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DE3738434C2 - Wischvorrichtung für Scheiben von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Wischvorrichtung für Scheiben von Kraftfahrzeugen

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DE3738434C2
DE3738434C2 DE3738434A DE3738434A DE3738434C2 DE 3738434 C2 DE3738434 C2 DE 3738434C2 DE 3738434 A DE3738434 A DE 3738434A DE 3738434 A DE3738434 A DE 3738434A DE 3738434 C2 DE3738434 C2 DE 3738434C2
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DE
Germany
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wiper
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Gerd Dipl Ing Kuehbauch
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Robert Bosch GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60S1/00Cleaning of vehicles
    • B60S1/02Cleaning windscreens, windows or optical devices
    • B60S1/04Wipers or the like, e.g. scrapers
    • B60S1/06Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by the drive
    • B60S1/16Means for transmitting drive
    • B60S1/18Means for transmitting drive mechanically
    • B60S1/24Means for transmitting drive mechanically by rotary cranks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Wischvorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Es ist schon eine Wischvorrichtung bekannt (DE-PS 26 30 067) bei der die Führungsbahn kreisförmig ist. Sie ist also bezüglich der Lagerachse exzentrisch angeordnet. Je nach Stellung der Gegenführung bezüglich der Führungsbahn kann eine Verdrehung des Lagerzapfens um einen bestimmten Winkel einen unterschiedlich großen Verstellweg des Lagerzapfens und damit eine nicht vorhersehbare Änderung der wirksamen Länge des Gestängeteils bewirken. Dadurch wird die Montage der Wischvorrichtung erheblich erschwert, weil durch die Änderung der wirksamen Länge des Gestängeteils das von den Wischblättern überstrichene Wischfeld an den Scheibenrand angepaßt werden soll, der beispielsweise wegen sich addierender Fertigungstoleranzen, nicht in der vorhergesehenen Position ist.
Aus der DE-AS 25 06 944 ist ein Kurbelgetriebe bekannt, bei dem die Exzentrität durch Drehrichtungsumkehr eines das Getriebe antreibenden Elektromotors veränderbar ist. Die Exzenterscheibe ist dabei kreisförmig ausgeführt und außermittig mit einem Kurbelarm verbunden. Die Exzentrität wird ausgenützt, um eine sogenannte Parkstellung, die außerhalb des normalen Wischvorgangs liegt, zu erzielen.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Wischvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß einer Verdrehung des Gelenkzapfens um einen bestimmten Winkel, über den gesamten Verstellweg des Gelenkzapfens eine ganz bestimmte, stets gleichbleibende Veränderung der wirksamen Länge des Gestellteils zugeordnet ist. Die jeweilige Position der Führungsbahn in bezug auf die Gegenführung ist dabei unerheblich.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vor­ teilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Wischvorrichtung möglich. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Führungsbahn durch die Seitenwange einer Nut in dem Lager­ zapfen gebildet ist, in die ein mit dem Gestängeteil verbundener, die Gegenführung bildender Vorsprung greift, weil dadurch die Füh­ rungsbahn einen besonders großen Verstellweg zuläßt.