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DE3537553C2 - Optisches Kabel mit mehreren Hauptbündeln - Google Patents

Optisches Kabel mit mehreren Hauptbündeln

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DE3537553C2
DE3537553C2 DE3537553A DE3537553A DE3537553C2 DE 3537553 C2 DE3537553 C2 DE 3537553C2 DE 3537553 A DE3537553 A DE 3537553A DE 3537553 A DE3537553 A DE 3537553A DE 3537553 C2 DE3537553 C2 DE 3537553C2
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DE
Germany
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optical cable
cable according
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main bundles
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Ulrich Oestreich
Gernot Schoeber
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Siemens AG
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Description

Die Erfindung betrifft ein optisches Kabel mit mehreren Hauptbündeln, von denen jedes seinerseits aus mehreren Bündeladern aufgebaut ist.
Aus der DE-OS 31 44 205 ist ein optisches Kabel bekannt, bei dem einzelne Hauptbündel nebeneinander angeordnet und durch trennbare Stege miteinander verbunden sind. Dies bietet die Möglichkeit, im Rahmen von Verteilnetzen einfache Abzweigungen dadurch zu schaffen, daß der jeweilige Verbindungssteg aufgetrennt und eines oder mehrere der Hauptbündel von dem durchgehenden Hauptstrang in eine andere Richtung abgezweigt werden. Mit einem derartigen Kabelaufbau können jedoch dann Schwierigkeiten auftreten, wenn z. B. das vollständige Kabelbündel in ein vorhandenes Rohr oder dergleichen eingezogen werden soll, weil die Gesamtanordnung nicht von einem eigenen Mantel umgeben oder mit einer Bewicklung versehen ist und zudem keine runde Querschnittsform aufweist.
Aus der DE 31 08 341 A1 ist ein optisches Kabel bekannt, dessen Kabelseele aus optischen Übertragungselementen (z. B. in Form von Hohladern) und aus strangförmigen Hilfs­ elementen besteht. Die Übertragungselemente und die Hilfs­ elemente sind auf einen zugfesten zentralen Kern mit wechselnder Schlagrichtung aufgeseilt. Durch Auflösen des Verseilbundes mittels eines Längszuges an den Hilfs­ elementen kann an einer Kabeltrennstelle eine für Spleiß­ zwecke benötigte Überlänge bereitgestellt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein optisches Kabel der eingangs genannten Art dahinge­ hend zu verbessern, daß ein mechanisch günstigerer und für das Einziehen vorteilhafterer Aufbau entsteht, wobei gleichzeitig sichergestellt werden soll, daß weiterhin Abzweigungen aus dem optischen Kabel gebildet werden können, ohne daß es hierzu des Einsatzes einer Abzweigmuffe mit Spleißeinsatz bedarf. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Hauptbündel mit wechseln­ der Schlagrichtung verseilt sind, daß auch die Bündeladern mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung) verseilt sind, daß die Umkehrstellen innerhalb der Hauptbündel und in der Seele etwa gleichen Abstand haben und daß der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel gegenüber denen der Seele kleiner oder höchstens gleich der üblichen Muffenlänge gewählt ist. Da die Hauptbündel mit wechselnder Schlagrichtung verseilt sind, läßt sich jedes Hauptbündel an der entsprechenden Abzweigstelle ohne weiteres aus dem Seelen-Verband lösen, weil die SZ- Verseilung über eine längere Strecke gesehen wieder aufgelöst werden kann, ohne daß eine bleibende Torsion zurückbleibt. Es genügt also, an einer Abzweigstelle einen etwaigen Außenmantel oder den Zusammenhalt des optischen Kabels aufzutrennen und die jeweiligen Hauptbündel zugänglich zu machen. Da auch die Bündeladern SZ-verseilt sind, läßt sich auch deren Verband in einfacher Weise auflösen. Dadurch daß die Umkehrstellen der Hauptbündel und der Bündeladern praktisch zusammenfallen oder nur weniger als eine Muffenlänge voneinander entfernt sind, steht stets innerhalb einer Muffe für beide Verseilverbände jeweils eine Umkehrstelle zur Verfügung, was die Zugänglichkeit und den Abzweigvorgang erheblich erleichtert.
