DE3729084C2 - Verfahren zur Verbindung von Chassis und Karosserie von Personenkraftwagen und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Verbindung von Chassis und Karosserie von Personenkraftwagen und Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Gattungsbildend ist die DE 35 45 449 A1.
Bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen besteht zunehmend das
Bestreben, einzelne Teile nicht mehr separat zu montieren, sondern
mehrere Teile zu vormontierten Baugruppen zusammenzufassen und
diese größere Baueinheit dann im Fahrzeug einzubauen. Hierdurch
können Verbesserungen und Erleichterungen der Arbeitsbedingungen
und Montageoperationen erreicht werden.
So zeigt beispielsweise die DE 31 49 083 A1 eine vormontierte
Baueinheit für den Cockpit-Bereich von Personenkraftwagen und
ein Verfahren zum Einbau einer solchen Baueinheit in der Karosserie.
Hierbei sind die Bestandteile der Cockpit-Baueinheit auf
einem Montagerahmen in losem Verbund zusammengefaßt und fixiert,
und die Baueinheit wird anschließend durch eine der vorderen
Seitentüröffnungen der Karosserie in den Fahrgastraum eingefahren
und mit der Stirnwand verschraubt.
Da die Verhältnisse bei einem Cockpit sowohl in konstruktiver
wie auch in funktioneller Hinsicht anders liegen als bei einem
Chassis - beispielsweise sind bei der bekannten Cockpit-Baueinheit
alle Schrauben im wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung
gerichtet und die Verschraubung der Baueinheit mit der Stirnwand
muß vom Motorraum her erfolgen - lassen sich die aus der
DE 31 49 083 A1 entnehmbaren Maßnahmen nicht ohne weiteres auf
ein Verfahren zur Verbindung von Chassis und Karosserie, mit
dem sich ja die vorliegende Anmeldung befaßt, übertragen.
Durch die DE 25 11 877 C2 ist eine Vorrichtung zum Anbringen
der einzelnen Teile des Fahrgestells an einer Automobil-
Karosserie bekannt geworden. Die bekannte Vorrichtung besitzt eine
Plattform, an deren vorderem und hinterem Stirnende je ein einen
Tisch für Einzelteile des Fahrgestells aufnehmender Rahmen mit
einem oben angeordneten Halteelement für die Karosserie angeordnet
ist, wobei der Tisch auf die Halteelemente für die
Karosserie zu- und wegbewegbar an den Rahmen heb- und senkbar
geführt ist. Hierbei ist der Tisch auf eine Höhe anhebbar, in
der er entweder unmittelbar und/oder über die auf ihm liegenden
Einzelteile des Fahrgestells die Halteelemente vom Gewicht der
Karosserie entlastet, so daß diese von der Karosserie entfernbar
sind und die Karosserie zusammen mit den Einzelteilen des
Fahrgestells mit dem Tisch abgesenkt werden kann.
Die Maßnahmen nach DE 25 11 877 C2 haben indessen nicht den
Einbau des Chassis als vormontierte Baueinheit zum Gegenstand;
sie zielen vielmehr lediglich darauf ab, zu ermöglichen, daß
Karosserie und Fahrgestell nach dem Zusammenbau in eine für
eine bequeme Arbeit geeignete Höhe des Tisches für die weitere
Zusammenbauarbeit abgesenkt werden können.
