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DE3727833A1 - Gehaeuseeinheit zur aufnahme des hauptverteilers eines fernmelde-, insbesondere kommunikationssystems - Google Patents

Gehaeuseeinheit zur aufnahme des hauptverteilers eines fernmelde-, insbesondere kommunikationssystems

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DE3727833A1
DE3727833A1 DE19873727833 DE3727833A DE3727833A1 DE 3727833 A1 DE3727833 A1 DE 3727833A1 DE 19873727833 DE19873727833 DE 19873727833 DE 3727833 A DE3727833 A DE 3727833A DE 3727833 A1 DE3727833 A1 DE 3727833A1
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DE
Germany
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housing unit
unit according
shaped
separating element
housing
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DE19873727833
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Inventor
Rudolf Knoll
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q1/00Details of selecting apparatus or arrangements
    • H04Q1/02Constructional details
    • H04Q1/14Distribution frames

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Details Of Indoor Wiring (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Gehäuseeinheit zur Aufnahme des Hauptverteilers eines Fernmelde-, insbesondere Kommunikationssystem, in der unter anderem neben den an entsprechenden Trägerelementen befestigten Anschlußverteilerleisten mindestens ein Kabelschacht für die lagegerechte Führung einer Mehrzahl von Kabeln untergebracht ist, wobei die Adern eines jeden Kabels gemäß dem für das System vorgegebenen Rangierplan mit den Anschlüssen der Verteilerleisten verbunden sind.
Mit Hilfe eines solchen Hauptverteilers wird unter Verwendung von Anschlußverteilerleisten die für ein Kommunikationssystem festgelegte Rangierung zwischen dem System, den zu den einzelnen Endeinrichtungen führenden Systemleitungen und den Amtsleitungen vorgenommen. Es wird damit beispielsweise die Rufnummernlage vorgegeben. Durch sogenannte Trennstecker kann eine Auftrennung der über die Beschaltung der Verteilerleisten festgelegten Verbindung der genannten Komponenten erfolgen. Hinsichtlich ihrer Beschaltungsmöglichkeiten weisen derartige Hauptverteiler eine auf den Maximalausbau einer Fernsprechanlage bezogene Größe auf. Bei einem gegenüber dem Maximalausbau geringeren Ausbau der Fernsprechanlage werden also für einen solchen Hauptverteiler Vorleistungen erbracht, die nicht in Anspruch genommen werden.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine für die Erfordernisse eines Hauptverteilers optimal nutzbare Gehäuseeinheit zu schaffen.
Dies wird dadurch erreicht, daß mindestens ein vorzugsweise plattenförmiges, den Kabelschacht in Teilschächte unterteilendes Trennelement, das ganzteilig oder mehrteilig ausgebildet ist, in ein entsprechendes Halterungselement einbringbar ist, das an einer innenseitigen Wandfläche eines Kabelschachtes angebracht ist und daß das Trennelement nach dem Einbringen gegen eine Herausbewegung gesichert ist.
Durch die je nach Bedarf einzufügenden Trennelemente können also in einfacher Weise verschiedene Bereiche zur Kabelführung und zu ihrer Befestigung gebildet werden. Damit wird die Übersichtlichkeit bei der notwendigen Verdrahtung gefördert und das Einlegen der Kabel wesentlich erleichtert. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Gehäuseeinheit hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens auf eine bestimmte Anzahl von Teileinheiten des durch Hinzufügen gleicher Teileinheiten vergrößerbaren Fernmelde- oder Kommunikationssystems abgestimmt ist. Es erfolgt bei einer über diese Anzahl von Teileinheiten hinausgehenden Systemgröße eine entsprechende Erweiterung durch übereinanderstapelbare weitere gleichartige Gehäuseeinheiten, wobei die für die jeweils untere Gehäuseeinheit gebildeten Teilschächte in der darüber angeordneten Gehäuseeinheit fortsetzbar sind oder durch Hinzufügen oder Entfernen von einzelnen Trennelementen eine auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Anordnung der Teilschächte geschaffen werden kann.
