DE3641148C2 - - Google Patents
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- DE3641148C2 DE3641148C2 DE19863641148 DE3641148A DE3641148C2 DE 3641148 C2 DE3641148 C2 DE 3641148C2 DE 19863641148 DE19863641148 DE 19863641148 DE 3641148 A DE3641148 A DE 3641148A DE 3641148 C2 DE3641148 C2 DE 3641148C2
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B17/00—Accessories in connection with locks
- E05B17/14—Closures or guards for keyholes
- E05B17/18—Closures or guards for keyholes shaped as lids or slides
- E05B17/186—Closures or guards for keyholes shaped as lids or slides sliding
Landscapes
- Lock And Its Accessories (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schlüssellochverschluß
für Schlösser gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In einer Zeit zunehmender Unsicherheit wird auch die Zuverlässigkeit
der üblichen Schließzylinder oder Schließsysteme
mehr und mehr infrage gestellt. Es hat sich nämlich herausgestellt,
daß zahlreiche Methoden entwickelt worden sind, um
Schlösser zu überwinden, sei es mit roher Gewalt, z. B. durch
Abdrehen des gesamten Schloßzylinders oder durch Aufbohren,
sei es durch ausgeklügelte Nachschlüsselsysteme. Dieser Umstand
wirft die Frage nach einem besseren Schutz von Schlössern
inbesondere Zylinderschlössern auf, um das Schloß von vornherein
gegenüber äußeren Zugriffen unzugänglich zu machen. Es ist
bereits ein Schlüssellochverschluß (DE-PS 5 24 308) bekannt,
der sich eines verschiebbaren Deckelschildes bedient, welches
unter Zuhilfenahme nur eines Schlüssels, welcher auch das
dahinterliegende Schloß betätigt, aus der Sperrstellung durch
eine Drehbewegung des Schlüssels, in eine Öffnungsstellung
verschoben werden. Die Sperre wirkt dabei auf ein Antriebselement,
durch welches das Deckenschild zwischen seinen
beiden Endstellungen verschoben werden kann. Durch einen solchen
Schlüssellochverschluß wird zweifellos ein Schloß vor
unbefugten Eingriffen in den empfindlichen Mechanismus des
Schlosses bewahrt und verhindert, daß dieses durch Verkleben
Versprühen oder Fremdkörpern außer Funktion gesetzt werden
kann. Allerdings entspricht dieser vorbekannte Verschluß
einerseits nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen
andererseits ist er für die heute üblichen Schließzylinder
ungeeignet und findet deshalb auch keine Verwendung.
Die Erfindung sieht eine besonders sichere Gestaltung von
Zylinderschlössern vor.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Dieser Schlüssellochverschluß wird betätigt, d. h. entsperrt oder
entriegelt, durch den selben Schlüssel, der zur Betätigung
des Schließzylinders dient. Es ist also von besonderer Bedeutung,
daß zur Bestätigung des Schließzylinders wie des vorgeschalteten
Schlüssellochverschlusses nur ein einziger Schlüssel
erforderlich ist, und dieser ohne Drehbewegung oder anderen
Handhabungen axial, geradlinig durch den Verschluß durchgeschoben
wird, wobei er gleichzeitig in den dahinterliegenden
auf der gleichen Achse befindlichen Schließzylinder-Schlüsselkanal
gelangt, um den Schließzylinder zu betätigen. Dies erleichert
die Handhabung ebenso, wie es die Gebrauchssicherheit
derartiger Schloßsicherungen erhöhrt. Hauptbestandteile dieses
Verschlusses sind je ein Satz Sperrplatten und Sperriegel.
Diese beiden verschiedenen Sperrelemente gewähren zunächst
allein durch ihre Existenz eine doppelte Sicherheit, inbesondere
aber durch ihre funktionelle Verknüpfung über mechanisch
ineinander eingreifende Teile. Die unterschiedliche Bewegungsrichtung
beider Sätze von Sperrelementen zu einander sowie
die gegenseitige Bewegungsabhängigkeit der Sperrplatten untereinander
sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.
Der im Außenschild integrierte Schlüssellochverschluß, welcher
im Ausführungsbeispiel ein quadratisches Schlüsselloch und
einen deckungsgleichen Schlüsselquerschnitt aufweisen, besteht
aus einem Gehäuse mit zwei übereinanderliegenden Ebenen. Eine
davon hat eine quadratische, an den Ecken mit Erweiterungen
versehenen Ausnehmungen. Davon befinden sich in einer Ebene
die zu jeder Seitenfläche gehörenden dreieckigen gleichschenkeligen
Sperrplatten, welche, wie in diesem Falle, im
zusammengeschobenen Zustand, die Form eines Qudrates haben,
andererseits im ausgefahrenen Zustand mittig ein quadratisches
Schlüsselloch bilden, wodurch ein deckungsgleicher Schlüssel
eingeführt werden kann.
