DE3704798A1 - Fahrzeugrad - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein aus einer Radfelge und einem Luftreifen be
stehendes Fahrzeugrad nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Standardfahrzeugräder bestehen aus einer Standardtiefbettfelge und
einem Standardluftreifen, so wie sie z.B. nach der ETRTO oder der
WdK-Leitlinie bekannt sind. Die Felge ist durch den Felgendurchmesser
und die Maulweite bestimmt. Horn und Felgenschulter haben eine bestimmte,
jedoch wählbare Baugröße. Dazu ist der Fahrzeugluftreifen nach Ausbildung
und Anordnung der Karkasse mit seinen beiden Reifenwülsten passend ausge
bildet. Die mit je einem zugfesten Wulstkern versehenen Reifenwülste ge
währleisten einen festen zuverlässigen Sitz auf der Felge. Bei geringen
Durckluftverlusten sichert ein Hemmittel an der Felge, daß der Reifen
wulst seinen Sitz nicht verläßt. Bei großem Luftverlust ist dies nicht
gewährleistet. Das Fahrzeugrad ist dann durch ein Ersatzrad zu ersetzen.
Bei dem bekannten Fahrzeugrad nach DE-A-33 38 971 sind Radfelge und Luft
reifen zur Gewährleistung einer Notlauffähigkeit und zur Ausübung der
normalen Fahreigenschaften so ausgebildet, daß die Felge eine Notlauf
stütze aufweist und der Fahrzeugreifen eine flach nach außen verlaufende
Reifenseitenwand erhält. Die Karkasse weist keinen Wendepunkt auf und
schließt ohne Krümmungsübergang an den Wulst an. Anstelle einer Tief
bettfelge mit Notlaufstütze kann auch eine Schrägschulterfelge vorge
sehen sein, wobei dann der Reifenwulst einen exzentrisch angeordneten
Wulstkernring aufweist.
Die bekannte Radfelge weist Felgenhörner in Form eines axial verlängerten
Felgenrandes auf. Die Felgenbreite erreicht dadurch die Breite der Lauf
fläche. Die Notlaufeigenschaft ist dadurch gewährleistet, jedoch ist nicht
mit Sicherheit ausgeschlossen, daß die ausgebogene Reifenseitenwand des
drucklos gewordenen Reifens den Boden berührt und Verletzungen erleidet.
Bei einem weiter bekannten Fahrzeugrad nach DE-A-29 37 272 ist eine
mehrteilige Radfelge nach Art einer den Reifenwulst im wesentlichen
umschließenden Felge mit Rinne ausgebildet, wobei die axial verlängerten
oberen und unteren Felgenränder einen Durchlaß in der Art eines offenen
Maules für die flach axial verlaufende Reifenseitenwand bilden.
Die Felgenbreite erreicht die Breite der Reifenlauffläche.
Es ist hierdurch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen, daß die seitlich
ausgebogene Reifenseitenwand des drucklos gewordenen Reifens den Boden
berührt und Verletzungen erleidet.
Bei einem weiter bekannten Fahrzeugrad nach DE-A-24 32 927 ist die Rad
felge mit einer Notlaufstütze versehen und die Felgenhörner sind als
axial verlängerte Felgenflachränder ausgebildet. Für die Ausführung als
einteilige Felge fehlen die Montagebestimmungen. Das Fahrzeugrad ist
ohne Tiefbett nicht montierfähig. Dies ist dann gegeben, wenn die Felge
mehrteilig ausgebildet ist. Die Reifenmontage ist dann verhältnismäßig
umständlich und zeitaufwendig. Die Felgenbreite erreicht die Breite der
Lauffläche. Bei Notlaufbedingungen wird der Reifen in der Mitte abge
stützt.
Bei einem weiter bekannten Fahrzeugrad nach US-PS-39 30 527 ist die Rad
felge als Flachbett und sind die Felgenhörner als axial verbreiterte
Flachränder ausgebildet. Die Felge kann mit einer Notlaufstütze versehen
sein. Die Felgenbreite erreicht die Breite des Reifengürtels eines im
wesentlichen in Standardabmessungen vorliegenden Fahrzeugluftreifens.
Bei Notlaufbedingungen wird die seitlich ausgebogene Seitenwand den
Boden berühren und Verletzungen erleiden.
