DE3600049A1 - Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten - Google Patents
Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnittenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1 und eine zum Durchführen desselben dienende Einrichtung.
In bekannter Weise wird beim Herstellen von gesteppten Daunendecken
auf einen mit den aufgenähten oder aufgeklebten Nahtdichtungsbändern
versehenen Inlettplattenzuschnitt ein weiterer
Inlettplattenzuschnitt aufgelegt und hiermit bis auf eine einer
Füllöffnung entsprechende Seite randseitig vernäht. Außerdem
werden die Inlettplattenzuschnitte im Bereich der zu der Füllöffnung
verlaufenden Nahtdichtungsbänder durchgesteppt und damit
verbunden. Auf diese Weise entstehen schlauchförmige Kammern, in
die über die Füllöffnung Daunen eingebracht werden. Nach dem
Schließen der Füllöffnung durch randseitiges Vernähen erfolgt
auch ein Durchsteppen der Inlettplattenzuschnitte im Bereich der
quer zur Füllöffnung verlaufenden Nahtdichtungsbänder.
Wenn die Nahtdichtungsbänder auf den Inlettplattenzuschnitt aufgenäht
werden, besteht der Nachteil, daß die Naht häufig nicht
dicht ist und überdies durch das mehrfache Nähen infolge fehlender
Deckungsgleichheit der Nähte ein schlechtes Aussehen hat.
Wenn dagegen die Nahtdichtungsbänder in bekannter Weise ganzflächig
verklebt werden, was im allgemeinen durch Aufbügeln oder
durch Zusammenwalzen mit Wärme und Druck erfolgt, ergibt sich
eine Verbrettung des Materials an der Klebstelle. Außerdem wandert
das thermisch aktivierte Klebemittel durch Thermomigration
zur Wärmequelle, also nach außen. Dieses führt zu einer Fleckenbildung.
Außerdem ist das Verfahren sehr arbeitsaufwendig und
schwierig.
Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, daß das
Anbringen der Nahtdichtungsbänder zunächst nur provisorisch erfolgen
und lediglich das Verpacken sowie Befüllen überstehen muß,
da später im Bereich der Nahtdichtungsbänder ohnehin ein von
außen erfolgendes übersteppen erforderlich ist, um auch in optischer
Hinsicht eine gesteppte Decke zu erhalten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
geeignetes und einfaches Verfahren sowie eine zum Durchführen
desselben dienende Einrichtung zum Anbringen von Nahtdichtungsbändern
an Inlettplattenzuschnitten zu schaffen, wobei die Nachteile
bekannter Verfahren sowie Einrichtungen vermieden sind und
mit einfachen Arbeitsschritten sowie Mitteln ein ansprechendes
Erzeugnis erzielbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ein Ver-fahren
der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art erfindungsgemäß
durch die im Kennzeichen dieses Anspruches aufgeführten Merkmale
aus. Der in schmalen, linienförmigen Klebebereichen vorliegende
oder aufgebrachte Kleber genügt völlig den Bedürfnissen einer
zunächst provisorischen Anbringung der Nahtdichtungsbänder, die
später durch übersteppen endgültig fixiert werden. Somit wird nur
sehr wenig Klebstoff verwendet, der überdies durch die in den
Zwischenbereichen erfolgende Wärmezufuhr nicht nach außen durchschlagen
und Flecken erzeugen kann. Das erfindungsgemäße Verfahren
ist daher einfach, preiswert sowie schnell durchführbar und
ergibt ein äußerst ansprechendes Produkt.
Gemäß den Ansprüchen 2 und 3 kann vorzugsweise entweder heißer
Kleber in den Zwischenbereichen eingeleitet oder der auf dem Nahtdichtungsband
linienförmig befindliche Kleber mit Heißluft oder
Hochfrequenz erhitzt werden. In beiden Fällen erfolgt die Wärmezufuhr
direkt in den Zwischenbereich, damit eine nach außen
erfolgende Thermomigration des Klebers vermieden wird.
Gemäß Anspruch 4 ist es vorteilhaft, die linienförmigen Klebebereiche
intermittierend auszubilden. Diese Maßnahme genügt im
allgemeinen als provisorische Festlegung der Nahtdichtungsbänder,
die lediglich gegen ein seitliches Verrutschen gesichert werden
müssen. Außerdem ergibt sich hierdurch ein noch geringerer Klebstoffverbrauch.
