DE3718210A1 - Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen - Google Patents
Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmenInfo
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- Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Lagerkörper zum Befestigen von
Federholzlatten an einem Matratzenrahmen eines insbesondere
aus Längs- und Querwänden bzw. einem Boden bestehenden
Bettkastens, der mit dem Matratzenrahmen mittels Schrauben,
Nägel oder dgl. verbindbar ist und eine in Richtung der
Federholzlatte hin offene, ein Endstück der Federholzlatte
aufnehmende und mit diesem lösbar verbindere Kappe aufweist.
Bettkasten, die aus miteinander lösbar verbindbaren Teilen
(Längs- und Querwände, Boden) bestehen, sind regelmäßig in
Fachgeschäften oder Warenhäusern erhältlich, und zwar als
Elementanbauteile. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß der
Erwerber den Bettkasten, den er zu Hause zusammenbauen muß,
sehr einfach transportieren kann. Zu den Grundbauteilen eines
derartigen Bettkastens gehören auch Lagerkörper, die der Benutzer
an den Matratzenrahmen z.B. mittels Schrauben, Nägel oder dgl.
anbringen muß. Im Rahmen des Zusammenbaus des Bettkastens ist
dies regelmäßig die schwierigste Arbeit, da eine Vielzahl von
Lagerkörpern vorhanden ist, von denen jeder mit dem
Matratzenrahmen separat zu verbinden ist. Beim Anbringen der
Lagerkörper wird vom Benutzer nicht nur viel Kraft, sondern
auch eine hohe Präzision hinsichtlich der relativen Anordnung
der Lagerkörper am Matratzenrahmen abverlangt. Dies alles
erschwert beachtlich den Zusammenbau des Bettkasten.
Es ist Aufgabe der Erfindung einen Lagerkörper der eingangs
genannten Art so zu verbessern, daß der Zusammenbau des
Bettkastens und insbeosndere die Bestückung des Matratzenrahmens
mit Federholzlatten erheblich vereinfacht und erleichtert wird.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Kappe aus einem das eine Endstück der Federholzlatte
tragenden Grundkörper und einem die Oberseite der Kappe bildenden
Haltekörper besteht, der in seiner wirksamen Lage mit dem
Grundkörper fest verbindbar ist und das Endstück in der Kappe
festhält und in seiner unwirksamen Lage die Kappe nach oben
hin öffnet und das Endstück freigibt.
Die vorgeschlagenen Lagerkörper müssen nicht mehr vom Benutzer
selbst an den Matratzenrahmen angebracht werden, vielmehr ist
es möglich, diese mit dem Matratzenrahmen während der Herstellung
des Matratzenrahmens zu verbinden. Die Aufgabe des Benutzers
besteht nun lediglich darin, die Federholzlatten von oben in
die zugehörigen Grundkörper einzulegen und die Haltekörper
mit den Grundkörpern zu verbinden, so daß die Federholzlatten
aus den Kappen nicht hinausfallen. Ein mühsames Anbringen der
Lagerkörper am Matratzenrahmen fällt daher weg, es besteht
auch nicht die Gefahr, daß der eine oder andere Lagerkörper
mit dem Matratzenrahmen nicht richtig verbunden wird. Dies
alles kann bereits im Werk maschinell und in einem Arbeitsgang,
nämlich während der Herstellung des Matratzenrahmens und des
Bettkastens, erfolgen.
Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, daß der Lagerkörper einen waagerechten Boden besitzt,
an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen anschließen,
deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte entspricht, und
daß der Haltekörper die Form eines Quersteges besitzt, dessen
Enden in rechtwinklig nach unten abgebogene Seitenschenkel
auslaufen, die mit den Seitenlaschen lösbar verbindbar sind.
Die kastenartige Form der Kappe ist hierbei so ausgebildet,
daß ihr Innenumriß dem Außenumriß des aufrehmbaren Endstückes
der Federholzlatte entspricht.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, daß die Seitenschenkel jeweils einen Rastkörper besitzen,
die einander zugekehrt und mit dem Boden des Grundkörpers
verbindbar sind. Es handelt sich hier um eine Schnappverbindung,
die im wesentlich so herstellbar ist, daß der Haltekörper in
vertikaler Richtung nach unten gegen den Grundkörper gedrückt
wird, wobei seine Seitenschenkel entlang der Seitenlaschen
gleiten, bis die Rastkörper im Bereich des Bodens einschnappen.