Notlaufstützen an Felgen für Fahrzeugräder sind vorteilhaft, haben je
doch den Nachteil, daß das Tiefbett entweder eingeengt oder vollkommen
ausgefüllt ist. Damit ist das Tiefbett keine Montierhilfe mehr. Die
Notlaufstütze erhöht andererseits die bewegte Masse.
Bei einem weiter bekannten Fahrzeugrad nach DE-A-30 00 428 ist die Rad
felge mit radial innen angeordneten Felgenschultern versehen und das
entsprechend ausgebildete Fahrzeugrad weist Reifenwülste auf, die radial
innen umgestülpt an den Schultern befestigt sind. Ein solches Fahrzeug
rad mit radial innen vorliegenden Reifenwülsten weist einen verhältnis
mäßig großen lichten Durchmesser auf und ist für den Notlauf geeignet.
Das Rad ist nach einer bestimmten Methode gut montierfähig. Die Breite
der Felge ist kleiner als die Breite des Reifengürtels.
Die Herstellung eines solchen Reifens ist verhältnismäßig ungünstig,
weil die Reifenwülste nach radial innen umgestülpt ausgebildet sind.
Sowohl das bekannte Fahrzeugrad nach Standard als auch das bekannte
Sicherheits-Fahrzeugrad sind weiter verbesserungsfähig.
Ziel der Erfindung ist es, ein Fahrzeugrad, dessen Felge ein Tiefbett
und die Felgenhörner Breitränder aufweisen, ohne zentrale Notlaufstütze
auszubilden und den Luftreifen radial außen nach Standard an der Felge
zu befestigen und es so weiterauszubilden, daß Notlaufeigenschaft und
Verbesserungen im allgemeinen Fahrverhalten sowie im Rollwiderstand
gegeben sind.
Die technische Aufgabe der Erfindung besteht darin, das eingangs be
schriebene Fahrzeugrad derart auszubilden, daß die Felgenbreite gleich
oder größer als die Reifengürtelbreite und der Reifenquerschnitt ver
gleichbar einem Niederquerschnittreifen vorliegen und daß eine günstige
verkürzte Membranlänge und enge -form der flexiblen Reifenseitenwand er
reichbar ist und der Wulst durch den unteren Seitenwandbereich versteift
vorliegt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Felgendurch
messer um etwa 10% größer ausgebildet ist als der Standardfelgendurch
messer und daß jeder Felgenhornrand 50% der Standardmaulweite breit
ausgebildet ist, daß der Reifenquerschnitt weniger als 0,6 H/B beträgt
und der wulstnahe Seitenwandbereich im wesentlichen parallel zum Felgen
hornbreitrand und damit gleichzeitig parallel zur Rotationsachse ver
laufend ausgebildet ist, wobei im Betriebszustand der wulstnahe Seiten
wandbereich auf dem Felgenhornbreitrand abgestützt angeordnet ist. Mit
H/B ist das Verhältnis von Reifenschnitthöhe zu Reifenschnittbreite an
gegeben.
Durch die vorgeschlagene Ausbildung und Anordnung der Felge und des Luft
reifens nach Erfindung liegt zum einen die Felgenbreite groß, bevorzugt
größer vor als die Reifengürtelbreite und zum anderen sind die Bereiche
des Wulstes und der wulstnahen Seitenwand verhältnismäßig steif ausge
bildet und zuverlässig fest abgestützt. Die freie Membranlänge der
flexiblen Seitenwand ist unter Belastung günstig gekrümmt.
Die Breite eines solchen belasteten Reifens ist gleich der oder wenig
geringer als die Breite des Reifens im unbelasteten Zustand.
Es liegt ein verhältnismäßig starres luftbereiftes Radsystem aus Felge
einerseits und Gürtel mit Laufstreifen andererseits vor, wobei diese
als fest anzusehenden Radteile verhältnismäßig nahe beieinander ange
ordnet sind.
Die flexible Membran der gebogenen Seitenwandkontur wird eng gehalten
und die Bewegungsfreiheit insoweit eingeengt. Die gebogene Seitenwand
ist radial nach innen gerichtet. Insgesamt ergeben sich daraus Vorteile
hinsichtlich eines geringen Rollwiderstandes und hinsichtlich des all
gemeinen Fahrverhaltens. Dies trifft sowohl auf den Geradeauslauf als
auch auf Kurvenfahrt zu und wirkt sich in einer verbesserten Bodenhaf
tung aus.
