DE3537553C2 - Optisches Kabel mit mehreren Hauptbündeln - Google Patents
Optisches Kabel mit mehreren HauptbündelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein optisches Kabel mit mehreren
Hauptbündeln, von denen jedes seinerseits aus mehreren
Bündeladern aufgebaut ist.
Aus der DE-OS 31 44 205 ist ein optisches Kabel bekannt,
bei dem einzelne Hauptbündel nebeneinander angeordnet und
durch trennbare Stege miteinander verbunden sind. Dies
bietet die Möglichkeit, im Rahmen von Verteilnetzen einfache
Abzweigungen dadurch zu schaffen, daß der jeweilige
Verbindungssteg aufgetrennt und eines oder mehrere der
Hauptbündel von dem durchgehenden Hauptstrang in eine
andere Richtung abgezweigt werden. Mit einem derartigen
Kabelaufbau können jedoch dann Schwierigkeiten auftreten,
wenn z. B. das vollständige Kabelbündel in ein vorhandenes
Rohr oder dergleichen eingezogen werden soll, weil die
Gesamtanordnung nicht von einem eigenen Mantel umgeben
oder mit einer Bewicklung versehen ist und zudem keine
runde Querschnittsform aufweist.
Aus der DE 31 08 341 A1 ist ein optisches Kabel bekannt,
dessen Kabelseele aus optischen Übertragungselementen
(z. B. in Form von Hohladern) und aus strangförmigen Hilfs
elementen besteht. Die Übertragungselemente und die Hilfs
elemente sind auf einen zugfesten zentralen Kern mit
wechselnder Schlagrichtung aufgeseilt. Durch Auflösen des
Verseilbundes mittels eines Längszuges an den Hilfs
elementen kann an einer Kabeltrennstelle eine für Spleiß
zwecke benötigte Überlänge bereitgestellt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
ein optisches Kabel der eingangs genannten Art dahinge
hend zu verbessern, daß ein mechanisch günstigerer und
für das Einziehen vorteilhafterer Aufbau entsteht, wobei
gleichzeitig sichergestellt werden soll, daß weiterhin
Abzweigungen aus dem optischen Kabel gebildet werden
können, ohne daß es hierzu des Einsatzes einer Abzweigmuffe
mit Spleißeinsatz bedarf. Gemäß der Erfindung wird diese
Aufgabe dadurch gelöst, daß die Hauptbündel mit wechseln
der Schlagrichtung verseilt sind, daß auch die Bündeladern
mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung) verseilt
sind, daß die Umkehrstellen innerhalb der Hauptbündel
und in der Seele etwa gleichen Abstand haben und daß
der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel gegenüber
denen der Seele kleiner oder höchstens gleich der
üblichen Muffenlänge gewählt ist. Da die Hauptbündel mit
wechselnder Schlagrichtung verseilt sind, läßt sich jedes
Hauptbündel an der entsprechenden Abzweigstelle ohne weiteres
aus dem Seelen-Verband lösen, weil die SZ-
Verseilung über eine längere Strecke gesehen wieder aufgelöst
werden kann, ohne daß eine bleibende Torsion zurückbleibt.
Es genügt also, an einer Abzweigstelle einen
etwaigen Außenmantel oder den Zusammenhalt des optischen
Kabels aufzutrennen und die jeweiligen Hauptbündel zugänglich
zu machen. Da auch die Bündeladern SZ-verseilt
sind, läßt sich auch deren Verband in einfacher Weise
auflösen. Dadurch daß die Umkehrstellen der Hauptbündel
und der Bündeladern praktisch zusammenfallen oder nur
weniger als eine Muffenlänge voneinander entfernt sind,
steht stets innerhalb einer Muffe für beide Verseilverbände
jeweils eine Umkehrstelle zur Verfügung, was die
Zugänglichkeit und den Abzweigvorgang erheblich erleichtert.
Es ist zweckmäßig, die Anzahl der Schläge bei den Hauptbündeln
zwischen zwei Umkehrstellen von den üblichen sieben
bis acht auf ein bis zwei zu reduzieren.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
stellt jedes der Hauptbündel insofern ein selbständiges
Kabel dar, als es jeweils einzeln ummantelt ist.
