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DE3641148C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3641148C2
DE3641148C2 DE19863641148 DE3641148A DE3641148C2 DE 3641148 C2 DE3641148 C2 DE 3641148C2 DE 19863641148 DE19863641148 DE 19863641148 DE 3641148 A DE3641148 A DE 3641148A DE 3641148 C2 DE3641148 C2 DE 3641148C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking
key
lock
closure according
plates
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19863641148
Other languages
English (en)
Other versions
DE3641148A1 (de
Inventor
Oswald 8520 Erlangen De Knauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to EP87117028A priority patent/EP0320516A1/de
Publication of DE3641148A1 publication Critical patent/DE3641148A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3641148C2 publication Critical patent/DE3641148C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
    • E05B17/14Closures or guards for keyholes
    • E05B17/18Closures or guards for keyholes shaped as lids or slides
    • E05B17/186Closures or guards for keyholes shaped as lids or slides sliding

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Schlüssellochverschluß für Schlösser gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In einer Zeit zunehmender Unsicherheit wird auch die Zuverlässigkeit der üblichen Schließzylinder oder Schließsysteme mehr und mehr infrage gestellt. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß zahlreiche Methoden entwickelt worden sind, um Schlösser zu überwinden, sei es mit roher Gewalt, z. B. durch Abdrehen des gesamten Schloßzylinders oder durch Aufbohren, sei es durch ausgeklügelte Nachschlüsselsysteme. Dieser Umstand wirft die Frage nach einem besseren Schutz von Schlössern inbesondere Zylinderschlössern auf, um das Schloß von vornherein gegenüber äußeren Zugriffen unzugänglich zu machen. Es ist bereits ein Schlüssellochverschluß (DE-PS 5 24 308) bekannt, der sich eines verschiebbaren Deckelschildes bedient, welches unter Zuhilfenahme nur eines Schlüssels, welcher auch das dahinterliegende Schloß betätigt, aus der Sperrstellung durch eine Drehbewegung des Schlüssels, in eine Öffnungsstellung verschoben werden. Die Sperre wirkt dabei auf ein Antriebselement, durch welches das Deckenschild zwischen seinen beiden Endstellungen verschoben werden kann. Durch einen solchen Schlüssellochverschluß wird zweifellos ein Schloß vor unbefugten Eingriffen in den empfindlichen Mechanismus des Schlosses bewahrt und verhindert, daß dieses durch Verkleben Versprühen oder Fremdkörpern außer Funktion gesetzt werden kann. Allerdings entspricht dieser vorbekannte Verschluß einerseits nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen andererseits ist er für die heute üblichen Schließzylinder ungeeignet und findet deshalb auch keine Verwendung.
Die Erfindung sieht eine besonders sichere Gestaltung von Zylinderschlössern vor.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Dieser Schlüssellochverschluß wird betätigt, d. h. entsperrt oder entriegelt, durch den selben Schlüssel, der zur Betätigung des Schließzylinders dient. Es ist also von besonderer Bedeutung, daß zur Bestätigung des Schließzylinders wie des vorgeschalteten Schlüssellochverschlusses nur ein einziger Schlüssel erforderlich ist, und dieser ohne Drehbewegung oder anderen Handhabungen axial, geradlinig durch den Verschluß durchgeschoben wird, wobei er gleichzeitig in den dahinterliegenden auf der gleichen Achse befindlichen Schließzylinder-Schlüsselkanal gelangt, um den Schließzylinder zu betätigen. Dies erleichert die Handhabung ebenso, wie es die Gebrauchssicherheit derartiger Schloßsicherungen erhöhrt. Hauptbestandteile dieses Verschlusses sind je ein Satz Sperrplatten und Sperriegel. Diese beiden verschiedenen Sperrelemente gewähren zunächst allein durch ihre Existenz eine doppelte Sicherheit, inbesondere aber durch ihre funktionelle Verknüpfung über mechanisch ineinander eingreifende Teile. Die unterschiedliche Bewegungsrichtung beider Sätze von Sperrelementen zu einander sowie die gegenseitige Bewegungsabhängigkeit der Sperrplatten untereinander sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.
Der im Außenschild integrierte Schlüssellochverschluß, welcher im Ausführungsbeispiel ein quadratisches Schlüsselloch und einen deckungsgleichen Schlüsselquerschnitt aufweisen, besteht aus einem Gehäuse mit zwei übereinanderliegenden Ebenen. Eine davon hat eine quadratische, an den Ecken mit Erweiterungen versehenen Ausnehmungen. Davon befinden sich in einer Ebene die zu jeder Seitenfläche gehörenden dreieckigen gleichschenkeligen Sperrplatten, welche, wie in diesem Falle, im zusammengeschobenen Zustand, die Form eines Qudrates haben, andererseits im ausgefahrenen Zustand mittig ein quadratisches Schlüsselloch bilden, wodurch ein deckungsgleicher Schlüssel eingeführt werden kann.