Des weiteren ist ein zuverlässiger Notlauf gewährleistet, ohne daß eine
zentrale Notlaufstütze zu Hilfe genommen werden muß. Die Aufstützfläche
ist durch die beiderseits vorhandenen Felgenhornbreitränder gegeben.
Diese sind in der Regel zylindrisch ausgebildet; das heißt, sie befinden
sich parallel zur Rotationsachse.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann jeder Felgenhornrand je
doch auch gering konisch ausgebildet sein, insbes. 1°-3° gegenüber der
Rotationsachse geneigt. Dabei ist die wulstnahe Reifenseitenwand ent
sprechend ebenfalls gering konisch ausgebildet.
Außerdem kann der wulstnahe Seitenwandbereich an der der Felge zugewand
ten Seite einen besonderen Wulstscheuerstreifen aufweisen, der aus Hart
gummi besteht. Dadurch werden die Reibungsverhältnisse günstig gestellt.
Die Tiefe des Tiefbettes kann etwa 1,5 fach tiefer als Standard ausge
bildet sein.
Das Fahrzeugrad nach der Erfindung weist wegen der im Durchmesser größe
ren Felgenschultern einen gegenüber dem Standardrad vergrößerten Felgen
freiraum auf, der durch groß bemessene Bremsen nutzbar ist. Das neue Fahr
zeugrad ist vergleichbar breit wie ein Fahrzeugrad, dessen Reifenwülste
radial innen an der Felge befestigt sind, und es ist vergleichbar gut
notlauftragfähig. Das Fahrzeugrad nach der Erfindung ist jedoch verhält
nismäßig einfach herzustellen, da es nach Standardmethoden gebaut, ein
geformt und vulkanisiert wird. Außerdem ist es günstig zu montieren, da
die Felge ein Tiefbett aufweist.
Der wulstnahe Seitenwandbereich, der im wesentlichen parallel zur Rota
tionsachse verlaufend ausgebildet ist, wird nach Standardmethoden einge
formt und vulkanisiert. Das Fahrzeugrad nach der Erfindung ist in der
Funktion als belastetes Rad vergleichbar einem Rad mit einem Niedrigquer
schnittreifen von etwa 0,5 H/B. Es ist jedoch stabilisierter, weil die
Felgenbreite groß und bevorzugt breiter vorliegt als die Gürtelbreite.
An Hand eines Ausführungsbeispiels ist die Erfindung erläutert und in
der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 ein Fahrzeugrad nach Erfindung, das aus einer einteiligen Felge
und einem Luftreifen besteht, im Reifenschnitt,
Fig. 1a eine Einzelheit des Wulstes,
Fig. 2 eine Schemazeichnung von drei vergleichbaren unterschiedlichen
Reifen, nämlich einem Standardrad, einem Sicherheits-Rad und
einem Rad nach der Erfindung,
Fig. 3 Systemzeichnungen: a) eines Standardrades, b) eines Sicherheits-
Rades und c) eines Rades nach Erfindung,
Fig. 4 ein Standardrad nach dem Stand der Technik in drei Betriebszu
ständen,
Fig. 5 ein weiteres Rad nach dem Stand der Technik in drei Betriebszu
ständen,
Fig. 6 ein luftbereiftes Fahrzeugrad nach der Erfindung
im aufgepumpten, unbelasteten Zustand,
Fig. 7 ein Fahrzeugrad nach Fig. 6 im belasteten Zustand,
Fig. 8 ein Rad nach Fig. 6, 7 im Notlaufzustand.
Das Fahrzeugrad 1 nach Fig. 1 besteht aus einer einteiligen Radfelge 2
und einem Luftreifen 10. Die Felge weist zwei breite, flach und axial
verlaufende Felgenhörner 3 auf, sogenannte Breitrand-Felgenhörner. Diese
können parallel zur Rotationsachse oder gering geneigt zu ihr verlaufen.
Die Felgenschulter ist mit 5 bezeichnet, sie ist nach Standard gering
geneigt ausgebildet. An die Felgenschulter schließt sich zentral innen
das Tiefbett 7 an. Zwischen diesem und der Felgenschulter ist ein Wulst
rutschverhinderungsmittel 6 in Form einer nasenförmigen Erhebung (Hump)
angebracht. Die Felgenhornbreitränder 3 sind axial außen gerundet ausge
bildet. Dieser Hornteil ist mit 4 bezeichnet. Die Radien sind innen mit
8 und außen mit 9 bezeichnet. Die Maulweite A ist ein Standardmaß. Die
Breite a eines jeden Felgenhornbreitrandes beträgt A/ 2.
