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DE3612895C2 - - Google Patents

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DE3612895C2
DE3612895C2 DE3612895A DE3612895A DE3612895C2 DE 3612895 C2 DE3612895 C2 DE 3612895C2 DE 3612895 A DE3612895 A DE 3612895A DE 3612895 A DE3612895 A DE 3612895A DE 3612895 C2 DE3612895 C2 DE 3612895C2
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DE
Germany
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handle
lid
pack
tube
cover
Prior art date
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DE3612895A
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Herwig Lund Se Pupp
Franz Malmoe Se Soukup
Wilhelm 6142 Bensheim De Reil
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Altstaedter Verpackungsvertriebs 6102 Pfungstadt De GmbH
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Altstaedter Verpackungsvertriebs 6102 Pfungstadt De GmbH
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Publication date
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Priority to CN87102207A priority patent/CN1008170B/zh
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Priority to AR87307182A priority patent/AR242538A1/es
Priority to AU71001/87A priority patent/AU593340B2/en
Priority to FI871468A priority patent/FI87445C/fi
Priority to SU874202291A priority patent/RU1836271C/ru
Priority to EP87105119A priority patent/EP0241844B1/de
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Priority to DE8787105119T priority patent/DE3780680D1/de
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Packung für fließfähige Füllgüter mit einem durch mindestens eine Längssiegelnaht gebildeten Tubus, an dessen Enden Boden und Deckel angebracht sind, von denen der Deckel aus thermoplastischem Kunststoff ohne Trägermaterial besteht, an dem Tubus angespritzt ist und eine Ausgießeinrichtung aufweist, wobei der Tubus aus mindestens einseitig mit thermoplastischem Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z.B. Karton, besteht, der Boden viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus der Packung als Faltverschluß ausgebildet ist und wobei ein Griff seitlich am Tubus und unterhalb des Deckels angebracht ist.
Eine derartige Verpackung ist durch die DE-OS 31 39 780 bekanntgeworden.
Von der Vielzahl von Flüssigkeitspackungen sind solche bekannt, die aus einer flachen beschichteten Kartonbahn zum Tubus geformt, gefüllt und mit Boden und Deckel versehen werden. Die für Milch, Fruchtsäfte, Wein und dergleichen verwendeten kleineren Packungen, beispielsweise mit einem Volumen von 1 l, weisen zumeist keinen Griff auf. Es gibt aber auch Bestrebungen, größere Packungen zu erstellen, beispielsweise zum Transport von Trinkwasser.
Bei diesen größeren Packungen ist es zweckmäßig, dem Verbraucher einen an der Packung befestigten Griff an die Hand zu geben, damit die Handhabung, nämlich Tragen und Ausgießen, angenehmer ist.
Die Packungshersteller haben verschiedene Überlegungen angestellt, wie am preiswertesten und günstigsten ein Griff an einer Fließmittelpackung der vorstehend bezeichneten Art angebracht werden könnte. Eine der Überlegungen geht dahin, daß ein an den Umfang des Deckels anschließender Teil der Tubuswandung zur Bildung des Griffes auf sich selbst gefaltet und zu einer doppelwandigen Fläche verbunden wird, in welcher die Greiföffnung vorgesehen ist. Man hat sich auch überlegt, daß es zweckmäßig wäre, wenn der angespritzte Deckel über die Oberkante der doppelwandigen Fläche mit der Greiföffnung zu einem Versteifungssteg verlängert würde. Eine solche Packung könnte der Hersteller aus einer flachliegenden Bahn erstellen, wobei auch die anderen Vorzüge bekannter Packungen beibehalten bleiben könnten, beispielsweise gutes Öffnen einer im übrigen dichten Ausgießeinrichtung, Wiederverschließen desselben usw.
Die doppelwandige Fläche mit der Greiföffnung könnte gemäß der vorstehend erläuterten Packung dreieckförmig derart ausgestaltet sein, daß ihre Oberkante eine kurze Kathete, ihre etwa in Längsrichtung des Tubus verlaufende Außenfaltkante eine lange Kathete und die beiden aufeinanderliegenden Innenfaltkanten die Hypotenuse bilden. Diese Fläche könnte am besten dreieckförmig ausgestaltet werden, wobei jede Hälfte dieser doppelwandigen Fläche ebenfalls dreieckförmig wäre. Es ergibt sich dadurch eine gute Greifmöglichkeit mit widerstandsfähigem Griff.
