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DE3786219T2 - Sanitäranordnung. - Google Patents

Sanitäranordnung.

Info

Publication number
DE3786219T2
DE3786219T2 DE87902153T DE3786219T DE3786219T2 DE 3786219 T2 DE3786219 T2 DE 3786219T2 DE 87902153 T DE87902153 T DE 87902153T DE 3786219 T DE3786219 T DE 3786219T DE 3786219 T2 DE3786219 T2 DE 3786219T2
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DE
Germany
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container
irradiated
led diodes
kept
led
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DE87902153T
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DE3786219D1 (de
Inventor
Masashi Hoshin Kagaku San Koji
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HOSHIN KAGAKU SANGYOSHO KK
Original Assignee
HOSHIN KAGAKU SANGYOSHO KK
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Publication date
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Priority claimed from JP61067452A external-priority patent/JPS62224886A/ja
Priority claimed from JP61067454A external-priority patent/JPS62235059A/ja
Priority claimed from JP61067453A external-priority patent/JPS62224887A/ja
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    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
    • A61L2/08Radiation
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • C02F2201/32Details relating to UV-irradiation devices
    • C02F2201/322Lamp arrangement
    • C02F2201/3222Units using UV-light emitting diodes [LED]
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hygienevorrichtung mit einem Element zur Emission von Lichtstrahlen, das bei einem Gegenstand, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, ein Bakterienwachstum verhindern kann, wobei dieses Element diesen Gegenstand bestrahlt, um zu verhindern, daß diese Bakterien sich vermehren.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine Hygienevorrichtung, die für relativ kleine Behälter für Flüssigkeiten oder Gegenstände, wie z. B. Zahnbürsten etc., die in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden sollen, geeignet ist, sowie für Leitungen und Düsen zum Zapfen von sterilisiertem Wasser, Trinkwasser oder verschiedenen Arten von Getränken, die vor Verunreinigung durch Bakterien oder ähnlichem geschützt werden sollen.
  • Eine solche Vorrichtung ist in dem US-Patent Nr. 3,817,703 beschrieben. Diese bekannte Vorrichtung hat als lichtemittierendes Element einen Laser. Laser haben jedoch einen zu komplizierten Aufbau und sind für den obengenannten Verwendungszweck, wie die Sterilisation von Zahnbürsten in kleinen Behältern oder von Flüssigkeiten, die aus einem Hahn fließen, zu teuer.
  • UV-Lampen sind weniger kompliziert und billiger als Laser und werden daher weitaus häufiger zur Sterilisation und Desinfektion verwendet. UV-Lampen haben bei Dauerbetrieb eine Lebensdauer von etwa 2000 bis 3000 Stunden, und wenn sie ein- und ausgeschaltet werden, die Hälfte davon. Außerdem sind UV-Lampen aufgrund der Größe ihrer Glimmröhren und Stabilisatoren etc. im Verhältnis zu Behältern mit einem geringen Inhalt ziemlich groß. Es ist schwierig kompakte UV-Lampen herzustellen, wie es für Behälter kleinen Inhalts erforderlich ist. Solche Behälter werden z. B. für Wasserreiniger und Getränkeautomaten verwendet, oder als Behälter für gereinigtes Wasser, für Befeuchter, Entfeuchter und Luftreiniger, und als Behälter für Flüssigkeiten, in denen Kontaktlinsen oder andere Gegenstände aufbewahrt werden. Solche Behälter müssen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden. Im Fall der Verwendung von UV-Lampen zur Sterilisation des Inhalts dieser kleinen Behälter, werden nicht zu sterilisierende Bereiche bestrahlt, da es aus dem obengenannten Grund schwierig ist, eine solche Lampe kleiner zu bauen. Diese Verwendung ist unwirtschaftlich. Außerdem ist es sehr schwierig, diese UV-Lampen im Behälter anzubringen. Diese Nachteile treten auch dann auf, wenn die Behälter den UV-Lampen angepaßt und daher zu groß werden, wie bei dem französischen Patent Nr. 1281437, das einen Wasserspender für medizinische Zwecke beschreibt, bei dem das Wasser zur Desinfektion an einer UV-Röhre in einem entsprechend großen Behälter entlangfließt. Ein großer Behälter wird auch in dem US-Patent Nr. 3,659,096 verwendet, in dem ein Brunnen beschrieben ist, bei dem die UV-Lampen in der Bahn der wie in einem Wasserfall herabfallenden Flüssigkeit angebracht sind, um diese zu desinfizieren.
