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DE3735444A1 - Feuerfestes verschleissteil eines verschlussorganes fuer metallschmelze enthaltende behaelter - Google Patents

Feuerfestes verschleissteil eines verschlussorganes fuer metallschmelze enthaltende behaelter

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DE3735444A1
DE3735444A1 DE19873735444 DE3735444A DE3735444A1 DE 3735444 A1 DE3735444 A1 DE 3735444A1 DE 19873735444 DE19873735444 DE 19873735444 DE 3735444 A DE3735444 A DE 3735444A DE 3735444 A1 DE3735444 A1 DE 3735444A1
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DE
Germany
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part according
wear
flow opening
treated
laser beam
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Hans Erich Dr Hintermann
Gilbert Dr Gindraux
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Stopinc AG
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein feuerfestes Verschleissteil eines Verschlussorganes für metallurgische Behälter, beispielsweise Einlaufhülse, Auslaufhülse, Schieberplatte oder Bodenplatte.
Solche Verschleissteile bestehen üblicherweise aus gebrannten feuerfesten keramischen Materialien, wie z.B. aus Zirkonoxid, Bornitrid mit hexagonaler Gitterstruktur, Aluminiumtitanat oder aus hochtonerdehaltigem Material. Ferner wird auch feuerfester Feuerbeton mit gebräuchlicherweise hochtonerdehaltigem Ausgangs­ stoff verwendet.
Im Betrieb sind diese Verschleissteile insbesondere an den mit dem flüssigen Stahl in Berührung stehenden Oberflächenzonen sehr hohen Temperaturen und durch den ständigen Kontakt mit dem flüssigen Stahl sehr starkem Verschleiss ausgesetzt. Dadurch müssen diese Teile sehr oft ausgewechselt werden.
Bei einem bekannten Schiebeverschluss nach der DE-OS 19 37 742 besteht dessen Schieberplatte in der Durchflussöffnung und an der Dichtfläche aus einem Hartstoff, vorzugsweise aus einem hochschmelzenden oxidationsbeständigen Metallsilicit. Dieser, als Einsatz ausgebildete Hartstoff, ist in die aus herkömmlichem Material hergestellte Schieberplatte eingebettet und mittels eines dehnungselastischen feuerfesten Kittes befestigt. Die Her­ stellung wie auch das Vorbearbeiten der Schieberplatte für diesen Einsatz ist relativ aufwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, bei Ver­ schleissteilen der eingangs beschriebenen Gattung durch einfache und wirksame Mittel eine Haltbarkeitssteigerung zu erzielen.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass das Ver­ schleissteil zumindest an der Oberflächenschicht der dem stärksten Verschleiss ausgesetzten Zone durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen und dadurch verdichtet ist. Die Standzeit dieser Verschleissteile lässt sich damit erheblich steigern, ohne dass aufwendige Bearbeitungen an ihnen vorgenommen werden müssen.
Bei dieser Behandlungsart ist die Oberflächenschicht der Ver­ schleisszone durch den Laserstrahl derart verdichtet, dass die Abnützung dieser mit der Metallschmelze in Kontakt tretenden Oberflächen bedeutend geringer ist als bei einem vergleichbaren Verschleissteil ohne Behandlung.
Auf die Oberflächenschicht des Verschleissteiles kann auch ein Zusatzstoff aufgelegt oder aufgestreut sein, der zusammen mit der Oberflächenschicht des Grundkörpers aufgeschmolzen ist, die zusammen eine Art Legierung bilden. Der Zusatzstoff ist vorzugs­ weise als pulverförmiges Material, z.B. Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Zirkonoxid oder Bornitrid ausgebildet.
Der Laserstrahl ist dabei über die Verschleisszone mit einer solchen Intensität und Vorschubgeschwindigkeit geführt, dass die Oberflächenschicht des Verschleissteiles kurzzeitig und knapp über die Schmelztemperatur bis ungefähr auf eine Tiefe von 2 mm erhitzt ist.
