DE3535633A1 - Verfahren und anlage zum aufarbeiten von kunststoffmuell - Google Patents
Verfahren und anlage zum aufarbeiten von kunststoffmuellInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anlage zum
Aufarbeiten von Kunststoffmüll.
Die Verwendung von Kunststoffen hat sowohl im
industriellen Bereich als auch im Haushaltsbereich in der
Vergangenheit enorm zugenommen. Zwangsläufigerweise fällt
dadurch eine erhebliche Menge an Kunststoffmüll an. Im
Haushaltsbereich besteht dieser Müll vorwiegend aus
Verpackungskörpern wie Becher, Schachteln, Tüten,
Umhüllungen und dgl. Im Industriebereich treten ebenfalls
Kunststoffabfälle in Form von Verpackungen aller Art auf,
außerdem fallen in der kunststoffverarbeitenden Industrie
erhebliche Mengen an Kunststoffmüll an. Der
Kunststoffmüll, der vorzugsweise auf Mülldeponien gelagert
wird, beansprucht einen erheblichen Raum und ist im
Gegensatz zu organischen Abfällen biologisch nicht
abbaubar und bleibt somit "ewig" erhalten. Es hat
zahlreiche Versuche gegeben, Kunststoffmüll in sogenannten
Recycling-Prozessen in eine wiederverwertbare Form
aufzuarbeiten. Eine wesentliche Schwierigkeit bei
derartigen Aufarbeitungen ist, daß die Kunststoffe
verschiedene Formen und verschiedene Festigkeiten
aufweisen und außerdem aus Materialien verschiedener
chemischer Zusammensetzungen bestehen, so daß es sehr
aufwendig ist, ein bestimmtes Material mit einer
einheitlichen chemischen Zusammensetzung wiederzugewinnen.
Die Wirtschaftlichkeit eines Recycling-Verfahrens hängt
wesentlich davon ab, unter welchem Einsatz von Energie,
Material, Arbeitskraft und Zeit eine bestimmte
Kunststoffmüllmenge zu einem verkaufsfähigen Kunststoff
aufgearbeitet werden kann.
Augabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Verfahren und
eine Anlage zum wirtschaftlichen Aufarbeiten von
Kunststoffmüll zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren, das mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Anlage,
die mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 19
ausgestattet ist, gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt zunächst ein
Sortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare und
nichtaufarbeitbare Fraktionen. Dabei wird der
Kunststoffmüll nach Beschaffenheit des Materials getrennt.
Der auf dem kunststoffverarbeitenden Gebiet vertraute
Fachmann erkennt bei Anblick eines Kunststoffmüllteiles
mit über 90%iger Sicherheit, aus welchem Material das Teil
hergestellt ist. Der auf Deponien und/oder anderen
Sammelstellen anfallende Kunststoffmüll besteht zu einem
überwiegenden Teil, d.h. in einem Größenbereich von 65 bis
70% aus Polyethylen (PE), der Rest aus weiteren
Kunststoffen, wie bspw. PVC, Polyamid und Polystyrol. Bei
einer derartigen Müllzusammensetzung ist es dann
wünschenswert, als Endprodukt der Aufarbeitung Polyethylen
zu erhalten, so daß in diesem Fall überwiegend
polyethylenhaltiger Müll in die aufarbeitbaren Fraktionen
sortiert wird. Kunststoffmüll, der nicht weiter
aufgearbeitet werden soll, und extrem verschmutzter
Kunststoffmüll, wie stark ölhaltige Kanister oder dgl.,
werden in die nichtaufarbeitbaren Fraktionen sortiert. Im
zweiten Verfahrensschritt wird der Müll der aufarbeitbaren
Fraktionen zerkleinert und einer Vorreinigung unterzogen,
in der er von grobem, an ihm haftenden Schmutz befreit
wird. Im darauffolgenden Verfahrensschritt wird von den
aufarbeitbaren Fraktionen ein Kunststoffmaterial mit im
wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung
abgetrennt. Vorzugsweise erfolgt dabei die Abtrennung von
Hochdruckpolyethylen. Das abgetrennte Kunststoffmaterial
wird anschließend fein gemahlen, einer Endreinigung
unterzogen, bei der es von restlichen an ihm anhaftenden
Partikeln, wie anhaftende Papierstücke von Preisschildern,
Klebstoffresten und Resten einer evtl. Fett- und
Ölverschmutzung befreit wird. Das Kunstoffmaterial wird
anschließend getrocknet und kann bspw. in dieser
aufgearbeiten Form direkt dem neuen Verwendungszweck
zugeführt werden. Es kann, falls erwünscht, noch
eingefärbt werden oder über einen Extrusionsvorgang in ein
Granulat bestimmter Größe übergeführt werden.
Besonders vorteilhaft wird der Kunststoffmüll in drei
aufarbeitbare Fraktionen bestehend 1.) aus geblasenen
Materialien, wie Behälter, insbesondere Flaschen, Becher,
Kanister oder dgl., 2.) aus Spritzgußmaterialien,
vorzugsweise Abfälle aus Industrieprodukten und 3.) aus
folienförmigen Materialien, wie Verpackungsfolien, Tüten,
Hüllen und dgl. grob sortiert. Durch einen derartigen
Sortiervorgang wird gleichzeitig bei dem Sortieren nach
Beschaffenheit der Materialien, d.h. vorzugsweise nach
Materialien aus PE auch nach der Form sortiert, wodurch
der nachfolgende Verfahrensschritt des Zerkleiners
wesentlich wirtschaftlicher durchgeführt werden kann.
Besonders günstig werden die geblasenen Materialien
und/oder die folienförmigen Materialien zugleich in
Fraktionen aus gefärbten und ungefärbten Materialien
sortiert. Die ungefärbten Fraktionen ermöglichen ein
Endprodukt in der Naturfarbe des Kunststoff, der dann
entweder so seiner Wiederverwendung zugeführt wird oder
noch in beliebige Farbtöne eingefärbt werden kann. Die
unterschiedlich gefärbten Kunststoffe werden zusammen in
einer Fraktion aufgearbeitet und, falls kein besonderer
Farbton erwünscht ist, in der resultierenden Mischfarbe
weiterverwendet. Sie können auch nachträglich noch mit
einem bestimmten Deckfarbton versehen werden.
Zweckmäßigerweise werden die geblasenen Materialien, wie
Behälter nach dem Grobsortieren noch nach der Größe
sortiert und anschließend in Deckel- bzw. Verschlußteil
und Behälterkörperteil zerteilt. Bei geblasenen
Materialien ist es oftmals der Fall, daß der Deckel- bzw.
der Verschlußteil aus einem anderen Material besteht wie
der Behälterkörperteil. Durch das Sortieren nach der Größe
ist das anschließende Zerteilen erleichtert.
Wünschenswerterweise werden in einem anschließenden
Sortiervorgang die Behälterkörper- und Deckelteile
voneinander getrennt, wobei vorzugsweise nur die
Behälterkörperteile, die überwiegend aus Hochdruck-PE
bestehen, den weiteren Verfahrensschritten b) bis d)
zugeführt werden.
Besonders rasch und einfach erfolgt das Sortieren der
geblasenen Materialien nach der Größe in sog.
Separiertrommeln.
In vorteilhafter Weise werden die folienförmigen
Materialien anschließend an Schritt a) in einem weiteren
Verfahrensschritt in Weich- und Hartfolien getrennt, wobei
dies zweckmäßigerweise durch sog. Kratzenbänder erfolgt.
