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DE3616405C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3616405C2
DE3616405C2 DE19863616405 DE3616405A DE3616405C2 DE 3616405 C2 DE3616405 C2 DE 3616405C2 DE 19863616405 DE19863616405 DE 19863616405 DE 3616405 A DE3616405 A DE 3616405A DE 3616405 C2 DE3616405 C2 DE 3616405C2
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DE
Germany
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radiator according
legs
slot opening
heating coil
radiator
Prior art date
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Application number
DE19863616405
Other languages
English (en)
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DE3616405A1 (de
Inventor
Gunther Dipl.-Ing. Seidel (Fh), 6000 Frankfurt, De
Heinz 6457 Maintal De Guhr
Robert Dipl.-Ing. 6360 Friedberg De Jung
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
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Priority to DE8706465U priority patent/DE8706465U1/de
Priority to EP87106519A priority patent/EP0245757B1/de
Priority to ES87106519T priority patent/ES2025087B3/es
Publication of DE3616405A1 publication Critical patent/DE3616405A1/de
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Publication of DE3616405C2 publication Critical patent/DE3616405C2/de
Priority to SG91192A priority patent/SG91192G/en
Priority to HK92892A priority patent/HK92892A/xx
Granted legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/10Heating elements characterised by the composition or nature of the materials or by the arrangement of the conductor
    • H05B3/16Heating elements characterised by the composition or nature of the materials or by the arrangement of the conductor the conductor being mounted on an insulating base

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  • Resistance Heating (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)
  • Cleaning And Drying Hair (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Heizkörper für ein Gerät, insbesondere des persönlichen Bedarfs, nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Bereits aus der DE-A1 27 27 940 ist ein solcher Heizkörper bekannt. Dieser Heizkörper weist einen auf den Platten des Tragkörpers befestigten Leiterstreifen auf. Zwei im wesentlichen unelastische, zu einer klemmenden Aufnahme der Heizwandel ungeeignete Schenkel des Leiterstreifens bilden einen Schlitz von im wesentlichen konstanter Breite. Dieser Schlitz im Leiterstreifen fluchtet mit einem Schlitz in der Platte. Die Heizwendel befindet sich in den Schlitzen und wird über eine Niet elektrisch mit dem Leiterstreifen verbunden. Die Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen Heizwendel und Leiterstreifen erfolgt demnach unter Einsatz eines zusätzlichen Befestigungselementes in einem weiteren Arbeitsvorgang nach Beendigung des Wickelvorgangs. Die Herstellung eines derartigen Heizkörpers ist somit vergleichsweise kostenintensiv und zeitaufwendig und erfordert komplizierte Werkzeuge.
Auch die DE-C2 29 40 468 offenbart einen Spannungsabgriff für einen Heizkörper, wobei dessen abgewinkeltes Ende zu gegeneinander versetzten Zinken verformt ist. Zwischen den Zinken liegt die Heizwendel, die zur Befestigung an dem Spannungsabgriff mit den Zinken verquetscht wird. Eine klemmende Aufnahme der Heizwendel zwischen den federelastischen Zinken ist dieser Druckschrift nicht zu entnehmen. Für die elektrische Verbindung der Heizwendel mit dem Spannungsabgriff ist nämlich ein zusätzlicher Arbeitsvorgang erforderlich, eben das Verquetschen von Zinken und Heizleiter.
Des weiteren ist aus der DE-A1 26 44 093 ein Spannungsabgriff für einen Heizkörper zu entnehmen, bei dem die zick-zack-förmigen Schleifen in einem ersten Arbeitsgang mit der Isolierstoffplatte verpreßt und in einem zweiten Arbeitsgang auf die an den Längsrändern der Isolierstoffplatte festgelegten Schleifen als Federklammern ausgebildete Spannungsabgriffe aufgeschoben werden. Auch dieser Druckschrift ist nur ein mit Spannungsabgriffen versehener Heizkörper zu entnehmen, der neben dem Wickelvorgang noch einen oder mehrere zusätzliche Arbeitsvorgänge zur Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen der Heizwendel und dem Spannungsabgriff erforderlich macht. Es versteht sich, daß jeder zusätzliche Arbeitsvorgang die Herstellungskosten erhöht und auch zum Auftreten zusätzlicher Fehlerursachen hinsichtlich der Qualität und Funktionssicherheit des Heizkörpers beiträgt.
