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DE3640870A1 - Geraet zum herstellen von wandausnehmungen - Google Patents

Geraet zum herstellen von wandausnehmungen

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Publication number
DE3640870A1
DE3640870A1 DE19863640870 DE3640870A DE3640870A1 DE 3640870 A1 DE3640870 A1 DE 3640870A1 DE 19863640870 DE19863640870 DE 19863640870 DE 3640870 A DE3640870 A DE 3640870A DE 3640870 A1 DE3640870 A1 DE 3640870A1
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DE
Germany
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guide
wall
holding body
drive device
recesses
Prior art date
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Application number
DE19863640870
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English (en)
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Inventor
Norbert Purschke
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Kaiser GmbH and Co KG
Original Assignee
Kaiser GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Kaiser GmbH and Co KG filed Critical Kaiser GmbH and Co KG
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Priority to EP19870110974 priority patent/EP0255120B1/de
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Herstellen von Wandaus­ nehmungen für die nachträgliche Montage von Hohlwanddosen einer Elektro­ installation mit einem im Querschnitt runden Grundkörper, an dem das eine Ende eines Sägeblattes vorzugsweise lösbar angebracht ist, dessen vordere freie Stirnfläche die Verzahnung aufweist und bei dem in der Mitte des Grundkörpers ein Bohrer lösbar befestigt ist, der im zu­ sammengebauten Zustand mit seiner Spitze über das Sägeblatt vorsteht und dessen rückwärtiges Ende mit einer Antriebsvorrichtung, wie einer Bohrmaschine, zusammenwirkt, wobei mit der Antriebsvorrichtung eine Hilfsvorrichtung kuppelbar ist, die einen Haltekörper und einen feder­ belasteten Führungs- und Zentrierkörper aufweist, der in eine bereits erzeugte Wandausnehmung einführbar ist und dessen Drehpunkt von dem Mittel­ punkt des Arbeitswerkzeuges einen Abstand hat, der dem genormten Abstand der Mittelpunkte von Installationsgeräten einer Installations­ gerätekombination entspricht.
Geräte zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche Mon­ tage von Hohlwanddosen einer Elektroinstallation sind in mannigfachen Ausführungsformen bekannt. Sie dienen dazu, in Wänden, beispielsweise in Hohlwänden, Ausnehmungen zu erzeugen, um dann in eine solche Aus­ nehmung eine Hohlwanddose einzusetzen. Die Hohlwanddose weist dabei in aller Regel einen nach außen abgewinkelten Abschlußrand auf, der verhindert, daß sie durch die Ausnehmung hindurchgeschoben werden kann.
Derartige Geräte haben sich in der Praxis bewährt, vor allem wenn die Querschnittsgestalt des Sägeblattes sich aus abgeflachten und runden Abschnitten zusammensetzt. Dadurch wird beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes ein einwandfreier Freischnitt erzielt. Ein Klemmen des Sägeblattes in der Wand oder ein Festhängen des Butzens im Sägeblatt ist weitgehend beseitigt.
Soweit derartige Geräte zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche Montage von Einzelhohlwanddosen einer Elektroinstallation eingesetzt werden, arbeiten sie problemlos. Schwierigkeiten gibt es dagegen in der Praxis, wenn mehrere Ausnehmungen neben- oder überein­ anderliegend angeordnet werden sollen, um so Installationsgerätekom­ binationen, seien es nun Zweier-, Dreier- oder Viererkombinationen, aufzunehmen. Die Herstellung der ersten Ausnehmung einer solchen Aus­ nehmungsgruppe gestaltet sich noch problemlos. Hier liegt der Punkt, an dem das Gerät mit der Spitze seines Bohrers angesetzt werden muß, genau fest und die Ausnehmung läßt sich in der gewünschten Weise er­ zeugen. Schwierigkeiten bereitet es jedoch dann, die zweite Ausnehmung herzustellen, weil diese eine exakte Lage im bezug auf die erste Aus­ nehmung einnehmen muß, weil sonst die Installationsgerätekombination nicht in die beiden erzeugten Ausnehmungen paßt. Dies ist häufig nicht der Fall, so daß dann ein Nachbearbeiten der hergestellten Ausnehmun­ gen erforderlich ist. Dies ist mit einem erhöhten Arbeitsaufwand durch­ zuführen, wodurch sich die Kosten für die Herstellung der Ausnehmungen wesentlich erhöhen.
Es werden in der Praxis zwar Schablonen eingesetzt, durch die beispiels­ weise die Mittelpunkte der Ausnehmungen, die einen genau festgelegten gegenseitigen Abstand voneinander haben müssen, gekennzeichnet werden, jedoch bringen derartige Schablonen, wie die Praxis gezeigt hat, nicht die gewünschte Wirkung. Vielmehr passiert es trotz Anwendung solcher Schablonen in der Praxis häufig, daß die beiden Ausnehmungen nicht ihre genaue gegenseitige Lage einnehmen. Beispielsweise ist dies ge­ schehen, weil bei der Herstellung der zweiten Ausnehmung der Mittel­ punkt, der mittels einer Schablone gekennzeichnet ist, durch die Bohrer­ spitze nicht genau getroffen wird.
Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es ein Gerät nach der Patentan­ meldung P 36 26 063.0, bei dem mit der Antriebsvorrichtung eine Hilfs­ vorrichtung kuppelbar ist, die aus einem an die Wand anlegbaren Ab­ stützrahmen mit einem Durchbruch zum Durchgriff der Arbeitswerkzeuge des Gerätes und mit einem Haltekörper besteht, wobei Abstützrahmen und Haltekörper über Verbindungselemente und Kraftspeicher derart mit­ einander verbunden sind, daß ihr gegenseitiger Abstand veränderbar ist und wobei dem Abstützrahmen ein Führungs- und Zentrierkörper zuge­ ordnet ist, der in eine bereits erzeugte Wandausnehmung einführbar ist und dessen Mittelpunkt von demjenigen des Arbeitswerkzeuges einen Abstand aufweist, der dem genormten Abstand der Mittelpunkte von In­ stallationsgeräten einer Installationsgerätekombination entspricht. Diese vorgeschlagene Hilfsvorrichtung hat an sich den Vorteil, daß sie mit auf dem Markt befindlichen Antriebsvorrichtungen, insbeson­ dere mit Bohrmaschinen, ohne weiteres gekuppelt werden kann. Bei die­ sem Gerät nach der älteren Patentanmeldung wird von der Erkenntnis ausgegangen, daß man die erzeugte erste Ausnehmung heranzieht, um eine weitere Ausnehmung in der gleichen Größe in einem genau festgelegten Abstand von der bereits erzeugten herzustellen. Zur Lagefixierung der zweiten herzustellenden Ausnehmung wird somit nicht mehr - wie bisher - auf eine Schablone zurückgegriffen sondern auf die bereits hergestell­ te Ausnehmung selbst. Zu diesem Zweck hat die Hilfsvorrichtung ein Führungs- und Zentrierwerkzeug, welches genau in die erste, bereits hergestellte Ausnehmung paßt. Wird bei diesem vorgeschlagenen Gerät der Führungs- und Zentrierkörper in die bereits hergestellte erste Ausnehmung in der Wand eingesetzt, dann ist auch der Mittelpunkt der zweiten herzustellenden Ausnehmung festgelegt. Insoweit ist die vorge­ schlagene Hilfsvorrichtung vorteilhaft.
Auf der anderen Seite ist diese Hilfsvorrichtung hinsichtlich ihrer Herstellung noch verhältnismäßig aufwendig, nicht zuletzt deshalb, weil bei ihr ein an die Wand anlegbarer Abstützrahmen mit einem Durch­ bruch zum Durchgriff der Arbeitswerkzeuge des Gerätes erforderlich ist und wobei mehrere, in der Regel drei, Verbindungselemente und Kraft­ speicher zwischen dem Abstützrahmen und dem Haltekörper vorhanden sein müssen.
Durch die vorliegende Erfindung sollen Geräte zum Herstellen von Wand­ ausnehmungen für die nachträgliche Montage von Hohlwanddosen einer Elektroinstallation der eingangs näher gekennzeichneten Art unter Bei­ behaltung der Vorteile des Gerätes nach der älteren Anmeldung P 36 26 063.0 weiter verbessert werden, insbesondere derart, daß die Anzahl der Einzelteile der Hilfsvorrichtung des Gerätes reduziert wird. Dadurch soll die Herstellung und die Montage der Einzelteile der Hilfsvorrich­ tung wesentlich vereinfacht werden.
Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der langge­ streckte Haltekörper an seinem einen Ende eine auf der genormten Be­ festigungsaufnahme der Antriebsvorrichtung be­ festigbare Kupplung und an seinem anderen Ende eine Aufnahmebuchse für das rückwärtige Ende einer Verbindungsstange für den Führungs- und Zentrierkörper aufweist. Gegenüber dem vorgeschlagenen Gerät kommt somit bei der Hilfsvorrichtung der Abstützrahmen mit einem Durchbruch zum Durchgriff der Arbeitswerkzeuge ganz in Fortfall. Anstelle der bisher benutzten drei Verbindungselemente und der drei Kraftspeicher zwischen dem Abstützrahmen und dem Haltekörper tritt nur noch ein ein­ ziges Verbindungselement und ein einziger Kraftspeicher, wobei diese beiden Teile unmittelbar mit dem Führungs- und Zentrierkörper zusammen­ wirken. Auf diese Weise wird eine wesentliche Vereinfachung der Hilfsvor­ richtung erreicht, was sich nicht nur auf die Herstellung und Montage sondern auch auf die Kosten günstig auswirkt. Trotzdem sind sämtliche Vorteile der vorgeschlagenen Ausführungsform der Hilfsvorrichtung auch beim erfindungsgemäßen Gerät vorhanden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Kupplung des Haltekörpers aus einem Klemmelement mit einem Aufnahmeraum und aus einem Befestigungselement.
