DE3534751A1 - Verfahren zur herstellung loesbarer zahnprothesen und zahnprothetische verbindungsvorrichtung - Google Patents
Verfahren zur herstellung loesbarer zahnprothesen und zahnprothetische verbindungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
lösbarer Zahnprothesen, die aus einem Primär- und
einem darauf aufsetzbaren Sekundärteil mit Prothe
senzahn bestehen, die mittels eines in einer gemein
samen Bohrung von Primär- und Sekundärteil geführten
Riegels miteinander verankerbar sind. Die Erfindung
betrifft ferner eine zahnprothetische Verbindungs
vorrichtung, die aus einem mit dem oder den Restzäh
nen oder entsprechenden Implantaten verbundenen
Primärteil und einem darüber führbaren Sekundärteil
mit Prothesenzahn besteht, die über einen Riegel
miteinander verbindbar sind, wobei der Riegel in
einer gemeinsamen Bohrung führbar und zur Siche
rung gegen ein Herausfallen des Riegels aus dem
Sekundärteil eine Arretierungsöse und zur endseiti
gen Halterung des Riegels ein Aufnahmekasten vor
gesehen sind.
Zur Befestigung bzw. Verankerung von zwei- oder
mehrteiligen festsitzenden Prothesen am Restgebiß
werden z.B. nach dem Stand der Technik sogenannte
Geschiebe verwendet. Die bekanntesten nichtaktivierba
ren Geschiebe sind T-Geschiebe, die als Verbindungs
element zwischen einer Krone, einer größeren Zahn
füllung oder einem ähnlichen Versorgungselement und
einem Brückenpfeiler dienen und aus einer eine
Rinne aufweisenden Matrize und einer auf sie schieb
baren Patrize mit entsprechendem Steg bestehen. Die
Matrize ist an der Krone oder ähnlichem z.B. ange
lötet, während die Patrize mit dem betreffenden
Brückenpfeiler fest verbunden ist. Nachteiliger
weise erfordert die Anpassung der Prothesen an
einander bzw. an das verbleibende Restgebiß einen
hohen Arbeitsaufwand sowie große Präzision.
Nach dem Stand der Technik sind auch aus Nichtedel
metallegierungen bestehende Vorrichtungen bekannt,
die eingepaßte, aufeinandergesetzte Primär- und Se
kundärteile aufweisen, wobei Primär- und Sekundär
teil im aufeinandergesetzten Zustand durch funkenero
sive Verfahren durchbohrt und diese Bohrungen mit
gemeinsamer Längsachse einen von der lingualen Seite
einführbaren Schieberiegel aufnehmen können, der
eine lösbare Steckverbindung darstellt. Nachteil
dieser Vorrichtungen sind hohe Herstellkosten durch
notwendige Funkenerosionsverfahren sowie das zur
Herausführung des Riegels auf der lingualen Seite
nicht bündig mit dem Sekundärteil abschließende
Riegelendstück, das vielfach ein Wundreiben der
Zunge verursacht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die
obengenannten Nachteile zu vermeiden und ein Verfah
ren der eingangs genannten Art anzugeben, das ohne
großen apparativen technischen Aufwand leicht und
kostengünstig durchführbar ist. Des weiteren soll
es Aufgabe der Erfindung sein, Vorrichtungen der
ebenso eingangs genannten Art anzugeben, bei denen
das Sekundärteil leicht vom Primärteil lösbar ist
und bei denen eine sichere Befestigung gewährleistet
ist. Ferner soll das Sekundärteil auch an den An
schlußebenen zum Restgebiß eine dauerhaft haltbare
Verblendung besitzen. Schließlich soll der das
Primär- und Sekundärteil miteinander verankernde
(Steck-)Riegel leicht austauschbar sein, falls
er beschädigt, verformt ist und demzufolge oder
aus anderen Gründen ausgetauscht werden muß.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, das
folgende Schritte aufweist. Zunächst wird ein Kunst
stoff- oder Wachsmodellkörper in Stegform mit einer
quer zu seiner Längsachse verlaufenden Bohrung in
seinem unteren basalen Teil gefertigt und an das
Modell angewachst sowie vor der Einbettung zum
Gießen des entsprechenden Primärteils ein kerami
scher Platzhalter vorzugsweise mit nicht rotations
symmetrischem Durchmesser in die Bohrung eingesetzt
und das Primärteil nach Ausschmelzen des Wachs- bzw.