Eine solche Packung hätte aber den Nachteil, daß sich abgesehen von einem besonderen, nicht vermeidbaren Fassonschnitt am Boden und Deckel der Packung eine Faltung für die genannte dreieckförmige Fläche ergeben würde, die für die Gesamtpackung einen verhältnismäßig großen Totraum bieten würde. Eine solche Packung könnte nur unter Beanspruchung eines verhältnismäßig großen Volumens neben andere Packungen gestapelt, gelagert und mit viel Totraum transportiert werden. Dem Packungshersteller ist aber bekannt, daß die Kosten für den Transport und die Lagerung von Flüssigkeitspackungen eine erhebliche Rolle spielen.
Aus der DE-OS 15 61 529 ist eine Packung für fließfähige Füllgüter bekannt geworden, die eine im wesentlichen quaderförmige Außenkontur und eine verkürzte hintere Längskante besitzt, über der in einem eingezogenen Bereich ein Griff gebildet ist (Fig. 14-16). Dieser Griff besteht aber aus dem gleichen Verpackungsmaterial wie der Tubus, nämlich aus Kunststoff-Flachmaterial, und wird durch Verkleben der beiden Seitenwände zu einem Streifen und durch eine Ausstanzung in diesem Streifen erzielt. Das verwendete Verpackungsmateial besitzt nur geringe Eigensteifigkeit, so daß keine Faltkanten sich ausbilden und ein sicheres Ausgießen mit Hilfe des Griffes insgesamt nicht erreicht wird.
Die Erfindung geht von der eingangs bezeichneten DE-OS 31 39 780 aus. Die daraus bekannte Packung besitzt einen im Querschnitt im wesentlichen runden Papiertubus und neigt daher zum Verbiegen mit der Folge einer schlechten Handhaben. Außerdem weist die Verpackung einen seitlich an den Tubus angesetzten Griff auf, wodurch sich mit Nachteil ein verhältnismäßig großer Totraum bei Umverpackungen ergibt. Die bekannte Packung könnte nur unter Beanspruchung eines verhältnismäßig großen Volumens neben andere Packungen gestapelt, gelagert und mit viel Totraum transportiert werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Packung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die dem Endverbraucher eine stabilere und grifffreundliche Handhabe bietet und raumsparend gelagert und transportiert werden kann, wobei die Herstellung aus einer flachliegenden Kartonbahn gewährleistet sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Packung im wesentlichen eine quaderförmige Außenkontur aufweist, daß oberhalb einer verkürzten Längskante die diese Längskante umgebenden Seitenwände um Seitenkanten so nach innen gefaltet sind, daß sich eine schräg nach oben bis zum Deckel reichende Dreieckfläche bildet und daß an der Dreieckfläche ein mit dem Deckel verbundener Griff aus thermoplastischem Kunststoff angespritzt ist, der so dimensioniert ist, daß er nicht über die quaderförmige Außenkontur der Packung hinausragt.
Bei der erfindungsgemäß ausgestalteten Packung mit einem Griff, der innerhalb der quaderförmigen Außenkontur angespritzt ist, findet der Endverbraucher eine gut zu handhabende Flüssigkeits- oder Fließmittelpackung vor, die auch für den Hersteller und Vertreiber einer solchen Packung wirtschaftlich und technisch von besonderem Interesse ist, denn sie kann raumsparend transportiert und gelagert werden. Wenn man außerdem an sich bekannte Spritztechniken verwendet, ist die gesamte Packung ferner aus einer flachliegenden Kartonbahn herstellbar. Beispielsweise könnte aus der flachliegenden Kartonbahn ein Tubus geformt, über eine Längssiegelnaht verbunden und an einer Seite über eine Kunststoffspritzmaschine mit dem Deckel und Griff versehen werden; danach gefüllt und schließlich mittels des Faltverschlusses vollständig verschlossen werden.
