DE3532171A1 - Zahnhaltevorrichtung zur retention eines prothetischen zahnoberbaues - Google Patents
Zahnhaltevorrichtung zur retention eines prothetischen zahnoberbauesInfo
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Description
Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt Wuppertal - München
European Patent Attorneys
DR. SOLF & ZAPF
+II/mj/4376
Bernard Weissmani225 East 48th Street,
New York, New York 10017, USA
Zahnhaltevorrichtung zur Retention eines prothetischen Zahnoberbaues
Die Erfindung betrifft eine Zahnhaltevorrichtung zum Befestigen eines Zahnersatzes in einer gesicherten
Position auf einem präparierten Zahnstumpf, mit einem länglichen, zylindrischen Stift, der einen vorbestimmten
Durchmesser und eine sich längs erstreckende Achse aufweist, wobei zum sicheren Verankern des Stiftes
in einer mit Zement präparierten Bohrung in dem Zahnstumpf auf der Außenfläche des Stiftes Rillen angeordnet
sind, und sich von dem Stift ein Kopfteil erstreckt, um nach außen von dem Zahnstumpf vorzustehen, auf
dem der Zahnersatz befestigt werden kann, wenn der Stift in die Bohrung des Zahnstumpfes eingesetzt ist.
Bei der Zahnbehandlung ist es in der Zahnheilkunde bekannt, eine Zahnprothesenkonstruktion als Ersatz
für einen verlorenen Zahn auf einem Zahnstumpf aufzubauen. Der Zahnstumpf wird zunächst durch Abschneiden präpariert,
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um eine geeignete Auflage zu schaffen, auf der die prothetische Konstruktion plaziert wird. In den Zahnstumpf
wird eine Bohrung eingebracht, in die eine Zahnhaltevorrichtung eingesetzt wird. Die Zahnhaltevorrichtung
weist in der Regel Rillen auf, die zur Verbesserung der Retention der Haltevorrichtung in der
in dem Zahnstumpf ausgebildeten Bohrung rundherum ausgebildet ist. Für die Retention wird geeigneter
Zahnzement verwendet. Ein Teil der Zahnhaltevorrichtung erstreckt sich aufwärts über die Oberfläche des Zahnstumpfes hinaus, so daß die Zahnprothesenkonstruktion,
wenn sie auf dem Zahnstumpf geformt oder aufgebaut ist, mittels des verlängerten Teiles der Zahnhaltevorrichtung
plaziert auf dem Zahnstumpf gehalten wird.
Es wurden bereits zahlreiche Arten von Zahnhaltevorrichtungen
im Stand der Technik vorgeschlagen. Einige von diesen weisen ein peripherisch um den zylindrischen
Stift ausgebildetes Gewinde auf, in das der Zahnzement hineindringen kann, um zusätzliche Retention der Zahnhaltevorrichtung in der Bohrung zu schaffen. In dem
US-Patent 4 479 783 (DE-OS 34 13 945) ist eine Zahnhaltevorrichtung beschrieben, die schraubenlinienförmige
Nuten aufweist, die in der äußeren Oberfläche des zylindrischen Stiftes ausgebildet sind. Die Nuten
weisen eine Steigung auf, die größer ist als die Länge des Stiftes. Einige der Nuten weisen eine größere
Breite und Tiefe auf als andere Nuten. Bei einigen Zahnstiften ist auch eine Entlüftung vorgesehen, um
ein Entweichen der Luft aus der Bohrung während des Einsetzens der Haltevorrichtung in die mit Zement
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präparierte Bohrung des Zahnstumpfes zuzulassen.
Die zuvor erwähnten Zahnhaltevorrichtungen schaffen Verbesserungen bezüglich der Retention der Haltevorrichtung
in der Bohrung. Jedoch wird auch das verlängerte Kopfteil der Haltevorrichtung für die Retention
der prothetischen Konstruktion auf dem Zahnstumpf verwendet. Folglich muß dem Kopfteil angemessene Aufmerksamkeit
gegeben werden, um sicher zu sein, daß es genügend Retention des Oberbaues auf dem Zahnstumpf
schafft.