Dabei empfiehlt es sich, die Begrenzungswand des Aufnahmeraumes durch einen Schlitz zu unterbrechen und den Schlitz von einer Schraube durch­ setzen zu lassen, auf dessen aus dem Haltekörper herausragenden Ende eine Spannmutter angebracht ist. Auf diese Weise kann mittels der Spann­ mutter ein Festlegen des Haltekörpers auf der genormten Befestigungs­ aufnahme einer Antriebsvorrichtung, beispielsweise einer Bohrmaschine, erfolgen.
Nach einem anderen Vorschlag der Erfindung ist in dem Verbindungsbe­ reich des Haltekörpers eine Befestigungsfläche zum lösbaren Anbringen eines Zusatzhandgriffes angeordnet. Dabei werden solche Zusatzhand­ griffe verwendet, die im Handel als Zubehörteile für Antriebsvorrich­ tungen, wie Bohrmaschinen, erhältlich sind. Die Befestigungsfläche ist dabei im Querschnitt kreisrund gehalten, so daß die den handelsübli­ chen Zusatzhandgriffen zugeordneten Befestigungselemente ohne weiteres dazu benutzt werden können, den Zusatzhandgriff mit dem Haltekörper lösbar zu verbinden.
Es empfiehlt sich, den Führungs- und Zentrierkörper eine Nabe aufwei­ sen zu lassen, die unter Zwischenschaltung einer Verrastung in unter­ schiedlichen Lagen mit einem Aufsteckstück der Verbindungsstange ver­ bindbar ist.
Dabei empfiehlt es sich, den Führungs- und Zentrierkörper mittels einer Verbindungsschraube mit der Verbindungsstange zu verbinden, wobei die Verbindungsschraube außerhalb des Mittelpunktes des etwa kreisförmige Gestalt aufweisenden Führungs- und Zentrierkörpers angeordnet ist. Dabei kann der Führungs- und Zentrierkörper in bezug auf das Arbeits­ werkzeug zwei unterschiedlich bemessene Lagen einnehmen, die aber bei­ de den genormten Abständen der Mittelpunkte von Installationsgeräten einer Installationsgerätekombination entsprechen. Daher kann der Be­ nutzer des erfindungsgemäßen Gerätes wahlweise einen längeren oder kürzeren Abstand zwischen der Befestigungsschraube des Führungs- und Zentrierkörpers einerseits und dem Mittelpunkt des Arbeitswerkzeuges andererseits einstellen.
Aus fertigungstechnischen Gründen empfiehlt es sich, den Haltekörper einstückig auszubilden, Dabei kann einer der in der Elektroindustrie gebräuchlichen Isolierstoffe Verwendung finden.
Auf der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dar­ gestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 in schaubildlicher Darstellung die erfindungsgemäße Hilfsvorrichtung in ihrer Arbeitslage nach dem Zusammen­ kuppeln mit einer Antriebsvorrichtung, wie einer Bohr­ maschine,
Fig. 2 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Hilfsvorrichtung,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Hilfsvorrichtung gemäß der Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Hilfsvorrichtung gemäß der Fig. 3 der Zeichnung entlang der Linie IV-IV, jedoch im vergrößerten Maßstab,
Fig. 5 in Seitenansicht den Führungs- und Zentrierkörper der erfindungsgemäßen Hilfsvorrichtung teilweise wegge­ brochen,
Fig. 6 eine Ansicht - teilweise im Schnitt - des Haltekörpers der erfindungsgemäßen Hilfsvorrichtung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine teilweise weggebrochene Wand, in der zwei Wandausnehmungen mit dem erfindungsgemäßen Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen erzeugt sind,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine Wand ähnlich derjenigen nach Fig. 7, wobei jedoch die zwei separaten Ausnehmungen zu einer einzigen durchlaufenden, etwa ovalen Ausnehmung umgestaltet sind,
Fig. 9 ebenfalls in Draufsicht eine Wand, teilweise wegge­ schnitten, wobei in Neben- und Übereinanderanordnung vier Ausnehmungen zur Aufnahme von Installationsgeräte­ kombinationen vorhanden sind,
Fig. 10 ebenfalls in Draufsicht und teilweise weggebrochen eine Wand, bei der wiederum vier Ausnehmungen erzeugt sind, die jedoch in einer Reihe nebeneinanderliegend angeordnet sind,
Fig. 11 ein mit der erfindungsgemäßen Hilfsvorrichtung zusammen­ wirkendes Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen in Seitenansicht, teilweise weggeschnitten (Arbeitswerkzeug),
Fig. 12 im verkleinerten Maßstab und in explosionsartiger Dar­ stellung die Einzelteile des Gerätes nach der Fig. 11,
Fig. 13 in schaubildlicher Darstellung, teilweise weggebrochen, eine zweite Ausführungsform eines Gerätes zum Herstellen von Wandausnehmungen und
Fig. 14 eine Draufsicht auf das Gerät gemäß der Fig. 13 der Zeichnung, jedoch ergänzt durch eine innerhalb des Umfangs­ raumes des Hohlzylinderkörpers liegende Kegelfeder.
