Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ent
nehmen von Silagegut aus Flach- oder Fahrsilos mit einem
an die Dreipunkthydraulik od.dgl. eines landwirtschaft
lichen Schleppers anbaubaren Gestell und mit einem das
Silagegut als Block ausschneidenden Schneidwerk, das an
einem vorzugsweise U-förmig ausgebildeten und an dem Ge
stell höhenbeweglich befestigten Tragrahmen angeordnet
ist und an jedem Tragrahmenholm ein über Antriebselemente
translatorisch bewegbares Schneidwerkzeug mit einer sich
oberhalb seiner Schneidkante erstreckenden sowie der
Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholms geführten
Gleitfläche umfaßt.
Eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art ist aus der
DE-OS 30 23 986 bekannt. Die Schneidwerkzeuge der Trag
rahmenholme weisen hier jeweils eine Gleitplatte auf,
die an dem aus Vollmaterial bestehenden jeweiligen Trag
rahmenholm gleitend geführt ist und zur Befestigung
der Schneidwerkzeuge mit zwei, den Tragrahmenholm um
greifenden und seitlich gleitend an diesem geführten Gleit
bügeln versehen ist, die ihrerseits in ihren oberen End
bereichen an Hubstangen von Hubzylindern angelenkt und
somit als den Schneidwerkzeugen die unmittelbare Antriebs
bewegung erteilende Antriebselemente ausgebildet sind.
Vorteilhaft bei dieser bekannten Vorrichtung ist die voll
ständige Bedeckung der als Gleitfläche dienenden Unter
seite der Tragholme, die ein Eindringen von Silagegut an
der Gleitfläche wirksam verhindert. Die Art der Aus
bildung und Anordnung der Antriebselemente sowie der Ver
bindung von Schneidwerkzeug und Antriebselement bietet jedoch
noch genügend offene Freiräume, in die Silagegut ein
dringen und sich in die Funktionstüchtigkeit der Vor
richtung beeinträchtigender Weise festklemmen kann. Eine
ausreichende Schmierung der Gleitplatten bzw. Gleit
flächen der Schneidwerkzeuge und der Gleitbügel ist darüber
hinaus unmöglich, da Schmierstoffe nahezu überall frei
austreten können bzw. vom geschnittenen Silagegut mitge
rissen werden. Die ohnehin nur unzureichend geschmierten
Gleitflächen sind außerdem frei dem eine Rostbildung be
günstigenden Silagegut ausgesetzt, so daß ein Rostansatz
an Gleitflächen sowie sonstigen Stellen von Antriebsele
menten und Schneidwerkzeugen nahezu unvermeidbar ist.
Aufgrund der starren Befestigung von Schneidwerkzeugen
und sämtlichen Antriebselementen ist außerdem bei im
Betrieb unvermeidbaren relativen Lageverschiebungen eine
Beschädigung bzw. Bruch der Schneidwerkzeuge zu befürchten.
Insgesamt ist daher die zu erwartende Lebenszeit dieser
Vorrichtung äußerst gering.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die unter Beibe
haltung der vorteilhaften Gleitführung der Schneidwerk
zeuge an den Unterseiten der Tragrahmenholme über eine
ausreichende Schmierstoffversorgung der Gleitflächen ver
fügt und bei der ein Festklemmen gleitend geführter Bauteile weit
gehend ausgeschlossen ist. Darüber hinaus soll im Rahmen
der Erfindung ein Weg gefunden werden, der bei relativen
Lageverschiebungen der Schneidwerkzeuge gegenüber Antriebs
elementen die Beschädigungsgefahr verringert.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die erfindungs
gemäße Vorrichtung dadurch aus, daß die Schneidwerkzeuge
jeweils oberhalb ihrer an der Unterseite des jeweiligen
Tragrahmenholms geführten Gleitfläche und zumindest die
den Schneidwerkzeugen ihre unmittelbare Antriebsbewegung
erteilenden unmittelbaren Antriebselemente in an den Trag
rahmen ausgebildeten Schutzräumen angeordnet sind.