Demgemäß liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Zahnhaltevorrichtung zu
schaffen, die ein sich von dem Zahnstumpf aus aufwärts erstreckendes Kopfteil aufweist, das ein erhöhtes Retentionsvermögen
für einen prothetischen Oberbau, der auf einem Zahnstumpf aufgebaut oder geformt ist, aufweist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Kopfteil zur verbesserten Retention des Zahnersatzes
auf dem Zahnstumpf einen flachen Schaft aufweist, wobei der Schaft eine Breite aufweist, die größer
als der Durchmeser des Stiftes ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Zahnhaltevorrichtung
zu sicheren Halterung eines Zahnersatzes auf einem präparierten Zahnstumpf geschaffen. Die Zahnhaltevorrichtung
weist einen länglichen, zylindrischen Stift mit vorzugsweise schraubenlinienförmigen Rillen
auf, die peripherisch um den Stift herum angeordnet sind, um den Stift sicher in einer mit Zement präparierten
-κ-
Bohrung in dem Zahnstumpf zu verankern. Das Kopfteil
erstreckt sich von dem Stift. Nach Einsetzen des Stiftes in die Bohrung überragt das Kopfteil den Zahnstumpf
nach außen. Auf dem Kopfteil kann der Zahnersatz befestigt werden.. Das Kopfteil weist einen flachen
Schaft auf, der eine verbesserte Retention des Zahnersatzes auf dem Zahnstumpf gewährleistet.
Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Schaft in bezug auf die Längsachse des Stiftes
winklig ausgerichtet oder geneigt. Der Schaft kann eine Breite aufweisen, die größer ist als der Durchmesser
des Stiftes, und kann derart geformt sein, daß seine Seiten sich nach oben verjüngen, so daß die Breite
am unteren Rand des Schaftes größer ist als die Breite oben. Vorstehende-Rippen können peripherisch auf den
äußeren Flächen des flachen Schaftes ausgebildet sein, um sein Retentxonsvermogen zu verbessern. Eine zweckmäßige
Kennzeichnung kann auf dem Schaft zur Identifizierung der Zahnhaltevorrichtung bezüglich seiner
Größe, Form od.dgl. ausgebildet sein. Die Kennzeichnung kann von der Oberfläche des Schaftes vorstehen und
dadurch ebenfalls ein größeres Retentionsvermögen des Kopfteiles schaffen.
Im Hinblick auf die genannten und auf zusätzliche/ im folgenden erwähnte Merkmale besteht die Erfindung
in Vorrichtungen, Kombinationen und Anordnungen von Teilen, die im folgenden beispielhaft anhand einer
bevorzugten Ausführungsform beschrieben und in der Zeichnung veranschaulicht werden.
-r-
Δ-
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Zahnhaltevorrichtung
nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des oberen Endes der Zahnhaltevorrichtung nach Fig. 1, wobei
besonders die Winkelausrichtung des Kopfteiles dargestellt ist,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Kopfteiles,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Zahnhaltevorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 5 einen Querschnitt längs der Linie 5-5 gemäß Fig. 1, wobei eine Art von schraubenlinienförmigen
Rillen gezeigt ist, die um den Schaft herum vorgesehen sein können, 20
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen Zahnstumpf, der Präparierungen für die Verwendung der
erfindungsgemäßen Zahnhaltevorrichtung aufweist,
Fig. 7 einen Querschnitt ähnlich dem der Fig. 6,
der die eingesetzte erfindungsgemäße Zahnhaltevorrichtung
zeigt, und
jpig. 8 einen Querschnitt ähnlich dem der Fig. 7,
der einen auf dem Zahnstumpf angeordneten.1.
