DE3636822C2 - Elektronische Fernbetätigungseinrichtung, insbesondere für Zentralverriegelungsanlagen von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Elektronische Fernbetätigungseinrichtung, insbesondere für Zentralverriegelungsanlagen von KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektronische Fernbetätigungseinrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE-PS 32 44 049 ist eine fernbetätigbare
Zentralverriegelungsanlage für Kraftfahrzeuge der obengenannten
Art bekannt, bei der im Sender und Empfänger
jeweils die gleiche Reihe von Code-Bits gespeichert ist,
die eine Anzahl geordneter Code-Wörter, die jeweils mehrere
Bits haben, darstellt. Pro Betätigung des Senders werden im
Sender und Empfänger die Code-Bits um eine konstante Anzahl
von Bit-Stellen, die der Länge eines Code-Wortes entspricht,
weitergeschaltet. Beim letzten Wort wird auf das erste Wort
zurückgeschaltet. Bei jeder Betätigung wird überprüft, ob
das ausgesandte Code-Wort und das im Empfänger anstehende,
aktuelle Code-Wort übereinstimmen. Bei Übereinstimmung wird
die Tür geöffnet. Bei dieser Anlage ist eine Synchronisation
zwischen Sender und Empfänger unbedingt nötig. Falls diese
Synchronisation verlorengegangen ist, beispielsweise durch
Betätigung des Senders außerhalb der Reichweite des Empfängers
(sog. Leerbetätigung), kann eine Übereinstimmung
nicht mehr gefunden werden. Hierfür sieht die bekannte
Anlage vor, daß durch Drücken einer Sondertaste Sender
und
Empfänger wieder auf ein festgelegtes Wort synchronisiert
werden.
Diese Anlage hat den Nachteil, daß der Speicherplatzbedarf
im Sender und Empfänger direkt von der Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten
abhängt. Aus Sicherheitsgründen ist es
sinnvoll, eine möglichst große Anzahl von Code-Wörtern vorzusehen,
um damit den Zyklus, in dem sich die Code-Wörter
wiederholen, sehr lang zu machen. Andernfalls könnte durch
unbefugtes "Abhören" des Codes dieser zu leicht "geknackt"
werden. Besonders kristisch für die "Abhörsicherheit" ist
jedoch der Synchronisationsbefehl. Ermittelt jemand unbefugt
den Code des Synchronisationsbefehls, so muß er nur
noch das sich bei Synchronisation einstellende Code-Wort
kennen und braucht nicht mehr die gesamte Bitfolge zu ermitteln.
Der Sicherheitsvorteil eines sich ständig ändernden Codes
(sog. Code-Fortschaltung) wird also durch den Zwang zur
Synchronisation wieder wesentlich abgeschwächt, da die
Synchronisation im Ergebnis die Code-Fortschaltung hinfällig
macht. Besonders deutlich wird dies bei einer
Grenzwertbetrachtung. Synchronisiert man bei jeder Übertragung,
so erkennt man, daß sich veränderbare Code und
Synchronisation widersprechen.
Das Prinzip der Code-Fortschaltung ist auch aus der DE-OS 33 20 721 bekannt. Dort wird mit jedem ausgesendeten Wort
eine Zusatzinformation übertragen, die eine Information
darüber enthält, welche Code-Nummer aus dem im Empfänger
gespeicherten Vorrat auszuwählen ist. Auch hier ist eine
Synchronisation zwischen Sender und Empfänger erforderlich.
Zur Erhöhung der Sicherheit ist dort vorgeschlagen, daß
eine Nachsynchronisation nur in Richtung zu höheren Code-
Nummern möglich ist, was unbefugt aufgezeichnete Codes
entwertet. Weiterhin soll der Empfänger eine Nachsynchronisation
nur in einem engen Intervall von Code-Nummern
annehmen. Auch hier wird aber eine Synchronisations-Information
über die Sendestrecke geschickt und kann daher aufgezeichnet
werden.
Die Probleme der Synchronisation bei Code-Fortschaltung
sind auch in den DE-OS 32 34 538, 34 07 436 und 34 07 469
beschrieben.
Die ältere, nicht vorveröffentlichte DE-OS 35 36 378 zeigt
eine elektronische Schließeinrichtung für Kraftfahrzeuge
mit einem als Schlüssel arbeitenden Sender und einem als
Schloß arbeitenden Empfänger. Der Sender sendet ein in reproduzierbarer
Weise entsprechend einem individuellen Bildungsgesetz
veränderliches Codesignal an den Empfänger,
der dieses mit einer Anzahl von Codesignalen vergleicht,
die im Empfänger erzeugt werden und die sich aufgrund desselben
Bildungsgesetzes an das erwartete Codesignal anschließen.
Bei fehlender Übereinstimmung zwischen ausgesandtem
Codesignal mit einem der Codesignale aus der Anzahl
von Codesingalen des Empfängers wird ein weiteres,
willkürlich vom Sender abgegebenes Codesignal an den Empfänger
übermittelt und dort gespeichert. Ausgehend von
diesem Codesignal werden nun im Sender und Empfänger
wiederum aufgrund desselben Bildungsgesetzes das nächstfolgende Codesignal erzeugt und in einer Vergleichseinrichtung
verglichen. Arbeiten Sender und Empfänger nach
demselben Bildungsgesetz, so stellt ein Vergleicher die
Übereinstimmung fest und erzeugt ein Betätigungssignal für
die Schließeinrichtung. Nach einer Variante kann bei fehlender
Übereinstimmung im ersten "Fangbereich" das willkürlich
vom Sender abgegebene Codesignal auch mit einer
zweiten, gegenüber der ersten Anzahl wesentlich kleineren
zweiten Anzahl von Codesignalen verglichen werden, die
sich an das zuerst ausgesandte Codesignal aufgrund des
Bildungsgesetzes anschließen. Die Hinzunahme dieser weiteren
folgenden Codesignale dient dabei aber lediglich
dazu, dem Fahrzeugbenutzer mehrere "Zuviel"-Betätigungen
zu ermöglichen.
Diese Sicherheitseinrichtung hat allerdings noch gewisse
Sicherheitsmängel. Da die Anzahl sinnvoller Bildungsgesetze
relativ begrenzt ist und da bei fehlender Übereinstimmung
im ersten "Fangbereich" praktisch eine Zwangssynchronisation
zwischen Sender und Empfänger auf das vom
Sender willkürlich ausgesandte Codesignal stattfindet,
kann durch "Aufzeichnen bzw. Abhören" dieses willkürlich
ausgesandten Codesignales bei Kenntnis des Bildungsgesetzes
das Schloß auch von Unbefugten geöffnet werden. Primär
liegt der Sicherheitsmangel in der Zwangssynchronisation
durch das willkürlich ausgewählte und über eine Infrarot-Strecke
übermittelte Signal.
