Schalterdatenstationen eingesetzt, die typischerweise auch in denselben Filialen angesiedelt sind. Zusätzlich werden manchmal noch ähnliche Netzwerke eingesetzt, um den Filialleiter von einer zentralen Station aus mit Kredit-, Hypotheken- und anderen Finanzdaten zu versorgen.
  • In dem früheren System gibt es dementsprechend ein erstes Rechnersystem (1000) bestehend aus einem zentralen Computer (1001), dessen zentrales Modem (1002) an eine Vierdraht-Vollduplex- Miettelefonleitungseinrichtung (1005) angeschlossen ist. Eine Vielzahl von Modems (1010a-1010n) sind an die Übertragungsleitungseinrichtung (1005) angeschlossen, wobei je entfernt gelegenem Ort ein Modem vorgesehen ist. Jedes Modem stellt die Verbindung zwischen einem entfernt stehenden Computer und der Übertragungsleitungseinrichtung her, z. B. ist der entfernt stehende Computer (1020a) über das Modem (1010a) angeschlossen.
  • Die entfernt stehenden Computer verfügen jeweils über eine Vielzahl von Anschlußpunkten, z. B. die Anschlußpunkte (1021) und (1022), für eine Vielzahl von Schalterdatenstationen am Standort einer Bankfiliale. Die entfernt stehenden Computer kommunizieren mit dem zentralen Computer über die Übertragungsleitungseinrichtung (1005) jeweils nacheinander, typischerweise mit dem zentralen Computer (1000), der einen der entfernt stehenden Computer adressiert, der sodann sein Modem zur Antwortübermittlung aktiviert, wobei zu einem gegebenen Zeitpunkt nur jeweils eines der entfernt stehenden Modems aktiv ist.
  • Das obenbeschriebene System (1000) wird im wesentlich dupliziert durch das Netzwerk (2000), das zur Unterhaltung von automatisierten Schalterdatenstationen, die in denselben Filialen wie die entfernt stehenden Computer (1020a-1020n) aufgestellt sind, vorgesehen ist. Das Netzwerk (2000) umfaßt somit einen zentralen Computer (2001) und ein zentrales Modem (2002) sowie die Vollduplex-Telefonleitungseinrichtung (2005), die den zentralen Computer mit einer Vielzahl von entfernt stehenden Modems (2010a-2010n) verbindet, welche eine Vielzahl von automatischen Schalterdatenstation (2020a-2020n) bedienen. Ein drittes, ähnliches Netzwerk (3000) ist vorgesehen, um andere Funktionen abzuwickeln. D.h. zwei oder mehrere Miettelefonleitungsübertragungseinrichtungen sind erforderlich, was einen beachtlichen Kostenaufwand darstellt, und jede der Kommunikationseinrichtungen muß von mehreren Modems bedient werden.
  • Die Netzwerke (1000, 2000) können nicht miteinander verbunden werden durch Schalten der zentralen Computer der beiden Netze an ein gemeinsames multiplexierendes Modem und Schalten der entfernt stehenden Computer der beiden Netze an gemeinsame multiplexierende entfernt stehende Modems, weil der erste zentrale Computer unter Umständen eine Antwort von einem seiner entfernt stehenden Computer an einem ersten Standort zu einem Zeitpunkt anfordert oder empfängt, an dem der zweite zentrale Computer gerade eine Antwort von einer seiner entfernt stehenden Stationen an einem anderen Standort anfordert oder empfängt. Unter diesen Umständen wären zwei der entfernt stehenden Modems zur gleichen Zeit an der Kommunikationseinrichtung aktiv, was eine akurate Datenübertragung stört. Die vorliegende Erfindung überwindet dieses Problem.
  • Wenden wir uns nun der Abbildung 1 zu, die ein Blockschaltbild eines Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystems (1) zeigt, das es mehreren Computern gestattet, über eine einzige Datenfernübertragungsleitung entsprechend dieser Erfindung miteinander zu kommunizieren. Eine Vielzahl von zentralen Stationen sind an einem zentralen Standort angesiedelt oder angeschlossen; drei zentrale Stationen (100, 101 und 102) sind in Abbildung 1 dargestellt. Jede der zentralen Stationen (100, 101 und 102) ist an eine Auswahl-Logik-Einrichtung (200) angeschlossen, die ihrerseits mit einem zentralen Multikanal-Modem (300) verbunden ist, das mit Multiplexing-Fähigkeit und anderen Fähigkeiten ausgestattet ist, die vorteilhafterweise die bevorzugte Verkörperung dieser Erfindung vereinfachen, wie später noch ausführlich beschrieben wird. Genauer betrachtet ist die zentrale Station (100) an die Auswahl-Logik-Einrichtung (200) über ein Kabel (151) verbunden, das eine Vielzahl von einzelnen Adern beinhaltet, die verschiedenen Zwecken zugeordnet sind, wie es Stand der Technik und somit bekannt ist. Viele der einzelnen Leitungen passieren nur die Auswahl-Logik (200) und sind an das zentrale Modem (300) über das Kabel (291) angeschlossen. Andere sind in der Auswahl-Logik unterbrochen oder enden darin, und ihre Signale werden modifiziert und/oder eingesetzt, wie später noch ausführlich beschrieben. Die von der Auswahl-Logik (200) modifizierten oder erzeugten Signale sind zudem mit dem ersten Kanal des zentralen Modems (300) über das Kabel (291) verbunden. Die zweite zentrale Station (101) ist entsprechend mit dem zweiten Kanal des zentralen Modems (300) über die Kabel (152) und (292) verbunden, ebenso über die Auswahl- Logik (200). Es können ebenso weitere zentrale Stationen wie z. B. die zentrale Station (102) an weitere Kanäle des zentralen Modems durch die zentrale Logik mit Hilfe von Kabeln wie z. B. dem Kabel (153) und dem Kabel (293) angeschlossen werden. Die hier beschriebene bevorzugte Verkörperung beinhaltet drei zentrale Stationen, und die Modems verfügen über drei Kanäle, die für gute Ansprechzeiten bei konstantem Verkehr sorgen.
  • Das zentrale Mehrkanal-Modem (300) ist an eine Kommunikationseinrichtung angeschlossen, bei dem es sich in der bevorzugten Verkörperung um eine Vierdraht-Vollduplex-Telefonleitungseinrichtung (310) handelt. An jedem entfernten Standort, z. B. einer Bankfiliale, ist ein entfernt stehendes Mehrkanal-Modem mit Multiplexing-Fähigkeit an die Telefonleitungsanschlußeinrichtung (310) angeschlossen. In der Abbildung 1 ist an einem ersten entfernten Standort (320) ein entfernt stehendes Mehrkanal-Modem (359) gezeigt, das an die Telefonleitungsanschlußeinrichtung (310) an der Brücke (315) angeschlossen ist. Die drei Kanäle des entfernt stehenden Modems (350) sind jeweils über eine Antwort-Logik- Einrichtung (400) mit entfernt stehenden Computern am Standort der Filiale verbunden. Genauer betrachtet ist der entfernt stehende Computer (500) über das Kabel (450) mit der Antwort-Logik (400) und über das Kabel (370) mit dem entfernt stehenden Modem (350) verbunden. Bei den Kabeln (370) und (450) handelt es sich um Kabel mit mehreren Adern, von denen einige die Antwort-Logik einfach passieren, während andere in dieser unterbrochen oder zum Zwecke einer Nutzung in der Antwort-Logik (400) abgegriffen werden. Der entfernt stehende Computer (500) kann über eine Vielzahl von einzelnen Terminals verfügen, wie z. B. die Terminals (510) und (514), die an ihr jeweiliges Register über das Kabel (511) bzw. (515) angeschlossen sind.
