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DE3534751A1 - Verfahren zur herstellung loesbarer zahnprothesen und zahnprothetische verbindungsvorrichtung - Google Patents

Verfahren zur herstellung loesbarer zahnprothesen und zahnprothetische verbindungsvorrichtung

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DE3534751A1
DE3534751A1 DE19853534751 DE3534751A DE3534751A1 DE 3534751 A1 DE3534751 A1 DE 3534751A1 DE 19853534751 DE19853534751 DE 19853534751 DE 3534751 A DE3534751 A DE 3534751A DE 3534751 A1 DE3534751 A1 DE 3534751A1
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DE
Germany
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bolt
primary
bore
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connecting device
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DE19853534751
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Gilbert Weis
Peter Steinfort
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STEINFORT, PETER, 4000 DUESSELDORF, DE
Original Assignee
Fried Krupp AG
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/225Fastening prostheses in the mouth
    • A61C13/273Fastening prostheses in the mouth removably secured to residual teeth by using bolts or locks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Public Health (AREA)
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  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen, die aus einem Primär- und einem darauf aufsetzbaren Sekundärteil mit Prothe­ senzahn bestehen, die mittels eines in einer gemein­ samen Bohrung von Primär- und Sekundärteil geführten Riegels miteinander verankerbar sind. Die Erfindung betrifft ferner eine zahnprothetische Verbindungs­ vorrichtung, die aus einem mit dem oder den Restzäh­ nen oder entsprechenden Implantaten verbundenen Primärteil und einem darüber führbaren Sekundärteil mit Prothesenzahn besteht, die über einen Riegel miteinander verbindbar sind, wobei der Riegel in einer gemeinsamen Bohrung führbar und zur Siche­ rung gegen ein Herausfallen des Riegels aus dem Sekundärteil eine Arretierungsöse und zur endseiti­ gen Halterung des Riegels ein Aufnahmekasten vor­ gesehen sind.
Zur Befestigung bzw. Verankerung von zwei- oder mehrteiligen festsitzenden Prothesen am Restgebiß werden z.B. nach dem Stand der Technik sogenannte Geschiebe verwendet. Die bekanntesten nichtaktivierba­ ren Geschiebe sind T-Geschiebe, die als Verbindungs­ element zwischen einer Krone, einer größeren Zahn­ füllung oder einem ähnlichen Versorgungselement und einem Brückenpfeiler dienen und aus einer eine Rinne aufweisenden Matrize und einer auf sie schieb­ baren Patrize mit entsprechendem Steg bestehen. Die Matrize ist an der Krone oder ähnlichem z.B. ange­ lötet, während die Patrize mit dem betreffenden Brückenpfeiler fest verbunden ist. Nachteiliger­ weise erfordert die Anpassung der Prothesen an­ einander bzw. an das verbleibende Restgebiß einen hohen Arbeitsaufwand sowie große Präzision.
Nach dem Stand der Technik sind auch aus Nichtedel­ metallegierungen bestehende Vorrichtungen bekannt, die eingepaßte, aufeinandergesetzte Primär- und Se­ kundärteile aufweisen, wobei Primär- und Sekundär­ teil im aufeinandergesetzten Zustand durch funkenero­ sive Verfahren durchbohrt und diese Bohrungen mit gemeinsamer Längsachse einen von der lingualen Seite einführbaren Schieberiegel aufnehmen können, der eine lösbare Steckverbindung darstellt. Nachteil dieser Vorrichtungen sind hohe Herstellkosten durch notwendige Funkenerosionsverfahren sowie das zur Herausführung des Riegels auf der lingualen Seite nicht bündig mit dem Sekundärteil abschließende Riegelendstück, das vielfach ein Wundreiben der Zunge verursacht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die obengenannten Nachteile zu vermeiden und ein Verfah­ ren der eingangs genannten Art anzugeben, das ohne großen apparativen technischen Aufwand leicht und kostengünstig durchführbar ist. Des weiteren soll es Aufgabe der Erfindung sein, Vorrichtungen der ebenso eingangs genannten Art anzugeben, bei denen das Sekundärteil leicht vom Primärteil lösbar ist und bei denen eine sichere Befestigung gewährleistet ist. Ferner soll das Sekundärteil auch an den An­ schlußebenen zum Restgebiß eine dauerhaft haltbare Verblendung besitzen. Schließlich soll der das Primär- und Sekundärteil miteinander verankernde (Steck-)Riegel leicht austauschbar sein, falls er beschädigt, verformt ist und demzufolge oder aus anderen Gründen ausgetauscht werden muß.