DE3707819A1 - Verfahren und vorrichtung zur bestimmung von fuer den energietransport charakteristischen waermephysikalischen kenngroessen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur bestimmung von fuer den energietransport charakteristischen waermephysikalischen kenngroessenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Bestimmung von für den Energietransport
charakteristischen Kenngrößen, welche aus einem breiten
Bereich ausgewählt werden können. Derartige Kenngrößen
sind beispielsweise die Wärmeleitfähigkeit, die
Wärmeübergabe, der Wärmetransport, der thermische
Widerstand (von Sandwichstrukturen), der thermische
Kontaktwiderstand, strahlende und konduktive Wärmeströme,
Emissionsprozesse sowie Absorptionsprozesse kennzeichnende
Koeffizienten und Konstanten.
Im Verfahren gemäß der Erfindung wird zumindest ein für
ein zu prüfendes Objekt charakteristischer Temperaturwert
gemessen. Ferner wird in einer ausgewählten Richtung ein
Wärmestrom bekannter Größe erzeugt und auf das zu prüfende
Objekt gerichtet. Das zu prüfende Objekt wird dann der
Einwirkung des Wärmestromes ausgesetzt, der Verlust des
Wärmestromes in der der ausgewählten Richtung
entgegengesetzen Richtung während der Erzeugung
kompensiert und danach aufgrund des gemessenen
Temperaturwertes und des Wärmestromes die erwünschte
wärmephysikalische Kenngröße bestimmt.
In der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Vorrichtung, die
auch zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist, sind
eine thermometrische Einheit, ein Heizblatt zur Erzeugung
und ein Wärmestrommesser zur Messung eines Wärmestromes in
einer ausgewählten Richtung sowie eine Heizeinheit zur
Kompensierung der Wärmestromverluste in der der
ausgewählten Richtung entgegengesetzten Richtung
vorgesehen.
Zwecks energiesparender Lösung von energetischen bzw.
energotechnischen Aufgaben ist die Kenntnis der genauen
Werte der wärmetechnischen Parameter für die in den
Anlagen verwendeten Stoffe und Teileinheiten unbedingt
notwendig. Das betrifft ebenso die Prüfung der
Arbeitsbedingungen der schon verwirklichten Anlagen, als
auch die Projektierung von neuen Einrichtungen. Es ist
bekannt, daß die Eingangsdaten der wärmetechnischen oder
energetischen Projektierung (wie z.B. die Wärmeleitzahl,
die Wärmeübergabezahl, die die Strahlungsprozesse
charakterisierenden Parameter usw.) in vielen Fällen mit
sehr hoher Ungenauigkeit zur Verfügung stehen. Es kann
dabei vorkommen, daß zwei Messungen Ergebnisse erbringen,
die sich um 100% unterscheiden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zu schaffen, mit dem bzw. mit der den
Energietransport kennzeichnende wärmetechnische Kenngrößen
mit hoher Genauigkeit gemessen werden können, wobei
Meßergebnisse mit hoher Wiederholbarkeit erreichbar sein
sollen.
Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, daß die
Bestimmung einer wärmephysikalischen Kenngröße, welche für
den Energietransport charakteristisch ist, lediglich die
Messung von Parametern erfordert, welche in den den
Wärmestrom bestimmenden wärmephysikalischen Formeln
enthalten sind. Die Grundgesetze der Thermodynamik
beinhalten die Aussage, daß jeder Energietransport infolge
der räumlichen Inhomogenität der Temperatur auftritt. Die
die verschiedenen Stoffe und Anlagen charakterisierenden
und mit dem Wärmetransport verbundenen Kenngrößen sind
dabei durch die Abhängigkeit des Wärmestromes von der
Inhomogenität der Temperatur bestimmt. Gemäß den
Grundgesetzen können solche Formeln entwickelt werden, die
aufgrund von zwei Temperaturwerten und eines
Wärmestromwertes die notwendigen wärmetechnischen
Kenngrößen des Energietransportes vermitteln. In
einfacheren Fällen kann die Beziehung zwischen dem
Wärmestrom und dem Temperaturunterschied als eine lineare
Funktion betrachtet werden. Dabei wird der Begriff des
Thermowiderstandes, der "Thermokonduktanz", der
Wärmeübergabezahl oder des Wärmedurchlaßkoeffizienten zur
Vereinfachung der Bestimmungen verwendet.
In solchen vereinfachten Anwendungen kann der
linearisierte Wärmewiderstand als das Verhältnis des
Temperaturunterschiedes zum Wärmestrom definiert werden.
Obwohl die Erkenntnis an sich als eine einfache
offensichtliche Aussage erscheint, liegt das Wesen der
Lösung der gestellten Aufgabe in der zuverlässigen Messung
des Wärmestromes und der Temperaturwerte. In der
Wärmetechnik ist es den Fachleuten gut bekannt, daß ein
Wärmestrom von genau meßbarem bestimmten Wert (oder eine
genau bestimmte Wärmestromdichte) nur durch Überwindung
großer Schwierigkeiten herstellbar ist, da die Isolierung
der Wärmequelle von der Umgebung praktisch unmöglich ist.
