DE3703321C2 - - Google Patents
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- DE3703321C2 DE3703321C2 DE19873703321 DE3703321A DE3703321C2 DE 3703321 C2 DE3703321 C2 DE 3703321C2 DE 19873703321 DE19873703321 DE 19873703321 DE 3703321 A DE3703321 A DE 3703321A DE 3703321 C2 DE3703321 C2 DE 3703321C2
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description
Die Erfindung betrifft eine Therapievor
richtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Therapievorrichtung ist aus der
WO 86/02 277 A1 bekannt.
Therapievorrichtungen für Galvanisation und Ionto
phorese werden in der
physikalischen Therapie in großem Umfang verwendet.
Gemeinsam ist allen diesen Therapievorrichtungen,
daß ein elektrischer Strom aus einem stationären
Gerät über Patientenkabel zwei oder mehreren Elek
troden zugeführt wird, welche am Körper des Patienten
befestigt sind.
Bei der Iontophorese wird ein Gleichstrom verwendet,
der in der Lage ist, die Ionen eines als Elektrolyt
dienenden therapeutischen Wirkstoffes durch die
Haut hindurch zu transportieren. Der therapeutische
Wirkstoff wird im allgemeinen als Salbe oder als Gel
auf diejenigen Hautstellen aufgetragen, auf welche
die Anoden oder Kathoden (je nach Ladung der
therapeutisch wirksamen Ionen) aufgelegt werden.
Demgegenüber wird bei der Galvanisation ausschließ
lich die analgesierende und hyperämisierende
Wirkung des elektrischen Gleichstroms ausgenutzt.
Reizstromgeräte verwenden neben Gleichstrom auch
Gleichstromimpulse, Wechselströme unterschiedlichster
Frequenz sowie Überlagerungen hiervon, wobei je nach
Stromform eine analgesierende, hyperämisierende
oder erwärmende Wirkung im Vordergrund steht.
Bei allen derartigen Therapievorrichtungen muß der
Patient in die Praxis des Arztes einbestellt werden,
was umständlich für den Patienten ist und einen zu
sätzlichen Aufwand an Hilfspersonal und Räumlichkeiten
beim Arzt erfordert. Um im Falle der Iontophorese
eine ausreichende Menge an Wirksubstanz während einer
relativ kurzen Behandlungsdauer durch die Haut zu
transportieren, muß mit Stromstärken bis zu etwa 25 mA
gearbeitet werden, was zu Mißempfindungen bei
empfindlichen Patienten führen kann. Zudem ist die
damit verbundene intervallweise Behandlung bei einer
Reihe von Erkrankungen nicht optimal, da in den Be
handlungspausen erneut Beschwerden auftreten können.
Bei Erkrankungen, welche eine intervallfreie Therapie
erfordern, wie z. B. die Diabetesbehandlung mit Insulin,
scheidet eine Iontophoresetherapie aus diesen prak
tischen Gründen aus, obwohl sich Insulin auch über die
Haut zuführen läßt.
Um eine für Arzt und Patienten bequemere Therapie
form zu schaffen, welche auch die Möglichkeit einer
Langzeit- und Dauertherapie ohne Therapieunter
brechungen zuläßt, ist es aus der WO 86/02 277 A1
bekannt, die gesamte Therapievorrichtung als Pflaster
auszubilden. Dabei befindet sich der Wirkstoff
in einer flachen, geschlossenen Elektrolytkammer,
die z. B. aus einem porösen, saugfähigen Material
besteht, das von einer Deckschicht allseitig einge
hüllt ist. Oberhalb der Elektrolytkammer befindet
sich auf deren Deckschicht eine Elektrode, z. B. aus
Aluminiumfolie, auf welcher unmittelbar eine Batterie
liegt. Unterhalb der Elektrolytkammer befindet sich
eine Membrane, welche ferner die Anordnung aus Batterie,
Elektrode und Elektrolytkammer topfförmig umschließt.
Über die Batterie und den topfförmigen Randwulst der
Membrane erstreckt sich eine elektrisch leitfähige
Deckschicht, welche seitlich hutkrempenartig aus
kragt, um einen Kleberand für das Pflaster zu bilden.
