DE3636853C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Seitengehäuses für einen Drehkolbenmotor gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
In Verbindung mit einem derartigen, vorbeschriebenen Verfahren
(US-PS 31 55 313) wird erläutert, wie eine Schicht
aus einem härteren Material als die Aluminiumlegierung auf
die innere Oberfläche der Umfangswand des eigentlichen
Motorgehäuses aufgebracht wird. Hierbei wird als vorausgehend
und verbesserungswürdig ein Verfahren beschrieben,
bei welchem eine relativ dicke Chromschicht als einzige
Lage aufgetragen wird. Als Nachteile werden hierzu angegeben,
daß Chrom sehr kostspielig sei und eine solche Chromschicht
nach dem Aufbringen ein Schleifen erfordere. Demgegenüber
wird in der vorgenannten US-Patentschrift vorgeschlagen, zuerst eine Zwischenschicht aus einem
Material mit einer relativ größeren Härte als die Aluminiumlegierung
auf die innere Oberfläche durch Flammspritzen aufzutragen
und nachfolgend auf diese Zwischenschicht eine
relativ dünne Schicht aus Chrom oder einer Chromlegierung
oder anderen Metallen mit hoher Abriebfestigkeit aufzubringen.
Hierdurch soll der Kostenaufwand für Chrom herabgesetzt und
der Aufwand für das Schleifen vermindert werden. Zu diesem
Verfahren ist dann noch erwähnt, daß es ebenfalls auf die
innere Oberfläche eines Seitengehäuses angewendet werden
kann.
Der Kostenaufwand für eine relativ dicke Chromschicht kann
zwar durch die Verbindung mit einer Zwischenschicht mit
einer dünnen Chromschicht vermindert werden, jedoch auf
Kosten des Erfordernisses von zwei getrennten aufeinanderfolgenden
Arbeitsgängen für das Aufbringen der Zwischenschicht
und das nachfolgende Aufbringen der inneren Schicht. In
den meisten Fällen ist es auch bei der Kombination einer
Zwischenschicht mit einer dünnen inneren Schicht erforderlich
oder zumindest sinnvoll, die innere Oberfläche einer geeigneten
Schleifbehandlung zu unterziehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren nach der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzubilden,
daß es ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Zwischenschicht kostengünstiger
ausgeführt werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich aus dem Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 in Verbindung mit dessen Gattungsmerkmalen.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Zwar ist es dem Metallurgen grundsätzlich bekannt ("Metals
Handbook", 8th Ed., Vol. 2, American Society for Metals, 1964,
S. 620-621), daß die Abriebfestigkeit durch Hartanodisierung bei Anwendungen,
die auch drehende Teile umfassen, erhöht werden kann. Jedoch
hat sich in der Praxis gezeigt, daß ein Anodisieren der
inneren Oberfläche eines Seitengehäuses für einen Drehkolbenmotor
den Anforderungen an Standfestigkeit und Verschleißarmut
der Dichtungsteile allein nicht genügt.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
sie eine Einsparung an kostenträchtigem Material durch dessen
Einschränkung auf die eigentlichen Gleitbereiche in Verbindung
mit einem einfachen Behandlungsvorgang in Form der Anodisierung
des Aluminiumlegierungsrohlings ermöglicht, während für das
nachfolgende Schleifen unverändert eine gleichzeitige Schleifbehandlung
der gesamten inneren Oberfläche möglich bleibt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen beispielsweise
beschrieben; in diesen zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Seitengehäuses mit einem
Rotorgleitteil
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Schnittansicht eines Drehkolbenmotors gemäß der
Erfindung;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Seitengehäuses einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung; und
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Seitengehäuses einer dritten
Ausführungsform der Erfindung.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Drehkolbenmotor veranschaulicht,
bei welchem die Erfindung angewendet werden kann.
