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DE3843452A1 - Beleuchtbarer geschlossener vitrinenschrank gemaess einer teilreflektierenden frontscheibe - Google Patents

Beleuchtbarer geschlossener vitrinenschrank gemaess einer teilreflektierenden frontscheibe

Info

Publication number
DE3843452A1
DE3843452A1 DE19883843452 DE3843452A DE3843452A1 DE 3843452 A1 DE3843452 A1 DE 3843452A1 DE 19883843452 DE19883843452 DE 19883843452 DE 3843452 A DE3843452 A DE 3843452A DE 3843452 A1 DE3843452 A1 DE 3843452A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
logo
transparent plate
disc
cabinet according
front pane
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19883843452
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Hartmann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE8816837U priority Critical patent/DE8816837U1/de
Priority to DE19883843452 priority patent/DE3843452A1/de
Publication of DE3843452A1 publication Critical patent/DE3843452A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F11/00Arrangements in shop windows, shop floors or show cases
    • A47F11/06Means for bringing about special optical effects
    • A47F11/10Arrangements of light sources

Landscapes

  • Freezers Or Refrigerated Showcases (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen beleuchtbaren geschlossenen Vitrinen­ schrank mit einer teilreflektierenden Frontscheibe, hinter der sich wenigstens ein Ausstellungsraum befindet, der durch eine in einer ihm benachbarten, sich bis zur Frontscheibe erstreckenden Beleuchtungskammer angeordnete Lichtquelle durch eine streuende, transparente Platte hindurch beleuchtbar ist.
Derartige Vitrinenschränke dienen zur Erzielung aufwendiger Werbeeffekte für die in dem Ausstellungsraum placierten Waren, Schrifttafeln o. dgl. Ist die Beleuchtung des Vitrinenschranks nicht eingeschaltet, bildet die teilreflektierende Frontscheibe für den Betrachter eine Spiegelfläche. Wird die Beleuchtung eingeschaltet, ist durch die teilreflektierende Frontscheibe der Ausstellungsraum und die darin placierte Ware o. ä. sichtbar. Derartige Vitrinenschränke werden vornehmlich für eine sich ständig bewegende Werbung eingesetzt, indem die Beleuchtung periodisch ein- und ausgeschaltet wird. Werden mehrere Vitrinenschränke verwendet oder weist der Vitrinenschrank mehrere Ausstellungsräume auf, werden die verschiedenen Ausstellungsräume regelmäßig nach­ einander periodisch beleuchtet, so daß sich periodisch ein neuer Blickfang ergibt.
Ein beleuchtbarer geschlossener Vitrinenschrank der eingangs erwähnten Art ist durch die EP 01 08 825 bekannt. Zur sorgfältigen Vermeidung von durch die teilreflektierende Frontscheibe hindurch­ tretendem Streulicht ist die Beleuchtungskammer zur teilre­ flektierenden Frontscheibe lichtundurchlässig abgeschlossen, indem die Beleuchtungskammer zur Frontscheibe hin eine licht­ undurchlässige feste Wand aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Werbemöglichkeiten mit einem derartigen beleuchtbaren geschlossenen Vitrinenschrank durch eine geeignete Konstruktion noch zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem beleuchtbaren ge­ schlossenen Vitrinenschrank der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, daß die Beleuchtungskammer durch eine auswechselbare, unmittelbar an die transparente Platte angrenzende und senkrecht zu ihr stehende, mit wenigstens durchscheinenden Logos versehene Logoscheibe zur Frontscheibe hin abgeschlossen ist.
