DE3730601A1 - Kopiermaschine - Google Patents
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- DE3730601A1 DE3730601A1 DE19873730601 DE3730601A DE3730601A1 DE 3730601 A1 DE3730601 A1 DE 3730601A1 DE 19873730601 DE19873730601 DE 19873730601 DE 3730601 A DE3730601 A DE 3730601A DE 3730601 A1 DE3730601 A1 DE 3730601A1
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- G03G2215/00362—Apparatus for electrophotographic processes relating to the copy medium handling
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine elektrophotographische
Kopiermaschine mit einer Funktion, mit
welcher Kopierpapiere zum Kopieren von Dokumenten automatisch
gewählt werden können.
Es ist bereits eine elektrophotographische Kopiermaschine
bekannt, welche mit einer automatischen Papierwählfunktion
APS, wie oben erwähnt, versehen ist.
Bei dieser Art von Kopiermaschine wird die Größe eines
Dokumentes zuerst festgestellt, sobald der APS-Betriebszustand
festgelegt ist. Falls eine automatische Dokumentzuführeinrichtung
ADF vorgesehen ist, wird während des
ADF-Betriebes die Größe jedes Dokumentes abgetastet.
In der Folge wird vor der Auslösung des Kopiervorganges die
jeweils geeignete Papierzuführeinrichtung gewählt, in welcher
Kopierpapiere mit der erforderlichen Größe für das
festgestellte Dokument vorhanden sind.
Obwohl der APS-Betriebszustand möglicherweise festgelegt
ist, haben die Benutzer der Kopiermaschine vielfach die
Gewohnheit, eine bestimmte Papiergröße zu wählen, welche
einer Dokumentgröße zugeordnet ist, wobei dies aufgrund
der Tatsache erfolgt, daß die Benutzer in der Regel zuvor
bereits die Größen des zu kopierenden Dokumentes kennen.
Wenn demzufolge der Kopiervorgang im APS-Betriebszustand
unter den obenerwähnten Bedingungen ausgelöst wird,
so kann gegen die Absicht des Benutzers der Fall eintreten,
daß die durch den Benutzer gewählte Papierzuführeinrichtung
auf eine andere umgeschaltet wird, in welcher
Papiere mit derselben Größe enthalten sind, weil
die geeignete Papierzuführeinrichtung unabhängig von
der Festlegung des Benutzers von seiten der Kopiermaschine
festgelegt wird. Dies führt zu einer gewissen
Konfusion bzw. Verunsicherung von seiten des Benutzers.
Es kann fernerhin der Fall eintreten, daß ein Benutzer
eine von ihm vorgezogene Papierfördereinrichtung im
APS-Betriebszustand wählen möchte, welche praktisch zur
Verwendung ist, frei von Störungen ist und ein großes
Volumen von darin enthaltenem Kopierpapier besitzt.
Es ist eine wesentliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine elektrophotographische Kopiermaschine zu
schaffen, welche eine verbesserte Bedienbarkeit besitzt,
indem eine geeignete Papierzuführeinrichtung mit Vorrang
festlegbar ist, welche unter Umständen eine andere ist,
als die jeweils innerhalb des APS-Betriebszustandes gewählte.
Es ist fernerhin eine weitere Aufgabe der Erfindung, die
Bedienbarkeit beim Kopieren im APS-Betriebszustand zu
verbessern.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sollen in dem folgenden
anhand vorteilhafter Ausführungsformen beschrieben
werden, wobei auf die Zeichnungen Bezug
genommen ist. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht einer Kopiermaschine
gemäß der Erfindung,
Fig. 2 (a) und 2 (b) perspektivische Ansichten zur Darstellung des
Mechanismus zur Einstellung der Farbe der Kopierpapiere,
Fig. 3 eine Draufsicht der Bedienungspanele der Kopiermaschine
gemäß der Erfindung,
Fig. 4 eine Draufsicht der Bedienungspanele des automatischen
Dokumentförderers ADF,
Fig. 5 ein Blockdiagramm der Steuereinheit, einschließlich
der CPU 1 zur Steuerung des Hauptteils der Kopiermaschine,
Fig. 6 ein Blockdiagramm eines Steuerkreises, einschließlich
der CPU 2 zur Steuerung des innerhalb der
Kopiermaschine befindlichen optischen Systems,
Fig. 7 ein Blockdiagramm des Steuerkreises, einschließlich
der CPU 3 zur Steuerung der ADF,
Fig. 8 ein Flußdiagramm der Hauptprogrammroutine zur
Steuerung der Kopiermaschine,
Fig. 9 (a) und 9 (b) Flußdiagramme der Papierwählsubroutine,
Fig. 10 ein Flußdiagramm einer Subroutine für die Papiergrößencodetransformation,
Fig. 11 ein Flußdiagramm für eine Subroutine bei Tastenänderung,
Fig. 12 ein Flußdiagramm einer Subroutine einer Änderung
der APS-Vergrößerung,
Fig. 13 ein Flußdiagramm einer Subroutine bei AMS-Vergrößerungsveränderung,
Fig. 14 ein Flußdiagramm bei einer Subroutine bei reserviertem
Start der ADF,
Fig. 15 ein Flußdiagramm der APS-Subroutine,
Fig. 16 ein Flußdiagramm der Subroutine zur Wahl einer
geeigneten Papiergröße unter Einsatz einer
Papierberechnungstabelle,
Fig. 17 (a), 17 (b) und 17 (c) Flußdiagramme der Routine bei der Durchführung
des Kopiervorganges,
Fig. 18 ein Flußdiagramm der AMS-Subroutine zur selbständigen
Wahl der Vergrößerung,
Fig. 19 (a) und 19 (b) ein Flußdiagramm der Hauptroutine, welche zur
Steuerung der ADF von der CPU 3 durchgeführt
wird,
Fig. 20 ein Flußdiagramm der Dokumentsteuersubroutine,
Fig. 21 ein Flußdiagramm der Dokumentfördersubroutine,
Fig. 22 ein Flußdiagramm der Dokumentabgabesubroutine,
Fig. 23 ein Flußdiagramm der Dokumentgrößenfestlegungssubroutine
und
Fig. 24 ein Flußdiagramm der Modeselectsubroutine.
Die vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung
soll in der folgenden Reihenfolge beschrieben werden:
- (a) Aufbau der Kopiermaschine
- (b) Bedienungspanele
- (c) Aufbau der Steuereinheit der Kopiermaschine
- (d) Funktionsweise der Kopiermaschine
- (d-1) Hauptroutine
- (d-2) Papierselectvorgang
- (d-3) Signalverarbeitung im Bereich der Abwandlungstaste
- (d-4) Veränderung der Kopiervergrößerung im Autopapierselectbetriebszustand (APS)
- (d-5) Veränderung der Kopiervergrößerung im Autovergrößerungsselectbetriebszustand (AMS)
- (d-6) Reservationsfunktion zur Ansteuerung des automatischen Dokumentförderers ADF
- (d-7) Kopiervorgang
- (e) Funktionsweise des Autodokumentförderers ADF (Kommunikation mit anderen CPUs)
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittansicht einer elektrophotographischen
Kopiermaschine.
Der bei dieser Kopiermaschine verwendete Kopiermechanismus
ist dabei im wesentlichen derselbe wie bei einer konventionellen
Kopiermaschine.
Im mittleren Bereich des Gehäuses der Kopiermaschine ist
eine photoempfindliche Trommel 2 vorgesehen, welche
beispielsweise im Gegenuhrzeigersinn angetrieben ist.
Um die Trommel 2 in Drehrichtung gesehen sind eine
Hauptlöschlampe 3, eine Hilfsladeeinheit 4, eine Hilfslöschlampe
5, eine Hauptladeeinheit 6, eine Entwicklereinheit
7, eine Transfereinheit 8, eine der Trennung
des Kopierpapiers von der Trommel dienende Ladeeinheit 9
sowie eine mit einer Klinke versehene Reinigungseinheit
10 vorgesehen. Auf der Oberfläche der Trommel 2
ist eine photoempfindliche Schicht aus einem photoempfindlichen
Material, beispielsweise Selen, aufgebracht,
welche während jedes Kopierzyklus durch die Löschlampen
3 und 5 belichtet wird. Worauf eine elektrostatische
Aufladung mit Hilfe der Ladeeinheiten 4 und 6 erfolgt. Im
Anschluß darauf erfolgt eine Belichtung mit dem latenten
Bild eines Dokumentes unter Einsatz eines optischen Systems,
das im folgenden noch beschrieben wird. Innerhalb
des Gehäuses ist schließlich noch ein Motor M 1 zum Antrieb
der Trommel 2 vorhanden.
Unterhalb einer aus Glas bestehenden Dokumentplatte 11 ist
das optische System vorgesehen, mit welchem das aufgelegte
Dokument abgetastet wird. Dieses optische System umfaßt
eine Lichtquelle 12, drei Spiegel 13, 14 und 15, eine
Projektionslinse 16 sowie einen vierten Spiegel 17. Mit
Hilfe der Spiegel 13, 14, 15 und 17 wird ein Bild des Dokumentes
auf die Trommel 2 projiziert. Mit Hilfe eines
Standardpositionsschalters SW 50 kann festgestellt werden,
ob das optische System beim Abtasten des Dokumentes in
einer vorgegebenen Startposition sich befindet. Mit
Hilfe eines Motors M 4 kann die Kopiervergrößerung eingestellt
werden, indem die Projektionslinse 16 in Richtung
der optischen Achse bewegt wird. Schließlich ist noch
ein Motor M 3 vorgesehen, um das optische System beim Abtasten
des Dokumentes anzutreiben. Wie es dem Fachmann
bekannt ist, werden bei Einstellung der Vergrößerung
auf den Wert "n" die Lichtquelle 12 und der erste Spiegel
13 mit Hilfe des Motors M 3 gemäß Fig. 1 nach
links mit einer Geschwindigkeit von V/n bewegt, welche
der Umfangsdrehgeschwindigkeit V der Trommel 2 entspricht,
während zur gleichen Zeit der zweite und der dritte
Spiegel 14 und 15 mit einer Geschwindigkeit V/2n nach
links bewegt werden. Das Dokumentbild wird dabei als
Schlitzbild mit Hilfe des vierten Spiegels 17 entsprechend
der Bewegung dieses Spiegels und der Lichtquelle
auf die Trommel 2 projiziert.