Der pyramidenförmig zulaufende Schlüsselkopf trifft beim Einführen auf die mittig zusammenstoßenden Sperrplatten, die an dieser Stelle mit Schrägflächen versehen sind, und somit nach außen ausweichen können, um in den an den Ecken befindlichen Erweiterungen Platz zu finden. Beim Herausziehen des Schlüssels verschließen die Sperrplatten, da sie unter Federspannung stehen wieder das mittige Loch. Vor den Sperrplatten sind einzeln abgefederte Sperriegel angebracht, welche radial geführt sind und deren Achsen rechtwinkelig zu den Seitenflächen des Schlüssels verlaufen. Die am Schlüsselkopf befindlichen Steuerflächen bewirken, daß die Sperriegel beim Anstoßen des Schlüsselkopfes auf die Schrägflächen der Sperrplatten soweit angehoben sind, daß sie die richtige Position erreicht haben, und daß in dieser Stellung, die an den Sperriegeln befindlichen Nocken ausgerastet sind, um in die an den Sperrplatten befindlichen Ausnehmungen hineinzugleiten. Da die Steuerflächen am Schlüsselkopf verschieden geformt sind, ergeben sich bei der Verriegelung viele Varia­ tionsmöglichkeiten. Die Bewegungsrichtung der Sperrplatten und der Sperriegel hat im Ausführungsbeispiel eine Abweichung von wobei x die Zahl der Querschnittsecken bedeutet. Bei einem quadratischen Schlüsselquerschnitt entspricht dies 360 : 8=45°.
Die nach Verklebungen oder Versprühungen nicht mehr gängigen Sperriegel können trotzdem mit dem passenden Schlüssel mit entsprechendem Druck auf die richtige Höhe angehoben werden was ein Öffnen der Sperrplatten ermöglicht und der dahinter befindliche unversehrte Schließzylinder betätigt werden kann. Dies ist deshalb möglich, weil die Sperriegel sich nicht hin und her bewegen brauchen, sondern nur eine einmalige Anhebung erforderlich ist. Nach einem derartigen Mißbrauch kann das von innen befestigte Außenschild entfernt, gereinigt oder ausgetauscht werden. Ein zusätzlicher Schutz gegen Aufbohrversuche am Außenschild wird dadurch erzielt, daß vor den Sperriegeln um das Schlüsselloch ein verdeckter, drehbarer Hartmetallring eingearbeitet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist anhand der Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Schlüssellochverschluß mit geschlossenen Sperrplatten;
Fig. 2 Querschnitt mit geöffneten Sperrplatten;
Fig. 3 Querschnitt mit nichtangehobenen Sperriegeln;
Fig. 4 Außenansicht mit Blick in das Schlüsselloch;
Fig. 5 perspektivische Darstellung des Schlüsselkopfes;
Fig. 6 Ansicht der Stirnseite des Schlüsselkopfes;
Fig. 7 Längsschnitt durch den Schlüssellochverschluß;
Fig. 8 perspektivische Darstellung einer Sperrplatte;
Fig. 9 perspektivische Darstellung eines Sperriegels;
Fig. 10 perspektivische Darstellung vom Außenschild.
Der Schlüssellochverschluß besteht bei der in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsform aus einem Gehäuse (1), das zwei Ebenen (1 a, 1 b) aufweist, einer in Ebene 1 b befindlichen flachen, gleichseitigen mehreckigen Ausnehmung (12), welche an den Ecken Erweiterungen (12′) aufweisen. Darin befinden sich die zu jeder Seite der Ausnehmung (12) gehörenden, an ihr entlang gleitenden, zueinander gegenseitig bewegungsabhängigen, einzeln abgefederten Sperrplatten (2). Durch die seitliche Bewegung der Sperrplatten (2), hervorgerufen durch die einzelnen Federn (5) schließt sich mittig das Schlüsselloch (8). Die an den Sperrplatten (2) im Bereich des Schlüsselloches (8) befindlichen Schrägflächen (11) bewirken, daß der Schlüssel (13) mit seinem pyramidenförmig zulaufenden Schlüsselkopf (15) die Sperrplatten (2) gegen die Federkraft nach außen drücken. Die Federn (5) sowie die Federspitze (17) können sich, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, außen im Gehäuse (1) befinden, jedoch auch an anderer Stelle und anders gestaltet sein. Vor den Sperrplatten (2) sind einzeln abgefederte Sperriegel (7), welche in der Gehäuseebene (1 a) radial geführt sind, und deren Achsen rechtwinkelig zu den Seitenflächen (14) des Schlüssels (13) verlaufen.
Die Sperriegel (7) werden einzeln durch Federn (5) radial nach innen gedrückt, wie dies im Ausführungsbeispiel durch eine Schraubenfeder dargestellt ist, was jedoch auch anders gestaltet sein kann. Die am Schlüsselkopf (15) befindlichen verschieden geformten Steuerflächen (9) bewirken, daß die Sperriegel (7) beim Anstoßen des Schlüsselkopfes (15) auf die Schrägflächen (11) der Sperrplatten (2) soweit angehoben sind, daß sie die richtige Position erreicht haben, und daß in dieser Stellung, die an den Sperriegeln (7) befindlichen Nocken (4) ausgerastet sind, um in die an den Sperrplatten (2) befindlichen Ausnehmungen (3) hineinzulgleiten. In dieser Position ist das Schlüsselloch (8) geöffnet. Das Verschließen des Schlüsselloches (8) erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Nachdem der Schlüsselkopf (15) die Sperrplatten (2) frei gegeben hat, und sich diese mittig geschlossen haben, erhalten die Sperriegel (7) die radiale Bewegungsfreiheit zurück und gleiten wieder durch die eigene Federkraft in die Aus­ gangsstellung.
Die Handhabung des Schlüssellochverschlusses erfolgt in der Weise, daß der Schlüssel (13) mit seinem Schlüsselkopf (15) in einer vorbestimmten Stellung, die mit der Stellung des eigentlichen Schließzylinders identisch ist eingeführt und geradlinig durch den Verschluß durchgeschoben wird, um den dahinterliegenden Schließzylinder zu betätigen. Das Herausziehen des Schlüssels erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, wobei nach dem geradlinigen Herausziehen des Schlüssels (13) sich der Schlüssellochverschluß selbsttätig schließt.

