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DE3533056A1 - Mehrstufiger, beleuchteter schalter an kraftfahrzeugen - Google Patents

Mehrstufiger, beleuchteter schalter an kraftfahrzeugen

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Publication number
DE3533056A1
DE3533056A1 DE19853533056 DE3533056A DE3533056A1 DE 3533056 A1 DE3533056 A1 DE 3533056A1 DE 19853533056 DE19853533056 DE 19853533056 DE 3533056 A DE3533056 A DE 3533056A DE 3533056 A1 DE3533056 A1 DE 3533056A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switch
switching
extension
light guide
guide body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19853533056
Other languages
English (en)
Other versions
DE3533056C2 (de
Inventor
Hubert Spazierer
Adam Weber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ITT Automotive Europe GmbH
Original Assignee
SWF Auto Electric GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SWF Auto Electric GmbH filed Critical SWF Auto Electric GmbH
Priority to DE3546625A priority Critical patent/DE3546625C2/de
Priority to DE19853533056 priority patent/DE3533056A1/de
Priority to KR1019860007913A priority patent/KR940004947B1/ko
Publication of DE3533056A1 publication Critical patent/DE3533056A1/de
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Publication of DE3533056C2 publication Critical patent/DE3533056C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft einen Schalter gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Ein derartiger Schalter ist beispielsweise aus der DE-OS 27 23 692 bekannt. Dieser Schalter besitzt eine federbelastete Sperrklinke, mittels welcher eine quer zur Achsrichtung kippbar gelagerte Schaltachse in verschiedene Schaltstellungen gegenüber einem am Schaltergehäuse befestigten Zahnkranzsegment gebracht werden kann. Von der Sperrklinke wird über einen Kontaktbrückenträger, welcher mit an der Bodenplatte des Schalters angeordneten Kontakten zusammenarbeitet, ein Abdeckschirm mitgenommen. Der Abdeckschirm besteht aus schwach lichtdurchlässigem, farbigem Material und überdeckt eine ortsfest im Schaltergehäuse angeordnete Glühlampe, welche weißes Licht aussendet. In den Abdeckschirm ist ein Durchbruch eingelassen. Dadurch kann Licht direkt auf das der jeweiligen gewählten Schaltstellung zuzuordnende Symbol auf dem Anzeigefeld fallen. Die anderen Symbole werden dabei durch das Licht, welches durch die übrigen Bereiche des Abdeckschirms fällt, diffus ausgeleuchtet. Das der gewählten Schaltstellung zuzuordnende Symbol erscheint dem Betrachter somit weiß, während die den nicht gewählten Schaltstellungen entsprechenden Symbole farbig erscheinen. Dadurch können Betrachter irritiert werden. Außerdem ist die beschriebene Schalterausführung technisch aufwendig und dadurch teuer. Weiterhin stört bei dem Schalter, daß zur Erreichung der Schaltstellungen relativ große Schalthübe notwendig sind, bei denen außerdem eine relativ laute Geräuschentwicklung auftritt, wenn die Kontaktbrücke an die verschiedenen Zähne des Zahnkranzsegments anschlägt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schalter der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen verschiedene Schaltstellungen gut erkennbar sind , wobei die jeweils gewählte Schaltstellung gut von den jeweils nicht gewählten Schaltstellungen unterscheidbar sein sollte. Weiterhin sollte der Schalter möglichst kompakt aufgebaut und leicht montierbar sowie leicht bedienbar sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weil die Schaltachse einen Lichtleitkörper, d.h. einen Körper, welcher das an einem Ende in ihn eintretende Licht im Inneren durch Reflexion weiterleitet und an einer am anderen Ende liegenden Fläche gebündelt austreten läßt, mitnimmt, wird das der jeweiligen gewählten Schaltstellung zugeordnete Symbol mit einer großen Leuchtstärke ausgeleuchtet. Weil der Lichtleitkörper die Lichtquelle haubenartig übergreift, wird viel Licht von dem Lichtleitkörper erfaßt und zu dem der jeweils gewählten Schaltstellung zugeordneten Symbol geleitet. Weil die Größe der Fläche, aus der das Licht aus dem Lichtleitkörper austritt, auf die Größe der flächenmäßigen Ausdehnung der einzelnen Symbole abgestimmt ist, wird das der jeweiligen gewählten Schaltstellung zugeordnete Symbol relativ exakt ausgeleuchtet. Die den übrigen Schaltstellungen zugeordneten Symbole werden von der relativ geringen Menge Licht, welche zwischen den Enden des Lichtleitkörpers austritt, ausgeleuchtet. Diese Symbole sind somit hell und gleichmäßig, aber gegenüber dem der gewählten Schaltstellung zugeordneten Symbol dunkler ausgeleuchtet. Somit ist das einwandfreie Erkennen aller Schaltstellungen gewährleistet, wobei die jeweils gewählte Schaltstellung kontrastreich hervorgehoben ist.