Automatische Papierabgabekassetten 20 und 21 sind in
erste und zweite Papierzuführöffnungen A und B eingesetzt,
welche auf der linken Seitenwandung des Gehäuses
vorgesehen sind. Im Bodenbereich des Gehäuses1 sind
fernerhin automatische Papierabgabekassetten 200 und
210 an dritte und vierte Papierzuführöffnungen
C und D angesetzt, welche im unteren Bereich des
Gehäuses 1 angeordnet sind. Einzelne Kopierpapiere
innerhalb der Kassetten 20, 21, 200 oder 210 werden bei der
Durchführung der jeweiligen Wahl einem Paar von Taktwalzen
26 zugeführt, welche in unmittelbarem Berührkontakt
miteinander stehen. Die Zufuhr der einzelnen
Papiere erfolgt dabei mit Hilfe von Förderwalzen 22, 23,
220 oder 230 sowie entsprechenden Förderwalzenpaaren 24,
25, 240, 241, 242, 243 und 244. Die Zufuhr von Kopierpapier
wird dabei so lange unterbrochen, bis der nächste
Kopierzyklus ausgelöst wird.
Beim Transfer des Tonerbildes wird das durch die Taktwalzen
26 geförderte Kopierpapier in unmittelbare Berührung
mit der Trommel 2 gebracht, wodurch aufgrund
einer innerhalb der Transferladeeinheit 8 stattfindenden
Coronaentladung das Tonerbild auf das Kopierpapier übertragen
wird. Nachdem das Tonerbild auf das Kopierpapier
übertragen worden ist, wird dasselbe durch eine innerhalb
der Ladeeinheit 9 stattfindende Coronaentladung
und durch die Steifigkeit des Papiers selbst von der
Trommel entfernt. In der Folge wird das Kopierpapier
mit Hilfe eines nicht dargestellten Luftsaugmechanismus
auf ein Förderband 27 gesaugt und entsprechend dem
im Uhrzeigersinn angetriebenen Förderband nach rechts
transportiert. Das transferierte Tonerbild wird in der
Folge auf dem Kopierpapier fixiert, sobald dasselbe
durch eine thermische Fixiereinheit hindurchbewegt wird.
Das Papier wird dann durch ein Paar von Entladungswalzen
29 geleitet und innerhalb einer an der rechten Seitenwandung
des Gehäuses befestigten Schale 30 oder einem
nicht dargestellten Sortierer abgegeben. Im Bereich der
Fixiereinheit 28 ist fernerhin ein Temperatursensor 28 a
vorgesehen, mit welchem die Temperatur der Fixiereinheit
28 feststellbar ist.
An den einzelnen Kassetten 20, 21, 200 und 210 sind ensprechende
Kombinationsschalter 401 bis 408 vorgesehen,
welche als Bleischalter ausgebildet sind. Diese Schalter
dienen zur Feststellung der unterschiedlichen Arten bzw.
Farben der darin vorhandenen Kopierpapiere.
Die Feststellung der Art bzw. Farbe des Kopierpapiers
innerhalb der Kassette 20 wird mit Hilfe der Schalter 401
und 402 wie folgt vorgenommen: Entsprechend Fig. 2 (a)
ist eine längliche Anzeigeplatte 35 mit einem am einen
Ende befestigten Magneten M auf der Außenseite der Seitenwandung
20 b der Kassette 20 vorgesehen, welche
parallel zu der Einschubrichtung der Kassette 20 in die
entsprechende Öffnung 20 a verläuft. Entsprechend Fig. 2 (b)
sind an dem anderen Ende der Anzeigeplatte 35 kleine
Kreise B, We, R und Y in den Farben schwarz, weiß, rot und
gelb in Einschubrichtung der Kassette in vorgegebenen
Abständen angeordnet. Der Teil der Anzeigeplatte 35 mit
den eingefärbten Kreisen ist verschiebbar zwischen der
Seitenwandung 20 b und einer starren Führungsplatte 20 c
vorgesehen. Die Position des Magneten M im Bezug auf
die Seitenwandung 20 b wird dabei verändert, sobald die
Anzeigeplatte 35 verschoben wird. Diese relative Position
des Magneten M im Bezug auf die Seitenwandung 20 a
kann mit Hilfe der An- und Auszustände der jeweiligen
Schalter 401 und 402 festgestellt werden, sobald die
Kassette 20 in die jeweilige Einschuböffnung 20 a eingeschoben
wird. Die Anzeigeplatte 35 ist dabei so positioniert,
daß jeweils ein farbiger Kreis mit einem
kreisförmigen Fenster übereinstimmt, welches auf der
Führungsplatte 20 c zur Festlegung der gewählten Farbe
übereinstimmt.
Die anderen Kassetten 21, 200 und 210 haben einen ähnlichen
Aufbau wie der der Kassette 20.
Entsprechend Fig. 1 sind eine Anzahl von Papiergrößenfeststellschalter
410 bis 413, 414 bis 417, 418 bis 421
und 422 bis 425 in Form von Mikroschaltern vorgesehen,
welche in Breitenrichtung jeder Papierförderöffnung
A, B, C oder D angeordnet sind. Jede Gruppe von Mikroschaltern
erlaubt dabei die Feststellung einer Papiergröße
des Kopierpapiers innerhalb der jeweiligen Kassette
und deren Orientierung, welche im Bezug auf die Förderrichtung
des Kopierpapiers festgelegt ist. Jener Zustand,
bei welchem das Kopierpapier in der Längsrichtung
im Bezug auf die Förderrichtung verläuft, wird dabei
als Längsausrichtung bezeichnet, während der Ausdruck
Querausrichtung andeutet, daß die Längsrichtung des Papiers
senkrecht zur Einführrichtung steht. Zur Verfügung
stehende Papiergrößen innerhalb einer der Kassetten
sind beispielsweise die Größen A 3, A 4, A 5, B 4 und B 5. Im
Bezug auf die Papiergrößen A 4 und B 5 kann wahlweise entweder
eine Längsausrichtung oder eine Querausrichtung
gewählt werden.
Die Größe und Ausrichtung des Kopierpapiers wird durch
die An- und Auszustände der einzelnen Detektorschaltergruppen
410 bis 413, 414 bis 417, 418 bis 421 und 422 bis
425 in Form eines 4-Bitcodes festgelegt, welcher innerhalb
eines RAM-Speichers der CPU 1 der in Fig. 5 dargestellten
Steuereinheit gespeichert wird.
Ein Beispiel der in Verbindung mit den Schaltern 410 bis
413 sich ergebenden Codetabelle ist in Tabelle 1 dargestellt.
In dieser Tabelle bedeuten die Zahlen 0 und 1
die An- und Auszustände eines Schalters. Falls alle
Schalter 410 bis 413 sich im Auszustand befinden, wird
dadurch angezeigt, daß die Kassette 20 nicht in die
Papierabgabeöffnung A eingeschoben ist.
Zusätzlich sind weitere Schalter 426 bis 429 vorgesehen,
mit welchen festgestellt werden kann, ob Kopierpapier innerhalb
der entsprechenden Kassetten 20, 21, 200 und 210
vorhanden ist.
Oberhalb der ersten Papiereinführöffnung A sind eine Umschalttaste
501 für APS (Autopapierselektion), eine Umschalttaste
502 für AMS (Autovergrößerungsselektion) und
Einstelltasten 503, 504, 505 und 506 für die Festlegung
einer vorzugsweise zu wählenden Kassette vorgesehen.
Die Funktionen dieser Tasten sollen in dem folgenden noch
näher erläutert werden.
Im oberen Bereich des Gehäuses 1 ist eine automatische
Dokumentzuführeinrichtung 300 (ADF) vorgesehen, mit welcher
einzelne Dokumente automatisch auf der Dokumentenglasplatte
11 positioniert werden können.
Im Bereich dieses ADF ist dabei ein Sensor 310 vorgesehen,
mit welchem festgestellt werden kann, ob ein Dokument
in Richtung der Platte 11 geführt worden ist, während
zusätzlich ein nicht dargestellter weiterer Sensor
vorgesehen ist, mit welchem festgestellt werden kann, ob
das betreffende Dokument auf der Platte 11 vorhanden ist.
Fernerhin ist ein Motor 301 vorgesehen, mit welchem ein
Dokumenttransportierband 305 angetrieben wird, während
ein Motor 302 dazu dient, eine Papierförderrolle 302 a
anzutreiben.
Bei Durchführung des Kopiervorganges wird der ADF erst
in Betrieb genommen, sobald ein Druckschalter (siehe
Pos. 50 in Fig. 3) auf der Bedienungspanele der Kopiermaschine
betätigt wird, was in Abschnitt b noch näher
erläutert wird. Jeweils wird ein Dokument innerhalb einer
Dokumentenschale 304 durch die rotierende Walze 302 a in
Richtung des Transportbandes 305 gefördert und in eine
vorgegebene Position gegenüber der Dokumentenplatte 11 gebracht.
