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DE3601112A1 - Vorrichtung zum entnehmen von silagegut - Google Patents

Vorrichtung zum entnehmen von silagegut

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Publication number
DE3601112A1
DE3601112A1 DE19863601112 DE3601112A DE3601112A1 DE 3601112 A1 DE3601112 A1 DE 3601112A1 DE 19863601112 DE19863601112 DE 19863601112 DE 3601112 A DE3601112 A DE 3601112A DE 3601112 A1 DE3601112 A1 DE 3601112A1
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DE
Germany
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support frame
cutting tools
cutting
drive
protective
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19863601112
Other languages
English (en)
Other versions
DE3601112C2 (de
Inventor
Hermann Bergmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LENGERICH MASCHF
Original Assignee
LENGERICH MASCHF
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by LENGERICH MASCHF filed Critical LENGERICH MASCHF
Priority to DE3644896A priority Critical patent/DE3644896C3/de
Priority to DE19863601112 priority patent/DE3601112A1/de
Priority to NL8701621A priority patent/NL194320C/nl
Publication of DE3601112A1 publication Critical patent/DE3601112A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3601112C2 publication Critical patent/DE3601112C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01FPROCESSING OF HARVESTED PRODUCE; HAY OR STRAW PRESSES; DEVICES FOR STORING AGRICULTURAL OR HORTICULTURAL PRODUCE
    • A01F25/00Storing agricultural or horticultural produce; Hanging-up harvested fruit
    • A01F25/16Arrangements in forage silos
    • A01F25/20Unloading arrangements
    • A01F25/2027Unloading arrangements for trench silos
    • A01F25/2036Cutting or handling arrangements for silage blocks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D31/00Shearing machines or shearing devices covered by none or more than one of the groups B23D15/00 - B23D29/00; Combinations of shearing machines

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ent­ nehmen von Silagegut aus Flach- oder Fahrsilos mit einem an die Dreipunkthydraulik od.dgl. eines landwirtschaft­ lichen Schleppers anbaubaren Gestell und mit einem das Silagegut als Block ausschneidenden Schneidwerk, das an einem vorzugsweise U-förmig ausgebildeten und an dem Ge­ stell höhenbeweglich befestigten Tragrahmen angeordnet ist und an jedem Tragrahmenholm ein über Antriebselemente translatorisch bewegbares Schneidwerkzeug mit einer sich oberhalb seiner Schneidkante erstreckenden sowie der Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholms geführten Gleitfläche umfaßt.
Eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art ist aus der DE-OS 30 23 986 bekannt. Die Schneidwerkzeuge der Trag­ rahmenholme weisen hier jeweils eine Gleitplatte auf, die an dem aus Vollmaterial bestehenden jeweiligen Trag­ rahmenholm gleitend geführt ist und zur Befestigung der Schneidwerkzeuge mit zwei, den Tragrahmenholm um­ greifenden und seitlich gleitend an diesem geführten Gleit­ bügeln versehen ist, die ihrerseits in ihren oberen End­ bereichen an Hubstangen von Hubzylindern angelenkt und somit als den Schneidwerkzeugen die unmittelbare Antriebs­ bewegung erteilende Antriebselemente ausgebildet sind. Vorteilhaft bei dieser bekannten Vorrichtung ist die voll­ ständige Bedeckung der als Gleitfläche dienenden Unter­ seite der Tragholme, die ein Eindringen von Silagegut an der Gleitfläche wirksam verhindert. Die Art der Aus­ bildung und Anordnung der Antriebselemente sowie der Ver­ bindung von Schneidwerkzeug und Antriebselement bietet jedoch noch genügend offene Freiräume, in die Silagegut ein­ dringen und sich in die Funktionstüchtigkeit der Vor­ richtung beeinträchtigender Weise festklemmen kann. Eine ausreichende Schmierung der Gleitplatten bzw. Gleit­ flächen der Schneidwerkzeuge und der Gleitbügel ist darüber hinaus unmöglich, da Schmierstoffe nahezu überall frei austreten können bzw. vom geschnittenen Silagegut mitge­ rissen werden. Die ohnehin nur unzureichend geschmierten Gleitflächen sind außerdem frei dem eine Rostbildung be­ günstigenden Silagegut ausgesetzt, so daß ein Rostansatz an Gleitflächen sowie sonstigen Stellen von Antriebsele­ menten und Schneidwerkzeugen nahezu unvermeidbar ist. Aufgrund der starren Befestigung von Schneidwerkzeugen und sämtlichen Antriebselementen ist außerdem bei im Betrieb unvermeidbaren relativen Lageverschiebungen eine Beschädigung bzw. Bruch der Schneidwerkzeuge zu befürchten.
Insgesamt ist daher die zu erwartende Lebenszeit dieser Vorrichtung äußerst gering.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die unter Beibe­ haltung der vorteilhaften Gleitführung der Schneidwerk­ zeuge an den Unterseiten der Tragrahmenholme über eine ausreichende Schmierstoffversorgung der Gleitflächen ver­ fügt und bei der ein Festklemmen gleitend geführter Bauteile weit­ gehend ausgeschlossen ist. Darüber hinaus soll im Rahmen der Erfindung ein Weg gefunden werden, der bei relativen Lageverschiebungen der Schneidwerkzeuge gegenüber Antriebs­ elementen die Beschädigungsgefahr verringert.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die erfindungs­ gemäße Vorrichtung dadurch aus, daß die Schneidwerkzeuge jeweils oberhalb ihrer an der Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholms geführten Gleitfläche und zumindest die den Schneidwerkzeugen ihre unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden unmittelbaren Antriebselemente in an den Trag­ rahmen ausgebildeten Schutzräumen angeordnet sind.