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, das folgende Schritte aufweist. Zunächst wird ein Kunst­ stoff- oder Wachsmodellkörper in Stegform mit einer quer zu seiner Längsachse verlaufenden Bohrung in seinem unteren basalen Teil gefertigt und an das Modell angewachst sowie vor der Einbettung zum Gießen des entsprechenden Primärteils ein kerami­ scher Platzhalter vorzugsweise mit nicht rotations­ symmetrischem Durchmesser in die Bohrung eingesetzt und das Primärteil nach Ausschmelzen des Wachs- bzw. Kunststoffmodells gegossen. Dementsprechend wird auch ein Sekundärteil gegossen, das später flächen­ deckend auf das Primärteil aufsetzbar ist und mit einem Prothesenzahn überzogen ist. Dieses Sekundär­ teil besitzt eine Bohrung, vorzugsweise auf der buccalen Seite, die mit der entsprechenden Bohrung des Primärteils zur Aufnahme eines Riegels in Kon­ gruenz gebracht werden kann; ferner besitzt das Sekundärteil auf einer seiner Innenseiten,vorzugs­ weise der lingualen, einen Aufnahmekasten zur end­ seitigen Halterung des Riegels oder eine obere Führungsfläche zur Abstützung des Riegels und auf seiner anderen Innenseite, vorzugsweise der buccalen, eine Aussparung für eine Arretierungsöse des Riegels. Die Bohrung wird zweckmäßigerweise schon im Kunst­ stoff- oder Wachsstoffteil eingearbeitet und vor dem Gießen mit einem Platzhalter ausgefüllt; der Auf­ nahmekasten wird ebenso beim Gießen eingebracht. Die Aussparung für die Arretierungsöse, das ist praktisch eine Erweiterung eines Teils der bereits vorhandenen Bohrung, wird von außen, vorzugsweise von buccaler Seite, in den fertiggestellten Zahner­ satz gebohrt. Abschließend wird der Riegel durch die Bohrung in dem verblendeten Zahnimplantat und in dem Sekundärteil durchgeschoben, bis das Riegel­ endstück mit größerem Durchmesser die vorgesehene Aussparung passiert hat und auf den Riegel und in die vorgesehene Aussparung von außen eine Arretie­ rungsöse eingesetzt wird. Die Bohrung durch das Se­ kundärteil sowie durch die diesen überlappende Pro­ these auf buccaler bzw. lingualer Seite muß so groß sein, daß das Riegelende mit seinem größten Durch­ messer hindurchführbar ist. Dazu ist zum Einschieben der Arretierungsöse eine Erweiterung eines Teils der Bohrung geschaffen worden. Demgemäß verbleibt nach Einschieben des Riegels ein Raum zwischen dem Riegel­ teil mit kleinerem Durchmesser und der Bohrungswand der genannten Erweiterung, der durch Kunststoff oder entsprechende Füllstoffe ausgefüllt wird. Vorzugs­ weise wird abschließend der Riegel an der buccalen Seite der Prothese abgeschliffen, bis er bündig an­ liegt.
Bevorzugt werden auf das Sekundärteil Kunststoff­ retentionen von außen aufgesetzt, die ein leichtes Befestigen des Prothesenzahns ermöglichen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung wird das Sekundärteil im Aufgußverfahren hergestellt, d.h. das Sekundärteil wird in einem Schleudergußver­ fahren auf das Primärteil, das eine Vermischung der verwendeten verschiedenen Legierungskomponen­ ten von Primär- und Sekundärteil Oxidhaut gebildet hat, gegossen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist vorteilhafter­ weise zur Befestigung von uni- oder bilateralen Freiendprothesen verwendbar, mit der der heraus­ nehmbare Zahnersatz fest und starr an den Restzäh­ nen im Mund des Patienten befestigt ist. Insbesondere muß nicht, wie vielfach in den letzten Jahrzehnten, zur Verankerung bzw. zur Befestigung der Prothesen am Restgebiß des Patienten eine Vielzahl von kompli­ zierten Befestigungsmechanismen hergestellt werden, wobei zum Teil noch Klammern, die an den Restzähnen befestigt werden müssen, und demgemäß den Restbestand der Zähne schädigen, verwendet wurden. Die lösbare Zahnprothese bzw. die zahnprothetische Verbindung ist ohne großen labortechnischen Aufwand herzustellen, dazu kann auf genormte Teile, die großindustriell gefertigt werden können, für das Primär- und das Sekundärteil zurückgegriffen werden. Insgesamt führt dieses Verfahren somit zu einer erheblichen Senkung der Kosten für den Zahnersatz.