Aus der DE 33 37 160 A1 ist es bekannt,
daß ein automatisches Schraubersystem zur Betätigung
der Schraubspindeln vertikal nach oben in eine Stellung unmittelbar
unterhalb des Aufnahmerahmens bewegt wird und anschließend
die automatische Betätigung der Schraubspindeln
durch das Schraubersystem und hierbei die Verschraubung der
Chassisteile mit der Karosserie erfolgt. Es handelt sich
jedoch bei diesen bekannten motorisch betätigten Schraubwerkzeugen
nicht um Schraubspindelrahmen im Sinne der vorliegenden
Erfindung, sondern vielmehr um sogenannte Schraubstationen,
die in Fließband-Laufrichtung einander nachfolgend
angeordnet sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, Schraubsystem und zugehöriges
Tragsystem so zu konzipieren und zu betätigen, daß, während
Chassis und Karosserie zusammengefügt und zentriert werden,
gleichzeitig eine Bestückung mit Schrauben und Muttern für
einen weiteren Arbeitsgang erfolgen kann, und somit den durch
Zusammenfassung von Einzelteilen in vormontierten Baueinheiten
zu erzielenden Rationalisierungs- und Verbesserungseffekt für
den Zusammenbau von Chassis und Karosserie von Personenkraftwagen
zu optimieren.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe bei einem Verfahren der
eingangs bezeichneten Art durch die im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
Durch den erfindungsgemäßen Schraubspindelrahmen, der - im
Unterschied zum Stand der Technik - als vom Hubtisch losgelöste
Bearbeitungseinheit konzipiert ist, wird der Vorteil erzielt,
daß der Hubtisch bereits wieder in seine Ausgangsposition
zurückfahren kann, während die Verschraubung von Chassis und
Karosserie durch den Schraubspindelrahmen erfolgt. Umgekehrt
ist es aufgrund dieser Konzeption möglich, den Schraubspindelrahmen
mit Schrauben und Muttern zu bestücken, während das
Zusammenfügen und Zentrieren von Chassis und Karosserie mittels
des Hubtisches vorgenommen wird. Durch die Erfindung werden im
einzelnen folgende Vorteile realisiert:
- - sicheres Fügen bei den gegebenen Toleranzen,
- - hohe Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit in den Automatikstationen,
- - hohe Flexibilität bei Modellwechsel bzw. Modelländerungen (Mixbetrieb von alten und neuen Modellen),
- - ca. 10 Prozent Reserve für zusätzliche Operationen bei Modellwechsel, Modelländerung und Operationsverlegung in der Vormontage,
- - Inspektion am Ende der Vormontage und nach der Verbindung Chassis/Karosserie,
- - weitere Erhöhung der Typenvielfalt mit geringstmöglichem Aufwand und ohne Kapazitätseinschränkungen,
- - Handmontagen taktunabhängig bei kontinuierlichem Werkstück transport,
- - Optimierung der Materialbereitstellung im Hinblick auf Wegzeiten des Montagepersonals (das Werkstück/Montageteil kommt zur Einbaustelle),
- - Konstruktionsänderungen an den Modellen wirken sich nur bei Spezialwerkzeugen und -aufnahmen kostenmäßig aus.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist Patentanspruch
2 zu entnehmen. Durch die betreffenden Maßnahmen können
manuelle Justierarbeiten vermieden werden.
Die Erfindung läßt sich ferner durch die Maßnahmen des Patentanspruchs
3 weiterbilden.
Eine insbesondere im Sinne der Merkmale des Patentanspruchs 2
vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann Patentanspruch 4 entnommen werden. Der Aufnahmerahmen
als solcher kann hierbei auf einem auf Rollen oder dergleichen
quer zur Fahrzeuglängsachse verfahrbaren Hubtisch
lösbar angeordnet sein.
Durch die Merkmale des Patentanspruchs 6 wird eine automatische
Justier- bzw. Zentrierbarkeit der Schraubspindeln gegenüber den
zugeordneten Schraubverbindungsstellen ermöglicht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der in Rede stehenden Vorrichtung
können den Patentansprüchen 7-9 entnommen werden.
Zur weiteren Veranschaulichung und Erläuterung der Erfindung
dienen Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung dargestellt
und nachstehend im einzelnen beschrieben sind. Es zeigt:
Fig. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrich
tung, in Seitenansicht, während der ersten Hubphase
von Aufnahmerahmen mit vormontiertem Chassis,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 (schematisiert, ohne
Chassis und dessen Tragelemente), in Vorderansicht,
Fig. 3 den Gegenstand von Fig. 1, nach Beendigung der
Hubphase der Chassis-Baueinheit,
Fig. 4 den Gegenstand von Fig. 1 und 3, jedoch zu einem
zeitlich nach der in Fig. 3 gezeigten Situation
liegenden Zeitpunkt,
Fig. 5 - anhand einer Darstellung entsprechend Fig. 1,
3 und 4 - die Verschraubung von Chassis und Karosse
rie (automatische Schraubstation),
Fig. 6 eine Separatdarstellung (in Seitenansicht) des
bereits aus Fig. 1 und 3 bis 5 ersichtlichen Aufnahme
rahmens für die Chassis-Baueinheit,
Fig. 7 den Gegenstand von Fig. 6, in Draufsicht,
Fig. 8 eine Ausführungsform eines automatischen Schrauber
systems, in Draufsicht betrachtet,
Fig. 9 den Gegenstand von Fig. 8, in Seitenansicht (Schnitt
IX-IX in Fig. 8),
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Anlage nach Fig. 1 bis 5,
Fig. 11 eine Separatdarstellung (in Seitenansicht) des
bereits aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen Schraubspin
delrahmens,
Fig. 12 den Gegenstand von Fig. 11, in Draufsicht, und
Fig. 13 eine vergrößerte, aber stark schematisierte Darstel
lung der in Fig. 3 mit "A" bezeichneten Einzelheit,
in Seitenansicht.