  • Der entfernt stehende Computer (500) ist Bestandteil eines Netzwerkes mit der zentralen Station (100), die über den Kanal (1) des zentralen Modems bzw. der entfernt stehenden Modems Daten austauscht. Entsprechend gilt, daß die automatische Schalterdatenstation (501) mit Kanal (2) des entfernt stehenden Modems (350) über die Kabel (451) und (371), über die Antwort- Logik-Einrichtung (400), verbunden ist und daß die automatische Schalterdatenstation (501) Teil eines Netzwerkes mit der zentralen Station (101) ist. Ebenso entsprechend gilt, daß der entfernt stehende Computer (502) Bestandteil eines Netzwerkes mit der zentralen Station (102) ist und über den Kanal 3 des zentralen Modems (300) und des entfernten Modems (350) Daten austauscht, und zwar über die Kabel (372) und (452), die den entfernt stehenden Computer mit dem entfernt stehenden Modem (350) über die Antwort-Logik (400) verbinden.
  • Zwei weitere entfernte Standorte (330) und (340) sind allgemein in Abbildung 1 angedeutet. An Standort (330) befindet sich ein entfernt stehendes Modem (351), eine zugehörige Antwort-Logik- Einrichtung (401) und ein entfernt stehender Rechner (500a), eine automatische Schalterdatenstation (501a) und ein entfernt stehender Computer (502a), die jeweils Teil der Netzwerke mit den zentralen Stationen (100, 101 und 102) sind. Die Kabelverbindungen zwischen der Übertragungseinrichtung (310) und dem entfernt stehenden Modem (351) (abgezweigt an Brücke 316) und zwischen den Kanälen des entfernt stehenden Modems über die Antwort-Logik (401) und den entfernt stehenden Computern (500a, 502a) und der automatischen Schalterdatenstation (501a) entsprechen denen, wie bei Standort (320) beschrieben. Ein dritter Standort (340) beinhaltet das entfernt stehende Modem (352), das an die Übertragungsleitung an der Brücke (317) angeschlossen ist, die Antwort-Logik (402) und den entfernt stehenden Computer (500b), die automatische Schalterdatenstation (501b) und den entfernt stehenden Computer (502b). Die Systeme (500b), (501b) und (502b) sind an die Modemkanäle angeschlossen, die von den Netzwerken, denen sie angehören, benutzt werden. Man wird es zu schätzen wissen, daß es so viele entfernt stehende Modems, Antwort-Logik-Einrichtungen, entfernt stehende Computer und automatische Schalterdatenstationen gibt, wie es zu bedienende Standorte gibt, und daß in banktypischen Anlagen sechs bis acht entfernt stehende Standorte pro Leitung vorgesehen sein können, typischerweise Filialen der Bank, die über eine Telefonübertragungseinrichtung bedient werden.
  • Die zentralen Stationen (100-102) steuern die Mehrkanal- (oder Fern-Standort-) Abfrage der jeweils angeschlossenen Computer (500- 500b, 501-501b, 502-502b, usw.). Jede der zentralen Stationen betreibt programmatisch dasselbe wie in einem Mehrpunkt-System früherer Bauart. Im allgemeinen sieht dieser Ablauf so aus, daß die zentrale Station eine bestimmte Station von ihren entfernt stehenden Stationen auffordert, eine Rückmeldung oder Antwort zu übermitteln. (Die automatischen Schalterdatenstationen stellen eine spezialisierte Form eines entfernt stehenden Computers dar und werden nicht immer gesondert als automatische Schalterdatenstationen bezeichnet.) Sobald der Sendeaufruf übermittelt wurde, erwartet die zentrale Station eine Antwort von dem aufgeforderten entfernt stehenden Computer. In dem Mehrkanal/Mehrpunkt- System entsprechend dieser Erfindung werden diese abgehenden Aufrufe zur Antwortgabe sowie Daten und sonstige für die entfernt stehenden Computer bestimmten Informationen multiplexiert und über die abgehende Leitung der Vollduplex-Übertragungseinrichtung übertragen, um von den verschiedenen Modems empfangen zu werden. Die Antwortanforderung oder andere Daten wird bzw. werden von einem der entfernt stehenden Computer empfangen, entsprechend dem von der zentralen Station angegebenen und von dem entfernt stehenden Computer erkannten Bestimmungsort.
  • Nach der Ausgabe einer Antwortanforderung beendet die zentrale Station die Übermittlung von Anforderungen oder Daten und wartet auf eine Antwort von Seiten ihres aufgeforderten entfernt stehenden Computers. Wie oben erwähnt, kann zu einem bestimmten Zeitpunkt immer nur eines der entfernt stehenden Modems die Rückleitung der Vollduplex-Übertragungseinrichtung benutzen.
  • Entsprechend der hier beschriebenen Erfindung wird die Ausgabe einer jeden zentralen Station überwacht, um festzustellen, wann eine dieser Stationen von Seiten einer ihrer entfernt stehenden Stationen zur Übermittlung einer Antwort aufgefordert wird. In der beschriebenen Verkörperung erfolgt dies in der Auswahl-Logik- Einrichtung (200), wie später noch im einzelnen beschrieben wird. Es wird ein Signal erzeugt, das anzeigt, welcher der Kanäle der entfernt stehenden Mehrkanal-Modems aktiviert werden kann, um ein Rückantwortsignal zu senden, d. h. der Kanal des entfernt stehenden Modems, der dem Kanal des zentralen Modems entspricht, an den die eine Antwort erwartende zentrale Station angeschlossen ist. Das den Kanal anzeigende Signal geht bei den entfernt stehenden Modems ein, und der entfernt stehende Computer, der zur Übermittlung einer Antwort aufgefordert worden ist, aktiviert die Sendeeinrichtung des entfernt stehenden Modems an seinem Standort und beginnt den Übertragungsvorgang. In der gezeigten Verkörperung vollzieht sich dies in der Antwort-Logik-Einrichtung, wie später noch im einzelnen beschrieben wird.
  • Es ist jedoch festzuhalten, daß die Erkennung von Antwortanforderungen seitens der zentralen Stationen, die Erzeugung und Übertragung von Signalen, die eine Antwort an die entfernt stehenden Modems an den entfernten Standorten gestatten, und die Nutzung dieser Signale, um ein bestimmtes entfernt stehende Modem zur Übermittlung einer Antwort zu aktivieren, bei entsprechender software- und/oder firmwaremäßiger Auslegung von Mikroprozessoren übernommen werden können, die bereits Bestandteil einiger handelsüblicher Modems sind. Weitere Methoden der Umsetzung dieser Erfindung werden außerdem im Zuge der Beschreibung der Auswahl-Logik und der entfernt stehenden Logikeinrichtung sowie deren Funktionsweise klar.
  • Die Prinzipschaltbilder der Abbildungen 2 und 3 zeigen eine Einrichtung zur selektiven Berechtigung eines bestimmten, aufgeforderten, entfernt stehenden Computers zum Senden auf der Grundlage eines Signals, das dieser als Folge von Informationen, die in der Auswahl-Logik abgeleitet bzw. von dieser übermittelt werden, zugeht und auf das die Antwort-Logik reagiert. Das in der Abbildung 2 gezeigte Kabel (151), das die zentrale Station (100) mit der Auswahl-Logik (200) verbindet, ist ein Standard-EIA-RS 232C- Kabel, das - wie auch das Verbindungskabel (291) zwischen der Auswahl-Logik (200) und dem zentralen Modem (300) sowie die anderen Verbindungskabel - aus einer Vielzahl von einzelnen Leitern besteht. In der Richtung von Kabel (151) zu (291) passieren alle Signale direkt die Auswahl-Logik, mit Ausnahme des Signals, das unter der Bezeichnung "Sendeaufruf" (engl. "request to send") bekannt ist und in dieser Unterlage gelegentlich "RTS"-Signal bezeichnet wird. Das RT-Signal erscheint an Anschluß 4 von Kabel (151) und wird abgezweigt an Leitung (201). Entsprechend werden die Signale von Seiten der zentralen Station (101) auf dem Kabel (152) übermittelt und bis zum Kabel (292) übertragen, mit Ausnahme des RTS-Signals für die zentrale Station (101), dessen zugeordnete Leitung an Kabel (153) abgezweigt und der Leitung (202) zugeführt wird. Die Leitung (203) wird vom Kabel (153) abgezweigt und trägt das RTS-Signal für die zentrale Station (102), welche ansonsten mit dem dritten Kanal des zentralen Modems (300) über die Kabel (153) und (293) kommuniziert. Das von der Leitung (201) getragene RTS- Signal wird auf der Leitung (283) regeneriert, die an Klemme 4 des Kabels (291) in der oben beschriebenen Weise angeschlossen ist, und die RTS-Signale auf den Leitungen (202) und (203) werden entsprechend auf den Leitungen (284) und (285) regeneriert, die an die Kabel (292) und (293) angeschlossen sind.
