DE3735444A1 - Feuerfestes verschleissteil eines verschlussorganes fuer metallschmelze enthaltende behaelter - Google Patents
Feuerfestes verschleissteil eines verschlussorganes fuer metallschmelze enthaltende behaelterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein feuerfestes Verschleissteil eines
Verschlussorganes für metallurgische Behälter, beispielsweise
Einlaufhülse, Auslaufhülse, Schieberplatte oder Bodenplatte.
Solche Verschleissteile bestehen üblicherweise aus gebrannten
feuerfesten keramischen Materialien, wie z.B. aus Zirkonoxid,
Bornitrid mit hexagonaler Gitterstruktur, Aluminiumtitanat oder
aus hochtonerdehaltigem Material. Ferner wird auch feuerfester
Feuerbeton mit gebräuchlicherweise hochtonerdehaltigem Ausgangs
stoff verwendet.
Im Betrieb sind diese Verschleissteile insbesondere an den mit
dem flüssigen Stahl in Berührung stehenden Oberflächenzonen sehr
hohen Temperaturen und durch den ständigen Kontakt mit dem
flüssigen Stahl sehr starkem Verschleiss ausgesetzt. Dadurch
müssen diese Teile sehr oft ausgewechselt werden.
Bei einem bekannten Schiebeverschluss nach der DE-OS 19 37 742
besteht dessen Schieberplatte in der Durchflussöffnung und an
der Dichtfläche aus einem Hartstoff, vorzugsweise aus einem
hochschmelzenden oxidationsbeständigen Metallsilicit. Dieser,
als Einsatz ausgebildete Hartstoff, ist in die aus herkömmlichem
Material hergestellte Schieberplatte eingebettet und mittels
eines dehnungselastischen feuerfesten Kittes befestigt. Die Her
stellung wie auch das Vorbearbeiten der Schieberplatte für
diesen Einsatz ist relativ aufwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, bei Ver
schleissteilen der eingangs beschriebenen Gattung durch einfache
und wirksame Mittel eine Haltbarkeitssteigerung zu erzielen.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass das Ver
schleissteil zumindest an der Oberflächenschicht der dem
stärksten Verschleiss ausgesetzten Zone durch einen Laserstrahl
aufgeschmolzen und dadurch verdichtet ist. Die Standzeit dieser
Verschleissteile lässt sich damit erheblich steigern, ohne dass
aufwendige Bearbeitungen an ihnen vorgenommen werden müssen.
Bei dieser Behandlungsart ist die Oberflächenschicht der Ver
schleisszone durch den Laserstrahl derart verdichtet, dass die
Abnützung dieser mit der Metallschmelze in Kontakt tretenden
Oberflächen bedeutend geringer ist als bei einem vergleichbaren
Verschleissteil ohne Behandlung.
Auf die Oberflächenschicht des Verschleissteiles kann auch ein
Zusatzstoff aufgelegt oder aufgestreut sein, der zusammen mit
der Oberflächenschicht des Grundkörpers aufgeschmolzen ist, die
zusammen eine Art Legierung bilden. Der Zusatzstoff ist vorzugs
weise als pulverförmiges Material, z.B. Aluminiumoxid,
Magnesiumoxid, Zirkonoxid oder Bornitrid ausgebildet.
Der Laserstrahl ist dabei über die Verschleisszone mit einer
solchen Intensität und Vorschubgeschwindigkeit geführt, dass die
Oberflächenschicht des Verschleissteiles kurzzeitig und knapp
über die Schmelztemperatur bis ungefähr auf eine Tiefe von 2 mm
erhitzt ist.
Handelt es sich bei den Verschleisszonen um ebene Flächen, dann
wird, wie beispielsweise bei einer Schieber- bzw. Bodenplatte
eines Schiebeverschlusses, diese relativ zum Laserstrahl oder
umgekehrt bei einer Vorschubgeschwindigkeit hin und her und nach
jeder Linearbewegung mit einer Querverstellung bewegt. Diese
Querverstellungen sollen jeweils gleich oder kleiner des durch
den Laserstrahl geschmolzenen Durchmessers betragen.