Es ist zweckmäßig, die Anzahl der Schläge bei den Hauptbündeln zwischen zwei Umkehrstellen von den üblichen sieben bis acht auf ein bis zwei zu reduzieren.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung stellt jedes der Hauptbündel insofern ein selbständiges Kabel dar, als es jeweils einzeln ummantelt ist.
Es ist zweckmäßig, den Abstand der Umkehrstellen der SZ- Verseilung in den Hauptbündeln und bei den Bündeladern möglichst klein zu wählen, und zwar vorteilhaft nicht größer als bei Werten zwischen 0,2 und 0,5 m. Dies bietet die Möglichkeit, daß die Abzweigmuffe jeweils an der gewünschten Stelle gesetzt werden kann. Weiterhin kann es vorteilhaft sein, die Umkehrstellen in der Seele außen auf dem jeweiligen Mantel oder einer Umhüllung der Hauptbündel kenntlich zu machen, beispielsweise durch eine auf dem Mantel des Bündels aufgebrachte Markierung oder dergleichen. Dadurch können Schnitte für Spleißstellen an besonders günstige Stellen gelegt werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 im Querschnitt den Aufbau eines aus fünf Hauptbündeln bestehenden optischen Kabels gemäß der Erfindung,
Fig. 2 im Querschnitt in vergrößerter Darstellung den Aufbau eines Hauptbündels für ein Kabel nach Fig. 1
Fig. 3 das Verseilschema des optischen Kabels und
Fig. 4 Einzelheiten im Spleißbereich eines Bündels,
Fig. 5 Einzelheiten des Netzaufbaus mit einem erfindungsgemäßen Kabel.
Die Kabelseele KS des optischen Kabels OK nach Fig. 1 enthält einen zentralen Kern CK aus zugfestem Material (z. B. Stahldrähten oder zugfesten Kunststoffasern bzw. Glasfasern). Um den zentralen Kern CK herum ist eine Lage von (im vorliegenden Beispiel fünf) Hauptbündeln HB1 bis HB5 aufgeseilt, und zwar mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung). Die so gebildete Kabelseele wird durch mindestens eine im Verseilpunkt aufgebrachte Haltewendel WK zusammengehalten, so daß ein fester Verband entsteht.
Gemäß einer ersten Ausführungsform ist die Kabelseele KS (wie im rechten Teil von Fig. 1 angedeutet) von einem Kabelmantel MK umschlossen, der vorzugsweise zwischen 1,5 und 2,5 mm stark ausgebildet werden kann.
Vielfach wird es zweckmäßiger sein, anstelle eines Kabelmantels MK den Zusammenhalt der Kabelseele KS nur über die vorzugsweise im Gegenschlag aufgebrachte Haltewendel WK zu sichern, wie dies im linken Teil der Fig. 1 gezeigt ist. In diesem Fall, d. h. wenn außerhalb der Haltewendel WK kein Mantel MK vorhanden ist, wird zweckmäßig die Wendel WK an ihrer Innenseite mit einem Schmelzkleber versehen und mittels einer kurzen Hitzeeinwirkung (z. B. durch ein Druckrad oder durch Heißluft) auf der Kabelseele KS fixiert. Dadurch wird das Auflösen des Haltewendelverbandes auch bei Durchscheuern einer Haltewendel WK (während eines Einziehvorganges) verhindert. Da die Hauptbündel (z. B. MB1 beim Hauptbündel HB1) separate Mäntel haben, können diese als selbständige Teilkabel aus dem Gesamtverband abgezweigt und weiterverlegt werden (vgl. Fig. 5).