Nach Fig. 1 bis 5 bezeichnet 10 die Karosserie eines Personen
kraftwagens. Sie ist an einem Gehänge 11 aufgehängt, das
mittels Rollen 12 an einer Schienenführung 13 in Pfeilrichtung
14 verfahrbar ist. Der Antrieb erfolgt durch eine Kette 15.
Unterhalb der Karosserie 10, auf dem Boden 16 der Montagehalle,
ist ein Hubtisch 17 mittels Rollen 18, 19 auf quer zur Fahrzeug
längsachse gerichteten Schienen 20, 21 verfahrbar gelagert.
Der Hubtisch 17 besitzt eine Tragplatte 22, die - wie aus
Fig. 3 zu erkennen ist - durch einen scherenartig ausgebildeten
Hebelmechanismus 23 angehoben werden kann. Auf der Tragplatte
22 des Hubtisches 17 ist ein insgesamt mit 24 bezifferter
Aufnahmerahmen angeordnet, der ein als vormontierte Baueinheit
ausgebildetes Chassis 25 (sog. Chassis-Modul) trägt. Im einzel
nen ist zu erkennen ein frontal angeordneter Motor 26 mit
angeflanschtem Getriebe 27 und Kardanwelle 28, die Vorderachse
29 mit Federbeinen 30, die Hinterachskonstruktion 31 mit
Federung 32, und ein Auspuffsystem 33. Selbstverständlich
kann der Chassis-Modul 25 noch weitere Teile enthalten, die
im einzelnen aus Fig. 1 und 3 nicht entnehmbar sind.
Die einzelnen Chassis-Teile, z. B. 26 bis 33, sind auf dem
Aufnahmerahmen 24 ihrer endgültigen Montageposition im Fahrzeug
entsprechend einander zugeordnet und fixiert. Wie insbesondere
Fig. 6 und 7 zeigen, besteht hierzu der Aufnahmerahmen 24
aus einem durchgehenden Tragrahmen 34, auf dem drei Aufnahmeplat
ten 35, 36 und 37, jeweils mittels vier Kugeln 38, schwimmend
zueinander gelagert sind. Dadurch können Toleranzen ausgeglichen
werden. Die Beweglichkeit der Aufnahmeplatten 35, 36, 37
hält sich jedoch in engen Grenzen, wie aus den entsprechend
kleinen Abständen der Aufnahmeplatten 35, 36, 37 zueinander
hervorgeht (vgl. insbesondere Fig. 6 und 7).
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, trägt beispielsweise die
Aufnahmeplatte 35 den Motor 26 und die Vorderachse 29, 30.
Die genannten Teile sind hierbei auf jeweils zwei Zentrierbolzen
39, 40 abgesteckt. Entsprechend sind auch die anderen Chassis-
Teile auf den beiden übrigen Aufnahmeplatten 36, 37 angeordnet
bzw. fixiert.
An den Aufnahmeplatten 35, 36, 37 sind des weiteren Justier-
und Zentrierdorne (siehe hierzu Bezugszeichen 67 in Fig.
13) angebracht, die beim Anheben des Aufnahmerahmens 24 durch
den Hubtisch 17, 22 (vgl. Fig. 3) in zugeordnete Justier-
und Zentrierausnehmungen (siehe hierzu Bezugszeichen 68 in
Fig. 13) an der Unterseite der Karosserie 10 eingreifen und
auf diese Weise - ermöglicht auch durch die schwimmend gelager
ten Aufnahmeplatten 35, 36, 37 - die einzelnen Chassiskomponen
ten entsprechend zur Karosserie 10 ausrichten.