Vorzugsweise werden nur die Weichfolien, die überwiegend
aus Hochdruck-PE bestehen, dem Verfahrensschritt b)
zugeführt. Das Abtrennen eines Kunststoffmaterials mit im
wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung,
vorzugsweise Hochdruck-PE, nach Verfahrensschritt c)
erfolgt zweckmäßigerweise in Absenkbecken und sog.
Hydrozyklonen. Durch die unterschiedlichen Dichten der
Materialien erfolgt bei geeigneter Zusammensetzung der
Flüssigkeit in den Hydrozyklonen eine Trennung, wobei
bspw. das abzutrennende Material auf der Oberfläche
schwimmt, wohingegen die restlichen Materialien zu Boden
sinken.
Besonders intensiv und wirksam erfolgt das Endreinigen des
abgetrennten Kunststoffmateriales im Mahlraum des
Feinmahlvorganges, wodurch restliche an dem
Kunststoffmaterial haftende Materialien abgespült werden.
Besonders zweckmäßig wird der Kunststoffmüll bei
Verfahrensschritt a) in zwei nicht aufarbeitende
Fraktionen, bestehend aus geschäumten
Kunststoffmaterialien, wie bspw. geschäumtes Polystyrol
und unverwertbare Teile, wie Gummistiefel, stark
ölverschmutzte Kanister, Eimer, insbesondere aus
Malerbetrieben oder dgl., sortiert.
Besonders wirtschaftlich werden die geschäumten
Kunststoffmaterialien in einem anschließenden Mahlvorgang
zu einem Granulat gemahlen werden, das als
Verpackungsfüllkörper, Erdauflockerungsgranulat oder
Isoliermaterial weiterverwertet werden kann.
Besonders kostensparend werden die unverwertbaren Anteile
einer Verbrennungsanlage zugeführt und dort verbrannt, und
die dabei gewonnene Energie den energieverbrauchenden
Vorgängen in den verschiedenen Verfahrensschritten zur
Verfügung gestellt.
Eine weitere Erhöhung der Wirtschaftlichkeit wird dadurch
erreicht, daß der Verbrennungsanlage zusätzlich zu den
unverwertbaren Anteilen, noch die in den einzelnen
Verfahrensschritten anfallenden Müll-Rückstände, die nicht
weiter aufgearbeitet werden sollen, zugeführt werden.
Derartige Rückstände sind bspw. die abgetrennten
Verschlußteile der Behälter oder Kleinstabfälle aus den
einzelnen Schritten deren Weiteraufarbeitung sich nicht
lohnt.
In der erfindungsgemäßen Anlage zum Aufarbeiten von
Kunststoffmüll erfolgt in der Sortiereinrichtung das
Sortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare und
nichtaufarbeitbare Fraktionen. Die aufarbeitbaren
Fraktionen werden anschließend in einer Zerkleinerungs-
und Vorreinigungseinrichtung weiter aufgearbeitet. In
einer Abtrenneinrichtung wird ein Kunststoffmaterial mit
im wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung
aus den zerkleinerten aufarbeitbaren Fraktionen
abgetrennt, das dann in einer Feinmahl- und
Endreinigungseinrichtung und einer anschließenden
Trockeneinrichtung in den aufgearbeiteten Endzustand
gebracht wird. Die erfindungsgemäße Anlage ermöglicht
durch die zuvor genannte Folge der Vorrichtungen ein
rasterhaftes Aussortieren bzw. Abtrennen eines bestimmten
Kunststoffmaterials, vorzugsweise Hochdruckpolyethylen und
Niederdruck PE aus dem Kunststoffmüll. Dadurch wird
ermöglicht, denjenigen Kunststoff, der den größten Anteil
des Kunststoffmülls ausmacht, wirtschaftlich abzutrennen
bzw. aufzuarbeiten. Im Prinzip können mit dieser Anlage
auch mehrere Kunststoffe, d.h. auch solche, die neben dem
Hauptanteil in geringeren Mengen vorkommen, aufgearbeitet
werden, da es möglich ist, in Zwischenlager die geringeren
Mengen anzustauen, um zu gegebener Zeit diesen Teil des
Kunststoffmülls, durch die entsprechend angepaßten
Einrichtungen der Anlage, der o.g. rasterhaften
Aufarbeitung zu unterwerfen.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der erfindungsgemäßen
Anlage sind den Unteransprüchen 20 und folgende zu
entnehmen.
Die Erfindung wird anhand einiger ausgewählten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 ein Fließschema des erfindungsgemäßen
Verfahrens bzw. einer erfindungsgemäßen
Anlage,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer ersten
Sortiervorrichtung einer erfindungsgemäßen
Anlage,
Fig. 3 eine Draufsicht eines weiteren
Ausführungsbeispiels einer ersten
Sortiervorrichtung,
Fig. 4 schematisch eine Zerteil- und eine dritte
Sortiervorrichtung einer erfindungsgemäßen
Anlage zum Zerteilen und Sortieren von
Behältern,
Fig. 5 schematisch einige Details der
Zerteilvorrichtung von Fig. 4,
Fig. 6 schematisch eine vierte Sortiervorrichtung
zum Sortieren von folienförmigen
Materialien,
Fig. 7a, b in vergrößertem Maßstab einige Details der
vierten Sortiervorrichtung von Fig. 6,
Fig. 8 eine Zerkleinerungs- und
Vorreinigungseinrichtung sowie eine
Abtrenneinrichtung und Feinmahl- und
Endreinigungseinrichtung einer
erfindungsgemäßen Anlage und
Fig. 9 eine Trockeneinrichtung einer
erfindungsgemäßen Anlage.
Gemäß dem in Fig. 1 gezeigten Fließschema sind in einer
Deponie 1 und/oder der anderen Sammelstellen gesonderte
Behälter für Kunststoffmüll aufgestellt. Die Anlieferer
der Deponie haben die Möglichkeit, ihren Kunststoffmüll in
die gesonderten Behälter einzuwerfen. Diese Behälter
können mit Hinweisen versehen sein, welche Müllmaterialien
in die jeweiligen Behälter einzuwerfen sind, wobei die
Hinweise so gestaltet sind, daß auch ein Laie, der
keinerlei Kenntnisse über die Beschaffenheit der
Kunststoffe hat, diese Hinweise verstehen kann. Der
Kunststoffmüll wird von der Deponie 1 zu einem Betrieb 2
transportiert, in den eine erfindungsgemäße Anlage zum
Aufarbeiten von Kunststoffmüll vorgesehen ist. In einem
ersten Verfahrensschritt folgt ein Sortieren in
aufarbeitbare Fraktionen 3 und in nichtaufarbeitbare
Fraktionen 4. Die einzelnen Sortiervorgänge werden
nachfolgend anhand der entsprechenden Sortiervorrichtungen
näher erläutert. Die aufarbeitbaren Fraktionen 3 werden
anschließend zerkleinert und einer Vorreinigung
unterworfen. Daran anschließend werden die Kunststoffe
getrennt, d.h. es erfolgt eine Auftrennung nach dem
Material der Kunststoffe. Vorzugsweise wird ein bestimmter
Kunststoff, nämlich Hochdruckpolyethylen Hochdruck-PE)
abgetrennt, das den prozentual höchsten Anteil des
gegenwärtig anfallenden Kunststoffmülls darstellt. Der
abgetrennte Kunststoff wird anschließend feingemahlen,
endgereinigt, wonach die Kunststoffpartikel nahezu
ausschließlich aus einem einzigen Material einer
bestimmten chemischen Zusammensetzung bestehen. Die
Kunststoffpartikel werden anschließend getrocknet und je
nach Wunsch einer Sonderaufbereitung 5 unterworfen. Eine
erste Möglichkeit einer Sonderaufbereitung 5 besteht
darin, das Material über eine Extrusion direkt in ein
Granulat überzuführen, das anschließend im Betrieb 2
verarbeitet oder zum Verkauf bereitgestellt wird. Eine
zweite Möglichkeit der Sonderaufbereitung 5 besteht in
einer zunächst erfolgenden Einfärbung des gewonnenen
Kunststoffmaterials und einer anschließenden Granulierung
die dann dem Betrieb zur Weiterverarbeitung oder den
Verkauf zugeführt werden. Eine dritte Möglichkeit besteht
darin, das aufgearbeitete Kunststoffmaterial direkt als
Mahlgut weiterzuverarbeiten bzw. zu verkaufen.