Handelt es sich bei den Verschleisszonen um ebene Flächen, dann wird, wie beispielsweise bei einer Schieber- bzw. Bodenplatte eines Schiebeverschlusses, diese relativ zum Laserstrahl oder umgekehrt bei einer Vorschubgeschwindigkeit hin und her und nach jeder Linearbewegung mit einer Querverstellung bewegt. Diese Querverstellungen sollen jeweils gleich oder kleiner des durch den Laserstrahl geschmolzenen Durchmessers betragen.
Die Durchflussöffnungswand eines solchen Verschleissteiles wird gegebenenfalls entweder durch einen schräg in die Oeffnung ein­ fallenden Laserstrahl behandelt, der relativ zum Verschleissteil oder umgekehrt um die Mittelachse der Oeffnung gedreht und längs dieser Achse höhenverstellbar geführt ist, oder der Laserstrahl wird parallel oder leicht schräg zur Achse in die Oeffnung geführt und durch einen Spiegel auf die Wand umgelenkt, wobei der Spiegel in der Durchflussöffnung relativ zum Verschleissteil oder umgekehrt drehbar und längs der Achse höhenverstellbar angeordnet ist. Dadurch lassen sich die Durchflussöffnungen solcher Verschleissteile sehr einfach und effizient behandeln.
Das Verschleissteil ist vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm von der Laserquelle entfernt angeordnet. Dies hängt im wesentlichen von der für den Laser verwendeten Linse und deren Brennweite ab. Bei einer Vorschubgeschwindigkeit zwischen 1 und 10 mm/s und jeweiligen Querverstellungen zwischen 0,5 und 2 mm soll die Intensität des Laserstrahls zwischen 1 und 50 kW/cm2 betragen. Die behandelten Verschleissteile bestehen vorteilhaft aus an sich bekannten keramischen Werkstoffen, wie Tonerde, Zirkonoxid oder Magnesiumoxid. Die Erfindung lässt sich auch für Ver­ schleissteile aus minderwertigem Werkstoff, insbesondere feuer­ festem Feuerbeton, anwenden.
Eine ausreichende Oberflächenschichtbehandlung bei Schieber­ bzw. Bodenplatten von Schiebeverschlüssen ist dann erreicht, wenn zumindest ihre Gleitflächen um die Durchflussöffnung von ungefähr dem halben Oeffnungsdurchmesser behandelt sind. Bei Anwendung dieser Platten mit grossem Verschleiss kann es von Vorteil sein, wenn deren Gleitflächen zumindest in dem von der Durchflussöffnung der gegenüberliegenden Platte von der vollen Schliess- bis zur vollen Oeffnungsstellung des Verschlusses überdeckten Bereich und auch deren Durchflussöffnungswand behandelt sind. Da die Gleitfläche einer Platte nach der Ober­ flächenschichtbehandlung oft aufgerauht ist, wird sie danach geschliffen. Schieber- bzw. Bodenplatten werden in zunehmendem Masse nach dem Gebrauch repariert, indem beispielsweise hochwertige Einsätze in die aufgebohrte Platte eingebettet werden. Auch hier lässt sich eine Haltbarkeitssteigerung durch die erfindungsgemässe Oberflächenschichtbehandlung an der oberen Stirnseite und vorteilhaft auch in der Durchflussöffnung dieses Einsatzes erzielen.