Durch die Anordnung der Schneidwerkzeuge und deren Antriebs­ elemente bzw. der unmittelbar mit den Schneidwerkzeugen gekoppelten Antriebselemente in den Schutzräumen ist Raum zur Bevorratung von Schmierstoffen zur Verfügung gestellt, so daß eine ausreichende Schmierstoffversorgung der gleitend geführten Bauteile auch noch nach längeren Betriebseinsätzen gewährleistet und ein Festfressen der Schneidwerkzeuge wirksam verhindert ist. Ein Rostansatz an Gleitflächen der Schneidwerkzeuge oder der Antriebs­ elemente ist durch die zum Silagegut hin abgekapselte, geschmierte Anordnung nicht zu befürchten. Ein Ein­ dringen von Silagegut zwischen bewegte Teile ist ebenfalls durch diese zum Silagegut hin abgeschirmte Anordnung nahezu ausgeschlossen. Insgesamt ist daher die Lebenszeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erhöht. Hin­ sichtlich weiterer Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Ansprüche 2 bis 38, die Zeichnung und die nach­ folgende Beschreibung verwiesen. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in einer perspektivischen Einzelteildarstellung ein Ausführungsbeispiel des Tragrahmens mit seinen Schneidwerkzeugen und einem als umlau­ fendes Antriebsband ausgebildeten Antriebs­ element;
Fig. 2 in einer perspektivischen Darstellung aus­ schnittsweise das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 im montierten Zustand;
Fig. 3 eine Querschnittsdarstellung des Tragrahmens des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 1 im montierten Zustand;
Fig. 4 eine Querschnittsdarstellung des Ausführungs­ beispiels nach Fig. 1 gemäß der Schnittlinie IV-IV in Fig. 1 im montierten Zustand;
Fig. 5 eine zu Fig. 1 analoge Darstellung eines alter­ nativen Ausführungsbeispiels mit einem über einen Antriebsbügel angetriebenen vorderen Schneidwerkzeug;
Fig. 6 einen Vertikalschnitt durch den in Fig. 5 nur schematisch gezeigten Hubzylinder mitsamt seinem Antriebsbügel und seinen Einzelteilen.
In der Zeichnung sind grundsätzlich nur die zum un­ mittelbaren Verständnis der Erfindung notwendigen Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Ent­ nehmen von Silagegut aus Flach- oder Fahrsilos darge­ stellt und gleichwirkende Teile mit gleichen Bezugs­ ziffern versehen. Allgemein mit 1 ist der Tragrahmen der Vorrichtung bezeichnet, der insgesamt U-förmig ausgebildet ist und aus zwei seitlichen Tragrahmen­ holmen 1.1 und 1.3 und einem vorderen Tragrahmen­ holm 1.2 besteht. Im einzelnen nicht näher dargestellt ist der Tragrahmen 1 über Verbindungsflansche 3 an dem sich in vertikaler Richtung erstreckenden Gestell des Silagegutentnahmegeräts höherbeweglich befestigt. Wie allgemein üblich, soll das Gestell unterhalb des Tragrahmens noch mit einer Zinkengabel zum Unter­ greifen des in blockförmige Futterportionen zu schnei­ denden Silagegutes versehen sein. Die Schneidwerk­ zeuge 2.1, 2.2, 2.3 sind mit ihren Schneidkanten 4.1, 4.2, 4.3 und ihren Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 an der Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholms 1.1, 1.2, 1.3 angeordnet.
Die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 haben ein im wesent­ lichen pfeilförmiges Querschnittsprofil, sind an ihren Schneidkanten 4.1, 4.2, 4.3 zu beiden Seiten der Pfeil­ spitze (innen und außen) mit Schneidzähnen 6 versehen und haben oberhalb ihrer Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 einen schaftartigen Fortsatz 7. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel haben diese schaftartigen Fort- Sätze 7 jeweils ein rechteckförmiges Querschnittsprofil, wobei die Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 zu beiden Seiten­ flächen des rechteckförmigen Schaftes 7 vorgesehen sind.
In den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spielen sind die Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 insgesamt doppelwandig mit einer Vorderwand 8 und einer Rückwand 9 ausgebildet, die an der Oberseite des Tragrahmens 1 durch eine Abdeckung 10 miteinander verbunden sind. Innerhalb der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 sind die Schutzräume 11 ausgebildet, in denen jeweils die schaftartigen Fort­ sätze 7 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 sowie die den Schneidwerkzeugen die unmittelbare Antriebsbewegung er­ teilenden Antriebselemente nach außen hin und somit zum Silagegut hin abgekapselt angeordnet sind. Unten sind die Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 offen ausgebildet, so daß die Schutzräume 11 unterseitig jeweils durch die ent­ sprechenden Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 bzw. deren schaftartige Fortsätze 7 begrenzt sind.