Die flächenmäßige Ausdehnung des Schalterbereichs, welcher von der Schaltachse durchdrungen wird, kann besonders klein gehalten werden, wenn die Schaltachse gemäß Anspruch 2 um einen bestimmten Winkel um ihre gedachte Achse schwenkbar im Schaltergehäuse gelagert ist. Diese Lagerung der Schaltachse ermöglicht außerdem ein ruckfreies, geräuscharmes, feinfühliges Erreichen der Schaltstellungen. Der haubenartige Bereich des Lichtleitkörpers sollte dabei eine kreisringsegmentförmige Ausbildung besitzen, deren Ausdehnung in Umfangsrichtung der Schaltachse größer als der Schwenkwinkel der Schaltachse ist und deren Ausdehnung in radialer Richtung der Schaltachse größer als die Breite der Lichtquelle ist. Dadurch wird gewährleistet, daß der Lichtleitkörper problemlos über der Lichtquelle verschwenkt werden kann.
Durch geneigte Lichteintrittsflächen wird gewährleistet, daß besonders viel von dem von der Lichtquelle ausgesandtem Licht von dem Lichtleitkörper aufgenommen und weitergeleitet werden kann. Dadurch kann die Ausleuchtungsqualität und damit die Erkennbarkeit der Symbole weiter verbessert werden.
Die in Anspruch 4 aufgezeigte Weiterbildung des Lichtleitkörpers verhindert eine ungewollte seitliche Abstrahlung von Licht aus dem Lichtleitkörper. Dadurch ist eine besonders kontrastreiche Ausleuchtung des der jeweils gewählten Schaltstellung zugeordneten Symbols gewährleistet.
Wenn der Lichtleitkörper gemäß Anspruch 5 oder 6 farbig ausgebildet ist, ist sogar eine farblich kontrastierende Ausleuchtung des der jeweils gewählten Schaltstellung zugeordneten Symbols auf einfache Art und Weise möglich.
Durch die in Anspruch 7 aufgeführte Weiterbildung werden ungewollte Lichtreflexionen an den Schaltergehäusewänden und dadurch bedingte unterschiedliche Ausleuchtungen der den nicht gewählten Schaltstellungen zugeordneten Symbolen vermieden.
Durch die in Anspruch 8 vorgeschlagene Weiterbildung kann der Schalter noch kompakter gestaltet werden. Außerdem können durch solche schrägen Schaltergehäusewände ebenfalls unterschiedliche Ausleuchtungen der den nicht gewählten Schaltstellungen zugeordneten Symbole vermieden werden.
Besondere Vorteile werden erzielt, wenn die Schaltachse gemäß Anspruch 9 während der Bewegungen in die Schaltstellungen über den Lichtleitkörper eine Kontaktbrücke mitnimmt, die in einer Ebene verschiebbar im Schaltergehäuse geführt ist. Der Lichtleitkörper erfüllt hier neben der Funktion als Ausleuchtungsverstärker noch eine Funktion als Mitnehmer. Dadurch wird der Bauteilaufwand im Schalter klein gehalten. Weil die Kontaktbrücke in einer Ebene verschiebbar im Schaltergehäuse geführt ist, kann die Bauhöhe des Schalters klein gehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, daß für diese Maßnahme unabhängiger Schutz beansprucht wird. Die Mitnahme einer Kontaktbrücke über einen Lichtleitkörper könnte beispielsweise ebenso bei einem Schalter mit mehreren ortsfest angeordneten Lichtquellen Anwendung finden.