Durch die Anordnung der Schneidwerkzeuge und deren Antriebs
elemente bzw. der unmittelbar mit den Schneidwerkzeugen
gekoppelten Antriebselemente in den Schutzräumen ist
Raum zur Bevorratung von Schmierstoffen zur Verfügung
gestellt, so daß eine ausreichende Schmierstoffversorgung
der gleitend geführten Bauteile auch noch nach längeren
Betriebseinsätzen gewährleistet und ein Festfressen der
Schneidwerkzeuge wirksam verhindert ist. Ein Rostansatz
an Gleitflächen der Schneidwerkzeuge oder der Antriebs
elemente ist durch die zum Silagegut hin abgekapselte,
geschmierte Anordnung nicht zu befürchten. Ein Ein
dringen von Silagegut zwischen bewegte Teile ist ebenfalls
durch diese zum Silagegut hin abgeschirmte Anordnung
nahezu ausgeschlossen. Insgesamt ist daher die Lebenszeit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erhöht. Hin
sichtlich weiterer Ausgestaltungen der Erfindung wird
auf die Ansprüche 2 bis 38, die Zeichnung und die nach
folgende Beschreibung verwiesen. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in einer perspektivischen Einzelteildarstellung
ein Ausführungsbeispiel des Tragrahmens mit
seinen Schneidwerkzeugen und einem als umlau
fendes Antriebsband ausgebildeten Antriebs
element;
Fig. 2 in einer perspektivischen Darstellung aus
schnittsweise das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1 im montierten Zustand;
Fig. 3 eine Querschnittsdarstellung des Tragrahmens
des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels
gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 1 im
montierten Zustand;
Fig. 4 eine Querschnittsdarstellung des Ausführungs
beispiels nach Fig. 1 gemäß der Schnittlinie
IV-IV in Fig. 1 im montierten Zustand;
Fig. 5 eine zu Fig. 1 analoge Darstellung eines alter
nativen Ausführungsbeispiels mit einem über
einen Antriebsbügel angetriebenen vorderen
Schneidwerkzeug;
Fig. 6 einen Vertikalschnitt durch den in Fig. 5
nur schematisch gezeigten Hubzylinder mitsamt
seinem Antriebsbügel und seinen Einzelteilen.
In der Zeichnung sind grundsätzlich nur die zum un
mittelbaren Verständnis der Erfindung notwendigen
Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Ent
nehmen von Silagegut aus Flach- oder Fahrsilos darge
stellt und gleichwirkende Teile mit gleichen Bezugs
ziffern versehen. Allgemein mit 1 ist der Tragrahmen
der Vorrichtung bezeichnet, der insgesamt U-förmig
ausgebildet ist und aus zwei seitlichen Tragrahmen
holmen 1.1 und 1.3 und einem vorderen Tragrahmen
holm 1.2 besteht. Im einzelnen nicht näher dargestellt
ist der Tragrahmen 1 über Verbindungsflansche 3 an dem
sich in vertikaler Richtung erstreckenden Gestell des
Silagegutentnahmegeräts höherbeweglich befestigt.
Wie allgemein üblich, soll das Gestell unterhalb des
Tragrahmens noch mit einer Zinkengabel zum Unter
greifen des in blockförmige Futterportionen zu schnei
denden Silagegutes versehen sein. Die Schneidwerk
zeuge 2.1, 2.2, 2.3 sind mit ihren Schneidkanten 4.1, 4.2, 4.3
und ihren Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 an der Unterseite
des jeweiligen Tragrahmenholms 1.1, 1.2, 1.3 angeordnet.
Die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 haben ein im wesent
lichen pfeilförmiges Querschnittsprofil, sind an ihren
Schneidkanten 4.1, 4.2, 4.3 zu beiden Seiten der Pfeil
spitze (innen und außen) mit Schneidzähnen 6 versehen
und haben oberhalb ihrer Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 einen
schaftartigen Fortsatz 7. In dem in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel haben diese schaftartigen Fort-
Sätze 7 jeweils ein rechteckförmiges Querschnittsprofil,
wobei die Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 zu beiden Seiten
flächen des rechteckförmigen Schaftes 7 vorgesehen sind.
