DE3621820A1 - Falz- und transportvorrichtung - Google Patents
Falz- und transportvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Falz- und Transportvorrichtung mit
Einrichtungen zum Falzen von Bogen oder Bogenpaketen und
anschließendem Transport derselben zu einer Speicher- oder
Weiterverarbeitungsstation.
Aus der Europäischen Patentanmeldung 0 169 490 ist es
beispielsweise bekannt, mit Hilfe eines Öffnungszylinders
gefalzte Bogen oder Bogenpakete am vorauslaufenden Falzrücken
durch Vorgreifer zu erfassen. Anschließend wird durch Rückgreifer
jeweils der Überfalz erfaßt und unter Einwirkung der
Zentrifugalkräfte erfolgt das Öffnen der Falzexemplare.
Desweiteren ist es aus der DE-PS 34 27 555 bekannt, die
Falzexemplare von dem Falzklappenzylinder durch Mitnehmer
aufzunehmen, die an einer umlaufenden Transportvorrichtung im
Abstand voneinander angeordnet sind und die in den etwa
keilförmigen Bereich hinter der Übergabestelle der Falzprodukte
von dem Sammel- oder Falzmesserzylinder zu den
Falzklappenzylinder unter den Falzrücken greifen. Während bei der
erstgenannten Vorrichtung zum Öffnen der Falzxemplare,
beispielsweise zum Einlegen von Beilagen, ein sogenannter
Überfalz erforderlich ist, der zwangsläufig zu einem erhöhten
Papierverbrauch führt, benötigt die zuletzt genannte bekannte
Vorrichtung eine Anzahl umlaufender Mitnehmer, mit deren Hilfe
die Falzexemplare wieder geöffnet bzw. gespreizt werden können
und diese Mitnehmer müssen innerhalb einer geringen Zeitspanne
von der Seite her eingeführt werden. Schließlich ist es aus der
DE-AS 14 36 585 bekannt zum Öffnen von gefalzten Produkten, wie
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge oder dgl. Einstechorgane zu
verwenden, die in das zwischen einer Gegenanlage und einem
elastischen Finger gepreßte Falzexemplar eingestoßen werden. Ein
zielgenaues Einstechen an exakt vorbestimmten Stellen ist mit
einer derartigen Vorrichtung nicht realisierbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Falz- und Transportvorrichtung
zu schaffen, die das Einfügen von Gegenständen jeweils exakt
zwischen die Hälften gefalzter Bogen oder Bogenpakete ermöglicht,
ohne daß ein Überfalz erforderlich ist oder umlaufende
Einstechzungen benötigt werden. Diese Aufgabe wird durch die
Anwendung der Merkmale des kennzeichnenden Teils gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen. In
diesen zeigen schematisch:
Fig. 1 eine Gesamtansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Falz-
und Transportvorrichtung;
Fig. 2 bis 4 vergrößerte Ausschnitte aus dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1,
Fig. 5 eine vergrößerte Ansicht einer Einstechzunge in
Pfeilrichtung I der Fig. 1;
Fig. 6 bis 9 die schrittweise Übergabe eines Falzproduktes im
gespreizten Zustand bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 5;
Fig. 10 bis 13 Darstellungen des Spreiz- und Übergabevorganges in
Seitenansicht;
Fig. 14 bis 17 eine zweite Ausführungsvariante einer Einstechzunge
zu verschiedenen Zeitpunkten des Übergabevorganges;
Fig. 18 bis 21 eine dritte Ausführungsform einer kreisförmig
ausgebildeten Einstechzunge zu verschiedenen
Zeitpunkten des Übergabevorganges und
Fig. 22 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 18 in
Seitendarstellung;
Fig. 23 eine Übergabevorrichtung von gefalzten Bögen
untereinander.
Wie Fig. 1 zeigt, umfaßt bei diesem Ausführungsbeispiel die Falz-
und Transportvorrichtung einen Sammelzylinder 1 und einen
Falzklappenzylinder 2. Von letzterem werden die gefalzten Bogen
oder Bogenpakete (Falzexemplare) 4 an einem Bereich 5 zur
Weiterleitung an ein Speicher- und Transportsystem 6 einer
Bandleitung 9, 10 übergeben. Die Bandleitung 9, 10 kann in
vorteilhafter Weise mit einer niedrigeren Geschwindigkeit
betrieben werden als die Umfangsgeschwindigkeit der Zylinder 1,
2. Der Falzklappenzylinder 2 ist mit Falzklappen 3
ausgestattet, in die zur Übergabe der zu falzenden Bogen 4 in
herkömmlicher Weise ein Falzmesser 7 des Sammelzylinders 1
eingestoßen wird.
