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DE3600049A1 - Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten - Google Patents

Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten

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Publication number
DE3600049A1
DE3600049A1 DE19863600049 DE3600049A DE3600049A1 DE 3600049 A1 DE3600049 A1 DE 3600049A1 DE 19863600049 DE19863600049 DE 19863600049 DE 3600049 A DE3600049 A DE 3600049A DE 3600049 A1 DE3600049 A1 DE 3600049A1
Authority
DE
Germany
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seam sealing
adhesive
ticking
plate blank
sealing tape
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863600049
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English (en)
Inventor
Reinhard Baeckmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Cramer Anton Co KG GmbH
Original Assignee
Cramer Anton Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Cramer Anton Co KG GmbH filed Critical Cramer Anton Co KG GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und eine zum Durchführen desselben dienende Einrichtung.
In bekannter Weise wird beim Herstellen von gesteppten Daunendecken auf einen mit den aufgenähten oder aufgeklebten Nahtdichtungsbändern versehenen Inlettplattenzuschnitt ein weiterer Inlettplattenzuschnitt aufgelegt und hiermit bis auf eine einer Füllöffnung entsprechende Seite randseitig vernäht. Außerdem werden die Inlettplattenzuschnitte im Bereich der zu der Füllöffnung verlaufenden Nahtdichtungsbänder durchgesteppt und damit verbunden. Auf diese Weise entstehen schlauchförmige Kammern, in die über die Füllöffnung Daunen eingebracht werden. Nach dem Schließen der Füllöffnung durch randseitiges Vernähen erfolgt auch ein Durchsteppen der Inlettplattenzuschnitte im Bereich der quer zur Füllöffnung verlaufenden Nahtdichtungsbänder.
Wenn die Nahtdichtungsbänder auf den Inlettplattenzuschnitt aufgenäht werden, besteht der Nachteil, daß die Naht häufig nicht dicht ist und überdies durch das mehrfache Nähen infolge fehlender Deckungsgleichheit der Nähte ein schlechtes Aussehen hat. Wenn dagegen die Nahtdichtungsbänder in bekannter Weise ganzflächig verklebt werden, was im allgemeinen durch Aufbügeln oder durch Zusammenwalzen mit Wärme und Druck erfolgt, ergibt sich eine Verbrettung des Materials an der Klebstelle. Außerdem wandert das thermisch aktivierte Klebemittel durch Thermomigration zur Wärmequelle, also nach außen. Dieses führt zu einer Fleckenbildung. Außerdem ist das Verfahren sehr arbeitsaufwendig und schwierig.
Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, daß das Anbringen der Nahtdichtungsbänder zunächst nur provisorisch erfolgen und lediglich das Verpacken sowie Befüllen überstehen muß, da später im Bereich der Nahtdichtungsbänder ohnehin ein von außen erfolgendes übersteppen erforderlich ist, um auch in optischer Hinsicht eine gesteppte Decke zu erhalten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein geeignetes und einfaches Verfahren sowie eine zum Durchführen desselben dienende Einrichtung zum Anbringen von Nahtdichtungsbändern an Inlettplattenzuschnitten zu schaffen, wobei die Nachteile bekannter Verfahren sowie Einrichtungen vermieden sind und mit einfachen Arbeitsschritten sowie Mitteln ein ansprechendes Erzeugnis erzielbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ein Ver-fahren der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen dieses Anspruches aufgeführten Merkmale aus. Der in schmalen, linienförmigen Klebebereichen vorliegende oder aufgebrachte Kleber genügt völlig den Bedürfnissen einer zunächst provisorischen Anbringung der Nahtdichtungsbänder, die später durch übersteppen endgültig fixiert werden. Somit wird nur sehr wenig Klebstoff verwendet, der überdies durch die in den Zwischenbereichen erfolgende Wärmezufuhr nicht nach außen durchschlagen und Flecken erzeugen kann. Das erfindungsgemäße Verfahren ist daher einfach, preiswert sowie schnell durchführbar und ergibt ein äußerst ansprechendes Produkt.