Der pyramidenförmig zulaufende Schlüsselkopf trifft beim
Einführen auf die mittig zusammenstoßenden Sperrplatten,
die an dieser Stelle mit Schrägflächen versehen sind, und
somit nach außen ausweichen können, um in den an den Ecken
befindlichen Erweiterungen Platz zu finden. Beim Herausziehen
des Schlüssels verschließen die Sperrplatten, da sie unter
Federspannung stehen wieder das mittige Loch. Vor den Sperrplatten
sind einzeln abgefederte Sperriegel angebracht,
welche radial geführt sind und deren Achsen rechtwinkelig
zu den Seitenflächen des Schlüssels verlaufen. Die am Schlüsselkopf
befindlichen Steuerflächen bewirken, daß die Sperriegel
beim Anstoßen des Schlüsselkopfes auf die Schrägflächen der
Sperrplatten soweit angehoben sind, daß sie die richtige
Position erreicht haben, und daß in dieser Stellung, die an
den Sperriegeln befindlichen Nocken ausgerastet sind, um in
die an den Sperrplatten befindlichen Ausnehmungen hineinzugleiten.
Da die Steuerflächen am Schlüsselkopf verschieden
geformt sind, ergeben sich bei der Verriegelung viele Varia
tionsmöglichkeiten. Die Bewegungsrichtung der Sperrplatten
und der Sperriegel hat im Ausführungsbeispiel eine Abweichung
von wobei x die Zahl der Querschnittsecken bedeutet.
Bei einem quadratischen Schlüsselquerschnitt entspricht dies
360 : 8=45°.
Die nach Verklebungen oder Versprühungen nicht mehr gängigen
Sperriegel können trotzdem mit dem passenden Schlüssel mit
entsprechendem Druck auf die richtige Höhe angehoben werden
was ein Öffnen der Sperrplatten ermöglicht und der dahinter
befindliche unversehrte Schließzylinder betätigt werden kann.
Dies ist deshalb möglich, weil die Sperriegel sich nicht
hin und her bewegen brauchen, sondern nur eine einmalige
Anhebung erforderlich ist. Nach einem derartigen Mißbrauch
kann das von innen befestigte Außenschild entfernt, gereinigt
oder ausgetauscht werden. Ein zusätzlicher Schutz gegen
Aufbohrversuche am Außenschild wird dadurch erzielt, daß
vor den Sperriegeln um das Schlüsselloch ein verdeckter,
drehbarer Hartmetallring eingearbeitet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist anhand der
Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Schlüssellochverschluß mit geschlossenen
Sperrplatten;
Fig. 2 Querschnitt mit geöffneten Sperrplatten;
Fig. 3 Querschnitt mit nichtangehobenen Sperriegeln;
Fig. 4 Außenansicht mit Blick in das Schlüsselloch;
Fig. 5 perspektivische Darstellung des Schlüsselkopfes;
Fig. 6 Ansicht der Stirnseite des Schlüsselkopfes;
Fig. 7 Längsschnitt durch den Schlüssellochverschluß;
Fig. 8 perspektivische Darstellung einer Sperrplatte;
Fig. 9 perspektivische Darstellung eines Sperriegels;
Fig. 10 perspektivische Darstellung vom Außenschild.
Der Schlüssellochverschluß besteht bei der in der Zeichnung
wiedergegebenen Ausführungsform aus einem Gehäuse (1), das
zwei Ebenen (1 a, 1 b) aufweist, einer in Ebene 1 b
befindlichen
flachen, gleichseitigen mehreckigen Ausnehmung (12), welche
an den Ecken Erweiterungen (12′) aufweisen. Darin befinden
sich die zu jeder Seite der Ausnehmung (12) gehörenden,
an ihr entlang gleitenden, zueinander gegenseitig bewegungsabhängigen,
einzeln abgefederten Sperrplatten (2). Durch die
seitliche Bewegung der Sperrplatten (2), hervorgerufen durch
die einzelnen Federn (5) schließt sich mittig das Schlüsselloch
(8). Die an den Sperrplatten (2) im Bereich des
Schlüsselloches (8) befindlichen Schrägflächen (11) bewirken,
daß der Schlüssel (13) mit seinem pyramidenförmig zulaufenden
Schlüsselkopf (15) die Sperrplatten (2) gegen die Federkraft
nach außen drücken. Die Federn (5) sowie die Federspitze (17)
können sich, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, außen
im Gehäuse (1) befinden, jedoch auch an anderer Stelle und
anders gestaltet sein. Vor den Sperrplatten (2) sind einzeln
abgefederte Sperriegel (7), welche in der Gehäuseebene (1 a)
radial geführt sind, und deren Achsen rechtwinkelig zu den
Seitenflächen (14) des Schlüssels (13) verlaufen.