  • In der Richtung von Kabel (291) zu Kabel (151) verlaufen alle Signale - bis auf eines auf Leitung (286) - direkt durch die Auswahl- Logik. Außerdem trägt die Leitung (204) das Sende-Taktsignal von Kanal 1 des zentralen Modems, das an Klemme 15 als eine bequeme Quelle eines Taktsignals für die Auswahl-Logik (200) abgegriffen wird. Das Taktsignal liegt an Leitung (205) der Empfangseinrichtung (206) an.
  • Ein Empfangssignalpegel ("carrier detect signal"), der normalerweise an Klemme 8 des zentralen Modems erzeugt wird, wird an Leitung (286) zu der Auswahl-Logik abgezweigt. In dem Falle, wo das zentrale Modem (300) einen von einem der entfernt stehenden Modems kommenden Empfangssignalpegel erkennt, sendet das zentrale Modem einen Empfangssignalpegel an alle zentralen Stationen über die Kabel (291) bis (293). Daher kann das Signal nur von Kanal 1 aus überwacht werden. Der Empfangssignalpegel wird im folgenden auch mit der Abkürzung "DCD"-Signal (von engl. "data carrier detect signal") bezeichnet. Wenngleich das DCD-Signal nur von Kanal 1 aus überwacht kann, ist es wegen des geordneten Betriebs der zentralen Stationen oft erforderlich, daß das DCD-Signal nur der zentralen Station präsentiert wird, die zum Empfang einer Antwort berechtigt ist. Wenn andere zentrale Stationen das DCD-Signal zu einem Zeitpunkt erfassen, an dem sie nicht zum Empfang einer Antwort berechtigt sind, dann könnten sie dieses unter Umständen als einen Systemfehler interpretieren und die Übertragung abbrechen, die ansonsten in multiplexierter Form fortgesetzt würde. Daher wird ein DCD-Signal für die zentrale Station (100) auf der Leitung (160) regeneriert durch die Schaltglieder (287) und (288) und den Treiber (289), wobei die Eingangssignale an dem Schaltglied (287) das DCD- Signal auf der Leitung (286) und "Aktiv 1" von Flipflop (260) sind. Das DCD-Signal für die zentrale Station (101) wird auf der Leitung (161) durch die Schaltglieder (294) und (295) und den Treiber (296) regeneriert, wobei die Eingangssignale das Signal auf der Leitung (286) und das Signal "Activ 2" von Flipflop (261) sind. Auf die gleiche Weise wird das DCD-Signal für die zentrale Station (102) auf der Leitung (162) regeneriert durch die Schaltglieder (297) und (298) und den Treiber (299), wobei die Eingangssignale das Signal auf der Leitung (286) und das Signal "Activ 3" von Flipflop (262) sind. Wie die aktiven Flipflops gesetzt sind bzw. werden, das wird im folgenden noch näher erläutert.
  • Bei den Treibern (281), (282), (282a), (289), (296) und (299) handelt es sich um Standard-1499-Leitungstreiber zur Konvertierung von der 5-Volt-Logikebene bis zur EIA-Plus/Minus-12-Volt- Übertragungsebene.
  • Die allgemeine Funktion der Auswahl-Logikeinrichtung (200) ist die Überwachung des Zustands einer jeden zentralen Station und ihres Verhältnisses mit ihren entfernt stehenden Computern, d. h. ob eine zentrale Station die Rückleitung der Kommunikationseinrichtung zum Empfang von einem ihrer entfernt stehenden Computer benötigt. Eine weitere allgemeine Funktion der Auswahl- Logikeinrichtung ist die Auswahl einer der zentralen Stationen, die auf die Freigabe zur Nutzung der Rückleitung warten, und die Erteilung der Genehmigung an diese zentrale Station zur Übermittlung einer Antwort.
  • Erwartet die zentrale Station (100) keine Antwort - wir betrachten noch immer die Abbildung 2-, dann ist das RTS-Signal auf der Leitung (201) "High" gesetzt und bewirkt dadurch, daß der Ausgang der Empfangseinrichtung (210) "Low" ist. Die D-Flipflops (211) und (212) werden beide zurückgesetzt, und das Ausgangssignal des Schaltgliedes (213) an Leitung (214) ist "Low".
  • Fällt das RTS-Signal von der Station (100) auf Leitung (201) auf "Low", dann wird es von der Empfangseinrichtung (210) invertiert und legt ein "High"-Signal an den Eingang von Flipflop (211). D.h., das Flipflop (211) schaltet nach Eingang des nächsten Taktsignals auf Leitung (205). Dies veranlaßt die Leitung (214), auf "High" zu wechseln, und legt außerdem ein "High"-Eingabesignal an das D- Flipflop (212). Das D-Flipflop (212) wird auf das nächste Taktsignal hin gesetzt, das auf der Leitung (205) erscheint, mit der Folge, daß das Signal auf der Leitung (205) abfällt. D.h., das aufeinander folgende Schalten der beiden Flipflops (211, 212) erzeugt einen einzigen positiven Impuls am Eingang des JK-Flipflops (250), in der Abbildung mit "BSYI" für "Busy 1" ("Belegt 1") bezeichnet ist.
  • Der einzelne positive Impuls wurde an das "Belegt 1"-Flipflop (250) während desselben Taktimpulses gelegt, der das Flipflop (212) setzte. Das "Belegt 1"-Flipflop wird auf diesen Impuls hin gesetzt und bleibt gesetzt, wenn das Signal auf der Leitung (214) auf "Low" abfällt. Der einzelne positive Impuls wird somit in dem "Belegt 1"- Flipflop (250) gespeichert, um anzuzeigen, daß die zentrale Station eine Antwort von Seiten eines ihrer entfernt stehenden Computer erwartet und die Antwortleitung der Kommunikationseinrichtung benutzen möchte.
  • Entsprechend wird das "Belegt 2"-Flipflop (251) eingesetzt, um anzuzeigen, daß die zentrale Station (103) eine Antwort von Seiten eines ihrer entfernt stehenden Computer erwartet. Der in dem "Belegt 2"-Flipflop (251) gefangene Impuls wird erzeugt, wenn das RT-Signal auf der Leitung (202) auf "Low" wechselt, wodurch die Flipflops (221) und (222) gesetzt werden. Das Flipflop (251) erhält den Impuls über das Schaltglied (223) auf Leitung (224), und es wird auf den selben Taktimpuls hin gesetzt, der das Flipflop (222) setzt. Das "Belegt 3"-Flipflop bietet dieselbe Funktion bezogen auf die zentrale Station (192), wobei die Kette sich zusammensetzt aus den Signalen der Flipflops (231), (232) und des Schaltglieds (233), die dem Flipflop (252) über die Leitung (234) eingespeist werden.
  • Man wird es zu schätzen wissen, daß neben den drei in der Abbildung der bevorzugten Verkörperung gezeigten zentralen Stationen weitere zentrale Stationen vorgesehen werden können, wie durch die gestrichelten Linien in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt. Man wird es ebenso zu schätzen wissen, daß die "belegten" Flipflops (250), (251) und (252) nur von einer bestimmten angeschlossenen zentralen Station betätigt werden und daß die zentralen Stationen keinen Informationsaustausch, keine Koordinierung untereinander und auch keine gemeinsamen Protokolle erfordern, um die belegten Flipflops zu setzen. Da jede Host-Station im Asynchronverfahren und unabhängig arbeitet, können die Flipflops (250), (251) oder (252) alleine, in Gruppen oder alle zusammen zur gleichen Zeit gesetzt werden.