Schließlich ist es allgemein bekannt, bei einem Haartrockner neben den Anschlüssen zur Stromversorgung der Heizwendel eines Heizkörpers weitere Spannungsabgriffen vorzusehen, die an ihrem Endanschluß durch Quetschen bzw. Schweißen mit dem Heizdraht verbunden werden. Derartig teuer und aufwendig herzustellende Spannungsabgriffe sind normalerweise nur notwendig, wenn hohe Leistungen, beispielsweise bis zu zwei Kilowatt übertragen werden sollen (DE-OS 28 37 316).
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, einen Heizkörper mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs dahingehend weiterzubilden, daß eine rationelle, kostengünstige Herstellung, auch in Großserienfertigung, unter Sicherstellung einer hohen Funktionstüchtigkeit und Qualität gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Heizkörper mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Dadurch, daß die Schlitzöffnung zum Innenraum des Heizkörpers verjüngt und die beiden Schenkel federelastisch zur klemmenden Aufnahme der Heizwendel ausgebildet sind, erhält man einerseits einen leicht herstellbaren Spannungsabgriff, bei dem andererseits die elektrische Verbindung mit der Heizwendel ohne zusätzliche Arbeitsschritte oder zusätzliches Befestigungsmaterial erfolgen kann. Da die Spannungsabgriffe mit den Platten verbunden sind, kann die Heizwendel während des Wickelvorgangs in die sich verjüngenden Schlitzöffnungen der Spannungsabgriffe einfädeln und wird ohne weitere Maßnahmen von den federelastischen Schenkeln klemmend gehalten.
Es ist vorteilhaft, daß die Schlitzöffnung des Spannungsabgriffes in annähernd der Ebene liegt, in der auch die einzeln an den äußeren Stirnkanten des Tragkörpers vorgesehenen V-förmigen Öffnungen zur Aufnahme der Heizwendel angeordnet sind. Damit ein einwandfreier Kontakt zwischen den Schenkeln und der Heizwendel hergestellt wird, sind die Spannungsabgriffe bzw. deren Schenkel federelastisch ausgebildet, so daß sie fest gegen die Oberfläche der Heizwendel anliegen. Die federelastische Ausbildung der Schenkel erhält man in vorteilhafter Weise dadurch, daß die Schlitzöffnung von ihrer engsten Stelle ausgehend sich wieder etwas erweitert, so daß die Schenkel im Bereich der Erweiterung etwas schmaler ausgebildet sind als der übrige Teil.
Eine gute Klemmwirkung erhält man auch dadurch, daß sich an die V-förmig ausgebildete Schlitzöffnung ein länglicher Schlitz an­ schließt, der aus den gegenüberliegenden parallel zueinander lau­ fenden Kanten der Schenkel gebildet ist. Durch Auseinanderbiegen der Schenkel lassen sich die Heizwendel in diesen länglichen Schlitz einführen, so daß ein guter Kontakt zwischen den Schenkeln und den Wendeln hergestellt werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, daß die Spannungsabgriffe aus flachen Stegen, beispielsweise aus Blechstreifen, hergestellt sind, wobei die Oberflächen der ein­ zelnen Schenkel V-förmig zueinander ausgerichtet sind, so daß auf einfache Weise die Steifigkeit der Schenkel verbessert werden kann. Hierdurch wird verhindert, daß sich die Schenkel beim Ein­ führen der Heizwendel in die Schlitzöffnung aus ihrer Ebene her­ ausdrehen und dadurch ein ungenügender Kontakt zwischen den Schenkeln und der Heizwendel eintritt.