Gemäß den Ansprüchen 2 und 3 kann vorzugsweise entweder heißer Kleber in den Zwischenbereichen eingeleitet oder der auf dem Nahtdichtungsband linienförmig befindliche Kleber mit Heißluft oder Hochfrequenz erhitzt werden. In beiden Fällen erfolgt die Wärmezufuhr direkt in den Zwischenbereich, damit eine nach außen erfolgende Thermomigration des Klebers vermieden wird.
Gemäß Anspruch 4 ist es vorteilhaft, die linienförmigen Klebebereiche intermittierend auszubilden. Diese Maßnahme genügt im allgemeinen als provisorische Festlegung der Nahtdichtungsbänder, die lediglich gegen ein seitliches Verrutschen gesichert werden müssen. Außerdem ergibt sich hierdurch ein noch geringerer Klebstoffverbrauch.
In praktischer Hinsicht ist es besonders vorteilhaft, gemäß Anspruch 5 die zueinander parallelen Nahtdichtungsbänder gleichzeitig aufzukleben. Dadurch kann der Verfahrensablauf erheblich verkürzt werden.
Gemäß den Ansprüchen 6 und 7 haben sich als Kleber Copolyamid oder Copolyurethan und als Nahtdichtungsband ein solches aus Baumwolle als zweckmäßig erwiesen. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Kleber und Bandmaterialien verwendbar.
Es ist bevorzugt, das Nahtdichtungsband gemäß Anspruch 8 auf den Inlettplattenzuschnitt aufzudrücken, wie aufzurollen. Wegen der in den Zwischenbereich erfolgenden Wärmezufuhr kann dennoch kein Durchschlagen des Klebers nach außen erfolgen.
Um das Verbleiben des Klebers im Zwischenbereich zwischen dem Inlettplattenzuschnitt und dem Nahtdichtungsband zu begünstigen, ist es gemäß den Ansprüchen 9 und 10 vorteilhaft, die Außenseite des Inlettplattenzuschnitts zu kühlen, beispielsweise durch eine Luftansaugung von der Außenseite.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ferner eine Einrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Einrichtung erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen von Anspruch 11 aufgeführten Merkmale aus. Bevor das Nahtdichtungsband von dem Andruckglied fortlaufend gegen den Inlettplattenzuschnitt gedrückt wird, sorgt das in den Zwischenraum gerichtete und in Bezug auf das Andruckglied stationäre Aktivierungsglied zum Zuführen von Wärme und/oder Kleber.
In weiterer Ausgestaltung gemäß Anspruch 12 besitzt die Einrichtung einen Auflagetisch sowie eine bewegliche Transporteinheit und eine stationäre Brücke mit mehreren Bandrollen, Andruckgliedern und Aktivierungsgliedern. Eine derartige Einrichtung ermöglicht ein wirtschaftliches, gleichzeitiges Anbringen mehrerer paralleler Nahtdichtungsbänder an einem Inlettplattenzuschnitt, wobei die Einrichtung bezüglich der Nahtdichtungsbänder an deren erwünschte Anzahl und Lage einfach anpaßbar ist.
Zum definierten Halten des Inlettplattenzuschnitts und zum Kühlen seiner Außenseite ist der Auflagentisch gemäß Anspruch 13 vorzugsweise als unterdruckbeaufschlagte Ansaugplatte ausgebildet.
Gemäß Anspruch 14 ist es bevorzugt, die an einer höhenverstellbaren Brücke angeordneten Glieder austauschbar und seitenverstellbar zu machen. Hierdurch können verschiedenartige Nahtdichtungsbänder mit unterschiedlichen Mitteln an beliebigen Stellen angebracht werden.
Grundsätzlich ist es möglich, den Inlettplattenzuschnitt nach einem ersten Durchlauf in seiner Ebene um 90° zu drehen und dann erneut durch die Einrichtung laufen zu lassen, um auf diese Weise rechtwinklig zueinander verlaufende Nahtdichtungsbänder anzubringen. Stattdessen ist es grundsätzlich gemäß Anspruch 15 auch möglich, ein geeignetes Drehgelenk zum Verschwenken des Auflagetisches oder der Brücke vorzusehen, um die sich rechtwinklig zueinander erstreckenden Nahtdichtungsbänder anzubringen.