Während der Förderbewegung des Dokumentes wird
die Größe desselben mit Hilfe des Sensors 310 festgestellt.
Nachdem das Dokument positioniert worden ist,
wird das Förderband zum Stillstand gebracht und ein
Kopierzyklus ausgelöst. Der Kopiervorgang wird dabei
im abgeschalteten Zustand des ADF durchgeführt, während
ein Dokument sich auf der Dokumentenplatte befindet
(ADF-Betriebszustand).
Wenn jedoch der ADF geöffnet wird und das Dokument manuell
aufdie Dokumentenplatte gelegt wird, wird der
ADF-Betriebszustand unterbrochen, während ein gewöhnlicher
Kopierzyklus durchgeführt werden kann, nachdem
der ADF wieder heruntergeklappt wurde. Der APS-Betriebszustand
wird ebenfalls nichtig gemacht, falls
der ADF-Betriebszustand unterbrochen wird, da es in
diesem Fall unmöglich ist, die Größe eines zu kopierenden
Dokumentes festzustellen.
Fig. 3 zeigt eine Bedienungspanele der Kopiermaschine
gemäß der Erfindung.
Im Bereich dieser Bedienungspanele sind eine Anzahl von
Tasten, Schaltern und Anzeigern wie folgt angeordnet:
- 50: Drucktaste zur Auslösung des Kopierzyklus
- 51: LED-numerische Anzeige zur Anzeige der bereits kopierten Papiere
- 52: Anzeige der Entleerung des Papierbehälters
- 53: Taste zur stufenweise Erhöhung der Belichtung
- 54: Taste zur stufenweise Verringerung der Belichtung
- 60 bis 69: Tasten zur Eingabe von Kopierinformation, beispielsweise der Anzahl der zu kopierenden Papiere
- 70: Unterbrechungstaste zur Unterbrechung des Kopiervorganges
- 71: Lösch- und Stoptaste zur Unterbrechung eines Mehrfachkopierzyklus während des Ablaufs und zur Löschung der eingestellten Zahlen
- 75: Papierwahltaste zur Festlegung der gewünschten Papiergröße
- 76 bis 79: Anzeigen zur Anzeige der verschiedenen Papiergrößen A 3, B 4, A 4 und B 5
- 80: Wahltaste zur Wahl einer Verkleinerung von A 3- auf A 4-Größe
- 81: Wahltaste zur Wahl einer Verkleinerung von A 3- auf B 4-Größe
- 82: Wahltaste zur Festlegung einer Vergrößerung von A 4- auf A 3-Größe
- 83: Wahltaste zur Festlegung einer Vergrößerung von B 4- auf A 3-Größe
- 84: Wahltaste zur Festlegung eines 1 : 1-Kopiervorgangs
- 85 bis 88: Anzeigen zur Anzeige der jeweiligen Wahltasten 80 bis 83 im betätigten Zustand
- 89: Anzeige für die Betätigung der Wahltaste 84
Fig. 4 zeigt die Bedienungspanele für das ADF 300. Im
Bereich dieser Bedienungspanele ist eine Wahltaste 320
vorgesehen, mit welcher wahlweise ein oder zwei Betriebszustände
des APS-Betriebszustandes, des AMS-Betriebszustandes
und des manuellen Betriebszustandes gewählt werden
können. Drei LED-Anzeigen 320 a, 320 b und 320 c dienen
der Anzeige, daß der betreffende Betriebszustand gewählt
worden ist. Diese Betriebszustände können durch zyklische
Betätigung der Wahltaste 320 eingestellt werden, indem
dieselbe so lange betätigt wird, bis die jeweilige Anzeige
320 a, 320 b und 320 c entsprechend dem gewünschten Betriebszustand
zum Aufleuchten gelangt.
Falls der APS-Betriebszustand gewählt ist, wird die
geeignetste Größe von Papier automatisch entsprechend
der Tabelle 2 festgelegt, und zwar anhand der Feststellung
der Dokumentengröße durch das ADF 300 und die durch die
Bedienungsperson festgelegte Kopiervergrößerung, wodurch
zur Durchführung des Kopierzyklus jene Papierabgabeöffnung
gewählt wird, welche eine Kassette mit der gewünschten
Papiergröße enthält. Wenn beispielsweise das jeweilige
Dokument die Größe A 3 aufweist und die festgelegte
Vergrößerung im Bereich zwischen 0,823 und 0,872 liegt,
wird entsprechend Tabelle 2 die Papiergröße B 4 gewählt.
Die Vergrößerungswerte entsprechend Tabelle 2 können
durch Betätigung der zehn Tasten 60 bis 69 nach Betätigung
der APS-Änderungstaste 501 willkürlich geändert werden.
So kann beispielsweise die Tabelle 2 im Fall einer
Dokumentgröße A 3 (297×420 mm) und einer festgelegten
Vergrößerung im Bereich zwischen 0,800 und 0,900 im
Hinblick auf die gewählte B 4-Größe geändert werden. Einzelheiten
des Änderungsverfahrens werden im folgenden
noch beschrieben.
Falls jedoch der AMS-Betriebszustand gewählt ist, wird
die am geeignetsten erscheinende Vergrößerung anhand der
durch das ADF 300 festgestellten Dokumentgröße und der
durch die Bedienungsperson festgelegten Papiergröße
automatisch berechnet, worauf dann der Kopiervorgang mit
der berechneten Vergrößerung durchgeführt wird. Wenn beispielsweise
die Dokumentgröße A 3 ist (297×420 mm) und
die Größe des Kopierpapiers B 4 beträgt (257×364 mm),
beträgt das Verhältnis in der Längsrichtung der B 4-Größe
zu der A 3-Größe 257/297=0,865, während das Verhältnis
in der Querrichtung 364/420=0,867 beträgt, worauf dann
der kleinere berechnete Wert, d. h. 0,865, als Kopiervergrößerung
gewählt ist. Diese Kopiervergrößerung ist jene
Vergrößerung, bei welcher ein Dokument auf ein Kopierpapier
der B 4-Größe kopiert werden kann, ohne daß dabei
Fehlerstellen auftreten.
Im Gegensatz zu obigen Ausführungen kann jedoch der Fall
auftreten, daß eine Bedienungsperson ein Dokument mit
einer Vergrößerung kopieren möchte, welche kleiner ist,
als sie durch die obige Berechnung zustandekommt. Beim
Kopieren eines Dokumentes der A 3-Größe (297×420 mm) auf
ein Kopierpapier der A 4-Größe (210×297 mm) wird eine
Vergrößerung von 0,693 (0,707×90/100) verlangt, welche
kleiner ist als die Vergrößerung von 0,707, welche im
AMS-Betriebszustand gewählt wird. Um einen derartigen
Fall zu berücksichtigen, ist eine Möglichkeit vorgesehen,
bei welcher die Kopiervergrößerung entsprechend dem Wunsch
der Bedienungsperson im AMS-Betriebszustand geändert werden
kann. Diese Änderung wird dadurch durchgeführt, indem
ein gewünschtes Verhältnis bezüglich der Änderung,
beispielsweise 0,9 in dem obigen Fall, und der Verwendung
der zehn Tasten nach Betätigung der AMS-Änderungstaste 502
eingegeben wird. Wenn dieses Verhältnis der Änderung eingegeben
worden ist, wird die Kopiervergrößerung automatisch
entsprechend dem Produkt festgelegt, indem das
berechnete Verhältnis innerhalb des AMS-Betriebszustandes
mit dem Änderungsfaktor 0,9 multipliziert wird. Der Betriebsablauf
in Verbindung mit dem Änderungsverhältnis
soll in dem folgenden noch näher erläutert werden.
Fig. 5 zeigt den Schaltungsaufbau der CPU 1 201 als
Steuereinheit der Kopiermaschine mit den verschiedenen
Eingangs- und Ausgangselementen. Der Hauptmotor, der
Motor zum Antrieb des Entwicklers, die Kupplung für die
Taktwalze, die Kupplungen für die oberen und unteren
Papierförderwalzen, die elektrostatische Ladeeinheit,
die Transferladeeinheit sowie über einen Endcodierer 207
die numerische Anzeige 51 mit ihren vier Stellen sowie
die LED-Matrix 31 bis 34, 36 bis 39 sind mit den Ausgangsklemmen
der CPU 1 verbunden. Fernerhin sind an
derselben die Anzeige 52 für das Fehlen von Papier und
die Anzeige 89 zur Anzeige einer 1 : 1-Vergrößerung angeschlossen.
An den Eingangsklemmen der CPU 1 sind einzelne
Leitungen einer Schaltermatrix 204 mit Sensoren
und Tasten 50, 53, 54, 60 bis 71, 75, 80 bis 84, 401 bis 404,
410 bis 417, 418 bis 421, 422 bis 425, 501, 502 und 503 bis
506 angeschlossen. Fernerhin ist eine Sammelleitung 214
vorgesehen, welche die Verbindung mit anderen CPUs,
d. h. der CPU 2 und CPU 3, herstellt. Der Temperatursensor
28 a der thermischen Fixiereinheit 28 ist ebenfalls
an der Eingangsklemme der CPU 1 angeschlossen.
