DE3727833A1 - Gehaeuseeinheit zur aufnahme des hauptverteilers eines fernmelde-, insbesondere kommunikationssystems - Google Patents
Gehaeuseeinheit zur aufnahme des hauptverteilers eines fernmelde-, insbesondere kommunikationssystemsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gehäuseeinheit zur Aufnahme des
Hauptverteilers eines Fernmelde-, insbesondere Kommunikationssystem,
in der unter anderem neben den an entsprechenden Trägerelementen
befestigten Anschlußverteilerleisten mindestens
ein Kabelschacht für die lagegerechte Führung einer Mehrzahl
von Kabeln untergebracht ist, wobei die Adern eines jeden Kabels
gemäß dem für das System vorgegebenen Rangierplan mit den
Anschlüssen der Verteilerleisten verbunden sind.
Mit Hilfe eines solchen Hauptverteilers wird unter Verwendung
von Anschlußverteilerleisten die für ein Kommunikationssystem
festgelegte Rangierung zwischen dem System, den zu den einzelnen
Endeinrichtungen führenden Systemleitungen und den Amtsleitungen
vorgenommen. Es wird damit beispielsweise die Rufnummernlage
vorgegeben. Durch sogenannte Trennstecker kann eine
Auftrennung der über die Beschaltung der Verteilerleisten festgelegten
Verbindung der genannten Komponenten erfolgen. Hinsichtlich
ihrer Beschaltungsmöglichkeiten weisen derartige
Hauptverteiler eine auf den Maximalausbau einer Fernsprechanlage
bezogene Größe auf. Bei einem gegenüber dem Maximalausbau
geringeren Ausbau der Fernsprechanlage werden also für einen
solchen Hauptverteiler Vorleistungen erbracht, die nicht in Anspruch
genommen werden.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine für die Erfordernisse
eines Hauptverteilers optimal nutzbare Gehäuseeinheit zu schaffen.
Dies wird dadurch erreicht, daß mindestens ein vorzugsweise
plattenförmiges, den Kabelschacht in Teilschächte unterteilendes
Trennelement, das ganzteilig oder mehrteilig ausgebildet
ist, in ein entsprechendes Halterungselement einbringbar ist,
das an einer innenseitigen Wandfläche eines Kabelschachtes angebracht
ist und daß das Trennelement nach dem Einbringen gegen
eine Herausbewegung gesichert ist.
Durch die je nach Bedarf einzufügenden Trennelemente können also
in einfacher Weise verschiedene Bereiche zur Kabelführung
und zu ihrer Befestigung gebildet werden. Damit wird die Übersichtlichkeit
bei der notwendigen Verdrahtung gefördert und das
Einlegen der Kabel wesentlich erleichtert. Dies ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
die Gehäuseeinheit hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens
auf eine bestimmte Anzahl von Teileinheiten des durch Hinzufügen
gleicher Teileinheiten vergrößerbaren Fernmelde- oder
Kommunikationssystems abgestimmt ist. Es erfolgt bei einer über
diese Anzahl von Teileinheiten hinausgehenden Systemgröße eine
entsprechende Erweiterung durch übereinanderstapelbare weitere
gleichartige Gehäuseeinheiten, wobei die für die jeweils
untere Gehäuseeinheit gebildeten Teilschächte in der darüber
angeordneten Gehäuseeinheit fortsetzbar sind oder durch Hinzufügen
oder Entfernen von einzelnen Trennelementen eine auf den
jeweiligen Bedarf abgestimmte Anordnung der Teilschächte geschaffen
werden kann.
Durch die Möglichkeit der Bildung derartiger Teilschächte läßt
sich nun also insbesondere bei der erfindungsgemäß vorzunehmenden
Aufstockung eines Hauptverteilers Raum für die Verlegung
der dadurch zusätzlich aufzunehmenden Kabel schaffen. Es wird
dadurch also insbesondere das Einlegen dieser Kabel im Erweiterungsfalle
wesentlich erleichtert.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das Trennelement in
seinem der Halterungsstelle abgewandten freien Endbereich abgewinkelt.
Dieser abgewinkelte Teil besteht aus mindestens einem
streifenförmig ausgebildeten Ansatz.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß in den Fällen,
in denen bei parallel zueinanderstehenden Trennelementen diese
Ansätze eines jeden Trennelementes jeweils zu dem gegenüberstehenden
anderen Trennelement weisen, diese gegeneinander versetzt
angeordnet sind und sich in ihrer Längenabmessung überlappen.