Bei einer praktischen Ausführungsform ist das Aktivierungsglied gemäß Anspruch 16 als Heißluftgebläse für an dem Nahtdichtungsband bereits befindlichen Kleber bereits ausgebildet. Stattdessen kann das Aktivierungsglied gemäß Anspruch 17 auch als Extrudierdüse für heißen Kleber ausgebildet sein, wobei dieses Aktivierungsglied im Bedarfsfall intermittierend betrieben wird.
Die Erfindung wird nachfolgend an zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Prinzipdarstellung einen Inlettplattenzuschnitt mit daran angebrachten und zueinander rechtwinklig unter gegenseitigem Abstand verlaufenden, als einfache Linien dargestellten Nahtdichtungsbänder,
Fig. 2 in einer vergrößerten Ansicht ein Nahtdichtungsband mit intermittierend linienförmig aufgebrachtem Kleber,
Fig. 3 in einer Prinzipdarstellung eine Einrichtung zum Anbringen des Nahtdichtungsbandes an dem Inlettplattenzuschnitt und
Fig. 4 in einer perspektivischen Ansicht eine Einrichtung zum gleichzeitigen Anbringen mehrerer paralleler Nahtdichtungsbänder an einem Inlettplattenzuschnitt
Gemäß Fig. 1 weist ein Inlettplattenzuschnitt 10 mehrere unter gegenseitigem Abstand parallel verlaufende Nahtdichtungsbänder 12 und meherere hierzu rechtwinklig verlaufende Nahtdichtungsbänder 14 auf. Im vorliegenden Fall sind jeweils fünf zueinander parallele Nahtdichtungsbänder 12 bzw. 14 vorhanden, die mit dem Inlettplattenzuschnitt 10 verklebt sind.
Bei der späteren Herstellung einer Steppdecke wird ein weiterer Inlettplattenzuschnitt ohne Nahtdichtungsbänder aufgelegt, und diese Anordnung wird bis auf eine Seite, vorzugsweise eine Schmalseite, mit Randnähten 16 versehen. Die nicht vernähte Seite dient später als Einfüllöffnung für Daunen. Weiterhin werden die beiden Inlettplattenzuschnitte im Bereich der zu der Füllöffnung verlaufenden Nahtdichtungsbänder 12 oder 14 durchgesteppt und damit verbunden. Dadurch entstehen schlauchförmige Kammer, die über die Füllöffnung mit Daunen gefüllt werden. Nach dem Verschließen der Füllöffnung werden die Inlettplattenzuschnitte auch im Bereich der Nahtdichtungsbänder durchgesteppt, wodurch eine fertige Steppdecke erhalten wird.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit dem Anbringen der rechtwinklig zueinander verlaufenden Nahtdichtungsbänder 12, 14 an dem Inlettplattenzuschnitt 10.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform eines Nahtdichtungsbandes 16 dargestellt, bei dem der Kleber 18 in zwei zueinander parallelen, schmalen, intermittierend linienförmigen Klebebereichen aufgebracht ist. das Nahtdichtungsband 16 kann beispielsweise aus Baumwolle, Filz, Vlies, Gewebe oder Kunststoff bestehen. Der Kleber 18 kann auch in mehr oder weniger als zwei Linienbereichen aufgebracht werden. Bei dieser Ausführungsform wird das Nahtdichtungsband bereits mit dem Kleber ausgerüstet angeliefert und in einer noch zu beschreibenden Weise verarbeitet.
Gemäß Fig. 3 befindet sich das Nahtdichtungsband 16 auf einer Bandrolle 20 über dem auf einem nicht dargestellten Auflagetisch befindlichen Inlettplattenzuschnitt 10. Das Nahtdichtungsband 16 wird von der Bandrolle 20 um ein Andruckglied 22 in Form einer Druckrolle geführt und gegen den Inlettplattenzuschnitt 10 gedrückt.
Ein Aktivierungsglied 26, das im vorliegenden Fall als Heißluftgebläse ausgebildet ist, weist mit seiner Düse 28 in den Zwischenbereich zwischen dem Nahtdichtungsband 16 und dem Inlettplattenzuschnitt 10, so daß der auf dem Nahtdichtungsband 16 befindliche Kleber 18 aktiviert bzw. erweicht wird.