Hierbei ist es zweckmäßig, wenn der Querschnitt des Rastkörpers
in Richtung des Quersteges im wesentlichen L-förmig ist, wobei
der kürzere Schenkel des Rastkörpers dem Quersteg zugekehrt
ist, und daß die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte
Seite des Bodens mindestens einen in Richtung der Federholzlatte
sich erstreckenden Steg besitzt, der im wirksamen Zustand des
Haltekörpers zwischen dem kürzeren Schenkel des Rastkörpers
und der zugeordneten Seitenlasche angeordnet ist. Entspricht
hierbei die Breite des Steges dem Abstand des kürzeren Schenkels
von der Seitenlasche, während seine Höhe der lichten Höhe des
kürzeren Schenkels entspricht, dann ist eine kraft- und
formschlüssige Verbindung zwischen dem Rastkörper und dem
zugeordneten Steg des Grundkörpers herstellbar.
Die obigen Ausführungsformen der Erfindung lassen erkennen,
daß der Haltekörper ein separates Bauteil ist, das von dem
Grundkörper ganz gelöst werden kann.
Eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, daß der Grundkörper der Kappe aus einem waagerechten
Boden besteht, an den sich zwei vertikal verlaufende
Seitenlaschen anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der
Federholzlatte entspricht, und daß der Haltekörper die Form
eines Quersteges besitzt, dessen eines Ende mit einer der
Seitenlaschen gelenkig verbindbar ist, während das andere Ende
in einen mit dem Haltekörper lösbar verbindbaren Rastkörper
ausläuft. Diese Ausführungsform der Erfindung, bei der der
Haltekörper mit dem Grundkörper unverlierbar (gelenkig)
verbindbar ist, hat z.B. den Vorteil, daß es beim Zerlegen
des Bettkastens und späteren Zusammenbau zu keinem Verlust
der einzelnen Haltekörper kommen kann.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, daß der Grundkörper mit einer mit dem Matratzenrahmen
fest verbindbaren Platte verbunden und mit dieser einstück
ausgebildet ist. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Außenseite
des Bodens und die Platte mittels eines senkrecht verlaufenden
Stützsteges verbunden sind. Der vorgeschlagene Lagerkörper
kann aus verschiedenen Werkstoffen bestehen, d.h. nicht nur
aus Kunststoff, was regelmäßig der Fall sein wird, sondern
auch aus Metall. Die aus Kunststoff bestehenden Lagerkörper
haben insbesondere den Vorteil, daß sie billig und schnell
herstellbar sind.
Handelt es sich um einen Lagerkörper, der für einen Bettkasten
vorgesehen ist, dessen Teile miteinander lösbar verbindbar
sind, dann ist es zweckmäßig, wenn die Stirnseiten bzw. Endstücke
der den Bettkasten bildenden und mit den Längs- bzw. Querwänden
fest verbundenen Holmen miteinander mittels Steckverbinder
lösbar verbindbar sind. Hierbei können die Maßnahmen auch so
getroffen sein, daß der Steckverbinder aus einem mit dem einen
Holm fest verbundenen Steckaufnahmekörper und einem mit dem
anderen Holm fest verbindbaren Steckkörper besteht, der in
die Aufnahme des Steckaufnahmekörpers von oben einsteckbar
ist. Eine gute Verbindung zwsichen den einzelnen Holmen ist
hierbei insbesondere dann erreichbar, wenn die Aufnahme des
Steckaufnahmekkörpers aus einer zum anderen Holm hin offenen
Nut mit einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt und der
Steckkörper aus einer Feder komplementärer Gestalt bestehen.
In wirksamem Zustand des Steckverbinders handelt es sich hier
um eine Nut-Feder-Verbindung, die die erforderliche Festigkeit
besitzt. Um ein ungewolltes Lösen dieser Verbindung zu vermeiden,
sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß das
untere Ende der Nut eine Halteseite besitzt, auf der sich die
untere Auflageseite der Feder abstützen kann. Eine weitere
Verbesserung dieser Verbindung ist dadurch erreichbar, daß
die Halteseite einen Durchbruch oder Ausnehmung besitzt und
die Auflageseite einen Rastvorsprung aufweist, derart, daß
der Rastvorsprung und der Durchbruch oder die Ausnehmung eine
Rastverbindung bilden. Eine besonders einfache und wirksame
Rastverbindung zwischen diesen beiden Teilen ist z.B. dann
erreichbar, wenn der Rastvorsprung in Stirnansicht des
Steckkörpers pilzförmig ist, wobei die Breite seines Kopfes
geringfügig größer ist als die Breite des Durchbruches bzw.