Kunststoffmodells gegossen. Dementsprechend wird
auch ein Sekundärteil gegossen, das später flächen
deckend auf das Primärteil aufsetzbar ist und mit
einem Prothesenzahn überzogen ist. Dieses Sekundär
teil besitzt eine Bohrung, vorzugsweise auf der
buccalen Seite, die mit der entsprechenden Bohrung
des Primärteils zur Aufnahme eines Riegels in Kon
gruenz gebracht werden kann; ferner besitzt das
Sekundärteil auf einer seiner Innenseiten,vorzugs
weise der lingualen, einen Aufnahmekasten zur end
seitigen Halterung des Riegels oder eine obere
Führungsfläche zur Abstützung des Riegels und auf
seiner anderen Innenseite, vorzugsweise der buccalen,
eine Aussparung für eine Arretierungsöse des Riegels.
Die Bohrung wird zweckmäßigerweise schon im Kunst
stoff- oder Wachsstoffteil eingearbeitet und vor dem
Gießen mit einem Platzhalter ausgefüllt; der Auf
nahmekasten wird ebenso beim Gießen eingebracht.
Die Aussparung für die Arretierungsöse, das ist
praktisch eine Erweiterung eines Teils der bereits
vorhandenen Bohrung, wird von außen, vorzugsweise
von buccaler Seite, in den fertiggestellten Zahner
satz gebohrt. Abschließend wird der Riegel durch
die Bohrung in dem verblendeten Zahnimplantat und
in dem Sekundärteil durchgeschoben, bis das Riegel
endstück mit größerem Durchmesser die vorgesehene
Aussparung passiert hat und auf den Riegel und in
die vorgesehene Aussparung von außen eine Arretie
rungsöse eingesetzt wird. Die Bohrung durch das Se
kundärteil sowie durch die diesen überlappende Pro
these auf buccaler bzw. lingualer Seite muß so groß
sein, daß das Riegelende mit seinem größten Durch
messer hindurchführbar ist. Dazu ist zum Einschieben
der Arretierungsöse eine Erweiterung eines Teils der
Bohrung geschaffen worden. Demgemäß verbleibt nach
Einschieben des Riegels ein Raum zwischen dem Riegel
teil mit kleinerem Durchmesser und der Bohrungswand
der genannten Erweiterung, der durch Kunststoff oder
entsprechende Füllstoffe ausgefüllt wird. Vorzugs
weise wird abschließend der Riegel an der buccalen
Seite der Prothese abgeschliffen, bis er bündig an
liegt.
Bevorzugt werden auf das Sekundärteil Kunststoff
retentionen von außen aufgesetzt, die ein leichtes
Befestigen des Prothesenzahns ermöglichen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung wird das
Sekundärteil im Aufgußverfahren hergestellt, d.h.
das Sekundärteil wird in einem Schleudergußver
fahren auf das Primärteil, das eine Vermischung
der verwendeten verschiedenen Legierungskomponen
ten von Primär- und Sekundärteil Oxidhaut gebildet
hat, gegossen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist vorteilhafter
weise zur Befestigung von uni- oder bilateralen
Freiendprothesen verwendbar, mit der der heraus
nehmbare Zahnersatz fest und starr an den Restzäh
nen im Mund des Patienten befestigt ist. Insbesondere
muß nicht, wie vielfach in den letzten Jahrzehnten,
zur Verankerung bzw. zur Befestigung der Prothesen
am Restgebiß des Patienten eine Vielzahl von kompli
zierten Befestigungsmechanismen hergestellt werden,
wobei zum Teil noch Klammern, die an den Restzähnen
befestigt werden müssen, und demgemäß den Restbestand
der Zähne schädigen, verwendet wurden. Die lösbare
Zahnprothese bzw. die zahnprothetische Verbindung
ist ohne großen labortechnischen Aufwand herzustellen,
dazu kann auf genormte Teile, die großindustriell
gefertigt werden können, für das Primär- und das
Sekundärteil zurückgegriffen werden. Insgesamt führt
dieses Verfahren somit zu einer erheblichen Senkung
der Kosten für den Zahnersatz.
Zur Herstellung des Riegels eignen sich alle handels
üblichen Legierungen, insbesondere auch alle Nicht
edelmetallegierungen. Da die Riegelachse im sekundär
herausnehmbaren Teil in Kunststoff gelagert ist,
kann sie jederzeit kostengünstig ersetzt werden.
