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DE3629372C2 - Palettentransporteinrichtung - Google Patents

Palettentransporteinrichtung

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Publication number
DE3629372C2
DE3629372C2 DE19863629372 DE3629372A DE3629372C2 DE 3629372 C2 DE3629372 C2 DE 3629372C2 DE 19863629372 DE19863629372 DE 19863629372 DE 3629372 A DE3629372 A DE 3629372A DE 3629372 C2 DE3629372 C2 DE 3629372C2
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DE
Germany
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pallet
deflection
transport device
run
skids
Prior art date
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DE19863629372
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Hermann Wirth
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GSA GES fur SONDERMASCHINEN U
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G17/00Conveyors having an endless traction element, e.g. a chain, transmitting movement to a continuous or substantially-continuous load-carrying surface or to a series of individual load-carriers; Endless-chain conveyors in which the chains form the load-carrying surface
    • B65G17/002Conveyors having an endless traction element, e.g. a chain, transmitting movement to a continuous or substantially-continuous load-carrying surface or to a series of individual load-carriers; Endless-chain conveyors in which the chains form the load-carrying surface comprising load carriers resting on the traction element
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    • B65G17/32Individual load-carriers
    • B65G17/34Individual load-carriers having flat surfaces, e.g. platforms, grids, forks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65G2201/00Indexing codes relating to handling devices, e.g. conveyors, characterised by the type of product or load being conveyed or handled
    • B65G2201/02Articles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Palettentransporteinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
Aus der DE-OS 35 39 303 ist eine gattungsgemäße Palet­ tentransporteinrichtung bekannt, bei der insgesamt drei parallel mit Abstand zueinander angeordnete endlose Rol­ lenketten vorgesehen sind. Zur Umlenkung dieser drei Rollenketten weist die bekannte Transporteinrichtung zwei parallel mit Abstand voneinander gelagerte Achsen oder Wellen auf, die für jede der endlosen Ketten ein Umlenk- oder Antriebszahnrad tragen. Die endlosen Ket­ ten sind Dreifachrollenketten und verlaufen zwischen den Umlenkstellen gestreckt horizontal. Zu diesem Zweck sind zwischen den Umlenkstellen für jede Rol­ lenkette Führungsschienen vorgesehen, auf denen jede Rollenkette mit zwei Reihen ihrer Rollen läuft. Die jeweils dritte Reihe von Rollen steht mit Teilen der Palette in Eingriff.
Jede Palette besitzt auf ihrer Rückseite zwei parallel mit Abstand verlaufende Kufen, mit denen sie auf den Rollen der beiden äußeren Rollenketten aufliegt, wenn sich die Palette an der Oberseite der Transporteinrich­ tung, nämlich dem Arbeitstrum bewegt. Die Mitnahmekraft für die Palette wird allein durch die Reibung der Rol­ len auf ihren Achsen erzeugt.
Um die Palette durch den Bogen der Umlenkstelle zu schaf­ fen, sind gegenüber der Rückseite jeder Palette zusätz­ lich Mitnehmerkufen angebracht, die sich in Bewegungs­ richtung erstrecken und mit der mittleren Kette fluch­ ten. Jede der Kufen hat am vorderen und am hinteren Ende jeweils eine muldenförmige Ausnehmung. Diese mul­ denförmigen Ausnehmungen kommen mit den betreffenden Rollen der mittleren Kette in Eingriff, sobald sich eine Palette durch die Umlenkstelle bewegt, weil die Kufen im Bogen, den die Kette beschreibt, eine Sehnen­ stellung einnehmen. Gleichzeitig drückt dabei die Kette gegen die Rückseite der Palette, um die kufen­ förmige Mitnehmereinrichtung mit den Rollen verrastet zu halten.
Die Praxis mit dieser Form von formschlüssiger Mitnahme hat Schwierigkeiten gezeigt, wenn die Palette aus dem Leertrum durch die Umlenkeinrichtung zum Arbeitstrum hin angehoben wird, und zwar unmittelbar bevor der Schwerpunkt der Palette die vertikale Ebene passiert, die durch die Drehachse an der Umlenkstelle geht.
Bei einer anderen Transporteinrichtung nach der DE-OS 27 12 214 werden die Paletten ebenfalls durch Reibschluß mit den Ketten mitgenommen. An den Umlenkstellen sind zusätzliche Zahnräder vorgesehen, die gleichachsig mit den Zahnrädern für die Ketten gelagert sind. Diese Mitnehmerzahnräder weisen tangential zu der Drechachse verlaufende Mitnehmerschlitze auf, die mit Mitnehmern an der Rückseite der Palette in Eingriff kommen.
Bei dieser Art der Mitnahme der Paletten durch die Um­ lenkstelle sind zusätzliche Synchronisiereinrichtungen erforderlich, die sicherstellen, daß die Mitnehmer an den Paletten tatsächlich mit den Schlitzen des Mitneh­ merrades in Eingriff kommen und nicht etwa auf die Bereiche zwischen den Mitnehmerschlitzen auflaufen.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine mit endlosen Fördermitteln arbeitende Palettentrans­ porteinrichtung zu schaffen, die es gestattet, ohne zusätzliche bewegliche Teile an der Palette oder Synchronisiereinrichtungen auszukommen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Paletten­ transporteinrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die formschlüssige Verbindung zwischen der Mitnehmer­ einrichtung und dem Fördermittel erfordert nur ge­ ringe Kräfte, um die Eingriffsstellung beizubehalten, so daß fast kein Verschleiß auftritt. Außerdem sind die hierzu erforderlichen Mittel außerordentlich einfach. Diese Anordnung kann sowohl bei Palettentransportein­ richtungen mit einem umlaufenden endlosen Fördermit­ tel als auch bei Transporteinrichtungen eingesetzt wer­ den, die zwei parallel und im Abstand voneinander umlaufende Fördermittel enthalten. Zweckmäßigerweise ist auch dem zweiten Fördermittel eine Mitnehmereinrichtung zugeordnet, so daß die Kräfte zum Anheben der Palette an der Umlenkstelle gleichmäßig auf beide Fördermittel verteilt werden, damit ein Verkanten der Palette ausgeschlossen ist.