Bei Verschlussorganen werden häufigerweise auch Einlauf-, Auslaufhülsen oder Giessrohre verwendet. Diese werden vorzugs­ weise zumindest im oberen Bereich der Durchflussöffnung behandelt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Verschleissbild von schematisch dargestellten feuerfesten Verschleissteilen eines Schiebeverschlusses im Längsschnitt,
Fig. 2 feuerfeste Verschleissteile eines Dreiplatten-Schiebe­ verschlusses im Längsschnitt mit den erfindungsgemässen Oberflächenschichtbehandlungen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Schieberplatte eines Schiebe­ verschlusses,
Fig. 3a einen vergrösserten Teilschnitt nach der Linie a-a der Fig. 3,
Fig. 3b eine vergrösserte Draufsicht nach der Kreislinie b der Fig. 3,
Fig. 4 und Fig. 5 schematische Darstellungen der Oberflächen­ schichtbehandlung von Durchflussöffnungen von Verschleissteilen,
Fig. 6 und Fig. 7 Ausführungsvarianten von Verschlussplatten mit erfindungsgemässer Oberflächenschichtbehandlung im Längsschnitt.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Verschlussorgan am Ausguss 15 eines nur teilweise dargestellten Metallschmelzebehälters 10 handelt es sich um einen Schiebeverschluss 20, bei dem nur gerade die feuerfesten Verschleissteile 14, 16, 18 und 21 dargestellt sind. Die Einlaufhülse 14 ist dabei in den einen Stahlmantel 12 auf­ weisenden Behälterboden 11 eingebettet. Eine an diese Einlauf­ hülse 14 anschliessende feuerfeste Bodenplatte 16 weist eine Durchflussöffnung 17 auf, die mit der Oeffnung 15 der Einlauf­ hülse 14 konzentrisch angeordnet ist. Durch eine an die Boden­ platte 16 angepresste feuerfeste Schieberplatte 18, an die eine feuerfeste Auslaufhülse 21 angeschlossen ist, kann durch Verschieben mittels eines nicht dargestellten mechanischen Antriebes ein Oeffnen bzw. ein Schliessen des Verschlusses 20 bewirkt werden. In der gezeigten Stellung des Verschlusses 20 befindet sich dieser in voller Offenstellung. Solche Schiebe­ verschlüsse sind an sich bekannt und es sind deshalb nur die für die Erfindung wesentlichen Teile gezeigt.
Feuerfeste Verschleissteile von Verschlussorganen für Metall­ schmelze enthaltende Behälter sind, wie in Fig. 1 ersichtlich ist, in den mit dem flüssigen Metall in Berührung gelangenden Bereichen dem stärksten Verschleiss ausgesetzt. Die Stärke des Verschleisses ist je nach Anwendungsfall unterschiedlich und hängt im wesentlichen von der Feuerfestzusammensetzung der einzelnen Verschleissteile, der Zusammensetzung des zu ver­ giessenden Metalles und auch von der Giessdauer ab. Bei der Ein­ laufhülse 14 ist typischerweise deren Durchflussöffnung 15 im oberen Bereich Z 14 verschlissen. Bei den Verschlussplatten 16 und 18 sind deren Durchflussöffnungen 17 bzw. 19 des öfteren an den Kanten Z 16 auf Seiten der Gleitflächen 16′ bzw. 18′ ab­ genützt. Die Auslaufhülse 21 ist insbesondere in ihrem Bereich Z 21 der Durchflussöffnung 22 dem stärksten Verschleiss aus­ gesetzt.
Bei dem Schiebeverschluss 30 gemäss Fig. 2 sind ebenfalls nur die für die Erfindung wesentlichen feuerfesten Verschleissteile gezeigt. Der Verschluss 30 ist als Dreiplatten-Schiebeverschluss ausgebildet und wird vorzugsweise als die Metallschmelzenmenge regulierbares Verschlussorgan an Zwischenbehältern im Strang­ giessverfahren verwendet. Die einzelnen Verschleissteile sind dabei mit der erfindungsgemässen Oberflächenschichtbehandlung versehen. Die am Ausguss des Zwischenbehälters fest angeordnete feuerfeste Bodenplatte 32 steht zusammen mit einer unteren feuerfesten Verschlussplatte 36 in Gleitkontakt mit einer feuer­ festen Mittelplatte 34. Wiederum kann durch Verschieben dieser Mittelplatte 34 ein volles oder gedrosseltes Oeffnen oder aber wie in Fig. 2 dargestellt, ein Schliessen des Verschlusses 30 erzielt werden. Die Durchflussöffnung 33 der Bodenplatte 32 ist konzentrisch mit der Oeffnung 37 der Platte 36 angeordnet. Ueblicherweise ist an die untere Platte 36 ein Giessrohr 38 mit einer zur Oeffnung 37 sich deckenden Durchflussöffnung 39 ange­ schlossen. Dieses in die Metallschmelze einer nicht dargestell­ ten Kokille eingetauchte Giessrohr 38 hat zur Aufgabe, den Giessstrahl von der Umgebung abzuschirmen, damit die Metall­ schmelze nicht Sauerstoff oder andere Elemente aufnimmt.