Die Durchflussöffnungswand eines solchen Verschleissteiles wird
gegebenenfalls entweder durch einen schräg in die Oeffnung ein
fallenden Laserstrahl behandelt, der relativ zum Verschleissteil
oder umgekehrt um die Mittelachse der Oeffnung gedreht und längs
dieser Achse höhenverstellbar geführt ist, oder der Laserstrahl
wird parallel oder leicht schräg zur Achse in die Oeffnung
geführt und durch einen Spiegel auf die Wand umgelenkt, wobei
der Spiegel in der Durchflussöffnung relativ zum Verschleissteil
oder umgekehrt drehbar und längs der Achse höhenverstellbar
angeordnet ist. Dadurch lassen sich die Durchflussöffnungen
solcher Verschleissteile sehr einfach und effizient behandeln.
Das Verschleissteil ist vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm von
der Laserquelle entfernt angeordnet. Dies hängt im wesentlichen
von der für den Laser verwendeten Linse und deren Brennweite ab.
Bei einer Vorschubgeschwindigkeit zwischen 1 und 10 mm/s und
jeweiligen Querverstellungen zwischen 0,5 und 2 mm soll die
Intensität des Laserstrahls zwischen 1 und 50 kW/cm2 betragen.
Die behandelten Verschleissteile bestehen vorteilhaft aus an
sich bekannten keramischen Werkstoffen, wie Tonerde, Zirkonoxid
oder Magnesiumoxid. Die Erfindung lässt sich auch für Ver
schleissteile aus minderwertigem Werkstoff, insbesondere feuer
festem Feuerbeton, anwenden.
Eine ausreichende Oberflächenschichtbehandlung bei Schieber
bzw. Bodenplatten von Schiebeverschlüssen ist dann erreicht,
wenn zumindest ihre Gleitflächen um die Durchflussöffnung von
ungefähr dem halben Oeffnungsdurchmesser behandelt sind. Bei
Anwendung dieser Platten mit grossem Verschleiss kann es von
Vorteil sein, wenn deren Gleitflächen zumindest in dem von der
Durchflussöffnung der gegenüberliegenden Platte von der vollen
Schliess- bis zur vollen Oeffnungsstellung des Verschlusses
überdeckten Bereich und auch deren Durchflussöffnungswand
behandelt sind. Da die Gleitfläche einer Platte nach der Ober
flächenschichtbehandlung oft aufgerauht ist, wird sie danach
geschliffen. Schieber- bzw. Bodenplatten werden in zunehmendem
Masse nach dem Gebrauch repariert, indem beispielsweise
hochwertige Einsätze in die aufgebohrte Platte eingebettet
werden. Auch hier lässt sich eine Haltbarkeitssteigerung durch
die erfindungsgemässe Oberflächenschichtbehandlung an der oberen
Stirnseite und vorteilhaft auch in der Durchflussöffnung dieses
Einsatzes erzielen.
Bei Verschlussorganen werden häufigerweise auch Einlauf-,
Auslaufhülsen oder Giessrohre verwendet. Diese werden vorzugs
weise zumindest im oberen Bereich der Durchflussöffnung
behandelt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der
Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Verschleissbild von schematisch dargestellten
feuerfesten Verschleissteilen eines Schiebeverschlusses
im Längsschnitt,
Fig. 2 feuerfeste Verschleissteile eines Dreiplatten-Schiebe
verschlusses im Längsschnitt mit den erfindungsgemässen
Oberflächenschichtbehandlungen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Schieberplatte eines Schiebe
verschlusses,
Fig. 3a einen vergrösserten Teilschnitt nach der Linie a-a der
Fig. 3,
Fig. 3b eine vergrösserte Draufsicht nach der Kreislinie b der
Fig. 3,
Fig. 4 und Fig. 5 schematische Darstellungen der Oberflächen
schichtbehandlung von Durchflussöffnungen von
Verschleissteilen,
Fig. 6 und Fig. 7 Ausführungsvarianten von Verschlussplatten mit
erfindungsgemässer Oberflächenschichtbehandlung im
Längsschnitt.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Verschlussorgan am Ausguss 15 eines
nur teilweise dargestellten Metallschmelzebehälters 10 handelt
es sich um einen Schiebeverschluss 20, bei dem nur gerade die
feuerfesten Verschleissteile 14, 16, 18 und 21 dargestellt sind.