In praktischer Hinsicht ist es besonders vorteilhaft, gemäß Anspruch 5
die zueinander parallelen Nahtdichtungsbänder gleichzeitig
aufzukleben. Dadurch kann der Verfahrensablauf erheblich
verkürzt werden.
Gemäß den Ansprüchen 6 und 7 haben sich als Kleber Copolyamid
oder Copolyurethan und als Nahtdichtungsband ein solches aus
Baumwolle als zweckmäßig erwiesen. Grundsätzlich sind jedoch auch
andere Kleber und Bandmaterialien verwendbar.
Es ist bevorzugt, das Nahtdichtungsband gemäß Anspruch 8 auf den
Inlettplattenzuschnitt aufzudrücken, wie aufzurollen. Wegen der
in den Zwischenbereich erfolgenden Wärmezufuhr kann dennoch kein
Durchschlagen des Klebers nach außen erfolgen.
Um das Verbleiben des Klebers im Zwischenbereich zwischen dem
Inlettplattenzuschnitt und dem Nahtdichtungsband zu begünstigen,
ist es gemäß den Ansprüchen 9 und 10 vorteilhaft, die Außenseite
des Inlettplattenzuschnitts zu kühlen, beispielsweise durch eine
Luftansaugung von der Außenseite.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ferner eine
Einrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeignete Einrichtung erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
von Anspruch 11 aufgeführten Merkmale aus. Bevor das Nahtdichtungsband
von dem Andruckglied fortlaufend gegen den Inlettplattenzuschnitt
gedrückt wird, sorgt das in den Zwischenraum gerichtete
und in Bezug auf das Andruckglied stationäre Aktivierungsglied
zum Zuführen von Wärme und/oder Kleber.
In weiterer Ausgestaltung gemäß Anspruch 12 besitzt die Einrichtung
einen Auflagetisch sowie eine bewegliche Transporteinheit
und eine stationäre Brücke mit mehreren Bandrollen, Andruckgliedern
und Aktivierungsgliedern. Eine derartige Einrichtung ermöglicht
ein wirtschaftliches, gleichzeitiges Anbringen mehrerer
paralleler Nahtdichtungsbänder an einem Inlettplattenzuschnitt,
wobei die Einrichtung bezüglich der Nahtdichtungsbänder an deren
erwünschte Anzahl und Lage einfach anpaßbar ist.
Zum definierten Halten des Inlettplattenzuschnitts und zum Kühlen
seiner Außenseite ist der Auflagentisch gemäß Anspruch 13 vorzugsweise
als unterdruckbeaufschlagte Ansaugplatte ausgebildet.
Gemäß Anspruch 14 ist es bevorzugt, die an einer höhenverstellbaren
Brücke angeordneten Glieder austauschbar und seitenverstellbar
zu machen. Hierdurch können verschiedenartige Nahtdichtungsbänder
mit unterschiedlichen Mitteln an beliebigen Stellen angebracht
werden.
Grundsätzlich ist es möglich, den Inlettplattenzuschnitt nach
einem ersten Durchlauf in seiner Ebene um 90° zu drehen und dann
erneut durch die Einrichtung laufen zu lassen, um auf diese Weise
rechtwinklig zueinander verlaufende Nahtdichtungsbänder anzubringen.
Stattdessen ist es grundsätzlich gemäß Anspruch 15 auch
möglich, ein geeignetes Drehgelenk zum Verschwenken des Auflagetisches
oder der Brücke vorzusehen, um die sich rechtwinklig
zueinander erstreckenden Nahtdichtungsbänder anzubringen.
Bei einer praktischen Ausführungsform ist das Aktivierungsglied
gemäß Anspruch 16 als Heißluftgebläse für an dem Nahtdichtungsband
bereits befindlichen Kleber bereits ausgebildet. Stattdessen
kann das Aktivierungsglied gemäß Anspruch 17 auch als Extrudierdüse
für heißen Kleber ausgebildet sein, wobei dieses Aktivierungsglied
im Bedarfsfall intermittierend betrieben wird.