Der Kleberand stellt gleichzeitig eine Gegenelektrode
dar, die auf dem Nullpotential der Haut liegt. Da
der ohm′sche Widerstand der Haut über die Behandlungs
dauer hinweg nicht konstant ist, ist der Batterie ein
Konstantstromregler nachgeschaltet, welcher den Ionto
phoresestrom konstant hält und damit den Ionentrans
port vergleichmäßigt. Indessen kann die unmittelbar
auf der Haut als Kleberand aufliegende Gegenelektrode
trotz der Stromregelung zu Verätzungen oder gar Ver
brennungen führen, da die relativ dünne Gummi- oder
Kunstharzschicht des Kleberandes infolge ungleich
förmiger Flächenpressung der ohnehin relativ kleinen
Klebefläche beim Aufkleben des Pflasters eine ungleich
förmige Stromdichteverteilung zur Folge haben können.
Diese Gefahr wird bei einer weiteren, in der WO 86/02 277 A1
beschriebenen Ausführungsform dadurch gemindert,
daß das Pflaster eine Vielzahl von Elekrolytkammer-
Paaren aufweist, wobei oberhalb jeder Elektrolytkammer
jedes Paares eine Elektrode angeordnet ist und die
Elektroden jedes Paares mit den beiden Polen der un
mittelbar über den Elektroden angebrachten Batterie
verbunden sind. Sämtliche Elektrolytkammern sind mit
einem therapeutischen Wirkstoff versehen, was voraus
setzt, daß die Wirkstoffe jedes Elektrolykammer-Paares
unterschiedlich polarisierte Ionen aufweisen. Das
Pflaster wird wiederum mit Hilfe
eines hutkrempenartigen Kleberandes auf der Haut auf
geklebt. Die dadurch erzielte Flächenpressung der
unteren Abdeckungen der einzelnen Elektrolytkammern
auf der Haut schwankt beträchtlich, je nach dem, ob
sich eine Kammer näher an oder weiter von dem Klebe
rand befindet. Die dementsprechend großen Schwankungen
der Stromdichte lassen sich auch dadurch nicht be
seitigen, daß jedem Elektrolytkammer-Paar ein gesonder
ter Konstantstromregler zugeordnet wird, da sich mit
einem derartigen Regler die Stromdichteverteilung nicht
beeinflussen läßt. Da die Elektrode jeder Elektrolyt
kammer unmittelbar auf der das poröse Kammermaterial
allseitig umhüllenden Deckschicht liegt, die not
wendigerweise für die Ionen des Wirkstoffs durchlässig
sein muß, können die Wirkstoffionen auch zur Elektrode
hin diffundieren und zu bereits vor Benutzung des
Pflasters die Elektrode korrodieren. Die Herstellung
des Pflasters ist relativ kompliziert, da der Raum
zwischen den Elektrolytkammern nach deren Montage mit
einem nichtleitenden, hydrophoben Gel ausgefüllt wird,
was voraussetzt, daß die kissenartigen Elektrolyt
kammern sich während des Ausfüllvorgangs nicht ver
schieben.
Bei einem weiteren bekannten Iontophoresepflaster nach der
GB 21 04 388 A ist ebenfalls der Batterie einen Konstant
stromregler zugeordnet, um den Iontophoresestrom konstant
zu halten.
Bei dieser bekannten Vorrichtung sind - ebenso wie bei einem
mit Impulsstrom betriebenen Iontophorespflaster nach der
EP 01 38 347 A1 - die beiden Elektroden aus einem dünnen,
z. B. 3 mm starken Laminat gebildet, das aus einer
oberen Leitungsschicht und einer darunterliegenden Gummi-
oder Kunstharzschicht besteht, welche den gelförmigen
Wirkstoff enthält. Die Gummi- oder Kunstharzschicht wird
unmittelbar auf der Haut angebracht. Es hat sich jedoch
gezeigt, daß trotz der Verwendung eines Konstantstromreglers
Verbrennungen oder Verätzungen bei dem bekannten Ionto
phoresepflaster auftreten können, da die relativ dünnen
Gummi- und Kunstharzschichten infolge ungleichförmiger
Flächenpressung beim Aufkleben des Plasters und daraus
resultierender ungleichförmiger Gelverteilung entsprechend
ungleichförmige Stromdichteverteilungen zur Folge haben
können.
Diesselben Unzulänglichkeiten, welche eine Zulassung zur
Patientenanwendung, d. h., ohne Kontrolle durch den Arzt,
ausschließen, treten auch bei einer weiteren bekannten
Iontophoresevorrichtung nach der EP 00 60 452 A1 auf, welche
mit einem Zentralgurt am Körper des Patienten befestigt
wird. Anstelle einer Konstantstromregelung ist hier ledig
lich eine Strombegrenzung vorgesehen, welche jedoch der
ungleichförmigen Stromdichteverteilung infolge der dünnen,
ebenfalls aus Laminat bestehenden Elektroden nicht ausreichend
Rechnung trägt. Um einer Verletzungsgefahr vorzubeugen,
wird daher die Behandlungsdauer durch eine eingebaute
elektronische Zeitschaltung auf 5 bzw. 10 min. begrenzt,
was jedoch unterhalb einer physikalisch-pharmakologisch
sinnvollen Mindest-Therapiedauer von mindestens 30 min.
liegt.
