DE3612895C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Packung für fließfähige Füllgüter mit einem durch mindestens eine
Längssiegelnaht gebildeten Tubus, an dessen Enden Boden und Deckel angebracht sind, von
denen der Deckel aus thermoplastischem Kunststoff ohne Trägermaterial besteht, an dem Tubus
angespritzt ist und eine Ausgießeinrichtung aufweist, wobei der Tubus aus mindestens einseitig
mit thermoplastischem Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z.B. Karton, besteht, der Boden
viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus der Packung als Faltverschluß ausgebildet ist und
wobei ein Griff seitlich am Tubus und unterhalb des Deckels angebracht ist.
Eine derartige Verpackung ist durch die DE-OS 31 39 780 bekanntgeworden.
Von der Vielzahl von Flüssigkeitspackungen sind solche bekannt, die aus einer flachen
beschichteten Kartonbahn zum Tubus geformt, gefüllt und mit Boden und Deckel versehen
werden. Die für Milch, Fruchtsäfte, Wein und dergleichen verwendeten kleineren Packungen,
beispielsweise mit einem Volumen von 1 l, weisen zumeist keinen Griff auf. Es gibt aber auch
Bestrebungen, größere Packungen zu erstellen, beispielsweise zum Transport von Trinkwasser.
Bei diesen größeren Packungen ist es zweckmäßig, dem Verbraucher einen an der Packung
befestigten Griff an die Hand zu geben, damit die Handhabung, nämlich Tragen und Ausgießen, angenehmer ist.
Die Packungshersteller haben verschiedene Überlegungen angestellt, wie am preiswertesten und
günstigsten ein Griff an einer Fließmittelpackung der vorstehend bezeichneten Art angebracht
werden könnte. Eine der Überlegungen geht dahin, daß ein an den Umfang des Deckels
anschließender Teil der Tubuswandung zur Bildung des Griffes auf sich selbst gefaltet und zu
einer doppelwandigen Fläche verbunden wird, in welcher die Greiföffnung vorgesehen ist. Man
hat sich auch überlegt, daß es zweckmäßig wäre, wenn der angespritzte Deckel über die
Oberkante der doppelwandigen Fläche mit der Greiföffnung zu einem Versteifungssteg verlängert
würde. Eine solche Packung könnte der Hersteller aus einer flachliegenden Bahn erstellen, wobei
auch die anderen Vorzüge bekannter Packungen beibehalten bleiben könnten, beispielsweise
gutes Öffnen einer im übrigen dichten Ausgießeinrichtung, Wiederverschließen desselben usw.
Die doppelwandige Fläche mit der Greiföffnung könnte gemäß der vorstehend erläuterten Packung
dreieckförmig derart ausgestaltet sein, daß ihre Oberkante eine kurze Kathete, ihre etwa in
Längsrichtung des Tubus verlaufende Außenfaltkante eine lange Kathete und die beiden
aufeinanderliegenden Innenfaltkanten die Hypotenuse bilden. Diese Fläche könnte am besten
dreieckförmig ausgestaltet werden, wobei jede Hälfte dieser doppelwandigen Fläche ebenfalls
dreieckförmig wäre. Es ergibt sich dadurch eine gute Greifmöglichkeit mit widerstandsfähigem
Griff.
Eine solche Packung hätte aber den Nachteil, daß sich abgesehen von einem besonderen, nicht
vermeidbaren Fassonschnitt am Boden und Deckel der Packung eine Faltung für die genannte
dreieckförmige Fläche ergeben würde, die für die Gesamtpackung einen verhältnismäßig großen
Totraum bieten würde. Eine solche Packung könnte nur unter Beanspruchung eines verhältnismäßig
großen Volumens neben andere Packungen gestapelt, gelagert und mit viel Totraum transportiert
werden. Dem Packungshersteller ist aber bekannt, daß die Kosten für den Transport und die
Lagerung von Flüssigkeitspackungen eine erhebliche Rolle spielen.