Gemäß der Erfindung wird jedoch der Falz nicht über die gesamte
Breite des Bogens ausgeführt, sondern lediglich in der Stellung
3′ über einen Teilbereich. Fig. 2 zeigt einen
Ausschnitt in Pfeilrichtung II der Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung. Die Falzklappe 3 ist im Gegensatz zu den bisherigen
Ausführungen gegenüber dem zu falzenden Bogen und vorzugsweise
auch gegenüber dem Falzmesser 7 verkürzt. Damit bildet sich beim
Falzvorgang an einer Bogenseite eine Schlaufe 8 aus, da der Bogen
in diesem Bereich nicht gefalzt, d. h. nicht scharf gebrochen
wird. Fig. 3 zeigt in Seitenansicht in Pfeilrichtung III der Fig.
2 den Falzvorgang. Durch die erfindungsgemäße Falzung wird somit
eine Schlaufe 8 an einer Seite der gefalzten Bogen 4 erzeugt. Es
versteht sich, daß bei einer entsprechenden Kürzung der in Fig. 2
dargestellten Falzklappen 3 auch an der rechten Seite eine
gleichartige Schleife 8 auch auf der anderen Seite des Bogens 4
gebildet werden kann, wenn dies erwünscht ist. Ebenso ist die
erfindungsgemäße Falzung in der Weise möglich, daß die in Fig. 2
verkürzt dargestellten Falzklappen 3 die übliche Länge bzw.
Breite aufweisen, wobei in diesem Fall die zugeführten zu
falzenden Bogen oder Bogenpakete 4 seitlich verschoben in die
Falzklappen 3 gelangen, so daß sie an einer Seite über die
Falzklappe und das zugehörige Falzmesser hinausragen. Auch in
diesem Fall wird der überstehende Teil nicht gefalzt, so daß an
einer Seite eine Schlaufe entsteht.
Fig. 1 läßt desweiteren erkennen, wie der gefalzte Bogen 4 nach
Beendigung des Falzvorganges in bekannter Weise im Bereich 5 an
die vorzugsweise mit geringerer Geschwindigkeit umlaufenden
Bandleitungen 9, 10 mit Hilfe einer Transportrolle 11 übergeben
wird. In Fig. 4 ist vergrößert dargestellt, wie der
erfindungsgemäß gefalzte Bogen 4 zwischen den Bandleitungen 9, 10
geführt wird, nämlich in der Weise, daß die Schlaufe 8 nicht
zwischen den Bändern 9, 10 geklemmt bzw. zusammengepreßt wird.
Dies ist dadurch zu erreichen, daß die Schlaufe 8 seitlich der
Bänder 9, 10 übersteht. Es ist also erfindungswesentlich, daß
derartig nicht vollständig durchgefalzte Bogen 4 mit der
Schleife 8 stets so übernommen bzw. weitergeführt werden, daß die
Führung nicht die Schlaufe 8 zusammendrückt.
Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Falzbildung auch mit
einem Falzwalzenpaar erzeugt werden kann, zwischen dem ein zu
falzender Bogen oder ein Bogenpaket mittels eines Falzmessers
hindurchgestoßen wird. Derartige Falzvorrichtungen werden als
Trommelfalz bezeichnet und dienen üblicherweise zur Erzeugung
eines Längsfalzes. Auch hier kann durch eine entsprechende
Verkürzung der Falzwalzenpaare oder durch eine seitlich versetzte
Zuführung der zu falzenden Bogen oder Bogenpakete eine
Teilfalzung erfolgen, so daß an einer oder ggf. an beiden Seiten
eine Schlaufe entsteht. Das gleiche gilt für die sogenannten
Falzmaschinen, die ebenfalls eingesetzt werden können. Anstelle
der in Fig. 1 und 4 dargestellten Bänder zur Abnahme und
Weiterführung der erfindungsgemäß gefalzten Bogen 4 ist es auch
möglich andere Tansportmittel, beispielsweise an umlaufenden
Ketten oder Bändern geführte Greifer zu verwenden. Auch hier gilt
wiederum das zuvor gesagte, daß die Greifer bzw. Haltemittel die
erfindungsgemäß gefalzten Bogen außerhalb des Schlaufenbereiches
fassen und führen müssen.
