DE3626314C2 - Vorrichtung zum Trennen von Suspensionen - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen von SuspensionenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung
zum Trennen von Suspensionen gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Eine derartige Vorrichtung
ist beispielsweise aus der DE 26 03 610 A1 bekannt.
Bei derartigen Trommelzentrifugen zum Trennen von Suspensionen
ist es bekannt (DE 26 03 610 A1), eine Ringkammer
seitlich am Trommelboden anzuordnen, welche mit einem
seitlichen Filtermittel in Verbindung steht. Alter
nativ hierzu kann die Ringkammer auch mit dem Filter
mittel des Trommelmantels in Verbindung stehen
(US 17 61 593). In jedem Falle wird die seitliche
Ringkammer durch ein achsparallel zur Trommelachse
schwenkbar gelagertes Schälrohr entleert.
Bei Verwendung einer Ringkammer für Seitenfiltrat
(DE 26 03 610 A1) läßt sich zu Beginn der Haupt
filterung die über dem Filterkuchen befindliche
Flüssigkeit relativ rasch entfernen. Es hat sich jedoch
gezeigt, daß die für die Entfernung der Restflüssig
keit erforderliche Mantelfiltration (sog. Trocken
schleudervorgang) nur relativ langsam erfolgt, wenn
das Filtermittel für die Mantelfiltration und die nach
dem Austragen des Feststoffes darauf verbliebene Rest
schicht nicht regeneriert werden. Eine solche Regene
ration läßt sich bei Verwendung einer Ringkammer für
Mantelfiltrat (US 17 61 593) dadurch erzielen,
daß in die Ringkammer Rückspülflüssigkeit eingefüllt
wird, welche in Gegenrichtung bezüglich des Mantel
filtrates durch das Filtermittel hindurchfließt. Indes dringt
über dem
Filterkuchen befindliche Flüssigkeit nur sehr langsam
durch den Filterkuchen und die sich darauf ablagernde
Sedimentschicht zum Filtermittel hindurch, wodurch
die Filtrationsdauer entsprechend groß ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht
darin, eine Trennvorrichtung der eingangs erwähnten
Art so auszugestalten, daß sowohl eine kurze Filtrations
dauer als auch eine kurze Trockenschleuderzeit er
möglicht wird.
Diese Aufgabe wird
durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in
den
Unteransprüchen angegeben.
Die zwei getrennten
seitlichen Ringkammern vereinigen
die Möglichkeit der Rückspülung beider Filtermittel
mit der Möglichkeit des Abzugs von Seitenfiltrat während
der Hauptfiltration.
Für das Trockenschleudern kann ein Syphon
effekt dadurch erzeugt werden, daß der Flüssigkeits
spiegel in der Ringkammer für Mantelfiltrat soweit ab
gesenkt wird, daß eine zusätzliche Druckdifferenz zur
Beschleunigung der Filtration wirksam wird. Die größte
Wirkung läßt sich dann erzielen, wenn der Sammelraum
für das Mantelfiltrat zwischen Trommelmantel und Filter
mittel an einen Raum geringeren Druckniveaus (z.B.
Atmosphärendruck) angeschlossen und das allseits abge
dichtete Zentrifugengehäuse mit einem gasförmigen Druck
medium von z.B. 2 bis 4 bar Überdruck beaufschlagt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden nachstehend
näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch die untere Hälfte
eines ersten Ausführungsbeispiels einer
Zentrifugentrommel;
Fig. 2 einen Schnitt durch ein weiteres Aus
führungsbeispiel einer
Zentrifugentrommel, wobei zur Ver
einfachung die zweite Ringkammer für
das Mantelfiltrat weggelassen ist;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Schnittlinie
III-III in Fig. 2;
Fig. 4 ein Detail der Ringkammer für das
Seitenfiltrat, das in Fig. 2 mit
einem strichpunktierten Kreis IV
markiert ist;
Fig. 5 und 7 Detailschnitte durch Ausführungsformen
für Filtermittel für das Seitenfiltrat,
und
Fig. 6 und 8 Draufsichten auf die Filtermittel
gemäß Fig. 5 bzw. 7.