Es ist zweckmäßig, den Abstand der Umkehrstellen der SZ-
Verseilung in den Hauptbündeln und bei den Bündeladern
möglichst klein zu wählen, und zwar vorteilhaft nicht
größer als bei Werten zwischen 0,2 und 0,5 m. Dies bietet
die Möglichkeit, daß die Abzweigmuffe jeweils an der gewünschten
Stelle gesetzt werden kann. Weiterhin kann es
vorteilhaft sein, die Umkehrstellen in der Seele außen
auf dem jeweiligen Mantel oder einer Umhüllung der Hauptbündel
kenntlich zu machen, beispielsweise durch eine auf
dem Mantel des Bündels aufgebrachte Markierung oder dergleichen.
Dadurch können Schnitte für Spleißstellen an
besonders günstige Stellen gelegt werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
wiedergegeben.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend
anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 im Querschnitt den Aufbau eines aus fünf Hauptbündeln
bestehenden optischen Kabels gemäß der
Erfindung,
Fig. 2 im Querschnitt in vergrößerter Darstellung den
Aufbau eines Hauptbündels für ein Kabel nach
Fig. 1
Fig. 3 das Verseilschema des optischen Kabels und
Fig. 4 Einzelheiten im Spleißbereich eines Bündels,
Fig. 5 Einzelheiten des Netzaufbaus mit einem erfindungsgemäßen
Kabel.
Die Kabelseele KS des optischen Kabels OK nach Fig. 1
enthält einen zentralen Kern CK aus zugfestem Material
(z. B. Stahldrähten oder zugfesten Kunststoffasern bzw.
Glasfasern). Um den zentralen Kern CK herum ist eine Lage
von (im vorliegenden Beispiel fünf) Hauptbündeln HB1 bis
HB5 aufgeseilt, und zwar mit wechselnder Schlagrichtung
(SZ-Verseilung). Die so gebildete Kabelseele wird durch
mindestens eine im Verseilpunkt aufgebrachte Haltewendel WK
zusammengehalten, so daß ein fester Verband entsteht.
Gemäß einer ersten Ausführungsform ist die Kabelseele KS
(wie im rechten Teil von Fig. 1 angedeutet) von einem
Kabelmantel MK umschlossen, der vorzugsweise zwischen 1,5
und 2,5 mm stark ausgebildet werden kann.
Vielfach wird es zweckmäßiger sein, anstelle eines Kabelmantels MK
den Zusammenhalt der Kabelseele KS nur über
die vorzugsweise im Gegenschlag aufgebrachte Haltewendel WK
zu sichern, wie dies im linken Teil der Fig. 1 gezeigt
ist. In diesem Fall, d. h. wenn außerhalb der Haltewendel WK
kein Mantel MK vorhanden ist, wird zweckmäßig
die Wendel WK an ihrer Innenseite mit einem Schmelzkleber
versehen und mittels einer kurzen Hitzeeinwirkung (z. B.
durch ein Druckrad oder durch Heißluft) auf der Kabelseele KS
fixiert. Dadurch wird das Auflösen des Haltewendelverbandes
auch bei Durchscheuern einer Haltewendel WK
(während eines Einziehvorganges) verhindert. Da die
Hauptbündel (z. B. MB1 beim Hauptbündel HB1) separate
Mäntel haben, können diese als selbständige Teilkabel aus
dem Gesamtverband abgezweigt und weiterverlegt werden
(vgl. Fig. 5).