Die Einlaufhülse 14 ist dabei in den einen Stahlmantel 12 auf
weisenden Behälterboden 11 eingebettet. Eine an diese Einlauf
hülse 14 anschliessende feuerfeste Bodenplatte 16 weist eine
Durchflussöffnung 17 auf, die mit der Oeffnung 15 der Einlauf
hülse 14 konzentrisch angeordnet ist. Durch eine an die Boden
platte 16 angepresste feuerfeste Schieberplatte 18, an die eine
feuerfeste Auslaufhülse 21 angeschlossen ist, kann durch
Verschieben mittels eines nicht dargestellten mechanischen
Antriebes ein Oeffnen bzw. ein Schliessen des Verschlusses 20
bewirkt werden. In der gezeigten Stellung des Verschlusses 20
befindet sich dieser in voller Offenstellung. Solche Schiebe
verschlüsse sind an sich bekannt und es sind deshalb nur die für
die Erfindung wesentlichen Teile gezeigt.
Feuerfeste Verschleissteile von Verschlussorganen für Metall
schmelze enthaltende Behälter sind, wie in Fig. 1 ersichtlich
ist, in den mit dem flüssigen Metall in Berührung gelangenden
Bereichen dem stärksten Verschleiss ausgesetzt. Die Stärke des
Verschleisses ist je nach Anwendungsfall unterschiedlich und
hängt im wesentlichen von der Feuerfestzusammensetzung der
einzelnen Verschleissteile, der Zusammensetzung des zu ver
giessenden Metalles und auch von der Giessdauer ab. Bei der Ein
laufhülse 14 ist typischerweise deren Durchflussöffnung 15 im
oberen Bereich Z 14 verschlissen. Bei den Verschlussplatten 16
und 18 sind deren Durchflussöffnungen 17 bzw. 19 des öfteren an
den Kanten Z 16 auf Seiten der Gleitflächen 16′ bzw. 18′ ab
genützt. Die Auslaufhülse 21 ist insbesondere in ihrem Bereich
Z 21 der Durchflussöffnung 22 dem stärksten Verschleiss aus
gesetzt.
Bei dem Schiebeverschluss 30 gemäss Fig. 2 sind ebenfalls nur
die für die Erfindung wesentlichen feuerfesten Verschleissteile
gezeigt. Der Verschluss 30 ist als Dreiplatten-Schiebeverschluss
ausgebildet und wird vorzugsweise als die Metallschmelzenmenge
regulierbares Verschlussorgan an Zwischenbehältern im Strang
giessverfahren verwendet. Die einzelnen Verschleissteile sind
dabei mit der erfindungsgemässen Oberflächenschichtbehandlung
versehen. Die am Ausguss des Zwischenbehälters fest angeordnete
feuerfeste Bodenplatte 32 steht zusammen mit einer unteren
feuerfesten Verschlussplatte 36 in Gleitkontakt mit einer feuer
festen Mittelplatte 34. Wiederum kann durch Verschieben dieser
Mittelplatte 34 ein volles oder gedrosseltes Oeffnen oder aber
wie in Fig. 2 dargestellt, ein Schliessen des Verschlusses 30
erzielt werden. Die Durchflussöffnung 33 der Bodenplatte 32 ist
konzentrisch mit der Oeffnung 37 der Platte 36 angeordnet.
Ueblicherweise ist an die untere Platte 36 ein Giessrohr 38 mit
einer zur Oeffnung 37 sich deckenden Durchflussöffnung 39 ange
schlossen. Dieses in die Metallschmelze einer nicht dargestell
ten Kokille eingetauchte Giessrohr 38 hat zur Aufgabe, den
Giessstrahl von der Umgebung abzuschirmen, damit die Metall
schmelze nicht Sauerstoff oder andere Elemente aufnimmt.