Die Erfindung wird nachfolgend an zeichnerisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Prinzipdarstellung einen Inlettplattenzuschnitt
mit daran angebrachten und zueinander rechtwinklig unter
gegenseitigem Abstand verlaufenden, als einfache Linien
dargestellten Nahtdichtungsbänder,
Fig. 2 in einer vergrößerten Ansicht ein Nahtdichtungsband mit
intermittierend linienförmig aufgebrachtem Kleber,
Fig. 3 in einer Prinzipdarstellung eine Einrichtung zum Anbringen
des Nahtdichtungsbandes an dem Inlettplattenzuschnitt
und
Fig. 4 in einer perspektivischen Ansicht eine Einrichtung zum
gleichzeitigen Anbringen mehrerer paralleler Nahtdichtungsbänder
an einem Inlettplattenzuschnitt
Gemäß Fig. 1 weist ein Inlettplattenzuschnitt 10 mehrere unter
gegenseitigem Abstand parallel verlaufende Nahtdichtungsbänder 12
und meherere hierzu rechtwinklig verlaufende Nahtdichtungsbänder
14 auf. Im vorliegenden Fall sind jeweils fünf zueinander parallele
Nahtdichtungsbänder 12 bzw. 14 vorhanden, die mit dem Inlettplattenzuschnitt
10 verklebt sind.
Bei der späteren Herstellung einer Steppdecke wird ein weiterer
Inlettplattenzuschnitt ohne Nahtdichtungsbänder aufgelegt, und
diese Anordnung wird bis auf eine Seite, vorzugsweise eine
Schmalseite, mit Randnähten 16 versehen. Die nicht vernähte Seite
dient später als Einfüllöffnung für Daunen. Weiterhin werden die
beiden Inlettplattenzuschnitte im Bereich der zu der Füllöffnung
verlaufenden Nahtdichtungsbänder 12 oder 14 durchgesteppt und
damit verbunden. Dadurch entstehen schlauchförmige Kammer, die
über die Füllöffnung mit Daunen gefüllt werden. Nach dem Verschließen
der Füllöffnung werden die Inlettplattenzuschnitte auch
im Bereich der Nahtdichtungsbänder durchgesteppt, wodurch eine
fertige Steppdecke erhalten wird.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit dem Anbringen der
rechtwinklig zueinander verlaufenden Nahtdichtungsbänder 12, 14
an dem Inlettplattenzuschnitt 10.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform eines Nahtdichtungsbandes 16
dargestellt, bei dem der Kleber 18 in zwei zueinander parallelen,
schmalen, intermittierend linienförmigen Klebebereichen aufgebracht
ist. das Nahtdichtungsband 16 kann beispielsweise aus
Baumwolle, Filz, Vlies, Gewebe oder Kunststoff bestehen. Der
Kleber 18 kann auch in mehr oder weniger als zwei Linienbereichen
aufgebracht werden. Bei dieser Ausführungsform wird das Nahtdichtungsband
bereits mit dem Kleber ausgerüstet angeliefert und in
einer noch zu beschreibenden Weise verarbeitet.
Gemäß Fig. 3 befindet sich das Nahtdichtungsband 16 auf einer
Bandrolle 20 über dem auf einem nicht dargestellten Auflagetisch
befindlichen Inlettplattenzuschnitt 10. Das Nahtdichtungsband 16
wird von der Bandrolle 20 um ein Andruckglied 22 in Form einer
Druckrolle geführt und gegen den Inlettplattenzuschnitt 10 gedrückt.
Ein Aktivierungsglied 26, das im vorliegenden Fall als Heißluftgebläse
ausgebildet ist, weist mit seiner Düse 28 in den Zwischenbereich
zwischen dem Nahtdichtungsband 16 und dem Inlettplattenzuschnitt
10, so daß der auf dem Nahtdichtungsband 16
befindliche Kleber 18 aktiviert bzw. erweicht wird.
Im vorliegenden Fall erfolgt die fortlaufende Zuführung des Nahtdichtungsbandes
16 dadurch, daß die Baueinheit mit der Bandrolle
20, dem Andruckglied 22 und dem Aktivierungsglied 26 in Pfeilrichtung
über den Inlettplattenzuschnitt 10 geführt wird. Dabei
wird das Nahtdichtungsband 16 abgerollt und nach Zuführung von
Wärme in den Zwischenraum gegen den Inlettplattenzuschnitt 10
gedrückt.