Der Zusammenhalt der Kabelseele KS kann auch dadurch verbessert werden, daß die Oberfläche des zentralen Kerns CK mit einer Schmelzkleberschicht SK versehen wird. Auf dieser Schmelzkleberschicht sind die Mäntel der Hauptbündel, sofern vorhanden (z. B. MB1) der Hauptbündel fixiert und bilden so einen entsprechend festen Seelen­ verband. Die Schlaglänge der SZ-verseilten Hauptbündel HB1 bis HB5 wird in der Kabelseele KS so groß gewählt, daß diese noch hinreichend flexibel bleibt. Durch das Ankleben an den zentralen Kern CK soll die Flexibilität nicht allzusehr beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn ein relaxierender Schmelzkleber verwendet wird. Der zentrale Kern CK wird zweckmäßig unmittelbar vor dem Aufbringen der ummantelten Hauptbündel HB1 bis HB5 mit Schmelzkleber beschichtet, so daß mit Hilfe der nachfolgend im Verseilpunkt aufgebrachten Haltewendel WK ein fester Verband innerhalb der Kabelseele entsteht. Sowohl der Mantel MK (wenn vorhanden) als auch die einzelnen Mäntel der Hauptbündel HB1 bis HB5 (wenn vorhanden) werden zweckmäßig mit einem Gleitwachs behandelt, um die Einzugskräfte niedrig zu halten. Wenn die einzeln ummantelten Hauptbündel HB1 bis HB5 nur mit einer Haltewendel WK zusammengehalten werden, kann der Verband bereits beim Einziehen aufgetrennt und eines oder mehrere der Hauptbündel HB1 bis HB5 durch Längstrennen der Haltewendel WK (und gegebenenfalls Erhitzen des Schmelzklebers SK) aus dem Verband gelöst werden. Infolge der SZ-Verseilung der Hauptbündel HB1 bis HB5 ergeben sich hierbei keine Schwierigkeiten, weil bei der SZ-Verseilung keine fortlaufende Umschlingung des zentralen Kernes CK auftritt, die sich nicht ohne weiteres auflösen lassen würde, sondern nur eine entsprechende Anlage mit wechselnder Verseilrichtung der Hauptbündel HB1 bis HB5. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, die Schlagzahl und die Schlaglänge möglichst niedrig zu wählen. Die Hauptbündel HB1 bis HB5 weisen zweckmäßig je Verseilrichtung nur zwischen 1 und 2 Verseilschläge auf. Es handelt sich also um eine Art "Meander"-Bedeckung.
Aus dem vergrößert dargestellten Querschnitt des Hauptbündels HB1 nach Fig. 2 ist ersichtlich, daß auch hier ein zugfestes Zentralelement CB vorgesehen ist, das eben­ falls aus Stahl oder harzgetränkten Fasern aufgebaut sein kann. Auf dem Zentralelement CB sind mit wechselnder Schlagrichtung eine Anzahl von Bündeladern BD1 bis BD5 aufgeseilt, die außen von mindestens einer Haltewendel WB zusammengehalten werden. Die so gebildete Seele BS des Hauptbündels HB1 wird für den Fall der Abzweigung ohne Muffe von einem Außenmantel MB1 umschlossen, der im rechten Teil der Fig. 2 eingezeichnet ist. Der Mantel MB1 wird einerseits so stark gewählt, daß für die aus dem Gesamtverband abzuzweigenden Hauptbündel HB1 bis HB5 eine Verlegung bzw. ein Einzug in eigene Kabelgräben oder Kabeldukte möglich bleibt, andererseits aber dennoch die Gesamtstruktur nach Fig. 1 nicht unnötig große Durchmesserwerte erhält. Um die Hauptbündel HB1 bis HB5 in ihren Gesamtabmessungen möglichst gering zu halten, sollte der Mantel MB1 jedes Bündels Wandstärken zwischen 0,5 und 1 mm aufweisen. Das Mantelmaterial selbst sollte einen geringen Abrieb und gute Gleitfähigkeitseigenschaften zeigen. In diesem Zusammenhang sind somit Materialien wie LLDPE, HDPE, PP, PA (PA12) besonders geeignet. Diese Materialien sind zudem alle gegen nicht zu aggressive Füllmassen (FCK in Fig. 1 und FCH in Fig. 2) beständig, die dann eingebracht werden, wenn eine Längswasserdichtigkeit des Kabels OK und/oder der Hauptbündel HB1 bis HB5 erwünscht sind.