Das Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche Montage von Hohlwanddosen einer Elektroinstallation ist generell mit 10 bezeichnet. Mit einem solchen Gerät können beispielsweise Ausnehmun­ gen in Hohlwänden hergestellt werden, in welche an sich bekannte Hohl­ wanddosen eingesetzt werden sollen. Die Vorrichtung 10 weist einen Grundkörper 11 auf, von dem in den Fig. 11 bis 14 zwei Ausführungsformen dargestellt sind. In beiden Ausführungsformen ist der Grundkörper im Querschnitt kreisförmig gestaltet und hat an seinem rückwärtigen Ende eine Nabe 13, die von einer nicht näher bezeichneten Bohrung durchsetzt ist, durch welche ein Spiralbohrer 12 hindurchgreift. Das rückwärtige Ende des Spiralbohrers 12 wirkt in bekannter Weise mit dem Bohrfutter 35 einer Antriebsvorrichtung 32, wie einer Bohrmaschine bekannter Bau­ art, zusammen.
Zu dem Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen 10 gehört ferner ein generell mit 31 bezeichnetes Sägeblatt, das im Bereich der Stirnfläche eines Hohlzylinderkörpers 30 mit an sich bekannten Mitteln verbunden ist. Der Hohlzylinderkörper 30 ist im Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 11 und 12 der Zeichnung mit einem Winkelschlitz 19 versehen, so daß eine lösbare Verbindung des Hohlzylinderkörpers 30 mit dem Grundkör­ per 11 hergestellt werden kann. Dies geschieht im Ausführungsbeispiel unter Zwischenschaltung eines ringartigen Randversenkers 16, durch den in bekannter Weise in der Begrenzungswand der herzustellenden Aus­ nehmung eine umlaufende Vertiefung erzeugt wird, in welche der nach außen abgewinkelte Flansch der Hohlwanddose Platz findet.
Wie die Fig. 11 und 12 der Zeichnung ferner erkennen lassen, ist der Spiralbohrer 12 mittels einer Schraube 14, beispielsweise einer Madenschraube, lösbar an dem Grundkörper 11 und zwar an dessen Nabe 13 befestigt. Der Spiralbohrer 12 hat die Aufgabe, beim Ausschneiden des Wandteiles das Sägeblatt 31 zu zentrieren. Das rückwärtige Ende 17 des Spiralbohrers 12 wird in bekannter Weise in das Bohrfutter 35 der Antriebsvorrichtung 32 eingespannt. Eine solche Antriebsvor­ richtung treibt somit das Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen an. Diese Antriebsmaschinen sind in mannigfachen Ausführungsformen bekannt. In der Fig. 1 der Zeichnung ist eine dieser im Handel erhält­ lichen Ausführungsformen wiedergegeben.
An der Außenfläche des rückwärtigen Endes 17 des Spiralbohrers 12 können Markierungen oder auch Einkerbungen vorgesehen sein, an denen man feststellen kann, wie weit der Spiralbohrer 12 in das Bohrfutter 35 der Antriebsvorrichtung 32 eingespannt ist. Damit kann man das Maß des Vorstehens der Spitze des Spiralbohrers 12 über die Verzah­ nung bzw. Zähne 18 des Sägeblattes 31 festlegen. Dies bedeutet, daß die in der Fig. 11 dargestellte Lage des Spiralbohrers 12 nur eine von mehreren möglichen Lagen wiedergibt.
Der Randversenker 16 kann in an sich bekannter Weise lösbar mit dem Grundkörper 11 der Vorrichtung 10 verbunden werden. Beispielsweise hat der Grundkörper 11 eine nach vorn offene umlaufende Nut. An den Innenwandungen dieser Nut können diametral gegenüberliegende Vor­ sprünge vorgesehen sein, wobei jeder dieser Vorsprünge in einen Winkel­ schlitz 19 des Hohlzylinderkörpers 30 eingreift. Auf diese Weise ist eine bajonettverschlußartige Verbindung des Hohlzylinderkörpers 30 am Grundkörper 11 erzielt. Der Randversenker 16 kann eine Aus­ nehmung aufweisen, die in einem am Boden der Nut des Grundkörpers 11 befindlichen Vorsprung eingreift, so daß der Randversenker 16 gegen Drehung gesichert in der Nut des Grundkörpers 11 festgelegt ist. Die Stirnseite des Randversenkers 16 ist in bekannter Weise mit einer nicht näher bezeichneten Verzahnung versehen. Diese kommt mit der Ausnehmung der Wand benachbarten Randteilen in Wirkverbindung und schafft dort eine Vertiefung, in welche der obere Abschlußflansch einer Hohlwanddose Platz findet. Damit ist ein versenktes Anbringen des Abschlußflansches der Hohlwanddose möglich.