Die nichtaufarbeitbaren Fraktionen 4 enthalten eine
Fraktion, die aus geschäumten Kunststoffen 6 besteht. Die
geschäumten Kunststoffe 6 bestehen vorzugsweise aus
geschäumtem Polystyrol und stellen vorzugsweise besonders
geformte Kunststoffblöcke dar, die z.B. bei der Verpackung
von Elektrogeräten oder Haushaltsgeräten zum
Transportschutz dienen. Die geschäumten Kunststoffe 6
werden direkt durch Mahlen in ein Granulat 7 übergeführt,
das direkt dem Verkauf zugeführt wird. Ein derartiges
Granulat 7 wird bspw. in Gärtnereien als
Erdauflockerungsmaterial verwendet, dient als
Packmaterialfüllkörper beim Transport empfindlicher Güter
oder wird als Isoliermaterial verwendet. Die verbleibenden
Anteile der nichtaufarbeitbaren Fraktionen 4 werden einer
Verbrennungsanlage 8 zugeführt, in der diese dann
verbrannt werden. Derartige Anteile bestehen bspw. aus
extrem verschmutztem Kunststoffmüll, wie bspw. stark
ölhaltige Kanister, die auch aus dem Material bestehen
können, das im Endeffekt aus dem Kunststoffmüll
wiedergewonnen werden soll, bspw. Hochdruck-PE, dessen
Aufarbeitung sich jedoch nicht lohnt, da dadurch bspw.
eine erhebliche Belastung der Reinigungsflüssigkeit, wie
bspw. Wasser, durch Öl erfolgen würde, was erhebliche
Probleme mit der Abwasserreinigung nach sich führen würde.
Zu derartigen Anteilen zählen bspw. auch Kübel aus
Malereibetrieben, die mit erheblichen Farbresten sind.
Weiterhin gehört zu diesen Anteilen Kunststoffmüll aus
Kautschukmaterialien, wie bspw. Gummistiefel. Zusätzlich
werden der Verbrennungsanlage nichttrennbare Anteile 9
zugeführt, die aus den Kunststoffmaterialien bestehen, die
nach dem Abtrennen des gewünschten einen
Kunststoffmaterials verbleiben. Die nichttrennbaren
Anteile 9 des Kunststoffmülls bestehen bspw. aus
Polyvinylchloriden (PVC), Polyamiden oder dgl.
Die in der Verbrennungsanlage 8 gewonnene Energie wird
dazu verwendet, um alle im Betrieb 2 stattfindende
energieverbrauchende Vorgänge zu speisen. Dies geschieht
insbesondere in Form von elektrischer Energie zum
Antreiben der entsprechenden Maschinen und Vorrichtungen
in Form von Heißwasser für die verschiedenen
Reinigungsvorgänge und in Form von Heißluft oder Dampf zum
Trocknen der gereinigten Materialien. Der Betrieb 2
entnimmt dem Kunststoffmüll die Energie zu dessen
Aufarbeitung, so daß keine Energiezufuhr von außen
notwendig ist. Außer den Rückständen der
Verbrennungsanlage werden keine Materialien an die Deponie
1 zurückgeführt.
In einer in Fig. 2 gezeigten ersten Sortiervorrichtung 10
einer erfindungsgemäßen Anlage zum Aufarbeiten von
Kunststoffmüll erfolgt eine Grobsortierung des
Kunststoffmülls. Die erste Sortiervorrichtung 10 besteht
aus sechs in Reihe angeordneten Schächten 11 bis 16, einem
Zubringförderer 17, einem Sortierband 18, einem
Austragförderer 19 sowie einem Behälter 20. Das
Sortierband 18 erstreckt sich über die Schächte 11 bis 16
und reicht über den sechsten Schacht 16 in einem Bereich
21 hinaus. Unterhalb des Bereiches 21 des Sortierbandes 18
ist ein Verteilerband 22 angeordnet, das über dem Behälter
20 liegt. Der Zubringförderer 17 besteht aus einem im
wesentlichen horizontal verlaufenden ersten Zubringband 23
und einem ersten Steigförderband 24, das das Zubringband
23 mit dem Sortierband 18 verbindet.
In einem weiteren, hier nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel stehen weitere Schächte als Reserve
zur Verfügung.
Die Schächte 11 bis 16 weisen an ihrem unteren Ende
jeweils einen Schieber 25 auf. Die Schieber 25 können
dabei über einen hier nicht gezeigten Mechanismus
unabhängig voneinander bewegt werden, so daß jeder der
Schächte 11 bis 16 durch den entsprechenden Schieber 25
geöffnet bzw. geschlossen werden können. Unterhalb der
Schächte 11 bis 16 verläuft ein Austragband 26 des
Austragförderers 19, wobei das Austragband 26 derart
unterhalb der Schächte angeordnet ist, daß bei geöffnetem
Schieber 25 die jeweils im Schacht aufgenommenen
Materialien auf das Austragband 26 fallen. Das Austragband
26 ist in Förderrichtung mit einem Austragsteigförderband
27 gekoppelt, das die Materialien aus den Schächten 11 bis
16 in weitere nachfolgend näher beschriebene Vorrichtungen
der erfindungsgemäßen Anlage, die hier ganz pauschal mit
dem Bezugszeichen 28 versehen sind, transportiert.
Die Schächte 11 bis 16 weisen Deckelteile 29 auf, auf
denen Personen 30 stehen. Das Sortierband 18 ist in einem
derartigen Abstand über den Deckelteilen 29 angeordnet,
daß eine stehende Person 30 Gegenstände vom Sortierband 18
entnehmen kann. Die Deckelteile 29 weisen hier nicht
gezeigte Öffnungen auf, durch die die entnommenen
Gegenstände, in den jeweiligen Schacht 11 bis 16 fallen.