Um die Arbeiten für den Spleißvorgang zu erleichtern, ist in jedem der Hauptbündel HB1 bis HB5 jeweils ein Reißfaden RF angeordnet, der es ermöglicht, den zugehörigen Bündelmantel MB in Längsrichtung aufzutrennen. Jede der Bündeladern BD1 bis BD5 weist jeweils eine flexible äußere Schutzhülle (beim Bündel BD1 mit SH1 bezeichnet) auf, welche rohrförmig ausgebildet ist und in ihrem Inneren mindestens einen (in vorliegendem Beispiel vier) Lichtwellenleiter LW1 bis LW4 (sowie ggf. eine hier nicht dargestellte Füllmasse) enthält.
In Fig. 3 ist in der oberen Zeile in schematischer Darstellung die Verseilung der Hauptbündel HB zur Seele KS dargestellt. Die Anzahl der Schläge ist durch entsprechende Schrägstriche angedeutet und die Umkehrstellen sind mit UH1, UH2, UH3 und UH4 bezeichnet. Im vorliegenden Beispiel ist angenommen, daß die einzelnen Hauptbündel HB1 bis HB5 der Fig. 1 jeweils mit zwei Schlägen in einer Richtung verseilt werden, worauf eine Umkehrstelle folgt und dann wieder zwei Schläge in der anderen Richtung usw. Der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel ist mit ΔUH bezeichnet.
Die Verseilung der Bündeladern BD1 bis BD5 nach Fig. 2 zu einem Hauptbündel erfolgt in der gleichen Zuordnung der jeweiligen Umkehrstellen. Die Umkehrstellen der Bündeladern sind mit jeweils UB1 bis UB4 bezeichnet und es ist angenommen, daß zwischen aufeinanderfolgenden Umkehrstellen jeweils vier Verseilschläge liegen, d. h. das dünnere Element hat die kürzere Schlaglänge. Der Abstand aufeinanderfolgender Umkehrstellen der Bündeladern ist mit ΔUB bezeichnet, wobei gilt ΔUH = ΔUB. Die Zuordnung der Umkehrstellen UH1 bis UH4 der Hauptbündel HB und der Umkehrstellen UB1 bis UB4 der Bündeladern BD ist im vorliegenden Beispiel so gewählt, daß diese jeweils zusammenfallen. Es ist aber auch möglich, zwischen den Umkehrstellen UH1 bis UH4 der Hauptbündel einerseits und der korrespondierenden Umkehrstellen UB1 bis UB4 der Bündeladern andererseits einen (konstanten) Versatz, d. h. eine Art "Phasenverschiebung" vorzusehen. Beträgt beispielsweise ΔUH = ΔUB = 320 mm, so ist für das Beispiel von Fig. 3 die Schlaglänge für die Hauptbündel HB zu 160 mm und für die Bündeladern BD zu 80 mm zu wählen.