Im vorliegenden Fall erfolgt die fortlaufende Zuführung des Nahtdichtungsbandes 16 dadurch, daß die Baueinheit mit der Bandrolle 20, dem Andruckglied 22 und dem Aktivierungsglied 26 in Pfeilrichtung über den Inlettplattenzuschnitt 10 geführt wird. Dabei wird das Nahtdichtungsband 16 abgerollt und nach Zuführung von Wärme in den Zwischenraum gegen den Inlettplattenzuschnitt 10 gedrückt.
Vorzugsweise wird der Inlettplattenzuschnitt 10 gemäß der schematischen Darstellung in Fig. 3 von der Außenseite, also im vorliegenden Fall von unten, in einer Kühlzone 24 gekühlt. Gemäß Fig. 4 kann hierzu beispielsweise eine Luftabsaugung von unten vorgesehen werden.
Bei einer in Fig. 4 dargestellten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahren sind die Bandrolle 20, das Andruckglied 22 und das Aktivierungsglied 26 im Unterschied zur Ausführungsform aus Fig. 3 jeweils stationär angeordnet, während der Inlettplattenzuschnitt unter dieser stationären Anordnung vorbeibewegt wird.
Der Inlettplattenzuschnitt 10 gelangt aus einer Fangwanne 32 über eine Leitwalze 34 und eine im vorliegenden Fall dreigeteilite Ansaugleiste 36 auf einen Auflagetisch 30, der bei dieser Ausführungsform als eine mit einer Vakuumkammer bzw. einem Absauggebläse verbundenen Lochplatte ausgebildet ist. Auf dem Auflagetisch befindet sich eine in Bewegungsrichtung des Inlettplattenzuschnitts 10 bewegliche Transporteinheit 38 mit Greifklammern 40, die den Inlettplattenzuschnitt 10 erfassen können.
Über dem Auflagetisch 30 befindet sich ferner eine hierzu quer verlaufende Brücke 42, die höhenverstellbar ist und auf einer durchgehenden Welle mehrere unter gegenseitigem Abstand angeordnete Bandrollen 20 trägt, denen jeweils ein Andruckglied 22 und ein nicht dargestelltes Aktivierungsglied 26 zugeordnet sind. Diese an der Brücke angeordneten Glieder sind austauschbar und seitenverstellbar, so daß verschiedene Nahtdichtungsbänder an beliebigen Stellen mit unterschiedlichen Mitteln angebracht werden können. Beispielsweise ist es auf diese Weise möglich, das als Heißluftgebläse ausgebildete Aktivierungsglied 26 durch ein Extrudierglied zu ersetzen, welches heißen Kleber in den Zwischenraum zwischen dem unbeschichteten Nahtdichtungsband und dem Inlettplattenzuschnitt leitet.
Der auf diese Weise mit mehreren parallelen Nahtdichtungsbänder versehene Inlettplattenzuschnitt 10 kann auf einen Stapelwagen 44 geleitet werden. Auch ist es möglich, den Inlettplattenzuschnitt 10 nach Drehung um 90° nochmals durch die Einrichtung laufen zu lassen, um rechtlwinklig zueinander angeordnete Nahtdichtungsbänder anzubringen. Hierzu kann die Einrichtung in nicht dargestellter Weise mit einem Drehgelenk verbunden sein, daß ein entsprechendes Verschwenken der Brücke oder das Auflagetisches ermöglicht.
Die von dem Aktivierungsglied in den Zwischenraum geleitete Wärme, die gegebenenfalls mit dem Kleber selbst zugeführt wird, kann auf verschiedene Weise erzeugt werden. Hierzu eignet sich insbesondere Heißluft. Abgesehen davon ist es jedoch auch möglich, beispielsweise Hochfrequenz, Infrarot oder Ultraschall zu verwenden. Das Andruckglied soll möglichst wenig Druck aufbringen, damit eine Verbrettung zuverlässig vermieden wird.
In nicht näher dargestellter Weise enthält die Einrichtung vorzugsweise auch Mittel zum Abschneiden des Nahtdichtungsbandes und zum Erfassen der Anfangs- sowie Endabschnitte des Inlettplattenzuschnitts. Die Einrichtung kann ferner teil- oder vollautomatisch gesteuert sein. In diesem Zusammenhang können auch der Grad der Wärmezufuhr des Aktivierungsgliedes und der Druck des Andruckgliedes einstellbar bzw. steuerbar sein.