Zahnersatz aufweist.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche Teile. Die Fig. 1
zeigt eine .erfindungsgemäße Zahnhaltevorrichtung 10. Die Haltevorrichtung 10 weist einen länglichen,
zylindrischen Stift 12 mit einem unteren angefasten Ende 14 auf. Rund um die Außenfläche des Stiftes 12
sind eine Vielzahl von schraubenlinienförmigen Nuten 16 ausgebildet. Diese schraubenlinienförmige Nuten
16 sind genauer in dem bereits erwähnten US-Patent 4 479 783 beschrieben. Jedenfalls weisen die Nuten
16 eine sehr große Steigung auf, wobei die Steigung jeder Nut größer ist als die Länge des Stiftes 12.
Aufgrund der großen Steigung der Nuten 16 kann eine große Anzahl von einzelnen, getrennten Schraubengängen
vorgesehen sein, da die Nuten 16 voneinander beabstandet sind. Auf diese Weise gibt es eine Vielzahl von separaten,
der Länge nach angeordneten Nutlinien, die entlang der Länge des Stiftes 12 beginnen oder enden. Vorzugsweise
beträgt die Steigung annähernd eine Umdrehung pro 2,54 cm (1 Inch) und die Stiftlänge annähernd
1,9 cm (0,75 Inch).
Da die mehrgängigen Nutlinien am unteren Ende des Stiftes 12 enden, wobei der Spiralweg jeder Nut weniger
als eine Umdrehung um den Stift beträgt, gibt es eine Vielzahl von Wegen, die für den Austritt von Luft
aus der Bohrung zur Verfügung stehen, wenn der Stift 12 in eine in einem Zahnstumpf ausgebildete Bohrung
eingesetzt wird. Der hydrostatische Druck kann somit herabgesetzt werden, da die Luft längs der mehrläufigen
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Nutlinien entweicht, von denen jede einen separaten Entlüftungsweg bildet. Demgemäß ist kein separater
Entlüftungsweg in dem Stift erforderlich. Vorzugsweise sieht die Steigung jeder Nut 16 einen Steigungswinkel
von weniger als 10° in bezug auf die Längsachse des Stiftes 12 vor, um die Entlüftungsfähigkeit der Nut
16 aufrechtzuerhalten.
Somit dienen die Nuten 16 zwei Zwecken. Erstens schaffen
sie eine verbesserte Retention innerhalb der Bohrung und demgemäß wird der in die Bohrung eingesetzte Stift
12 mittels Zement sicher innerhalb des Zahnstumpfs positioniert gehalten. Zweitens dienen sie gleichzeitig
als Entlüftungskanäle für den Stift 12.
Wie in Fig. 5 dargestellt ist, können die Rillen der Nuten 16 verschiedenartig geformt sein, da die Tiefe
der Nuten kleiner ist als der Abstand zwischen zwei benachbarten Nuten. Wie im einzelnen dargestellt ist,
gibt es eine Gruppe von drei Rillen 18, 20, 22 mit größeren Abmessungen und Gruppen von dazwischenliegenden
Rillen mit kleineren Abmessungen. Insbesondere ist ein Paar kleinerer Rillen 24, 26 zwischen den größeren
Rillen 18 und 20 ausgebildet. Gleicherweise ist ein Paar kleinerer Rillen 28, 30 zwischen den größeren
Rillen 20 und 22 und ein weiteres Paar kleinerer Rillen 32, 34 zwischen den Rillen 18 und 22 ausgebildet.
Demgemäß sind die Nuten 16 mit einer entsprechenden Tiefe in den Stift 12 geschnitten, die mindestens
einen kleineren Durchmesser festlegt, so daß bei jedem Querschnitt längs der Längsachse des Stiftes 12 eine
größere Umfangslänge im Bereich des größeren Durchmessers
Al
des Stiftes als im Bereich des kleineren Durchmessers vorhanden ist.