Vorzugsweise wird der Inlettplattenzuschnitt 10 gemäß der schematischen
Darstellung in Fig. 3 von der Außenseite, also im vorliegenden
Fall von unten, in einer Kühlzone 24 gekühlt. Gemäß
Fig. 4 kann hierzu beispielsweise eine Luftabsaugung von unten
vorgesehen werden.
Bei einer in Fig. 4 dargestellten praktischen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Verfahren sind die Bandrolle 20, das Andruckglied 22
und das Aktivierungsglied 26 im Unterschied zur Ausführungsform
aus Fig. 3 jeweils stationär angeordnet, während der Inlettplattenzuschnitt
unter dieser stationären Anordnung vorbeibewegt
wird.
Der Inlettplattenzuschnitt 10 gelangt aus einer Fangwanne 32 über
eine Leitwalze 34 und eine im vorliegenden Fall dreigeteilite
Ansaugleiste 36 auf einen Auflagetisch 30, der bei dieser Ausführungsform
als eine mit einer Vakuumkammer bzw. einem Absauggebläse
verbundenen Lochplatte ausgebildet ist. Auf dem Auflagetisch
befindet sich eine in Bewegungsrichtung des Inlettplattenzuschnitts
10 bewegliche Transporteinheit 38 mit Greifklammern
40, die den Inlettplattenzuschnitt 10 erfassen können.
Über dem Auflagetisch 30 befindet sich ferner eine hierzu quer
verlaufende Brücke 42, die höhenverstellbar ist und auf einer
durchgehenden Welle mehrere unter gegenseitigem Abstand angeordnete
Bandrollen 20 trägt, denen jeweils ein Andruckglied 22 und
ein nicht dargestelltes Aktivierungsglied 26 zugeordnet sind.
Diese an der Brücke angeordneten Glieder sind austauschbar und
seitenverstellbar, so daß verschiedene Nahtdichtungsbänder an
beliebigen Stellen mit unterschiedlichen Mitteln angebracht werden
können. Beispielsweise ist es auf diese Weise möglich, das
als Heißluftgebläse ausgebildete Aktivierungsglied 26 durch ein
Extrudierglied zu ersetzen, welches heißen Kleber in den Zwischenraum
zwischen dem unbeschichteten Nahtdichtungsband und dem
Inlettplattenzuschnitt leitet.
Der auf diese Weise mit mehreren parallelen Nahtdichtungsbänder
versehene Inlettplattenzuschnitt 10 kann auf einen Stapelwagen 44
geleitet werden. Auch ist es möglich, den Inlettplattenzuschnitt
10 nach Drehung um 90° nochmals durch die Einrichtung laufen zu
lassen, um rechtlwinklig zueinander angeordnete Nahtdichtungsbänder
anzubringen. Hierzu kann die Einrichtung in nicht dargestellter
Weise mit einem Drehgelenk verbunden sein, daß ein
entsprechendes Verschwenken der Brücke oder das Auflagetisches
ermöglicht.
Die von dem Aktivierungsglied in den Zwischenraum geleitete Wärme,
die gegebenenfalls mit dem Kleber selbst zugeführt wird, kann
auf verschiedene Weise erzeugt werden. Hierzu eignet sich insbesondere
Heißluft. Abgesehen davon ist es jedoch auch möglich,
beispielsweise Hochfrequenz, Infrarot oder Ultraschall zu verwenden.
Das Andruckglied soll möglichst wenig Druck aufbringen,
damit eine Verbrettung zuverlässig vermieden wird.
In nicht näher dargestellter Weise enthält die Einrichtung vorzugsweise
auch Mittel zum Abschneiden des Nahtdichtungsbandes und
zum Erfassen der Anfangs- sowie Endabschnitte des Inlettplattenzuschnitts.
Die Einrichtung kann ferner teil- oder vollautomatisch
gesteuert sein. In diesem Zusammenhang können auch der Grad
der Wärmezufuhr des Aktivierungsgliedes und der Druck des Andruckgliedes
einstellbar bzw. steuerbar sein.
Eine derartige Einrichtung ermöglicht ein äußerst schnelles,
sicheres, kostengünstiges und einwandfreies Anbringen von Nahtdichtungsbändern
an Inlettplattenzuschnitten in beliebiger Anzahl
und Lage.