Bei dem Sägeblatt 31 kann es sich um ein normales, handelsübliches Sägeband handeln. Es können Sägebänder 31 in unterschiedlicher Größe Verwendung finden. Dabei können auch unterschiedliche Verzahnungen und Qualitäten des Sägeblattes 31 vorgesehen sein. Ein und demsel­ ben Hohlzylinderkörper 30 können somit mehrere unterschiedlich gestal­ tete Sägeblätter 31 zugeordnet werden, von denen der Benutzer eines verwendet und zwar dasjenige, das den durchzuführenden Arbeiten am besten entspricht. Die Verbindung des Sägeblattes 31 mit dem Hohlzy­ linderkörper 30 kann mit bekannten Mitteln durchgeführt werden.
Bei der zweiten Ausführungsform des Gerätes zum Herstellen von Wandaus­ nehmungen nach den Fig. 13 und 14 der Zeichnung ist auf die Benutzung eines Randversenkers verzichtet. Das Sägeblatt 31 hat bei beiden Ausführungsbeispielen zwei diametral gegenüberliegende, unrunde, abgeflachte Abschnitte 20, zwischen denen jeweils runde Abschnitte 21 liegen. In beiden Ausführungsbeispielen wechseln die abgeflachten Abschnitte 20 und die runden Abschnitte 21 des Sägeblattes 31 mitein­ ander ab. Bei beiden dargestellten Ausführungsbeispielen hat das Sägeblatt 31 zwei runde Abschnitte 21, die insgesamt zwei Drittel seines Umfanges einnehmen, diametral gegenüberliegend angeordnet und untereinander gleichgestaltet sind.
Wie die Fig. 14 der Zeichnung am besten erkennen läßt, liegen die runden Abschnitte 21 des Sägeblattes 31 im Bereich des die Zähne 18 aufweisenden freien Endes auf einem Kreisbogen. Der Durchmesser dieses Kreisbogens ist größer gehalten als der der herzustellenden Wandausnehmung, von denen in den Fig. 7 bis 10 mehrere dargestellt sind. Die Fig. 14 läßt ferner erkennen, daß der gegenseitige Abstand der flachen Abschnitte 20 des Sägeblattes 31 kleiner ist als der Durchmesser des Kreisbogens der runden Abschnitte 21 und damit auch kleiner als der Durchmesser der herzustellenden Wandausnehmung.
Die Fig. 13 der Zeichnung veranschaulicht, daß der Hohlzylinderkörper 30 an seiner Umfangsfläche mit mehreren axial verlaufenden Schlitzen 24 versehen ist. Die Begrenzungswandungen der Schlitze 34 sind mit 26 bezeichnet. Im gewählten Ausführungsbeispiel sind vier untereinan­ der gleichgestaltete Schlitze 24 vorhanden, die jeweils 90° versetzt gleichmäßig über den Umfang des Hohlzylinderkörpers 30 verteilt ange­ ordnet sind.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 13 und 14 der Zeichnung sind der Hohlzylinderkörper 30 und der Grundkörper 11 zu einer einstückigen Baueinheit zusammengefaßt. Dies bedeutet, daß bei dieser Ausführungs­ form ein einseitig geschlossener Zylinder vorhanden ist, der an seiner freien Stirnfläche das Sägeblatt 31 trägt und im Bereich seines Bo­ dens Lagerstellen für den Spiralbohrer 12 und eine Kegelfeder 27 aufweist.
In der Fig. 14 ist in Abwandlung der Ausführungsform nach der Fig. 13 der Zeichnung konzentrisch zum Spiralbohrer 12 und diesen umgebend eine an der Innenwand des Grundkörpers 11 festgelegte Feder vorhanden. Der Grundkörper 11 entspricht bei dieser Ausführungsform dem Bo­ den des Hohlzylinderkörpers 30. Die Feder ist als Kegelfeder 27 ausge­ bildet. Die einzelnen Windungen der Kegelfeder 27 sind derart gestal­ tet, daß ein vollständiges Ineinanderschachteln ihrer Windungen mög­ lich ist. Dabei ist die vorderste - den größten Durchmesser aufweisen­ de - Windung mit 28 bezeichnet. Die Kegelfeder 27 weist bei dieser Ausbildung im zusammengepreßten Zustand eine Höhe auf, die lediglich der Drahtstärke einer einzigen Federwindung entspricht. Das Festlegen des einen Endes der Kegelfeder 27 am Grundkörper 11 bzw. am Boden des Hohlzylinderkörpers 13 kann in grundsätzlich bekannter Weise erfolgen.
Mittels der Antriebsvorrichtung 32 und des damit gekuppelten Gerätes 10 kann somit in bekannter Weise in einer Wandung eine Ausnehmung erzeugt werden. So lange es sich um die Herstellung von Ausnehmungen handelt, in denen lediglich einzelne Hohlwanddosen Platz finden, ergeben sich in der Praxis keine Schwierigkeiten. Dies ändert sich erst dann, wenn mehrere Ausnehmungen erzeugt werden müssen, in welche Hohlwanddosen eingesetzt werden, die der Aufnahme von Installations­ gerätekombinationen dienen. Um hier alle Schwierigkeiten auszuräumen, die hinsichtlich der Anordnung und der Lage der zweiten Ausnehmung im bezug auf die erste entstehen, ist die erfindungsgemäße, mit 60 bezeichnete Hilfsvorrichtung geschaffen worden. Wie die Fig. 1 der Zeichnung veranschaulicht, wird diese Hilfsvorrichtung 60 lösbar mit der Antriebsvorrichtung 32 verbunden. Zu diesem Zweck hat ein Haltekörper 61 der Hilfsvorrichtung 60 eine Kupplung, die auf die Befestigungsaufnahme 38 der Antriebsvorrichtung 32 aufbringbar ist. Da es sich bei der Befestigungsaufnahme 38 um ein genormtes Teil handelt, kann die Hilfsvorrichtung 60 somit auf unterschiedlich ausge­ bildete, im Handel befindliche Bohrmaschinen 32 aufgesetzt werden.