Durch die Möglichkeit der Bildung derartiger Teilschächte läßt sich nun also insbesondere bei der erfindungsgemäß vorzunehmenden Aufstockung eines Hauptverteilers Raum für die Verlegung der dadurch zusätzlich aufzunehmenden Kabel schaffen. Es wird dadurch also insbesondere das Einlegen dieser Kabel im Erweiterungsfalle wesentlich erleichtert.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das Trennelement in seinem der Halterungsstelle abgewandten freien Endbereich abgewinkelt. Dieser abgewinkelte Teil besteht aus mindestens einem streifenförmig ausgebildeten Ansatz.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß in den Fällen, in denen bei parallel zueinanderstehenden Trennelementen diese Ansätze eines jeden Trennelementes jeweils zu dem gegenüberstehenden anderen Trennelement weisen, diese gegeneinander versetzt angeordnet sind und sich in ihrer Längenabmessung überlappen. Damit ist das Einlegen der Kabel von der Vorderseite her einfach und gleichzeitig werden die eingelegten Kabel in dem jeweiligen Kabelschacht gehalten.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich jedes Trennelement nur zu einem Teil in den Kabelschachtinnenraum. In dem vor dem Endbereich des Trennelementes verbleibenden Innenraum ist ein in seiner Form entsprechend angepaßter Baugruppenträger für die Aufnahme von Zusatzbaugruppen angeordnet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den restlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung die Vorderansicht eines aus zwei modularen Gehäuseeinheiten aufgebauten Hauptverteilers eines Kommunikationssystems ohne Abdeckhaube,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Draufsicht auf eine Gehäuseeinheit und die in ihr enthaltenen Elemente des Hauptverteilers,
Fig. 3 eine ausschnittsweise Draufsicht auf die an der innenseitigen Wandfläche angeordneten Halterungselemente sowie auf das darin eingebrachte Trennelement,
Fig. 4 eine ausschnittsweise Vorderansicht der zur Bildung von Teilschächten eingebrachten Trennelemente und
Fig. 5 die Draufsicht auf die an der Wand zu befestigende Montageschiene.
Die Gehäuseeinheit gemäß der Erfindung nimmt diejenigen Anteile eines Hauptverteilers auf, die für eine Teileinheit, oder für eine vorgegebene Anzahl von Teileinheiten eines Kommunikationssystems bestimmt sind bzw. für eine bestimmte Ausbaustufe dieses Kommunikationssystems erforderlich sind. Wird eine Erweiterung des Kommunikationssystems vorgenommen, so kann je nach der Größenordnung dieser Erweiterung jeweils eine solche modulare Gehäuseeinheit hinzugefügt werden. Dies geschieht durch Übereinanderstapeln der benötigten modularen Gehäuseeinheiten. Für eine bestimmte Ausbaustufe eines Kommunikationssystems werden beispielsweise gemäß der Fig. 1 zwei derartige modulare Gehäuseeinheiten 1 und 2 übereinandergestapelt. Sie werden - wie noch im einzelnen beschrieben wird - durch mechanisch starre Verbindungselemente miteinander verbunden. Die jeweils oberste Gehäuseeinheit wird mit einer Gehäuseabdeckung 3 versehen. Die unterste Gehäuseeinheit sitzt auf einer entsprechend ausgebildeten und an einer Wand zu befestigenden Montageschiene 4 auf. Die Gehäuserückwände können so ausgebildet sein, daß sie sich zumindest teilweise überlappen, wobei sie dann in diesen Überlappungsbereich - beispielsweise durch Verschrauben - fest miteinander verbunden werden können. Die Rückwände wiederum sind mit den Seitenwänden 5 verbunden, die mechanisch stabil ausgebildet sind. Unterhalb der Montageschiene 4 werden die den Hauptverteiler mit der Systemseite bzw. der Leitungsnetzseite verbindenden Kabel herangeführt. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Öffnungen der Wand oder des Fußbodens von rückwärts bzw. von einem darunterliegenden Raum oder auch von der Seite her erfolgen.