Erfindungsgemäss sind die Verschleissteile durch eine Ober­ flächenschichtbehandlung mittels Laser an ihren dem stärksten Verschleiss ausgesetzten Zonen Z verdichtet. Die obere und die untere Platte 32 resp. 36 sind an den mit der Durchflussöffnung 35 der mittleren Platte 34 in Berührung gelangenden Bereichen Z 32 bzw. Z 36 behandelt, wobei die untere Platte zusätzlich im Bereich Z 36′ in ihrer Durchflussöffnungserweiterung behandelt ist. Die mittlere Platte 34 ist ihrerseits mit den mit den Durchflussöffnungen 33 und 37 der oberen und unteren Platte 32 und 36 in Berührung gelangenden Bereichen Z 34 und Z 34′ be­ handelt. Zudem ist sie vorteilhaft auch im Wandbereich Z 35 ihrer Durchflussöffnung 35 behandelt, da diese Oeffnung im Normalfall einem besonders starken Verschleiss ausgesetzt ist. Das Giessrohr 38 ist in seiner Durchflussöffnungswand zumindest in seinem oberen Bereich Z 39 behandelt. Vorzugsweise ist es jedoch auch im Bereich Z 39′ des Ausflusses und auch aussen an dem mit der sehr aggressiven Schlacke, die sich über dem Kokillenbad befindet, in Berührung stehenden Bereich Z 38 behandelt.
Eine Platte 40 gemäss Fig. 3, bei der es sich beispielsweise um eine Schieberplatte handeln kann, ist in dem Bereich Z 40 durch Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers verdichtet. Die Schieberplatte 40 ist im Betrieb über einen vorgegebenen Hub von einer vollen Schliess- bis in eine volle Oeffnungsstellung und umgekehrt bewegbar. Die Durchflussöffnung einer mit der Gleit­ fläche 42 der Schieberplatte 40 in Kontakt stehende feste Boden­ platte und damit die in der Durchflussöffnung dieser Bodenplatte befindliche Schmelze überdeckt den Bereich Z 40 der Schieber­ platte 40. Die Oberflächenschicht dieses Bereiches ist nach der Erfindung von einem Laserstrahl in einer bestimmbaren Tiefe t gemäss Fig. 3a aufgeschmolzen und dadurch verdichtet. Die Tiefe t beträgt im allgemeinen zwischen 0,5 und 2 mm. Der Laserstrahl schmelzt die Oberfläche in einem Durchmesser d auf und ist über den Bereich Z 40 mit einer einstellbaren Vorschubgeschwindigkeit v s durch Hin- und Herbewegungen s x sowie Querverstellungen s y geführt. Die Hin- und Herbewegungen sind vorzugsweise quer zur Verschieberichtung 43 der Platte 40 vorgesehen, könnten jedoch auch längs der Verschieberichtung erfolgen. Vorzugsweise nach jeder Hin- bzw. Herbewegung erfolgt eine Querverstellung s y mit ebenfalls der Vorschubgeschwindigkeit v s, wie in Fig. 3b gezeigt ist. Die Querverstellung s soll gleich oder kleiner des durch den Laserstrahl geschmolzenen Durchmessers d betragen. Dadurch ist gewährleistet, dass der gesamte Bereich aufgeschmolzen ist und zwischen den Hin- und Herbewegungen keine ungeschmolzenen Zwischenräume entstehen.