Um die Mitnehmereinrichtung bis zum Verlassen der Um­ lenkstelle mit dem oder den Fördermitteln im form­ schlüssigen Eingriff zu halten, ist im Bereich der Umlenkstelle ein an der Palette und/oder der Mitneh­ mereinrichtung angreifendes Andruckrad vorgesehen.
Bei geringem Palettengewicht ist es ohne weiteres möglich, die zwangsweise Mitnahme der Paletten nur an derjenigen Umlenkstelle vorzusehen, die am Über­ gang von dem Leertrum zu dem Arbeitstrum liegt, d. h. derjenigen Umlenkstelle, die am Anfang des Arbeits­ trums angeordnet ist. An der anderen, endseitig lie­ genden Umlenkstelle können leichte Paletten ohne weiteres frei über die Umlenkstelle ablaufen ge­ lassen werden. Bei größeren Palettengewichten kann es hierbei zu unerwünschten Geräuschen oder auch Ab­ nutzungserscheinungen kommen, was sich dadurch ver­ meiden läßt, daß auch an der endseitigen Umlenkstelle eine Zwangsmitnahme für die Paletten vorgesehen wird. Zu diesem Zweck können auch hier Andruckräder vor­ gesehen sein, durch die die Mitnehmereinrichtung im Sinne eines in Eingriffkommens mit dem Fördermittel in Richtung auf die Fördermittel zu bewegbar ist. Auf diese Weise läßt sich die formschlüssige Verbindung zwischen der Palette und den Fördermitteln erreichen, noch bevor der Schwerpunkt der Palette über die Achse der Umlenkstelle hinaus gelangt.
Eine konstruktiv sehr einfache Mitnehmereinrichtung besteht in wenigstens einer in Bewegungsrichtung verlaufenden Gleitkufe, die sich in der Rückseite des Fördermittels gegenüber befindet und auf der Rückseite des Fördermittels gleitfähig ist, wobei die Mitnehmereinrichtung außerdem zumindest ein Mit­ nehmerglied aufweist. Das Mitnehmerglied ist bevor­ zugt von einer hakenförmigen Anordnung gebildet, die bei auf dem Leertrum befindlicher Palette von den Erhöhungen des Fördermittels frei ist und im Bereich der Umlenkstelle oder -stellen mit den Erhöhungen in Eingriff kommt.
Bewegliche Teile hierfür werden vermieden, wenn die hakenförmige Anordnung von einer Ausnehmung in der Gleitkufe gebildet ist, die in Transportrichtung der Palette am vorderen Ende der Gleitkufe ausgebildet ist. Auf diese Weise wird sehr einfach sichergestellt, daß die hakenförmige Ausnehmung, die das Mitnehmer­ glied bildet, von den Erhöhungen an der Rückseite des Fördermittels frei ist, wenn sich die Gleitkufe relativ zu einem im wesentlichen gestreckten Abschnitt des Fördermittels bewegt. Dagegen stellt sich praktisch selbsttätig der formschlüssige Eingriff zwischen der Ausnehmung in der Kufe und dem Fördermittel her, wenn das Fördermittel in einem Bogen geführt wird, der sich auf die Kufe zu bewegt. Hierzu gleichwertig ist eine lediglich am hinteren Ende der Gleitkufe vorgesehene Ausnehmung.
Eine bessere Kraftverteilung läßt sich erreichen, wenn die Gleitkufe zwei Ausnehmungen enthält, von der die eine am vorderen und die andere am rückwärtigen Ende liegt, wobei der Abstand zwischen den Ausnehmungen dem Abstand von Erhöhungen an der Rückseite des För­ dermittels beim Durchlaufen der Umlenkstelle ent­ spricht.
Günstige Verhältnisse ergeben sich hierbei, wenn die Länge der Gleitkufe, gemessen als Abstand zwischen den Ausnehmungen oder, falls nur eine Ausnehmung vorhanden ist, zwischen der Mitte dieser Ausnehmung und dem anderen Ende der Gleitkufe zwischen dem 1,2-fachen und dem 1,8-fachen, vorzugsweise das etwa 1,5-fache des Umlenkradius an der Umlenkstelle be­ trägt.
Um die Wirksamkeit der Mitnehmereinrichtung nicht zu beeinträchtigen und um Verklemmungen im Bereich der Umlenkstelle zu vermeiden, steht die Mitnehmerein­ richtung bei auf dem Arbeitstrum aufliegender Palet­ te im Abstand von der Rückseite des Fördermittels.