In den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei
spielen sind die Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 insgesamt
doppelwandig mit einer Vorderwand 8 und einer Rückwand 9
ausgebildet, die an der Oberseite des Tragrahmens 1 durch
eine Abdeckung 10 miteinander verbunden sind. Innerhalb
der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 sind die Schutzräume 11
ausgebildet, in denen jeweils die schaftartigen Fort
sätze 7 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 sowie die den
Schneidwerkzeugen die unmittelbare Antriebsbewegung er
teilenden Antriebselemente nach außen hin und somit zum
Silagegut hin abgekapselt angeordnet sind. Unten sind die
Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 offen ausgebildet, so daß
die Schutzräume 11 unterseitig jeweils durch die ent
sprechenden Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 bzw. deren
schaftartige Fortsätze 7 begrenzt sind.
Obgleich vorne in Fig. 1 die Eckbereiche 12 der Tragrahmen
holme 2.1, 2.2, 2.3 abgewinkelt dargestellt sind, ist zweck
mäßigerweise die Rückwand 9 in diesen Eckbereichen 12 abge
rundet ausgebildet, so daß an diesen abgerundeten Bereichen
der Rückwand 9 direkt Umlenkbögen 13 befestigt werden
können, wie dies in Fig. 1 bei 14 veranschaulicht ist.
Diese Umlenkbögen 13, die selbstverständlich auch inner
halb des Tragrahmens 1 in rechtwinklig ausgebildeten
Eckbereichen 12 vorgesehen sein können, dienen zur
Gleitführung des den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3
die unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden Antriebs
elements. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist dieses Antriebselement als ein sich entlang der Trag
rahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckendes, in Eckbereichen
abgerundetes und zumindest dort auch flexibel ausge
bildetes Antriebsband 15 ausgebildet, das zur Antriebs
bewegungskopplung mit den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3
an seinen beiden Seitenflächen plattenförmige, mit dem
Antriebsband 15 vierfach vernietete Mitnehmer 16 auf
weist, die in Aussparungen 17 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3
eingreifen. Durch das sich entlang der Tragrahmenholme
1.1, 1.2, 1.3 erstreckende Antriebsband 15 können in dem
in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die drei Schneid
werkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 mittels nur zweier Hubzylinder 18
in die hin- und hergehende Schneidbewegung versetzt
werden, wobei durch die Bewegungskopplung des Antriebs
bandes 15 mit den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 von oben her
seitlich so viel Platz zur Verfügung steht, daß die Schneid
werkzeuge einen Kreuzschnitt ausführen können. Zur eben
falls zum Silagegut hin abgeschirmten Unterbringung
der Hubzylinder 18 mit ihren Haubauslegern 20 sind die
seitlichen Tragrahmenholme 1.1 und 1.3 an ihren ge
stellseitigen Endbereichen mit Ausbauchungen 19 ver
sehen. Diese Ausbauchungen 19 können durch Ausweiten
der Vorderwand 8 und der Rückwand 9 gebildet sein. Aus
fertigungstechnischen Gründen empfiehlt es sich jedoch,
die Vorder- und Rückwände 8, 9 in diesen Bereichen auszu
schneiden und ein separates, den Platzanforderungen ent
sprechend geformtes Ausbauchteil 19 - wie in dem Aus
führungsbeispiel nach Fig. 1 gezeigt - an den Tragrahmen
holmen 1.1 und 1.3 zu befestigen. Im montiertem Zustand
sind daher bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung von
den bewegten Teilen lediglich die Schneidwerkzeuge unter
halb ihrer Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 dem Silagegut ausge
setzt.