Damit die Heizwendel auf einfache Weise in die Schlitzöffnungen der Spannungsabgriffe eingeführt werden kann, ist es vorteilhaft, daß die gegenüberliegenden Kanten der Schenkel, die die V-förmige Schlitzöffnung bilden, auf einem Krümmungsradius verlaufen, sich also bogenförmig nach innen verjüngen und daß die außen liegenden Enden der Schenkel ebenfalls abgerundet sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Aus­ führungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Tragkörpers mit an den Stirnseiten vorgesehenen V-förmigen Aussparungen zur Aufnahme der Heizwendel eines Heizkörpers,
Fig. 2 eine Seitenansicht des aus zwei Platten gebilde­ ten Tragkörpers,
Fig. 3 eine Teilansicht des plattenförmigen Tragkörpers mit den auf der Oberfläche angeordneten Span­ nungsabgriffen, die mit konisch verjüngenden Schlitzöffnungen versehen sind,
Fig. 4 eine Draufsicht einer Platte des Tragkörpers mit den zugehörigen V-förmig abgewinkelten Spannungs­ abgriffen.
In der Zeichnung ist mit 2 ein Heizkörper eines Haartrockners be­ zeichnet, dem ein in der Zeichnung nicht dargestellter Lüftermo­ tor zugeordnet ist. Der Heizkörper 2 besteht aus zwei rechtwink­ lig zueinander verlaufenden, ineinander gesteckte Platten 4 und 6, die einen Tragkörper 8 zur Aufnahme einer Heizwendel 12 bilden. Die Platten 4 und 6 können hierzu mittig mit Längsschlit­ zen ausgestattet sein, so daß die Platten auf einfache Weise in­ einander gesteckt werden können.
Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, weisen die Platten 4, 6 an ihren äußeren Stirnkanten zahlreiche, dicht nebeneinander ange­ ordnete V-förmige Aussparungen 10 auf, die alle gemeinsam ein sägeartiges Profil bilden. Die Aussparungen 10 dienen zur Auf­ nahme der Heizwendel 12, die wie aus Fig. 2 hervorgeht, einen zickzackförmigen Verlauf aufweist, so daß die außenliegenden Bögen 14 der Heizwendel 12 in die Aussparungen 10 des Tragkör­ pers 8 eingehängt werden können. Im Ausführungsbeispiel besteht der Heizkörper 2 aus einer eingängigen Heizwendel 12. Es ist je­ doch auch möglich, den Heizkörper 2 aus mehrgängigen Heizwendeln zu bilden. Am vorderen und hinteren Ende der Heizwendel 12 ist je ein Anschluß 20 vorgesehen, der über je eine elektrische Lei­ tung 22 und über einen Schalter mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Stecker verbunden ist, so daß bei entsprechender Stellung des Schalters der Heizkörper 2 mit Strom versorgt werden kann.
Um eine hohe Leistung, beispielsweise ein bis zwei Kilowatt auf den Heizkörper 2 zu übertragen, müssen die Anfangs- und Endan­ schlüsse 20 der Heizung, d.h. die Anschlüsse 20 relativ groß­ flächig ausgebildet werden, so daß an der Kontaktstelle des An­ schlusses mit der Heizwendel 12 aufgrund der hohen zu übertragen­ den Ströme keine Beschädigung an der Heizwendel bzw. an dem An­ schluß auftritt. Hierzu sind die Enden der Anschlüsse 20 mit zwei U-förmig zueinander verlaufenden, kleinen Stegen 41 versehen, zwischen denen ein kleiner Teil der Heizwendel 12 aufgenommen ist. Durch Zusammenquetschen der Stege 41 wird eine einwandfreie, großflächige Verbindung zwischen dem Anschluß 20 und der Heizwen­ del 12 geschaffen, so daß die Kontaktstelle sich aufgrund der vorhandenen Stromdichte nicht zu stark erhitzt und dadurch be­ schädigt wird.