Der Motor umfaßt ein Seitengehäuse 1, welches mit einem
Loch bzw. einer Ausnehmung 2 vorgesehen ist, durch welches
die Drehwelle des Motors eingesetzt wird, und ein Motorgehäuse
3, wobei die Gehäuse 1 und 3 eine Rotorkammer 5 zur
Aufnahme eines Rotors 4 darin umgrenzen. Das Seitengehäuse 1
ist mit einer Gleitfläche 6 für den Rotor 4 in dem Umfangsteil des
Loches bzw. der Ausnehmung 2 ausgebildet. Seitliche Dichtungsglieder,
die auf dem Rotor 4 angebracht sind, werden
in Reibungskontaktbeziehung mit der Gleitfläche 6 in
Eingriff gebracht. Das Seitengehäuse ist weiterhin mit
einer seitlichen Ansaugöffnung 7 in der Gleitfläche 6
ausgebildet. Das Seitengehäuse 1 ist mit einer Berührungsfläche
bzw. Eingriffsfläche 8 außerhalb der Gleitfläche
6 vorgesehen, durch die das Seitengehäuse 1 mit dem
Rotorgehäuse 3 verbunden wird. In der Eingriffsfläche 8
sind Wassermäntel 9, Löcher 10 zum Einsetzen von Spannbolzen
und Löcher 11 zum Einsetzen von Positionierbolzen vorgesehen.
Das Rotorgehäuse 3 ist mit einer Ausstoßöffnung 12 vorgesehen.
Zündkerzen 13 und 14 können in das Rotorgehäuse 3 eingesetzt
werden.
Es wird jetzt das erste Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
ist ein gegossener Rohling für das Seitengehäuse 1 aus einer
Aluminiumlegierung mit 8,0-10,0% Si, 0,4-0,8% Mn und jeweils
nicht mehr als 0,2% Cu, als 0,2% Zn und als 0,5% Fe
sowie im übrigen Al hergestellt worden. Der Rohling ist
auf eine Temperatur von 520°C aufgeheizt
und dort für 5 Stunden gehalten, durch Anwendung von
Wasser gehärtet, danach bei 180°C für 6 Stunden getempert
bzw. vergütet und mit Luft gekühlt worden. Ein Anodisierungsprozeß
ist auf die Bereiche der Gleitfläche 6 und
der Eingriffsfläche 8 angewendet worden, um darauf eine anodisierte
Aluminiumschicht mit einer Dicke von 80 Mikron zu
bilden. Weiterhin ist eine Abtragbehandlung auf den Bereich
der Gleitfläche 6
angewendet worden, um eine Ausnehmung mit
einer Tiefe von 200 Mikron zu bilden. Danach ist ein Entfetten
und wiederum ein Sandbestrahlen auf den Bereich der Gleitfläche
6 angewendet worden. Weiterhin wurde Cr₃C₂-25NiCr
auf die Gleitfläche 6 flammgespritzt, um eine gespritzte
Schicht mit einer Dicke von 250 Mikron zu formen, indem eine
Plasma-Flammspritz-Einrichtung verwendet wurde.
Eine grobe und feine Oberflächenbehandlung wurden
auf das Seitengehäuse 1 angewendet, in dem zwei Arten von
Diamant-Schleifsteinen verwendet wurden,
um eine Flammspritzschicht
von 150 Mikron Dicke zu bilden. Die Oberflächenbehandlung
wurde ebenfalls auf die Eingriffsfläche 8 angewendet,
um 60 Mikron Dicke abzutragen, um
dasselbe Niveau wie die Gleitfläche 6 zu erhalten.
Bei der Flächenbehandlung traten keine Probleme wie ein
Festfressen der Diamant-Schleifsteine, Kratzer in der Grundfläche
auf. Nach der Oberflächenbehandlung haben die
Gleitfläche 6 und die Eingriffsfläche 8 eine Rauhigkeit Ra
von 0,5 bzw. 0,3.