Fig. 6 zeigt den Aufbau der Eingangs- undAusgangsleitungen
in Verbindung mit CPU 2 202, welche durch Steuerung
des optischen Systems der Kopiermaschine dient. Die
entsprechenden Eingangs- und Ausgangsklemmen der CPU 2
sind mit einer Steuereinheit 205 zur Steuerung des Abtastmotors
M 3 sowie einer Linsensteuereinheit 206 zur
Steuerung des Motors M 4 für den Antrieb der Projektionslinse
16 vorgesehen. Signale von einem Standardpositionsfeststellschalter
SW 50 und einem Schalter 51 zur Erzeugung
eines Taktsignals zum Antrieb der Taktwalzen 26
im Kopierzustand gleicher Vergrößerung sind ebenfalls
als Eingänge für die CPU 2 vorgesehen. Diese CPU 2
steht mit CPU 1 über die erwähnte Sammelleitung 214 in
Verbindung.
Fig. 7 zeigt den Aufbau der Eingangs- und Ausgangsleitungen
in Verbindung mit CPU 3 203, welche zur Steuerung
der ADF 300 vorgesehen ist. Die CPU 3 gibt Signale an
den das Förderband treibenden Motor 301 und den die
Papierförderung durchführenden Motor 302 ab, während
Signale eines der Feststellung der Dokumentförderung dienenden
Sensors 310 und eines das Vorhandensein eines Dokumentes
auf der Dokumentenplatte feststellenden Sensors
311 als Eingangssignale zugeführt werden. Die Wähltaste
320 und die LED-Anzeigen 320 a, 320 b und 320 c sind ebenfalls
daran angeschlossen. Die CPU 3 steht mit der CPU 1
über die bereits erwähnte Sammelleitung 214 ähnlich wie
die CPU 2 in Verbindung.
In dem folgenden sollen die Flußdiagramme für die von
der CPU 1 durchgeführten Programme zur Steuerung der Kopiermaschine
erläutert werden.
Fig. 8 zeigt die Hauptroutine von CPU 1. Sobald das Programm
gestartet ist, wird die CPU 1 in den Ausgangszustand
gebracht, indem der darin enthaltene RAM-Speicher
gelöscht wird, wenn gleichzeitig die verschiedenen Register
gesetzt und verschiedene Einheiten in ihren Ausgangsbetriebszustand
entsprechend dem Schritt S 1 gebracht
werden. Während des nächsten Schrittes S 2 wird
ein innerhalb der CPU 1 vorhandener interner Zeitgeber,
welcher während des Schrittes S 1ausgelöst wurde, gestartet.
In der Folge werden dann die verschiedenen Unterroutinen,
wie die Papierwahlroutine S 3, die Unterroutine
S 4 bei der Betätigung der Änderungstaste, die
Unterroutine S 5 bei einer Veränderung der Vergrößerung
im APS-Betriebszustand, die Unterroutine S 6 bei der Veränderung
der Vergrößerung im AMS-Betriebszustand, die
Unterroutine S 7 des reservierten Starts der ADF sowie
die Unterroutine für die Durchführung des Kopiervorganges
aufeinanderfolgend ausgeführt. Nach diesen Unterroutinen
kommuniziert die CPU 1 innerhalb einer Unterroutine
S 9 mit der CPU 2 und CPU 3.
Sobald alle diese Unterroutinen durchgeführt worden sind,
kehrt der Verfahrensablauf vom Schritt S 10 zu Schritt S 2,
d. h. zum Anlauf des internen Zeitgebers, zurück, welcher
ursprünglich beim Schritt S 2 ausgelöst worden war.
Das für die Durchführung der Hauptroutine erforderliche
Zeitintervall wird dazu verwendet, um die verschiedenen
Zeitgeber innerhalb der einzelnen Unterroutinen zu erhöhen
oder zu erniedrigen. Die einzelnen Zeitgeber zählen
dabei die Anzahl von Wiederholungen der Hauptroutine,
um Zeitüberhänge feststellen zu können.
Fig. 9 (a) und 9 (b) zeigen Flußdiagramme der Papierwahlunterroutine
S 3.
Entsprechend Block 1 von Fig. 9 (a), falls eine besondere
Papierförderöffnung nach dem Drücken des Leistungsschalters
festgelegt worden ist, wird die Papierabgabeöffnung
im Rahmen der Schritte S 301, S 302 und S 303 gewählt. Die
bevorzugte Papierförderöffnung wird mit Hilfe der vorgesehenen
Tasten 503, 504, 505 und 506 festgelegt. Wenn
beispielsweise die Einstelltaste 503 betätigt wird, wird
die erste Papierabgabeöffnung A als gewünschte Öffnung
gewählt. Durch Drücken der Einstelltasten 504, 505 und
506 können in ähnlicher Weise die zweite, dritte und
vierte Papierabgabeöffnung B, C bzw. D als gewünschte
Papierabgabeöffnung gewählt werden.
Innerhalb des Blockes 2 ergibt sich folgendes: Falls die
in die erste Papierabgabeöffnung A eingesetzte erste
Kassette 20, welche als gewünscht gewählt worden ist,
während des Kopiervorganges, d. h. des Schrittes S 304,
leer wird, wird die Größe des Kopierpapieres innerhalb
der zweiten Kassette 21 der Papierförderöffnung B während
des Schrittes S 305 mit einer geeigneten Papiergröße verglichen,
die entsprechend Fig. 16 innerhalb einer Subroutine
abgegeben wird. Falls die zuerst verwendete
Papiergröße nicht mit der zuletzt in Betracht gezogenen
Papiergröße übereinstimmt, wird die Anzeige 52 des Fehlens
für Papier angeschaltet, während innerhalb der
Schritte 305 und 308 der Kopiervorgang sofort unterbrochen
wird.
Falls die Papiergröße der zweiten Kassette mit der geeigneten
Papiergröße übereinstimmt, wird die zweite Papierzuführöffnung
B während des Schrittes 306 gewählt, während
ein Startbefehl während des Schrittes S 307 auf den Wert "1"gesetzt
wird und der Kopiervorgang in der bisherigen Weise
fortgeführt wird.
Wenn jedoch in der Folge der Durchführung des Kopiervorganges,
d. h. innerhalb des Schrittes S 309 die zweite
Kassette leer wird, wird die Papiergröße der ersten
Kassette mit einer geeigneten Papiergröße verglichen,
die im Rahmen des Schrittes S 310 von der Tabelle in Fig. 16
abgegeben wird. Falls die beiden Papiergrößen nicht übereinstimmen,
wird die Anzeige 52 für das Fehlen von Papier angeschaltet
und der Kopiervorgang unterbrochen. Falls jedoch
die gewünschte Papiergröße mit der vorhandenen übereinstimmt,
wird die erste Papierabgabeöffnung A innerhalb
des Schrittes S 312 gewählt, ein Kopierstartbefehl abgegeben
und der Kopiervorgang fortgeführt.
Im Fall der dritten und vierten Papierabgabeöffnung C und D
können jeweils andere Papierabgabeöffnungen im wesentlichen
in derselben Weise wie im Fall der ersten und zweiten
Papierabgabeöffnungen A und B gewählt werden, falls die in
den dritten und vierten Papierabgabeöffnungen befindlichen
Kassetten leer werden, was während des Kopiervorganges
stattfinden kann.
Falls gemäß Fig. 9 (b) der Papierwählschalter 75 betätigt
wird, solange ein Kopiervorgang nicht durchgeführt wird
(Schritte S 313 und S 314), wird zum jeweiligen Zeitpunkt beschlossen,
ob die erste Papierabgabeöffnung A zu dem betreffenden
Zeitpunkt gewählt wird. Falls jedoch während
des Schrittes S 315 a dies mit ja beschlossen wird, wird
die zweite Papierabgabeöffnung B während des Schrittes
S 316 a gewählt. Falls diese zweite Öffnung beim jeweiligen
Zeitpunkt gewählt wird, wird während der Schritte
S 315 b und S 316 b die dritte gewählt. Falls die dritte
zum Zeitpunkt des Schrittes S 315 c gewählt wird, wird
während des Schrittes S 316 c die vierte gewählt, und
falls die vierte beim jeweiligen Zeitpunkt gewählt
worden ist, wird die erste während des Schrittes S 316 d
gewählt. Während der Schritte S 316 a, S 316 b, S 316 c und
S 316 d werden die einzelnen Codierungen ausgelesen,
welche den verschiedenen Papiergrößen der einzelnen
Kassetten entsprechen. Sowie dies noch beschrieben
wird, wird eine Unterroutine zur Transformation des
Papiergrößencodes während des Schrittes S 318 durchgeführt,
während in dem folgenden Schritt S 319 eine
der LED-Anzeigen für die gewählte Papiergröße angeschaltet
wird.
Fig. 10 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine zur
Codetransformierung der Papiergrößen.
So wie dies in Verbindung mit Tabelle 1 bereits erwähnt
worden ist, sind die Papiergrößen und -ausrichtungen
codiert. Falls die eingegebene Papiergrößencodierung
den Wert 4 besitzt, zeigt dies die Papiergröße
B 5 in Längsausrichtung an, so daß während des
Schrittes S 330 die Werte 257 und 182 mm bezüglich Länge
und Breite des Papiers gespeichert werden.
Falls die Papiergrößencodierung 5, 6, 7, 10 oder 11 beträgt,
beträgt die Papiergröße das A 4-Format in Längsausrichtung,
die Papiergröße B 4 in Längsausrichtung, die Papiergröße
A 3 in Längsausrichtung, die Papiergröße B 5
in Querausrichtung oder die Papiergröße A 4 in Querausrichtung,
wobei die Längen und Breiten der entsprechenden
Papiergrößen während der Schritte S 330 bis S 335 gespeichert
werden.