Obgleich vorne in Fig. 1 die Eckbereiche 12 der Tragrahmen­ holme 2.1, 2.2, 2.3 abgewinkelt dargestellt sind, ist zweck­ mäßigerweise die Rückwand 9 in diesen Eckbereichen 12 abge­ rundet ausgebildet, so daß an diesen abgerundeten Bereichen der Rückwand 9 direkt Umlenkbögen 13 befestigt werden können, wie dies in Fig. 1 bei 14 veranschaulicht ist. Diese Umlenkbögen 13, die selbstverständlich auch inner­ halb des Tragrahmens 1 in rechtwinklig ausgebildeten Eckbereichen 12 vorgesehen sein können, dienen zur Gleitführung des den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 die unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden Antriebs­ elements. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist dieses Antriebselement als ein sich entlang der Trag­ rahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckendes, in Eckbereichen abgerundetes und zumindest dort auch flexibel ausge­ bildetes Antriebsband 15 ausgebildet, das zur Antriebs­ bewegungskopplung mit den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 an seinen beiden Seitenflächen plattenförmige, mit dem Antriebsband 15 vierfach vernietete Mitnehmer 16 auf­ weist, die in Aussparungen 17 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 eingreifen. Durch das sich entlang der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckende Antriebsband 15 können in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die drei Schneid­ werkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 mittels nur zweier Hubzylinder 18 in die hin- und hergehende Schneidbewegung versetzt werden, wobei durch die Bewegungskopplung des Antriebs­ bandes 15 mit den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 von oben her seitlich so viel Platz zur Verfügung steht, daß die Schneid­ werkzeuge einen Kreuzschnitt ausführen können. Zur eben­ falls zum Silagegut hin abgeschirmten Unterbringung der Hubzylinder 18 mit ihren Haubauslegern 20 sind die seitlichen Tragrahmenholme 1.1 und 1.3 an ihren ge­ stellseitigen Endbereichen mit Ausbauchungen 19 ver­ sehen. Diese Ausbauchungen 19 können durch Ausweiten der Vorderwand 8 und der Rückwand 9 gebildet sein. Aus fertigungstechnischen Gründen empfiehlt es sich jedoch, die Vorder- und Rückwände 8, 9 in diesen Bereichen auszu­ schneiden und ein separates, den Platzanforderungen ent­ sprechend geformtes Ausbauchteil 19 - wie in dem Aus­ führungsbeispiel nach Fig. 1 gezeigt - an den Tragrahmen­ holmen 1.1 und 1.3 zu befestigen. Im montiertem Zustand sind daher bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung von den bewegten Teilen lediglich die Schneidwerkzeuge unter­ halb ihrer Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 dem Silagegut ausge­ setzt.
Die Schutzräume 11 bieten im montierten Zustand der Teile einen ausreichenden Raum zur Bevorratung von Schmier­ mittel, das beispielsweise vor der Montage der Teile in den Hohlraum zwischen Vorder- und Rückwände 8, 9 oder aber auch über besondere Schmiermittelzuführungen in die Schutz­ räume 11 eingebracht werden kann. Die Hubausleger 18, das Antriebsband 15 mit seinen Mitnehmern 16, die an den Innenflächen der Vorder- und Rückwände 8, 9 gleitend geführten Seitenwände des Fortsatzes 7 und insbesondere auch die horizontalen, an der Unterseite des Tragrahmens 1 gleitend geführten und während des Schneidvorgangs an die Tragrahmenholmunterseiten ge­ drückten Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 sind demnach aus­ reichend geschmiert, so daß ein Festfressen infolge einer mangelnden Schmierung bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeschlossen ist. Die Antriebs- bzw. Schneidbewegungen sorgen dabei im übrigen für eine ausreichende Förderung des Schmierstoffes zu den Gleitflächen der bewegten Teile. Aufgrund der ausreichenden Schmierung zwischen Gleitflächen 5.1, 5.2, 5.3 und den Tragrahmenholmunterseiten sowie der abgeschirmten Anordnung der bewegten Teile ist es darüber hinaus nahezu ausgeschlossen, daß Silagegut bzw. Silagegutflüssigkeit zu bewegten Teilen vordringen kann und Rostbildungen verursacht bzw. in die Schneid­ bewegung beeinträchtigender Weise bewegte Teile festklemmt.
Die Mitnehmer 16 des Antriebsbandes 15 und die Aus­ sparungen 17 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 sind hin­ sichtlich ihrer Abmessungen so ausgelegt, daß zwar eine sichere Antriebskoppelung zwischen dem Antriebsband 15 und den Schneidwerkzeugen 2.1, 2.2, 2.3 gewährleistet ist, aber darüber hinaus noch soviel Übermaß verbleibt, daß bei einer etwaigen leichten Lageverschiebung der Schneid­ werkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 insbesondere in stirnseitigen Endbereichen, z.B. bei Auftreffen auf ein Hindernis im zu schneidenden Silagegut, eine geringe Relativbewegung zwischen Mitnehmer 16 und den Schneidwerkzeugen möglich ist und damit eine Überbeanspruchung bzw. Beschädigungsgefahr der Schneidwerkzeuge in vorteilhafter Weise vermieden werden kann. Durch die Antriebskoppelung der Schneidwerkzeuge über die von oben in die Aussparungen 17 eingreifenden Mitnehmer 16 ist es darüber hinaus trotz der über das Antriebsband 15 miteinander gekoppelten Schneidwerkzeuge auf sehr einfache Weise möglich, einen Kreuzschnitt der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 bzw. überlappende Schneid­ bewegungen der Messer zu verwirklichen. Da insbesondere die stirnseitigen Endbereiche der Schneidwerkzeuge im Betrieb Querkräfte aufnehmen müssen, sind die endseitigen Aussparungen 17 mit einem Abstand zu den endseitigen Stirnflächen der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 in den schaftartigen Fortsätzen 7 ausgebildet, so daß die End­ bereiche der Schneidwerkzeuge in einem geringen Maße, aber in Beschädigungen vorbeugender Weise geringe Lage­ änderungen durch machen können.