Wie aus den Fig. 1 und 3 hervorgeht sind neben den beiden Anschlüssen 20 weitere Spannungsabgriffe 30 zur Übertragung nied­ rigerer elektrischer Leistungen vorgesehen. Die Spannungsab­ griffe 30 dienen beispielsweise zur Stromversorgung eines Lüfter­ motors, der für eine Leistungsaufnahme ausgelegt ist, die wesent­ lich geringer ist als die Leistungsaufnahme des Heizkörpers 2.
Die Leistungsaufnahme des Lüftermotors kann beispielsweise zwi­ schen ca. 10 und ca. 100 Watt liegen. Somit können auch die kon­ taktierenden Flächen der Heizwendel 12 und des Spannungsabgrif­ fes 30 bei einer maximal zulässigen Stromdichte kleiner sein, als die kontaktierenden Flächen zwischen den Anschlüssen 20 bzw. den Endabgriffen und der Heizwendel 12. Die Spannungsabgriffe sind über je eine elektrische Leitung 24 mit dem Lüftermotor verbind­ bar.
Die Spannungsabgriffe 30 für den Lüftermotor sind auf der Ober­ fläche der Platte 4 fest angeordnet und endseitig mit sich ko­ nisch verjüngenden Schlitzöffnungen 32 versehen, die jeweils aus zwei in einer Ebene angeordneten gegenüberliegenden Stegen bzw. Schenkel 35 gebildet sind. Die gegenüberliegenden Kanten 34 der Schenkel 35 weisen eine Krümmung auf, verjüngen sich bogenförmig nach innen, so daß die Heizwendel 12 auf einfache Weise in die Schlitzöffnung 32 eingeführt werden kann. Der Krümmungsradius ist im Bereich des äußeren Endes des Schenkels 35 wesentlich kleiner ausgebildet, so daß der Schenkel eine abgestumpfte Spitze 36 er­ hält. An die Kanten 34 schließen sich zwei parallel verlaufende Kanten 38 an, deren Abstand wesentlich kleiner ist als der Ab­ stand der Kanten 34. An die beiden parallel verlaufenden Kan­ ten 38 hinter der engsten Stelle 39 der Schlitzöffnung ist eine Erweiterung 40 angeschlossen, die durch einen Bogen 42 bzw. eine innenliegende Kante begrenzt wird. Im Bereich der Erweiterung 40 ist die Breite des Schenkels 35 kleiner als im Bereich der Kan­ te 38. Hierdurch erhält man eine federelastische Anordnung der beiden Schenkel 35, so daß diese beim Einführen der Heizwendel 12 etwas auseinander gebogen werden können. Nach Einführen der Heiz­ wendel 12 in die Schlitzöffnung 32 drücken die Kanten 38 gegen die Oberfläche der Heizwendel 12, so daß ein einwandfreier bzw. ausreichender Kontakt zwischen der Oberfläche der Heizwendel 12 und den Kanten 38 bzw. 34 des Schenkels 35 durch Pressen und/oder Einschneiden hergestellt wird.
Ein Verbiegen bzw. Ausdrehen der beiden Schenkel 35 aus ihrer Ebene wird dadurch verhindert, daß die beiden Oberflächen 44 V-förmig zueinander angeordnet sind und dabei einen stumpfen Winkel α bilden, der etwas kleiner als 180° ist. Durch diese Maßnahme wird die Steifigkeit der beiden Schenkel 35 auf einfache Weise erhöht und ein Wegkippen der beiden Schenkel beim Einführen der Heizwendel 12 in die Schlitzöffnung 32 verhindert. Die Steifigkeit der Schenkel kann auch durch eine andere Formgebung beispielsweise durch einen wellenförmigen Verlauf der Schenkel erreicht werden.
