DE3535977A1 - Kokstrockenkuehleinrichtung - Google Patents
KokstrockenkuehleinrichtungInfo
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C10—PETROLEUM, GAS OR COKE INDUSTRIES; TECHNICAL GASES CONTAINING CARBON MONOXIDE; FUELS; LUBRICANTS; PEAT
- C10B—DESTRUCTIVE DISTILLATION OF CARBONACEOUS MATERIALS FOR PRODUCTION OF GAS, COKE, TAR, OR SIMILAR MATERIALS
- C10B39/00—Cooling or quenching coke
- C10B39/02—Dry cooling outside the oven
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- Oil, Petroleum & Natural Gas (AREA)
- Organic Chemistry (AREA)
- Coke Industry (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Kokstrockenkühleinrichtung, bestehend aus
Vorkammer mit Koksaufgabe, unterhalb der Vorkammer angeordneter Kühlkammer,
die in ihrem unteren Bereich einen Koksaustrag und eine Inertgaszuführung
aufweist, sowie aus einem an die Vorkammer angeschlossenen
Inertgasabzug, wobei in der Vorkammer ein vertikal ausgerichteter
und den Koksschüttkegel begrenzender Mantel angeordnet ist, der im
Bereich des Inertgasabzuges mit der Wandung der Vorkammer einen Ringraum
als Weg für das Inertgas bildet und der aus von Kühlwasser durchströmten
vertikalen Rohren besteht, die an obere und untere Sammler
angeschlossen sind, nach Patent . . . (Patentanmeldung P 35 33 079.1).
Beim Gegenstand des Hauptpatentes besitzt die Vorkammer einen nur vergleichsweise
kurzen zylindrischen Abschnitt, der in ein kegelförmiges
Dach übergeht, von dem der den Ringraum begrenzende Mantel abgehängt
ist. Das ist aus verschiedenen Gründen nachteilig. Da die Wandung der
Vorkammer in fast allen Bereichen von dem aufgeheizten Inertgas oder
auch von Strahlungswärme erreicht wird, muß sie aus einem entsprechend
hitzebeständigen Material bestehen. In der Regel wird die Wandung der
Vorkammer aus Schamottsteinen aufgemauert, und zwar einschließlich
des kegelförmigen Daches. Da dieses kegelförmige Dach auch den den
Ringraum begrenzenden Mantel trägt, muß auch für eine hinreichende
Stabilität des Daches gesorgt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, den konstruktiven Aufbau der Kokstrockenkühleinrichtung
zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Wandung der Vorkammer im
Bereich des Ringraumes von einer Ausmauerung gebildet ist, die am oberen
Ende des Ringraumes in eine den Mantel eng umschließende Einschnürung
übergeht, und daß der Mantel sich über die Einschnürung hinaus
erstreckt sowie oberhalb der Einschnürung von einer bis zur Koksaufgabe
reichenden Isolierung umgeben ist. Vorzugsweise kann die Isolierung
aus Isolierwolle mit äußerer Blechhülle bestehen. Damit wird nicht
nur der konstruktive Aufbau verbessert, sondern es wird auch teures
Material eingespart. Die hochbelastbare teuere Ausmauerung beschränkt
sich auf einen im wesentlichen zylindrischen und verhältnismäßig kurzen
Abschnitt. Sie ist deshalb besonders belastungsfähig und kann den daran
bzw. an der Einschnürung abgestützen Mantel aus Kühlwasserrohren einschließlich
der ihn umgebenden Isolierung ohne weiters tragen. Die
Isolierung ist andererseits ohne weiteres als Wärmeschutz ausreichend.
Bei Kokstrockeneinrichtungen der beschriebenen Gattung wird ein wesentlicher
Teil der vom heißen Koks abgegebenen Wärme nicht durch das Inertgas,
sondern durch das in den Rohren des Mantels geführte Kühlwasser
abgeführt. Dadurch kann die Inertgasmenge und damit der Inertgasanlagenteil
verkleinert werden. Hierdurch werden sowohl die Investitions-
als auch die Betriebskosten entsprechend reduziert. Die Kühlwasserrohre
nehmen einerseits Strahlungswärme und andererseits Konvektionswärme
auf, die sie an das Kühlwasser weitergeben, welches eine höhere Wärmekapazität
besitzt als das Inertgas. Die Wärmeaufnahme durch das Kühlwasser
läßt sich verbessern, wenn auch an der Unterseite der Einschnürung
von Kühlwasser durchströmte Rohre angeordnet sind, die Strahlungswärme
aufnehmen können.