Aus der DE-OS 15 61 529 ist eine Packung für fließfähige Füllgüter bekannt geworden, die eine
im wesentlichen quaderförmige Außenkontur und eine verkürzte hintere Längskante besitzt, über
der in einem eingezogenen Bereich ein Griff gebildet ist (Fig. 14-16). Dieser Griff besteht aber
aus dem gleichen Verpackungsmaterial wie der Tubus, nämlich aus Kunststoff-Flachmaterial, und
wird durch Verkleben der beiden Seitenwände zu einem Streifen und durch eine Ausstanzung in
diesem Streifen erzielt. Das verwendete Verpackungsmateial besitzt nur geringe Eigensteifigkeit,
so daß keine Faltkanten sich ausbilden und ein sicheres Ausgießen mit Hilfe des Griffes
insgesamt nicht erreicht wird.
Die Erfindung geht von der eingangs bezeichneten DE-OS 31 39 780 aus. Die daraus bekannte
Packung besitzt einen im Querschnitt im wesentlichen runden Papiertubus und neigt daher zum
Verbiegen mit der Folge einer schlechten Handhaben. Außerdem weist die Verpackung einen
seitlich an den Tubus angesetzten Griff auf, wodurch sich mit Nachteil ein verhältnismäßig großer
Totraum bei Umverpackungen ergibt. Die bekannte Packung könnte nur unter Beanspruchung
eines verhältnismäßig großen Volumens neben andere Packungen gestapelt, gelagert und mit viel
Totraum transportiert werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Packung der eingangs bezeichneten Art zu
schaffen, die dem Endverbraucher eine stabilere und grifffreundliche Handhabe bietet und
raumsparend gelagert und transportiert werden kann, wobei die Herstellung aus einer
flachliegenden Kartonbahn gewährleistet sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Packung im wesentlichen eine
quaderförmige Außenkontur aufweist, daß oberhalb einer verkürzten Längskante die diese
Längskante umgebenden Seitenwände um Seitenkanten so nach innen gefaltet sind, daß sich
eine schräg nach oben bis zum Deckel reichende Dreieckfläche bildet und daß an der
Dreieckfläche ein mit dem Deckel verbundener Griff aus thermoplastischem Kunststoff angespritzt
ist, der so dimensioniert ist, daß er nicht über die quaderförmige Außenkontur der Packung
hinausragt.
Bei der erfindungsgemäß ausgestalteten Packung mit einem Griff, der innerhalb der quaderförmigen
Außenkontur angespritzt ist, findet der Endverbraucher eine gut
zu handhabende Flüssigkeits- oder Fließmittelpackung vor,
die auch für den Hersteller und Vertreiber einer solchen
Packung wirtschaftlich und technisch von besonderem Interesse
ist, denn sie kann raumsparend transportiert und gelagert
werden. Wenn man außerdem an sich bekannte Spritztechniken
verwendet, ist die gesamte Packung ferner aus
einer flachliegenden Kartonbahn herstellbar. Beispielsweise
könnte aus der flachliegenden Kartonbahn ein Tubus geformt,
über eine Längssiegelnaht verbunden und an einer Seite über
eine Kunststoffspritzmaschine mit dem Deckel und Griff versehen
werden; danach gefüllt und schließlich mittels des
Faltverschlusses vollständig verschlossen werden.
Durch das Anspritzen des Deckels ist eine ebenfalls an sich
bekannte zweckmäßige Ausgießeinrichtung anbringbar. Damit
wird dem Endverbraucher eine Flüssigkeitspackung angeboten,
die alle wünschenswerten Eigenschaften weitestgehend verwirklicht
hat.
Wenn vorstehend von einer quaderförmigen Außenkontur der
Packung gesprochen wird, so ist hier die allgemeine Form
eines Quaders gemeint, der durchaus rechteckige Seitenwände
haben kann. Wenn die Grundflächen eines Parallelepipedes
rechteckig sind und das Parallelepid gerade ist, bezeichnet
man es als Quader.
