DE3615178C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65B7/02—Closing containers or receptacles deformed by, or taking-up shape, of, contents, e.g. bags, sacks
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen von
gefüllten Säcken, die durch eine Fördereinrichtung von der Füllstation
einer Schließstation übergeben werden, mit einer die
Öffnungsränder der gefüllten Säcke zangenartig zwischen sich
einklemmenden Greifeinrichtung mit einem Paar um zur Hauptachse
des Sackes senkrechte Achsen drehbarer Walzen und mit einer die
Greifeinrichtung überragenden, flach aufeinanderliegenden Öffnungsränder
durch eine Naht verschließende Schließeinrichtung.
Bei einer aus der AT-PS 3 63 851 bekannten Vorrichtung dieser Art
besteht die Schließeinrichtung aus schwenkbaren, zangenartig
zusammenwirkenden Schweißbacken, die die flach aufeinanderliegenden
Öffnungsränder durch eine Kopfschweißnaht verschließen.
Dabei ist an jedem der beiden je eine Schweißbacke tragenden
Arme ein Bügel schwenkbar befestigt, der eine Anpreßwalze trägt.
Beim Annähern der Schweißbacken an ihre Schweißstellung verschwenkt
sich die Anpreßwalze entgegen der Wirkung einer Feder
aus einer von der Schweißbacke abgelegenen in eine der Schweißbacke
benachbarten Stellung, so daß während des Übergangs zwischen
diesen beiden Stellungen aus dem Sack Luft ausgequetscht
und die aufgespreizten Öffnungsränder aneinandergelegt und in
dieser Lage bis zum Auftreffen der Schweißbacken gehalten
werden.
Bei einer aus der DE-PS 26 29 065 bekannten Vorrichtung zum
Verschließen von gefüllten Säcken ist eine um eine horizontale
Achse rotierende trommelartige Zuführungseinrichtung vorgesehen,
die jeweils paarweise mit acht über den Umfang verteilten Greiferzangen
versehen ist, die zangenartige Greifeinrichtungen
bilden. Nach dem Befüllen der Säcke und dem Flachziehen der
Öffnungsränder setzt die Zuführungseinrichtung die gefüllten
Säcke auf ein Förderband ab, wobei die die Greifzangen überragenden
Fahnen der Öffnungsränder in der Absetzposition eine
horizontale Stellung einnehmen, so daß sie zwischen den Backen
einer Schweißeinrichtung mit einer die Säcke verschließenden
Querschweißnaht versehen werden können. Mit dieser bekannten
Vorrichtung lassen sich die flachgelegten Öffnungsränder von
Kunststoffsäcken oder von mit Kunststoff beschichteten Säcken
durch Querschweißnähte schließen, wenn die durch die aufeinanderliegenden
Öffnungsränder gebildeten Fahnen die Greiferzangen um
eine ausreichend große Länge überragen. Schwierigkeiten ergeben
sich jedoch, wenn die Längen der Fahnen zu klein sind oder wenn
die Säcke durch Nähnähte verschlossen werden sollen, für die
größere Fahnenlängen erforderlich sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs
angegebenen Art zu schaffen, die auch dann zum Anbringen
von Schweißnähten und insbesondere auch von Nähnähten ausreichend
lange Fahnenlängen der aufeinanderliegenden Öffnungsränder
bildet, wenn die die Säcke während des Befüllens haltenden Greifeinrichtungen
derartige Fahnenlängen und/oder ein unmittelbar
nachfolgendes Verschließen der Säcke durch Schweiß- oder Nähnähte
nicht ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der
gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß mindestens eine von den
ein Vorzugswalzenpaar bildenden Walzen (7, 8) der Greifeinrichtung
antreibbar ist. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden
die Öffnungsränder der gefüllten Säcke zwischen den Vorzugswalzen
festgeklemmt oder das Vorzugswalzenpaar übernimmt die
aufeinanderliegenden Öffnungsränder von der die Säcke während
des Befüllens haltenden Greifeinrichtung. In der Verschließstation
oder auf dem Weg in diese wird der Antrieb des Vorzugswalzenpaares
betätigt, so daß die aufeinanderliegenden Öffnungsränder
das Vorzugswalzenpaar um eine so große Fahnenlänge überragt,
daß sich eine Querschweißnaht oder, falls gewünscht, eine
Nähnaht anbringen läßt. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann auch eine so große Fahnenlänge geschaffen werden, daß sich
diese vor dem Anbringen einer Nähnaht umlegen oder einrollen
läßt.