Durch die vorteilhafte Ausbildung der Spannungsabgriffe 30 und durch ihre Anordnung in einer Ebene auf der Oberfläche der Platte 4, können die Kosten erheblich reduziert werden, da in ei­ nem Arbeitsgang die Heizwende 12 auf die Platten 4 und gleichzei­ tig auch auf die Spannungsabgriffe 30 aufgewickelt werden kann. Hierdurch entfällt das übliche Anquetschen bzw. Verschweißen der Spannungsabgriffe 30 mit der Heizwendel 12. Der Endabgriff bzw. Anschluß 20 und auch der Spannungsabgriff 30 kann aus einem dün­ nen Blech auf einfache Weise beispielsweise durch Stanzen herge­ stellt werden. Durch den Stanzvorgang kann auch gleichzeitig die Schlitzöffnung 32 gebildet werden. Ebenso ist es möglich beim Stanzvorgang die beiden Oberflächen 44 winkelig zueinander auszu­ richten.
Beim Einsatz von mehreren Spannungsabgriffen 30 hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, nach Stanzen der mehreren Span­ nungsabgriffe 30 in einem einzigen Arbeitsgang Verbindungen zwi­ schen den einzelnen Spannungsabgriffen 30 bestehen zu lassen, die erst nach Montage der Spannungsabgriffe 30 an der Platte (4, 6) aufgetrennt werden. Hierdurch ist eine äußerst einfache Montage von mehreren Spannungsabgriffen möglich.

Claims (13)

1. Heizkörper (2) für ein Gerät, insbesondere des persönlichen Bedarfs, mit Platten (4, 6), die einen Tragkörper (8) bilden, um den eine Heizwendel (12) gewickelt ist, mit einem auf einer Platte (4, 6) befestigten Spannungsabgriff (30), der eine, sich von einer Stirnkante einer Platte (4, 6) zu einem Innenraum des Heizkörpers (2) erstreckende, aus zwei Schenkeln (35) gebildete Schlitzöffnung (32) zur Aufnahme der Heizwendel (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schlitzöffnung (32) zum Innenraum des Heizkörpers (2) verjüngt und die beiden Schenkel (35) federelastisch zur klemmenden Aufnahme der Heizwendel (12) ausgebildet sind.
2. Heizkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schlitzöffnung (32) konisch verjüngt.
3. Heizkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzöffnung (32) V-förmig ausgebildet ist und sich an die engste Stelle (39) der Schlitzöffnung eine Erweiterung (40) anschließt.
4. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß V-förmig zueinander verlaufende Kanten (34) der Schlitzöffnung (32) in zwei parallel zueinander verlaufende Seiten bzw. Kanten (38) übergehen, die ihrerseits in eine Erweiterung (40) übergehen.
5. Heizkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Durchmesser der Erweiterung (40) einen Wert aufweist, der größer ist als der Abstand der parallel zueinander verlaufenden Kanten (38) und kleiner als der Abstand zwischen den außenliegenden Enden (36) der V-förmig zueinander verlaufenden Kanten (34) der Schlitzöffnung (32).
6. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsabgriffe (30) aus flachen Schenkeln (35) gebildet sind, die mit Verstärkungselementen ausgestattet sind.
7. Heizkörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungselemente durch Drehen der Schenkel (35) um ihre Längsachse gebildet sind.
8. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche (44) der Schenkel (35) V-förmig zueinander stehen und einen Winkel (α) einschließen, der etwas kleiner als 180° ist.
9. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (35) symmetrisch zu einer Längsmittelachse ausgerichtet sind, die mit einer weiteren Längsmittelachse von V-förmigen, in den Tragkörpern (8) vorgesehenen Aussparungen (10) zusammenfällt.
10. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (34) der Schlitzöffnung (32) sich bogenförmig nach innen verjüngen.
11. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß außenliegende Enden (36) der Schenkel (35) abgerundet sind.
12. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Spannungsabgriffe (30) auf einer einzigen Platte (4, 6) in einer Ebene angeordnet sind.
13. Heizkörper nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einsatz von mehreren Spannungsabgriffen (30) Verbindungen zwischen den einzelnen Spannungsabgriffen (30) bestehen, die nach Montage der Spannungsabgriffe (30) an der Platte (4, 6) aufgetrennt werden.
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