Die ältere, ebenfalls nicht vorveröffentlichte
DE-OS 35 32 156 zeigt eine elektronische Schließeinrichtung
für Kraftfahrzeuge, die ebenfalls nach dem Prinzip
der Codefortschaltung arbeitet. In Sender und Empfänger
sind dabei übereinstimmende, ständig weiterlaufende, zeitgenaue
Oszillatoren, die zeitsynchron die Codefortschaltung
in Sender und Empfänger bewirken.
Es ist allerdings sehr problematisch, zwei exakte gleichlaufende
Oszillatoren zu bauen, zumal zumindest die senderseitig
bei einem tragbaren "Schlüssel" vorhandene, begrenzte
elektrische Energie nicht ausreicht, temperaturgeregelte
Oszillatoren zu verwenden. Darüber hinaus verbrauchen
bei diesem System Sender und Empfänger ständig
elektrische Energie.
Falls die beiden Zeitgeber desynchronisiert sind, so ist
dort ein Synchronisierglied vorgesehen, das für eine Synchronisation
sorgt.
Bei einem erfolglosen Vergleich der Codesignale von Sender
und Empfänger ist ein "Repetierglied" vorgesehen, das
dafür sorgt, daß ausgehend von dem erfolglos ausgewerteten
Zählstand die unmittelbar vorausgehenden und nachfolgenden
Zahlen der dortigen Zahlenfolge entnommen und noch einmal
ausgewertet werden. Auch dies stellt ein Sicherheitsrisiko
dar, da die Auswertung der bei der Codefortschaltung vorausgehenden
Zahlen ermöglicht, daß ein und derselbe vom
Sender ausgesandte Code zweimal aufeinander folgend eine
Betätigung des Schlosses veranlassen kann. Somit ist es
möglich, daß ein Unbefugter diesen Code aufzeichnet und
- falls der befugte Schlüsselinhaber den Schlüssel zwischenzeitlich
nicht betätigt hat - das Schloß öffnet.
Die GB-PS 1 595 797 beschreibt ein Schließsystem, bei dem
Sender und Empfänger jeweils einen Pseudo-Zufallsgenerator
haben, die nach demselben "Bildungsgesetz" eine Codefortschaltung
bewirken. Auch ist vorgeschlagen, das Bildungsgesetz
für die Pseudo-Zufallsfolge in festen oder zufälligen
Zeitintervallen oder nach jeder Betätigung des Schlosses
zu ändern.
Die DE-OS 32 25 754 (entspricht US-PS 4 509 093 und EP-A1-98 437)
beschreibt ein Schließsystem, bei dem im Schloß
und im Schlüssel unabhängig voneinander arbeitende Zufallsgeneratoren
jeweils Codesignale erzeugen, die an die
Gegenstation übermittelt werden. Mit diesen gegenseitig
übermittelten Zahlen werden dann in der Gegenstation mit
beidseitig übereinstimmenden Zufallszahlen jeweils die
gleichen Rechenoperationen ausgeführt und ausgewählte
Teile des Rechenergebnisses wieder zurück an die andere
Station übermittelt, worauf ein Vergleich mit in gleicher
Weise erzeugten Zahlen stattfindet. Nachteilig hieran ist,
daß Schlüssel und Schloß jeweils Sende- und Empfangseinrichtungen
aufweisen müssen, da in beiden Richtungen
Informationen übertragen werden müssen. Dies bedingt aber
einen hohen Bauaufwand.
Die DE-OS 24 01 602 zeigt ein Kombinationsschloß, wie es
in Hotelschließanlagen verwendet wird. Durch bestimmte
Codes auf einem "Schlüssel" kann ein Schloß umprogrammiert
werden, so daß es nach der Umprogrammierung auf einen anderen
Code öffnet, der auf dem Schlüssel enthalten ist.
Die DE-OS 30 06 128 zeigt ein Schließsystem mit einem Zufallsgenerator,
der bei jeder Betätigung des Schlosses ein
neues Codesignal erzeugt, das im Schlüssel und im Schloß
eingespeichert wird und für die nächste Schloßbetätigung
gültig ist.
Die DE-PS 33 00 732 zeigt ein Schließsystem mit Codefortschaltung,
bei der das Problem einer Desynchronisation
zwischen Sender und Empfänger durch einen Hilfs-Code gelöst
wird, der durch Sonderbetätigung erzeugt wird. Dieses
System hat also zwei getrennte, unabhängig voneinander
arbeitende Codefortschaltungseinrichtungen. Wird bei der
Haupt-Codefortschalteinrichtung keine Übereinstimmung
erzielt, so wird durch diese Sonderbetätigung auf die
Hilfs-Codeeinrichtung umgeschaltet. Dieses System ist
durch Verdoppelung des Speicher- und Bauteileaufwandes
natürlich recht aufwendig.
Die WO 82/02 811 zeigt schließlich ein Schließsystem, bei
dem Sender und Empfänger größere Speicher besitzten, in denen
identische Zahlenfolgen gespeichert sind. Dies entspricht
der eingangs genannten DE-PS 32 44 049.
Aufgabe der Erfindung ist es, die gattungsbildende elektronische Fernbetätigungseinrichtung dahingehend zu verbessern,
daß sie bei geringem Speicherplatzbedarf für die
geordnete Menge von Code-Wörtern höhere Sicherheit bietet.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsbildenden Einrichtung
durch die im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltung und
Weiterbildung der Erfindung sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
Kurz zusammengefaßt arbeitet die Erfindung ebenfalls nach
dem Prinzip der Code-Fortschaltung. Es wird jedoch nur sehr
geringer Speicherplatz benötigt, da die einzelnen Code-
Wörter laufend neu aus einem einzigen Ur-Wort ermittelt
werden, womit sich eine enorme Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten
ergibt. Weiterhin müssen Sender und Empfänger
bei der Erfindung nicht starr synchronisiert sein. Vielmehr
synchronisiert sich der Empfänger automatisch auf den
Sender, ohne daß es externer Maßnahmen durch den Benutzer
bedarf.
Als vorgegebene Funktion für die logische Verknüpfung
kann im Prinzip jeder "Pseudo-Zufallsgenerator" benutzt
werden, sofern die "Zufallsfolge" eindeutig determiniert
ist, so daß zwei unabhängige Pseudo-Zufallsgeneratoren
in einem Sender-/Empfängerpaar dieselbe Zufallsfolge
erzeugen.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 wird die Sicherheit
weiter erhöht. Versucht jemand unbefugt mit einem falschen
Code das Schloß zu öffnen, so wird auf erhöhte
Sicherheit umgeschaltet. Ist die Wahrscheinlichkeit, durch
Zufall das richtige Codewort zu finden 1/2n, so wird sie
bei der erhöhten Sicherheit zu 1/22n. Es sei darauf hingewiesen,
daß bei einer Unterkombination der Ansprüche 1 und
2 die Anzahl n (von Anspruch 1) gleich Null sein kann,
womit dann ständig mit der erhöhten Sicherheit der Doppelwortübereinstimmung
gearbeitet wird.