Der Zusammenhalt der Kabelseele KS kann auch dadurch
verbessert werden, daß die Oberfläche des zentralen Kerns CK
mit einer Schmelzkleberschicht SK versehen wird. Auf
dieser Schmelzkleberschicht sind die Mäntel der Hauptbündel,
sofern vorhanden (z. B. MB1) der Hauptbündel
fixiert und bilden so einen entsprechend festen Seelen
verband. Die Schlaglänge der SZ-verseilten Hauptbündel HB1
bis HB5 wird in der Kabelseele KS so groß gewählt, daß
diese noch hinreichend flexibel bleibt. Durch das Ankleben
an den zentralen Kern CK soll die Flexibilität nicht
allzusehr beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang
ist es zweckmäßig, wenn ein relaxierender Schmelzkleber
verwendet wird. Der zentrale Kern CK wird zweckmäßig unmittelbar
vor dem Aufbringen der ummantelten Hauptbündel HB1
bis HB5 mit Schmelzkleber beschichtet, so daß mit
Hilfe der nachfolgend im Verseilpunkt aufgebrachten Haltewendel WK
ein fester Verband innerhalb der Kabelseele
entsteht. Sowohl der Mantel MK (wenn vorhanden) als auch
die einzelnen Mäntel der Hauptbündel HB1 bis HB5 (wenn
vorhanden) werden zweckmäßig mit einem Gleitwachs behandelt,
um die Einzugskräfte niedrig zu halten. Wenn die
einzeln ummantelten Hauptbündel HB1 bis HB5 nur mit einer
Haltewendel WK zusammengehalten werden, kann der Verband
bereits beim Einziehen aufgetrennt und eines oder mehrere
der Hauptbündel HB1 bis HB5 durch Längstrennen der Haltewendel WK
(und gegebenenfalls Erhitzen des Schmelzklebers SK)
aus dem Verband gelöst werden. Infolge der SZ-Verseilung
der Hauptbündel HB1 bis HB5 ergeben sich hierbei
keine Schwierigkeiten, weil bei der SZ-Verseilung keine
fortlaufende Umschlingung des zentralen Kernes CK auftritt,
die sich nicht ohne weiteres auflösen lassen
würde, sondern nur eine entsprechende Anlage mit wechselnder
Verseilrichtung der Hauptbündel HB1 bis HB5.
In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, die Schlagzahl
und die Schlaglänge möglichst niedrig zu wählen. Die
Hauptbündel HB1 bis HB5 weisen zweckmäßig je Verseilrichtung
nur zwischen 1 und 2 Verseilschläge auf. Es handelt
sich also um eine Art "Meander"-Bedeckung.
Aus dem vergrößert dargestellten Querschnitt des Hauptbündels HB1
nach Fig. 2 ist ersichtlich, daß auch hier
ein zugfestes Zentralelement CB vorgesehen ist, das eben
falls aus Stahl oder harzgetränkten Fasern aufgebaut sein
kann. Auf dem Zentralelement CB sind mit wechselnder
Schlagrichtung eine Anzahl von Bündeladern BD1 bis BD5
aufgeseilt, die außen von mindestens einer Haltewendel WB
zusammengehalten werden. Die so gebildete Seele BS des
Hauptbündels HB1 wird für den Fall der Abzweigung ohne
Muffe von einem Außenmantel MB1 umschlossen, der im rechten
Teil der Fig. 2 eingezeichnet ist. Der Mantel MB1
wird einerseits so stark gewählt, daß für die aus dem
Gesamtverband abzuzweigenden Hauptbündel HB1 bis HB5 eine
Verlegung bzw. ein Einzug in eigene Kabelgräben oder
Kabeldukte möglich bleibt, andererseits aber dennoch die
Gesamtstruktur nach Fig. 1 nicht unnötig große Durchmesserwerte
erhält. Um die Hauptbündel HB1 bis HB5 in
ihren Gesamtabmessungen möglichst gering zu halten, sollte
der Mantel MB1 jedes Bündels Wandstärken zwischen 0,5
und 1 mm aufweisen. Das Mantelmaterial selbst sollte
einen geringen Abrieb und gute Gleitfähigkeitseigenschaften
zeigen. In diesem Zusammenhang sind somit Materialien
wie LLDPE, HDPE, PP, PA (PA12) besonders geeignet. Diese
Materialien sind zudem alle gegen nicht zu aggressive
Füllmassen (FCK in Fig. 1 und FCH in Fig. 2) beständig,
die dann eingebracht werden, wenn eine Längswasserdichtigkeit
des Kabels OK und/oder der Hauptbündel HB1 bis
HB5 erwünscht sind.