  • Das US-Patent Nr. 3,114,038 beschreibt einen relativ klein dimensionierten Behälter, in dem mittels mehrerer UV-Lampen Luft desodorisiert wird oder Gegenstände wie Zahnbürsten sterilisiert werden.
  • Es sollte außerdem auch möglich sein, röhrenförmige Teile oder Düsen, durch die sterilisiertes Wasser und Trinkwasser geleitet wird, in einem sauberen, hygienischen Zustand zu halten. UV-Lampen, die zur Sterilisation solch kleiner begrenzter Teile verwendet werden, lassen sich aus dem obengenannten Grund nicht kompakt genug bauen, so daß sie benachbarte Bereiche bestrahlen, die nicht bestrahlt werden müssen. Solch eine unwirtschaftliche Verwendung zeigt sich in dem US-Patent Nr. 2,756,470, das den Spender eines Trinkbrunnens mit UV-Lampen beschreibt, die in einem gewissen Abstand über einer Austrittsdüse angebracht sind und diese als auch deren Umgebung mit UV-Strahlen bestrahlen. Außerdem ist die Montage von UV- Lampen schwierig, wie sich in WO-82/04481 zeigt, wo ein Hahn beschrieben ist, der so ausgebildet ist, daß in ihn eine UV- Lampe paßt, die das Wasser das durch den Hahn ausfließt, sterilisiert.
  • Darüberhinaus läßt sich eine UV-Lampe, die die Getränkezapfleitung eines Getränkeautomaten oder eines ähnlichen Automaten sterilisieren soll, aus den obengenannten Gründen nicht kompakt bauen, so daß sie viel Raum beansprucht. Es besteht dabei auch die Gefahr, daß die UV-Lampe bricht und schädliche Insekten in den Automaten eindringen.
  • Die vorliegende Erfindung hat deshalb zur Aufgabe, eine Hygienevorrichtung zu schaffen, die sich auf beengtem Raum verwenden läßt, um zu verhindern, daß sich Bakterien vermehren.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Element zur Emission von Lichtstrahlen erfindungsgemäß von einer LED-Diode oder einem Elektrolumineszenz-Element gebildet wird.
  • Solche Elemente haben im Vergleich mit bisher verwendeten Elementen geringe Ausmaße und ermöglichen folglich eine Reduzierung der Gesamtgröße der Hygienevorrichtung, wodurch diese in Bereichen mit beengtem Raum angebracht werden kann. Da sich die Leistung von LED-Dioden oder einem Elektrolumineszenz-Elementen durch Impulsschwingungen mit großer Amplitude erhöhen läßt, können mehrere solcher Elemente verwendet und die Ausmaße der Hygienevorrichtung dennoch für die vorgesehene Anwendung ausreichend klein gehalten werden. Weiterhin erlauben die erfindungsgemäßen lichtemittierenden Elemente nicht nur eine Vereinfachung des Aufbaus der Hygienevorrichtung, sie haben auch eine mehr als zehnmal höhere Lebensdauer als UV-Lampen. Aufgrund ihrer geringen Größe lassen sich die erfindungsgemäßen lichtemittierenden Elemente so ausrichten, daß sie nur die tatsächlich zu bestrahlenden Bereiche bestrahlen, was den Wirkungsgrad und die Wirtschaftlichkeit der Hygienevorrichtungen, in die sie eingebaut werden, erhöht. Sie sind dadurch auch vor Beschädigung von außen geschützt.
  • Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Hygienevorrichtung bei einem Gegenstand in Form eines kleinen Behälters verwendet, der Trinkwasser, Getränke oder eine andere Flüssigkeit enthält, die in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll. Hierbei wird die LED-Diode bzw. das Elektrolumineszenz-Element so angeordnet, daß das Innere dieses kleinen Behälters bestrahlt wird, wodurch verhindert wird, daß sich dort Bakterien vermehren, und auf diese Weise der Behälter wirkungsvoll in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten wird.