Fig. 5 zeigt in Pfeilrichtung I der Fig. 1 wie in vorteilhafter
Weise bei diesem Ausführungsbeispiel eine gesteuerte Zunge 13 mit
ihrer Spitze in die Schlaufe 4 am Endbereich der Bandleitungen 9,
10, eintaucht. In diesem Bereich erfolgt die Übergabe der Bogen 4
in ein Speicher- und Transportsystem 6, das durch einen nicht
näher beschriebenen umlaufenden Takt-Zahnriemen und mit Hilfe
einer Schnecke zur Aufnahme der gefalzten Bogen 4
auseinandergezogen wird. Im einzelnen besteht dieses System aus
zick-zack-förmig miteinander verbundenen elastischen Blechen,
zwischen denen V-förmige Tragarme angeordnet sind, die beim
Auseinanderziehen der zick-zack- oder zieharmonika-förmigen
Struktur ebenfalls gespreizt werden. Dadurch ist im gespreizten
Zustand die Aufnahme von Falzexemplaren möglich, wonach Einlege-
oder Mischvorgänge erfolgen können oder eine Abspeicherung in
kompakter Form erfolgt. Derartige Systeme sind im einzelnen in
der parallelen Anmeldung PB 3382 beschrieben. Im Zusammenhang mit
der vorliegenden Erfindung kommt es vorwiegend darauf an, daß die
erfindungsgemäß gefalzten Bogen 4 mit der Schlaufe 8 im
gespreizten Zustand an das Speicher und Transportsystem 6
übergeben werden. Hierfür wird die keilförmig ausgebildete Zunge
13 (siehe beispielsweise Fig. 10-13) über obere und untere
Nockenscheiben 14 gesteuert. An der Nockenscheibe 14 liegt
jeweils eine Kurvenrolle 15 an, die über Stössel 16 auf den
oberen oder unteren Bereich der Zunge 13 wirken, so daß diese
durch die Nockenscheiben 14 gekippt werden kann. Druckfedern 17
drücken dabei die Kurvenrollen 15 gegen die Kurvenscheiben 14 und
Büchsen 18 und 19 dienen der Führung.
Die Fig. 6 bis 13 zeigen im einzelnen den Öffnungsvorgang der
erfindungsgenmäß gefalzten Bogen oder Bogenpakete 4 durch die
Zunge 13. Nach dem Eintauchen der Zungenspitze in die Bogenhälfte
4 a, 4 b des durch die Bandleitungen 9, 10 zugeführten Bogens 4
wird dieser zwischen die in Pfeilrichtung rotierenden beiderseits
angeordneten Nocken 20 geführt, durch die die Schlaufe 8 durch
Pressung gefalzt wird, wie Fig. 6 und die dazugehörige
Seitenansicht Fig. 10 erkennen lassen. Die Fig. 7 und 11 zeigen
das weitere Eintauchen der Zunge 13 zwischen die Bogenhälften 4 a,
4 b. Die Nocken 20 haben sich inzwischen weitergedreht, um
Spielraum für das weitere Eintauchen zu geben. Gemäß den Fig. 8
und 12 verläßt der obere Teil der Zunge 13 bereits wieder den
Bogenbereich, während der untere breitere bzw. dicke Teil der
Zunge 13 den Bogen 4 soweit öffnet, daß V-förmige Halte- und
Spreizzungen 21, 22 des Transportsystems 6 bei der Übergabe
zwischen die Bogenhälften 4 a, 4 b dringen können.
Gemäß den Fig. 9 und 13 steht die Spitze der Zunge 13 bereits
erneut zum Eindringen in den nächsten Bogen 4 bereit, während der
untere Teil sich noch im Bereich des Bogens 4 befindet.
Es versteht sich, daß auf die rotierenden Nocken 20 jeweils dann
verzichtet wird, wenn die Schlaufe 8 nicht zusammengedrückt,
also der Falz über die gesamte Breite vervollständigt werden muß.