Im Gegensatz zu der eingangs erörterten Packung mit den
doppelwandigen Dreieckfeldern mit Greiföffnung ist bei der
Packung gemäß der Erfindung ein solches gedachtes doppel
wandiges Dreieckfeld aus der beschichteten Kartonbahn abge
schnitten, beispielsweise etwa dort, wo bei der eingangs er
örterten Packung die Greiföffnung des Griffes beginnt. Au
ßerdem kann die Faltung anders derart erfolgen, daß im un
teren Bereich bis in den mittleren Bereich nach oben hin
die Packung quaderförmig bleibt und nur im oberen Bereich
aus dem Quader ein tetraederförmiger oder pyramidenförmiger
Raum herausgeschnitten bzw. weggenommen wird, in welchem
der angespritzte Griff untergebracht wird. Beim Stapeln und
für den Transport kann die erfindungsgemäße Packung Fläche
an Fläche dicht gepackt werden ohne den teuren Totraum.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung be
findet sich der Griff in einem tetraederförmigen Raum, des
sen eine Kante durch die Diagonale des Deckels gebildet
ist. Das Tetraeder ist bekanntlich eine dreieckige Pyrami
de. Sie besitzt folglich dreieckige Tetraederflächen, und
die eine Kante der einen Fläche liegt also bei der bevor
zugten, soeben beschriebenen Ausführungsform in der Diago
nale des Deckels. Diese Diagonale liegt zweckmäßigerweise
zwischen denjenigen beiden Ecken des rechteckigen oder qua
dratischen Deckels, an denen nicht die Ausgießeinrichtung
vorgesehen ist. Mit anderen Worten verläuft eine Gerade von
der Mitte dieser Diagonale zur Ausgießeinrichtung oder Aus
gießspitze des Deckels hin senkrecht zu der erwähnten Dia
gonale. Von oben auf den Deckel gesehen verläuft dann der
Griff ebenfalls senkrecht zu dieser Diagonalen, allerdings
von der Ausgießeinrichtung fort zur anderen Seite der Dia
gonalen. Die Packung läßt sich auf diese Weise besonders
einfach herstellen, weil sich auch durch die Diagonale gün
stige Faltungen ergeben.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn der auf der Längskante liegende untere
Eckpunkt der Dreieckfläche einen Abstand vom Deckel gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe der Packung
aufweist. Hierdurch kann mit anderen Worten die Neigung des angeformten Griffes zum Deckel
oder zur Tubuslängsmittelachse ausgesucht und eingestellt werden. Es ist dabei zweckmäßig,
wenn sich der Griff möglichst nahe am Packungsschwerpunkt befindet. Dies erreicht man, wenn
der Griff mehr zur Mitte der Packung hin angeordnet werden kann. Dies hat praktische Gründe
für die Benutzung durch den Endverbraucher. Hat dieser nämlich die Packung geöffnet, dann
sollte beim Hochheben der Packung mittels des erfindungsgemäßen Griffes die Packung
möglichst senkrecht stehen, damit nicht zu Beginn des Ausgießens Gut in unerwünschter Weise
zu früh herausgeschüttet wird.
Durch diese Maßnahmen wird auch der weitere Vorteil erreicht, daß man eine
günstige Faltung vorsehen kann und damit weniger Papier bzw. Karton verbraucht.
Zweckmäßig ist es ferner, wenn vom unteren Eckpunkt ausgehend in
Richtung der Tubuslängsmittelachse zum Deckel verlaufend ein nach außen gefalteter
doppelwandiger Basisstreifen aus beschichtetem Karton vorgesehen ist, an dem der Griff
angespritzt ist und dessen Oberkante nicht in die Greiföffnung des Griffes hineinragt. Mit dessen
Hilfe kann der Griff über die gesamte Höhe der Dreieckfläche auf die Diagonale fest mit dem
Kartonmaterial im Bereich dieser Dreieckfläche verankert werden. Auch bei größeren Flüssigkeitspackungen
kann der Griff dadurch nicht mehr bei normaler Benutzung von der Packung abgelöst
werden. Sämtliche, durch das Gewicht der gefüllten Packung in den Griff eingeleiteten Kräfte
werden gleichmäßig verteilt.