  • Jede zentrale Station und deren Ausgang für das zentrale Modem ist mit einem weiteren "aktiven" Flipflop in der Auswahl- Logik (200) versehen. D.h., die zentrale Station (100) und ihr zugehöriges belegtes Flipflop (250) sind mit dem aktiven Flipflop (260), die zentrale Station (101) und deren belegtes Flipflop (251) sind mit dem aktiven Flipflop (261), und die zentrale Station (102) und deren belegtes Flipflop (252) sind mit dem aktiven Flipflop (262) verbunden. Es kann immer nur jeweils eines dieser aktiven Flipflops gesetzt werden, da die aktiven Flipflops eingehende Informationen für ihre spezielle zentrale Station, den Modemausgang und das zugeordnete Netzwerk entfernt stehender Computer gestatten. Dies wird wie folgt erreicht.
  • Die Flipflops (265) und (266) liefern Zustandslogik, um den Ereignisstrom zu steuern, während sie gleichzeitig der zentralen Station und den ihr zugeordneten Computern Dienste an einem bestimmten Kanal anbieten. Wenn keine Daten an der zentralen Station eingehen, oder unmittelbar nach Beendigung einer Übertragung an irgendeinem der Kanäle, werden die beiden Flipflops (265) und (266) zurückgesetzt, ebenso wie die Flipflops (260), (261) und (262), wie im folgenden noch beschrieben wird. Befinden sich die Flipflops (265) und (266) im zurückgesetzten Zustand, dann ist das Ausgangssignal des Schaltglieds (267) "Low", was auf den inaktiven Zustand hinweist, und das "Low"- Ausgangssignal des Schaltglieds (267) aktiviert die Schaltglieder (257), (258) und (259, die zu den aktiven Flipflops (260), (261) und (262), respektive, führen.
  • Die Schaltglieder (255) und (256) ermöglichen die Festlegung einer Prioritätsfolge für das Setzen der Flipflops (260), (261) und (262). Wie gezeigt, wird der mit Kanal 1 der Auswahl-Logik (200) und dem Modem (300) verbundenen zentralen Station (100) höchste Priorität, der zentralen Station an Kanal 2 zweithöchste Priorität und der zentralen Station (102) an Kanal 3 niedrigste Priorität eingeräumt. Wird eine solche Einstufung nicht gewünscht, dann können die Schaltglieder (255) und (256) durch ein Schieberegister ersetzt werden, das über ein einziges umlaufendes Bit verfügt, womit allen Kanälen gleiche Priorität eingeräumt wird.
  • In der dargestellten Verkörperung ist es so, daß wenn das belegte Flipflop (250) gesetzt worden ist - was darauf hinweist, daß die zentrale Station (100) die eingehende Leitung der Kommunikationseinrichtung (310) zu benutzen wünscht -, das aktive Flipflop (260) nach dem nächsten Taktimpuls auf Leitung (205) schaltet. Die Schaltglieder (255) und (256) unterbinden es, daß die aktiven Flipflops (261) und (262) zur gleichen Zeit gesetzt werden, und dies unabhängig von dem Zustand der belegten Flipflops (251) und (252). In dem Falle jedoch, wo das belegte Flipflop (250) nicht gesetzt und das Flipflop (251) gesetzt ist, was anzeigt, daß die zentrale Station (101) die eingehenden Leitungen zu benutzen wünscht, wird das Schaltglied (255) aktiv, um das Setzen des aktiven Flipflop (261) zu ermöglichen, während das Schaltglied (256) auch weiterhin verhindert, daß das aktive Flipflop (262) gesetzt wird. Entsprechend gilt, daß wenn das belegte Flipflop (252) gesetzt ist und die belegten Flipflops (250) und (251) nicht gesetzt sind, das Schaltglied (256) das Setzen des aktiven Flipflop (262) gestattet.
  • Doch zurück zu der Situation, in der das aktive Flipflop (260) gesetzt worden ist. Die Leitung (283) wird durch den Treiber (281) "Low", wobei das Signal der Leitung (283) an Klemme 4 des Kabels (291) anliegt. Dieses Signal ist das regenerierte RTS-Signal von der zentralen Station (100); die Auswahl-Logik hat jedoch nur den Durchgang eines RT-Signals von nur einer zentralen Station gestattet, auch wenn mehr als eine zentrale Station ihr RTS-Signal ausgegeben haben. Dieses RTS-Signal wird, wie im folgenden noch beschrieben, weiter verwendet, um der entfernt stehenden Station, die eine Anforderung erhalten hat, sowie deren zugehörigen, entfernt stehenden Modem die Freigabe für das Senden unter Benutzung der Kommunikationseinrichtung zu gestatten.
  • Wenn das aktive Flipflop (260) gesetzt ist, wird das Ausgangssignal von Schaltglied (263) "High" sein. Nach dem nächsten Taktsignal auf Leitung (205) wird das belegte Flipflop (250) zurückgesetzt, da keine Notwendigkeit mehr besteht, das eingegangene RT-Signal weiter zurückzuhalten, sobald der Prozeß der Vereinfachung der Antwortübertragung angelaufen ist. Ebenso nach diesem nächsten Taktimpuls wird das Zustandslogik-Flipflop (265) gesetzt, mit der Folge, daß der Ausgang des Schaltglieds (267) "Low" wird und die Eingänge der aktiven Flipflops (260), (261) und (262) inaktiviert werden. Ebenso wird der Ausgang von (268) in "High" wechseln, was den Zeitgeber (270) in Gang setzt.
  • Der Zeitgeber sieht für die entfernt stehende Station ein Verzögerungsintervall für die Einleitung ihres Übertragungsverfahrens vor. Bei normalem Betrieb liefert das entfernt stehende Modem, das den ausgewählten entfernt stehenden Computer bedient, das Trägersignal kurze Zeit nach Empfang der Sendegenehmigung durch das regenierte RTS-Signal, das auf der Leitung (283) erzeugt wird. Sobald die Verbindung steht, erscheint ein Empfangssignalpegel (DCD-Signal) auf der Leitung (286), was zur Folge hat, daß der Ausgang der Empfangseinrichtung (280) "Low" wird. Dieses vom DCD-Signal abgeleitete "Low"-Signal der Empfangseinrichtung (280) - via Schaltglied (264) - veranlaßt das Zustandslogik-Flipflop, nach dem nächsten Taktsignal auf (205) zu schalten. Das Schaltglied (268) wechselt auf "Low" und schaltet dem Zeitgeber (270) ab, vorausgesetzt, daß der Empfangssignalpegel innerhalb des Zeitgeberintervalls eingegangen ist. Läuft das Zeitgeberintervall vor Eingang des Empfangssignalpegels ab, dann veranlaßt das Zeitgebersignal das Schaltglied (273) zu einem Übergang zu "Low" und initiiert es eine Rücksetzung des Zentralstation-Auswahlprozesses. Das Zeitgeberintervall wird entsprechend den Eigenschaften der zentralen Stationen und entfernt stehenden Computern der Netze eingestellt; ein Zeitgeberintervall von ungefähr 200 Millisekunden, bei einigen Systemen sogar noch kürzer, ist praktikabel. Das JK-Flipflop (279) ist das "Rücksetz"- Flipflop für die Auswahl-Logik, das durch das Schaltglied (278) nach Ablauf des Zeitgebers - oder auf andere Weise, wie im folgenden noch beschrieben - gesetzt wird.