Durch das Anspritzen des Deckels ist eine ebenfalls an sich bekannte zweckmäßige Ausgießeinrichtung anbringbar. Damit wird dem Endverbraucher eine Flüssigkeitspackung angeboten, die alle wünschenswerten Eigenschaften weitestgehend verwirklicht hat.
Wenn vorstehend von einer quaderförmigen Außenkontur der Packung gesprochen wird, so ist hier die allgemeine Form eines Quaders gemeint, der durchaus rechteckige Seitenwände haben kann. Wenn die Grundflächen eines Parallelepipedes rechteckig sind und das Parallelepid gerade ist, bezeichnet man es als Quader.
Im Gegensatz zu der eingangs erörterten Packung mit den doppelwandigen Dreieckfeldern mit Greiföffnung ist bei der Packung gemäß der Erfindung ein solches gedachtes doppel­ wandiges Dreieckfeld aus der beschichteten Kartonbahn abge­ schnitten, beispielsweise etwa dort, wo bei der eingangs er­ örterten Packung die Greiföffnung des Griffes beginnt. Au­ ßerdem kann die Faltung anders derart erfolgen, daß im un­ teren Bereich bis in den mittleren Bereich nach oben hin die Packung quaderförmig bleibt und nur im oberen Bereich aus dem Quader ein tetraederförmiger oder pyramidenförmiger Raum herausgeschnitten bzw. weggenommen wird, in welchem der angespritzte Griff untergebracht wird. Beim Stapeln und für den Transport kann die erfindungsgemäße Packung Fläche an Fläche dicht gepackt werden ohne den teuren Totraum.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung be­ findet sich der Griff in einem tetraederförmigen Raum, des­ sen eine Kante durch die Diagonale des Deckels gebildet ist. Das Tetraeder ist bekanntlich eine dreieckige Pyrami­ de. Sie besitzt folglich dreieckige Tetraederflächen, und die eine Kante der einen Fläche liegt also bei der bevor­ zugten, soeben beschriebenen Ausführungsform in der Diago­ nale des Deckels. Diese Diagonale liegt zweckmäßigerweise zwischen denjenigen beiden Ecken des rechteckigen oder qua­ dratischen Deckels, an denen nicht die Ausgießeinrichtung vorgesehen ist. Mit anderen Worten verläuft eine Gerade von der Mitte dieser Diagonale zur Ausgießeinrichtung oder Aus­ gießspitze des Deckels hin senkrecht zu der erwähnten Dia­ gonale. Von oben auf den Deckel gesehen verläuft dann der Griff ebenfalls senkrecht zu dieser Diagonalen, allerdings von der Ausgießeinrichtung fort zur anderen Seite der Dia­ gonalen. Die Packung läßt sich auf diese Weise besonders einfach herstellen, weil sich auch durch die Diagonale gün­ stige Faltungen ergeben.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn der auf der Längskante liegende untere Eckpunkt der Dreieckfläche einen Abstand vom Deckel gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe der Packung aufweist. Hierdurch kann mit anderen Worten die Neigung des angeformten Griffes zum Deckel oder zur Tubuslängsmittelachse ausgesucht und eingestellt werden. Es ist dabei zweckmäßig, wenn sich der Griff möglichst nahe am Packungsschwerpunkt befindet. Dies erreicht man, wenn der Griff mehr zur Mitte der Packung hin angeordnet werden kann. Dies hat praktische Gründe für die Benutzung durch den Endverbraucher. Hat dieser nämlich die Packung geöffnet, dann sollte beim Hochheben der Packung mittels des erfindungsgemäßen Griffes die Packung möglichst senkrecht stehen, damit nicht zu Beginn des Ausgießens Gut in unerwünschter Weise zu früh herausgeschüttet wird.
Durch diese Maßnahmen wird auch der weitere Vorteil erreicht, daß man eine günstige Faltung vorsehen kann und damit weniger Papier bzw. Karton verbraucht.
