DE3617951C2 - Vorrichtung zum kontinuierlichen Messen der Dicke eines längsverschiebbaren platten- oder strangförmigen Werkstücks - Google Patents
Vorrichtung zum kontinuierlichen Messen der Dicke eines längsverschiebbaren platten- oder strangförmigen WerkstücksInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 zum kontinuierlichen
Messen der Dicke eines längsverschiebbaren
platten- oder strangförmigen Werkstücks.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der
US-PS 3 536 405 bekannt.
Platten- oder strangförmige Werkstücke werden
vorzugsweise in
kontinuierlich ablaufenden Herstellverfahren auf die gewünschte
Dicke gepreßt, gewalzt, gespalten, gemessert oder
extrudiert. Um zu verhindern, daß der Istwert der Werkstückdicke
mehr als zulässig vom Sollwert abweicht, was entweder
teures Nacharbeiten erfordert oder zu noch teurerem
Ausschuß führt, sind Vorrichtungen entwickelt worden, mit
denen der Istwert der Dicke kontinuierlich überwacht werden
kann.
Eine erste Art dieser Vorrichtungen enthält einen Meßkopf
mit einer Rolle, die auf das Werkstück abgesenkt wird und
beim Verschieben des Werkstücks unter der Rolle auf-
bzw. abbewegt wird, wenn sich die Dicke des Werkstücks
ändert. Der Weg dieser Auf- oder Abbewegung wird mechanisch
oder elektrisch bestimmt und mittels eines elektronischen
Auswertgeräts angezeigt und/oder registriert. Es gibt auch
Ausführungsformen dieser Vorrichtung mit zwei Meßköpfen,
um Dickenänderungen von einer Verwerfung bei konstanter
Werkstückdicke zu unterscheiden.
Dabei wird die Rolle des einen Meßkopfs auf die Oberfläche des
Werkstücks abgesenkt und die Rolle des anderen Meßkopfs bis
zum Kontakt mit der unteren Fläche des Werkstücks angehoben, und das Auswertgerät
gibt die Differenz der Bewegungen der beiden Rollen an.
Bei Herstellungsanlagen für sehr breite Werkstücke
ist es auch üblich, mehrere quer zur Verschieberichtung
des Werkstücks nebeneinanderliegend angeordnete Meßköpfe zu verwenden.
Bei einer zweiten Art dieser bekannten Vorrichtungen wird
das Werkstück nicht mechanisch berührt, sondern es wird ein
Meßkopf verwendet, der eine Lichtquelle enthält, die die
Werkstückoberfläche punktförmig beleuchtet. Weiter ist ein
optisches System vorgesehen, das den Lichtpunkt auf einer
Photodiodenanordnung abbildet. Bei einer Änderung der Dicke
oder einer Verwerfung des unter dem Lichtpunkt verschobenen
Werkstücks wandert der Lichtpunkt senkrecht zur Werkstückoberfläche
und damit auch das Bild des Lichtpunkts auf der
Photodiodenanordnung. Diese Wanderung wird elektronisch
ausgewertet und gibt ein Maß für die Dickenänderung oder
Verwerfung. Auch bei dieser zweiten Art bekannter Vorrichtungen
werden vorzugsweise zwei Meßköpfe verwendet, um
Dickenänderungen von einer Verwerfung bei konstanter Werkstückdicke
zu unterscheiden, und es gibt Vorrichtungen mit
mehreren quer zur Verschieberichtung des Werkstücks nebeneinanderliegend angeordneten
Meßkopfpaaren.
Bei einer weiteren Art bekannter Vorrichtungen, wie sie aus
der eingangs genannten US-PS 3 536 405 bekannt ist,
steht einem unterhalb der Bahn des
Werkstücks fest angeordneten ersten Meßkopf ein auf diesen
zu und von ihm weg verfahrbarer zweiter Meßkopf gegenüber.
