DE3789312T2 - Wiederbelebungsvorrichtung. - Google Patents
Wiederbelebungsvorrichtung.Info
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Wiederbelebungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Bei richtiger Anwendung ist die Mund-zu-Mund-Wiederbelebung bzw. -Beatmung ein wertvolles Mittel zur Lebensrettung. In der Vergangenheit hat sich dieses Verfahren jedoch aus mehreren Gründen als nicht vollständig zufriedenstellend gezeigt, unter anderem aufgrund der natürlichen Abneigung vieler Menschen, ihren Mund gegen den Mund eines Patienten zu pressen und zu wissen, daß sich dieser wahrscheinlich während des Verfahrens erbricht. In der jüngeren Vergangenheit hat zudem die Möglichkeit einer Übertragung von AIDS (erworbene Immunschwäche), Herpes und anderer ernst zunehmender Krankheiten durch den Patienten die Menschen dazu veranlaßt, eine Mund-zu-Mund-Wiederbelebung zu vermeiden. Schließlich verleitet auch die schwierige Durchführung des Verfahrens die Menschen dazu, sogar schon vor einem Versuch der Hilfestellung abzusehen.
- Aufgrund von Problemen der im vorstehenden Absatz beschriebenen Art sind bereits etliche Gerätetypen vorgeschlagen worden, um die Durchführung einer Mund-zu-Mund-Wiederbelebung zu erleichtern und die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Allerdings sind viele dieser bekannten Geräte billig und nicht effektiv.
- Einige der bekannten und effektiveren Geräte, die dem Erfinder bekannt sind, sind in der US-A-3,957,046, erteilt an Harris, der US-A-4,106,502, erteilt an Wilson, und der US-A-4,535,765, erteilt an Pavluceio et al., enthalten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung unterscheidet sich gegenüber diesem Stand der Technik aufgrund der einzigartigen, innerhalb der Vorrichtung verwendeten Ventilanordnung. Diese neuartige Anordnung ermöglicht einen Luftfluß zu dem Patienten hin, aber verhindert einen Luft- und Flüssigkeitsrückfluß zu der Person, die die Mund-zu-Mund-Beatmung bzw. -Wiederbelebung ausübt.
- Ein Hauptnachteil der bekannten Geräte, die einen Ventilmechanismus des sogenannten Entenventiltyps verwenden, wie er in der FR-A-1.204.930 gezeigt ist, besteht darin, daß man sich auf das Entenventil, aufgrund dessen grundlegender Konstruktion und des Fehlens eines kontrollierten Widerstands gegenüber dem Fluß des Strömungsmittels bzw. der Luft zu dem Patienten hin, während der Luftzufuhrperiode nicht auf einen automatischen und sicheren Verschluß der üblicherweise im Zentralabschnitt der Vorrichtung vorgesehenen Auslaßöffnung zum Ausatmen und Ausspucken verlassen kann. Tatsächlich offenbart eine geometrische Analyse eines bekannten Entenventils der Art, bei dem sich das geschlossene Ende über den gesamten Durchmesser der das Ventil aufnehmenden Röhre erstreckt, unmittelbar, daß sich das Ventil lediglich bis auf annähernd zwei Drittel des Röhrenumfangs ausdehnen kann. Daher kann eine Auslaßöffnung in der Wandung der Röhre mit der Entenventilkonstruktion nicht zuverlässig geschlossen werden. Solange während der Luftzufuhr zu dem Patienten die Strömungsmittel-Auslaßöffnung der Vorrichtung nicht wie bei der erfindungsgemäßen Ventilkonstruktion zuverlässig geschlossen ist, kann eine präzise geregelte und kontrollierte Luftzufuhr zu dem Patienten während der Wiederbelebung nicht erreicht werden.
- Das Patent US-A-3,957,046 von Harris enthält zwar alle Merkmale des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1, zeigt aber eine völlig unterschiedliche Konstruktion, die gegenüber der Vorrichtung gemäß den nachstehenden Patentansprüchen auf völlig unterschiedliche Art und Weise arbeitet.