Die Sperriegel (7) werden einzeln durch Federn (5) radial
nach innen gedrückt, wie dies im Ausführungsbeispiel durch
eine Schraubenfeder dargestellt ist, was jedoch auch anders
gestaltet sein kann. Die am Schlüsselkopf (15) befindlichen
verschieden geformten Steuerflächen (9) bewirken, daß die
Sperriegel (7) beim Anstoßen des Schlüsselkopfes (15) auf
die Schrägflächen (11) der Sperrplatten (2) soweit angehoben
sind, daß sie die richtige Position erreicht haben, und daß
in dieser Stellung, die an den Sperriegeln (7) befindlichen
Nocken (4) ausgerastet sind, um in die an den Sperrplatten (2)
befindlichen Ausnehmungen (3) hineinzulgleiten. In dieser
Position ist das Schlüsselloch (8) geöffnet. Das Verschließen
des Schlüsselloches (8) erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Nachdem der Schlüsselkopf (15) die Sperrplatten (2) frei
gegeben hat, und sich diese mittig geschlossen haben, erhalten
die Sperriegel (7) die radiale Bewegungsfreiheit zurück
und gleiten wieder durch die eigene Federkraft in die Aus
gangsstellung.
Die Handhabung des Schlüssellochverschlusses erfolgt in der
Weise, daß der Schlüssel (13) mit seinem Schlüsselkopf (15)
in einer vorbestimmten Stellung, die mit der Stellung des
eigentlichen Schließzylinders identisch ist eingeführt und
geradlinig durch den Verschluß durchgeschoben wird, um den
dahinterliegenden Schließzylinder zu betätigen. Das Herausziehen
des Schlüssels erfolgt in umgekehrter Reihenfolge,
wobei nach dem geradlinigen Herausziehen des Schlüssels (13)
sich der Schlüssellochverschluß selbsttätig schließt.
Claims (12)
1. Schlüssellochverschluß für Schlösser mit einem Schlüssel
der mit seinem vorderen Bereich einen Verriegelungsmechanismus
für eine dahinter angeordnete Schlüssellochabdeckung
steuert und der auch die Zuhaltung des nachfolgenden
Schlosses betätigt, wobei die Schlüssellochabdeckung und
der Verriegelungsmechanismus in einem Gehäuse vorgesehen
sind und die Verriegelungs- und Abdeckteile senkrecht zur
Schlüsselachse und in parallelen hintereinanderliegenden
Ebenen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der für einen Schließzylinder ausgebildete Schlüssel (13)
einen mehreckigen Querschnitt aufweist, die Schlüssellochabdeckung
aus mehreren jeweils jeder Schlüsselseitenfläche (14)
zugeordneten federbelasteten Sperrplatten (2) besteht, die
voneinander bewegungsabhängig und jeweils im wesentlichen
seitlich verschiebbar sind, und die Verriegelung durch eine
gleich große Anzahl nach außen verlagerbarer federbelasteter
Sperriegel (7) steuerbar ist, die mit ihrem Sperrnocken (4)
in Ausnehmung (3) der Sperrplatten (2) eingreifbar und die
durch Steuerflächen (9) am Schlüsselkopf (15) in eine die
Sperrplatten (2) freigegebene Stellung anhebbar sind, die
bei sämtlichen in der Entriegelungsstellung befindlichen
Sperriegel (7) durch den in Anlage kommenden Schlüsselkopf
(15) verschoben werden.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich jeder Sperriegel (7) senkrecht zur jeweiligen
Schlüsselfläche (14) radial verlagern läßt.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (12) vom Gehäuseteil (1 b) einen gleichseitigen,
mehreckigen, an den Ecken mit Erweiterungen (12′)
versehenen Querschnitt zur Aufnahme der dreieckigen,
gleichschenkeligen Sperrplatten (2) aufweist.
4. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Sperriegel (7) eine mit dessen Ansatz (18)
zusammenwirkende Steuerfläche (9) am Schlüsselkopf (15)
zugeordnet ist und daß die Steuerflächen (9) eine
unterschiedliche Form und/oder Steigung aufweisen.
5. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperrplatten (2) eine dreieckige
Grundfläche aufweisen und in der Gehäuseausnehmung (12)
gleitbar anliegen.
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß Sperrplatten (2) und Sperriegel (7)
zur Mitte hin durch Federn (5) unter Spannung stehen.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperrplatten (2) eine Schrägfläche
(11) zum Aufgleiten des Schlüsselkopfes (15) haben.
8. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäuseausnehmung (12) eine quadratische Fläche
aufweist, und daß an jeder Ecke eine Erweiterung (12′) ist.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen der Sperrplattenbewegung
und der Sperriegelbewegung beträgt, wobei
x der Zahl der Schlüsselflächen (14) entspricht.
10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in ein mit Innenbefestigung
versehenes Außenschild (19) integriert ist.
11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1) vor dem Sperrriegel
(7) und Sperrplatten (2) ein Hartmetallring (28)
angeordnet ist.
12. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schlüsselloch (8) und der
Querschnitt des Schlüssels (13) ein übereinstimmendes
Mehreck bilden.
Priority Applications (2)
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Publications (2)
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DE (1) | DE3641148A1 (de) |
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1986
- 1986-12-02 DE DE19863641148 patent/DE3641148A1/de active Granted
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1987
- 1987-11-19 EP EP87117028A patent/EP0320516A1/de not_active Withdrawn
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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EP0320516A1 (de) | 1989-06-21 |
DE3641148A1 (de) | 1988-06-16 |
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