Der Aufbau wird räumlich gedrängter, wenn die Gleit­ kufe auf den Erhöhungen an der Rückseite des Arbeits­ mittels entlangläuft. Die Erhöhungen können, um die Reibkräfte beim Anhalten der Paletten gering zu halten, von einer Vielzahl von an dem Fördermittel drehbar gelagerten Rollen gebildet sein, die um eine zu der Bewegungsrichtung des Fördermittels recht­ winkligen Achse drehbar sind.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Ge­ genstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Palettentransporteinrichtung in einer schematisierten Seitenansicht,
Fig. 2 eine der Paletten der Palettentransportein­ richtung nach Fig. 1 in einer perspektivi­ schen Darstellung, mit teilweise abgebroche­ ner Auflagefläche,
Fig. 3 die Palettentransporteinrichtung nach Fig. 1, geschnitten entlang der Linie III-III in einer Draufsicht,
Fig. 4 die linksseitige Umlenkstelle der Paletten­ transporteinrichtung nach Fig. 1, in einem Längsschnitt entlang der Linie IV-IV nach Fig. 5 unter Veranschaulichung der Eingriffs­ verhältnisse mit einer durch die Umlenkstel­ le laufenden Palette,
Fig. 5 die linksseitige Umlenkstelle der Paletten­ transporteinrichtung nach Fig. 1, in einer Ansicht entsprechend der Linie V-V aus Fig. 1 und gegenüber der Fig. 4 veränderter Palettenstellung,
Fig. 6 die rechtsseitige Umlenkstelle der Paletten­ transporteinrichtung nach Fig. 1, geschnitten entlang der Linie VI-VI in einer Draufsicht und
Fig. 7 die rechtsseitige Umlenkstelle der Paletten­ transporteinrichtung nach Fig. 6, geschnitten entlang der Linie VII-VII unter Veranschau­ lichung einer einlaufenden Palette.
Fig. 1 zeigt eine auf einem Boden 1 mittels Pfeilern 2 aufgeständerte Palettentransporteinrichtung 3, die ein Gestell oder einen Rahmen 4 mit endseitigen Umlenkstellen 5 und 6 aufweist. In dem Gestell 4 laufen um die Umlenkstellen 5 und 6 parallel und mit Abstand zueinander zwei endlose Fördermittel 7, 8 (siehe Fig. 5), die als Rollengliederketten ausgebildet sind. Die Fördermittel 7 und 8 werden durch eine elektrische Antriebseinrichtung 9 an der Umlenkstel­ le 6 ständig in synchroner Bewegung gehalten und be­ wegen sich an der Oberseite der Palettentransport­ einrichtung 3 in Richtung eines Pfeiles 11 und an der Unterseite in der entgegengesetzten Richtung entsprechend einem Pfeil 12. Die Fördermittel 7, 8 bilden auf der Oberseite der Palettentransportein­ richtung 3 zwischen den Umlenkstellen 5 und 6 den Arbeitstrum, durch den Paletten 13 von der Umlenk­ stelle 5 zu der Umlenkstelle 6 transportiert wer­ den, während der an der Unterseite laufende Abschnitt der Fördermittel 7, 8 den Leertrum darstellt, der die Paletten 13 zu der Umlenkstelle 5, d. h. an den Anfang des Arbeitstrums zurückschafft.
Wie die Fig. 3, 5 und 6 erkennen lassen, sind es Dreifachrollengliederketten, die die Fördermittel 7 und 8 bilden, und zwar sind auf jeweils zueinander parallelen und rechtwinklig zur Transportrichtung verlaufenden Achsen 14 drei Rollen 15, 16 und 17 drehbar gelagert, wobei die Rollen 15 und 17 den gleichen Durchmesser haben, während der Durchmesser der zwischen den Rollen 15 und 17 befindlichen mitt­ leren Rolle 16 nennenswert größer ist, damit die Rolle 16 mit ihrem Außenumfang über Kettenglieder 18 übersteht, durch die die einzelnen Achsen 14 in Längsrichtung der Rollengliederkette miteinander gelenkig verbunden sind (in den eine Seitenansicht darstellenden Fig. 4 und 7 sind die zu der Mitte der Palettentransporteinrichtung 3 gelegenen Kettenglieder aus Darstellungs- und Übersichtlichkeitsgründen weg­ gelassen, ebenso wie auch die Achsen 14 nicht mitge­ zeichnet sind).
Das Gestell 4 enthält zwei parallel und mit Abstand voneinander verlaufende Flansche 19, die an einzelnen in Bewegungsrichtung der Fördermittel 7, 8 gelege­ nen Stellen durch im Abstand voneinander angeordnete und zueinander parallel verlaufende Stege 21 gegen­ einander ausgesteift sind. Die Stege 21 verlaufen horizontal und erstrecken sich zwischen dem Arbeits- und Leertrum jedes Fördermittels 7, 8 etwa in der Mitte. Mit den Flanschen 19 sind die Stege 21 durch Schrauben oder Verschweißungen verbunden.
Die Flansche 19 erstrecken sich außerhalb der beiden Fördermittel 7 und 8 und weisen oberhalb der An­ bringungsstelle des Steges 21 nach innen ragende Vorsprünge oder Leisten 22 auf, die sich nahezu über die gesamte Länge der beiden Flansche 19 von der Um­ lenkstelle 5 bis zu der Umlenkstelle 6 erstrecken und von den Flanschen 19 aufeinander zu nach innen ragen. In der Oberseite der Vorsprünge 22 sind parallel und mit Abstand voneinander verlaufende Nuten 23 und 24 eingeformt, in die im Querschnitt quadratische Schienen 25, 26 aus einem verschleiß­ festen Material eingelassen sind. Die Oberseiten der Schienen 25 und 26 in beiden Flanschen 19 liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden Laufflächen für die darüberlaufenden seitlichen Rollen 15 und 17 der Fördermittel 7 und 8. Zwischen den Schienen 25 und 26 enthält die Leiste 23 eine weitere Nut 27, die sich ebenfalls parallel zur Bewegungsrichtung der Fördermittel 7, 8 erstreckt und durch die berührungs­ frei die mittleren großen Rollen 16 hindurchbewegt werden, wenn das Fördermittel 7 bzw. 8 auf den Schienen 25 und 26 entlangläuft. Es ergibt sich auf diese Weise für beide Fördermittel 7 und 8 eine durchgehende geradlinige und horizontal verlaufende Unterstützungs­ fläche, die von der Umlenkstelle 5 bis zu der Umlenk­ stelle 6 reicht. An den Umlenkstellen 5, 6 selbst erfolgt die Unterstützung der Fördermittel 7, 8, wie weiter unten erläutert wird, mittels Rädern.