Die in Fig. 1 mit 10 bezeichnete Zentrifugentrommel
ist mit ihrer Welle 11 um eine horizontale Rotationsachse 12
drehbar gelagert. Am Trommelmantel 13 sowie am Trommel
boden 14 sind Filtermittel 15 bzw. 17 so angebracht,
daß zwischen Trommelboden 14 und Filtermittel 17 ein
Sammelraum 16 sowie zwischen Trommelmantel 13 und
Filtermittel 15 ein Sammelraum 18 vorhanden ist.
An der dem Trommelboden 14 gegenüberliegenden Stirn
seite weist die Zentrifugentrommel 10 eine Befüllungsöffnung 28
auf, welche zur Zufuhr von Suspension vor dem
Beginn der Filtration sowie zum Austragen der von den
Filtermitteln 15, 17 zurückgehaltenen Feststoffe nach
erfolgter Filtration dient. In Fig. 1 ist der Zustand
bei Beginn der Filtration dargestellt: Die aus Filtrat
flüssigkeit 20 und Feststoffen 21 bestehende Suspension
wird fast bis zur Höhe B (Fig. 2) des Bordringes 19
zwischen Trommelmantel 13 und Öffnung 28 einge
füllt, wobei die Zentrifugentrommel 10 mit hoher Dreh
zahl um die Achse 12 rotiert. Bei der dann ein
setzenden Hauptfiltration fließt die Filtratflüssig
keit 20 im wesentlichen durch das seitliche Filter
mittel 17 in den dahinter befindlichen Sammelraum 16.
Ein weiterer Teil der Filtratflüssigkeit
20 tritt durch die als Filterkuchen bezeichnete Schicht
aus Feststoffen 21 hindurch und fließt durch das
mantelseitige Filtermittel 15 in den darunter befind
lichen Sammelraum 18. Da sich auf dem Filterkuchen
sehr rasch feinkörniges Sediment aus der darüber be
findlichen Filtratflüssigkeit 20 abscheiden kann, wird
der Weg der Filtratflüssigkeit 20 durch den Filterkuchen
hindurch u.U. zusätzlich erschwert.
Aus Vorstehendem erkennt man, daß praktisch nur der
mit Filtratflüssigkeit 20 in Berührung stehende Teil
des seitlichen Filtermittels 17 bei dem Hauptschleuder
vorgang wirksam ist. Andererseits besteht die Gefahr,
daß die noch mit Sediment behaftete Filtratflüssigkeit
20 bereits während der Befüllung der Trommel 10 durch
die seitlichen Filtermittel 17 hindurchläuft, so daß
sich sedimentiertes Seitenfiltrat in dem Sammelraum 16
befinden würde. Aus diesem Grund hat man bisher davon
abgesehen, die seitlichen Filtermittel 17 außerhalb des
Filterkuchens zu positionieren. Eine solche, in Fig. 1
vorgesehene Positionierung der seitlichen Filtermittel
17 wird dadurch ermöglicht, daß der Sammelraum 16
in noch näher zu erläuternder Weise während der Be
füllung der Trommel 10 mit Suspension absperrbar ist.
Damit läßt sich die radial äußere Kante des seitlichen
Filtermittels 17 in einem radialen Abstand zum mantel
seitigen Filtermittel 15 positionieren. Dieser in Fig. 2
mit "H" bezeichnete radiale Abstand liegt im Bereich von
etwa 20% bis etwa 60% der Höhe B des Bordrandes 19.
Wie aus Fig. 1 ferner ersichtlich ist, befinden sich
seitlich neben dem Trommelboden 14 eine Ringkammer 22
für Seitenfiltrat und eine Ringkammer 24 für Mantel
filtrat. In Fig. 2 ist die Ringkammer 24 zur Verein
fachung weggelassen. Die Ringkammer 22 ist dabei näher
am Trommelboden 14 angeordnet als die Ringkammer 24,
derart, daß sich der Boden der Ringkammer 22 radial
innerhalb des Bodens der Ringkammer 24 befindet. Unter
"radial" wird vorliegend stets der Bezug zur Rotations
achse 12 der Trommel 10 verstanden.