Claims (17)
1. Verfahren zum Anbringen von Nahtdichtungsbändern an Inlettplattenzuschnitten
für von außen zu übersteppende Daunendecken,
wobei die Nahtdichtungsbänder auf der Innenseite des
Inlettplattenzuschnitts unter gegenseitigem Abstand in Längs-
und Querrichtung mittels eines thermisch aktivierbaren Klebers
aufgeklebt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber in einer oder mehreren
schmalen, linienförmigen Klebebereichen entweder in einer
Vorfertigung einseitig auf ein zu verwendendes Nahtdichtungsband
aufgebracht oder erst beim Auflegen desselben in den
Zwischenbereich zwischen diesem sowie dem Inlettplattenzuschnitt
eingebracht wird und daß der Kleber beim fortlaufenden
Auflegen des Nahtdichtungsbandes auf den Inlettplattenzuschnitt
durch direkte Wärmezufuhr in den Zwischenbereich
aktiviert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß heißer
Kleber in den Zwischenbereich geleitet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber mit Heißluft unter Hochfrequenz erhitzt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber in intermittierenden linienförmigen
Klebebereichen aufgebracht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die zueinander parallelen Nahtdichtungsbänder
gleichzeitig fortlaufend aufgeklebt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß als Kleber Copolyamid oder Copolyurethan verwendet
wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Nahtdichtungsband aus Baumwolle verwendet
wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Nahtdichtungsband fortlaufend auf den Inlettplattenzuschnitt
aufgedrückt, wie aufgerollt, wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenseite des Inlettplattenzuschnitts
gekühlt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Inlettplattenzuschnitt durch Luftansaugung von der Außenseite
gekühlt wird.
11. Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine
Bandrolle (20) zum fortlaufenden Zuführen des Nahtdichtungsbandes
(16), durch ein Andruckglied (22) zum Andrücken des
Nahtdichtungsbandes gegen den Inlettplattenzuschnitt (10),
durch einen Bewegungsmechanismus (38, 40) zum Erzeugen einer
Relativbewegung zwischen dem Andruckglied und dem Inlettplattenzuschnitt
in Richtung des Nahtdichtungsbandes und durch
ein zu dem Andruckglied stationäres sowie in den Zwischenraum
zwischen dem Nahtdichtungsband und dem Inlettplattenzuschnitt
gerichtetes Aktivierungsglied (26, 28) zum Zuführen von Wärme
und/oder Kleber.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen
Auflagetisch (30) mit einer mit Greifklammern (40) ausgebildeten,
beweglichen Transporteinheit (38) und mit einer sich
über den Auflagetisch quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden
Brücke (42), die unter gegenseitgem Abstand mehrere
Bandrollen (20), Andruckglieder (22) in Form von Druckrollen
und Aktivierungsglieder (26) trägt.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Auflagetisch (30) in Form einer an einer Un-terdruckkammer
angeschlossenen Ansaugplatte ausgebildet ist.
14. Einrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Brücke (42) höhenverstellbar und die an der Brücke
befindlichen Glieder (20; 22; 26, 28) austauschbar sowie
seitenverstellbar sind.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, gekennzeichnet
durch ein Drehgelenk zum Verschwenken des Auflagetisches
(30) oder der Brücke (42) um 90° um eine die Ebene des Inlettplattenzuschnitts
(10) rechtwinklig schneidende Achse.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aktivierungsglied (26, 29) als Heißluftgebläse
für an dem Nahtdichtungsband (16) befindlichen
Kleber (18) ausgebildet ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aktivierungsglied (26, 28) als Extrudierdüse
für heißen Kleber (16) ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19863600049 DE3600049A1 (de) | 1986-01-03 | 1986-01-03 | Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19863600049 DE3600049A1 (de) | 1986-01-03 | 1986-01-03 | Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3600049A1 true DE3600049A1 (de) | 1987-07-09 |
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DE102015122133B4 (de) | 2015-12-17 | 2018-05-24 | Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG | Verfahren zur Herstellung von Bettwäsche, insbesondere einer verschließbaren Kissen- oder Deckenhülle, sowie eine entsprechende Vorrichtung und ein entsprechendes Bettwäschestück |
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