In den schaftartigen Fortsätzen 7 sind jeweils zwischen den Aussparungen 17 Langlöcher 21 vorgesehen, die zur Befestigung der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 mittels Halter am Tragrahmen 1 dienen. Die Halter weisen be­ vorzugt Schrauben 22 auf, die in die Langlöcher 21 durch­ greifende, in Bohrungen 24 im Tragrahmen 1 eingeführte Innengewindebuchsen 23 einschraubbar sind. Wie in Fig. 1 angedeutet ist, können mittels der Schrauben 22 auch die zur besseren Wärmeableitung aus Bronze bestehenden Umlenkbögen 13 sowie zusätzlich noch ein besonderer Schneidkantenschutz 25 in Form von Schutzzähnen am Trag­ rahmen 1 befestigt sein. Der zahnförmige Schneidkanten­ schutz 25 dient zur Vermeidung von Beschädigungen der Schneidkanten beim Aufsetzen auf harte Oberflächen und wird zur Montage über die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 gestülpt, wobei dessen Durchgangsbohrungen 26 in Deckung mit den Langlöchern 21 gebracht werden, nachdem das An­ triebsband 15 in die Schutzräume 11 eingeführt ist. Danach werden die Innengewindebuchsen 24 in die Löcher 26, 24 und 21 eingeführt und die Schrauben 22 eingebracht. Diese einfache und gemeinsame Art der Befestigung des Schneid­ kantenschutzes 25, der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 sowie des Antriebsbandes ermöglicht ein problemloses Auswechseln der Schneidwerkzeuge im Falle einer Beschä­ digung oder einer stumpfen bzw. abgenutzten Schneidkante 4.1, 4.2, 4.3.
Die vergrößerte Darstellung nach Fig. 2 verdeutlicht die Anordnung des Schneidwerkzeugs 2.1 des Antriebs­ bandes 15 und der sonstigen Teile im montierten Zustand innerhalb des Tragrahmenholmes 1.1. Dazu ist in Fig. 2 ein Teil des seitlichen Tragrahmenholmes 1.1 bereichs­ weise aufgebrochen perspektivisch dargestellt. Wie hier näher veranschaulicht, ist der Schutzraum 11 zwischen den Innenseiten der Vorderwand 8 und der Rückwand 9 gelegen und wird nach oben hin durch eine an den Innenseiten der Vorder- und Rückwand 8, 9 anliegende Abdeckplatte 27 nach oben hin begrenzt. Oberhalb dieser Abdeckplatte 27 kann zusätzlich noch eine besondere, hier nicht gezeigte Abdeckung 10 vorhanden sein. Nach unten hin ist der Schutzraum 11 tragrahmenholmseits offen ausgebildet und wird nach Einführen des Schneidwerkzeugs 2.1 durch dieses nach unten hin begrenzt. Die Gleitflächen 5.1, die zu beiden Seiten des schaftartigen Fortsatzes 7 ausgebildet sind, haben eine Breite, die in etwa der Dicke der Vorder­ wand 8 und der Rückwand 9 entspricht, so daß Vorder- und Rückwand 8, 9 und das Schneidwerkzeug 2.1 bündig ab­ schließen. Das sich entlang der Tragrahmenholme erstrek­ kende Antriebsband 15 ist zwischen dem oberseitigen Ende des schaftartigen Fortsatzes 7 und der Unterseite der Abdeckplatte 27 jeweils mit einem Abstand zu diesen ange­ ordnet, so daß insgesamt ein genügender Freiraum zur Bevorratung von Schmiermitteln in dem Schutzraum 11 zur Verfügung steht. Das Schmiermittel kann entlang der glei­ tend an den Innenflächen der Vorder- und Rückwand 8, 9 geführten Seitenflächen des schaftartigen Fortsatzes 7 zu den Gleitflächen 5.1 gelangen, wobei die Hin- und Herbe­ wegung von Antriebsband 15 und Schneidwerkzeug 2.1 eine Förderwirkung ausübt. Insgesamt sind somit alle bewegten Teile ausreichend mit Schmiermittel versorgt. Innerhalb des Fortsatzes 7 ist noch das Langloch 21 sichtbar, das einwärts bzw. nach innen hin von beiden Seitenflächen aus gesehen spitz zulaufend ausgebildet sein soll, um ein etwaiges Ansetzen von Schmutz oder verschmutztem Schmiermittel zu verhindern. Als Schneidkantenschutz ist ein Schutzzahn 25 sichtbar, der das Schneidwerk­ zeug 2.1 mit seinen beiden Schenkeln in einem Abstand zu der Schneidkante 4.1 hin übergreift. In seinen Öffnungen 26 sind von außen her Innengewindebuchsen 23 eingeführt. Von dem in Fig. 2 nicht sichtbaren, gegen­ überliegenden Schenkel des Schutzzahnes 25 wird die Schraube 22 über die tragrahmenholmseitigen Öffnungen 24 eingeführt und in die Innengewindebuchse 23 eingeschraubt, so daß sie ebenfalls das Langloch 21 durchgreift. Dadurch sind Schutzzahn 25, Schneidwerkzeug 2.1 und Antriebsband 15 sicher an dem Tragrahmenholm 1.1 gehalten.
Die Schnittdarstellungen gemäß Fig. 3 und Fig. 4 ver­ deutlichen die Anordnung des Schneidwerkzeugs 2.1 und des Antriebsbandes 15 in dem im Tragrahmenholm 1.1 aus­ gebildeten Schutzraum 11. Zwischen der Vorderwand 8 und der Rückwand 9 ist als oberseitige Begrenzung des Schutz­ raumes 11 die Abdeckplatte 27 gelegen, die mittels einer Schweißverbindung 28 mit dem Verbindungsflansch 3 ver­ bunden ist. Die durch zu beiden Seitenflächen des Antriebs­ bandes 15 angeordnete Mitnehmerplatten gebildeten Mitnehmer 16 sind mittels Niete 32 an dem Antriebsband 15 befestigt. Zwischen den Platten der Mitnehmer 16 ist unten noch eine elastische Einlage 29 eingeführt, die eine Anhäufung von Schmutzpartikeln zwischen diesen Teilen ver­ hindern soll.