Damit ist das Einlegen der Kabel von der Vorderseite her
einfach und gleichzeitig werden die eingelegten Kabel in dem
jeweiligen Kabelschacht gehalten.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich jedes
Trennelement nur zu einem Teil in den Kabelschachtinnenraum.
In dem vor dem Endbereich des Trennelementes verbleibenden Innenraum
ist ein in seiner Form entsprechend angepaßter Baugruppenträger
für die Aufnahme von Zusatzbaugruppen angeordnet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den
restlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung die Vorderansicht eines
aus zwei modularen Gehäuseeinheiten aufgebauten Hauptverteilers
eines Kommunikationssystems ohne Abdeckhaube,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Draufsicht auf eine
Gehäuseeinheit und die in ihr enthaltenen Elemente des
Hauptverteilers,
Fig. 3 eine ausschnittsweise Draufsicht auf die an der innenseitigen
Wandfläche angeordneten Halterungselemente sowie
auf das darin eingebrachte Trennelement,
Fig. 4 eine ausschnittsweise Vorderansicht der zur Bildung von
Teilschächten eingebrachten Trennelemente und
Fig. 5 die Draufsicht auf die an der Wand zu befestigende Montageschiene.
Die Gehäuseeinheit gemäß der Erfindung nimmt diejenigen Anteile
eines Hauptverteilers auf, die für eine Teileinheit, oder für eine
vorgegebene Anzahl von Teileinheiten eines Kommunikationssystems
bestimmt sind bzw. für eine bestimmte Ausbaustufe dieses Kommunikationssystems
erforderlich sind. Wird eine Erweiterung des
Kommunikationssystems vorgenommen, so kann je nach der Größenordnung
dieser Erweiterung jeweils eine solche modulare Gehäuseeinheit
hinzugefügt werden. Dies geschieht durch Übereinanderstapeln
der benötigten modularen Gehäuseeinheiten. Für eine bestimmte
Ausbaustufe eines Kommunikationssystems werden beispielsweise
gemäß der Fig. 1 zwei derartige modulare Gehäuseeinheiten 1
und 2 übereinandergestapelt. Sie werden - wie noch im
einzelnen beschrieben wird - durch mechanisch starre Verbindungselemente
miteinander verbunden. Die jeweils oberste Gehäuseeinheit
wird mit einer Gehäuseabdeckung 3 versehen. Die unterste
Gehäuseeinheit sitzt auf einer entsprechend ausgebildeten
und an einer Wand zu befestigenden Montageschiene 4 auf.
Die Gehäuserückwände können so ausgebildet sein, daß sie sich
zumindest teilweise überlappen, wobei sie dann in diesen
Überlappungsbereich - beispielsweise durch Verschrauben - fest miteinander
verbunden werden können. Die Rückwände wiederum sind
mit den Seitenwänden 5 verbunden, die mechanisch stabil ausgebildet
sind. Unterhalb der Montageschiene 4 werden die den
Hauptverteiler mit der Systemseite bzw. der Leitungsnetzseite
verbindenden Kabel herangeführt. Dies kann beispielsweise durch
entsprechende Öffnungen der Wand oder des Fußbodens von rückwärts
bzw. von einem darunterliegenden Raum oder auch von der
Seite her erfolgen.
In der Gehäuseeinheit ist eine bestimmte Anzahl von Anschlußverteilerleisten,
die auch unterschiedliche Ausführungsformen
aufweisen können, untergebracht. Die Anschlußverteilerleisten 11
können beispielsweise jeweils in einer Dreiergruppierung an
einem in vertikaler Richtung an der Rückwand angebrachten Trägerelement
befestigt sein. Es kann eine kabelbezogene Aufteilung
vorgenommen werden, so daß jeweils die einem solchen
Trägerelement zugehörigen Anschlußverteilerleisten einem Kabel
zugeordnet sind. In bekannter Weise können beispielsweise die
Anschlußverteilerleisten 17 auf einem Schwenkrahmen befestigt
sein. Nach dem Herausschwenken sind dann die Anschlußstellen
leicht zugänglich. In jeder der in der Fig. 1 gezeigten beiden
modularen Gehäuseeinheiten 1 bzw. 2 ist ein Baugruppenträger 6
dargestellt, auf dem Zusatzbaugruppen 20 aufgebracht sind. Dieser
Baugruppenträger liegt - wie später noch beschrieben wird -
vor einzelnen zur Führung der Kabel vorgesehenen Teilschächten,
die jeweils durch strichpunktierte Linien im Innenraum vor jeder
Seitenwand angedeutet sind.