Nachfolgend wurde ein Fluorkunststoff
auf den
Öl-Dichtungs-Gleitteil aufgebracht, während der andere Teil der
inneren Oberfläche des Seitengehäuses 1 abgedeckt war. In Fig. 4
ist der Öl-Abdichtungs-Gleitteil durch Linie b und Linie c
begrenzt gezeigt, wo das Öldichtglied des Rotors 4 in Eingriff
mit dem Seitengehäuse 1 gebracht wird. Die Linie a zeigt das
innere Ende eines Bereiches, wo das seitliche Dichtglied
des Rotors in Eingriff mit dem Seitengehäuse 1 gebracht wird.
Bei dem Beschichtungsprozeß wurde der Fluorkunststoff so angewendet,
daß er in Krater, die durch den Flammspritzprozeß
gebildet worden sind, eingetaucht wurde. Überschüssiges
Beschichtungsmaterial wurde von der Oberfläche abgewischt.
Danach wurde das Lösungsmittel des Materials bei 80°C über
20 Stunden verflüchtigt. Das Material wurde bei 160°C für 30
Stunden zur Bildung der Beschichtungslage gebrannt.
Jetzt wird das Ausführungsbeispiel 2 beschrieben. Es ist ein
gegossener Rohling aus einer Aluminiumlegierung für ein Seitengehäuse
mit der im letzten Absatz auf Seite 4 angegebenen
Legierung hergestellt worden, der
auf 525°C aufgeheizt und dort 10 Stunden gehalten, dann
mit Wasser gekühlt und auf 170°C für 9 Stunden gehalten und
nachfolgend mit Luft abgekühlt worden ist. Nachfolgend wurde
der Rohling auf dem Bereich der Gleitfläche 6 abgetragen,
wie es in Fig. 3 mittels eines gestrichelten Teils gezeigt
ist, um eine Aussparung von 200 Mikron Tiefe zu bilden.
Ein Flammspritzprozeß wurde auf den Grundteil angewendet, in
dem dasselbe Material wie in Beispiel 1 verwendet wurde, um
eine flammgespritzte Lage von 250 Mikron Dicke zu formen.
Nachdem der Bereich, in dem die flammgespritzte Lage geformt
worden war, maskiert bzw. abgedeckt worden war, wurde ein
Anodisierungsprozeß auf einen Bereich außerhalb der
Gleitfläche 6, d. h. auf die Eingriffsfläche 8 angewendet, um
eine anodisierte Aluminiumschicht von 150 Mikron zu bilden.
Danach wurden dieselben Prozesse wie im Ausführungsbeispiel
1 angewendet. Bei der Oberflächenbehandlung trat kein Problem
auf, um eine gute Beschaffenheit der Oberfläche ebenso
wie in Beispiel 1 zu erhalten.
Es wird das Ausführungsbeispiel 3 beschrieben. Ein Seitengehäuse
wurde gemäß derselben Weise wie in Beispiel 1 produziert
mit der Ausnahme, daß Al₂O₃ als das Flammspritzmaterial
verwendet wurde. Bei der Oberflächenbehandlung traten
keine Probleme auf.
Es wird das Vergleichsbeispiel 1 beschrieben.
Ein gegossener Rohling aus einer Aluminiumlegierung, wie
er im Ausführungsbeispiel 1 beschrieben worden ist, wurde auf dem Bereich
der Gleitfläche 6 abgetragen,
um eine Aussparung von 200 Mikron Tiefe zu
formen. Dann wurde eine Flammspritzschicht auf dem abgetragenen
Teil gebildet. Danach wurde ein Flächenbehandlungsprozeß
(im Beispiel 1 als Grob- und Feinbehandlung beschrieben)
auf den Seitengehäuse-Rohling angewendet, um eine
flache Oberfläche über die gesamte innere Oberfläche des
Seitengehäuses zu formen. Bei dem Oberflächenbehandlungsvorgang
trat ein Festfreßproblem des Diamant-Schleifsteins
und ein Festfressen des Aluminiumpulvers auf. Weiterhin
wurden viele Kratzer auf der behandelten Oberfläche erzeugt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wurden eine Beschichtungslage
auf der Öldichtungsgleitfläche gebildet.
Es folgt das Vergleichsbeispiel 2.
