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DE3718210A1 - Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen - Google Patents

Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen

Info

Publication number
DE3718210A1
DE3718210A1 DE19873718210 DE3718210A DE3718210A1 DE 3718210 A1 DE3718210 A1 DE 3718210A1 DE 19873718210 DE19873718210 DE 19873718210 DE 3718210 A DE3718210 A DE 3718210A DE 3718210 A1 DE3718210 A1 DE 3718210A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bearing body
cap
body according
plug
slat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19873718210
Other languages
English (en)
Other versions
DE3718210C2 (de
Inventor
Helmut Esswein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DORMILUX GmbH
Original Assignee
DORMILUX GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by DORMILUX GmbH filed Critical DORMILUX GmbH
Priority to DE19873718210 priority Critical patent/DE3718210A1/de
Priority to DE8800445U priority patent/DE8800445U1/de
Publication of DE3718210A1 publication Critical patent/DE3718210A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3718210C2 publication Critical patent/DE3718210C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C19/00Bedsteads
    • A47C19/005Bedsteads dismountable

Landscapes

  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Lagerkörper zum Befestigen von Federholzlatten an einem Matratzenrahmen eines insbesondere aus Längs- und Querwänden bzw. einem Boden bestehenden Bettkastens, der mit dem Matratzenrahmen mittels Schrauben, Nägel oder dgl. verbindbar ist und eine in Richtung der Federholzlatte hin offene, ein Endstück der Federholzlatte aufnehmende und mit diesem lösbar verbindere Kappe aufweist.
Bettkasten, die aus miteinander lösbar verbindbaren Teilen (Längs- und Querwände, Boden) bestehen, sind regelmäßig in Fachgeschäften oder Warenhäusern erhältlich, und zwar als Elementanbauteile. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß der Erwerber den Bettkasten, den er zu Hause zusammenbauen muß, sehr einfach transportieren kann. Zu den Grundbauteilen eines derartigen Bettkastens gehören auch Lagerkörper, die der Benutzer an den Matratzenrahmen z.B. mittels Schrauben, Nägel oder dgl. anbringen muß. Im Rahmen des Zusammenbaus des Bettkastens ist dies regelmäßig die schwierigste Arbeit, da eine Vielzahl von Lagerkörpern vorhanden ist, von denen jeder mit dem Matratzenrahmen separat zu verbinden ist. Beim Anbringen der Lagerkörper wird vom Benutzer nicht nur viel Kraft, sondern auch eine hohe Präzision hinsichtlich der relativen Anordnung der Lagerkörper am Matratzenrahmen abverlangt. Dies alles erschwert beachtlich den Zusammenbau des Bettkasten.
Es ist Aufgabe der Erfindung einen Lagerkörper der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß der Zusammenbau des Bettkastens und insbeosndere die Bestückung des Matratzenrahmens mit Federholzlatten erheblich vereinfacht und erleichtert wird.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kappe aus einem das eine Endstück der Federholzlatte tragenden Grundkörper und einem die Oberseite der Kappe bildenden Haltekörper besteht, der in seiner wirksamen Lage mit dem Grundkörper fest verbindbar ist und das Endstück in der Kappe festhält und in seiner unwirksamen Lage die Kappe nach oben hin öffnet und das Endstück freigibt.
Die vorgeschlagenen Lagerkörper müssen nicht mehr vom Benutzer selbst an den Matratzenrahmen angebracht werden, vielmehr ist es möglich, diese mit dem Matratzenrahmen während der Herstellung des Matratzenrahmens zu verbinden. Die Aufgabe des Benutzers besteht nun lediglich darin, die Federholzlatten von oben in die zugehörigen Grundkörper einzulegen und die Haltekörper mit den Grundkörpern zu verbinden, so daß die Federholzlatten aus den Kappen nicht hinausfallen. Ein mühsames Anbringen der Lagerkörper am Matratzenrahmen fällt daher weg, es besteht auch nicht die Gefahr, daß der eine oder andere Lagerkörper mit dem Matratzenrahmen nicht richtig verbunden wird. Dies alles kann bereits im Werk maschinell und in einem Arbeitsgang, nämlich während der Herstellung des Matratzenrahmens und des Bettkastens, erfolgen.
Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Lagerkörper einen waagerechten Boden besitzt, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte entspricht, und daß der Haltekörper die Form eines Quersteges besitzt, dessen Enden in rechtwinklig nach unten abgebogene Seitenschenkel auslaufen, die mit den Seitenlaschen lösbar verbindbar sind. Die kastenartige Form der Kappe ist hierbei so ausgebildet, daß ihr Innenumriß dem Außenumriß des aufrehmbaren Endstückes der Federholzlatte entspricht.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Seitenschenkel jeweils einen Rastkörper besitzen, die einander zugekehrt und mit dem Boden des Grundkörpers verbindbar sind. Es handelt sich hier um eine Schnappverbindung, die im wesentlich so herstellbar ist, daß der Haltekörper in vertikaler Richtung nach unten gegen den Grundkörper gedrückt wird, wobei seine Seitenschenkel entlang der Seitenlaschen gleiten, bis die Rastkörper im Bereich des Bodens einschnappen. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn der Querschnitt des Rastkörpers in Richtung des Quersteges im wesentlichen L-förmig ist, wobei der kürzere Schenkel des Rastkörpers dem Quersteg zugekehrt ist, und daß die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte Seite des Bodens mindestens einen in Richtung der Federholzlatte sich erstreckenden Steg besitzt, der im wirksamen Zustand des Haltekörpers zwischen dem kürzeren Schenkel des Rastkörpers und der zugeordneten Seitenlasche angeordnet ist. Entspricht hierbei die Breite des Steges dem Abstand des kürzeren Schenkels von der Seitenlasche, während seine Höhe der lichten Höhe des kürzeren Schenkels entspricht, dann ist eine kraft- und formschlüssige Verbindung zwischen dem Rastkörper und dem zugeordneten Steg des Grundkörpers herstellbar.
Die obigen Ausführungsformen der Erfindung lassen erkennen, daß der Haltekörper ein separates Bauteil ist, das von dem Grundkörper ganz gelöst werden kann.
Eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Grundkörper der Kappe aus einem waagerechten Boden besteht, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte entspricht, und daß der Haltekörper die Form eines Quersteges besitzt, dessen eines Ende mit einer der Seitenlaschen gelenkig verbindbar ist, während das andere Ende in einen mit dem Haltekörper lösbar verbindbaren Rastkörper ausläuft. Diese Ausführungsform der Erfindung, bei der der Haltekörper mit dem Grundkörper unverlierbar (gelenkig) verbindbar ist, hat z.B. den Vorteil, daß es beim Zerlegen des Bettkastens und späteren Zusammenbau zu keinem Verlust der einzelnen Haltekörper kommen kann.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Grundkörper mit einer mit dem Matratzenrahmen fest verbindbaren Platte verbunden und mit dieser einstück ausgebildet ist. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Außenseite des Bodens und die Platte mittels eines senkrecht verlaufenden Stützsteges verbunden sind. Der vorgeschlagene Lagerkörper kann aus verschiedenen Werkstoffen bestehen, d.h. nicht nur aus Kunststoff, was regelmäßig der Fall sein wird, sondern auch aus Metall. Die aus Kunststoff bestehenden Lagerkörper haben insbesondere den Vorteil, daß sie billig und schnell herstellbar sind.