Gemäß der Fig. 2 sind die Trägerelemente 12, auf die die Anschlußverteilerleisten 11
aufgebracht sind, in vertikaler Richtung
an der Rückwandplatte der Gehäuseeinheit befestigt. Für
jedes Trägerelement 12 können beispielsweise drei Anschlußverteilerleisten
vorgesehen sein, die z. B. schraubenfrei auf das Trägerelement
aufgeschnappt werden können. Durch die entsprechende
seitliche Ausformung der einzelnen Trägerelemente entsteht bei
ihrer Aneinanderreihung zwischen diesen einzelnen Trägerelementen
ein Kanal 13, in den zur Verdrahtung der einzelnen Verteilerleisten
untereinander die Drähte geführt werden können.
Zur Bildung weiterer Drahtkanäle besteht die Möglichkeit, sogenannte
Rangierhaken 14 in entsprechende Ausformungen der Trägerelemente 12
einzubringen. Ein solcher Rangierhaken kann als
Abstützelement für die zu führenden Drähte dienen. In der Fig. 2
ist mit dem Bezugszeichen 19 der bereits erwähnte Schwenkrahmen
bezeichnet, an dem ebenfalls Verteilerleisten angebracht sind.
Die herausgeschwenkte Position dieses Schwenkrahmens ist strichliert
angedeutet.
Im Inneren einer Gehäuseeinheit ist auf jeder Seite ein Kabelschacht 23
bzw. 24 vorgesehen. Es besteht nun die Möglichkeit,
einen solchen Kabelschacht je nach Bedarf in mehrere Teilschächte
zu unterteilen. Die Außenwände eines derartigen Kabelschachtes
werden durch ein L-förmiges Wandteil 5 gebildet. An einer
Innenseite sind rippenförmige Ansätze 8 vorhanden, die jeweils
eine nach außen zum Innenraum hin geöffnete Ausformung 25 aufweisen.
Diese Ausformung ist im Ausführungsbeispiel kreuzförmig
ausgebildet. Im Kantenbereich des die Seitenwand bildenden
Schenkels des L-förmigen Wandteils 5 werden gleichfalls durch
entsprechende Ausformungen die Aufnahmekammern 21 bzw. 22 gebildet.
Wählt man für die Herstellung dieses L-förmigen Metallteils
das Strangpreßverfahren, so können die ausgeformten kammerartigen
Profile in einem Arbeitsgang geformt werden. Die genannten
Ausformungen bzw. Kammern erstrecken sich dann unterbrechungsfrei
in der mit der Stapelrichtung übereinstimmenden Längsrichtung.
Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise die aufzubringende
Abdeckhaube 15 mit ihrem jeweiligen Endbereich in der hierfür
vorgesehenen spaltenförmigen Kammer 22 durchgehend aufgenommen
wird. Zur sicheren Befestigung einer solchen Abdeckhaube
kann dann die nach außen geöffnete Ausformung 21, die also als
durchlaufender Kanal ausgebildet sein kann, ein entsprechendes
Befestigungselement aufnehmen. Dieses Befestigungselement könnte
gleichzeitig zur Befestigung eines an jedem vorderen Eckbereich
vorhandenen Griffelementes 16 herangezogen werden. Es
könnte hierzu beispielsweise ein speziell ausgeformtes Riegelelement,
z. B. in Form einer sogenannten Bajonett-Riegelmutter,
verwendet werden. Eine solche bekannte Riegelmutter weist in
spezieller Weise ausgeformte Schrägen auf, durch die sie einerseits
in einer Art Selbsteinfädelung durch den bei der kreuzförmigen
Ausnehmung vorhandenen Schlitz in diese Kammer 21 eingeführt
wird und sich andererseits beim Drehen ihrer als
Schraube ausgeführten Achse in diesem vorgegebenen Kammerprofil
festklemmt. Beim Lösen einer solchen Mutter wird sie nach
ihrem Freiwerden durch die Drehbewegung der Schraube soweit
mitgenommen, daß sie in Richtung des Öffnungsschlitzes liegt
und somit nach außen bewegt werden kann. Liegt dieses Griffelement 16
in seiner Ruhestellung durch entsprechend angeordnete
federnde Ansätze unter Vorspannung an der Abdeckhaube an,
so bewegt es sich nach dem Lösen der Bajonett-Riegelmutter nach
außen. Dadurch kann das Griffelement ergriffen werden, so daß
die Abdeckhaube 15 damit in einfacher Weise entfernt werden
kann.