In manchen Fällen kann sich die Vervollständigung des
Falzes im Bereich der Schlaufe 8 erübrigen.
Die Fig. 14 bis 17 zeigen eine andere Ausbildung und Steuerung
der zuvor beschriebenen Zunge 13. Hier besteht die Zunge aus zwei
Hälften 23 und 24, die unabhängig voneinander aber sonst mit den
gleichen Mitteln wie in den Fig. 6 bis 13 beschrieben, gesteuert
werden. Auch die Form der Zungenhälften 23 und 24 entspricht
zusammengenommen der Keilform, die auch die Zunge 13 aufweist.
Die Fig. 14 bis 17 zeigen in der zeitlichen Abfolge die Steuerung
der Zungenhälften, die in ihrer Wirkungsweise quasi der Steuerung
der Zunge 13 entsprechen.
Eine weitere Ausbildungsmöglichkeit der Zungen zeigen Fig. 18 bis
22 mit deren Hilfe eine Öffnung der gefalzten Bogen 4 möglich
ist. Diese bestehen hier aus zwei taktförmig in Pfeilrichtung
rotierenden Scheiben 25 und 26, die in Umfangsrichtung gesehen
wieder zunehmend stärker werden, also in dieser Richtung gesehen
ebenfalls wieder keilförmig ausgebildet sind. Die Form dieser
Scheiben ist aus den Fig. 18 bis 21 und aus der Seitenansicht der
Fig. 22 zu entnehmen. Wie dargestellt, weisen die Scheiben zum
besseren Eindringen zwischen die Bogenhälften bzw. in die
Schlaufe 8 eine Spitze 27 auf. Zum Auseinanderdrängen der
Bogenhälften rotieren die Scheiben 25, 26, so daß durch ihre
zunehmende Stärke die Bogenhälften 4 a, 4 b auseinandergedrängt
werden. Das Auseinanderdrängen der Bogenhälften 4 a, 4 b erfolgt
also im Prinzip in der gleichen Weise wie vorangehend im
Zusammenhang mit den Zungen 13 bzw. den Zungenhälften 23, 24
beschrieben. Durch die vorhandenen Ausnehmungen in den Zungen
bzw. Scheiben 25, 26 können zur Vervollständigung des Falzes, d.
h. zum Zusammenquetschen der Schlaufe 8 in bestimmten
Umfangspositionen die rotierenden Nocken 20 aktiviert werden.
Bei den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen wurden
zwischen gefalzte Bogen oder Bogenpakete Zungen eingeführt,
um die Hälften der Bogen bzw. Bogenpakete auseinanderzudrängen.
Es ist jedoch auch im Rahmen der Erfindung möglich, anstelle der
in die Schlaufen 8 eingeführten Zungen 13, 22, 23 bzw. 25, 26 von
der Seite her Beilagen, beispielsweise Bögen oder Falzprodukte
einzuführen. Das Einführen derartiger Bögen oder Falzprodukte
kann sowohl von einer Seite als auch bei der Erzeugung von
Schlaufen an beiden Seiten von links und von rechts erfolgen. Im
nachfolgenden wird diese Art der Einführung von Gegenständen in
Form von Bogen oder Falzexemplaren im einzelnen beschrieben.
Fig. 23 zeigt das taktmäßige Übergeben zweier teilgefalzter Bögen
28 und 29, die jeweils eine Schlaufe 30 bzw. 31 aufweisen. Wie
gezeigt, sind beide Bogen jeweils zwischen Blechen 33 bzw. 34
gehalten und so positioniert, daß die Ecke 32 des Bogens 29 in
die Schlaufe 30 des Bogens 28 gesteuert werden kann. Die Bleche
33, 34 weisen dabei Ausnehmungen 35, 36 auf, so daß die Schlaufen
erhalten bleiben. Im weiteren, hier nicht gezeigten Verlauf
werden dann die Bögen 29 vollends zwischen die Hälften des Bogens
28 geschoben. Hierfür sind beispielsweise Greifer geeignet, die
jeweils den Bogen 29 oben erfassen und durch eine Querbewegung in
den Bogen 28 einführen. Die hierfür erforderliche Bewegung
derartiger Greifer kann z. B. in einfacher Weise durch
entsprechend geformte Führungsschienen festgelegt werden. Bei
einer eventuellen Abspeicherung bleiben die Schlaufen 30, 31
erhalten, so daß der Vorgang mehrfach wiederholt werden kann.