Wenn ein solcher Lichtleitkörper mit einer gemäß Anspruch 2 schwenkbar gelagerten Schaltachse kombiniert wird, ist die Kontaktschaltrichtung trotz der Schwenk- bzw. Drehbewegung der Schaltachse linear. Die Kontaktlaufbahnen können somit nebeneinander angeordnet werden. Das hat den Vorteil, daß die Kontaktlaufbahnen keine komplizierte Gestalt zu besitzen brauchen, mit einem einfachen Stanzwerkzeug hergestellt werden können und ohne kompliziertes Werkzeug in den Schalter eingelegt werden können. Weil die Mitnahme der Kontaktbrücke über einen seitlichen Fortsatz des Lichtleitkörpers erfolgt, liegt der Mitnahmepunkt weit außen, so daß ein großer Schaltweg und dadurch eine große Kontaktsicherheit erreicht wird.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind aus den übrigen Unteransprüchen sowie aus der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich, die ein Ausführungsbeispiel zeigt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Schalter,
Fig. 2 einen weiteren Längsschnitt durch den Schalter in einen gegenüber Fig. 1 um 90° verdrehten Ebene,
Fig. 3 die Frontplatte des Schalters mit dem Anzeigefeld in Ansicht von oben,
Fig. 4 ein Zwischenstück des Schalters in Ansicht von oben und
Fig. 5 die Bodenplatte des Schalters in Ansicht von oben.
Der Schalter stellt einen Lichtschalter für Kraftfahrzeuge dar und besitzt ein Gehäuse 10, welches aus einem mattschwarzen, lichtundurchlässigen Kunststoff spritzgegossen ist. Das Gehäuse 10 besitzt eine in Fig. 3 näher dargestellte, rechteckige Frontplatte 11, in welche ein Anzeigefeld 12 aus einem lichtdurchlässigen, schwarzen Kunststoff eingelassen ist, das sich entlang einer Kante der Frontplatte 12 erstreckt und das drei flächenmäßig etwa gleich groß gestaltete Symbole, nämlich das Symbol 13 Nullstellung, das Symbol 14 Standlicht und das Symbol 15 Fahrlicht trägt. Von der Frontplatte 11 aus erstrecken sich, wie die Fig. 1 und 2 zeigen, zwei lange Seitenwände 16 und 17 und zwei kurze Seitenwände 18 und 19 sowie eine Zwischenwand 20 senkrecht nach unten. Etwa auf halber Höhe des Gehäuses 10 ist ein Zwischenstück 21 angeordnet, welches eine sich parallel zur Frontplatte 11 erstreckende, rechteckige Grundplatte 22 besitzt, die eine flächenmäßig kleinere Ausdehnung als die Frontplatte 11 besitzt. Die Grundplatte 22 liegt an einer Seite am unteren Rand der Zwischenwand 20 an. An der anderen Seite der Grundplatte 22 ist eine Seitenwand 23 angeformt, welche sich schräg nach oben zu der kurzen Seitenwand 18 erstreckt und an deren unterem Rand anliegt. Außerdem besitzt das Zwischenstück 21 zwei an der Grundplatte 22 angeformte Seitenwände 24 und 25, welche auf Abstand zu den äußeren Rändern der Grundplatte 22 senkrecht nach oben verlaufen. Außerdem besitzt das Zwischenstück 21 noch drei Seitenwände 26, 27 und 28, die sich nach unten erstrecken. Das Gehäuse 10 ist durch eine Bodenplatte 29 abgeschlossen, welche nahe den unteren Rändern der Seitenwände 16 und 17 verrastet ist und an der Innenseite der Seitenwand 28 des Zwischenstücks 21 anliegt. Der Schalter ist in eine Öffnung 30 im Armaturenbrett 31 des Kraftfahrzeugs eingesetzt und mittels zweier Rastfedern 32 und 33, die an den Seitenwänden 16 und 17 angeformt sind, hinter dem Armaturenbrett 31 verrastet.