Allgemein können folgende Verteilungen als zweckmäßig angesehen werden:
Abstand ΔUH der Umkehrstellen der Hauptbündel HB und ΔUB der Bündeladern BD
0,2 bis 0,5 m
Verseilschläge in jeweils einer Richtung der Hauptbündel HB 1 bis 3
Anzahl der Verseilschläge in jeweils einer Richtung der Bündeladern BD 3 bis 8
Wenn der Abstand zwischen den Umkehrstellen UH1 und UB1 der Hauptbündel und der Bündeladern längenmäßig auf einem Wert gehalten wird, der unterhalb der Länge einer üblichen Abzweigmuffe liegt (Längenbereich zwischen 0,3 m und 0,7 m), dann ist sichergestellt, daß entsprechend Fig. 4 mindestens jeweils eine Umkehrstelle sowohl der Hauptbündel HB als auch der Bündeladern BD innerhalb einer Abzweigmuffe SAM zu liegen kommt, wie sie in Fig. 4 schematisch dargestellt ist. Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß der Wert ΔUH = ΔUB stets kleiner gewählt werden muß als die kleinste im jeweiligen Verlegebereich einzusetzende Muffenlänge L. Nimmt man an, daß der Abstand Umkehrstellen der Hauptbündel HB und der Bündeladern BD, also ΔUH und ΔUB jeweils 0,3 m beträgt, dann ist der höchstmögliche Versatz (Phasenverschiebung) von Umkehrstellen UB1 bis UB3 der Bündeladern BD gegenüber den Umkehrstellen UH1 bis UH3 der Hauptbündel HB 0,15 m. Es genügt also eine Muffenlänge L in der Größenordnung von 0,4 bis 0,5 m, um die in Fig. 4 dargestellte Verteilung der Umkehrstellen UH1 und UH2 sowie UB1 zu erzielen. Es ist zu beachten, daß beim Abzweigen eines Bündels, beispielsweise der Bündelader BD1 nach Fig. 4 aus dem Hauptbündel HB1 heraus am rechten Ende der Strecke X so geschnitten werden kann, daß eine Reservebündellänge durch Auflösen des Verseilverbandes für die Bündelader BD1 gebildet wird, und zwar mit einem Wert größer als X, d. h. etwa von 0,2 bis 0,25 m. Die einzelnen Lichtwellenleiteradern LW1 bis LW4 werden zu einem Spleißteil ST geführt und dort in üblicher Weise mit einem Abzweigka­ bel BD1* verbunden.
In Fig. 5 ist ein Verzweigungsschema für ein eingezogenes oder verlegtes optisches Kabel OK nach Fig. 1 und Fig. 2 dargestellt. Dabei ist vorausgesetzt, daß die einzelnen Hauptbündel HB1 bis HB5 jeweils mit einem Mantel MK oder einer Haltewendel WK entsprechend Fig. 1 versehen sind. An der ersten Verzweigungsstelle VZ1 wird das Hauptbündel HB1 aus dem Verband gelöst, was beim Einziehen bereits dadurch erfolgen kann, daß der Mantel MK und/oder die Haltewendel WK durchtrennt wird, so daß das Hauptbündel HB1 aus dem Gesamtverband lösbar ist. Der restliche Verband bleibt infolge der Verklebung der verbleibenden Haltewendel mit den übrigen Hauptbündeln HB2 bis HB5 sowie gegebenenfalls mit dem zentralen Kern CK weiterhin als geschlossene Einheit erhalten und kann z. B. weiter nach rechts eingezogen oder verlegt werden. Dagegen wird das aus dem Verband gelöste Hauptbündel HB1 in eine andere Richtung, z. B. einen Kabelschacht oder dergleichen, abgezweigt oder getrennt verlegt. An einer entsprechenden weiteren Verzweigungsstelle VZ2 wird eine Spleiß- und Abzweigmuffe SAM entsprechend Fig. 4 gesetzt, wobei an dessen rechtem Ausgang neben den Aderbündeln BD2 bis BD4 auch noch der abgeschnittene Restteil des Bündels BD1 vorhanden ist, der zwar für den weiteren Gebrauch nicht mehr benötigt wird, aber andererseits auch nicht stört. Im Bereich der Abzweigmuffe SAM wird, wie bereits in Zusammenhang mit Fig. 4 erläutert, die Bündelader BD1 aufgeschnitten und zu einem Spleißteil ST geführt, wo die vier Einzeladern LW1 bis LW4 an ein Anschlußkabel BD1* angeschlossen werden, welches die Weiterleitung der über die ursprüngliche Bündelader BD1 ankommende Signalinformation bewirkt.