Ein Seitengehäuse wurde in der gleichen Weise wie beim Vergleichsbeispiel
1 mit der Ausnahme des Materials für den
Flammspritzprozeß hergestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wurde Al₂O₃ anstelle von Cr₃C₂-25NiCr benutzt. Es trat
dasselbe Problem wie beim Vergleichsbeispiel 1 auf.
In bezug auf die Motoren, die durch Verwendung des Seitengehäuses
gemäß dem Beispiel 1, 3 und dem Vergleichsbeispiel 1, 2
hergestellt worden sind, wurde die Menge des Ölverbrauchs
gemessen.
Die Testbedingungen waren folgende:
Motor:
Typ 13B mit Turbovorverdichter, 200 PS
Typ 13B mit Turbovorverdichter, 200 PS
Betriebsbedingungen:
1 Testzyklus umfaßt einen Betrieb mit 1500 UpM, keine Belastung, 20 Sekunden und einen Betrieb bei 7000 UpM, volle Belastung, 1,25 Minuten. Der Zyklus wurde für jeden Motor 6000mal wiederholt.
1 Testzyklus umfaßt einen Betrieb mit 1500 UpM, keine Belastung, 20 Sekunden und einen Betrieb bei 7000 UpM, volle Belastung, 1,25 Minuten. Der Zyklus wurde für jeden Motor 6000mal wiederholt.
Material des Seitendichtgliedes:
Fe-3%C, kalandriertes Material aus gesinterter Legierung.
Fe-3%C, kalandriertes Material aus gesinterter Legierung.
Verhältnis des Schmieröls zwischen einem direkten Öl, welches
der Verbrennungskammer zugeführt wird, und einem getrennten
Öl, welches mit der Ansaugluft vermischt wird:
50 : 50.
50 : 50.
Das Testergebnis ist in Tabelle 1 gezeigt.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung eines Seitengehäuses (1) für
einen Drehkolbenmotor aus einem Aluminiumlegierungsrohling,
auf dessen innere Oberfläche (6, 8) eine
Schicht aus einem harten Material aufgebracht wird, die
nachfolgend geschliffen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß ausschließlich die mit den Öldichtungsgliedern
des Rotors (4) in Reibberührung kommenden Gleitflächen
(6) der inneren Oberfläche mit einer Schicht aus einem harten Material durch Flammspritzen versehen werden und
daß zumindest die außerhalb der Gleitflächen (6) verbleibenden
Teile (8) der inneren Oberfläche spätestens vor dem
Schleifen anodisiert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Oberfläche zuerst
insgesamt (6, 8) anodisiert, dann die anodisierte Schicht
in den Gleitflächen (6) unter Bildung einer Aussparung
abgetragen und dort anschließend die flammgespritzte Schicht
aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an Stelle der Gleitflächen (6) eine Aussparung
in der inneren Oberfläche gebildet, dann die
flammgespritzte Schicht aufgebracht und die innere Oberfläche
außerhalb der Gleitflächen (6) anodisiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparung durch Sandstrahlen
hergestellt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das harte Material ein
Keramikmaterial ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß als Keramikmaterial ein Material verwendet wird,
das auf einer Al₂O₃-, CrC₂-NiCr-, Cr₂O₃- oder WC-Co-Verbindung basiert.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das harte Material Mo ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das harte Material Fe
einschließlich C mit 0,8 Gew.-% ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abschleifen mit
einem Diamant-Schleifstein erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß in den mit den Öldichtungsgliedern
des Rotors (4) in Reibberührung kommenden
Gleitabschnitten (zwischen den Linien b+c in Fig. 4) der
Gleitfläche (6) eine Glättungsschicht aufgebracht wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß Fluorkunststoff für die Bildung der Glättungsschicht
benutzt wird.
Applications Claiming Priority (2)
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Publications (2)
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DE3636853C2 true DE3636853C2 (de) | 1990-04-12 |
Family
ID=26536101
Family Applications (1)
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Also Published As
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