Am oberen Ende des Mantels sollten die Rohre des Mantels bis an den
Rand der Koksaufgabe herangeführt und dort an obere Sammler angeschlossen
sein, damit die Strahlungswärme des frisch eingefüllten heißen
Kokses von diesen Rohrabschnitten aufgenommen und an das Kühlwasser
weitergegeben werden kann.
Der untere Rand des Mantels begrenzt den Koksschüttkegel, der sich
in der Kühlkammer oder darüber ausbildet. Höhe und Größe des Schüttkegels
können beeinflußt werden, wenn der Mantel sich am unteren Ende
konusartig verjüngt. Das ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der
Mantel mit Abstand über der Kokskühlkammer endet, weil auf diese Weise
die Ausbildung des Schüttkegels dahingehend beeinflußt werden kann,
daß die Kühlflächen aus von Kühlwasser durchströmte Rohre ein Maximum
an Strahlungswärme aufnehmen können.
Eine weitere Möglichkeit, den Wärmeübergang innerhalb der Kokskühleinrichtung
zu beeinflussen, besteht in einer exzentrischen Anordnung
von Mantel bzw. Vorkammer und Kühlkammer.
Eine praktische Ausführung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel einen mehreckigen Querschnitt aufweist und aus plattenförmigen
Sektionen zusammengesetzt ist. Diese plattenförmigen Sektionen
können als Rohr-/Stegkonstruktion (Flossenwand) ausgeführt sein,
die sich einfach fertigen und dann zum Mantel zusammensetzen lassen.
Wie üblich, sollte der Mantel innenseitig auch einen Verschleißschutz
aufweisen, der vorzugsweise aus schuppenartig über- und nebeneinandergesetzten
Platten mit Z-Profil besteht, wobei die Platten so angeordnet
sind, daß ihre Z-Stege eine Ablaufschräge für den Koks bilden.
Im folgenden wird ein in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel
der Erfindung erläutert; es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung einen Vertikalschnitt durch eine
Kokstrockenkühleinrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung II-II durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 3 schematisch die Kokstrockenkühleinrichtung mit zugehörigem
Inertgassystem.
Zu der Kokstrockenkühleinrichtung gehört ein Schacht mit einer Vorkammer
1 und einer darunter angeordneten Kühlkammer 2. Die Vorkammer 1
besitzt am oberen Ende eine Koksaufgabe 3 sowie gegebenenfalls einen
nicht dargestellten, mit einer Membran abgesicherten Stutzen für eine
nicht dargestellte Ausblasleitung.
In der Vorkammer 1 ist ein Mantel 6 angeordnet, der aus vertikal ausgerichteten
Rohren 9 besteht, die jeweils oben und unten an zugeordnete
Sammler 10 bzw. 11 angeschlossen sind. Die Innenseite des Mantels 6
ist mit einem Verschleißschutz 12 ausgekleidet.
Der Mantel 6 ist so groß, daß zwischen der Wandung 14 der Vorkammer 1
und dem Mantel 6 ein Ringraum 15 verbleibt. In vertikaler (axialer)
Richtung endet der Mantel 6 mit Abstand über der Kühlkammer 2 im Bereich
eines Inertgasabzuges 16. Im Bereich des Inertgasabzuges 16 kann eine
nicht dargestellte Luftzuführung münden.
Die Vorkammer geht in ihrem unteren Teil mit einer Einschnürung 19
in die schachtförmige Kühlkammer 2 über. Der untere Teil 20 der Kühlkammer
2 ist kegelförmig ausgebildet und endet über einem Koksaustrag
21. Oberhalb des Koksaustrages 21 verläuft um den unteren Teil 20 der
Kühlkammer 2 herum eine Ringleitung 22, von der in die Kühlkammer 2
mündende Gasauslässe 23 ausgehen. Jeder Gasauslaß 23 weist eine nicht
dargestellte, verstellbare Absperrklappe auf. Die Ringleitung 22 ist
an eine in Fig. 3 dargestellte Inertgaszuführung angeschlossen.