Eine derartige Einrichtung ermöglicht ein äußerst schnelles, sicheres, kostengünstiges und einwandfreies Anbringen von Nahtdichtungsbändern an Inlettplattenzuschnitten in beliebiger Anzahl und Lage.

Claims (17)

1. Verfahren zum Anbringen von Nahtdichtungsbändern an Inlettplattenzuschnitten für von außen zu übersteppende Daunendecken, wobei die Nahtdichtungsbänder auf der Innenseite des Inlettplattenzuschnitts unter gegenseitigem Abstand in Längs- und Querrichtung mittels eines thermisch aktivierbaren Klebers aufgeklebt werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber in einer oder mehreren schmalen, linienförmigen Klebebereichen entweder in einer Vorfertigung einseitig auf ein zu verwendendes Nahtdichtungsband aufgebracht oder erst beim Auflegen desselben in den Zwischenbereich zwischen diesem sowie dem Inlettplattenzuschnitt eingebracht wird und daß der Kleber beim fortlaufenden Auflegen des Nahtdichtungsbandes auf den Inlettplattenzuschnitt durch direkte Wärmezufuhr in den Zwischenbereich aktiviert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß heißer Kleber in den Zwischenbereich geleitet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber mit Heißluft unter Hochfrequenz erhitzt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber in intermittierenden linienförmigen Klebebereichen aufgebracht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zueinander parallelen Nahtdichtungsbänder gleichzeitig fortlaufend aufgeklebt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Kleber Copolyamid oder Copolyurethan verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nahtdichtungsband aus Baumwolle verwendet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahtdichtungsband fortlaufend auf den Inlettplattenzuschnitt aufgedrückt, wie aufgerollt, wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite des Inlettplattenzuschnitts gekühlt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Inlettplattenzuschnitt durch Luftansaugung von der Außenseite gekühlt wird.
11. Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Bandrolle (20) zum fortlaufenden Zuführen des Nahtdichtungsbandes (16), durch ein Andruckglied (22) zum Andrücken des Nahtdichtungsbandes gegen den Inlettplattenzuschnitt (10), durch einen Bewegungsmechanismus (38, 40) zum Erzeugen einer Relativbewegung zwischen dem Andruckglied und dem Inlettplattenzuschnitt in Richtung des Nahtdichtungsbandes und durch ein zu dem Andruckglied stationäres sowie in den Zwischenraum zwischen dem Nahtdichtungsband und dem Inlettplattenzuschnitt gerichtetes Aktivierungsglied (26, 28) zum Zuführen von Wärme und/oder Kleber.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen Auflagetisch (30) mit einer mit Greifklammern (40) ausgebildeten, beweglichen Transporteinheit (38) und mit einer sich über den Auflagetisch quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden Brücke (42), die unter gegenseitgem Abstand mehrere Bandrollen (20), Andruckglieder (22) in Form von Druckrollen und Aktivierungsglieder (26) trägt.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflagetisch (30) in Form einer an einer Un-terdruckkammer angeschlossenen Ansaugplatte ausgebildet ist.
14. Einrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (42) höhenverstellbar und die an der Brücke befindlichen Glieder (20; 22; 26, 28) austauschbar sowie seitenverstellbar sind.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, gekennzeichnet durch ein Drehgelenk zum Verschwenken des Auflagetisches (30) oder der Brücke (42) um 90° um eine die Ebene des Inlettplattenzuschnitts (10) rechtwinklig schneidende Achse.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Aktivierungsglied (26, 29) als Heißluftgebläse für an dem Nahtdichtungsband (16) befindlichen Kleber (18) ausgebildet ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Aktivierungsglied (26, 28) als Extrudierdüse für heißen Kleber (16) ausgebildet ist.
DE19863600049 1986-01-03 1986-01-03 Verfahren und einrichtung zum anbringen von nahtdichtungsbaendern an inlettplattenzuschnitten Withdrawn DE3600049A1 (de)

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