DE3724836A1 - Optisches aufzeichnungsmedium - Google Patents
Optisches aufzeichnungsmediumInfo
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Description
Die Erfindung betrifft neue Anthrachinon-Verbindungen sowie optische
Aufzeichnungsmedien, die diese enthalten.
Optische Aufzeichnungsträger/Aufzeichnungsmedien zur Speicherung von
Daten sind bekannt. Sie sind im allgemeinen aufgebaut aus einem
Träger, z. B. aus Glas oder aus einem geeigneten Kunststoff, und
einer sich darauf befindlichen lichtabsorbierenden Schicht.
Das Aufzeichnen der Daten erfolgt durch Bestrahlung des Mediums mit
sichtbarem Licht bestimmter Wellenlängen und Intensität oder mit
anderen geeigneten energiereichen Strahlen, wobei die lichtabsorbierende
Schicht an den bestrahlten Stellen eine physikalische
Veränderung erfährt. Infolge der Absorption tritt an den bestrahlten
Stellen eine lokale Erwärmung auf, und es kann dort z. B. zu
einer Verfärbung oder Zerstörung (Entfärbung) der Schicht kommen.
Ferner können an den bestrahlten Stellen durch Verdampfen, Erweichen/
Schmelzen Vertiefungen in der Schicht erzeugt werden. Beim
optischen Abtasten des Trägers tritt an den "beschriebenen" Stellen
eine Änderung der Intensität des reflektierten Lichtes ein; diese
Intensitätsänderungen eignen sich dazu, aufgezeichnete Informationen
abzurufen, d. h., sie lesbar zu machen.
Aus der DE-OS 35 10 361 ist bereits ein Aufzeichnungsträger bekannt,
welcher Anthrachinonfarbstoffe als lichtabsorbierende Schicht
enthält. Dieser Träger kann z. B. mit einem He-Ne-Laser beschrieben
werden.
Es wurde nun gefunden, daß man Aufzeichnungsmedien mit einer
besonders guten Eignung für das Beschreiben und Lesen mit Lasern
erhält, wenn deren lichtabsorbierende Schicht ganz bestimmte
Anthrachinon-Verbindungen aufweist bzw. aus diesen besteht.
Die Erfindung betrifft dementsprechend ein optisches Aufzeichnungsmedium,
welches mittels der Strahlung einer Lichtquelle beschreibbar
und lesbar ist, aufgebaut aus
- a) einem Träger,
b) einer lichtabsorbierenden Schicht und gegebenenfalls
c) einer lichtreflektierenden Schicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lichtabsorbierende Schicht aus mindestens einer Verbindung der
Formel
besteht oder mindestens eine dieser Verbindungen enthält, wobei X
Wasserstoff oder Halogen bedeutet und Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander
nicht-ionogene Substituenten sind.
Y₁ und Y₂ haben als nicht-ionogene Substituenten z. B. die folgenden
Bedeutungen: Wasserstoff, C₁-C₄-Alkyl, worunter generell Methyl,
Ethyl, n- oder iso-Propyl oder n-, sec.- oder tert.-Butyl zu
verstehen ist, C₁-C₄-Alkoxy, welches Methoxy, Ethoxy, n- oder
iso-Propoxy oder n-, sec.- oder tert.-Butoxy umfaßt, Halogen wie
Brom und Chlor, Phenoxy, welches gegebenenfalls durch eine oder
mehrere C₁-C₄-Alkylgruppen, insbesondere Methylgruppen, substituiert
ist, Benzoylaminomethylen, welches gegebenenfalls durch Halogen und
hierbei insbesondere durch Chlor substituiert ist, Phenylthio oder
C₁-C₄-Alkylthio, welches gegebenenfalls durch Hydroxy oder
C₁-C₄-Alkoxy substituiert ist.
Vorzugsweise stehen die Reste Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander für
Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Phenoxy, C₁-C₄-Alkylphenyloxy,
Phenylthio, Hydroxy-C₁-C₄-alkylthio oder Benzoylaminomethylen.
Y₁ und Y₂ können gleich oder vorzugsweise verschieden sein. Weiterhin
ist es bevorzugt, daß Y₁ Wasserstoff ist und Y₂ eine der oben
angegebenen Bedeutungen mit Ausnahme von Wasserstoff hat.