In die Frontplatte 11 ist ein Durchbruch 34 einlassen. In dem darunter liegenden Bereich der Grundplatte 22 des Zwischenstücks 21 ist ebenfalls ein Durchbruch 35 eingelassen. In den Durchbrüchen 34 und 35 ist eine zylindrische Schaltachse 36 drehbar und axial verschiebbar geführt. Die Schaltachse 36 wird mittels zweier Rastblattfedern 37 und 38 in ihren Schaltstellungen gehalten, welche an den beiden sich nach oben erstreckenden Seitenwänden 24 und 25 des Zwischenstücks 21 geführt sind. Auf das obere Ende der Schaltachse 36 ist ein hohler Schalterbetätigungsknopf 39 aufgerastet. In den vom Schalterbetätigungsknopf 39 umschlossenen Hohlraum ragen vier auf der Frontplatte 12 angeordnete Anschläge 40 und 41, die paarweise neben den Rastfedern 32 und 33 angeordnet sind ( Fig. 3 ) und mit nicht dargestellten Innenwänden des Schalterbetätigungsknopfes 39 zusammenwirken. Die Drehbewegungen der Schaltachse 36 werden somit auf einen Schwenkwinkel von etwa 80 Grad begrenzt. Das Maß der Drehbewegungen der Schaltachse 36 ist somit auf den Abstand der Symbole 13 und 15 abgestimmt.
Mit der Schaltachse 36 ist in einem oberhalb der Grundplatte 22 des Zwischenstücks 21 liegenden Bereich ein im wesentlichen stabartiger Lichtleitkörper 41 drehfest verbunden. Der Lichtleitkörper 41 besteht aus einem glasklaren, farblosen Kunststoff, erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Seitenwand 23 des Zwischenstücks 21 und verläuft mit einem ersten Ende 42 nahe der einem Betrachter abgewandten Seite des Anzeigefeldes 12 der Frontplatte 11. Er besitzt, wie insbesondere die Fig. 4 zeigt, einen sich derart nach oben verjüngenden, trapezförmigen Querschnitt, daß das erste Ende 42 als Rechteckfläche ausgebildet ist, welche eine etwa der flächenmäßigen Ausdehnung der einzelnen Symbole 13, 14 und 15 entsprechende Ausdehnung aufweist. Mit seinem zweiten Ende 43 übergreift der Lichtleitkörper 41 eine Glühlampe 44 haubenartig, die auf der Bodenplatte 29 des Gehäuses 10 angeordnet ist, weißes Licht aussenden kann und die Grundplatte 22 des Zwischenstücks 21 im Bereich eines Durchbruchs 45 durchdringt. Dazu ist in das zweite Ende 43 des Lichtleitkörpers 41 eine zur Glühlampe 44 hin offene, kreisringsegmentförmige Ausnehmung 46 eingelassen, deren Ausdehnung 1 in Umfangsrichtung der Schaltachse 36 wesentlich größer als der Durchmesser d der Glühlampe 44 gestaltet und auf den Schwenkwinkel der Schaltachse 36 abgestimmt ist und deren Ausdehnung b in Radialrichtung der Schaltachse 36 etwas größer als der Durchmesser d der Glühlampe 44 ist, wie die Fig. 4 zeigt. Wie die Fig. 1 zeigt, besitzt die Ausnehmung 46 eine Höhe h, welche derart auf die Höhe der sich senkrecht von der Bodenplatte 29 des Gehäuses 10 nach oben erstreckenden Glühlampe 44 abgestimmt ist, daß ihre obere Begrenzungsfläche 47 auf Abstand zu dem oberen Ende der Glühlampe 44 verläuft. Die Ausnehmung 46 wird dabei von einer der Seitenwand 23 zugewandten