Erfindungsgemäß ist die Beleuchtungskammer somit nicht zur Front­ scheibe hin mit einer festen lichtundurchlässigen Wand versehen sondern mit einer auswechselbaren Scheibe, die durchsichtige oder zumindest durchscheinende Logos aufweist. Auf diese Weise wird in überraschend einfacher Art die durch die Beleuchtungskammer bisher nicht nutzbare Totfläche der Frontscheibe genutzt, indem dort eine Schrift, Zeichen, Ziffern, o. ä. sichtbar gemacht werden. Die durch die Beleuchtungskammer belegte Fläche der Frontscheibe wird somit vorteilhaft für die Überbringung von Informationen, die mit dem in dem Ausstellungsraum gezeigten Produkt in Beziehung stehen, ausgenutzt.
Die auswechselbare Befestigung der Logoscheibe läßt sich in einfacher Weise ohne die Gefahr eines Durchtritts von Streulicht durch die teilreflektierende Frontscheibe realisieren, wenn die Logoscheibe mit ihrem oberen Rand in eine übertiefe, nach unten offene Nut der Beleuchtungskammer eingreift. Das durch die obere Kante der Logoscheibe und die unten offene Nut gebildete Labyrinth verhindert wirksam den ungewollten Durchtritt von Licht zur teilreflektierenden Frontscheibe.
Gleiches gilt, wenn in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Logoscheibe zusätzlich mit ihrer unteren Kante in eine Zwischen­ raum zwischen Frontscheibe und vorderer Kante der transparenten Platte eingreift.
Die bekannten leuchtbaren geschlossenen Vitrinenschränke lassen sich entweder durch eine als Tür ausgebildete Rückwand öffnen und beschicken oder durch eine abnehmbare oder abklappbare teilreflek­ tierende Frontscheibe. Die Montage der Logoscheibe unmittelbar hinter der teilreflektierenden Frontscheibe gestaltet sich sehr einfach, wenn die Frontscheibe entfernt oder abgeklappt werden kann. Bei Vitrinenschränken mit einer als Tür ausgebildeten Rückwand wird die Montage der Logoscheibe, deren Kante in den Zwischenraum zwischen Frontscheibe und vorderer Kante der transparenten Platte eingreift, wesentlich dadurch erleichtert, daß die Logoscheibe in einem definierten Abstand von der unteren Kante einen Griff aufweist, der im montierten Zustand der Scheibe auf der trans­ parenten Platte aufliegt und nicht nur das Einführen der Platte in die Beleuchtungskammer bis kurz vor die Frontscheibe erleichtert sondern auch das Einsinken der Logoscheibe in den Zwischenraum zwischen der Frontscheibe und der vorderen Kante der transparenten Platte begrenzt.
In einer alternativen Ausführungsform kann die untere Kante der Logoscheibe auf der transparenten Platte aufliegen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sehr präzise ebene Fertigung der aufeinanderliegenden Bereiche der transparenten Platte und der senkrecht zu ihr stehenden Logoscheibe, um das Durchtreten von Streulicht sicher zu verhindern.
Für manche Anwendungsfälle kann es zweckmäßig sein, daß die Logoscheibe durch einen transparenten C-förmigen Rahmen gebildet ist, in den einzelne Logoplatten nebeneinander anschließend variabel einsetzbar sind. Auf diese Weise läßt sich die durch die Logoscheibe vermittelte Information unproblematisch ändern und dem jeweils ausgestellten Produkt anpassen.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt entlang einer senkrecht zur Front­ scheibe eines Vitrinenschranks stehenden Schnittebene durch einen Vitrinenschrank mit einer als Tür ausgebildeten Rückwand,
Fig. 2 eine vereinfachte Darstellung eines analogen Schnittes durch einen Vitrinenschrank mit einer zu öffnenden Frontplatte,
Fig. 3 eine geringfügige Variation der Ausführungsform gemäß Fig. 2,
Fig. 4 Seitenansichten eines durchsichtigen Rahmens sowie einer in den Rahmen einsetzbaren Logoplatte, eine Draufsicht auf eine Logoplatte sowie Frontansichten zweier verschiedener Logoplatten.