  • Die erfindungsgemäße Hygienevorrichtung läßt sich auch bei einem Gegenstand in Form eines Behälters für einen Artikel verwenden, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, indem die LED-Diode bzw. das Elektrolumineszenz-Element dergestalt angeordnet wird, daß das Innere dieses Behälters bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich auf diesem in dem Behälter aufbewahrten Artikel Bakterien vermehren.
  • Wenn die erfindungsgemäße Hygienevorrichtung bei einem Gegenstand in Form einer Düse verwendet wird, wird die LED-Diode bzw. das Elektrolumineszenz-Element dergestalt angeordnet, daß mindestens ein Abschnitt in der Nähe der Spitze dieser Düse, die in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich am Mund dieser Düse Bakterien vermehren. Die erfindungsgemäßen lichtemittierenden Elemente lassen sich so ausrichten, daß sie nur diejenigen Bereiche bestrahlen, die den Lichtstrahlen ausgesetzt werden sollen, die die Bakterienvermehrung verhindern.
  • Der in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu haltende Gegenstand kann weiterhin ein Abschnitt einer Leitung für verschiedene Getränke einschließlich Trinkwasser sein, die aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff hergestellt ist. Erfindungsgemäß werden mehrere LED-Dioden bzw. Elektrolumineszenz-Elemente dergestalt um diese Leitung herum angeordnet sind, daß das Innere dieses lichtdurchlässigen Abschnitts der Getränkezapfleitung bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich an diesem Abschnitt, der durch die Strahlen dieser LED-Dioden bzw. dieser Elektrolumineszenz-Elemente bestrahlt wird, Bakterien vermehren, wobei diese Strahlen sichtbares Licht, Infrarot- und Ultraviolettstrahlen umfassen.
  • Im folgenden wird diese Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen
  • Fig. 1 einen Querschnitt einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 2 einen Querschnitt eines wesentlichen Teils einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 3 einen Querschnitt einer dritten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer fünften Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Beispiels für die Verwendung der in Fig. 5 gezeigten Ausführung,
  • Fig. 7 eine schematische Darstellung und einen Querschnitt einer sechsten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 8 einen Querschnitt einer siebten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 9 eine perspektivische Ansicht einer achten Ausführung der vorliegenden Erfindung, und
  • Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer neunten Ausführung der vorliegenden Erfindung mit Ausbruch.
  • Fig. 1 zeigt einen Querschnitt einer ersten Ausführung, bei der die vorliegende Erfindung auf einen Wasserreiniger angewandt ist. Im folgenden wird Bezug auf Fig. 1 genommen. Ein Wasserreiniger 1 umfaßt im allgemeinen eine Wasserzulauf 2, einen Wasserablauf 3, einen Deckel 4, eine innere Tragplatte 5, LED-Dioden 6 und 6', einen Filter 7 und eine äußere Tragplatte 8. Ein solcher Wasserreiniger 1 läßt sich als kleiner Behälter auffassen. Die äußere Form des Behälters kann zylindrisch oder quaderförmig sein. Der Deckel 4 ist kreisförmig, wenn die äußere Form des Behälters zylindrisch ist, und rechteckig, wenn diese quaderförmig ist. Auf der Rückseite des Deckels 4 ist die Tragplatte 5 befestigt, auf der die LED-Dioden 6 montiert sind. Die LED-Dioden 6 sind so angeordnet, daß sie den Teil des Wasserreinigers bestrahlen, der näher an der Zulaufseite (Primärseite) ist als der Filter 7. Das Profil der äußeren Tragplatte 8 ist ringförmig, wenn die äußere Form des Behälters zylindrisch ist, und rechteckig, wenn diese quaderförmig ist. Die auf der Innenseite der äußeren Tragplatte 8 montierten LED-Dioden 6' bestrahlen den Teil des Behälters, der näher an der Ablaufseite (Sekundärseite) ist als der Filter 7. Bei dieser Ausführung muß der Behälter wenigstens dort, wo die LED-Dioden 6' angeordnet sind, aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff bestehen. Falls nur die LED-Dioden 6 vorgesehen sind, ist es nicht nötig, für den Behälter einen lichtdurchlässigen Werkstoff zu verwenden. Die LED-Dioden 6, 6' sind mit einem geeigneten lichtdurchlässigen Schutzfilm beschichtet.