Die Schutzräume 11 bieten im montierten Zustand der Teile
einen ausreichenden Raum zur Bevorratung von Schmier
mittel, das beispielsweise vor der Montage der Teile in
den Hohlraum zwischen Vorder- und Rückwände 8, 9 oder aber
auch über besondere Schmiermittelzuführungen in die Schutz
räume 11 eingebracht werden kann. Die Hubausleger 18,
das Antriebsband 15 mit seinen Mitnehmern 16, die
an den Innenflächen der Vorder- und Rückwände 8, 9
gleitend geführten Seitenwände des Fortsatzes 7 und
insbesondere auch die horizontalen, an der Unterseite
des Tragrahmens 1 gleitend geführten und während des
Schneidvorgangs an die Tragrahmenholmunterseiten ge
drückten Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 sind demnach aus
reichend geschmiert, so daß ein Festfressen infolge einer
mangelnden Schmierung bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ausgeschlossen ist. Die Antriebs- bzw. Schneidbewegungen
sorgen dabei im übrigen für eine ausreichende Förderung
des Schmierstoffes zu den Gleitflächen der bewegten
Teile. Aufgrund der ausreichenden Schmierung zwischen
Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 und den Tragrahmenholmunterseiten
sowie der abgeschirmten Anordnung der bewegten Teile ist
es darüber hinaus nahezu ausgeschlossen, daß Silagegut
bzw. Silagegutflüssigkeit zu bewegten Teilen vordringen
kann und Rostbildungen verursacht bzw. in die Schneid
bewegung beeinträchtigender Weise bewegte Teile festklemmt.
Die Mitnehmer 16 des Antriebsbandes 15 und die Aus
sparungen 17 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 sind hin
sichtlich ihrer Abmessungen so ausgelegt, daß zwar eine
sichere Antriebskoppelung zwischen dem Antriebsband 15
und den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 gewährleistet ist,
aber darüber hinaus noch soviel Übermaß verbleibt, daß
bei einer etwaigen leichten Lageverschiebung der Schneid
werkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 insbesondere in stirnseitigen
Endbereichen, z.B. bei Auftreffen auf ein Hindernis im
zu schneidenden Silagegut, eine geringe Relativbewegung
zwischen Mitnehmer 16 und den Schneidwerkzeugen möglich ist
und damit eine Überbeanspruchung bzw. Beschädigungsgefahr
der Schneidwerkzeuge in vorteilhafter Weise vermieden werden
kann. Durch die Antriebskoppelung der Schneidwerkzeuge
über die von oben in die Aussparungen 17 eingreifenden
Mitnehmer 16 ist es darüber hinaus trotz der über das
Antriebsband 15 miteinander gekoppelten Schneidwerkzeuge
auf sehr einfache Weise möglich, einen Kreuzschnitt der
Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 bzw. überlappende Schneid
bewegungen der Messer zu verwirklichen. Da insbesondere
die stirnseitigen Endbereiche der Schneidwerkzeuge im
Betrieb Querkräfte aufnehmen müssen, sind die endseitigen
Aussparungen 17 mit einem Abstand zu den endseitigen
Stirnflächen der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 in den
schaftartigen Fortsätzen 7 ausgebildet, so daß die End
bereiche der Schneidwerkzeuge in einem geringen Maße,
aber in Beschädigungen vorbeugender Weise geringe Lage
änderungen durch machen können.
In den schaftartigen Fortsätzen 7 sind jeweils zwischen
den Aussparungen 17 Langlöcher 21 vorgesehen, die zur
Befestigung der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 mittels
Halter am Tragrahmen 1 dienen. Die Halter weisen be
vorzugt Schrauben 22 auf, die in die Langlöcher 21 durch
greifende, in Bohrungen 24 im Tragrahmen 1 eingeführte
Innengewindebuchsen 23 einschraubbar sind. Wie in Fig. 1
angedeutet ist, können mittels der Schrauben 22 auch
die zur besseren Wärmeableitung aus Bronze bestehenden
Umlenkbögen 13 sowie zusätzlich noch ein besonderer
Schneidkantenschutz 25 in Form von Schutzzähnen am Trag
rahmen 1 befestigt sein. Der zahnförmige Schneidkanten
schutz 25 dient zur Vermeidung von Beschädigungen der
Schneidkanten beim Aufsetzen auf harte Oberflächen und
wird zur Montage über die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3
gestülpt, wobei dessen Durchgangsbohrungen 26 in Deckung
mit den Langlöchern 21 gebracht werden, nachdem das An
triebsband 15 in die Schutzräume 11 eingeführt ist.