Die einfachste Lösung zur Vermeidung der erwähnten
Schwierigkeiten liegt in der Verwendung einer aktiven
Thermoisolierung, d.h. einer Kompensation. Nach
sorgfältigen Analysen und Untersuchungen ist die
Kompensation lediglich dann effektiv, wenn sie zu allen
"parasitären" Wärmeströmen verwendet wird, da
widrigenfalls mit hohen und oft nicht einschätzbaren
Fehlern bei der Verarbeitung der Meßergebnisse gerechnet
werden muß.
Bei der Herstellung von als Etalon oder Referenz
anwendbaren Wärmeströmen besteht eine weitere
Schwierigkeit darin, daß die Richtung des Wärmestromes
auch eine wichtige Rolle spielen kann und gleichfalls ist
es nicht ohne Wichtigkeit, bei welchem Temperaturniveau
der Wärmestrom gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund
ist sicherzustellen, daß sowohl die Richtung, als auch die
Größe des Temperaturniveaus und des Wärmestromes in einem
vorbestimmten Wertbereich beliebig einstellbar sind,
abhängig von den Bedingungen entweder durch eine Heizung
oder durch eine Kühlung.
Die Erkenntnis kann daher in der Weise zusammengefaßt
werden, daß eine Meßfläche auszubilden ist, worauf ein
Wärmestrom bekannter Dichte bei Einstellbarkeit der
Temperatur gewährleistet werden kann.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird ein Verfahren zur
Bestimmung von für den Energietransport
charakteristischen wärmephysikalischen Kenngrößen
vorgeschlagen, wobei zumindest ein für ein zu prüfendes
Objekt charakteristischer Temperaturwert gemessen, ein
Wärmestrom bekannter Größe erzeugt und auf das zu prüfende
Objekt in einer ausgewählten Richtung gerichtet wird, das
zu prüfende Objekt der Einwirkung des Wärmestromes
ausgesetzt und der Verlust des Wärmestromes in der der
ausgewählten Richtung entgegengesetzten Richtung
kompensiert werden und danach aufgrund des gemessenen
Temperaturwertes und des Wärmestromes die erwünschte
wärmephysikalische Kenngröße bestimmt wird.
Erfindungsgemäß wird dabei das zu prüfende Objekt mit
einem zur Temperaturmessung geeigneten Blatt in
thermischen Kontakt gebracht, hinter der Oberfläche des
Blattes ein Wärmestrom bekannter Dichte bei gleichzeitiger
Kompensierung des Wärmestromes in der ausgewählten
Richtung und einer dazu senkrechten Richtung erzeugt, die
Temperatur des vorteilhaft dünnen und mit geraden Ebenen
begrenzten Blattes gemessen und auf einen bestimmten Wert
geregelt oder der Wärmestrom bei einem bestimmten Pegel
gehalten.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des vorgeschlagenen
Verfahrens wird das zu prüfende Objekt zwischen zwei
zueinander parallelen, zur Temperaturmessung geeigneten
Blättern angeordnet und die Erzeugung und Ausrichtung der
Wärmeströme derart durchgeführt, daß sie senkrecht zur
Oberfläche der Blätter an einer oder zwei Seiten des zu
prüfenden Objektes erfolgt.
Daher liegt das Wesen der Erfindung in der Verwendung
eines relativ intensiven Wärmestromes zur Einstellung
erwünschter Meßbedingungen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird eine Vorrichtung
vorgeschlagen, die insbesondere zur Durchführung des
vorgeschlagenen Verfahrens bei Inanspruchnahme einer
Meßfläche geeignet ist, welche eine thermometrische
Einheit, ein Heizblatt zur Erzeugung und einen
Wärmestrommesser zur Messung eines Wärmestromes in einer
ausgewählten Richtung sowie eine Heizeinheit zur
Kompensierung des Wärmestromverlustes in der der
ausgewählten Richtung entgegengesetzten Richtung aufweist.
Erfindungsgemäß ist bei dieser Vorrichtung ein vorteilhaft
durch parallele gerade Ebenen bestimmtes und aus Kupfer
oder einem anderen Metall hergestelltes Blatt zur
Temperaturmessung vorgesehen, hinter welchem parallel
zueinander und nacheinander der Wärmestrommesser, die
Heizeinheit, ein Wärmestromprüfer zur Messung der axialen
und radialen Komponenten eines zu kompensierenden
Wärmestromes mit einem Heizelement angeordnet sind, wobei
die Heizeinheit und das Heizelement mit einer den
Ausgängen des Wärmestromprüfers angeschlossenen
Regeleinheit verbunden sind, welche zur unabhängigen
Regelung der Heizeinheit und des Heizelementes dienen.