Bei dem Sortiervorgang an der ersten Sortiervorrichtung 10
wird der Kunststoffmüll auf das Zubringband 23 gegeben und
über das Steigförderband 24 auf das Sortierband 18
gebracht. Diejenige Person bzw. Personen 30, die auf dem
Deckelteil 29 des ersten Schachtes 11 steht, sortieren aus
dem Kunststoffmüll geschäumte Kunststoffmaterialien 6 aus
und werfen sie durch die Öffnung in den Schacht 11. Am
zweiten Schacht 12 werden gleichermaßen ungefärbte
Blasmaterialien und am dritten Schacht 13 gefärbte
Blasmaterialien vom Sortierband 18 entnommen. Die
Blasmaterialien stellen vorwiegend Behälter wie Flaschen,
Becher, Kanister oder dgl. dar. Am vierten Schacht 14
werden Spritzgußteile, die vorwiegend Abfallteile aus der
kunststoffverarbeitenden Industrie darstellen, am fünften
Schacht 15 ungefärbte folienförmige und am sechsten
Schacht 16 gefärbte folienförmige Materialien vom
Sortierband 18 entnommen. Die Personen 30, die auf den
Schächten 12 bis 16 stehen, sind derart geschult, daß sie
mit einer Sicherheit von etwa 90% solche
Kunststoffmüllteile aussortieren, die aus Polyethylen (PE)
bestehen. Der auf dem Sortierband 18 verbleibende
Kunststoffmüll wird über das Verteilerband 22 in den
Behälter 20 gegeben, und von diesem der in Fig. 1
beschriebenen Verbrennungsanlage 8 zugeführt.
Die aufarbeitbaren Fraktionen 3, wie sie in Zusammenhang
mit Fig. 1 beschrieben wurden, stellen somit diejenigen
Materialien dar, die in die Schächte 12 bis 16 vom
Sortierband 18 sortiert wurden. Die im ersten Schacht 11
enthaltenen geschäumten Kunststoffe 6 und die im Behälter
20 enthaltenen Anteile stellen die nichtaufarbeitbaren
Fraktionen 4 dar.
Zum Abtransport zur weiteren Aufarbeitung der in den
Schächten 11 bis 16 enthaltenen Materialien wird
nacheinander jeder Schacht durch den Schieber 25 geöffnet,
das in ihm enthaltene Material fällt auf das Austragband
26 und wird von diesem über das Austragsteigförderband 27
zu den jeweiligen weiteren Vorrichtungen der Anlage, wie
sie nachfolgend beschrieben sind, transportiert.
Die in Fig. 3 aufgezeigte erste Sortiervorrichtung 10
weist, ebenso wie die zuvor beschriebene, sechs Schächte
11 bis 16 auf, über denen das Sortierband 18 angeordnet
ist. Die Deckelteile 29 der Schächte 11 bis 16 weisen
dabei etwa rechteckförmige Öffnungen 31 auf, die ein
derartiges Ausmaß aufweisen, daß die Bedienungspersonen
30, die auf den Deckelteilen 29 stehen, die
auszusortierenden Müllteile vom Sortierband 18 entnehmen
und durch die Öffnungen 31 in den jeweiligen Schacht 11
bis 16 werfen können. Es können, wie nur bei dem ersten
Schacht 11 angedeutet, vier Personen 30 gleichzeitig einen
Schacht 11 bis 16 bedienen. Der zu sortierende
Kunststoffmüll wird durch einen im Zusammenhang mit Fig. 1
beschriebenen Zubringförderer 17 auf das Sortierband 18
gebracht. Diejenigen Gegenstände, die sich nach Passieren
des sechsten Schachtes 16 noch auf dem Sortierband 18
befinden, fallen in den Behälter 20 und werden, in
Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben, der
Verbrennungsanlage 8 zugeführt. Die Beschickung der
Schächte 11 bis 16 erfolgt dabei mit denselben
ausgewählten Materialien, wie sie in Zusammenhang mit Fig.
1 beschrieben wurden.
Unterhalb jedes Schachtes 11 bis 16 ist ein
Austragförderband 32 a bis f angeordnet, das die
Materialien aus dem jeweiligen Schacht zur weiteren
Aufarbeitung transportiert. Die Austragförderbänder 32 a
bis f verlaufen dabei etwa in einem rechten Winkel zur
Laufrichtung des Sortierbandes 18, wie dies durch die
Doppelpfeile in Fig. 3 angezeigt ist. In der in Fig. 3
aufgezeigten Ausführung einer ersten Sortieranlage 10
können die Materialien gleichzeitig aus den Schächten
ausgetragen werden.
Die im ersten Schacht 11 aufgenommenen geschäumten
Kunststoffe 6 werden durch das Austragförderband 32 zu
einer Mühle 33 transportiert und dort, je nach
Verwendungszweck, zu mehr oder weniger feinem Granulat
gemahlen.
Die im zweiten Schacht 12 und im dritten Schacht 13
aufgenommenen Blasmaterialien werden über die
entsprechenden Austragbänder 32 b bzw. c einer zweiten
Sortiervorrichtung 34 zugeführt, in der diese nach der
Größe sortiert werden. Der Sortiervorgang erfolgt dabei in
sog. Separiertrommeln. Die nach Größe sortierten
Blasmaterialien werden anschließend einer in Zusammenhang
mit Fig. 4 beschriebenen Zerteilvorrichtung 35 und daran
anschließend einer dritten Sortiervorrichtung 36
zugeführt. Danach werden sie einer in Zusammenhang mit
Fig. 8 beschriebenen Zerkleinerungseinrichtung 37
zugeführt.
Die im vierten Schacht 14 aufgenommenen Spritzgußteile
werden über das Austragförderband 32 d direkt der in Fig. 8
beschriebenen Zerkleinerungsvorrichtung 37 zugeführt.
Die im fünften Schacht 15 und sechsten Schacht 16
aufgenommenen folienförmigen Materialien werden über die
entsprechenden Austragförderbänder 32 e bzw. f einer, in
Zusammenhang mit Fig. 6 näher beschriebenen vierten
Sortiervorrichtung 38 zugeführt. Nach Durchlaufen der
vierten Sortiervorrichtung 38 werden bestimmte
aussortierte folienförmige Materialien der
Zerkleinerungseinrichtung 37 in Fig. 8 zugeführt.
Die in Fig. 3 aufgezeigten Austragförderbänder 32 a bis f
der Schächte 11 bis 16 führen die Materialien direkt zu
den zuvor beschriebenen Vorrichtungen. In einem weiteren
hier nicht gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwischen den
Austragförderbändern 32 a bis f und der nächsten
Verarbeitungsstation jeweils Staubehälter vorgesehen, die
als Zwischenlagerstätte für den in der ersten
Sortiervorrichtung 10 grob vorsortierten Müll dienen.
Die im zweiten und dritten Schacht aufgenommenen
Blasmaterialien werden wie zuvor ausgeführt, nach
Durchlaufen der zweiten Sortiervorrichtung 34, in der sie
nach der Größe sortiert wurden, der in Fig. 4 aufgezeigten
Zerteilvorrichtung 35 zugeführt. Die Zerteilvorrichtung 35
besteht aus einem Förderband 39, einer Rutsche 40, einem
ersten Paar an Zahnsegmentwalzen 41, einer weiteren
Rutsche 42 und einem zweiten Paar an Zahnsegmentwalzen 43.
Unmittelbar anschließend an die Zerteilvorrichtung 35 ist
die dritte Sortiervorrichtung 36 angeordnet, die aus einer
Rutsche 44, einem Förderband 45 und einer weiteren Rutsche
46 besteht.