Claims (12)

1. Schlüssellochverschluß für Schlösser mit einem Schlüssel der mit seinem vorderen Bereich einen Verriegelungsmechanismus für eine dahinter angeordnete Schlüssellochabdeckung steuert und der auch die Zuhaltung des nachfolgenden Schlosses betätigt, wobei die Schlüssellochabdeckung und der Verriegelungsmechanismus in einem Gehäuse vorgesehen sind und die Verriegelungs- und Abdeckteile senkrecht zur Schlüsselachse und in parallelen hintereinanderliegenden Ebenen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der für einen Schließzylinder ausgebildete Schlüssel (13) einen mehreckigen Querschnitt aufweist, die Schlüssellochabdeckung aus mehreren jeweils jeder Schlüsselseitenfläche (14) zugeordneten federbelasteten Sperrplatten (2) besteht, die voneinander bewegungsabhängig und jeweils im wesentlichen seitlich verschiebbar sind, und die Verriegelung durch eine gleich große Anzahl nach außen verlagerbarer federbelasteter Sperriegel (7) steuerbar ist, die mit ihrem Sperrnocken (4) in Ausnehmung (3) der Sperrplatten (2) eingreifbar und die durch Steuerflächen (9) am Schlüsselkopf (15) in eine die Sperrplatten (2) freigegebene Stellung anhebbar sind, die bei sämtlichen in der Entriegelungsstellung befindlichen Sperriegel (7) durch den in Anlage kommenden Schlüsselkopf (15) verschoben werden.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich jeder Sperriegel (7) senkrecht zur jeweiligen Schlüsselfläche (14) radial verlagern läßt.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (12) vom Gehäuseteil (1 b) einen gleichseitigen, mehreckigen, an den Ecken mit Erweiterungen (12′) versehenen Querschnitt zur Aufnahme der dreieckigen, gleichschenkeligen Sperrplatten (2) aufweist.
4. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sperriegel (7) eine mit dessen Ansatz (18) zusammenwirkende Steuerfläche (9) am Schlüsselkopf (15) zugeordnet ist und daß die Steuerflächen (9) eine unterschiedliche Form und/oder Steigung aufweisen.
5. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrplatten (2) eine dreieckige Grundfläche aufweisen und in der Gehäuseausnehmung (12) gleitbar anliegen.
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß Sperrplatten (2) und Sperriegel (7) zur Mitte hin durch Federn (5) unter Spannung stehen.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrplatten (2) eine Schrägfläche (11) zum Aufgleiten des Schlüsselkopfes (15) haben.
8. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseausnehmung (12) eine quadratische Fläche aufweist, und daß an jeder Ecke eine Erweiterung (12′) ist.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der Sperrplattenbewegung und der Sperriegelbewegung beträgt, wobei x der Zahl der Schlüsselflächen (14) entspricht.
10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in ein mit Innenbefestigung versehenes Außenschild (19) integriert ist.
11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1) vor dem Sperrriegel (7) und Sperrplatten (2) ein Hartmetallring (28) angeordnet ist.
12. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlüsselloch (8) und der Querschnitt des Schlüssels (13) ein übereinstimmendes Mehreck bilden.
DE19863641148 1986-12-02 1986-12-02 Schluessellochverschluss Granted DE3641148A1 (de)

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EP87117028A EP0320516A1 (de) 1986-12-02 1987-11-19 Schlüssellochverschluss für Schlösser mit einem Schlüssel mit mehreckigem Querschnitt

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DE19863641148 DE3641148A1 (de) 1986-12-02 1986-12-02 Schluessellochverschluss

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DE3641148A1 DE3641148A1 (de) 1988-06-16
DE3641148C2 true DE3641148C2 (de) 1989-03-09

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