Bei der Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers von Durchflussöffnungen 51 bei einem Verschleissteil 50 ist nach Fig. 4 ein schräg in die Bohrung einfallender Laserstrahl 52 ge­ zeigt, der durch eine Drehbewegung des Verschleissteiles 50 oder aber durch Drehung der Laserquelle 55 um die Oeffnungsachse 54 und durch eine Höhenverstellung s y desselben auf der Oeffnungswand Z 50 geführt ist, wobei die Höhenverstellung vor­ zugsweise nach jeder Umdrehung des Verschleissteiles oder aber der Laserquelle durch eine Auf- oder Abwärtsbewegung erfolgt. Bei der Oberflächenschichtbehandlung nach Fig. 5 wird der Laser­ strahl 52 vorteilhaft koaxial zur Bohrungsachse 54 auf einen in der Oeffnung 51 befindlichen Spiegel 53, der vorteilhaft in einem Winkel von 45° zur Achse 54 steht, gerichtet und von letzterem senkrecht auf die Durchflussöffnungswand Z 51 umge­ lenkt. Wiederum soll zur Erzeugung einer vorbestimmten Vorschub­ geschwindigkeit des Laserstrahles 52 auf der Durchflussöffnungs­ wand das Werkstück 50 oder aber der Spiegel 53 um die Bohrungs­ achse 54 gedreht und nach jeder Umdrehung um die Höhe s y ver­ stellt werden. Dadurch ist wiederum gewährleistet, dass der gesamte Bereich der behandelten Durchflussöffnungswand Z 50 durch den Laserstrahl aufgeschmolzen ist.
Die Laserquelle ist vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm entfernt vom Werkstück anzuordnen, wobei dies von der Brennweite der in der Laserquelle verwendeten Linse abhängt. Der Brennpunkt soll sich ungefähr im Bereich der zu behandelnden Oberflächenschicht befinden. In der Praxis hat sich eine Vorschubgeschwindigkeit v s zwischen 1 und 10 mm/s und jeweilige Querverstellungen s y zwischen 0,5 und 2 mm bei einer Intensität des Laserstrahls zwischen 1 und 50 kW/cm2 bewährt. Als Laser wird vorzugsweise ein CO2-Laser verwendet.
So wurde beispielsweise bei der Behandlung einer hochtonerdigen keramischen Platte mit einem Laserstrahl gearbeitet, der eine Intensität von 11,5 kW/cm2 und einen Schmelzdurchmesser an der Oberfläche von 1,2 mm aufwies und mit einer Vorschubgeschwindig­ keit v s von 4,7 mm/s und Querverstellungen von 1 mm über die Oberfläche geführt war. Die Distanz der Laserquelle zum Werk­ stück betrug ungefähr 85 mm.
Bei einer anderen Behandlung von ebenfalls hochtonerdigem keramischem Werkstoff wurden folgende Grössen gewählt:
Intensität 2,4 kW/cm2, Durchmesser 2,6 mm, Vorschub­ geschwindigkeit 4,7 mm/s, Querverstellung 1 mm und Distanz Laserquelle zum Werkstück ungefähr 50 mm.
Bei zwei unterschiedlichen Behandlungen von Zirkonoxid-Platten wurde mit folgenden Grössen gearbeitet: Intensitäten a) 11,5, b) 2,4 kW/cm2; Durchmesser a) 1,2, b) 2,6 mm; Vorschub­ geschwindigkeit a) 4,7, b) 29,5 mm/s; Querverstellung a) 0,5, b) 0,5 mm; Distanz Laserquelle zum Werkstück a) 85, b) 50 mm.
In ähnlicher Weise lässt sich die Erfindung auch für alle anderen Werkstoffe, die im Zusammenhang mit Verschlussorganen an Metallschmelzebehältern verwendet werden, so z.B. Magnesiumoxid, Feuerbeton, wie er beispielsweise in der DE-PS 26 24 299 beschrieben ist, oder auch auf faserenthaltende Werkstoffe anwenden.
Bei der Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers, bei der ein Zusatzstoff auf die zu behandelnde Oberfläche aufgestreut oder aufgelegt ist, werden mit denselben Grössen wie vorbe­ schrieben gearbeitet, jedoch vorteilhaft mit ungefähr der halben Vorschubgeschwindigkeit gegenüber der Behandlung ohne Verwendung von Zusatzstoffen. Als Zusatzstoff kann ein Pulver mit einer Korngrösse zwischen 0,01 und 0,2 mm verwendet werden, das gleichmässig auf die Oberfläche aufgestreut wird oder es könnten auch gesinterte Plättchen mit einer Dicke bis zu einem Millimeter auf die zu behandelnde Oberfläche aufgelegt werden. Nach dem Bedecken der zu behandelnden Oberflächenschicht durch den Zusatzstoff wird dieser zusammen mit der Oberflächenschicht durch einen Laserstrahl auf dieselbe Weise wie in Fig. 3 gezeigt aufgeschmolzen, dadurch eine Verbindung zwischen dem Zusatzstoff und der geschmolzenen Oberflächenschicht entsteht. Bei der Be­ handlung einer Durchflussöffnungswand mit Zusatzstoff kann bei Verwendung von Pulver dieses vor der Behandlung an die Wand festgeklebt werden oder aber eine gesinterte Büchse eingepasst werden.
