DE3636888A1 - Transportbehaelter fuer hochreine chemikalien - Google Patents
Transportbehaelter fuer hochreine chemikalienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter aus
korrosionsfestem Stahl für hochreine flüssige Chemikalien,
mit mindestens einem Schraubverschluß in einer oberen
Behälterwand, mit einem bis zum Behälterboden ragenden,
einen Anschlußstutzen aufweisenden Tauchrohr und mit einem
den Schraubverschluß im Abstand umgebenden, mit
Durchbrüchen versehenen Schutzkragen.
Bei der Herstellung von elektronischen Bauelementen werden
in vielen Fällen flüssige Chemikalien benötigt, an deren
Reinheit höchste Ansprüche gestellt werden. Beim
Transport, der Lagerung und der Handhabung müssen jegliche
Verunreinigungen dieser Chemikalien vermieden werden. Da
diese Chemikalien in vielen Fällen giftig oder in anderer
Weise schädlich sind, muß ein unbeabsichtigtes Ausfließen,
beispielsweise durch eine Beschädigung des
Transportbehälters, mit hoher Sicherheit ausgeschlossen
werden.
Die Forderungen, jegliche Verunreinigungen auszuschließen,
wird zwar von Glasbehältern erfüllt. Deren Bruchgefahr
schließt aber die Verwendung als Transportbehälter aus. Um
die mechanische Beanspruchung gering zu halten, wurden
Kunststoffbehälter für diesen Verwendungszweck bisher
ausschließlich als drucklose Behälter ausgeführt. Dies
macht es aber erforderlich, die Entnahme der flüssigen
Chemikalien ebenfalls drucklos, nämlich mittels Saugpumpen
durchzuführen. Diese Saugpumpen weisen aber bewegte,
aneinander reibende Teile auf, so daß eine Verunreinigung
durch im Pumpenbereich entstehenden Abrieb nicht
vollständig ausgeschlossen werden kann.
Aus Stahl bestehende Transportbehälter der eingangs
genannten Gattung lassen sich zwar für eine höhere
mechanische Beanspruchung als Druckbehälter ausführen; das
für die Entnahme erforderliche Tauchrohr bereitet aber
konstruktive Schwierigkeiten. Üblicherweise ist das
Tauchrohr Bestandteil einer Entnahmearmatur, die auf den
Schraubverschluß oder Verschlußflansch des Behälters
aufgesetzt wird. Da das Tauchrohr frei in den Behälter
ragt, ist es verhältnismäßig hohen mechanischen
Biegebeanspruchungen ausgesetzt, wenn die im Behälter
enthaltene Flüssigkeit beim Transport bewegt wird. Da das
Tauchrohr bis unmittelbar über den Behälterboden reichen
muß, um eine weitestgehende Entleerung zu ermöglichen,
besteht die Gefahr, daß das Tauchrohr den Behälterboden
berührt, wodurch es zu einem Abrieb zwischen dem Tauchrohr
und dem Behälterboden kommen kann; dieser Abrieb
verunreinigt die Flüssigkeit.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen
Transportbehälter der eingangs genannten Gattung so
auszubilden, daß ohne Beeinträchtigung der
Entnahmemöglichkeit oder der Transportsicherheit jeglicher
Abrieb durch Berührung von metallischen Teilen vollständig
vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Anschlußstutzen des Tauchrohrs außermittig innerhalb des
Schutzkragens aus der oberen Behälterwand herausgeführt
ist und daß das untere Ende des Tauchrohrs mit dem
Behälterboden durch Schweißung verbunden ist.
Die feste Verbindung des Tauchrohrs mit dem Behälterboden
stellt sicher, daß sich das untere Ende des Tauchrohres
unabhängig von den bei der Fertigung des Behälterbodens
eingehaltenen Toleranzen immer unmittelbar über der
tiefsten Stelle des Behälterbodens befindet, ohne daß es
jedoch zu einer reibenden Berührung und somit zu einem
metallischen Abrieb kommen kann.