Erfindungsgemäß wird ferner vorgeschlagen, zwei
Vorrichtungen des dargestellten Aufbaus einander
gegenüber, einer gemeinsamen Ebene oder einem gemeinsamen
und vorteilhaft mit geraden parallelen Flächen begrenzten
Raumteil anliegend anzuordnen und nötigenfalls mit
unabhängigen Regeleinheiten zu versehen. Derart können die
Messungen auf zwei Meßflächen bei günstig einstellbaren
Bedingungen vorgenommen werden.
Eine vorteilhafte, eine extrem hohe Genauigkeit
sicherstellende Weiterbildung der vorgeschlagenen
Vorrichtung besteht darin, daß der Wärmestrommesser zur
Messung der radialen und axialen Komponenten des
Wärmestromes vorgesehene Meßeinheiten aufweist.
Eine besonders einfache Herstellung wird dadurch erreicht,
daß die Vorrichtungen axialsymmetrisch, und insbesondere
das Heizelement ringförmig ausgebildet sind.
Für die Einstellbarkeit einer Referenztemperatur für die
gesamte Vorrichtung ist es vorteilhaft, wenn unterhalb des
Wärmestromprüfers ein Heizblatt oder ein von oben mit
einem aus Kupfer oder einem anderen Stoff hoher
Wärmeleitfähigkeit hergestellten Blatt und von unten ein
mit Kühlstangen begrenztes und durch einen Rung umgebenes
Peltier-Element angeordnet sind, wobei der Ring einen Teil
eines äußeren Gehäuses bildet. Der Ring ist
vorteilhafterweise von dem Gehäuse abtrennbar (z.B. mit
einem Bajonettverschluß oder einem Schraubgewinde) mit
einem hochwärmeleitfähigen Stoff verbunden.
Bei der vorgeschlagenen Vorrichtung ergibt sich die
einfachste Lösung der Wärmestrommessung und -prüfung in
einem solchen Falle, wenn der Wärmestrommesser und der
Wärmestromprüfer mit Thermoelementen ausgebildet sind,
welche in Meßrichtung auf einem flachen Trägerring
angeordnete Lötpunkte aufweisen, und vorteilhafterweise
gemeinsam mit dem Ring in Kunstharz eingegossen sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in Ausbildung mit
einer Meßfläche zur Messung des Emissionskoeffizienten
verwendet werden, wenn das Blatt als das zu prüfende
Objekt eine dünne zu messende Schicht auf der Außenfläche
trägt, welche gegenüber inneren Wänden eines vakuumdicht
verschlossenen Gefäßes angeordnet ist, wobei das Gefäß in
einem Bad ständig geregelter Temperatur eingetaucht ist.
Bei der Prüfung der Wärmeübergabeprozesse ist es
vorteilhaft, wenn die Heizblätter mit einer an einen
Ausgang eines Operationsverstärkers angeschlossenen
Speiseeinheit verbunden sind, wobei die Eingänge des
Operationsverstärkers mit dem Blatt der thermometrischen
Einheit sowie mit einem äußeren Thermometer gekoppelt sind.
Bei einer mit zwei Meßflächen ausgebildeten
erfindungsgemäßen Vorrichtung sind verschiedene Messungen
durchführbar, wenn in der Meßebene entweder eine von einer
Isolierung umgebenen Stoffprobe aufgenommen, ein zu
prüfender Wärmestrommesser, oder die Blätter der
Vorrichtungen angeordnet sind, welche sich einander auf
ihrer gesamten Oberfläche berühren.
Die Erfindung betrifft daher ein Verfahren und eine
Vorrichtung, wodurch die den Energietransport
charakterisierenden verschiedenen wärmetechnischen
Kenngrößen unter Verwendung geregelter Wärmeübergabe
und/oder geregelten Wärmestromes mit hoher Genauigkeit
bestimmt werden können.
Die Erfindung wird im folgenden an beispielsweisen
Ausführungen näher erläutert, wobei Bezug auf die
beiliegende Zeichnung genommen wird. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Meßgerätes der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht der zur Wärmestrommessung
geeigneten Teileinheit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 3 einen Querschnitt I-I der in Fig. 2 dargestellten
Teileinheit,
Fig. 4 einen Querschnitt einer vorteilhaften Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Verwirklichung des
Meßgerätes der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 6 ein Schema einer anderen vorteilhaften Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 7 eine weitere Verwirklichung der in Fig. 6
dargestellten Verwendung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung (Fig. 1 bis 6) besteht
aus zwei Teilen, und zwar aus einem Meßgerät (1), sowie
einer in den Fig. 1 bis 5 nicht dargestellten und in den
Fig. 6 und 7 lediglich durch einen Operationsverstärker
(25) angedeuteten Regeleinheit. Das Meßgerät (1) dient zur
Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens, welches
unter Hinweis auf Beispiele später noch näher erläutert
wird. Die Regeleinheit beinhaltet unabhängige oder
voneinander abhängige Regelkreise für jedes später
darzustellende Kühl- oder Heizelement, sowohl für die
Kompensierung, als auch zur Erzeugung eines Wärmestromes.