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Vitrinenschränke sind der Einfachheit halber mit einem einzigen Ausstellungsraum 1 dargestellt. Die Erfindung ist jedoch in gleicher Weise auf Vitrinenschränke mit einer Mehrzahl von Ausstellungsräumen an­ wendbar. Der Ausstellungsraum ist mit lichtundurchlässigen, ggf. verspiegelten Seitenwänden, einer lichtundurchlässigen, ggf. verspiegelten Bodenplatte 2 und einer lichtundurchlässigen, ggf. verspiegelten Rückwand 3, 3′ abgeschlossen. Die Deckenwand des Ausstellungsraumes 1 wird durch eine streuende, transparente Scheibe 3 gebildet, die sich von der Rückwand 3, 3′ bis kurz vor eine den Vitrinenschrank nach vorne abschließende, teilreflek­ tierende Frontscheibe 5 erstreckt. Oberhalb der beispielsweise durch Wabenglas gebildeten transparenten Platte 4 befindet sich eine Beleuchtungskammer 6, in die in dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel Glühlampen 7, von denen nur eine sichtbar ist, hineinragen, deren Fassungen 8 über einen Holm 8′ an einer Seitenwand 3 befestigt sind. Die obere Wand 9 der Beleuchtungskammer 8 weist unmittelbar an der Frontscheibe 5 eine nach unten offene Nut 10 auf, deren einer Schenkel durch die Frontscheibe 5 selbst gebildet wird. Mit der nach unten offenen Nut 10 fluchtet ein Zwischenraum 11 zwischen der Frontscheibe 5 und der vorderen Kante der transparenten Platte 4. Eine Logoscheibe 12 ist durch die geöffnete Rückwandtür 3 unmittelbar hinter der Frontscheibe 5 als Abschluß der Beleuchtungskammer 6 einsetzbar, wie dies in Fig. 1 angedeutet ist. Die Logoscheibe 12 greift mit ihrer oberen Kante in die übertiefe Nut 10 ein und wird mit ihrer unteren Kante in den Zwischenraum 11 eingesetzt. Die Logoscheibe wird dabei an einem mit geringen Abstand zur unteren Kante angeordneten, angeformten Griff 13 der Logoscheibe gehalten, der im montierten Zustand, in dem die Logoscheibe 12 senkrecht zur transparenten Platte 4 steht, die Eintauchbewegung der unteren Kante der Logo­ scheibe 12 in den Zwischenraum 11 begrenzt.
Zur Erleichterung des Einführens der oberen Kante der Logoscheibe 12 in die Nut 10 ist die obere Kante der Logoscheibe mit einer nach hinten abfallenden Schräge 14 versehen.
Die in Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen eine eingesetzte Logoplatte 12, die nach Entfernen der Frontscheibe 5 montiert worden ist. In dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungs­ beispiel greift die Logoscheibe 12 sowohl in die obere Nut als auch mit ihrem unteren Ende in den Zwischenraum 11 ein.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die durchsichtige Platte 4 bis zur Frontscheibe 5. Die Logoscheibe 12 greift zwar mit ihrer oberen Kante in die Nut 10 ein steht aber mit ihrer unteren Kante auf der durchsichtigen Platte 4. Damit kein Streulicht durch die Nahtstelle zwischen Logoscheibe 12 und transparenter Platte 4 zur Frontscheibe tritt, müssen die an dieser Nahtstelle aufeinandertreffenden Flächen sehr plan gearbeitet sein.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Logoscheibe 12, die aus einem in Seitenansicht C-förmigen Rahmen 15 gebildet ist, der oben und unten je eine Aufnahmenut 16, 17 aufweist. In die Aufnahmenut sind Logoplatten 18 einschiebbar, die in dem Rahmen 15 nebeneinander gehalten werden. Die Logoplatten weisen somit eine Höhe auf, die der lichten Höhe zwischen den Nutgründen der beiden Nuten 16, 17 entspricht.
Damit die Logoplatten 18 in horizontaler Richtung ohne die Gefahr des Durchtritts von störendem Streulicht aneinander anschließen können, sind sie an ihren Enden mit je einer Feder 19 versehen, wobei die Feder 19 auf der einen Seite mit der hinteren Oberfläche und die Feder 19 auf der anderen Seite mit der vorderen Oberfläche der Logoplatte 18 fluchtet. Die Federn 19 zweier nebeneinander angeordneter Logoplatten 18 können sich daher verschränken und ein undurchlässiges Labyrinth für Streulicht bilden.
Mit der in Fig. 4 dargestellten Ausbildung der Logoplatte 12 läßt sich die Beschriftung oder andere Zeichengebung der Logoplatte schnell variieren und bei einem häufigeren Wechsel der im Aus­ stellungsraum 1 zur Schau gestellten Produkte dem jeweiligen Produkt anpassen.