Danach werden die Innengewindebuchsen 24 in die Löcher 26, 24
und 21 eingeführt und die Schrauben 22 eingebracht. Diese
einfache und gemeinsame Art der Befestigung des Schneid
kantenschutzes 25, der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3
sowie des Antriebsbandes ermöglicht ein problemloses
Auswechseln der Schneidwerkzeuge im Falle einer Beschä
digung oder einer stumpfen bzw. abgenutzten Schneidkante
4.1, 4.2, 4.3.
Die vergrößerte Darstellung nach Fig. 2 verdeutlicht
die Anordnung des Schneidwerkzeugs 2.1 des Antriebs
bandes 15 und der sonstigen Teile im montierten Zustand
innerhalb des Tragrahmenholmes 1.1. Dazu ist in Fig. 2
ein Teil des seitlichen Tragrahmenholmes 1.1 bereichs
weise aufgebrochen perspektivisch dargestellt. Wie hier
näher veranschaulicht, ist der Schutzraum 11 zwischen
den Innenseiten der Vorderwand 8 und der Rückwand 9 gelegen
und wird nach oben hin durch eine an den Innenseiten
der Vorder- und Rückwand 8, 9 anliegende Abdeckplatte 27
nach oben hin begrenzt. Oberhalb dieser Abdeckplatte 27
kann zusätzlich noch eine besondere, hier nicht gezeigte
Abdeckung 10 vorhanden sein. Nach unten hin ist der
Schutzraum 11 tragrahmenholmseits offen ausgebildet und
wird nach Einführen des Schneidwerkzeugs 2.1 durch dieses
nach unten hin begrenzt. Die Gleitflächen 5.1, die zu
beiden Seiten des schaftartigen Fortsatzes 7 ausgebildet
sind, haben eine Breite, die in etwa der Dicke der Vorder
wand 8 und der Rückwand 9 entspricht, so daß Vorder- und
Rückwand 8, 9 und das Schneidwerkzeug 2.1 bündig ab
schließen. Das sich entlang der Tragrahmenholme erstrek
kende Antriebsband 15 ist zwischen dem oberseitigen Ende
des schaftartigen Fortsatzes 7 und der Unterseite der
Abdeckplatte 27 jeweils mit einem Abstand zu diesen ange
ordnet, so daß insgesamt ein genügender Freiraum zur
Bevorratung von Schmiermitteln in dem Schutzraum 11 zur
Verfügung steht. Das Schmiermittel kann entlang der glei
tend an den Innenflächen der Vorder- und Rückwand 8, 9
geführten Seitenflächen des schaftartigen Fortsatzes 7 zu
den Gleitflächen 5.1 gelangen, wobei die Hin- und Herbe
wegung von Antriebsband 15 und Schneidwerkzeug 2.1 eine
Förderwirkung ausübt. Insgesamt sind somit alle bewegten
Teile ausreichend mit Schmiermittel versorgt. Innerhalb
des Fortsatzes 7 ist noch das Langloch 21 sichtbar, das
einwärts bzw. nach innen hin von beiden Seitenflächen
aus gesehen spitz zulaufend ausgebildet sein soll,
um ein etwaiges Ansetzen von Schmutz oder verschmutztem
Schmiermittel zu verhindern. Als Schneidkantenschutz
ist ein Schutzzahn 25 sichtbar, der das Schneidwerk
zeug 2.1 mit seinen beiden Schenkeln in einem Abstand
zu der Schneidkante 4.1 hin übergreift. In seinen
Öffnungen 26 sind von außen her Innengewindebuchsen 23
eingeführt. Von dem in Fig. 2 nicht sichtbaren, gegen
überliegenden Schenkel des Schutzzahnes 25 wird die
Schraube 22 über die tragrahmenholmseitigen Öffnungen 24
eingeführt und in die Innengewindebuchse 23 eingeschraubt,
so daß sie ebenfalls das Langloch 21 durchgreift. Dadurch
sind Schutzzahn 25, Schneidwerkzeug 2.1 und Antriebsband 15
sicher an dem Tragrahmenholm 1.1 gehalten.