Um die Arbeiten für den Spleißvorgang zu erleichtern, ist
in jedem der Hauptbündel HB1 bis HB5 jeweils ein Reißfaden RF
angeordnet, der es ermöglicht, den zugehörigen
Bündelmantel MB in Längsrichtung aufzutrennen. Jede der
Bündeladern BD1 bis BD5 weist jeweils eine flexible äußere
Schutzhülle (beim Bündel BD1 mit SH1 bezeichnet) auf,
welche rohrförmig ausgebildet ist und in ihrem Inneren
mindestens einen (in vorliegendem Beispiel vier) Lichtwellenleiter LW1
bis LW4 (sowie ggf. eine hier nicht dargestellte
Füllmasse) enthält.
In Fig. 3 ist in der oberen Zeile in schematischer Darstellung
die Verseilung der Hauptbündel HB zur Seele KS
dargestellt. Die Anzahl der Schläge ist durch entsprechende
Schrägstriche angedeutet und die Umkehrstellen
sind mit UH1, UH2, UH3 und UH4 bezeichnet. Im vorliegenden
Beispiel ist angenommen, daß die einzelnen Hauptbündel HB1
bis HB5 der Fig. 1 jeweils mit zwei Schlägen in
einer Richtung verseilt werden, worauf eine Umkehrstelle
folgt und dann wieder zwei Schläge in der anderen Richtung
usw. Der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel
ist mit ΔUH bezeichnet.
Die Verseilung der Bündeladern BD1 bis BD5 nach Fig. 2
zu einem Hauptbündel erfolgt in der gleichen Zuordnung
der jeweiligen Umkehrstellen. Die Umkehrstellen der Bündeladern
sind mit jeweils UB1 bis UB4 bezeichnet und es
ist angenommen, daß zwischen aufeinanderfolgenden Umkehrstellen
jeweils vier Verseilschläge liegen, d. h. das
dünnere Element hat die kürzere Schlaglänge. Der Abstand
aufeinanderfolgender Umkehrstellen der Bündeladern ist
mit ΔUB bezeichnet, wobei gilt ΔUH = ΔUB. Die Zuordnung
der Umkehrstellen UH1 bis UH4 der Hauptbündel HB und
der Umkehrstellen UB1 bis UB4 der Bündeladern BD ist im
vorliegenden Beispiel so gewählt, daß diese jeweils zusammenfallen.
Es ist aber auch möglich, zwischen den Umkehrstellen UH1
bis UH4 der Hauptbündel einerseits und
der korrespondierenden Umkehrstellen UB1 bis UB4 der Bündeladern
andererseits einen (konstanten) Versatz, d. h.
eine Art "Phasenverschiebung" vorzusehen. Beträgt beispielsweise
ΔUH = ΔUB = 320 mm, so ist für das Beispiel
von Fig. 3 die Schlaglänge für die Hauptbündel HB zu 160 mm
und für die Bündeladern BD zu 80 mm zu wählen.
Allgemein können folgende Verteilungen als zweckmäßig
angesehen werden:
Abstand ΔUH der Umkehrstellen der Hauptbündel HB und ΔUB der Bündeladern BD | |
0,2 bis 0,5 m | |
Verseilschläge in jeweils einer Richtung der Hauptbündel HB | 1 bis 3 |
Anzahl der Verseilschläge in jeweils einer Richtung der Bündeladern BD | 3 bis 8 |
Wenn der Abstand zwischen den Umkehrstellen UH1 und UB1
der Hauptbündel und der Bündeladern längenmäßig auf einem
Wert gehalten wird, der unterhalb der Länge einer üblichen
Abzweigmuffe liegt (Längenbereich zwischen 0,3 m und
0,7 m), dann ist sichergestellt, daß entsprechend Fig. 4
mindestens jeweils eine Umkehrstelle sowohl der Hauptbündel HB
als auch der Bündeladern BD innerhalb einer Abzweigmuffe SAM
zu liegen kommt, wie sie in Fig. 4 schematisch
dargestellt ist. Anders ausgedrückt bedeutet
dies, daß der Wert ΔUH = ΔUB stets kleiner gewählt werden
muß als die kleinste im jeweiligen Verlegebereich einzusetzende
Muffenlänge L. Nimmt man an, daß der Abstand
Umkehrstellen der Hauptbündel HB und der Bündeladern BD,
also ΔUH und ΔUB jeweils 0,3 m beträgt, dann ist der
höchstmögliche Versatz (Phasenverschiebung) von Umkehrstellen UB1
bis UB3 der Bündeladern BD gegenüber den
Umkehrstellen UH1 bis UH3 der Hauptbündel HB 0,15 m. Es
genügt also eine Muffenlänge L in der Größenordnung von
0,4 bis 0,5 m, um die in Fig. 4 dargestellte Verteilung
der Umkehrstellen UH1 und UH2 sowie UB1 zu erzielen.