Zweckmäßig ist es ferner, wenn vom unteren Eckpunkt ausgehend in Richtung der Tubuslängsmittelachse zum Deckel verlaufend ein nach außen gefalteter doppelwandiger Basisstreifen aus beschichtetem Karton vorgesehen ist, an dem der Griff angespritzt ist und dessen Oberkante nicht in die Greiföffnung des Griffes hineinragt. Mit dessen Hilfe kann der Griff über die gesamte Höhe der Dreieckfläche auf die Diagonale fest mit dem Kartonmaterial im Bereich dieser Dreieckfläche verankert werden. Auch bei größeren Flüssigkeitspackungen kann der Griff dadurch nicht mehr bei normaler Benutzung von der Packung abgelöst werden. Sämtliche, durch das Gewicht der gefüllten Packung in den Griff eingeleiteten Kräfte werden gleichmäßig verteilt.
Es hat sich ferner für günstig erwiesen, wenn der doppelwandige Basisstreifen nicht bis zum Deckel reicht und nur ein Teil der Dreieckfläche aus beschichtetem Karton besteht, während die übrige dreieckförmige Teilfläche wie der Deckel, mit dem sie durch die Diagonale verbunden ist, rein aus thermoplastischem Kunststoff besteht. Vom oberen, deckelseitigen Ende des doppelwandigen Basisstreifens bis zur Diagonale hin und seitlich dieser Linie bis zu den Enden der Diagonale ergibt sich damit eine dreieckförmige Fläche, die nach den Vorstellungen der Erfindung aus Kunststoff bestehen sollte und vorzugsweise mit besonderem Vorteil zusammen mit dem Griff und dem Deckel an das Kartonmaterial angespritzt werden sollte. Ein hierdurch erreichter Vorteil liegt in der Vermeidung des oben bereits beschriebenen Fassonschnittes. Würde nämlich eine Packung der eingangs beschriebenen Art mit dem doppelt gelegten dreieckförmigen Greiffeld mit der darin angeordneten Greiföffnung aus einem Zuschnitt geformt, dann würde der Fachmann bei der Herstellung des Zuschnittes sofort feststellen, daß boden- und deckelseitig die Schnittlinien des Kartonmaterials für die Packung im Fassonschnitt geführt sein müssen, weil anderenfalls nach der Formung, Faltung und Versiegelung nicht eine ebene Fläche für Deckel und/oder Boden gewährleistet ist. Diese aufwendigen Schnittführungen können mit einfachen Mitteln vermieden werden.
Vorteilhaft ist es auch, wenn im Bereich des unteren Eckpunktes ein Hebegriff angebracht ist, der sich entlang der hinteren Längskante des Tubus erstreckt. Dessen Anbringung erlaubt eine Lage für den Hauptgriff derart, daß die Packung vor dem ersten Ausgießen des Füllgutes überwiegend in der Senkrechten liegt, so daß ein Ausschwappen ver­ mieden ist. Dennoch kann der Endverbraucher unter Verwen­ dung nur einer einzigen Hand diese Packung mit geringstem Kräfteaufwand aus der Senkrechten herauskippen, weil bei­ spielsweise ein einziger Finger der Hand in den Hebegriff eingelegt wird und genügt, um die horizontale Komponente zu erzeugen. Das Gießen ist durch diesen Hebegriff dann be­ sonders angenehm und vereinfacht.
Ferner ist es zweckmäßig, wenn die Oberkan­ te des am Deckel befestigten Griffes von der hinteren Längs­ kante des Tubus nach oben zum Deckel und nach vorn zur Aus­ gießeinrichtung hin gerundet ist und in wenigstens eine Teiloberfläche des Deckels übergeht. Diese Maßnahmen erlau­ ben eine elegante Linienführung und die Schaffung eines an­ sprechenden Äußeren der Packung, wobei zugleich alle techni­ schen Vorteile voll erhalten bleiben. Es versteht sich, daß der Griff in an sich bekannter Weise versteift sein kann, beispielsweise in sich ein Profil durch Quer- oder Längs­ rippen erhält, oder auch Rippen, die sich von der Greiföff­ nung radial nach außen erstrecken. Die gerundete Außenflä­ che des Griffes kann ferner ebenfalls in Gestalt einer Ver­ steifungskante ausgeführt sein.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich aus der folgenden Be­ schreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen, die ver­ schiedene bevorzugte Ausführungsformen zeigen. Es stellen dar:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer Flüssigkeitspackung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Packung, wenn man auf Fig. 1 von links unten blickt,
Fig. 3 eine Rückansicht der Packung vom Griff in Richtung auf die Ausgießeinrichtung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Packung, hauptsächtlich auf den Deckel,
Fig. 5 eine abgebrochene Schnittdarstellung der Ausgieß­ einrichtung etwa entlang der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 eine ebenfalls schematische abgebrochene ähnliche Darstellung wie Fig. 5, jedoch senkrecht dazu, et­ wa entlang der Linie VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 eine abgebrochene Seitenansicht eines Griffes mit Hebegriff gemäß einer anderen Ausführungsform und
Fig. 8 einen Zuschnitt auf die beschichtete Kartonbahn zur Bildung des Tubus mit Boden einer Packung der be­ schriebenen Art.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigte fertige Packung für Flüssigkeiten besteht aus dem insgesamt mit 1 bezeichneten Tubus, welcher die vier Seitenwände bildet, die insbesonde­ re in Fig. 8 mit 1a, 1b, 1c und 1d bezeichnet sind. Man erkennt, daß nur die beiden Seitenwände 1a und 1d rechteck­ förmig sind, während die Seitenwände 1b und 1c trapezförmig sind.