der Ausnehmung, und wenn der Kopf im wirksamen Zustand der
Rastverbindung aus dem Steckaufnahmekörper ragt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es
zeigen
Fig. 1 eine Stirnansicht eines am Matratzenrahmen
befestigten Lagerkörpers,
Fig. 2 einen Haltekörper,
Fig. 3 einen Grundkörper,
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 3 dargestellten
Grundkörpers in Richtung des Pfeiles IV,
Fig. 5 eine Draufsicht des in Fig. 3 dargestellten
Grundkörpers in Richtung des Pfeiles V,
Fig. 6 die Stirnansicht eines Steckkörpers,
Fig. 7 eine vertikale Draufsicht des in Fig. 6 dargestellten
Steckkörpers in Richtung des Pfeiles VII,
Fig. 8 die Stirnansicht eines Steckaufnahmekörpers,
Fig. 9 eine vertikale Draufsicht des in Fig. 8 dargestellten
Steckaufnahmekörpers in Richtung des Pfeiles IX, und
Fig. 10 einen Teil eines Matratzenrahmens, dessen Holme
mittels eines Steckverbinders verbunden sind.
Der in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Lagerkörper 9 zum Befestigen
von Federholzlatten an einem Matratzenrahmen ist mit dem Holm
10 eines Matratzenrahmens mittels einer Schraube 11 und zweier
Nieten 12 verbunden. Der Lagerkörper 9 besitzt eine in Richtung
der nicht näher dargestellten Federholzlatte hin offene, ein
Endstück der Federholzlatte aufnehmende und mit diesem lösbar
verbindbare Kappe 15. Die Kappe 15 besteht aus einem das eine
Endstück der Federholzlatte tragenden Grundkörper 20 (Fig.
3) und einem die Oberseite der Kappe 15 bildenden Haltekörper
21, der in seiner wirksamen Lage (Fig. 1) mit dem Grundkörper
20 fest verbunden ist und das Endstück in der Kappe festhält.
In seiner unwirksamen Lage, d.h. wenn der Haltekörper 21 mit
dem Grundkörper 20 nicht verbunden ist, ist die Kappe 15 nach
oben hin offen, so daß die Federholzlatte vom Grundkörper 20
ohne weiteres gelöst werden kann.
Der Grundkörper 20 besitzt einen waagerechten Boden 22, an
den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen 23 und 24
anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der nicht näher
dargestellten Federholzlatte entspricht. Der Haltekörper 21
besitzt die Form eines Quersteges, dessen Enden in rechtwinklig
nach unten abgebogene Seitenschenkel 25 und 26 auslaufen, die
mit den Seitenlaschen 23 und 24 lösbar verbindbar sind.
Die Seitenschenkel 25 und 26 besitzen jeweils einen Rastkörper
28 und 29, die einander zugekehrt und mit dem Boden 22 des
Grundkörpers 20 verbindbar sind. Man erkennt, daß der Querschnitt
der Rastkörper 28 und 29 in Richtung des Quersteges 30 im
wesentlichen L-förmig ist, wobei der jeweils kürzere Schenkel
33 bzw. 34 des Rastkörpers 28 bzw. 29 dem Quersteg 30 zugekehrt
ist. Die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte Seite des
Bodens 22 besitzt zwei in Richtung der Federholzlatte sich
erstreckende Stege 36 und 37, die im wirksamen Zustand des
Haltekörpers 21 zwischen dem jeweils kürzeren Schenkel 33 bzw.
34 des Rastkörpers 28 bzw. 29 und der Seitenlasche 25 bzw.
26 angeordnet sind. Die Breite des Steges 36 bzw. 37 entspricht
dem Abstand des kürzeren Schenkels 33 bzw. 34 von der
Seitenlasche 25 bzw. 26. Die Höhe des Steges 36 bzw. 37
entspricht der lichten Höhe des kürzeren Schenkels 33 bzw.
34. Man erkennt (vgl. Fig. 1), daß die Rastkörper 28 und 29
mit den Stegen 36 und 37 formschlüssig verbindbar sind und
daß im wirksamen Zustand des Haltekörpers 30 die Oberseite
der Seitenlaschen 23 und 24 in Druckverbindung mit der Innenseite
des Quersteges 30 steht.
Der Grundkörper 20 ist mit einer mit dem Holm 10 des
Matratzenrahmens fest verbindbaren Platte 40 verbunden und
mit dieser einstückig ausgebildet. Die Außenseite des Bodens
22 und die Platte 40 sind miteinander mittels eines senkrecht
verlaufenden Stützsteges 41 verbunden, durch den die Steifigkeit
und Festigkeit des Grundkörpers 20 erhöht wird.