Ist Y₁ Wasserstoff und hat Y₂ eine andere Bedeutung als Wasserstoff,
so ist Y₂ bevorzugt in p-Stellung zur Aminogruppe im Phenylrest
angeordnet.
Steht X für Halogen, kann es sich z. B. um Fluor, Chlor oder insbesondere
Brom handeln.
X steht bevorzugt für Wasserstoff und insbesondere bevorzugt für Brom.
Die Verbindungen der Formel (1) sind neu. Ein weiterer Gegenstand
der Erfindung betrifft daher Anthrachinon-Verbindungen der zuvor
angegebenen Formel (1), wobei für X, Y₁ und Y₂ die zuvor angegebenen
Bedeutungen und Bevorzugungen gelten.
Die Verbindungen der Formel (1) können in an sich bekannter Weise
erhalten werden, z. B. indem man eine Verbindung der Formel
wobei X Wasserstoff oder Halogen bedeutet, mit einem Überschuß
einer Verbindung der Formel
wobei Y₁ und Y₂ die zuvor angegebenen Bedeutungen haben, bei
erhöhter Temperatur umsetzt.
Die Umsetzung wird z. B. bei Temperaturen zwischen 50 und 160°C und
vorzugsweise zwischen 70 und 145°C ausgeführt.
Die Verbindungen der Formel (2) mit X = Wasserstoff sind bekannt
oder können nach an sich bekannten Methoden erhalten werden.
Die Verbindungen der Formel (2) mit X = Halogen können in an sich
bekannter Weise, z. B. durch Halogenierung von 1,2,3,4-Tetrachlorchinizarin
in saurem Medium mit elementarem Halogen, z. B. Chlor oder
Brom, erhalten werden.
Der Aufbau der Aufzeichnungsmedien ist an sich bekannt.
Als Träger kommen z. B. Glasplatten oder -scheiben sowie Kunststoffplatten/
-scheiben wie solche aus Polystyrol, Polycarbonat und
insbesondere aus Polymethylmethacrylat in Frage.
Die erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmedien enthalten außerdem
bevorzugt eine lichtreflektierende Schicht, so daß das eingestrahlte
und durch die farbige Schicht wandernde Licht (soweit es
nicht absorbiert wird) an der Reflektorschicht reflektiert wird und
nochmals durch die gefärbte Schicht wandert. Dabei ist es vorteilhaft,
in diesen Fällen der Farbstoffschicht die Dicke λ/4 ( λ = Wellenlänge
des eingestrahlten Lichts) zu geben, da dann durch Interferenz
eine besonders hohe Nutzung (Schwächung) des eingestrahlten
Lichts erreicht wird. Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Anthrachinonfarbstoffe
werden jedoch auch mit Schichtdicken, die deutlich
unter λ/4 liegen, sehr empfindliche Aufzeichnungsträger erhalten,
was überraschend ist.
Geeignete lichtreflektierende Materialien sind z. B. Metalle wie
Aluminium, Rhodium, Gold, Zinn, Blei, Wismut oder Kupfer; in Frage
kommen auch dielektrische Spiegel.
Die lichtabsorbierende Schicht kann in einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmedien nur aus einer Verbindung der
Formel (1) allein bestehen.
In einer weiteren Ausführungsform enthält die lichtabsorbierende
Schicht neben der Verbindung der Formel (1) ein thermoplastisches
Bindemittel, z. B. Polystyrol, Polyvinylacetat, Polyvinylpyrrolidon,
Celluloseacetatbutyrat, Polysulfonamid, Polycarbonat oder Cellulosenitrat.
Die Dicke der lichtabsorbierenden Schicht kann in weiten Grenzen
variieren; vorteilhaft ist eine Dicke von 5 bis 350 nm. Bevorzugt
weist die lichtabsorbierende Schicht eine Dicke von 10 bis 200 nm
auf. Besteht die lichtabsorbierende Schicht nur aus Farbstoff
allein, so ist sie bevorzugt 10 bis 100 nm dick.