Die vier Seitenwände 1a-1d werden über die Längssiegel­ naht 2 zum Tubus 1 geformt.
Der allgemein mit 3 bezeichnete Boden wird in an sich be­ kannter Weise durch diejenigen Wandfelder gebildet, die im Zuschnitt der Fig. 8 unten gezeigt sind.
Wichtig und interessant für die Erläuterung der Erfindung ist vielmehr der Bereich des Deckels 4. Im vorderen Bereich ist der Deckel 4 mit der Ausgießeinrichtung 5, die etwas genauer anhand der Fig. 5 und 6 dargestellt ist, und im hinteren Bereich mit dem Griff 6 versehen. Man erkennt, wie der Griff 6 vollständig innerhalb der quaderförmigen Außen­ kontur der Packung angeordnet ist. Er befindet sich prak­ tisch in einem tetraederförmigen Raum zwischen der Diagona­ le D des Deckels 4 und dem oberen abgeschnittenen Bereich der hinteren Längskante 7 über dem unteren Eckpunkt P. Von oben in Draufsicht auf den Deckel 4 gesehen (Fig. 4) er­ kennt man das Außenmaß a×a (Fig. 1) des Bodens 3. Es han­ delt sich hier um die Seitenlängen a, die auch gleich die Seitenlängen des Quadrates des Deckels 4 gemäß Fig. 4 sind. Dieses Quadrat ist bei der gezeigten Ausführungsform das viereckige Querschnittsmaß der Packung. Dieses reicht vom Boden 3 der Packung bis zum Deckel 4 über die ganze Höhe H der Packung hinweg.
Die Außenkontur der Packung wird aber auch durch das Höhen­ maß H (Fig. 2) bestimmt. Da sich der Griff 6 vollständig innerhalb der Außenkontur der Packung befindet, ragt auch das obere Teil des Griffes 6 nicht über die Packung in der Darstellung der Fig. 2 nach oben (Größe H) hinaus. Die Außenkontur der Packung wird praktisch durch den Quader ge­ bildet, der sich aus dem Produkt der beiden Seitenlängen a und der Höhe H ergibt, wobei dessen Volumen gleich a×a×H ist.
Der tetraederförmige Raum, in welchem sich der Griff 6 be­ findet, wurde oben bereits angesprochen und läßt sich am besten in Verbindung mit den Fig. 1 bis 3 erläutern. Drei Seiten dieses tetraederförmigen Raumes werden durch die abgeschnittenen Verlängerungen der Fläche des Deckels 4 über die Diagonale D nach hinten hinaus und der beiden angrenzenden Seitenwände 1b und 1c gebildet. Es versteht sich, daß sich diese beiden Seitenwände 1b, 1c bzw. deren Verlängerungen am sogenannten hinteren Ende der Packung in der hinteren Längskante 7 schneiden. Über dem unteren Eckpunkt P verläuft diese hin­ tere Längskante 7 noch ein Stück weit in der Außenkante des Griffes 6, die Außenkante entfernt sich aber dann von der Linie der Längskante 7 und wölbt sich nach innen und oben zum Deckel, wie am besten aus den Fig. 1 und 2 zu er­ kennen ist. Die nicht gezeigten zwei Kanten des tetraeder­ förmigen Raumes ergeben sich dann aus den Schnittlinien der Seitenwände 1b und 1c mit der Verlängerung der Deckelfläche 4 von vorn über die Diagonale D nach hinten hinaus (nicht dargestellt).