Seitenfläche 48 begrenzt, welche bezüglich der Achse 49 der Glühlampe 44 derart geneigt ist, daß sie in einem spitzen Winkel zu der Achse 49 verläuft, welcher sich zur Glühlampe 44 hin öffnet. Dadurch kann eine große Menge von dem Licht, das von der Glühlampe 44 ausgesandt wird, vom Lichtleitkörper 41 erfaßt und zu dem Symbol 13, 14 oder 15 weitergeleitet werden, welches der jeweils gewählten Schaltstellung der Schaltachse 36 entspricht. Die beiden den jeweils nicht gewählten Schaltstellungen der Schaltachse 36 entsprechenden Symbole werden durch Licht ausgeleuchtet, welches durch die Begrenzungsfläche 50 des Lichtleitkörpers 41 fällt, die parallel zur Seitenwand 23 des Zwischenstücks 21 verläuft und der Frontplatte 11 zugewandt ist. An den beiden schrägen seitlichen Begrenzungsflächen 51 und 52 ist der Lichtleitkörper 41 mit einem weißen, lichtundurchlässigen Material beschichtet. Somit wird das der jeweils gewählten Schaltstellung zugeordnete Symbol mit einer gebündelt aus dem oberen Ende 42 des Lichtleitkörpers 41 austretetenden Lichtmenge und damit sehr hell ausgeleuchtet, während die beiden anderen, den gerade nicht gewählten Schaltstellungen der Schaltachse 36 zugeordneten Symbole durch das gestreut aus der Begrenzungsfläche 50 des Lichtleitkörpers 41 austretende Licht gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Dadurch ist ein einwandfreies Erkennen der gerade gewählten Schaltstellung der Schaltachse 36 sowie der beiden anderen möglichen Schaltstellungen der Schaltachse 36 gewährleistet. Wie die Fig. 1 noch zeigt, sind in die sich schräg nach oben erstreckende Seitenwand 23 des Zwischenstücks 21 des Gehäuses 10 an der Innenseite prismenartige Absätze 53 eingearbeitet. Dadurch ist die der unteren Begrenzungsfläche 54 des Lichtleitkörpers gegenüberliegende Wand 23 reflexionsfrei. Somit wird vermieden, daß eine nicht zu vermeidende, von dem beleuchteten Anzeigefeld 12 in das Gehäuseinnere zurückgestrahlte Lichtmenge von der Wand 23 auf das Anzeigefeld 12 reflektiert wird und eine unterschiedlich starke Ausleuchtung der den gerade nicht gewählten Schaltstellungen der Schaltachse zugeordneten Symbole bewirkt.
Der Lichtleitkörper 41 erfüllt dabei neben der Funktion als Ausleuchter für die Symbole 13, 14 und 15 auf dem Anzeigefeld 12 der Frontplatte 11 noch die Funktion eines Mitnehmers für eine Kontaktbrücke 55. Die Kontaktbrücke 55 ist, wie die Fig. 1, 2 und 4 zeigen, unterhalb der Grundplatte 22 des Zwischenstücks 21 auf einem Kontaktbrückenträger 55 a angeordnet, welcher die Grundplatte 22 im Bereich eines ersten Längsschlitzes 56 mit einem ersten bolzenartigen Fortsatz 57 und im Bereich eines zweiten, parallel zum ersten Längsschlitz 56 verlaufenden Längsschlitzes 58 mit einem zweiten bolzenartigen Fortsatz 59 durchdringt. Der Lichtleitkörper 41 besitzt an seinem zweiten Ende 43 einen sich seitlich der Schaltachse 36 und parallel zur Grundplatte 22 erstreckenden