Auch unterhalb des Steges 21 ist an den Flanschen 19 eine nach innen vorspringende Leiste 28 angeformt, die ebenfalls von einer Umlenkstelle 5, 6 bis zu der anderen Umlenkstelle 5, 6 reicht. Die Leisten 28 der Flansche 19 springen jedoch nicht so weit aufeinander zu wie die Leisten 22.
In dem nach innen vorstehenden Abschnitt der Leiste 28 ist eine nach oben offene Nut 29 ausgebildet, in die eine im Querschnitt etwa quadratische Schiene aus verschleißfestem Material 31 eingelassen ist. Die Lauffläche der Schiene 31 weist nach oben und auf ihr laufen die Rollen 16 der Fördermittel 7 und 8, und zwar zwischen den Umlenkstellen 5 und 6 dort, wo die Fördermittel 7 und 8 den Leertrum dar­ stellen. Da beide Schienen 31 der beiden Flansche 19 auf gleicher Höhe sind, ergibt sich auch für den Leertrum der Fördermittel 7 und 8 eine horizontale geradlinige Unterstützungsfläche, die sich zwischen den Umlenkstellen 5 und 6 erstreckt.
Um ein Abkippen der Glieder des Leertrums zu vermei­ den, sind in den Flanschen 19 oberhalb der Leisten 28 durchgehende Nuten 32 ausgebildet, die aufeinander ausgerichtet sind und sich in Richtung aufeinander zu öffnen. In den Nuten 32 sitzen im Querschnitt U-förmi­ ge Schienen 33 aus ebenfalls verschleißfestem Ma­ terial, bei denen eine obenliegende plane Fläche 34 die Lauffläche für die am weitesten außenliegenden Rollen 15 bildet. Die Lauffläche 34 ist bei jedem Flansch 19 gegenüber der Lauffläche der Schiene 31 entsprechend dem Abstand der Rollen 15 von den Rollen 16 seitlich versetzt und so weit darüber angeordnet, daß die Achsen 14 horizontal verlaufen, wenn die Fördermittel 7 und 8 mit den großen Rollen 16 einerseits auf der Schiene 31 und mit den kleinen Rollen 15 andererseits auf der Lauffläche 34, die nach unten weist, aufliegen. Auf diese Weise wird ein Verkanten der Fördermittel 7 und 8 vermieden, wenn auf die kleinen Rollen 17 im Bereich des Leer­ trums eine nach unten gerichtete Kraft einwirkt, die bestrebt ist, die Achsen 14 der Fördermittel 7 und 8 um die Schiene 31 zu kippen.
Damit die Glieder 18 ungehindert durch die U-förmige Schiene 33 hindurchlaufen können, sind in dieser entsprechende Nuten 35 und 36 ausgebildet.
An der Umlenkstelle 5, die am linksseitigen Ende, be­ zogen auf Fig. 1, der parallel und im Abstand zueinan­ der verlaufenden Flansche 19 liegt, ist in den Flan­ schen 19 eine sich zwischen diesen erstreckende Achse 37 drehbar gelagert. Die Achse 37 verläuft horizontal und in der Mitte zwischen dem Arbeits- und dem Leertrum, d. h. unter Berücksichtigung des Durchmesserunterschiedes zwischen den Rollen 15 und 16 zwischen den Schienen 25, 26 einerseits und den Schienen 31 andererseits.
Auf der Achse 37 sitzen drehfest und koaxial zueinan­ der zwei Kettenräder 38 und 39, die mit ihren Zähnen zwischen die außenliegenden Rollen 15 der Fördermittel 7 und 8 eingreifen. Aufgrund der An­ ordnung der Achse 37 relativ zu den Schienen 25, 26 und 31 laufen die Fördermittel 7 und 8 tangential in die Kettenräder 38 und 39 ein bzw. tangential aus, wobei die Tangente horizontal liegt.
Beim Umlauf um die Kettenräder 38 und 39 liegen die beiden Fördermittel 7 und 8 mit ihren Rollen 16 zu­ dem auf zylindrischen Rädern 41 und 42 auf, die zu den Kettenrädern 38 und 39 koaxial an diesen befestigt sind. Noch weiter innen sind an den Rädern 41 und 42 auf der Achse 37 zwei Räder 43, 44 befestigt, deren Funktion und Durchmesser weiter unten erläutert ist.
Die Umlenkstelle 6 am rechtsseitigen Ende der Flan­ sche 19 ist, wie Fig. 6 zeigt, ähnlich ausgebildet, denn auch hier ist in den Flanschen 19 eine Welle 45 um eine horizontale Achse drehbar gelagert, die von dem Antrieb 9 in Umdrehungen zu versetzen ist. Die Welle 45 trägt drehfest zwei Kettenzahnräder 46, von denen aus Darstellungsgründen in Fig. 6 ledig­ lich eines erkennbar ist. Die Kettenzahnräder 46 haben denselben Durchmesser wie die Kettenräder 39 und 38 und auf ihnen laufen die Fördermittel 7 und 8 mit den außenliegenden kleinen Rollen 15. An die Kettenzahnräder 46 schließt sich nach innen ein Rad 47 an, auf dessen zylindrischer Außenumfangs­ fläche, wie bei der Umlenkstelle 5, die großen Rollen 16 beim Durchlauf der Fördermittel 7, 8 durch die Umlenkstelle 6 aufliegen.