Erfindungsgemäss sind die Verschleissteile durch eine Ober
flächenschichtbehandlung mittels Laser an ihren dem stärksten
Verschleiss ausgesetzten Zonen Z verdichtet. Die obere und die
untere Platte 32 resp. 36 sind an den mit der Durchflussöffnung
35 der mittleren Platte 34 in Berührung gelangenden Bereichen
Z 32 bzw. Z 36 behandelt, wobei die untere Platte zusätzlich im
Bereich Z 36′ in ihrer Durchflussöffnungserweiterung behandelt
ist. Die mittlere Platte 34 ist ihrerseits mit den mit den
Durchflussöffnungen 33 und 37 der oberen und unteren Platte 32
und 36 in Berührung gelangenden Bereichen Z 34 und Z 34′ be
handelt. Zudem ist sie vorteilhaft auch im Wandbereich Z 35 ihrer
Durchflussöffnung 35 behandelt, da diese Oeffnung im Normalfall
einem besonders starken Verschleiss ausgesetzt ist. Das
Giessrohr 38 ist in seiner Durchflussöffnungswand zumindest in
seinem oberen Bereich Z 39 behandelt. Vorzugsweise ist es jedoch
auch im Bereich Z 39′ des Ausflusses und auch aussen an dem mit
der sehr aggressiven Schlacke, die sich über dem Kokillenbad
befindet, in Berührung stehenden Bereich Z 38 behandelt.
Eine Platte 40 gemäss Fig. 3, bei der es sich beispielsweise um
eine Schieberplatte handeln kann, ist in dem Bereich Z 40 durch
Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers verdichtet. Die
Schieberplatte 40 ist im Betrieb über einen vorgegebenen Hub von
einer vollen Schliess- bis in eine volle Oeffnungsstellung und
umgekehrt bewegbar. Die Durchflussöffnung einer mit der Gleit
fläche 42 der Schieberplatte 40 in Kontakt stehende feste Boden
platte und damit die in der Durchflussöffnung dieser Bodenplatte
befindliche Schmelze überdeckt den Bereich Z 40 der Schieber
platte 40. Die Oberflächenschicht dieses Bereiches ist nach der
Erfindung von einem Laserstrahl in einer bestimmbaren Tiefe t
gemäss Fig. 3a aufgeschmolzen und dadurch verdichtet. Die Tiefe
t beträgt im allgemeinen zwischen 0,5 und 2 mm. Der Laserstrahl
schmelzt die Oberfläche in einem Durchmesser d auf und ist über
den Bereich Z 40 mit einer einstellbaren Vorschubgeschwindigkeit
v s durch Hin- und Herbewegungen s x sowie Querverstellungen
s y geführt. Die Hin- und Herbewegungen sind vorzugsweise quer
zur Verschieberichtung 43 der Platte 40 vorgesehen, könnten
jedoch auch längs der Verschieberichtung erfolgen. Vorzugsweise
nach jeder Hin- bzw. Herbewegung erfolgt eine Querverstellung
s y mit ebenfalls der Vorschubgeschwindigkeit v s, wie in Fig.
3b gezeigt ist. Die Querverstellung s soll gleich oder
kleiner des durch den Laserstrahl geschmolzenen Durchmessers d
betragen. Dadurch ist gewährleistet, dass der gesamte Bereich
aufgeschmolzen ist und zwischen den Hin- und Herbewegungen keine
ungeschmolzenen Zwischenräume entstehen.
Bei der Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers von
Durchflussöffnungen 51 bei einem Verschleissteil 50 ist nach
Fig. 4 ein schräg in die Bohrung einfallender Laserstrahl 52 ge
zeigt, der durch eine Drehbewegung des Verschleissteiles 50 oder
aber durch Drehung der Laserquelle 55 um die Oeffnungsachse 54
und durch eine Höhenverstellung s y desselben auf der
Oeffnungswand Z 50 geführt ist, wobei die Höhenverstellung vor
zugsweise nach jeder Umdrehung des Verschleissteiles oder aber
der Laserquelle durch eine Auf- oder Abwärtsbewegung erfolgt.