Die Wandung 14 der Vorkammer 1 weist ebenso wie die Wandung der Kühlkammer
2 eine hochbelastbare Ausmauerung insbesondere aus Verschleißsteinen
und Schamottsteinen auf. Die Wandung 14 der Vorkammer ist im
wesentlichen zylindrisch, sie erstreckt sich praktisch nur knapp bis
über den Inertgasabzug 16. Dort geht sie in eine Einschnürung 30 über,
die den Mantel 6 eng umschließt. An der Einschnürung 30 ist der Mantel
6 auch abgestützt. Der sich über die Einschnürung 30 hinaus erstreckende
Abschnitt des Mantels 6 ist von einer Isolierung 31 aus Isolierstoffen,
z. B. Wolle, umgeben, die durch einen äußeren Blechmantel geschützt
ist. Die Isolierung 31 erstreckt sich bis zur Koksaufgabe.
Innenseitig an der Isolierung sind die Rohre 9 des Mantels 6 verlegt,
wobei die Rohre 9 am oberen Ende des Mantels 6 mit zugeordneten Abschnitten
32 dachartig zusammengeführt sind. Die Enden der Abschnitte 32
münden in den oberen Sammler 10, der unmittelbar unterhalb der Koksaufgabe
3 angeordnet ist und diese praktisch umgibt.
An der unteren Seite der Einschnürung 30 der Vorkammer 1 sind ebenfalls
von Kühlwasser durchflossene Rohre 33 verlegt, die die von dem sich
unter dem Mantel 6 ausbildenden Koksschüttkegel ausgehende Strahlungswärme
auffangen und an das Kühlwasser weitergeben. Die Wärmeaufnahme
dieser Rohre 33 wird verbessert, wenn, wie bei der dargestellten Ausführung,
das untere Ende des Mantels 6 konusartig verjüngt ist, weil
dann die Oberfläche des durch den Mantel 6 begrenzten Schüttkegels
aus heißem Koks der von den Rohren 33 gebildeten Fläche vergrößert
wird.
In Fig. 2 ist dargestellt, daß der Mantel 6 einen mehreckigen Querschnitt
aufweist und aus plattenförmigen Sektionen 34 zusammengesetzt
ist. Jede Sektion besteht aus einer Rohr-/Stegkonstruktion, die auch
als Flossenwand 35 bezeichnet wird.
An der Innenseite des Mantels 6 befindet sich ein Verschleißschutz,
der bei der dargestellten Ausführung aus schuppenartig über- und nebeneinandergesetzten
Platten 36 mit Z-Profil besteht. Die Platten sind
so angeordnet, daß ihre Z-Stege 37 stufenartig übereinander angeordnete
Ablaufschrägen für den Koks in der Vorkammer 1 bilden.
Die dargestellte Kokstrockenkühleinrichtung arbeitet wie folgt: Über
die Koksaufgabe 3 wird der Vorkammer 1 nach Maßgabe der Koksentnahme
heißer Koks aufgegeben. Der aufgegebene heiße Koks bildet innerhalb
des Mantels 6 einen Koksschüttkegel, so daß der heiße Koks seine fühlbare
Wärme teils direkt an den Mantel bzw. das in den Rohren von unten
nach oben geführte Kühlwasser, teils durch Strahlungswärme insbesondere
an das in den Abschnitten 32 geführte Kühlwasser abgeben kann. Das
am Mantel 6 in nicht dargestellter Weise zugeführte Kühlwasser verdampft
und wird als Dampf der weiteren Verwendung zugeführt.
Gleichzeitig wird der Ringleitung 22 über die Inertgaszuführung ein
Inertgas zugeführt, welches den in der Kühlkammer 2 befindlichen Koks
durchströmt und in aufgeheiztem Zustand in den Ringraum 5 gelangt.
Dort gibt das heiße Inertgas einen Teil seiner fühlbaren Wärme über
die Außenseite des Mantels 6 an das in den Rohren 9 geführte Kühlwasser
ab. Das Inertgas strömt dann durch den Inertgasabzug 16. Es wird gereinigt
und durch Wärmetauscher geleitet. Das gereinigte und abgekühlte
Gas wird im Kreislauf wieder zurückgeführt.
Unterhalb des konisch verjüngten Endes des Mantels 6 bildet sich ebenfalls
ein Koksschüttkegel aus, dessen Strahlungswärme einerseits die
Rohre 9 des Mantels 6 und andererseits die Rohre 33 unter der Einschnürung
30 aufheizt.
Nicht dargestellt ist, daß der Mantel 6 auch exzentrisch zur Kühlkammer
2 angeordnet sein kann, um die Gasverteilung und damit den Wärmeübergang
zu vergleichmäßigen.