Wären die Hauptbündel HB1 bis HB5 und/oder die jeweiligen Bündeladern (z. B. BD1 bis BD5) nicht mit Einzelmänteln versehen, so könnte im Bereich der Verzweigungsstelle VZ1 nicht eine Abzweigung ohne eigene Spleißmuffe erfolgen, sondern es müßte bei VZ1 das gesamte Kabel durchtrennt werden (entsprechend dem Beispiel nach Fig. 1 und 2 wären dies hundert Spleiße). Die Lösung mit einzel ummantelten Hauptbündeln HB1 bis HB5 und/oder einzeln ummantelten Bündeladern ist deshalb besonders zweckmäßig. Dagegen ist rechts von der Spleiß- und Abzweigmuffe SAM für die dort abgehenden Bündel BD1 bis BD4 weiterhin entweder der Mantel MB1 oder zumindest die jeweilige Bündeladerumhüllung (z. B. SH1) vorhanden, so daß hier der Schutz ausreichend ist. Durch die erfindungsgemäße Art der doppelten SZ-Verseilung und der entsprechenden Wahl der Lage der Umkehrstellen ist es sichergestellt, daß innerhalb der Muffe SAM die Abzweigung für das zusätzliche optische Kabel BD1* bewirkt werden kann, wofür aber nur im Bereich der Spleißstelle ST vier Spleiße gesetzt werden müssen. Die Beschädigung bzw. Auftrennung des Kabelmantels MB1 ist auf die Länge L und den Bereich der Spleißmuffe SAM beschränkt, weil infolge der besonderen SZ-Verseilung und der Zuordnung der Umkehrstellen eine ausreichende Reservelänge für den Spleißvorgang im Bereich der Spleißstelle ST entnommen und für den Spleißvorgang bereitgestellt werden kann. Dabei steht für die Reservelänge mindestens etwa eine halbe Muffenlänge L zur Verfügung, wobei stets mindestens eine Umkehrstelle bereitgestellt ist und so besonders günstige Bearbeitungsmöglichkeiten bietet.
Das optische Kabel nach der Erfindung zeichnet sich also durch leichte Einziehbarkeit, leichte Abzweigbarkeit (mit einer geminderten Anzahl von Spleißstellen) und durch eine gute Spleißbarkeit aus. Spleißmuffen beim Abzweig der Hauptbündel HB1 bis HB5 werden nicht benötigt, weil jedes der Hauptbündel einfach durch Öffnen der vorzugsweise gekreuzt aufgebrachten Haltewendel herausgezogen werden kann und ein selbständiges Teil-Kabel darstellt, das seinerseits eingezogen oder eingegraben werden kann. Eine Vorkonfektionierung, d. h. vorbereitete Spleißstellen an den Enden des Kabels, ist wie bei bisherigen Kabelaufbauten auch bei der erfindungsgemäßen Anordnung möglich.
Nachfolgend wird ein Aufbaubeispiel für ein optisches Kabel OK für hundert Fasern mit fünf Hauptbündeln angegeben (ohne gemeinsamen Außenmantel MK):
5 Hauptbündel (HB1 bis HB5) bestehend aus jeweils einem Zentralelement CB mit 1,7 mm Durchmesser, 5 Bündeln BD1 bis BD5 (enthaltend je 4 Fasern) mit jeweils einem Außendurchmesser von 2,0 mm. Zusammen mit einer Haltewendel WB und einer Füllmasse FCA ergibt sich eine Kabelseele BS mit etwa 5,8 mm Durchmesser.