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Wischvorrichtung für eine Kraftfahrzeug-Windschutzscheibe, Fig. 2 ein Prinzipdiagramm, das den Verstellweg des Lagerzapfens in Abhängigkeit von dem Verdreh­ winkel beim Stand der Technik und bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 4, durch eine zu einem Pendelgetriebe gehörenden Kurbel, Fig. 4 einen Teilschnitt durch die Kurbel gemäß Fig. 3 entlang der Linie IV-IV, Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Kurbel, die zu einer anderen Ausführungsform der Erfindung gehört, Fig. 6 einen Schnitt durch die Kurbel gemäß Fig. 5, entlang der Linie VI-VI, Fig. 7 einen Teilschnitt durch die Kurbel gemäß Fig. 6, entlang der Linie VII-VII, Fig. 8 einen Teilschnitt durch eine zu einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gehörenden Kurbel, Fig. 9 einen Teil­ schnitt durch die Kurbel gemäß Fig. 8, entlang der Linie IX-IX und Fig. 10 ein Diagramm, das den Verstellweg des Kurbelzapfens in Abhängigkeit vom Verdrehwinkel bei der Kurbel gemäß den Fig. 8 und 9 zeigt.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Eine in Fig. 1 dargestellte Wischvorrichtung 10 für die Windschutz­ scheibe 11 eines Kraftfahrzeuges hat ein Antriebsaggregat 12, das einen Elektromotor 13 und ein Untersetzungsgetriebe 14 aufweist. Das Antriebsaggregat 12 hat eine umlaufende Abtriebswelle 15, an der eine Kurbel 16 befestigt ist. Die Kurbel 16 hat an ihrem freien Ende einen Gelenkzapfen 17, an dem zwei Schubstangen 18 und 19 angelenkt sind. Die anderen Enden der Schubstangen 18 und 19 sind an Gelenk­ zapfen 20 und 21 gelenkig befestigt, die fest mit jeweils einer Schwinge 22 bzw. 23 verbunden sind. Die Schwingen 22 und 23 sind mit ihren von den Gelenkzapfen 20 und 21 abgewandten Enden fest mit jeweils einer Wischerwelle 24 bzw. 25 verbunden. Jede der Wischer­ wellen 24 und 25 trägt weiter einen Wischerarm 26 bzw. 27, an deren freien Enden jeweils ein Wischblatt 28 bzw. 29 befestigt ist. Sowohl das Antriebsaggregat 12 wie auch die beiden Wischerwellen 24 und 25 sind gestellfest angeordnet.
Im Betrieb der Wischvorrichtung läuft die Kurbel 16 in Richtung des Pfeiles 30 um. Dadurch werden die Gestängeteile 18 und 19 in Rich­ tung der Doppelpfeile 31 bzw. 32 verschoben, wodurch die Schwingen 22 bzw. 23 in Richtung der Doppelpfeile 33 und 34 pendelnd bewegt werden. Gleichzeitig werden auch die Wischblätter 28 und 29 in Rich­ tung der Doppelpfeile 35 und 36 verschoben, so daß jedes der beiden Wischblätter 28 und 29 ein mit gestrichelten Linien auf der Wind­ schutzscheibe 11 angedeutetes Wischfeld 37 bzw. 38 bestreicht.
Wie aus Fig. 1 deutlich wird, ist das Wischfeld 38 des Wischblatts 29 kleiner als notwendig, so daß zwischen der mit 39 bezeichneten Umkehrstellung des Wischblatts 29 und dem der Umkehrstellung 39 benachbarten Scheibenrand 40 ein ungewischter Bereich 41 bleibt. Um die Umkehrstellung 39 zur stichpunktierten Linie 41a hin zu ver­ legen, wird nun der Abstand 42 zwischen der Pendelachse der Schwinge 23 und dem Schwingen-Gelenkzapfen 21 entsprechend verkleinert, wo­ durch der Pendelwinkel der Schwinge 23 vergrößert wird. Dadurch wird auch das Wischfeld 38 entsprechend vergrößert, so daß das Wischfeld den Anforderungen entspricht. Weil jedoch die in Fig. 1 gezeichnete Ablagestellung des Wischers 29 richtig ist, die Wischfeldver­ größerung aber eine gleichmäßige Verlagerung beider Wischblatt-Um­ kehrstellungen zur Folge hat, muß der Wischerarm 27 mit Hilfe der üblichen Kerbverzahnung zwischen Wischerarm und Wischerwelle neu justiert werden. Dies gilt natürlich auch in den Fällen, in denen das Wischfeld zunächst zu groß ist. Dabei gilt es zu berücksich­ tigen, daß der Abstand 42 entsprechend vergrößert werden muß. Falls jedoch beide Wischfelder 37 und 38 einer gleichmäßigen Korrektur bedürfen, kann eine solche Korrektur auf einfache Weise dadurch erreicht werden, daß der Abstand 44 zwischen der Drehachse der Kurbel 16 und dem Kurbel-Gelenkzapfen 17 entsprechend eingestellt wird. In Fällen, wo die Korrektur ein bestimmtes Maß übersteigt, können sowohl der Abstand 44 als auch wenigstens einer der Abstände 42 und 43 neu eingestellt werden.