Wie in der Schnittdarstellung nach Fig. 4 verdeutlicht ist, sind der Schneidkantenschutz 25, das Schneidwerkzeug 2.1 und das Antriebsband 15 durch einen gemeinsamen Halter in Form einer Schraube 22 und einer Innengewindebuchse 23 an der Vorder- und Rückwand 8, 9 des Tragrahmenholms 1.1 sicher befestigt. Die Innengewindebuchse 23 ist einseitig mit einem Absatz 33 versehen, der zur einseitigen axialen Sicherung des Halters bzw. als Widerlagerstück dient und im eingeschraubten und angezogenen Zustand der Schraube 22 an einer entsprechend geformten schutzzahnseitigen Aus­ nehmung 34 anliegt. Ebenfalls ist in dieser Darstellung veranschaulicht, daß die seitlichen Schenkel des Schutz­ zahnes 25 die Schneidkante 4.1 mit einem Abstand umgreifen.
Fig. 5 zeigt in analoger Darstellung wie Fig. 1 ein alter­ natives Ausführungsbeispiel nach der Erfindung. Vom grund­ sätzlichen Aufbau her ist dieses Ausführungsbeispiel ähnlich gestaltet wie das in Fig. 1 gezeigte Ausführungs­ beispiel. Grundlegend unterscheidet sich jedoch dieses Ausführungsbeispiel dadurch, daß hier der Antrieb der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 nicht über die beiden seit­ lichen Hubzylinder 18 und Hubausleger 19 und ein sich entlang der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckendes Antriebsband 15 wie in Fig. 1 erfolgt, sondern die seit­ lichen Hubzylinder 18 jeweils nur ein seitliches Schneid­ werkzeug 2.1 bzw. 2.3 antreiben und der Antrieb des vor­ deren Schneidwerkzeugs 2.2 über einen dritten, besonders gestalteten Hubzylinder 35 mit Hubauslegern 36 sowie einen mit den Hubauslegern 36 mittels einer Schraubverbin­ dung 37 verbundenen Antriebsbügel 38 erfolgt. Der Antriebs­ bügel 38 weist seinerseits in analoger Ausbildung wie das Antriebsband 15 des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels in Aussparungen 17 eingreifende Mitnehmer 16 auf, die ein­ stückig mit dem Antriebsbügel 38 ausgebildet sind. An den seitlichen Schenkeln des Antriebsbügels 38 ist jeweils eine Einführöffnung 39 nach oben hin offen vorgesehen, in die die mit einem Gewinde versehenen Endbereiche der Hubaus­ leger 36 einführbar sind und mittels der Schrauben 37 mit dem Antriebsbügel 38 verschraubt werden können. Bei dieser Antriebsart der Messer ist auf einfache Weise auch eine L-förmige Tragrahmengestalt ermöglicht.
Der vordere Hubzylinder 35 mitsamt seinem Antriebsbügel 38 ist ebenfalls innerhalb des doppelwandig ausgebildeten vorderen Tragrahmenholmes 1.2 und somit in dem vorderen Schutzraum 11 abgekapselt angeordnet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist an dem Hubzylinder 35 ein mit Bohrungen versehener Befestigungsflansch 40 angeordnet der über übliche Schraubverbindungen an der Rückwand 9 des vorderen Tragrahmenholms 1.2 befestigt wird. Zur An­ ordnung des vorderen Hubzylinders 35 innerhalb des vorderen Tragrahmenholms 1.2 kann letzterer auch bereichsweise aus­ gebaucht ausgebildet sein. Des weiteren besteht auch hier wie bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die Möglichkeit, die Schutzräume nicht vollständig abgekapselt innerhalb der Tragrahmenholme vorzusehen, sondern bei­ spielsweise die Tragrahmenholme als Vollplatten auszu­ bilden und an diesen die Hubzylinder und die Schneid­ werkzeuge mit ihren schaftartigen Fortsätzen 7 anzuordnen und zum Silagegut hin durch beispielsweise abgekantete Schutzbleche abzuschotten. Wesentlicher Vorteil der in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 gezeigten Antriebs­ art ist, daß die Gleitflächen der unmittelbaren Antriebs­ elemente erheblich verringert sind und somit der Schmierstoffbedarf und die Gefahr eines Festfressens vermindert sind. Durch die besondere Ausbildung des Hub­ zylinders, wie sie im einzelnen in Fig. 6 näher darge­ stellt ist, ist darüber hinaus dafür Sorge getragen, daß bei dieser Ausbildung mit vermindertem Schmierstoff­ bedarf der Bau- und Steueraufwand für die Hin- und Herbe­ wegung der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 gegenüber einer Antriebskopplung mittels eines sich entlang der Tragrahmen­ holme 1.1, 1.2, 1.3 erstreckenden Antriebsbandes nicht erhöht ist,was noch im einzelnen näher ausgeführt werden wird.