Das in Fig. 1 dargestellte Meßgerät (1) ist von oben durch
ein thermometrisches Blatt (2) und von unten mit durch
einen Ring (11) aufgenommenen Kühlstangen begrenzt.
Unterhalb des thermometrischen Blattes ist ein
Wärmestrommesser (5) mit einer darunter angeordneten
Heizeinheit (6) zur Erzeugung eines Wärmestromes bekannter
oder regelbarer Leistung vorgesehen. Unterhalb der
letzteren folgen nacheinander angeordnet: ein
Wärmestromprüfer (7), ein Heizblatt (8), ein aus
wärmeleitfähigem Stoff vorbereitetes Blatt (9), ein
Peltier-Element und der Ring (11). Mit dem Ring (11) kann
ein äußeres Gehäuse (4) verbunden sein. Koaxial zum
Gehäuse (4) ist ein Heizelement (3) eingebaut, welches am
Rand des thermometrischen Blattes (3), des
Wärmestrommessers (5) der Heizeinheit (6), des
Wärmestromprüfers (7), des Heizblattes (8) und des Blattes
(9) angeordnet ist. Zwischen dem Gehäuse (4) und dem Ring
(11) sollen die Bedingungen einer guten Wärmeleitung mit
an sich bekannten Maßnahmen gewährleistet sein. Es ist
vorteilhaft, wenn alle unter dem Gehäuse (4) angeordneten
Elemente des Meßgerätes (1) als Strukturen sehr niedriger
Wärmeträgheit, z.B. als dünne wärmeleitfähige
scheibenförmige Elemente ausgebildet sind.
Der Wärmestrommesser (5) und der Wärmestromprüfer (7) sind
vorteilhaft nach den Fig. 2 und 3 ausgebildet, wobei auf
einem ringförmigen Träger (32) in axialer Richtung
Lötpunkte (14, 14′), in radialer Richtung Lötpunkte (15,
15′) eingebaut sind. Zwischen den Lötpunkten (14, 14′
sowie 15, 15′) sind je ein erster Leiter (12) und je ein
zweiter Leiter (13) vorhanden, die aus verschiedenen,
Thermopaare bildenden Metallen bestehen. Die Thermopaare
sind den Richtungen entsprechend in zwei Reihengliedern
angeordnet. Der ringförmige Träger (32) ist als eine
dünne, zwischen den Lötpunkten (14, 14′, 15, 15′) keine
elektrische Verbindung herstellende, z.B. aus Kunststoff
vorbereitete Scheibe mit zentraler Öffnung ausgebildet,
wobei vorteilhaft die Scheibe, in Kunstharz (31)
eingebettet ist. Diese Lösung stellt die richtige
Anordnung der Lötpunkte (14, 14′, 15, 15′) auch unter
harten Benutzungsbedingungen sicher.
Die Heizeinheit (6) ist als ein sehr dünnes
scheibenförmiges Element ausgebildet, das eine elektrische
Beheizung, z.B. mit Widerstandselementen gewährleistet.
Das Heizblatt (8) ist in Anwendungsfällen wichtig, bei
denen die Vorrichtung unter die Umgebungstemperatur
überschreitenden Bedingungen arbeiten muß. Widrigenfalls
wird ein relativ teueres Peltier-Element (10) verwendet,
das zur Einstellung des Temperaturniveaus des Meßgerätes
(1) im Ganzen, oder zur Kompensationsheizung dient. Das
Peltier-Element (10) und das Heizblatt (9) sind an ein
Schaltgerät angeschlossen, wodurch im Bedarfsfalle ein
gleichzeitiges Arbeiten ermöglicht wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit einer Meßfläche
(Fig. 3, 6, 7) sowie mit zwei Meßflächen (Fig. 5)
ausgebildet werden, wobei den durch das (die)
thermometrische(n) Blatt (Blätter) (2) verwirklichten
Meßflächen im allgemeinen je ein Kontaktthermometer
(Widerstandsthermometer) hoher Meßgenauigkeit angepaßt
werden kann.
Ein Beispiel einer Vorrichtung mit einer Meßfläche stellt
die in Fig. 4 dargestellte Anlage zur Messung des
Emissionsvermögens einer zu messenden Schicht (16) dar,
welche auf der Oberfläche des vorteilhafterweise mit einer
geraden Oberfläche ausgebildeten thermometrischen Blattes
(2) aufgetragen ist. Das Meßgerät (1) ist in einer
Vertiefung eines vakuumdicht verschließbaren Gefäßes (17)
angeordnet, wobei das Gefäß (17) in einem Bad (18)
eingetaucht ist und auf mit Thermoisolierung vom Behälter
(20) und dem Gefäß (17) getrennten Füßen steht. Das Bad
(18) füllt den Innenraum eines Behälters (20) aus. Die
Vorrichtung weist ein Thermometer (19) auf, das zur Messung
der Temperatur des Bades (18) dient.