  • Fig. 2 zeigt einen Querschnitt eines wesentlichen Teils der zweiten Ausführung, bei der die vorliegende Erfindung auf einen Befeuchter angewandt ist. Wie in dieser Figur gezeigt, umfaßt dieser Befeuchter einen Wasserbehälter 1, LED-Dioden 6 und eine Pegelsteuerung 9. Auch bei dieser Ausführung muß der Behälter 1 an der den LED-Dioden 6 gegenüberliegenden Stelle aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff hergestellt sein. Auf diese Weise bestrahlen die LED-Dioden das Innere des Behälters von der Seite.
  • Fig. 3 zeigt einen Querschnitt der dritten Ausführung der vorliegenden Erfindung, die auf einen Wasserbehälter für Kontaktlinsen angewandt ist. Wie in dieser Figur gezeigt, umfaßt dieser Wasserbehälter für Kontaktlinsen einen Wasserbehälter 1, einen Deckel 4, LED-Dioden 6, eine Zwischenwand 10, eine Stromzufuhr-Vorrichtung 11, ein Stromkabel 12 und eine Kontaktlinse 13. Bei dieser Ausführung wird das Innere des Wasserbehälters 1 von unten bestrahlt, weshalb die Zwischenwand 10 aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff bestehen muß. Die Stromzufuhr-Vorrichtung 11 umfaßt einen Wandler und einen Gleichrichter, und die Stromquelle kann aus einer (aufladbaren) Batterie bestehen.
  • Bei den oben beschriebenen ersten drei Ausführungen läßt sich durch Anbringung von lichtempfindlichen Elementen gegenüber den LED-Dioden und einer Anzeigelampe an der Außenseite des Behälters eine Vorrichtung zur Oberprüfung der Funktion der LED-Dioden und damit der Bestrahlung schaffen.
  • Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht der vierten Ausführung, bei der die vorliegende Erfindung auf einen quaderförmigen Behälter angewandt ist. Es ist, wie in dieser Figur gezeigt, ein Behälter 14 vorgesehen. Die LED-Dioden 6 sind auf einer auf der Innenseite des Behälters 14 angebrachten Grundplatte (nicht gezeigt) angeordnet und parallel an eine Stromquelle angeschlossen. Die LED-Dioden 6 sind mit einem geeigneten Schutzfilm beschichtet. Dieser Behälter 14 ist geeignet für die Aufbewahrung von Zahnbürsten, Kämmen, eines Glases, einer Mikrophonkapsel und anderer Gegenstände, die mit dem Mund in Berührung kommen. Wenn die Gegenstände, die in diesem Behälter aufbewahrt werden sollen, aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff hergestellt werden, läßt sich eine bessere Wirkung erzielen. Bei dem gezeigten Beispiel sind die LED-Dioden 6 auf der Innenseite des Behälters 14 angebracht; sie lassen sich jedoch auch auf dessen Bodenfläche anbringen. Die Anzahl der LED-Dioden 6 hängt von der Leistung der einzelnen Diode ab; sie läßt sich jedoch verringern, wenn die Leistung der einzelnen Diode durch Impulsschwingungen mit großer Amplitude vergrößert wird.
  • Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht der fünften Ausführung, bei der die vorliegende Erfindung auf einen zylindrisch geformten Behälter angewandt ist. In dieser Figur sind Teile, die denen in Fig. 4 entsprechen, mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Bei einem zylindrisch geformten Behälter müssen die LED-Dioden 6 sehr sorgfältig angebracht werden. Zum Beispiel werden nur diejenigen seiner Stellen, auf die die LED- Dioden 6 montiert werden, flach ausgebildet, oder der Behälter 14 wird als polygonale Säule geformt. Die anderen Teile sind ähnlich wie in Fig. 4 angeordnet.