Handelt es sich um einen Lagerkörper, der für einen Bettkasten vorgesehen ist, dessen Teile miteinander lösbar verbindbar sind, dann ist es zweckmäßig, wenn die Stirnseiten bzw. Endstücke der den Bettkasten bildenden und mit den Längs- bzw. Querwänden fest verbundenen Holmen miteinander mittels Steckverbinder lösbar verbindbar sind. Hierbei können die Maßnahmen auch so getroffen sein, daß der Steckverbinder aus einem mit dem einen Holm fest verbundenen Steckaufnahmekörper und einem mit dem anderen Holm fest verbindbaren Steckkörper besteht, der in die Aufnahme des Steckaufnahmekörpers von oben einsteckbar ist. Eine gute Verbindung zwsichen den einzelnen Holmen ist hierbei insbesondere dann erreichbar, wenn die Aufnahme des Steckaufnahmekkörpers aus einer zum anderen Holm hin offenen Nut mit einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt und der Steckkörper aus einer Feder komplementärer Gestalt bestehen. In wirksamem Zustand des Steckverbinders handelt es sich hier um eine Nut-Feder-Verbindung, die die erforderliche Festigkeit besitzt. Um ein ungewolltes Lösen dieser Verbindung zu vermeiden, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß das untere Ende der Nut eine Halteseite besitzt, auf der sich die untere Auflageseite der Feder abstützen kann. Eine weitere Verbesserung dieser Verbindung ist dadurch erreichbar, daß die Halteseite einen Durchbruch oder Ausnehmung besitzt und die Auflageseite einen Rastvorsprung aufweist, derart, daß der Rastvorsprung und der Durchbruch oder die Ausnehmung eine Rastverbindung bilden. Eine besonders einfache und wirksame Rastverbindung zwischen diesen beiden Teilen ist z.B. dann erreichbar, wenn der Rastvorsprung in Stirnansicht des Steckkörpers pilzförmig ist, wobei die Breite seines Kopfes geringfügig größer ist als die Breite des Durchbruches bzw. der Ausnehmung, und wenn der Kopf im wirksamen Zustand der Rastverbindung aus dem Steckaufnahmekörper ragt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Stirnansicht eines am Matratzenrahmen befestigten Lagerkörpers,
Fig. 2 einen Haltekörper,
Fig. 3 einen Grundkörper,
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 3 dargestellten Grundkörpers in Richtung des Pfeiles IV,
Fig. 5 eine Draufsicht des in Fig. 3 dargestellten Grundkörpers in Richtung des Pfeiles V,
Fig. 6 die Stirnansicht eines Steckkörpers,
Fig. 7 eine vertikale Draufsicht des in Fig. 6 dargestellten Steckkörpers in Richtung des Pfeiles VII,
Fig. 8 die Stirnansicht eines Steckaufnahmekörpers,
Fig. 9 eine vertikale Draufsicht des in Fig. 8 dargestellten Steckaufnahmekörpers in Richtung des Pfeiles IX, und
Fig. 10 einen Teil eines Matratzenrahmens, dessen Holme mittels eines Steckverbinders verbunden sind.
Der in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Lagerkörper 9 zum Befestigen von Federholzlatten an einem Matratzenrahmen ist mit dem Holm 10 eines Matratzenrahmens mittels einer Schraube 11 und zweier Nieten 12 verbunden. Der Lagerkörper 9 besitzt eine in Richtung der nicht näher dargestellten Federholzlatte hin offene, ein Endstück der Federholzlatte aufnehmende und mit diesem lösbar verbindbare Kappe 15. Die Kappe 15 besteht aus einem das eine Endstück der Federholzlatte tragenden Grundkörper 20 (Fig. 3) und einem die Oberseite der Kappe 15 bildenden Haltekörper 21, der in seiner wirksamen Lage (Fig. 1) mit dem Grundkörper 20 fest verbunden ist und das Endstück in der Kappe festhält. In seiner unwirksamen Lage, d.h. wenn der Haltekörper 21 mit dem Grundkörper 20 nicht verbunden ist, ist die Kappe 15 nach oben hin offen, so daß die Federholzlatte vom Grundkörper 20 ohne weiteres gelöst werden kann.
Der Grundkörper 20 besitzt einen waagerechten Boden 22, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen 23 und 24 anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der nicht näher dargestellten Federholzlatte entspricht. Der Haltekörper 21 besitzt die Form eines Quersteges, dessen Enden in rechtwinklig nach unten abgebogene Seitenschenkel 25 und 26 auslaufen, die mit den Seitenlaschen 23 und 24 lösbar verbindbar sind.
Die Seitenschenkel 25 und 26 besitzen jeweils einen Rastkörper 28 und 29, die einander zugekehrt und mit dem Boden 22 des Grundkörpers 20 verbindbar sind. Man erkennt, daß der Querschnitt der Rastkörper 28 und 29 in Richtung des Quersteges 30 im wesentlichen L-förmig ist, wobei der jeweils kürzere Schenkel 33 bzw. 34 des Rastkörpers 28 bzw. 29 dem Quersteg 30 zugekehrt ist. Die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte Seite des Bodens 22 besitzt zwei in Richtung der Federholzlatte sich erstreckende Stege 36 und 37, die im wirksamen Zustand des Haltekörpers 21 zwischen dem jeweils kürzeren Schenkel 33 bzw. 34 des Rastkörpers 28 bzw. 29 und der Seitenlasche 25 bzw. 26 angeordnet sind. Die Breite des Steges 36 bzw. 37 entspricht dem Abstand des kürzeren Schenkels 33 bzw. 34 von der Seitenlasche 25 bzw. 26. Die Höhe des Steges 36 bzw. 37 entspricht der lichten Höhe des kürzeren Schenkels 33 bzw. 34. Man erkennt (vgl. Fig. 1), daß die Rastkörper 28 und 29 mit den Stegen 36 und 37 formschlüssig verbindbar sind und daß im wirksamen Zustand des Haltekörpers 30 die Oberseite der Seitenlaschen 23 und 24 in Druckverbindung mit der Innenseite des Quersteges 30 steht.