Die Felgenbreite beträgt 2×A. Der Felgendurchmesser D ist um 7% bis
15% größer als der Felgendurchmesser nach Standard. Die Tiefe t des
Tiefbettes kann ein Standardmaß oder bis zu t×1,5 fach tiefer sein.
Der Luftreifen 10 besteht aus einer Karkasse 11 mit im axialen Abstand
angeordneten Reifenwülsten 12, die je einen zugfesten Wulstkernring 13
aufweisen. Der Kernring ist mittig im Reifenwulst angeordnet. Der Wulst
ist im wesentlichen nach dem Standard ausgebildet, ist jedoch an seinem
radial äußeren Ende an einen im wesentlichen axial und flach verlaufenden
wulstnahen Seitenwandbereich 14 angeschlossen, der im wesentlichen paral
lel zur (nicht dargestellten) Rotationsachse verläuft. Dieser Seitenwand
bereich ist an den Felgenhornbreitrand 3 angepaßt. Ist der letztere ge
ring geneigt ausgebildet, ist auch der Seitenwandbereich 14 entsprechend
geneigt ausgebildet. Die Reifenschnitthöhe ist mit H bezeichnet. Die
Karkasse 11 verläuft vom Seitenwandbereich 14 an kurvenförmig bis zum
Bereich des Gürtelrandes.
Die Seitenwand ist mit 16 bezeichnet. Der Laufstreifen 17 ist durch eine
gürtelartige Einlage 18, insbes. aus zwei übereinander angeordneten Stahl
gewebelagen, verstärkt ausgebildet. Die Karkasse verläuft in diesem Be
reich 15 unterhalb der Einlage 18 im wesentlichen flach gewölbt. Die Ein
lage 18 weist eine Breite von im wesentlichen Laufflächenbreite L auf.
Die Fig. 1a zeigt als Einzelheit einen Wulstscheuerstreifen 19 im Wulst 12.
Die Fig. 2 zeigt schematisch auf der linken Reifenschnittseite die Kon
turen einer Standardfelge 20 und eines Standardreifens 21, wobei als
Beispiel eine 4 B 14 Felge und ein 145 R 14 Reifen vorliegen. Die Maul
weite A beträgt 102 mm und der Felgendurchmesser D beträgt 355 mm.
Die linke Reifenschnittseite zeigt des weiteren die Konturen einer CTS-
Felge 22 und eines CTS-Reifens 23, wobei als Beispiel ein CTS 185/45R 425
Reifen vorliegt und der Felgendurchmesser D 425 mm sowie die Maulweite A
l20 mm betragen. Die Breite des Reifengürtels G beträgt 160 mm. Der
Reifen weist im Außendurchmesser P 590 mm auf.
Auf der rechten Reifenschnittseite sind die Konturen einer Felge 24 und
eines Luftreifens 25 nach der Erfindung eingezeichnet. Der Felgendurch
messer D beträgt hier 395 mm und die Maulweite beträgt nach Standard
102 mm.
Der Boden des Tiefbettes befindet sich etwa in Höhe der Reifen
schulter eines Standardreifens. Der axial verbreiterte Felgenhorn
breitrand a ist etwa 58-60 mm breit.
Das Außenmaß jedes Felgenhorns ist durch die Krümmung 4 um etwa
10 mm axial größer. Der Reifenaußendurchmesser P beträgt 590 mm.
Die Größe eines solchen Reifens nach Erfindung wird bezeichnet mit
195/50 R 395, wobei 195 die Reifenbreite, 50 das H/B Verhältnis und
R 395 Radialreifen mit Felgendurchmesser 395 mm bedeuten. Erkennbar
ist hier die größere Breite der Felge gegenüber der Breite des Gürtels.
Die Fig. 3 zeigt schematisch die Unterschiede zwischen den verschiedenen
Radsystemen, nämlich dem Standardradialreifen a), dem CTS-Reifen mit
radial innen befestigten Reifenwülsten b) und dem Reifen nach Erfindung
c).
Bei dem System a) liegen eine Standardfelge und ein Standardradialreifen
vor. Die Breite der als steif anzusehenden Felge ist mit w 2 und die
Breite des als steif anzusehenden Metallgürtels ist mit w1 bezeichnet.