In der Gehäuseeinheit ist eine bestimmte Anzahl von Anschlußverteilerleisten, die auch unterschiedliche Ausführungsformen aufweisen können, untergebracht. Die Anschlußverteilerleisten 11 können beispielsweise jeweils in einer Dreiergruppierung an einem in vertikaler Richtung an der Rückwand angebrachten Trägerelement befestigt sein. Es kann eine kabelbezogene Aufteilung vorgenommen werden, so daß jeweils die einem solchen Trägerelement zugehörigen Anschlußverteilerleisten einem Kabel zugeordnet sind. In bekannter Weise können beispielsweise die Anschlußverteilerleisten 17 auf einem Schwenkrahmen befestigt sein. Nach dem Herausschwenken sind dann die Anschlußstellen leicht zugänglich. In jeder der in der Fig. 1 gezeigten beiden modularen Gehäuseeinheiten 1 bzw. 2 ist ein Baugruppenträger 6 dargestellt, auf dem Zusatzbaugruppen 20 aufgebracht sind. Dieser Baugruppenträger liegt - wie später noch beschrieben wird - vor einzelnen zur Führung der Kabel vorgesehenen Teilschächten, die jeweils durch strichpunktierte Linien im Innenraum vor jeder Seitenwand angedeutet sind.
Gemäß der Fig. 2 sind die Trägerelemente 12, auf die die Anschlußverteilerleisten 11 aufgebracht sind, in vertikaler Richtung an der Rückwandplatte der Gehäuseeinheit befestigt. Für jedes Trägerelement 12 können beispielsweise drei Anschlußverteilerleisten vorgesehen sein, die z. B. schraubenfrei auf das Trägerelement aufgeschnappt werden können. Durch die entsprechende seitliche Ausformung der einzelnen Trägerelemente entsteht bei ihrer Aneinanderreihung zwischen diesen einzelnen Trägerelementen ein Kanal 13, in den zur Verdrahtung der einzelnen Verteilerleisten untereinander die Drähte geführt werden können. Zur Bildung weiterer Drahtkanäle besteht die Möglichkeit, sogenannte Rangierhaken 14 in entsprechende Ausformungen der Trägerelemente 12 einzubringen. Ein solcher Rangierhaken kann als Abstützelement für die zu führenden Drähte dienen. In der Fig. 2 ist mit dem Bezugszeichen 19 der bereits erwähnte Schwenkrahmen bezeichnet, an dem ebenfalls Verteilerleisten angebracht sind. Die herausgeschwenkte Position dieses Schwenkrahmens ist strichliert angedeutet.
Im Inneren einer Gehäuseeinheit ist auf jeder Seite ein Kabelschacht 23 bzw. 24 vorgesehen. Es besteht nun die Möglichkeit, einen solchen Kabelschacht je nach Bedarf in mehrere Teilschächte zu unterteilen. Die Außenwände eines derartigen Kabelschachtes werden durch ein L-förmiges Wandteil 5 gebildet. An einer Innenseite sind rippenförmige Ansätze 8 vorhanden, die jeweils eine nach außen zum Innenraum hin geöffnete Ausformung 25 aufweisen. Diese Ausformung ist im Ausführungsbeispiel kreuzförmig ausgebildet. Im Kantenbereich des die Seitenwand bildenden Schenkels des L-förmigen Wandteils 5 werden gleichfalls durch entsprechende Ausformungen die Aufnahmekammern 21 bzw. 22 gebildet. Wählt man für die Herstellung dieses L-förmigen Metallteils das Strangpreßverfahren, so können die ausgeformten kammerartigen Profile in einem Arbeitsgang geformt werden. Die genannten Ausformungen bzw. Kammern erstrecken sich dann unterbrechungsfrei in der mit der Stapelrichtung übereinstimmenden Längsrichtung. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise die aufzubringende Abdeckhaube 15 mit ihrem jeweiligen Endbereich in der hierfür vorgesehenen spaltenförmigen Kammer 22 durchgehend aufgenommen wird. Zur sicheren Befestigung einer solchen Abdeckhaube kann dann die nach außen geöffnete Ausformung 21, die also als durchlaufender Kanal ausgebildet sein kann, ein entsprechendes Befestigungselement aufnehmen. Dieses Befestigungselement könnte gleichzeitig zur Befestigung eines an jedem vorderen Eckbereich vorhandenen Griffelementes 16 herangezogen werden. Es könnte hierzu beispielsweise ein speziell ausgeformtes Riegelelement, z. B. in Form einer sogenannten Bajonett-Riegelmutter, verwendet werden. Eine solche bekannte Riegelmutter weist in spezieller Weise ausgeformte Schrägen auf, durch die sie einerseits in einer Art Selbsteinfädelung durch den bei der kreuzförmigen Ausnehmung vorhandenen Schlitz in diese Kammer 21 eingeführt wird und sich andererseits beim Drehen ihrer als Schraube ausgeführten Achse in diesem vorgegebenen Kammerprofil festklemmt. Beim Lösen einer solchen Mutter wird sie nach ihrem Freiwerden durch die Drehbewegung der Schraube soweit mitgenommen, daß sie in Richtung des Öffnungsschlitzes liegt und somit nach außen bewegt werden kann. Liegt dieses Griffelement 16 in seiner Ruhestellung durch entsprechend angeordnete federnde Ansätze unter Vorspannung an der Abdeckhaube an, so bewegt es sich nach dem Lösen der Bajonett-Riegelmutter nach außen. Dadurch kann das Griffelement ergriffen werden, so daß die Abdeckhaube 15 damit in einfacher Weise entfernt werden kann.
Der jeweils andere Schenkel des L-förmigen Teils 5 bildet mit einer ihn fortsetzenden und an ihm befestigten Rückwandteil 9 die Gehäuserückwand. Die Befestigung dieses Rückwandteils 9 erfolgt gleichfalls mit Hilfe eines in die Ausformung der äußersten der insgesamt vorhandenen Rippen 8 eingeführten Befestigungselements. Dieses Befestigungselement kann in einfacher Weise eine Schraube darstellen, deren Gegenmutter in den parallel zur Rückwandfläche verlaufenden Teil der kreuzförmigen Ausformung 25 eingebracht ist. Das Rückwandteil 9 liegt jeweils mit seinem äußeren seitlichen Randbereich auf dem freien Randbereich des die Rückwand bildenden Schenkels auf.
In die Ausformung 25 der weiteren Rippen 8 des die Rückwand mitbildenden Schenkels können zur Bildung von einzelnen Teilschächten Trennelemente 7 eingebracht werden. Wie die Ausschnittsdarstellung der Fig. 3 zeigt, weist ein solches Trennelement mindestens eine Prägung bzw. eine sogenannte Warze auf, die in den zur Rückseite parallelen Teil der kreuzförmigen Ausformung 25 eingreift. Das jeweilige Trennelement kann also in die Ausformung 25 von oben eingeführt werden und ist dann durch diese Ausprägung 13 gegen ein Herausfallen gesichert. Im Ausführungsbeispiel ist jedes Trennelement in seinem freien Endbereich abgewinkelt. Dieser jeweils abgewinkelte Teil eines jeden Trennelementes kann in einem oder in mehreren streifenförmigen Ansätzen bestehen. Dies ist in der Draufsicht nach der Fig. 4 angedeutet. Die gleichartigen Trennelemente können in den Fällen, in denen diese Ansätze gegeneinander in den durch diese Trennelemente gebildeten Teilschacht weisen, so eingebracht werden, daß diese Ansätze gegeneinander versetzt sind. Für eine Gehäuseeinheit können Trennelemente verwendet werden, die in ihrer Höhenabmessung der Höhe der jeweiligen Gehäuseeinheit entsprechen, und es kann auch - wie es in der Fig. 4 gezeigt ist - eine Aufteilung in mehrere - im Ausführungsbeispiel zwei - Trennelemente vorgenommen werden. Da die abgewinkelten Ansätze 26 nur streifenförmig ausgebildet sind, können die einzelnen Kabel durch die verbleibenden Zwischenräume zwischen den Ansätzen leicht in den jeweiligen Teilschacht eingelegt werden. Sie werden durch diese Ansätze 26 im Schachtraum gehalten. Der außerhalb der Rippe 8 befindliche angenähert senkrecht zum rückwärtigen Schenkel stehende Teil des Trennelementes kann entweder ganzflächig ausgebildet sein oder es können darin Ausschnitte vorgesehen werden. Diese Ausschnitte können auch nach vorne einseitig geöffnet