- Abgekürzt umfaßt die erfindungsgemäße Mund-zu-Mund-Wiederbelebungsvorrichtung die Merkmale des Patentanspruchs 1, was sich aus der nachstehenden Beschreibung besser verstehen läßt.
- Fig. 1 ist eine allgemein gehaltene, schematische Ansicht, die den Gebrauch der erfindungsgemäßen Mund-zu-Mund-Wiederbelebungsvorrichtung darstellt,
- Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht des erfindungsgemäßen Wiederbelebungsgeräts als Seitenriß,
- Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht des erfindungsgemäßen Wiederbelebungsgeräts als Draufsicht, bei der die Funktion des Ventilmechanismus der Vorrichtung mit gestrichelten Linien dargestellt ist,
- Fig. 4 ist eine vergrößerte, perspektivische Ansicht, bei der die Anordnung des Ventilmechanismus in seiner normalen, geschlossenen Stellung dargestellt ist,
- Fig. 5 ist eine zu der Fig. 4 ähnliche perspektivische Ansicht, zeigt aber das Ventil in seiner geöffneten Stellung, die den Luftfluß zu dem Patienten ermöglicht.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnung und insbesondere auf die Fig. 1, 2 und 3 ist die erfindungsgemäße Mund-zu-Mund-Wiederbelebungsvorrichtung allgemein mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet. Die Vorrichtung umfaßt ein erstes röhrenförmiges Teil 14 mit einem zylindrisch geformten Abschnitt 16, der eine sich längs erstreckende Innenoberfläche 18 bestimmt. Das erste röhrenförmige Teil 14 weist einen ersten Endabschnitt 20 und einen zweiten Endabschnitt 22 auf. Wie sich am besten aus den Fig. 2 und 3 entnehmen läßt, ist der röhrenförmige Abschnitt 16 des ersten Teils mit einer sich durch die Wandung des röhrenförmigen Abschnitts erstreckenden Öffnung 24 ausgestattet.
- Funktional dem ersten Teil 14 zugehörig ist ein zweites röhrenförmiges Teil 26. Das Teil 26 weist einen ersten Endabschnitt 28 und einen zweiten Endabschnitt 30 auf. Wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt, ist der zweite Endabschnitt 30 des röhrenförmigen Teils 26 in den zweiten Endabschnitt 22 des ersten Teils 14 einschiebbar. Wenn das erste und das zweite Teil in der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Art verbunden sind, sind sie koaxial ausgerichtet und lösbar mittels einer Verbindungseinrichtung verbunden, deren Einzelheiten nachstehend beschrieben werden.
- Ein wesentlicher Bestandteil der Erfindung ist eine Ventileinrichtung, die innerhalb des ersten röhrenförmigen Teils 14 gehalten und zwischen dessen ersten und zweiten Endabschnitt positioniert ist, damit eine Luftzufuhr durch das röhrenförmige Teil 14 in eine erste Richtung, wie in der Fig. 3 durch den Pfeil 32 angedeutet, ermöglicht ist, aber ein Strömungsmittelfluß über das Ventil in der entgegengesetzten, zweiten Richtung, wie durch den Pfeil 34 angedeutet, blockiert ist.
- Gemäß den Fig. 4 und 5 ist die Ventileinrichtung bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der Erfindung als ein einheitlich ausgebildetes Teil 36 bereitgestellt, das aus einem elastischen Material wie Gummi, Neopren, Silikon oder ähnlichem besteht. Das Ventilteil 36 weist einen ringförmig geformten, im wesentlichen starren Abschnitt 38 und eine mit dem ringförmigen Abschnitt 38 verbundene und sich davon nach außen erstreckende, verformbare Wandung 40 auf. Die Wandung 40 hat einen ersten Abschnitt 42, der sich normalerweise in engem Kontakt zu der sich längs erstreckenden Oberfläche 18 des ersten röhrenförmigen Teils 14 (Fig. 3) befindet, und einen zweiten Abschnitt 44, der sich normalerweise in einer ersten Position in engem Kontakt zu dem ersten Abschnitt 42 der elastisch verformbaren Wandung 40 befindet.
- Wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, ist der zweite Abschnitt 44 der Wandung 40 durch Luftdruck von der ersten geschlossenen, in Fig. 4 gezeigten Position zu der aufgeblasenen oder sich äußerlich erstreckenden, in Fig. 5 gezeigten Position elastisch verformbar. Gemäß Fig. 3 stellen die durchgezogenen Linien die Ventilanordnung in ihrer normalen geschlossenen Position (Zu-Stellung) mit dem zweiten Abschnitt 44 der Wandung in engem Kontakt zu dem ersten Abschnitt 42 der Wandung dar. Bei einer Luftströmung durch die Vorrichtung in Richtung des mit dem Bezugszeichen 46 gekennzeichneten Pfeils bewegt sich das Ventil in seine geöffnete Position (Auf-Stellung), wobei sich der zweite Wandungsabschnitt 44 zu der durch die gestrichelten Linien gezeigten Ausrichtung bewegt. Dabei ist es wichtig festzustellen, daß in dieser ausgedehnten oder geblähten Position der zweite Wandungsabschnitt 44 sich in einen Verschlußkontakt mit den Ecken der Öffnung 24 bewegt, dadurch die Öffnung verschließt und jedweden Strömungsmittelfluß durch diese in Richtung des mit dem Bezugszeichen 48 gekennzeichneten Pfeils verhindert. Der Zweck dieses wichtigen Merkmals über den Öffnungsverschluß wird in dem nachstehenden, mit "Funktion" betitelten Abschnitt beschrieben.
- Wie sich am besten unter Bezug auf Fig. 3 zeigt, weist das erste röhrenförmige Teil 14 einen vergrößerten Durchmesserabschnitt 50 auf, der zur eng anliegenden Aufnahme des ringförmig geformten Abschnitts 38 des Ventilteils angepaßt ist. Mit dem Abschnitt 38 des Ventilteils in Position innerhalb des vergrößerten Durchmesserabschnitts 50 und in Kontakt mit einer an dem Verbindungsstück des vergrößerten Durchmesserabschnitts und dem Abschnitt 16 des ersten Ventilteils ausgebildeten Schulter 52 kann der zweite Endabschnitt 30 des zweiten Teils 26 in eine Klemmverbindung mit dem Ventilteil bewegt werden, wodurch die Ventileinrichtung dicht innerhalb dem aus dem ersten und dem zweiten Ventilteil gebildeten Zusammenbau gesichert ist.
- Zudem ist innerhalb des ersten röhrenförmigen Teils 14 eine Umfangsinnennut 54 vorgesehen. Innerhalb der Nut 54 können eng anliegend umfänglich beabstandete Vorsprünge 56 auf genommen werden, die einen Teil der Verbindungseinrichtung des in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels bilden. Die Vorsprünge 56 sind von einer derartigen Größe, daß sie den ersten Endabschnitt 22 des ersten Teils passieren können, da die Wandungen elastisch nach außen verformbar sind. Auf diese Weise kann das zweite Teil 26 in das erste Ende des ersten Teils eingeschoben und zur Verbindung soweit eingeführt werden, bis die Vorsprünge in die Innenumfangsnut 54 einrasten. Einmal in der Nut positioniert, dienen die Vorsprünge zur Verhinderung einer versehentlichen Trennung der Teile. Wie in Fig. 3 gezeigt, sind die Seitenwände der Umfangsinnennut 54 leicht verjüngt, so daß eine auf das erste und das zweite Teil ausgeübte Trennkraft eine Verformung des ersten Endabschnitts 22 des ersten Teils bewirkt, die ausreichend groß ist, um die Vorsprünge von der Umfangsnut freizubewegen, so daß eine Trennung des ersten von dem zweiten röhrenförmigen Teil möglich ist.