Erfindungsgemäß hat die Hilfsvorrichtung 60 einen langgestreckten Haltekörper 61, der an seinem einen Ende die auf die genormte Befesti­ gungsaufnahme befestigbare Kupplung 62, 63, 64, 65 und an seinem anderen Ende eine Aufnahmebuchse 67 für das rückwärtige Ende 79 einer Verbindungsstange 68 für einen Führungs- und Zentrierkörper 72 aufweist.
Wie die Fig. 4 und 6 der Zeichnung am besten erkennen lassen, besteht die Kupplung des Haltekörpers 61 aus einem Klemmelement 62 mit einem Aufnahmeraum 63 und aus einem Befestigungselement 65. Dabei ist die Begrenzungswand des Aufnahmeraumes 63 von einem Schlitz 64 unterbrochen. Dieser Schlitz wird von einer nicht näher bezeichneten Schraube durch­ setzt, auf deren aus dem Haltekörper 61 herausragenden Ende eine Spannmutter angebracht ist. Schraube und Spannmutter bilden dabei zusammen das Befestigungselement 65. Das in der Fig. 6 obere Ende des Haltekörpers 61 hat einen generell mit 66 bezeichneten Verbindungs­ bereich. Zu diesem gehört zunächst eine im Zentrum des Verbindungsbe­ reiches 66 liegende Aufnahmebuchse 67, in welche das rückwärtige Ende 69 einer Verbindungsstange 68 eingreift, die im Querschnitt unrund, beispielsweise mehreckig gehalten ist, wie sich aus der Fig. 6 der Zeichnung ergibt. In der Mitte des rückwärtigen Endes 69 der Verbindungsstange 68 ist eine nicht näher bezeichnete, nach vorn hin offene Gewindebohrung vorhanden, in welche der Gewindeschaft einer Halteschraube 70 eingreift und zwar unter Zwischenschaltung einer Scheibe. Der vordere Bereich des rückwärtigen Endes 69 der Verbindungsstange 68 wird - wie die Fig. 4 erkennen läßt - von einer Befestigungsfläche 80 konzentrisch umgeben. Diese Befestigungsfläche dient zum Anbringen eines Zusatzhandgriffes 37, der in der Fig. 1 der Zeichnung zu erkennen ist. Dieser Zusatzhandgriff 37 ist ein handelsüblicher, der in bekannter Weise mittels Klemmelementen auf der Befestigungsfläche 80 lösbar angebracht werden kann.
Der größte Teil der Verbindungsstange 68 wird von einer Rückstellfeder 71 umgriffen, deren eines Ende sich an der Stirnfläche der Aufnahmebuchse 67 abstützt, während das andere Ende an einem Aufsteckstück 79 anliegt, das auf dem einen Ende der Verbindungsstange 68 angebracht ist, so wie dies die Fig. 4 und 5 der Zeichnung erkennen lassen.
Auf dem vorderen freien Ende der Verbindungsstange 68 ist unter Be­ nutzung einer Verbindungsschraube 73 ein generell mit 72 bezeichneter Führungs- und Zentrierkörper angeordnet. Dieser hat in Draufsicht gesehen (vergl. dazu die Fig. 3 der Zeichnung) im wesentlichen kreis­ förmige Gestalt, wobei jedoch an seiner einen Seite die Umfangsfläche 75 eine Ausnehmung 76 aufweist. Die Fig. 3 läßt ferner erkennen, daß die Verbindungsschraube 73 außerhalb des Mittelpunktes des etwa kreisförmige Gestalt aufweisenden Führungs- und Zentrierkörpers 72 angeordnet ist. Die Verbindungsschraube liegt dabei im Schnitt­ punkt sich kreuzender Verstärkungsrippen 74. In der Lage gemäß der Fig. 3 der Zeichnung hat die Befestigungsschraube 73 ihren weitesten Abstand von dem Mittelpunkt des Aufnahmeraumes 63 des Haltekörpers 61. Um den Abstand dieser beiden Teile voneinander verändern zu können, kann man den Führungs- und Zentrierkörper 72 auf dem vorderen Ende der Verbindungsstange 68 drehen, nachdem man vorher die Befestigungs­ schraube 73 gelöst hat. Um diese Drehung zu erreichen, ist die Nabe 77 des Führungs- und Zentrierkörpers 72 mit nicht näher bezeichneten Ausnehmungen versehen, in welche Mitnehmervorsprünge 78 des Aufsteck­ stückes 79 eingreifen. In der Fig. 5 der Zeichnung ist die Verbindungs­ lage dargestellt. Nach Lösen der Verbindungsschraube 73 kann der Führungs- und Zentrierkörper 72 nach vorn bewegt und dann gedreht werden und zwar um 180°. Nach dem Zurückschieben und dem Wiederanziehen der Verbindungsschraube 73 kommen dann die Mitnehmervorsprünge wieder in die zugeordneten Ausnehmungen, jedoch ist nunmehr der Abstand zwischen der Befestigungsschraube 73 und dem Mittelpunkt des Aufnahme­ raumes 73 verändert. Nachzutragen bleibt noch, daß der Haltekörper 61 einstückig aus einem der handelsüblichen Kunststoffe hergestellt ist.