Schließlich sitzen drehfest auf der Welle 45 noch zwei zylindrische, zur äußeren Stirnseite hin leicht ange­ faste Räder oder Scheiben 48, die, wie aus der späte­ ren Funktionsbeschreibung noch ersichtlich ist, mit den Paletten 13 an deren Unterseite in Eingriff kom­ men.
Fig. 2 zeigt eine der Paletten 13 in einer perspekti­ vischen Darstellung. Hiernach enthält die Palette 13 eine im wesentlichen plane und die Auflagefläche für ein zu transportierendes Werkstück bildende rechteckige Platte 49, die an ihrer Unterseite 51 zumindest an den beiden seitlichen Rändern 52 und 53 ebenfalls plan ist. Diese beiden planen Bereiche 52 und 53 liegen in der gleichen Ebene und erstrecken sich in Längsrichtung, bezogen auf die Transportrich­ tung der Palette 13. Mit diesen planen Bereichen 52, 53 liegt die Palette 13, wie die übrigen Figuren er­ kennen lassen, im Bereich des Arbeitstrums auf den großen Rollen 16 der Fördermittel 7 und 8 auf. Zwi­ schen den beiden Auflageflächen 52 und 53 befindet sich an der Unterseite 51 eine Mitnehmereinrichtung 54, die beim Transport der Paletten 13 durch Umlenk­ stellen 5 und 6 und beim Transport der Paletten 13 auf dem Leertrum wirksam ist. Die Mitnehmereinrich­ tung 54 enthält zwei an der Unterseite 51 angebrachte Ausleger 55 und 56 (siehe Fig. 5), die, wie die Figuren zeigen, seitlich zu der Außenseite der Palet­ te 13 abgebogen sind. An ihren freien Enden sind zwei längliche, gerade Gleitkufen 57 und 58 befestigt, deren Gleitflächen 59 und 61 den planen Auflage­ flächen 52 und 53 zugekehrt sind; zu diesen verlau­ fen sie parallel und im Abstand. Die Gleitkufen 57 und 58 laufen längs dem Arbeitstrum zwischen den Stegen 21 und den Leisten 22.
Die Lage der Gleitkufen 57 und 58 ist derart gewählt, daß die Gleit- oder Auflageflächen 59, 61 den innen­ liegenden kleinen Rollen 17 gegenüberstehend verlau­ fen, und zwar in Richtung parallel zu der Bewegungs­ richtung des jeweiligen Fördermittels 7 oder 8. In der Nähe der Enden der Gleitkufen sind, wie Fig. 2 zeigt, teilkreisförmige Ausnehmungen 62 von der Auflagefläche 59 bzw. 61 her eingearbeitet, die sich deswegen in Richtung auf die Unterseite 51 der Palette 13 öffnen.
Der Abstand, den die Ausnehmungen 62 längs der zuge­ hörigen Gleitkufe 57 bzw. 58 voneinander haben, ebenso die Höhenerstreckung der Gleitkufen 57, 58, gemessen in Richtung senkrecht zu der Unterseite 51, sowie der Abstand, den die Gleitflächen 59 und 61 von den gegenüber verlaufenden Auflageflächen 52 und 53 auf­ weisen, ergeben sich aus der nachfolgenden Funktions­ beschreibung.
Es sei angenommen, daß die Palettenfördereinrichtung 3 wenigstens mit einer Palette 13 bestückt ist. So­ bald die Antriebseinrichtung 9 in Gang gesetzt wird, beginnen die mit der Antriebseinrichtung 9 drehfest gekuppelten Kettenzahnräder 46 der Umlenkstelle 6 zu laufen und setzen damit über das formschlüssige Eingreifen zwischen die außenliegenden kleinen Rol­ len 15 der Fördermittel 7 und 8 diese in Gang.
Wenn auf die Palette 13 keine Haltekraft einwirkt, genügt die Lagerreibung, die die großen Rollen 16 auf ihren Achsen 14 haben, um die Palette 13 mit den umlaufenden Fördermitteln 7 und 8 zunächst längs des Arbeitstrums von der Umlenkstelle 5 in Richtung auf die Umlenkstelle 6 mitlaufen zu lassen.
An nicht dargestellten Arbeitsstationen kann die Palette 13 jederzeit angehalten werden, während die Fördermittel 7 und 8 unter der gestoppten Palette 13 hindurchlaufen, die von der Antriebseinrichtung 9 ständig in einer gleichförmigen Bewegung, d. h. mit konstanter Bahngeschwindigkeit angetrieben sind. Bei gestoppter Palette 13 rollen die großen Rollen 16, auf denen die Palette 13 mit den Auflageflächen 52 und 53 aufliegen, ab, wobei nur geringe Mitnahme­ kräfte auf die Palette 13 ausgeübt werden.
Andererseits laufen die Fördermittel 7 und 8 mit ihren kleinen Rollen 15 und 16 über die Schienen 25 und 26, so daß die Palette 13 auf ihrem gesamten Weg von der Umlenkstelle 5 bis zu der Umlenkstelle 6 auf einer exakten gleichbleibenden Höhe geführt wird.