Bei der Oberflächenschichtbehandlung nach Fig. 5 wird der Laser
strahl 52 vorteilhaft koaxial zur Bohrungsachse 54 auf einen in
der Oeffnung 51 befindlichen Spiegel 53, der vorteilhaft in
einem Winkel von 45° zur Achse 54 steht, gerichtet und von
letzterem senkrecht auf die Durchflussöffnungswand Z 51 umge
lenkt. Wiederum soll zur Erzeugung einer vorbestimmten Vorschub
geschwindigkeit des Laserstrahles 52 auf der Durchflussöffnungs
wand das Werkstück 50 oder aber der Spiegel 53 um die Bohrungs
achse 54 gedreht und nach jeder Umdrehung um die Höhe s y ver
stellt werden. Dadurch ist wiederum gewährleistet, dass der
gesamte Bereich der behandelten Durchflussöffnungswand Z 50 durch
den Laserstrahl aufgeschmolzen ist.
Die Laserquelle ist vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm entfernt
vom Werkstück anzuordnen, wobei dies von der Brennweite der in
der Laserquelle verwendeten Linse abhängt. Der Brennpunkt soll
sich ungefähr im Bereich der zu behandelnden Oberflächenschicht
befinden. In der Praxis hat sich eine Vorschubgeschwindigkeit
v s zwischen 1 und 10 mm/s und jeweilige Querverstellungen s y
zwischen 0,5 und 2 mm bei einer Intensität des Laserstrahls
zwischen 1 und 50 kW/cm2 bewährt. Als Laser wird vorzugsweise
ein CO2-Laser verwendet.
So wurde beispielsweise bei der Behandlung einer hochtonerdigen
keramischen Platte mit einem Laserstrahl gearbeitet, der eine
Intensität von 11,5 kW/cm2 und einen Schmelzdurchmesser an der
Oberfläche von 1,2 mm aufwies und mit einer Vorschubgeschwindig
keit v s von 4,7 mm/s und Querverstellungen von 1 mm über die
Oberfläche geführt war. Die Distanz der Laserquelle zum Werk
stück betrug ungefähr 85 mm.
Bei einer anderen Behandlung von ebenfalls hochtonerdigem
keramischem Werkstoff wurden folgende Grössen gewählt:
Intensität 2,4 kW/cm2, Durchmesser 2,6 mm, Vorschub
geschwindigkeit 4,7 mm/s, Querverstellung 1 mm und Distanz
Laserquelle zum Werkstück ungefähr 50 mm.
Bei zwei unterschiedlichen Behandlungen von Zirkonoxid-Platten
wurde mit folgenden Grössen gearbeitet: Intensitäten a) 11,5,
b) 2,4 kW/cm2; Durchmesser a) 1,2, b) 2,6 mm; Vorschub
geschwindigkeit a) 4,7, b) 29,5 mm/s; Querverstellung a) 0,5, b)
0,5 mm; Distanz Laserquelle zum Werkstück a) 85, b) 50 mm.
In ähnlicher Weise lässt sich die Erfindung auch für alle
anderen Werkstoffe, die im Zusammenhang mit Verschlussorganen an
Metallschmelzebehältern verwendet werden, so z.B. Magnesiumoxid,
Feuerbeton, wie er beispielsweise in der DE-PS 26 24 299
beschrieben ist, oder auch auf faserenthaltende Werkstoffe
anwenden.
Bei der Oberflächenschichtbehandlung mittels des Lasers, bei der
ein Zusatzstoff auf die zu behandelnde Oberfläche aufgestreut
oder aufgelegt ist, werden mit denselben Grössen wie vorbe
schrieben gearbeitet, jedoch vorteilhaft mit ungefähr der halben
Vorschubgeschwindigkeit gegenüber der Behandlung ohne Verwendung
von Zusatzstoffen. Als Zusatzstoff kann ein Pulver mit einer
Korngrösse zwischen 0,01 und 0,2 mm verwendet werden, das
gleichmässig auf die Oberfläche aufgestreut wird oder es könnten
auch gesinterte Plättchen mit einer Dicke bis zu einem
Millimeter auf die zu behandelnde Oberfläche aufgelegt werden.
Nach dem Bedecken der zu behandelnden Oberflächenschicht durch
den Zusatzstoff wird dieser zusammen mit der Oberflächenschicht
durch einen Laserstrahl auf dieselbe Weise wie in Fig. 3 gezeigt
aufgeschmolzen, dadurch eine Verbindung zwischen dem Zusatzstoff
und der geschmolzenen Oberflächenschicht entsteht. Bei der Be
handlung einer Durchflussöffnungswand mit Zusatzstoff kann bei
Verwendung von Pulver dieses vor der Behandlung an die Wand
festgeklebt werden oder aber eine gesinterte Büchse eingepasst
werden.