Da der Anschlußstutzen des Tauchrohrs nicht mehr durch
einen abnehmbaren Verschlußdeckel herausgeführt ist,
sondern außerhalb des zentrischen Schraubverschlusses
durch die obere Behälterwand hindurchgeführt und mit
dieser verschweißt ist, kann das Tauchrohr ständig mit dem
Behälter verbunden bleiben, ohne daß hierdurch der Zugang
durch den als Reinigungsöffnung vorgeschriebenen
Schraubverschluß beeinträchtigt würde. Erst durch diese
ständige Anbringung des Tauchrohres am Behälter wird die
erfindungsgemäße ständige Verbindung zum Behälterboden
ermöglicht. Da der Anschlußstutzen des Tauchrohrs aber
noch innerhalb des Schutzkragens liegt, ist der für den
Transport erforderliche mechanische Schutz gewährleistet.
Mit der Erfindung wird somit ein Transportbehälter für
hochreine flüssige Chemikalien geschaffen, der als
Stahlbehälter hoher Festigkeit als Druckbehälter ausgelegt
und zugelassen werden kann, der die Entnahme der flüssigen
Chemikalien ohne die Verwendung von Saugpumpen oder
sonstigen beweglichen Teilen ermöglicht und bei dem
jegliche Verunreinigungen durch Abrieb an sich berührenden
metallischen Teilen ausgeschlossen sind.
Vorzugsweise ist das untere Ende des Tauchrohrs mit dem
Behälterboden über einen angeschweißten Steg verbunden.
Die Verwendung dieses Steges ergibt einfach herzustellende
und zu kontrollierende Schweißnähte sowohl am
Behälterboden als auch am Tauchrohr. Außerdem ermöglicht
der Steg bei der Herstellung des Transportbehälters eine
begrenzte Beweglichkeit des Tauchrohres, so daß es in der
erforderlichen Weise ausgerichtet werden kann, bevor es
mit der oberen Behälterwand verschweißt wird.
Vorzugsweise ist das Tauchrohr so gestaltet, daß es vom
Anschlußstutzen senkrecht nach unten verläuft und in
seinem unteren Bereich zur Mitte und zur tiefsten Stelle
des Behälterbodens abgewinkelt ist. Dadurch stört das
Tauchrohr den Zugang zum Transportbehälter durch den
zentrischen Schraubverschluß nicht; gleichwohl befindet
sich das untere Ende des Tauchrohrs an der für die
vollständige Entleerung wichtigen Stelle, nämlich an der
tiefsten Stelle in der Mitte des Behälterbodens. Die
abgewinkelte Ausführung des Tauchrohres bewirkt außerdem,
daß etwaige Dehnungsunterschiede zwischen dem Behälter und
dem Tauchrohr, die bei der Fertigung oder beispielsweise
durch äußere Temperatureinflüsse auftreten können, nicht
zu wesentlichen Spannungsspitzen führen, obwohl das
Tauchrohr sowohl mit der oberen Behälterwand als auch mit
dem Behälterboden verschweißt ist.
In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist
vorgesehen, daß an der dem Anschlußstutzen des Tauchrohrs
gegenüberliegenden Seite ein Gaseinlaßstutzen aus der
oberen Behälterwand herausgeführt ist. Sowohl der
Anschlußstutzen des Tauchrohrs als auch der
Gaseinlaßstutzen befinden sich somit außerhalb des
abnehmbaren, zentrischen Schraubverschlusses und können
deshalb fest mit dem Behälter verschweißt sein.