Der auf Schaffung einer Vorrichtung gerichtete Auf
gabenteil wird dadurch gelöst, daß der Riegel einen
seine Drehung in der gemeinsamen Bohrung verhindern
den, nicht rotationssymmetrischen Querschnitt auf
weist und vorzugsweise von buccaler Seite über die
gemeinsame seinem Querschnitt angepaßte Bohrung im
verblendeten Zahnersatzteil, im Sekundär- und im
Primärteil einführbar bzw. daß das Sekundärteil von
buccaler Seite lösbar ist. Nach einer weiteren Aus
bildung der Erfindung weist die den Riegel aufnehmen
de Bohrung maximal 1,3 bis 1,5 mm Durchmesser auf und
liegt im unteren Drittel und endseitig des stegför
migen Primärteils. Das Primärteil verläuft zu der
Gingiva abgewandten Seite hin konisch. Als Material
für Primär- und Sekundärteil eignen sich insbesondere
Nichtedelmetallegierungen. Bevorzugt werden für das
Primärteil eine Legierung aus 0,4 bis 0,5% C,
0,7 bis 1,0% Si, 1% Mn, 27 bis 30% Cr, 4,5 bis
5% Mo, 0,5% W,bis zu 1,0% Fe, Rest Co und für
das Sekundärteil eine Legierung aus 15 bis 25% Cr,
3 bis 6% Mo, 2 bis 5% Ti, Rest Co verwendet. Beide
Legierungen eignen sich hervorragend, um im Aufguß
verfahren miteinander verarbeitet zu werden.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung zur lösbaren
Verankerung von Zahnprothesen am Restgebiß besitzt
folgende Vorteile. Sowohl das stegförmige Primärteil
als auch das Sekundärteil können in einer einheit
lichen Größe vorgefertigt und auf den Bedarf sowohl
in der Länge wie in der Höhe gekürzt werden. Dies
ist vor allem durch die Bohrung im unteren Drittel
und endseitig des stegförmigen Primärteils möglich.
Diese Maßnahme erspart zeit- und arbeitsaufwendige
Laborarbeiten. Die Einführbarkeit bzw. Lösbarkeit
des Riegels von buccaler Seite her ist insbesondere
für den Patienten erheblich einfacher zu handhaben,
zudem empfindet er den Ansatz des Riegelbolzens auf
buccaler Seite nicht als störend. Der vorstehend
bezeichnete Bohrungsdurchmesser hat sich als ideales
Maß erwiesen.
Insgesamt hat die vorliegende Erfindung einen extra
koronalen Stegriegel zur lösbaren Verankerung von
Zahnprothesen am Restgebiß mit einfachen Bauteilen
geschaffen, die ein leichtes Ablösen des Sekundär
teils vom Primärteil ermöglicht, ohne daß der Riegel
(-Bolzen) beim Lösen herausfällt. Der Riegel findet
in dem Sekundärteil seine Führung. Dadurch, daß sich
der Ansatz des Riegelbolzens im buccalen Bereich be
findet und in Kunststoff gelagert ist, kann er auch
jederzeit kostengünstig ersetzt werden. Hierzu ist
lediglich der Kunststoff so weit aufzubohren, daß
der Riegel und die Arretierungsöse herausgezogen
und erneuert werden können. Riegel mit der bean
spruchten, nicht rotationssymmetrischen Querschnitts
form liegen auch nicht drehbar in ihrer Führung, so
daß ein der äußeren Kontur der Prothese angepaßter
Riegelkopf keinen überstehenden störenden Fremkörper
im Mund darstellt.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den Zeich
nungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1, 2 ein Primärteil der erfindungs
gemäßen zahnprothetischen Ver
bindungsvorrichtung in Seiten-
bzw. in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3a, b einen Riegel in Seiten- und Quer
schnittsansicht,
Fig. 4a, b einen Querschnitt durch eine
mittels Riegel gehaltene Verbin
dung von Primär- und Sekundär
teil in verriegeltem (Fig. 4a)
und entriegeltem (Fig. 4b) Zu
stand.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Primärteil besteht
aus einem flachen Körper mit jeweils rechteckiger
Grundfläche 1, Dachfläche 2 und Seitenflächen 3.
Die Seitenflächen sind so gegeneinander geneigt,
daß sich der gesamte Körper nach oben hin, d.h.
zu der Gingiva abgewandten Seite hin, verjüngt.