Es hat sich ferner für günstig erwiesen, wenn der doppelwandige Basisstreifen
nicht bis zum Deckel reicht und nur ein Teil der Dreieckfläche aus beschichtetem Karton besteht,
während die übrige dreieckförmige Teilfläche wie der Deckel, mit dem sie durch die Diagonale
verbunden ist, rein aus thermoplastischem Kunststoff besteht. Vom oberen, deckelseitigen Ende
des doppelwandigen Basisstreifens bis zur Diagonale hin und seitlich dieser Linie bis zu den
Enden der Diagonale ergibt sich damit eine dreieckförmige Fläche, die nach den Vorstellungen
der Erfindung aus Kunststoff bestehen sollte und vorzugsweise mit besonderem Vorteil zusammen
mit dem Griff und dem Deckel an das Kartonmaterial angespritzt werden sollte. Ein hierdurch
erreichter Vorteil liegt in der Vermeidung des oben bereits beschriebenen Fassonschnittes. Würde
nämlich eine Packung der eingangs beschriebenen Art mit dem doppelt gelegten dreieckförmigen
Greiffeld mit der darin angeordneten Greiföffnung aus einem Zuschnitt geformt, dann würde der
Fachmann bei der Herstellung des Zuschnittes sofort feststellen, daß boden- und deckelseitig die
Schnittlinien des Kartonmaterials für die Packung im Fassonschnitt geführt sein müssen, weil
anderenfalls nach der Formung, Faltung und Versiegelung nicht eine ebene Fläche für Deckel
und/oder Boden gewährleistet ist. Diese aufwendigen Schnittführungen können
mit einfachen Mitteln vermieden werden.
Vorteilhaft ist es auch, wenn im Bereich des unteren Eckpunktes ein Hebegriff
angebracht ist, der sich entlang der hinteren Längskante des Tubus erstreckt. Dessen Anbringung
erlaubt eine Lage für den Hauptgriff derart, daß die Packung vor dem ersten Ausgießen des
Füllgutes überwiegend in der Senkrechten
liegt, so daß ein Ausschwappen ver
mieden ist. Dennoch kann der Endverbraucher unter Verwen
dung nur einer einzigen Hand diese Packung mit geringstem
Kräfteaufwand aus der Senkrechten herauskippen, weil bei
spielsweise ein einziger Finger der Hand in den Hebegriff
eingelegt wird und genügt, um die horizontale Komponente
zu erzeugen. Das Gießen ist durch diesen Hebegriff dann be
sonders angenehm und vereinfacht.
Ferner ist es zweckmäßig, wenn die Oberkan
te des am Deckel befestigten Griffes von der hinteren Längs
kante des Tubus nach oben zum Deckel und nach vorn zur Aus
gießeinrichtung hin gerundet ist und in wenigstens eine
Teiloberfläche des Deckels übergeht. Diese Maßnahmen erlau
ben eine elegante Linienführung und die Schaffung eines an
sprechenden Äußeren der Packung, wobei zugleich alle techni
schen Vorteile voll erhalten bleiben. Es versteht sich, daß
der Griff in an sich bekannter Weise versteift sein kann,
beispielsweise in sich ein Profil durch Quer- oder Längs
rippen erhält, oder auch Rippen, die sich von der Greiföff
nung radial nach außen erstrecken. Die gerundete Außenflä
che des Griffes kann ferner ebenfalls in Gestalt einer Ver
steifungskante ausgeführt sein.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
ergeben sich aus der folgenden Be
schreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen, die ver
schiedene bevorzugte Ausführungsformen zeigen. Es stellen
dar:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer Flüssigkeitspackung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Packung, wenn man auf Fig.
1 von links unten blickt,
Fig. 3 eine Rückansicht der Packung vom Griff in Richtung
auf die Ausgießeinrichtung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Packung, hauptsächtlich auf
den Deckel,
Fig. 5 eine abgebrochene Schnittdarstellung der Ausgieß
einrichtung etwa entlang der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 eine ebenfalls schematische abgebrochene ähnliche
Darstellung wie Fig. 5, jedoch senkrecht dazu, et
wa entlang der Linie VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 eine abgebrochene Seitenansicht eines Griffes mit
Hebegriff gemäß einer anderen Ausführungsform und
Fig. 8 einen Zuschnitt auf die beschichtete Kartonbahn zur
Bildung des Tubus mit Boden einer Packung der be
schriebenen Art.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigte fertige Packung für
Flüssigkeiten besteht aus dem insgesamt mit 1 bezeichneten
Tubus, welcher die vier Seitenwände bildet, die insbesonde
re in Fig. 8 mit 1a, 1b, 1c und 1d bezeichnet sind. Man
erkennt, daß nur die beiden Seitenwände 1a und 1d rechteck
förmig sind, während die Seitenwände 1b und 1c trapezförmig
sind.