Im Bereich ihres Bodens ist die Ringkammer 22 über
eine Bohrung 23 in dem Trommelboden 14 mit dem Sammel
raum 16 verbunden. Wie Fig. 4 zeigt, ist innerhalb
der Bohrung 23 ein aus Ventilkugel 29 und Ventilsitz 30
bestehendes Ventil zum Absperren des Sammelraums 16
während der Befüllung der Trommel 10 mit Suspension
angeordnet. Das Ventil ist hydrostatisch in der
Weise steuerbar, daß in die Ringkammer 22 Flüssigkeit
eingefüllt wird, wobei der Spiegel dieser Sperr
flüssigkeit über der radial inneren Kante des seit
lichen Filtermittels 17 liegt, so daß der hydrostatische
Druck der Sperrflüssigkeit gegen das Filtermittel 17
größer ist als der hydrostatische Druck der Suspension.
Wie aus Fig. 4 ferner ersichtlich ist, sind zwischen
Ringkammer 22 und Sammelraum 16 weitere Bohrungen 34
vorhanden, durch welche die oberste,
praktisch sedimentfreie Schicht der Filtratflüssigkeit
20 (Fig. 1) über das Filtermittel 17 in die Ringkammer
22 fließen kann. Wesentlich ist, daß diese zusätzlichen
Bohrungen 34, wie in Fig. 4 gezeigt, an radial weniger
tiefen Stellen in die Ringkammer 22 einmünden als die
mit dem Ventil versehene Bohrung 23, welche an
der radial tiefsten Stelle der Ringkammer 22 mündet.
Zum Entleeren der Ringkammer 22 dient ein Schälrohr 26,
welches achsparallel zur Rotationsachse 12 der Trommel
10 schwenkbar gelagert ist und mit seinem vorderen Mund
stück 26a in die Ringkammer 22 eingeschwenkt oder aus
der Ringkammer 22 herausgeschwenkt werden kann. Über
das Schälrohr 26 läßt sich auch Flüssigkeit in die
Ringkammer 22 eintragen; besser ist es jedoch, wenn
hierfür ein gesondertes Rohr 25 (Fig. 2) vorgesehen
wird, welches achsparallel zur Rotationsachse 12 ge
führt ist und mit seinem abgekröpften Ausgußende in die
Ringkammer 22 hineinragt. Über das Rohr 25 läßt sich
außer der schon erwähnten Sperrflüssigkeit auch Spül
flüssigkeit in die Ringkammer 22 und von dort durch
die geöffnete Bohrung 23 gegen das Filtermittel 17
einbringen, um nach Abschluß des Filtrationsvorganges,
wenn der Filterkuchen von den Filtermitteln 15, 17 ent
fernt ist, das Filtermittel 17 rückzuspülen.
Die Ringkammer 24 für das Mantelfiltrat ist über eine
Bohrung 25a im Trommelmantel 13 oder, wie durch den
gestrichelten Verlauf angedeutet ist, durch eine Bohrung
25b im Trommelboden 14 mit dem Sammelraum 18 hinter
dem mantelseitigen Filtermittel 15 verbunden. Die
Bohrung 25b verläuft im wesentlichen parallel zum
Trommelmantel 13 und mündet im gezeigten Beispiel
an einer radial relativ hohen Stelle in die
Ringkammer 24, da die Ringkammer 24 wegen der alter
nativ vorgesehenen Bohrung 25a ihre radial tiefste
Stelle unterhalb des Trommelmantels 13 hat. Eine
derart tiefliegende Positionierung der Ringkammer 24
ist im Falle der Bohrung 25b nicht erforderlich; viel
mehr kann in diesem Fall die Ringkammer 24
so positioniert werden, daß die Bohrung 25b am Boden
der Ringkammer 24 mündet.