In Fig. 3 ist zur Verdeutlichung schematisch und vereinfacht das gesamte
Inertgassystem dargestellt. Die erfindungsgemäße Kokstrockenkühleinrichtung,
bestehend aus Vorkammer 1 und unterhalb angeordneter Kühlkammer
2, ist über den Inertgasauslaß 16 mit dem Kessel 38 verbunden.
Von dort gelangt das Inertgas in einen Abscheider 39 und wird über
das Gebläse 40 und die Leitung 41 in die Ringleitung 22 der Kühlkammer
2 im Kreislauf zurückgeführt.
Bei der Kokstrockenkühleinrichtung nach der Erfindung erfolgt die Wärmeauskopplung
in das Kühlwasser und den Inertgasstrom im Bereich hoher
Temperatur des Kokses (im Mittel bei etwa 1.000°C) und ein hoher Anteil
der ausgekoppelten Wärme wird über Kühlwasser abgeführt. Dementsprechend
ist die Inertgasmenge und damit der Inertgasanlagenteil um etwa 25-30%
kleiner auszubilden als bei vergleichbaren Anlagen. Hierdurch werden
sowohl die Investitionskosten als auch die Betriebskosten erheblich
reduziert. Im allgemeinen erreicht man auch eine niedrigere Temperatur
des Kokses am Koksaustritt 21.
- Bezugszeichenliste
1 Vorkammer
2 Kühlkammer
3 Koksaufgabe
6 Mantel
9 Rohre
10 Sammler
11 Sammler
12 Verschleißschutz
14 Wandung
15 Ringraum
16 Inertgasabzug
19 Einschnürung
20 Teil
21 Koksaustrag
22 Ringleitung
23 Gasauslaß
30 Einschnürung
31 Isolierung
32 Abschnitt
33 Rohre
34 Sektion
35 Flossenwand
36 Platte
37 Z-Stege
38 Kessel
39 Abscheider
40 Gebläse
41 Leitung
Claims (9)
1. Kokstrockenkühleinrichtung, bestehend aus Vorkammer (1) mit Koksaufgabe
(3), unterhalb der Vorkammer (1) angeordneter Kühlkammer
(2), die in ihrem unteren Bereich (20) einen Koksaustrag (21) und
eine Inertgaszuführung (22, 23) aufweist, sowie aus einem an die
Vorkammer (1) angeschlossenen Inertgasabzug (16), wobei in der Vorkammer
(1) ein vertikal ausgerichteter und den Koksschüttkegel begrenzender
Mantel (6) angeordnet ist, der im Bereich des Inertgasabzuges
(16) mit der Wandung (14) der Vorkammer (1) einen Ringraum
(15) als Weg für das Inertgas bildet und der aus von Kühlwasser
durchströmten, vertikalen Rohren (9) besteht, die an obere und untere
Sammler (10, 11) angeschlossen sind, nach Patent . .@. (Patentanmeldung
P 35 33 079.1), dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (14)
der Vorkammer (1) im Bereich des Ringraums (15) von einer Ausmauerung
gebildet ist, die am oberen Ende des Ringraums (15) in eine
den Mantel (6) eng umschließende Einschnürung (30) übergeht, und
daß der Mantel (6) sich über die Einschnürung (30) hinaus erstreckt
sowie oberhalb der Einschnürung (30) von einer bis zur Koksaufgabe
(3) reichenden Isolierung (31) umgeben ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierung
(31) aus Isolierwolle mit äußerer Blechhülle besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Unterseite der Einschnürung (30) von Kühlwasser durchströmte
Rohre (33) angeordnet sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohre (9) des Mantels (6) bis an den Rand der Koksaufgabe
(3) herangeführt und dort an obere Sammler (10) angeschlossen
sind.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (6) sich am unteren Ende konusartig verjüngt.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (6) mit Abstand über der Kühlkammer (2) endet.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (6) bzw. die Vorkammer (1) exzentrisch zur Kühlkammer
(2) angeordnet sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (6) einen mehreckigen Querschnitt aufweist und
aus plattenförmigen Sektionen (34) zusammengesetzt ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (6) innenseitig einen Verschleißschutz (12)
aus schuppenartig über- und nebeneinandergesetzten Platten (36)
mit Z-Profil besteht, deren Z-Stege (37) eine Ablaufschräge für
den Koks bilden.
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