Im wesentlichen ist bei diesem System w 1 gleich w 2, da die Gürtelbreite
im wesentlichen 0,7 der Reifenquerschnittbreite beträgt. Die flexiblen
Teile der Reifenseitenwand werden jeweils vom Anteil der Karkasse und
der Seitenwand gebildet. Ein solcher Reifen ist für den Notlauf nicht
geeignet.
Bei dem System b) liegen eine CTS-Felge und ein CTS Reifen vor. Hier
bei beträgt die Breite der als steif anzusehenden Felge W 2 wenigstens
0,75 der Breite des Gürtels w 1. Die flexiblen Teile von Karkasse und
Seitenwand sind bauchig geformt, da die Reifenwülste radial innen an der
Felge befestigt sind. Ein solches Radsystem ist für den Notlauf geeignet.
Die Seitenwand kann sich dabei günstiger verformen als eine Reifenseiten
wand nach Standard. Der CTS-Reifen ist jedoch ungünstiger in der Her
stellung.
Bei dem System c) liegen eine Felge und ein Reifen nach Erfindung vor.
Hierbei ist die Breite der als steif anzusehenden Felge W 2 mindestens
gleich, in der Regel jedoch größer als die Breite w 1 des als steif an
zusehenden Gürtels. Die flexiblen Seitenwände sind verkürzt im Ver
gleich zu denen der Systeme nach a) und b). Der flexible Seitenwand
bereich wird durch den Anschluß an den verhältnismäßig steifen und ab
gestützten wulstnahen Seitenwandbereich beeinflußt und baucht bei Be
lastung nach radial innen aus.
Felge und Reifen weichen nicht erheblich ab von der Standardausführung.
Der Reifen kann wegen des Tiefbettes gut montiert werden. Die Ausformung
und Vulkanisation des Reifens erfolgt in bekannten zweigeteilten oder
Segmentmulden.
Das Rad ist notlauffähig. Dabei stützen sich im wesentlichen die Gummi
teile der inneren Seitenwand auf den Teilen der wulstnahen Seitenwandbe
reiche ab. Der auf dem Felgenhornbreitrand aufliegende Seitenwandbereich
kann, falls dies erforderlich sein soll, mit reibungsminderdem Mittel
versehen sein. Die Breite des Reifenquerschnitts des Reifens nach Er
findung ist im belasteten Zustand im wesentlichen gleich der Breite des
Reifenquerschnitts des unbelasteten Reifens. Dadurch, und daß die als
fest anzusehenden breiten Bereiche von Felge und Reifengürtel verhält
nismäßig nahe beieinander angeordnet sind, ist das System c) stabiler
als System a) oder b) und sind der Rollwiderstand daher günstig und das
allgemeine Fahrverhalten verbessert gegenüber den bekannten Fahrzeug
rädern.
Die Fig. 4 zeigt das luftbereifte Fahrzeugrad 20, 21 nach Fig. 2, das
dem Standard entspricht, im aufgepumpten, unbelasteten Zustand, unter
Last und im Notlaufzustand.
Die Querschnittsbreite im aufgepumpten, unbelasteten und im belasteten
Zustand 21′ ist im wesentlichen gleich groß. Im Notlauffalle baucht die
Seitenwand 21′′ seitlich aus und berührt mit der äußeren Flanke den Boden
und wird dabei verletzt.
Fig. 5 zeigt das luftbereifte Fahrzeugrad 22, 23 nach Fig. 2, das dem
CTS-System entspricht, im aufgepumpten, unbelasteten Zustand, unter Last
und im Notlaufzustand. Die Querschnittsbreite des aufgepumpten unbelaste
ten und belasteten Zustands 23′ ist im wesentlichen gleich groß. Im Not
lauffalle dehnt sich die Seitenwand 23′′ nach außen aus, berührt jedoch
nicht den Boden. Die Innenfläche liegt auf der Außenseite der Felgen
schulter abgestützt auf.
Die Fig. 6, 7 und 8 zeigen das luftbereifte Fahrzeugrad 24, 25 nach
Fig. 2, das der Ausführung nach der Erfindung entspricht. Die Reifen
querschnittbreite des aufgepumpten, belasteten Reifens 25′, vgl. Fig. 7,
ist etwas geringer als die Reifenquerschnittbreite des aufgepumpten,
unbelasteten Reifens 25, vgl. Fig. 6.