Zwar ist in den hier gezeigten Fig. 1 bis 6 der Griff als in einem tetraederförmigen Raum gemäß vorstehender Be­ schreibung angeordnet gezeichnet. Hierbei kann der untere Eckpunkt P in einem Abstand d (Fig. 2) vom Deckel 4 ange­ ordnet sein, der gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe H der Packung ausmacht. Andererseits muß aber der Griff 6 nicht von einer Diagonalen D gemäß Darstellung in Fig. 1 ausgehen sondern kann auch weiter vorn oder weiter hinten liegen. Bei einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform kann der Raum, in welchem sich der Griff 6 innerhalb der Außenkontur der Packung befindet, auch von einer Linie im Deckel 4 begin­ nen, die vor der Diagonalen D liegt, d.h. innerhalb des Dreieckes, welches durch die beiden Seitenkanten a neben der Gießspitze und die Diagonale D gebildet ist. Eine weitere andere Ausführungsform könnte aber auch den Griff in einem Raum aufweisen, welcher kleiner als der Raum vom unteren Eck­ punkt P bis zur Diagonalen D ist. Allerdings sollte der Griff 6 im wesentlichen in der Nähe und über dem Schwer­ punkt der gefüllten Packung angeordnet sein.
Von dem tetraederförmigen Raum ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel nur diejenige Fläche gezeigt, welche durch die Diagonale D des Deckels 4 und den unteren Eck­ punkt P verläuft und dadurch mit den Seitenflächen 1b und 1c die Seitenkanten S 1 und S 2 bildet. Durch die Seitenkanten S 1, S 2 und die Diagonale D wird ein gleichschenkliges Dreieck aufgespannt. In dieser dreieckförmigen Fläche F befindet sich, vom unteren Eckpunkt P ausgehend in Richtung der Tubuslängs­ mittelachse 8 zum Deckel 4 verlaufend, ein doppelwandiger Basisstreifen 9, der in Fig. 2 durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist, die parallel und in kleinem Abstand von der Seitenkante S 1 gezeigt ist. Diese gestrichelte Linie ist die Oberkante dieses doppelwandigen Basisstreifens 9, der vollständig im Griff 6 liegt und nicht in die Greiföffnung 10 hineinragt. Der untere Steg des Griffes 6 zwischen Greif­ öffnung 10 und der Dreieckfläche F ist besonders günstig an diesem doppelwandigen Basisstreifen 9 anbringbar. Deckel 4 mit Griff 6 kann beispielsweise bei der Herstellung der Packung, beim Verschließen des oberseitigen Endes des Tubus 1 am Basisstreifen 9 angeschweißt bzw. angespritzt werden.
Betrachtet man die Fig. 1 bis 4 und deren Zuschnitt nach Fig. 8 genauer, dann stellt man ferner fest, daß die Au­ ßenkontur des Griffes 6 packungsseitig, d.h. unten, nicht vollständig in Anlage an der Dreieckfläche F liegt, wel­ che wie der Tubus 1 aus mit Kunststoff beschichtetem Kar­ tonmaterial besteht. Vielmehr ist die Dreieckfläche F an den Linien 11 und 12 abgeschnitten, so daß sich eine Teil­ dreieckfläche f ergibt, welche in der dargestellten Ausfüh­ rungsform aus Kunststoff ohne Trägermaterial besteht und gemeinsam mit Deckel 4 und Griff 6 an den Kanten 11 und 12 des beschichteten Kartons angespritzt ist.