Die Einstellung des Kurbel-Gelenkzapfens 17 bzw. der Schwingen-Ge­ lenkzapfen 20 bzw. 21 wird im folgenden anhand von drei Ausführungs­ beispielen erläutert.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel weist die Kurbel 116 eine Boh­ rung 115 zur Aufnahme der Abtriebswelle 15 des Antriebsaggregats 12 auf. Mit Abstand von der Aufnahmebohrung 115 ist die Kurbel 116 mit einem Gelenkzapfen 117 versehen, der im Ausführungsbeispiel als Lagerteil einen Kugelzapfen 119 aufweist. Der Kugelzapfen 117 hat einen zylindrischen Ansatz 118, an den sich ein Gewindezapfen 120 anschließt. Der Gelenkzapfen 117 durchdringt mit seinem Gewinde­ zapfen 120 die Kurbel 116 in einem Langloch 122, und ragt auf der von dem Ansatz 118 abgewandten Seite der Kurbel 116 aus dieser heraus. Dort kann der Gelenkzapfen 117 mittels einer Gewindemutter 124, der eine Unterlegscheibe 125 zugeordnet ist, befestigt werden. Dabei kommt der Ansatz 118 des Gelenkzapfens 117 an der von der Gewindemutter 124 abgewandten Seite der Kurbel 116 zur Anlage. Das Langloch 122 erstreckt sich in Längsrichtung der Kurbel 116, wobei diese Längsrichtung durch eine Linie bestimmt ist, welche zur Auf­ nahmebohrung 115 gerichtet ist. Die Mantelfläche 126 des Ansatzes 118 bildet eine Führungsbahn, der Gegenführungsmittel zugeordnet sind, welche fest mit der Kurbel 116 verbunden sind. Diese Gegen­ führungsmittel sind - wie Fig. 3 zeigt - durch Führungsbolzen 130, 132 gebildet, die auf einer Verlangerung der Langloch-Längsachse beidseitig des Langlochs 122 angeordnet sind. Die von der Führungs­ bahn 126 umgebene Lagerachse 133 des Gelenkzapfens 117 bildet auch die Achse des Gewindezapfens 120. Die Führungsbahn 126 ist zu dieser Lagerachse 133 jedoch außermittig angeordnet. Diese Anordnung ist insbesondere aus Fig. 4 klar ersichtlich. Die Führungsbahn 126 ist aus zwei Teilbahnen 140, 142 gebildet, von denen jede einzelne Teil­ bahn ein Teilstück einer archimedischen Spirale ist. Die Anordnung der Teilbahnen 140, 142 ist dabei so getroffen, daß der in Fig. 4 gezeigte Querschnitt des Ansatzes 118 ein sogenanntes Gleichdick bildet. Die beiden Führungsbolzen 130, 132 sind so angeordnet, daß der Ansatz 118 zwischen den beiden Führungsbolzen im wesentlichen spiellos gedreht werden kann. Eine weitere Führung des Gelenkzapfens 117 bzw. des Ansatzes 118 ist dadurch gewährleistet, daß der Gewindezapfen 120 in dem Langloch 122 ebenfalls im wesentlichen quer zu seiner Verschieberichtung spiellos geführt ist. Es ergibt sich somit eine Führung des Gelenkzapfens 117 in zwei sich schneidenden Achsen, wobei die eine Achse durch die beiden Führungsbolzen 130, 132 bestimmt wird und sich die andere Achse durch die Berührungs­ punkte des Gewindezapfens 120 in dem Langloch 122 ergibt.
Wenn nun die Gewindemutter 124 gelöst ist, kann der Gelenkzapfen 117 um seine Lagerachse 132 gedreht werden. Da der Lagerzapfen in den Fig. 3 und 4 in einer Mittelposition dargestellt ist, wird bei einer Drehung des Gelenkzapfens 117 im Uhrzeigersinn (Fig. 4) die wirksame Länge 150 der Kurbel 116 vergrößert. Eine Drehung des Gelenkzapfens 117 im Gegenuhrzeigersinn bewirkt eine Verringerung der wirksamen Kurbellänge 150. Nach Erreichen der gewünschten wirk­ samen Kurbellänge kann diese durch Anziehen der Gewindemutter 124 fixiert werden.