Zur Herstellung des Riegels eignen sich alle handels­ üblichen Legierungen, insbesondere auch alle Nicht­ edelmetallegierungen. Da die Riegelachse im sekundär herausnehmbaren Teil in Kunststoff gelagert ist, kann sie jederzeit kostengünstig ersetzt werden.
Der auf Schaffung einer Vorrichtung gerichtete Auf­ gabenteil wird dadurch gelöst, daß der Riegel einen seine Drehung in der gemeinsamen Bohrung verhindern­ den, nicht rotationssymmetrischen Querschnitt auf­ weist und vorzugsweise von buccaler Seite über die gemeinsame seinem Querschnitt angepaßte Bohrung im verblendeten Zahnersatzteil, im Sekundär- und im Primärteil einführbar bzw. daß das Sekundärteil von buccaler Seite lösbar ist. Nach einer weiteren Aus­ bildung der Erfindung weist die den Riegel aufnehmen­ de Bohrung maximal 1,3 bis 1,5 mm Durchmesser auf und liegt im unteren Drittel und endseitig des stegför­ migen Primärteils. Das Primärteil verläuft zu der Gingiva abgewandten Seite hin konisch. Als Material für Primär- und Sekundärteil eignen sich insbesondere Nichtedelmetallegierungen. Bevorzugt werden für das Primärteil eine Legierung aus 0,4 bis 0,5% C, 0,7 bis 1,0% Si, 1% Mn, 27 bis 30% Cr, 4,5 bis 5% Mo, 0,5% W,bis zu 1,0% Fe, Rest Co und für das Sekundärteil eine Legierung aus 15 bis 25% Cr, 3 bis 6% Mo, 2 bis 5% Ti, Rest Co verwendet. Beide Legierungen eignen sich hervorragend, um im Aufguß­ verfahren miteinander verarbeitet zu werden.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung zur lösbaren Verankerung von Zahnprothesen am Restgebiß besitzt folgende Vorteile. Sowohl das stegförmige Primärteil als auch das Sekundärteil können in einer einheit­ lichen Größe vorgefertigt und auf den Bedarf sowohl in der Länge wie in der Höhe gekürzt werden. Dies ist vor allem durch die Bohrung im unteren Drittel und endseitig des stegförmigen Primärteils möglich. Diese Maßnahme erspart zeit- und arbeitsaufwendige Laborarbeiten. Die Einführbarkeit bzw. Lösbarkeit des Riegels von buccaler Seite her ist insbesondere für den Patienten erheblich einfacher zu handhaben, zudem empfindet er den Ansatz des Riegelbolzens auf buccaler Seite nicht als störend. Der vorstehend bezeichnete Bohrungsdurchmesser hat sich als ideales Maß erwiesen.
Insgesamt hat die vorliegende Erfindung einen extra­ koronalen Stegriegel zur lösbaren Verankerung von Zahnprothesen am Restgebiß mit einfachen Bauteilen geschaffen, die ein leichtes Ablösen des Sekundär­ teils vom Primärteil ermöglicht, ohne daß der Riegel (-Bolzen) beim Lösen herausfällt. Der Riegel findet in dem Sekundärteil seine Führung. Dadurch, daß sich der Ansatz des Riegelbolzens im buccalen Bereich be­ findet und in Kunststoff gelagert ist, kann er auch jederzeit kostengünstig ersetzt werden. Hierzu ist lediglich der Kunststoff so weit aufzubohren, daß der Riegel und die Arretierungsöse herausgezogen und erneuert werden können. Riegel mit der bean­ spruchten, nicht rotationssymmetrischen Querschnitts­ form liegen auch nicht drehbar in ihrer Führung, so daß ein der äußeren Kontur der Prothese angepaßter Riegelkopf keinen überstehenden störenden Fremkörper im Mund darstellt.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den Zeich­ nungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1, 2 ein Primärteil der erfindungs­ gemäßen zahnprothetischen Ver­ bindungsvorrichtung in Seiten- bzw. in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3a, b einen Riegel in Seiten- und Quer­ schnittsansicht,
Fig. 4a, b einen Querschnitt durch eine mittels Riegel gehaltene Verbin­ dung von Primär- und Sekundär­ teil in verriegeltem (Fig. 4a) und entriegeltem (Fig. 4b) Zu­ stand.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Primärteil besteht aus einem flachen Körper mit jeweils rechteckiger Grundfläche 1, Dachfläche 2 und Seitenflächen 3. Die Seitenflächen sind so gegeneinander geneigt, daß sich der gesamte Körper nach oben hin, d.h. zu der Gingiva abgewandten Seite hin, verjüngt. Dieses Primärteil besitzt in seinem unteren Drittel endseitig eine Bohrung 4 mit einem Durchmesser von 1,4 mm. Durch diese Anordnung der Bohrung wird zweierlei erreicht: Zum einen kann das Primärteil großindustriell hergestellt und damit ein Beitrag zur Kostendämpfung geliefert werden. Die dann zweck­ mäßigerweise in einheitlicher Größe (Länge) herge­ stellten Primärteile lassen sich auf der bohrungs­ freien Seite auf die gewünschte Länge zurückschnei­ den, ohne daß die Bohrung 4 in Mitleidenschaft ge­ zogen werden muß. Das Primärteil kann, wie nach dem Stand der Technik bekannt, am Restgebiß befestigt werden.