Die vier Seitenwände 1a-1d werden über die Längssiegel
naht 2 zum Tubus 1 geformt.
Der allgemein mit 3 bezeichnete Boden wird in an sich be
kannter Weise durch diejenigen Wandfelder gebildet, die im
Zuschnitt der Fig. 8 unten gezeigt sind.
Wichtig und interessant für die Erläuterung der Erfindung
ist vielmehr der Bereich des Deckels 4. Im vorderen Bereich
ist der Deckel 4 mit der Ausgießeinrichtung 5, die etwas
genauer anhand der Fig. 5 und 6 dargestellt ist, und im
hinteren Bereich mit dem Griff 6 versehen. Man erkennt, wie
der Griff 6 vollständig innerhalb der quaderförmigen Außen
kontur der Packung angeordnet ist. Er befindet sich prak
tisch in einem tetraederförmigen Raum zwischen der Diagona
le D des Deckels 4 und dem oberen abgeschnittenen Bereich
der hinteren Längskante 7 über dem unteren Eckpunkt P. Von
oben in Draufsicht auf den Deckel 4 gesehen (Fig. 4) er
kennt man das Außenmaß a×a (Fig. 1) des Bodens 3. Es han
delt sich hier um die Seitenlängen a, die auch gleich die
Seitenlängen des Quadrates des Deckels 4 gemäß Fig. 4 sind.
Dieses Quadrat ist bei der gezeigten Ausführungsform das
viereckige Querschnittsmaß der Packung. Dieses reicht vom
Boden 3 der Packung bis zum Deckel 4 über die ganze Höhe
H der Packung hinweg.
Die Außenkontur der Packung wird aber auch durch das Höhen
maß H (Fig. 2) bestimmt. Da sich der Griff 6 vollständig
innerhalb der Außenkontur der Packung befindet, ragt auch
das obere Teil des Griffes 6 nicht über die Packung in der
Darstellung der Fig. 2 nach oben (Größe H) hinaus. Die
Außenkontur der Packung wird praktisch durch den Quader ge
bildet, der sich aus dem Produkt der beiden Seitenlängen a
und der Höhe H ergibt, wobei dessen Volumen gleich a×a×H
ist.
Der tetraederförmige Raum, in welchem sich der Griff 6 be
findet, wurde oben bereits angesprochen und läßt sich am
besten in Verbindung mit den Fig. 1 bis 3 erläutern.
Drei Seiten dieses tetraederförmigen Raumes werden durch
die abgeschnittenen Verlängerungen der Fläche des Deckels
4 über die Diagonale D nach hinten
hinaus und der beiden angrenzenden Seitenwände
1b und 1c gebildet. Es versteht sich, daß sich diese beiden
Seitenwände 1b, 1c bzw. deren Verlängerungen am sogenannten
hinteren Ende der Packung in der hinteren Längskante 7
schneiden. Über dem unteren Eckpunkt P verläuft diese hin
tere Längskante 7 noch ein Stück weit in der Außenkante des
Griffes 6, die Außenkante entfernt sich aber dann von der Linie der Längskante 7
und wölbt sich nach innen und oben zum
Deckel, wie am besten aus den Fig. 1 und 2 zu er
kennen ist. Die nicht gezeigten zwei Kanten des tetraeder
förmigen Raumes ergeben sich dann aus den Schnittlinien der
Seitenwände 1b und 1c mit der Verlängerung der Deckelfläche
4 von vorn über die Diagonale D nach hinten hinaus (nicht
dargestellt).