  • Fig. 6 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Anwendungsbeispiels des in Fig. 5 gezeigten Behälters. Die LED-Dioden 6 sind in Fig. 6 nicht abgebildet. Es ist eine lichtdurchlässige Flasche vorgesehen, die gereinigtes Wasser enthält. Die Stromquelle kann ein Netzanschluß oder eine Batterie sein.
  • Bei der vierten und fünften Ausführung sind die LED-Dioden 6 auf der Innenseite des Behälters 14 angebracht; es ist aber auch möglich, den Behälter 14 aus einem lichtdurchlässigen Material herzustellen und die LED-Dioden auf der Außenseite des Behälters anzuordnen.
  • Fig. 7 zeigt eine sechste Ausführung der vorliegenden Erfindung, wobei Fig. 7A davon eine Ansicht, Fig. 7B einen Querschnitt ihres wesentlichen Teils und Fig. 7C einen Querschnitt eines modifizierten Beispiels zeigt. In diesen Figuren bezeichnet die Bezugszahl 17 eine Düse bzw. einen Ausguß, aus dem Trinkwasser oder keimfreies Wasser fließt, 18 einen mit dem Ende des Ausgusses bzw. der Düse in Eingriff stehenden zylindrisch geformten Ring, 19 eine isolierende Tragplatte und 20 Bleidrähte. Der zylindrisch geformte Ring 18 besteht z. B. aus lichtdurchlässigem Material und ist zusammen mit der Tragplatte 19 und den LED-Dioden 6 ausgebildet. Die Bleidrähte 20 sind an eine geeignete Stromquelle angeschlossen, und die LED- Dioden 6 sind mit einem geeigneten Schutzfilm beschichtet. Der zylindrisch geformte Ring 18 ist dergestalt verlängert, daß er, wie in Fig. 7C gezeigt, röhrenförmig ist, wodurch sich die LED-Dioden 6 an der Außenseite dieses röhrenförmigen Teils anbringen lassen. Der an der Düse bzw. dem Ausguß 17 befestigte Ring 18 bildet daher selbst den Düsenmund bzw. die Ausströmöffnung. Die Anzahl der LED-Dioden 6 kann gering sein, wenn die einzelne LED-Diode eine große Leistung hat, und groß, wenn die Leistung einer LED-Diode gering ist. Die Leistung der LED-Dioden 6 läßt sich durch Schwingungsimpulse mit großer Amplitude, mit denen die LED-Dioden intermittierend in Gang gesetzt werden, steigern. Wenn die LED-Dioden mit Schwingungsimpulsen betrieben werden, ist die Wärmestrahlung für die Verhinderung eines Bakterienwachstums optimaler. Wenn die Tragplatte 19 aus Keramik hergestellt wird, was eine gute Wärmeabstrahlung bewirkt, können die LED-Dioden kontinuierlich betrieben werden.
  • Bei dieser Ausführung ist das lichtempfindliche Element an einer Stelle gegenüber den LED-Dioden 6 vorgesehen, und sein Ausgang ist mit einer gut sichtbar angebrachten Anzeige (Lampe etc.) verbunden, so daß festgestellt werden kann, ob die LED- Dioden tatsächlich Licht ausstrahlen.
  • Fig. 8 zeigt einen Querschnitt der siebten Ausführung der vorliegenden Erfindung. In dieser Figur sind Teile, die denen in Fig. 7 entsprechen, mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Gezeigt werden ein Deckel, der mit der Tragplatte 19 in einem Stück geformt ist, die LED-Dioden 6 und eine farbige LED-Diode 22 zur Anzeige der obengenannten Ausstrahlung von Licht. Bei dieser Ausführung muß der Deckel 21 nicht aus einem lichtdurchlässigem Werkstoff bestehen, und der lichtdurchlässige Düsenmund 18 ist am Ende der Düse 17 angebracht. Dieser Düsenmund 18 kann als Brausekopf mit mehreren kleinen Öffnungen ausgebildet sein.
  • Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht der achten Ausführung der vorliegenden Erfindung. Auch in dieser Figur sind Teile, die denen der sechsten Ausführung entsprechen, mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Bei dieser Ausführung handelt es sich um eine Anwendung auf eine Düse bzw. einen Ausguß 17 mit länglicher Form. Eine wie ein umgekehrter Becher geformte Tragplatte 19', auf deren Innenseite die LED-Dioden 6 angeordnet sind, ist mit geeigneten Mitteln am oberen Teil der Düse bzw. des Ausgusses 17 befestigt. Bei dieser Ausführung wird nicht nur die Ausströmöffnung der Düse bzw. des Ausgusses 17 bestrahlt, sondern auch der umgebende Bereich, und es kann auch die Innenseite der Öffnung eines darüber und darunter befindlichen Glases 23 bestrahlt werden.
  • Die obengenannten Ausführungen sechs bis acht sind als Beispiele beschrieben, und daher lassen sich verschiedene Änderungen und Variationen bewerkstelligen, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann das Endstück der Düse bzw. des Ausgusses aus lichtdurchlässigem Werkstoff spiral- oder zickzackförmig sein und dieses ganze Stück so wie in Fig. 9 gezeigt bestrahlt werden. Bei der in Fig. 7 gezeigten Ausführung ist der Düsenmund 18 geschlossen, und die LED-Dioden sind auf der geschlossenen Oberfläche angebracht, so daß bei Nichtgebrauch des Ausgusses die LED-Dioden in das Ende der Düse bzw. des Ausgusses 17 eingeführt werden.
  • Fig. 10 zeigt eine perspektivische Ansicht der neunten Ausführung der vorliegenden Erfindung mit Ausbruch, die auf einen Getränkeautomaten angewandt ist. In dieser Figur bezeichnet 24 einen Getränkeautomaten, 25 eine Anzeigetafel, auf der die angebotenen Getränke angegeben werden, 26 Wahlknöpfe, 27 eine Anzeigelampe, 28 einen Münzschlitz, 29 eine große Öffnung, aus der die Getränke entnommen werden, 30 ein Glas, 31 lichtdurchlässige Getränkezapfleitungen und 32 eine kastenförmige Tragplatte, auf deren Innenseite die LED-Dioden 6 angebracht sind. Bei diesem Automaten entnimmt man einem Glasständer (nicht abgebildet) ein Glas und stellt es in die Öffnung 29. Nach Einwurf von Münzen in den Schlitz 28 und Drücken des Knopf s 26 unter der Bezeichnung des gewünschten Getränks wird eine bestimmte Menge des gewählten Getränks von einem Behälter (nicht gezeigt) über eine separate Getränkezapfleitung 31 in das Glas 30 geleitet.
  • Die kastenförmige Tragplatte 32 umgibt die drei lichtdurchlässigen Getränkezapfleitungen 31 und ist oben und unten offen. Sie kann aber auch zur Gänze geschlossen sein. Es kann entweder die ganze Getränkezapfleitung 31 z. B. aus lichtdurchlässigem Kunststoff hergestellt sein oder nur der Teil davon, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll. Bei dieser Anordnung können die LED-Dioden 6 die Getränkezapfleitung innen bestrahlen. Sie können weiterhin den Bereich der Ausströmöffnung bestrahlen, wenn die Unterseite der kastenförmigen Tragplatte 32 offen ist, wodurch das Wachstum von Bakterien in diesem bestrahlten Bereich verhindert wird.
  • Bei dieser Ausführung sind die lichtempfindlichen Elemente an der kastenförmigen Tragplatte 32 angebracht, so daß auf sie das von den LED-Dioden 6 abgegebene Licht fällt, und mit der an der Vorderseite des Automaten angebrachten Anzeigelampe 27 verbunden, was es ermöglicht, von außen festzustellen, ob die LED-Dioden 6 tatsächlich Lichtstrahlen abgeben. Diese Einrichtung ist jedoch nicht unbedingt notwendig. Auch muß die Tragplatte 32, auf der die LED-Dioden 6 montiert sind, nicht unbedingt kastenförmig sein; sie könnte auch zylindrisch geformt sein. Außerdem kann vorgesehen werden, daß die LED-Dioden 6 abgeschaltet werden, wenn ein Benutzer ein Glas in den Automaten stellt, um dessen Hände vor Bestrahlung zu schützen.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die obengenannten Ausführungen eingeschränkt, sondern kann auf diverse Behälter angewandt werden, wie z. B. kleinen Behälter in Getränkeautomaten, Behälter für gereinigtes Wasser, Behälter von Toilettenspülungen oder Bidets; und diese kleinen Behälter können somit sauber und in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden.