Mit den Merkmalen der Ansprüche 3 bis 5 erhält man die für
die Codefortschaltung benötigten neuen Code-Wörter, ohne
daß sie alle gespeichert sein müssen, wobei die Merkmale
des Anspruchs 5 eine zusätzliche Sicherheit dahingehend
bieten, daß der Code nicht "geknackt" werden kann.
Mit Anspruch 6 erreicht man, daß Sender und Empfänger nicht
durch Fremdsender derart beeinflußt werden können, daß sie
in ihrer Codefortschaltung soweit auseinanderliegen, daß
sie nicht mehr zusammenfinden.
Mit Anspruch 7 erreicht man, daß Fremdsysteme beispielsweise
Schlüssel anderer Automarken, die nach demselben Prinzip
arbeiten, keine Code-Fortschaltung im Empfänger auslösen
sowie auch die Möglichkeiten, mehrere voneinander unabhängige
Funktionen vorzusehen wie z. B. Öffnen und Schließen
der Tür, Ein- und Ausschalten zusätzlicher Alarmeinrichtungen
etc. Schließlich können für ein Sender-/Empfängerpaar
auch unterschiedliche Schlüsseltypen vorgesehen
werden, wie es bei mechanischen Autotürschlüsseln bereits
üblich ist. Beispielsweise schließt ein Schlüssel nur die
Türen, nicht jedoch den Kofferraum, ein zweiter Schlüssel
nur den Kofferraum, jedoch nicht die Türen und ein dritter
Schlüssel sämtliche Schlösser.
Mit Anspruch 10 erreicht man eine automatische Nachsynchronisation
im vollständigen Codevorrat auch dann, wenn
Sender und Empfänger um mehr als m + n (Anspruch 2) Schritte
auseinanderliegen. Mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 2
bricht die Einrichtung die Codefortschaltung ja nach m + n
Fortschaltungen ab. Der Benutzer muß dann die Tür mit einem
mechanischen Schlüssel öffnen. Um auch in solchen Fällen,
die z. B. durch Ausfall der Stromversorgung im Sender oder
Empfänger auftreten, noch eine Synchronisation erreichen zu
können, wird bei Erfüllung zweier Kriterien (z. B. geöffnetes
Schloß und eingeschaltete Zündung) der volle Codevorrat
durchlaufen, womit dann mit Sicherheit, wenn auch in
längerer Zeit, der synchrone Lauf zwischen Sender und
Empfänger wieder hergestellt wird.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im
Zusammenhang mit der Zeichnung ausführlich erläutert. Es
zeigt
Fig. 1A ein Blockschaltbild des Senders,
Fig. 1B ein Blockschaltbild des Empfängers,
Fig. 2 ein Kreisdiagramm der Codefortschaltung zur
Erläuterung der Arbeitsweise der Erfindung,
Fig. 3 ein Flußdiagramm zur Erläuterung der Funktionsweise
des Empfängers,
Fig. 3A einen Ausschnitt des Flußdiagramms der Fig. 3
mit einer zusätzlichen Variante zur automatischen
Nachsynchronisation, und
Fig. 4 ein Diagramm zur Erläuterung des Übertragungsformats
der Code-Wörter.
Der in Fig. 1A dargestellte Sender enthält einen ersten
Speicher 1, in welchem ein Ur-Code-Wort gespeichert
ist,
welches im folgenden als "Key-Code-Wort" bezeichnet wird.
Dieser Speicher 1 kann in Form einer festen Verdrahtung
vorliegen, bevorzugt wird allerdings ein programmierbarer
Speicher, insbesondere ein EEPROM. Die Länge dieses Key-
Code-Wortes ist im Prinzip beliebig. Zur Erläuterung eines
konkreten Ausführungsbeispiels sei angenommen, daß dieses
Key-Code-Wort 32 Bit lang ist. Es ist so organisiert, daß
24 Bit davon das eigentliche, jedem Sender-/Empfängerpaar
individuell zugeordnete Key-Code-Wort sind, während die
übrigen 8 Bits sog. Systembits sind, die für verschiedene
Unterscheidung herangezogen werden können wie z. B.:
- a) Kennzeichnung von Schlüsseltypen, die unterschiedliche Schließfunktionen haben, wie z. B. nur Türschlösser, Türschlösser und Kofferraum etc.
- b) Systemkennzeichnungen wie z. B. Automarke, Schlüsselsystem
- c) Auszulösende Funktionen wie z. B. Öffnen/Schließen etc.
- d) Steuerbits
- e) Parity-Check-Bit, etc.
Der Speicher 1 ist mit einem Schaltkreis 2 verbunden, der
aus dem Key-Code-Wort nach einer vorgegebenen logischen
Funktion ein aktuelles Code-Wort (im folgenden CDW genannt)
erzeugt, das in einem weiteren Speicher 3 abgespeichert
wird. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist der Schaltkreis 2 durch eine Kette von Exklusiv-
ODER-Gattern realisiert, die nach dem Verfahren des Generator-
Polynoms bzw. Polynomringes aus dem Key-Code-Wort
allein oder dem Key-Code-Wort und dem bisherigen CDW ein
neues Code-Wort erzeugt. Zur Erläuterung des Verfahrens des
Polynomringes sei zunächst ein vereinfachtes Beispiel
gewählt, bei dem das CDW nur aus dem Key-Code-Wort ermittelt
wird.
In einem rückgekoppelten Schieberegister mit 4 Bit-Stellen
sei ein Anfangswort (Key-Code-Wort) "0110" gespeichert.
Zwischen der ersten und der zweiten Bit-Stelle (von rechts
gesehen) sei ein Exklusiv-ODER-Gatter geschaltet, das die
aktuellen Bit-Stellen des ersten und zweiten Bits miteinander
verknüpft und das Verknüpfungsergebnis in die erste
Bit-Stelle einschreibt, worauf dann alle Bit-Stellen um
eine Stelle nach rechts versetzt werden und die erste
Bitstelle an die vierte Bitstelle rückt. Hierbei ergibt
sich dann folgende Ablauffolge:
Bitstelle: 4321 | |
CDW 0 | |
0110 | |
CDW 1 | 0011 |
CDW 2 | 1000 |
CDW 3 | 0100 |
CDW 4 | 0010 |
CDW 5 | 0001 |
CDW 6 | 1001 |
CDW 7 | 1101 |
CDW 8 | 1111 |
CDW 9 | 1110 |
CDW 10 | 0111 |
CDW 11 | 1010 |
CDW 12 | 0101 |
CDW 13 | 1011 |
CDW 14 | 1100 |
CDW 15(0) | 0110 |
CDW 16(1) | 0011 |
usw. |
Der Polynomring hat also 15 verschiedene Zustände. Bei
diesem Beispiel verändert sich das ursprünglich gespeicherte
Key-Code-Wort laufend. Kennt man die logische Verknüpfung
bzw. das Bildungsgesetz der "Folge", so kann man
von einem beliebigen CDW ausgehend das nächste CDW bestimmen.