Falls die eingegebenen Papiergrößencodes nicht einem der
obenerwähnten Werte entsprechen, wird während des
Schrittes S 326 beschlossen, daß innerhalb der Kopiermaschine
kein vorhandenes Papier zur Verfügung steht.
Obwohl die Dokumentgröße bei der beschriebenen Ausführungsform
mit Hilfe des innerhalb der ADF 300 vorhandenen
Sensors 310 festgestellt wird, kann dieselbe ebenfalls
mit Hilfe von Sensoren bestimmt werden, die unterhalb
der Dokumentglasplatte 11 angeordnet sind.
Fig. 11 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 4 mit
Darstellungen der Abläufe in Verbindung mit den Änderungstasten.
Innerhalb des Blockes 1 der Unterroutine
S 4 wird beschlossen, ob das APS-Änderungssignal beim
Drücken der APS-Änderungstaste 501, d. h. während der
Schritte S 401 und S 402, den Wert 0 besitzt. Falls das
APS-Änderungssignal den Wert 0 aufweist, wird dasselbe
während des Schrittes 403 in den Zustand 1 gesetzt,
während innerhalb des Schrittes S 404 ein Eingabezähler
auf den Wert 1 gesetzt wird. Falls jedoch beschlossen
wird, daß das APS-Änderungssignal 501 nicht den Wert 0
besitzt, wird dasselbe während des Schrittes S 405 auf
den Wert 0 zurückgesetzt.
Falls die Bedienungsperson wünscht, innerhalb des AMS-
Betriebszustandes die Vergrößerung zu verändern, wird
die AMS-Änderungstaste 502 betätigt. Aufgrund des sich
ergebenden Signals wird beschlossen, ob das AMS-Änderungssignal
während der Schritte S 406 und S 407 den
Wert 0 besitzt. Falls dieses Signal den Wert 0 aufweist,
wird das AMS-Änderungssignal während des Schrittes S 408 auf
den Wert 1 gesetzt, während im Fall, daß dieses Signal
nicht 0 ist, während des Schrittes S 409 eine Rückstellung
auf 0 erfolgt.
Fig. 12 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 5 zur
Änderung der Vergrößerung, welche entsprechend dem APS-Betriebszustand
festgelegt wird, was in der Folge als
APS-Vergrößerung bezeichnet werden soll.
Zuerst wird festgestellt, ob das APS-Veränderungssignal
während des Schrittes S 500 gleich 1 ist. Falls dieses
Signal gleich 1 ist und der Wert des Eingabezählers
gleich 1 ist, wird ein durch Verwendung der zehn Tasten
60 bis 69 eingegebener Wert während des Schrittes S 511
in den Speichern M 10 und M 11 eingespeichert. Der Verfahrensablauf
wird dann zurückgeführt, nachdem der Eingabezähler
während des Schrittes 511 auf den Wert 2
eingestellt worden ist.
Falls der Zählwert des Eingabezählers gleich 2 ist, während
das APS-Vergrößerungsänderungssignal den Wert 1
besitzt, wird der durch die zehn Tasten 60 bis 69 eingegebene
Wert während des Schrittes S 512 in den Speichern
M 21 und M 22 eingespeichert, während der Eingabezähler
während des Schrittes S 522 um den Wert 1 erhöht
wird.
Ähnliche Schritte werden so lange wiederholt, bis der
Zählwert des Eingabezählers den Wert 8 erreicht. Sobald
derselbe diesen Wert 8 erreicht hat, wird der durch
die zehn Tasten 60 bis 69 eingegebene Wert in den
Speichern M 81 und M 82 eingespeichert, während das APS-
Vergrößerungsänderungssignal auf den Wert 0 gesetzt
wird, was während der Schritte S 508, S 518 und S 528 stattfindet.
Falls jedoch das APS-Vergrößerungsänderungssignal nicht
den Wert 1 aufweist oder der Zählwert des Eingabezählers
keinen der Werte 1 bis 8 besitzt, erfolgt eine
Rückführung des Verfahrensablaufes.
Innerhalb der CPU 1 sind einzelne Speicher zur Einspeicherung
vorgesehen. Es sei bemerkt, daß die in der Tabelle
2 angegebenen Werte in den entsprechenden Speichern
M 10 bis M 82 eingespeichert werden, nachdem die
Kopiermaschine von der Fabrik geliefert wird.
Fig. 13 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 6 zur
Änderung der Vergrößerung innerhalb des AMS-Betriebszustandes.
Zuerst wird überprüft, ob das AMS-Vergrößerungsänderungssignal
während des Schrittes S 601 den Wert 1 besitzt.
Falls es den Wert 0 aufweist, wird der Verfahrensablauf
rückgeführt. Falls es jedoch den Wert 1 besitzt, wird
das Vergrößerungsänderungssignal während des Schrittes
S 602 auf den Wert 1 gesetzt und dann der mit Hilfe der zehn
Tasten 60 bis 69 eingegebene Wert als Abänderungsverhältnis
während des Schrittes 603 in einen Speicher eingespeichert.
Wenn während des Schrittes S 604 ein Signal
der Löschtaste 71 festgestellt wird, wird das Vergrößerungsänderungssignal
während des Schrittes 605 auf den
Wert 0 zurückgesetzt, worauf der Verfahrensablauf zurückgeführt
wird.
So wie dies bekannt ist, besitzt eine Kopiermaschine verschiedene
Warteperioden, welche zum Aufwärmen der thermischen
Fixiereinheit 28 bis zur Erreichung einer vorgegebenen
Temperatur, durch Bewegung der Projektionslinse
16 bei einer Veränderung der Vergrößerung und dergleichen
auftreten, wobei der Kopiervorgang unterbrochen werden
muß, ohne daß dabei an der Kopiermaschine ein Fehler vorhanden
wäre.
Die Reservierungsfunktion zur Auslösung des ADF-Betriebes
ist eine derartige Funktion, daß die Betätigung des Druckschalters
50 im ADF-Betriebszustand möglich ist, um
ein bestimmtes Dokument in die Belichtungsposition durch
das ADF zu bringen, obwohl die Kopiermaschine im Wartezustand
sich befindet, so daß der Kopiervorgang ausgelöst
werden kann, sobald der Wartezustand durch Vollendung
des Warmabzyklus oder der Bewegung der Projektionslinse
16 beendet ist.
Fig. 14 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 7 für
die Durchführung der Reservationsfunktion für die Auslösung
des ADF.
Innerhalb dieser Unterroutine S 7 wird zuerst überprüft,
ob die Kopiermaschine während des Schrittes S 701 sich im
Wartezustand befindet. Falls dies der Fall ist, wird es
innerhalb der Schritte S 702 und S 703 mit Hilfe des Signals
des Druckschalters 50 festgestellt, ob das ADF verwendet
wird oder nicht. Falls das ADF verwendet wird, wird
dann während des Schrittes 704 überprüft, ob wenigstens
ein Dokument sich in der Dokumentenschale 304 befindet
und ob während des Schrittes 705 das ADF-Startsignal
sich im Zustand 1 befindet.
Falls ein Signal des Druckschalters 50 nicht festgestellt
wird, wird innerhalb des Schrittes S 706 überprüft,
ob das ADF benutzt wird oder nicht. Falls es
benutzt wird, wird das betreffende Dokument an die
jeweilige Position gefördert, worauf innerhalb des
Schrittes S 707 ein Anzeigesignal abgegeben wird,
wodurch angezeigt wird, daß das Dokument sich in der
vorgegebenen Standardposition befindet. In der Folge
wird dann innerhalb des Schrittes S 708 überprüft, ob
der APS-Betriebszustand gewählt ist. Falls dies nicht
der Fall ist, wird während des Schrittes S 711 das
Startspeichersignal auf den Wert 1 gebracht. Falls jedoch
der APS-Betriebszustand gewählt ist, wird die
selbsttätige Papierwellunterroutine S 709 gemäß Fig. 15
durchgeführt, wobei während des Schrittes S 710 überprüft
wird, ob ein eine Größenfehlanpassung anzeigendes
Signal den Wert 0 besitzt. Falls dieses Signal
den Wert 0 aufweist, wird während des Schrittes S 710
das Startspeichersignal auf den Wert 1 gesetzt. Falls
jedoch das betreffende Signal nicht den Wert 0 aufweist,
wird während des Schrittes S 712 eine Papiergrößenanzeige
zum Blinken gebracht, wodurch die gewünschte Papiergröße
angezeigt wird. Während des Schrittes S 713
wird dann ein Wartesignal für die Einstellung des Papiers
auf den Wert 1 eingestellt.
Wenn dann innerhalb des Wartezustandes festgestellt wird,
daß eine geeignete Papiergröße neu eingestellt ist, solange
das betreffende Wartesignal sich im Zustand 1 befindet
(Schritte S 714, S 715 und S 716), erfolgt während des Schrittes
S 717 eine Rückstellung des Wartesignals auf den Wert
0, während innerhalb des Schrittes S 718 das Startspeichersignal
auf den Wert 1 gestellt wird.
Wenn dann innerhalb des Schrittes S 719 die Endflanke des
Wartesignals festgestellt wird, wird innerhalb des Schrittes
S 720 überprüft, ob das Startspeichersignal den Wert 1
aufweist. Falls dieses Startspeichersignal den Wert 1
besitzt, wird dasselbe innerhalb des Schrittes S 712 auf
den Wert 0 zurückgesetzt, während innerhalb des Schrittes
S 722 das Kopierstartsignal auf den Wert 1 gesetzt
wird. Falls dasselbe jedoch nicht den Wert 1 aufweist,
wird innerhalb des Schrittes S 723 überprüft, ob das Papiereinstellwartesignal
den Wert 1 aufweist. Falls das
Wartesignal den Wert 1 besitzt, wird die LED-Anzeige 320 c
angeschaltet, während die anderen LED-Anzeigen 320 a und
320 b abgeschaltet werden, wodurch der APS-Betriebszustand
unterbrochen und der manuelle Betriebszustand automatisch
eingestellt werden.