Zwar ist in den hier gezeigten Fig. 1 bis 6 der Griff
als in einem tetraederförmigen Raum gemäß vorstehender Be
schreibung angeordnet gezeichnet. Hierbei kann der untere
Eckpunkt P in einem Abstand d (Fig. 2) vom Deckel 4 ange
ordnet sein, der gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe H der Packung
ausmacht. Andererseits muß aber der Griff 6 nicht von einer
Diagonalen D gemäß Darstellung in Fig. 1 ausgehen sondern
kann auch weiter vorn oder weiter hinten liegen. Bei einer
anderen nicht dargestellten Ausführungsform kann der Raum,
in welchem sich der Griff 6 innerhalb der Außenkontur der
Packung befindet, auch von einer Linie im Deckel 4 begin
nen, die vor der Diagonalen D liegt, d.h. innerhalb des
Dreieckes, welches durch die beiden Seitenkanten a neben der
Gießspitze und die Diagonale D gebildet ist. Eine weitere andere
Ausführungsform könnte aber auch den Griff in einem Raum
aufweisen, welcher kleiner als der Raum vom unteren Eck
punkt P bis zur Diagonalen D ist. Allerdings sollte der
Griff 6 im wesentlichen in der Nähe und über dem Schwer
punkt der gefüllten Packung angeordnet sein.
Von dem tetraederförmigen Raum ist in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel nur diejenige Fläche gezeigt, welche
durch die Diagonale D des Deckels 4 und den unteren Eck
punkt P verläuft und dadurch mit den Seitenflächen 1b und
1c die Seitenkanten S 1 und S 2 bildet. Durch die Seitenkanten S 1,
S 2 und die Diagonale D wird ein gleichschenkliges Dreieck aufgespannt.
In dieser dreieckförmigen Fläche F befindet sich,
vom unteren Eckpunkt P ausgehend in Richtung der Tubuslängs
mittelachse 8 zum Deckel 4 verlaufend, ein doppelwandiger
Basisstreifen 9, der in Fig. 2 durch eine gestrichelte
Linie dargestellt ist, die parallel und in kleinem Abstand
von der Seitenkante S 1 gezeigt ist. Diese gestrichelte Linie ist
die Oberkante dieses doppelwandigen Basisstreifens 9, der
vollständig im Griff 6 liegt und nicht in die Greiföffnung
10 hineinragt. Der untere Steg des Griffes 6 zwischen Greif
öffnung 10 und der Dreieckfläche F ist besonders günstig
an diesem doppelwandigen Basisstreifen 9 anbringbar. Deckel
4 mit Griff 6 kann beispielsweise bei der Herstellung der
Packung, beim Verschließen des oberseitigen Endes des Tubus
1 am Basisstreifen 9 angeschweißt bzw. angespritzt werden.
Betrachtet man die Fig. 1 bis 4 und deren Zuschnitt nach
Fig. 8 genauer, dann stellt man ferner fest, daß die Au
ßenkontur des Griffes 6 packungsseitig, d.h. unten, nicht
vollständig in Anlage an der Dreieckfläche F liegt, wel
che wie der Tubus 1 aus mit Kunststoff beschichtetem Kar
tonmaterial besteht. Vielmehr ist die Dreieckfläche F an
den Linien 11 und 12 abgeschnitten, so daß sich eine Teil
dreieckfläche f ergibt, welche in der dargestellten Ausfüh
rungsform aus Kunststoff ohne Trägermaterial besteht und
gemeinsam mit Deckel 4 und Griff 6 an den Kanten 11 und 12
des beschichteten Kartons angespritzt ist.
Da der doppelwandige Basisstreifen 9 aus dem beschichteten
Kartonmaterial gebildet ist, erstreckt sich dieser zwar vom
unteren Eckpunkt P nach innen und oben zum Deckel 4 hin,
erreicht den Deckel 4 aber nicht sondern endet vorher am
Schnittpunkt der beiden Linien 11 und 12, so daß er kürzer
als die (nur bei der anderen Ausführungsform der Fig. 7
gezeigt) Höhe h der Dreieckfläche F auf die Diagoale D
ist. Folglich besteht nur ein Teil der Dreieckfläche F
aus beschichtetem Karton, nämlich derjenige Teil, welcher
durch die Seitenkanten S 1, S 2, 11 und 12 gebildet ist. Die
andere Fläche f, die sogar außerhalb der Ebene der
Dreieckfläche F liegt, besteht nur aus Kunststoff ohne Karton.