Die Schnittdarstellungen gemäß Fig. 3 und Fig. 4 ver
deutlichen die Anordnung des Schneidwerkzeugs 2.1 und
des Antriebsbandes 15 in dem im Tragrahmenholm 1.1 aus
gebildeten Schutzraum 11. Zwischen der Vorderwand 8 und
der Rückwand 9 ist als oberseitige Begrenzung des Schutz
raumes 11 die Abdeckplatte 27 gelegen, die mittels einer
Schweißverbindung 28 mit dem Verbindungsflansch 3 ver
bunden ist. Die durch zu beiden Seitenflächen des Antriebs
bandes 15 angeordnete Mitnehmerplatten gebildeten
Mitnehmer 16 sind mittels Niete 32 an dem Antriebsband 15
befestigt. Zwischen den Platten der Mitnehmer 16 ist unten
noch eine elastische Einlage 29 eingeführt, die eine
Anhäufung von Schmutzpartikeln zwischen diesen Teilen ver
hindern soll.
Wie in der Schnittdarstellung nach Fig. 4 verdeutlicht
ist, sind der Schneidkantenschutz 25, das Schneidwerkzeug 2.1
und das Antriebsband 15 durch einen gemeinsamen Halter
in Form einer Schraube 22 und einer Innengewindebuchse 23
an der Vorder- und Rückwand 8, 9 des Tragrahmenholms 1.1
sicher befestigt. Die Innengewindebuchse 23 ist einseitig
mit einem Absatz 33 versehen, der zur einseitigen axialen
Sicherung des Halters bzw. als Widerlagerstück dient und
im eingeschraubten und angezogenen Zustand der Schraube 22
an einer entsprechend geformten schutzzahnseitigen Aus
nehmung 34 anliegt. Ebenfalls ist in dieser Darstellung
veranschaulicht, daß die seitlichen Schenkel des Schutz
zahnes 25 die Schneidkante 4.1 mit einem Abstand umgreifen.
Fig. 5 zeigt in analoger Darstellung wie Fig. 1 ein alter
natives Ausführungsbeispiel nach der Erfindung. Vom grund
sätzlichen Aufbau her ist dieses Ausführungsbeispiel
ähnlich gestaltet wie das in Fig. 1 gezeigte Ausführungs
beispiel. Grundlegend unterscheidet sich jedoch dieses
Ausführungsbeispiel dadurch, daß hier der Antrieb der
Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 nicht über die beiden seit
lichen Hubzylinder 18 und Hubausleger 19 und ein sich
entlang der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckendes
Antriebsband 15 wie in Fig. 1 erfolgt, sondern die seit
lichen Hubzylinder 18 jeweils nur ein seitliches Schneid
werkzeug 2.1 bzw. 2.3 antreiben und der Antrieb des vor
deren Schneidwerkzeugs 2.2 über einen dritten, besonders
gestalteten Hubzylinder 35 mit Hubauslegern 36 sowie
einen mit den Hubauslegern 36 mittels einer Schraubverbin
dung 37 verbundenen Antriebsbügel 38 erfolgt. Der Antriebs
bügel 38 weist seinerseits in analoger Ausbildung wie das
Antriebsband 15 des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels
in Aussparungen 17 eingreifende Mitnehmer 16 auf, die ein
stückig mit dem Antriebsbügel 38 ausgebildet sind. An den
seitlichen Schenkeln des Antriebsbügels 38 ist jeweils eine
Einführöffnung 39 nach oben hin offen vorgesehen, in die
die mit einem Gewinde versehenen Endbereiche der Hubaus
leger 36 einführbar sind und mittels der Schrauben 37 mit
dem Antriebsbügel 38 verschraubt werden können. Bei dieser
Antriebsart der Messer ist auf einfache Weise auch eine
L-förmige Tragrahmengestalt ermöglicht.