Durch die in Fig. 1 gezeigte Positionierung der Ring
kammer 24 wird ein Syphon gebildet,wobei die Bohrung
25a im Trommelmantel 13 unter einem Winkel von 30°
bis 60° zur Rotationsachse 12 verläuft und am tief
liegenden Boden der Ringkammer 24 mündet. Um einen
Syphoneffekt zu erzielen, muß in der Ringkammer 24 ein
Flüssigkeitsspiegel in der gezeigten Weise vorhanden
sein, welcher die Mündung der schräg verlaufenden
Bohrung 25a gerade noch vollständig bedeckt hält. Die
radiale Differenz zwischen diesem Flüssigkeitsspiegel
und der Oberfläche des mantelseitigen Filtermittels
15 wirkt als zusätzliche Druckdifferenz zur Beschleu
nigung der Filtration beim Trockenschleudern. Das
Trockenschleudern beginnt, sobald der Spiegel der
Filtratflüssigkeit 20 in den Filterkuchen (Schicht
von Feststoffen 21) eingetreten ist, was dann der
Fall ist, wenn die Filtratflüssigkeit 20 als Seiten
filtrat über das Filtermittel 17 und als Mantelfiltrat
(in wesentlich geringerem Umfang als das Seitenfiltrat)
über das Filtermittel 15 abgetrennt worden ist. Die
beim Trockenschleudern abfließende Filtratflüssigkeit
gelangt im wesentlichen als Mantelfiltrat in die Ring
kammer 24. Zum Entleeren der Ringkammer 24 und zur
Steuerung des für den Syphoneffekt wesentlichen Flüssig
keitsspiegels in der Ringkammer 24 ist achsparallel
zur Rotationsachse 12 ein weiteren Schälrohr 27
schwenkbar gelagert, welches mit seinem Mündstück 27a
in die Ringkammer 24 hineingeschwenkt oder aus der Ring
kammer 24 herausgeschwenkt werden kann. In gleicher
Weise wie für die Ringkammer 22 kann über das Schälrohr
27 eine Spülflüssigkeit in die Ringkammer 24 nach Ab
schluß der Filtration eingebracht werden, um das mantel
seitige Filtermittel 15 rückzuspülen.
Die in Fig. 1 dargestellte bauliche Vereinigung zweier
Ringkammern 22, 24 gestattet somit eine
Filtration mit minimalen Zeiten für die Haupt
filtration (Abzug der Flüssigkeit 20) und den Trocken
schleudervorgang. Praktische Versuche haben gezeigt,
daß sich
gegenüber Zentrifugentrommeln nach dem Stand der Technik
die Hauptfiltrationsdauer von etwa 7 500 s auf 250 s ver
kürzen läßt, wenn der Filterkuchen einen großen Widerstand hat.
Die für die Seitenfiltration vorgesehenen Filtermittel 17
sind, wie die Fig. 3 bis 6 zeigen, als
Ronden ausgebildet, welche im Falle von Fig. 3 in
gleichmäßiger Verteilung kreisförmig auf dem Trommel
boden 14 angeordnet sind. Jede Ronde besteht, wie aus
den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, aus einem Trag
rahmen 31, welcher radförmig mit einer zentralen Nabe
31a ausgebildet ist. Durch die Nabe 31a ist eine
Befestigungsschraube 33 hindurchgeführt, welche in eine Gewinde
bohrung 14a des Trommelbodens 14 eingeschraubt ist.
Der Tragrahmen 31 ist über einen eingelegten Dicht
ring 35 an seinem Umfangsbereich gegen den Trommel
boden 14 abgedichtet. Die Rahmenkonstruktion des
Tragrahmens 31 läßt vier Segmentfenster entstehen,
in welchen das Filtermittel 17 entsprechend segment
förmig angesetzt ist. Dabei ist zwischen jedem Filter
segment und der Oberfläche des Trommelbodens 14 ein
gewelltes Stützgitter 32 angebracht, wodurch die Auf
blähung des Filtermittels 17 beim Rückspülen in Grenzen
gehalten wird und gleichzeitig ein ungehinderter Ab
fluß des Seitenfiltrats in die Ringkammer 22 gewähr
leistet wird.
Eine weitere Ausbildung des Filtermittels 17 ist in
den Fig. 7 und 8 veranschaulicht. Auch hier ist
ein aus gieß- oder spritzbarem Kunststoff gefertigter
Tragrahmen 31 vorgesehen, welcher segmentartige Ausspa
rungen unterschiedlicher Form aufweist, in denen in
gleicher Weise wie bei den Ronden gemäß Fig. 5 und 6
die Filtermittel 17 eingesetzt sind, die sich wiederum
auf Stützgittern 32 abstützen. Zur Befestigung der
auf einer Ringzone aneinandergrenzend angeordneten
Tragrahmen 31 ist in dem Trommelboden 14 eine Ring
nut 14b ausgebildet, in welche die Tragrahmen 31 bündig
zur Oberfläche des Trommelbodens 14 eingesetzt sind.