Jeder der beiden Meßköpfe enthält eine optische Einrichtung,
mit der ein Lichtstrahl schräg auf die ihm zugewandte
Werkstückoberfläche geworfen und der reflektierte Strahl
durch eine Schlitzblende einem opto-elektronischen Wandler
zugeleitet wird, wobei die ausgesandten Lichtstrahlen über
ein gemeinsames Drehprisma aus einer gemeinsamen Lichtquelle
erhalten werden und bei ihrem Auftreffen auf das
Werkstück miteinander fluchten. Durch das Drehprisma erfahren
die beiden Lichtstrahlen einander entsprechende zeitliche
Ablenkungen. Eine Differenzschaltung ermittelt Zeitunterschiede
der aus den opto-elektronischen Wandlern beider
Meßköpfe erhaltenen Impulse, die dem Abstand der Reflexionspunkte
der beiden Strahlen an dem Werkstück proportional
sind, und regelt diese Zeitunterschiede aus, indem sie den
beweglichen Meßkopf mit Hilfe eines Stellmotors verfährt.
Die betreffende Wegstrecke wird als Dicke des Werkstücks
ermittelt.
Die erste Art der vorausgehend angegebenen bekannten Vorrichtungen, bei der Fühlerrollen
auf dem Werkstück ablaufen, ist nicht für alle Werkstoffe
geeignet, ist weniger genau als die anderen Arten und ist
insbesondere gegen Schwingungen des Werkstücks empfindlich,
oder sie benötigt zusätzliche Einrichtungen zum Kompensieren
solcher Schwingungen. Bei den Vorrichtungen der zweiten Art
wird das Bild des Lichtpunkts auf der Photodiodenanordnung von
der Struktur und Farbe der reflektierenden Werkstückoberfläche beeinflußt,
was die Konstanz und Genauigkeit der Bestimmung beeinträchtigt.
Nachteilig ist bei beiden Arten, daß sie keine
Absolutmesssung ermöglichen, sondern entweder nur die Abweichung
von einem Mittelwert anzeigen oder nach der Einstellung
des Nullpunkts auf einen vorgegebenen Sollwert den
Istwert als die Summe aus diesem Sollwert und den Abweichungen
bestimmen.
Die dritte Art bekannter Vorrichtungen mag zwar etwas bessere
und zuverlässigere Meßergebnisse liefern, jedoch arbeitet
auch sie indirekt, ebenso wie sie eine Nullpunkteinstellung
hinsichtlich des Ausgangspunkts der als Dickenmaß zu ermittelnden
Wegstrecke erfordert.
Der vorliegenden Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung zu schaffen, mit der die Dicke eines Werkzeugs
kontinuierlich und mit einer bisher nicht erreichbaren
Genauigkeit, dazu berührungslos und ohne schwieriges
und zeitaufwendiges Einstellen des Nullpunkts, direkt gemessen
werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Vorrichtung
gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche
geben vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon an.
Die betreffende Vorrichtung ermöglicht eine
berührungslose Dickenmessung, bei der die Meßköpfe ab der
Dicke Null auseinandergefahren werden und auch großen Dickenänderungen
folgen können. Das Verfahren der Meßköpfe ermöglicht
es auch, beim Messen der Dicke aufeinanderfolgender, mit
gegenseitigen Abständen transportierter Platten, z. B.
Spanplatten ab einer Etagenpresse, zwischen den aufeinanderfolgenden
Platten den Nullpunkt zu verifizieren. Durch
das relativ großflächige Bild des ersten Rasters auf der
Werkstückoberfläche können durch die Oberflächenstruktur bewirkte
Fehler der Dickenmessung vermieden werden. Die Verwendung
von zwei Meßköpfen ermöglicht es auch wiederum, die Dicke bzw.
Dickenänderung solcher Werkstücke zu messen, die während
des Verschiebens durch die Vorrichtung schwingen.
Aus der FR-OS 2 530 802 ist zwar bereits eine optische Abstandsmeßvorrichtung
mit Rasterüberlagerung bekannt, wobei
ein erstes Raster in einem von der abzutastenden Oberfläche
reflektierten Strahlengang liegt. Hier jedoch sind die letztlich
übereinanderliegend auf einem Schirm aufgefangenen Rasterbilder
gegeneinander geringfügig winkelversetzt, so daß
sich eine Art Moir´-Muster ergibt, und im Falle einer Verlagerung
der reflektierenden Oberfläche wird die dadurch eintretende
Verlagerung in dem Moir´-Muster zur Ermittlung des
Abstandsmaßes herangezogen. Eine Verlagerung des Meßkopfes
findet dabei nicht statt, ebensowenig wie die Ermittlung
eines minimalen oder maximalen Signalwertes.