Das erfindungsgemäße Aufzeichnungsmedium läßt sich mit der fokussierten
Strahlung einer Lichtquelle beschreiben und lesen. Als
Lichtquellen kommen z. B. Laser und hierbei insbesondere solche in
Frage, die im Wellenlängenbereich von 600 bis 850 nm emittieren.
Beispiele sind der Ga-Al-As-Diodenlaser und insbesondere der
He-Ne-Laser.
Die erfindungsgemäß für die lichtabsorbierende Schicht verwendeten
Verbindungen der Formel (1) haben Farbstoffcharakter und weisen
breite Absorptionsbanden mit einem Maximum im Wellenlängenbereich
von etwa 620 bis 700 nm auf; ihr Absorptionsbereich erstreckt sich
langwellig bis zu einer Wellenlänge von etwa 850 nm.
Aufgrund der geschilderten Absorptionseigenschaften weisen optische
Aufzeichnungsmedien, die mit diesen Verbindungen ausgerüstet sind,
eine überaus große Empfindlichkeit gegenüber der Strahlung von
Lichtquellen, insbesondere Lasern, auf, die im Wellenlängenbereich
von 600 bis 850 nm emittiert. So ist es bei der Verwendung z. B.
eines Ga-Al-As-Diodenlaser und insbesondere eines He-Ne-Laser
möglich, die erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmedien mit Lichtpulsen
von geringer Energie zu beschreiben und zu lesen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft daher die Verwendung
von Verbindungen der Formel (1) als lichtabsorbierende Substanz in
optischen Aufzeichnungsmedien.
Die lichtabsorbierenden Schichten gemäß der vorliegenden Erfindung
können auf den Träger bzw. auf die lichtreflektierende Schicht so
aufgebracht werden, daß sich glatte Absorptionsschichten von hoher
optischer Qualität ergeben, in die die zu speichernde Information
mit hohem Signal/Rausch-Verhältnis geschrieben werden kann.
Die Aufzeichnungsmedien sind stabil gegenüber atmosphärischen
Einflüssen und Tageslicht.
Das Aufbringen der erfindungsgemäßen Absorptionsmaterialien kann
durch Aufschleudern, Aufrakeln oder Tauchen von gelöstem oder
dispergiertem Farbstoff, gegebenenfalls in Gegenwart von Bindemitteln
oder durch Aufdampfen im Vakuum erfolgen. Das Aufbringen von
metallischen Reflexionsschichten erfolgt ebenfalls durch Aufdampfen
im Vakuum. Für das Aufdampfen im Vakuum wird das aufzubringende
Material zunächst in ein geeignetes Gefäß mit einer Widerstandsheizung
gefüllt und in eine Vakuumkammer gesetzt. Das zu bedampfende
Substrat wird oberhalb des Gefäßes mit dem aufzudampfenden Material
bzw. Farbstoff in einen Halter eingesetzt. Dieser ist so konstruiert,
daß das Substrat gegebenenfalls rotiert werden kann
(z. B. mit 50 Upm).
Die Vakuumkammer wird auf etwa 10-5 Torr evakuiert und die Heizung
so eingestellt, daß die Temperatur des aufzudampfenden Materials
bis zu dessen Verdampfungstemperatur ansteigt. Die Verdampfung wird
solange fortgesetzt, bis die aufgedampfte Schicht (Absorptionsschicht)
die gewünschte Dicke hat. Je nach Systemaufbau wird zuerst
der Farbstoff und dann die reflektierende Schicht aufgebracht oder
umgekehrt verfahren. Auf das Aufbringen einer reflektierenden
Schicht kann gegebenenfalls verzichtet werden.
Die Dicke der beim Aufdampfen aufwachsenden Schicht kann mit Hilfe
bekannter Verfahren überwacht werden, z. B. mit Hilfe eines optischen
Systems, welches das Reflexionsvermögen der mit dem Absorptionsmaterial
bedeckten Reflexionsoberfläche mißt. Vorzugsweise wird das
Wachsen der Schichtdicke mit einem Schwingquarz verfolgt.