Dieser Code kann also noch leicht entschlüsselt
werden. Aus obiger Tabelle ist weiterhin zu erkennen, daß
von CDW 2 bis CDW 5 jeweils nur die eine 1 von links
nach rechts durchwandert. Nimmt nun jemand unbefugt CDW 2
und CDW 3 auf, so kann er relativ leicht daraus auf CDW 4
und CDW 5 schließen. An bestimmten Ablaufstellen dieser
Codefortschaltung ist der Code also besonders leicht zu
"knacken". Deswegen sieht die Erfindung weiterhin vor, daß
die logische Verknüpfung nur dann durchgeführt wird, wenn
ein bestimmtes Bit, das als Steuerbit wirkt, eine logische
1 führt. Beispielsweise wählt man hierfür das höchstrangige
Bit (Bitstelle 4 in obiger Tabelle). Dadurch wird zwar der
Polynomring verkürzt, es ist jedoch schwieriger, das Bildungsgesetz
herauszufinden, mit dem man von einem Code-Wort CDW x
auf das folgende Code-Wort CDW x + 1 schließen kann.
Eine weitaus bessere Variante des Prinzips des Generatorpolynoms
wird bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 angewandt:
Bei unveränderbarem Key-Code-Wort erfolgt Bit-Stellenweise
eine Exklusiv-ODER-Verknüpfung zwischen den Bits
des Key-Code-Wortes und denen des bisherigen CDW's. Selbst
wenn man das Bildungsgesetz der Folge und das bisherige CDW
kennt, kann man ohne Kenntnis des Key-Code-Wortes das neue
CDW nicht ermitteln.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird dies so durchgeführt,
daß nur an den Stellen, an denen das Key-Code-
Wort eine logische 1 führt, die Exklusiv-ODER-Verknüpfung
mit der entsprechenden Bit-Stelle des CDW durchgeführt
wird. Ein Beispiel eines 16 Bit langen Wortes soll dies
verdeutlichen:
Key-Codewort: | |
1010100011100110 | |
Letztes CDW (x-1): | 0110010101001011 |
XOR wo Key = 1: | x x x xxx xx |
Key (XOR) CDW: | 1100110110101101 |
Verschieben um eine Stelle nach rechts = Neues CDW (x): | 111001011010110 |
Es läßt sich zeigen, daß sich das CDW hierdurch laufend
ändert. Bei dieser Art von Verknüpfung werden ausgehend von
bestimmten Key-Code-Wörtern auch alle Kombinationsmöglichkeiten
durchlaufen, bevor eine der Kombinationsmöglichkeiten
zum zweiten Mal wiederholt wird. Bei einer Länge von
Key-Code-Wort und CDW von 32 Bit ergeben sich damit 2³² =
4,29 × 10⁹ Möglichkeiten. Bei einigen Key-Code-Wörtern
(z. B.: 000000 . . . 00) bzw. Arten der logischen Verknüpfung
durchläuft der "Polynomring" zwar nicht alle Kombinationsmöglichkeiten,
der Polynomring ist also verkürzt, was
jedoch für das Grundprinzip der Erfindung ohne Bedeutung
ist. Nach erfolgter logischer Verknüpfung wird dann das CDW
im Speicher 3 um eine Bit-Stelle verschoben, wobei das
letzte Bit dann an die erste Stelle geschoben wird. Dies
ist durch die Leitung 4 dargestellt. Diese Vorgänge erfolgen
unter Steuerung durch eine Steuereinheit 5, die die
benötigten Taktfrequenzen und
die einzelnen Steuersignale
erzeugt. Drückt der Benutzer eine Taste 6, so wird ein
Sendezyklus ausgelöst, bei dem in der beschriebenen Weise
ein neues CDW erzeugt wird, welches dann unter Steuerung
durch die Steuereinheit 6 aus dem Speicher 3 seriell ausgelesen
und über einen Kodierer 7 mit Modulator und Verstärker
zu einer Sendeeinheit 8 gelangt, die hier eine im
Infrarotbereich strahlende Leuchtdiode ist.
Bei einer Variante der Erfindung erfolgt die Bildung des
CDW nur durch Verknüpfung mit dem eigentlichen Key-Code-
Wort, während die übrigen Systembits jeweils unverändert
ausgesandt werden, wofür mehrere Varianten möglich sind:
- 1) Die Systembits werden zeitlich vor dem CDW gesandt.
- 2) Die Systembits werden zeitlich nach dem CDW gesandt.
- 3) Die Systembits werden teilweise vor und teilweise nach dem CDW gesandt.
- 4) Die Systembits werden im CDW verschachtelt gesandt.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1A sind an die Steuereinheit
noch weitere Schalter 9 und 10 angeschlossen, über die
andere Funktionen wie z. B. Öffnen oder Schließen einer Tür
etc. ausgewählt werden können. Wird einer dieser Schalter
betätigt, so werden lediglich ein oder mehrere Systembits
geändert, während die übrige Ablauffolge unverändert durchgeführt
wird.
Das von Leuchtdiode 8 ausgesandte Licht wird in Form codierter
Lichtimpulse übertragen. Beispielsweise kann eine
Impuls-Abstand-Modulation gewählt werden, bei der die
Abstände zwischen zwei benachbarten Licht-Impulsen bei
einer logischen 1 und einer logischen 0 unterschiedlich
lang sind (vgl. Fig. 4). Natürlich kommen auch andere
bekannte Modulations-Verfahren in Betracht. Diese Licht-
Impulse werden im Empfänger (Fig. 1B) von einem Fotosensor
11 erfaßt, in einer Pulsaufbereitungseinheit 12 decodiert
und verstärkt und dann unter Steuerung durch eine Steuereinheit
14 zunächst darauf überprüft, ob die Impulsfolge
von ihrem Format her überhaupt ein gültiges CDW sein kann.