Der vordere Hubzylinder 35 mitsamt seinem Antriebsbügel 38
ist ebenfalls innerhalb des doppelwandig ausgebildeten
vorderen Tragrahmenholmes 1.2 und somit in dem vorderen
Schutzraum 11 abgekapselt angeordnet. In dem gezeigten
Ausführungsbeispiel ist an dem Hubzylinder 35 ein mit
Bohrungen versehener Befestigungsflansch 40 angeordnet
der über übliche Schraubverbindungen an der Rückwand 9
des vorderen Tragrahmenholms 1.2 befestigt wird. Zur An
ordnung des vorderen Hubzylinders 35 innerhalb des vorderen
Tragrahmenholms 1.2 kann letzterer auch bereichsweise aus
gebaucht ausgebildet sein. Des weiteren besteht auch hier
wie bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die
Möglichkeit, die Schutzräume nicht vollständig abgekapselt
innerhalb der Tragrahmenholme vorzusehen, sondern bei
spielsweise die Tragrahmenholme als Vollplatten auszu
bilden und an diesen die Hubzylinder und die Schneid
werkzeuge mit ihren schaftartigen Fortsätzen 7 anzuordnen
und zum Silagegut hin durch beispielsweise abgekantete
Schutzbleche abzuschotten. Wesentlicher Vorteil der in
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 gezeigten Antriebs
art ist, daß die Gleitflächen der unmittelbaren Antriebs
elemente erheblich verringert sind und somit der
Schmierstoffbedarf und die Gefahr eines Festfressens
vermindert sind. Durch die besondere Ausbildung des Hub
zylinders, wie sie im einzelnen in Fig. 6 näher darge
stellt ist, ist darüber hinaus dafür Sorge getragen,
daß bei dieser Ausbildung mit vermindertem Schmierstoff
bedarf der Bau- und Steueraufwand für die Hin- und Herbe
wegung der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 gegenüber einer
Antriebskopplung mittels eines sich entlang der Tragrahmen
holme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckenden Antriebsbandes nicht
erhöht ist,was noch im einzelnen näher ausgeführt werden
wird.
Die schaftartigen Fortsätze 7 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3
und die den Schneidwerkzeugen zugeordneten Schutzräume 11
sind hier im wesentlichen rechteckförmig, jedoch mit einem
Bereich verringerter Querschnittsbreite ausgebildet. Die
Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 sind in Eckbereichen über
dreieckförmige Verbindungsflansche 41 aneinander befestigt,
die sich jedoch nur im oberen Bereich der Tragrahmenholme
erstrecken, so daß seitlich der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3
Einführöffnungen für die Schneidwerkzeuge verbleiben.
Diese können gegebenenfalls durch besondere Abdeckungen
nach Einführen der Werkzeuge verschlossen werden. Durch
die Querschnittsgestaltung der schaftartigen Fortsätze 7
und der Rückwände 9 und Vorderwände 8 des Tragrahmens 1
sind die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 nach Einführen
in die Schutzräume direkt gegen Herausfallen gesichert,
so daß insgesamt auch die Montage und Wartung vereinfacht
ist.
Durch die besondere Gestaltung des vorderen Hubzylinders 35
können die Hubzylinder 18 mit den vorderen Hubzylindern 35
hydraulisch gekoppelt sein, so daß in baulich und steuerungs
technisch einfacher Weise die Hin- und Herbewegung der drei
Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 über ein gemeinsames
Umschaltsteuerventil wie bei dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 erfolgen kann. Hierzu weist der vordere
Hubzylinder 35, wie in Fig. 6 veranschaulicht ist, ein
Steuerkolbengehäuse 42 und einen darin beweglich ange
ordneten Steuerkolben 43 auf, der seinerseits mit den Hub
auslegern 36 und somit über die Schraubverbindung 37
mit dem Antriebsbügel 38 und über dessen Mitnehmern 16
mit dem Schneidwerkzeug 2.2 in Antriebsverbindung steht.