- Eine Ausrichteinrichtung zum Ausrichten des ersten und des zweiten röhrenförmigen Teils in einer vorbestimmten Drehausrichtung bildet einen weiteren Teil der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung. In dem in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht diese Ausrichteinrichtung aus einem sich längs erstreckenden Vorsprung 58, der auf dem zweiten Teil zwischen dessen Enden ausgeformt ist. Der sich längs erstreckende Vorsprung 58 kann innerhalb einer sich längs erstreckenden Innenausnehmung 60, die in dem ersten Teil 14 in der Nähe der Umfangsnut 54 ausgebildet ist, eng anliegend aufgenommen werden. Bei einer Verbindung des ersten und des zweiten röhrenförmigen Teils derart, daß die Vorsprünge 56 in die sich umfänglich erstreckende Nut 54 einrasten, führt eine Drehbewegung des ersten Teils relativ zu dem zweiten Teil dazu, daß der Vorsprung 58 in die sich längs erstreckende Ausnehmung bzw. Hohlraum 60 einrastet, wodurch die Bauteile gegen eine weitere versehentliche Drehung gesichert und rotationsmäßig ausgerichtet sind, wobei die Endabschnitte 20 und 28 des ersten und zweiten Teils hinsichtlich ihrer Funktion korrekt ausgerichtet sind.
- Wie sich am besten der Fig. 3 entnehmen läßt, ist das erste Teil mit einer außenliegenden, sich über den Umfang erstreckenden Ausnehmung 62 versehen, die einen an einer Atmungsmaske 64 ausgebildeten Zentralflansch 63 eng anliegend aufnimmt. Die Atmungsmaske 64 dient zum Abschluß des gesamten Mundes des Opfers, damit die in den Mund eingeblasene Luft in die Lungen fließt und nicht an den Seiten des Mundes entweicht, der zur Aufnahme des Abschnitts 20 geöffnet sein muß. Die Atmungsmaske 64 ist vorzugsweise aus einem elastischen Weichkunststoff- oder Gummimaterial gefertigt, das in die sich über den Umfang erstreckende Ausnehmung 62 einrastet und sich während des Gebrauchs eng an das Gesicht des Patienten anpaßt.
- Bei der Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Notfall-Wiederbelebung ist der Mund des Opfers geöffnet und auf dessen Zunge ist das gekrümmte Ende 20 des röhrenförmigen Teils 14 plaziert, das einwärts rutscht, bis die Atmungsmaske 64 das Gesicht des Opfers berührt. Die Person, die die Wiederbelebung bzw. Beatmung durchführt, legt dann den Daumen und Finger einer Hand auf die Nase des Opfers, um die Nasenlöcher zu schließen, und bläst in das Mundstück 28. Der sich in Richtung des Pfeils 46 der Fig. 3 ausbreitende Luftdruck bewegt die Ventileinrichtung in die durch die gestrichelten Linien in Fig. 3 angedeutete geöffnete Position, damit Luft in das erste röhrenförmige Teil und dann über das gekrümmte Ende 20 in den Patienten fließen kann. Wie in Fig. 3 gezeigt, bewirkt die Verformung des Ventilteil zudem einen dichten Verschluß der Öffnung 24, wodurch ein Entweichen von Luft durch die Öffnung verhindert ist. Dadurch ist sichergestellt, daß die gesamte seitens der die Wiederbelebung durchführenden Person in die Vorrichtung eingeblasene Luft die Lungen des Patienten erreicht. Zwischen den Einblasungen werden die Nasenlöcher losgelassen, damit das Opfer ausatmen kann. Falls das Opfer ausatmet oder die Person, die die Wiederbelebung bzw. Beatmung durchführt, mit dem Einblasen von Luft in die Vorrichtung aufhört, bewegt sich die Ventileinrichtung automatisch in seine geschlossene Position, die durch die durchgezogenen Linien in der Fig. 3 dargestellt ist. In dieser Position verhindert das Ventil jedweden Fluß von Strömungsmittel oder Luft in die entgegengesetzte Richtung bzw. in eine Richtung zu der die Wiederbelebung durchführenden Person hin. Luft von dem Opfer oder auch andere von dem Patient abgegebene Strömungsmittel, wie Erbrochenes, passieren die Öffnung 24 und erreichen die die Notfallhilfestellung leistende Person nicht.
- Wie bereits vorstehend beschrieben, sind die Material- und Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Vorrichtung sehr gering, so daß die Vorrichtung nach jedem Gebrauch ausrangiert werden kann. Sollte die Vorrichtung dennoch wiederverwendet werden, kann diese einfach zerlegt und die entsprechenden Einzelteile sterilisiert werden, beispielsweise durch Auskochen. Gleichfalls ist es aufgrund der einfachen Zerlegbarkeit der Vorrichtung sehr einfach, zu irgendeinem Zeitpunkt den Ventilmechanismus durch einen neuen zu ersetzen.