Die schaftartigen Fortsätze 7 der Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 und die den Schneidwerkzeugen zugeordneten Schutzräume 11 sind hier im wesentlichen rechteckförmig, jedoch mit einem Bereich verringerter Querschnittsbreite ausgebildet. Die Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 sind in Eckbereichen über dreieckförmige Verbindungsflansche 41 aneinander befestigt, die sich jedoch nur im oberen Bereich der Tragrahmenholme erstrecken, so daß seitlich der Tragrahmenholme 1.1, 1.2, 1.3 Einführöffnungen für die Schneidwerkzeuge verbleiben. Diese können gegebenenfalls durch besondere Abdeckungen nach Einführen der Werkzeuge verschlossen werden. Durch die Querschnittsgestaltung der schaftartigen Fortsätze 7 und der Rückwände 9 und Vorderwände 8 des Tragrahmens 1 sind die Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 nach Einführen in die Schutzräume direkt gegen Herausfallen gesichert, so daß insgesamt auch die Montage und Wartung vereinfacht ist.
Durch die besondere Gestaltung des vorderen Hubzylinders 35 können die Hubzylinder 18 mit den vorderen Hubzylindern 35 hydraulisch gekoppelt sein, so daß in baulich und steuerungs­ technisch einfacher Weise die Hin- und Herbewegung der drei Schneidwerkzeuge 2.1, 2.2, 2.3 über ein gemeinsames Umschaltsteuerventil wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 erfolgen kann. Hierzu weist der vordere Hubzylinder 35, wie in Fig. 6 veranschaulicht ist, ein Steuerkolbengehäuse 42 und einen darin beweglich ange­ ordneten Steuerkolben 43 auf, der seinerseits mit den Hub­ auslegern 36 und somit über die Schraubverbindung 37 mit dem Antriebsbügel 38 und über dessen Mitnehmern 16 mit dem Schneidwerkzeug 2.2 in Antriebsverbindung steht. Zu beiden Stirnseiten 44 des Steuerkolbens 43 sind Druck­ räume ausgebildet, wobei der in der Darstellung nach Fig. 6 linke Druckraum mit der Bezugsziffer 45 und der in der Darstellung rechte Druckraum mit der Bezugsziffer 46 versehen ist. Der linke Druckraum 45 ist über einen Druckanschluß 47 und der rechte Druckraum 46 über einen Druckanschluß 48 mit dem Hydraulikmedium, welches auch für die Betätigung der Hubzylinder 18 sorgt, beaufschlag­ bar. Die Beaufschlagung der Druckräume 45 und 46 erfolgt abwechselnd entsprechend der geforderten Bewegungs­ richtung des Steuerkolbens 43 über ein nicht näher dar­ gestelltes Umschaltventil, welches in der einen Umschalt­ ventilstellung den Zugang zum Druckanschluß 47 und in der anderen Umschaltventilstellung den Zugang zum Druck­ anschluß 48 freigibt. Um die hydraulische Koppelung der drei Hubzylinder realisieren zu können, ist zusätzlich das Steuerkolbengehäuse 42 mit Steuerbohrungsanschlüssen 49 und 50 sowie mit einer Entlastungsbohrung 51 versehen. Hierbei steht die in der Darstellung linke Steuerbohrung 49 in der gezeigten Hubstellung der Steuerkolbens 43 mit dem Steuerdruckraum 45 in Verbindung, wohingegen die Steuerbohrung 50 zu den Druckräumen 45, 46 hin über Dichtungselemente 52, die in Ringnuten am Steuerkolben 43 vorgesehen sind, abgesperrt ist. In der gegenüberliegenden Hubstellung des Steuerkolbens 43 ist die Steuerbohrung 50 mit dem Steuerdruckraum 46 verbunden, wobei während der Bewegung des Steuerkolbens 43 in die gegenüberliegende Endstellung bei Überfahren der Steuerbohrung 49 durch ein Dichtelement 52 diese Steuerbohrung 49 abgesperrt wird. Die Entlastungsbohrung 51 ist über Strömungs­ führungen 53 mit den Steuerbohrungsanschlüssen 49, 50 je nach Hubstellung des Steuerkolbens 43 verbindbar.
Die Steuerbohrungen 49 und 50 sind an eine in Fig. 6 nicht gezeigte Steuerbohrung angeschlossen, in die ein Hydrauliksteuermedium eingefüllt ist und die einen be­ weglichen Steuerkolbenschieber enthält. Dieser Steuer­ kolbenschieber ist an seiner einen Stirnseite Über die Steuerbohrung 49 mit dem Druck des Steuerdruckraumes 45 und an seiner anderen Stirnseite über die Steuerbohrung 50 mit dem Druck des Druckraumes 46 je nach Hubstellung des Steuerkolbens 43 beaufschlagbar, sobald diese durch die Dichtelemente 52 freigegeben werden. Um dies bewerk­ stelligen zu können, hat der Steuerkolben 43 insgesamt mindestens eine wirksame Länge, die der Summe aus Schneid­ hubweglänge des vorderen Schneidwerkzeugs 2.1 und Lage­ differenz x der Steuerbohrungsanschlüsse entspricht. Bei Freigabe der Steuerbohrung 49 bzw. 50 bewirkt die Druck­ beaufschlagung der Stirnseiten des Steuerkolbenschiebers jeweils eine Verschiebung des Steuerkolbenschiebers, wo­ bei jeweils der der nicht druckbeaufschlagten gegenüberlie­ genden Stirnseite zugeordnete Steuerbohrungsraum über die Entlastungsbohrung 51, die an einen Vorratsbehälter an­ schließbar ist, druckentlastet wird. Die Verschiebung des Steuerkolbenschiebers bzw. die von der jeweiligen Stellung des Kolbenschiebers betrachtet gegenläufige Druckbeauf­ schlagung, die aufgrund der Anordnung der Steuerbohrungen 49 und 50 und der Dichtelemente 52 im Steuerkolben 43 erst bei Erreichen einer jeweiligen Hubendstellung des Steuerkolbens 43 erfolgt, bewirkt bei Erreichen seiner Hubendstellung die Umschaltung des Umschaltsteuerventils, so daß nach dem Erreichen der Hubendstellung des Steuer­ kolbens 43 automatisch der für die nächstfolgende gegen­ läufige Hubbewegung bzw. Schneidbewegung verantwort­ liche Druckanschluß freigegeben wird.