sein. Sind solche Ausschnitte vorgesehen, so können die Kabel von einem Teilschacht in den anderen bei Bedarf übergeführt werden. Durch die je nach Bedarf einzufügenden Trennelemente lassen sich also verschiedene Bereiche zur Kabelführung bilden, wobei dann gleichzeitig diese Kabel in den jeweiligen Teilschächten gehalten werden. Insbesondere in den Fällen, in denen mehrere Gehäuseeinheiten übereinander gestapelt werden, wird durch die je nach Bedarf zu bildenden Teilschächte das Einlegen der Kabel wesentlich erleichtert und gleichzeitig wird die Übersichtlichkeit bei der Verdrahtung erhöht. Ein derartiger Hauptverteiler für ein Kommunikationssystem weist also nicht mehr eine auf den Maximalausbau vorgegebene Größe auf, sondern er wird bei Bedarf durch zusätzliche modulare Einheiten entsprechend einer wachsenden Anlagegröße erweitert. Der Verteiler ist also weitestgehend auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und es müssen keine Vorleistungen erbracht werden, die dann eventuell nicht in Anspruch genommen werden. Zur Verbindung zweier übereinander gestapelten Gehäuseeinheiten können in die Aufnahmekammer 21 mechanisch starre Verbindungselemente eingefügt werden, mit denen eine Gehäuseeinheit mit der unmittelbar darunter oder darüber angeordneten Gehäuseeinheit verbunden werden kann. Ein solches Verbindungselement kann seinerseits über eine entsprechende Halterung, in einfachster Weise realisiert durch eine Schraubverbindung, in der Ausformung 21 fixiert werden. Der unterste Bereich dieser kreuzförmigen Ausformung bietet dann zusätzlich Raum für den Durchtritt der Befestigungsschraube. Es ragt ein Teil des Verbindungselementes in die Ausformung 21 des einen Seitenteils und der andere Teil des Verbindungselementes in die Ausformung des zur jeweils anderen Gehäuseeinheit gehörenden Seitenteils ein. Werden mindestens zwei derartige Gehäuseeinheiten übereinandergestapelt, so können die für die eine Gehäuseeinheit vermittels der Trennelemente 7 gebildeten Teilschächte in der darüber angeordneten Gehäuseeinheit durch die entsprechende Einfügung derartiger Trennelemente fortgesetzt sein. Es kann aber auch durch das Hinzufügen oder Entfernen von einzelnen Trennelementen die auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Anordnung der Teilschächte erstellt werden.
Die einzelnen Trennelemente 7 erstrecken sich nur in einen Teil des Schachtraumes 23 bzw. 24. In dem verbleibenden Raum vor diesen Trennelementen wird zusätzlich ein Baugruppenträger 6 eingebracht. Dieser liegt mit seinen entsprechend abgewinkelten einem Randbereich auf der Vorderkante des die Seitenwand bildenden einen Schenkels des L-förmigen Metallteils 5 auf. Er kann gleichfalls durch ein in die Ausformung 21 eingebrachtes Befestigungselement in seiner jeweiligen Position gehalten werden. Ist ein Zugang zu den Kabelschächten erforderlich, so kann nach dem Abnehmen der Abdeckhaube 15 dieser Baugruppenträger 6 gelöst werden und um 180° gedreht, in gleicher Weise wie in seinem Gebrauchszustand, vorübergehend durch das in der Ausformung 21 eingebrachte Befestigungselement nach außen gerichtet positioniert werden. Als Verbindungselement kann ein Bajonett- Verriegelungselement verwendet werden, so daß der zusätzliche Baugruppenträger 6 in einfacher Weise in die genannte Position außerhalb des Gehäuses und anschließend erneut in seine Gebrauchsposition gebracht werden kann. Dieser Baugruppenträger 6 dient zur Aufnahme von Zusatzbaugruppen - beispielsweise einer der Amtsumleitungsschaltung dienende Baugruppe - zur Aufnahme von Sieb- und/oder Schutzeinrichtungen, von Erdverteilungen oder zur Aufnahme von Meßadaptern.