Verschlussplatten bei Schiebeverschlüssen werden immer häufiger nach einem ersten Gebrauch repariert, indem nach Fig. 6 hoch­ wertige Einsätze 62 in die verschlissene Durchflussöffnung der Verschlussplatte 60 eingebettet werden. Auch bei solchen Ein­ sätzen 62 hat sich die Erfindung durch Oberflächenschicht­ behandlung zumindest des Bereiches Z 62, vorzugsweise jedoch auch der Durchflussöffnungswand Z 63 sehr bewährt.
Bei Schiebeverschlüssen werden gemäss Fig. 7 häufig auch beid­ seitig geschliffene Platten 70 (80) verwendet, die nach Ab­ nützung auf der einen Seite 71 und der Durchflussöffnung 72 ge­ wendet werden; es kommt dann die andere Seite 73 sowie die Durchflussöffnung 74 zum Einsatz, wobei letztere mit einem Stopfen 74 ausgefüllt ist. Dieser Stopfen 74 wird nach dem Wenden der Platte 70 entfernt und in die verschlissene Oeffnung 72 eingesetzt. Erfindungsgemäss ist diese Platte auf beiden Seiten zumindest an den dem stärksten Verschleiss ausgesetzten Bereichen Z 71 und Z 73 durch den Laserstrahl verdichtet. Zudem könnten auch die beiden Bohrungen behandelt sein. Die Platte 70 ist von einem sie umgebenden Blechreif 75 zusammengehalten.
Die Erfindung ist naturgemäss auch auf Drehschiebeverschlüsse oder andere Schiebeverschlussarten in entsprechender Weise anzu­ wenden.
Insbesondere in der Stahlwerksindustrie finden überwiegender­ weise die bereits näher beschriebenen Schiebeverschlüsse An­ wendung, die Erfindung lässt sich jedoch auch bei anderen Ver­ schlussorganen, wie Stopfen- oder Drehstopfen, aber auch bei Verschleissteilen von Freilaufdüsen anwenden. Die dabei ver­ wendeten feuerfesten Verschleissteile sind entsprechend zumindest an den dem stärksten Verschleiss ausgesetzten Zonen mit der genannten Oberflächenschichtbehandlung verdichtet.

Claims (18)

1. Feuerfestes Verschleissteil eines Verschlussorganes für Metallschmelze enthaltende Behälter. beispielsweise Einlauf-, Auslaufhülse, Schieber- oder Bodenplatte, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest an der Oberflächenschicht der dem stärksten Verschleiss aus­ gesetzten Zone (Z) durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen und dadurch verdichtet ist.
2. Verschleissteil nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Oberflächenschicht der Verschleisszone (Z) nach Auflegen oder Aufstreuen eines Zusatzstoffes durch den Laserstrahl aufgeschmolzen ist und der ebenfalls aufgeschmolzene Zusatzstoff sich mit der Oberflächenschicht verbindet.
3. Verschleissteil nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Zusatzstoff als pulverförmiges Material vor der Behandlung gleichmässig auf die Ober­ fläche der Verschleisszone (Z) aufgestreut oder als gesinterte Plättchen aufgelegt ist, wobei als Material insbesondere Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Zirkonoxid oder Bornitrid verwendbar ist.
4. Verschleissteil nach Anspruch 1, 2, oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserstrahl über dessen Verschleisszone (Z) mit einer solchen Intensität und Vorschubgeschwindigkeit (v s ) geführt ist, dass die Oberflächenschicht bis zu 2 mm Tiefe kurzzeitig und knapp über die Schmelztemperatur erhitzt ist.