Hierbei werden beispielsweise überprüft: Anzahl der Bits,
Mindestlänge einer Pause nach dem letzten empfangenen Bit,
Übereinstimmung bestimmter Systembits etc. Diese Prüfung
wird in einer Einheit 15 durchgeführt. Ist das Prüfungsergebnis
positiv, so wird das empfangene CDW in einen
Empfangsbuffer-Speicher 13 (I-Buffer) geschrieben. Unter
Steuerung durch die Steuereinheit 14 wird dann in gleicher
Weise wie beim Sender das nächstfolgende CDW ermittelt und
in einen temporären Speicher 21 (T-Buffer) eingeschrieben.
Sodann werden der Inhalt des T-Buffers 21, also das im
Empfänger erzeugte aktuelle Code-Wort und das im I-Buffer
13 gespeicherte empfangene Wort, das also vom Sender erzeugt
wurde, in einem Vergleicher 18 miteinander verglichen.
Stimmen diese beiden Worte überein, so wird dies
der Steuereinheit 14 gemeldet, die ein Betätigungssignal
abgibt, beispielsweise ein Türöffnungssignal.
Zur Erzeugung des aktuellen CDW im Empfänger ist dort
ebenfalls ein Speicher 19 für das Key-Code-Wort vorgesehen
sowie eine logische Verknüpfung 20 (hier: Exklusiv-ODER-
Verknüpfung). Die prinzipielle Arbeitsweise zur Erzeugung
des aktuellen CDW im Empfänger entspricht der des Senders.
Bei normalem Betrieb schalten Sender und Empfänger bei
jeder Betätigung jeweils um ein Code-Wort weiter. Man kann
auch sagen, sie laufen synchron.
Nun können aber Sender und Empfänger auch "außer Tritt"
geraten, beispielsweise durch folgende Ursachen:
- a) Betätigung des Senders und damit Code-Fortschaltung außerhalb der Reichweite des Empfängers (sog. Leerbetätigung)
- b) Fortschalten des Empfängers durch einen systemgleichen Fremdschlüssel (z. B. auf einem Parkplatz)
- c) Fortschalten des Empfängers durch unbefugte Öffnungsversuche
- d) Stromausfall im Sender oder Empfänger und damit Rücksetzen flüchtiger Speicher.
Der in der Praxis häufigste Fall ist die Leerbetätigung des
Senders, dem hier besonderes Augenmerk geschenkt werden
soll. Unter Bezugnahme auf Fig. 2 sollen die diesbezüglichen
Merkmale der Erfindung verdeutlicht werden. Es sei angenommen,
daß Sender und Empfänger von ihrem Ur-Zustand (CDW 0)
im Gleichtakt bis zu einem beliebigen CDW x gelaufen sind.
Durch eine Leerbetätigung des Senders sei dieser dann auf
CDW x+1, während der Empfänger noch auf CDW x steht. Der
Sender ist also dem Empfänger um einen (oder auch mehrere)
Schritt voraus. Empfängt nun der Empfänger, der noch auf
CDW x steht, das CDW x+1, so stellt der Vergleicher 18 eine
Nichtübereinstimmung fest. Das Schloß wird also nicht
geöffnet. Daraufhin löst jedoch die Steuereinheit 14 im
Empfänger eine Codefortschaltung aus, so daß fortschreitend
dort die nächsten aufeinanderfolgenden Code-Wörter bestimmt
werden, maximal jedoch eine vorgegebene Anzahl n, also die
Code-Wörter CDW x bis CDW x + n. In einem praktischen Ausführungsbeispiel
wird man n in der Größenordnung von zehn
Schritten wählen. Wird innerhalb dieser n Fortschaltungen
(Code-Wörter CDW x bis CDW n + n) mit dem empfangenen Code-
Wort (hier: CDW x + 1) Übereinstimmung festgestellt, so wird
das Betätigungssignal erzeugt und im Empfänger wird das
CDW, bei dem Übereinstimmung erzielt wurde (hier also CDW
x + 1) als gültiges Code-Wort für die nächsten Betätigungen
in einem Speicher 17 (N-Buffer) gespeichert. Solange keine,
Übereinstimmung festgestellt wird, wird das jeweils aktuell
im Sender ermittelte CDW nur in dem T-Buffer 21 gespeichert.
Erst bei Übereinstimmung wird der Inhalt des
T-Buffers 21 in den N-Buffer 17 übernommen. Es kann aber
auch das empfangene CDW aus dem I-Buffer 13 dann in den
N-Buffer 17 übernommen werden.
Es ist ersichtlich, daß hierbei der Empfänger sog. verlorene
Code-Wörter nachrechnet, so daß sich Sender und
Empfänger selbsttätig synchronisieren, ohne daß Synchronisationsimpulse,
die ja unbefugt aufgenommen werden
können, über die Sendestrecke laufen müssen. Der Benutzer
merkt von dieser Synchronisation nichts.
Nun kann es vorkommen, daß der Sender mehr als n Leerbetätigungen
erlebt hat. Innerhalb der n vom Empfänger nachgerechneten
CDW's (CDW x bis CDW x + n) wird keine Übereinstimmung
festgestellt. Der Empfänger schaltet dann nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung auf erhöhte Sicherheit
um, bei der zwei unmittelbar aufeinanderfolgende CDW's
übereinstimmen müssen.
Es wird eine Anzahl m weitere Code-Worte (also CDW x + n)
bis CDW x + n + m) ermittelt, wobei m größer n ist (z. B.
m = 256). Ist der Empfänger in diesem Betriebszustand, so muß
der Benutzer also am Sender
zweimal seine Taste drücken.
Die Kombinationsmöglichkeiten entsprechen dann denen eines
2 × 32 = 64 Bit langen Wortes, d. h. ca. 1,8 × 10¹⁹ Möglichkeiten.
Wird innerhalb der Folge CDW x + n bis CDW x + n + m die
Doppelübereinstimmung festgestellt, so wird wieder das
Betätigungssignal erzeugt und das zuletzt empfangene CDW
wird in den N-Buffer 17 übernommen. Wird dagegen auch hier
keine Übereinstimmung festgestellt, so ist der Öffnungsversuch
gescheitert, daß Schloß muß dann beispielsweise mit
einem mechanischen Schlüssel geöffnet werden und das
zuletzt empfangene CDW wird vom I-Buffer 13 in einen
weiteren Empfangsspeicher 16 (X-Buffer) übertragen.