Der jeweils andere Schenkel des L-förmigen Teils 5 bildet mit
einer ihn fortsetzenden und an ihm befestigten Rückwandteil 9
die Gehäuserückwand. Die Befestigung dieses Rückwandteils 9 erfolgt
gleichfalls mit Hilfe eines in die Ausformung der äußersten
der insgesamt vorhandenen Rippen 8 eingeführten Befestigungselements.
Dieses Befestigungselement kann in einfacher
Weise eine Schraube darstellen, deren Gegenmutter in den parallel
zur Rückwandfläche verlaufenden Teil der kreuzförmigen
Ausformung 25 eingebracht ist. Das Rückwandteil 9 liegt jeweils
mit seinem äußeren seitlichen Randbereich auf dem freien Randbereich
des die Rückwand bildenden Schenkels auf.
In die Ausformung 25 der weiteren Rippen 8 des die Rückwand mitbildenden
Schenkels können zur Bildung von einzelnen Teilschächten
Trennelemente 7 eingebracht werden. Wie die Ausschnittsdarstellung
der Fig. 3 zeigt, weist ein solches Trennelement mindestens
eine Prägung bzw. eine sogenannte Warze auf, die in den
zur Rückseite parallelen Teil der kreuzförmigen Ausformung 25
eingreift. Das jeweilige Trennelement kann also in die Ausformung 25
von oben eingeführt werden und ist dann durch diese
Ausprägung 13 gegen ein Herausfallen gesichert. Im Ausführungsbeispiel
ist jedes Trennelement in seinem freien Endbereich abgewinkelt.
Dieser jeweils abgewinkelte Teil eines jeden Trennelementes
kann in einem oder in mehreren streifenförmigen Ansätzen
bestehen. Dies ist in der Draufsicht nach der Fig. 4 angedeutet.
Die gleichartigen Trennelemente können in den Fällen,
in denen diese Ansätze gegeneinander in den durch diese Trennelemente
gebildeten Teilschacht weisen, so eingebracht werden,
daß diese Ansätze gegeneinander versetzt sind. Für eine Gehäuseeinheit
können Trennelemente verwendet werden, die in ihrer Höhenabmessung
der Höhe der jeweiligen Gehäuseeinheit entsprechen,
und es kann auch - wie es in der Fig. 4 gezeigt ist - eine Aufteilung
in mehrere - im Ausführungsbeispiel zwei - Trennelemente
vorgenommen werden. Da die abgewinkelten Ansätze 26 nur streifenförmig
ausgebildet sind, können die einzelnen Kabel durch
die verbleibenden Zwischenräume zwischen den Ansätzen leicht in
den jeweiligen Teilschacht eingelegt werden. Sie werden durch
diese Ansätze 26 im Schachtraum gehalten. Der außerhalb der
Rippe 8 befindliche angenähert senkrecht zum rückwärtigen Schenkel
stehende Teil des Trennelementes kann entweder ganzflächig
ausgebildet sein oder es können darin Ausschnitte vorgesehen
werden. Diese Ausschnitte können auch nach vorne einseitig geöffnet
sein. Sind solche Ausschnitte vorgesehen, so können die
Kabel von einem Teilschacht in den anderen bei Bedarf übergeführt
werden. Durch die je nach Bedarf einzufügenden Trennelemente
lassen sich also verschiedene Bereiche zur Kabelführung bilden,
wobei dann gleichzeitig diese Kabel in den jeweiligen
Teilschächten gehalten werden. Insbesondere in den Fällen, in
denen mehrere Gehäuseeinheiten übereinander gestapelt werden,
wird durch die je nach Bedarf zu bildenden Teilschächte das Einlegen
der Kabel wesentlich erleichtert und gleichzeitig wird die
Übersichtlichkeit bei der Verdrahtung erhöht. Ein derartiger Hauptverteiler
für ein Kommunikationssystem weist also nicht mehr eine
auf den Maximalausbau vorgegebene Größe auf, sondern er wird bei
Bedarf durch zusätzliche modulare Einheiten entsprechend einer
wachsenden Anlagegröße erweitert. Der Verteiler ist also weitestgehend
auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und es müssen keine