Es ist zu beachten, daß beim Abzweigen eines Bündels,
beispielsweise der Bündelader BD1 nach Fig. 4 aus dem
Hauptbündel HB1 heraus am rechten Ende der Strecke X so
geschnitten werden kann, daß eine Reservebündellänge
durch Auflösen des Verseilverbandes für die Bündelader BD1
gebildet wird, und zwar mit einem Wert größer als X,
d. h. etwa von 0,2 bis 0,25 m. Die einzelnen Lichtwellenleiteradern LW1
bis LW4 werden zu einem Spleißteil ST
geführt und dort in üblicher Weise mit einem Abzweigka
bel BD1* verbunden.
In Fig. 5 ist ein Verzweigungsschema für ein eingezogenes
oder verlegtes optisches Kabel OK nach Fig. 1 und
Fig. 2 dargestellt. Dabei ist vorausgesetzt, daß die
einzelnen Hauptbündel HB1 bis HB5 jeweils mit einem
Mantel MK oder einer Haltewendel WK entsprechend Fig. 1
versehen sind. An der ersten Verzweigungsstelle VZ1 wird
das Hauptbündel HB1 aus dem Verband gelöst, was beim Einziehen
bereits dadurch erfolgen kann, daß der Mantel MK
und/oder die Haltewendel WK durchtrennt wird, so daß das
Hauptbündel HB1 aus dem Gesamtverband lösbar ist. Der
restliche Verband bleibt infolge der Verklebung der verbleibenden
Haltewendel mit den übrigen Hauptbündeln HB2
bis HB5 sowie gegebenenfalls mit dem zentralen Kern CK
weiterhin als geschlossene Einheit erhalten und kann z. B.
weiter nach rechts eingezogen oder verlegt werden. Dagegen
wird das aus dem Verband gelöste Hauptbündel HB1 in
eine andere Richtung, z. B. einen Kabelschacht oder dergleichen,
abgezweigt oder getrennt verlegt. An einer entsprechenden weiteren
Verzweigungsstelle VZ2 wird eine
Spleiß- und Abzweigmuffe SAM entsprechend Fig. 4
gesetzt, wobei an dessen rechtem Ausgang neben den Aderbündeln BD2
bis BD4 auch noch der abgeschnittene Restteil
des Bündels BD1 vorhanden ist, der zwar für den
weiteren Gebrauch nicht mehr benötigt wird, aber andererseits
auch nicht stört. Im Bereich der Abzweigmuffe SAM
wird, wie bereits in Zusammenhang mit Fig. 4 erläutert,
die Bündelader BD1 aufgeschnitten und zu einem Spleißteil ST
geführt, wo die vier Einzeladern LW1 bis LW4 an ein
Anschlußkabel BD1* angeschlossen werden, welches die
Weiterleitung der über die ursprüngliche Bündelader BD1
ankommende Signalinformation bewirkt.