Die US-PS 4 302 109 zeigt einen Kodierer, der seine Ausgangssignale
auf ähnliche Weise mittels Rasterüberlagerung in Abhängigkeit
von gegenseitigen Verlagerungen zweier Körper gewinnt.
Die DE-OS 24 01 113 und die DE-OS 30 06 043 schließlich
geben verfahrbare optische Meßköpfe zur berührungslosen
Ermittlung von Längenmaßen, wie z. B. der Dicke von Stäben
oder Platten, an, ohne dabei von einer Rasterüberlagerung
Gebrauch zu machen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit
Hilfe der Figuren beschrieben. Davon ist:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines Meßkopfs,
Fig. 2 eine graphische Darstellung der Intensität des durch
das zweite optische Raster hindurchtretenden Lichts
in Abhängigkeit von der Entfernung der Gegenstandsebene
der zweiten optischen Einrichtung von der
Oberfläche mit dem Bild des ersten optischen Rasters
und
Fig. 3 ein Blockschema der elektronischen Schaltung zum
Steuern des Fahrwegs für den Meßkopf und zum Auswerten
des Fahrwegs.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Meßkopf 10, der über einem
Meßtisch 11, auf dem das zu messende Werkstück 12 verschoben
wird, angeordnet ist. Der Meßkopf 10 enthält eine erste
optische Einrichtung mit einer Lichtquelle 13, einem
Kondensator 14 zum gleichmäßigen Beleuchten eines ersten optischen
Rasters 16 sowie einem Projektionsobjektiv 17. Der
Meßkopf 10 enthält weiter eine zweite optische Einrichtung
mit einem Aufnahmeobjektiv 18, einem zweiten optischen Raster
19, einer Sammellinse 21 und einem opto-elektronischen Wandler
22. Die beiden optischen Raster 16 und 19 sind am einfachsten
als Kreuzgitter gleicher Teilung ausgebildet, bei denen die Breite der
Stege und der freie Abstand zwischen benachbarten Stegen
gleich sind. Den beiden optischen Einrichtungen ist ein
halbdurchlässiger Spiegel 23 zugeordnet, und die Brennweiten
der einzelnen Linsen bzw. Linsensysteme, die Abmessungen
und Form der beiden optischen Raster sowie die Abstände
der Bauelemente voneinander sind derart gewählt, daß die
Projektionsebene des ersten und die Gegenstandsebene des
zweiten Rasters ineinanderfallen. Das hat zur
Folge, daß beim scharfen Abbilden des projizierten Bilds
24 des ersten optischen Rasters 16 auf dem zweiten optischen
Raster 19 praktisch kein Licht durch dieses zweite optische
Raster hindurchtritt.
Der Meßkopf 10 ist mittels eines Fahrwerks in vertikaler Richtung verfahrbar auf einem
Träger 26 gelagert. Zu dem Fahrwerk gehören ein Schrittmotor
27 mit einem Getriebe 28, das eine (nicht gezeigte) Schraubenmutter
antreibt, die mit dem mindestens teilweise als Gewindespindel
ausgebildeten Träger 26 zusammenwirkt. Die beschriebenen
Teile des Meßkopfs 10 sind in einem Gehäuse 29 möglichst
staubdicht eingeschlossen, wozu im Bereich des Trägers 26
Dichtungen 31, 32 und für den Lichtaus- und -eintritt
eine transparente, planparallele
Abdeckplatte 33 vorgesehen ist, die in der Mitte ihrer Außenfläche eine teilweise
Verspiegelung 34 trägt.
Der Meßtisch 11 weist auf der optischen
Achse, soweit diese der ersten und der zweiten optischen Einrichtung
gemeinsam ist, eine Öffnung 36 auf, durch die das
erste Raster 16 eines (nicht gezeigten) gleichartigen, unter dem Meßtisch 11
angeordneten Meßkopfs auf der unteren Oberfläche des Werkstücks
12 abgebildet werden kann.