Fig. 7 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung,
bei welcher im Bereich des unteren Eckpunktes P, und zwar
bei einer 2 l-Flüssigkeitspackung, in kleinem Abstand von
2 bis 4 cm, unterhalb ein Hebegriff angeordnet, vorzugswei
se mit dem Griff 6 einstückig an der hinteren Längskante
7 angespritzt ist. Beim erstmaligen Öffnen der Packung kann
der Endverbraucher beispielsweise ein bis drei Finger in
die Greiföffnung 10 des Griffes 6 einführen, um die Packung
zum Ausschütten zu heben, und mit einem weiteren Finger in
den Hebegriff 13 eingreifen, um die Kippbewegung genauer
zu steuern.
Die in den Fig. 5 und 6 näher gezeigte und allgemein mit
5 bezeichnete Ausgießeinrichtung besteht aus einer Abdeckung
14 länglicher Gestalt, an dessen Oberseite ein Griff 15 an
gespritzt ist. Auf der dem Griff 15 gegenüberliegenden un
teren Seite ist zum Packungsinneren hin an der Abdeckung 14
ein ringsumlaufender Flansch 16 angeformt, der eine Hinter
schneidung 17 über einem keilförmigen Bund 18 hat. Die Un
terkante 19 dieses Bundes 18 ragt in das Innere der Packung,
und die gesamte Ausgießeinrichtung (außer dem Griff 15, der
aber in Transportgestalt umgelegt wird,) befindet sich in
einer mit 29 bezeichneten Vertiefung, welche durch rampen
förmige Schrägflächen 20 und 21 (alles aus Kunststoff) ge
bildet ist. Diese rampenförmigen Schrägflächen gehen dann
in die in Fig. 6 mit 22 bezeichnete allgemeine obere Wan
dung des Deckels 4 über.
An der Stelle 23 (Fig. 5 und 6) ist eine Schwächungsli
nie rund um den Bund 18 vorgesehen, längs welcher beim
erstmaligen Öffnen die Abdeckung 14 aus der Deckeloberfläche
herausgerissen werden kann. Nach hinten zum Griff 6 hin
ist die Abdeckung 14 über ein Band 24 als Scharnier ange
lenkt. Dieses verläuft oberhalb der Wandung 25 (Fig. 5),
wodurch ein Raum 26 gebildet wird, der nach beiden Seiten
unter dem Band 24 offen ist.
Aus Fig. 6 erkennt man, daß durch die Schwächungslinie 23
etwa auf halber Höhe des Flansches 16 eine erste Ebene E 1 de
finiert wird, die im Abstand a′ (Fig. 6) von der Hauptebe
ne E 2 liegt, welche durch die Oberfläche des Deckels 4 bzw.
dessen Wandung 22 gebildet ist. Die Oberfläche 27 der ab
reißbaren Abdeckung 14 der Ausgießeinrichtung 5 liegt
in einer dritten Ebene E 3, welche zwischen der unteren Ebe
ne E 1 und der oberen Ebene E 2 liegt. Stellt man sich nach
dem Anspritzen des Deckels 4 an den Tubus 1 den Griff 15 in
die Horizontale umgelegt vor, dann ist der Platz zwischen
der dritten Fläche E 3 und der oberen Ebene E 2 ausreichend
zur Aufnahme der gesamten Wandstärke des Griffes 15. ln
dieser umgelegten Gestalt (Transportgestalt), in welcher
beispielsweise der Deckel 4 geformt sein kann, befinden
sich also alle Teile, die mit dem Deckel zusammen geformt
werden, einstückig innerhalb der Außenkontur der Gesamtpackung.