Nach den im Vorstehenden beschriebenen Vorgängen wird - wie
Fig. 3 erkennen läßt - der angehobene Aufnahmerahmen 24 mit
dem Gehänge 11 lösbar verbunden. Die Tragplatte 22 des Hubti
sches 17 kann nun wieder in ihre Ausgangsposition (Fig. 1)
abgesenkt werden. Anschließend wird die Karosserie 10 - zusammen
mit dem am Gehänge 11 befestigten und dem (noch nicht an
der Karosserie 10 montierten) Chassis-Modul 25 - aus der
durch Fig. 1 repräsentierten Station in Pfeilrichtung 41
in eine weitere Station (vgl. Fig. 4 und 5) verfahren.
In der aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen Station - es handelt
sich hier um die sogenannte Schraubstation - erfolgt nun
die Montage der Chassis-Teile an der Karosserie 10 durch
automatisches Verschrauben. Hierzu fährt ein insgesamt mit
42 bezeichneter Schraubspindelrahmen - nachdem er mit Schrauben
bzw. Muttern beladen worden ist - von der Seite her ("Schubladen
prinzip") in die aus Fig. 4 ersichtliche Position unterhalb
der Karosserie 10 bzw. des Aufnahmerahmens 24. Der Schraub
spindelrahmen 42 besteht - ähnlich wie auch der Aufnahmerahmen
24 (vgl. Fig. 1, 3, 6 und 7 sowie zugehörige Beschreibung)
- aus drei schwimmend zueinander gelagerten Schraubspindel
platten, die in Fig. 4, 5, 11 und 12 mit 43, 44 und 45 beziffert
sind. Die drei Schraubspindelplatten 43, 44, 45 sind wiederum
(wie die Aufnahmeplatten 35, 36, 37 des Aufnahmerahmens 24)
mittels je vier Kugeln 46 auf einem durchgehenden Tragrahmen
47 gelagert (siehe insbesondere Fig. 11).
Wie Fig. 4, 5 und insbesondere Fig. 11 und 12 weiterhin verdeut
lichen, ist der Schraubspindelrahmen 42 mit mehreren automatisch
betätigbaren, vertikal ausgerichteten Schraubspindeln 48
bestückt, die in Fig. 12 als mit kleinen Rechtecken eingerahmte
Kreuze kenntlich gemacht sind. Anzahl und räumliche Zuordnung
der Schraubspindeln 48 (wie sie insbesondere aus Fig. 12
ersichtlich sind) entsprechen den Schraubverbindungsstellen
der einzelnen Teile des Chassis-Moduls 25 mit der Karosserie
10. Konstruktive Übereinstimmung mit dem Aufnahmerahmen 24
besteht ferner dahingehend, daß auch der Schraubspindelrahmen
42 Justier- und Zentrierdorne (nicht gezeigt) besitzt, die
in der aus Fig. 5 ersichtlichen Position mit entsprechenden
Justier- bzw. Zentrierausnehmungen des Aufnahmerahmens 24
kooperieren. Die Schraubspindeln 48 sind in den Schraubspindel
platten 43, 44, 45 kardanisch gelagert und tragen dadurch -
ebenso wie die schwimmende Anordnung der Schraubspindelplatten
als solche - dazu bei, gewisse Fertigungstoleranzen an Karosse
rie 10 und/oder Chassis-Modul 25 auszugleichen.
Auch in der - in Fig. 4 und 5 veranschaulichten - sogenannten
Schraubstation ist nun wieder ein Hubtisch - hier insgesamt
mit 49 bezeichnet - vorhanden, der ähnlich wie bei der Ausfüh
rungsform nach Fig. 1 und 3 ausgebildet sein kann und demgemäß
eine durch ein scherenartiges Hebelsystem 50 anhebbare Trag
platte 51 aufweist.
Nachdem nun - wie bereits oben erwähnt - der Schraubspindel
rahmen 42 von der Seite her in die aus Fig. 4 ersichtliche
Position unterhalb des Aufnahmerahmens 24 bewegt worden ist,
wird er von der Tragplatte 51 des Hubtisches 49 übernommen
und vertikal nach oben gefahren, bis er die in Fig. 5 angedeu
tete Position erreicht hat. Hierbei greifen die Justier-
bzw. Zentrierdorne des Schraubspindelrahmens 42 in entspre
chende Justier- und Zentrierbuchsen am Aufnahmerahmen 24
ein. Dadurch werden die Schraubspindeln 48 exakt auf die
entsprechenden zugeordneten Befestigungsstellen der Karosserie
10 ausgerichtet und fixiert.