Ein weiteres Beispiel derselben Ausbildung ist in den Fig.
6 und 7 dargestellt, wobei ein Meßgerät (1) entweder auf
der Oberfläche eines Meßmediums (23) liegt oder in das
Meßmedium (23) eingebaut ist und mit der Oberfläche des
thermometrischen Blattes (2) in der Oberfläche oder auf
der Oberfläche des Meßmediums (23) beruht. Das
thermometrische Blatt (2) ist mit einem Eingang eines
Operationsverstärkers (25) gekoppelt, wobei der andere
Eingang derselben mit einem äußeren Thermometer (24)
verbunden ist. Der Ausgang des Operationsverstärkers (25)
ist mit der steuerbaren Speisung der Heizeinheit (6)
unmittelbar oder mittelbar durch eine weitere Regeleinheit
verbunden.
Ein Beispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei
Meßflächen ist in Fig. 5 dargestellt, wobei zwei Meßgeräte
(1) einander gegenüber angeordnet sind. Zwischen den
Meßgeräten ist eine diese trennende Ebene vorgesehen, in
der sich entweder die thermometrischen Blätter (2)
berühren können oder eine Stoffprobe (22) angeordnet ist,
die mit einer Thermoisolierung (21) umgeben sein kann.
Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird
der Wärmestromprüfer (7) zur Messung des radialen und des
axialen Wärmestromes unterhalb des Wärmestrommessers (5)
eingesetzt. Die die Heizung gewährleistenden Elemente
(Heizelement (3), Heizeinheit (6), Heizblatt (8),
Peltier-Element (10)) sind in unabhängigen Regelkreisen
geschaltet, wodurch gewährleistet wird, daß die die
Hauptheizung leistende Heizeinheit (6) und das die
Kompensationsheizung gemeinsam mit dem Heizblatt (8) oder
dem Peltier-Element (10) sicherstellende Heizelement (3)
einen lediglich in Richtung des thermometrischen Blattes
(2) fließenden Wärmestrom erwünschter Dichte erzeugen. Das
bedeutet, die Meßelemente des Wärmestromprüfers (7) sollen
sowohl in axialer, als auch in radialer Richtung keinen
Wärmestrom erfassen und keinen Temperaturunterschied
anzeigen. Die radialen Meßelemente des Wärmestrommessers
(5) können dabei zur Kontrolle der richtigen Einstellung
dienen.
Der Querschnitt des Meßgerätes (1) ist im allgemeinen
kreisförmig, jedoch sind andere Gestaltungen ebenso
möglich und auch anwendbar.
Die Thermopaare können entlang zwei Gewindelinien auf dem
ringförmigen Träger (32) aufgewickelt sein.
Mit Hinweis auf die beiliegende Zeichnung werden im
folgenden Beispiele der Anwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung beschrieben. Diese Beispiele stellen lediglich
Ausführungsmöglichkeiten zur Realisierung des
vorgeschlagenen Verfahrens dar, wobei dadurch keine
Beschränkung des Wesens der Erfindung vorgenommen wird.
Die Messung des Emissionsvermögens einer Schicht (16) kann
auf folgende Weise durchgeführt werden:
Die zu messende Schicht (16) wird auf die Oberfläche des
Meßgerätes (1), genauer gesagt des thermometrischen
Blattes (2) aufgetragen. Nach der Entfernung der Luft aus
dem Innenraum des Gefäßes (17) wird das Bad (18) auf einer
Temperatur T 2 gehalten. Die Innenfläche des Gefäßes (17)
wird mit einer Schicht von Emissionsvermögen epsilon2
bedeckt, die am besten eine möglichst vollständig schwarze
Schicht (schwarzer Körper) ist. Die Oberfläche der Schicht
(16) hat die Größe A 1, die Oberfläche des Gefäßes die
Größe A 2. Aufgrund dieser Vorgaben ergibt sich
nachfolgende Formel:
wobei 12 den Wärmestrom, der durch Stromaufnahme der
Heizung des Meßgerätes (1) bestimmt wird, sigma0 die
Boltzmannsche Konstante und T 1 die Temperatur der
Schicht (16) ist. Falls die Fläche A 1 viel kleiner als
A 2 und epsilon2 größer als 0,95 ist, bewirkt die
innere Oberfläche des Gefäßes (17) praktisch keinen
Einfluß auf den Wert des obigen Wärmestromes. Dieser
Einfluß kann durch einen kleinen Spitzenwinkel des Gefäßes
(17) (gegenüber der Schicht (16), unter 30°) verstärkt
werden. Die obige Formel lautet daher vereinfacht wie
folgt:
bestimmt, so daß alle Größen zur Bestimmung des
Emissionsvermögens epsilon1 zur Verfügung stehen.