Schließlich ist aus der DE-OS 32 15 960 ein Iontophorese
pflaster bekannt, bei dem die von einem wirkstoffgetränkten
Vlies gebildeten Behandlungsflächen von jeweils einer
kreisförmigen Durchgangsbohrung eines Trägers begrenzt
wird. Innerhalb dieser Durchgangsbohrung befindet sich
die Elektrode, welche mit drei Seiten von dem Vlies umgeben
ist und mit ihren Seitenflächen das Vlies gegen die Wandung
der Durchgangsbohrung einspannt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin,
bei einer Therapievorrichtung der eingangs erwähnten Art
die Stromdichteverteilung und damit die thera
peutische Wirkung zu verbessern und gleichzeitig sowohl
die Herstellung zu vereinfachen als auch die Gebrauchs
fähigkeit selbst nach längerer Lagerzeit sicherzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeich
nenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Therapievorrichtung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Bei der erfindungsgemäßen Therapievorrichtung wird
durch die Verwendung einer durchgehenden Klebeschicht,
die sich unterhalb des gesamten Pflasters erstreckt und
die Elektrolytkammern nach unten hin abschließt, eine
gleichmäßige Haftung und damit Flächenpressung gewähr
leistet. In Verbindung mit der Ausformung der Elektro
lytkammern als kreisförmige Durchgangsbohrungen in einem
Träger aus flexiblem Kunststoffmaterial läßt sich mit
der die Elektrolytkammern nach unten abschließenden
Klebeschicht eine einfache Montage des Plasters er
reichen. Ferner ermöglicht der gebohrte Träger die
problemlose Einlage einer die Elektrode der wirkstoff
haltigen Elektrolytkammer schützenden Trennschicht, so
daß eine Korrosion dieser Elektrode wirksam verhindert
wird.
Die Erfindung wird nachstehend an hand eines in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine beispielhafte Aus
führungsform
der erfindungs
gemäßen Therapievorrichtung, und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform
nach Fig. 1.
Das in den Zeichnungen dargestellte Pflaster ist
nicht maßstäblich gezeichnet, um die Erfindung besser
zu veranschaulichen. Insbesondere ist die Dickenab
messung des erfindungsgemäßen Pflasters in Relation
zu den Längenabmessungen wesentlich geringer als in den
Zeichnungen dargestellt.
Das in Fig. 1 im Schnitt und in Fig. 2 in der Drauf
sicht gezeigte Pflaster 1 weist einen Träger 2 aus einem
flexiblen, hautfreundlichen Kunststoffmaterial, z. B.
aus Tetrafluoräthylen, auf. Der Träger 2 ist im darge
stellten Beispielsfall mit zwei kreisförmigen Durch
gangsbohrungen 3, 4 versehen, welche die Seitenwände
zweier Elektrolytkammern 5 und 6 begrenzen. Auf der
Unterseite des Trägers 2 ist unter Aussparung der
Durchgangsbohrungen 3, 4 eine Klebeschicht 7 aufge
bracht, welche an ihrer unteren Klebefläche mit einer
abziehbaren Schutzfolie 8 versehen ist. Den unteren
Abschluß der Elektrolytkammern 5, 6 bilden ein- oder
mehrschichtige membranförmige Abdeckungen 9 bzw. 10,
welche gleichfalls an ihrer Unterseite durch die über
sie hinweggehende Schutzfolie 8 geschützt sind. An
stelle gesonderter Abdeckungen 9 und 10 ist es auch
möglich, die Klebeschicht selbst (welche dann ent
sprechend die Elektrolytkammern 5, 6 bedeckt) als
Abdeckungen zu verwenden.
Den oberen Abschluß der Elektrolytkammern 5, 6 bilden
Elektroden 11, 12, welche über nicht gezeigte Leiter
verbindungen mit einem Konstantstromregler 13 elektrisch
verbunden sind. Die Elektrode 11 ist gegenüber der
Elektrode 12 abgesenkt angeordnet, um eine noch zu er
läuternde Unterbringung für eine oder mehrere Batterien
innerhalb der Kontur des Trägers 2 zu ermöglichen.