Wenn die Arbeit in der jeweiligen Arbeitsstation er­ ledigt ist, gibt der dort vorgesehene Anhaltemechanis­ mus die Palette 13 frei, die daraufhin von den Förder­ mitteln 7 und 8 wieder weiter in Richtung auf die Umlenkstelle 6 mitgenommen wird. Sobald die Palet­ te 13 dort eintrifft, stößt sie mit ihrer Unter­ seite 51 bzw. einer daran befestigten Platte 64 an die Umfangsfläche der großen Scheiben 48 an, die synchron mit den Kettenzahnrädern 46 umlaufen. Der Durchmesser der zylindrischen Scheiben 48 ist so bemessen, daß hierdurch die Palette 13, wie in Fig. 7 gezeigt, allmählich angehoben wird, wodurch sich die Gleitkufen 57 und 58 mit ihren nach oben weisen­ den Gleitflächen 59 und 61 der Unterseite der innen­ laufenden kleinen Rollen 17 nähern. Die kleinen Rol­ len 17 sind deswegen im Bereich der Umlenkstelle 6 nicht mehr unterstützt.
Da die Fördermittel 7 und 8 an der Umlenkstelle 6 in einem Halbkreis um die Kettenzahnräder 46 herum­ laufen, beginnt bei weiterem Vorschieben der Palet­ te 13 infolge der Wirkung der Scheiben 48 und der synchron damit laufenden Fördermittel 7 und 8 die Gleitkufe 57 und 58 auf jeder Seite der Palette 13 eine Sehnenstellung ein­ zunehmen. Dabei rasten die inneren kleinen Rollen 17 in die teilkreisförmigen Ausnehmungen 62 ein, womit eine formschlüssige Verbindung zwischen den Fördermitteln 7 und 8 und den Paletten 13 über de­ ren Gleitkufen 57 und 58 der Mitnehmereinrichtung 54 zustandekommt. Damit sich die Palette 13 nicht aus dieser formschlüssigen Eingriffsstellung lösen kann, sind die Scheiben 48 vorgesehen, deren Radius gleich dem kürzesten Abstand der Unterseite 51 der Palette 13 bzw. der Platte 64 von der Achse der Welle 45 ist, wenn die Gleitkufen 57 und 58 vollständig in den Halb­ kreisbogen eingelaufen sind, wobei sowohl die in Bewegungsrichtung vordere als auch die hintere teil­ kreisförmige Ausnehmung 62 formschlüssig mit einer jeweils gegenüberstehenden kleinen Rolle 17 in Eingriff gekommen ist. Der Abstand der beiden teil­ kreisförmigen Ausnehmungen 62 jeweils einer der Gleitkufen 57, 58 ist so gewählt, daß er dem Abstand von kleinen Rollen 17 entspricht, die diesen Ausneh­ mungen 62 gegenüberstehen.
Mit zunehmendem Durchlauf durch die Umlenkstelle 6 beginnt das Gewicht der Palette 13 in der Weise wirksam zu werden, daß die Palette 13 beginnt, von den Gleitkufen 57 und 58 gehalten, nach unten zu hängen, bis sie schließlich aus der Umlenkstelle 6 herausge­ laufen ist, womit sie dann vollends, wie Fig. 5 zeigt, mit den Gleitkufen 57 und 58 auf den kleinen Rollen 17 jetzt des Leertrums aufliegt.
Wie die Erläuterung des Durchlaufs der Palette 13 durch die Umlenkstelle 6 zeigt, muß der Abstand zwischen den Gleitkufen 57 und 58 und der Unterseite 51 der Palette 13 so bemessen sein, daß, wenn sich die Gleitkufen 57 und 58 längs einer Sehne der Kettenzahnräder 46 erstrecken, die Unterseite 51 nicht an den großen Rollen 16 an­ stößt. Der dabei entstehende Abstand ist so groß, daß, wie Fig. 3 zeigt, die Gleitkufen 57 und 58 ohne wei­ teres unterhalb der nach innen vorspringenden Leisten 22 laufen können.
Im Bereich des Leertrums werden die Paletten 13, die mit den Fördermitteln 7 und 8 jetzt über die Gleitkufen 57 und 58 gekuppelt sind, von den kleinen Rollen 17 reibschlüssig mitgenommen. Die Mitnahmekraft ent­ spricht dabei dem Moment, das notwendig ist, um die kleinen Rollen 17 auf der zugehörigen Achse 14 sich drehen zu lassen. Ist die an den Paletten 13 angrei­ fende Kraft kleiner, so wird die Palette 13 mitgenommen, ist sie größer, bleibt die Palette 13 stehen.
Es ist deswegen im Bereich des Leertrums jederzeit möglich, die Paletten 13 durch einfache Anschläge anhalten zu lassen, während nach wie vor die endlosen Fördermittel 7 und 8 durchlaufen.