Im Betrieb werden von der zweiten Sortiervorrichtung 34
kommende Blasmaterialkörper 47 über das Förderband 39 zur
Rutsche 40 transportiert und treffen auf das erste Paar an
Zahnsegmentwalzen 41, die sich entgegengesetzt in Richtung
der Pfeile 48 bzw. 49 drehen. Beim Durchlaufen der
Blasmaterialkörper 47 zwischen den Zahnsegmentwalzen 41
wird dieser in einen Behälterkörperteil 50 und einen
Verschluß- bzw. Deckelteil 51 zerteilt. Das abgetrennte
oder auch abgesprengte Verschluß- bzw. Deckelteil 51
besteht meistens aus einem anderen Material als der
Behälterkörperteil 50, so daß nach Zerteilen der
Blasmaterialkörper 47 diese verschiedenen Materialien
voneinander getrennt werden können. Die Rutsche 42 nach
dem ersten Paar an Zahnsegmentwalzen 41 ist dabei in einem
solchen Abstand von diesen angeordnet, daß ein gewisser
Anteil der Verschluß- bzw. Deckelteile 51 zwischen den
Walzen 41 und der Rutsche 42 hindurchfallen können, so daß
ein gewisses Vorsortieren der zerteilten
Blasmaterialkörper 47 erfolgt.
Der Abstand der Zahnsegmentwalzen 41 voneinander bzw. der
zwischen ihnen befindliche Durchtrittspalt 52 a, b ist wie
aus Fig. 5 zu entnehmen, je nach Größe der zu zerteilenden
Blasmaterialkörper 47 einstellbar. Die auf der Rutsche 42
abwärts gleitenden Behälterkörperteile 50 und noch
vorhandene Verschluß- bzw. Deckelteile 51 treffen auf ein
zweites Paar an Zahnsegmentwalzen 43, die sich
gleichermaßen wie die Zahnsegmentwalzen 41 gegeneinander
drehen, wobei der Durchtrittsspalt 52 (Fig. 5) zwischen
den Zahnsegmentwalzen 43 kleiner ist als der jeweilige
Spalt 52 a oder b zwischen den Walzen 41, wodurch die
Behälterkörperteile 50 noch weiter zerknüllt bzw.
zerquetscht werden und letzte eventuell noch anhaftende
Deckel- bzw. Verschlußteile 51 abgesprengt bzw. abgetrennt
werden. Nach Durchlaufen des zweiten Paars an
Zahnsegmentwalzen 43 geraten die Teile über eine Rutsche
44 auf ein Förderband 45, an dessen Ende in Förderrichtung
gesehen, eine weitere Rutsche 46 angeordnet ist, die einen
derartigen Abstand 53 vom Ende des Förderbands 45
aufweist, daß die abgetrennten Verschluß- bzw. Deckelteile
51 hindurchfallen können, so daß nur die
Behälterkörperteile 50 der in Fig. 8 aufgezeigten
Zerkleinerungseinrichtung 37 zugeführt werden. Die
Behälterkörperteile 50 von Hartplastikbehältern wie
Flaschen, Kanistern und dgl. bestehen vorwiegend aus
Hochdruck-PE, die Verschluß- bzw. Deckelteile 51 aus
Niederdruck-PE, PVC oder anderen Materialien. Wird in der
erfindungsgemäßen Anlage vorzugsweise Hochdruck-PE als
aufgearbeitetes Endprodukt erwünscht, so werden die
Verschluß- bzw. Deckelteile 51 der in Fig. 1 beschriebenen
Verbrennungsanlage 8 zugeführt.
Wie bereits in Zusammenhang mit Fig. 3 erwähnt, werden die
im fünften Schacht 15 und sechsten Schacht 16 befindlichen
folienförmigen Materialien, im weiteren Folien 54 genannt,
der in Fig. 6 aufgezeigten vierten Sortiervorrichtung 38
zugeführt.
Die vierte Sortiervorrichtung 38 besteht aus einem im
wesentlichen horizontal verlaufenden Zubringerband 55,
einem im wesentlichen senkrecht verlaufenden Kratzenband
56 und einem im wesentlich horizontal verlaufenden
Abführband 57 sowie einer drehbar gelagerten
Bürstenvorrichtung 58, die auf der absteigenden Seite des
Kratzenbandes 56 angeordnet ist. Das Abführband 57 dient
gleichzeitig als Zubringerband für ein weiteres
Kratzenband 56. Das Zubringerband 55 und das Abführband 57
sind jeweils um eine Achse 59 in Richtung eines Pfeils 60
schwenkbar bzw. absenkbar, wobei in abgeschwenktem bzw.
abgesenktem Zustand die auf den Bändern 55 bzw. 57
befindlichen Folien 54 auf ein Sammelband 61 transportiert
werden.
Das Kratzenband 56 ist dabei mit zahlreichen umlaufenden
Kratzen 62 versehen, die gebogene Endbereiche aufweisen.
Beim aufwärtslaufenden Teil des Kratzenbandes 56, d.h.
also auf der Seite des Zubringerbands 55, sind die
gebogenen Kratzen 62, nach oben gerichtet (Fig. 7a),
wohingegen beim abwärtslaufenden Teil diese nach unten
gerichtet sind (Fig. 7b). Das Kratzenband 56 ist im
Aufprallbereich des Zubringerbands 55 mit Andrückrollen 63
versehen, die ein Ausweichen des Kratzenbandes 56 bei
Auftreffen der Folien 54 in diesem Bereich verhindern. Die
Kratzen 62 des Kratzenbands 56 greifen in die vom
Zubringerband 55 antransportierten Folien 54 ein, wobei
dies jedoch nur bei relativ weichen Folien möglich ist.
Relativ harte Folien werden von den Kratzen 62 nicht
aufgespießt, sondern bleiben auf dem Zubringerband 55
zurück und werden von Zeit zu Zeit durch Abschwenken des
Zubringerbandes 55 auf das Sammelband 61 abgegeben. Weiche
Folien bestehen überwiegend aus Hochdruck-PE, während
härtere Folien vorwiegend aus PVC, Niederdruck-E oder
Polykarbonaten bestehen.
Die von den Kratzen 62 aufgenommenen und mittransportieren
weichen Folien 54 werden auf der absteigenden Seite durch
von hinten auf das Kratzenband 56 einwirkende
Exzenterrollen 64 abgeklopft und fallen über eine Rutsche
65 auf das Abführband 57. Eventuell noch auf den Kratzen
62 verbleibende Folien 54 oder kleinere Folienreste werden
durch die Bürstenvorrichtung 58 von den Kratzen 62
abgestreift und ebenfalls auf das Abführband 57 gebracht.
In der in Fig. 6 aufgezeigten Ausführungsform einer
vierten Sortiervorrichtung 38 dient das Abführband 57
gleichzeitig als Zubringband für ein zweites Kratzenband
56, das ebenfalls auf der absteigenden Seite mit einer
Bürstenvorrichtung 58 versehen ist und auf dem sich
dieselben wie zuvor beschriebenen Vorgänge abspielen. Das
zweite Kratzenband 56 dient zur Erhöhung der Selektivität
des Sortiervorganges. Wird bei einer Anlage, wie bereits
zuvor erwähnt, nur Hochdruck-PE als aufgearbeitetes
Material gewünscht, werden lediglich die auf dem
Abführband 65 befindlichen Folien 54 der in Fig. 8
aufgezeigten Zerkleinerungsvorrichtung 37 zugeführt. Die
auf dem Sammelband 61 anfallenden Folien werden in diesem
Teil dann der in Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen
Verbrennungsanlage 8 zugeführt.