Fortsatz 60, in welchen eine zur Grundplatte 22 hin offene Nut 61 eingelassen ist, in welche der Kontaktbrückenträger 55 a mit dem bolzenartigen Fortsatz 57 eingreift. Die Nut 61 erstreckt sich in Radialrichtung der Schaltachse 36 und besitzt in dieser Richtung eine Ausdehnung L, welche wesentlich größer als der Durchmesser D des bolzenartigen Fortsatzes 57 ist. Quer dazu besitzt die Nut 61 eine Ausdehnung B, welche dem Durchmesser D des bolzenartigen Fortzes 57 entspricht. Somit wird die Kontaktbrücke 55 an dem bolzenartigen Fortsatz 57 von dem seitlichen Fortsatz 60 des Lichtleitkörpers 61 unterhalb der Grundplatte 22, welche wiederum eine Zwischenwand des Schaltergehäuses 10 darstellt, in einer unterhalb der Zwischenwand 22 liegenden Ebene E verschiebbar geführt. Die Kontaktschaltrichtung ist somit trotz der Dreh- bzw. Schwenkbewegungen der Schaltachse 36 linear bzw. geradlinig. Der an dem bolzenartigen Fortsatz 57 liegende Mitnahmeangriffspunkt der Kontaktbrücke 55 besitzt einen relativ großen Abstand zu der Schaltachse 36, so daß ein großer Schaltweg und somit eine große Kontaktsicherheit gewährleistet ist. Weil die Kontaktschaltrichtung linear ist, können die Kontaktlaufbahnen 62 bis 66 des Schalters, wie in Fig. 5 dargestellt alle nebeneinander auf der Bodenplatte 29 des Gehäuses angeordnet werden. Sie brauchen auch keine komplizierte flächenmäßige Gestalt zu haben, sondern können, wie dargestellt, rechteckig ausgebildet sein. Dadurch kann ein einfaches Stanzwerkzeug zu deren Herstellung verwendet werden. Wie die Fig. 5 noch zeigt, sind die Kontaktlaufbahnen 62 bis 66 alle im gleichen Abstand nebeneinander auf der Bodenplatte 29 angeordnet. Durch die Einhaltung eines solchen Rastermaßes ist die Verwendung eines Mehrfachsteckhülsengehäuses zur Montage der Kontaktlaufbahnen 62 bis 66 möglich. Der Schalter kann somit kostengünstig hergestellt werden.
Durch die zuvor beschriebene Führung der Kontaktbrücke 55 bzw. des Kontaktbrückenträgers 55 a mittels der Nut 61 des Lichtleitkörpers 41 wird außerdem noch erreicht, daß die Schaltachse 36 zum Einschalten der Innenraumbeleuchtung des Kraftfahrzeuges axial verschiebbar ist, ohne daß die Kontaktbrücke 55 die Ebene E zu verlassen braucht. Die Kontaktierung erfolgt somit auch hier trotz der axialen Bewegung der Schaltachse 36 in der gleichen Ebene E.
Wie die Fig. 5 noch zeigt, ist auf der Bodenplatte 29 des Gehäuses in einem Durchbruch 67 ein Potentiometer 68 angeordnet. Das Potentiometer 68 erstreckt sich, wie die Fig. 1 zeigt, etwa unterhalb der Seitenwand 19 und der Zwischenwand 20 des Gehäuses 10. Es kann durch eine Schleiffeder 69 betätigt werden, die an einem Rändelrad 70 befestigt ist, das an der Seitenwand 19 und an der Zwischenwand 20 drehbar gelagert ist und die Frontplatte 12 des Gehäuses 10 im Bereich eines Durchbruches 71 durchdringt. Mittels dieses Potentiometers 68 kann die Stärke der Innenraumbeleuchtung gedimmt werden.