Claims (39)

1. Vorrichtung zum Entnehmen von Silagegut aus Flach- oder Fahrsilos mit einem an die Dreipunkt­ hydraulik od. dgl. eines landwirtschaftlichen Schleppers anbaubaren Gestell und mit einem das Silagegut als Block ausschneidenden Schneidwerk, das an einem vorzugsweise U-förmig ausgebildeten und an dem Gestell höhenbeweglich befestigten Tragrahmen (1) angeordnet ist und an jedem Tragrahmenholm (1.1, 1.2, 1.3) ein über Antriebselemente (15, 16, 18, 20, 35, 36, 38) translatorisch bewegbares Schneidwerkzeug (2.1, 2.2, 2.3) mit einer sich oberhalb seiner Schneidkante (4.1, 4.2, 4.3) erstreckenden sowie an der Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholms (1.1, 1.2, 1.3) geführten Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) jeweils oberhalb ihrer an der Unterseite des jeweiligen Tragrahmenholmes (1.1, 1.2, 1.3) geführten Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) und zumindest die den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) ihre unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden Antriebselemente (15, 16, 38) in an dem Tragrahmen (1) ausgebildeten Schutzräumen (11) angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) doppelwandig mit einer Vorder- und Rückwand (8.9) ausgebildet und zumindest ein Teil der am Tragrahmen (1) vorgesehenen Schutzräume (11) durch die Vorder- und Rückwände (8, 9) seitlich und oben jeweils durch eine Abdeckung (10, 27) begrenzt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der am Tragrahmen (1) vorgesehenen Schutzräume (11) durch besondere, an den Tragrahmenholmen (1.1, 1.2, 1.3) befestigbare Schutzwände zumindest bereichsweise begrenzt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) oberhalb ihrer Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) in den durch die Vorder- und Rückwände (8, 9) der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) seitlich begrenzten Schutzräume (11) und die den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) ihre unmittelbare Bewegung erteilenden Antriebselemente (15, 16, 38) in durch die Schutzwände begrenzten Schutzräumen (11) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Tragrahmenholmen (1.1, 1.2, 1.3) ausgebildeten Schutzräume (11) unterseitig jeweils durch das an dem jeweiligen Tragrahmenholm (1.1, 1.2, 1.3) gleitend geführte Schneidwerkzeug (2.1, 2.2, 2.3) begrenzt sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) jeweils oberhalb ihrer Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) einen in dem jeweiligen Schutzraum (11) gelegenen schaftartigen Fortsatz (7) aufweisen und die Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) zu beiden Seitenflächen des schaftartigen Fortsatzes (7) mit jeweils einer in etwa der Vorder- und/oder der Rückwanddicke der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) entsprechenden Gleitflächenbreite ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der schaftartige Fortsatz (7) der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) und die den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) zugeordneten Schutzräume (11) jeweils ein rechteckförmiges Querschnittsprofil aufweisen und die Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) mit ihrem schaftartigen Fortsatz (7) von der Unterseite der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) in die jeweiligen Schutzräume (11) einführbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der schaftartige Fortsatz (7) der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) und die den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) zugeordneten Schutzräume im wesentlichen rechteckig mit einem Bereich verringerter Querschnittsbreite ausgebildet und an seitlichen Stirnseiten der Schutzräume (11) eine Öffnung zum Einführen des schaftartigen Fortsatzes (7) eines Schneidwerkzeugs (2.1, 2.2, 2.3) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung nach Einführen des schaftartigen Fortsatzes (7) abdeckbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das dem Schneidwerkzeug (2.2) des vorderen Tragrahmenholmes (1.2) die unmittelbare Antriebsbewegung erteilende Antriebselement als ein Mitnehmer (16) aufweisender, translatorisch angetriebener Antriebsbügel (38) ausgebildet ist, dessen Mitnehmer (16) in oberhalb der Gleitfläche (5.1, 5.2, 5.3) vorgesehene Aussparungen (17) des vorderen Schneidwerkzeugs (2.2) eingreifen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) die unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden Antriebselemente (15, 16) durch ein sich entlang der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) erstreckendes, zumindest in Eckbereichen (12) flexibel ausgebildetes, translatorisch bewegbares sowie mehrere Mitnehmer (16) aufweisendes Antriebsband (15) gebildet ist, dessen Mitnehmer (16) in oberhalb der Gleitflächen (5.1, 5.2, 5.3) der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) vorgesehene Aussparungen (17) eingreifen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) von an den Tragrahmenholmen (1.1, 1.2, 1.3) befestigbaren Haltern (22, 23) durchgriffene Langlöcher (21) vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Langlöcher (21) einwärts spitz zulaufende Ränder aufweisen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11 und 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Langlöcher (21) in dem an den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) vorgesehenen schaftartigen Fortsatz (7) ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 8 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Langlöcher (21) in dem Bereich geringerer Querschnittsbreite des schaftartigen Fortsatzes (7) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) ein die Schneidkanten (4.1, 4.2, 4.3) bereichsweise übergreifender Schneidkantenschutz (25) zugeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidkantenschutz (25) eines jeden Schneidwerkzeugs (2.1, 2.2, 2.3) durch