Der Konstantstromregler 13 ist in eine Aussparung 14
im Mittelteil des Trägers 2 zwischen den Elektrolyt
kammern 5, 6 eingesetzt. Der Konstantstromregler 13
wird von der bzw. den Batterie(en) 15 gespeist, welche
oberhalb der Elektrode 11 in dem dort vorhandenen Stau
raum angeordnet ist (sind). Um eine sichere Lagerung
der Batterie 15 zu erreichen, ist der restliche Raum
oberhalb der Elektrode 11 mit einem Kunststoffmaterial
16 ausgefüllt. Der gesamte Träger 2 ist an seiner
Oberseite mit einer flexiblen Deckschicht 17 versiegelt,
welche sämtliche, von dem Träger 2 gehalterten Teile
12, 13, 15 und 16 nach außen hin abschließt.
Innerhalb der Elektrolytkammer 5 befindet sich ein mit
Elektrolyt getränkter Körper 18, z. B. Schwamm- oder
Zellstoffkörper, welcher sich vollständig zwischen
Elektrode 11 und Abdeckung 9 erstreckt. Als Elektrolyt
ist im gezeigten Beispielsfall Leitungswasser vorge
sehen. Dementsprechend ist die stromleitende Abdeckung 9
so beschaffen, daß sie nur für die im Leitungswasser
enthaltenen, relativ kleinen Ionen durchlässig ist.
Beipielsweise besteht die Abdeckung 9 aus einer oder
mehreren Schichten Zellglasfolie.
Innerhalb der Elektrolytkammer 6 befindet sich ein weiterer
Körper 19, welcher mit einem als Elektrolyt dienenden
therapeutischen Wirkstoff getränkt ist. Oberhalb des
weiteren Körpers 19 befindet sich eine mit Leitungswasser
getränkte Trennschicht 20, welche einerseits den Zutritt
von Wirkstoffionen aus dem weiteren Körper 19 zur Elek
trode 12 verhindert und andererseits den Strom leitet.
Hierdurch wird vermieden, daß sich der Wirkstoff beim
Kontakt mit der Elektrode 12 zersetzt.
Die mit dem weiteren Körper 19 in Berührung stehende
Abdeckung 10 besteht aus einem Material, welches für
die relativ großen Wirkstoffionen durchlässig ist, so
daß letztere nach Ablösen der Schutzfolie 8 durch die
darunter liegende Haut des Patienten transportiert
werden.
Alternativ kann auch der Körper 18 mit einem thera
peutischen Wirkstoff getränkt werden, um einen
synergistischen Effekt zweier Wirkstoff zu erzielen.
Dabei muß natürlich wie im Falle der Elektrolytkammer
6 zwischen der Elektrode 11 und dem nunmehr mit Wirk
stoff getränkten Körper 18 eine hier nicht gezeigte,
mit Leitungswasser getränkte Trennschicht analog zur
Trennschicht 20 vorgesehen werden. Ferner muß die Ab
deckung 9 entsprechend durchlässig für die größeren
Wirkstoffionen in der Elektrolytkammer 6 gewählt
werden.
Um einen Defekt des Konstantstromreglers 13 zu sig
nalisieren, ist dem Regler 13 eine Warneinrichtung 21
zugeordnet, welche optische und/oder akustische Warn
signale bei Überstrom und Stromausfall erzeugt. Im
Falle optischer Warnsignale ist bei der Einrichtung 21
eine Leuchtdiode durch die Deckschicht 17 hindurchge
führt.
Als therapeutische Wirkstoffe kommen solche Stoffe in
Betracht, welche in wässerigen oder alkoholischen
Lösungen in Ionenform vorliegen, ferner Eiweißstoffe,
die mit ihrem isoelektrischen Punkt außerhalb des
Wertebereichs von 4,5 bis 5,5 liegen. Die als Gel,
Lotion, Creme, Salbe, Paste oder Lösung vorliegenden
therapeutischen Wirkstoffe können aus folgenden
Gruppen gewählt sein:
Antirheumatika;
Lokalanästhetika;
Heparin, Heparinoid, Hirudin;
Zink, Magnesium, Kalium, Kupfer, Eisen, Calcium, Strontium;
körpereigene Stoffe wie Histamin, Kollagen, Hyaluroni dase;
Hormone, wie Insulin, Adrenalin, Cortison.
Antirheumatika;
Lokalanästhetika;
Heparin, Heparinoid, Hirudin;
Zink, Magnesium, Kalium, Kupfer, Eisen, Calcium, Strontium;
körpereigene Stoffe wie Histamin, Kollagen, Hyaluroni dase;
Hormone, wie Insulin, Adrenalin, Cortison.