Fig. 15 zeigt ein Flußdiagramm der selbsttätigen Papierwahlunterroutine
S 709, welche innerhalb der erwähnten
Unterroutine S 7 durchgeführt wird. Innerhalb dieser Unterroutine
S 709 werden die Daten bezüglich der Dokumentenabgröße
von der CPU 3 innerhalb eines Registers A der
CPU 1 während des Schrittes S 751 gespeichert, worauf während
des Schrittes S 752 die in Fig. 10 dargestellte Unterroutine
zur Berechnung der Papiergröße durchgeführt
wird.
Innerhalb dieser Unterroutine S 752 wird anhand der festgestellten
Dokumentgröße und der Breite der Kopiervergrößerung
während des Schrittes S 711 die am geeignetsten
erscheinende Papiergröße festgelegt. Die Breite der Kopiervergrößerung
wird dabei innerhalb der in Fig. 12 dargestellten
Unterroutine S 5 der APS-Vergrößerungsveränderung
festgelegt. Während des Schrittes S 722 wird dann die festgestellte
Papiergröße innerhalb eines Registers L der
CPU 1 gespeichert.
Falls während des Schrittes S 753 die innerhalb des L-Registers
vorhandenen gespeicherten Daten mit denen des
letzten Dokumentes übereinstimmen und zudem während des
Schrittes S 754 das ein Fortführen des Kopiervorganges
andeutendes Signal beim Kopieren einer Mehrzahl von Kopien
den Wert 1 aufweist, wird während des Schrittes 761
ein Signal der richtigen Papierabmessung auf den Wert 0
zurückgesetzt. Wenn nämlich ein kontinuierlicher Kopiervorgang
für eine Mehrzahl von Dokumenten mit identischen
Abmessungen ausgelöst worden ist, wird die jeweils benutzte
Papierabgabeöffnung nicht auf eine andere mit
größerer Priorität geändert, selbst wenn ein Kopierpapier
identischer Größe in derselben vorhanden ist.
Im Fall jedoch, daß während des Durchführens eines Kopiervorganges
die Dokumentengröße verändert wird oder das
Signal für die Fortführung des Kopiervorganges den Wert 0
aufweist, wird die zuerst gewählte Papierabgabeöffnung
während des Schrittes 755 überprüft, und falls darin Kopierpapier
mit der geeignetsten Größe vorhanden ist,
erhält die Abgabeöffnung mit dem zuerst gewählten Kopierpapier
die Toppriorität.
Es ergibt sich somit niemals eine Situation mit Konfusion
gegenüber der Bedienungsperson in dem Sinne, daß nämlich
die jeweils gewählte Papierabgabeöffnung auf eine andere
umgeschaltet wird, in welcher Kopierpapier mit derselben
Größe vorhanden ist, obwohl Kopierpapier mit der geeigneten
Größe innerhalb derselben vorhanden ist. Es ist somit
ebenfalls möglich, die vorgegebene Papierabgabeöffnung
festzulegen, bei welcher Kopierpapiere derselben Größe,
jedoch unterschiedlicher Farben vorhanden sind.
Im Fall, in welchem Kopierpapiere mit geeigneter Größe
nicht in der zuerst gewählten Papierabgabeöffnung vorhanden
sind, wird die Papierabgabeöffnung mit der durch
die Prioritätstasten 503 bis 506 festgelegten Priorität
während des Schrittes S 756 überprüft, und falls die darin
festgelegte Papiergröße innerhalb derselben gleich der
geeigneten Größe ist, wird diese Papierabgabeöffnung
gewählt.
Falls Kopierpapiere mit geeigneter Papiergröße weder in
der zuerst gewählten Papierabgabeöffnung noch in der
eine Priorität gegebenen Papieröffnung vorhanden ist,
wird die innerhalb des A-Registers eingespeicherte Papiergröße
während des Schrittes S 757 a mit der der ersten
Kassette 20 verglichen. Falls der letztere Wert mit dem
ersteren übereinstimmt und die Art des Papiers in der
ersten Kassette eine Standardgröße ist, indem während
des Schrittes S 758 a beide Sensoren 401 und 402 sich im
abgeschalteten Zustand befinden, wird das Signal einer
ungeeigneten Größe während des Schrittes S 759 a auf den
Wert 0 zurückgesetzt, worauf während des Schrittes S 760 a
die erste Papierabgabeöffnung A gewählt wird.
Falls die Papierabgabeöffnung A nicht gewählt wird,
wird die in dem Register A befindliche eingespeicherte
Papiergröße mit der innerhalb der zweiten Papierabgabeöffnung
B eingesetzten zweiten Kassette 21 während des
Schrittes S 757 b verglichen. Falls alle Bedingungen während
des Schrittes S 758 b erfüllt sind, wird die zweite
Abgabeöffnung B während des Schrittes S 760 b gewählt,
worauf während des Schrittes S 750 b das Signal einer
unpassenden Größe auf den Wert 0 zurückgesetzt wird.
Ähnliche Verfahrensabläufe werden für die dritte und
die vierte Papierabgabeöffnung C bzw. D durchgeführt,
bis eine die eingestellten Bedingungen erfüllende Papierabgabeöffnung
gefunden worden ist.
Falls keine die jeweiligen Bedingungen erfüllende Papierabgabeöffnung
gefunden werden kann, wird während
des Schrittes S 762 das Signal einer nicht geeigneten
Größe auf den Wert 1 gestellt.
Fig. 17 (a), 17 (b) und 17 (c) zeigen Flußdiagramme der Kopiervorgangroutine.
Entsprechend Fig. 17 (a) wird während des Schrittes S 801
zuerst überprüft, ob die Kopiermaschine sich im Wartezustand
befindet, da für die Aktivierung der ADF die Reservationsfunktion
vorgesehen ist. Falls dieselbe sich im
Wartezustand befindet, erfolgt der Ablauf in Richtung des
Schrittes S 822 von Fig. 17 (b). Falls dies nicht der Fall
ist, wird während der Schritte S 802 und S 803 überprüft,
ob die Anzeige für fehlendes Papier sich im Auszustand
befindet, und zwar während des Anschaltvorganges des
Druckschalters 50. Falls dies nicht der Fall ist und
falls der ADF beim Schritt S 804 nicht in Verwendung ist,
wird während des Schrittes S 805 das Kopierstartsignal
auf den Wert 1 eingestellt. Falls das ADF jedoch verwendet
wird, wird während des Schrittes S 806 überprüft, ob
ein zu kopierendes Dokument sich innerhalb der Dokumentenschale
befindet. Falls ein derartiges Dokument innerhalb
der Schale vorhanden ist, wird während der Schritte
S 807 und S 809 das ADF-Startsignal für das ADF auf den
Wert 1 gestellt, während zusätzlich das Signal für die
Fortführung des Kopiervorganges auf den Wert 1 gesetzt wird.
Falls während des Schrittes S 803 die Anzeige 52 für
fehlendes Papier sich im Anzustand befindet, wird der
Verfahrensablauf nach Schritt S 822 von Fig. 17 (b) bewegt.
Falls während des Vorhandenseins eines Signals des Druckschalters
50 während des Schrittes S 802 dies nicht der
Fall ist und während des Schrittes S 810 der ADF nicht
in Benutzung ist, wird während des Schrittes S 812 überprüft,
ob die Anzeige von fehlendem Papier sich in dem
Auszustand befindet. Falls die Anzeige für fehlendes
Papier sich im Einzustand befindet, erfolgt der Verfahrensablauf
in Richtung des Schrittes S 822 von Fig. 17 (b).
Falls jedoch die Anzeige für fehlendes Papier während
des Schrittes S 812 sich im Auszustand befindet, wird
während des Schrittes S 813 überprüft, ob der AMS-Betriebszustand
festgelegt ist. Falls der AMS-Betriebszustand
gewählt ist, wird entsprechend Fig. 18 beim Schritt S 814
die AMS-Unterroutine S 814 gewählt.
Falls während des Schrittes S 815 ein Signal ungeeigneter
Vergrößerung aufgrund der Durchführung der AMS-Unterroutine
den Wert 1 erreicht, wird die LED-Anzeige 320 c
angeschaltet, während die anderen LED-Anzeigen 320 a und
320 b abgeschaltet werden, so daß während des Schrittes
S 816 der ADF-Betriebszustand automatisch in den manuellen
Betriebszustand umgeschaltet wird.
Falls das Signal einer ungeeigneten Vergrößerung während
des Schrittes S 815 den Wert 0 aufweist und während
des Schrittes S 817 der APS-Betriebszustand gesetzt
wird, wird die in Fig. 15 dargestellte APS-Unterroutine
während des Schrittes S 709 durchgeführt.
Falls das Signal einer ungeeigneten Größe während des
Schrittes S 819 aufgrund der Durchführung der APS-Unterroutine
den Wert 0 erhält, wird während des Schrittes
S 820 das Signal für die Auslösung des Kopiervorgangs
auf den Wert 1 gestellt. Falls dasselbe den Wert 1 erreicht,
wird die LED-Anzeige 320 c angeschaltet und die
anderen LED-Anzeigen 320 a und 320 b abgeschaltet, wodurch
der ADF-Betriebszustand auf den manuellen Betriebszustand
während des Schrittes S 821 umgeschaltet
wird.