Fig. 3a stellt einen Riegel 5 dar, der aus einem Kopfstück 6 sowie einem daran anschließenden Schaft besteht, der vom Kopfstück 6 aus betrachtet zunächst ein Schaftstück 7 mit kleinerer Querschnittsfläche als das nachfolgende Schaftstück 8 aufweist. Ferner ist eine Arretierungsöse 9 vorgesehen, die ein Herausfallen des Riegels aus der Bohrung 4 des Pri­ märteils bzw. der Bohrung des Sekundärteils verhin­ dert und die im einfachsten Fall aus einem im Prin­ zip bekannten Sprengring besteht.
Fig. 3b stellt eine Querschnittsansicht eines Riegels dar. Der Riegel weist eine halbrunde Querschnitts­ form auf, die die Drehbarkeit des Riegels in einer entsprechenden Bohrung bzw. beim Wachsausschmelz­ verfahren durch Platzhalter gestalteten Führung ver­ hindert.
Fig. 4 zeigt in schematischer Ansicht, wie das Pri­ mär- und das Sekundärteil mittels des Riegels 5 ge­ halten werden; der auf dem Sekundärteil sitzende Prothesenzahn 15 ist nur schematisch dargestellt. Das im Querschnitt größere Schaftstück 8 ruht während der Verriegelung im Aufnahmekasten 10. Es ist jedoch auch ausreichend, statt des Aufnahmekastens ledig­ lich eine Führungsfläche 16 zur Abstützung des Rie­ gels 5 auf dem Sekundärteil 14 vorzusehen. Zieht man den Riegel 5 aus diesem Aufnahmekasten 10 und aus der Bohrung 4 des Primärteils heraus, so kommt schließlich die Kante 12 des Übergangs vom größeren Schaftstück 8 zum Schaftstück 7 mit kleinerer Quer­ schnittsfläche an der Arretierungsöse 9 zur Anlage. Ein weiteres Herausziehen des Riegels ist nicht mehr möglich. Die äußere Form des Riegelkopfes 6 ist der Zahnform angepaßt. Fig. 4 läßt ferner erkennen, auf welchem Raum die durch Platzhalter geschaffene Boh­ rung 4 zur Einführung der Arretierungsöse 9 erweitert und schließlich der verbleibende Raum durch Kunst­ stoff 13 aufgefüllt worden ist. Vor dem Auffüllen mit Kunststoff wird der Riegel 5 (im eingeschobenen Zu­ stand) ausgewachst, damit die freie Beweglichkeit entlang seiner Längsachse erhalten bleibt.
Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung kann auch bei sogenannten Schaltprothesen verwendet wer­ den, wobei der Riegel zweckmäßigerweise dort ange­ ordnet wird, wo er am leichtesten vom Patienten zu betätigen ist. Bei solchen Prothesen kann der Kau­ druck über das Primärteil auf zwei Zähne des Rest­ gebisses verteilt werden.
Fig. 4 verdeutlicht, daß der Kaudruck vom Primär­ teil 11 vollständig aufgenommen wird, ohne daß auf den Riegel eine Hebelwirkung ausgeübt wird. Aus diesem Grund ist beispielsweise auch eine Unter­ fütterung einer Schaltprothese - auch bei soge­ nanntem Wolfsrachen - problemlos und führt zu keiner höheren Beanspruchung des Riegels.