In der Fig. 7 der Zeichnung sind in einer Wand 57 zwei untereinander gleichgestaltete Ausnehmungen 58 erzeugt und zwar mittels des in der Fig. 1 dargestellten Gerätes 10 mit der aufgesetzten Hilfsvorrich­ tung 60. Für die Herstellung der ersten Ausnehmung 58 in der Wand 57 ist es lediglich erforderlich, den Mittelpunkt festzulegen. Auf diesen wird dann die Spitze des Spiralbohrers 12 des Gerätes 10 aufge­ setzt. Bei angebrachter Hilfsvorrichtung an der Antriebsvorrichtung wird bei der Erzeugung der ersten Ausnehmung der hierbei nicht benö­ tigte Führungs- und Zentrierkörper 72 nach rückwärts verschoben.
Dies ist ohne weiteres entgegen der Einwirkung der Rückstellfeder 71 möglich. Es kann dann in bekannter Weise die eine der beiden Aus­ nehmungen 58 gemäß der Fig. 7 der Zeichnungen erzeugt werden. Diese erste Ausnehmung 58 dient nun als Ausrichteinheit für die zweite herzustellende Ausnehmung, indem der Führungs- und Zentrierkörper 72 der Hilfsvorrichtung 60 mit ihr zusammenarbeitet. Dies geschieht in der Weise, daß der Führungs- und Zentrierkörper 72 in die bereits hergestellte erste Ausnehmung eingeführt wird. Dabei können an der Hilfsvorrichtung 60 vorgesehene Markierungen zum genauen Einhalten der Horizontalen bzw. Senkrechten dienen. Sobald der Führungs- und Zentrierkörper um ein bestimmtes Maß in die erste Ausnehmung einge­ taucht ist, wird danach das Gerät 10 wirksam. Es erzeugt dann in der Wand 57 die zweite Ausnehmung 58. Die beiden Ausnehmungen 58 haben dann eine solche Lage, das in ihnen ohne Schwierigkeiten ein elektrisches Installationskombinationsgerät eingesetzt werden kann.
In der Fig. 8 der Zeichnung ist aus den beiden Ausnehmungen 58 der Fig. 7 eine einzige längliche Ausnehmung geschaffen worden. Dies ist dadurch geschehen, daß einige Bereiche der Wand 57 entfernt wor­ den sind.
Gemäß der Fig. 9 der Zeichnung sind in ein und derselben Wand 57 insgesamt vier untereinander gleichgestaltete Ausnehmungen 58 erzeugt. Dabei ist im Vergleich mit der Fig. 7 der Zeichnung zu bemerken, daß der gegenseitige Abstand der Mittelpunkte der Ausnehmungen 58 vergrößert ist. Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß man an der Hilfsvorrichtung 60 einen andersbemessenen Führungs- und Zentrierkörper 72 anbringt.
Bei der Ausbildung gemäß der Fig. 10 der Zeichnung liegen die vier Ausnehmungen 58 nebeneinander. Hier ist aber wiederum davon ausgegangen, daß die Durchmesser der Ausnehmungen 58 unmittelbar aneinander anschlies­ sen.
Bei der Benutzung der erfindungsgemäßen Hilfsvorrichtung ist es gleich­ gültig, welche der vier Ausnehmungen nach den Fig. 9 und 10 zuerst erzeugt wird. Die drei restlichen werden dann nacheinander gebildet, wobei dann jeweils eine bereits erzeugte Ausnehmung mit dem Führungs­ und Zentrierkörper 72 zusammenwirkt.
Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung nur eine bei­ spielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf be­ schränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und An­ wendungen möglich. Insbesondere kann die Gestalt des Haltekörpers abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel gewählt werden. Nachzutragen bleibt noch, daß die Antriebsvorrichtung 32 eine Handhabe 34 aufweist, mit der der Motor in bekannter Weise ein- und ausgeschal­ tet werden kann, wobei dieser über das Kabel 33 mit Strom versorgt wird. Auf die Angabe von weiteren Einzelheiten der Antriebsvorrichtung 32 wird verzichtet, weil diese gegen andere im Handel befindliche Ausführungsformen ausgetauscht werden kann. Wesentlich ist nur, daß die benutzte Antriebsvorrichtung einerseits ein Bohrfutter 35 zur Unterbringung des freien Endes 17 des Spiralbohrers 12 aufweist und eine Befestigungsaufnahme 38 hat, die der Verbindung des Haltekörpers 61 der Hilfsvorrichtung 60 dient. Bei Bedarf können auch andere Ver­ bindungsarten zwischen dem Haltekörper und der genormten Befestigungs­ aufnahme 38 der Antriebsvorrichtung 32 gewählt werden.