Zweckmäßigerweise sind die Walzen auf einem Schlitten gelagert,
der auf zu der Fördereinrichtung parallelen Führungen im Gestell
verfahrbar und mit einem Antrieb versehen ist. Besteht die Fördereinrichtung
aus einem Karussell, können die Vorzugswalzen in
diesem gelagert sein.
Zweckmäßigerweise ist die Mantelfläche mindestens einer Förderwalze
elastisch ausgebildet, so daß es zu keinem Blockieren
kommt, wenn sich zwischen den Öffnungsrändern oder zwischen
diesen und einer Walze Füllmaterial, beispielsweise Granulat,
befinden sollte.
Mindestens eine Förderwalze kann über ihre Länge entsprechend
dem Querschnitt der vorzuziehenden Fahne Bereiche unterschiedlicher
Durchmesser aufweisen. Beispielsweise ist bei Seitenfaltensäcken
eine derartige Abstufung der Durchmesser mindestens
einer Förderwalze zweckmäßig, da dann die Öffnungsränder über
ihre gesamte Länge zusammengepreßt werden.
Weiterhin kann mindestens eine der beiden Förderwalzen aus
gleichachsig gelagerten, im Abstand voneinander gelagerten Teilwalzen
bestehen, die nur seitlich am Sack angreifen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß eine der Vorzugswalzen mit einem die Rückdrehung der Walze
sperrenden Freilauf versehen ist. Der Freilauf verhindert dann,
daß der nach oben überstehende Sackrand aufgrund der Materialspannung
wieder nach unten gezogen wird.
Die Walzen können zur Übernahme der durch die in einer horizontalen
Ebene flach aufeinanderliegenden Öffnungsränder gebildeten
Fahne in einer vertikalen Ebene übereinander angeordnet sein,
wobei eine Einrichtung zum Verschwenken der Walzen in eine horizontale
Ebene unterhalb der Verschließstation vorgesehen ist.
Nach einer besonderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die in
der Übernahmestellung untere Walze im Schlitten drehbar gelagert
und die obere Walze in einem Rahmen frei drehbar gelagert ist,
der um die Achse der unteren Walze schwenkbar ist, daß auf die
Welle der unteren Walze ein Hebel aufgeklemmt ist, der derart
über eine Koppelstange mit dem Gestell verbunden ist, daß der
mit der Welle fest verbundene Walzenmantel die zwischen den
Walzen festgeklemmte Fahne der Öffnungsränder beim Transport in
die Schweiß- oder Nähstellung vorzieht, daß die obere Walze in
Langlochführungen der Schenkel des Rahmens durch eine Druckmittel-
Kolben-Zylinder-Einheit hebbar und gegen die andere Walze
andrückbar ist und daß der Rahmen derart durch eine Koppelstange
mit dem Gestell verbunden ist, daß er beim Verfahren mit dem
Schlitten in die Schweiß- oder Nähstellung in eine waagerechte
Stellung verschwenkt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der Schließvorrichtung
mit einer quer verfahrbaren Nähmaschine zum
Anbringen von die Öffnungsränder der gefüllten
Säcke veschließenden Nähnähten,
Fig. 1a eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
einer Schließvorrichtung in schematischer
Darstellung,
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht der Schließvorrichtung
nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Schließvorrichtung
nach Fig. 2 im teilweise auseinandergezogenen
Zustand und
Fig. 4 einen Ausschnitt der verfahrbaren Klemmeinrichtung
in vergrößerter Darstellung.
In Fig. 1 ist eine Füllstation 1 und eine um die horizontale
Querachse 2 rotierende trommelförmige Zuführungseinrichtung 3
mit paarweise über den Umfang verteilten acht Greiferzangen 4
dargestellt, die in der in der DE-PS 26 29 065 beschriebenen
Weise ausgestaltet sind, so daß hier auf eine nähere Beschreibung
verzichtet wird.