Wären die Hauptbündel HB1 bis HB5 und/oder die jeweiligen
Bündeladern (z. B. BD1 bis BD5) nicht mit Einzelmänteln
versehen, so könnte im Bereich der Verzweigungsstelle VZ1
nicht eine Abzweigung ohne eigene Spleißmuffe erfolgen,
sondern es müßte bei VZ1 das gesamte Kabel durchtrennt
werden (entsprechend dem Beispiel nach Fig. 1 und 2
wären dies hundert Spleiße). Die Lösung mit einzel ummantelten
Hauptbündeln HB1 bis HB5 und/oder einzeln ummantelten
Bündeladern ist deshalb besonders zweckmäßig. Dagegen
ist rechts von der Spleiß- und Abzweigmuffe SAM für
die dort abgehenden Bündel BD1 bis BD4 weiterhin entweder
der Mantel MB1 oder zumindest die jeweilige Bündeladerumhüllung
(z. B. SH1) vorhanden, so daß hier der Schutz
ausreichend ist. Durch die erfindungsgemäße Art der doppelten
SZ-Verseilung und der entsprechenden Wahl der Lage
der Umkehrstellen ist es sichergestellt, daß innerhalb
der Muffe SAM die Abzweigung für das zusätzliche optische
Kabel BD1* bewirkt werden kann, wofür aber nur im Bereich
der Spleißstelle ST vier Spleiße gesetzt werden müssen.
Die Beschädigung bzw. Auftrennung des Kabelmantels MB1
ist auf die Länge L und den Bereich der Spleißmuffe SAM
beschränkt, weil infolge der besonderen SZ-Verseilung und
der Zuordnung der Umkehrstellen eine ausreichende Reservelänge
für den Spleißvorgang im Bereich der Spleißstelle ST
entnommen und für den Spleißvorgang bereitgestellt
werden kann. Dabei steht für die Reservelänge mindestens
etwa eine halbe Muffenlänge L zur Verfügung, wobei stets
mindestens eine Umkehrstelle bereitgestellt ist und
so besonders günstige Bearbeitungsmöglichkeiten bietet.
Das optische Kabel nach der Erfindung zeichnet sich also
durch leichte Einziehbarkeit, leichte Abzweigbarkeit (mit
einer geminderten Anzahl von Spleißstellen) und durch
eine gute Spleißbarkeit aus. Spleißmuffen beim Abzweig
der Hauptbündel HB1 bis HB5 werden nicht benötigt, weil
jedes der Hauptbündel einfach durch Öffnen der vorzugsweise
gekreuzt aufgebrachten Haltewendel herausgezogen
werden kann und ein selbständiges Teil-Kabel darstellt,
das seinerseits eingezogen oder eingegraben werden kann.
Eine Vorkonfektionierung, d. h. vorbereitete Spleißstellen
an den Enden des Kabels, ist wie bei bisherigen Kabelaufbauten
auch bei der erfindungsgemäßen Anordnung möglich.
Nachfolgend wird ein Aufbaubeispiel für ein optisches
Kabel OK für hundert Fasern mit fünf Hauptbündeln angegeben
(ohne gemeinsamen Außenmantel MK):
5 Hauptbündel (HB1 bis HB5) bestehend aus jeweils einem
Zentralelement CB mit 1,7 mm Durchmesser, 5 Bündeln BD1
bis BD5 (enthaltend je 4 Fasern) mit jeweils einem Außendurchmesser
von 2,0 mm. Zusammen mit einer Haltewendel WB
und einer Füllmasse FCA ergibt sich eine Kabelseele BS
mit etwa 5,8 mm Durchmesser.
Durch Aufbringen des Mantels MB1 mit einer Wandstärke von
0,5 mm ergibt sich für die Struktur nach Fig. 2 ein Außendurchmesser
von 7 mm. 5 derartige Hauptbündel HB1 bis
HB5 werden auf einen zentralen Kern CK von 5,0 mm Durchmesser
aus unverseilten Glasrovings, beschichtet mit
Schmelzkleber, aufgeseilt und mit einer gekreuzten Haltewendel WK
sowie einer äußeren Gleitbeschichtung versehen.
Der Außendurchmesser des optischen Kabels OK beträgt dann
19 mm; ein Mantel MK ist nicht erforderlich. Insgesamt
muß mindestens eine dichte Ummantelung, also z. B. eine
Hülle SH1 bei der Bündelader BD1 oder Mantel MB1 beim
Hauptbündel HB1 vorgesehen sein. Werden sowohl die Grundbündel
(z. B. durch MB1) als auch die Bündeladern (z. B.
durch SH1) ummantelt, ergibt sich ein besonders gut
geschützter Aufbau, der noch ausreichend flexibel ist.