Der Hubtisch 49, 51 fährt nun wieder in seine aus Fig. 4
ersichtliche untere Ausgangsposition zurück und übernimmt
dort mit seiner Tragplatte 51 ein insgesamt mit 52 bezeich
netes automatisches Schraubersystem. Fig. 8 und 9 machen
deutlich, daß das Schraubersystem 52 aus einem auf Füßen
53, 54 ruhenden Rechteckrahmen 55 besteht, der innerhalb
des von ihm eingerahmten Rechtecks zwei im Abstand voneinander
angeordnete, quergerichtete Führungsschienen 56, 57 trägt.
An jeder der beiden Führungsschienen 56, 57 ist ein Schraub
spindel-Antriebsmotor 58 bzw. 59 (im folgenden mit "Schrauber"
bezeichnet) in mehreren Richtungen bzw. Ebenen (vgl. Pfeile
60 bis 62 in Fig. 8 und 9) verfahrbar angeordnet.
Zur Betätigung der Schraubspindeln 48 des Schraubspindelrahmens
42 durch das automatische Schraubersystem 52 wird dieses
- wie in Fig. 5 gezeigt - durch den Hubtisch 49, 51 vertikal
nach oben in eine Stellung unmittelbar unterhalb des mit
dem Aufnahmerahmen 24 verbundenen Schraubspindelrahmens 42
gefahren. Die beiden Schrauber 58, 59 fahren nun die einzelnen
Schraubspindeln 48 nacheinander ab und verschrauben die Chassis-
Teile (z. B. 26 bis 33, vgl. Fig. 1) mit der Karosserie 10.
Danach fährt der Hubtisch 49, 51 mit dem Schraubersystem
52 vertikal nach unten ab. In einer mittleren Stellung legt
sich der Schraubspindelrahmen 42 auf einen Querförderer auf
und wird seitlich zum erneuten Beladen mit Schrauben herausge
fördert.
Obwohl nun also die für die Montage der Chassis-Teile an
der Karosserie 10 erforderlichen Schraubverbindungen hergestellt
sind, bleibt der Aufnahmerahmen 24 zunächst noch mit dem
Gehänge 11 verriegelt. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß
in einer nachfolgenden Station (vgl. Pfeilrichtung 63 in
Fig. 5) noch (eventuell erforderliche) Reparaturarbeiten
durchgeführt werden können. Anschließend wird dann der Aufnahme
rahmen 24 vom Gehänge 11 gelöst, kann nun aus dem Bereich
des Fahrzeugs herausbewegt und einer erneuten Bestückung
mit Chassis-Teilen zugeführt werden.
Aus Fig. 10 ist ersichtlich, daß - wenn die Karosserie 10
in die erste Station (vgl. auch Fig. 1 und 3) gefahren wird
- zunächst beidseitig der Karosserie 10 je ein Aufnahmerahmen
24 angeordnet ist. Die beiden Aufnahmerahmen 24 werden nicht
gleichzeitig mit Chassisteilen bestückt, sondern nacheinander,
und zwar derart, daß die Bestückung des zweiten Aufnahmerahmens
in der Zeit stattfindet, während derer der erste Aufnahmerahmen
sich unter der Karosserie 10 befindet und die auf ihm angeordne
ten Chassisteile mit der Karosserie verschraubt werden (Fig. 1,
3 bis 5). Für die nächstfolgende Karosserie steht dann der
inzwischen mit Chassis-Teilen bestückte zweite Aufnahmerahmen
bereit, während dann wieder die Bestückung des ersten Aufnahme
rahmens beginnen kann, und so fort.
Fig. 13 zeigt nun eine Möglichkeit auf, wie Probleme, die
sich beim Einbau des Chassis-Moduls 25 aufgrund der Hinterachs
federn 32 ergeben können, zweckmäßigerweise gelöst werden.