Eine automatische Nachsynchronisation kann nach den bisher
beschriebenen Merkmalen der Erfindung also nur in den
Sektoren n und m der Fig. 2 erfolgen. Durch Ausfall der
Stromversorgung im Sender oder Empfänger können diese - je
nach Vorgeschichte, d. h. Anzahl von früheren Betätigungen
- auch soweit auseinanderliegen, daß sie nicht mehr in den
erwähnten Sektoren liegen. Nach einer Ausgestaltung der
Erfindung, die im Zusammenhang mit Fig. 3A noch näher erläutert
wird, kann auch dann noch eine Nachsynchronisation
erfolgen. Aus Sicherheitsgründen gegen unbefugtes Öffnen
soll im Normalfall die Nachsynchronisation ja nur in einem
engen Bereich (n + m) durchgeführt werden, damit nicht ein
Unbefugter mit einem Funktionsgenerator einfach alle Möglichkeiten
durchspielt. Auch sind die Zahlen n und m nicht
zu groß zu wählen, um den Empfänger bei unbefugten Öffnungsversuchen
nicht zu lange zu sperren. Um nun aber auch bei
dem geschilderten Fall noch eine Nachsynchronisation erreichen
zu können, ist nach der Erfindung vorgesehen, daß
die Anzahl m dann unbegrenzt ist, wenn zwei Kriterien erfüllt
sind. Vorzugsweise sind diese Kriterien:
- 1. Türschloß (mit mechanischem Schlüssel geöffnet) und
- 2. weiteres Kriterium wie z. B. Zündung des Autos eingeschaltet.
Läßt sich das Türschloß elektronisch trotz zweimaliger
Betätigung der Sendertaste nicht öffnen, so muß der Benutzer
also das Türschloß mechanisch aufschließen, die
Zündung einschalten und dann noch einmal die Sendertaste
drücken. Der Empfänger rechnet dann alle Codemöglichkeiten
nach, bis eine Übereinstimmung gefunden wurde, also im
Extremfall den vollen Kreis der Fig. 2. Rechnet man mit
durchschnittlich zehn Betätigungen eines Autoschlosses pro
Tag, so werden im Laufe von zehn Jahren lediglich 36 500
Codefortschaltungen durchgeführt. Verglichen mit den
4,2 × 10⁹ theoretischen Codefortschaltungen bei einem
32 Bit langen CDW, ist dies eine relativ kleine Zahl.
Empfänger und Sender werden also selbst nach zehnjähriger
Betriebsdauer noch relativ nahe am CDW Null sein. Damit nun
nicht der volle Kreis der Fig. 2 durchgerechnet werden muß,
ist es empfehlenswert, den Sender durch kurzes Herausnehmen
der Batterie in seinen Urzustand zu versetzen, also den
Zustand CDW Null. Da der Empfänger insgesamt ja nur die
relativ kleine Anzahl von 36 500 Codefortschaltungen gemacht
hat, wird dann die Synchronisation schneller gefunden, als
wenn der volle Kreis der Fig. 2 durchgerechnet wird.
Es kann nun auch vorkommen, daß durch einen Fremdsender die
beschriebenen n und bei dessen zweimaliger Betätigung sogar
die Schritte n + m im Empfänger abgelaufen sind. Da durch
diesen Fremdsender jedoch kein Öffnen ausgelöst wurde,
steht im N-Buffer 17 noch das letzte Übereinstimmungswort,
also das Wort CDW x. Allerdings hat der Empfänger auf die
Betriebsweise der Übereinstimmung zwei aufeinanderfolgender
Worte umgeschaltet. Sendet nun der richtige Sender das
CDW x, so öffnet die Tür noch nicht. Der Benutzer muß dann
den Sender noch ein zweites Mal betätigen. Sodann werden
CDW x und CDW x + 1 als Paar übereinstimmen, die Tür öffnet
und das CDW x + 1 wird in den N-Buffer 17 übernommen.
Nach einer weiteren Variante der Erfindung kann die Anzahl
n auch zu "Null" gesetzt werden. In diesem Fall wird stets
mit der erhöhten Sicherheit gearbeitet. Es kann dann auch
vorgesehen sein, daß bei einmaliger Betätigung der Taste 6
(Fig. 1A) stets zwei aufeinanderfolgende CDW's ermittelt
und ausgesandt werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind beide
Speicher 1 und 19 für das Key-Code-Wort als EEPROM's
(elektrisch löschbare, programmierbare Speicher) ausgebildet.
Dies hat zum einen fertigungstechnische Vorteile,
da alle Sender und Empfänger hardwaremäßig jeweils identisch
aufgebaut sein können und erst nach hardwaremäßiger
Fertigstellung der Key in ein Sender/Empfänger-Paar einprogrammiert
wird. Zum anderen ist dies auch ein Verlust
eines Senders (Schlüssels) von Vorteil. Es muß dann nicht
das gesamte System ausgewechselt werden. Vielmehr genügt
es, einen neuen Sender (Schlüssel) zu kaufen und den
Empfänger neu zu programmieren. Selbstverständlich ist dies
nur bei geöffneter Tür möglich. Durch einen Schalter 14′
wird der Empfänger auf "Lernphase" umgeschaltet. Der neue
Sender sendet dann einmal das Key-Code-Wort, das in dieser
Lernphase dann in den Key-Speicher 19 des Empfängers eingeschrieben
wird.
Das Flußdiagramm der
Fig. 3 verdeutlicht noch einmal die
Ablaufschritte, wobei die entsprechenden Bezugszeichen der
Schritte auch in Fig. 1B eingetragen sind. Auf den Empfang
eines formal gültigen empfangenen Code-Wortes wird im
Schritt 22 das aktuelle CDW (N-Buffer 17) in den T-Buffer
21 geschoben. Sodann wird im Schritt 23 geprüft, ob das
System auf einfacherer Sicherheit oder höherer Sicherheit
steht. Steht es auf einfacher Sicherheit, so wird im
Schritt 24 der Inhalt des T-Buffers 21 mit dem Inhalt des
Key-Speichers 19 logisch verknüpft, wobei das Ergebnis das
neue CDW ist, das im T-Buffer 21 gespeichert wird. Sodann
wird im Schritt 25 überprüft, ob dieses neue CDW mit dem
Inhalt des I-Buffers 13 übereinstimmt. Ist dies der Fall,
so wird über Schritt 26 die gewünschte Funktion ausgelöst
und der Inhalt des I-Buffers 13 in den N-Buffer 17 übernommen.
Ergibt die Prüfung des Schritts 25 dagegen ein
negatives Ergebnis, so wird im Schritt 27 abgefragt, ob
bereits die Anzahl von n-Versuchen durchgeführt wurde. Bei
negativem Ergebnis geht die Schleife zurück zum Schritt 24,
bei positivem Ergebnis wird im Schritt 28 auf erhöhte
Sicherheit umgeschaltet.