Trotz dieser gesonderten Anordnung der genannten
Anschlüsse an der oberen Behälterwand sind mechanische
Beschädigungen beim Transport durch den umgebenden
Schutzkragen weitestgehend ausgeschlossen; ein
weitergehender Schutz dieser Anschlüsse insbesondere
gegen Verschmutzung beim Transport kann dadurch erreicht
werden, daß eine den Anschlußstutzen des Tauchrohrs, den
Schraubverschluß und den Gaseinlaßstutzen überdeckende
Schutzkappe mittels Schnellverschlüssen an der oberen
Behälterwand innerhalb des Schutzkragens lösbar befestigt
ist. Diese Schutzkappe schützt insbesondere gegen Staub
und andere von oben herabfallende Verunreinigungen. Wenn
die Schutzkappe abgenommen ist, sind die Anschlüsse auf
der nach oben gewölbten oberen Behälterwand frei
zugänglich und können insbesondere auch von einem von oben
auf den Transportbehälter in einem Reinraum absinkenden
Laminarluftschleier vollständig umspült werden.
Diesem Zweck dient auch das weitere vorteilhafte Merkmal
der Erfindung, daß die Druchbrechungen des Schutzkragens
bis auf die obere Behälterwand herabreichen. Die in
Reinräumen von oben herabströmende gleichmäßige laminare
Luftströmung kann weitestgehend verwirbelungsfrei aus dem
Raum innerhalb des Schutzkragens durch die Durchbrechungen
nach außen und unten abströmen.
Der Transportbehälter ist für einen Reinigungsvorgang
optimal gestaltet; Toträume und störende Kanten werden
vermieden.
Die Erfindung wird im folgenden an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert, das in der Zeichnung
dargestellt ist.
Die Zeichnung zeigt in einem senkrechten Schnitt einen
Transportbehälter für hochreine flüssige Chemikalien, wie
sie in der Elektronikindustrie benötigt werden,
beispielsweise zur Herstellung von integrierten Bauteilen
und Speichern sehr hoher Speicherdichte. Der aus
korrosionsfestem Stahl durch Schweißen hergestellte
Transportbehälter weist einen zylindrischen Wandabschnitt
1 auf, dessen obere Behälterwand 2 und dessen
Behälterboden 3 jeweils durch einen in herkömmlicher Weise
geformten Klöpperboden gebildet werden. In der oberen
Behälterwand 2 ist zentrisch ein Schraubverschluß 4
angeordnet, der zu Reinigungs- und Inspektionszwecken
geöffnet werden kann.
Das Befüllen und Entleeren des Behälters erfolgt durch ein
Tauchrohr 5, das an seinem oberen Ende einen
Anschlußstutzen 6 aufweist, der seitlich im Abstand zum
Schraubverschluß 4 durch die obere Behälterwand 2
hindurchgeführt und mit dieser verschweißt ist. Von dort
ragt das Tauchrohr 3 senkrecht nach unten und ist in
seinem unteren Bereich um etwa 30° zur Behältermitte hin
abgewinkelt. Das untere Ende 7 des Tauchrohres 5 befindet
sich unmittelbar über der tiefsten Stelle in der Mitte des
Behälterbodens 3. Es ist über einen seitlichen Steg 8 mit
dem Behälterboden 3 mittels Schweißung verbunden.
Um die im Transportbehälter aufgenommene Flüssigkeit durch
das Tauchrohr 5 und eine an den Anschlußstutzen 6
angeschlossene Leitung zu entnehmen, muß im oberen Bereich
des Behälters inertes Druckgas, vorzugsweise Stickstoff,
zugeführt werden. Hierzu dient ein Gaseinlaßstutzen 9, der
auf der dem Anschlußstutzen 6 gegenüberliegenden Seite
durch die obere Behälterwand 2 hindurchgeführt und
ebenfalls mit dieser verschweißt ist.
Ein am äußeren Rand auf die obere Behälterwand 2
aufgesetzter und ebenfalls mit dieser verschweißter
Schutzkragen 9 umgibt den Anschlußstutzen 6, den
Schraubverschluß 4 und den Gaseinlaßstutzen 9 und bewirkt
einen mechanischen Schutz für diese Teile. Durchbrechungen
11 im Schutzkragen 10 dienen als Grifföffnungen. Sie sind
bis auf die obere Behälterwand 2 herabgezogen, so daß ein
von oben auf den Transportbehälter fließender
Laminarluftschleier, wie er in Reinräumen häufig
eingesetzt wird, aller auf der oberen Behälterwand 2
angeordneten Anschlußteile verwirbelungsfrei umströmen und
durch die Durchbrechungen 11 abfließen kann.