- Nachdem die Erfindung nun detailliert und den patentgemäßen Anforderungen entsprechend beschrieben wurde, ist es für den Fachmann ein leichtes, diverse Änderungen und Modifikationen an den einzelnen Teilen oder deren relativer Zugehörigkeit durchzuführen, um entsprechenden Anforderungen und Bedingungen gerecht zu werden. Derartige Änderungen und Modifikationen können durchgeführt werden, ohne dabei den in den nachstehenden Patentansprüchen definierten Schutzbereich zu verlassen.
Claims (4)
1. Mund-zu-Mund-Wiederbelebungsvorrichtung mit
(a) einem ersten röhrenförmigen Teil (14), das eine Wandung,
die eine sich längs erstreckende Innenoberfläche (18) bestimmt
und die eine Öffnung (24) aufweist, und erste (20) und zweite
(22) Endabschnitte aufweist,
(b) einem zweiten röhrenförmigen Teil (26), das erste (28) und
zweite (30) Endabschnitte aufweist und mit dem ersten Teil
(14) funktional verbunden und im wesentlichen koaxial zu
diesem ausgerichtet ist,
(c) einer Verbindungseinrichtung (54, 56) zum Verbinden des
ersten (14) und des zweiten (26) röhrenförmigen Teils
unmittelbar an deren zweiten Enden (22, 30), und
(d) einer Ventileinrichtung (36), die einen
Strömungsmittelfluß durch das erste röhrenförmige Teil (14) in einer ersten
Richtung (Auf-Stellung) erlaubt, aber einen
Strömungsmittelfluß durch das Ventil in einer zweiten, der entgegengesetzten
Richtung (Zu-Stellung) verhindert, und die ein einheitlich
ausgebildetes Teil mit einer elastisch verformbaren Wandung
(40) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (36)
(i) einen zwischen den zweiten Endabschnitten des ersten (14)
und des zweiten (26) röhrenförmigen Teils aufgenommenen,
starren, ringförmig geformten Abschnitt (38),
(ii) eine mit dem ringförmigen Abschnitt (38) verbundene und
sich davon nach außen erstreckende, elastisch verformbare
Wandung (40), die einen ersten konvexen Abschnitt (42), der sich
normalerweise in engem Kontakt zu der sich längs erstreckenden
Oberfläche (18) des ersten röhrenförmigen Teils (14) befindet,
und einen zweiten konkaven Abschnitt (44) aufweist, der sich
normalerweise in einer ersten konkaven Position in engem
Kontakt zu der konkaven Innenoberfläche des ersten konvexen
Abschnitts (42) der elastisch verformbaren Wandung (40)
befindet,
wobei der zweite Abschnitt (44) zum Blockieren der
Öffnung (24) und zum Verhindern eines Strömungsmittelflusses
durch das erste Teil (14) in der ersten Richtung
(Auf-Stellung) mittels Strömungsmitteldruck von der konkaven
Innenoberfläche des ersten konvexen Abschnitts (42) weg zu einer
zweiten konvexen Position elastisch verformbar ist, und
wobei in der zweiten Stellung ein Teil des zweiten Abschnitts
(44) der elastisch verformbaren Wandung (40) der
Ventileinrichtung (36) sich durch die Öffnung (24) in der Wandung des
ersten röhrenförmigen Teils (14) erstreckt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der ringförmige
Abschnitt (38) der Ventileinrichtung (36) dicht zwischen den
Endabschnitten (22, 30) der ersten und zweiten röhrenförmigen
Teile (14, 26) einrastet, wenn das erste und das zweite Teil
mittels der Verbindungseinrichtung (54, 56) lösbar miteinander
verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der jeweilige erste
Endabschnitt (20, 28) des ersten und des zweiten
röhrenförmigen Teils (14, 26) zur Einfuhr in die Münder von die
Vorrichtung benutzenden Personen verjüngt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der der erste Endabschnitt
(20) des ersten röhrenförmigen Teils (14) bogenförmig
ausgebildet ist.
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