  • Bei normalem Betrieb wird der Empfangssignalpegel früh genug empfangen und erfolgt die Übertragung von dem ausgewählten entfernt stehenden Computer zur aktiven zentralen Station über die Rückleitungen der Vollduplex-Kommunikationseinrichtung (310) durch das zentrale Modem (300) und die Kabel (291) und (151), die über die Auswahl-Logik (200) verbunden sind. Sobald die Übertragung abgeschlossen ist, schaltet sich das entfernt stehende Modem von der Leitung ab, worauf der Empfangssignalpegel auf der Leitung (286) verschwindet, mit der Folge, daß der Ausgang der Empfangseinrichtung (280) "High" wird. Dieses Signal wird an das Schaltglied (272) gelegt [durch das Schaltglied (271)], und weil das Zustandslogik-Flipflop (266) gesetzt worden war, als der Empfangssignalpegel aufgebaut wurde, und auch gesetzt blieb, wird der Ausgang des Schaltglieds (272) nach dem Abfall des DCD- Signals zu "High" wechseln. Dies hat zur Folge, daß das Flipflop (279) durch die Schaltglieder (273) und (278) beim nächsten Durchgang des Taktsignals auf der Leitung (205) gesetzt wird. Nach dem Durchgang des übernächsten Taktsignal auf der Leitung (205) erfolgt eine Rücksetzung der Zustandslogik-Flipflops (265) und (266) sowie des Rücksetz-Flipflop (279) selbst. Eine Rücksetzung erfolgt auch an dem einen Flipflop der aktiven Flipflops (260), (261 oder (262), das gesetzt wurde, um seinen verbundenen zentralen Computer entsprechend der Prioritätslogik zu bedienen. Sobald das aktive Flipflop (260), (261) oder (262) zurückgesetzt ist, ändert sich das zugehörige RTS-Signal auf Leitung (283), (284) oder (285) zu "High".
  • Es wurden bisher zwei Arten beschrieben, wie das Rücksetz- Flipflop (279) gesetzt werden kann; nämlich durch das Schaltglied (272) nach einem Verschwinden des Empfangssignalpegels am Ende einer Datenübertragung sowie durch den Zeitgeber (270), wenn der Empfangssignalpegel nicht zur rechten Zeit erscheint, um anzuzeigen, daß die Leitung steht. Eine weitere Möglichkeit für das Setzen des Rücksetz-Flipflop (279) ist für den Fall vorgesehen, daß der Empfangssignalpegel von dem entfernt stehenden Modem nach Beendigung der Datenübertragung von dem freigegebenen entfernt stehenden Computer an die aktive zentrale Station aufgrund von Modem-Schaltungsverzögerungen u.ä. erhalten bleibt. Wenn die zentrale Station schnell genug ist, kann sie, nachdem sie die übertragenen Daten "geschluckt" hat, versuchen, eine weitere Übertragung über die abgehenden Leitungen zu senden, indem sie ihre Aufforderung zur Signalübermittlung auf der Leitung (201) ausgibt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Fehlerbedingung, doch um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten, wird eine schnelle Tätigkeit des Rücksetz-Flipflop (279) durch die Schaltglieder (274) und (277) erreicht. Der schnelle Rücksetzvorgang läßt sich gleichermaßen durch die Schaltglieder (275) und (276) herbeiführen, wenn die zentrale Station (101) bzw. (102) diejenige Station ist, die soeben eine Übertragung empfangen hat und nun versucht, die Verbindung über die abgehende Leitung wieder herzustellen.
  • Unter Bezugnahme auf die Abbildung 1 hat die obige Erörterung erklärt, wie die Auswahl-Logik (200) arbeitet, um einen und nur einen Abfall der RTS-Signale von den zentralen Stationen (100), (101) und (102) an das zentrale Modem (300) herbeizuführen. Kommt das bereits beschriebene Prioritätsschema zum Einsatz, dann wird die Auswahl-Logik, wenn das RTS-Signal von einer der zentralen Stationen (100), (101) oder (102) abfällt und das RTS-Signal von den übrigen Stationen "High" bleibt, den Abfall des RTS-Signals an den entsprechenden Kanal des zentralen Modems weiterleiten und unterbinden, daß ein Abfall des RTS-Signals von den anderen zentralen Stationen durchgelassen wird, bis die bediente zentrale Station ihren Empfang der Übertragung abgeschlossen hat. Wenn zwei oder mehr der zentralen Stationen zur gleichen Zeit abgefallene RTS-Signale aufweisen, dann leitet die Auswahl-Logik das abgefallene Signal weiter für den RTS-Kanal mit der niedrigsten Nummer.
  • Im Handel erhältliche Modems weisen Merkmale auf, die die die hier beschriebene Erfindung vereinfachen ohne die Notwendigkeit, weitere Elemente als die hier beschriebenen vorzusehen. Bei den in der bevorzugten Verkörperung eingesetzten Modems handelt es sich um Geräte vom Typ Omnimode 96 von Racal-Milgo Information Systems, Fort Lauderdale, Florida. Andere im Handel erhältliche Modems weisen ähnliche Merkmale auf; sie werden im folgenden beschrieben.
  • Ein Merkmal der an dem zentralen Ort verwendeten Modems ist "strapped on carrier" ("aufgeschalteter Träger"). D.h., das zentrale Modem (300) überträgt kontinuierlich das Trägersignal auf den Sendeleitungen der Übertragungseinrichtung (310), selbst dann, wenn die an den Kanal angeschlossene zentrale Station ihr RTS- Signal entfernt hat, was darauf hinweist, daß die zentrale Station keine Nachrichten sendet sondern vielmehr Antworten von Seiten eines entfernt stehenden Computers erwartet. Der aufgeschaltete Träger erweist sich als effizient, weil in dem Falle, wo ein Computer sendebereit ist, das Modem das Empfangssignal verfügbar hat und sofort ein Sendebereitschaftssignal liefern kann, wodurch es zu keiner Verzögerung bei der Initiierung abgehender Übertragungen kommt. Dies ist die effizienteste Art und Weise der Benutzung der abgehenden Übertragungsleitungen der zur Übertragung dienenden Vollduplex-Telefonleitung.
  • Ein anderes Merkmal des in der hier beschriebenen bevorzugten Verkörperung eingesetzten Modems vom Typ Racal- Milgo Omnimode 96 ist der Aspekt "Sendeaufforderung- Empfangssignalpegelsimulation" ("Request-to-Send-Data Carrier Detect Simulation"-RTS-DCD) des Merkmals "Steuersignalsimulation". Die RTS-DCD-Signale zwischen Modems können an einzelnen Kanälen der Omnimode-Mehrkanal-Modems simuliert werden. Wenn das RTS-Signal an einem Kanal simuliert wird, dann antwortet das DCD-Signal automatisch.
  • D.h., mit Blick auf die Abbildung 1, selbst wenn das Trägersignal von dem zentralen Modem (300) an die entfernt stehenden Modems (350) und (351) aufgeschaltet wird, um kontinuierlich anzuliegen, wird das Empfangssignalpegel (DCD-Signal) an jedem Kanal der entfernt stehenden Modems (350), (351), (352) dem RTS- Signal an dem ihm zugeordneten Kanal des zentralen Modems (300) folgen wird. Wenn das von der Auswahl-Logik (200) an der Leitung (283) des Eingangskabels (291) von Kanal 1 des zentralen Modems (300) zu "Low" wechselt, dann wird auch das DCD-Signal auf dem von Kanal 1 des entfernt stehende Modems (350) kommenden Kabel (370) "Low", genauso wie das DCD-Signal an Kanal 1 von jedem der verbleibenden entfernt stehenden Modems (351, 352). Gleichermaßen ändert sich das DCD-Signal an Kanal 2 von jedem der entfernt stehenden Modems zu "Low", wenn die RTS-Signalleitung auf (284) von Kabel (292) "Low" wird, und das DCD-Signal an Kanal 3 von jedem der entfernt stehenden Modems wird "Low", wenn das RTS- Signal an Kanal 3 des zentralen Modems "Low" wird. Dies zusammen mit der Funktion der Auswahl-Logik, die es dem RTS- Signal gestattet, zu jedem Zeitpunkt immer nur an einem Kanal "Low" zu sein, bietet dies eine Möglichkeit, wie den entfernt stehenden Modems an den entfernten Orten signalisiert werden kann, welcher Kanal zur Übermittlung einer Antwort freigegeben ist. Ein bestimmter an dem aktiven Kanal an einem der entfernten Orte angeschlossener, entfernt stehender Computer wird dann die Antwort übermitteln, unter der Voraussetzung, daß er eine entsprechende Aufforderung von der ihm zugeordneten zentralen Station erhalten hat.