Ist bei Empfang eines gültigen Code-Wortes das System auf
erhöhter Sicherheit, so verzweigt Schritt 23 auf Schritt
29, wo geprüft wird, ob der Inhalt des T-Buffers 21 mit dem
Inhalt des I-Buffers 13 übereinstimmt. Ist dies nicht der
Fall, so wird im Schritt 30 ein neues CDW ermittelt, wobei
dieser Vorgang gemäß Schritt 31 bis zu m-mal wiederholt
wird. Ergibt sich bei diesen m Versuchen keine Übereinstimmung
gemäß Schritt 29, so wird der Inhalt des I-Buffers
13 in den X-Buffer 16 übernommen. Ergibt dagegen die
Prüfung im Schritt 29 eine Übereinstimmung, so wird im
Schritt 32 das nächstfolgende CDW errechnet und im Schritt
33 überprüft, ob
auch dieses neue (zweite) CDW mit dem beim
zweiten Sendeschritt übermittelten Inhalt des I-Buffers 13
übereinstimmt. Ist dies der Fall, so wird wieder die gewünschte
Funktion ausgelöst und im Schritt 26 wird wieder
auf einfache Sicherheit zurückgeschaltet und schließlich
auch der Inhalt des I-Buffers 13 in den N-Buffer 17 eingeschrieben.
Fig. 3A zeigt einen Ausschnitt der Fig. 3 mit der zusätzlichen
Variante des Nachsynchronisierens im vollständigen
Codevorrat. Wird bei der höheren Sicherheit im Schritt 31
festgestellt, daß die Anzahl von m-Versuchen abgelaufen
ist, so würde nach der Variante der Fig. 3 die Codefortschaltung
abgebrochen. Ein Öffnen der Türe wäre nicht mehr
möglich. Nach der Variante der Fig. 3A wird in diesem Fall
im Schritt 35 geprüft, ob die Tür offen ist. Ist dies nicht
der Fall, so wird die Codefortschaltung wieder abgebrochen
(Schritt 34). Ist dies dagegen der Fall, so wird im Schritt
36 geprüft, ob das weitere Kriterium erfüllt ist, also
beispielsweise die Zündung eingeschaltet ist. Ist dies
nicht der Fall, so wird wiederum abgebrochen (Schritt 34).
Ist dies dagegen der Fall, so wird zu Schritt 29 zurückgeschaltet.
Die Schleife der Schritte 29, 30, 31, 35, 36
wird dann so lange durchlaufen, bis eine Übereinstimmung erzielt
wurde. Bei einem zusammengehörigen, einwandfrei funktionierenden
Sender-/Empfängerpaar wird dann also mit
Sicherheit wieder ein synchroner Lauf erreicht.
Fig. 4 verdeutlicht noch das Übertragungsformat. Auf die
Betätigung der Taste 6 des Senders wird zunächst ein Vorimpuls
als sog. Weckimpuls ausgesandt, der den Empfänger in
Empfangsbereitschaft setzt. Sodann werden die eigentlichen
Daten in Form des Code-Wortes ausgesandt (Fig. 4a). Die
Daten sind so organisiert, daß zunächst acht Systembits
gesandt werden und dann das eigentliche CDW (Fig. 4b). Die
logischen Zustände "1" und "0" werden hier durch eine sog.
Pulsabstandsmodulation dargestellt. Pro Bit werden mehrere
Einzelimpulse, in denen die lichtemittierende Diode 8
eingeschaltet ist, ausgesandt und zwar wie aus den Fig. 4c
und 4d hervorgeht, am Anfang und am Ende eines Bits je eine
konstante Anzahl von Impulsen, beispielsweise 6. Der zeitliche
Abstand zwischen den Impulsgruppen am Anfang und am
Ende eines Bits bestimmt dann, ob das Bit eine logische "1"
oder eine logische "0" ist.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die beiden
oben beschriebenen Varianten des "Generatorpolynoms" keine
abschließende Aufzählung darstellen. Es können natürlich
auch andere Verknüpfungsmöglichkeiten verwendet werden. So
können beispielsweise auch alle Bits des Key-Code-Wortes
und des aktuellen CDWs miteinander verknüpft werden und
nicht nur diejenigen Bits, bei denen das Key-Code-Wort eine
"1" führt. Um die Anzahl der verschiedenen Codierungsmöglichkeiten
jedoch möglichst groß zu halten, ist darauf zu
achten, daß eine solche Verschlüsselung gewählt wird, daß
keine verkürzten Polynomringe auftreten oder nur geringfügig
verkürzte Polynomringe.
Das beschriebene Verfahren des Generatorpolynoms kann
allgemeiner als Erzeugung einer "Pseudo-Zufallsfolge" angesehen
werden. Es ist klar, daß bei der Erfindung auch
alle anderen bekannten Verfahren zur Erzeugung von "Pseudo-
Zufallsfolgen" verwendet werden können, sofern sichergestellt
ist, daß im Sender und Empfänger - ausgehend von ein
und demselben Key-Code-Wort dieselbe "Pseudo-Zufallsfolge"
erzeugt wird.
Weiterhin ist darauf zu achten, daß die Zyklen für die n-
und m-Schritte nicht zu lang sind, damit der Empfänger
durch Fremdsender nicht zu lange blockiert wird und damit
die Wahrscheinlichkeit, daß ein Unbefugter mit einem
Funktionsgenerator, der alle Bitkombinationen durchspielt,
die Tür nicht öffnet, nicht zu gering wird. Zu diesem
Zwecke kann man auch zusätzlich vorsehen, daß der Empfänger
nach jedem empfangenen CDW eine vorgegebene Zeitdauer von
einigen Sekunden gesperrt ist, womit die Zeitdauer für das
Durchspielen aller Kombinationen auf mehrere Jahre vergrößert
wird. Im Falle der Nachsynchronisation durch den
gesamten Codevorrat (Fig. 3A) sollte allerdings keine
künstliche Zeitverzögerung vorgesehen sein.
Als besondere Vorteile der Erfindung sind hervorzuheben:
Man kann nahezu beliebig lange Code-Wörter vorsehen, wobei der Speicherplatzbedarf trotzdem in engen Grenzen bleibt. Es müssen - im Gegenstand zum Stand der Technik - eben nicht alle Code-Wörter fest eingespeichert sein;
selbst wenn jemand den Algorithmus für die Ermittlung eines neuen Code-Wortes kennt und unbefugt frühere Code-Wörter aufgezeichnet hat, so kann er das nächst folgende Code-Wort doch nicht bestimmen, da er das Key-Code-Wort nicht kennt. Dieses kann er aber auch nicht aufzeichnen, da es nicht über die "Sendestrecke" ausgesandt wird;
der Empfänger synchronisiert sich automatisch auf den Sender, ohne daß es hierzu über die Sendestrecke ausgesandter und damit aufzeichenbarer Befehle bedarf. Damit werden die bei der bekannten Code-Fortschaltung in Kauf genommenen Nachteile der Synchronisation beseitigt;
die Sicherheit gegen Entschlüsselung des Codes ist extrem hoch;
Leerbetätigung des Senders und Betätigungen des Empfängers durch Fremdsender zeigen keine für den Benutzer spürbare Folgen
bei Verlust eines Senders (Schlüssels) kann der Empfänger in einfacher Weise auf einen neuen Sender angepaßt werden, ohne daß hierdurch die Sicherheit herabgesetzt wird.