  • Bezugszeichenliste 10 - Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen
    11 - Grundkörper
    12 - Spiralbohrer
    13 - Nabe (von 11)
    14 - Madenschraube
    16 - Randversenker (Fräsring)
    17 - rückwärtiges Ende (von 12)
    18 - Zähne (Verzahnung von 31)
    19 - Winkelschlitz
    20 - unrunder Abschnitt (von 31)
    21 - runder Abschnitt (von 31)
    22 - Sechskant
    23 - Boden (von 11)
    24 - Schlitz (in 30)
    26 - Begrenzungswand
    27 - Kegelfeder
    28 - vorderste Windung (von 27)
    30 - Hohlzylinderkörper
    31 - Sägeblatt
    32 - Antriebsvorrichtung (Bohrmaschine)
    33 - Kabel (für 32)
    34 - Handhabe
    35 - Bohrfutter
    36 - Handgriff
    37 - Zusatzhandgriff
    38 - genormte Befestigungsaufnahme (an 32)
    57 - Wand
    58 - Wandausnehmung
    60 - Hilfsvorrichtung
    61 - Haltekörper
    62 - Klemmelement
    63 - Aufnahmeraum (von 62) 64 - Schlitz
    65 - Befestigungselement
    66 - Verbindungsbereich (von 61)
    67 - Aufnahmebuchse
    68 - Verbindungsstange
    69 - rückwärtiges Ende (von 68)
    70 - Halteschraube
    71 - Rückstellfeder
    72 - Führungs- und Zentrierkörper
    73 - Verbindungsschraube
    74 - Verstärkungsrippen
    75 - Umfangsfläche (von 72)
    76 - Ausnehmung
    77 - Nabe
    78 - Mitnehmervorsprung
    79 - Aufsteckstück
    80 - Befestigungsfläche

Claims (7)

1. Gerät zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche Montage von Hohlwanddosen einer Elektroinstallation, mit einem im Querschnitt runden Grundkörper, an dem das eine Ende eines Säge­ blattes vorzugsweise lösbar angebracht ist, dessen vordere freie Stirnfläche die Verzahnung aufweist und bei dem in der Mitte des Grundkörpers ein Bohrer lösbar befestigt ist, der im zusammenge­ bauten Zustand mit seiner Spitze über das Sägeblatt vorsteht und dessen rückwärtiges Ende mit einer Antriebsvorrichtung, wie einer Bohrmaschine zusammenwirkt, wobei mit der Antriebsvorrichtung eine Hilfsvorrichtung kuppelbar ist, die einen Haltekörper und einen federbelasteten Führungs- und Zentrierkörper aufweist, der in eine bereits erzeugte Wandausnehmung einführbar ist und dessen Drehpunkt von dem Mittelpunkt des Arbeitswerkzeuges einen Ab­ stand hat, der dem genormten Abstand der Mittelpunkte von Installa­ tionsgeräten einer Installationsgerätekombination entspricht, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte Haltekörper (61) an seinem einen Ende eine auf der genormten Befestigungsaufnahme (38) der Antriebsvorrichtung (32) befestigbare Kupplung (62, 63, 64, 65) und an seinem anderen Ende eine Aufnahmebuchse (67) für das rückwärtige Ende (69) einer Verbindungsstange (68) für den Führungs- und Zentrierkörper (72) aufweist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung des Haltekörpers (61) aus einem Klemmelement (62) mit einem Auf­ nahmeraum (63) und aus einem Befestigungselement (65) besteht.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ grenzungswand des Aufnahmeraumes (63) von einem Schlitz (64) unter­ brochen ist und daß der Schlitz (64) von einer Schraube durchsetzt ist, auf dessen aus dem Haltekörper (61) herausragenden Ende eine Spannmutter angebracht ist.
4. Gerät nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem Verbindungsbereich (66) des Halte­ körpers (61) eine Befestigungsfläche (80) zum lösbaren Anbringen eines Zusatzhandgriffes (37) angeordnet ist.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungs- und Zentrierkörper (72) eine Nabe (77) aufweist, die unter Zwi­ schenschaltung einer Verrastung in unterschiedlichen Lagen mit einem Aufsteckstück (79) der Verbindungsstange (68) verbindbar ist.
6. Gerät nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Füh­ rungs- und Zentrierkörper (72) mittels einer Verbindungsschraube (73) mit der Verbindungsstange (68) verbunden ist und daß diese Verbindungsschraube (73) außerhalb des Mittelpunktes des etwa kreisförmige Gestalt aufweisenden Führungs- und Zentrierkörpers (72) angeordnet ist.
7. Gerät nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (61) einstückig ausge­ bildet ist.
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