Fig. 2 zeigt in einer graphischen Darstellung die Intensität
des durch das zweite optische Raster 19 hindurchtretenden
Lichts in Gestalt der Beleuchtungsstärke E an dem opto-elektronischen
Wandler 22 in Abhängigkeit von der Entfernung d
des Bildes 24 des ersten optischen Rasters 16 von der Projektionsebene
der ersten bzw. der Gegenstandsebene der zweiten
optischen Einrichtung. Wie jeder Fachmann sofort erkennt,
ist bei der oben beschriebenen Anordnung der beiden optischen
Einrichtungen die Beleuchtungsstärke E auf dem opto-elektronischen
Wandler 22 minimal, wenn das erste optische Raster
16 mit optimaler Schärfe auf eine Fläche projiziert
und das dabei entstehende Bild 24 wieder mit optimaler
Schärfe jedoch um eine halbe Rasterteilung versetzt auf dem zweiten Raster 19 abgebildet wird, so daß
das zwischen den Stegen des ersten Rasters hindurchgetretene
Licht auf die Stege des zweiten Rasters fällt. Diese optimale
scharfe Projektion und Abbildung werden erreicht, wenn
der optische Abstand des Bildes 24 vom Projektionsobjektiv
17 gleich der Bildweite dieses Objektivs ist und wenn zugleich
der optische Abstand des Bildes 24 vom Aufnahmeobjektiv
18 gleich der Gegenstandsweite dieses letzteren Objektivs
ist. Wenn der Abstand des Bildes 24 vom Projektionsobjektiv
17 kleiner oder größer als dessen Bildweite ist, dann entsteht
ein unscharfes Bild, dessen Helligkeitskontraste mit
zunehmender Entfernung vom optimalen Abstand abnehmen. Bei
der beschriebenen Anordnung bewirkt die Änderung des Bildabstands
vom Projektionsobjektiv 17 zugleich eine Änderung
des Abstands zwischen dem Bild 24 und dem Aufnahmeobjektiv 18, was
weiter zur Folge hat, das unscharfe Bild des ersten
Rasters 16 noch unschärfer auf dem zweiten Raster 19 abgebildet
und der Kontrast dort noch weiter verringert wird. Dann wird
das zwischen den Stegen des ersten Rasters 16 hindurchgetretene
Licht nicht mehr von den Stegen des zweiten Rasters 19 aufgefangen,
sondern fällt zwischen diesen hindurch auf den opto-elektronischen
Wandler 22. Wegen der multiplikativen Wirkung
der zweifachen Unschärfe verlaufen die beiden Äste der Kurve
35 unterhalb und oberhalb des Minimums bei D etwa parabelförmig.
Fig. 3 zeigt ein vereinfachtes Blockschema einer elektronischen
Schaltung zum Steuern der Fahrwerke der beiden Meßköpfe
und zum Berechnen der Werkstückdicke aus dem Fahrweg.
Die Schaltung enthält zwei gleichartig aufgebaute Schaltkreise
41 und 42, von denen jeder einem der Meßköpfe zugeordnet
ist, und einen Meßkreis 43, der Steuersignale für die beiden
Schaltkreise 41 und 42 erzeugt und deren Ausgangssignale verwertet.
Der einfachen Übersicht wegen sind nur die Baugruppen
des Schaltkreises 41 sowie des Meßkreises 43 gezeigt.
Jeder der beiden gleichartig aufgebauten Schaltkreise 41 und 42 enthält
einen Eingangsverstärker 44, der mit dem Ausgang des
zugeordneten opto-elektronischen Wandlers 22 verbunden ist.