Es bezeichnet 24 den (rückwärtigen) Aufnahmerahmen mit Tragrah
men 34 und darauf schwimmend angeordneter Aufnahmeplatte
37. Die Aufnahmeplatte 37 trägt die (stark schematisiert
angedeutete) Hinterachskonstruktion 31 mit Hinterachsfeder
32 und einem zugeordneten Stoßdämpfer 64. Beim Einfahren
des Chassis-Moduls 25 in die Karosserie 10 baut sich in den
Hinterachsfedern 32 eine Kraft F auf, die - wie in einem
Kräfteparallelogramm 65 veranschaulicht - aufgrund ihrer
Schräglage (Winkel α zur Vertikalen) in eine Horizontalkomponen
te Fx und eine Vertikalkomponente Fy zerlegbar ist. Die Vertikal
komponente Fy dieser Federvorspannung versucht nun, Karosserie
10 und Aufnahmeplatte 37 in Vertikalrichtung auseinanderzudrüc
ken, wohingegen die Horizontalkomponente Fx bestrebt ist,
die Aufnahmeplatte 37 in Horizontalrichtung (Pfeil 66) zu
verschieben. Fig. 13 macht deutlich, daß das Verschieben
der Aufnahmeplatte 37 durch auf der Aufnahmeplatte 37 vertikal
angeordnete Justier- und Zentrierdorne verhindert wird, von
denen einer in Fig. 13 dargestellt und mit 67 beziffert ist.
Der Justier- und Zentrierdorn 67 wirkt mit einer zugeordneten
Justier- und Zentrierausnehmung 68 in der Karosserie 10 zusam
men. Wichtig ist, daß der Justier- und Zentrierdorn 67 in
die Justier- und Zentrierausnehmung 68 der Karosserie 10
einfädelt, bevor sich in der Feder 32 eine Kraft aufbaut.
Um dieses Erfordernis zu ermöglichen, ist der Justier- und
Zentrierdorn 67 "teleskopierbar" ausgebildet. Zu diesem Zweck
besitzt er drei Anschläge 69, 70, 71, und zwischen der Aufnahme
platte 37 und dem Anschlag 70 ist eine Schraubendruckfeder
72 angeordnet, die ein federndes Verschieben des Dorns 67
in Pfeilrichtung 73 bis auf Blocklänge der Feder 72 gestattet.
Der Anschlag 69 liegt währenddessen an der Unterseite der
Karosserie 10 an.
Um eine Verbiegung der Justier- und Zentrierdorne 67 und
damit einen negativen Einfluß auf die Fügetoleranzen gering
zu halten, muß der Durchmesser der Justier- und Zentrierdorne
67 entsprechend groß gewählt werden.
Darüber hinaus sollte zweckmäßigerweise die Vorspannkraft
der Hinterachsfedern 32 über eine externe Vorrichtung aufgenom
men bzw. kompensiert werden, um so das bereits oben erwähnte
Auseinanderbiegen von Karosserie 10 und Aufnahmeplatte 37
wirksam zu verhindern.
Claims (9)
1. Verfahren zur Verbindung von Chassis und Karosserie von
Personenkraftwagen, wobei die Teile des Chassis auf einer
Vormontagelinie mittels eines Montagerahmens (sogenannter
Aufnahmerahmen) zusammengefaßt und zueinander fixiert
werden, derart, daß das Chassis vor seiner Verbindung
mit der Karosserie bereits eine vormontierte Baueinheit
bildet, und wobei der Montagerahmen nach dem Verschrauben
von Chassis und Karosserie von dem Chassis gelöst und in
seine Ausgangsposition zurückbewegt wird, wobei die an
einem verfahrbaren Gehänge aufgehängte Karosserie mittels
des Gehänges in gleichbleibender Höhe an einer oberhalb
des Gehänges installierten Schienenführung in Montageposition
oberhalb des die vormontierte Chassis-Baueinheit
tragenden Aufnahmerahmens gefahren wird und anschließend
nur der Aufnahmerahmen - mittels eines Hubtisches -
vertikal in Richtung der Karosserie verfahren wird, bis
die Chassis-Baueinheit ihre Einbauposition mit Bezug auf
die Karosserie erreicht hat, wobei anschließend der Aufnahmerahmen
mit dem Gehänge lösbar verbunden wird und
danach die Verschraubung der Chassisteile mit der Karosserie
erfolgt, wobei anschließend der Aufnahmerahmen vom Gehänge
gelöst, aus dem Bereich der Karosserie wegbewegt und
einer erneuten Bestückung mit Chassisteilen zugeführt
wird, wobei ferner nach Herstellung der lösbaren Verbindung
von Aufnahmerahmen und Karosserie Hubtisch
und Aufnahmerahmen voneinander entfernt
werden und anschließend die Verschraubung von Chassis
und Karosserie erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Schraubspindelrahmen (42)
mit motorisch betätigbaren Schraubspindeln (48) von der
Seite her so unter den Aufnahmerahmen (24) bewegt wird,
daß die Schraubspindeln (48) den jeweiligen Verbindungsstellen