Die paarweise seitlich an der trommelförmigen Zuführungseinrichtung
3 angeordneten Greiferzangen 4 setzen den gefüllten Sack
5 auf das Aufgabeende des Bandförderers 6 ab, wobei der flachgelegte
Öffnungsrand des Sackes 5 mit überstehender Fahne von
den Greiferzangen 4 waagerecht gehalten ist. In dieser Stellung
übernehmen die aus Walzen 7, 8 bestehenden Klemmbacken der zweiten
Greifeinrichtung der Nähvorrichtung die flachgelegten Öffnungsränder
und klemmen diese an den äußeren Fahnen zwischen
sich fest. Anschließend wird der die Klemmwalzen 7, 8 tragende
Schlitten zusammen mit dem auf dem Förderband 6 transportierten
Sack 5 in die Nähposition 10 verfahren. Bei diesem Verfahren
schwenken die Klemmwalzen 7, 8 gemeinsam um die Achse der unteren
Walze 8, so daß in der Nähposition 10 der flachgelegte Öffnungsrand
in der dargestellten Weise senkrecht steht. Gleichzeitig
führt bei diesem Transport die untere Klemmwalze 8 eine Drehbewegung
aus, so daß der flachgelegte Öffnungsrand durch die
gleichsam ein Transportwalzenpaar bildenden Klemmwalzen 7, 8
soweit vorgezogen wird, daß der Randstreifen des Öffnungsrandes
lang genug ist, um mit der Nähmaschine 11 eine die Öffnungsränder
verschließende Naht auszuführen, wobei die Öffnungsränder
umgeschlagen oder eingerollt werden können und die Nähnaht durch
den umgeschlagenen oder eingerollten Bereich ausgeführt wird.
Das Förderband 6 ist in der dargestellten Weise mit Haltebügeln
12 versehen, die die Säcke 5 stützen und während des Transportes
in ihrer senkrechten Stellung halten. Der die Klemmwalzen 7, 8
lagernde Schlitten ist auf Führungsschienen synchron mit den
Säcken 5 von der Absetzposition der Säcke in die Nähposition
verfahrbar. Zum Verfahren des Schlittens ist eine von dem Motor
13 angetriebene Spindel 14 vorgesehen. Am Ende des Förderbandes
6 werden die durch Nähnähte geschlossenen Säcke 5 auf das nachfolgende
Förderband 15 abgeworfen und abtransportiert.
Der die Klemmwalzen 7, 8 lagernde Schlitten wird nachstehend
anhand der Fig. 3 und 4 näher erläutert. Der Schlitten besteht
aus einem durch in Dreiecksform zusammengesetzte Träger gebildeten
Rahmen, der über Tragbleche 18 mit nicht dargestellten
Gleitbuchsen verbunden ist, die auf zueinander parallelen Führungsstangen
19 geführt sind.
Der horizontale Querträger 20 des Rahmens 17 ist endseitig gabelförmig
mit Lagerplatten 21 verschraubt, die mit Lagerbohrungen
versehen sind, in denen die Wellenzapfen 22 der Klemmwalze 7
drehbar gelagert sind. Auf den äußeren Enden der Wellenzapfen
22 sind die seitlichen Schenkel 23 eines bügelförmigen Rahmens
24 aufgeklemmt, so daß dieser um die Längsachse der Klemmwalze
7 verschwenkbar ist. Die seitlichen Schenkel 23 des bügelförmigen
Rahmens 24 sind mit Langlöchern 25 versehen, in denen die
Wellenzapfen 26 der oberen Klemmwalze 8 verschieblich geführt
sind. Die Wellenzapfen 26 sind mit den Kolbenstangen 27 von pneumatischen
Zylindern 28 verbunden, die ihrerseits in der dargestellten
Weise in dem bügelförmigen Rahmen 24 befestigt sind.
Durch die Pneumatikzylinder 28 ist die Klemmwalze 8 gegen die
Klemmwalze 7 bewegbar und von dieser abhebbar. Die Klemmwalze
8 weist einen Mantel auf, der relativ zu den mit den Kolbenstangen
27 verbundenen Achszapfen 26 frei drehbar ist.
Auf den Wellenzapfen 22 der unteren Klemmrolle 7 ist der obere
abgewinkelte Arm 30 eines Winkelhebels 31 angeklemmt, der mit
dem Ende seines längeren Armes im Gelenk 33 mit der Koppelstange
34 gelenkig verbunden ist, die im Gelenk 35 im Winkelprofil 39
schwenkbar gelagert ist. Der kürzere Arm 30 des Winkelhebels 31
ist in Fig. 4 in Draufsicht erkennbar. Der längere, nach unten
weisende Arm des Winkelhebels 31 ist in Fig. 4 im Querschnitt
erkennbar und durch eine volle Linie und eine gestrichelte Linie
angedeutet. Das Gelenk 33 ist in Fig. 4 nur durch eine strichpunktierte
Linie angedeutet.