Man kann nahezu beliebig lange Code-Wörter vorsehen, wobei der Speicherplatzbedarf trotzdem in engen Grenzen bleibt. Es müssen - im Gegenstand zum Stand der Technik - eben nicht alle Code-Wörter fest eingespeichert sein;
selbst wenn jemand den Algorithmus für die Ermittlung eines neuen Code-Wortes kennt und unbefugt frühere Code-Wörter aufgezeichnet hat, so kann er das nächst folgende Code-Wort doch nicht bestimmen, da er das Key-Code-Wort nicht kennt. Dieses kann er aber auch nicht aufzeichnen, da es nicht über die "Sendestrecke" ausgesandt wird;
der Empfänger synchronisiert sich automatisch auf den Sender, ohne daß es hierzu über die Sendestrecke ausgesandter und damit aufzeichenbarer Befehle bedarf. Damit werden die bei der bekannten Code-Fortschaltung in Kauf genommenen Nachteile der Synchronisation beseitigt;
die Sicherheit gegen Entschlüsselung des Codes ist extrem hoch;
Leerbetätigung des Senders und Betätigungen des Empfängers durch Fremdsender zeigen keine für den Benutzer spürbare Folgen
bei Verlust eines Senders (Schlüssels) kann der Empfänger in einfacher Weise auf einen neuen Sender angepaßt werden, ohne daß hierdurch die Sicherheit herabgesetzt wird.
Sämtliche in den Patentansprüchen, der Beschreibung und der
Zeichnung dargestellten technischen Einzelheiten können
sowohl für sich als auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (11)
1. Elektronische Fernbetätigungseinrichtung, insbesondere
für Zentralverriegelungsanlagen von Kraftfahrzeugen,
mit
- - einem als Schlüssel arbeitenden Sender und
- - einem als Schloß arbeitenden Empfänger,
- - wobei der Sender bei Betätigung ein Code-Wort in Form codierter Signale (Bit-Folge) aussendet und zwar pro Betätigung fortschaltend ein anderes Code-Wort aus einer geordneten Menge von Code-Wörtern,
- - wobei der Empfänger auf den Empfang eines formal gültigen Wortes in gleicher Weise ein Vergleichscodewort aus der geordneten Menge von Code- Wörtern zum Vergleich mit den vom Sender ausgesandten Code-Wort bereitstellt und bei Übereinstimmung dieser Wörter ein Betätigungssignal erzeugt,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß im Sender und im Empfänger in gleicher Weise ausgehend von einem gemeinsamen Ur-Code-Wort bei jeder Fortschaltung ein neues Code-Wort (CDW x) durch logische Verknüpfung (2, 20) nach einer vorgegebenen Funktion erzeugt wird und
- - daß der Empfänger bei Nichtübereinstimmung zwischen dem empfangenen Code-Wort und dem Vergleichscode- Wort vorwärts fortschaltend weitere Code-Worte (CDW x+1 . . ., CDW x + n) erzeugt und diese mit dem empfangenen Code-Wort vergleicht, jedoch dabei höchstens eine vorgegebene Anzahl n von Fortschaltungen und Vergleichen durchführt,
daß der Empfänger bei Nichtübereinstimmung
während der Anzahl n Fortschaltungen und
Vergleichen auf den Empfang eines zweiten Code-Wortes
vorwärts fortschaltend eine weitere Anzahl m aufeinanderfolgender
Vergleichscode-Wörter (CDW x + n + 1 . . .,
CDW x + n + m) erzeugt und dabei vergleicht, ob die beiden
unmittelbar aufeinanderfolgenden empfangenen Code-
Wörter mit zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden
Vergleichswörtern übereinstimmen, wobei die Anzahl m
größer ist als die Anzahl n.
2. Fernbetätigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung der aufeinanderfolgenden
Code-Wörter im Sender und im Empfänger
jeweils durch eine Pseudo-Zufallsfolge und insbesondere
durch eine Exklusiv-ODER-Verknüpfung (2, 20)
einzelner Bitstellen des Ur-Code-Wortes erfolgt.
3. Fernbetätigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im Sender und im Empfänger das
fest vorgegebene Ur-Code-Wort (Key-Code-Wort; Speicher
1, 19) und des aktuelle Code-Wort (CDW x; 3, 21) gespeichert
sind, wobei das nächst folgende Code-Wort
(CDW x + 1) dadurch ermittelt wird, daß diejenigen Bitstellen
des aktuellen Code-Wortes (CDW x), die eine
logische "1" führen, mit der entsprechenden Bitstelle
des fest vorgegebenen Code-Wortes (Key-Code-Wort)
exklusiv-ODER-verknüpft werden (2, 20) und anschließend
alle Bits des aktuellen Code-Wortes um eine Bitstelle
verschoben werden, wobei die letzte Bitstelle
zur ersten Bitstelle verschoben wird.
4. Fernbetätigungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Exklusiv-ODER-Verknüpfung (2,
20) nur dann durchgeführt wird, wenn eine vorbestimmte
Bitstelle (Steuerbit) eine logische "1" führt, während
bei einer logischen "0" dieses Steuerbits nur die
Verschiebung durchgeführt wird, und zwar so oft, bis
das Steuerbit eine logische "1" führt oder bis eine
vorgegebene Anzahl von Verschiebungen durchgeführt
wurde.
5. Fernbetätigungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die höchstrangige Bitstelle das
Steuerbit ist.
6. Fernbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das aktuelle Vergleichswort
bei den n und den m Fortschaltungen und
Vergleichen in einem temporären Speicher (21) gespeichert
sind und nur bei Übereinstimmung mit dem
bzw. den empfangenen Code-Wörtern als neues Code-Wort
in einen weiteren Speicher (17) übernommen werden.
7. Fernbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Code-Wörter
eine oder mehrere Bitstellen aufweisen, die unveränderbar
sind und unter Umgehung der Exklusiv-ODER-
Verknüpfung (2, 20) direkt eine Sendeeinrichtung (7,
8) und dem Vergleicher (18) zugeführt werden.
8. Fernbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (1,
19) für das Ur-Code-Wort zumindest im Empfänger ein
elektrisch löschbarer, programmierbarer Speicher
(EEPROM) ist.
9. Fernbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei geöffnetem
Schloß und Erfüllung einer zusätzlichen Bedingung
(z. B. wenn die Zündung eines Kfz eingeschaltet ist)
die Anzahl m unbegrenzt ist.
Priority Applications (3)
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ID=6312747
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Country | Link |
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