Vom Eingangsverstärker 44 führt eine Leitung zu einer Sample-
and-Hold-Schaltung 46, deren Ausgangssignal positiv ist,
wenn das analoge Eingangssignal größer wird, und negativ
ist, wenn das Eingangssignal kleiner wird. Der Ausgang dieser
Schaltung ist mit einem ersten Eingang eines Signalgenerators
47 verbunden, dessen Ausgangssignale als Antriebsimpulse
für den Schrittmotor 27 verwendet werden, der den
Meßkopf längs des Trägers 26 verschiebt. Der Meßkreis 43
enthält einen Oszillator 48, dessen Ausgang an einen zweiten
Eingang des Signalgenerators 47 in jedem der beiden
Schaltkreise 41 und 42 geführt ist. Weiter sind im Meßkreis 43
zwei Zähler 49 und 51 vorgesehen, deren Eingang mit dem Ausgang
des zugeordneten Signalgenerators 47 in jedem der beiden Schaltkreise
41 und 42 verbunden ist. Der Ausgang jedes der beiden Zähler 49 und 51 ist
an einen Eingang eines Addierwerks 52 geführt, dessen Ausgang
mit einer Anzeigeeinrichtung 53 verbunden ist. Der
Meßkreis 43 enthält auch eine Steuerschaltung 54, mit der der
Signalgenerator 47 direkt, d. h. mit einem eingespeicherten
Programm oder mit manuell eingegebenen Signalen, beeinflußt
werden kann.
Beim Betrieb der beschriebenen Vorrichtung wird davon ausgegangen,
daß die Bild- und die Gegenstandsweite der ersten
bzw. zweiten optischen Einrichtung bekannt sind, daß die
Bild- und die Gegenstandsebene ineinanderliegen und daß der Abstand
dieser gemeinsamen Ebene von der Verspiegelung 34 auf der
Abdeckplatte 33 bekannt ist. Weiter sind die Steigung der
Gewindespindel am Träger 26, die Untersetzung des Getriebes
28 und der Drehwinkel für jeden Schritt des Schrittmotors 27
und darum auch die jedem Schritt entsprechende Verschiebung des
Meßkopfs längs des Trägers 26 bekannt.
Weil die mechanische Aufhängung des Meßkopfs relativ zum
Meßtisch 11 durch äußere Einflüsse wie beispielsweise Vibrationen
oder mechanische Dilatation Änderungen erleiden kann,
die größer sind als die angestrebte Meßgenauigkeit,
und auch die Einstellung der elektronischen Komponenten
nicht absolut stabil ist, wird vorzugsweise vor jeder Inbetriebnahme
der Vorrichtung die Nullposition kontrolliert.
Dazu wird der Signalgenerator 47 jedes Schaltkreises 41, 42 durch
Befehle der Steuerschaltung 54 zum Erzeugen von Antriebsimpulsen
für den zugeordneten Schrittmotor 27 erregt, wobei
die Impulse eine Polarität aufweisen, derzufolge
der Schrittmotor den Meßkopf in Richtung zum
Meßtisch 11 hin verschiebt. Die beiden Meßköpfe fahren dann gegeneinander,
bis die Verspiegelung 34 auf der Abdeckplatte 33 des
einen Meßkopfs das Licht der ersten optischen Einrichtung
dieses anderen Meßkopfs reflektiert. Mit zunehmender gegenseitiger
Näherung der beiden Meßköpfe beginnt sich auf der
Verspiegelung 34 der Abdeckplatte 33 eines jeden Meßkopfes das erste
Raster 16 des anderen
Meßkopfs abzubilden, wobei die Schärfe des Bildes und damit
der Verlauf der Beleuchtungsstärke
E an dem opto-elektronischen Wandler 22 des anderen Meßkopfs
der Kurve 35 in Fig. 2 folgt. Das Ausgangssignal
des opto-elektronischen Wandlers 22 ist (jedenfalls in der Nähe
des Minimums der Kurve 35) der Beleuchtungsstärke E proportional
und wird nach Verstärkung im Verstärker 44 in der
Sample-and-Hold-Schaltung 46 auf die Richtung seiner Änderung
abgetastet. Am Ausgang der Sample-and-Hold-Schaltung 46
erscheint dann ein digitales Signal, das mit seiner Polarität oder als
Eins-oder-Null-Signal anzeigt, ob das Ausgangssignal des
opto-elektronischen Wandlers 22, d. h. die daran auftretende Beleuchtungsstärke,
zu- oder abnimmt. Das digitale Signal bestimmt die Polarität
der vom Signalgenerator 47 erzeugten Antriebsimpulse und
damit die Drehrichtung des Schrittmotors 27.