Die Koppelstange 34 ist in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise
am Ende eines Bolzens 38 angelenkt, der in der aus Fig. 4
ersichtlichen Weise an dem vertikalen Winkelprofil 39 des
Gestells 36 befestigt ist.
Der auf den Zapfen 22 der unteren Klemmrolle 7 schwenkbar gelagerte
bügelförmige Rahmen 24 ist mit die Pneumatikzylinder 28
halternden U-förmigen Haltestücken 40, 41 versehen. An dem äußeren
Ende des Haltestücks 41 ist eine weitere Koppelstange 42 angelenkt,
deren anderes Ende an dem Bolzen 44 angelenkt ist, der
ebenfalls an dem vertikalen Profil 39 des Gestells 36 befestigt
ist.
Die Längen der Koppelstangen 34, 42 und deren Anlenkpunkte an
dem vertikalen Profil 39 des Gestells 36 sowie der Anlenkpunkt
der Koppelstange 42 an dem Haltestück 41 des Rahmens 24 und die
Längen der Arme des Winkelhebels 31 sind derart gewählt, daß bei
einem Verfahren des Schlittens 16 aus der aus den Fig. 1 und 2
ersichtlichen rechten Aufnahmestellung in die aus Fig. 1 ersichtliche
Nähposition 10 der bügelförmige Rahmen 24 aus seiner vertikalen
Stellung in eine horizontale Stellung verschwenkt wird und
die Klemmrolle 7 die nur an den äußeren Fahnen erfaßten Öffnungsränder
um die gewünschte Länge vorzieht. Die Koppelstange 42 bildet
mit dem Rahmen 24 und die Koppelstange 34 mit dem Winkelhebel
31 jeweils ein Koppelstangen-Hebel-Getriebe, durch das einmal
der Rahmen 24 zwischen seiner vertikalen Position und seiner
waagerechten Stellung verschwenkt wird und zum anderen der unteren
Klemmwalze 7 die erforderliche Drehung zum Vorzug des flachgelegten
Öffnungsrandes erteilt wird. Der erforderliche Antrieb
ist jeweils von dem Schlitten 16 abgeleitet.
Der Schlitten 16 ist, wie bereits gesagt, über nicht dargestellte
Buchsen auf den Führungsstangen 19 verschieblich, die parallel
zu dem Förderband 6 verlaufen. Die Führungsstangen 19 sind
an endseitigen Halteplatten 50, 51 befestigt, die parallel zu
den Führungsstangen durch die Trägerprofile 52, 53 miteinander
verbunden sind. Die Trägerprofile 52, 53 und gegebenenfalls auch
die Halteplatte 51 sind mit dem vertikalen Profil 39 des
Rahmens 36 verbunden. Der Schlitten 16 ist mit einer Spindelmutter
55 fest verbunden, in die die Spindel 14 eingeschraubt ist.
Die Spindel 14 ist in der Halteplatte 50 drehbar gelagert. An
die Halteplatte 50 ist zusätzlich der Motor 13 angeflanscht, der
die Spindel 14 antreibt. Der Motor 13 ist dabei derart gesteuert,
daß er den Schlitten 16 synchron mit dem Förderband 6 von
der Aufnahmestation in die Nähstation verfährt.
An den vertikalen Profilen 39 ist in der aus Fig. 3 ersichtlichen
Weise ein Querträger 60 befestigt, der über Haltestücke 61
die Profile 62, 63 trägt. Die Profile 62, 63 sind endseitig
schenkelartig mit Tragblechen 65, 66 verbunden, zwischen denen
im Abstand und parallel zueinander Führungsstangen 67, 68 befestigt
sind. Auf diesen Führungsstangen 67, 68 ist ein die Nähmaschine
11 tragender Schlitten 70 verfahrbar, der über nicht
dargestellte Buchsen auf den Führungsstangen 67, 68 geführt ist.
Der Schlitten ist mit einer Spindelmutter versehen, in die die
aus Fig. 2 ersichtliche Spindel 72 eingeschraubt ist. Die Spindel
wird von dem an das Halteblech 66 angeflanschten Motor 73
angetrieben. Durch den Spindeltrieb ist somit die auf dem Schlitten
befestigte Nähmaschine 11 in Querrichtung zu dem Förderband
6 verfahrbar, um an die in der Nähposition durch die Klemmrollen
7, 8 fixierten Öffnungsränder die Nähnaht anzubringen.