Während bei der in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh
rungsform im Griffbereich lediglich ein doppelwandiger Ba
sisstreifen 9 angeordnet ist, dessen Oberkante durch die
gestrichelte Linie in Fig. 2 gezeigt ist und dessen Unter
kante in der Projektion der Linie S 1 liegt, kann der Griff
6 auch im unteren Viertel, im unteren Drittel oder in der
unteren Hälfte aus dem beschichteten Karton allein beste
hen, während der übrige Teil des Griffes 6 aus Kunststoff
ohne Trägermaterial besteht. Andererseits kann auch
der Mittelteil eine Kombination aus Kunststoff und be
schichtetem Karton bestehen und der untere Teil nur aus
dem normalerweise beschichteten Karton aufgebaut sein.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform sollte au
ßerdem nicht nur außen sondern auch innerhalb der Packung
von oben nach unten etwa bis zum Bereich des Hebegriffes 13
ein Kunststoffstreifen ausgebildet sein. Bei einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform kann dieser Kunststoffstreifen
auch über den Bereich bzw. die Höhe des Hebegriffes 13 hin
aus bis nach unten zum Boden verlaufend angespritzt werden.
Claims (8)
1. Packung für fließfähige Füllgüter mit einem durch mindestens eine Längssiegelnaht (2)
gebildeten Tubus, an dessen Enden Boden (3) und Deckel (4) angebracht sind, von denen
der Deckel (4) aus thermoplastischem Kunststoff ohne Trägermaterial besteht, an dem
Tubus angespritzt ist und eine Ausgießeinrichtung (5) aufweist, wobei der Tubus aus
mindestens einseitig mit thermoplastischem Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z. B.
Karton, besteht, der Boden (3) viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus (1) der
Packung als Faltverschluß ausgebildet ist und wobei ein Griff (6) seitlich am Tubus (1) und
unterhalb des Deckels (4) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung im
wesentlichen eine quaderförmige Außenkontur (a, a, H) aufweist, daß oberhalb einer
verkürzten Längskante (7) die diese Längskante (7) umgebenden Seitenwände (1b, 1c)
um Seitenkanten (S₁, S₂) so nach innen gefaltet sind, daß sich eine schräg nach oben
bis zum Deckel (4) reichende Dreieckfläche (F) bildet und daß an der Dreickfläche (F)
ein mit dem Deckel (4) verbundener Griff (6) aus thermoplastischem Kunststoff angespritzt
ist, der so dimensioniert ist, daß er nicht über die quaderförmige Außenkontur (a, a, H)
der Packung hinausragt.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kante der Dreieckfläche
(F) durch eine die zwei gegenüberliegenen Längskanten der Seitenwände (1b, 1c)
verbindende Diagonale (D) des Deckels (4) gebildet ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Längskante
(7) liegende Eckpunkt (P) der Dreieckfläche (F) einen Abstand (d) vom Deckel (4)
gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe (H) der Packung aufweist.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vom unteren
Eckpunkt (P) ausgehend in Richtung der Tubuslängsmittelachse (8) zum Deckel (4)
verlaufend ein nach außen gefalteter doppelwandiger Basisstreifen (9) aus beschichtetem
Karton vorgesehen ist, an dem der Griff (6) angespritzt ist und dessen Oberkante nicht
in die Greiföffnung (10) des Griffes (6) hineinragt.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
doppelwandige Basisstreifen (9) nicht bis zum Deckel (4) reicht und nur ein Teil der
Dreieckfläche (F) aus beschichtetem Karton besteht, während die übrige dreieckförmige
Teilfläche (F) wie der Deckel (4), mit dem sie durch die Diagonale (D) verbunden ist, rein
aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des
unteren Eckpunktes (P) ein Hebegriff (13) angebracht ist, der sich entlang der hinteren
Längskante (7) des Tubus erstreckt.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante
des am Deckel (4) befestigten Griffes (6) von der hinteren Längskante (7) des Tubus (1)
nach oben zum Deckel (4) und nach vorn zur Ausgießeinrichtung (5) gerundet ist und
in wenigstens eine Teiloberfläche des Deckels (4) übergeht.
8. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die in der
Dreieckfläche (F) liegenden oberen Kanten (11, 12) des beschichteten Kartons bei
flachliegendem Zuschnitt mit den Oberkanten der Seitenwände (1a, 1d) fluchten.
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