Wie in Fig. 3 schematisch angedeutet, werden die
aufarbeitbaren Fraktionen 3, die in die Schächte 12 bis 16
sortiert wurden, entweder direkt oder nach Durchlaufen
weiterer Sortier- bzw. Zerteilvorrichtungen der
Zerkleinerungseinrichtung 37 in Fig. 8 zugeführt. Die
zugeführten Materialien wie z.B. die zerteilten
Blasmaterialkörper 47, oder die sortierten Folien 54
weisen dabei bereits einen sehr hohen Anteil eines
bestimmten Materials, wie z.B. Hochdruck-PE auf. Die der
Zerkleinerungseinrichtung 37 zugeführten Teile 66 bestehen
somit entweder aus Spritzgußmaterialien des vierten
Schachtes 14 der ersten Sortiervorrichtung 10 und/oder aus
gefärbten oder ungefärbten Weichfolien 54, die nach dem in
Fig. 6 beschriebenen Vorgang aussortiert worden sind
und/oder aus gefärbten oder ungefärbten
Behälterkörperteilen 50, die nach dem in Zusammenhang mit
Fig. 4 und 5 beschriebenen Vorgang aussortiert worden
sind. Es ist dabei selbstverständlich, daß, falls ein
ungefärbtes Produkt gewünscht wird, nur die ungefärbten
Materialien aus den einzelnen Sortiervorgängen
zusammengemischt werden, falls dies nicht erwünscht ist,
können auch alle Materialien gemeinsam weiteraufgearbeitet
werden.
Die Zerkleinerungseinrichtung 37 besteht aus einem
Trichter 67, zwei mit Reißklingen 68 versehene Walzen 69,
einer unterhalb den Walzen 69 angeordneten Austragrutsche
70 und einem Deckel 71. Die Walzen 69 drehen sich
gegensinning, wie durch Pfeile 72, 73 angezeigt, und mit
einer Umdrehungsgeschwindigkeit von etwa 160 bis 250
U/min. Der Deckel 71 ist um eine Achse 74 in Richtung
eines Pfeiles 75 schwenkbar angeordnet. Zur Aufnahme des
zu zerkleinernden Gutes, d.h. die Teile 66, wird der
Deckel 71 nach oben verschwenkt, so daß über ein Band 76
die Teile 66 in den Trichter 67 eingebracht werden können.
Zum Anpressen der Teile 66 auf die Reißklingen 68 der
Walzen 69 wird der Deckel 71 mittels einer
Kolbenzylindereinheit 77 auf das Mahlgut im Trichter 67
gepreßt. Im Mahlbereich, d.h. im Bereich der Walzen 69,
wird über eine hier nicht gezeigte Vorrichtung heißes
Wasser von etwa 70°C unter einem Druck von 50 bar
zugeführt, wodurch eine Vorreinigung des zerkleinerten
Materials erfolgt. Das Heißwasser wird dabei von der in
Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen Verbrennungsanlage 8
geliefert. Der Trichter 67 ist durch einen hier nicht
näher gezeigten Mechanismus verschwenkbar ausgebildet,
damit bei beiseite geschwenktem Trichter 67 ein leichter
Zugang zu den Reißklingen 68, die Verschleißteile der
Zerkleinerungseinrichtung 37 bilden, ermöglicht ist.
Die zerkleinerten und vorgereinigten Teile 66 geraten über
die Austragsrutsche 70 zu einer Abtrenneinrichtung 78. Die
Abtrenneinrichtung 78 besteht aus drei hintereinander
geschalteten Absetzbecken bzw. Hydrozyklonen 79 die je
eine untere Auslaßöffnung 80 aufweisen. Unterhalb jeder
Auslaßöffnung 80 ist ein Schwingsieb 81 angeordnet. In die
in den Hydrozyklonen 79 enthaltene Flüssigkeit tauchen
Rührwerke 82 ein, die sich in Richtung der Pfeile 83
drehen und somit für eine bestimmte Strömungsrichtung in
den Hydrozyklonen 79 sorgen. Das Material, das auf der
Flüssigkeitsoberfläche schwimmt, wird in Strömungsrichtung
transportiert. Die Dichte der in den Hydrozyklonen 79 bzw.
Absenkbecken befindlichen Flüssigkeit ist dabei so
eingestellt, daß dasjenige Material, das in der
Abtrenneinrichtung 78 abgetrennt werden soll, auf der
Flüssigkeitsoberfläche schwimmt, wohingegen die anderen
Materialien auf den Boden der Hydrozyklone bzw.
Absenkbecken 79 absinken. Bei Abtrennen von Hochdruck-PE
besteht die Flüssigkeit aus Wasser, d.h. die PE-Partikel
schwimmen auf der Oberfläche, wohingegen die verbleibenden
Materialien, wie z.B. Polyamide, ABS-Duroplaste oder dgl.
in Richtung der Auslaßöffnungen 80 absinken und durch
diese entnommen werden können. Bei geöffneter
Auslaßöffnung 80 fallen die abgesetzten Materialien auf
die Schwingsiebe 81 und werden dadurch von der flüssigen
Phase abgetrennt. Die auf den Schwingsieben 81
angesammelten Kunststoffteile werden entweder nach einer
evtl. Zwischenlagerung zum Anstauen in weiteren Zyklone
aufgearbeitet werden oder werden der Verbrennungsanlage 8
zugeführt. In den Hydrozyklonen bzw. Absenkbecken 79
findet außerdem eine weitere Reinigung der zerkleinerten
Teile 66 statt. Die auf der Oberfläche schwimmenden
Anteile der zerkleinerten Teile 66, d.h. z.B.
Hochdruck-PE-Teilchen 84 werden über eine Austragschnecke
85 aus der Abtrenneinrichtung 78 entnommen und einer
Feinmahl- und Endreinigungseinrichtung 86 zugeführt.
Die Feinmahl- und Endreinigungseinrichtung 86 besteht aus
einer Schneidemühle 87, in der ein Rotor 88 aufgenommen
ist, unterhalb dem ein Sieb 89 angeordnet ist. Im
Mahlbereich, d.h. im Bereich des Rotors 88 wird über
Leitungen 90 erneut Heißwasser mit bis zu 70° und unter
einem Druck von 50 bar in die Schneidemühle 87
eingebracht. Bei extrem verschmutzten Teilchen 84, d.h.
bspw. stark mit Klebstoff behafteten Teilchen 84, kann
auch Heißwasserdampf durch die Leitungen 90 zugeführt
werden. Das Sieb 89 weist dabei Öffnungen mit einem
Durchmesser von ca. 8 mm auf. Die durch das Sieb 89
durchtretenden, feingemahlenen Teilchen 84 fallen in einem
unteren Bereich 91 der Schneidemühle 87 in Wasser und
werden über eine Austragschnecke 92 aus dem unteren
Bereich 91 ausgetragen, wobei in der Austragschnecke 92
erneut über Leitungen 93 Heißwasser (ca. 70°) unter einem
Druck von 50 bar eingespeist wird, wodurch eine
Restspülung der Teilchen 84 durchgeführt wird. Die
endgereinigten Teilchen 84 werden von der Austragschnecke
92 einem Zentrifugaltrockner 94 zugeführt, indem sie bis
auf einen Wassergehalt von etwa 5 bis 10%
heruntergetrocknet bzw. trockengeschleudert werden.