  • Betrachten wir nun die Abbildung 3. Diese zeigt ein Prinzipschaltbild der Antwort-Logik (400), die, wie in Abbildung 1 gezeigt, zwischen das entfernt stehende Modem (350) und die entfernt stehenden Computer (500), (502) und die automatische Schalterdatenstation (501) geschaltet ist. Der entfernt stehende Computer (500) ist Bestandteil des Netzwerkes mit der zentralen Station (100) und ist mit dem Kanal 1 des entfernt stehenden Modems (350) über die Leitung (370), die Antwort-Logik (400) und das Kabel (450) verbunden. Die automatische Schalterdatenstation (501) ist Bestandteil des Netzwerks mit der zentralen Station (101) und ist an den Kanal 2 des entfernt stehenden Modems (350) über das Kabel (371), die Antwort-Logik (400) und das Kabel (451) angeschlossen. Entsprechend ist der entfernt stehende Computer (502) Bestandteil des Netzwerkes mit der zentralen Station (102) und ist mit dem Kanal 3 des entfernt stehenden Modems über die Kabel (372), (452) und die Antwort-Logik (400) verbunden.
  • Doch zurück zu Abbildung 3. Man wird es zu schätzen wissen, daß die Kabel (370) bis (372) und (450) bis (452) mehradrige Standardkabel sind und daß die Mehrzahl der einzelnen Adern die Antwort-Logik (400) passieren.
  • Der Empfangssignalpegel - ob in Wirklichkeit oder, für die Zwecke der hier beschriebenen bevorzugten Verkörperung, simuliert, wie oben beschrieben - liegt an Klemme 8 von Kanal 1 des entfernt stehenden Modems an und wird in der Antwort-Logik (400) an der Leitung (411) und der Empfangseinrichtung (414) abgezapft. Entsprechend wird der an Kanal 2 anliegende Empfangssignalpegel an der Leitung (421) und der Empfangseinrichtung (424) und der an Kanal 3 anliegende Empfangssignalpegel an der Leitung (431) und der Empfangseinrichtung (434) abgezapft. Diese Signale werden an die Schaltglieder (417), (427) und (437) für die Kanäle 1, 2 und 3, respective, gelegt. Das RTS-Signal von dem entfernt stehenden Computer (500) wird an Klemme 4 auf der Leitung (412) zur Empfangseinrichtung (415) abgezweigt und durchläuft die Schaltglieder (416) und (417) bis zum Treiber (413), der die Klemme 4 des Modems (350) an der Leitung (410) speist, wenn das Schaltglied 417 aktiviert ist. Das gleiche gilt für die Kanäle 2 und 3. Für den Kanal 2 wird das RTS-Signal von Klemme 4 des Kabels (451) von ATM (501) auf die Leitung (422) zur Empfangseinrichtung (425) abgezweigt und durchläuft die Schaltglieder (426) und (427) (wenn aktiviert) bis zum Treiber (423), der mit Klemme 4 von Kanal 2 des Modems (350) an der Leitung (420) von Kabel (371) verbunden ist. Alle an den Kanal 3 angeschlossenen Elemente, d. h. Leitungen, Empfangseinrichtungen, Schaltglieder und Treiber (430 bis 437), sind auf die gleiche Weise verbunden. Man wird es desweiteren zu schätzen wissen, daß für die Antwort-Logik (401) und (402), die zwischen entfernt stehenden Modems und entfernt stehenden Computern an anderen Orten geschaltet ist, dasselbe gilt. Die Antwort-Logik (400), wenngleich hier auch als eine separate Einheit der Empfangseinrichtungen, Schaltgliedern und Treibern gezeigt, kann auch als Bestandteil des entfernt stehenden Modems vorgesehen werden; ebenso ließe sich ihre Funktion durch eine programmierte Operation eines Mikroprozessors des entfernt stehenden Modems realisieren.
  • Betrachten wir zuerst die Situation, in der die zentrale Station (100) ihr RTS-Signal entfernt hat, was als Hinweis darauf zu verstehen ist, daß sie eine Antwort erwartet und daher die Freigabe zur Benutzung der Rückleitungen der Kommunikationseinrichtung (310) verlangt; der Abfall des RTS-Signals bewirkt, daß das aktive Flipflop (260) der Auswahl-Logik gesetzt und das regenerierte RTS- Signal auf der mit dem Kanal 1 des zentralen Modems verbundenen Leitung (283) gesenkt wird, wie in Abbildung 2 am besten zu erkennen ist. Dank der Fähigkeit des Modems, das RTS-DCD-Signal zu simulieren, kommt es zu einem Abfall des Signals auf der Leitung (411) an Kanal 1 des entfernt stehenden Modems (350) sowie zu einem Abfall auf der entsprechenden Leitung in der Antwort-Logik, die die verbleibenden entfernt stehenden Modems jeweils über den Kanal 1 bedient. Nimmt man einmal an, daß der entfernt stehende Computer (500) von der zentralen Station (100) zur Übermittlung einer Antwort aufgefordert wurde, dann wird die Antwort- Anforderung von dem entfernt stehenden Computer (500) empfangen, der daraufhin sein RTS-Signal ausgibt. Dies ist das Standardverfahren für die Aktivierung des Trägers an dem Modem (350) in der Vorbereitung der Übermittlung der Antwort. Das RTS- Signal von Seiten des entfernt stehenden Computers (500) wird - wie in Abbildung 3 zu erkennen - an der Leitung (412) abgegriffen und an einen Eingang des Schaltglieds (417) gelegt. Wie oben bereits beschrieben, wird der Empfangssignalpegel für den Kanal 1 an den anderen Eingang des Schaltglieds (417) gelegt, womit das Schaltglied freigegeben ist und das RTS-Signal von dem entfernt stehenden Computer (500) an das Modem (350) passieren kann. Das Modem (350) aktiviert seinen Träger und signalisiert dem entfernt stehenden Computer (500) seine Sendebreitschaft.
  • Wäre die Sendeanforderung an den entfernt stehenden Computer (500a) statt an den entfernt stehenden Computer (500) gegangen, dann hätte der entfernt stehende Computer (500a) sein RTS-Signal ausgegeben und dann hätte er das Sendebereitschaftssignal von dem Modem (351) erhalten. Die zentralen Stationen in den Netzwerken arbeiten so, daß zu jedem Zeitpunkt immer nur ein angeschlossener entfernt stehender Computer zur Antwortgabe aufgefordert wird. Diese Funktionsweise ist Standard in Mehrpunkt- Netzwerken, wie in Abbildung 4 gezeigt. In Kombination mit der Fähigkeit der Auswahl-Logik und Antwort-Logik, nur einen Satz Kanäle freizugeben, wird immer nur einem entfernt stehenden Computer die Benutzung der Rückleitung der Kommunikationseinrichtung gestattet.
  • Sobald die Übertragung von dem entfernt stehenden Computer abgeschlossen ist, verschwindet dessen RTS-Signal, wird der Träger von dem Modem abgeschaltet und wird die Auswahl-Logik (200) zurückgesetzt. Die ist der Fall, wenn das DCD-Signal auf der Leitung (286) verschwindet, was zur Folge hat, daß das Rücksetz-Flipflop durch die Schaltglieder (271-273) und (278) gesetzt wird. Die Rücksetz-Logik (200) ist dann bereit, eine zentrale Station auszuwählen und dieser die Benutzung der Übertragungseinrichtung (310) zu gestatten, wie oben beschrieben.
  • Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die oben beschriebene Auswahl-Logik und entfernt stehende Logik die Kommunikation zwischen mehreren zentralen Stationen und zugehörigen Netzwerken aus entfernt stehenden Computern über eine einzige Kommunikationseinrichtung gestatten. Dies wird bewerkstelligt durch Überwachung der zentralen Computer, um feststellen zu können, welche von ihnen Übertragungen von Seiten eines ihrer entfernt stehenden Computer zu empfangen wünschen, durch Auswahl und Ermächtigung eines der zentralen Computer, die Rückleitungen zum Empfang einer Antwort zu benutzen, und durch Aktivierung der Kanäle der entfernt stehenden Modems, an die die entfernt stehenden und mit der ausgewählten zentralen Station verbundenen Computer angeschlossen sind, wobei der betreffende entfernt stehende Computer, der zuvor zur Antwortgabe aufgefordert worden ist, seine Antwort über den aktivierten Kanal seines entfernt stehenden Modems übermitteln kann. Im weiteren Sinne kann man sagen, daß die hier beschriebene Erfindung eine zentrale Station unter mehreren zentralen Stationen dazu auswählt, eine Antwort zu empfangen, und daß sie eine Antwort immer nur von einem entfernt stehenden Computer zuläßt; dies sorgt für die geordnete gemeinsame Benutzung der Übertragungsleitungen in der Kommunikationseinrichtung.