  • Es ist eine Ausführung dieser Erfindung möglich, bei der auf der von Licht bestrahlten Fläche Elektronen abgebende Metalle oder Nichtmetalle vorgesehen sind, wodurch Photoelektronen entstehen, die ein Bakterienwachstum noch wirkungsvoller verhindern. Die Elektronen bewirken eine Ionizität, die für die Reinigung oder Desodorierung von Luft, Wasser oder ähnlichem genutzt werden kann.

Claims (5)

1. Hygienevorrichtung mit einem Element zur Emmission von Lichtstrahlen, das bei einem Gegenstand, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, ein Bakterienwachstum verhindern kann, wobei dieses Element diesen Gegenstand bestrahlt, um zu verhindern, daß diese Bakterien sich vermehren, dadurch gekennzeichnet, daß dieses Element zur Emmission von Lichtstrahlen von einer LED-Diode oder einem Elektrolumineszenz-Element gebildet wird.
2. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1, bei der dieser Gegenstand ein kleiner Behälter für Flüssigkeiten wie Trinkwasser, Getränke etc. ist, die in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden sollen, dadurch gekennzeichnet, daß diese LED-Diode bzw. dieses Elektrolumineszenz-Element dergestalt angeordnet ist, daß das Innere dieses kleinen Behälters bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich in diesem kleinen Behälter Bakterien vermehren.
3. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1, bei der dieser Gegenstand ein Behälter für einen Artikel ist, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, dadurch gekennzeichnet, daß diese LED-Diode bzw. dieses Elektrolumineszenz-Element dergestalt angeordnet ist, daß das Innere dieses Behälters bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich auf diesem in dem Behälter aufbewahrten Artikel Bakterien vermehren.
4. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1, bei der dieser Gegenstand eine Düse ist, dadurch gekennzeichnet, daß diese LED- Diode bzw. dieses Elektrolumineszenz-Element dergestalt angeordnet ist, daß mindestens ein Abschnitt in der Nähe der Spitze dieser Düse, die in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll, bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich am Mund dieser Düse Bakterien vermehren.
5. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1, bei der dieser Gegenstand wenigstens ein Abschnitt einer Getränkezapfleitung ist, der in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden soll und aus einem lichtdurchlässigen Werkstoff hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere dieser LED-Dioden bzw. dieser Elektrolumineszenz-Elemente dergestalt um diese Leitung herum angeordnet sind, daß das Innere dieses lichtdurchlässigen Abschnitts dieser Getränkezapfleitung bestrahlt wird, wodurch sich verhindern läßt, daß sich an diesem Abschnitt, der durch die Strahlen dieser LED-Dioden bzw. dieser Elektrolumineszenz-Elemente bestrahlt wird, Bakterien vermehren.
DE87902153T 1986-03-26 1987-03-26 Sanitäranordnung. Expired - Lifetime DE3786219T2 (de)

Applications Claiming Priority (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
JP61067451A JPS62235058A (ja) 1986-03-26 1986-03-26 衛生小形タンク
JP61067452A JPS62224886A (ja) 1986-03-26 1986-03-26 飲料供給パイプの衛生装置
JP61067454A JPS62235059A (ja) 1986-03-26 1986-03-26 衛生容器
JP61067453A JPS62224887A (ja) 1986-03-26 1986-03-26 衛生ノズル装置

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE3786219D1 DE3786219D1 (de) 1993-07-22
DE3786219T2 true DE3786219T2 (de) 1994-01-27

Family

ID=27464861

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE87902153T Expired - Lifetime DE3786219T2 (de) 1986-03-26 1987-03-26 Sanitäranordnung.

Country Status (6)

Country Link
US (1) US4899057A (de)
EP (1) EP0263185B1 (de)
KR (1) KR880701112A (de)
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