Zur Bestimmung der Wärmeleitzahl soll eine Vorrichtung
nach Fig. 5 zusammengestellt werden, wobei die Stoffprobe
zwischen den parallelen thermometrischen Meßblättern der
Meßgeräte (1) angeordnet wird. Vorteilhaft ist es, sowohl
die Blätter (2), als auch die Stoffprobe (22)
scheibenförmig auszubilden und eine Thermoisolierung (21)
zur Verminderung der am Rande der Stoffprobe (22)
auftretenden Wärmeverluste vorzusehen. Die Bestimmung kann
auf zweifache Weise durchgeführt werden:
- a) Eines der Meßgeräte (1), z.B. das rechtsseitige, gibt einen ständigen Wärmestrom ab, d.h. dient als Wärmequelle und heizt die Stoffprobe (22) auf. Das andere Meßgerät (1) dient in diesem Falle als Wärmeaufnehmer, während das Peltier-Element (10) zur Kühlung des Blattes (2) vorgesehen ist. Die Wärmeleitzahl kann in diesem Falle aufgrund der zugeführten elektrischen Leistung (die zur Konstanthaltung des Wärmestromes notwendig ist), zweier Temperaturwerte und der Dicke der Stoffprobe (22) bestimmt werden.
- b) Die Temperaturen der thermometrischen Blätter (2) der Meßgeräte (1) werden jeweils auf ein verschiedenes Niveau eingestellt und gehalten. Die Wärmeströme werden in diesem Fall - unter Kompensierung der Wärmestromverluste in axialer und radialer Richtung - so geregelt, daß die Temperaturen ständig erhalten bleiben. Aufgrund der Temperaturwerte, der Dicke der Stoffprobe, sowie der Leistungsaufnahmen kann die Wärmeleitzahl bestimmt werden.
Zur Bestimmung des resultierenden Thermowiderstandes einer
Sandwichstruktur (einer aus mehreren Schichten
verschiedener Stoffe bestehenden Struktur) wird die
Vorrichtung nach Fig. 5 aufgebaut. Anstatt der homogenen
Stoffprobe (22) wird in diesem Falle die zu prüfende
Struktur zwischen den Meßgeräten (1) angeordnet. Die
Messung wird durch die im Beispiel 2 dargestellte Methode
durchgeführt.
Zur Bestimmung der Wärmeübergangszahl wird die Vorrichtung
in einer Anordnung nach den Fig. 6 und 7 zusammengestellt.
Das Meßgerät (1) wird in einer Vertiefung oder auf der zu
messenden Oberfläche angeordnet. In einem bestimmten
Abstand von dem thermometrischen Blatt (2) wird das äußere
Thermometer (24) in einem durch das Meßgerät nicht
gestörten Bereich angeordnet. Beide Werte der
Thermometerstellen werden einem Operationsverstärker (25)
zugeführt. Der Ausgang des Operationsverstärkers (25)
dient zur Einstellung der Temperatur des Blattes (2) auf
den durch das Thermometer (24) gemessenen "ungestörten"
Wert. Durch Messung des Wärmestromes, der in diesem Falle
zuzuführen oder abzuführen ist, kann die erwünschte
Kenngröße bestimmt werden.
Zur Justierung eines Wärmestrommessers soll die
Vorrichtung in einer Anordnung nach Fig. 5 verwirklicht
werden, wobei anstelle der Stoffprobe (22) sowie der
Thermoisolierung (21) ein Wärmestrommesser eingesetzt
wird. Das Meßgerät (1) wird in diesem Falle als eine
kontrollierte Wärmequelle (bei Abgabe eines ständigen
Wärmestromes) verwendet, wodurch die
Transmissionskonstante des Wärmestrommessers bestimmbar
ist.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß ein Wärmestrom
bekannter Dichte durch den zu prüfenden Wärmestrommesser
hindurchgeleitet wird, um eine ständige Temperatur
einstellen zu können.
Falls das Meßgerät (1) an eine Wand angepaßt wird, kann
bei Verwendung eines ständigen Wärmestromes die
Effusivitätszahl (das Mass der Wärmeeindringung) bestimmt
werden. Dazu wird die Temperatur der Wand zu verschiedenen
Zeitpunkten beim Berührungspunkt gemessen. Aufgrund der
zeitlichen Änderung der Temperatur kann diese Zahl
bestimmt werden, wobei die Geschwindigkeit der
Vergrößerung der Temperatur in Betracht gezogen wird. Die
Bestimmung basiert auf der Formel
wobei K die gesuchte Zahl, A eine Konstante, den
Wärmestrom, t die seit Anfang der Messung vergangene Zeit
und T die Temperatur ist, welche die Temperatur der Wand
zum Zeitpunkt der Messung ausdrückt.