  • Man muß verstehen, daß es in der obigen Beschreibung immer um eine bevorzugte Verkörperung geht und daß die hier beschriebene Erfindung, wie der Fachmann unschwer erkennen wird, viele verschiedene Verkörperungen haben kann, die für ihn von Nutzen sind. So läßt sich beispielsweise das Problem, wie man feststellen kann, welche der zentralen Stationen an ihre entfernt stehenden Computer eine Antwortanforderung ausgegeben haben, neben der - wenngleich auch praktischen - Lösung, die RTS-Signale von den zentralen Stationen zu überwachen, noch auf andere akzeptable Weise lösen. So könnte beispielsweise ein Leitungs-Frei- Zustand oder ein Leitungs-Frei-Code überwacht werden; oder es könnten, wenngleich auch aus Zeitgründen und wegen der Komplexität weniger wünschenswert, die Übertragungen von den zentralen Stationen entschlüsselt und auf Antwortanforderungen geprüft werden.
  • Wenn auch die Nutzung der RTS-DCD-Simulationsfunktion, die bei den Modems vom Typ Racal-Milgo Omnimode 96 angeboten wird, ein effizientes und sofort verfügbares Mittels ist, um den entfernten Standorten zu signalisieren, welcher Kanal aktiv ist, so läßt sich diese Signalisierung ebenso auf andere zufriedenstellende Weise realisieren. So könnte das Signal, zum Beispiel, als Information an einen Reservekanal übertragen werden, der zu diesem Kanal vorgesehen ist, oder über einen sekundären Daten- oder Zwischenträgerkanal übermittelt werden. Das Signal könnte auch während einer erzwungenen Unterbrechung anderer Übertragungen übermittelt werden.
  • Desweiteren ist festzuhalten, daß an den entfernten Standorten die Einrichtung, die festlegt, welche Kanäle aktiv sein sollten, nur mit der Einrichtung zur Übermittlung der Information an die entfernt stehenden Modems kompatibel sein muß.
  • Der Fachmann wird erkennen, daß der Ausdruck "zentrale Stationen", der hier zur Bezeichnung der Einrichtungen an dem zentralen Standort verwendet wurde, auch Großrechner (Mainframes), Datenübertragungsvorrechner, ja selbst weitere Modems beinhaltet, die mit anderen, nicht an den zentralen Stationen befindlichen Einrichtungen verbunden sind. Entsprechend können die Einrichtungen an den entfernt gelegenen Standorten, auch wenn diese hier mit entfernt gelegenen Computern und automatischen Schalterdatenstationen angegeben wurden, andere vernetzte Einrichtungen sein, wie z. B. Anzeigesteuerungen, Datenendgeräte, ja selbst Modems für andere zusätzliche Einrichtungen.
  • Man wird es desweiteren - und vor allem - zu schätzen wissen, daß die hier beschriebene Erfindung softwaremäßig und firmwaremäßig realisiert werden kann, und vor allem, daß statt der Verwendung von diskreten Logikbausteinen Modems wie z. B. das Omnimode 96 eingesetzt werden können, die mit Mikroprozessoren ausgestattet sind, die sich so programmieren lassen, daß sie die einzelnen Schritte der hier beschriebenen Erfindung durchführen.

Claims (40)

1. Ein Verfahren zur Steuerung der Datenfernübertragung über eine einzelne Kommunikationseinrichtung zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen und mindestens einer mit jeder der zentralen Stationen jeweils verbundenen entfernt stehenden Station, gekennzeichnet durch die nachgenannten Verfahrensschritte
a) Multiplexieren von aus der Vielzahl von zentralen Stationen an ihre jeweiligen entfernt stehenden Stationen abgehenden Übertragungen;
b) Erkennen, ob ein oder mehrere der zentralen Stationen eine Antwort von einer ihrer jeweiligen entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünschen;
c) Auswählen einer zentralen Station, die eine Antwort von einer ihrer entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünscht;
d) Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station an die Kommunikationseinrichtung; und
e) Erteilen einer Berechtigung an die entfernt stehende Station, die an die ausgewählte zentrale Station Daten übertragen möchte, zur Benutzung der Kommunikationseinrichtung.
2. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß:
der Verfahrensschritt des Erkennens, ob ein oder mehrere der zentralen Stationen eine Antwort von einer ihrer jeweiligen entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünschen, das Erkennen, ob Aufforderungen zur Erteilung einer Antwort von den zentralen Stationen an ihre jeweiligen entfernt stehenden Stationen übermittelt worden sind, mit einschließt und daß der Verfahrensschritt des Auswählens einer zentralen Station, die eine Antwort zu empfangen wünscht, das Auswählen einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, mit einschließt.
3. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Erkennens, daß von den zentralen Stationen Aufforderungen zur Erteilung einer Antwort übermittelt worden sind, das Überwachen abgehender Übertragungen von den zentralen Stationen mit einschließt.
4. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die zentralen Stationen von dem Typ sind, die einen Signalsendeaufruf generieren, und daß der Verfahrensschritt des Erkennens, daß Aufforderungen zur Erteilung einer Antwort von den zentralen Stationen übermitteln worden sind, das Überwachen des Signalsendeaufrufs von den zentralen Stationen mit einschließt.
5. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt des Erkennens, daß Aufforderungen zur Erteilung einer Antwort von den zentralen Stationen übermittelt worden sind, das Überwachen der von den zentralen Stationen abgehenden Übertragungen auf Leitungs-Freizustand mit einschließt.
6. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt des Auswählens einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, das Einstufen der zentralen Stationen nach Priorität und das Auswählen der zentralen Station mit der höchste Priorität, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, mit einschließt.
7. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswählen einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, das Festlegen einer umlaufenden Prioritätsfolge für die zentralen Stationen sowie das Auswählen der nächsten zentralen Station in der umlaufenden Prioritätsfolge, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, mit einschließt.
8. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswählen einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, das Auswählen einer zweiten zentralen Station für den Fall mit einschließt daß die zuerst ausgewählte zentrale Station nicht innerhalb einer vorab gewählten Zeitgeberperiode eine Antwort empfängt.
9. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station das Senden eines Aufrufs zur Übermittlung einer Simulation an die abgehenden Leitungen der Kommunikationseinrichtung mit einschließt.
10. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 9 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalisierung ein Aufruf zur Übermittlung einer Simulation an einzelne Anschlußkanäle von multiplexierenden Mehrkanal-Modems ist.
11. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungsteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station das Übermitteln eines einen Anschlußkanal eines Modems an den entfernen Standorten bezeichnenden Signals und das Leiten des Signals an einen freien Anschlußkanal des entfernt stehenden Modems mit einschließt.
12. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station das Übermitteln des Signals über einen sekundären Kanal der Kommunikationseinrichtung mit einschließt.
13. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungsteuerung wie in Anspruch 12 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß der sekundäre Kanal eine Zwischenträgerfrequenz ist, die von der Kommunikationseinrichtung getragen wird.
14. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 12 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß der sekundäre Kanal ein sekundärer Datenkanal ist.
15. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station während einer Unterbrechung des Multiplexierens abgehender Übertragungen von der Vielzahl der zentralen Stationen erfolgt.
16. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungsstetierung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Erteilen einer Erlaubnis an die entfernt stehende Station zur Benutzung der Kommunikationseinrichtung das Kombinieren eines die Antwortbereitschaft anzeigenden Signals von dem entfernt stehenden Rechner mit dem die ausgewählte zentrale Station bezeichnenden Signal mit einschließt.
17. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 16 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signal von dem entfernt stehenden Rechner ein Signalsendeaufruf ist.
18. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswählen einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, das Einstufen der zentralen Stationen nach Priorität und das Auswählen der zentralen Station mit der höchsten Priorität unter den zentralen Stationen, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt haben, mit einschließt.
19. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 3 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswählen einer zentralen Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt hat, das Einstufen der zentralen Stationen nach Priorität und das Auswählen der zentralen Station mit der höchsten Priorität unter den zentralen Stationen, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort übermittelt haben, mit einschließt.
20. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 19 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signalisieren eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station das Senden eines Aufrufs zur Übermittlung einer Simulation an die abgehenden Leitungen der Kommunikationseinrichtung mit einschließt.
21. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 20 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Erteilen einer Erlaubnis an die die Aufforderung zur Erteilung einer Antwort empfangende entfernt stehende Station zur Benutzung der Kommunikationseinrichtung das Kombinieren des die ausgewählte zentrale Station bezeichnenden Signals mit einem von dem entfernt stehenden Rechner erzeugten und die Bereitschaft zur Sendung an die ausgewählte zentrale Station anzeigenden Signal mit einschließt.
22. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 20 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Signal von dem entfernt stehenden Rechner ein Signalsendeaufruf ist.
23. Ein Verfahren zur Datenfernübertragungssteuerung wie in Anspruch 21 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswählen einer zentralen Station, die eine Antwort-Aufforderung übermittelt hat, das Auswählen einer zweiten zentralen Station mit einschließt für den Fall, daß die zuerst ausgewählte zentrale Station nicht innerhalb einer vorab gewählten Zeitgeberperiode eine Antwort erhält.
24. Ein Verfahren gemäß jedem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es desweiteren den Verfahrensschritt des Unterbindens einer Antwort von Seiten einer entfernt stehenden Station, die eine Aufforderung zur Erteilung einer Antwort empfangen hat, vor Erhalt einer entsprechenden Erlaubnis mit einschließt.
25. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem, das die Kommunikation zwischen einer Vielzahl von zentralen Stationen (100,101,102) und einer Vielzahl von mit diesen zentralen Stationen jeweils verbundenen entfernt stehenden Stationen (320, 330, 340) über eine einzelne Kommunikationseinrichtung (310) ermöglicht und steuert, dadurch gekennzeichnet, daß es folgendes mit einschließt:
a) ein zentrales Mehrkanal-Modern (300)) das für jede zentrale Station (100, 101, 102) einen gesonderten Anschlußkanal (1, 2, 3) aufweist;
b) eine Vielzahl von mit dem zentralen Modem (300) über die einzelne Kommunikationseinrichtung (310) verbundenen kompatiblen entfernt stehenden Mehrkanal-Modems (350, 351, 352), die jeweils gesonderte Anschlußkanäle für die mit den einzelnen zentralen Stationen (100,101,102) jeweils verbundenen entfernt stehenden Stationen (320, 330, 340) aufweisen;
c) mit dem zentralen Modem verbundene Einrichtung (200) zur Erkennung, welche der zentralen Stationen eine Antwort von einer ihrer angeschlossenen entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünscht;
d) mit dem zentralen Modem verbundene Einrichtung (200) zur Auswahl einer zentralen Station (1 01, 102,103) für den Empfang eingehender Übertragungen über eine einzelne Kommunikationseinrichtung (310);
e) Einrichtung (250, 251, 252) zur Signalisierung eines Hinweises auf die für den Empfang einer Antwort ausgewählte zentrale Station an die entfernt stehenden Modems; und
f) Einrichtung zur Freigabe der Übertragung (400, 401, 402) von einer mit der ausgewählten zentralen Station (100,101,102) verbundenen entfernt stehenden Station über den entsprechenden Anschlußkanal des an die entfernt stehende Station angeschlossenen entfernt stehenden Modems (350, 351, 352).
26. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Erkennung, welche der zentralen Stationen eine Antwort zu empfangen wünscht bzw. wünschen, eine Einrichtung zur Überwachung (200) abgehender Übertragungen von den zentralen Stationen beinhaltet.
27. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 26 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (200) die abgehenden Übertragungen auf einen Leitungs-Freizustand überwacht.
28. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 26 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (200) die abgehenden Übertragungen auf einen Leitungs-Freicode überwacht.
29. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 26 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (200) Datenübertragungen auf Aufforderungen zur Erteilung einer Antwort überwacht.
30. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Auswahl einer der zentralen Stationen eine Einrichtung (255, 256) zur Einstufung der zentralen Stationen (100, 101,102) nach Priorität und zur Auswahl der zentralen Station mit der höchsten Priorität unter den zentralen Stationen, die eine Antwort von einer ihrer entfernt stehenden Stationen wünschen, beinhaltet.
31. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 30 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Auswahl (200, 255, 256) einer zentralen Station einen Zeitgeber (270) beinhaltet und so ausgelegt ist, daß sie unter den zentralen Stationen (100,101,102), die eine Antwort von einer ihrer angeschlossenen entfernt stehenden Stationen (320, 330, 340) wünschen, die zentrale Station mit der nächst höheren Priorität auswählt, wenn die zuerst ausgewählte zentrale Station nicht innerhalb des Zeitgeberintervalls eine Antwort erhält.
32. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 29 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Auswahl (200) einer der zentralen Stationen (100,101,102) eine Einrichtung (200) zur Überwachung eingehender Übertragungen und zur Auswahl der nächsten zentralen Station (100,101,102), wenn die eingehende Datenübertragung abgeschlossen ist, beinhaltet
33. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (200) zur Auswahl einer der zentralen Stationen (100, 101,102) eine Einrichtung (200) zur Überwachung eingehender Übertragungen und zur Auswahl der nächsten zentralen Station, wenn die eingehende, Datenübertragung abgeschlossen ist, beinhaltet.
34. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (200) zur Auswahl einer der zentralen Stationen (100,101,102) eine Einrichtung zur Festlegung einer umlaufenden Prioritätsfolge für die zentralen Stationen beinhaltet und so ausgelegt ist, daß sie die in der umlaufenden Prioritätsfolge an nächster Stelle stehende zentrale Station auswählt.
35. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (200) zur Erkennung, welche zentrale Station eine Antwort erwartet, eine Einrichtung zur Überwachung von Signalsendeaufrufen von den zentralen Stationen (100, 101,102) beinhaltet.
36. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 35 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Signalisierung (250, 251, 252) eines Hinweises auf die ausgewählte zentrale Station an die entfernt stehenden Modems eine mit dem zentralen Modem verbundene Einrichtung zur Simulierung eines Trägerfrequenzabfallsignals an den entfernt stehenden Modems beinhaltet.
37. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 36 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Freigabe der Übertragung (400, 401, 402) von einer entfernt stehenden Station eine Logikeinrichtung ist, die den Signalsendeaufruf von dem entfernt stehenden Rechner, der die Aufforderung zur Übermittlung einer Antwort empfängt mit dem simulierten Trägerfrequenzabfallsignal kombiniert.
38. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 36 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Auswahl (200) einer zentralen Station (100, 101,102) zum Empfang eingehender Übertragungen so ausgelegt ist, daß sie die nächste zentrale Station auswählt, wenn das RTS- Signal von der zuvor ausgewählten zentralen Station anzeigt daß die eingehende Übertragung abgeschlossen ist.
39. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 36 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Auswahl (200) einer zentralen Station (100,101,102) einen Zeitgeber (270) beinhaltet und so ausgelegt ist, daß sie unter den zentralen Stationen, die eine Antwort von einer ihrer entfernt stehenden Stationen zu empfangen wünschen, die Station mit der nächst höheren Priorität auswählt, wenn die zunächst ausgewählte zentrale Station nicht innerhalb des Zeitgeberintervalls eine Antwort erhält
40. Ein Mehrkanal/Mehrpunkt-Kommunikationssystem wie in Anspruch 25 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung eine Vollduplex-Telefonleitung ist.
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