Verschlussplatten bei Schiebeverschlüssen werden immer häufiger
nach einem ersten Gebrauch repariert, indem nach Fig. 6 hoch
wertige Einsätze 62 in die verschlissene Durchflussöffnung der
Verschlussplatte 60 eingebettet werden. Auch bei solchen Ein
sätzen 62 hat sich die Erfindung durch Oberflächenschicht
behandlung zumindest des Bereiches Z 62, vorzugsweise jedoch auch
der Durchflussöffnungswand Z 63 sehr bewährt.
Bei Schiebeverschlüssen werden gemäss Fig. 7 häufig auch beid
seitig geschliffene Platten 70 (80) verwendet, die nach Ab
nützung auf der einen Seite 71 und der Durchflussöffnung 72 ge
wendet werden; es kommt dann die andere Seite 73 sowie die
Durchflussöffnung 74 zum Einsatz, wobei letztere mit einem
Stopfen 74 ausgefüllt ist. Dieser Stopfen 74 wird nach dem
Wenden der Platte 70 entfernt und in die verschlissene Oeffnung
72 eingesetzt. Erfindungsgemäss ist diese Platte auf beiden
Seiten zumindest an den dem stärksten Verschleiss ausgesetzten
Bereichen Z 71 und Z 73 durch den Laserstrahl verdichtet. Zudem
könnten auch die beiden Bohrungen behandelt sein. Die Platte 70
ist von einem sie umgebenden Blechreif 75 zusammengehalten.
Die Erfindung ist naturgemäss auch auf Drehschiebeverschlüsse
oder andere Schiebeverschlussarten in entsprechender Weise anzu
wenden.
Insbesondere in der Stahlwerksindustrie finden überwiegender
weise die bereits näher beschriebenen Schiebeverschlüsse An
wendung, die Erfindung lässt sich jedoch auch bei anderen Ver
schlussorganen, wie Stopfen- oder Drehstopfen, aber auch bei
Verschleissteilen von Freilaufdüsen anwenden. Die dabei ver
wendeten feuerfesten Verschleissteile sind entsprechend
zumindest an den dem stärksten Verschleiss ausgesetzten Zonen
mit der genannten Oberflächenschichtbehandlung verdichtet.
Claims (18)
1. Feuerfestes Verschleissteil eines Verschlussorganes für
Metallschmelze enthaltende Behälter. beispielsweise
Einlauf-, Auslaufhülse, Schieber- oder Bodenplatte,
dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest an
der Oberflächenschicht der dem stärksten Verschleiss aus
gesetzten Zone (Z) durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen
und dadurch verdichtet ist.
2. Verschleissteil nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Oberflächenschicht der
Verschleisszone (Z) nach Auflegen oder Aufstreuen eines
Zusatzstoffes durch den Laserstrahl aufgeschmolzen ist
und der ebenfalls aufgeschmolzene Zusatzstoff sich mit
der Oberflächenschicht verbindet.
3. Verschleissteil nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Zusatzstoff als pulverförmiges
Material vor der Behandlung gleichmässig auf die Ober
fläche der Verschleisszone (Z) aufgestreut oder als
gesinterte Plättchen aufgelegt ist, wobei als Material
insbesondere Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Zirkonoxid
oder Bornitrid verwendbar ist.
4. Verschleissteil nach Anspruch 1, 2, oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Laserstrahl über
dessen Verschleisszone (Z) mit einer solchen Intensität
und Vorschubgeschwindigkeit (v s ) geführt ist, dass die
Oberflächenschicht bis zu 2 mm Tiefe kurzzeitig und knapp
über die Schmelztemperatur erhitzt ist.
5. Verschleissteil nach Anspruch 4, welches eine ebene
Fläche als Verschleisszone aufweist, dadurch gekenn
zeichnet, dass diese Verschleisszone behandelt
ist, indem das Verschleissteil relativ zum Laserstrahl
oder umgekehrt bei einer Vorschubgeschwindigkeit (v s )
hin und her (s x ) mit Querverstellungen (s y ) bewegt
ist.