Bei der beschriebenen Anordnung fahren die beiden Meßköpfe
aufeinander zu, bis die Verspiegelung 34 jedes Meßkopfs in der Bildebene
des anderen Meßkopfs liegt. Der Signalgenerator 47
ist derart programmiert, daß er die Meßköpfe um mindestens
einen Schritt ihrer Schrittmotoren 27 in der ursprünglichen
Fahrtrichtung weiterverfährt (z. B. in Fig. 2 über den Abstand
D hinaus zum Abstand D′), was gemäß den obigen Ausführungen
die Polarität der Antriebsimpulse umgekehrt und
eine Verschiebung des Meßkopfs in entgegengesetzter Richtung, wieder um mindestens
einen Schaltschritt über den
optimalen Abstand hinaus, bewirkt (z. B. in Fig. 2 zum Abstand
D″). Auf diese Weise pendelt der Meßkopf mit der Frequenz
der Antriebsimpulse um den optimalen Meßabstand D, wobei die
beim Pendeln durchfahrene Strecke dem Weg entspricht, um den
der Meßkopf von zwei Schaltschritten des Schrittmotors 27 verfahren
wird. Die beiden Zähler 49 und 51 werden nun auf
einen Wert eingestellt, der der Anzahl Schaltschritte entspricht,
die zum Durchfahren der Strecke zwischen der Verspiegelung
34 und der Bildebene benötigt werden.
Nach dieser Justierung der Nullposition der Vorrichtung werden
die beiden Meßköpfe beim Einschieben eines Werkstücks 12
wieder auseinandergefahren, bis das Bild 24 des ersten Rasters 16
jedes Meßkopfs auf der zugewandten
Oberfläche des Werkstücks 12 erscheint und, wie bereits
beschrieben, das zweite Raster 19
sowie den dahinter angeordneten opto-elektronischen Wandler
22 beleuchtet. Sobald der Meßkopf in eine Position gefahren
ist, in der das Bild 24 optimal auf dem zweiten Raster
19 abgebildet ist, wird das Verfahren des Meßkopfs
weg vom Werkstück 12 unterbrochen, und es folgt
das beschriebene Pendeln um den optimalen Abstand D. Die das
Verfahren des Meßkopfs bewirkenden Antriebsimpulse werden
in den zugeordneten Zähler 49 bzw. 51 eingezählt, dessen voreingestellter
Wert auf Null zurückgezählt ist, wenn die Bildebenen der
beiden Meßköpfe ineinanderfallen. Die Inhalte der beiden
Zähler 49, 51 werden in der Addierschaltung 52 summiert,
und die Gesamtzahl der Antriebsimpulse wird in Längeneinheiten
umgerechnet und mit der Anzeigeeinrichtung 53 angezeigt.
Bei einer praktisch erprobten Ausführungsform der Vorrichtung
wurde der Schrittmotor 27 in den beiden Meßköpfen mit
einer Frequenz von 10 kHz erregt, und die Untersetzung des
Getriebes 28 sowie die Steigung der Gewindespindel des Trägers 26 waren derart
gewählt, daß jeder Meßkopf bei jedem Schritt des
Schrittmotors um 0,01 mm verschoben wurde. Damit der vom
opto-elektronischen Wandler 22, dem Schaltkreis mit dem Schrittmotor
und den beiden optischen Einrichtungen jedes Meßkopfes
gebildete Regelkreis bei einer sprunghaften Änderung
der Dicke, beispielsweise einem Riß im Werkstück, den
Istwert nicht verliert, wurde die vorstehend beschriebene,
sehr vereinfachte Schaltung etwas abgeändert. Bei dieser abgeänderten
Schaltung wurde die Polarisierung der vom Signalgenerator
erzeugten Antriebsimpulse für den Schrittmotor 27
nicht gleichzeitig mit einer Änderung des Ausgangssignals
der Sample-and-Hold-Schaltung 46 geändert, sondern mit einer
Verzögerung von 100 Impulsen. Auf diese Weise wurde die Pendelung
des Meßkopfs um den Istwert auf ±1 mm vergrößert
und damit das Erfassen sprunghafter Istwertänderungen ermöglicht.