Claims (13)

1. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen, die aus einem Primär- und einem darauf aufsetz­ baren Sekundärteil mit Prothesenzahn bestehen, die mittels eines in einer in dem Primär- sowie in dem Sekundärteil vorgesehenen Bohrung geführten Riegels miteinander verankerbar sind, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein länglicher Kunst­ stoff- oder Wachsmodellkörper mit einer quer zur Längsachse verlaufenden Bohrung (4) in seinem unteren Teil gefertigt, in nach dem Stand der Technik be­ kannter Weise an das Modell angewachst, vor der Ein­ bettung zum Gießen des entsprechenden Primärteils (11) ein keramischer Platzhalter in die Bohrung (4) eingesetzt und das Primärteil (11) nach Aufschmelzen des Wachs- bzw. Kunststoffmodellkörpers gegossen wird, daß dementsprechend ein auf das Primärteil flächen­ deckend aufsetzbares Prothesenteil (15) tragendes Sekundärteil (14) mit einer Bohrung hergestellt wird, die mit der entsprechenden Bohrung des Primärteils zur Aufnahme eines Riegels in Kongruenz gebracht wer­ den kann und daß das Sekundärteil (14) auf einer der Innenseiten einen Aufnahmekasten (10) bzw. eine obere Führungsfläche (16) zur endseitigen Halterung bzw. Abstützung des Riegels (5) und auf der anderen Seite eine Aussparung für eine Arretierungsöse des Riegels (5) erhält, daß nach Einführung des Riegels (5) mit seinem endseitig größeren Durchmesser eine Arre­ tierungsöse (9) auf den Riegel (5) und in die vor­ gesehene Aussparung eingesetzt und abschließend der auf der anderen Seite bei eingeführtem Riegel (5) verbleibende Raum durch Kunststoff (13) oder ent­ sprechende Füllstoffe ausgefüllt wird.
2. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sekundärteil (14) die Bohrung zur Einführung des Riegels (5) auf buccaler Seite und den Aufnahme­ kasten (10) auf lingualer Seite erhält und daß die Aussparung zur Einführung und Festsetzung der Arre­ tierungsöse (9) auf buccaler Seite geschaffen wird.
3. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung von buccaler Seite aus gebohrt wird.
4. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Riegelkopf (6) an der buccalen Seite entsprechend der (äußeren) Prothesenform ge­ schliffen wird.
5. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Kunststoffretentionen von außen auf das Sekundärteil (14) aufgesetzt werden, die ein leichtes Befestigen des Prothesenzahns (15) ermög­ lichen.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sekundärteil (14) im Auf­ gußverfahren hergestellt wird.
7. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung, bestehend aus einem mit dem oder den Restzähnen oder ent­ sprechenden Implantaten verbundenen Primärteil und einem darüber führbaren Sekundärteil mit Pro­ thesenzahn, die über einen Riegel miteinander ver­ bindbar sind, wobei der Riegel in einer gemeinsamen Bohrung führbar und zur Sicherung gegen ein Heraus­ fallen des Riegels aus dem Sekundärteil eine Arre­ tierungsöse und zur Halterung ein Aufnahmekasten vor­ gesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (5) einen seine Drehung in der gemeinsamen Bohrung verhindernden, nicht rotationssymmetrischen Quer­ schnitt aufweist.
8. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (5) von buccaler Seite über die gemeinsame seinem Querschnitt angepaßte Bohrung (4) im verblendeten Zahnersatzteil, im Sekundär- und im Primärteil einführbar bzw. das Sekundärteil (14) von buccaler Seite über den Rie­ gel (5) lösbar ist.
9. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach An­ sprüchen 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die den Riegel (5) aufnehmende Bohrung (4) maximal 1,3 bis 1,5 mm Durchmesser aufweist.
10. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (4) im unteren Drittel und endseitig des stegförmigen Primärteils (11) vorgesehen ist.
11. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Primärteil (11) zu der Gingiva abgewandten Seite hin konisch verläuft.
12. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Primär- und Sekundärteil (11, 14) aus Nichtedel­ metallegierungen bestehen.
13. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet dadurch, daß das Primärteil (11) aus einer 0,4 bis 0,5% C, 0,7 bis 1,0% Si, 1% Mn, 27 bis 30% Cr, 4,5 bis 5% Mo, 0,5% W, bis zu 1,0% Fe, Rest Co enthaltenden Legierung und das Sekun­ därteil (14) aus einer Legierung besteht, die 15 bis 25% Cr, 3 bis 6% Mo, 2 bis 5% Ti, Rest Co besteht.
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