6. Verschleissteil nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Querverstellung (s y ) jeweils
gleich oder kleiner des durch den Laserstrahl geschmol
zenen Durchmessers (d) der Oberflächenschicht beträgt.
7. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit
einer Durchflussöffnung, dadurch gekenn
zeichnet, dass es in dessen Durchflussöffnungswand
(Z 51) durch einen schräg in die Oeffnung einfallenden
Laserstrahl (52) behandelt ist, der relativ zum
Verschleissteil oder umgekehrt um die Mittelachse (54)
der Oeffnung drehbar und längs dieser Achse
höhenverstellbar geführt ist.
8. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit
einer Durchflussöffnung, dadurch gekenn
zeichnet, dass es in dessen Durchflussöffnungswand
(Z 51) mittels eines durch einen Spiegel (53) auf die
Durchflussöffnungswand (Z 51) umgelenkten Laserstrahls
(52) behandelt ist, wobei der Spiegel (53) in der Durch
flussöffnung (51) relativ zum Verschleissteil (50) oder
umgekehrt um die Mittelachse (54) der Oeffnung drehbar
und längs der Achse (54) höhenverstellbar angeordnet ist.
9. Verschleissteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass es von der
Laserquelle vorzugsweise zwischen 50 und 100 mm entfernt
angeordnet ist und dabei bei einer Vorschubgeschwindig
keit (v s ) zwischen 1 und 40 mm/s, bei jeweiligen Quer
verstellungen (s y ) zwischen 0,5 und 2 mm und bei einer
Intensität des Laserstrahls zwischen 1 und 50 kW/cm2
behandelt ist, wobei ein CO2- Laser verwendet ist.
10. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass es aus einem an sich
bekannten keramischen Werkstoff mit überwiegend tonerde
haltigem Material (70-99%), überwiegend Zirkonoxid
(80-99%) oder überwiegend Magnesiumoxid (80-99%) besteht.
11. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass es aus einem an sich
bekannten feuerfesten Feuerbeton besteht.
12. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 9
bis 11, welches als Schieber- bzw. Bodenplatte eines
Schiebeverschlusses mit einer Gleitfläche ausgebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleit
fläche zumindest um die Durchflussöffnung von ungefähr
dem halben Oeffnungsdurchmesser behandelt ist.
13. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 9
bis 11, welches als Schieber- bzw. Bodenplatte eines
Schiebeverschlusses mit einer Gleitfläche ausgebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, dass dessen
Gleitfläche zumindest in dem von der Durchflussöffnung
(33, 35, 37) der gegenüberliegenden Platte (34, 32, 36) von
der vollen Schliess- bis zur vollen Oeffnungsstellung
des Verschlusses überdeckten Bereich (Z 32, Z 34, Z 36) behan
delt ist.
14. Verschleissteil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass es in dessen Durch
flussöffnungswand (Z 35) behandelt ist.
15. Verschleissteil nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gleitfläche der
Schieber- bzw. der Bodenplatte nach der Oberflächen
schichtbehandlung geschliffen ist.
16. Verschleissteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
welches in dessen Durchflussöffnung einen feuerfesten
Hülseneinsatz aufweist, dadurch gekenn
zeichnet, dass dieser Hülseneinsatz (62) zumindest
an seiner oberen Stirnseite (Z 62) und vorzugsweise auch
in seiner Durchflussöffnung (Z 63) behandelt ist.
17. Verschleissteil nach einem der Anspüche 1 bis 4 oder 7
bis 11, welches als Einlauf- oder Auslaufhülse ausge
bildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass es
zumindest in seiner Durchflussöffnung (15, 22) im oberen
Bereich behandelt ist.
18. Verschleissteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 7
bis 11, welches als Giessrohr ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass dieses Giessrohr (38)
in seiner Durchflussöffnung (39) zumindest in seinem
oberen Bereich (Z 39) und/oder in dem äusseren mit der in
einer Kokille befindlichen Schlacke in Berührung
stehenden Bereich (Z 38) behandelt ist.
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