Die Bestimmung des Istwerts erfolgte jeweils bei der
Änderung des Ausgangssignals der Sample-and-Hold-Schaltung 46,
d. h. bei einem Werkstück mit praktisch konstanter Dicke, mit
zeitlichen Abständen von 100 Impulsen oder 0,02 sec. Die
Meßgenauigkeit betrug dennoch ±0,01 mm.
Es versteht sich, daß die beschriebene Vorrichtung auf vielerlei
Weisen abgeändert und an spezielle Betriebsbedingungen
angepaßt werden kann. Beispielsweise kann die räumliche
Anordnung der beiden optischen Einrichtungen im Meßkopf
ohne Nachteil gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Anordnung
umgekehrt werden. Anstelle der als optische Raster 16 und 19 beschriebenen
Kreuzgitter können beliebige andere Raster verwendet
werden. Weiter kann das Raster 19 in der zweiten optischen
Einrichtung derart plaziert werden, daß beim scharfen
Abbilden des Bilds des Rasters 16 der ersten optischen Einrichtung
auf dem Raster 19
der opto-elektronische Wandler 22 nicht vollständig abgedunkelt,
sondern maximal beleuchtet wird. Dann verläuft die
Kurve der Beleuchtungsstärke E in Abhängigkeit von der Werkstückdicke
spiegelbildlich zur Kurve 35 in Fig. 2, und die
Linie des optimalen Abstands D schneidet diese Kurve nicht im Minimum, sondern im
Maximum.
Es versteht sich weiter, daß auch die Einrichtung zum Verfahren
des Meßkopfs anders als beschrieben ausgebildet werden
kann. Beispielsweise ist es möglich, anstelle einer Mutter
und einer Gewindespindel am Träger 26 einn Zahnrad und eine Zahnstange
oder, noch einfacher, einen Keilriemen zu verwenden, der
am Träger 26 befestigt ist und mit dem eine Riemenscheibe am Ausgang des Getriebes
28 in Eingriff steht.
Die nur schematisch gezeigten und beschriebenen Schaltkreise
41 und 42 sowie der Meßkreis 43 können mit handelsüblichen Bauelementen
realisiert werden. Vorzugsweise ist das Addierwerk 52
so ausgebildet, daß es nicht nur die Summe der Wege der
beiden Meßköpfe und daraus die Dicke des Werkstücks 12 berechnet,
sondern auch feststellt, ob nur ein Meßkopf oder beide
Meßköpfe in der gleichen Richtung oder aufeinander zu
verfahren werden. Auf diese Weise können Dickenänderungen
von Verwerfungen bei konstanter Dicke und die Richtung der
Verwerfung unterschieden werden. Die Auswahl der für vorgegebene
Betriebsbedingungen am besten geeigneten Bauelemente
liegt im Bereich fachmännischen Könnens, ebenso wie die Anpassung
der Schaltkreise an solche Bedingungen, weshalb auf
eine detaillierte Beschreibung hier verzichtet
wird.
Schließlich sei noch vermerkt, daß beim Messen der Dicke
von Werkstücken, die mit gegenseitigen Abständen aufeinanderfolgend zwischen den
Meßköpfen hindurchgeführt werden, deren Abstand genutzt wird,
um die Meßköpfe zusammenzufahren und die Nullposition zu
kontrollieren. Um den dafür erforderlichen Weg zu verkürzen,
kann für die Nullpositionskontrolle anstelle der beschriebenen teilweisen
Verspiegelung 34 der transparenten Abdeckplatte 33 eine
von der Abdeckplatte 33 beabstandete,
d. h. näher zum gegenüberliegenden Meßkopf angeordnete,
vorzugsweises verspiegelte Platte verwendet werden. Schließlich sei noch erwähnt,
daß die Vorrichtung auch in relativ staubiger Umgebung zuverlässig
arbeitet, weil beim Verschmutzen der Abdeckplatte 33
oder anderer optischer Bauelemente oder bei Werkstücken mit
einer optisch ungünstigen Oberfläche die in Fig. 2 gezeigte
Kurve 35 für die Beleuchtungsstärke E in Abhängigkeit von der
Werkstückdicke nur in Richtung der Ordinate verschoben wird,
und dies durch entsprechende Einstellung der elektronischen Schaltkreise
ausgeglichen werden kann.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum kontinuierelichen Messen der Dicke eines