Claims (13)

1. Mehrstufiger, beleuchteter Schalter an Kraftfahrzeugen mit mehreren den Schaltstellungen einer Schaltachse zugeordneten, auf einem Anzeigefeld angeordneten, von einer ortsfest angeordneten Lichtquelle beleuchtbaren, flächenmäßig wenigstens annähernd gleich großen Symbolen, von denen das der jeweils gewählten Schaltstellung zugeordnete Symbol mit einer gewissen Leuchtstärke beleuchtet ist und die Symbole der übrigen Schaltstellungen mit einer schwächeren Leuchtstärke als das Symbol der gewählten Schaltstellung beleuchtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltachse (36) während ihrer Bewegungen in die Schaltstellungen einen Lichtleitkörper (41) mitnimmt, welcher mit einem ersten Ende (42) nahe der einem Betrachter abgewandten Seite des Anzeigefeldes (12) verläuft und eine wenigstens annähernd flächenmäßig der flächenmäßigen Ausdehnung der einzelnen Symbole (13, 14, 15) entsprechende Ausdehnung aufweist und welcher mit einem zweiten Ende (43) in allen Schaltstellungen die Lichtquelle (44) haubenartig übergreift.
2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltachse (36) um einen bestimmten Winkel um ihre gedachte Achse schwenkbar im Schaltergehäuse (10) gelagert ist und der Lichtleitkörper (41) an seinem zweiten Ende (43) eine zur Lichtquelle (44) hin offene, kreisringsegmentförmige Ausnehmung (46) aufweist, deren Ausdehnung (1) in Umfangsrichtung der Schaltachse (36) auf den Schwenkwinkel der Schaltachse (36) abgestimmt ist und deren Ausdehnung (b) in Radialrichtung der Schaltachse (36) größer als die Ausdehnung (d) der Lichtquelle (44) in diese Richtungen ist.
3. Schalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) an seinem zweiten Ende (42) wenigstens eine bezüglich der Achse (49) der Lichtquelle (44) geneigte Lichteintrittsfläche (48) aufweist.
4. Schalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) aus einem glasklaren Material besteht und an wenigstens einer schräg zum Anzeigefeld (12) angeordneten Fläche (51, 52) mit einem wenigstens annähernd lichtundurchlässigen Material beschichtet ist.
5. Schalter nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) wenigstens bereichsweise farbig ausgebildet ist.
6. Schalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) am ersten Ende (42) farbig ausgebildet ist.
7. Schalter nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Schaltergehäusewand (23) wenigstens bereichsweise an der Innenseite durch prismenartige Absätze (53) wenigstens annähernd reflexionsfrei gestaltet ist.
8. Schalter nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Schaltergehäusewand (23) in einem weniger als 90° betragenden Winkel zum Anzeigefeld (12) angeordnet ist.
9. Schalter insbesondere nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) während der Bewegungen der Schaltachse (36) in die Schaltstellungen eine Kontaktbrücke (55) mitnimmt, welche in einer Ebene (E) vorzugsweise geradlinig verschiebbar im Schaltergehäuse (10) geführt ist.
10. Schalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (41) an seinem zweiten Ende (43) einen seitlich der Schaltachse (36) liegenden Fortsatz (60) aufweist, in welchen eine zur Kontaktbrücke (55) hin offene Nut (61) eingelassen ist, in welche die Kontaktbrücke (55) bzw. ein mit ihr verbundener Träger (55 a) mit einem bolzenartigen Fortsatz (57) eingreift oder daß in die Kontaktbrücke bzw. In einen mit ihr verbundenen Träger (55 a) eine Nut eingelassen ist, in welche der Lichtleitkörper mit einem bolzenartigen Fortsatz eingreift.
11. Schalter nach Anspruch 2 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut (61) in Radialrichtung der Schaltachse (36) erstreckt und in diese Richtung eine Ausdehnung (L) besitzt, welche wesentlich größer als der Durchmesser (D) des bolzenartigen Fortsatzes (57) ist und welche quer dazu eine Ausdehnung (B) besitzt, welche dem Durchmesser (D) des bolzenartigen Fortsatzes (57) entspricht.
12. Schalter nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbrücke (55) entlang einer Zwischenwand (22) des Schaltergehäuses (10) verschiebbar geführt ist.
13. Schalter nach Anspruch 12 und Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß in die Zwischenwand (22) wenigstens ein Schlitz (56, 58) eingearbeitet ist, in welchem die Kontaktbrücke (55) bzw. ein mit ihr verbundener Träger (55 a) mit wenigstens einem bolzenartigen Fortsatz (57, 59) geführt ist.
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