Claims (8)

1. Beleuchtbarer geschlossener Vitrinenschrank mit einer teilreflektierenden Frontscheibe (5), hinter der sich wenigstens ein Ausstellungsraum (1) befindet, der durch eine in einer ihm benachbarten, sich bis zur Frontscheibe (5) erstreckenden Beleuchtungskammer (6) angeordnete Lichtquelle (7) durch eine streuende, transparente Platte (4) hindurch beleuchtbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungskammer (6) durch eine auswechselbar eingesetzte, unittelbar an die transparente Platte (4) angrenzende und senkrecht zu ihr stehende, mit wenigstens durchscheinenden Logos versehene Logoscheibe (12) zur Frontscheibe (5) hin abgeschlossen ist.
2. Vitrinenschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Logoscheibe (12) mit ihrem oberen Rand in eine übertiefe, nach unten offene Nut (10) der Beleuchtungskammer (6) eingreift.
3. Vitrinenschrank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Logoscheibe (12) mit ihrer unteren Kante in einen Zwischenraum (11) zwischen Frontscheibe (5) und vorderer Kante der transparenten Platte (4) eingreift.
4. Vitrinenschrank nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Logoscheibe (12) durch einen mit definiertem Abstand von der unteren Kante angeordneten, auf der transparenten Platte (4) aufliegenden Griff (13) gehalten wird.
5. Vitrinenschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die untere Kante der Logoscheibe (12) auf der transparenten Platte (4) aufliegt.
6. Vitrinenschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vitrinenschrank eine als Tür ausge­ bildete Rückwand (3) aufweist.
7. Vitrinenschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Logoscheibe (12) durch einen transparenten C-förmigen Rahmen (15) gebildet ist, in den einzelne Logoplatten (18) nebeneinander anschließend variabel einsetzbar sind.
8. Vitrinenschrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Logoplatten (18) mit seitlichen Federn (19) einander überlappend in dem Rahmen (15) gehalten sind.
DE19883843452 1988-12-23 1988-12-23 Beleuchtbarer geschlossener vitrinenschrank gemaess einer teilreflektierenden frontscheibe Withdrawn DE3843452A1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9108152U1 (de) * 1991-07-03 1991-08-14 Flacke, Jochen, Dipl.-Ing., 4840 Rheda-Wiedenbrück Möbelelement, insbesondere Schrank, mit Kranz für Beleuchtungselemente
DE19822655B4 (de) * 1998-05-20 2007-07-05 Bally Wulff Holding Gmbh & Co. Kg Aufbau einer Frontscheibe für münzbetätigte Spielautomaten

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US1266457A (en) * 1916-05-17 1918-05-14 Butler F Greer Display-cabinet.
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DE1754610U (de) * 1957-08-03 1957-10-24 Fleischmann Geb Verkaufstaender fuer spielwaren.
EP0108825A1 (de) * 1982-11-15 1984-05-23 WBS-Werbesysteme GmbH Schaukasten mit einer Front aus einem teildurchlässigen Spiegel

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