längsverschiebbaren platten- oder strangförmigen
Werkstücks (12) mit einem Meßkopf (10) über und
einem Meßkopf unter der Verschiebebahn des Werkstücks, die jeweils optische
Einrichtungen aufweisen, um den Abstand zwischen
dem Meßkopf und der ihm zugewandten Werkstückoberfläche zu
bestimmen, sowie mit einer elektronischen Schaltung (41, 42, 43),
dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Meßkopf (z. B. 10) senkrecht zur
Ebene des Werkstücks (12) durch ein Fahrwerk (27, 28) verfahrbar ist und eine erste
optische Einrichtung (13, 14, 16, 17) aufweist, die
ein erstes optisches Raster (16) in eine
außerhalb des Meßkopfs liegende Ebene abbildet,
und eine zweite optische Einrichtung (18, 19, 21), die das so entstandene
Bild (24) des ersten optischen Rasters (16) weiter auf
ein gleichartiges zweites optisches Raster (19) abbildet,
sowie ein im Lichtweg hinter dem zweiten optischen
Raster (19) angeordnetes, opto-elektronisches Bauelement (22),
das ein dem durch das zweite optische Raster hindurchtretenden
Licht entsprechendes Ausgangssignal erzeugt, und
daß die elektronische Schaltung (41, 42, 43) mit dem
Fahrwerk (27, 28), den beiden optischen Einrichtungen (13, 14, 16, 17, 18, 19, 21)
und dem opto-elektronischen Bauelement (22) jedes Meßkopfes (z. B. 10)
je einen Regelkreis bildet, der den betreffenden Meßkopf
so lange verfährt, bis das Ausgangssignal des opto-elektronischen
Bauelements (22) einen Minimal- oder Maximalwert
erreicht oder um diesen pendelt, und aus der Summe
der Fahrwege der beiden Meßköpfe von einer vorgegebenen Nullposition aus die Dicke des Werkstücks
(12) berechnet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrwerk (27, 28) jeweils einen Schrittmotor (27) aufweist,
und daß die elektronische Schaltung
(41, 42, 43) jedem Meßkopf (z. B. 10) zugeordnet einen Eingangsverstärker (44), eine Sample-and-
Hold-Schaltung (46) und einen Signalgenerator (47) enthält,
der Antriebsimpulse für den Schrittmotor (27) erzeugt,
einen Zähler (49; 51), der die Antriebsimpulse unter
Berücksichtigung ihrer Polarität zählt, sowie ein Addierwerk
(52), das aus dem Inhalt der den beiden Meßköpfen
zugeordneten Zähler (49, 51) die Dicke des Werkstücks (12) berechnet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Oszillator (48) vorgesehen ist, der die Frequenz
der von dem Signalgenerator (47) erzeugten Antriebsimpulse
bestimmt, und die Sample-and-Hold-Schaltung (46) die Polarität
dieser Antriebsimpulse bestimmt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß weiter eine Steuerschaltung (54) vorgesehen ist, um
den Signalgenerator (47) vorrangig manuell oder nach einem
Programm zu steuern.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerschaltung (54) die Einwirkung der Sample-
and-Hold-Schaltung (46) auf die Polarität der Antriebsimpulse
um eine einstellbare Impulszahl verzögert.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bestimmen der Nullposition an jedem Meßkopf
(z. B. 10) ein Reflektor angeordnet ist, dessen zum anderen
Meßkopf gerichtete reflektierende Fläche in der Bildebene
der jeweiligen ersten optischen Einrichtung (13, 14, 16, 17) liegt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bestimmen der Nullposition auf die Außenfläche
einer Abdeckplatte (33) am Lichtein- und -austritt jedes Meßkopfs (z. B. 10) eine
Verspiegelung (34) aufgebracht ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Verfahren der Meßköpfe (z. B. 10) jeweils ein Schrittmotor (27) vorgesehen ist, der
mit einer auf einer Gewindespindel laufenden Mutter
oder einem in eine Zahnstange eingreifenden Zahnrad oder
einer einen Riemen führenden Riemenscheibe zusammenwirkt.
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