Der die Rückwand mitbildende eine Schenkel des L-förmigen Metallteils 5 weist einen Ansatz 10 auf. Zur Befestigung zumindest der untersten Gehäuseeinheit wird sie so positioniert, daß dieser Ansatz 10 jeweils den Lappen 18 einer an der Wand befestigten und in Fig. 5 gezeigten Montageschiene 4 hintergreift. Diese Montageschiene kann U-förmig ausgebildet sein, wobei der Lappen in der Ebene der Vorderseite liegt.
In dem Ausführungsbeispiel wurden die beiden seitlich angeordneten Kabelschächte gleichartig dargestellt. Es kann jedoch vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße Einfügung der Trennelemente lediglich für einen Kabelschacht vorgenommen wird und in dem anderen Schacht auch zusätzliche vorgegebene Führungselemente - beispielsweise für abgeschirmte Kabel - angebracht sind.

Claims (22)

1. Gehäuseeinheit zur Aufnahme des Hauptverteilers eines Fernmelde-, insbesondere Kommunikationssystems, in der u. a. neben den an entsprechenden Trägerelementen befestigten Anschlußverteilerleisten mindestens ein Kabelschacht für die lagegerechte Führung einer Mehrzahl von Kabeln untergebracht sind, wobei die Adern eines jeden Kabels gemäß dem für das System vorgegebenen Rangierplan mit den Anschlüssen der Verteilerleisten verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein vorzugsweise plattenförmiges, den Kabelschacht in Teilschächte unterteilendes Trennelement (7), das ganzteilig oder mehrteilig ausgebildet ist, in ein entsprechendes Halterungselement (8) einfügbar ist, das an einer innenseitigen Wandfläche eines Kabelschachtes angebracht ist, und daß das Trennelement (7) nach dem Einbringen gegen eine Herausbewegung gesichert ist.
2. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens auf eine bestimmte Anzahl von Teileinheiten des durch Hinzufügen gleicher Teileinheiten vergrößerbaren Fernmelde- oder Kommunikationssystems abgestimmt und daß bei einer über diese Anzahl von Teileinheiten hinausgehenden Systemgröße eine entsprechende Erweiterung durch übereinanderstapelbare weitere gleichartige Gehäuseeinheiten erfolgt, wobei die für die jeweils untere Gehäuseeinheit gebildeten Teilschächte in der darüber angeordneten Gehäuseeinheit fortsetzbar sind oder durch Hinzufügen oder Entfernen von einzelnen Trennelementen eine auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Anordnung der Teilschächte vornehmbar ist.
3. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement in seinem der Halterungsstelle abgewandten freien Endbereich abgewinkelt ist.
4. Gehäuseeinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der abgewinkelte Teil eines jeden Trennelementes (7) aus mindestens einem streifenförmig ausgebildeten Ansatz (26) besteht.
5. Gehäuseeinheit nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Fällen, in denen bei parallel zueinanderstehenden Trennelementen (7) die Ansätze eines jeden Trennelementes jeweils zu dem gegenüberstehenden anderen Trennelement weisen, diese gegeneinander versetzt angeordnet sind und sich in ihrer Längenabmessung überlappen.
6. Gehäuseeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Trennelement sich nur zu einem Teil in den Kabelschachtinnenraum erstreckt und daß in dem vor dem Endbereich eines jeden Trennelementes (7) verbleibenden Innenraum ein in seiner Form entsprechend angepaßter Baugruppenträger (6) für die Aufnahme von Zusatzbaugruppen angeordnet ist.
7. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement (8) für das Trennelement als durchlaufende Rippe ausgebildet ist, die eine Ausformung (25) mit einer spaltenförmigen Öffnung zum Innenraum hin über ihre gesamte Länge aufweist.
8. Gehäuseeinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausformung (25) T-förmig bzw. kreuzförmig ausgebildet ist.
9. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement (7) an seinem von der genannten Ausformung (25) aufgenommenen Kantenbereich eine warzenartige Prägung (13) aufweist, die als Sicherung gegen eine Herausbewegung zum Schachtinnern hin in den an den parallel zur Wandfläche weisenden Teil der T- bzw. kreuzförmigen Ausformung eingreift.
10. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Wandflächen des Kabelschachtes durch die beiden Schenkel eines L-förmigen metallischen Teils (5) gebildet werden, daß an den einen Schenkel innenseitig, die wenigstens eine Rippe (8) mit ihrer Ausformung (25) unmittelbar einstückig mitgebildet ist.
11. Gehäuseeinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schenkel des L-förmigen Teils (5) zusammen mit dem entsprechenden Schenkel des einen zweiten Kabelschacht (24) abdeckenden L-förmigen Teils die beiden Seitenwände der Gehäuseeinheit bilden und daß der jeweils andere Schenkel eines jeden L-förmigen Teils mit einer sie fortsetzenden und an ihnen befestigten Rückwandteil (9) die Gehäuserückwand darstellt.
12. Gehäuseeinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Kantenbereich des die Seitenwand bildenden Schenkels eine einseitig spaltenförmig in Wandrichtung nach außen offene Aufnahmekammer (21) aufweist.
13. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekammer (21) als T- oder kreuzförmige Ausformung gebildet ist.
14. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß in diese Aufnahmekammer (21) das Befestigungselement für den mit seinem Randbereich an der Seitenwandkante aufliegenden Baugruppenträger (6) eingeführt wird.
15. Gehäuseeinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungselement eine Bajonett-Verriegelung dient.
16. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Kantenbereich des die Seitenwand bildenden Schenkels eine nach vorne offene parallel zur Wandfläche ausgerichtete weitere Ausformung (22) aufweist, in die der Endbereich der Seitenwand einer Abdeckhaube (15) einführbar ist, daß diese Abdeckhaube (15) durch ein in die andere genannte Ausformung (21) einzubringendes Befestigungselement arretierbar ist.
17. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem zwischen den beiden Kabelschächten (23, 24) vorhandenen und der Aufnahme der Verteilerleisten dienenden Bereich Halteelemente vorgesehen sind, durch die im Bedarfsfall der nach dem Entfernen der Abdeckhaube aus seiner Arretierstellung gelöste und abgehobene Baugruppenträger (6) vorübergehend positionierbar ist.
18. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 6 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß der im Bedarfsfall nach dem Entfernen der Abdeckhaube (15) aus seiner Arretierstellung gelöste und abgehobene Baugruppenträger (6) vorübergehend um 180° gedreht, erneut an der Seitenwandkante aufgelegt und durch in die Aufnahmekammer (21) eingeführte Befestigungselemente vorübergehend außerhalb der Gehäuseeinheit positionierbar ist.
19. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der L-förmige Teil und die ihn mitbildenden Ausformungen der angesetzten Rippen und der Ausformungen im Kantenbereich durch ein im Strangpreßverfahren gewonnenes Profil hergestellt sind.
20. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Ausformung (21) im vorderen Kantenbereich der Wandfläche des L-förmigen Schenkels zur Aufnahme von mechanisch starren in Kantenrichtung weisenden Verbindungselementen für die Verbindung zweier aufeinander gestapelter Gehäuseeinheiten dient.
21. Gehäuseeinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des Verbindungselements an die Querschnittsform der Ausformung (21) angepaßt ist und daß das Verbindungselement durch die in die spaltenförmige Öffnung eingebrachten Befestigungselemente arretierbar ist.
22. Gehäuseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gehäuseeinheit bzw. die unterste von mehreren übereinandergestapelten Gehäuseeinheiten einen seitlichen Ansatz (10) aufweist, der hinter den an der an einer Wand zu befestigenden Montageschiene (4) vorhandenen Lasche (18) greift.
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