Gleichwohl eine Anzahl von größeren und kleineren Nuten dargestellt ist, sollte erkannt werden, daß
der Stift nur mit Nuten größerer Abmessung oder mit Nuten kleinerer Abmessung oder mit anderen Kombinationen
davon, oder lediglich mit Gewinden oder Rillen ausgebildet sein kann.
Somit sollte ebenfalls erkannt werden, daß obwohl der spezielle Stift mit schraubenförmigen Nuten dargestellt
ist, die vorliegende Erfindung mit einer länglichen Haltevorrichtung verwirklicht werden könnte, die ein
außenseitiges Standard-Spiralgewinde aufweist. Weiterhin könnte der Stift 12 einen langgestreckten vertikalen
Kanal aufweisen, der durch das außenliegende Gewinde verläuft, um zur Entlüftung während des Einsetzens
der Haltevorrichtung in den Zahnstumpf zu dienen.
In Fig. 1 bis 4 ist dargestellt, daß ein Kopfteil 36 vorgesehen ist, das von einem Ende des Stiftes
12 absteht. Das Kopfteil 36 umfaßt einen im wesentlichen konischen Ansatzbereich 38, der einen flachen Schaft
40 trägt. Der konische Bereich 38 umfaßt ein Paar gegenüberliegender Vorder- und Rückbereiche 41, 42,
die durch den Schaft 40 voneinander getrennt sind, se daß der konische Bereich 38 gabelförmig ausgebildet ist.
Ein Ringsteg 44 ist peripherisch an der Grenze zwischen dem Stift 12 und dem Kopfteil 36 angeordnet.
Der flache Schaft 40 umfaßt im wesentlichen ebene Vorder- und Rückflächen 46, 48 mit dünnen Seitenflächen
50, 52. Der Schaft 40 verjüngt sich nach oben, so daß die Breite des Schaftes 40 an seinem oberen Ende
kleiner ist als an seinem unteren Ende. Außerdem weist das obere Ende einen winklig noch spitzer zulaufenden
Randbereich 54, 56 auf, der durch eine ebene Oberfläche 58 begrenzt wird. Das untere Ende des Schaftes 40
weist gewölbte Schultern 60, 62 auf, die in den konischen Ansatzbereich 38 übergehen.
Eine Vielzahl von vorstehenden Rippen sind peripherisch um den Schaft 40 ausgebildet. Insbesondere sind drei
in Längsrichtung beabstandete Rippen 64, 66, 68 dargestellt Die Rippen weisen mittlere Bereiche 70 auf, die auf
den ebenen Vorder- und Rückflächen 46, 48 angeordnet und etwas dünner sind als die Rippendicke der seitlichen
Enden.
Eine Kennzeichnung, wie 72 in Fig. 1 oder 74 in Fig. 3, kann an dem oberen Ende der Vorder- oder Rückfläche
des ebenen Schaftes 40 ausgebildet sein, um eine Identifizierung der Größe der Zahnhaltevorrichtung oder
seiner bestimmten Qualität oder Benutzung zu schaffen. Diese Kennzeichnung kann von der Oberfläche des Schaftes
40 vorstehen.
Wie am besten in Fig. 2 und 4 zu erkennen ist, ist der Schaft 40 zu der Längsachse der Haltevorrichtung
winklig angeordnet, vorzugsweise in einem Winkel von 7°bis 8°. Außerdem ist - wie in Fig. 2 zu sehen ist der
konische Ansatzbereich 38 ebenfalls abgewinkelt, so daß sein Vorderbereich 41 winklig zu seinem Rückbereich
42 angeordnet ist, um den 7° bis 8° der Neigung des Schaftes 40 gleich zu sein, d.h. zur Anpassung
Mt
an die winklige Ausrichtung des von ihm abstehenden. Schaftes 4. Die Breite des Schaftes 40 ist größer
als der Durchmesser des Stiftes 12 , und die Dicke des Schaftes 40 ist kleiner als der Durchmesser des
Stiftes 12, wie am besten aus Fig. 1 bis Fig. 4 zu sehen ist.