Wenn keine Stoppmittel eingelegt sind, läuft die Palet­ te 13 von der Umlenkstelle 6 über das Leertrum zu der Umlenkstelle 5, bis schließlich die Gleitkufen 57 und 58 in den an dem Kettenrad 38 bzw. 39 nach oben auf­ steigenden Teil der Fördermittel 7 und 8 einlaufen. Mit weiterem Vorbewegen beginnen auch hier die Gleitkufen 57 und 58 eine Sehnenstellung einzunehmen, die der Sehnenstellung an der Umlenkstelle 6 entspricht und die in Fig. 4 gezeigt ist. Da der Durchmesser des Kettenrades 38 bzw. 39 gleich dem Durchmesser der Kettenräder 46 ist, ergeben sich an der Umlenkstelle 5 zwischen den Gleitkufen 57 und 58 einerseits und den Fördermitteln 7 und 8 die gleichen Eingriffsverhält­ nisse wie an der Umlenkstelle 6. Es entsteht auch hier ein formschlüssiger Eingriff zwischen den Aus­ nehmungen 62 und gegenüberliegenden kleinen Rollen 17. Damit diese Eingriffsstellung nach Fig. 4 beibe­ halten bleibt, auch dann, wenn das Eigengewicht der Palette 13 im Sinne eines Freikommens aus der Ein­ griffsstellung wirksam wird, sind die im Durchmes­ ser kleineren Räder 43 und 44 vorgesehen, die an der Unter- oder Rückseite der Gleitkufen 57 bzw. 58 an­ greifen und in ihrem Radius so bemessen sind, daß er bei gegebener Länge der Gleitkufe 57, 58 und gegebenem Bahnradius der Fördermittel 7 und 8 an der Umlenk­ stelle 5 gleich dem Abstand der Rückseite der ent­ sprechenden Gleitkufe 57, 58 von der geometrischen Dreh­ achse der Achse 37 ist. Die Rückseite 51 der Palet­ te 13 wird, wie Fig. 4 zeigt und auch im Zusammen­ hang mit Fig. 7 erläutert wurde, von den großen Rollen 16 abgehoben gehalten, da der Abstand der Gleitkufen 57, 58 von der Rückseite 51 entsprechend groß gewählt ist.
Sobald die Palette 13 genügend weit durch die Umlenk­ stelle 5 gelaufen ist, beginnt sich zunächst die in Bewegungsrichtung vorne liegende Ausnehmung 62 von der entsprechenden Rolle 17 zu lösen, weil die Pa­ lette 13 über das Rad 43 entsprechend gering­ fügig nach ungen kippen kann, bis die Auflagefläche 52, 53 mit einer der entsprechenden großen Rollen 17 in Berührung kommt. Schließlich läuft auch die Hinterseite der Gleitkufe 57, 58 von den Rädern 43 und 44 ab und die Palette 13 liegt wieder voll mit ihren Auflageflächen 52, 53 auf den großen Rollen 16 auf.
Infolge dieser Anordnung besteht zwischen der Palette 13 und den Fördermitteln 7, 8 im Bereich zwischen den beiden Umlenkstellen 5 und 6 sowohl auf dem Arbeits­ trum als auch auf dem Leertrum eine Reibverbindung, während zum Durchlaufen der beiden Umlenkstellen 5 und 6 ein formschlüssiger Eingriff zwischen der Mitnehmereinrichtung 54 und den Fördermitteln 7, 8 zustandekommt, der sich selbsttätig nach dem Durch­ laufen der Umlenkstelle 5, 6 wieder löst. Dabei wir­ ken die Räder 43 und 44 bzw. die Scheiben 48 als Andruckmittel, die dafür sorgen, daß der formschlüs­ sige Eingriff auch erhalten bleibt, wenn das Gewicht der Palette 13 bestrebt ist, die formschlüssige Ein­ griffsverbindung zu trennen oder zu verhindern. Grundsätzlich ist es auch denkbar, den formschlüssi­ gen Eingriff an der Umlenkstelle 6 durch Scheiben ähnlich den Scheiben 43 und 44 zu erzeugen. Aller­ dings müßte hierbei die Palette 13 verhältnismäßig steil angehoben werden, was wegen des geringen Mitnahmemomentes durch die frei drehbaren Rollen 16 zu Schwierigkeiten führen könnte. Die im Durchmesser wesentlich größeren Scheiben 48 sorgen dafür, daß die Palette 13 nicht so steil angehoben zu werden braucht, womit kleinere Vorschubkräft ausreichen, die von den Rollen 16 ohne weiteres auf die Palette 13 übertragen werden können.
Die Anfasung der Scheiben 48 wirkt mit den Auslegern 55 und 56 zusammen und sorgt für ein zwangsweises Zentrieren der Palette 13 beim Einlauf in die Um­ lenkstelle 6.
Eine günstige Länge für die Gleitkufen 57 und 58 und damit für den Abstand der teilkreisförmigen Ausnehmung 62 liegt etwa bei dem 1,5-fachen des Radius der Ketten­ räder 38, 39 und 46, wobei, wie die Figuren erken­ nen lassen, die teilkreisförmigen Ausnehmunge 62 mög­ lichst dicht an den Enden der Gleitkufen 57 und 58 ausge­ bildet sein sollen, damit die Kufen nicht mit den darüber hinausragenden Teilen an benachbarte Rollen 17 anstoßen. Es ist günstig, wenn die Eingriffsver­ hältnisse, etwa wie in Fig. 4 gezeigt, aussehen.
Die in Bewegungsrichtung hinten liegende Ausnehmung 62 in jeder der Gleitkufen 57, 58 begünstigt einen schnel­ len formschlüssigen Eingriff mit den Fördermitteln 7 und 8, wenn an der Umlenkstelle 6, an der die Pa­ lette 13 in Richtung der Wirkung des Gewichtes umge­ lenkt wird, der Schwerpunkt der Palette 13 über die Achse der Welle 45 hinausbewegt wird und die Palette 13, die von den Scheiben 48 unterstützt wird, nach vorne überzukippen beginnt. Bei diesem Vorgang ver­ hakt sich sogleich die hintere teilkreisförmige Aus­ nehmung 62 in der nächsten vorbeilaufenden kleinen Rolle 17 und verhindert, daß die Palette 13 erst ein weiteres Stück frei durchfällt, ehe die als Sehne in dem von den Fördermitteln 7 und 8 gebildeten Halb­ kreis verlaufende Gleitkufe 57, 58 den formschlüssigen Eingriff herstellt.