Abweichend von der eben beschriebenen Ausführungsform ist bei der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten Kurbel 216 der Gelenkzapfen 217 zweiteilig ausgebildet. Er weist eine die Kurbel 216 in einem Lang­ loch 222 durchsetzende Befestigungsschraube 220 auf, die mit einem Kopf 221 an einer Seite der Kurbel 216 anliegt. Die Befestigungs­ schraube 220 ragt mit ihrem Gewindeabschnitt 223 aus der Kurbel 216 heraus und trägt ein als Kugelhülse ausgebildetes Lagerteil 225. Die Kugelhülse 225 kann mittels einer Gewindemutter 224 unter Zwischen­ lage einer Unterlegscheibe 227 gegen die Kurbel 216 gespannt und so festgesetzt werden. Weiter weist die Kurbel 216 eine Aufnahmebohrung 215 für die Abtriebswelle 15 des Antriebsaggregats 12 auf. Die zum Gelenkzapfen 217 gehörende Befestigungsschraube 220 hat an der Mantelfläche 240 ihres Kopfes 221 eine Führungsbahn 226, welche exakt der Führungsbahn entspricht, die in Fig. 4 dargestellt und anhand dieser Figur beschrieben worden ist. Auch die Anordnung eines Langlochs 222 entspricht der schon beschriebenen Anordnung des Lang­ lochs 122 in der Kurbel 116. Der Führungsbahn 226 sind zwei als Gegenführungsschultern wirkenden Führungsbolzen 230, 232 zugeordnet, die mit der Kurbel 216 fest verbunden sind. Die Führungsbolzen 230 und 232 weisen an ihrem von der Kurbel 216 abgewandten Ende einen Kopf 233, 235 auf, mit dem sie jeweils einen Bereich des Kopfes 221 der Befestigungsschraube 220 übergreifen. Dadurch ist die Befesti­ gungsschraube 220 unverlierbar mit der Kurbel 216 verbunden. Die Schultern 233 bzw. 235 der Führungsbolzen 230, 232 geben der Befestigungsschraube 220 bzw. deren Kopf 221 soviel Spiel, daß sie mühelos gedreht werden kann. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 ist auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 bis 7 die Breite des Langlochs 222 so auf den Durch­ messer der Befestigungsschraube 220 abgestimmt, daß diese quer zu ihrer Verschieberichtung im wesentlichen spiellos zwischen den Seitenwänden des Langlochs 222 geführt ist. Ist klar, daß nach dem Lösen der Gewindemutter 224 die Befestigungsschraube 220 gedreht werden kann, wobei im Zusammenwirken der Führungsbahn 240 mit den Führungsbolzen 230, 232 der Gelenkzapfen 217 in der schon beschrie­ benen Weise verschoben wird, je nach dem ob die Befestigungsschraube 220 im Uhrzeigersinn oder entgegen Uhrzeigersinn gedreht wird. Auch dadurch ergibt sich eine Veränderung der wirksamen Länge, des hier als Kurbel 216 dargestellten Gestängeteils. Die wirksame Länge dieser Kurbel 216 ist in Fig. 5 mit 250 bezeichnet worden.
Anhand von Fig. 2 ist erkennbar, wo die Vorteile der erfindungs­ gemäßen Wischvorrichtung gegenüber einer nach dem Stand der Technik ausgebildeten Wischvorrichtung liegen. Bei der bekannten Wischvor­ richtung ergibt sich eine sinusförmige, in Fig. 2 strichpunktiert dargestellte Verstellkurve 260, während die in Fig. 2 durchgezogen dargestellte Verstellkurve 270, wie sie sich bei der erfindungs­ gemäßen Wischvorrichtung darstellt, über ihre ganze Erstreckung gleichmäßig verläuft. Es ist also einem bestimmten Verdrehwinkel der Führungsbahn ein ganz bestimmter Verstellweg des Gelenkzapfens zuge­ ordnet. Der maximale Verstellweg ist mit 265 bezeichnet. Fig. 2 zeigt weiter, daß dieser maximale Verstellweg nach einer Drehung von 180 Grad der Führungsbahn 126 bzw. 226 erreicht ist.