Da der ADF-Betriebszustand automatisch auf den manuellen
Betriebszustand umgeschaltet wird, kann durch Betätigen
des Druckschalters immer eine Kopie erhalten
werden, auch wenn sie nicht den geeignetsten Maßstab
hat, falls nämlich die Bedienungsperson es als lästig empfindet,
den geeigneten Maßstab zu wählen. Andererseits kann
die Bedienungsperson auch eine Kopie mit dem geeignetsten
Maßstab durch Vornahme der entsprechenden Einstellung
erhalten, falls sie dies wünscht.
Der Kopiervorgang ist derselbe wie bei einer konventionellen
Kopiermaschine. Wenn entsprechend Fig. 17 (b) innerhalb
des Schrittes S 822 das Kopierstartsignal den Wert
1 erreicht, werden der Hauptmotor M 1, der Motor der Entwicklereinheit,
die elektrostatische Ladeeinheit, die
Transferladeeinheit usw. angeschaltet, worauf während
des Schrittes S 823 das Kopierstartsignal auf den Wert 0
zurückgestellt wird und dieZeitgeber T-A und T-B zu
laufen beginnen. Falls während des Schrittes S 824 a die
erste Papierzuführöffnung A gewählt ist, wird während
des Schrittes S 825 a die in Fig. 1 nicht dargestellte
Kupplung für die Papierförderwalze 22 angeschaltet. Falls
während des Schrittes S 824 b die zweite Papierabgabeöffnung
B gewählt ist, wird während des Schrittes S 824 b
die nicht dargestellte Kupplung für die Papierförderwalze
23 angeschaltet. Falls hingegen während des Schrittes
824 c die dritte Papierförderöffnung C gewählt wird,
wird während des Schrittes 825 c eine nicht dargestellte
Kupplung für die Papierförderwalze 220 angeschaltet.
Wenn schließlich während des Schrittes S 824 d die vierte
Papierabgabeöffnung D gewählt wird, wird eine nicht dargestellte
Kupplung für die Papierförderwalze 230 aktiviert.
Während des Schrittes S 828 wird überprüft, ob der Zeitgeber
T-A abgelaufen ist. Beim Ablauf desselben wird die
jeweils aktivierte Kupplung während des Schrittes S 829
abgeschaltet. Falls jedoch während des Schrittes S 830
der Zeitgeber T-B abgelaufen ist, wird während des
Schrittes S 831 ein Abtastsignal erzeugt.
Wenn während des Schrittes S 832 von Fig. 17 (c) das Zeitgebersignal
den Wert 1 erreicht, wird die nicht dargestellte
Kupplung der Taktwalzen aktiviert und während
des Schrittes S 833 der Taktgeber T-C gesetzt. Wenn dann
während des Schrittes S 834 der Zeitgeber T-C abläuft,
werden während des Schrittes S 835 die elektrostatische
Ladeeinheit und die Kupplung der Taktwalzen während des
Schrittes S 835 abgeschaltet und das Abtastsignal zurückgesetzt.
Falls während des Schrittes S 836 das Rückkehrsignal für
das optische System den Wert 1 erreicht, kehrt das optische
System in den Ausgangszustand zurück, wobei während des
Schrittes S 837 überprüft wird, ob der Kopiervorgang für
Mehrfachkopien abgeschlossen ist oder nicht. Falls dies
nicht der Fall ist, wird während des Schrittes S 846 das
Signal bezüglich des Fehlens von Papier überprüft. Falls
dieses Signal nicht gesetzt ist, wird während des Schrittes
S 847 das Kopierstartsignal in den Zustand 1 gebracht.
Falls der Mehrkopienvorgang abgeschlossen ist, wird das
Signal bezüglich kontinuierlichem Kopieren während des
Schrittes S 840 in den Zustand 0 zurückgesetzt, falls während
der Verwendung von ADF während des Schrittes S 839
das nächste Dokument nicht auf der Dokumentenplatte sich
befindet. Falls jedoch das ADF nicht benutzt wird und
während des Schrittes S 839 das nächste Dokument sich auf
der Dokumentenplatte befindet, wird das Signal bezüglich
kontinuierlichem Kopiervorgang nicht auf den Wert 0 zurückgesetzt.
Falls der Standardpositionsschalter SW 50 durch das rückgeführte
Abtastsystem angeschaltet wird, werden der Entwicklermotor
und die Transfereinrichtung während des
Schrittes S 812 gestoppt und der Zeitgeber T-D gesetzt.
Falls der Zeitgeber T-D während des Schrittes S 843 ausläuft,
wird während des Schrittes S 844 der Hauptmotor M 1
gestoppt, worauf die während dieser Verfahrensschritte
sich ergebenden Resultate während des Schrittes S 845
abgegeben werden.
Die AMS-Unterroutine S 814 ist anhand von Fig. 18 erkennbar.
Bei dieser AMS-Unterroutine S 814 werden während des
Schrittes S 81 Daten der Längserstreckung eines festgestellten
Dokumentes, welches der CPT 3 zugesandt worden
sind, innerhalb des Registers A der CPU 1 gespeichert.
In gleicher Weise werden die Quererstreckungen eines
Dokumentes während des Schrittes S 82 in dem Register B
von CPU 1 gespeichert.
Während des folgenden Schrittes S 83 wird die Längserstreckung
der gewählten Papiergröße durch die innerhalb
des Registers A gespeicherte Längserstreckung des Dokumentes
dividiert, worauf der sich ergebende Vergrößerungsfaktor
innerhalb des Registers A gespeichert wird. In
gleicher Weise wird die Längserstreckung der Papiergröße
durch die Quererstreckung des jeweiligen Dokumentes
dividiert und der sich ergebende Vergrößerungsfaktor
in dem B-Register während des Schrittes S 84 eingespeichert.
In dem folgenden werden die beiden Vergrößerungsfaktoren
während des Schrittes S 85 miteinander verglichen und der
kleinere der beiden während der Schritte S 86 bzw. S 87
in dem B-Register gespeichert.
In der Folge wird dann während des Schrittes S 88 überprüft,
ob das Signal einer Vergrößerungsveränderung
den Wert 1 besitzt. Falls dasselbe den Wert 1
aufweist, wird der durch das Modifikationsverhältnis
veränderte Wert innerhalb des C-Registers eingespeichert,
während im Fall eines Wertes von 0 der Wert des C-Registers
erneut während des Schrittes S 89 in dem C-Register
eingespeichert wird.
Während des Schrittes S 90 wird entschieden, ob der innerhalb
des C-Registers vorhandene Wert innerhalb des
Bereiches maximaler und minimaler Vergrößerung liegt,
welche durch das optische System der Kopiermaschine
erreichbar ist.
Falls derselbe außerhalb des Bereiches liegt, wird
während des Schrittes S 91 ein Signal einer ungeeigneten
Vergrößerung auf den Wert 1 gesetzt. Falls er jedoch
innerhalb des Bereiches liegt, wird während des Schrittes
S 92 das Signal auf den Wert 0 gebracht, worauf während
des Schrittes S 93 eine Abgabe dieses Signals an die
CPU 2 erfolgt.
Fig. 19 (a) und 19 (b) zeigen ein Flußdiagramm des Programms,
wie es von der CPU 3 durchgeführt wird, welche den ADF
300 steuert.
Wenn durch Zurücksetzung des CPU 3 das Programm gestartet
wird, erfolgt zuerst während eines Schrittes 901 eine
Löschung der darin vorgesehenen RAM-Speicher, während
gleichzeitig die verschiedenen Register und einzelnen
Elemente des ADF in ihren Ausgangszustand gebracht werden.
Während des folgenden Schrittes S 902 wird der innerhalb
des CPU 3 vorgesehene Zeitgeber aktiviert, welcher bereits
während des Schrittes S 901 in seine Ausgangsposition
gebracht worden war.
In dem folgenden werden während der Schritte S 903, S 904
und S 905 die Unterroutinen für Dokumentsteuerung, Dokumentgrößenverstellung
und Betriebsmoduswahl durchgeführt.
Nach Durchführung aller dieser Unterroutinen wird eine
Routine während des Schrittes S 906 zum Zeitpunkt beendet,
wenn der interne Zeitgeber abschaltet. Das betreffende
Zeitintervall der Routine wird zur zeitlichen Steuerung
der verschiedenen Zeitgeber innerhalb der obenerwähnten
Unterroutinen verwendet. Dabei zählt jeder Zeitgeber die
Anzahl von wiederholten Unterroutinen, um auf diese Weise
den Endzeitpunkt zu bestimmen.
Entsprechend Fig. 19 (b) erfolgt die Datenkommunikation
zwischen der CPU 3 und der CPU 1 im Rahmen einer Unterbrechungsroutine,
und zwar unabhängig von der Hauptroutine,
falls eine Unterbrechung von Seiten der CPU 1 verlangt
wird.
Fig. 20 zeigt ein Flußdiagramm der Dokumensteuerunterroutine
S 903.
Wenn während des Schrittes S 912 das ADF-Startsignal von
CPU 1 den Wert 1 erhält oder wenn während des Schrittes
S 913 das Dokumentfördersignal den Wert 1 erreicht,
vorausgesetzt, daß Dokumente sich innerhalb der Dokumentenschale
304 befinden, indem der Dokumentsensor
311 sich im eingeschalteten Zustand befindet, wird der
Motor 301 zum Antrieb des Förderbandes und der Motor 302
zur Förderung des Dokumentes während des Schrittes S 915
angeschaltet, nachdem während des Schrittes S 914 zuvor
das Dokumentfördersignal auf den Wert 0 zurückgesetzt
worden war.