von Chassis (25) und Karosserie (10) zugeordnet
sind, und daß der Schraubspindelrahmen (42) anschließend
von einem gesonderten Hubtisch (49) übernommen und vertikal
nach oben in seine Arbeitsposition unterhalb des Aufnahmerahmens
(24) gefahren und mit dem Aufnahmerahmen (24)
lösbar verbunden wird und daß anschließend der gesonderte
Hubtisch (49) wieder in seine untere Ausgangsposition
zurückfährt, dort ein automatisches Schraubersystem (52)
übernimmt, dieses zur Betätigung der Schraubspindeln (48)
vertikal nach oben in eine Stellung unmittelbar unterhalb
des mit dem Aufnahmerahmen (24) verbundenen Schraubspindelrahmens
(42) bewegt und daß anschließend die automatische
Betätigung der Schraubspindeln (48) durch das
Schraubersystem (52) und hierbei die Verschraubung der
Chassisteile (z. B. 26-33) mit der Karosserie (10) erfolgt,
und daß der Hubtisch (49) danach mit dem Schraubersystem
(52) vertikal nach unten fährt, und daß in einer
mittleren Stellung der Schraubspindelrahmen (42) auf
einen Querförderer aufgelegt und seitlich zum erneuten
Beladen mit Schrauben herausgefördert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Erreichen der Montageposition
von Chassis (25) und Karosserie (10), aber
noch vor dem lösbaren Verbinden des Aufnahmerahmens (24)
mit dem Gehänge (11), eine automatische Zentrierung des
Aufnahmerahmens (24) bzw. der auf ihm angeordneten
Chassisteile (z.B. 26-33) gegenüber der Karosserie (10)
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die automatische Verschraubung
von Chassis und Karosserie durch die einzelnen Schraubspindeln
(48) nacheinander abfahrende, beweglich am
Schraubersystem angeordnete, motorisch betätigbare
Schrauber (58, 59) erfolgt.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmerahmen (24) aus
mehreren, vorzugsweise drei, auf einem durchgehenden Tragrahmen
(34) schwimmend zueinander gelagerten Aufnahme
platten (35, 36, 37) besteht, und daß an den Aufnahmeplatten
(35, 36, 37) Justier- und Zentrierdorne (67)
angeordnet sind, die in Montageposition von Chassis (25)
und Karosserie (10) in zugeordnete Justier- und Zentrierausnehmungen
(68) der Karosserie (10) eingreifen (Fig. 6,
7 und 13).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmerahmen (24) auf
einem auf Rollen (18, 19) oder dergleichen quer zur
Fahrzeuglängsachse verfahrbaren Hubtisch (17) lösbar
angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubspindelrahmen (42)
aus mehreren, vorzugsweise drei, schwimmend zueinander
gelagerten Schraubspindelplatten (43, 44, 45) besteht,
und daß an den Schraubspindelplatten (43, 44, 45) Justier-
und Zentrierdorne angeordnet sind, die mit zugeordneten
Justier- und Zentrierausnehmungen im Aufnahmerahmen (24)
zusammenwirken.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubspindeln (48) im
Schraubspindelrahmen (42) kardanisch gelagert sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4-7,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Hubtische, jeweils mit
zugeordnetem Aufnahmerahmen (24) vorgesehen sind, derart,
daß der eine Aufnahmerahmen bereits mit neuen Chassisteilen
(z.B. 26-33) bestückt werden kann, während sich
der andere Aufnahmerahmen mit der vormontierten Chassis-
Baueinheit (25) in Montageposition an der Karosserie (10)
befindet (Fig. 10).
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1, 2 oder 3, insbesondere nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schraubersystem (52)
einen Rechteckrahmen (55) aufweist, der innerhalb des
von ihm eingerahmten Rechtecks zwei im Abstand voneinander
angeordnete, quer gerichtete Führungsschienen (56, 57)
trägt, an denen jeweils ein motorisch betriebener
Schrauber (58, 59) in mehreren Richtungen bzw. Ebenen
(60-62) verfahrbar angeordnet ist (Fig. 8 und 9).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873729084 DE3729084C2 (de) | 1987-09-01 | 1987-09-01 | Verfahren zur Verbindung von Chassis und Karosserie von Personenkraftwagen und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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