Der verhältnismäßig steife Gürtel ist in der gesamten Breite kleiner
als die Breite der Breitrandfelge. Des weiteren ist der wulstnahe
Seitenwandbereich verhältnismäßig steif, weil er im wesentlichen paral
lel zur Rotationsachse ausgebildet ist und sich auf der Breitrandfelge
abstützt. Dieser Teil der Seitenwand kann daher zu dem verhältnismäßig
steifen System des Rades gezählt werden.
Dadurch, daß die steifen Teile des Gürtels einerseits und der Felge an
dererseits verhältnismäßig nahe beieinander angeordnet sind, ist der
flexible Teil jeder Seitenwand verhältnismäßig kurz. Außerdem ist der
flexible Teil beeinflußt vom Anschluß an den wulstnahen Seitenwandbe
reich. Bei Belastung baucht dieser flexible Teil seitlich aus mit der
Tendenz, sich nach radial innen hin zu verformen. Insgesamt gesehen
sind durch diese Unterschiede des neuen Fahrzeugrades Vorteile vor
handen, die den Rollwiderstand reduzieren und das allgemeine Fahrver
halten des luftbereiften Rades verbessern. Im Notlauffalle, vgl. Fig. 8,
baucht der flexible Seitenwandteil 25′′ weiter nach radial innen aus und
berührt insoweit nicht den Boden. Die Reifeninnenfläche ist dabei auf
den wulstnahen Seitenwandbereichen abgestützt. Dadurch eignet sich das
Fahrzeugrad auch für den Notlauf ohne zentrale Notlaufstütze.
Claims (4)
1. Luftreifen-Fahrzeugrad, bestehend aus einer einteiligen Radfelge
mit im axialen Abstand angeordneten Felgenhörnern, gering konisch
ausgebildeten Felgenschultern, mindestens einem Verhinderungsmittel
gegen Wulstrutschen und einem Tiefbett, bei der jeder Felgenhornrand
axial verbreitert ausgebildet ist, und aus einem Luftreifen mit
einer Karkasse, insbes. Radialkarkasse, und im axialen Abstand ange
ordneten, je einen zugfesten Wulstkernring enthaltenden Reifenwülsten
mit einem nach axial außen umgebogenen unteren Seitenwandbereich
und Seitenwänden sowie einem gürtelverstärkten, profilierten Lauf
streifen, bei dem der Gürtel im wesentlichen die Breite der Lauf
fläche aufweist und bei dem der wulstnahe Seitenwandbereich parallel
oder nahezu parallel zur Rotationsachse vorliegt, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Felgendurchmesser (D) um etwa 10% größer als der
Standardfelgendurchmesser und jedes Felgenhorn (3) als Breitrand
horn (a) mit etwa halber Standardmaulweite (A) breit vorliegen,
und daß der Luftreifen einen weniger als 0,6 H/B-Reifenquerschnitt
aufweist und der wulstnahe Seitenwandbereich (14) parallel zum Felgen
hornbreitrand verlaufend ausgebildet ist, wobei dieser Seitenwandbe
reich auf dem Felgenhornbreitrand abgestützt angeordnet ist und die
Beziehung H/B das Verhältnis der Reifenquerschnittshöhe H zur Reifen
querschnittsbreite B bedeutet.
2. Luftreifen-Fahrzeugrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Felgenhornrand (3) gering konisch, insbes. um 1-3°, gegenüber
der Rotationsachse und der wulstnahe Seitenwandbereich (14) ent
sprechend gering konisch ausgebildet sind.
3. Luftreifen-Fahrzeugrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der wulstnahe Seitenwandbereich (14) einen Wulstscheuerstreifen
(19) aus Hartgummi aufweist.
4. Luftreifen-Fahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tiefe (t) des Tiefbettes (7) der Felge (2) um etwa 1,5 fach t
tiefer ausgebildet ist als die Standardtiefbettfelge.
Priority Applications (3)
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Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19873704798 DE3704798A1 (de) | 1987-02-16 | 1987-02-16 | Fahrzeugrad |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE3704798A1 true DE3704798A1 (de) | 1988-08-25 |
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ID=6321060
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873704798 Withdrawn DE3704798A1 (de) | 1987-02-16 | 1987-02-16 | Fahrzeugrad |
Country Status (3)
Country | Link |
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DE (1) | DE3704798A1 (de) |
FR (1) | FR2610872B1 (de) |
GB (1) | GB2202195B (de) |
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