Vorleistungen erbracht werden, die dann eventuell nicht in Anspruch
genommen werden. Zur Verbindung zweier übereinander gestapelten
Gehäuseeinheiten können in die Aufnahmekammer 21 mechanisch
starre Verbindungselemente eingefügt werden, mit denen
eine Gehäuseeinheit mit der unmittelbar darunter oder darüber
angeordneten Gehäuseeinheit verbunden werden kann. Ein solches
Verbindungselement kann seinerseits über eine entsprechende
Halterung, in einfachster Weise realisiert durch eine Schraubverbindung,
in der Ausformung 21 fixiert werden. Der unterste
Bereich dieser kreuzförmigen Ausformung bietet dann zusätzlich
Raum für den Durchtritt der Befestigungsschraube. Es ragt ein
Teil des Verbindungselementes in die Ausformung 21 des einen
Seitenteils und der andere Teil des Verbindungselementes in die
Ausformung des zur jeweils anderen Gehäuseeinheit gehörenden
Seitenteils ein. Werden mindestens zwei derartige Gehäuseeinheiten
übereinandergestapelt, so können die für die eine
Gehäuseeinheit vermittels der Trennelemente 7 gebildeten Teilschächte
in der darüber angeordneten Gehäuseeinheit durch die
entsprechende Einfügung derartiger Trennelemente fortgesetzt
sein. Es kann aber auch durch das Hinzufügen oder Entfernen von
einzelnen Trennelementen die auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte
Anordnung der Teilschächte erstellt werden.
Die einzelnen Trennelemente 7 erstrecken sich nur in einen Teil
des Schachtraumes 23 bzw. 24. In dem verbleibenden Raum vor
diesen Trennelementen wird zusätzlich ein Baugruppenträger 6
eingebracht. Dieser liegt mit seinen entsprechend abgewinkelten
einem Randbereich auf der Vorderkante des die Seitenwand
bildenden einen Schenkels des L-förmigen Metallteils 5 auf. Er
kann gleichfalls durch ein in die Ausformung 21 eingebrachtes
Befestigungselement in seiner jeweiligen Position gehalten werden.
Ist ein Zugang zu den Kabelschächten erforderlich, so
kann nach dem Abnehmen der Abdeckhaube 15 dieser Baugruppenträger 6
gelöst werden und um 180° gedreht, in gleicher Weise wie
in seinem Gebrauchszustand, vorübergehend durch das in der
Ausformung 21 eingebrachte Befestigungselement nach außen gerichtet
positioniert werden. Als Verbindungselement kann ein Bajonett-
Verriegelungselement verwendet werden, so daß der zusätzliche
Baugruppenträger 6 in einfacher Weise in die genannte
Position außerhalb des Gehäuses und anschließend erneut in seine
Gebrauchsposition gebracht werden kann. Dieser Baugruppenträger 6
dient zur Aufnahme von Zusatzbaugruppen - beispielsweise einer
der Amtsumleitungsschaltung dienende Baugruppe - zur Aufnahme
von Sieb- und/oder Schutzeinrichtungen, von Erdverteilungen
oder zur Aufnahme von Meßadaptern.
Der die Rückwand mitbildende eine Schenkel des L-förmigen Metallteils 5
weist einen Ansatz 10 auf. Zur Befestigung zumindest
der untersten Gehäuseeinheit wird sie so positioniert, daß dieser
Ansatz 10 jeweils den Lappen 18 einer an der Wand befestigten
und in Fig. 5 gezeigten Montageschiene 4 hintergreift. Diese
Montageschiene kann U-förmig ausgebildet sein, wobei der Lappen
in der Ebene der Vorderseite liegt.
In dem Ausführungsbeispiel wurden die beiden seitlich angeordneten
Kabelschächte gleichartig dargestellt. Es kann jedoch
vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße Einfügung der Trennelemente
lediglich für einen Kabelschacht vorgenommen wird und
in dem anderen Schacht auch zusätzliche vorgegebene Führungselemente
- beispielsweise für abgeschirmte Kabel - angebracht
sind.