Für das Aufbringen der Schichten aus Lösung bereitet man in einem
geeigneten Lösungsmittel, wie Methylenchlorid, Chloroform, Aceton,
Methylethylketon, Cyclohexanon, Toluol, Acetonitril, Essigester,
Methanol, eine Lösung oder gegebenenfalls eine Dispersion der
Verbindung der Formel (1) und setzt gegebenenfalls eines der zuvor
genannten thermoplastischen Bindemittel bzw. Gemische aus mehreren
Bindemitteln zu.
Diese Farbstoffzubereitung kann durch Schleudern, Rakeln oder
Tauchen auf ein zuvor gereinigtes Substrat aufgebracht und die
Schicht an der Luft getrocknet werden. Der Film kann auch im Vakuum
und/oder bei erhöhter Temperatur getrocknet werden.
Je nach Systemaufbau wird zuerst der Farbstoff und dann der Reflektor
aufgebracht oder, vorzugsweise, umgekehrt verfahren. Auf das
Aufbringen einer reflektierenden Schicht kann gegebenenfalls
verzichtet werden.
Die nachfolgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung,
ohne sie darauf zu beschränken.
7,6 g 1,2,3,4-Tetrachlorchinizarin, 40 g p-Toluidin und
4,2 g Kaliumacetat werden 3 Stunden bei 120°C gerührt. Man kühlt auf
100°C ab, gibt 80 ml n-Butanol zu und rührt das Gemisch eine weitere
Stunde bei 90°C. Dann wird der Feststoff abgesaugt und zunächst mit
n-Butanol, dann mit Methanol und zum Schluß mit Wasser gewaschen.
Man erhält nach dem Trocknen den Farbstoff der Formel
als grünschwarzes Pulver vom Schmelzpunkt 260°C.
a) Zu einem Gemisch, bestehend aus 200 ml 96%-iger Schwefelsäure,
18,8 g 1,2,3,4-Tetrachlorchinizarin und 0,025 g Jod werden innerhalb
von 2 Stunden bei einer Temperatur von 100°C 5,5 ml Brom zugetropft.
Man erhöht dann innerhalb von 1 Stunde die Temperatur auf 140°C und
läßt 6 Stunden bei dieser Temperatur rühren. Das Gemisch wird auf
Eis gegossen, filtriert und der Feststoff mit Wasser gewaschen, bis
das Filtrat neutral reagiert.
Man erhält nach dem Trocknen einen Feststoff der Formel
als rotes Pulver vom Schmelzpunkt 283°C.
b) 2,9 g 1,2,3,4-Tetrachlor-5,8-dihydroxy-6,7-dibromanthrachinon
gemäß a), 20 g p-Toluidin und 1,05 Kaliumacetat werden 6 Stunden
bei 140°C gerührt. Man läßt auf 100°C abkühlen, gibt 30 ml
n-Butanol zu und rührt noch 30 Minuten bei 100°C. Der Feststoff wird
dann abgesaugt, erst mit warmem n-Butanol, dann mit Methanol und zum
Schluß mit Wasser gewaschen und getrocknet.
Man erhält einen Farbstoff der Formel
als grünschwarzes Pulver vom Schmelzpunkt 260°C.
Verfährt man wie in Beispiel 1 oder 2 beschrieben,
setzt jedoch statt p-Toluidin die in der nachfolgenden Tabelle
aufgelisteten aromatischen Amine ein, so erhält man Farbstoffe der
Formel
worin R und X die in der Tabelle genannten Bedeutungen haben.
1,0 g Farbstoff des Beispiels 1 wird mit 1,0 g Cellulosenitrat
gemischt. Das Gemisch wird mit 120 g Cyclohexanon
versetzt und anschließend durch einen Filter mit einer Porengröße
von 0,45 µm gegeben. Die resultierende Lösung wird dann mit einer
Umdrehungszahl von ca. 2000 U/min auf eine runde Glasscheibe, die
mit einer 50 nm dicken Schicht Aluminium beschichtet ist, aufgeschleudert.
Man erhält eine ca. 160 nm dicke lichtabsorbierende
Schicht auf der Oberfläche.