Dieses Primärteil besitzt in seinem unteren Drittel
endseitig eine Bohrung 4 mit einem Durchmesser von
1,4 mm. Durch diese Anordnung der Bohrung wird
zweierlei erreicht: Zum einen kann das Primärteil
großindustriell hergestellt und damit ein Beitrag
zur Kostendämpfung geliefert werden. Die dann zweck
mäßigerweise in einheitlicher Größe (Länge) herge
stellten Primärteile lassen sich auf der bohrungs
freien Seite auf die gewünschte Länge zurückschnei
den, ohne daß die Bohrung 4 in Mitleidenschaft ge
zogen werden muß. Das Primärteil kann, wie nach dem
Stand der Technik bekannt, am Restgebiß befestigt
werden.
Fig. 3a stellt einen Riegel 5 dar, der aus einem
Kopfstück 6 sowie einem daran anschließenden Schaft
besteht, der vom Kopfstück 6 aus betrachtet zunächst
ein Schaftstück 7 mit kleinerer Querschnittsfläche
als das nachfolgende Schaftstück 8 aufweist. Ferner
ist eine Arretierungsöse 9 vorgesehen, die ein
Herausfallen des Riegels aus der Bohrung 4 des Pri
märteils bzw. der Bohrung des Sekundärteils verhin
dert und die im einfachsten Fall aus einem im Prin
zip bekannten Sprengring besteht.
Fig. 3b stellt eine Querschnittsansicht eines Riegels
dar. Der Riegel weist eine halbrunde Querschnitts
form auf, die die Drehbarkeit des Riegels in einer
entsprechenden Bohrung bzw. beim Wachsausschmelz
verfahren durch Platzhalter gestalteten Führung ver
hindert.
Fig. 4 zeigt in schematischer Ansicht, wie das Pri
mär- und das Sekundärteil mittels des Riegels 5 ge
halten werden; der auf dem Sekundärteil sitzende
Prothesenzahn 15 ist nur schematisch dargestellt. Das
im Querschnitt größere Schaftstück 8 ruht während
der Verriegelung im Aufnahmekasten 10. Es ist jedoch
auch ausreichend, statt des Aufnahmekastens ledig
lich eine Führungsfläche 16 zur Abstützung des Rie
gels 5 auf dem Sekundärteil 14 vorzusehen. Zieht man
den Riegel 5 aus diesem Aufnahmekasten 10 und aus
der Bohrung 4 des Primärteils heraus, so kommt
schließlich die Kante 12 des Übergangs vom größeren
Schaftstück 8 zum Schaftstück 7 mit kleinerer Quer
schnittsfläche an der Arretierungsöse 9 zur Anlage.
Ein weiteres Herausziehen des Riegels ist nicht mehr
möglich. Die äußere Form des Riegelkopfes 6 ist der
Zahnform angepaßt. Fig. 4 läßt ferner erkennen, auf
welchem Raum die durch Platzhalter geschaffene Boh
rung 4 zur Einführung der Arretierungsöse 9 erweitert
und schließlich der verbleibende Raum durch Kunst
stoff 13 aufgefüllt worden ist. Vor dem Auffüllen mit
Kunststoff wird der Riegel 5 (im eingeschobenen Zu
stand) ausgewachst, damit die freie Beweglichkeit
entlang seiner Längsachse erhalten bleibt.
Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung kann
auch bei sogenannten Schaltprothesen verwendet wer
den, wobei der Riegel zweckmäßigerweise dort ange
ordnet wird, wo er am leichtesten vom Patienten zu
betätigen ist. Bei solchen Prothesen kann der Kau
druck über das Primärteil auf zwei Zähne des Rest
gebisses verteilt werden.