Die besondere Ausbildung des Kopfteiles 36 schafft eine verbesserte Retention eines Zahnprothesenoberbaues
auf dem Zahnstumpf. Insbesondere ist die Breite des Schaftes 40 groß, so daß er eine Retention des Aufbaues
schaffen kann. Weiterhin wird durch die Verjüngung des Schaftes, so daß sein unterer Teil breiter als
sein oberer Teil ist, wiederum eine zusätzliche Retention des Oberbaues und eine Anpassung an dessen Form geschaffen.
Gleicherweise tragen die ausgebildeten Rippen und die vorstehende Kennzeichnung zur Retention bei,
wie auch das Vorhandensein und die Ausbildung des konischen Ansatzbereiches 38, wo der Ringsteg 44 die
passende Einsetztiefe des Stiftes 12 in die Zahnbohrung anzeigt und als Anschlag dienen kann, wie unten ausge·^·
führt.
Wichtig ist die Tatsache, daß der Schaft 40 winklig in bezug auf die Längsachse des Stiftes 12 ausgerichtet
ist . Hierdurch wird wiederum ein zusätzlicher Halt des Oberbaues auf dem Zahnstumpf geschaffen. Weiterhin
dient, insbesondere in Verbindung mit Schneidezähnen, die winklige Ausrichtung des Schaftes 40 dazu, den
Schaft 40 zentrisch innerhalb solcher Schneidezähne zu positionieren, da der Schaft 40 die gleiche winklige
Ausrichtung wie die Schneidezähne aufweist. Wie bekannt
353217^
-Λ
ist, sind Schneidezähne winklig geformt. Deshalb ist auch die Zahnprothese, die solche winkligen Zähne
ersetzt, winklig ausgebildet. Folglich kann durch Einsetzen der Zahnhaltevorrichtung in den Zahnstumpf
derart, daß die winklige Ausrichtung des Schaftes 40 der Winkelrichtung der Zahnprothese entspricht,
der Schaft 40 so plaziert werden, daß er zentral innerhalb des Zahnoberbaues positioniert ist, so daß die
Dicke des Oberbaues rund um den Schaft 40 gleich ist.
Dies schafft nicht nur eine bessere Retention, sondern auch eine verbesserte Festigkeit zu dem Oberbau. Weiterhin
wird der Schatteneffekt ( Shadow-Effekt ) der
Zahnhaltevorrxchtung, wie ihn die Zahntechnik zeigt, durch die Formung des Schaftes 40 beseitigt.
Anhand der Fig. 6 bis 8 wird das für die vorliegende Zahnhaltevorrichtung 10 verwendete Verfahren kurz
beschrieben. In Fig. 6 ist beispielhaft ein Zahnstumpf 76 in einem Zahnfleischbereich 78 dargestellt, wobei
das obere Ende des Zahnes (nicht dargestellt) vorher abgebrochen ist. Zur Vorbereitung des Zahnes wurde
er zunächst abgeschnitten, wie es in der Zahntechnik bekannt ist, um typisch eine passende Oberfläche 80
zu schaffen. Um auf dem Zahnstumpf 76 einen Oberbau zu bilden, ist ein Befestigungsmittel, wie eine Zahnhalte
vorrichtung erforderlich.
Zunächst wird die konventionelle Wurzelkanalarbeit durch Ausbohren und Reinigung der Pulpa längs der
Kanalsektion 82 des Zahnstumpfes durchgeführt. Anschliessend wird eine vergrößerte Bohrung 84 mit einer Abmessung,
die größer als der Durchmesser des Stiftes 12, aber an den Umfang des Ringstegs 44 der einzusteckenden
OftlfflNA!.