Durch Aufbringen des Mantels MB1 mit einer Wandstärke von 0,5 mm ergibt sich für die Struktur nach Fig. 2 ein Außendurchmesser von 7 mm. 5 derartige Hauptbündel HB1 bis HB5 werden auf einen zentralen Kern CK von 5,0 mm Durchmesser aus unverseilten Glasrovings, beschichtet mit Schmelzkleber, aufgeseilt und mit einer gekreuzten Haltewendel WK sowie einer äußeren Gleitbeschichtung versehen. Der Außendurchmesser des optischen Kabels OK beträgt dann 19 mm; ein Mantel MK ist nicht erforderlich. Insgesamt muß mindestens eine dichte Ummantelung, also z. B. eine Hülle SH1 bei der Bündelader BD1 oder Mantel MB1 beim Hauptbündel HB1 vorgesehen sein. Werden sowohl die Grundbündel (z. B. durch MB1) als auch die Bündeladern (z. B. durch SH1) ummantelt, ergibt sich ein besonders gut geschützter Aufbau, der noch ausreichend flexibel ist. Wenn die Hauptbündel HB1 bis HB5 (z. B. durch MB1) ummantelt sind, erübrigt sich im allgemeinen ein gemeinsamer Außenmantel MK, weil dann der notwendige Zusammenhalt durch die Haltewicklungen in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann.

Claims (17)

1. Optisches Kabel (OK) mit mehreren Hauptbündeln (HB1 bis HB5), von denen jedes aus mehreren Bündeladern (BD1 bis BD5) aufgebaut ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) mit wechselnder Schlag­ richtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß auch die Bündeladern (BD1 bis BD5) mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß die Umkehrstellen innerhalb der Hauptbündel (HB1 bis HB5) und in der Seele etwa gleichen Abstand haben und
daß der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel (HB1 bis HB5) gegenüber denen der Seele kleiner oder höchstens etwa gleich der üblichen Muffenlänge (L) ist.
2. Optisches Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Umkehrstellen (ΔUH, ΔUB) der SZ- Verseilung bei den Hauptbündeln (HB1 bis HB5) und bei den Bündeladern (BD1 bis BD5) zwischen 0,2 und 0,5 m gewählt ist.
3. Optisches Kabel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) und/oder die Bündel­ adern (BD1 bis BD5) auf ein zentrales Element (CK, CB) aufgeseilt sind.
4. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) jeweils mit einem Mantel (MB1) versehen sind.
5. Optisches Kabel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (MB1) der Hauptbündel eine Wandstärke zwischen 0,3 und 1 mm aufweist und aus abriebfestem reibarmem Material besteht.
6. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) jeweils mit einem Reißfaden (RF) versehen sind.
7. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) durch eine Schmelzkleberschicht (SK) am zentralen Kern (CK) gehalten sind.
8. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) durch mindestens eine, vorzugsweise zwei im Gegenschlag aufgebrachte, Haltewendel (WK) zusammengehalten sind.
9. Optisches Kabel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltewendel (MK) die äußere Umhüllung des optischen Kabels (OK) bildet.
10. Optisches Kabel nach Ansprüchen 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltewendel (MK) über ein Klebemittel, vorzugsweise Schmelzkleber, an ihrer jeweiligen Unterlage angeheftet ist.
11. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines oder mehrere der Hauptbündel (HB1 bis HB5) aus dem optischen Kabel (OK) abzweigbar sind.
12. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Umkehrstellen (UB1 bis UB4) der Bündeladern (BD1 bis BD5) Abzweigmuffen (SAM) angeordnet sind.
13. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkehrstellen (UB1 bis UB5) der Bündeladern (BD1 bis BD5) außen, z. B. auf dem Mantel (MB1) der Hauptbündel (HB1 bis HB5), kenntlich gemacht sind.
14. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) je Verseilrichtung ein bis drei Schläge aufweisen.
15. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bündeladern (BD1 bis BD5) je Verseilrichtung drei bis acht Verseilschläge aufweisen.
16. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bündeladern (z. B. BD1) jeweils eine Schutzhülle (SH1) aufweisen.
17. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) von einem gemeinsamen Außenmantel (MK) umschlossen sind.
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