Der erhaltene Aufzeichnungsträger wird mit den Lichtpulsen eines
He-Ne-Lasers ( λ = 633 nm) bestrahlt, der auf die Oberfläche der
Beschichtung fokussiert ist. Durch die eingestrahlte Energie wird
pro Puls eine kreisrunde Vertiefung mit steilen Wänden und ohne
Wulst an der Oberfläche erzeugt.
Die beschriebenen Stellen werden mit einem He-Ne-Laser gelesen, und
es ergeben sich dabei Signale mit einem hohen Signal/Rausch-Verhältnis.
Man erhält Aufzeichnungsmedien mit ähnlich guten Eigenschaften, wenn
man anstatt des Farbstoffs des Beispiels 1 die Verbindungen der
Beispiele 2 bis 22 einsetzt.
Claims (16)
1. Optisches Aufzeichnungsmedium, welches mittels der Strahlung
einer Lichtquelle beschreibbar und lesbar ist, aufgebaut aus
- a) einem Träger,
b) einer lichtabsorbierenden Schicht und gegebenenfalls
c) einer lichtreflektierenden Schicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lichtabsorbierende Schicht aus mindestens einer Verbindung der
Formel
besteht oder mindestens eine dieser Verbindungen enthält, wobei X
Wasserstoff oder Halogen bedeutet und Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander
nicht-ionogene Substituenten sind.
2. Aufzeichnungsmedien gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine lichtreflektierende Schicht enthalten.
3. Aufzeichnungsmedien gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die lichtreflektierende Schicht aus einem Metall, ausgewählt
aus der Gruppe Aluminium, Rhodium, Gold, Zinn, Blei, Wismut und
Kupfer besteht.
4. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß X in Formel (1) Brom ist.
5. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander Wasserstoff,
C₁-C₄-Alkyl, C₁-C₄-Alkoxy, Halogen, gegebenenfalls substituiertes
Phenoxy, gegebenenfalls substituiertes Benzoylaminomethylen,
Phenylthio oder gegebenenfalls substituiertes C₁-C₄-Alkylthio
bedeuten.
6. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander Wasserstoff,
Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Phenoxy, C₁-C₄-Alkylphenyloxy,
Phenylthio, Hydroxy-C₁-C₄-Alkylthio oder Benzoylaminomethylen
bedeuten.
7. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtquelle ein He-Ne-Laser ist.
8. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die lichtabsorbierende Schicht aus einer oder
mehreren Verbindungen der Formel (1) besteht.
9. Aufzeichnungsmedien gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die lichtabsorbierende Schicht eine Verbindung
der Formel (1) und ein thermoplastisches Bindemittel enthält.
10. Aufzeichnungsmedien gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das thermoplastische Bindemittel Polystyrol, Polyvinylacetat,
Polyvinylpyrrolidon, Celluloseacetatbutyrat, Polysulfonamid,
Polycarbonat oder Cellulosenitrat ist.
11. Verbindungen der Formel (1) gemäß Anspruch 1, worin X, Y₁ und
Y₂ die im Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben.
12. Verbindungen gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß X
Brom ist.
13. Verbindungen gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß Y₁ und Y₂ unabhängig voneinander Wasserstoff, C₁-C₄-Alkyl,
C₁-C₄-Alkoxy, Halogen, unsubstituiertes oder durch C₁-C₄-Alkyl
substituiertes Phenoxy, unsubstituiertes oder durch Halogen
substituiertes Benzoylaminomethylen, Phenylthio oder unsubstituiertes
oder durch Hydroxy oder substituiertes C₁-C₄-Alkylthio
bedeuten.
14. Verfahren zur Herstellung von Verbindungen der Formel (1)
gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Verbindung
der Formel
wobei X Wasserstoff oder Halogen bedeutet, mit einem Überschuß
einer Verbindung der Formel
wobei Y₁ und Y₂ die im Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben,
bei erhöhter Temperatur umsetzt.
15. Verwendung von Farbstoffen der Formel (1) gemäß Anspruch 1 als
lichtabsorbierende Substanz in optischen Aufzeichnungsmedien.
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US4457855A (en) * | 1981-06-08 | 1984-07-03 | The Clorox Company | Stable hypochlorite solution suspendable dyes |
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GB2193723A (en) | 1988-02-17 |
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