Bei einer weiteren, in den Fig. 8 und 9 dargestellten Ausfüh­ rungsform der Erfindung ist diese ebenfalls an einem als Kurbel aus­ gebildeten Gestängeteil 316 erläutert. Die Kurbel 316 hat ebenfalls eine Aufnahmebohrung 315 für die Abtriebswelle 15 des Antriebsaggre­ gats 12. Bei dieser Ausführungsform ist der Gelenkzapfen 317 ähnlich ausgebildet wie der schon erläuterte Gelenkzapfen 117. Er durch­ dringt also ebenso mit einem Gewindezapfen 320 ein Langloch 322 in der Kurbel 316. Der Gelenkzapfen 317 ist mit Hilfe einer Gewinde­ mutter 324 und einer dieser zugeordneten Unterlegscheibe 327 gegen­ über der Kurbel 316 festsetzbar und lösbar. Auf der von der Gewinde­ mutter 324 abgewandten Seite weist der Gelenkzapfen 317 einen flanschartigen Ansatz 318 auf, der auf seiner der Kurbel 316 zuge­ wandten Seite mit einer spiralartig verlaufenden Nut 326 versehen ist. In diese Nut 326 greift ein fest mit der Kurbel 316 verbun­ dener, als Gegenführungsschulter wirkender, bolzenartiger Vorsprung 330. Der Verlauf der spiralartig geformten Nut 326 entspricht einem Teilstück einer archimedischen Spirale, welche die Lagerachse 333 umgibt. Der Gelenkzapfen 317 ist ebenso wie der Gelenkzapfen 117 gemäß den Fig. 3 und 4 innerhalb eines Langlochs 322 mit seinem Gewindezapfen 320 an zwei Punkten geführt. Eine weitere Zweipunkt­ führung ergibt sich dadurch, daß der auf einer Verlängerung der Langlochachse sitzende die Gegenführungsschulter bildende Führungs­ zapfen 330 den Gelenkzapfen an den beiden Seitenwangen der Nut 326 abstützt. Auch bei dieser Ausführungsform befindet sich der Gelenk­ zapfen 317 in einer Mittelstellung. Durch Drehen des Gelenkzapfens bzw. des mit diesem verbundenen Ansatzes 318 im Uhrzeigersinn (Fig. 9) wird die wirksame Länge 350 der Kurbel 316 vergrößert. Wird der Gelenkzapfen 317 dagegen im Gegenuhrzeigersinn gedreht, ergibt sich eine Verkürzung der wirksamen Länge 350 der Kurbel 316. Dabei bilden die Seitenwange 329 der Nut 326 die Führungsbahn, welche mit dem Führungszapfen 330 zusammenarbeitet.
Der Vorteil der Ausführungsformen gemäß den Fig. 8 und 9 gegen­ über den schon beschriebenen Ausführungsformen ist darin zu sehen, daß, wie beim Ausführungsbeispiel klar erkennbar, eine gleichsinnige Verstellung des Gelenkzapfens 317 durch eine Drehung des Gelenk­ zapfens über 360 Grad erreicht werden kann. Natürlich ist es denk­ bar, die Spiralnut 326 noch weiterzuführen, so daß sich ein noch größerer Verstellweg ergibt. Dies ist auch aus Fig. 10 entnehmbar, wo der Gesamtverstellweg mit 365 durch eine Gerade 370 angegeben worden ist. Weiter ist dort ersichtlich, daß über die gesamte Zapfendrehung eine zu dieser proportionale, gleichsinnige Zapfen­ verstellung erfolgt.
Allen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß die Führungsbahn 126 bzw. 226 bzw. 326 ein Teilstück einer archimedischen Spirale dar­ stellt.