Eine im wesentlichen zylindrische, mit einer flachen
Deckwand versehene Schutzkappe 12 kann innerhalb des
Schutzkragens 10 angebracht werden. Sie überdeckt den
Schraubverschluß 4, den Anschlußstutzen 6 und den
Gaseinlaßstutzen 9 und liegt mit ihrem unteren Rand an der
Oberseite der oberen Behälterwand 2 auf. Dort befinden
sich mehrere, durch die Durchbrechungen 11 von außen
zugängliche Schnellverschlußschnallen 13, mit denen die
Schutzkappe 12 lösbar an der oberen Behälterwand 2
befestigt werden kann. Nach dem Abnehmen der Schutzkappe
12 bleiben am Behälter keine Teile zurück, die das
unbehinderte Abfließen eines Laminarluftschleiers
beeinträchtigen könnten.
Ein am Behälterboden 3 angeschweißter niedriger
zylindrischer Ring 14 bildet einen Standring für den
Transportbehälter. Es versteht sich, daß die
Materialauswahl für den Transportbehälter so getroffen
wird, daß der verwendete korrosionsfeste Stahl von den zu
transportierenden Chemikalien nicht angegriffen wird und
insbesondere keine Verunreinigungen an die Chemikalien
abgibt. Der Anschlußstutzen 6 und der Gaseinlaßstutzen 9
können - wie in der Zeichnung angedeutet - mit
Schnellkupplungsanschlüssen versehen sein, wobei beide
Anschlüsse zweckmäßigerweise unterschiedlich ausgeführt
werden, so daß Verwechselungen unmöglich sind. Auch eine
Codierung der Anschlüsse je nach der Art der im
Transportbehälter enthaltenen Chemikalien ist möglich.
Claims (6)
1. Transportbehälter aus korrsosionsfestem Stahl für
hochreine flüssige Chemikalien mit mindestens einem
Schraubverschluß in einer oberen Behälterwand, mit einem
bis zum Behälterboden ragenden, einen Anschlußstutzen
aufweisenden Tauchrohr und mit einem den Schraubverschluß
im Abstand umgebenden, mit Durchbrüchen versehenen
Schutzkragen, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlußstutzen (6) des Tauchrohrs (5) außermittig
innerhalb des Schutzkragens (10) aus der oberen
Behälterwand (2) herausgeführt ist und daß das untere Ende
des Tauchrohrs (5) mit dem Behälterboden (3) durch
Schweißung verbunden ist.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das untere Ende (7) des Tauchrohrs (5)
mit dem Behälterboden (3) über einen angeschweißten Steg
(8) verbunden ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tauchrohr (5) vom Anschlußstutzen
(6) senkrecht nach unten verläuft und in seinem unteren
Bereich zur Mitte und zur tiefsten Stelle des
Behälterbodens (3) abgewinkelt ist.
4. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an der dem Anschlußstutzen (6) des
Tauchrohrs (5) gegenüberliegenden Seite ein
Gaseinlaßstutzen (9) aus der oberen Behälterwand (2)
herausgeführt ist.
5. Transportbehälter nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine den Anschlußstutzen (6) des
Tauchrohrs (5), den Schraubverschluß (4) und den
Gaseinlaßstutzen (9) überdeckende Schutzkappe (12) mittels
Schnellverschlüssen (13) an der oberen Behälterwand (2)
innerhalb des Schutzkragens (10) lösbar befestigt ist.
6. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (11) des
Schutzkragens (10) bis auf die obere Behälterwand (2)
herabreichen.
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