Ferner sind Befestigungsschrauben 33 vorgesehen, welche
jeden Tragrahmen 31 an zwei verbreiterten Stellen
durchsetzen und in zugeordnete Bohrungen des Trommel
bodens 14 eingeschraubt sind. Die Abdichtung der
Tragrahmen 31 erfolgt durch Dichtwülste 35a, welche
zwischen den Stirnflächen des Tragrahmens 31 und
den Flanken der Nut 14b eingelegt sind. Auf solche
Dichtwülste kann gegebenenfalls verzichtet werden,
wenn die Tragrahmen 31 aus einem Material hoher
Elastizität hergestellt sind.
Für die Bemessung der Filtermittel 17 in den Segmenten
des Tragrahmens 31 gilt die Faustregel, daß die
Gesamtfläche der Filtermittel 17 relativ zur Gesamt
fläche des Trommelmantels 13 im Bereich zwischen
etwa 1 : 20 und etwa 1:60 liegt.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Trennen von Suspensionen, mit
einer Zentrifugentrommel, welche an ihrer Mantel
fläche und zumindest einem Bereich ihrer Seiten
fläche mit Filtermitteln versehen ist, durch
welche ein Mantelfiltrat bzw. ein Seitenfiltrat
hindurchfließen kann, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Mantelfiltrat
und das Seitenfiltrat aus getrennten seitlichen
Ringkammern (22, 24) der Zentrifugentrommel (10)
abführbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Abführen des Mantel- bzw. Seitenfiltrates
achsparallel zur Zentrifugentrommel (10) schwenkbar
gelagerte Schälrohre (26, 27) vorgesehen sind, welche
in die jeweils zugeordnete seitliche Ringkammer
(22 bzw. 24) mit einem vorderen Mündstück (26a, 27a)
einschwenkbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die seitlichen Ringkammern (22, 24)
am Trommelboden (14) der Zentrifugentrommel (10) ange
ordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (22)
für das Seitenfiltrat näher am Trommelboden (14)
angeordnet ist als die Ringkammer (24) für das
Mantelfiltrat, wobei sich der Boden der Ringkammer
(22) für das Seitenfiltrat radial innerhalb des
Bodens der Ringkammer (24) für das Mantelfiltrat
befindet.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (24)
für das Mantelfiltrat mit einem zwischen Trommel
mantel (13) und zugeordnetem Filtermittel (15) vor
handenen Sammelraum (18) durch mindestens eine
Bohrung (25a bzw. 25b) verbunden ist, welche ent
weder im wesentlichen parallel zum Trommelmantel
(13) oder in einem Winkel hierzu unter Erzeugung
eines Syphoneffektes verläuft.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einer Ringkammer
(22) der beiden Ringkammern (22, 24) eine Spülflüssigkeit
zur Rückspülung des mit der betreffenden Ringkammer
(22) in Verbindung stehenden Filtermittels (17)
einbringbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß in einer Bohrung (23)
zwischen der Ringkammer (22) für das Seitenfiltrat
und einem zwischen Trommelboden (14) und seitlichem
Filtermittel (17) angeordneten weiteren Sammelraum
(16) ein unter hydrostatischem Druck verschließbares
Ventil (Ventilkugel 29, Ventilsitz 30) angeordnet ist, wobei die betreffende
Bohrung (23) in den radial tiefsten Bereich der
Ringkammer (22) mündet (Fig. 4).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Filtermittel
(17) für die Seitenfiltration und dem Filtermittel
(15) für die Mantelfiltration ein radialer Abstand
(H) vorhanden ist, welcher im Bereich zwischen etwa
20 v.H. und etwa 60 v.H. der Höhe (B) eines zwischen
Trommelmantel (13) und seitlicher Befüllungsöffnung
(28) befindlichen Bordrings (19) liegt (Fig. 2).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtfläche der
Filtermittel (17) für die Seitenfiltration relativ
zur Gesamtfläche des Trommelmantels (13) im Bereich
zwischen etwa 1:20 und 1:60 liegt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filtermittel (17)
für die Seitenfiltration in einem Tragrahmen (31)
unter Ausbildung mehrerer Filtersegmente gehaltert
sind (Fig. 5 bis 8).
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