Zu beiden Stirnseiten 44 des Steuerkolbens 43 sind Druck
räume ausgebildet, wobei der in der Darstellung nach Fig. 6
linke Druckraum mit der Bezugsziffer 45 und der in der
Darstellung rechte Druckraum mit der Bezugsziffer 46
versehen ist. Der linke Druckraum 45 ist über einen
Druckanschluß 47 und der rechte Druckraum 46 über einen
Druckanschluß 48 mit dem Hydraulikmedium, welches auch
für die Betätigung der Hubzylinder 18 sorgt, beaufschlag
bar. Die Beaufschlagung der Druckräume 45 und 46 erfolgt
abwechselnd entsprechend der geforderten Bewegungs
richtung des Steuerkolbens 43 über ein nicht näher dar
gestelltes Umschaltventil, welches in der einen Umschalt
ventilstellung den Zugang zum Druckanschluß 47 und in
der anderen Umschaltventilstellung den Zugang zum Druck
anschluß 48 freigibt. Um die hydraulische Koppelung der
drei Hubzylinder realisieren zu können, ist zusätzlich das
Steuerkolbengehäuse 42 mit Steuerbohrungsanschlüssen 49
und 50 sowie mit einer Entlastungsbohrung 51 versehen.
Hierbei steht die in der Darstellung linke Steuerbohrung 49
in der gezeigten Hubstellung der Steuerkolbens 43 mit
dem Steuerdruckraum 45 in Verbindung, wohingegen die
Steuerbohrung 50 zu den Druckräumen 45, 46 hin über
Dichtungselemente 52, die in Ringnuten am Steuerkolben 43
vorgesehen sind, abgesperrt ist. In der gegenüberliegenden
Hubstellung des Steuerkolbens 43 ist die Steuerbohrung 50
mit dem Steuerdruckraum 46 verbunden, wobei während der
Bewegung des Steuerkolbens 43 in die gegenüberliegende
Endstellung bei Überfahren der Steuerbohrung 49 durch
ein Dichtelement 52 diese Steuerbohrung 49 abgesperrt
wird. Die Entlastungsbohrung 51 ist über Strömungs
führungen 53 mit den Steuerbohrungsanschlüssen 49, 50 je
nach Hubstellung des Steuerkolbens 43 verbindbar.
Die Steuerbohrungen 49 und 50 sind an eine in Fig. 6
nicht gezeigte Steuerbohrung angeschlossen, in die ein
Hydrauliksteuermedium eingefüllt ist und die einen be
weglichen Steuerkolbenschieber enthält. Dieser Steuer
kolbenschieber ist an seiner einen Stirnseite Über die
Steuerbohrung 49 mit dem Druck des Steuerdruckraumes 45
und an seiner anderen Stirnseite über die Steuerbohrung
50 mit dem Druck des Druckraumes 46 je nach Hubstellung
des Steuerkolbens 43 beaufschlagbar, sobald diese durch
die Dichtelemente 52 freigegeben werden. Um dies bewerk
stelligen zu können, hat der Steuerkolben 43 insgesamt
mindestens eine wirksame Länge, die der Summe aus Schneid
hubweglänge des vorderen Schneidwerkzeugs 2.1 und Lage
differenz x der Steuerbohrungsanschlüsse entspricht. Bei
Freigabe der Steuerbohrung 49 bzw. 50 bewirkt die Druck
beaufschlagung der Stirnseiten des Steuerkolbenschiebers
jeweils eine Verschiebung des Steuerkolbenschiebers, wo
bei jeweils der der nicht druckbeaufschlagten gegenüberlie
genden Stirnseite zugeordnete Steuerbohrungsraum über die
Entlastungsbohrung 51, die an einen Vorratsbehälter an
schließbar ist, druckentlastet wird. Die Verschiebung des
Steuerkolbenschiebers bzw. die von der jeweiligen Stellung
des Kolbenschiebers betrachtet gegenläufige Druckbeauf
schlagung, die aufgrund der Anordnung der Steuerbohrungen
49 und 50 und der Dichtelemente 52 im Steuerkolben 43
erst bei Erreichen einer jeweiligen Hubendstellung des
Steuerkolbens 43 erfolgt, bewirkt bei Erreichen seiner
Hubendstellung die Umschaltung des Umschaltsteuerventils,
so daß nach dem Erreichen der Hubendstellung des Steuer
kolbens 43 automatisch der für die nächstfolgende gegen
läufige Hubbewegung bzw. Schneidbewegung verantwort
liche Druckanschluß freigegeben wird.