Das thermometrische Blatt (2) des Meßgerätes (1) kann auch
der Einwirkung einer Temperaturstrahlung unmittelbar
ausgesetzt werden. Durch innere aktive Kühlung (das
Peltier-Element (10)) kann die Temperatur des Blattes (2)
auf die mittels eines äußeren Thermometers bestimmte
Umgebungstemperatur eingestellt werden. Zur
Aufrechterhaltung der ständigen Temperatur kann daher ein
Wärmestrom gewährleistet werden und die Stromaufnahme ist
zur Intensität der Strahlung proportional. Diese
Information ist zur Bestimmung der Kenngröße notwendig und
ausreichend.
Zur Bestimmung der Abstrahlung einer Oberfläche wird das
Meßgerät (1) mit seinem thermometrischen Blatt (2)
parallel zu dieser Oberfläche ausgerichtet, wobei das
thermometrische Blatt (2) in Richtung der Umgebung, d.h.
in Strahlungsrichtung, angeordnet wird. Die Temperatur des
thermometrischen Blattes (2) wird auf die mit einem
äußeren Thermometer gemessene Temperatur der abstrahlenden
Oberfläche eingestellt. Dazu ist ein Wärmestrom notwendig,
der von der Temperatur der Oberfläche, der Entfernung des
Meßgerätes (1) von der Oberfläche abhängig ist. Der
Wärmestrom ist zu dem von der Oberfläche abgestrahlten
Wärmestrom proportional.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie dem
vorgeschlagenen Verfahren - wie es den oben angeführten
Beispielen zu entnehmen ist - wird ein Wärmestrom durch
das zu prüfende Objekt hindurchgeleitet. Die Regelung ist
derart einzustellen, daß bei der Messung alle Verluste des
Wärmestromes praktisch kompensiert werden. Dies ermöglicht
eine genaue Messung der gesuchten Kenngröße. Die Regelung
bedarf einer Regeleinheit, die von bekanntem Aufbau sein
kann, und keiner speziellen Erläuterung bedarf.
Die Erfindung offeriert eine Lösung für eine hochgenaue
Messung von verschiedenen, den Energietransport
kennzeichnenden Kenngrößen.
Die Vorrichtung kann mit einer zentralen Rechner- und
Steuereinheit, z.B. mit einem Computer, gekoppelt werden,
wodurch die Automatisierung der Messungen und die
programmierte Regelung der Heizelemente des Meßgerätes
erreichbar sind. Eine derartige Vorrichtung ist
insbesondere für Serienmessungen vorteilhaft. Die
Programmierung der Rechnereinheit erfolgt nach üblichen
Gesichtspunkten und kann, falls erforderlich, auch die zur
Bestimmung der Ergebnisse notwendigen Formeln umfassen.
Obwohl die Automatisierung zur Erhöhung der Genauigkeit
nicht beiträgt, bildet sie jedoch eine sehr vorteilhafte
Weiterbildung der Vorrichtung.
Claims (15)
1. Verfahren zur Bestimmung von für den
Energietransport charakteristischen
wärmephysikalischen Kenngrößen, wobei zumindest ein
für ein zu prüfendes Objekt charakteristischer
Temperaturwert gemessen, ein Wärmestrom bekannter
Größe erzeugt und auf das zu prüfende Objekt in
einer ausgewählten Richtung gerichtet wird, das zu
prüfende Objekt der Einwirkung des Wärmestromes
ausgesetzt und der Verlust des Wärmestromes in der
der ausgewählten Richtung entgegengesetzten Richtung
kompensiert, und danach aufgrund des gemessenen
Temperaturwertes und des Wärmestromes die erwünschte
wärmephysikalische Kenngröße bestimmt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß das zu
prüfende Objekt mit einem zur Temperaturmessung
geeigneten Blatt in thermischen Kontakt gebracht
wird, hinter der Oberfläche des Blattes ein
Wärmestrom bekannter Dichte bei gleichzeitiger
Kompensierung des Wärmestromes in der ausgewählten
Richtung und einer dazu senkrechten Richtung erzeugt
wird, wobei die Temperatur des Blattes auf einen
bestimmten Wert geregelt oder der erzeugte
Wärmestrom bei einem bestimmten Pegel gehalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zur
Temperaturmessung ein Blatt mit gerader Oberfläche
verwendet wird, welches mit dem zu prüfenden Objekt
in mechanische Berührung gebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das zu prüfende
Objekt zwischen zwei zueinander parallelen, zur
Temperaturmessung geeigneten Blättern angeordnet
wird und zumindest ein Wärmestrom senkrecht zur
Oberfläche der Blätter erzeugt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wärmeströme an
beiden Seiten des zu prüfenden Objektes erzeugt
werden.