Claims (12)

1. Palettentransporteinrichtung mit wenigstens einem endlosen, entlang einer geschlossenen Bahn umlaufen­ den und angetriebenen Fördermittel (7, 8), das an zwei Umlenkstellen (5, 6) über Umlenkmittel in Gestalt von Rädern (Kettenräder 38, 39, Scheibe 48) um horizontale Achsen umgelenkt ist und dessen in regelmäßigen Abständen Erhöhungen (Rollen 17) aufweisende Rückseite dem Inneren der Bahn zugewandt ist, wobei der oben laufende Teil des Fördermittels (7, 8) der Arbeits­ trum und der unten laufende Teil der Leertrum ist, während die Umlenkstellen (5, 6) am Anfang und am Ende des Arbeitstrums liegen, sowie mit Paletten (13), die dem Fördermittel (7, 8) ständig dieselbe Seite (51) zukehren und mit dem Arbeitstrum ledig­ lich reibschlüssig gekuppelt sind, und mit an jeder Palette (13) vorgesehenen Mitnehmereinrichtungen (54), mittels derer die Paletten (13) entlang dem Leertrum zu dem Anfang des Arbeitstrums zurückführbar sind und die mit dem Leertrum im Bereich zwischen den Umlenkstellen (5, 6) reibschlüssig gekuppelt sind, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Umlenk­ stelle (5) an der Palette (13) und/oder den Mitneh­ mereinrichtungen (54) angreifende Andruckräder (Räder 43, 44, Scheibe 48) vorgesehen sind, die zu den Rädern (Kettenräder 38, 39, Scheibe 48) der Umlenkmittel koaxial sind und daß die An­ druckräder (Räder 43, 44, Scheibe 48) beim Durchlaufen der Palet­ te (13) durch die Umlenkstelle (5, 6) mit der Palet­ te (13) unmittelbar und/oder der Mitnehmereinrich­ tung (54) in Eingriff stehen, derart, daß die Mit­ nehmereinrichtung (54) bis zum Verlassen der Umlenk­ stelle (5) mit dem Fördermittel (7, 8) in Eingriff gehalten ist.
2. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß zwei parallel und mit Abstand voneinander laufende Fördermittel (7, 8) vorhanden sind und die Mitnehmereinrichtung (54) im Bereich des Leertrums und der Umlenkstellen (5, 6) mit beiden Fördermitteln (7, 8) zusammen­ wirken.
3. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mit­ nehmereinrichtung (54) auch an der an dem Ende des Arbeitstrums liegenden Umlenkstelle (6) mit dem Fördermittel (7, 8) formschlüssig gekuppelt ist.
4. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 3, da­ durch gekennzeichnet, daß im Bereich der am Ende des Arbeitstrums liegenden Umlenkstelle (6) wei­ tere an der Palette (13) und/oder der Mitnehmer­ einrichtung (54) angreifende Andruckmittel (Scheibe 48) vorgesehen sind, durch die die Mitnehmereinrich­ tung (54) im Sinne eines Ineingriffkommens mit dem Fördermittel (7, 8) in Richtung auf das Förder­ mittel (7, 8) zu bewegbar ist.
5. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer­ einrichtung (54) wenigstens eine parallel zu der Transportrichtung der Palette (13) verlaufende Gleit­ kufe (57, 58), die sich der Rückseite des Förder­ mittels (7, 8) gegenüber befindet und auf der Rückseite des Fördermittels (7, 8) gleitfähig ist, sowie zumindest ein Mitnehmerglied (Ausnehmung 62) aufweist.
6. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 5, da­ durch gekennzeichnet, daß das Mitnehmerglied von einer hakenförmigen Anordnung (Ausnehmung 62) gebildet ist, die bei auf dem Leertrum befindlicher Palet­ te (13) von den Erhöhungen (Rollen 17) frei ist und im Bereich der Umlenkstelle oder Umlenkstellen (5, 6) mit den Erhöhungen (Rollen 17) formschlüssig in Eingriff kommt.
7. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die hakenförmige An­ ordnung von einer Ausnehmung (62) in der oder den Gleitkufen (57, 58) gebildet ist, die in Transportrichtung der Palette (13) an dem vorde­ ren oder hinteren Ende der Gleitkufe oder Gleit­ kufen (57, 58) ausgebildet ist bzw. sind.
8. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die hakenförmige An­ ordnung von zwei Ausnehmungen (62) in der oder den Gleitkufen (57, 58) gebildet ist, die in Transportrichtung der Palette (13) an dem vorderen und dem hinteren Ende der Gleitkufe bzw. Gleitku­ fen (57, 58) ausgebildet sind.
9. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Länge der Gleitkufe bzw. Gleitkufen (57, 58), gemessen ab der Mitte der hakenförmigen Anordnung (Ausnehmung 62) zwischen dem 1,2- und dem 1,8-fachen, vorzugsweise das 1,5- fache, des Umlenkradius an der Umlenkstelle (5, 6) beträgt.
10. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmerein­ richtung (54) bei auf dem Arbeitstrum aufliegen­ der Palette (13) im Abstand von dessen Rückseite steht.
11. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitkufe bzw. Gleitkufen (57, 58) auf den Erhöhungen (Rollen 17) läuft bzw. laufen.
12. Palettentransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhungen von einer Vielzahl von an den Fördermitteln (7, 8) drehbar gelagerten Rollen (17) gebildet sind, die um eine zu der Bewegungsrichtung des Fördermittels (7, 8) rechtwinkligen Achse (14) drehbar sind.
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