Da der doppelwandige Basisstreifen 9 aus dem beschichteten Kartonmaterial gebildet ist, erstreckt sich dieser zwar vom unteren Eckpunkt P nach innen und oben zum Deckel 4 hin, erreicht den Deckel 4 aber nicht sondern endet vorher am Schnittpunkt der beiden Linien 11 und 12, so daß er kürzer als die (nur bei der anderen Ausführungsform der Fig. 7 gezeigt) Höhe h der Dreieckfläche F auf die Diagoale D ist. Folglich besteht nur ein Teil der Dreieckfläche F aus beschichtetem Karton, nämlich derjenige Teil, welcher durch die Seitenkanten S 1, S 2, 11 und 12 gebildet ist. Die andere Fläche f, die sogar außerhalb der Ebene der Dreieckfläche F liegt, besteht nur aus Kunststoff ohne Karton.
Fig. 7 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher im Bereich des unteren Eckpunktes P, und zwar bei einer 2 l-Flüssigkeitspackung, in kleinem Abstand von 2 bis 4 cm, unterhalb ein Hebegriff angeordnet, vorzugswei­ se mit dem Griff 6 einstückig an der hinteren Längskante 7 angespritzt ist. Beim erstmaligen Öffnen der Packung kann der Endverbraucher beispielsweise ein bis drei Finger in die Greiföffnung 10 des Griffes 6 einführen, um die Packung zum Ausschütten zu heben, und mit einem weiteren Finger in den Hebegriff 13 eingreifen, um die Kippbewegung genauer zu steuern.
Die in den Fig. 5 und 6 näher gezeigte und allgemein mit 5 bezeichnete Ausgießeinrichtung besteht aus einer Abdeckung 14 länglicher Gestalt, an dessen Oberseite ein Griff 15 an­ gespritzt ist. Auf der dem Griff 15 gegenüberliegenden un­ teren Seite ist zum Packungsinneren hin an der Abdeckung 14 ein ringsumlaufender Flansch 16 angeformt, der eine Hinter­ schneidung 17 über einem keilförmigen Bund 18 hat. Die Un­ terkante 19 dieses Bundes 18 ragt in das Innere der Packung, und die gesamte Ausgießeinrichtung (außer dem Griff 15, der aber in Transportgestalt umgelegt wird,) befindet sich in einer mit 29 bezeichneten Vertiefung, welche durch rampen­ förmige Schrägflächen 20 und 21 (alles aus Kunststoff) ge­ bildet ist. Diese rampenförmigen Schrägflächen gehen dann in die in Fig. 6 mit 22 bezeichnete allgemeine obere Wan­ dung des Deckels 4 über.
An der Stelle 23 (Fig. 5 und 6) ist eine Schwächungsli­ nie rund um den Bund 18 vorgesehen, längs welcher beim erstmaligen Öffnen die Abdeckung 14 aus der Deckeloberfläche herausgerissen werden kann. Nach hinten zum Griff 6 hin ist die Abdeckung 14 über ein Band 24 als Scharnier ange­ lenkt. Dieses verläuft oberhalb der Wandung 25 (Fig. 5), wodurch ein Raum 26 gebildet wird, der nach beiden Seiten unter dem Band 24 offen ist.
Aus Fig. 6 erkennt man, daß durch die Schwächungslinie 23 etwa auf halber Höhe des Flansches 16 eine erste Ebene E 1 de­ finiert wird, die im Abstand a′ (Fig. 6) von der Hauptebe­ ne E 2 liegt, welche durch die Oberfläche des Deckels 4 bzw. dessen Wandung 22 gebildet ist. Die Oberfläche 27 der ab­ reißbaren Abdeckung 14 der Ausgießeinrichtung 5 liegt in einer dritten Ebene E 3, welche zwischen der unteren Ebe­ ne E 1 und der oberen Ebene E 2 liegt. Stellt man sich nach dem Anspritzen des Deckels 4 an den Tubus 1 den Griff 15 in die Horizontale umgelegt vor, dann ist der Platz zwischen der dritten Fläche E 3 und der oberen Ebene E 2 ausreichend zur Aufnahme der gesamten Wandstärke des Griffes 15. ln dieser umgelegten Gestalt (Transportgestalt), in welcher beispielsweise der Deckel 4 geformt sein kann, befinden sich also alle Teile, die mit dem Deckel zusammen geformt werden, einstückig innerhalb der Außenkontur der Gesamtpackung.