Als weiterer Vorteil der Erfindung gegenüber dem Bekannten ist zu sehen, daß der Gelenkzapfen 117 bzw. 217 bzw. 317 auf einer Geraden geführt verstellt wird, während die Verstellbewegung beim Stand der Technik auf einer Kurve erfolgt.

Claims (17)

1. Wischvorrichtung für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einem Antriebsaggregat mit drehender Abtriebsbewegung und einem diesem nachgeordneten, als Gestängegetriebe ausgebildeten Pendelgetriebe, welches wenigstens eine, einen Scheibenwischer tragende, die Wischerwelle bildende Abtriebswelle aufweist und die Gestängeteile über jeweils ein Gelenk miteinander verbunden sind, weiches einen an dem einen Gestängeteil befestigten Zapfen aufweist, der in einem Zapfenlager des anderen Gestängeteils gelagert ist und zum Ver­ stellen der wirksamen Gestängeteillänge der Gelenkzapfen mit einer zu seiner Lagerachse außermittig angeordneten, die Lagerachse zumindest teilweise umgebenden Führungsbahn versehen ist, die mit einer Gegenführung an dem den Lagerzapfen tragenden Gestängeteil zusammenarbeitet, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (126 bzw. 226 bzw. 326) ein Teilstück einer archimedischen Spirale ist.
2. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn an der Mantelfläche (126) eines an dem Gelenkzapfen (117) angeordneten Ansatzes (118) gebildet ist.
3. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkzapfen (117) ein Lagerteil (119) und einen Gewindezapfen (120) aufweist, der das Gestängeteil (116) in einem Langloch (122) durchdringt, welches sich zumindest annähernd in dessen Längsrichtung erstreckt.
4. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (226) an den Kopf (221) einer das Gestängeteil (216) durchsetzenden Befestigungsschraube (220) für den Lagerteil (225) angeordnet ist.
5. Wischvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschraube (220) den Lagerteil (225) durchdringt auf der von dem Gestängeteil (216) abgewandten Seite des Lagerteils (225) aus diesem ragt.
6. Wischvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschraube (220) das Gestängeteil (216) in einem Langloch (222) durchdringt, welche sich zumindest annähernd in dessen Längs­ richtung erstreckt.
7. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsbahn (126 bzw. 226) zwei gestänge­ teilfeste Gegenführungsschultern (130, 132 bzw. 230, 232) zugeordnet sind, die zumindest annähernd auf einer Verlängerung der Lang­ loch-Längsachse beidseitig des Langlochs (122 bzw. 222) angeordnet sind.
8. Wischvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenführungsschultern durch mit dem Gestängeteil (116 bzw. 216) fest verbundene Führungsbolzen (130, 132 bzw. 230, 232) gebildet sind.
9. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbolzen (230, 232) an ihrem von dem Gestängeteil (216) abgewandten Ende einen Bereich des Kopfes (221) der Befestigungsschraube (220) übergreifende Schultern (233, 235) aufweisen.
10. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (329) durch die Seitenwange einer Nut (326) in dem Gelenkzapfen (317) gebildet ist, in die ein mit dem Gestängeteil (316) verbundener Vorsprung (330) greift.
11. Wischvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkzapfen (317) das Gestängeteil (316) mit einem Gewinde­ zapfen (320) in einem Langloch (322) durchdringt, das sich zumindest annähernd in Längsrichtung des Gestängeteils (316) erstreckt.
12. Wischvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (330) des Gestängeteils auf einer Verlängerung der Langloch-Längsachse angeordnet ist.
13. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung durch einen fest mit dem Gestänge­ teil (316) verbundenen Führungsbolzen (330) gebildet ist.
14. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn durch eine Nut in dem Gestängeteil (316) gebildet ist, in welche der Lagerzapfen mit einem Vorsprung greift.
15. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestängeteil eine an der Abtriebswelle (15) des Antriebsaggregats (12) angeordnete Kurbel (116, 216, 316) ist.
16. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestängeteil eine zu dem Pendelgetriebe gehörende Schubstange (18 bzw. 19) ist.
17. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestängeteil eine mit der Wischerwelle (25) verbundene Pendelschwinge (22 bzw. 23) ist.
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