Zusammenfassend ist somit festzustellen, daß die Schlaufen 8, 30
bzw. 31 in erfindungsgemäßer Weise zur Einführung von Zungen oder
sonstigen Segmenten für das spätere Öffnen von Falzprodukten oder
zum Einfügen von Bögen oder Falzprodukten dienen.
Claims (11)
1. Falz- und Transportvorrichtung mit Einrichtungen zum Falzen
von Bogen oder Bogenpaketen und anschließendem Transport
derselben zu einer Speicher- oder Weiterverarbeitungsstation,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (2, 3) zum Falzen
kürzer als die Breite oder Länge der zu falzenden Bogen oder
Bogenpaketen (4) ist, oder diese in Falzrichtung versetzt
zugeführt werden, so daß unter Bildung einer Schlaufe (8) an
einer Seite der Bogen oder Bogenpakete (4), in die
Gegenstände (13) einführbar sind, eine Teilfalzung erfolgt,
wobei die Einrichtungen (9, 10) zum Transport der
teilgefalzten Bogen oder Bogenpakete (4) diese außerhalb des
Schlaufenbereiches führt.
2. Falz- und Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Falzen einen
Falzklappenzylinder (2) umfassen, dessen Falzklappen (3)
kürzer als die Breite der zu falzenden Bogen (4) sind (Fig.
2), so daß diese unter Bildung einer Schlaufe (8) nur
teilweise gefalzt werden.
3. Falz- und Transportvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die gefalzten Bogen (4) von dem
Falzklappenzylinder (2) mittels einer Bandleitung (9, 10)
übernommen werden, wobei die Schlaufe (8) seitlich
übersteht.
4. Falz- und Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß seitlich der Bandleitung (9, 10) an
deren Abgabebereich eine in die Schlaufe (8) einsteuerbare
Zunge (13, 23, 24, 25, 26) angeordnet ist.
5. Falz- und Transportvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß hinter dem Einstechbereich der Zunge
(13, 23, 24, 25, 26) beiderseits der Bandleitung (9, 10)
rotierende Nocken (20) angeordnet sind, die nach dem
Einstechen der Zunge die Schlaufe (8) beim
Weitertransport der Bogen (4) zur Vervollständigung
des Falzes zusammenpressen.
6. Falz- und Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einer
Einstechspitze versehene Zunge (13) am oberen und unteren
Bereich jeweils durch eine nockengesteuerte
Einschiebevorrichtung (14, 15, 16, 17, 18, 19) wechselweise
kippbar ist, in der Art, daß zunächst der obere Bereich der
Zunge (13) in die Schlaufe (8) eingesteuert wird, wonach
nach der Vervollständigung der Falzbildung durch die Nocken
(20) der weitere Bereich zwischen die Hälften (4 a, 4 b)
eingeschwenkt wird (Fig. 6 bis 9).
7. Falz- und Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (23, 24)
zweiteilig ausgebildet ist und jeder Teil mit einer der
Einschiebevorrichtungen (14, 15, 16, 17, 19) verbunden ist,
wobei zunächst der obere mit einer Spitze versehene Teil (23)
der Zunge in die Schlaufe (8) eingreift und nach der
Vervollständigung des Verfalzes die weitere Einschiebung des
oberen Teils (23) und des unteren Teils (24) zwischen die
Hälften (4 a, 4 b) der Bogen (4) erfolgt.
8. Falz- und Transportsystem nach einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (25, 26) aus
rotierenden Scheiben bestehen, die Ausnehmungen aufweisen.
9. Falz- und Transportvorrichtungen nach einem der
vorangehenden Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zungen (13, 23, 24, 25, 26) keilförmig ausgebildet
sind.
10. Falz- und Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogen (4) von der
Transportvorrichtung (9, 10) in eine unter dieser
angeordneten zick-zack- bzw. zieharmonikaförmige
Struktur (6) einfallen, die auseinander- und
zusammenschiebbar ist.
11. Falz- und Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Schlaufe (30) eines Falzproduktes
(28) von der Seite her Falzprodukte oder Bogen (29)
einschiebbar sind.
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