In Fig. 3 ist das Gestell 36, 39 in auseinandergezogener Stellung
dargestellt, wie durch die zweifach gezeigten vertikalen
Profile 39 verdeutlicht ist.
In Fig. 2 ist der Sack 5 unmittelbar nach dem Aufsetzen auf das
Förderband 6 dargestellt. Die Klemmrollen 7, 8 befinden sich
noch im Abstand von der die zangenartigen Greiforgane 4 überragenden
Fahne 75.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a wird der Sack nach dem
Befüllen durch die Füllvorrichtung 80 durch nicht dargestellte
Greif- oder Halteeinrichtungen auf das Förderband 6 abgesetzt.
Die ein Vorzugswalzenpaar bildenden Vorzugswalzen 7, 8 werden
durch eine nicht dargestellte Einrichtung zusammengefahren, so
daß sie die senkrecht stehenden und aufeinanderliegenden Öffnungsränder
des gefüllten Sackes zwischen sich festklemmen. Auf
dem Weg zu der Nähmaschine 11 ziehen die Vorzugswalzen 7, 8
die aufeinanderliegenden Öffnungsränder so weit vor, daß diese
selbst nach einmaligem oder mehrmaligem Umlegen durch eine
Nähnaht verschlossen werden können.
Auch bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a sind die Vorzugswalzen
7, 8 in einem in einer Führung laufenden Schlitten angeordnet,
der synchron zu dem Förderband 6 angetrieben ist.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Verschließen von gefüllten Säcken, die
durch eine Fördereinrichtung von einer Füllstation einer
Schließstation übergeben werden, mit einer die Öffnungsränder
der gefüllten Säcke zangenartig zwischen sich einklemmenden
Greifeinrichtung mit einem Paar um zur Hauptachse
des Sackes senkrechte Achsen drehbarer Walzen und
mit einer die die Greifeinrichtung überragenden, flach
aufeinanderliegenden Öffnungsränder der Säcke durch eine
Naht verschließenden Schließeinrichtung,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine von den ein Vorzugswalzenpaar bildenden
Walzen (7, 8) der Greifeinrichtung antreibbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Walzen (7, 8) in einem Schlitten (16) gelagert sind,
der auf zu der Fördereinrichtung (6) parallelen Führungen
(19) im Gestell verfahrbar und mit einem Antrieb (13, 14)
versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel mindestens einer Förderwalze (7, 8)
elastisch ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Förderwalzen
(7, 8) über ihre Länge entsprechend dem Querschnitt der
vorzuziehenden Fahne Bereiche unterschiedlicher Durchmesser
aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der beiden Förderwalzen
(7, 8) aus gleichachsig im Abstand voneinander
gelagerten Teilwalzen besteht, die nur seitlich an den
flachliegenden Öffnungsrändern angreifen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Walzen (7, 8)
mit einem die Walzenrückdrehung sperrenden Freilauf
versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Walzen (7, 8) zur Übernahme der
durch die in einer horizontalen Ebene flach aufeinanderliegenden
Öffnungsränder gebildeten Fahne in einer vertikalen
Ebene übereinander angeordnet sind und daß eine Einrichtung
zum Verschwenken der Walzen in eine horizontale
Ebene auf dem Wege zu der Verschließstation oder unterhalb
von dieser vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die in der Übernahmestellung untere Walze (7) im Schlitten
(16) drehbar gelagert und die obere Walze (8) in einem
Rahmen (24) frei drehbar gelagert ist, der um die Achse
(22) der unteren Walze (7) schwenkbar ist, daß auf die
Welle (22) der unteren Walze (7) ein Hebel (30, 31) aufgeklemmt
ist, der derart über eine Koppelstange (34) mit
dem Gestell (36, 39) verbunden ist, daß der mit der Welle
(22) fest verbundene Walzenmantel die zwischen den Walzen
(7, 8) festgeklemmte Fahne (75) der Öffnungsränder beim
Transport in die Schweiß- oder Nähstellung (10) vorzieht,
daß die obere Walze (8) in Langlochführungen (25) der
Schenkel des Rahmens (24) durch eine Druckmittel-Kolben-
Zylindereinheit (28) hebbar und gegen die untere Walze
(7) andrückbar ist und daß der Rahmen (24) derart durch
eine Koppelstange (42) mit dem Gestell (36, 39) verbunden
ist, daß er beim Verfahren mit dem Schlitten (16) in die
Schweiß- oder Nähstellung (10) in eine waagerechte
Stellung geschwenkt wird.
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