Die Dokumentförderunterroutine wird dann während des
Schrittes S 916 entsprechend Fig. 21 durchgeführt.
Während des Schrittes S 918 wird das Abtastbeendigungssignal
auf den Wert 1 gebracht, sobald während des
Schrittes S 917 der Abtastvorgang entsprechend der Anzahl
von eingestellten Dokumenten auf der Dokumentenschale
wiederholt worden ist.
Sobald während des Schrittes S 919 das Signal der Abtastbeendigung
auf den Wert 1 gestellt wird, erfolgt
während des Schrittes S 920 eine Rückstellung auf den
Wert 0, worauf während des Schrittes S 921 entsprechend
Fig. 22 die Dokumentabgabeunterroutine durchgeführt
wird.
Fig. 21 zeigt ein Flußdiagramm der Dokumentzuführunterroutine.
Wenn während des Schrittes S 922 der Dokumentfördersensor
310 aufgrund des Förderns eines Dokumentes in den
eingeschalteten Zustand gelangt, wird während des Schrittes
S 923 ein Signal K in den Zustand 1 gebracht, während
der Zeitgeber A 1 aktiviert wird. Dieser Zeitgeber A 1
wird zum Arretieren des Dokumentfördermotors 302 verwendet
um zu verhindern, daß nach der Förderung eines
Dokumentes eine ungewünschte Förderung eines nächsten
Dokumentes stattfindet. Der Zeitgeber A 1 ist demzufolge
derart eingestellt, daß derselbe abschaltet, sobald das
eine Dokument in eine Position gelangt, in welcher es
von dem Förderband 205 erfaßt wird. Wenn dann während
des Schrittes S 924 das Signal K den Wert 1 erreicht und
dabei die rückwärtige Flanke des Signals des Dokumentenfördersensors
310 festgestellt wird, was dem rückwärtigen
Ende des jeweiligen Dokumentes entspricht, erfolgt
eine Rückstellung auf den Wert 0, während gleichzeitig,
d. h. während des Schrittes S 926, der Zeitgeber A 2 gestartet
wird. Der Wert des Zeitgebers A 2 entspricht
dabei dem Zeitintervall, welches erforderlich ist, damit
das rückwärtige Ende des Dokumentes an eine vorgegebene
Position der Dokumentenglasplatte gelangt.
Wenn dann während des Schrittes S 927 der Zeitgeber A 1
abschaltet, wird während des Schrittes S 928 der Dokumentfördermotor
302 gestoppt. Wenn dann während des
Schrittes S 929 der Zeitgeber A 2 abschaltet, wird während
des Schrittes S 930 der Förderbandmotor 301 gestoppt,
worauf während des Schrittes S 931 ein Dokumentstandardpositionssignal
an die CPU 1 geleitet wird.
Fig. 22 zeigt ein Flußdiagramm der Dokumentabgabeunterroutine
S 921.
Falls während des Schrittes S 932 mit Hilfe des Dokumentdetektorsensors
331 festgestellt wird, daß wenigstens
ein Dokument sich in der Dokumentenschale befindet,
wird während des Schrittes S 933 das Dokumentfördersignal
auf den Wert 1 gebracht. Falls dies nicht der
Fall ist, wird während des Schrittes S 934 der Transportbandmotor
305 in der normalen Antriebsrichtung zum
Drehen gebracht, worauf während des Schrittes S 935 der
Zeitgeber B aktiviert wird. Dieser Zeitgeber B besitzt
dabei eine ausreichend lange Zeit, um ein Dokument von
der Dokumentenplatte abzugeben, selbst wenn die jeweilige
Kopiermaschine zum Kopieren der längstmöglichen
Dokumente verwendet wird. Sobald der Zeitgeber B abschaltet,
wird während des Schrittes S 937 der Transportbandmotor
301 abgeschaltet.
Fig. 23 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 904 zur
Festlegung der Dokumentgröße.
Sobald der Dokumentsensor 311 während des Schrittes S 938
das obere Ende eines Dokumentes feststellt, wird während
des Schrittes S 939 der Zeitgeber DU aktiviert. Sobald
während des Schrittes S 940 das untere Ende des jeweiligen
Dokumentes an dem Sensor vorbeigeführt wird, wird
der Zeitgeber DU während des Schrittes S 941 entaktiviert.
Die Länge des Dokumentes ergibt sich dabei aufgrund des
Produktes der von dem Zeitgeber DU gemessenen Zeit und
der Fördergeschwindigkeit. Die festgestellte Länge wird
dann während des Schrittes S 942 in dem Register A gespeichert.
Falls der innerhalb des Registers A gespeicherte
Wert während des Schrittes S 943 kleiner oder gleich 182 mm
ist, wird während des Schrittes S 944 die Dokumentgröße
als B 5-Querformat festgelegt. Falls dieselbe während
des Schrittes S 945 als kleiner oder gleich 210 mm festgestellt
wird, wird das Dokumentformat während des
Schrittes S 946 als A 4-Querformat festgelegt. Falls dann
während des Schrittes S 947 die Größe kleiner oder gleich
210 mm festgestellt wird, wird während des Schrittes S 948
das Dokumentformat als B 5-Längsformat eingestellt. Falls
dann während des Schrittes S 949 die Größe gleich oder
kleiner 257 mm festgestellt wird, wird die Dokumentengröße
auf den Wert A 4-Längsformat eingestellt. Während
des Schrittes S 951 wird schließlich noch festgestellt,
ob das Dokument kleiner oder gleich 364 mm ist, in welchem
Fall die Dokumentengröße als B 4 festgelegt ist.
Wenn zu allerletzt während des Schrittes S 952 ein Wert
größer als 364 mm ermittelt wird, wird die Dokumentgröße
während des Schrittes S 953 als A 3 festgelegt.
Um die Dokumentengröße genauer zu erfassen, kann seitlich
von dem Sensor 310 ein weiterer Sensor vorgesehen
sein, um auf diese Weise Dokumente zu erfassen,welche
dieselbe Länge, jedoch unterschiedliche Breite besitzen,
so wie dies beispielsweise bei A 4-Querformat und A 5-
Längsformat der Fall ist.
Fig. 24 zeigt ein Flußdiagramm der Unterroutine S 905
zur Betriebsmoduswahl.
Sobald der Betriebsmodulschalter 320 angeschaltet wird,
wird der AMS-Betriebszustand gewählt, falls anhand der
vorderen Kante des Signals des Schalters 320 festgestellt
wird, daß die LED-Anzeige 320 angeschaltet ist,
was den APS-Betriebszustand bedeutet. Dieser folgt innerhalb
der Schritte S 954, S 955, S 956 und S 957. Falls jedoch
die LED-Anzeige 320 b angeschaltet ist, was den
AMS-Betriebszustand bedeutet, wird der Betriebszustand
auf den manuellen Modus innerhalb der Schritte S 958,
S 959 und S 960 umgeschaltet.
In anderen Fällen wird innerhalb der Schritte S 961 und
S 962 der Betriebszustand auf den APS-Betriebszustand geschaltet.
Bei der beschriebenen Ausführungsform kann eine der
vier Papierförderöffnungen mit Hilfe der Tasten 503 bis
506 als bevorzugte Förderöffnung gewählt werden. Es ist
jedoch ebenfalls möglich, dieselbe entsprechend einer
vorgegebenen Reihenfolge zu wählen, indem beispielsweise
eine Prioritätsreihenfolge der ersten, der dritten, der
zweiten und dann der vierten vorgenommen wird. Um diese
erwähnte Prioritätsreihenfolge festzulegen, können die
zur Einstellung der Kopienanzahl verwendeten Tasten
60 bis 69 verwendet werden.
Wenn bei Festlegung der obengenannten Reihenfolge im
Bereich der vierten Papierabgabeöffnung das Fehlen von
Papier festgestellt wird, ergibt sich die Möglichkeit,
daß eine Suche gemacht wird, um eine Papierabgabeöffnung
zu finden, in welcher eine Kassette mit Kopierpapier
vorhanden ist, dessen Größe dieselbe Größe aufweist,
wie die der vierten Papierabgabeöffnung. Falls
dies der Fall ist, wird die jeweilige Papierabgabeöffnung
gewählt, um den Restkopiervorgang durchzuführen.
Claims (1)
- Kopiermaschine mit einer Mehrzahl von Papierfördereinrichtungen, einem Dokumentgrößendetektor sowie einer Festlegeinrichtung, mit welcher jene Papierfördereinrichtung festlegbar ist, wenn die Kopierpapiere mit der geeigneten Größe, wie das festgestellte Dokument besitzt, sowie einer bildbildenden Einrichtung, mit welcher ein Bild des Dokumentes auf das durch die festgelegte Papierfördereinrichtung transportierte Kopierpapier herstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine manuelle Festlegeinrichtung vorgesehen ist, mit welcher die vorrangig zu verwendende Papierabgabeeinrichtung ansteuerbar ist, wobei diese manuelle Festlegeinrichtung diese Papierabgabeeinrichtung nur ansteuert, wenn in ihr Kopierpapier mit der zum Kopieren des Dokumentes geeigneten Größe vorhanden sind, und andernfalls eine andere Papierabgabeeinrichtung ansteuert, welche Papier mit der geeigneten Größe enthält.
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Owner name: MINOLTA CO., LTD., OSAKA, JP |