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Zahnhaltevorrichtung angepaßt ist, in den Zahnstumpf 76 gebohrt. Zement 86 füllt die auf der Oberfläche
des Stiftes 12 ausgebildeten Nuten oder schraubenlinienförmigen Rillen oder Gewinde und umgibt auch den Stift
12 selbst. Der Stift 12 wird in die Bohrung 84 eingesetzt, bis der Ringsteg 44 auf dem Rand der Bohrung aufsitzt
und als Begrenzung für weiteres Einschieben dient, wodurch die richtige Einsetztiefe des Stiftes 12 erreicht
ist, wie in Fig. 7 dargestellt ist.
Das Kopfteil 36 der Haltevorrichtung erstreckt sich aufwärts über die Oberfläche 80 des Zahnstumpfes.
Ein Oberbau 88 kann dann in geeigneter Weise auf dem Zahnstumpf entsprechend der bekannten Standardtechniken
der Zahnmedizin ausgebildet werden.
Zunächst wird ein Aufbau 90 aus Mehrkomponenten- oder Kunststoffmaterial auf dem vorstehenden Kopfteil 36
der Zahnhaltevorrichtung geformt. Ein solcher Aufbau 90 aus Mehrkomponenten- oder Kunststoffmaterial kann
in der Regel von dem Zahnarzt selbst hergestellt werden. Danach werden geeignete Abdrücke gemacht und zur Herstellung
eines Kronenrohlings 92, der typisch aus einem geeigneten Metallmaterial geformt wird, zu einem
Labor geschickt. Schließlich wird im Labor auf dem Rohling 92 eine obere, äußere Porzellan- oder Kunststoffkrone
94 geformt, wonach der Zahnarzt die Krone 92,94 auf gewöhnliche Weise auf dem Aufbau 90 anpaßt, um
den Oberbau zu vervollständigen, wie in Fig. 8 dargestellt ist.
Der Oberbau 88 wird mittels des Kopfteiles 36 an seiner
ORIGINAL
Stelle gehalten, insbesondere mittels des Schaftes 40 sowie des konischen Ansatzbereiches 38. Es ist
festzustellen, daß - in Fig. 8 - der Zahnoberbau 88 typisch als Schneidezahn dargestellt ist. Bei solchen
Zähnen ist die Winkelausrichtung eines Zahnes einwärts in den Mund gerichtet, was in der Ansicht nach Fig.
8 einer Neigung nach links entspricht. Demgemäß wird di<e Zahnhaltevorrichtung 10 derart eingesetzt, daß
die Winkelrichtung des Schaftes 40 in die gleiche Richtung wie der Zahn gerichtet ist, so daß er an
die Winkelausrichtung des Zahnes angepaßt ist. Auf diese Weise ist der Schaft 40, nachdem der Oberbau
88 fertiggestellt ist, im wesentlichen zentral innerhalb
der Prothese angeordnet. Dies schafft eine verbesserte Retention sowie eine bessere Festigkeit mit
der Prothese.
Für den Fachmann ergeben sich eine Vielzahl von Variationen der hierin beschriebenen Erfindung. Es ist
daher verständlich, daß die vorliegende Offenbarung nur ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
betrifft, das nur zum Zwecke des Illustration dargestellt ist und keine Beschränkung der Erfindung darstellt.
- Leerseite -
Claims (14)
1. Zahnhaltevorrichtung zum Befestigen eines Zahnersatzes
in einer gesicherten Position auf einem präparierten Zahnstumpf, mit einem länglichen,
zylindrischen Stift, der einen vorbestimmten Durchmesser und eine sich längs erstreckende Achse
aufweist, wobei zum sicheren Verankern des Stiftes in einer mit Zement präparierten Bohrung in dem
Zahnstumpf auf der Außenfläche des Stiftes Rillen angeordnet sind, und sich von dem Stift ein Kopfteil
erstreckt, um nach außen von dem Zahnstumpf vorzustehen, auf dem der Zahnersatz befestigt werden kann,
wenn der Stift in die Bohrung des Zahnstumpfes eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopfteil (36) zur verbesserten Retention des Zahnersatzes (88) auf dem Zahnstumpf (76) einen flachen Schaft (40)
aufweist, wobei der Schaft (40) eine Breite aufweist, die größer als der Durchmesser des Stiftes (12) ist.