Die vorgetrockneten Teilchen 84 werden vom
Zentrifugaltrockner 94 über ein hier nicht gezeigtes
Förderband einer Trockeneinrichtung 95, wie sie in Fig. 9
aufgezeigt ist, zugeführt.
Die Trockeneinrichtung 95 besteht aus einem Metallband 96,
auf das die vorgetrockneten Teilchen 84 über eine
Zuführung 97 gebracht werden. Die auf dem umlaufenden
Metallband 96 aufgebrachten Teilchen 84 werden über
mehrere Bürsten 98 aufgelockert. Unterhalb des Bandes 96
verlaufen Heizleitungen 99, die mit zahlreichen Öffnungen
100 versehen sind (in Fig. 9 sind nur einige Öffnungen 100
gezeigt), aus denen das Trockenmedium austritt und um das
Metallband 96 strömen und dabei die aufgelockerten bzw.
aufgewirbelten Teilchen 84 trocknet. Das Heizmedium besteht
aus Dampf von etwa 120°C. Die Trockeneinrichtung 95 weist an
einem Deckelteil 101 mehrere Absaugkanäle 102 auf, aus der das
feuchte Trockenmedium austritt, das über eine hier nicht
aufgezeigte Regeneriereinrichtung dem Heizkreislauf über die
Leitungen 99 erneut zugeführt wird.
Die endgetrockneten Teilchen 84 werden nach Erhalt des
gewünschten Trocknungsgrades über eine nicht aufgezeigte
Vorrichtung vom Band entnommen und den in Zusammenhang mit
Fig. 1 beschriebenen Sonderaufbereitungen 5 zugeführt.
Claims (47)
1. Verfahren zum Aufarbeiten von Kunststoffmüll, aus Deponien,
Haushalten und Industrie, gekennzeichnet durch die Schritte
- a) Sortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare Fraktionen (3) und nichtaufarbeitbare Fraktionen (4),
- b) Zerkleinern und Vorreinigen der aufarbeitbaren Fraktionen (3),
- c) Abtrennen eines Kunststoffmaterials mit im wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung, vorzugsweise Hochdruckpolyäthylen, aus den aufarbeitbaren Fraktionen (3) und
- d) Feinmahlen, Endreinigen und Trocknen des abgetrennten Kunststoffmaterials.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffmüll in drei aufarbeitbare Fraktionen (3),
bestehend aus
- 1. geblasenen Materialien (47) wie Behälter, insbesondere Flaschen, Becher, Kanister oder dgl.,
- 2. Spritzgußmaterialien, vorzugsweise Abfälle aus Industrieproduktionen und
- 3. folienförmige Materialien (54), wie Verpackungsfolien, Tüten, Umhüllungen und dgl.
sortiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
geblasenen Materialien (47) zugleich in Fraktionen aus
gefärbten und ungefärbten Materialien sortiert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die folienförmigen Materialien zugleich in Fraktionen
aus gefärbten und ungefärbten Materialien sortiert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1 und folgende, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sortieren von Hand erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die geblasenen Materialien (47)
anschließend an Schritt a) nach der Größe sortiert und
zerteilt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
geblasenen Materialien (47) in Behälterkörper- (50) und
Verschluß- bzw. Deckelteile (51) zerteilt werden und daß
die Behälterkörperteile (50) von den Verschluß- bzw.
Deckelteile (51) aussortiert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nur
die Behälterkörperteile (50) dem Verfahrensschritt b)
zugeführt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sortieren nach Größe in Separiertrommeln erfolgt.
10. Verfahren nach Anspruch 2 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß die folienförmigen Materialien
(54) anschließend an Verfahrensschritt a) in Weich- und
Hartfolien sortiert werden und nur die Weichfolien dem
Verfahrensschritt b) zugeführt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sortieren der folienförmigen Materialien (54)
mechanisch über Kratzenbänder (56) erfolgt.
12. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abtrennen des einen
Kunststoffmaterials in Verfahrensschritt c) in mehreren
hintereinander geschalteten Absetzbecken bzw.
Hydrozyklonen (79) erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß das Endreinigen gleichzeitig
mit dem Feinmahlen erfolgt, wobei das Endreinigen durch
Heißwasser oder überhitztem Wasserdampf erfolgt.
14. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffmüll in zwei
nichtaufarbeitbare Fraktionen (4), bestehend aus
- 4. geschäumten Kunststoffmaterialien, wie geschäumtes Polystyrol oder dgl. und
- 5. unverwertbare Anteile, wie Gummistiefel, stark ölverschmutzte Kanister, Eimer, insbesondere aus Malerbetrieben oder dgl.
sortiert werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die geschäumten Kunststoffmaterialien anschließend an
Verfahrensschritt a) zerkleinert werden und als
Isoliermaterialien, Verpackungshüllkörper oder
Erdauflockerungsgranulat weiterverwendet werden.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die unverwertbaren Anteile einer Verbrennungsanlage (8)
zugeführt werden und dort verbrannt werden und daß die
daraus gewonnene Energie den energieverbrauchenden
Vorgängen der Verfahrensschritte a) bis d) zur Verfügung
gestellt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbrennungsanlage (8) zusätzlich zu den
unverwertbaren Anteilen die in Verfahrensschritten a) bis
d) anfallenden, nicht weiter aufzuarbeitenden Rückstände
zugeführt werden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückstände diejenigen Materialien darstellen, die
nicht die einheitliche chemische Zusammensetzung des in
Verfahrensschritt c) abgetrennten Kunststoffmaterials
aufweisen.
19. Anlage zum Aufarbeiten von Kunststoffmüll, gekennzeichnet
durch
eine Sortiereinrichtung zum Sortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare Fraktionen (3) und nichtaufarbeitbare Fraktionen (4),
eine Zerkleinerungs- und Vorreinigungseinrichtung (37) für die aufarbeitbaren Fraktionen (3),
eine Abtrenneinrichtung (78) zum Abtrennen eines Kunststoffmaterials mit im wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung aus den aufarbeitbaren Fraktionen (3),
eine Feinmahl- und Endreinigungseinrichtung (86) und eine Trocknungseinrichtung (95).
eine Sortiereinrichtung zum Sortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare Fraktionen (3) und nichtaufarbeitbare Fraktionen (4),
eine Zerkleinerungs- und Vorreinigungseinrichtung (37) für die aufarbeitbaren Fraktionen (3),
eine Abtrenneinrichtung (78) zum Abtrennen eines Kunststoffmaterials mit im wesentlichen einheitlicher chemischen Zusammensetzung aus den aufarbeitbaren Fraktionen (3),
eine Feinmahl- und Endreinigungseinrichtung (86) und eine Trocknungseinrichtung (95).
20. Anlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sortiereinrichtung eine erste Sortiervorrichtung (10) zum
Grobsortieren des Kunststoffmülls in aufarbeitbare (3) und
nichtaufarbeitbare Fraktionen (4) aufweist.
21. Anlage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Sortiervorrichtung einen Zubringförderer (17), ein
Sortierband (18), mehrere unterhalb des Sortierbands
angeordnete Schächte (11 bis 16) zur Aufnahme des
aussortierten Mülls einen in Laufrichtung des
Sortierbandes (18) gesehenen am Ende angeordneten
Behälters (20) zur Aufnahme des auf dem Sortierband (18)
verbleibenden Mülls und einen Austragförderer (19)
aufweist.
22. Anlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
insbesondere sechs Schächte (11 bis 16) vorgesehen sind.
23. Anlage nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schacht (11 bis 16) an einem unteren Ende
seitlich durch einen bewegbaren Schieber (25) verschlossen
ist, wobei bei geöffnetem Schieber (25) jeder Schacht (11
bis 16) mit dem Austragförderer (19) derart in Verbindung
steht, daß im jeweiligen Schacht (11 bis 16) aufgenommener
Müll vom Austragförderer (19) austragbar ist.
24. Anlage nach Anspruch 21 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Austragförderer (19) aus einem
einzigen Austragband (26) besteht, das an der mit dem
Schieber (25) versehenen Seite der Schächte (11 bis 16)
entlangläuft.
25. Anlage nach Anspruch 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schacht (11 bis 16) mit je einem
Austragförderband (32 a bis f) versehen ist.
26. Anlage nach Anspruch 22 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß im ersten Schacht (11) geschäumte
Kunststoffmaterialien, im zweiten Schacht (12) ungefärbte
Blasmaterialien, im dritten Schacht (13) gefärbte
Blasmaterialien, im vierten Schacht (14)
Spritzgußmaterialien, im fünften Schacht (15) ungefärbte
folienförmigen Materialien und im sechsten Schacht (16)
gefärbte folienförmige Materialien aufgenommen sind.
27. Anlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Schacht (11) über das Austragband (32 a) mit einer
Mühle (33) verbunden ist, in der die geschäumten
Kunststoffmaterialien zu Granulat gemahlen werden.
28. Anlage nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite und dritte Schacht (12, 13) über
Austragbänder (32 b, c) mit einer zweiten
Sortiervorrichtung (36) verbunden sind, in der die
Blasmaterialien nach der Größe sortiert werden.
29. Anlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Sortiervorrichtung (36) aus zumindest einer
Separiertrommel besteht.
30. Anlage nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Sortiervorrichtung (34) über ein Förderband
(39) mit einer Zerteilvorrichtung (35) verbunden ist, in
der die Blasmaterialien in Behälterkörper (50) und
Verschluß- bzw. Deckelteile (51) zerteilt werden.
31. Anlage nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zerteilvorrichtung (34) mehrere Paare an Zahnsegmentwalzen
(41 und 43) enthält, wobei der Abstand der beiden Walzen
eines Paares voneinander je nach Größe der zu zerteilenden
Blasmaterialien einstellbar ist.
32. Anlage nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet,
daß anschließend an die Zerteilvorrichtung (35) eine
dritte Sortiervorrichtung (36) vorgesehen ist, in der die
Behälterkörperteile (50) von den Verschluß- bzw.
Deckelteile (51) aussortiert werden und daß nur die
Behälterkörperteile (50) über eine Rutsche (46) der
Zerkleinerungsvorrichtung (37) zugeführt werden.
33. Anlage nach Anspruch 26 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß der fünfte und sechste Schacht (15 und
16) je über ein Austragband (32 e und f) mit einer vierten
Sortiervorrichtung (38) verbunden sind, in der die
folienförmigen Materialien (54) in Weich- und Hartfolien
sortiert werden.
34. Anlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die
vierte Sortiervorrichtung (38) aus einem im wesentlichen
horizontal verlaufenden Zubringerband (55), einem im
wesentlichen senkrecht verlaufenden Kratzenband (56) und
einem im wesentlichen horizontal verlaufenden Abführband
(57) besteht, wobei das Zubringer (55) bzw. Abführband
(57) derart angeordnet sind, daß Kratzen (62) des
Kratzenbands (56) weiche folienförmige Materialien (54)
vom Zubringerband (55) entnehmen und diese wieder auf das
das Abführband (57) abgeben.
35. Anlage nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zubringerband (55) bzw. Abführband (57) schwenkbar
angeordnet sind, wobei diese in abgeschwenktem Zustand auf
ihnen befindliche folienförmige Materialien (54) auf ein
Sammelband (61) überführen.
36. Anlage nach Anspruch 34 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß in der vierten Sortiervorrichtung (38)
zwei Kratzenbänder (56) hintereinandergeschaltet sind.
37. Anlage nach Anspruch 34 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kratzenband (56) im
Aufprallbereich des Zubringerbandes (55) mit Andrückrollen
versehen ist, damit ein Ausweichen der Kratzen (62) in
diesem Bereich verhindert ist.
38. Anlage nach Anspruch 34 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kratzenband (56) auf der Seite des
Abführbands (57) mit Exzenterrollen (64) versehen ist, die
derart auf das Kratzenband (56) einwirken, daß auf den
Kratzen (62) aufgenommene folienförmige Materialien (54)
von diesen abfallen.
39. Anlage nach Anspruch 34 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Seite des Abführbandes (57) am
Kratzenband (56) eine Bürstenvorrichtung (58) derart
angeordnet ist, daß deren Bürsten auf den Kratzen (62)
aufgenommene folienförmige Materialien (54) abstreifbar
sind.
40. Anlage nach Anspruch 19 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungseinrichtung (37) aus
einem schwenkbaren Trichter (67), in dem mit Reißklingen
(68) versehene Walzen (69) aufgenommen sind, besteht, und
daß über dem Trichter ein schwenkbarer Deckel (71)
vorgesehen ist, der im Trichter (67) aufgenommene
Materialien auf die Reißklingen (68) preßt.
41. Anlage nach Anspruch 19 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abtrenneinrichtung (78) aus
mehreren hintereinander geschalteten Absetzbecken bzw.
Hydrozyklonen (79) besteht.
42. Anlage nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb den Hydrozyklonen (79) Schwingsiebe (81)
angeordnet sind.
43. Anlage nach Anspruch 19 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feinmahl- und
Endreinigungsvorrichtung (86) aus einer Schneidemühle (87)
besteht, bei der in den Schneideraum über Leitungen (90)
Heißwasser bzw. überhitzter Wasserdampf einleitbar ist,
wodurch gleichzeitig beim Feinmahlen eine intensive
Reinigung erfolgt.
44. Anlage nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die
Endreinigung in einer Austragschnecke (92) erfolgt, die
das zermahlene Material aus der Schneidemühle (87)
transportiert.
45. Anlage nach Anspruch 19 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trocknungseinrichtung (95) aus
einem Metallband (96), sowie mehreren Bürsten (98), die
auf dem Metallband (96) befindliche Materialien
auflockern, besteht und daß unterhalb dem Metallband (96)
mit zahlreichen Öffnungen (100) versehene Heizleitungen
(99) angeordnet sind, aus denen das Trocknungsmedium
austritt und um das Metallband (96) strömt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853535633 DE3535633A1 (de) | 1985-10-05 | 1985-10-05 | Verfahren und anlage zum aufarbeiten von kunststoffmuell |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19853535633 DE3535633A1 (de) | 1985-10-05 | 1985-10-05 | Verfahren und anlage zum aufarbeiten von kunststoffmuell |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE3535633A1 true DE3535633A1 (de) | 1987-04-09 |
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ID=6282873
Family Applications (1)
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DE19853535633 Withdrawn DE3535633A1 (de) | 1985-10-05 | 1985-10-05 | Verfahren und anlage zum aufarbeiten von kunststoffmuell |
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