Der Grundkörper 20 ist mit einer mit dem Holm 10 des Matratzenrahmens fest verbindbaren Platte 40 verbunden und mit dieser einstückig ausgebildet. Die Außenseite des Bodens 22 und die Platte 40 sind miteinander mittels eines senkrecht verlaufenden Stützsteges 41 verbunden, durch den die Steifigkeit und Festigkeit des Grundkörpers 20 erhöht wird.
Aus der Fig. 10 geht hervor, daß die Stirnseite 50 bzw. das Endstück 51 der den Bettkasten bildenden und mit nicht näher dargestellten Längs- bzw. Querwänden fest verbundenen Holme 52 und 53 miteinander mittels eines Steckverbinders 55 lösbar verbindbar sind. Der Steckverbinder besteht aus einem mit dem einen Holm 53 fest verbundenen Steckaufnahmekörper 60 (vgl. auch Fig. 8) und einem mit dem anderen Holm 52 fest verbundenen Steckkörper 62, der in die Aufnahme 64 des Steckaufnahmekörpers 60 von oben einsteckbar ist. Die Aufnahme 64 des Steckaufnahmekörpers 60 besteht aus einer zum anderen Holm 52 hin offenen Nut 66 mit einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt. Der Steckkörper 62 besteht aus einer Feder 65 komplementärer Gestalt zur Nut 66. Das untere Ende der Nut 66 besitzt eine Halteseite 67, auf der sich die untere Auflageseite 68 der Feder 62 abstützen kann. Man erkennt (vgl. Fig. 8), daß die Halteseite 67 eine Ausnehmung 70 besitzt und die Auflageseite 68 einen Rastvorsprung 71 aufweist, derart, daß der Rastvorsprung 71 zusammen mit der Ausnehmung eine Rastverbindung bilden. Der Rastvorsprung 71 ist in Stirnansicht des Steckkörpers 62 pilzförmig, wobei die Breite seines Kopfes 73 geringfügig größer ist als die Breite der Ausnehmung 70. Im wirksamen Zustand der Rastverbindung ragt der Kopf 73 aus dem Steckaufnahmekörper 60 raus.
Der Steckkörper 62 besitzt ferner einen hohlzylinderförmigen Vorsprung 80 und einen Zapfen 81, durch die eine feste Verbindung zwischen dem Holm 52 und dem Steckkörper 62 herstellbar ist. Der zylinderförmige Vorsprung 80 weist in seiner oberen Partie eine Abflachung 83 sowie eine Nut 84 auf. Der Steckaufnahmekörper 60 besitzt zwei Bohrungen 88 und 89 für nicht näher dargestellte Schrauben.

Claims (17)

1. Lagerkörper zum Befestigen von Federholzlatten an einem Matratzenrahmen eines insbesondere aus Längs- und Querwänden bzw. einem Boden bestehenden Bettkastens, der mit dem Matratzenrahmen mittels Schrauben, Nägel oder dgl. verbindbar ist und eine in Richtung der Federholzlatte hin offene, ein Endstück der Federholzlatte aufnehmende und mit diesem lösbar verbindbare Kappe aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (15) aus einem das eine Endstück der Federholzlatte tragenden Grundkörper (20) und einem die Oberseite der Kappe (15) bildenden Haltekörper (21) besteht, der in seiner wirksamen Lage mit dem Grundkörper (20) fest verbunden ist und das Endstück in der Kappe festhält und in seiner unwirksamen Lage die Kappe (15) nach oben hin öffnet und das Endstück freigibt.
2. Lagerkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (20) einen waagrechten Boden (22) besitzt, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen (23, 24) anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte entspricht, und daß der Haltekörper (21) die Form eines Quersteges besitzt, dessen Enden in rechtwinklig nach unten abgebogene Seitenschenkel (25, 26) auslaufen, die mit den Seitenlaschen (23, 24) lösbar verbindbar sind.
3. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschenkel (25, 26) jeweils einen Rastkörper (28, 29) besitzen, die einander zugekehrt und mit dem Boden (22) des Grundkörpers (20) verbindbar sind.
4. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Rastkörpers (28, 29) in Richtung des Quersteges (30) im wesentlichen L-förmig ist, wobei der kürzere Schenkel (33, 34) des Rastkörpers (28, 29) dem Quersteg (30) zugekehrt ist, und daß die vom Endstück der Federholzlatte abgekehrte Seite des Bodens (22) mindestens einen in Richtung der Federholzlatte sich erstreckenden Steg (36, 37) besitzt, der im wirksamen Zustand des Haltekörpers (21) zwischen dem kürzeren Schenkel (33, 34) des Rastkörpers (28, 29) und der Seitenlasche (25, 26) angeordnet ist.
5. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Steges (36, 37) dem Abstand des kürzeren Schenkels (33, 34) von der Seitenlasche (25, 26) entspricht, während seine Höhe der lichten Höhe des kürzeren Schenkels (33, 34) entspricht.
6. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastkörper (28, 29) mit dem Steg (36, 37) formschlüssig verbindbar ist und daß die Oberseite der Seitenlaschen (23, 24) im wirksamen Zustand des Haltekörpers (30) in Druckverbindung mit der Innenseite des Quersteges (30) steht.
7. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale und quer zu der Federholzlatte verlaufende Querschnitt des Grundkörpers (20) U-förmig ist.
8. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper der Kappe aus einem waagrechten Boden besteht, an den sich zwei vertikal verlaufende Seitenlaschen anschließen, deren Höhe etwa der Dicke der Federholzlatte entspricht, und daß der Haltekörper die Form eines Quersteges besitzt, dessen eines Ende mit einer der Seitenlaschen gelenkig verbindbar ist, während das andere Ende in einen mit dem Haltekörper lösbar verbindbaren Rastkörper ausläuft.
9. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenumriß der Kappe dem Außenumriß des aufnehmbaren Endstückes der Federholzlatte entspricht.
10. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (20) mit einer mit dem Matratzenrahmen fest verbindbaren Platte (40) verbunden und mit dieser einstückig ausgebildet ist.
11. Lagerkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite des Bodens (22) und die Platte (40) mittels eines senkrecht verlaufenden Stützsteges (41) verbunden sind.
12. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, für einen Bettkasten, dessen Teile miteinander lösbar verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseiten (50) bzw. Endstücke der den Bettkasten bildenden und mit den Längs- bzw. Querwänden fest verbundenen Holme (52, 53) miteinander mittels Steckverbinder (55) lösbar verbindbar sind.
13. Lagerkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (55) aus einem mit dem einen Holm (53) fest verbundenen Steckaufnahmekörper (60) und einem mit dem anderen Holm (52) fest verbindbaren Steckkörper (62) besteht, der in die Aufnahme (64) des Steckaufnahmekörpers (60) von oben einsteckbar ist.
14. Lagerkörper nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (64) des Steckaufnahmekörpers (60) aus einer zum anderen Holm (52) hin offenen Nut (66) mit einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt und der Steckkörper (62) aus einer Feder (65) komplementärer Gestalt bestehen.
15. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Nut (66) eine Halteseite (67) besitzt, auf der sich die untere Auflageseite (68) der Feder (62) abstützen kann.
16. Lagerkörper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteseite (67) einen Durchbruch oder eine Ausnehmung (70) besitzt und die Auflageseite (68) einen Rastvorsprung (71) aufweist, derart, daß der Rastvorsprung (71) und der Durchbruch oder die Ausnehmung (70) eine Rastverbindung bilden.
17. Lagerkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastvorsprung (71) in Stirnansicht des Steckkörpers (62) pilzförmig ist, wobei die Breite des Kopfes (73) geringfügig größer ist als die Breite des Durchbruches bzw. der Ausnehmung (70), und daß der Kopf (73) im wirksamen Zustand der Rastverbindung aus dem Steckaufnahmekörper (60) ragt.
DE19873718210 1987-05-29 1987-05-29 Lagerkoerper zum befestigen von federholzlatten an einem matratzenrahmen Granted DE3718210A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE6809445U (de) * 1968-12-02 1969-07-03 Fa R Kahl Bettrahmenteil mit federnden querleisten
CH619605A5 (de) * 1977-09-30 1980-10-15 Marpal Ag
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