zwei oder mehrere, am Tragrahmen (1) befestigbare Schutzzähne (25) gebildet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzzähne (25) mittels der die Langlöcher (21) der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) durchgreifenden Halter (22, 23) am Tragrahmen (1) befestigt sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Halter (22, 23) jeweils eine Schraubverbindung vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (22, 23) jeweils durch zwei oder mehrere, in schutzzahnseitige Öffnungen (26) einführbare sowie die Langlöcher (21) durchgreifende Innengewindebuchsen (23) und in diese einschraubbare Kopfschrauben (22) gebildet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Innengewindebuchsen (23) jeweils durch einen an ihnen ausgebildeten und an einer im Schutzzahn (25) vorgesehenen Ausnehmung (34) anliegenden Absatz (33) einseitig axial gesichert sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 10 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die den Endseiten der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) nächstliegenden Ausnehmungen (17) jeweils einen Abstand zu den Stirnflächen der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) aufweisen.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (16) jeweils durch zwei, an den Seitenflächen des Antriebsbügels (38) oder des Antriebsbandes (15) befestigte und diese überragende Mitnehmerplatten gebildet sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10, 11 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (16) und der Antriebsbügel (38) bzw. das Antriebsrad (15) einstückig ausgebildet sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich (12) einander zugewandter Endseiten der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) das Antriebsband (15) auf Umlenkbögen (13) gleitend geführt ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkbögen (13) mittels der die Langlöcher (21) der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) durchgreifender Halter (22, 23) am Tragrahmen (1) befestigt sind.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkbögen (13) aus Bronze hergestellt sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 24 und einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Rückwände (9) der Tragrahmenholme (1.1, 1.2, 1.3) in ihren Eckbereichen (12) abgerundet ausgebildet sind und an den Umlenkbögen (13) anliegen.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß in den Schutzräumen (11) oberhalb der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) und/oder der den Schneidwerkzeugen (2.1, 2.2, 2.3) die unmittelbare Antriebsbewegung erteilenden Antriebselemente jeweils eine an der Vorder- und Rückwand (8, 9) des Tragrahmenholms anliegende Abdeckplatte (27) als Abdeckung nach oben vorgesehen ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) über Hubzylinder (18, 35) erfolgt, die weitgehend abgekapselt und zu den Schutzräumen (11) hin offen am Tragrahmen (1) vorgesehen sind.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des Antriebsbandes (15) oder der den seitlichen Tragrahmenholmen (1.1, 1.3) zugeordneten Schneidwerkzeuge (2.1, 2.3) über zwei Hubzylinder (18) erfolgt, die in gestellseitigen ausgebauchten Endbereichen (19) des Tragrahmens (1) innerhalb der Tragrahmenholme (1.1, 1.3) angeordnet sind.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des Antriebsbügels (38) des dem vorderen Tragrahmenholm (1.2) zugeordneten Schneidwerkzeugs (2.2) über einen Hubzylinder (35) mit diametral angeordneten, gegenläufig ein- und ausfahrbaren und an gegenüberliegenden Endbereichen des Antriebsbügels (38) befestigbaren Hubauslegern (36) erfolgt und der Hubzylinder (35) sowie die Hubausleger (36) innerhalb des vorderen Tragrahmenholms (2.2) angeordnet sind.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Tragrahmenholm (2.2) zur Anordnung des Hubzylinders (35) bereichsweise ausgebaucht ausgebildet ist.
34. Vorrichtung nach den Ansprüchen 31 und 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Hubzylinder (35) und die seitlichen Hubzylinder (18) zur Betätigung der Schneidwerkzeuge (2.1, 2.2, 2.3) hydraulisch gekoppelt sind und ein gemeinsames Umschaltsteuerventil aufweisen.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der vordere Hubzylinder (35) einen in einem Steuerkolbengehäuse (42) beweglich angeordneten Steuerkolben (43) aufweist und zu beiden Stirnseiten (44) des Steuerkolbens (43) Steuerdruckräume (45, 46) gebildet sind, wobei die beiden Steuerdruckräume (45, 46) mit an das Umschaltsteuerventil angeschlossenen Steuerbohrungs­ anschlüssen (49, 50) in Abhängigkeit der Hubstellung des Steuerkolbens (43) verbindbar sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerkolbengehäuse (42) des vorderen Hubzylinders (35) einen Entlastungsbohrungsanschluß (51) aufweist, der über in dem vorderen Hubzylinder (35) ausgebildete Strömungsführungen (53) in Abhängigkeit der Steuerkolbenhubstellung mit unterschiedlichen Steuerbohrungsanschlüssen (49, 50) verbindbar ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungsführungen zumindest bereichsweise durch in dem Steuerkolben (43) vorgesehene Kanäle gebildet sind.
38. Vorrichtung nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß das gemeinsame Umschaltsteuerventil durch die Bewegung eines Steuerkolbenzylinders betätigbar ist, der in einer mit den Steuerbohrungsanschlüssen (49, 50) des Hubzylinders (35) verbundenen Steuerbohrung beweglich angeordnet ist und dessen Stirnseiten jeweils unterschiedlichen Steuerbohrungsanschlüssen (49, 50) so­ wie der gemeinsamen Entlastungsbohrung (51) zugeordnet sind.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerkolben (43) mindestens eine Länge hat, die der Summe aus Schneid­ hubweglänge des vorderen Schneidwerkzeugs (2.1) und Lagedifferenz (x) der Steuerbohrungsanschlüsse (49, 50) entspricht.
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