Fig. 4 verdeutlicht, daß der Kaudruck vom Primär
teil 11 vollständig aufgenommen wird, ohne daß auf
den Riegel eine Hebelwirkung ausgeübt wird. Aus
diesem Grund ist beispielsweise auch eine Unter
fütterung einer Schaltprothese - auch bei soge
nanntem Wolfsrachen - problemlos und führt zu keiner
höheren Beanspruchung des Riegels.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen,
die aus einem Primär- und einem darauf aufsetz
baren Sekundärteil mit Prothesenzahn bestehen, die
mittels eines in einer in dem Primär- sowie in dem
Sekundärteil vorgesehenen Bohrung geführten Riegels
miteinander verankerbar sind, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein länglicher Kunst
stoff- oder Wachsmodellkörper mit einer quer zur
Längsachse verlaufenden Bohrung (4) in seinem unteren
Teil gefertigt, in nach dem Stand der Technik be
kannter Weise an das Modell angewachst, vor der Ein
bettung zum Gießen des entsprechenden Primärteils
(11) ein keramischer Platzhalter in die Bohrung (4)
eingesetzt und das Primärteil (11) nach Aufschmelzen
des Wachs- bzw. Kunststoffmodellkörpers gegossen wird,
daß dementsprechend ein auf das Primärteil flächen
deckend aufsetzbares Prothesenteil (15) tragendes
Sekundärteil (14) mit einer Bohrung hergestellt wird,
die mit der entsprechenden Bohrung des Primärteils
zur Aufnahme eines Riegels in Kongruenz gebracht wer
den kann und daß das Sekundärteil (14) auf einer der
Innenseiten einen Aufnahmekasten (10) bzw. eine
obere Führungsfläche (16) zur endseitigen Halterung
bzw. Abstützung des Riegels (5) und auf der anderen
Seite eine Aussparung für eine Arretierungsöse des
Riegels (5) erhält, daß nach Einführung des Riegels (5)
mit seinem endseitig größeren Durchmesser eine Arre
tierungsöse (9) auf den Riegel (5) und in die vor
gesehene Aussparung eingesetzt und abschließend der
auf der anderen Seite bei eingeführtem Riegel (5)
verbleibende Raum durch Kunststoff (13) oder ent
sprechende Füllstoffe ausgefüllt wird.
2. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sekundärteil (14) die Bohrung zur Einführung des
Riegels (5) auf buccaler Seite und den Aufnahme
kasten (10) auf lingualer Seite erhält und daß die
Aussparung zur Einführung und Festsetzung der Arre
tierungsöse (9) auf buccaler Seite geschaffen wird.
3. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen
nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparung von buccaler Seite aus gebohrt
wird.
4. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen
nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Riegelkopf (6) an der buccalen
Seite entsprechend der (äußeren) Prothesenform ge
schliffen wird.
5. Verfahren zur Herstellung lösbarer Zahnprothesen
nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß Kunststoffretentionen von außen auf
das Sekundärteil (14) aufgesetzt werden, die ein
leichtes Befestigen des Prothesenzahns (15) ermög
lichen.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sekundärteil (14) im Auf
gußverfahren hergestellt wird.
7. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung, bestehend
aus einem mit dem oder den Restzähnen oder ent
sprechenden Implantaten verbundenen Primärteil
und einem darüber führbaren Sekundärteil mit Pro
thesenzahn, die über einen Riegel miteinander ver
bindbar sind, wobei der Riegel in einer gemeinsamen
Bohrung führbar und zur Sicherung gegen ein Heraus
fallen des Riegels aus dem Sekundärteil eine Arre
tierungsöse und zur Halterung ein Aufnahmekasten vor
gesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel
(5) einen seine Drehung in der gemeinsamen Bohrung
verhindernden, nicht rotationssymmetrischen Quer
schnitt aufweist.
8. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch
7, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (5) von
buccaler Seite über die gemeinsame seinem Querschnitt
angepaßte Bohrung (4) im verblendeten Zahnersatzteil,
im Sekundär- und im Primärteil einführbar bzw. das
Sekundärteil (14) von buccaler Seite über den Rie
gel (5) lösbar ist.
9. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach An
sprüchen 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
den Riegel (5) aufnehmende Bohrung (4) maximal
1,3 bis 1,5 mm Durchmesser aufweist.
10. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohrung (4) im unteren Drittel und endseitig
des stegförmigen Primärteils (11) vorgesehen ist.
11. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Primärteil (11) zu der Gingiva abgewandten
Seite hin konisch verläuft.
12. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
Primär- und Sekundärteil (11, 14) aus Nichtedel
metallegierungen bestehen.
13. Zahnprothetische Verbindungsvorrichtung nach
einem der Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet
dadurch, daß das Primärteil (11) aus einer
0,4 bis 0,5% C, 0,7 bis 1,0% Si, 1% Mn, 27
bis 30% Cr, 4,5 bis 5% Mo, 0,5% W, bis zu 1,0%
Fe, Rest Co enthaltenden Legierung und das Sekun
därteil (14) aus einer Legierung besteht, die
15 bis 25% Cr, 3 bis 6% Mo, 2 bis 5% Ti, Rest
Co besteht.
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DE19853534751 Granted DE3534751A1 (de) | 1985-09-28 | 1985-09-28 | Verfahren zur herstellung loesbarer zahnprothesen und zahnprothetische verbindungsvorrichtung |
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