Schlossbleiche 20 · Postfach 130113 ■ D-5600 Wuppertal 1 Patentanwalt Dr.-Ing. Dipl.-Ing. A. SoIf (München)
Telefon (02 02) 44 50 96/4512 26 ■ Telefax (02 02) 4512 26 Patentanwalt Dipl.-Ing. Chr. Zapf (Wuppertal)
Tolov PCQ1O70 ρητή
2. Zahnhaltevorrxchtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (40)
zu der Schaftachse abgewinkelt verläuft.
3. Zahnhaltevorrxchtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kopfteil (36) einen sich nach oben verjüngenden, im wesentlichen konischen Ansatzbereich (38) aufweist,
und der Schaft (40) sich auf dem konischen Ansatzbereich (38) gabelförmig abstützt.
4. Zahnhaltevorrxchtung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Schaftes
(40) größer als die Basisbreite des konischen Ansatzbereiches (38) ist.
5. Zahnhaltevorrxchtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisbreite
des konischen Ansatzbereiches (38) dem Durchmesser des Stiftes (12) nahezu entspricht.
6. Zahnhaltevorrxchtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
d .u r c h einen Ringsteg (44), der im Grenzbereich zwischen dem Stift (12) und dem
konischen Ansatzbereich (38) hervorragt.
7. Zahnhaltevorrxchtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß einander gegenüberliegende Seiten (50, 52) des Schaftes (40)
sich derart nach oben verjüngen, daß ein unterer Bereich des schaftes (40) breiter ist als ein
oberer Bereich des Schaftes (40).
8. Zahnhaltevorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet
durch eine Vielzahl von in Längsrichtung voneinander beabstandeten vorstehenden Rippen
(64, 66, 68), die zur verbesserten Retention des Zahnersatzes (88) auf dem Zahnstumpf (76) peripherisch
um den Schaft (40) vorgesehen sind.
9. Zähnhaltevorrichtung nach Anspruch 8,dadurch
gekennzeichnet, daß die vorstehenden Rippen (64, 66, 68) einen mittleren Bereich (70)
aufweisen, der auf einander gegenüberliegenden ebenen Flächen (46, 48) des Schaftes (40) ausgebildet
und dünner als an den seitlichen Enden des Schaftes (40) ist.
10. Zahnhaltevorrichtung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (40) in bezug
auf die Achse des Stiftes (12) abgewinkelt ist und eine Seite (41) des konischen Ansatzbereiches
(38) in derselben Richtung wie der Schaft (40) abgewinkelt ist.
11. Zahnhaltevorrichtung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Kennzeichnungsmittel (72, 74), die
auf einer ebenen Fläche (46) des Schaftes (40) zur Identifizierung der Zahnhaltevorrichtung (10)
vorgesehen sind.
12. Zahnhaltevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kennzeichnungsmittel (72, 74) von der ebenen Fläche (46) des
Schaftes (40) abstehen, um die Retentionsfähigkeit des Schaftes (40) zu verbessern.
13. Zahnhaltevorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,dadurch gekennzeichnet,
daß die Rillen auf dem Stift (12) durch eine Nutenanordnung (16) gebildet werden, wobei die Nutenanordnung (16) aus einer
Vielzahl von außenliegenden, voneinander beabstandeten, schraubenlinienförmigen Nuten (18 bis 34)
besteht, die separate Spiralwege um den Stift
(12) herum bilden.
14. Zahnhaltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nuten ( 18 bis 34) eine Steigung aufweisen, die größer als die vorbestimmte Länge des Stiftes
(12) ist, so daß jeder der Spiralwege weniger als eine Umdrehung um den Stift (12) herum verläuft,
um Entlüftung zu schaffen.
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