Claims (18)
1. Therapievorrichtung zur Anwendung von elektrischem
Strom, insbesondere für Galvanisation oder Ionto
phorese, an Mensch und Tier, welche als Pflaster
ausgebildet ist, mit
- - wenigstens zwei Elektroden, und
- - einer mit den Elektroden verbundenen Stromquelle, welche eine Batterie und einen nachgeschalteten Konstantstromregler umfaßt,
wobei unterhalb jeder Elektrode eine geschlossene
Elektrolytkammer vorgesehen ist, von denen eine
Elektrolytkammer mit einem therapeutischen Wirk
stoff versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektrolytkammern (5, 6) von kreisförmigen Durch
gangsbohrungen (3, 4) eines Trägers (2) begrenzt
sind, daß auf der Unterseite des Trägers (2) eine
Klebeschicht (7) aufgebracht ist, welche die
Elektrolytkammern (5, 6) nach unten hin abschließt,
daß der obere Abschluß der einen, nur mit Elektrolyt
gefüllten Elektrolytkammer (5) durch die zugeordnete
Elektrode (11) gebildet ist und daß zwischen der
Wirkstoffüllung der anderen Elektrolytkammer (6)
und der zugeordneten Elektrode (12) eine für die
Ionen des Wirkstoffs undurchlässige Trennschicht
(20) vorgesehen ist.
2. Therapievorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß unterhalb der Klebeschicht (7) eine
ablösbare Schutzfolie (8) angebracht ist, welche
wasser- und wirkstoffundurchlässig ist.
3. Therapievorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß nach Ablösen der Schutzfolie (8)
die Klebeschicht (7) unmittelbar auf der mensch
lichen bzw. tierischen Haut auflegbar ist, derart,
daß die Elektrolytkammern (5, 6) einen direkten
Oberflächenkontakt zur Haut haben.
4. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des
Trägers (2) mit einer flexiblen Deckschicht (17)
versiegelt ist.
5. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroden
(11, 12) aus Metall oder elektrisch leitendem
Kunststoff bzw. Gummi bestehen und entweder un
mittelbar unterhalb der Deckschicht (17) oder
in einem Abstand hiervon angeordnet sind.
6. Therapievorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Trägers
(2) zwischen den Elektrodenkammern (5, 6) eine Aus
sparung (14) zur Aufnahme zumindest eines Teils
(13) der Stromquelle (13, 15) vorgesehen ist.
7. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Batterie (15)
in dem Raum zwischen Deckschicht (17) und der im
Abstand hiervon angeordneten Elektrode (11) ange
ordnet ist und daß der Konstantstromregler (13)
in die Aussparung (14) des Trägers (2) eingesetzt
ist.
8. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine dem
Konstantstromregler (13) zugeordnete Warneinrichtung
(21) vorgesehen ist, welche auf Überstrom oder
Stromausfall anspricht.
9. Therapievorrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warneinrichtung (21) eine
Leuchtdiode aufweist, welche durch die Deckschicht
(17) hindurchgeführt ist.
10. Therapievorrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warneinrichtung (21) einen
akustischen Signalgeber aufweist.
11. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß als therapeutischer
Wirkstoff ein Antirheumatikum vorgesehen ist.
12. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet daß als therapeutischer
Wirkstoff ein Lokalanästhetikum vorgesehen ist.
13. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der therapeutische
Wirkstoff aus der Gruppe, enthaltend Heparin,
Heparinoid und Hirudin, ausgewählt ist.
14. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß als therapeutischer
Wirkstoff ein Elementaus der Gruppe, enthaltend
Zink, Magnesium, Kalium, Kupfer, Eisen, Calcium
und Strontium, vorgesehen ist.
15. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß als therapeutischer
Wirkstoff ein körpereigener Stoff aus der Gruppe,
enthaltend Histamin, Kollagen und Hyaluronidase,
vorgesehen ist.
16. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß als therapeutischer
Wirkstoff ein Hormon, beispielsweise Insulin,
Adrenalin oder Cortison, vorgesehen ist.
17. Therapievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß der therapeutische
Wirkstoff in Form eines Gels, einer Salbe, einer
Paste, einer Creme, einer Lotion oder einer
wässerigen oder alkoholischen Lösung vorgesehen
ist.
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DE19873703321 DE3703321A1 (de) | 1986-09-01 | 1987-02-04 | Therapievorrichtung zur anwendung von elektrischem strom |
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DE3703321A1 DE3703321A1 (de) | 1988-03-10 |
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Family
ID=25847100
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