Während bei der in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh­ rungsform im Griffbereich lediglich ein doppelwandiger Ba­ sisstreifen 9 angeordnet ist, dessen Oberkante durch die gestrichelte Linie in Fig. 2 gezeigt ist und dessen Unter­ kante in der Projektion der Linie S 1 liegt, kann der Griff 6 auch im unteren Viertel, im unteren Drittel oder in der unteren Hälfte aus dem beschichteten Karton allein beste­ hen, während der übrige Teil des Griffes 6 aus Kunststoff ohne Trägermaterial besteht. Andererseits kann auch der Mittelteil eine Kombination aus Kunststoff und be­ schichtetem Karton bestehen und der untere Teil nur aus dem normalerweise beschichteten Karton aufgebaut sein.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform sollte au­ ßerdem nicht nur außen sondern auch innerhalb der Packung von oben nach unten etwa bis zum Bereich des Hebegriffes 13 ein Kunststoffstreifen ausgebildet sein. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann dieser Kunststoffstreifen auch über den Bereich bzw. die Höhe des Hebegriffes 13 hin­ aus bis nach unten zum Boden verlaufend angespritzt werden.

Claims (8)

1. Packung für fließfähige Füllgüter mit einem durch mindestens eine Längssiegelnaht (2) gebildeten Tubus, an dessen Enden Boden (3) und Deckel (4) angebracht sind, von denen der Deckel (4) aus thermoplastischem Kunststoff ohne Trägermaterial besteht, an dem Tubus angespritzt ist und eine Ausgießeinrichtung (5) aufweist, wobei der Tubus aus mindestens einseitig mit thermoplastischem Kunststoff beschichtetem Trägermaterial, z. B. Karton, besteht, der Boden (3) viereckig ist und aus dem umgefalteten Tubus (1) der Packung als Faltverschluß ausgebildet ist und wobei ein Griff (6) seitlich am Tubus (1) und unterhalb des Deckels (4) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung im wesentlichen eine quaderförmige Außenkontur (a, a, H) aufweist, daß oberhalb einer verkürzten Längskante (7) die diese Längskante (7) umgebenden Seitenwände (1b, 1c) um Seitenkanten (S₁, S₂) so nach innen gefaltet sind, daß sich eine schräg nach oben bis zum Deckel (4) reichende Dreieckfläche (F) bildet und daß an der Dreickfläche (F) ein mit dem Deckel (4) verbundener Griff (6) aus thermoplastischem Kunststoff angespritzt ist, der so dimensioniert ist, daß er nicht über die quaderförmige Außenkontur (a, a, H) der Packung hinausragt.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kante der Dreieckfläche (F) durch eine die zwei gegenüberliegenen Längskanten der Seitenwände (1b, 1c) verbindende Diagonale (D) des Deckels (4) gebildet ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Längskante (7) liegende Eckpunkt (P) der Dreieckfläche (F) einen Abstand (d) vom Deckel (4) gleich 1/3 bis 1/2 der Höhe (H) der Packung aufweist.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vom unteren Eckpunkt (P) ausgehend in Richtung der Tubuslängsmittelachse (8) zum Deckel (4) verlaufend ein nach außen gefalteter doppelwandiger Basisstreifen (9) aus beschichtetem Karton vorgesehen ist, an dem der Griff (6) angespritzt ist und dessen Oberkante nicht in die Greiföffnung (10) des Griffes (6) hineinragt.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der doppelwandige Basisstreifen (9) nicht bis zum Deckel (4) reicht und nur ein Teil der Dreieckfläche (F) aus beschichtetem Karton besteht, während die übrige dreieckförmige Teilfläche (F) wie der Deckel (4), mit dem sie durch die Diagonale (D) verbunden ist, rein aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des unteren Eckpunktes (P) ein Hebegriff (13) angebracht ist, der sich entlang der hinteren Längskante (7) des Tubus erstreckt.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante des am Deckel (4) befestigten Griffes (6) von der hinteren Längskante (7) des Tubus (1) nach oben zum Deckel (4) und nach vorn zur Ausgießeinrichtung (5) gerundet ist und in wenigstens eine Teiloberfläche des Deckels (4) übergeht.
8. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Dreieckfläche (F) liegenden oberen Kanten (11, 12) des beschichteten Kartons bei flachliegendem Zuschnitt mit den Oberkanten der Seitenwände (1a, 1d) fluchten.
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