5. Verschleissteil nach Anspruch 4, welches eine ebene Fläche als Verschleisszone aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, dass diese Verschleisszone behandelt ist, indem das Verschleissteil relativ zum Laserstrahl oder umgekehrt bei einer Vorschubgeschwindigkeit (v s ) hin und her (s x ) mit Querverstellungen (s y ) bewegt ist.
6. Verschleissteil nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Querverstellung (s y ) jeweils gleich oder kleiner des durch den Laserstrahl geschmol­ zenen Durchmessers (d) der Oberflächenschicht beträgt.
7. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einer Durchflussöffnung, dadurch gekenn­ zeichnet, dass es in dessen Durchflussöffnungswand (Z 51) durch einen schräg in die Oeffnung einfallenden Laserstrahl (52) behandelt ist, der relativ zum Verschleissteil oder umgekehrt um die Mittelachse (54) der Oeffnung drehbar und längs dieser Achse höhenverstellbar geführt ist.
8. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einer Durchflussöffnung, dadurch gekenn­ zeichnet, dass es in dessen Durchflussöffnungswand (Z 51) mittels eines durch einen Spiegel (53) auf die Durchflussöffnungswand (Z 51) umgelenkten Laserstrahls (52) behandelt ist, wobei der Spiegel (53) in der Durch­ flussöffnung (51) relativ zum Verschleissteil (50) oder umgekehrt um die Mittelachse (54) der Oeffnung drehbar und längs der Achse (54) höhenverstellbar angeordnet ist.
9. Verschleissteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es von der Laserquelle vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm entfernt angeordnet ist und dabei bei einer Vorschubgeschwindig­ keit (v s ) zwischen 1 und 40 mm/s, bei jeweiligen Quer­ verstellungen (s y ) zwischen 0,5 und 2 mm und bei einer Intensität des Laserstrahls zwischen 1 und 50 kW/cm2 behandelt ist, wobei ein CO2- Laser verwendet ist.
10. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem an sich bekannten keramischen Werkstoff mit überwiegend tonerde­ haltigem Material (70-99%), überwiegend Zirkonoxid (80-99%) oder überwiegend Magnesiumoxid (80-99%) besteht.
11. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem an sich bekannten feuerfesten Feuerbeton besteht.
12. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 9 bis 11, welches als Schieber- bzw. Bodenplatte eines Schiebeverschlusses mit einer Gleitfläche ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleit­ fläche zumindest um die Durchflussöffnung von ungefähr dem halben Oeffnungsdurchmesser behandelt ist.
13. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 9 bis 11, welches als Schieber- bzw. Bodenplatte eines Schiebeverschlusses mit einer Gleitfläche ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Gleitfläche zumindest in dem von der Durchflussöffnung (33, 35, 37) der gegenüberliegenden Platte (34, 32, 36) von der vollen Schliess- bis zur vollen Oeffnungsstellung des Verschlusses überdeckten Bereich (Z 32, Z 34, Z 36) behan­ delt ist.
14. Verschleissteil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass es in dessen Durch­ flussöffnungswand (Z 35) behandelt ist.
15. Verschleissteil nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche der Schieber- bzw. der Bodenplatte nach der Oberflächen­ schichtbehandlung geschliffen ist.
16. Verschleissteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches in dessen Durchflussöffnung einen feuerfesten Hülseneinsatz aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, dass dieser Hülseneinsatz (62) zumindest an seiner oberen Stirnseite (Z 62) und vorzugsweise auch in seiner Durchflussöffnung (Z 63) behandelt ist.
17. Verschleissteil nach einem der Anspüche 1 bis 4 oder 7 bis 11, welches als Einlauf- oder Auslaufhülse ausge­ bildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest in seiner Durchflussöffnung (15, 22) im oberen Bereich behandelt ist.
18. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 7 bis 11, welches als Giessrohr ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Giessrohr (38) in seiner Durchflussöffnung (39) zumindest in seinem oberen Bereich (Z 39) und/oder in dem äusseren mit der in einer Kokille befindlichen Schlacke in Berührung stehenden Bereich (Z 38) behandelt ist.
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