Wenn die Hauptbündel HB1 bis HB5 (z. B. durch MB1) ummantelt
sind, erübrigt sich im allgemeinen ein gemeinsamer
Außenmantel MK, weil dann der notwendige Zusammenhalt
durch die Haltewicklungen in ausreichendem Maße sichergestellt
werden kann.
Claims (17)
1. Optisches Kabel (OK) mit mehreren Hauptbündeln (HB1
bis HB5), von denen jedes aus mehreren
Bündeladern (BD1 bis BD5) aufgebaut ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) mit wechselnder Schlag richtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß auch die Bündeladern (BD1 bis BD5) mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß die Umkehrstellen innerhalb der Hauptbündel (HB1 bis HB5) und in der Seele etwa gleichen Abstand haben und
daß der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel (HB1 bis HB5) gegenüber denen der Seele kleiner oder höchstens etwa gleich der üblichen Muffenlänge (L) ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) mit wechselnder Schlag richtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß auch die Bündeladern (BD1 bis BD5) mit wechselnder Schlagrichtung (SZ-Verseilung) verseilt sind,
daß die Umkehrstellen innerhalb der Hauptbündel (HB1 bis HB5) und in der Seele etwa gleichen Abstand haben und
daß der Abstand der Umkehrstellen der Hauptbündel (HB1 bis HB5) gegenüber denen der Seele kleiner oder höchstens etwa gleich der üblichen Muffenlänge (L) ist.
2. Optisches Kabel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Umkehrstellen (ΔUH, ΔUB) der SZ-
Verseilung bei den Hauptbündeln (HB1 bis HB5) und bei den
Bündeladern (BD1 bis BD5) zwischen 0,2 und 0,5 m gewählt
ist.
3. Optisches Kabel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) und/oder die Bündel
adern (BD1 bis BD5) auf ein zentrales Element (CK, CB)
aufgeseilt sind.
4. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) jeweils mit einem
Mantel (MB1) versehen sind.
5. Optisches Kabel nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (MB1) der Hauptbündel eine Wandstärke
zwischen 0,3 und 1 mm aufweist und aus abriebfestem
reibarmem Material besteht.
6. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) jeweils mit einem Reißfaden (RF)
versehen sind.
7. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) durch eine Schmelzkleberschicht (SK)
am zentralen Kern (CK) gehalten sind.
8. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) durch mindestens eine,
vorzugsweise zwei im Gegenschlag aufgebrachte, Haltewendel (WK)
zusammengehalten sind.
9. Optisches Kabel nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltewendel (MK) die äußere Umhüllung des optischen
Kabels (OK) bildet.
10. Optisches Kabel nach Ansprüchen 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltewendel (MK) über ein Klebemittel, vorzugsweise
Schmelzkleber, an ihrer jeweiligen Unterlage angeheftet
ist.
11. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eines oder mehrere der Hauptbündel (HB1 bis HB5) aus
dem optischen Kabel (OK) abzweigbar sind.
12. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Umkehrstellen (UB1 bis UB4) der Bündeladern (BD1
bis BD5) Abzweigmuffen (SAM) angeordnet
sind.
13. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umkehrstellen (UB1 bis UB5) der Bündeladern (BD1
bis BD5) außen, z. B. auf dem Mantel (MB1) der Hauptbündel (HB1
bis HB5), kenntlich gemacht sind.
14. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) je Verseilrichtung ein
bis drei Schläge aufweisen.
15. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bündeladern (BD1 bis BD5) je Verseilrichtung drei
bis acht Verseilschläge aufweisen.
16. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bündeladern (z. B. BD1) jeweils eine Schutzhülle (SH1)
aufweisen.
17. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hauptbündel (HB1 bis HB5) von einem gemeinsamen
Außenmantel (MK) umschlossen sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE3537553A DE3537553C2 (de) | 1985-10-22 | 1985-10-22 | Optisches Kabel mit mehreren Hauptbündeln |
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