Claims (22)
1. Gehäuseeinheit zur Aufnahme des Hauptverteilers eines Fernmelde-,
insbesondere Kommunikationssystems, in der u. a. neben
den an entsprechenden Trägerelementen befestigten Anschlußverteilerleisten
mindestens ein Kabelschacht für die lagegerechte
Führung einer Mehrzahl von Kabeln untergebracht sind, wobei die
Adern eines jeden Kabels gemäß dem für das System vorgegebenen
Rangierplan mit den Anschlüssen der Verteilerleisten verbunden
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein vorzugsweise plattenförmiges, den Kabelschacht
in Teilschächte unterteilendes Trennelement (7), das ganzteilig
oder mehrteilig ausgebildet ist, in ein entsprechendes Halterungselement (8)
einfügbar ist, das an einer innenseitigen Wandfläche
eines Kabelschachtes angebracht ist, und daß das Trennelement (7)
nach dem Einbringen gegen eine Herausbewegung gesichert ist.
2. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens auf eine bestimmte
Anzahl von Teileinheiten des durch Hinzufügen gleicher Teileinheiten
vergrößerbaren Fernmelde- oder Kommunikationssystems abgestimmt
und daß bei einer über diese Anzahl von Teileinheiten
hinausgehenden Systemgröße eine entsprechende Erweiterung durch
übereinanderstapelbare weitere gleichartige Gehäuseeinheiten erfolgt,
wobei die für die jeweils untere Gehäuseeinheit gebildeten
Teilschächte in der darüber angeordneten Gehäuseeinheit fortsetzbar
sind oder durch Hinzufügen oder Entfernen von einzelnen
Trennelementen eine auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Anordnung
der Teilschächte vornehmbar ist.
3. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trennelement in seinem der Halterungsstelle abgewandten
freien Endbereich abgewinkelt ist.
4. Gehäuseeinheit nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der abgewinkelte Teil eines jeden Trennelementes (7) aus mindestens
einem streifenförmig ausgebildeten Ansatz (26) besteht.
5. Gehäuseeinheit nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Fällen, in denen bei parallel zueinanderstehenden
Trennelementen (7) die Ansätze eines jeden Trennelementes jeweils
zu dem gegenüberstehenden anderen Trennelement weisen,
diese gegeneinander versetzt angeordnet sind und sich in ihrer
Längenabmessung überlappen.
6. Gehäuseeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Trennelement sich nur zu einem Teil in den Kabelschachtinnenraum
erstreckt und daß in dem vor dem Endbereich eines jeden
Trennelementes (7) verbleibenden Innenraum ein in seiner Form entsprechend
angepaßter Baugruppenträger (6) für die Aufnahme von Zusatzbaugruppen
angeordnet ist.
7. Gehäuseeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Halterungselement (8) für das Trennelement als durchlaufende
Rippe ausgebildet ist, die eine Ausformung (25) mit einer
spaltenförmigen Öffnung zum Innenraum hin über ihre gesamte Länge
aufweist.
8. Gehäuseeinheit nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausformung (25) T-förmig bzw. kreuzförmig ausgebildet
ist.
9. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trennelement (7) an seinem von der genannten Ausformung (25)
aufgenommenen Kantenbereich eine warzenartige Prägung (13)
aufweist, die als Sicherung gegen eine Herausbewegung zum Schachtinnern
hin in den an den parallel zur Wandfläche weisenden Teil
der T- bzw. kreuzförmigen Ausformung eingreift.
10. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei benachbarte Wandflächen des Kabelschachtes durch die
beiden Schenkel eines L-förmigen metallischen Teils (5) gebildet
werden, daß an den einen Schenkel innenseitig, die wenigstens
eine Rippe (8) mit ihrer Ausformung (25) unmittelbar einstückig
mitgebildet ist.
11. Gehäuseeinheit nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Schenkel des L-förmigen Teils (5) zusammen mit dem
entsprechenden Schenkel des einen zweiten Kabelschacht (24) abdeckenden
L-förmigen Teils die beiden Seitenwände der Gehäuseeinheit
bilden und daß der jeweils andere Schenkel eines jeden
L-förmigen Teils mit einer sie fortsetzenden und an ihnen befestigten
Rückwandteil (9) die Gehäuserückwand darstellt.
12. Gehäuseeinheit nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vordere Kantenbereich des die Seitenwand bildenden
Schenkels eine einseitig spaltenförmig in Wandrichtung nach außen
offene Aufnahmekammer (21) aufweist.
13. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmekammer (21) als T- oder kreuzförmige Ausformung
gebildet ist.
14. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß in diese Aufnahmekammer (21) das Befestigungselement für den
mit seinem Randbereich an der Seitenwandkante aufliegenden Baugruppenträger (6)
eingeführt wird.
15. Gehäuseeinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Befestigungselement eine Bajonett-Verriegelung dient.
16. Gehäuseeinheit nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vordere Kantenbereich des die Seitenwand bildenden Schenkels
eine nach vorne offene parallel zur Wandfläche ausgerichtete
weitere Ausformung (22) aufweist, in die der Endbereich der Seitenwand
einer Abdeckhaube (15) einführbar ist, daß diese Abdeckhaube (15)
durch ein in die andere genannte Ausformung (21) einzubringendes
Befestigungselement arretierbar ist.
17. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 1 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem zwischen den beiden Kabelschächten (23, 24) vorhandenen
und der Aufnahme der Verteilerleisten dienenden Bereich
Halteelemente vorgesehen sind, durch die im Bedarfsfall der
nach dem Entfernen der Abdeckhaube aus seiner Arretierstellung
gelöste und abgehobene Baugruppenträger (6) vorübergehend positionierbar
ist.
18. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 6 und 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der im Bedarfsfall nach dem Entfernen der Abdeckhaube (15)
aus seiner Arretierstellung gelöste und abgehobene Baugruppenträger (6)
vorübergehend um 180° gedreht, erneut an der Seitenwandkante
aufgelegt und durch in die Aufnahmekammer (21) eingeführte
Befestigungselemente vorübergehend außerhalb der Gehäuseeinheit
positionierbar ist.
19. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der L-förmige Teil und die ihn mitbildenden Ausformungen
der angesetzten Rippen und der Ausformungen im Kantenbereich
durch ein im Strangpreßverfahren gewonnenes Profil hergestellt
sind.
20. Gehäuseeinheit nach den Ansprüchen 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die Ausformung (21) im vorderen Kantenbereich der
Wandfläche des L-förmigen Schenkels zur Aufnahme von mechanisch
starren in Kantenrichtung weisenden Verbindungselementen für die
Verbindung zweier aufeinander gestapelter Gehäuseeinheiten dient.
21. Gehäuseeinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Form des Verbindungselements an die Querschnittsform
der Ausformung (21) angepaßt ist und daß das Verbindungselement
durch die in die spaltenförmige Öffnung eingebrachten Befestigungselemente
arretierbar ist.
22. Gehäuseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Gehäuseeinheit bzw. die unterste von mehreren übereinandergestapelten
Gehäuseeinheiten einen seitlichen Ansatz (10)
aufweist, der hinter den an der an einer Wand zu befestigenden
Montageschiene (4) vorhandenen Lasche (18) greift.
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DE19873727833 Granted DE3727833A1 (de) | 1987-08-20 | 1987-08-20 | Gehaeuseeinheit zur aufnahme des hauptverteilers eines fernmelde-, insbesondere kommunikationssystems |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3727833A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0492220A1 (de) * | 1990-12-19 | 1992-07-01 | Siemens Aktiengesellschaft | Verteilereinheit zum Anschliessen und Verbinden von elektrischen Leitungen in Telekommunikationsanlagen |
EP0720393A2 (de) * | 1994-12-27 | 1996-07-03 | Siemens Aktiengesellschaft | Kommunikationssystem |
EP0720394A2 (de) * | 1994-12-27 | 1996-07-03 | Siemens Aktiengesellschaft | Kommunikationssystem |
Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE2713724A1 (de) * | 1976-03-31 | 1977-10-06 | Bunker Ramo | Montagetraeger fuer elektrische verbinder |
DE2034177B2 (de) * | 1970-07-09 | 1979-03-08 | Standard Elektrik Lorenz Ag, 7000 Stuttgart | Miniaturisierter Rangierverteiler |
DE3007353C2 (de) * | 1979-03-02 | 1983-12-08 | Compagnie Industrielle des Télécommunications CIT-ALCATEL S.A., 75008 Paris | Kabelverteiler für die Fernsprechvermittlungstechnik |
-
1987
- 1987-08-20 DE DE19873727833 patent/DE3727833A1/de active Granted
Patent Citations (3)
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EP0720394A3 (de) * | 1994-12-27 | 1998-07-01 | Siemens Aktiengesellschaft | Kommunikationssystem |
EP0720393A3 (de) * | 1994-12-27 | 1998-07-01 | Siemens Aktiengesellschaft | Kommunikationssystem |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3727833C2 (de) | 1993-02-25 |
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