Aus der Fig. 10 geht hervor, daß die Stirnseite 50 bzw. das
Endstück 51 der den Bettkasten bildenden und mit nicht näher
dargestellten Längs- bzw. Querwänden fest verbundenen Holme
52 und 53 miteinander mittels eines Steckverbinders 55 lösbar
verbindbar sind. Der Steckverbinder besteht aus einem mit dem
einen Holm 53 fest verbundenen Steckaufnahmekörper 60 (vgl.
auch Fig. 8) und einem mit dem anderen Holm 52 fest verbundenen
Steckkörper 62, der in die Aufnahme 64 des Steckaufnahmekörpers
60 von oben einsteckbar ist. Die Aufnahme 64 des
Steckaufnahmekörpers 60 besteht aus einer zum anderen Holm
52 hin offenen Nut 66 mit einem schwalbenschwanzförmigen
Querschnitt. Der Steckkörper 62 besteht aus einer Feder 65
komplementärer Gestalt zur Nut 66. Das untere Ende der Nut
66 besitzt eine Halteseite 67, auf der sich die untere
Auflageseite 68 der Feder 62 abstützen kann. Man erkennt (vgl.
Fig. 8), daß die Halteseite 67 eine Ausnehmung 70 besitzt und
die Auflageseite 68 einen Rastvorsprung 71 aufweist, derart,
daß der Rastvorsprung 71 zusammen mit der Ausnehmung eine
Rastverbindung bilden. Der Rastvorsprung 71 ist in Stirnansicht
des Steckkörpers 62 pilzförmig, wobei die Breite seines Kopfes
73 geringfügig größer ist als die Breite der Ausnehmung 70.
Im wirksamen Zustand der Rastverbindung ragt der Kopf 73 aus
dem Steckaufnahmekörper 60 raus.
Der Steckkörper 62 besitzt ferner einen hohlzylinderförmigen
Vorsprung 80 und einen Zapfen 81, durch die eine feste Verbindung
zwischen dem Holm 52 und dem Steckkörper 62 herstellbar ist.
Der zylinderförmige Vorsprung 80 weist in seiner oberen Partie
eine Abflachung 83 sowie eine Nut 84 auf. Der Steckaufnahmekörper
60 besitzt zwei Bohrungen 88 und 89 für nicht näher dargestellte
Schrauben.
Claims (17)
1. Lagerkörper zum Befestigen von Federholzlatten an einem
Matratzenrahmen eines insbesondere aus Längs- und Querwänden
bzw. einem Boden bestehenden Bettkastens, der mit dem
Matratzenrahmen mittels Schrauben, Nägel oder dgl.
verbindbar ist und eine in Richtung der Federholzlatte
hin offene, ein Endstück der Federholzlatte aufnehmende
und mit diesem lösbar verbindbare Kappe aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (15) aus einem das eine Endstück der
Federholzlatte tragenden Grundkörper (20) und einem die
Oberseite der Kappe (15) bildenden Haltekörper (21) besteht,
der in seiner wirksamen Lage mit dem Grundkörper (20)
fest verbunden ist und das Endstück in der Kappe festhält
und in seiner unwirksamen Lage die Kappe (15) nach oben
hin öffnet und das Endstück freigibt.
2. Lagerkörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (20) einen waagrechten Boden (22)
besitzt, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen
(23, 24) anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der
Federholzlatte entspricht, und
daß der Haltekörper (21) die Form eines Quersteges besitzt,
dessen Enden in rechtwinklig nach unten abgebogene
Seitenschenkel (25, 26) auslaufen, die mit den Seitenlaschen
(23, 24) lösbar verbindbar sind.
3. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenschenkel (25, 26) jeweils einen Rastkörper
(28, 29) besitzen, die einander zugekehrt und mit dem Boden
(22) des Grundkörpers (20) verbindbar sind.
4. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Rastkörpers (28, 29) in Richtung
des Quersteges (30) im wesentlichen L-förmig ist, wobei
der kürzere Schenkel (33, 34) des Rastkörpers (28, 29) dem
Quersteg (30) zugekehrt ist, und
daß die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte Seite
des Bodens (22) mindestens einen in Richtung der
Federholzlatte sich erstreckenden Steg (36, 37) besitzt,
der im wirksamen Zustand des Haltekörpers (21) zwischen
dem kürzeren Schenkel (33, 34) des Rastkörpers (28, 29)
und der Seitenlasche (25, 26) angeordnet ist.
5. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des Steges (36, 37) dem Abstand des kürzeren
Schenkels (33, 34) von der Seitenlasche (25, 26) entspricht,
während seine Höhe der lichten Höhe des kürzeren Schenkels
(33, 34) entspricht.
6. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastkörper (28, 29) mit dem Steg (36, 37)
formschlüssig verbindbar ist und
daß die Oberseite der Seitenlaschen (23, 24) im wirksamen
Zustand des Haltekörpers (30) in Druckverbindung mit der
Innenseite des Quersteges (30) steht.
7. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vertikale und quer zu der Federholzlatte verlaufende
Querschnitt des Grundkörpers (20) U-förmig ist.
8. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper der Kappe aus einem waagrechten Boden
besteht, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen
anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte
entspricht, und
daß der Haltekörper die Form eines Quersteges besitzt,
dessen eines Ende mit einer der Seitenlaschen gelenkig
verbindbar ist, während das andere Ende in einen mit dem
Haltekörper lösbar verbindbaren Rastkörper ausläuft.
9. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenumriß der Kappe dem Außenumriß des aufnehmbaren
Endstückes der Federholzlatte entspricht.
10. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (20) mit einer mit dem Matratzenrahmen
fest verbindbaren Platte (40) verbunden und mit dieser
einstückig ausgebildet ist.
11. Lagerkörper nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenseite des Bodens (22) und die Platte (40)
mittels eines senkrecht verlaufenden Stützsteges (41)
verbunden sind.
12. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, für einen
Bettkasten, dessen Teile miteinander lösbar verbindbar
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnseiten (50) bzw. Endstücke der den Bettkasten
bildenden und mit den Längs- bzw. Querwänden fest
verbundenen Holme (52, 53) miteinander mittels Steckverbinder
(55) lösbar verbindbar sind.
13. Lagerkörper nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckverbinder (55) aus einem mit dem einen Holm
(53) fest verbundenen Steckaufnahmekörper (60) und einem
mit dem anderen Holm (52) fest verbindbaren Steckkörper
(62) besteht, der in die Aufnahme (64) des
Steckaufnahmekörpers (60) von oben einsteckbar ist.
14. Lagerkörper nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (64) des Steckaufnahmekörpers (60) aus
einer zum anderen Holm (52) hin offenen Nut (66) mit einem
schwalbenschwanzförmigen Querschnitt und der Steckkörper
(62) aus einer Feder (65) komplementärer Gestalt bestehen.
15. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Ende der Nut (66) eine Halteseite (67)
besitzt, auf der sich die untere Auflageseite (68) der
Feder (62) abstützen kann.
16. Lagerkörper nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteseite (67) einen Durchbruch oder eine
Ausnehmung (70) besitzt und die Auflageseite (68) einen
Rastvorsprung (71) aufweist, derart, daß der Rastvorsprung
(71) und der Durchbruch oder die Ausnehmung (70) eine
Rastverbindung bilden.
17. Lagerkörper nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastvorsprung (71) in Stirnansicht des Steckkörpers
(62) pilzförmig ist, wobei die Breite des Kopfes (73)
geringfügig größer ist als die Breite des Durchbruches
bzw. der Ausnehmung (70), und
daß der Kopf (73) im wirksamen Zustand der Rastverbindung
aus dem Steckaufnahmekörper (60) ragt.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873718210 DE3718210A1 (de) | 1987-05-29 | 1987-05-29 | Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen |
DE8800445U DE8800445U1 (de) | 1987-05-29 | 1988-01-16 | Matratzenrahmen mit Längs- und Querholmen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873718210 DE3718210A1 (de) | 1987-05-29 | 1987-05-29 | Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3718210A1 true DE3718210A1 (de) | 1988-12-15 |
DE3718210C2 DE3718210C2 (de) | 1989-09-28 |
Family
ID=6328740
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873718210 Granted DE3718210A1 (de) | 1987-05-29 | 1987-05-29 | Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3718210A1 (de) |
Citations (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE6809445U (de) * | 1968-12-02 | 1969-07-03 | Fa R Kahl | Bettrahmenteil mit federnden querleisten |
CH619605A5 (de) * | 1977-09-30 | 1980-10-15 | Marpal Ag | |
DE8106305U1 (de) * | 1981-03-06 | 1981-08-06 | Seckelmann, Erwin, 5990 Altena | Matratze |
CH659373A5 (fr) * | 1983-07-25 | 1987-01-30 | Dunlop Sa | Dispositif d'attelage elastique d'une latte a un sommier. |
-
1987
- 1987-05-29 DE DE19873718210 patent/DE3718210A1/de active Granted
Patent Citations (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE6809445U (de) * | 1968-12-02 | 1969-07-03 | Fa R Kahl | Bettrahmenteil mit federnden querleisten |
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Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3718210C2 (de) | 1989-09-28 |
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