5. Vorrichtung zur Bestimmung von für den
Energietransport charakteristischen
wärmephysikalischen Kenngrößen, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 oder 2, die eine thermometrische Einheit, ein
Heizblatt zur Erzeugung und einen Wärmestrommesser
zur Messung des Wärmestromes in einer ausgewählten
Richtung sowie eine Heizeinheit zur Kompensierung
des Wärmestromverlustes in der der ausgewählten
Richtung entgegengesetzten Richtung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Blatt
(2) zur Temperaturmessung vorgesehen ist, hinter
welchem parallel zueinander und nacheinander der
Wärmestrommesser (5), die Heizeinheit (6), ein
Wärmestromprüfer (7) zur Messung der axialen und
radialen Komponenten eines zu kompensierenden
Wärmestromes mit einem Heizelement (3) angeordnet
sind, wobei die Heizeinheit (6) und das Heizelement
(3) mit einer an den den Ausgängen des
Wärmestromprüfers (7) angeschlossenen Regeleinheit
verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Wärmestrommesser (5) zur Messung der radialen und
axialen Komponenten des Wärmestromes vorgesehene
Meßeinheiten aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Heizelement
(3) ringförmig ausgebildet ist, und daß unterhalb
des Wärmestromprüfers (7) ein Heizblatt (8)
angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb des
Wärmestromprüfers (7) ein Peltier-Element (10)
angeordnet ist, daß auf der Seite des
Wärmestromprüfers (7) mit einem aus Kupfer oder
einem anderen Stoff hoher Wärmeleitfähigkeit
hergestellten Blatt (9) verbunden ist und auf der
anderen Seite mit einem Kühlstangen aufnehmenden,
abnehmbaren Ring (11) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Wärmestrommesser (5) und der Wärmestromprüfer (7)
mit Thermoelementen ausgebildet sind, welche in
Meßrichtung auf einem flachen Trägerring (32)
angeordnete Lötpunkte (14, 14′, 15, 15′) aufweisen,
und vorteilhaft mit Kunstharz (31) ausgegossen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
thermometrische Einheit mit einem durch gerade
parallele Oberflächen begrenzten Blatt (2) hoher
Wärmeleitfähigkeit versehen ist, welches vorteilhaft
aus Kupfer besteht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt
(2) als das zu prüfende Objekt eine dünne zu
messende Schicht (16) auf der Außenfläche trägt,
welche gegenüber inneren Wänden eines vakuumdicht
verschlossenen Gefäßes (17) angeordnet ist, wobei
das Gefäß (17) mit einem Bad ständig geregelter
Temperatur eingetaucht ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Heizblätter (6, 8) mit einer an einen Ausgang eines
Operationsverstärkers (25) angeschlossenen
Speiseeinheit verbunden sind, wobei die Eingänge des
Operationsverstärkers (25) mit dem Blatt (2) der
thermometrischen Einheit sowie mit einem äußeren
Thermometer (24) gekoppelt sind.
13. Vorrichtung zur Bestimmung von für den
Energietransport charakteristischen
wärmephysikalischen Kenngrößen, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
3 oder 4, die zumindest eine thermometrische
Einheit, ein Heizblatt zur Erzeugung und einen
Wärmestrommesser zur Messung eines Wärmestromes in
einer ausgewählten Richtung sowie eine Heizeinheit
zur Kompensierung des Wärmestromverlustes in der der
ausgewählten Richtung entgegengesetzten Richtung
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten einer
Meßebene je ein Blatt (2) zur Temperaturmessung
vorgesehen ist, hinter welchem parallel zueinander
und nacheinander der Wärmestrommesser (5), die
Heizeinheit (6) und ein von einem äußeren
Heizelement (3) zumindest teilweise umgebener
Wärmestromprüfer (7) zur Messung der axialen und
radialen Komponenten eines zu kompensierenden
Wärmestromes angeordnet sind, wobei die
Heizeinheiten (6) und die Heizelemente (3) mit einer
jene von den Ausgängen des Wärmestromprüfers
abhängig in unabhängigen Regelkreisen speisenden
Regeleinheit verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Meßebene
eine mit einer Isolierung (21) zumindest teilweise
umgebene Stoffprobe (22) oder ein zu prüfender
Wärmestrommesser angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Blätter (2) in
der Meßebene angeordnet sind, und sich einander auf
ihrer gesamten Oberfläche berühren.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873707819 DE3707819A1 (de) | 1987-03-11 | 1987-03-11 | Verfahren und vorrichtung zur bestimmung von fuer den energietransport charakteristischen waermephysikalischen kenngroessen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19873707819 DE3707819A1 (de) | 1987-03-11 | 1987-03-11 | Verfahren und vorrichtung zur bestimmung von fuer den energietransport charakteristischen waermephysikalischen kenngroessen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE3707819A1 true DE3707819A1 (de) | 1988-09-22 |
DE3707819C2 DE3707819C2 (de) | 1989-02-09 |
Family
ID=6322787
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19873707819 Granted DE3707819A1 (de) | 1987-03-11 | 1987-03-11 | Verfahren und vorrichtung zur bestimmung von fuer den energietransport charakteristischen waermephysikalischen kenngroessen |
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Country | Link |
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DE (1) | DE3707819A1 (de) |
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DE3707819C2 (de) | 1989-02-09 |
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